Sicher an Bord! Kinder als Mitfahrer - Innenministerium Baden-Württemberg

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Sicher an Bord! Kinder als Mitfahrer - Innenministerium Baden-Württemberg
Sicher an Bord!
Kinder als Mitfahrer
Sicher an Bord! Kinder als Mitfahrer - Innenministerium Baden-Württemberg
Verantwortung für unsere Kleinen                                Fachbegriffe im Überblick
    Kinder sind als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen gefähr­    ECE – Economic Commission for Europe
    lichen Verkehrssituationen hilflos ausgesetzt, wenn      = Europäische Wirtschaftskommission
    sie nicht mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen,        ECE R 44/04 oder -/03 und ECE R 129
    z. B. Kindersitze/Babyschalen, gesichert sind.           Derzeit gültige Prüfnormen für Kindersitze.
    Kinder sind bis zu einem Alter von 5 Jahren zwar        ISOFIX – International Standard Organization
    zu über 90% in einem Kinderrückhaltesystem               = weltweit gültige technische Bezeichnung für
    gesichert, davon aber mehr als 1/3 nicht richtig.        standardisierte Haltebügel in der Fahrzeug­
    Der Schutz unserer Kleinen ist deshalb eine              karosserie. An diesen Bügeln können ver­
    große Herausforderung!                                   schiedene Kindersitze mit Rastarmen be­
                                                             festigt werden.
    Angelegte Sicherheitsgurte und richtige                 i-Size – integral Universal ISOFIX Child
    Kindersitze sind die Lebensretter Nr. 1!                 Restraint Systems = größenabhängig.
    Sichern Sie Ihre kleinen Mitfahrer immer mit ge­         Abkürzung und von der Industrie geprägter
    eigneten Kindersitzen! Alle Insassen müssen auf          Arbeitstitel für integriertes universales ISO­
    jeder Fahrt und immer richtig gesichert sein.            FIX Kinderrückhaltesystem. i-Size Kinder­
                                                             sitze werden nach ECE R 129 zugelassen.
    Bei einem Aufprall mit Tempo 50 „wiegt“ jeder           Reboardsitze – sind entgegen der Fahrt­
    Insasse kurzzeitig das 30-fache seines Körper­           richtung montierte Kindersitze, in welchem
    gewichts. Ein ca. 30 kg schweres Kind wird zum           das Kind nach hin­ten schaut.
    „Geschoss“ von bis zu 900 kg!                           Support Leg – Stützfuß, der den Kindersitz
                                                             gegen den Wagenboden abstützt.
    Ohne Kindersitz                                         Top Tether – „Oberer Haltepunkt“
     entspricht ein Aufprall mit 50 km/h einem              Hiermit wird bei ISOFIX Kindersitzen neben
      Sturz aus dem 3. Stock auf Beton,                      den eigentlichen Rastarmen ein weiterer Be­
     kann ein Aufprall mit 15 km/h für Kinder be­           festigungspunkt bezeichnet. Die Rückenlehne
      reits tödlich sein,                                    des Kindersitzes wird mit einem Zusatzgurt an
     haben Kinder ein 7-fach höheres Risiko töd­            einer hierfür vorgesehenen Halteöse im Fahr­
      licher oder schwerster Unfallverletzungen.             zeug befestigt.

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„i-Size“ – Kindersitze
                                          und Fahrzeugsitze mit
                                          „i-Size“ – Zulassung
                                          werden durch das neue
                                          Symbol gekennzeichnet

    Prüfzeichen    ECE R 129                                       Prüfzeichen   ECE R 44/04 oder 44/03
    Alle Kindersitze benötigen eine Zulassung. Diese               Beispiel eines Prüfzeichens:
    ist an einem Prüfzeichen am Kindersitz erkennbar.              Nach Gewicht!
    Beispiel eines Prüfzeichens:
                                                                    MUSTER KID
    Nach Größe!                                                                          Geprüft und zugelassen gem.
                                                                    ECE R44/04           ECE R44 (04 ist neuester Stand)
          i-Size                                                                         Auf das Fahrzeug bezogene
                                                                      Universal          Eignung (hier: Universal = für
                            Bezeichnung der Größen-                                      alle Pkw und Sitze)
     67cm-105cm             und Massenangabe, hier als
      / ≤ 18,5 kg           Beispiel 67 bis 105 cm und die            15 – 36 kg         Zulässiges Körpergewicht
                            Masse kleiner gleich 18,5 kg

