RATGEBER SPONTANHALT Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt fahrender Jenischer, Sinti und Roma - Schweizerisches Kompetenzzentrum ...

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RATGEBER SPONTANHALT
	
 Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt
 fahrender Jenischer, Sinti und Roma

 Publikation der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende auf der Grundlage der Studie des
 Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR zum Spontanhalt
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Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt fahrender Jenischer, Sinti und Roma              Einleitung Seite 2

      1. EINLEITUNG
              Die traditionelle Lebensweise der fahrenden                    In unserer durchregulierten Welt berührt der
              Bevölkerung basiert seit Jahrhunderten auf dem                 Spontanhalt auf Stufe Gemeinde, Kanton und
              temporären spontanen Halt auf privatem oder                    Bund ausgesprochen viele Rechtsbereiche. Den
              öffentlichem Grund. Die fahrenden Jenischen,                   Behörden kommt oft ein erheblicher Ermessens­
              Sinti und Roma hatten jederzeit die Freiheit, ihren            spielraum zu. Viele Vorgaben und Einschränk­
              Standort zu wechseln, am neuen Ort ihrem                       ungen erschweren oder verunmöglichen ihnen
              Erwerb nachzugehen und zum nächsten Spontan­                   den Spontanhalt trotz Einverständnis des Grund­
              halt weiterzufahren.                                           eigentümers.

              Aufgrund von Vorurteilen gegenüber den fahren­                 Um Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen, hat
              den Minderheiten und negativen Erfahrungen                     die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende
              mit illegalen Halten grösserer Gruppen geriet der              dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für
              spontane Halt unter Druck. Die Möglichkeiten                   Menschenrechte (SKMR) den Auftrag erteilt, eine
              für Spontanhalte wurden mehr und mehr einge­                   Studie zum spontanen Halt zu verfassen. Die
              schränkt – sei es durch Restriktionen auf lokaler              Studie untersucht die Rechtslage auf Kantons-
              Ebene, wegen Rückgang von Landwirtschafts­                     und Gemeindeebene. Weiter legt sie die überge­
              betrieben oder wegen Überbauung geeigneter                     ordneten verfassungs- und völkerrechtlichen
              Flächen. Deshalb stand in den letzten Jahren                   sowie bundesgesetzlichen Vorgaben dar und zeigt
              die Schaffung von offiziellen Durchgangsplätzen                den polizeirechtlichen Handlungsspielraum
              politisch im Vordergrund.                                      sowie die Handlungsoptionen der Kantone und
                                                                             Gemeinden auf.
              Das Angebot an offiziellen Durchgangsplätzen ist
              aktuell bei weitem nicht genügend. Aber selbst                 Auf Grundlage der Studie sowie den Schlussfolge­
              wenn in Zukunft genügend Plätze zur Verfügung                  rungen der Autorenschaft hat die Stiftung Zukunft
              stehen sollten, bleibt der Spontanhalt zentral                 für Schweizer Fahrende die Eckpunkte für den
              für die traditionelle Lebensweise und Kultur der               Spontanhalt abgesteckt und Empfehlungen
              fahrenden Jenischen, Sinti und Roma. Es geht                   erarbeitet.
              darum, dort zu halten, wo es Arbeit gibt und sie
                                                                             Die Publikation richtet sich an alle beteiligten
              mit der Region verbunden sind.
                                                                             Akteure, namentlich an die

                                                                             • fahrenden Jenischen, Sinti und Roma selbst
                                                                             • Grundeigentümer und Grundstücks­-
                                                                                berechtigte
Weiterführende rechtliche Informationen für alle Akteurs­
gruppen finden sich in der Studie des Kompetenzzentrums für                  • Gemeinden und Kantone: Politik, Behörden
Menschenrechte SKMR der Universität Bern: Fahrende Lebens-                      und Polizei
weise: Der spontane Halt. Rechtslage, Praxis und Handlungs-
empfehlungen, verfasst von Tschannen Pierre, Wyttenbach
Judith, Mattmann Jascha, Studie im Auftrag der Stiftung Zukunft
für Schweizer Fahrende, Bern 2020.
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                1.1. WAS IST DER SPONTANHALT?                                  • Die fahrenden Jenischen, Sinti und Roma woh­
                Die folgenden Aspekte definieren den spontanen                    nen in den Wagen und gehen von dort aus ihrer
                Halt, auch «Spontanhalt» genannt:                                 Erwerbstätigkeit nach. Familien reisen oftmals

                • Der Spontanhalt ist vorübergehend, d.h. er
                                                                                  mit separaten Kinderwohnwagen.

