Sexualität und sexuelle Gewalt - bei uns kein Tabu-Handlungsempfehlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen

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Sexualität und sexuelle Gewalt - bei uns kein Tabu-Handlungsempfehlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen
Sexualität und sexuelle Gewalt

            - bei uns kein Tabu –

Handlungsempfehlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
                in sozialen Einrichtungen
Sexualität und sexuelle Gewalt - bei uns kein Tabu-Handlungsempfehlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen
Inhaltsverzeichnis

  Vorwort                                   S. 3

  1.) Rechtliche Grundlagen                 S. 4

  2.) Selbstbestimmung                      S. 6

  3.) Privatsphäre                          S. 8

  4.) Nähe und Distanz                      S. 9

  5.) Sexuelle Bildung & Sexualaufklärung   S. 10

  6.) Sexual- Assistenz/ Begleitung         S. 16

  7.) Sexuelle Gewalt                       S. 20

  8.) Prävention                            S. 21

  9.) Teamkultur                            S. 23

  Wichtige Quellen                          S. 25

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Sexualität und sexuelle Gewalt - bei uns kein Tabu-Handlungsempfehlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen
Vorwort

Wir sind eine Gruppe von sechs Studentinnen der HAWK
Hildesheim, die im Rahmen eines Projektseminars zum
Thema „Liebe, Lust und Leidenschaft bei Menschen mit
einer geistigen Behinderung“, gemeinsam mit unserer
Dozentin Frau Prof. Dr. Gisela Hermes und einer
Lehrbeauftragten aus der Praxis, Frau Kristina Schmidt, eine
Handreichung zum Thema Sexualität erstellt haben.

Die Handreichung ist eine Hilfestellung für Mitarbeiter/innen in
der Praxis. Sie beinhaltet verschiedene Themen und
Informationen zu Sexualität, damit verbundener
Selbstbestimmung, sexuelle Gewalt und Prävention,
Sexualaufklärung und sexuelle Bildung, Nähe und Distanz,
Privatsphäre und Teamkultur.

Das Thema Liebe, Lust und Leidenschaft in Einrichtungen ist
nach wie vor sehr umstritten. Einige Einrichtungen sind mit der
Thematik vertraut und praktizieren einen lockeren Umgang,
andere wiederum sind oft verunsichert und meiden das
Thema. Wir stellten durch Hospitationen und Interviews fest,
dass sie dieses wichtige Thema häufig aus Unwissenheit
außer Betracht lassen. In dieser Handreichung klären wir
ethische und rechtliche Grundlagen in einer kurzen
Zusammenfassung und hoffen, dass wir dadurch, die
Bereitschaft in Ihrer Einrichtung erhöhen können, sich mit dem
Thema Sexualität im Sinne der Bewohner/innen
auseinanderzusetzen. Zu den jeweiligen Themenfeldern
geben wir Handlungsempfehlungen.

Wir bedanken uns für die gute
Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe e.V.,
Wohnen im Stadtteil, der HAWK
Hildesheim und für die Aufgeschlossenheit
vieler anderer Einrichtungen, ohne die
dieses Projekt nur schwer zum
gewünschten Ergebnis gekommen wäre.

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1. Rechtliche Grundlagen                                 §§
„Menschen mit einer geistigen Behinderung haben sexuelle
Bedürfnisse wie Nicht‐Behinderte [Menschen] auch. Das
Recht, diese Bedürfnisse zu befriedigen, das Recht auf
sexuelle Verwirklichung, ist ein Menschenrecht, das
Behinderten wie Nicht‐Behinderten [Menschen]
gleichermaßen zusteht.“ (pro familia, 2013).

Gilt das Grundgesetz (GG) auch für Menschen mit einer
geistigen Behinderung?
Der Artikel (Art.) 1 des GG besagt, „Die Würde des Menschen
ist unantastbar“. Im folgenden Art. 2, Satz 1 steht: „Jeder hat
das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit
er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“
(GG 2013). Des Weiteren gibt es ein
Gleichbehandlungsgesetz (Art.3 Abs.3 Satz 2 GG). Dieses
gewährt die Gleichbehandlung aller Menschen ungeachtet
einer Behinderung.

