KURZBERICHT Juli 2021 - Nr.02|2021 - Jobcenter Böblingen
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Nr. 02 / 2021 INHALT Vorwort 1. Arbeitslosengeld II 1.1 Bedarfsgemeinschaften (BG) 2. Arbeitslosigkeit insgesamt (ALG I und ALG II) 2.1 Arbeitslosigkeit regionaler Vergleich (ALG I und ALG II) 2.2 Zugang/Abgang Arbeitslose im Rechtskreis SGB II 2.3 Unterbeschäftigung 3. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug 4. Personenkreis unter 25 Jahren (U25) 5. Personenkreis der Flüchtlinge 6. Sozialdaten der Bedarfsgemeinschaften Weitergehende Informationen 2 .
Nr. 02 / 2021 Liebe Leserin, lieber Leser, der Sommer ist endlich da und wir bewegen uns wieder schrittweise in Richtung „Normalität“. Der Arbeitsmarkt entspannt sich zunehmend, es werden wieder vermehrt offene Stellen gemel- det und die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Jobcenter Landkreis Böblingen sinkt weiterhin. Über diese Entwicklung freuen wir uns sehr und hoffen, dass sich diese positive Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte fortsetzt. Wir bieten seit dem 16. August 2021, mit Ausnahme dienstags, auch wieder einen unterminierten Zugang in unseren vier Regionalen Jobcentern zu folgenden Zeiten für Sie an: Montag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nur terminierter Zugang) Mittwoch: 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr Donnerstag: 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, erreichen Sie uns aber weiterhin alternativ über fol- gende Möglichkeiten: Telefonisch unter 07031 4393 500 (Montag – Freitag von 08:00 Uhr – 18:00 Uhr) Zudem können Sie sich per Mail oder telefonisch direkt an Ihr zuständiges Jobcenter wenden Regionales Jobcenter Böblingen jobcenter-lk-boeblingen.calwer-str-1@jobcenter-ge.de 07031 4393 0 Regionales Jobcenter Sindelfingen jobcenter-lk-boeblingen.sindelfingen@jobcenter-ge.de 07031 72401 0 Regionales Jobcenter Herrenberg jobcenter-lk-boeblingen.herrenberg@jobcenter-ge.de 07032 9153 0 Regionales Jobcenter Leonberg jobcenter-lk-boeblingen.leonberg@jobcenter-ge.de 07152 9343 75 Oder nutzen Sie ab 01. September 2021 unser neues Online-Termin-Verwaltungsangebot. Wei- tere Informationen dazu erhalten sie auf unserer Homepage www.jobcenter-landkreisbb.de 3 .
Nr. 02 / 2021 Das Jobcenter Landkreis Böblingen unterstützt die Impfkampagne DRANBLEIBEN BW des Land- kreises und des Ministeriums Soziales, Gesundheit und Integration. Gemeinsam haben wir bei der Eindämmung der Corona-Pandemie bereits viel erreicht. Jetzt heißt es #dranbleiben, denn Impfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Pandemiebe- kämpfung. Schützen Sie sich und andere und lassen Sie sich impfen! www.dranbleiben-bw.de Vielen Dank, dass Sie drangeblieben sind. Bleiben Sie gesund. Herzlichst Ihr Jobcenter Landkreis Böblingen 4 .
Nr. 02 / 2021 1. Arbeitslosengeld II 1.1 Bedarfsgemeinschaften (BG) Im Landkreis Böblingen existieren 6.537 Bedarfsgemeinschaften die Leistungen aus der Grundsi- cherung für Arbeitssuchende beziehen (Stand 07/2021 - vorläufige, hochgerechnete Daten). Ge- messen an den Haushalten sind das ca. 4 % der Gesamthaushalte. Die 6.537 Bedarfsgemeinschaften bestehen aus 13.920 Personen, von denen 9.256 Personen Ar- beitslosengeld II (ALG II) erhalten. Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 6.665 6.677 6.673 6.633 6.629 6.649 6.616 6.611 6.570 6.537 6.519 6.503 6.474 6.408 6.414 6.407 6.400 6.222 6.092 6.102 6.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez BG 2020 BG 2021 Quelle: Bundesagentur für Arbeit - aktuelle Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kreise und kreisfreie Städte - Zeitreihe (die aktuellsten 3 Monate sind hochgerechnet, die Folgemonate endgültig). In 2016 gab es eine Revision der Statistik der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Daher unterscheiden sich die neusten Zahlen von denen der vorherigen Monatsberichte. Entwicklung der ALG II Bezieher 9.396 9.422 9.418 9.329 9.378 9.354 9.342 9.318 9.296 9.256 9.158 9.128 9.118 8.987 8.995 8.955 9.000 8.787 8.598 8.590 8.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2020 ELB 2021 ELB Quelle: Bundesagentur für Arbeit - aktuelle Eckwerte der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kreise und kreisfreie Städte - Zeitreihe (die aktuellsten 3 Monate sind hochgerechnet, die Folgemonate endgültig). In 2016 gab es eine Revision der Statistik der Grundsi- cherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Daher unterscheiden sich die neusten Zahlen von denen der vorherigen Monatsbe- richte. 5 .
