Ja, aber wie? Kinder in die Feuerwehr...

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Ja, aber wie? Kinder in die Feuerwehr...
Kinder in die Feuerwehr...

                      ... Ja, aber wie?
Ja, aber wie? Kinder in die Feuerwehr...
Vorwort

Liebe Lesenden,

mittlerweile sind nun schon fünf Jahre vergangen, seitdem die    pe, der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg, zusammen
Landesjugendfeuerwehr Brandenburg ihr erstes Heft „Kinder        getragen.
in der Feuerwehr...ja aber wie“ veröffentlicht hat.
                                                                 Besondere Meilensteine zu unserer Arbeit dürften die
Zahlreiche Fragen, Anregungen und Ergänzungen wurden im          Entwicklung einer Kinderflamme Stufe I und Stufe II sein.
Laufe der Zeit an die Landesjugendfeuerwehr herangetragen        Ebenfalls nicht unbedeutend ist die Gründung eines eige-
und sollen mit diesem Heft in zweiter Version beantwortet        nen Fachbereichs „Kinder in der Feuerwehr“ bei der Lan-
werden. Die Ideen verschiedener Gremien, von pädagogi-           desjugendfeuerwehr Brandenburg. Mit diesen Schritt wollen
schen Betreuenden einer Kidsfeuerwehr über das Brand-            wir auch zukünftig dauerhaft als eure Ansprechpartner zur
schutzerziehungsteam des Landesfeuerwehrverbandes, der           Verfügung stehen.
Feuerwehrunfallkasse Brandenburg und der Arbeitsgruppe
„Kinder in der Feuerwehr“ des DFV/der DJF, sind in dieses Heft   Ich wünsche Euch viel Spaß beim Lesen dieses Heftes und
mit eingeflossen und wurden in unserer eigenen Arbeitsgrup-      viel Erfolg bei Eurer Arbeit mit den Kids vor Ort!

                                                                 André Ragohs
                                                                 Landesjugendfeuerwehrwart
                                                                 Brandenburg
Warum soll es Kinderfeuerwehren in Brandenburg geben?

Das Ziel ist klar: Kinder sollen spielerisch an die Fragen des   Für die Kindergruppen in den Jugendfeuerwehren empfehlen
Brandschutzes herangeführt werden, als eine Art erweiterte       wir eine Altersspanne von 6 (Schulfähigkeit) bis 10 Jahren.
Brandschutzerziehung durch Spiel und Spaß. Den Kindern           Wichtig ist hierbei, dass es sich um eine Empfehlung handelt
muss bei dieser sinnvollen Freizeitbeschäftigung Raum zur        und Abweichungen davon möglich sind. Des Weiteren dürfen
Selbstentfaltung und die Möglichkeit des spielerischen Ler-      die Kinder in der Jugendfeuerwehr sowohl in der Kapazität
nens mit sozialem Engagement nahe gebracht werden.               des zu verarbeitenden Inhalts, als auch in körperlicher Leis-
                                                                 tungsfähigkeit nicht überfordert werden. Letztlich kann der
                                                                 Träger des Brandschutzes das Mindestalter zur Aufnahme in
Insbesondere sollten gefördert werden:
                                                                 die Feuerwehr festlegen.
• Erziehung zu bzw. Pflege von Kameradschaft, Freundschaft
  und Teamfähigkeit
• Wecken des Interesses an der Jugendfeuerwehrarbeit /
  Teamarbeit
• Unterstützung des Reifungs- und Lernprozesses
• Vermittlung der Möglichkeiten des Selbstschutzes in
  Gefahrensituationen
• Wecken des Interesses der Eltern für das Ehrenamt
• Heranführen an bürgerschaftliches Engagement
                                                                 Gesamtanzahl der Mitglieder bzw Anzahl der Mitglieder unter 10 Jahren in Brandenburg
Welche Möglichkeiten der Einordnung einer Kindergruppe gibt es?

1. Kinder und Jugendliche zusammen in einer Gruppe der Feuerwehr

Die fachliche Aufsicht sowie die Leitung der Gruppe über-
nimmt in diesem Modell einzig der/die Jugendfeuerwehrwart/
in. Dieses Modell ist besonders in Jugendfeuerwehren mit
wenigen Mitgliedern geeignet und auch zu finden.