Was bedeutet das?
Für behinderte Menschen gelten die gleichen rechtlichen
Voraussetzungen in Bezug auf Sexualität, Partnerschaft,
Ehe und Elternschaft, wie für alle anderen Menschen auch.
Gesetzliche Betreuer haben darauf keinen Einfluss! Somit hat
jeder Mensch das Recht Sexualität zu leben, da diese zur
freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört. Eine
Ehemündigkeit wird eingeschränkt, wenn der behinderte
Mensch sich nicht selbst geschäftlich vertritt.
Selbstbestimmung ist Teil des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts (Bundesverfassungsgericht). Dazu zählt
auch die freie Wahl der Wohnform und des Wohnortes.
Dies wird geregelt im Sozialgesetzbuch (SGB) IX sowie in den
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Art.19, 19a, 22 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-
BRK).
Das Recht auf Privatsphäre muss ebenfalls gewährleistet
sein (Art.22 Abs.1 UN-BRK).
Was bedeutet das?
Menschen mit Behinderung haben das Recht, zu bestimmen
wo sie als erwachsener Mensch wohnen wollen, ob alleine
oder mit anderen gemeinsam.
Was dürfen gesetzliche Betreuer/innen nicht entscheiden?
Gesetzliche Betreuer/innen helfen zu Betreuenden nur bei
bestimmten rechtlichen Dingen (z.B. bei Verträgen,
gesundheitlichen Entscheidungen, oder Wohnungs-/
Wohnortwechsel).
Nicht entscheiden können Betreuer/innen bei
Kinderwunsch sowie bei allen anderen privaten
Angelegenheiten.

Was bedeutet das?

Die elterliche Sorge bleibt von der Bestellung eines
gesetzlichen Betreuers unberührt. Nur bei
Geschäftsunfähigkeit der behinderten Eltern ruht die elterliche
Sorge.
Weder die gesetzliche Betreuung noch die Feststellung einer
Geschäftsunfähigkeit kann einen Kinderwunsch bei einer/m zu
Betreuenden unterbinden.

Handlungsempfehlung:
 Informieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter/innen über die
   Rechte von Menschen mit Behinderung.
 Klären Sie zu Betreuende über ihre Rechte auf.

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2. Selbstbestimmung

Selbstbestimmung beschreibt die Unabhängigkeit jedes
Individuums nach seinem Willen und seinen Wünschen
bestimmen zu dürfen. Unabhängig von der Vorstellung
allgemeiner moralischer Kriterien eines guten Lebens und frei
von gesellschaftlichen Zwängen, der staatlichen Gewalt und
jeglicher Art der Fremdbestimmung. Selbstbestimmung endet
jedoch dort, wo die Grenzen anderer Menschen verletzt
werden. Jeder Mensch hat das Recht auf selbstbestimmtes
Leben (siehe Kapitel1).

Selbstbestimmtes Leben bietet behinderten Menschen das
Recht, seine Angelegenheiten eigenständig zu regeln, am
öffentlichen Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und
Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen. Dieses
Recht wird bei manchen Menschen durch rechtliche
Betreuung in bestimmten Fragen eingegrenzt. Behinderte
Menschen brauchen Unterstützung und Verständnis um die
erforderliche Selbstbestimmung zu erlangen.

Beeinträchtigte Menschen werden durch Ihren Alltag in
vielerlei Hinsicht behindert. Neben der Bewältigung des
Alltages müssen sie mit fehlender Anerkennung, übertriebener
Anteilnahme und Respektlosigkeit umgehen. Sie müssen sich
gegen Mobbing oder Ausgrenzung wehren können, ohne
sozial unangemessene oder gar
aggressive Umgangsformen zu
ergreifen. Die Erwartungshaltung an
sie ist immens groß.

Menschen die durch Ihr Lebensumfeld
behindert werden, sollte Raum für
eigene und positive Erfahrungen der
Selbstkompetenz gegeben werden.
Dies dient der Entwicklung des
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Selbstbewusstseins. Behinderungen des Lebensumfeldes
können auftreten durch mangelnde Akzeptanz und
Bevormundung in Hinblick auf selbstbestimmte Sexualität.

Die Erfahrung eigener Stärken bewirkt die Entwicklung der
Selbstbestimmung. Behinderte Menschen brauchen soziale
Kompetenzen, um Probleme selbstständig zu lösen,
Hilfsangebote anzunehmen und den Mut zu einem klaren „Ja“
oder „Nein„ zu entwickeln. Sie werden gestärkt durch die
konkrete Erfahrung eigener Fähigkeiten, Selbstbestimmtheit
und Bestätigung.

Handlungsempfehlung:

      Versetzen Sie sich in die
       Lage der zu Betreuenden
       und stellen Sie sich
       folgende Frage: In wie weit
       kann ich als Mensch mit
       Unterstützungsbedarf meinen Alltag selbst
       bestimmen?
      Voraussetzung für die Erreichung größtmöglicher
       Selbstbestimmung ist die Beachtung der
       Bedürfnisse des einzelnen Menschen. Sorgen Sie für
       die Bereitstellung persönlicher Assistenz sowie für
       Sexualassistenz (siehe Kapitel 6).
      Informieren Sie behinderte Menschen in Trainings-
       und Bildungsveranstaltungen über ihre Rechte!
       Klären Sie sie auf!
      Machen Sie das Thema selbstbestimmte Sexualität
       durch Öffentlichkeitsarbeit, Angehörigen- und
       Elternarbeit, Fort- und Weiterbildungen für
       Betreuende und Mitarbeitende transparent.
      Sprechen Sie behinderte Menschen auf ihre Stärken
       an. Reden Sie mit ihnen über ihre Wünsche und

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Bedürfnisse und versuchen Sie ihnen bei der
       Umsetzung Unterstützung zu gewährleisten.
      Machen Sie behinderte Menschen darauf
       aufmerksam, dass es selbstbestimmte Sexualität gibt.
       Fördern Sie selbstbestimmte Sexualität durch
       Beratungsgespräche und durch das Aufzeigen
       individueller und lebensweltbezogener Möglichkeiten

3. Privatsphäre

Unter Privatsphäre versteht man einen nicht öffentlichen,
geschützten Bereich, der das persönliche und intime Leben
einer Person betrifft.

