Schutzkonzept zu Covid 19 - Freien Christengemeinde Bad Krozingen - Zu den Verordnungen vom Juni 2021 - FCG Bad Krozingen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schutzkonzept zu Covid 19 Freien Christengemeinde Bad Krozingen Zu den Verordnungen vom Juni 2021 1 von 8
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021 Grundsätzliche Regelungen Geimpfte und genesene Personen » Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen aufeinander treffen. nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern. Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Symptome einer Corona-Infektion zeigen. » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen* *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Inzidenz über 100 „Bundesnotbremse“ » Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben inzidenzunabhängig geöffnet » Home Office, sofern möglich ! Es gelten die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste Hygienekonzepte Die Bundesnotbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz 5 Tage unter 100 ist. » Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote In aller Kürze die Regelungen für die wichtigsten Lebensbereiche: erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Ausgangsbeschränkung Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein Kontaktbeschränkung 22 bis 5 Uhr negatives Testergebnis bestätigen: Haushalt plus eine Person. - Arbeitgeber*innen Kinder der beiden Haushalte - Anbieter*innen von Dienstleistungen bis einschließlich 13 Jahre Kultur- und Freizeiteinrichtungen - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal werden nicht mitgezählt. sind geschlossen. » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als Körpernahe Dienst- getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. leistungen müssen Schulen bei Inzidenz über 100 im schließen. Medizinisch Wechselunterricht. Bei Inzidenz notwendige Behandlungen über 165 sind Schulen im Alle Details sowie Fragen und sind weiterhin erlaubt. Fernunterricht. Kitas schließen. Antworten finden Sie auf Friseurbetriebe dürfen Notbetreuung möglich. Diese beiden Baden-Württemberg.de geöffnet bleiben. Regelungen gelten auch für außer- schulische Bildungseinrichtungen. Stand: 27. Mai 2021 Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Inzidenz unter 100 Unabhängig von den Öffnungsschritten gilt: Öffnungsschritt 1 » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, » Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal ! Inzidenz 5 Werktage unter 100* Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich *Tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung bis 100 Personen 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Zoologische und botanische Gärten mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein (1 Person pro 20 m²) Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen Haushalt. » Galerien, Gedenkstätten und Museen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. (1 Person pro 20 m²) tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- » Kitas im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): anlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und » Grundschulen im Präsenzbetrieb ohne Abstand ähnliche) bis 20 Personen » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Präsenzunterricht im » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro » Außenbereiche von Schwimmbädern Wechselmodell 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept. aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem » Sonderregelung für Abschlussklassen möglich 2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld- Zugang (1 Person pro 20 m²) » Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die ung mit Testkonzept. verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro » Lehrveranstaltungen im Freien an Hoch- Schüler*innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen schulen und Akademien bis 100 Personen, sowie Berufsschulen. unter Einhaltung der AHA-Regeln Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung » Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen » Touristische Übernachtung in Beherberg- Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- Einrichtungen innen bis 10 Personen, ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre außen bis 20 Personen (Tanz- und Sport- Ferienwohnungen, Campingplätze und werden nicht mitgezählt. kurse nicht erlaubt) ähnliche) » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit (1,5 m Abstand muss eingehalten werden) Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen medizinischer Maske möglich. » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen Coronatest vorlegen. » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- Bedingungen erlaubt: bis 10 Schüler*innen (kein Gesangs-, Tanz- bahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und oder Blasmusikunterricht) und ähnliche (Start- und Zielort muss sich der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte » Archive, Büchereien und Bibliotheken mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden, medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei (1 Person pro 20 m²) maximal die Hälfte der vollen Besetzung) einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons der Kund*innen benötigt. sport bis 20 Personen in Sportanlagen und oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²) - Nur mit vorheriger Terminbuchung -stätten außen - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe » Veranstaltungen des Spitzen- und Profi- » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt sports bis 100 Zuschauer*innen außen » Veranstaltungen zur Religionsausübung » Baumärkte dürfen unabhängig der Öffnungsschritte öffnen. ohne Anmeldung und weiterhin ohne Testkonzept 2 vonStand: 8 27. Mai 2021
