Schwerpunkte der Finanzdirektion - Stand: 20. Oktober 2021 - Kanton Uri
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Direktionssekretariat, Amt für Finanzen und Amt für Personal, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf Amt für Steuern, Tellsgasse 1, 6460 Altdorf Amt für Informatik, Gitschenstrasse 21, 6460 Altdorf Schwerpunkte der Finanzdirektion Stand: 20. Oktober 2021
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................................. 3 2. Direktionssekretariat (DS) ......................................................................................................... 4 2.1 Projekt «Totalrevision des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung» ......... 4 2.2 Projekt «Versicherungswesen und Versicherungspolitik» .................................................... 4 2.3 Projekt «Internes Kontrollsystem (IKS); Systemerweiterung» .............................................. 4 3. Amt für Finanzen (AfF) .............................................................................................................. 6 3.1 Ablösung Inkassosoftware .................................................................................................... 6 3.2 Inkasso Quellensteuern......................................................................................................... 6 4. Amt für Personal (AfP) .............................................................................................................. 7 4.1 Projekt «Teilrevision der Personalverordnung» ................................................................... 7 4.2 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in der Kantonsverwaltung Uri ................... 7 5. Amt für Steuern (AfSt) .............................................................................................................. 9 5.1 Teilrevision des Steuergesetzes im Kanton Uri (StG 2022 - URIEval) .................................... 9 5.2 Projekt «DigiTax Uri»............................................................................................................. 9 6. Amt für Informatik (AfI) .......................................................................................................... 11 6.1 Ersatz-Beschaffungen .......................................................................................................... 11 6.2 IT-Sicherheit ........................................................................................................................ 11 6.3 Projekt Telefonie-Erneuerung ............................................................................................. 12 Anhang 1 Verzeichnis der Abkürzungen.............................................................................................. 13 Seite 2 von 13
1. Einleitung Im Artikel 2 des Gesetzes zum Haushaltsgleichgewicht des Kantons Uri (RB 3.2110) sind die Ziele der Defizitbeschränkung aufgeführt: - Im Budgetvorschlag des Regierungsrats an den Landrat darf das Defizit der Erfolgsrechnung ma- ximal 12 Prozent der Nettoerträge aus den budgetierten kantonalen Steuern betragen. - Sofern der Bilanzüberschuss per Ende des letzten Rechnungsjahrs kleiner ist als die Nettoerträge aus kantonalen Steuern, muss das kumulierte Gesamtergebnis der Erfolgsrechnung über acht Jahre ausgeglichen sein. Dabei gelten beim Budgetantrag des Regierungsrats an den Landrat als Betrachtungszeitraum von acht Jahren die fünf letzten Rechnungsjahre, das laufende Jahr, das Budgetjahr und das erst Finanzplanjahr. Für die Finanzdirektion gelten folgende Ziele: A) Für die