Was gehört zur Privatsphäre?

      Ein eigenes, abschließbares Zimmer –
       Rückzugsmöglichkeit
      Persönliche Beziehungen
      Vertraulichkeit von persönlichen Informationen (z.B.
       über psychische Befindlichkeiten, private Probleme,
       intime pflegerische Fragen)
      Wahrung des Postgeheimnisses
      Achtung der persönlichen Grenzen

Die UN-Behindertenrechtskonvention gewährleistet das Recht
behinderter Menschen auf
Privatsphäre (siehe Kapitel 1). Die
Verletzung der Privatsphäre kann
bestraft werden.

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Handlungsempfehlung:

      Behandeln Sie persönliche Informationen immer
       vertraulich und geben Sie diese nur mit Zustimmung
       des behinderten Menschen an Dritte weiter.
      Setzen Sie sich mit den rechtlichen Gegebenheiten
       zum Thema Datenschutz auseinander.
      Holen Sie sich eine schriftliche Genehmigung zur
       Weitergabe persönlicher Daten von den behinderten
       Menschen ein.
      Schaffen Sie den behinderten Menschen
       Räumlichkeiten für Privatsphäre und
       Rückzugsmöglichkeiten.
      Rufen Sie keine intimen Details über die behinderten
       Menschen über den Flur.
      Vermeiden Sie die Weitergabe von persönlichen
       Informationen bei „Tür- und Angelgesprächen“.

4. Nähe & Distanz

In der Arbeit mit behinderten
Menschen geht es immer auch um
Beziehungsgestaltung, das heißt, das
Verhältnis von Nähe und Distanz
muss ständig neu ausbalanciert
werden.

Das Nähe-Distanz-Verhältnis birgt ein
großes Gefahrenpotential. Wenn
unerwünschte Zonen betreten und Grenzen überschritten
werden, entwickeln sich bei den betroffenen Menschen
Schamgefühle, Aggressionen, sowie Angst und Misstrauen.

Ein reflektierter Umgang mit Nähe- Distanz wahrt uns vor der
Verletzung der persönlichen Grenzen. Die persönlichen

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Bedürfnisse des Gegenübers müssen dabei respektiert
werden.

Handlungsempfehlung:

       Setzen Sie sich zunächst mit Ihren persönlichen
        Grenzen auseinander.
       Lernen Sie die Grenzen Ihres Gegenübers kennen
        und agieren Sie nur so, wie sie es selbst auch für sich
        wünschen.
       Versichern Sie sich, dass der behinderte Mensch Sie
        auch wirklich als Ansprech- und Vertrauenspartner/in
        akzeptiert.
       Schaffen Sie Räume und machen Sie „Übungen“ mit
        den behinderten Menschen, um Nähe und Distanz zu
        erlernen.

5. Sexuelle Bildung und Sexualaufklärung

Definition Sexualaufklärung

Die Sexualaufklärung belehrt über
geschlechtliche Vorgänge und den
Körper. Die allgemeine Aufklärung
beinhaltet beispielsweise die
Entwicklung des Körpers, Verhütung,
Schwangerschaft und Sexuelle Neigungen. Damit
Sexualaufklärung in der Arbeit mit behinderten Menschen
eine lebenslange Auseinandersetzung bleibt, wurde sie durch
die Sexuelle Bildung ergänzt.

Definition Sexuelle Bildung

Der Begriff „Sexuelle Bildung“ steht folglich für ein erweitertes
Bewusstsein in Bezug auf Sexualpädagogische Angebote.

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Allein durch den Begriff „Bildung“ in diesem Zusammenhang
ergeben sich neue Perspektiven:

   1. Sexuelle Bildung ist selbstbestimmt, denn nur durch
      das Sammeln von eigenen Erfahrungen wird die
      Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung
      gegeben.
   2. Sexualität ist ein Grundbedürfnis und sollte als
      solches gefördert werden.
   3. Sexuelle Bildung ist konkret und lebenspraktisch,
      weltoffen und ressourcenorientiert.
   4. Sexuelle Bildung spricht den ganzen Menschen an,
      alle Lebensalter, alle Kompetenzebenen und die
      Ganzheit jedes Individuums.
   5. Sexuelle Bildung fördert die Befähigung zur
      Mitbestimmung, denn nur eine unaufgeklärte
      Gesellschaft unterliegt dem Risiko einer politischen
      Manipulation.