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Inzidenz unter 100 Lockerungen bei Inzidenz unter 50 Öffnungsschritt 2 Öffnungsschritt 3 ! Inzidenz 5 Tage unter 50* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungs- ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungs- die örtlichen Behörden in Kraft. schritt 1 weiter* schritt 2 weiter* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch Weitere Lockerungen: *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. die örtlichen Behörden in Kraft. » Treffen im privaten oder öffentlichen Raum Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): werden nicht mitgezählt. » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Öffnung von Einzelhandel mit folgenden bis 250 Personen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- Auflagen: schulen und vergleichbare Einrichtungen bis - Geschäfte mit weniger als 10 m² 20 Schüler*innen » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in pro 10 m²) - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e » Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Einhaltung der AHA-Regeln häusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für » Messen, Ausstellungen und Kogresse (1 Person pro und außen bis 500 Personen den Lebensmitteleinzelhandel) 20 m²) » Freizeitparks und sonstige Freizeitein- - Maskenpflicht auch vor den Geschäften richtungen (1 Person pro 10 m²) und auf den Parkplätzen » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen - Gesteuerter Zutritt häusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen (1 Person pro 10 m²) - Warteschlangen vermeiden und außen 250 Personen - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen erlaubt und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernacht- - Testpflicht entfällt ungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²) » Wellnessbereiche und Saunen innen und außen » Archive, Büchereien und Bibliotheken für Gruppen bis 10 Personen ohne Auflagen » Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²) » Zoologische und botanische Gärten » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sport- ohne Auflagen anlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) » Galerien, Gedenkstätten und Museen innen und außen ohne Auflagen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen Lockerungen werden zurückgenommen, wenn » Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen Gemeindegesang zulässig und weiterhin ohne über 50 liegt. Testkonzept Stand: 27. Mai 2021 Sicherheitskonzept der FCG Bad Krozingen / Stand 27.05.2021 für Gottesdienste ohne Kinderstunden zur Zeit von COVID-19 VORBEMERKUNGEN Der Gottesdienstsaal der FCG Bad Krozingen fasst im Zusammenhang mit den Abstandsregeln von 1,5m bis zu 70 Personen. Die reale Besucherzahl steht in Abhängigkeit zu den in einem Haushalt lebenden Personen, die ohne Abstandsregel nebeneinander sitzen können. Die Gottesdienste können mit vorheriger Anmeldung besucht werden. Zu jedem Gottesdienst werden Teilnehmerlisten zur möglichen Kontaktverfolgung geführt, die nach 4 Wochen gelöscht werden. Spontane Gottesdienstbesuche können nur nach Klärung der Platzkapazitäten durch den Ordnerdienst ermöglicht werden. Angemeldete Personen haben Vorrang. In jedem Gottesdienst steht ein Ordnerdienst von 2 Personen zur Verfügung, die auf Abstands-, Hygieneregeln das Lüften des Gottesdienstsaales und die Anwesenheitsliste achten. Personen mit Krankheitssymptomen erhalten keinen Zutritt zum Gottesdienst. Auf dem Gelände und im Gebäude besteht Maskenpflicht. Es werden nur medizinische Masken (OP - & FFP2 Masken) zugelassen. Entsprechende Verordnungen / Öffnungsschritte werden aufgrund des Stufenplan von Baden Württemberg vom 14.Mai berücksichtigt und in diesem Schutzkonzept nicht extra erwähnt. 3 von 8