Nr. 02 / 2021 Im regionalen Vergleich siehe nachfolgende Tabelle (Stand 07/2021) Kreis Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigsburg Rems-Murr Bedarfsgemeinschaften 6.537 11.608 6.060 9.212 9.828 Bevölkerung 15-65 J.* 245.804 339.442 163.086 347.630 270.779 Empfänger ALG II (ELB) 9.256 15.676 8.306 12.591 13.242 Empfänger Sozialgeld (NEF) 4.052 5.719 3.390 5.539 5.300 Regelleistungsempfänger (RLB) 13.307 21.395 11.695 17.891 18.412 Personen gesamt 13.920 22.169 12.420 18.931 19.381 Arbeitslosengeld II-Quote** 1,6% 2,2% 2,1% 1,6% 2,1% Sozialvers. beschäftigt *** 181.518 219.342 88.841 208.590 153.775 Quelle: Agentur für Arbeit – BG, Empfänger ALGII, Sozialgeld vorläufige, hochgerechnete Daten. Ab April 2016 wurde auch rückwirkend für die Vorjahre eine Datenrevision vorgenommen. Neue Gruppen wurden gebildet. Diese gliedern sich in die erwerbsfähigen (eLb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF), zusammen sind dies die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB). Weitere Gruppen sind die sonstigen Leistungsberechtigten (SLB), die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) und der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner. Die neuen Daten können nicht mehr mit den Zahlen der bisherigen Monatsberichte verglichen werden bzw. weichen von diesen ab * Statistisches Landesamt Stand 31.12.2014 ** Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten in beiden Rechtskreisen. Die Summe ergibt die Arbeitslosenquote insgesamt bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen. *** Bundesagentur für Arbeit Stand Dez 2020 2. Arbeitslosigkeit insgesamt (ALG I und ALG II) Vorab zur Definition: Arbeitslos ist, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grund- sicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Leistungs- berechtigten als arbeitslos zu zählen. Wichtige Beispiele sind: Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld erhal- ten, werden nicht als arbeitslos gezählt. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, werden nicht als arbeitslos gezählt 2.1 Arbeitslosigkeit regionaler Vergleich (ALG I und ALG II) Arbeitslose davon im Rechts- Arbeitslose U25 Arbeitslosen- Landkreis gesamt kreis SGB II gesamt quote Böblingen 7.904 3.647 527 3,5 Esslingen 11.977 6.625 962 3,9 Göppingen 6.217 3.091 561 4,3 Ludwigsburg 10.445 5.046 839 3,3 Rems-Murr-Kreis 9.887 5.195 742 4,1 Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit (Stand 07/2021) 6 .
Nr. 02 / 2021 Im Landkreis Böblingen gibt es zum Stand 07/2021 insgesamt 7.904 Arbeitslose. Die Arbeitslosenquote im Landkreis liegt somit bei 3,5% (Bezugsgröße: sozialversicherungs- pflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose, Selbständige und mithelfende Fami- lienangehörige). Von den 7.904 Arbeitslosen gehören 3.647 Personen in den Rechtskreis SGB II und werden somit vom Jobcenter Landkreis Böblingen betreut. Entwicklung der Arbeitslosen SGB II / SGB III 5.669 5.666 5.721 5.427 5.469 5.500 5.300 5.305 5.147 5.158 4.865 4.838 4.695 4.502 4.264 4.288 4.257 4.000 3.746 3.628 3.510 3.884 3.739 3.787 3.749 3.681 3.763 3.734 3.717 3.763 3.686 3.647 3.444 3.454 3.413 3.479 3.335 3.042 3.006 2.997 2.500 J 20 F 20 M 20 A 20 M 20 J 20 J 20 A 20 S 20 O 20 N 20 D 20 J 21 F 21 M 21 A 21 M 21 J 21 J 21 ALO SGB II ALO SGB III Quelle: Agentur für Arbeit – Arbeitslose - Zeitreihe (Monats- und Jahreszahlen) 2.2 Zugang/Abgang Arbeitslose im Rechtskreis SGB II Insgesamt sind im Juli 2021 im Rechtskreis SGB II 716 Arbeitslose hinzugekommen. Im Gegenzug dazu konnte ein Abgang von 825 Arbeitslosen verzeichnet werden. 1013 810 825 800 775 745 756 712 708 716 698 693 701 675 663 656 629 644 658 618 592 605 599 578 533 494 458 300 J 20 A 20 S 20 O 20 N 20 D 20 J 21 F 21 M 21 A 21 M 21 J 21 J 21 Abgang Arbeitslose SGB II Zugang Arbeitslose SGB II Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 7 .