Warum ist eine adäquate Sexualaufklärung bei behinderten
Menschen überhaupt wichtig?

Häufig wird behinderten Menschen unterstellt, dass sie gar
kein oder ein stark ausgeprägtes Bedürfnis nach Sexualität,
Geschlechtlichkeit oder Partnerschaft haben.

Sexualaufklärung oder sexuelle Bildung seien aufgrund ihrer
körperlichen, psychischen oder intellektuellen
Beeinträchtigung kein wirkliches Anliegen, was oftmals dazu
führt das viele behinderte Menschen auch im
Erwachsenenalter sehr unaufgeklärt sind.

Behinderte Menschen haben dieselben Grundbedürfnisse wie
nicht behinderte Menschen. Es fehlen ihnen jedoch dieselben
Möglichkeiten sich Informationen einzuholen.

Sexuelle Selbstbestimmung setzt grundlegende Kenntnisse
über Sexualität, über eigene Körpervorgänge und das eigene
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Körperbewusstsein voraus. Sexualaufklärung heißt auch,
seine eigenen Wünsche und auch Grenzen kennen zu lernen.

Mögliche Folgen:

       Auffälliges Sexualverhalten
       Isolation
       Ungewollte Schwangerschaft
       Fehlende Sexualerziehung
       Häufiger Opfer sexueller Gewalt (s. Kapitel 7)
       Ansteckung von Geschlechtskrankheiten
       Empfinden sexuelle oder körperliche Vorgänge
        manchmal aus Unwissenheit als bedrohlich
       Fehlende Sexualerziehung
       Mangelhaftes, fehlendes Köperbewusstsein

Themenschwerpunkte für die Sexualaufklärung

Aufklärung heißt, sich mit den unterschiedlichsten Bereichen
des Menschen, seiner Gefühlswelt, der Entwicklung eigener
Identität und der Interaktion mit anderen Menschen
auseinanderzusetzen. In der pädagogischen Arbeit der
Sexualaufklärung gibt es eine große Anzahl verschiedener
Themenschwerpunkte. Diese werden hier nun kurz aufgeführt:

       Mein Körper/Dein Körper
       Sich als Mann/Frau fühlen
       Verhütungsmittel
       Emotionen/Gefühlslagen
       Geschlechtskrankheiten
       Selbstbefriedigung
       Geschlechtsformen
       Partnerschaft/Beziehungen
       Sexualhygiene
       Schwangerschaft/Kinderwunsch/Elternschaft
       Freiwilligkeit/Grenzüberschreitungen

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Handlungsempfehlungen

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Aufklärung?
Die Antwort lautet: JETZT UND IMMER WIEDER!

Damit eine gelungene Aufklärung überhaupt funktionieren
kann, sollten bestimmte Voraussetzungen in Einrichtungen
gegeben sein.

       Sie sollten eine institutionelle Verankerung in den
        Leitbildern der Einrichtungen haben.
       Langfristige und kontinuierliche Weiterbildungen.
       Schaffen Sie ein offenes Klima und Transparenz im
        Team.
       Erarbeiten Sie ein konkretes sexualpädagogisches
        Handlungskonzept.

Wie bereiten Sie eine Aufklärungssituation vor?

Sexualaufklärung geschieht nicht nebenher, sondern sollte gut
vorbereitet werden, denn ohne Zeit, Geduld und
Einfühlungsvermögen gelingt eine gute Beratung nur selten.

       Schaffen Sie „Lern – und Erfahrungsräume“ in
        geschützter und vertraulicher Atmosphäre.
       Sexualpädagogische Angebote müssen
        selbstbestimmt und freiwillig bleiben und nicht
        aufgezwungen werden. Besprechen Sie vorab mit der
        behinderten Person, dass es immer die Möglichkeit
        gibt, jederzeit aus einer Übung oder Veranstaltung
        auszusteigen.
       Wählen sie gezielt eine Vielfalt an Materialien (wie
        z.B. Bildmaterial), die verschiedene Sinne ansprechen
        und stellen Sie dies in der Einrichtung zur Verfügung.
       Setzen Sie sich mit dem Thema Sexualität und Ihren
        persönlichen Werten und Normen professionell
        auseinander.

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Wie können Sie methodisch vorgehen?