                            Kreis mit dem Buchstaben „E“,                 E1             Nach ECE-Vorgabe in
                                                                                         Deutschland (= 1) geprüft
            E1
                            der Kennzahl des genehmi­
                            genden Staates (z. B. „1“ für
                            Deutschland)                                                 Prüfnummer (die ersten beiden
                                                                      04301148           Ziffern – hier 04 – enthalten die
      E1-129R-000001        Bezeichnung der Regelung                                     Version der Prüfnorm)
                            Nr. 129 inkl. Änderungsserie
      Nr. 123456            Genehmigungsnummer                         Prod.:
                                                                     Mustermann          Name des Herstellers
                                                                       GmbH
    Rückhalteeinrichtungen für Kinder bis zu einem
    Lebensalter von 15 Monaten mit dem Prüfzei­                    Erst ab 9 kg Körpergewicht ist es in einem nach
    chen R 129 (i-Size) müssen rückwärts oder seit­                ECE R 44 geprüften System zulässig, das Kind
    lich gerichtet sein.                                           in Fahrtrichtung mitzunehmen. Empfohlen wird je­
    Die Einteilung dieser Sitze richtet sich nach der              doch eine möglichst lange Beförderung entgegen
    Körpergröße, dem Alter und dem Maximalgewicht.                 der Fahrtrichtung – siehe Infos ‚Reboardsitze‘.
    Damit wird die Entscheidung der Eltern für den rich­           Seit dem 08.04.2008 dürfen nur noch Rückhalteein­
    tigen Kindersitz erleichert. Ein zu früher Wechsel             richtungen verwendet werden, die das ECE-Prüf-
    des Sitzes und Einbaufehler werden vermieden.                  zeichen 44/03, 44/04 oder ECE R 129 besitzen.
    Das Fahrzeug muss i-Size-kompatibel sein. Es                   Beide Regelungen bleiben parallel noch längere
    können sowohl einzelne Sitze als „i-Size-tauglich“             Zeit bestehen, so dass es auch von der Sicher­
    eingestuft sein oder der Hersteller des Sitzes er­             heit her keinen Unterschied macht, welcher Sitz
    teilt die Freigabe mittels einer Fahrzeugtypenliste.           präferiert wird.

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der richtige   Kindersitz                                                                Wechsel
                                                                                              Kindersitz
                                                                                   der richtige      -zeit