                  erfolgt in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr               Die vorliegende Publikation geht vor allem auf den
                  für maximal vier Wochen auf demselben                        nach diesen Aspekten charakterisierten Spontan­
                  Grund­stück. Beim Spontanhalt halten kleinere                halt ein. Halte von grösseren Gruppen, beispiels­
                  Gruppen von Fahrenden mit rund 12 oder auch                  weise von ausländischen Roma mit 30 oder mehr
                  weniger Wohnwagen, wobei die Personen in-                    Wohnwagen, führen zu anderen Anforderungen
                  oder ausländischer Nationalität sein können;                 an Infrastruktur und Organisation. Auch die

                • Der Spontanhalt erfolgt auf einem Grundstück,
                                                                               Rechts­lage ist unterschiedlich. Zum Umgang mit
                                                                               grösseren Gruppen machen wir deshalb lediglich
                  das kein offizieller Durchgangs-, Stand- oder
                                                                               generelle Hinweise.
                  Transitplatz ist;

                • Der Spontanhalt findet auf privatem oder                     1.2. W
                                                                                     ELCHE INTERESSEN HABEN
                  öffentlichem Grund statt, der normalerweise                       DIE FAHRENDEN JENISCHEN, SINTI
                  anders genutzt wird, insbesondere durch                           UND ROMA?
                  die Landwirtschaft, aber auch auf gemein­                    Für die fahrenden Jenischen, Sinti und Roma ist
                  schaftlich genutzten Flächen der öffentlichen                es wichtig, dass sie unbürokratischen, unkom­
                  Hand wie Allmenden;                                          plizierten und erschwinglichen Zugang zu Land

                • Voraussetzung für den Spontanhalt ist die Ein­
                                                                               haben. Aus ihrer Perspektive sollte die Rechtslage
                                                                               transparent und übersichtlich sein und möglichst
                  willigung der Grundeigentümer oder Pächter;
                                                                               wenig Restriktionen enthalten. Das Problem
                • Der Spontanhalt wird zum Teil «spontan» und                  besteht manchmal weniger darin, Grundstücks­
                  flexibel vereinbart, zum Teil kennen sich Mieter             berechtigte zu finden, die mit einem Spontanhalt
                  und Vermieter seit Jahrzehnten;                              einverstanden wären, als darin, dass diese auf­

                • Eigentümer/Pächter und fahrende Jenische,
                                                                               grund der Rechtslage oder des äusseren Drucks
                                                                               von Seiten der Gemeindebehörden – und seltener
                  Sinti und Roma schliessen eine mündliche oder
                                                                               der lokalen Bevölkerung – davon abgehalten
                  schriftliche Vereinbarung über das Entgelt für
                                                                               werden.
                  die Nutzung von Grund und Infrastruktur wie
                  Strom, Toiletten oder Wasser ab;
                                                                               1.3. VERPFLICHTUNG DER POLITIK
                                                                                     UND BEHÖRDEN
                                                                               Die Schweiz ist verpflichtet, den fahrenden Minder­-
                                                                               heiten der Jenischen, Sinti und Roma Halte­
                                                                               möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Neben
Zentrale rechtliche Punkte                                                     der Bereitstellung der dauerhaften und offiziellen
                                                                               Stand- und Durchgangsplätze gehört auch die
    Das eidgenössische Raumplanungsrecht schränkt den                          Möglichkeit des Spontanhaltes dazu. Die Publika­
    Spontanhalt nur wenig ein: Der Spontanhalt braucht                         tion will einen Beitrag dazu leisten, Anfragen
    keine Baubewilligung. Der Aufenthalt ist während                           von Jenischen, Sinti und Roma fundiert zu prüfen
    zweimal 4 Wochen im Jahr auch auf Landwirtschafts­                         und Spontanhalte geregelt und mit klaren Ab­
    land zulässig. In Schutzzonen ist der Spontanhalt                          machungen für alle Beteiligten zu ermöglichen.
    nicht möglich.

    In Bau- und Spezialzonen sind mehrwöchige Aufent­
    halte grundsätzlich ebenfalls erlaubt.

    Zwischen kleineren Gruppen mit rund 12 oder weniger
    Wohnwagen und grösseren Gruppen ist zu unter­
    scheiden. Bewilligungs- und Meldepflichten sind bei
    kleineren Gruppen aus rechtlicher Sicht kaum ange­
    bracht, bei grösseren hingegen schon, da ihr Aufent­
    halt eine andere Nutzungsintensität und andere damit
    verbundene Herausforderungen mit sich bringt.
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2.	INFORMATIONEN UND
    EMPFEHLUNGEN FÜR FAHRENDE
    JENISCHE, SINTI UND ROMA
  Die Einwilligung der Grundeigentümer ist selbst­               • Schliessen Sie möglichst einen schriftlichen
  verständlich die Grundvoraussetzung für einen                     Vertrag mit den Landvermietern ab. So ist für
  geordneten und einvernehmlichen Spontanhalt.                      beide Seiten klar, welche Abmachungen
  Einigt man sich, haben alle Beteiligten Rechte                    einzuhalten sind. Klare Regelungen, beispiels­
  und Pflichten.                                                    weise bei der Abfallentsorgung, sind sowohl

