Schutzkonzept zu Covid 19 - Freien Christengemeinde Bad Krozingen - Zu den Verordnungen vom Juni 2021 - FCG Bad Krozingen

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Schutzkonzept zu Covid 19 - Freien Christengemeinde Bad Krozingen - Zu den Verordnungen vom Juni 2021 - FCG Bad Krozingen
Schutzkonzept zu Covid 19
Freien Christengemeinde Bad Krozingen

               Zu den Verordnungen vom Juni 2021
                                          1 von 8
Schutzkonzept zu Covid 19 - Freien Christengemeinde Bad Krozingen - Zu den Verordnungen vom Juni 2021 - FCG Bad Krozingen
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021
   Grundsätzliche Regelungen                                                                                            Geimpfte und genesene Personen

   » Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen                                                 » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen
     aufeinander treffen.                                                                                                       nicht zur Gesamtpersonenanzahl.
                                                                                                                              » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn
                                                                                                                                sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung
                                                                                                                                abweichen und einen negativen Coronatest einfordern.

         Abstand               Hygiene             Medizinische              Corona-App      Regelmäßig                       Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten
          halten             praktizieren          Maske tragen                nutzen          lüften
                                                                                                                              Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

         » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen*
           *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
           Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
                                                                                                                        Inzidenz über 100 „Bundesnotbremse“
         » Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben
           inzidenzunabhängig geöffnet

         » Home Office, sofern möglich
                                                                                                                         !     Es gelten die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes
                                                                                                                               mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung.
         » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste Hygienekonzepte                                            Die Bundesnotbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz 5 Tage unter 100 ist.

         » Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote                                    In aller Kürze die Regelungen für die wichtigsten Lebensbereiche:
           erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten-
           freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden.                                                                                                 Ausgangsbeschränkung
           Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein                                                                       Kontaktbeschränkung
                                                                                                                                                                               22 bis 5 Uhr
           negatives Testergebnis bestätigen:                                                                                        Haushalt plus eine Person.
            - Arbeitgeber*innen                                                                                                      Kinder der beiden Haushalte
            - Anbieter*innen von Dienstleistungen                                                                                    bis einschließlich 13 Jahre
                                                                                                                                                                               Kultur- und Freizeiteinrichtungen
            - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal                                                                         werden nicht mitgezählt.
                                                                                                                                                                               sind geschlossen.
         » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich
           selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen.
         » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als                                                Körpernahe Dienst-
           getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.                                                      leistungen müssen                         Schulen bei Inzidenz über 100 im
                                                                                                                                     schließen. Medizinisch                    Wechselunterricht. Bei Inzidenz
                                                                                                                                     notwendige Behandlungen                   über 165 sind Schulen im
                                                                                Alle Details sowie Fragen und                        sind weiterhin erlaubt.                   Fernunterricht. Kitas schließen.
                                                                                Antworten finden Sie auf                             Friseurbetriebe dürfen                    Notbetreuung möglich. Diese beiden
                                                                                Baden-Württemberg.de                                 geöffnet bleiben.                         Regelungen gelten auch für außer-
                                                                                                                                                                               schulische Bildungseinrichtungen.

                                                                                                                                                                                                                Stand: 27. Mai 2021

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021
Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.