                                                      Feuerwehr

                     (Kinder- und)
                                                                        Alters- und
                   Jugendfeuerwehr                 Einsatzabteilung
                                                                      Ehrenabteilung
                      (6-18 Jahre)
2. Jüngere und ältere Kinder getrennt (Aufsicht durch den Jugendfeuerwehrwart)

Im Unterschied zum vorherigen Modell, ist eine
gemeinsame/r Jugendfeuerwehrwart/in fachlich für die Lei-
tung der Kinder- und Jugendgruppe zuständig. Ihm können
jeweils Gruppenleitende unterstellt werden. Die Jugendfeuer-
wehr untergliedert sich also in verschiedene Gruppen.

                                                               Feuerwehr

                  Jugendfeuerwehrwart
                                                                                        Alters- und
                                                                   Einsatzabteilung
                                                                                      Ehrenabteilung

     Kindergruppe                     Jugendgruppe
      (6-10 Jahre)                     (10-18 Jahre)
Welche Möglichkeiten der Einordnung einer Kindergruppe gibt es?

3. Kinderfeuerwehr als Arbeitsgemeinschaft an einer Schule

Organisatorisch und finanziell unterliegt die Verantwortlich-   Allerdings gilt zu beachten, dass in diesem Fall beispielsweise
keit der Bildungseinrichtung. Die Feuerwehr ist lediglich für   eine Abnahme der Kinderflamme oder eine Teilnahme an Ju-
die (feuerwehr-)fachliche Untersetzung der Arbeitsgemein-       gendlagern nicht möglich ist, da die Arbeitsgemeinschaft kein
schaft zuständig. Eine enge Zusammenarbeit mit einem/r          Teil der Jugendfeuerwehr ist.
Pädagogen/in der Bildungseinrichtung ist wünschenswert.

         Schule                                                                           Feuerwehr
                                       fachkundiges Personal (und Mittel)

  AG (Kinderfeuerwehr)                Jugendfeuerwehr                                                       Alters- und
                                                                       Einsatzabteilung
       (6-10 Jahre)                     (10-18 Jahre)                                                     Ehrenabteilung
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

Es gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie für den allgemei-
nen Feuerwehrdienst bzw. den Dienst in der Jugendfeuer-
wehr.

Im speziellen sind dies:
• §§ 11, 12 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG / SGB VIII)
• § 25 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutz
  gesetz (BbgBKG)
• Punkt 25 Verwaltungsvorschrift zum BbgBKG (VVBbgBKG)
• § 1(1) Jugendschutzgesetz (JuSchG)
• Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
• Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
• Sozialgesetzbuch 7 (SGB VII)
• Strafgesetzbuch (StGB)

Weitere Informationen erhalten Interessierte zum Beispiel bei
der Ausbildung zur JugendleiterCard (JuLeiCa) und dem Semi-
nar „Kinder in die Feuerwehr – Ja, aber wie?!“.
Was ziehe ich an?

Eine besondere Bekleidung oder gar eine Dienstuniform ist         Betreuenden bei der Ausübung ihrer Aufsichtspflicht auf dem
für die Arbeit mit Kindern in der Feuerwehr nicht erforderlich;   Spielplatz oder bei Ausflügen unterstützen.
ist aber auch nicht verboten. Sicherlich kann ein Träger des
Brandschutzes auch auf die bewährte Jugendfeuerwehruni-           Die Kinder werden jede Form von Bekleidung, die zur Eigeni-
form zurückgreifen. Auf jeden Fall muss die Kleidung der          dentifikation mit der Kindergruppe der Feuerwehr taugt, mit
Kinder dem Thema der durchzuführenden Gruppenstunde               ebenso großem Stolz tragen, wie Kinder, Jugendliche oder
angepasst werden. Hierzu gehören beispielsweise:                  Erwachsene dies in anderen Vereinen tun.

• festes Schuhwerk oder Gummistiefel
• warme Bekleidung
• Sport- oder Badekleidung
• eine Schürze oder ein großes T-Shirt für Mal- und
  Bastelarbeiten

Auf die notwendige Bekleidung sollte bereits im Elternge-
spräch, noch vor der Aufnahme hingewiesen werden, da
nicht immer Jugendfeuerwehruniformen in der kleineren
Größe vom Träger bereitgestellt werden können. Natürlich
ist es für Kindergruppen möglich, sich eigene Outfits zuzu-
legen, denn die Erfahrung zeigt die große Wirkung und den
Wiedererkennungswert von z.B. T-Shirts mit entsprechender
Beschriftung. Auffällige Caps oder Mützen können auch die
Je jünger – desto schutzbedürftiger!