      Die Einbeziehung des Körpers ist ein grundlegender
       Teil der Aufklärungsarbeit. Sie können Übungen zur
       Körperwahrnehmung durchführen.
      Oft fehlen Worte für die Bezeichnung der eigenen
       Körperteile. Unterstützen Sie die zu Betreuenden bei
       dem Erlernen der Begriffe für die Geschlechtsteile.
       Verzichten Sie auf Verniedlichungen und
       Umschreibungen.
      Differenzierte und zielgruppenbezogene Angebote
       sollten von Ihnen entwickelt und ausgebaut werden,
       beispielsweise Reflexion von Geschlechterrollen
       und- Identitäten.
      Zeigen Sie Möglichkeiten der Verhütung auf, klären
       Sie, wie viel Eigenverantwortung für die Verhütung
       übernommen werden kann.
      Erklären Sie, dass Selbstbefriedigung etwas ganz
       normales ist, denn es hilft den eigenen Körper kennen
       zu lernen. Verdeutlichen Sie auch, dass es klare
       Grenzen zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit
       gibt.
      Entwickeln Sie mit den zu Betreuenden
       Partnerschaftsmodelle, welche den persönlichen
       Wünschen entsprechen, sowie Schritte zur
       Umsetzung.
      Beziehen Sie die Partner der zu betreuenden Person
       in die Paarberatung mit ein.
      Bieten Sie frühzeitig Beratungsgespräche zum Thema
       Kinderwunsch und Elternschaft an. Der Wunsch
       nach einem Kind kann somit umfassend reflektiert
       werden und auf neutraler Ebene, verschiedene
       Perspektiven und Möglichkeiten aufzeigen.
      Die Inhalte, sowie die Form der Vermittlung sollten
       sich nach den Erfahrungen der zu Betreuenden

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richten, ebenso sollten Sie den derzeitigen
    Entwicklungsstand berücksichtigen.
   Die leichte Sprache spielt eine tragende Funktion in
    der Aufklärungsarbeit. Achten Sie darauf eine klare,
    deutliche und angemessene Sprache zu verwenden.
   Es ist wichtig, dass Sie eine eigene Sprache für sich
    finden, um die Thematik offen und angemessen
    anwenden zu können.
   Sie sollten eigene Rechte alters- und
    entwicklungsangemessen vermitteln. Wissen gibt
    Stärke (s. Kapitel 1).
   Sensibilisieren Sie im Beratungs- und
    Aufklärungsprozess immer wieder die Wahrnehmung
    der zu betreuenden Person, somit kann auf eigene
    Wünsche und Bedürfnisse aufmerksam gemacht
    werden.
   Sie können Eltern, Betreuer und Angehörige dabei
    unterstützen Hemmungen und Unsicherheiten
    abzubauen, indem sie transparent mit dem Thema
    umgehen und Beratungsgespräche anbieten.
   Es ist gar nicht schlimm, wenn Sie eigene
    Unsicherheiten thematisieren. Im Gegenteil es wirkt
    authentisch und hilft ihrem Gegenüber eigene
    Verunsicherungen abzubauen.
   Besondere Situationen und Fragestellungen der zu
    Betreuenden bedürfen einer speziellen Beratung. Es
    ist keinesfalls schlimm,
    wenn Sie sich an eine
    externe Beratungsstelle
    wenden.
   In der Sexualaufklärung
    geht es immer um
    lebendiges Lernen, mit
    Spaß, Beteiligung und
    Selbstbestimmung 

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Ziele der sexualpädagogischen Angebote

       Ziel sollte sein jedem Menschen die Möglichkeit zu
        bieten die individuelle Sexualität, mit den
        dazugehörigen Wünschen und Bedürfnissen, leben zu
        können.
       Dies kann durch die Aufklärung, also der Vermittlung
        von Wissen gelingen. Hierdurch wird erlernt,
        Verantwortung für das eigene Handeln und der
        gelebten Sexualität zu übernehmen.

6. Sexualassistenz und Sexualbegleitung

Die Sexualität von behinderten Frauen und Männern wird oft
als problematisch angesehen. Erst allmählich wird die Frage
diskutiert, wie das Recht der behinderten Frauen und Männer
auf freie Entfaltung der eigenen Sexualität nicht nur formuliert,
sondern auch umgesetzt werden kann und welche Angebote
und Bedingungen die Praxis dazu bereithalten muss.

Wenn Frauen und Männer aufgrund ihrer Behinderung ihre
Sexualität nicht ohne die Unterstützung von anderen leben
können, brauchen sie unter Umständen sexuelle
Dienstleistungen. Diese können von der Hilfe bei der Suche
nach einem intimen Raum, der Beschaffung von
Verhütungsmitteln bis hin zum Geschlechtsverkehr gegen
Bezahlung reichen.

Solche Dienstleistungen werden hier unter dem Begriff
„Sexualassistenz und Sexualbegleitung“ zusammengefasst.

Situation in Deutschland

Nach niederländischem Beispiel wurde in Wiesbaden
„Sensis“, ein so genannter Körperkontaktservice für
behinderte Frauen und Männer, gegründet.

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Gegen Bezahlung wurden Dienste für Menschen angeboten,
die aufgrund ihrer körperlichen Behinderung ihre sexuellen
Bedürfnisse nicht ohne Hilfe von Dritten realisieren konnten.