  • Gemeinden und Kantone haben teilweise
                                                                    im Interesse der Jenischen, Sinti und Roma als
                                                                    auch der Grundeigentümer und der Gemeinde.
    unter­schiedliche Regelungen zum Spontanhalt
                                                                    Die Vorlage eines Mustermietvertrags finden
    eingeführt, beispielsweise Bewilligungs-
                                                                    Sie hier
    und Meldepflichten. Je kleiner die Gruppe ist,
    in welcher Sie unterwegs sind, desto weniger                 • Verbote oder deutliche Einschränkungen des
    rechtliche Hindernisse für den Spontanhalt                      Spontanhalts sind immer wieder in lokalen
    gibt es. Informieren Sie sich im jeweiligen                     Polizeireglementen oder anderen kommunalen
    Kanton und bei den Gemeinden über allfällige                    Weisungen anzutreffen. Die Stiftung Zukunft
    Einschränkungen.                                                für Schweizer Fahrende setzt sich für die

  • Oft sind Allmenden oder Plätze, auf welchen
                                                                    Aufhebung solcher einschränkender Formulier­
                                                                    ungen ein. Melden Sie sich bei der Stiftung,
    Zirkusbetreiber und Schausteller Halt machen,
                                                                    wenn Sie glauben, auf solche Regelungen
    auch für den Spontanhalt geeignet. Fragen
                                                                    gestossen zu sein.
    Sie auf der Gemeinde nach, ob diese Plätze zur
    Verfügung stehen.

  • Die Einhaltung der Umwelt-, Gewässerschutz-
    und Naturschutzgesetzgebung ist wichtig.
    Achten Sie im Zusammenhang mit Abwasser
    (Waschmaschinen, Toiletten), Abfällen und
    Arbeiten darauf. Mit der Bereitstellung der
    entsprechenden Infrastruktur – beispielsweise
    Abdeckungen bei Malerarbeiten – kann dem
    Rechnung getragen werden. Nutzen Sie Ihre
    eigenen Vorrichtungen oder fragen Sie den Ver­
    mieter um Unterstützung.
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Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt fahrender Jenischer, Sinti und Roma             Fahrende Seite 5

INFORMATIONEN SPONTANHALT FÜR FAHRENDE JENISCHE, SINTI UND ROMA

                                    Wollen Sie als fahrende Jenische, Sinti und Roma
                                              einen Spontanhalt machen?

         Ja

       Wem gehört das Grundstück auf dem                                            Grundeigentümer ist der Staat,
              Sie halten wollen?                                                         z.B. die Gemeinde.

      Grundeigentümer oder Pächter ist eine                                    Fragen Sie auf der Gemeinde nach,
         Privatperson, z.B. ein Landwirt.                                     ob Sie das Grundstück nutzen dürfen.
                                                                           Geben Sie an, wie viele Gespanne Ihre Gruppe
                                                                            umfasst und wie lange Sie bleiben wollen.

      Fragen Sie, ob Sie das Grundstück nutzen
      dürfen. Geben Sie an, wie viele Gespanne
   Ihre Gruppe umfasst und wie lange Sie bleiben
                  wollen und dürfen.

                     Grundeigentümer oder Pächter willigen ein.

 Lassen Sie sich vom                       Klären Sie mit dem Grundeigentümer                              Schliessen Sie
  Grundeigentümer                                      oder Pächter:                                     einen schriftlichen
    oder Pächter                                                                                           Mietvertrag ab.
    über allfällige                       Versorgung mit Frischwasser und Strom
  Einschränkungen
     informieren                       Abwasserentsorgung (u.a. Waschmaschinen)
    (Reglemente,
                                                       Abfallentsorgung
 Verbote, Weisungen,
    Schutzzonen).                  Nutzung von Toiletten oder die Notwendigkeit von
                                            zusätzlichen mobilen Toiletten

                                           Ist eine besondere Rücksichtnahme
                                          auf Nachbarn (Nachtruhe) erforderlich?
                                                                                                           Halten Sie die
                                           Welche Zufahrt darf genutzt werden?                           Abmachungen ein,
                                                                                                             so können
                                                Bei Arbeiten darauf achten,                              Sie nächstes Jahr
                                           keine Umweltschäden zu verursachen                             wieder kommen!
RATGEBER SPONTANHALT Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt fahrender Jenischer, Sinti und Roma - Schweizerisches Kompetenzzentrum ...
Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt fahrender Jenischer, Sinti und Roma     Grundeigentümer Seite 6