Legislatur 2020-2024: - Wir erweitern unser e-Government Angebot und fördern den papierlosen Datenverkehr mit der Einführung einer eSteuererklärung für natürlicher Personen - Wir zeichnen uns durch Ausgabendisziplin aus und halten den Kantonshaushalt unter Einhaltung der Schuldenbremse im Gleichgewicht B) Für 2021 (Auszug) - Das Finanzleitbild ist überarbeitet und vom Regierungsrat genehmigt. - Die Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Gebäudeversicherungsgesetzes liegt im Sommer 2021 vor. - Die Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Steuergesetzes (Steuervorlage 2022 – UriEval) liegt im Sommer 2021 vor. - eTax.Uri ist realisiert, erfolgreich getestet, vorabgenommen und für den Go-Live im Januar 2022 betriebsbereit. - Die Teilrevision der Personalverordnung und des Personalreglements ist gemäss Zeitplan fortge- schritten. Die betroffenen Stakeholder sind in die Erarbeitung miteingebunden. Das vorliegende Papier zu den Schwerpunkten der Finanzdirektion Uri hat zum Zweck, die wesentli- chen aktuellen Projekte der Direktion darzustellen. Allfällige Bemerkungen oder Fragen nehmen wir gerne entgegen unter: Telefon 041 875 21 87 E-Mail ds.fd@ur.ch Seite 3 von 13
2. Direktionssekretariat (DS) 2.1 Projekt «Totalrevision des Gesetzes über die obligatorische Gebäudeversicherung» Im Jahre 1993 führte der Kanton Uri das Gesetz über die obligatorische Gebäudeversicherung (Ge- bäudeversicherungsgesetz; RB 40.1402) ein. Auslöser für das Gesetz war das grosse Unwetter 1987, nachdem zahlreiche Fälle von Unterversicherungen bei Gebäuden vorgekommen waren. Das Gesetz hat sich im Kanton Uri bei den Unwetterereignissen 1997 und 2005 bewährt. Ausser kleinen Anpassungen im Jahre 2008 besteht das Gesetz seit 1993 unverändert. Seither stand die Zeit nicht still. Insbesondere haben sich die verfahrensrechtlichen Gesetzesgrundlagen verändert. Das Gebäudeversicherungsgesetz soll hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Grundlagen auf den neusten Stand gebracht und allgemein einer Überprüfung unterzogen werden. Meilensteine: bis Sommer 2021 Überarbeitung des Gebäudeversicherungsgesetzes Herbst 2021 Vernehmlassung Frühling 2022 Behandlung im Landrat Herbst/Winter 2022 Volksabstimmung 1. Januar 2023 Teilrevision tritt in Kraft 2.2 Projekt «Versicherungswesen und Versicherungspolitik» Gestützt auf Artikel 76 Risiko-Minimierung Absatz 1 und 2 der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kantons Uri (FHV; RB 3.2111) trifft der Regierungsrat die notwendigen Massnahmen um das Ver- mögen zu schützen. Dabei hat er auch die Risikolage und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu berück- sichtigen. Mit der Ausformulierung des Versicherungswesens und der Versicherungspolitik soll ein Instrument geschaffen werden, mit dem der Regierungsrat über die versicherten bzw. nicht versicherten Risiken informiert wird und das der operativen Führung und den Organisationseinheiten – innerhalb der Kan- tonsverwaltung Uri – die «Leitplanken» bzw. Abläufe im Versicherungswesen vorgibt. Meilensteine: 4. Quartal 2021 Dokument erarbeiten 1. Quartal 2022 Behandlung im Regierungsrat ab Sommer 2022 Umsetzung 2.3 Projekt «Internes Kontrollsystem (IKS); Systemerweiterung» Im Jahre 2013 wurde für die Kantonsverwaltung Uri ein flächendeckendes einheitliches risikobasier- tes IKS eingeführt. Mit der Einführung des IKS werden die vorhandenen Kontrollaktivitäten zu Risiken überprüft, neue Risiken des Tagesgeschäfts identifiziert, gesichert, standardisiert, dokumentiert so- wie allfällige Lücken erkannt und geschlossen. Damit wird auch der Informationsfluss verbessert und die Zuständigkeiten, Organisation, Prozesse und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt. Zusätzlich wird auch Klarheit geschaffen über die Einhaltung von Vorschriften. Seite 4 von 13