Nr. 02 / 2021 2.3 Unterbeschäftigung In der Unterbeschäftigungsrechnung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des SGB gelten, weil sie an einer Maß- nahme der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder einen arbeitsmarktbedingten Sonderstatus be- sitzen. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit ent- sprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung wird zweierlei ge- leistet: (1) Es wird ein möglichst umfassendes Bild vom Defizit an regulärer Beschäftigung in einer Volks- wirtschaft gegeben. (2) Realwirtschaftliche (insbesondere konjunkturell) bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt können besser erkannt werden, weil der Einsatz entlastender Arbeitsmarktpolitik zwar die Ar- beitslosigkeit, nicht aber die Unterbeschäftigung verändert. 10.674 10.073 5.691 4.906 5.167 4.983 Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder mit einem Sonderstatus Arbeitslose 78,5% 82,7% 86,8% 90,4% 70,6% 73,9% Jul 2021 Jul 2020 Jul 2021 Jul 2020 Jul 2021 Jul 2020 Insgesamt SGB III SGB II Veränderung gegenüber Komponenten der Unterbeschäftigung1) Juli 2021 Vorjahresmonat2) Juli 2020 absolut in % Rechtskreis SGB III Arbeitslosigkeit 4.257 -890 -17,3 + Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind 128 21 19,6 Aktivierung und berufliche Eingliederung 128 22 20,8 Sonderregelung für Ältere (§ 53a SGB II) - * * = Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne 4.385 -869 -16,5 + Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind 474 74 18,5 Berufliche Weiterbildung inklusive Förderung von Menschen mit Behinderungen 317 23 7,8 Arbeitsgelegenheiten - - x Fremdförderung 82 28 51,9 Förderung von Arbeitsverhältnissen - - x Beschäftigungszuschuss - - x Teilhabe am Arbeitsmarkt - - x kurzfristige Arbeitsunfähigkeit 75 23 44,2 = Unterbeschäftigung im engeren Sinne 4.859 -795 -14,1 + Personen, die fern vom Arbeitslosenstatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten 47 10 27,0 Gründungszuschuss 47 10 27,0 Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit - - x = Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 4.906 -785 -13,8 Unterbeschäftigungsquote 2,2 x 2,5 Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung 86,8 x 90,4 8 .
Nr. 02 / 2021 Veränderung gegenüber Komponenten der Unterbeschäftigung1) Jan 2021 Vorjahresmonat2) Juli 2020 absolut in % Rechtskreis SGB II Arbeitslosigkeit 3.647 -34 -0,9 + Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind 723 22 3,1 Aktivierung und berufliche Eingliederung 330 82 33,1 Sonderregelung für Ältere (§ 53a SGB II) 393 -60 -13,2 = Arbeitslosigkeit im weiteren Sinne 4.370 -12 -0,3 + Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind 796 199 33,3 Berufliche Weiterbildung inklusive Förderung von Menschen mit Behinderungen 105 29 38,2 Arbeitsgelegenheiten 23 2 9,5 Fremdförderung 473 113 31,4 Förderung von Arbeitsverhältnissen - - x Beschäftigungszuschuss * * * Teilhabe am Arbeitsmarkt 55 4 7,8 kurzfristige Arbeitsunfähigkeit 139 53 61,6 = Unterbeschäftigung im engeren Sinne 5.166 187 3,8 + Personen, die fern vom Arbeitslosenstatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten * * * Gründungszuschuss - - x Einstiegsgeld - Variante: Selbständigkeit * * * = Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) 5.167 184 3,7 Unterbeschäftigungsquote 2,3 x 2,2 Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung 70,6 x 73,9 1) Am aktuellen Rand vorläufige und hochgerechnete Werte. 2) Bei Quoten und Anteilen werden die entsprechenden Vorjahreswerte ausgewiesen. Die Entwicklung der Arbeitslosen- und Unterbeschäftigungsquoten 2012 – 2019 + 10/2020 - 07/2021 SGB II und SGB III SGB II + III 5,0 5,0 5,0 5,0 4,9 4,8 4,8 4,8 4,8 4,7 5,0 4,6 4,5 4,5 4,2 4,1 4,2 3,9 3,8 4,0 4,0 4,1 4,1 4,0 3,8 3,9 3,9 3,8 3,6 3,7 3,6 3,5 3,5 3,0 3,3 3,2 3,1 2,8 2,8 2,0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 O 20 N 20 D 20 J 21 F 21 M 21 A 21 M 21 J 21 J 21 Unterbeschäftigungsquote Arbeitslosenquote 9 .