Inzwischen gibt es „Sensis“ in dieser Form nicht mehr. Der
Nachfolgeverein „Sexualität für körperlich behinderte
Menschen" (SKBM) bietet praktische Sexualbegleitung an.

Darüber hinaus gibt es andere Organisationen für erotische,
sexuelle Kontakte. Ebenso bieten freiberufliche, speziell
ausgebildete, so genannte Sexualbegleiter/innen, sowie
Prostituierte ihre Dienste für Menschen mit einer körperlichen
und geistigen Behinderung an.

Außerdem eröffnete 1997 in Trebel (Wendland) eine Praxis
zur Sexualassistenz, in der ebenfalls Sexualbegleiter/innen
ausgebildet werden.

Passive Sexualassistenz

Von passiver Sexualassistenz spricht man, wenn:
    Sie Bedingungen schaffen, damit behinderte
       Menschen ihre individuelle Sexualität ausleben
       können.

       Dazu gehört z.B. das Geben von Informationen,
        Aufklärung, Beschaffung von Hilfsmitteln zur
        Selbstbefriedigung und Erklärung der Funktion am
        Modell, das zur Verfügung stellen von Medien und
        Materialien (z.B. Pornografie, Aufklärungsbroschüren,
        Sex-Toys, etc.) oder aber auch die Vermittlung von
        Prostituierten/ Sexualbegleiter/inne/n.

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Aktive Sexualassistenz

Aktive Sexualassistenz bedeutet:

       Die direkte Unterstützung bei sexuellen Handlungen,
        z.B. Handführung bei Selbstbefriedigung, die
        Einführung eines sexuellen Hilfsmittels, die Einführung
        des Penis in die Vagina, um Geschlechtsverkehr eines
        Paares zu ermöglichen.

       Aktive Sexualassistenz ist dann erlaubt, wenn kein
        Betreuungsverhältnis
        (Abhängigkeitsverhältnis)vorliegt.

Sexualbegleitung

       Sexualbegleiter/innen bieten gegen Entgelt
        stimulierende Körperkontakte an.

       Wenn sexuelle Erregung und Befriedigung der/s
        Kundin/en das Ziel der Dienstleistung sind, dann sind
        diese rechtlich als Prostitution einzustufen.

       Diese Dienstleistungen sind legal und straffrei, wenn
        kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.

Rechtsgrundlage zur Sexualassistenz

       Das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 Abs.1
        i.V.m. Art.2 Abs.1 GG gewährt behinderten Menschen
        das Recht auf eine freie und selbst bestimmte
        Entfaltung ihrer Sexualität. Dieses Recht umfasst auch
        die Freiheit, bei Bedarf Sexualassistenz und
        Sexualbegleitung in Anspruch zu nehmen.

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   Aktive Sexualassistenz darf grundsätzlich nur auf der
    Basis von erkennbarem und nicht alleine vermutetem
    Einvernehmen geleistet werden. Gelingt es
    Sexualassistent/inn/en im Kontakt mit
    schwerstbehinderten Menschen nicht, deren Willen zu
    ermitteln, so sind diese Personen in der Situation als
    juristisch widerstandsunfähig (§ 179 StGB)
    einzustufen und sexuelle Handlungen sind dann
    strafbar.

   Die Ausübung aktiver Sexualassistenz mit
    unmittelbarem Körperkontakt ist nach § 174a Abs.2
    StGB strafbar, wenn es sich bei den
    Sexualassistent/inn/en um Personen handelt, die im
    Vorfeld als Angestellte oder als externe professionelle
    oder ehrenamtliche Kräfte in einer Einrichtung
    Betreuungs- oder Aufsichtsfunktionen gegenüber den
    Menschen mit Behinderungen
    (Assistenznehmer/innen) übernommen hatten bzw.
    diese laufend ausüben (auch wenn vom
    Assistenznehmer erwünscht).

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7. Sexuelle Gewalt

Definition:

Bei Gewalt auf sexueller Ebene steht das Erleben von Macht
und Dominanz im Vordergrund. Dazu gehört: Verletzung der
Intimsphäre, Grenzverletzung in Form von Blicken, Worten
und Gesten, sexualisiertes Verhalten während der Pflege und
erzwungener Vaginal-, Oral- oder Analverkehr. Zur Gewalt
zählt auch die Geheimhaltung des Missbrauchs.

Anhand einer repräsentativen Studie des BMFSFJ die 2012
erschienen ist, lässt sich erkennen wie häufig behinderte
Frauen Gewalt ausgesetzt sind.

Insgesamt wurden 1561 behinderte Frauen befragt. Das
Ergebnis dieser Studie zeigt folgendes:

58%-75% aller befragten Frauen waren schon mindestens
einmal körperlicher Gewalt ausgesetzt.