3.	INFORMATIONEN UND
    EMPFEHLUNGEN FÜR PRIVATE
    GRUNDEIGENTÜMER UND PÄCHTER
  Vielleicht haben Sie bereits in früheren Jahren als            • Als Vermieter können Sie wichtige Vorausset­
  Privatperson Land an fahrende Jenische, Sinti                     zungen schaffen, damit die Umwelt-, Gewässer­
  und Roma vermietet und damit gute Erfahrungen                     schutz- und Naturschutzgesetzgebung ein­
  gemacht. Es kann aber auch sein, dass Sie negative                gehalten wird: Stellen Sie den Mietern wenn
  Reaktionen aus der Nachbarschaft oder von der                     möglich nicht nur Strom und Frischwasser zur
  Gemeinde erhalten haben oder es zu Konflikten                     Verfügung, sondern ermöglichen Sie auch
  zwischen Ihnen und Ihren temporären Mietern                       die Entsorgung von Abwasser, beispielsweise
  gekommen ist.                                                     das Abwasser von Waschmaschinen. Ebenso

  • Zwar dürfen raumplanungsrechtlich Spontan­
                                                                    sind Abmachungen über die Aufstellung von
                                                                    Toiletten oder deren Leerung sinnvoll.
    halte bis zu vier Wochen zweimal jährlich auch
    auf Landwirtschaftsland stattfinden und                      • Zu bedenken ist, dass die Gruppengrösse die
    kleinere Gruppen müssen sich nicht vorgängig                    Anforderungen an die Infrastruktur wesentlich
    bei der Gemeinde anmelden. Fragen Sie aber                      beeinflusst. So ist die Abfallentsorgung bei
    trotzdem auf Ihrer Gemeinde nach, ob mög­                       grösseren Gruppen anders zu organisieren als
    licherweise zusätzliche Regelungen in Ihrer                     bei kleinen. Beispielsweise kann die Bereit­
    Gemeinde oder Ihrem Kanton gelten.                              stellung eines Abfallcontainers empfehlens­

  • Schliessen Sie möglichst einen schriftlichen
                                                                    wert sein.

    Vertrag mit den fahrenden Jenischen, Sinti und
    Roma ab. So ist für beide Seiten klar, welche
    Abmachungen gelten. Einen Mustermietvertrag
    finden Sie hier

  • Landwirte können Ansprüche auf Direkt-
    zahlungen verlieren, wenn der Ertrag aus dem
    Mietverhältnis den Gesamtertrag aus der
    landwirtschaftlichen Nutzung übersteigt. Dies
    dürfte jedoch kaum je der Fall sein. Unzulässig
    ist die Vermietung von Flächen, für welche Bio­
    diversitätsbeiträge bezogen werden.
Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt fahrender Jenischer, Sinti und Roma        Grundeigentümer Seite 7

SPONTANHALT AUF PRIVATLAND – INFORMATIONEN FÜR PRIVATE GRUNDEIGENTÜMER ODER PÄCHTER

                          Wollen Sie fahrenden Jenischen, Sinti und Roma zeitlich befristet
                                           eine Haltemöglichkeit bieten?

               Ja                                                                                            Nein

        Gibt es Einschränkungen von Seiten                                                       Schade. Aber es ist Ihr gutes
        der Behörden (Reglemente, Verbote,                                                          Recht, nein zu sagen.
             Weisungen, Schutzzonen)?

        Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde
                oder beim Kanton.

       Nein                                     Ja

                            Halten sie die Regeln ein, z.B. Meldepflicht bei der
                                 Gemeinde. Bei Unklarheiten kontaktieren
                             Sie die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende.

              Vermietung ist möglich:

            Landwirtschaftsland bis zu
       zweimal jährlich während vier Wochen
          (ohne Baubewilligung möglich)

 Mehrwöchige Aufenthalte in Bau- oder Spezialzonen

                                                                             Halten Sie die Abmachungen wie Mietpreis,
                                                                                Anzahl Gespanne, Aufenthaltsdauer
                                                                                 in einem schriftlichen Vertrag fest.
                                                                                   Siehe Mustermietvertrag hier

                                                                           Minimale Infrastruktur zur Verfügung stellen:
                                                                            Strom, Frischwasser, Abwasserentsorgung

                                                                                     Abfallentsorgung klären,
                                                                             Nutzung von Toiletten oder Notwendigkeit
                                                                                von zusätzlichen mobilen Toiletten

                                                                          Zufahrt zum vermieteten Grundstück festlegen

                                                                                 Mit den Mietern im Kontakt bleiben
Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt fahrender Jenischer, Sinti und Roma     Gemeinde/Kantone Seite 8

