ServicePac-Vertrag für IBM Warranty Service Upgrade, IBM Maintenance Service, Maintenance Service Upgrade

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ServicePac-Vertrag für IBM
                           Warranty Service Upgrade, IBM Maintenance
                             Service, Maintenance Service Upgrade

Stand: Juli 2011
WICHTIGE ANMERKUNG: BITTE LESEN SIE DIE NACHSTEHENDEN BEDINGUNGEN, ZU DENEN DIE IBM
„IBM WARRANTY SERVICE UPGRADE”, „IBM MAINTENANCE SERVICE“ UND „IBM MAINTENANCE
SERVICE UPGRADE“ ERBRINGT, AUFMERKSAM DURCH. DIESER SERVICE WIRD VON DER IBM NUR
BEREITGESTELLT, WENN SIE
   1. SICH MIT DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN UND
   2. DEN ELEKTRONISCHEN REGISTRIERUNGSPROZESS FÜR DEN SERVICE DURCHFÜHREN.
DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „STIMME ZU“ AM ENDE DES VERTRAGS ERKENNEN SIE DIE
VERTRAGSBEDINGUNGEN AN. SIE WERDEN DANN FÜR DEN SERVICE REGISTRIERT UND ERHALTEN
EINE REGISTRIERUNGSBESTÄTIGUNG.
WENN SIE MIT DIESEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE AUF DIE
SCHALTFLÄCHE „STIMME NICHT ZU“. SIE WERDEN DANN NICHT FÜR DEN SERVICE REGISTRIERT.
WENDEN SIE SICH IN DIESEM FALL AN IHREN IBM BUSINESS PARTNER UND FORDERN SIE EINE
RÜCKERSTATTUNG DER BEZAHLTEN GEBÜHREN.

IBM hat mit bestimmten Partnern (nachfolgend „IBM Business Partner“ genannt) Vereinbarungen zur Vermarktung
und Unterstützung bestimmter Produkte und Services geschlossen. Einige IBM Business Partner arbeiten zu
diesem Zweck mit anderen Wiederverkäufern zusammen, die nicht als IBM Business Partner autorisiert sind. Im
Zusammenhang mit diesem Vertrag umfasst die Bezeichnung IBM Business Partner jedoch auch deren
Wiederverkäufer.
Soweit ein IBM Business Partner Produkte und Services der IBM vermittelt, gelten im Verhältnis zwischen Kunde
und IBM ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung. IBM ist weder für die Geschäftstätigkeit des IBM
Business Partners noch für irgendwelche Zusagen verantwortlich, die dieser dem Kunden gegenüber macht oder
für Produkte und Leistungen, die der IBM Business Partner unter eigenen Verträgen anbietet.

1) Inhalt des Vertrags
Dieser IBM ServicePac-Vertrag und die anschließende Registrierungsbestätigung stellen die ausschließliche
Vereinbarung hinsichtlich der Durchführung des IBM Warranty Service Upgrades (Erweiterung des
Gewährleistungsservices), des IBM Maintenance Services (Basiswartungsservice) und des IBM
Maintenance Service Upgrades (Erweiterung des Wartungsservices) (nachfolgend „Service“ genannt) durch
IBM dar. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen dem
Kunden und dem IBM Business Partner oder IBM hinsichtlich einer solchen Durchführung.
Dieser Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der IBM Deutschland GmbH, IBM-Allee 1, 71139 Ehningen
(nachfolgend „IBM“ genannt) zustande.

2) Leistungsumfang
   IBM wird
    a. den Service gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und entsprechend der vom Kunden bei einem IBM
       Business Partner erworbenen ServicePac-Teilenummer, die in der Registrierungsbestätigung angegeben
       ist, erbringen. Die Teilenummer kennzeichnet eine Servicebereitstellungsmethode, die Servicezeiten und