21%- 43% aller befragten Frauen haben schon mindestens
einmal sexuelle Gewalt erlebt.

68%-90% aller befragten Frauen waren schon mindestens
einmal psychischer Gewalt ausgesetzt.

Insgesamt wurde festgestellt, dass behinderte Frauen doppelt
so häufig von Gewalt betroffen sind wie nicht behinderte
Frauen (vgl. BMFSFJ, 2012, S. 9+10, 20-25).

Mit diesen Zahlen möchten wir auf ein sehr wichtiges Thema
aufmerksam machen. Besonders in Einrichtungen stehen die

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Bewohner/innen in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zu
Mitarbeiter/inne/n und Mitbewohner/inne/n. Unaufgeklärtheit,
Fremdbestimmung, Tabuisierung des Themas und fehlende
Konsequenzen bei Missbrauchsfällen verstärken die Gefahr
für sexuelle Übergriffe.

Handlungsempfehlung:

       Thematisieren Sie in der Einrichtung was sexuelle
        Übergriffe sind.
       Blenden Sie eventuelle Vorfälle während ihrer Arbeit
        nicht aus.
       Entwickeln Sie ein Konzept für den Umgang mit
        Missbrauchsfällen in Ihrer Einrichtung.
       Akzeptieren Sie, dass behinderte Menschen sexuelle
        Bedürfnisse haben.
       Arbeiten Sie präventiv (s. Kapitel 8).
       Klären Sie die behinderten Menschen regelmäßig und
        umfassend auf (s. Kapitel 5).

8. Prävention

Was beinhaltet Präventionsarbeit?

Präventive Maßnahmen sollen
sexuellem Missbrauch vorbeugen
und diesen verhindern. Das Wort Prävention kommt aus dem
Lateinischen und bedeutet übersetzt: Zuvorkommen,
Vorbeugen und kann eine abschreckende Wirkung enthalten.
Prävention soll Menschen und ihr näheres Umfeld vor
Übergriffen und abweichendem Verhalten schützen.

Entwickeln Sie ein klares Präventionskonzept und klären Sie,
wer für Prävention zuständig ist.

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Präventionsarbeit beinhaltet drei Ebenen auf denen gearbeitet
werden sollte.

1. Ebene > primär > Vorbeugende Maßnahmen. Hier sollen
Übergriffe verhindert werden.

Handlungsempfehlung:

      Gehen Sie offen mit dem Thema Sexualität und auch
       mit sexuellen Übergriffen um.
      Sprechen Sie das Thema Sexualität bei
       Einstellungsgesprächen offen an.
      Ermöglichen Sie behinderten Menschen regelmäßige
       Schulungen in Bezug auf Sexualität.
      Stellen Sie klare Regeln und Grenzen im Umgang
       miteinander auf. Diese sollten dauerhaft beachtet und
       wiederholt darauf aufmerksam gemacht werden.

2. Ebene > sekundär > Schnelles Erkennen und Beenden
sexueller Übergriffe.

Handlungsempfehlung:

      Entwickeln Sie ein Konzept zum Umgang mit
       Übergriffen.
      Schaffen Sie eine Teamkultur die es ermöglicht offen
       über einen Verdacht zu sprechen.

3. Ebene > tertiär > Behandlung, Begleitung und Betreuung
der Opfer/ Täter.

      Stellen Sie sicher, dass Opfer nicht allein gelassen
       werden.
      Holen Sie sich externe Hilfe bei Fachberatungsstellen
       und Vereinen.

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9. Teamkultur

Wie sieht eine gute
Arbeitsatmosphäre aus?

Im Team sollte es gemeinsame Wertvorstellungen geben mit
denen sich jeder identifizieren kann. Gegenseitige
Wertschätzung, Vertrauen und Offenheit zwischen den
Teammitgliedern ist wichtig. Des Weiteren ist gegenseitige
Akzeptanz zwischen dem Team und der Leitung notwendig.
Untereinander sollte das Thema Sexualität besprochen
werden können.

Was bedeuten Strukturen für die Teamarbeit?

Konzeptionen und Leitlinien schaffen Klarheit und
Handlungssicherheit für Alltag und Ausnahmefälle.
Kompetenzteams oder Themen-Beauftragte, z.B. für
Sexualität, setzen sich gezielt mit Themen auseinander und
stehen dem Team bei Fragen zur Verfügung.
Des Weiteren kann Offenheit für externe Hilfen, sei es für das
Team selbst oder die zu Betreuenden, das Team und die
Atmosphäre entlasten.

Was gehört zu einer professionellen Reflexion?

Um die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben mit
Sexualität zu schaffen muss der hausinterne Ablauf darauf
ausgerichtet sein. Die Einstellungen der Einrichtung, Leitung
sowie aller Mitarbeiter/innen zu Sexualität und sexueller
Gewalt und die Fähigkeit das eigene Handeln zu reflektieren,
spielen hierbei eine wichtige Rolle.