    Folgende Tabellen helfen bei der Auswahl des                 Grundsätzlich sollte immer so spät wie möglich ge­
    richtigen Kindersitzes und dienen als Orientie­              wechselt werden – dies gilt auch von rückwärts auf
    rungshilfe:                                                  vorwärts. Auch wenn ein Wechsel körperlich gebo­
                                                                 ten wäre, ist die geistige Reife des Kindes zu berück­
      Gewichts- und Altersklassen für Kinderrückhaltesysteme
      nach ECE R 44/04 oder 44/03                                sichtigen. Kann es unbemerkt den Gurt lockern und
      Gruppe          Körpergewicht         ungefähres Alter     den Gurtverlauf ändern? Ist es schon einsichtig?
      0               bis 10 kg             bis ca. 8 Monate     Gute Gründe für einen Wechsel:
      0+              bis 13 kg             bis ca. 15 Monate     Scheitel des Babys erreicht den oberen
      1               9 bis 18 kg           ca. 1 bis 4 Jahre       Schalenrand.
      2               15 bis 25 kg          ca. 3 bis 7 Jahre     Kind kann bereits selbstständig sitzen und ver­
      3               22 bis 36 kg          ca. 6 bis 12 Jahre      sucht sich auch in der Liegeschale dauernd auf­
                                                                    zurichten, ist unzufrieden und will mehr sehen.
      Größeneinteilung für Kinderrückhaltesysteme                 Der Schultergurtauslass befindet sich unterhalb
      nach ECE R 129
                                                                    der Schultern – Wechsel von Gruppe 1 nach 2
      Klasse          Größe des Kindes
                                                                    und 3 (Klasse Q3 nach Q6/Q10).
      Q0              bis 60 cm
                                                                 Keine Gründe für einen Wechsel:
      Q1              60 bis 75 cm
                                                                  Füße, die aus der Schale herausragen.
      Q 1.5           75 bis 87 cm
                                                                  Nachdrängende kleinere Geschwister.
      Q3              87 bis 105 cm
                                                                  Dicke Bekleidung engt das Baby ein.
      Q6              105 bis 125 cm
                                                                 Bei „Übergangsschwierigkeiten“ zwischen den
      Q 10            ab 125 cm
                                                                 Gruppen 0+ und 1 (Klassen Q0/Q1/Q1.5 nach Q3)
                                                                 oder der Gruppe 1 und den nachfolgenden Grup­
    Der Kindersitz muss zum Fahrzeug passen, möglichst           pen 2 und 3 (Klassen Q3 nach Q6/Q10) können
    bedienerfreundlich sein und mit festem Halt im Fahr­         sogenannte Kombinationssitze eine gute Lösung
    zeug verankert werden können.                                sein, insbesondere wenn sie mit einem Fang­
    Zahlreiche Testberichte informieren über die                 körper ausgestattet sind. Mitwachsende Sitze sind
    Qualität der verschiedenen Modelle.                          immer ein Kompromiss.
                                                                 Diese kostengünstige Anschaffung muss deshalb
    Ihr Kind muss sich im Kindersitz wohl fühlen!                immer sorgfältig und individuell zum Kind und zum
                                                                 Fahrzeug passen.
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Systeme im    Detail                                                        ... nach   Gewicht und Größe
                 Zur Orientierung stellen wir Ihnen Beispiele         verschiedener Gruppen/Klassen von Kindersitzen vor:

    *Gruppe 0: 0 bis 10 kg          *Gruppe 0+: 0 bis 13 kg           *Gruppe 0/0+: 0 bis 10/13 kg      *Gruppe 1: 9 bis 18 kg
    *Klassen Q0/Q1: bis 75 cm       *Klassen Q0/Q1/Q1.5: bis 87 cm    *Klassen Q0/Q1/Q1.5: bis 87 cm    *Klasse Q3: 87 – 105 cm

    Babywannen mit eigenen         Babyschale – nur auf Sitzplätzen   Babyschale mit Isofix-System     Isofix-System und Stützfuß
    Befestigungsgurten             mit Dreipunktgurt entgegen der     und Stützfuß                     entgegen der Fahrtrichtung:
                                   Fahrtrichtung                                                       9 bis 18 kg

    *Gruppe 1: 9 bis 18 kg          *Gruppe 1: 9 bis 18 kg            *Gruppe 1: 9 bis 18 kg            *Gruppe 2/3: 15 bis 36 kg
    *Klasse Q3: 87 – 105 cm         *Klasse Q3: 87 – 105 cm           *Klasse Q3: 87 – 105 cm           *Klassen Q6/Q10: 105 – 150 cm

    Sitz mit 5-Punkt-Gurt,         Sitz mit Fangkörper                Sitz mit 5-Punkt-Gurt,           Sitzerhöhung mit Schlafstütze,
    Montage mit Fahrzeuggurt                                          Isofix-System und Stützfuß       nur auf Sitzen mit Dreipunktgurt,
                                                                                                       mitwachsende Rückenlehne

                * Gruppen nach ECE R 44/04 oder 44/03                                  Wichtig bei allen Kindersitzen:
                      * Klassen nach ECE R 129                                       Bitte Herstellerangaben beachten!