  Inzidenz unter 100

 Unabhängig von den Öffnungsschritten gilt:                                                               Öffnungsschritt 1                                           » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern,
        » Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal                                 !    Inzidenz 5 Werktage unter 100*                          Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen
          5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                            *Tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung      bis 100 Personen
          13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht
                                                                                                                  durch die örtlichen Behörden in Kraft.              » Zoologische und botanische Gärten
          mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein                                                                                                    (1 Person pro 20 m²)
                                                                                                          Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen
          Haushalt.                                                                                                                                                   » Galerien, Gedenkstätten und Museen
                                                                                                          mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet
          Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten.                                                                                                             (1 Person pro 20 m²)
                                                                                                          tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen
                                                                                                                                                                      » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf-
        » Kitas im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen                                                 vor Ort sowie Kontaktdokumentation):
                                                                                                                                                                        anlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und
        » Grundschulen im Präsenzbetrieb ohne Abstand                                                                                                                   ähnliche) bis 20 Personen
        » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Präsenzunterricht im                                         » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro
                                                                                                                                                                      » Außenbereiche von Schwimmbädern
          Wechselmodell                                                                                           40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept.
                                                                                                                                                                        aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem
        » Sonderregelung für Abschlussklassen möglich                                                             2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld-
                                                                                                                                                                        Zugang (1 Person pro 20 m²)
        » Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die                                            ung mit Testkonzept.
          verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle                                                                                           » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro
                                                                                                                » Lehrveranstaltungen im Freien an Hoch-
          Schüler*innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen                                                                                                  2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen
                                                                                                                  schulen und Akademien bis 100 Personen,
          sowie Berufsschulen.                                                                                                                                          unter Einhaltung der AHA-Regeln
                                                                                                                  Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung
        » Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr.                                          » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen             » Touristische Übernachtung in Beherberg-
          Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus-                                             Einrichtungen innen bis 10 Personen,                  ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen,
          halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre                                         außen bis 20 Personen (Tanz- und Sport-               Ferienwohnungen, Campingplätze und
          werden nicht mitgezählt.                                                                                kurse nicht erlaubt)                                  ähnliche)
        » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für                                          » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen               Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder
          Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit                                             (1,5 m Abstand muss eingehalten werden)               Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen
          medizinischer Maske möglich.                                                                          » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen              Coronatest vorlegen.
        » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden                                                      » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen                  » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil-
          Bedingungen erlaubt:                                                                                    bis 10 Schüler*innen (kein Gesangs-, Tanz-            bahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen
             - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und                                            oder Blasmusikunterricht)                             und ähnliche (Start- und Zielort muss sich
               der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte                                              » Archive, Büchereien und Bibliotheken                  mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden,
               medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei                                       (1 Person pro 20 m²)                                  maximal die Hälfte der vollen Besetzung)
               einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest
                                                                                                                » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur-                 » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons
               der Kund*innen benötigt.
                                                                                                                  sport bis 20 Personen in Sportanlagen und             oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²)
             - Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                 -stätten außen
             - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe
                                                                                                                » Veranstaltungen des Spitzen- und Profi-
        » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt                                            sports bis 100 Zuschauer*innen außen

                                                                                                                » Veranstaltungen zur Religionsausübung
              » Baumärkte dürfen unabhängig der Öffnungsschritte öffnen.
                                                                                                                  ohne Anmeldung und weiterhin ohne
                                                                                                                  Testkonzept

                                                                                                                                                                                                      2 vonStand:
                                                                                                                                                                                                             8 27. Mai 2021
Schutzkonzept zu Covid 19 - Freien Christengemeinde Bad Krozingen - Zu den Verordnungen vom Juni 2021 - FCG Bad Krozingen
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021
Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.

 Inzidenz unter 100                                                                                                        Lockerungen bei Inzidenz unter 50

 Öffnungsschritt 2                                            Öffnungsschritt 3                                             !   Inzidenz 5 Tage unter 50*
                                                                                                                                *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch
  !   Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungs-                    !   Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungs-                          die örtlichen Behörden in Kraft.

      schritt 1 weiter*                                            schritt 2 weiter*
      *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch
                                                                                                                           Weitere Lockerungen:
                                                                   *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch
        die örtlichen Behörden in Kraft.                             die örtlichen Behörden in Kraft.
                                                                                                                                » Treffen im privaten oder öffentlichen Raum
 Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und    Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und
                                                                                                                                  mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder
 Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und       Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und
                                                                                                                                  der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre
 Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):        Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):
                                                                                                                                  werden nicht mitgezählt.
      » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien           » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien
        bis 100 Personen in geschlossenen Räumen                                                                                » Öffnung von Einzelhandel mit folgenden
                                                                     bis 250 Personen
      » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett-                                                                          Auflagen:
        schulen und vergleichbare Einrichtungen bis                                                                                 - Geschäfte mit weniger als 10 m²
        20 Schüler*innen                                           » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person                    Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
                                                                     pro 10 m²)                                                     - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
      » Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro
                                                                                                                                      Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
        2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter
                                                                   » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur-              - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
        Einhaltung der AHA-Regeln
                                                                     häusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen              ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
      » Messen, Ausstellungen und Kogresse (1 Person pro             und außen bis 500 Personen                                       den Lebensmitteleinzelhandel)
        20 m²)                                                     » Freizeitparks und sonstige Freizeitein-                        - Maskenpflicht auch vor den Geschäften
                                                                     richtungen (1 Person pro 10 m²)                                  und auf den Parkplätzen
      » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur-
                                                                   » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen                - Gesteuerter Zutritt
        häusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen
                                                                     und außen (1 Person pro 10 m²)                                 - Warteschlangen vermeiden
        und außen 250 Personen
                                                                                                                                    - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht
      » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen
                                                                                                                                      erlaubt
        und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernacht-
                                                                                                                                    - Testpflicht entfällt
        ungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²)
      » Wellnessbereiche und Saunen innen und außen                                                                             » Archive, Büchereien und Bibliotheken
        für Gruppen bis 10 Personen                                                                                               ohne Auflagen
      » Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)
                                                                                                                                » Zoologische und botanische Gärten
      » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sport-                                                                         ohne Auflagen
        anlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²)                                                                     » Galerien, Gedenkstätten und Museen
        innen und außen                                                                                                           ohne Auflagen
      » Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit
        maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen                                                                          Lockerungen werden zurückgenommen, wenn
      » Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung                                                                            Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen
        Gemeindegesang zulässig und weiterhin ohne                                                                           über 50 liegt.
                Testkonzept