 4. INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN
		 FÜR GEMEINDEN UND KANTONE
     Im Bundesrecht bestehen keine grundsätzlichen                  • Bei grösseren Gruppen sind namentlich Infra­
     Einschränkungen für Spontanhalte kleiner                          strukturfragen zu klären. Es geht darum, die
     Gruppen. Diese übergeordnete Offenheit gilt es                    notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um
     auf kantonaler und kommunaler Ebene in die                        Umwelt-, Gewässerschutz- und Naturschutz­
     Praxis umzusetzen. Dies ist ein wichtiger Beitrag,                gesetzgebung einzuhalten. Auf dem temporär
     um die fahrende Lebensweise zu ermöglichen.                       genutzten Grundstück sollten nicht nur Strom
                                                                       und Frischwasser zur Verfügung stehen. Auch
     Gemeinden können den Spontanhalt aufgrund des
                                                                       die Entsorgung von Abwasser, beispielsweise
     übergeordneten Rechts pragmatisch handhaben
                                                                       von Waschmaschinen, sollte geregelt werden.
     und eine grundrechtskonforme Verwaltungs­
                                                                       Ebenso sind Abmachungen über das Aufstellen
     praxis pflegen. Dies bedeutet, dass sie einerseits
                                                                       von Toiletten und deren Leerung zu treffen.
     Spontanhalte bei Privaten zulassen, anderer­-
                                                                       Klare Abmachungen und unter Umständen
     seits auf eigenen Grundstücken diese Nutzung
                                                                       auch die Bereitstellung eines Abfallcontainers
     ermöglichen.
                                                                       sind empfehlenswert.

                                                                    • Merkblätter zum Umgang mit Spontanhalten
     Den Kantonen fällt die Aufgabe zu, die Gemeinden
     dabei zu unterstützen. Ebenso beantwortet die
                                                                       sowie Mustermietverträge sind ausserord­
     Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende Fragen
                                                                       entlich hilfreich und tragen wesentlich zum
     als das von den Bundesbehörden beauftragte
                                                                       problem­losen Zusammenleben der fahrenden
     Kompetenzzentrum.
                                                                       und sesshaften Bevölkerung bei. Für beides
                                                                       bestehen neben der vorliegenden Publikation
     4.1. PRAKTISCHE HINWEISE FÜR GEMEINDEN                            kantonale Beispiele. Einen Mustermietvertrag
     Gibt es in Ihrer Gemeinde Grundeigentümer oder                    finden Sie hier
     Pächter, die fahrenden Jenischen, Sinti und Roma
     sporadisch Land zur Verfügung stellen? Möglicher­
                                                                    4.2. REGLEMENTE UND WEISUNGEN
     weise sind die Erfahrungen damit gut. Aber es
                                                                    Reglemente und Weisungen sind so zu gestalten,
     kann auch zu Spannungen kommen, beispiels­
                                                                    dass sie den Spontanhalt angemessen ermög­
     weise wenn Nachbarn Emissionen fürchten oder
                                                                    lichen.
     wenn sich konkrete Fragen zum «Management»
     eines Spontanhalts stellen.                                    • Halte von Jenischen, Sinti und Roma sind Be­
     • Falls in Ihrer Gemeinde immer wieder fahrende
                                                                       standteil der rechtlich geschützten fahrenden
                                                                       Lebensweise und folglich nicht dasselbe
       Jenische, Sinti und Roma halten, ist es hilfreich,
                                                                       wie touristische Halte. Der Spontanhalt ist in
       klare Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung
                                                                       Reglementen deshalb vom touristischen
       festzulegen. Die Bevölkerung und die Grund­
                                                                       Campieren abzugrenzen.
       eigentümer haben damit Klarheit, an wen sie
       sich bei Fragen wenden können.
Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt fahrender Jenischer, Sinti und Roma           Gemeinde/Kantone Seite 9

                • Campingverbote und Bewilligungsvorbehalte                    • Für den Spontanhalt auf öffentlichem Grund
                   in kommunalen oder regionalen Reglementen                      kommen Allmenden und Grundstücke in Frage,
                   sind wenig zielführend. Vorzuziehen ist eine                   auf welchen der Zirkus oder Jahrmärkte gas­
                   generelle Erlaubnis – allenfalls im gesetzlich                 tieren. Teilweise eignen sich auch Militärareale
                   definierten Umfang – mit Verbotsvorbehalt im                   und Flächen, die zu Freizeitanlagen gehören.
                   Einzelfall. Gemeinden, die generelle Camping­                  Ebenso ist die Nutzung von lediglich saiso­
                   verbote auf Privatparzellen kennen, sollten                    nal oder temporär genutzten Parkplätzen zu
                   zwingend Ausnahmen für den Halt kleinerer                      prüfen, beispielsweise bei (Frei-)Bädern und
                   Gruppen von Jenischen, Sinti und Roma vor­                     Golfanlagen.