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die Reaktionszeit. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die Reaktionszeit eine angestrebte
        Durchschnittszeit und kein zugesicherter Service-Level. Dies gilt sowohl für die Reaktionszeit als auch die
        für die Problemlösung benötigte Zeit (bedarf einer separaten Vereinbarung). Die Reaktionszeit für die
        Services beginnt an dem Zeitpunkt, an dem die Serviceanforderung des Kunden registriert wird. Die
        Reaktionszeit für den Service ist ausführlich in der „Beschreibung für IBM Hardware-Services“ erläutert.
     b. Die IBM wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, bei Serviceanforderungen die für die
        erworbene ServicePac-Teilenummer definierte Reaktionszeit einzuhalten. Kann der Fehler beim ersten
        Lösungsversuch nicht behoben werden, wird IBM weitere Maßnahmen bestimmen, um eine technische
        Lösung für die Serviceanforderung herbeizuführen.
     c. Dieser Service soll sicherstellen, dass die Maschinen des Kunden gemäß ihren Spezifikationen
        funktionieren oder wieder in diesen Zustand versetzt werden. Beim IBM Maintenance Service und IBM
        Maintenance Service Upgrade behält sich IBM das Recht vor, innerhalb eines Monats nach
        Zusendung der Registrierungsbestätigung die betreffenden Maschinen zu überprüfen. Falls sich
        die Maschinen in keinem akzeptablen Zustand für die Erbringung des Services befinden, wird die
        IBM den Kunden darüber informieren und den Vertrag rückgängig machen. In diesem Fall werden
        dem Kunden bereits bezahlte Gebühren durch den IBM Business Partner zurückerstattet.
     d. Die Maschinen befinden sich in keinem für die Erbringung der Services akzeptablen Zustand, wenn z. B.
        der    Kunde      Ein-  und      Anbauten       nicht   fachgerecht     hat  durchführen   lassen      oder
        Instandsetzungen/Wartungsleistungen nicht fachgerecht durchgeführt wurden und dadurch
        Mehraufwendungen entstehen usw. Diese Aufzählung ist nicht abschließend wegen der sehr
        verschiedenen Möglichkeiten, die hier in Betracht kommen können.

3) Verantwortlichkeiten des Kunden
Die IBM erbringt den Service unter der Voraussetzung, dass der Kunde die nachstehenden Verpflichtungen
vollständig und rechtzeitig erfüllt.
Der Kunde verpflichtet sich,

a. die Genehmigung des Eigentümers der jeweiligen Maschine einholen, für die dieser Service erbracht wird,
   sofern es sich hierbei nicht um den Kunden selbst handelt;
b. das auf der IBM Website im Internet beschriebene Verfahren zur Aktivierung des Service zu befolgen;
c.   einen primären Ansprechpartner zu benennen, an den von der IBM technische Fragen gerichtet werden
     können. Dieser primäre Ansprechpartner und jeder Anrufer müssen über ausreichende technische Kenntnisse
     verfügen, um eine effektive Kommunikation mit dem IBM Support Center sicherzustellen;
d. die Verantwortung für den angemessenen Schutz der Systeme des Kunden und aller darauf gespeicherten
   Programme und Daten für den durch den Kunden/Eigentümer autorisierten Fernzugriff durch die IBM zu
   übernehmen;
e. auf Anforderung von IBM Tools und Geräte für eine Fernverbindung zur direkten Problemmeldung,
   Problembestimmung und -lösung per Fernzugriff zu installieren und IBM die Nutzung zu diesem Zweck
   einzuräumen. Im Rahmen des Leistungsumfangs des IBM Warranty Service Upgrades kann für bestimmte
   Maschinentypen mit einer angestrebten Vor-Ort-Reaktionszeit am selben Tag die Installation des Fernzugriffs
   verlangt werden. Bei Nichteinhaltung vorgenannter Vorgaben ist IBM von ihren Verpflichtungen zur Einhaltung
   der Vor-Ort- Reaktionszeit befreit;
f.   IBM ausreichenden, freien und sicheren Zugang zum Kundenstandort verschaffen;
g. anzuerkennen, dass IBM nur dann zur Erbringung des Service verpflichtet ist, wenn der Kunde den
   Registrierungsprozess innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf abschließt.

4) Ausschlüsse und Einschränkungen
Der Service beinhaltet keine Behebung von Schäden, die durch nicht von IBM zu vertretende äußere Einflüsse
erforderlich werden, wie z. B. Unfälle, Katastrophen, falsche Handhabung, nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch,

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ungeeignete Aufstellplätze sowie unfachmännisch durchgeführte Änderungen, Anbauten von Nicht-IBM Features
oder nicht autorisierte Serviceleistungen an der Maschine.