Nr. 02 / 2021 SGB II 2,6 2,6 2,4 2,4 2,4 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,3 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 2,1 2,1 2,0 1,9 1,9 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,7 1,7 1,7 1,6 1,6 1,5 1,5 1,5 1,5 1,4 1,3 1,0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 O 20 N 20 D 20 J 21 F 21 M 21 A 21 M 21 J 21 J 21 Unterbeschäftigungsquote Arbeitslosenquote 2,9 SGB III 2,7 2,7 2,7 2,7 2,6 2,4 2,5 2,4 2,3 2,1 2,2 2,2 2,6 1,9 1,8 1,9 2,4 2,4 2,4 2,4 2,0 1,7 1,7 2,3 2,2 2,0 1,9 1,9 1,9 1,7 1,7 1,5 1,5 1,5 1,5 1,4 1,0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 O 20 N 20 D 20 J 21 F 21 M 21 A 21 M 21 J 21 J 21 Unterbeschäftigungsquote Arbeitslosenquote Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Arbeitsmarktreport - Länder, Kreise, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit (Monatszahlen)- Zeitreihe – 2012-2019 Jahresdurchschnitte - Die Unterbeschäftigungsquote zeigt die relative Unterauslastung des erweiterten Arbeitskräfteangebots an, d. h. im Vergleich zur Arbeitslosenquote wird hier die Nennergröße um jene Personen, die in der Unterbeschäftigung, nicht aber bei den Erwerbspersonen enthalten sind, erweitert. Die Nennergröße der Unterbeschäftigungsquote wird als „erweiterte Bezugsgröße“ bezeichnet 3. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug Von 9.936 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren im März 2021 5.550 Personen im Lang- zeitleistungsbezug (mindestens 21 Monate in den letzten 24 Monaten). Dies entspricht einer Quote von 59,1%. Zu diesem Personenkreis gehören auch Personen, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wie Schüler, Mütter mit Kindern unter 3 Jahren usw. Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht nur jene/r Leistungsberechtigte, die/der das Merkmal „arbeitslos“ hat. Deshalb muss nach der Schnittmenge von Langzeitleistungsbezug und Lang- zeitarbeitslosigkeit (über 1 Jahr) gefragt werden: Darunter fallen 1.329 Personen. Dies ent- spricht, bezogen auf alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, einer Quote von 14,1%. erwerbsfähige Leistungs- ELB im Langzeit- ELB im Langzeitleistungsbezug berechtigte (ELB) leistungsbezug und Langzeitarbeitslos März 2021 9.396 5.550 1.329 in % 59,1% 59,1% 14,1% März 2020 8.787 5.676 873 in % 64,6% 64,6% 9,9% 10 .
Nr. 02 / 2021 4. Personenkreis unter 25 Jahren (U25) Im Landkreis Böblingen gibt es im Rechtskreis SGB II 176 Arbeitslose unter 25 Jahren (Stand 07/2021). Hier der regionale Vergleich im Überblick: Personenkreis Böblingen Esslingen Göppingen Ludwigburg Rems-Murr Personen 15 - 24 J. gesamt 1) 40.975 57.463 28.577 57.386 46.648 Arbeitslose 15 - 24 J. 2) 527 962 561 839 742 Rel. Jugendarbeitslosigkeit 3) 1,3% 2,3% 2,0% 1,5% 1,6% davon Arbeitslose U25 SGB II 176 471 233 317 217 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Stand 07/21) 1) Statistisches Landesamt Stand 31.12.2014. 2) Gesamtzahl der Arbeitslosen aus dem Bereich Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II 3) Anteil der Arbeitslosen 15-24 J. (ALG und ALG II) an den Gesamtpersonen 15-24 J. Entwicklung der Arbeitslosenzahlen U25 im Landkreis Böblingen 919 905 900 753 740 673 674 689 638 635 600 588 526 527 482 300 210 211 228 206 190 186 174 181 198 192 180 172 176 0 Jul. 20 Aug. 20 Sep. 20 Okt. 20 Nov. 20 Dez. 20 Jan. 21 Feb. 21 Mrz. 21 Apr. 21 Mai. 21 Jun. 21 Jul. 21 U25 gesamt ALG I und ALG II U25 ALG II Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Arbeitslose und Arbeitslosenquoten - Zeitreihe 11 .