                                                                               • Aufgrund der Grundrechte zum Schutz der
                   sehen. Dies kann analog zu den oft definierten
                   Ausnahmen für Jugendlager erfolgen.
                                                                                  Privatsphäre und der Wirtschaftsfreiheit haben
                • Meldepflichten unmittelbar bei Quartierbezug                    die Jenischen, Sinti und Roma grundsätzlich
                   sind bei einvernehmlichen Spontanhalten von                    An­­spruch auf eine Gebrauchsbewilligung zur
                   Einzelgespannen auf Privatparzellen nicht ver­-                zeitlich beschränkten Nutzung des geeigneten
                   hältnismässig und deshalb nicht vorzuschrei­                   öffentlichen Grunds. Der Staat darf bei Ertei­l­ung
                   ben. Anders ist dies bei grösseren Gruppen und                 einer solchen Bewilligung zwar eine Interes­sen­­
                   Halten auf öffentlichem Grund: Meldepflichten                  abwägung machen, aber diese muss verfas­
                   verfolgen in diesen Fällen legitime Interessen                 sungskonform sein. Rechtlich unzulässig wäre
                   und sind deshalb verhältnismässig.                             es etwa, aufgrund von Vorurteilen zu ent­
                                                                                  scheiden oder die Interessen der sesshaften
                                                                                  Bevölkerung von vornherein vorzuziehen. Die
                4.3. H
                      ALTEN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND –
                                                                                  Allgemeinplätze «Sicherheit und Ordnung»
                     ANSPRÜCHE UND INTERESSENABWÄGUNG
                                                                                  halten einer vertieften rechtlichen Überprü­
                Für Spontanhalte auf öffentlichem Grund ist die
                                                                                  fung oft nicht Stand.
                rechtliche Ausgangslage anders als für Halte
                auf privatem Grund. So ist die öffentliche Hand                • Die bewilligte Aufenthaltsdauer auf öffent­
                grundsätzlich in der Pflicht, Grundstücke für den                 lichem Grund kann unterschiedlich sein: Es ist
                Spontanhalt zur Verfügung zu stellen.1                            legitim, diese auf Strassen und Plätze kürzer
                                                                                  ausfallen zu lassen als auf nur sporadisch ge­
                                                                                  nutzten oder weitläufigen Grundstücken, wo
                                                                                  verschiedene Nutzungsformen nebeneinander
Spontanhalte ermöglichen ist eine rechtliche Pflicht                              möglich sind. Für letztere ist ein mehrwöchiger
                                                                                  Aufenthalt zu ermöglichen.
    Der Schutz der Minderheiten der Jenischen, Sinti und
    Roma basiert auf einer breiten rechtlichen Grundlage                       4.4. VERWALTUNGSERMESSEN ZUGUNSTEN DER
    und beinhaltet auch die Ermöglichung des Spontan­                                FAHRENDEN LEBENSWEISE NUTZEN
    haltes. Der Bund, Kantone und Gemeinden haben grund-                       Machen fahrende Jenische, Sinti und Roma Halt,
    und menschenrechtliche Verpflichtungen, namentlich                         stellen sich für den Staat regelmässig Ermessens­
    aufgrund der Bundesverfassung, der Europäischen                            fragen, wie die bestehenden Regelungen an­
    Menschenrechtskonvention EMRK und dem UNO Pakt II.                         zuwenden und gleichzeitig grundrechtliche Ver­
                                                                               pflichtungen zu erfüllen sind.
    Unsere Gesetzgebung orientiert sich nicht an der fah­
    renden, sondern der sesshaften Lebensweise. Dies
    kann zu indirekter, vor allem aber zu struktureller Dis­
                                                                               • Das Verwaltungsermessen ist so zu handhaben,
                                                                                  dass die fahrende Lebensweise im Sinne der
    kri­mi­nierung führen. Die Behörden aller Ebenen haben                        übergeordneten völker- und verfassungsrechtli­
    insbesondere aufgrund des Rahmenüber­ein­kommens                              chen Vorgaben ermöglicht wird. So lässt es sich
    zum Schutz nationaler Minderheiten die Pflicht, die                           beispielsweise rechtfertigen, Ausnahmen von
    besonderen Bedürfnisse der Fahrenden in der Gesetz­                           Fahrverboten auf landwirtschaftlichen
    gebung und durch weitere Massnahmen zu berück­                                Wegen zu gewähren und die Befahrung vorüber­
    sichtigen.                                                                    gehend zu tolerieren, wenn kein anderer
                                                                                  Zugang zur vermieteten Parzelle möglich ist.
    Kantonale oder kommunale bau- und polizeirechtliche
    Regulierungen, die den Spontanhalt einschränken, sind
    gerichtlich überprüfbar und haben sich an den ver­
    fassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben zu messen.

                                                                               1. Studie SKMR, S. 24-32; 48f.
Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt fahrender Jenischer, Sinti und Roma            Gemeinde/Kantone Seite 10

                     4.5. HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN FÜR                                     Jenischen, Sinti und Roma im kommunalen Recht
                           POLIZEIORGANE                                                     und in der Praxis zu sichern.