                                                                                                                                                                              Stand: 27. Mai 2021

   Sicherheitskonzept der FCG Bad Krozingen / Stand 27.05.2021
   für Gottesdienste ohne Kinderstunden zur Zeit von COVID-19

   VORBEMERKUNGEN

              Der Gottesdienstsaal der FCG Bad Krozingen fasst im Zusammenhang mit den Abstandsregeln von
              1,5m bis zu 70 Personen.
              Die reale Besucherzahl steht in Abhängigkeit zu den in einem Haushalt lebenden Personen, die ohne
              Abstandsregel nebeneinander sitzen können.

              Die Gottesdienste können mit vorheriger Anmeldung besucht werden. Zu jedem Gottesdienst werden
              Teilnehmerlisten zur möglichen Kontaktverfolgung geführt, die nach 4 Wochen gelöscht werden.

              Spontane Gottesdienstbesuche können nur nach Klärung der Platzkapazitäten durch den Ordnerdienst
              ermöglicht werden. Angemeldete Personen haben Vorrang.

              In jedem Gottesdienst steht ein Ordnerdienst von 2 Personen zur Verfügung, die auf Abstands-,
              Hygieneregeln das Lüften des Gottesdienstsaales und die Anwesenheitsliste achten.

              Personen mit Krankheitssymptomen erhalten keinen Zutritt zum Gottesdienst.

              Auf dem Gelände und im Gebäude besteht Maskenpflicht.
              Es werden nur medizinische Masken (OP - & FFP2 Masken) zugelassen.

              Entsprechende Verordnungen / Öffnungsschritte werden aufgrund des Stufenplan von Baden
              Württemberg vom 14.Mai berücksichtigt und in diesem Schutzkonzept nicht extra erwähnt.
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ANWESENHEITSERFASSUNG
    Gemeindeglieder, Freunde und Gäste können über die HOMEPAGE oder CHURCHTOOLS der FCG
    Bad Krozingen eine Gottesdienstteilnahme beantragen.
    (Weitere Infos zum Anmeldeprozedere finden sich auf den jeweiligen Seiten)
    Alle Diensthabenden werden im „churchtools“ Dienstplan erfasst.
    Der Ordnerdienst registriert die anwesenden Gottesdienstteilnehmer. (gemäß den behördlichen Auflagen)

ABSTANDSREGEL
    Immer mindestens 1,50 Meter, (außerhalb und im Gebäude)
    (Sonnenstrahlen und Promiseland Kinder sind davon ausgenommen)
    „Pulkverhalten“ bei Betreten und Verlassen vermeiden.
    Gespräche mit Abstand und vorzugsweise außerhalb des Hauses führen.

STUHLKONZEPT
    Die Stühle sind paarweise in 1,5m Abstand gestellt. Personen, die im gleichen Haushalt wohnen
    dürfen nebeneinander sitzen. Sollten es mehr als zwei Personen eines Haushaltes sein, werden im
    Randbereich von den Ordnern Stühle dazu gestellt und weiterhin auf den Mindestabstand geachtet.
    Einzelpersonen nehmen ein Stuhlpaar alleine in Anspruch.
    Die gestellten Stühle dürfen weder verrutscht noch umgestellt werden.

    Ordnerdienst
    Der Ordnerdienst besteht aus zwei Personen, die auf die Einhaltung der Abstands- ,Hygieneregeln und
    das Lüften achten. Sie registrieren die Gottesdienstbesucher in vorbereitet Anmeldelisten.
    Die Ordner haben die Befugnis, Personen, die sich nicht an die Sicherheitsvorgaben halten, darauf
    hinzuweisen und bei Nichtbeachtung aufzufordern, das Haus zu verlassen.

ABLÄUFE
    Plätze sollten von vorne her (Bühne) aufgefüllt werden.
    Das Leitsystem (siehe Anhang) zum Betreten und Verlassen des Gebäudes und für Toilettengänge
    beachten. (Toilettenbesuche während des GDs nur wenn wirklich unvermeidbar)
    Kollekte kann im Ausgangsbereich gesondert eingelegt werden.