Nr. 02 / 2021 5. Personenkreis der Flüchtlinge Seit Januar 2016 gab es einen Anstieg der Flüchtlings-Bedarfsgemeinschaften (BG) 1) um 874 BG von 411 BG auf 1.310 BG im März 2021. Der Anstieg entspricht einem Anteil von 13,1% an allen 6.665 BG im März 2021. Die Zahl der BG ging von Dezember 2018 bis Dezember 2020 um 167 (-11,5%) zurück. darunter: Bedarfsgemeinschaf- Personen mit ten mit mindestens Staatsangehörig- darunter: einer Person mit keit eines nichteu- Staatsangehörigkeit ropäischen Asyl- Erwerbsfähige Berichtsmonat eines nichteuropäi- herkunftslandes in Leistungsbe- eLb im Alter Personen im eLb - schen Asylherkunfts- Bedarfsgemein- rechtigte (eLb) von 15 bis 24 Alter unter 15 Frauen landes1) schaften1) Jahren Jahren 1 2 3 6 Januar 2015 283 552 406 79 146 Dezember 2015 377 837 567 125 270 Januar 2016 411 898 614 138 284 Dezember 2016 895 2.122 1.371 595 383 751 Januar 2017 959 2.282 1.486 647 407 796 Dezember 2017 1.492 3.827 2.359 1.046 697 1.468 Januar 2018 1.509 3.899 2.410 1.072 711 1.489 Dezember 2018 1.450 3.989 2.381 1.116 672 1.608 Januar 2019 1.442 4.010 2.402 1.130 673 1.608 Dezember 2019 1.325 3.916 2.291 1.111 634 1625 Januar 2020 1.327 3.963 2.339 1.131 659 1624 Dezember 2020 1.283 3.796 2.237 1.085 632 1.559 Januar 2021 1.294 3.820 2.283 1.111 646 1.537 Februar 2021 1.309 3.823 2.298 1.113 644 1.525 März 2021 1.310 3.870 2.320 1.126 666 1.550 1) Nichteuropäische Asylherkunftsländer: Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien - Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten 12 .
Nr. 02 / 2021 6. Sozialdaten der Bedarfsgemeinschaften Im März 2020 bestand eine Bedarfsgemeinschaft (BG) im Durchschnitt aus 2,1 Personen. In den 6.665 Bedarfsgemeinschaften lebten 14.051 Personen von denen 13.462 Regelleistungsberechtigte1 wa- ren. Von diesen Regelleistungsberechtigten erhielten 4.066 Sozialgeld und waren somit nicht erwerbsfä- hig. Bei den restlichen 9.396 Personen handelte es sich um erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die Arbeitslosengeld II erhielten. Die Anzahl der Frauen an den ELB war mit 52,2% dabei in der Mehrzahl gegenüber den Männern mit 47,8%. Der Anteil der unter 25-jährigen an den ELB stellte mit 17,6% (1.656 Personen) einen nicht unerheblichen Anteil dar. Der Anteil der Alleinerziehenden (1.234 BG) an den Gesamtbedarfsgemeinschaften entsprach 18,5%. Bei personenbezogener Betrachtung des Anteils der alleinerziehenden Personen an den gesamten ELB beträgt der Prozentsatz 13,1%. 43,8% der ELB waren Deutsche (4.114 Personen), 56,2% Ausländer (5.282 Personen, davon 2.230 Flüchtlinge). Hier zur Veranschaulichung einige Diagramme/Tabellen im Überblick (Stand 03/2021): Aufteilung der Bedarfsgemeinschaften nach Personen 8,6% 9,3% 11,9% 51,9% 18,2% mit 1 Person mit 2 Personen mit 3 Personen mit 4 Personen mit 5 und mehr Pers. Bedarfsgemeinschaften (BG)2 Single-BG Alleinerziehende-BG Partner-BG ohne Kind Partner-BG mit Kind 6.665 3.458 1.234 571 1.272 darunter Single-BG darunter BG-Alleinerziehender Single Alleinerziehende BG gesamt Insgesamt Insgesamt unter 25 25 Jahre und mit 3 und mehr mit 1 Kind mit 2 Kindern Jahre älter Kindern 6.665 3.458 265 3.193 1.234 669 378 187 1 Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten(ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) bilden zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB). Weitere Gruppen sind die sonstigen Leistungsberechtigten (SLB), die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) und der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner. 2 Es wird zwischen fünf BG-Typen unterschieden: Single-BG, Alleinerziehende-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern und sonstige Bedarfsgemeinschaften, in der alle BG, die nicht den ersten vier Ausprägungen zugeordnet werden können, gezählt werden. 13 .