                                                                                             • Eine kantonale Koordinations- und Anlauf-
                     Treffen fahrende Jenische, Sinti und Roma ein,
                     rufen oftmals Nachbarn, Gemeindevertreter oder
                                                                                               stelle – eine «Fachstelle Fahrende» – bringt
                     auch Grundeigentümer die Polizei. In verschie­
                                                                                               einen Mehrwert für alle beteiligten Akteure. Die
                     denen Kantonen sind Polizeiorgane die ersten
                                                                                               Erfahrungen zeigen, dass insbesondere die
                     Ansprechpartner. Kommt es zu Konflikten, ge­
                                                                                               Gemeinden für den konfliktfreien Umgang mit
                     hören sie folglich zu den ersten Akteuren vor Ort.
                                                                                               fahrenden Jenischen, Sinti und Roma von
                     Die Erwartungen an die Polizei sind oft äusserst
                                                                                               solchen Fachstellen profitieren. Solche Stellen
                     gegensätzlich. In diesem Spannungsfeld und auf
                                                                                               nehmen innerhalb der kantonalen Verwaltung
                     Grundlage der rechtlichen Vorgaben kommen
                                                                                               die Funktion eines Kompetenzzentrums für Fra­
                     Polizeiorgane ihrer herausfordernden Arbeit nach.
                                                                                               gen rund um die fahrende Lebensweise ein.
                     • Die Polizei verfügt zur Abwehr von Gefahren für                         Aber auch für Grundeigentümer und die Jeni­
                        die öffentliche Sicherheit und Ordnung über ein                        schen, Sinti und Roma selbst ist es vorteilhaft
                        Ermessen in Bezug auf das «Ob» der poli­zei­                           zu wissen, wo sie auf kantonaler Ebene Infor­
                        lichen Intervention und hinsichtlich des «Wie»                         mationen und Unterstützung erhalten.

                                                                                             • Gemeinden, Landwirte sowie Jenischen, Sinti
                        (Opportunitätsprinzip). Dieses Ermessen sollte
                        bei Fahrenden in gleicher Weise ausgeübt
                                                                                               und Roma in die Erarbeitung relevanter Doku­
                        werden wie bei der sesshaften Bevölkerung,
                                                                                               mente wie Konzepte oder Merkblätter ein­
                        beispielsweise bei Identitätskontrollen oder
                                                                                               zubeziehen, ist sinnvoll. Der Einbezug der
                        Kontrollen der Umweltschutzgesetzgebung.
                                                                                               Anspruchsgruppen kann etwa durch Anhörun­
                     • Kontrollen aus blosser Neugier oder zur Vergrä­                         gen in Vernehmlassungsverfahren, an runden
                        mung unerwünschter Personengruppen sind                                Tischen oder ähnlichen Formaten erfolgen.
                        unzulässig, weil offensichtlich unhaltbar und                          Dies trägt nicht nur zu guten Ergebnissen bei,
                        willkürlich. Dies gilt insbesondere für wieder­                        sondern sensibilisiert die Akteure und fördert
                        holte Kontrollen in kurzer Folge. Ausserdem                            die Akzeptanz der Regelungen.

                                                                                             • Das Bundesrecht regelt die Erteilung der
                        besteht – von spezialgesetzlichen Vorbehalten
                        abgesehen – keine allgemeine Pflicht, einen
                                                                                               Reisendengewerbebewilligung abschliessend
                        Identitätsausweis auf sich zu tragen. 2
                                                                                               (Reisendengewerbegesetz). Ergänzende Auf­
                     • Empfehlenswert und von grosser Bedeutung für                            lagen oder Einschränkungen durch Kanton oder
                        die Lösungsfindung bei Konflikten sind in einem                        Gemeinde sind unzulässig.

                                                                                             • Explizite Regelungen in der kantonalen Bau-
                        Polizeikorps «Spezialisten», welche sich mit der
                        Thematik auskennen und einen guten Zugang
                                                                                               und Planungsgesetzgebung, die den Spontan­
                        zu den Jenischen, Sinti und Roma haben.
                                                                                               halt für das ganze Kantonsgebiet einheitlich
                     • Für Ausbildungslehrgänge und Austauschgremien                           als grundsätzlich baubewilligungsfrei erlauben,
                        wird angeregt, ein Modul «Fahrende» aufzu­                             schaffen Klarheit für alle Betroffenen und
                        nehmen, resp. das Thema regelmässig unter                              beugen Verdrängungseffekten aufgrund unter­
                        Einbezug von Fachleuten und Betroffenen zu                             schiedlicher kommunaler Handhabungen vor.