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Wie kann Wissen erweitert werden?

Der Wissensstand der Mitarbeiter/innen sollte regelmäßig
durch Informationen, Weiterbildungen und Fortbildungen, auf
dem aktuellsten Stand sein. Besonderes Augenmerk muss auf
die rechtlichen Grundlagen der zu Betreuenden gerichtet
werden, die allen transparent und verständlich zugänglich sein
müssen.

Handlungsempfehlung:
   Sprechen Sie in einer Teamdiskussion über die
    verschiedenen Haltungen der Mitarbeiter/innen, und
    setzen Sie sich mit den Haltungen auseinander.
   Seien Sie sich im Team einig.
   Achten Sie beim Einstellen von Personal bereits darauf,
    dass offen über Gefühle, Liebe, Sexualität, aber auch
    Missbrauch geredet werden kann.
   Klären Sie im Vorfeld den Umgang mit sexuellen
    Übergriffen.
   Klären Sie Verdachtsmomente von unkorrektem
    Verhalten institutionsintern.
   Keine Bagatellisierung: Machen Sie Ihre Standpunkte
    klar und halten Sie sie ein!
   (Er-)kennen Sie Ihre eigenen Grenzen.
   Behandeln Sie regelmäßig das Thema Sexualität.
   Ernennen Sie Themen-Beauftragte.
   Seien Sie offen für externe Hilfen.
   Reflektieren Sie ihr Handeln und das des Teams.
   Gewährleisten Sie regelmäßige Weiter- und
    Fortbildungen für das Team.

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Wichtige Quellen

-BMFSFJ (Hrsg.): Studie zur Lebenssituation und Belastungen
von Frauen mit Beeinträchtigung und Behinderung in
Deutschland, 2012
-Clausen, Jens/Herrath, Frank (Hrsg).: Sexualität leben ohne
Behinderung. Das Menschenrecht auf sexuelle
Selbstbestimmung, Stuttgart, 2013
-Herrath, Frank: Was behindert Sexualität?.Vortrag im
Rahmen einer Fachtagung von ISP und der AWO Dortmund,
2005
-Fegert, Jörg M./Fetzer, Anette E./König, Cornelia/ff.: Ich
bestimme mein Leben und Sex gehört dazu, Ulm, 2007
-Tschan, Werner: Sexualisierte Gewalt. Praxishandbuch zur
Prävention von sexuellen Grenzverletzungen bei Menschen
mit Behinderungen. Bern, 2012
-Dörr, Müller (2006): Nähe und Distanz. Ein Spannungsfeld
pädagogischer Professionalität, Juventa- Verlag
-Valtl, Karlheinz: Sexuelle Bildung als neues Paradigma einer
lernzentrierten Sexualpädagogik für alle Lebensalter. Vortrag
auf der Tagung „Sexuelle Bildung entsteht“, Zürich 2006
-BZgA Forum Sexualaufklärung und Familienplanung:
Sexualität und Behinderung, Frankfurt am Main, 1. Auflage,
2010
-Pro familia: Körper und Sexualität, Sexualität und geistige
Behinderung, Frankfurt am Main, 4. Auflage, 2011
-Pro Familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung,
Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.: Expertise
Sexuelle Assistenz für Frauen und Männer mit Behinderung,
Stand 2005,

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Bildquellen:
- http://www.dw-christophorus.de/
- Eigene Darstellung: Marie Lenz, Kristina Schwengler, Bianca
Wassermann
- Fotolia.com

Materialien in leichter Sprache
von „Pro familia“
-Julia ist eine Frau und Peter ist ein Mann, Frankfurt am Main,
3. Auflage 2012
-Julia und Peter werden ein Paar, Frankfurt am Main, 2006
-Julia und Peter entdecken ihre Lust, Frankfurt am Main, 3.
Auflage 2013
-Landesverband NRW: Verhütung in leichter Sprache,
Wuppertal 2013
-Sexualität – was sind unsere Rechte? In leichter Sprache,
Frankfurt am Main 2013

von der „AWO“
-Schriftenreihe Theorie und Praxis: Liebe(r) selbstbestimmt,
Praxisleitfaden für die psychosoziale Beratung und
sexualpädagogische Arbeit für Menschen mit Behinderung,
AWO, 2006

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Impressum:

HAWK, Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit, Brühl 20, 31134 Hildesheim

Projekt: Liebe, Lust und Leidenschaft bei geistig behinderten Menschen
(Sommersemester 2013/Wintersemester 2013/2014)

Projektleitung: Prof. Dr. Gisela Hermes

Praxisanleiterin: Kristina Schmidt, Lebenshilfe Hildesheim e.V.

Mitwirkende Studentinnen: Alexandra Crisand, Marie Lenz, Martina Nölting,
Michèle Saenz-Montes, Kristina Schwengler, Bianca Wassermann
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