Besondere Bedingungen für im Austausch gelieferte Maschinen und/oder Ersatzteile
Produkte, die als Verbrauchsmaterial oder Zubehör klassifiziert sind, z. B. Peripheriegeräte, wie Drucker oder
externer Storage, Zubehör wie ThinkPad-Akkus, externe Bildschirme sowie Verbrauchsmaterialien wie Toner, sind
nicht Gegenstand dieses Services.

Im Austausch gelieferte Ersatzteile oder Maschinen sind fabrikneu oder gebraucht, jedoch in einwandfreiem
Zustand. Alle Teile und Produkte, die ersetzt werden, gehen in das Eigentum von IBM über. Der Kunde versichert,
dass sich diese Teile und Produkte in unverändertem Originalzustand befinden und er zur Übereignung derselben
berechtigt ist.

Hat der Kunde eine ServicePac Teilenummer erworben, die den Verbleib ausgetauschter und defekter Festplatten
beim Kunden beinhaltet, geht das Eigentum an den ausgetauschten Teilen nicht auf IBM über; die Teile verbleiben
beim Kunden.

Einige Teile der IBM Maschinen werden als Customer Replaceable Units betrachtet (nachfolgend „CRUs“
genannt), die der Kunde selbst austauschen kann. Informationen und Einbauanweisungen zu den CRUs werden
zusammen mit den IBM Maschinen geliefert und können bei Bedarf jederzeit bei IBM angefordert werden. Der
Kunde kann ein CRU selbst einbauen oder dessen Einbau im Rahmen eines ServicePac mit IBM Vor-Ort-
Instandsetzung (IOR) bei IBM anfordern.
Alle defekten CRUs müssen vom Kunden gemäß der zusammen mit der Ersatz-CRU gelieferten
Rückgabeanweisung an IBM zurückgeschickt werden. Bei bestimmten Maschinen ist für die funktionsgerechte
Nutzung Maschinencode oder Lizenzierter Interner Code (LIC), wie z. B. Microcode oder Systemcode, erforderlich.
Der Kunde verpflichtet sich zum Download der erforderlichen Updates für Maschinencode und LIC von einer IBM
Website oder anderen elektronischen Datenträgern sowie zur Einhaltung der von der IBM bereitgestellten
Anweisungen.

Einschränkungen bei Vor-Ort-Service

Falls der Kundenstandort mehr als 100 Kilometer vom nächsten IBM Servicezentrum entfernt ist, kann für den Vor-
Ort-Service eine Zusatzgebühr berechnet werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von IBM oder Ihrem
Business Partner.

Der Kunde ist verpflichtet, einen geeigneten, sauberen und ausreichend beleuchteten Arbeitsplatz für die Reparatur
der Maschine im Rahmen des Vor-Ort-Services zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird IBM zum Zeitpunkt der
Serviceanforderung eine Fehlerbeschreibung und das Ergebnis der Durchführung des für die jeweilige Maschine
vorgegebenen Diagnoseprogramms mitteilen und dem IBM Servicetechniker, der den Vor-Ort-Service durchführt,
die Ergebnisse der Problemeingrenzungen offen legen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass IBM im
Ausnahmefall verlangen kann, die Maschine zur Instandsetzung mitzunehmen. IBM behält sich das Recht vor, die
Erbringung des Services vor Ort abzulehnen, wenn die Verhältnisse vor Ort nach Ansicht von IBM nicht zur
Serviceerbringung geeignet sind.

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5) Übertragung des Services
Der IBM Service kann vom Kunden innerhalb Deutschlands zu den Bedingungen dieses Vertrages beim Verkauf
der betreffenden IBM Maschine auf einen neuen Eigentümer übertragen werden, wenn dieser die
Vertragsbedingungen anerkennt. Eine solche Übertragung muss schriftlich mit Unterschrift des Kunden und des
Erwerbers erfolgen und IBM auf Verlangen vorgelegt werden. Eine Übertragung ist unwirksam, wenn sie gegen
geltendes Recht oder die geltenden US-Exportbestimmungen verstößt.