Mit der formellen Aufnahme in die Kindergruppe der Feuer-       Besonders soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden:
wehr, selbstverständlich einhergehend mit dem schriftlichen     Weiterhin gilt es bei Fahrten mit den Kindern strikt darauf zu
Einverständnis der Erziehungsberechtigten, stehen diese Kin-    achten, dass jedes Kind über einen, seinem Alter und seiner
der unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei    Größe entsprechenden, Kindersitz verfügt.
der Feuerwehrunfallkasse Brandenburg (FUK BB). Ein Ausweis
ist hierfür nicht notwendig!

                                                                                                      1
Kaum ein Begriff innerhalb der Jugendarbeit ist (zu unrecht)
derart gefürchtet und daher oft missverstanden, wie die Auf-                                     Umfassende
sichtspflicht. Entscheidend ist, was Leitende von Jugendgrup-                                    Information

                                                                           5                                     2
pen unternehmen müssen, um zu verhindern, dass Kinder
                                                                       Eingreifen in                            Vermeiden und
selbst zu Schaden kommen oder Dritte schädigen.                         gefährliche                              Beseitigen von
                                                                       Situationen                    Pflicht   Gefahrenquellen
Laut Bundesgerichtshof bestimmt sich das Maß der gebote-                                             zum/zur
nen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter der Kinder

                                                                            4                                   3
sowie danach, was Jugendgruppenleitenden in der jeweiligen
                                                                               Tatsächliche                   Hinweisen,
Situation zugemutet werden kann.                                                Aufsichts-                  Warnungen und
                                                                              pflichtführung                 Belehrungen

                                                                Punkte der Aufsichtspflichtführung
Welche Anforderungen gibt es an die Gruppenleitenden?

Grundsätzlich müssen Betreuende von Jugendfeuerwehrmit-           len. Auch ist der Lehrgang „Fachwart/in für Brandschutz“ zu
gliedern unter 10 Jahren keine anderen Voraussetzungen er-        empfehlen – aber nicht notwendig. Selbstverständlich sind
füllen als Betreuende von älteren Kindern oder Jugendlichen.      alle anderen inhaltlich ähnlichen Ausbildungen – auch bei
Wer ausgebildete Erzieher/innen oder Pädagogen/innen in           anderen pädagogischen Trägern – zielführend.
seiner Wehr hat, kann sich glücklich schätzen. Es ist jedoch
auch ausreichend, wenn Betreuende aus dem Kameraden-
kreis, die selbst Eltern sind oder ein geübtes Händchen mit
Kindern haben, die Betreuung übernehmen.

Eine andere Herangehensweise wäre die Zusammenarbeit mit
einer Grundschule oder Kindertagesstätte (siehe auch Seite
5). Hier kann die Arbeit aufgeteilt werden, sodass ein Mitglied
der Feuerwehr die technische Kompetenz einbringt und die
Verantwortlichen der Kita/Grundschule das pädagogische
Wissen.

Die wichtigste Voraussetzung für den Umgang mit Kindern
ist die JuLeiCa. Anschließend wird der zugehörige Neigungs­
lehrgang „Kinder in der Feuerwehr – Ja, aber wie?!“ empfoh-
Benötige ich einen speziellen Ausweis?                            Kinderausweis_Layout 1 08.10.13 11:37 Seite 2

                                                                  Dieser Ausweis bleibt, auch nach Austritt, im Besitz des Ausweisinhabers/in.
Da die Kindergruppen in der Feuerwehr ein Teil der Jugend-                                                                                       Hauptstraße 61
feuerwehr bzw. rechtlich gesehen eine Jugendfeuerwehr                                                                                            Straße

darstellen, wird kein spezieller Ausweis benötigt. Auch für den                                                                                  12345 Musterstadt-Schönhausen
Versicherungsschutz ist der Ausweis nicht notwendig – hier                                                                                       PLZ/Wohnort

                                                                                                                                                 1.09.2010
reicht die formelle Aufnahme.
                                                                                                                                                 Geburtsdatum

Grundsätzlich reicht der Ausweis der Deutschen Jugendfeuer-
                                                                                                                                                 A. Schmitz
wehr. Wenn es aber ein extra Ausweis sein soll, wurde durch                                                                                      Unterschrift Leiter/in der Gruppe
die Arbeitsgruppe der Deutschen Jugendfeuerwehr ein neuer
Kinderfeuerwehrausweis erarbeitet. Diesen könnt Ihr auf der
Internetseite der Deutschen Jugendfeuerwehr bestellen.                                                                                           Unterschrift Mitglied