Während den Jahren nach der Einführung des IKS hat sich das Umfeld verändert. Die Bedeutung bzw. die Schnittstellen des IKS innerhalb der Kantonsverwaltung Uri sind gewachsen. Neue Führungsin- strumente, wie zum Beispiel die Aufgabenlandkarte, sind im Aufbau. Durch den laufenden dynami- schen Prozess ist es zum heutigen Zeitpunkt angezeigt, dass das IKS einer generellen systematischen Überprüfung und Weiterentwicklung unterzogen wird. Meilensteine: bis Ende Dezember 2021 Überarbeitungskonzept erstellen bis Ende April 2022 Überprüfung und Offertbereinigung GRC-Tool-Box Mai 2022 Behandlung im Regierungsrat Juni 2022 Auftrag auslösen GRC-Tool Box bis Dezember 2022 Programmierung und Erstellung der Unterla- gen/Hilfsmittel ab Januar 2023 Umsetzung Seite 5 von 13
3. Amt für Finanzen (AfF) 3.1 Ablösung Inkassosoftware Die Abteilung Inkasso im Amt für Finanzen leitet jährlich rund 600 Betreibungen ein und verwaltet über 2'000 Verlustscheine. Sie wird dabei unterstützt von einer Inkassosoftware, welche das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Um auch in Zukunft die hohe Anzahl Betreibungsfälle effizient bearbeiten zu können, ist der Einsatz einer Software unumgänglich. Mit dem Wechsel auf eine neue Inkassosoft- ware ist gleichzeitig ein grosser Schritt Richtung Digitalisierung und Automatisierung des Betrei- bungsprozesses möglich (Stichwort «eSchKG»). Zudem kann mit einer neuen Inkassosoftware die Be- wirtschaftung von Verlustscheinen integriert werden. Im Herbst 2020 prüfte das Amt für Finanzen zusammen mit dem Amt für Informatik verschiedene Inkassosysteme. Seit Juni 2021 wird die neue Software schrittweise implementiert und an die Bedürfnisse des AfF angepasst. Meilensteine: Januar 2021 Entscheid neue Inkassosoftware (Regierungsrat) ab Frühling 2021 Umsetzung (Parametrierung, Einrichten der Schnittstellen, Datenmigration, Schulung, etc.) bis Ende 2021 Implementierung neue Software ist abgeschlossen 3.2 Inkasso Quellensteuern Mit Inkrafttreten des revidierten Steuergesetzes per 01.01.2021 wird der Vollzug der Quellenbesteu- erung ab 2021 beim Amt für Steuern zentralisiert. Damit kommt der Kanton auch einem Wunsch der Einwohnergemeinden entgegen. Während für die Umsetzung des neuen Quellensteuerrechts, die hauptsächlich beim Amt für Steuern zu einem deutlichen Mehraufwand führt, zusätzliche Stellen geschaffen wurden, erfolgt das Inkasso der Quellensteuer und die Abrechnung mit den Körperschaften im Rahmen der bestehenden Res- sourcen. Zusammen mit dem Amt für Steuern müssen ab Januar 2021 Rechnungsstellung, Inkasso, Abrechnung mit den Gemeinden, Kirchgemeinden und dem Bund sowie die buchhalterisch korrekte Abbildung sichergestellt werden. Seite 6 von 13
4. Amt für Personal (AfP) 4.1 Projekt «Teilrevision der Personalverordnung» Die Personalverordnung (PV; RB 2.4211) stammt aus dem Jahr 1999. Grundsätzlich hat sich die Ver- ordnung mit ihrem Ansatz, relativ nahe an den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) zu blei- ben, bewährt. In den letzten 20 Jahren wurden nur einzelne, kleine Teilrevisionen durchgeführt. Nach zwei Jahrzehnten entstand das Bedürfnis, die Regelungen der Anstellungsverhältnisse aus einer Ge- samtperspektive zu betrachten und den veränderten Anforderungen der heutigen Arbeitswelt anzu- passen. Deshalb hat der Regierungsrat am 22. September 2020 eine Teilrevision