6) Gebühren, Zahlung, Steuern und Kündigung
Die Preise und Zahlungsbedingungen werden von dem IBM Business Partner festgelegt, von dem der Kunde den
Service erwirbt. Der IBM Business Partner kann eine zusätzliche Gebühr für bestimmte Maßnahmen berechnen, z.
B. im Fall einer vorzeitigen Kündigung oder einer Änderung des Service. Informationen über etwaige zusätzliche
Gebühren sind beim IBM Business Partner zu erfragen. Eine vorzeitige Rückgabe des ServicePacs vor Ende der
vereinbarten Vertragslaufzeit an IBM ist nicht möglich. Abweichende Regelungen können mit dem Business
Partner vereinbart werden.

Bei einigen ServicePacs fallen ab dem Datum des Erwerbs Gebühren an, die auf der Grundlage von Messungen
der tatsächlichen und/oder berechtigten Nutzung (z. B. anhand von Zählerwerten) berechnet werden (nachfolgend
„Nutzungsgebühren“ genannt). Informationen zur aktuellen Höhe der Nutzungsgebühren sind über den zuständigen
IBM Business Partner erhältlich. Der Kunde verpflichtet sich, die tatsächlichen Nutzungsdaten auf Verlangen
gegenüber dem IBM Business Partner nachzuweisen. Rückfragen zum Anspruch auf Gutschriften oder
Erstattungen für Nutzungsgebühren, die im Voraus entsprechend den Anforderungen des Kunden gezahlt, aber
nicht genutzt wurden, sind an den IBM Business Partner zu richten.

Informationen darüber, ob eine Erhöhung der Nutzungsgebühren erfolgen kann und welche Regelungen im Falle
einer Erhöhung oder Reduzierung der Nutzungsgebühren Anwendung finden, sind beim IBM Business Partner
einzuholen.

Alle Zahlungen sind direkt an den IBM Business Partner zu leisten.

7) Gewährleistungsbegrenzung
IBM gewährleistet, dass die Services fachmännisch und wie in diesem Vertrag beschrieben bereitgestellt werden.
DIESE GEWÄHRLEISTUNG IST ABSCHLIESSEND UND ERSETZT SÄMTLICHE SONSTIGEN
GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GÜLTIG,
EINSCHLIESSLICH,         JEDOCH         NICHT    BESCHRÄNKT          AUF      DIE     STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT UND VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK.
Ein unterbrechungsfreier Betrieb der Maschinen oder die Behebung sämtlicher Fehler durch IBM kann unter
diesem Service nicht gewährleistet werden.

8) Haftung
    1. IBM haftet für Schäden, die durch Verletzung einer mit dem Abschluss des Vertrags übernommenen
       Garantie entstanden sind, für Personenschäden sowie für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob
       fahrlässig verursacht hat.

    2. Bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung haftet IBM, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich
       Ansprüchen aus Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung), pro Schadensfall bis zu einem Betrag
       von EUR 100.000 (hunderttausend Euro) oder, wenn der Wert der schadenverursachenden Leistung
       höher ist, bis zur Höhe des Preises der schadenverursachenden Leistung. Dies umfasst auch den Ersatz
       vergeblicher Aufwendungen.

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3. IBM haftet bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, selbst wenn
       IBM über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Dies umfasst auch den Ersatz vergeblicher
       Aufwendungen, sofern es sich hierbei um mittelbare oder Folgeschäden handelt.

    4. Im Falle des Verzugs erstattet IBM dem Kunden den durch den Verzug nachweislich entstandenen
       Schaden im Rahmen der Unterziffern 1 und 2 der Ziffer 8 (Haftung).

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für IBM Auftragnehmer und IBM Business Partner. Dies ist der maximale
Betrag, für den IBM und IBM Auftragnehmer und IBM Business Partner gemeinsam haftbar gemacht werden
können.

9) Geltendes Recht
Sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner in Verbindung mit dieser Vereinbarung unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
Rechte privater Endverbraucher, die durch Vertrag weder begrenzt noch ausgeschlossen werden können, gehen
den Regelungen dieses Vertrags vor.