ANWESENHEITSERFASSUNG Gemeindeglieder, Freunde und Gäste können über die HOMEPAGE oder CHURCHTOOLS der FCG Bad Krozingen eine Gottesdienstteilnahme beantragen. (Weitere Infos zum Anmeldeprozedere finden sich auf den jeweiligen Seiten) Alle Diensthabenden werden im „churchtools“ Dienstplan erfasst. Der Ordnerdienst registriert die anwesenden Gottesdienstteilnehmer. (gemäß den behördlichen Auflagen) ABSTANDSREGEL Immer mindestens 1,50 Meter, (außerhalb und im Gebäude) (Sonnenstrahlen und Promiseland Kinder sind davon ausgenommen) „Pulkverhalten“ bei Betreten und Verlassen vermeiden. Gespräche mit Abstand und vorzugsweise außerhalb des Hauses führen. STUHLKONZEPT Die Stühle sind paarweise in 1,5m Abstand gestellt. Personen, die im gleichen Haushalt wohnen dürfen nebeneinander sitzen. Sollten es mehr als zwei Personen eines Haushaltes sein, werden im Randbereich von den Ordnern Stühle dazu gestellt und weiterhin auf den Mindestabstand geachtet. Einzelpersonen nehmen ein Stuhlpaar alleine in Anspruch. Die gestellten Stühle dürfen weder verrutscht noch umgestellt werden. Ordnerdienst Der Ordnerdienst besteht aus zwei Personen, die auf die Einhaltung der Abstands- ,Hygieneregeln und das Lüften achten. Sie registrieren die Gottesdienstbesucher in vorbereitet Anmeldelisten. Die Ordner haben die Befugnis, Personen, die sich nicht an die Sicherheitsvorgaben halten, darauf hinzuweisen und bei Nichtbeachtung aufzufordern, das Haus zu verlassen. ABLÄUFE Plätze sollten von vorne her (Bühne) aufgefüllt werden. Das Leitsystem (siehe Anhang) zum Betreten und Verlassen des Gebäudes und für Toilettengänge beachten. (Toilettenbesuche während des GDs nur wenn wirklich unvermeidbar) Kollekte kann im Ausgangsbereich gesondert eingelegt werden. HYGIENE Desinfektionsspender befinden sich am Saaleingang im Toilettenbereich und im kleinen Saal Seifenspender und Papierhandtücher in den Toiletten werden regelmäßig kontrolliert. Aufforderung zum Händewaschen befinden sich in den Toiletten. Besucher müssen auf dem Grundstück der FCG Bad Krozingen um im gesamten Haus eine medizinische Maske tragen Während des Gottesdienstes wird einmal gelüftet REINIGUNG Das Putzteam beachtet die zusätzlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen im Gemeindezentrum. 4 von 8
Ergänzungen des Sicherheitskonzept der FCG Bad Krozingen / für Gottesdienste mit Kinderstunden zur Zeit von COVID-19 Mit dem Angebot altersgerechter Kinderstunden parallel zum Gottesdienst richten wir uns nach den Verordnungen für Kindergärten und Schulen. Werden Kindergärten und Schulen geschlossen, finden keine Kinderstunden. Haben Kindergärten offen und Schulen einen Präsenzunterricht, können Kinderstunden parallel zum Gottesdienst stattfinden. Kinder müssen nicht im Vorfeld angemeldet werden. Sie werden in den jeweiligen Gruppen vor Ort erfasst. KINDERGOTTESDIENSTE SONNENSTRAHLEN: (KINDER IM KINDERGARTENALTER) Kinderstunden Angebot nur 11.15 Uhr Gottesdienst (9.30 Uhr vorerst keine Kinderstunde) Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum Sonnenstrahlen Raum Laufweg zum Sonnenstahlen Raum außen, rechts am Gemeindezentrum (siehe Leitsystem) Kinder müssen von einem Elternteil zur Außentür gebracht werden Vor Kinderstunde „Händewaschen“ mit Feuchttüchern Abholung der Kinder direkt nach dem Gottesdienst im Sonnenstrahlen Raum. Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder anschließend bei ihnen bleiben und nicht frei im Gemeindezentrum herumlaufen Die Kinderstundenmitarbeiter tragen während der Kinderstunde keine Maske Die Kinder sind generell von der Maskenpflicht befreit. Während der Kinderstunde gibt es kein Abstandsgebot. Kinderstunden werden, soweit es das Wetter und das Programm zulässt, draußen durchgeführt Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen symptomfrei waren 5 von 8
PROMISELAND: (1. - 5. SCHULKLASSE) Kinderstunden Angebot nur 11.15 Uhr Gottesdienst (9.30 Uhr vorerst keine Kinderstunde) Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum kleinen Saal Laufweg zum kleinen Saal außen, links am Gemeindezentrum (siehe Leitsystem) Kinder müssen von einem Elternteil zur Außentür (Kleiner Saal) gebracht werden Hände desinfizieren (Desinfektionsständer steht bereit) Abholung der Kinder direkt nach dem Gottesdienst im kleinen Saal. Die Eltern sorgen dafür, dass ihre Kinder anschließend bei ihnen bleiben und nicht frei im Gemeindezentrum herumlaufen Die Kinderstundenmitarbeiter tragen während der Kinderstunde keine Maske Die Kinder sind generell von der Maskenpflicht befreit. Während der Kinderstunde gibt es kein Abstandsgebot. Kinderstunden werden, soweit es das Wetter und das Programm zulässt, draußen durchgeführt Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen symptomfrei waren CROSSOVER: (6. - 8. SCHULKLASSE) Kinderstunden Angebot nur 11.15 Uhr Gottesdienst (9.30 Uhr vorerst keine Kinderstunde) Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum kleinen Saal Laufweg zum kleinen Saal außen, links am Gemeindezentrum (siehe Leitsystem) Hände desinfizieren (Desinfektionsständer steht bereit) Die Kinderstundenmitarbeiter tragen während der Kinderstunde keine Maske Maskenpflicht und Abstandsgebot bleiben bestehen Kinderstunden werden, soweit es das Wetter und das Programm zulässt, draußen durchgeführt Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen symptomfrei waren 6 von 8
LEITSYSTEM GEMEINDEZENTRUM DER FREIEN CHRISTENGEMEINDE / NORSINGER STRAßE 22 Betreten des Laufwege Sonnenstrahlen Gemeindezentrums Laufwege Promiseland Verlassen des Gemeindezentrums Laufwege Crossover Toilettengang Laufwege Gottesdienstbesucher 7 von 8
8 von 8
Sie können auch lesen