                                                                                             • Ergänzend oder an Stelle einer gesetzlichen
                        thematisieren. Diese Bildungs- und Informations­
                        offensive soll einen Beitrag zum konfliktfreien
                                                                                               Regelung ist eine Aussage im kantonalen Richt­
                        Umgang mit der fahrenden Lebensweise leisten.
                                                                                               plan erwünscht. Mit einer entsprechenden
                                                                                               Formulierung können die Gemeinden
                     4.6. INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR                                  angehalten werden, den Spontanhalt zu ermög­
                           POLITISCHE GREMIEN DER KANTONE                                      lichen und zu unterstützen.

                                                                                             • Sofern die kantonale Gesetzgebung den Spon­
                     Den Kantonen kommt eine wichtige Scharnier­
                     funktion zwischen den übergeordneten recht­
                                                                                               tanhalt nicht explizit bewilligungsfrei erlaubt,
                     lichen Vorgaben und der Praxis in den Gemeinden
                                                                                               ist es wichtig, keine übermässigen direkten und
                     zu. Die Kantone haben es in der Hand, die Ge­
                                                                                               indirekten Restriktionen zu formulieren. Den
                     meinden «an Bord» zu holen und die Rechte der
                                                                                               Gemeinden sollte in bau- und planungsrecht­
                                                                                               licher Hinsicht genügend Spielraum bleiben, um
                                                                                               spontane Halte kleinerer Gruppen baubewilli­
2. V
    gl. Studie SKMR 2020, S. 18; resp. BGE 136 I 87 E. 5.2 S. 101 f.; 109 Ia 146 E. 4b S.
   149 ff. BORBÉLY, in Kommentar PolG ZH, § 21 Rz. 2 ff.; TROCHSLER-HUGENTOBLER/               gungsfrei auch in Landwirtschaftszonen und
   LOBSIGER, in SBVR III/1, S. 310 ff.                                                         auf weiteren Flächen zu ermöglichen.
Informationen und Empfehlungen zum spontanen Halt fahrender Jenischer, Sinti und Roma      Gemeinde/Kantone Seite 11

SPONTANHALT AUF ÖFFENTLICHEM GRUND – ÜBERSICHT FÜR GEMEINDEN UND KANTONE

                         Wollen Sie fahrenden Jenischen, Sinti und Roma zeitlich befristet
                          eine Haltemöglichkeit in Ihrer Gemeinde oder Kanton bieten?

              Ja                                                                                            Nein

 Welche Grundstücke kommen
          in Frage?                             Jenische, Sinti und Roma
                                                haben unter Umständen                             Es könnte sein, dass Sie
   Sind Allmenden, Brachen,                   Anspruch auf eine Gebrauchs­                            verpflichtet sind,
   Parkplätze, Zirkusgelände                   bewilligung. Dies aufgrund                       dennoch Hand zu bieten, falls
           verfügbar?                               der Grundrechte.                               Sie angefragt werden.

  Gibt es Einschränkungen durch Reglemente, Verbote,
                Weisungen, Schutzzonen?

        Machen Sie eine Interessenabwägung:
      Könnte es zu Nutzungskonflikten kommen?

  Interessen der sesshaften Bevölkerung sind rechtlich                                          Eigenen sich die Grundstücke
  nicht per se vorzuziehen. Der fahrenden Lebensweise                                                 dennoch nicht?
          ist angemessen Rechnung zu tragen.

      Ja, wir stellen ein Grundstück zur Verfügung.                                                     Informieren
                                                                                                      Sie die anderen
                                                                                                         Anspruchs­
                                                                                                          gruppen,
   In der Landwirtschaftszone ist ein Aufenthalt bis zu vier Wochen zweimal                            z.B. Nachbarn.
              jährlich ohne Baubewilligung in der Regel zulässig

  In Bau- oder Spezialzonen sind mehrwöchige Aufenthalte ebenfalls möglich

            Stellen Sie minimale Infrastruktur zur Verfügung: Strom,
                       Frischwasser, Abwasserentsorgung

               Klären Sie mit Ihren Mietern die Abfallentsorgung

     Halten Sie die Abmachungen wie Mietpreis, Anzahl Gespanne in einem
             schriftlichen Vertrag fest. Siehe Mustervertrag hier
                                                                                                       Sind in der Nachbars­
          Bestimmen Sie eine Ansprechperson der Gemeinde für Ihre                                     gemeinde Grundstücke
                Mieter und bleiben Sie mit diesen in Kontakt                                                 verfügbar?
Impressum
2021 | Publikation der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende (Simon Röthlisberger und Jörg Hartmann)
auf der Grundlage der Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR,
Fahrende Lebensweise: Der spontane Halt (Pierre Tschannen, Judith Wyttenbach, Jascha Mattmann).

Redaktion und Layout: typisch.ch
Französische Übersetzung: weiss traduction genossenschaft
Fotos: Eric Roset (Seite 1, 2, 4, 12) | Christine De Gasparo (Seite 6, 8)
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