10) Allgemeines
       a. Der Service wird nur in den Ländern erbracht, in denen er erworben wurde, soweit nicht anders
          festgelegt.
       b. IBM ist berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen
          davon zu beauftragen.
       c. Der Kunde und IBM sind jeweils für die Auswahl und den Einsatz sowie die Beaufsichtigung,
          Steuerung, Kontrolle und Entlohnung ihrer eigenen Mitarbeiter verantwortlich.
       d. Der Schriftverkehr zwischen den Parteien kann auf elektronischem Wege erfolgen, soweit dies unter
          geltendem Recht zulässig ist und der Identifzierungscode (Benutzer-ID) ausreicht, die Identität des
          Absenders und die Authentizität des Dokuments nachzuweisen.
       e. Keine der Parteien ist daran gehindert, ähnliche Verträge mit anderen abzuschließen.
       f. Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen unter diesem Vertrag oder Teile hiervon seinerseits auf den
          Markt zu bringen oder in anderer Weise bereitzustellen. Jeder diesbezügliche Versuch ist unwirksam.
       g. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Auswahl der für seine Zwecke geeigneten Services sowie
          für die durch den Einsatz der Services erzielten Ergebnisse.
       h. Der Kunde und IBM vereinbaren, dass sämtliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags
          ausgetauscht werden, als nicht vertraulich gelten. Falls der Kunde oder IBM den Austausch
          vertraulicher Informationen anfordert, erfolgt dies unter einer von den Parteien zusätzlich zu
          unterzeichnenden Geheimhaltungsvereinbarung.
       i. Ansprüche aus diesem Vertrag unterliegen einer zweijährigen Verjährungsfrist, soweit nicht eine
          längere Frist zwingend gesetzlich vorgesehen ist.
       j. Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen ist keine der Parteien für die Nichterfüllung von
          Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihres eigenen Einflussbereichs liegen, verantwortlich.
       k. Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und
          Vertragsteile in Kraft.
       l. Keine der Parteien hat das Recht, Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstige Kennzeichen des
          anderen oder eines seiner Unternehmen in der Werbung oder in Veröffentlichungen ohne vorherige
          schriftliche Zustimmung des anderen zu benutzen.
       m. Falls sich die Bedingungen verschiedener Vertragsdokumente widersprechen, haben die Bedingungen
          dieses ServicePacs Vorrang. Dies gilt nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Widerspruch.
       n. Der Kunde und IBM verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften (z. B.
          für Export und Import).
       o. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder seine Rechte oder Verpflichtungen im Rahmen
          dieses Vertrags ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IBM abzutreten oder anderweitig zu
          übertragen, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt. Jeder diesbezügliche Versuch ist
          unwirksam.
       p. Weder können aus diesem Vertrag oder der Transaktion unter diesem Vertrag Rechte oder Ansprüche
          Dritter abgeleitet werden, noch kann IBM für Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden verantwortlich

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gemacht werden, es sei denn, dies ist laut der Ziffer „Haftung“ dieses Vertrags in Bezug auf
           Personenschäden (einschließlich Tod) oder Schäden an beweglichem oder unbeweglichem Eigentum,
           für die IBM gegenüber Dritten nach Gesetz zwingend haftet, zulässig.
        q. Weitere      Informationen    zu    IBM    Hardware      Services    sind zu    finden  unter
            http://www.ibm.com/services/europe/maintenance/operational-guides.html