des Personalrechts beschlossen. Ziel ist, dass die Anstellungsbedingungen für die nächsten Jahre wieder den aktuellen Bedürfnissen sowohl des Kantons als Arbeitgeber als auch der Angestellten entsprechen. Insbeson- dere soll auch Wert daraufgelegt werden, die Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber erhalten zu können. Hingegen hat der Regierungsrat festgestellt, dass das Lohnsystem als solches keiner grundle- genden Überarbeitung bedarf. Die wichtigsten Neuerungen finden sich in den Bereichen Probezeit, Kündigungsfristen- und Voraus- setzungen, sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Revision bietet gleichzeitig Gelegenheit, die neuen Bestimmungen über die Kostenlenkung im Personalbereich mittels Globalbudget-System aufzunehmen und begriffliche Anpassungen vorzuneh- men. Diese neuen Bestimmungen werden in einem neuen Kapitel 6a aufgenommen. Gleichzeitig werden mit der Vorlage die Bestimmungen der Organisationsverordnung (RB 2.3321) betreffend Stel- lenplan und Stellenbewirtschaftung ausser Kraft gesetzt. Neu wird die Einführung von sog. «angepassten Arbeitsplätzen» vorgeschlagen. Diese sollen dazu dienen, Arbeits- und Praktikumsplätze für Personen mit Beeinträchtigungen bereit zu stellen. Das An- gebot richtet sich an Personen, die nicht beim Kanton Uri angestellt sind. Bis anhin fehlt eine solche Möglichkeit, um die betroffenen Personen mindestens teilweise im Arbeitsleben behalten und ihnen eine Tagesstruktur bieten zu können. Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, bis zum 20. November 2021 zum Entwurf zur Änderung der Personalverordnung eine Vernehmlassung durchzuführen. Die überarbeitete Personalverordnung und das überarbeitete Personalreglement sollen spätestens per 1. Januar 2023 in Kraft treten. 4.2 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in der Kantonsverwaltung Uri Zur eigenen Gesundheit Sorge tragen ist in erster Linie eine Aufgabe jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters. Im Zusammenspiel dieser Eigenverantwortung und der Mitverantwortung des Arbeitge- bers wird auch bei der Kantonsverwaltung Uri bereits seit 2011 mittels BGM versucht, einerseits ein leistungsförderndes Betriebsklima, bessere Arbeitsbedingungen und ein bewussteres Gesundheits- verhalten bei den Mitarbeitenden zu erreichen und andererseits krankheitsbedingte Ausfälle und da- mit Kosten zu reduzieren. Seite 7 von 13
Mit der Einführung eines systematischen Gesundheitsmanagements sollen: - die Mitarbeitenden mehr Wertschätzung erfahren und mehr Motivation entwickeln; - die Mitarbeitenden lernen, bewusst zu ihrer Gesundheit Sorge zu tragen; - die Kosten durch krankheitsbedingte Absenzen gesenkt werden. Im Rahmen der Standortbestimmung hat das Amt für Personal im Jahr 2011 eine Mitarbeitenden- und Managementbefragung bei über 800 Angestellten (inkl. Lehrpersonen) durchgeführt. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des BGM wurde im Frühling 2019 eine erneute Mitarbeitenden- Befragung und im Herbst 2019 eine Mitarbeitenden-Befragung zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie unter der Federführung von ProFamilia Schweiz durchgeführt. Aufgrund des erzielten gu- ten Resultats darf die Kantonsverwaltung Uri das Gütesiegel von Pro Familia Schweiz «familien- freundliches Unternehmen» während drei Jahren tragen. Seit der Einführung des BGM im Jahr 2012 wurden sehr viele Massnahmen oder Aktionen in den Be- reichen - Bewegung - Ergonomie - Absenzen- und Casemanagement - Kaderschulung allg. Gesundheit - Psychische Gesundheit - Life Support angeboten. Das Jahr 2020 startete wiederum mit dem Programm «Fit über den Mittag» und mit einem Langlauf- kurs für Anfänger und Fortgeschrittene im Urserental. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten ab März 2020 fast alle weiteren geplante Angebote gestoppt oder auf einen späteren Termin verscho- ben werden. Immmerhin konnte ein Webinar zum Thema «Achtsamkeit im Home-Office» durchge- führt werden. Mit der Lockerung der Corona-Massnahmen ab Sommer 2021 wird das Grundangebot wie z. B. die Durchführung von Bike to Work und Fit über den Mittag wieder langsam ausgebaut. Die Generalsek- retärinnen und -sekretäre, sowie die Personalverbände sind aufgefordert, weitere Bedürfnisse und Anliegen des Personals an die Steuergruppe heranzutragen und somit das Angebot anzureichern. Ziel ist es nach wie vor, das Projekt BGM in die Strukturen der Kantonsverwaltung Uri zu integrieren, um eine nachhaltige gesundheitsfördernde Unternehmenskultur sicher zu stellen. Seite 8 von 13
5. Amt für Steuern (AfSt) 5.1 Teilrevision des Steuergesetzes im Kanton Uri (StG 2022 - URIEval) Im Kanton Uri findet in der Regel alle zwölf Jahre eine allgemeine Neuschätzung der Grundstücke statt. Dieses Modell ist nicht mehr zeitgemäss und soll durch eine einfachere Lösung ersetzt werden. Das Projekt läuft in der Finanzdrektion unter der Bezeichnung «URIEVal» und beinhaltet neben der Erarbeitung eines neuen Modells und den rechtlichen Grundlagen auch den Ersatz der aktuellen Schätzungssoftware GemDat 5. Letztere hat den Lebenszyklus bereits überschritten und muss so rasch als möglich durch eine zukunftsfähige Software abgelöst werden. Am 15. Juni 2021 fällte der Regierungsrat den Grundsatzentscheid über die Steuergesetzrevision zur Vereinfachung des Schätzungswesens (StG 2022 – URIEval) und eröffente am 6. Juli 2021 die Ver- nehmlassung zur vorgeschlagenen Neuausrichtung und zu den vorgesehenen Gesetzesanpassungen. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte nach objektiven Kriterien schematisch und formelmässig festgelegt werden. Der Regierungsrat will die neue Schätzungsmethode bezüglich des Einkommens- steuersubstrats möglichst ergebnisneutral einführen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer soll die Schätzungsverfügung transparenter und besser nachvollziehbar sein. Im Vergleich zum heutigen Verfahren lässt sich durch den Verzicht auf den Augenschein für den Kanton und die Gemeinden eine Kosteneinsparung von rund 3,2 Millionen Franken erzielen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 1. Oktober 2021. Es sind insgesamt 33 Stellungnahmen einge- gangen.Die Stossrichtung des Projekts «URIEval» wird von der überwiegenden Mehrheit der Ver- nehmlassungsadressaten unterstützt. Abgelehnt wird einzig die etappenweise Umsetzung der Neu- schätzung. Meilensteine bis Sommer 2021 Erarbeitung der Grundlagen Sommer/Herbst 2021 Vernehmlassung Winter 2021/22 Behandlung im Landrat Mai 2022 Volksabstimmung 1. Januar 2024 Teilrevision tritt in Kraft 5.2 Projekt «DigiTax Uri» Mit dem Projekt «DigiTax Uri» werden verschiedene Bereiche im Steuerwesen der natürlichen Perso- nen digitalisiert. Es beinhaltet folgende Teilprojekte: a) «eSteuern» (Einführung elektronische Steuererklärung); b) «eSteuerdossier und Scanning» (Einführung elektronisches Steuerdossier); c) «VA-Ziffern» (Anpassung der Veranlagungs-Ziffern für medienbruchfreie Übermittlung) und d) «AVA NP» (Teilautomatisierte Veranlagung natürliche Personen). Am 20. Oktober 2019 stimmte das Urner Stimmvolk mit deutlicher Mehrheit dem Verpflichtungskre- dit zur Digitalisierung der Steuerprozesse natürlicher Personen über 1.74 Mio. Franken zu. Im Vorder- grund steht der Ersatz der aktuellen Excel-Steuererklärung durch eine zeitgemässe elektronische Steuererklärung. Den steuerpflichtigen natürlichen Personen des Kantons Uri soll ab Kalenderjahr Seite 9 von 13