HYGIENE
    Desinfektionsspender befinden sich am Saaleingang im Toilettenbereich und im kleinen Saal
    Seifenspender und Papierhandtücher in den Toiletten werden regelmäßig kontrolliert.
    Aufforderung zum Händewaschen befinden sich in den Toiletten.
    Besucher müssen auf dem Grundstück der FCG Bad Krozingen um im gesamten Haus eine
    medizinische Maske tragen
    Während des Gottesdienstes wird einmal gelüftet

REINIGUNG
    Das Putzteam beachtet die zusätzlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen im
    Gemeindezentrum.

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Ergänzungen des Sicherheitskonzept der FCG Bad Krozingen /
für Gottesdienste mit Kinderstunden zur Zeit von COVID-19

  Mit dem Angebot altersgerechter Kinderstunden parallel zum Gottesdienst richten wir uns nach
  den Verordnungen für Kindergärten und Schulen.

  Werden Kindergärten und Schulen geschlossen, finden keine Kinderstunden.
  Haben Kindergärten offen und Schulen einen Präsenzunterricht, können Kinderstunden parallel
  zum Gottesdienst stattfinden.

  Kinder müssen nicht im Vorfeld angemeldet werden.
  Sie werden in den jeweiligen Gruppen vor Ort erfasst.

KINDERGOTTESDIENSTE
SONNENSTRAHLEN: (KINDER IM KINDERGARTENALTER)
    Kinderstunden Angebot nur 11.15 Uhr Gottesdienst (9.30 Uhr vorerst keine Kinderstunde)
    Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum Sonnenstrahlen Raum
    Laufweg zum Sonnenstahlen Raum außen, rechts am Gemeindezentrum (siehe Leitsystem)
    Kinder müssen von einem Elternteil zur Außentür gebracht werden
    Vor Kinderstunde „Händewaschen“ mit Feuchttüchern
    Abholung der Kinder direkt nach dem Gottesdienst im Sonnenstrahlen Raum. Die Eltern sorgen dafür,
    dass ihre Kinder anschließend bei ihnen bleiben und nicht frei im Gemeindezentrum herumlaufen
    Die Kinderstundenmitarbeiter tragen während der Kinderstunde keine Maske
    Die Kinder sind generell von der Maskenpflicht befreit.
    Während der Kinderstunde gibt es kein Abstandsgebot.
    Kinderstunden werden, soweit es das Wetter und das Programm zulässt, draußen durchgeführt
    Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen
    symptomfrei waren

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PROMISELAND: (1. - 5. SCHULKLASSE)
    Kinderstunden Angebot nur 11.15 Uhr Gottesdienst (9.30 Uhr vorerst keine Kinderstunde)
    Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum kleinen Saal
    Laufweg zum kleinen Saal außen, links am Gemeindezentrum (siehe Leitsystem)
    Kinder müssen von einem Elternteil zur Außentür (Kleiner Saal) gebracht werden
    Hände desinfizieren (Desinfektionsständer steht bereit)
    Abholung der Kinder direkt nach dem Gottesdienst im kleinen Saal. Die Eltern sorgen dafür, dass ihre
    Kinder anschließend bei ihnen bleiben und nicht frei im Gemeindezentrum herumlaufen
    Die Kinderstundenmitarbeiter tragen während der Kinderstunde keine Maske
    Die Kinder sind generell von der Maskenpflicht befreit.
    Während der Kinderstunde gibt es kein Abstandsgebot.
    Kinderstunden werden, soweit es das Wetter und das Programm zulässt, draußen durchgeführt
    Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen
    symptomfrei waren

CROSSOVER: (6. - 8. SCHULKLASSE)
    Kinderstunden Angebot nur 11.15 Uhr Gottesdienst (9.30 Uhr vorerst keine Kinderstunde)
    Anmeldung der Kinder vor Ort - an der Außentür zum kleinen Saal
    Laufweg zum kleinen Saal außen, links am Gemeindezentrum (siehe Leitsystem)
    Hände desinfizieren (Desinfektionsständer steht bereit)
    Die Kinderstundenmitarbeiter tragen während der Kinderstunde keine Maske
    Maskenpflicht und Abstandsgebot bleiben bestehen
    Kinderstunden werden, soweit es das Wetter und das Programm zulässt, draußen durchgeführt
    Eltern bestätigen mit ihrer Gottesdienstanmeldung, dass sie und ihre Kinder in den letzten 2 Wochen
    symptomfrei waren

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LEITSYSTEM
GEMEINDEZENTRUM   DER   FREIEN CHRISTENGEMEINDE / NORSINGER STRAßE 22

             Betreten des                         Laufwege Sonnenstrahlen
             Gemeindezentrums
                                                  Laufwege Promiseland
             Verlassen des
             Gemeindezentrums
                                                  Laufwege Crossover

             Toilettengang
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