11) Datenverarbeitung für eigene Zwecke
Der Kunde willigt ein, dass IBM Kontaktinformationen zum Zwecke der Durchführung und Förderung der
Geschäftsbeziehung (einschließlich Marketingzwecken) zwischen Kunden und den IBM Unternehmen verarbeitet
und nutzt (im Folgenden in dieser Ziffer „Verwendungszweck“ genannt). Kontaktinformationen sind
geschäftsbezogene Kontaktinformationen, die IBM durch den Kunden zugänglich gemacht werden; dazu gehören
u. a. Namen, Berufsbezeichnungen, Geschäftsadressen, Telefonnummern und E-Mail Adressen von Mitarbeitern
und Vertragspartnern des Kunden. IBM Unternehmen sind die International Business Machines Corporation mit
Sitz in Armonk, New York (USA), deren verbundene Unternehmen und IBM Business Partner, sowie deren
Subunternehmer.
Der Kunde willigt ferner ein, dass Kontaktinformationen im Rahmen des Verwendungszwecks den IBM
Unternehmen zugänglich gemacht und durch diese verarbeitet und genutzt werden können. IBM wird in diesem
Zusammenhang sämtliche Kontaktinformationen im Rahmen der anwendbaren Vorschriften zum Datenschutz und
zur elektronischen Kommunikation im Rahmen des Verwendungszwecks verarbeiten und nutzen.
Sofern aufgrund der Vorschriften zum Datenschutz und zur elektronischen Kommunikation erforderlich, sichert der
Kunde zu, die vorherige Zustimmung der Kontaktpersonen eingeholt zu haben bzw. einzuholen und diese
entsprechend informiert zu haben bzw. zu informieren. Damit stellt der Kunde sicher, dass IBM Unternehmen die
Kontaktinformationen im Rahmen des Verwendungszwecks verarbeiten und nutzen können und mit den
Kontaktpersonen, z. B. auch per E-Mail, Kontakt aufnehmen können.
Der Kunde stimmt der Übermittlung von Kontaktinformationen in Länder außerhalb der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft unter der Maßgabe zu, dass IBM durch geeignete Maßnahmen ein angemessenes
Datenschutzniveau sicherstellt. Dies kann z. B. durch Abschluss der von der EU Kommission veröffentlichten
Standardvertragsklauseln oder sonstigen von der zuständigen Datenschutzbehörde freigegebenen vertraglichen
Vereinbarung erfolgen.

12) Datenverarbeitung für fremde Zwecke (im Auftrag des Kunden)
Soweit IBM oder ein von IBM beauftragter Dritter vorübergehend (z. B bei der Durchführung von
Wartungsarbeiten) auf Speichermedien des Kunden (wie z. B. Festplatten, Speichereinheiten, Chips etc.) zugreift,
wird der Kunde dafür sorgen, dass dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden verhindert,
zumindest aber so gering wie möglich gehalten wird.
Soweit ein solcher Zugriff nicht verhindert werden kann sowie in allen sonstigen Fällen, in denen IBM oder ein von
IBM beauftragter Dritter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei Entsorgung der
Speichermedien) finden die „Ergänzenden Bedingungen IBM Auftragsdatenverarbeitung von Kundendaten gemäß
§ 11 BDSG“ in der bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Version Anwendung, die im Internet unter
www.ibm.com/support/operations/de/de/documentations zu finden ist oder dem Kunden auf Anforderung zur
Verfügung gestellt wird.

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Anhang 1: ServicePacs mit vereinbarter Instandsetzungszeit

Vereinbarte Instandsetzungszeit:
Die IBM verpflichtet sich, den berechtigten vereinbarten Service für die berechtigte Maschine des Kunden innerhalb
der vereinbarten Instandsetzungszeit zu erbringen. Die vereinbarte Instandsetzungszeit ist der Zeitraum zwischen
der Registrierung der Serviceanforderung des Kunden im IBM Call Management System                        und der
Wiederherstellung der Übereinstimmung mit den vorgegebenen Maschinenspezifikationen.
7 x 24 x 6 FIX: Sieben Tage die Woche 24 Stunden pro Tag mit einer vereinbarten Instandsetzungszeit von
                maximal 6 Stunden.
7 x 24 x 24 FIX: Sieben Tage die Woche 24 Stunden pro Tag mit einer vereinbarten Instandsetzungszeit von
                 maximal 24 Stunden.

Elektronische Störungsmeldung unter: www.ibm.com/planetwide/de/

Mitwirkung des Kunden ( Maschinendaten und Konfiguration )
Der Kunde verpflichtet sich, gleichzeitig mit der Registrierung die Maschinen Konfiguration (Maschinentype / Model
/ SN inklusive aller unterstützten, freigegebenen und erworbenen Optionen ) an die IBM zu senden. Die IBM
benötigt diese Daten, um die Ersatzteilversorgung entsprechen zu implementieren. Für die 14-tägige
Implementierungsphase kann die IBM nicht in jedem Fall die Einhaltung der Servicelevel gewährleisten. Der Kunde
verpflichtet sich auch nach erfolgter Registrierung, IBM über jede Änderungen der Maschinen-Konfiguration
umgehend zu informieren. Andernfalls sind die nachträglich eingebauten Optionen vom Vertrag ausgeschlossen.