                                                                                                                                       Kinderausweis_Layout 1 21.08.13 08:06 Seite 2

                                                                                                                                                   MITGLIEDSAUSWEIS

                                                                                                                                                    Anna
                                                                                                                                                   Vorname

                                                                                                                                                    Muster
                                                                                                                                                   Name

                                                                                                                                                   ist Mitglied der KINDERGRUPPE der Freiwilligen Feuerwehr

                                                                                                                                                    Floriansdorf
                                                                                                                                                                                                  112345
Welche inhaltlichen Schwerpunkte soll die Arbeit in der Kindergruppe haben?

Die Betätigung für die Kinder in der Feuerwehr soll vor allem
spielerischer Natur sein. Eine Beschäftigung mit feuerwehr-
technischen Inhalten sollte nicht im Vordergrund stehen.

Insbesondere kommen in Frage:
• Spiel und Sport
• Malen und Basteln, künstlerisches Gestalten
• Brandschutzerziehung
• Verkehrserziehung
• Ablegen der Kinderflamme 1 und 2

Wichtig für die Arbeit mit den Kindern ist es auch, sich öf-
fentlich zu präsentieren. Dies bietet sich besonders bei Tagen
der offenen Tür, in Schulen und Kindertagesstätten sowie bei
Dorf- und Stadtfesten an. Auch die Beschäftigung mit jahres-
zeitlichen Schwerpunkten, wie zum Beispiel Adventskränze
basteln in der Weihnachtszeit, Grillen oder das „Verhindern
von Waldbränden“ im Sommer, darf nicht außer Acht gelas-
sen werden. Wichtig: Es dürfen keine Tätigkeiten verrichtet
werden, die ihr Leistungsvermögen überschreitet.
Kinderflamme der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg

Die Kinderflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines
Abzeichens für Kinder in Jugendfeuerwehren Brandenburgs.
Sie wird in 2 Stufen gegliedert.

Dieses Programm bietet eine Möglichkeit, Kindern ihre Zeit
in den Gruppen der Jugendfeuerwehren interessant, ab-
wechslungsreich und strukturiert zu gestalten. Es kann somit
zugleich ein Leitfaden für die Betreuenden der Kinder in den
Jugendfeuerwehren und Hilfestellung für die weiteren Verant-
wortlichen sein.

In mehreren, auf das jeweilige Alter sowie den Kenntnis- und    Kinderflamme Stufe 1
Leistungsstand abgestimmten Stufen, werden Kinder gemäß
des Bildungsprogramms der Deutschen Jugendfeuerwehr an
die (Jugendfeuerwehr-)Tätigkeit herangeführt. Die Kinderflam-
me richtet sich an Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit einem
Alter bis zu 10 Jahren.

Beispiele für die Durchführung der einzelnen Stufen sowie
weitere Informationen zur Abnahme können auf der Internet-
seite der LJF BB oder der Richtlinie zur Abnahme der Kinder-
flamme entnommen werden.

                                                                                       Kinderflamme Stufe 2
Impressum
Die LJF Brandenburg ist Bestandteil des Landesfeuerwehrver-
bandes Brandenburg e.V. Ein eingetragener, gemeinnütziger
Verein privaten Rechts, er nimmt die Aufgaben gemäß dem
Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz -
BbgBKG - wahr.

Landesjugendfeuerwehr Brandenburg
Landesjugendbüro
Holzmarktstr. 6
14467 Potsdam
Telefon: 0331 20148952
Telefax: 0331 20148959                                          Ansprechpartner
eMail: ljb@ljf-bb.de
                                                                Für weitere Informationen stehen das Landesjugendbüro
www.ljf-bb.de
                                                                sowie der Fachbereich „Kinder in der Feuerwehr“ und der
Layout: Stefanie Schubert                                       Vorstand der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg zur Ver-
Alle Inhalte und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.   fügung.
Änderungen dürfen nicht vorgenommen und Vervielfälti-
gungsstücke nur nach Rücksprache verbreitet werden.             Die aktuellen Ansprechpartner der Landkreise können im
                                                                Landesjugendbüro oder bei den Kreisjugendfeuerwehrwar-
V.i.S.d.P. André Ragohs
                                                                ten / Kreisjugendfeuerwehrwartinnen (auf der Internetseite
© Landesjugendfeuerwehr Brandenburg                             der LJF BB zu finden) erfragt werden.
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