2022 eine moderne und webbasierte Anwendung zur Verfügung stehen, womit sie die Deklarations- daten und die mittels Smartphone App fotografierten Beilagen medienbruchfrei, sicher, rechtskon- form und effizient in die Steuerlösung NEST übermitteln können. Parallel zur elektronischen Steuer- erklärung wird beim Amt für Steuern vom Papierdossier auf das elektronische Dossier umgestellt. Das Teilprojekt d) kann infolge der Weiterentwicklung der Steuersoftware NEST erst zu einem späte- ren Zeitpunkt umgesetzt werden. Ab Anfang Februar 2022 erhalten alle steuerpflichtigen natürlichen Personen des Kantons Uri ein Ak- tivierungsschreiben, welches sämtliche Informationen für das elektronische Ausfüllen der Steuerer- klärung über eTax.UR enthält. Die Steuererklärungsformulare werden nicht mehr versendet und müssen bei Bedarf durch die steuerpflichtigen Personen angefordert werden. Bis zur Einführung wird die neue elektronische Steuererklärung eTax.UR durch verschiedene interne und externe Organisati- onen ausgiebig getestet. Zudem werden die involvierten Stellen über die neue Lösung sowie die sich ändernden Abläufe geschult. Die Projektleitung erstellte einen detaillierten Kommunikationsplan, da- mit die breite Öffentlichkeit mit verschiedenen Kommunikationsmassnahmen fristgerecht über die neue Lösung orientiert wird. Meilensteine: Oktober 2019 Volksabstimmung zum Verpflichtungskredit November 2019 Projektfreigabe Juni 2020 Entscheid für Software Januar 2021 Abschluss Konzpetarbeiten September 2021 System realisiert Januar 2022 Go Live – Online Steuererklärung April 2022 Projektabschluss Seite 10 von 13
6. Amt für Informatik (AfI) 6.1 Ersatz-Beschaffungen Client Endgeräte In der Kantonalen Verwaltung werden pro Jahr rund 150 - 200 Endgeräte (PCs, Notebooks, Tablets) zyklisch ersetzt. Während der Corona-Pandemie ist der Bedarf an mobilen Endgeräten massiv gestie- gen. Mit einem vom Landrat genehmigten Budgetnachtrag konnten im November 2020 zusätzliche 30 Notebooks und 20 Convertibles bestellt werden. Die Lieferfristen betrugen aufgrund der weltwei- ten, grossen Nachfrage ca. 5 Monate. Im Dezember 2020 wurde zusätzlich eine erste Tranche Ersatz- geräte von 40 Notebooks und 35 Convertibles aus dem Budget 2021 bestellt. Diese mobilen Geräte sind per Mai 2021 alle installiert und ausgeliefert worden. Die Strategie zu mehr Mobilität erhielt durch die Home Office Empfehlungen von Bund und Regierungsrat einen grossen Schub. Die Liefer- zeiten der Hardware-Lieferanten beträgt zur Zeit mehr als 9 Monate. WLAN Access-Points Im zweiten Halbjahr 2021 werden die aus dem Jahr 2014 stammenden 50 Access-Points ersetzt. Die neuen Access-Points unterstützen die volle Funktionalität der automatischen Umschaltung beim Ausfall eines der seit 2020 redundant vorhandenen Wlan-Controllers. 6.2 IT-Sicherheit Awareness-Schulung Der RR hat am 1.12.2020 beschlossen, eine neuere und kürzere Ausgabe des Online-Sicherheitskur- ses auf der Easylearnplattform allen Mitarbeitenden und Neueintretenden obligatorisch zur Abarbei- tung zur Verfügung zu stellen. Der Easylearn-IT-Sicherheitslearningkurs besteht aus den folgenden Modulen, welche zeit- und ortsunabhängig absolviert werden können: - Grundlagen Dauer 15 Minuten - Internet und Mail Dauer 10 Minuten - PW und unterwegs Dauer 10 Minuten - Quiz Dauer 10 Minuten Total Dauer 45 Minuten