Maschinenkonfiguration oder Kopie der Rechnung:

                per E-Mail an:   RMC-CRS-Germany@de.ibm.com
                per Fax          0361/397-433021

Gutschrift bei Nichteinhaltung der vereinbarten Instandsetzungszeit

Werden die vereinbarten Instandsetzungszeiten bei einem lt. ServicePac berechtigten Störfall nicht eingehalten,
hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe von 4 % des ServicePac Listenpreises.
Führt eine einzelne Ursache zu einer Funktionsstörung, die eine Beeinträchtigung mehrerer berechtigter
Maschinen innerhalb mehrerer ServicePacs zur Folge hat, kann der Kunde nur eine Gutschrift für eine der von
einer Störung betroffenen Maschinen geltend machen. In einem solchen Fall wird die IBM dem Kunden die jeweils
höchste Gutschrift, nicht jedoch die Gesamtsumme der Gutschriften für alle defekten Maschinen, erteilen.
Der Kunde kann pro Kalenderjahr maximal zwei Gutschriften pro berechtigte Maschine geltend machen.
Um einen Anspruch auf eine Gutschrift geltend zu machen, muss der Kunde die IBM spätestens 30 Tage nach der
Nichteinhaltung einer vereinbarten Instandsetzungszeit schriftlich benachrichtigen.
        E-Mail:         RMC-CRS-Germany@de.ibm.com
Die maximale Gutschrift, die dem Kunden pro berechtigte Maschine innerhalb dieses ServicePacs erteilt wird,
beträgt 8 % des ServicePac Listenpreises.
Der Kunde und die IBM vereinbaren, dass der Anspruch des Kunden auf eine Gutschrift für den Fall des
Nichterreichens einer vereinbarten Instandsetzungszeit ausschließlich in der Erteilung dieser Gutschrift als

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pauschalierter Schadenersatz durch die IBM besteht und abschließend ist. Weitergehende Ansprüche bestehen
nicht.

Beginn und Aussetzung der vereinbarten Instandsetzungszeiten

Der Kunde hat frühestens a) nach Ablauf des ersten Monats nach dem Servicebeginn für die berechtigte Maschine
bzw. b) nach Ablauf des ersten Monats nach der Installation eines System-Upgrades Anspruch auf eine Gutschrift
für die berechtigte Maschine, falls die Instandsetzungszeiten nicht eingehalten wurden.

Ausnahmen
Die IBM kann für Funktionsstörungen von Maschinen aufgrund von Ursachen außerhalb ihres Einflussbereichs
nicht verantwortlich gemacht werden. Dazu zählen folgende Beispiele:
    • Geplante oder präventiv durchgeführte Wartungsarbeiten
   •   Eine   Funktionsstörung   einer Maschine aufgrund     von  vom     Kunden   bereitgestellten
       Maschinenveränderungen, die nicht den IBM Spezifikationen entsprechen, oder aufgrund von
       Programmierfehlern des Kunden
   •   Eine Funktionsstörung einer Maschine aufgrund von Systemverwaltungsmaßnahmen, Befehlen oder
       Datenübertragungen, die von den Mitarbeitern des Kunden durchgeführt wurden
   •   Von der IBM nicht zu vertretende Einflüsse, wie z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder kein
       ungehinderter Zugang zur betreffenden Maschine, entbinden die IBM grundsätzlich von der Verpflichtung,
       die vereinbarten Service-Levels einzuhalten.
   •   Nichterreichbarkeit oder nicht rechtzeitige Antwort des Kunden bei Problemen, welche die Mitwirkung des
       Kunden zur Identifizierung der Problemursache und/oder an der Problemlösung erfordern, einschließlich
       der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden im Rahmen anderer Leistungsbeschreibungen, sofern der
       hier beschriebene Service betroffen ist.
   •   Eine Funktionsstörung einer Maschine aufgrund der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des
       Kunden
   •   Eine Funktionsstörung einer Maschine, die von Nicht-IBM Hardware oder Software verursacht wurde

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