Nr. 02 / 2021 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern 27,0% 42,2% 30,8% mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 und mehr Kindern Altersstruktur Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 17,8% 65,0% 17,1% unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter Durchschnittliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft (BG) (gerundet) im regionalen Vergleich (04/2021) Landkreise BG Gesamt * ALG II KDU Böblingen 6.677 1.144 € 406 € 490 € Esslingen 11.804 1.090 € 394 € 468 € Göppingen 6.131 1.046 € 393 € 420 € Ludwigsburg 9.292 1.104 € 384 € 484 € Rems-Murr-Kreis 10.064 1.113 € 391 € 487 € Durchschnittlicher Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft 490 406 400 186 200 23 30 8 0 Kosten der Arbeitslosengeld II Sozialvers. Mehrbedarfe Sozialgeld weitere Unterkunft leistungen Zahlungsansprüche *Gesamtleistung bestehend aus ALG II, Sozialgeld, Kosten der Unterkunft (KDU), Sozialversicherungsbeiträgen, Mehrbedarf und weitere Zahlungsansprüche je BG. Quelle: Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften - Deutschland mit Ländern und Kreisen – April 2021 - Statistik Bundesagentur für Arbeit. 14 .
Nr. 02 / 2021 Bedarfsgemeinschaften nach Gemeinden Anzahl der ALG II Bedarfsgemeinschaften pro 1000 Einwohner im Alter von 15 bis 65 Jahren Böblingen 36,6 Sindelfingen 31,7 Herrenberg 30,0 Leonberg 28,7 Jettingen 27,4 Magstadt 27,0 Mötzingen 26,5 Landkreis 26,4 Weil der Stadt 26,0 Gäufelden 24,3 Steinenbronn 23,5 Waldenbuch 23,0 Ehningen 22,7 Bondorf 21,3 Schönaich 21,0 Holzgerlingen 21,0 Gärtringen 20,3 Renningen 19,7 Aidlingen 19,4 Grafenau 17,8 Weil im Schönbuch 17,7 Hildrizhausen 17,2 Deckenpfronn 16,8 Weissach 16,0 Nufringen 15,4 Rutesheim 14,5 Altdorf 7,9 0 10 20 30 Quelle: Anzahl Bedarfsgemeinschaften pro 1000 Einwohner im Alter von 15-65 Jahren. Statistik Bundesagentur für Arbeit (Stand 03/2021) / Statistisches Landesamt Baden-Württemberg zum 31.12.2016 – ab 2011 Basis Zensus 2016 15 .
Nr. 02 / 2021 Anzahl der ALG II Bedarfsgemeinschaften in den Gemeinden Altdorf 25 Deckenpfronn 38 Hildrizhausen 42 Nufringen 59 Mötzingen 67 Weissach 78 Grafenau 80 Bondorf 87 Rutesheim 100 Steinenbronn 106 Aidlingen 112 Weil im Schönbuch 117 Waldenbuch 130 Ehningen 134 Schönaich 141 Jettingen 143 Gäufelden 155 Gärtringen 159 Magstadt 171 Holzgerlingen 177 Renningen 229 Weil der Stadt 318 Herrenberg 613 Leonberg 891 Böblingen 1.173 Sindelfingen 1.320 0 500 1000 Quelle: Anzahl Bedarfsgemeinschaften pro Gemeinde. Statistik Bundesagentur für Arbeit (Stand 03/2021) 16 .
Nr. 02 / 2021 17 .
Nr. 02 / 2021 18 .
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