Die Verwaltung der Kursteilnehmer erfolgt über das Easylearngrundsystem und wird durch das AfI wahrgenommen. Web-Proxyserver Der Bluecoat-Proxy-Server wurde per März 2021 mit einer Zscaler-Cloud-Lösung ersetzt. Der Zscaler- Internet-Access schützt den gesamten Internetverkehr innerhalb und ausserhalb des Kantonsnetz- werkes in einer sehr performanten Art. Content- und URL-Filtering, Dateitypcontrolle, Webzugriffs- kontrolle, Bandbreitenübersicht, Firewall mit IPS, Antivirus, Reputationsfilter, Mobileapp-Controlle, Threatprotection, Sandbox, SSL-Überprüfung, Cloudappcontrolle, Data-Loss-Prevention und Report- ing sind die Kernfunktionen. Umsetzung der Netzwerk Security Policies Am 1. April 2019 hat der RR die Weisung Nr. 3.06 «Netzwerk Sicherheit Policy» in Kraft gesetzt. Auf- bauend auf diesem Konzept hat das AfI im Jahr 2020 mit der Umsetzung begonnen. Als erster Schritt Seite 11 von 13
wurden zwei Fortinet-Firewalls beschafft und implementiert. Nun folgt in einem längeren Prozess (2021-2022) der Aufbau der Zonierung, indem die virtuellen LAN’s mit Firewall-Regeln voneinader getrennt werden. Mit einem schrittweisen Vorgehen wird versucht, die Auswirkungen der Netzum- stellung auf die Endanwender möglichst klein zu halten. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit innerhalb des Netzwerkes oder die Reduktion des Risikos bei einem allfälligen (Ransomware-)Befall. 6.3 Projekt Telefonie-Erneuerung Im April 2020 ist das Konzept Strategie Telefonie 2020 – 2025 verabschiedet worden. Die bestehende Unify(Siemens)-Hybridtelefonanlage wird ab Sommer 2021 auf den neusten Release V10 migriert. Dies stellt sicher, dass alte analoge und neue IP- Technologie weiter und nebeneinan- der betrieben werden können. Der Release V10 der Anlage unterstützt die Endgeräte vom Type Opti- Set/OptiPoint nicht mehr. Dies bedingt eine Ersatzlösung dieser 341 Endgeräte bis spätestens Juni 2021. Als CTI-Lösung hat sich Xphone seit einigen Jahren in der Verwaltung etabliert und ist für alle Mitar- beitenden lizensiert. Ebenfalls werden über Xphone Version 8 seit diesem Jahr die Voiceboxen der ganzen Verwaltung betrieben. Gegenüber der Unify-CTI-Lösungen «OpenScape UC» und «Circuit» ist Xphone günstiger, bekannt und ausgerollt. Mit Xphone ist keine Neueinführung notwendig, was im gegebenen Zeitrahmen bis zum Anlagenupdate ressourcenmässig gar nicht umsetzbar wäre. Dem Enduser werden standardisierte Optionen (Softphone, IP-Telefone) für Endgeräte angeboten. Im Vordergrund steht dabei die Softphonelösung mit Jabra-Headsets für die ganze Verwaltung. Ab Juni 2021 werden in den Ämtern Schulungen für Anwender-Telefonie-Betreuer durchgeführt. Die Auslieferung der Headsets wurde per September 2021 abgeschlossen. Die Unify-Telefonanlage wurde am 28.9.2021 zusammen mit dem AfBN gemäss Konzept auf den neusten Release angehoben. Seite 12 von 13
Anhang: Verzeichnis der Abkürzungen AfF Amt für Finanzen AfI Amt für Informatik AfP Amt für Personal AfSt Amt für Steuern BGM betriebliches Gesundheitsmanagement DigiTax Uri Digitalisierungsprojekt im Bereich Steuerwesen natürliche Personen DS Direktionssekretariat eTax Online-Steuererklärung eSchKG elektronisches Schuldbetreibungs- und Konkursregister FHV Finanzhaushaltsverordnung FiLaG Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich IKS Internes Kontrollsystem IT Informationstechnik RB Rechtsbuch PV Personalverordnung RR Regierungsrat StG Gesetz über die Steuern im Kanton Uri URIEVAL Fachkonzept für registergestützte Neubewertung der Grundstücke Seite 13 von 13
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