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ISOFIX und Babyschalen                              möglichst lange in   Reboardsitzen
     ISOFIX ist ein spezielles Fixierungssystem,        Allgemein sollten Kinder möglichst lange ent­
     das eine feste Verbindung zwischen Fahrzeug        gegen der Fahrtrichtung transportiert werden.
     und Kindersitz herstellt. Fehler beim Sitzeinbau   Empfohlen wird ein vorwärts gerichtetes Fahren
     sind weitgehend ausgeschlossen, da die Rast­       frühestens ab dem zweiten Lebensjahr. Beim
     arme direkt an den Haltebügeln am Fahrzeug­        rückwärts gerichteten System wird beim Front­
     sitz eingeklinkt werden.                           crash der Körper des Kindes vollflächig in den
                                                        Kindersitz gedrückt, die starken Belastungen der
     Vorteile                                           Halswirbelsäule durch den Schleudereffekt des
     Das Kind nimmt sofort an der Geschwindigkeits­     überproportional großen Kopfes entstehen nicht.
     veränderung des Fahrzeugs teil. Die bei einem      Besondere Vorsicht ist geboten, wenn durch
     Aufprall auftretenden Kräfte werden dadurch        den rückwärts gerichteten Sitz der Blick auf den
     abgeschwächt.                                      rechten Außenspiegel beeinträchtigt ist.

     Nicht jeder ISOFIX-Sitz ist für jedes Fahrzeug     Tödliche Gefahr durch Frontairbag!
     mit ISOFIX-Halterung zugelassen. Beachten          Der Transport in rückwärts gerichteten Systemen
     Sie bitte die dem Sitz beigefügte Fahrzeug-        auf dem Beifahrersitz ist nur zulässig, wenn der
     Typenliste.                                        jeweilige Frontairbag ausgeschaltet ist.
                                                        Bei Nichtabschaltung wird ein Kind, das sich
     Die ISOFIX-Verankerung ist nur für Be­             im Entfaltungsbereich des Airbags befindet, in­
     lastungen bis 33 kg Gesamtgewicht (Kind in­        folge der auftretenden Beschleunigungskräfte
     klusive Sitz) zugelassen.                          durch dessen Wucht schwerst oder gar tödlich
                                                        verletzt.
     Babyschalen
     Für den sichersten Transport von Babys             In nahezu allen Fahrzeugen erfolgt die Deaktivie­
     empfehlen sich Babyschalen, die entgegen           rung über den Schlüsselschalter oder Ähnlichem
     der Fahrtrichtung eingebaut werden. Die            durch den Fahrer selbst. Zur Bestätigung leuchtet
     Betriebsanleitung des Herstellers gibt genaue      im Sichtbereich des Fahrers dauerhaft eine Warn­
     Hinweise zur Montage und zur Nutzungsdauer.        lampe, bis der Airbag wieder aktiviert wird.

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Sicher an Bord! Kinder als Mitfahrer - Innenministerium Baden-Württemberg
gebraucht oder doch besser gleich neu                        die richtige   Entscheidung
     Ein bereits gebrauchter Kindersitz ist nur dann     Tipps
     eine sichere Alternative zum neuen Kindersitz,       Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Kin­
     wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.              dersitzes umfassend durch Beratungen in
                                                           Fachgeschäften.
     Für Gebrauchte gilt:                                 Nehmen Sie Kind und Fahrzeug möglichst mit.
      Sitze mit den veralteten ECE-Prüfzeichen           Wählen Sie zwischen mehreren Kindersitz­
       44/01 oder 44/02 dürfen seit dem 08.04.2008         modellen, jeweils passend zu Größe und Ge­
       nicht mehr verwendet werden.                        wicht Ihres Kindes und zu Ihrem Fahrzeug.
      Sitze nur aus zuverlässigem Personenkreis          Lassen Sie sich beim Händler Ihrer Wahl
       und in einwandfreiem sowie komplettem Zu­           an Ihrem Fahrzeug und nicht auf dem
       stand übernehmen. Die Vorgeschichte des             Mustersitz beim Fachhandel anhand der
       Sitzes erfragen, sie sollte dem Vorbesitzer         Be­dienungsanleitung den Einbau des aus­
       bekannt sein (z. B. Unfallschäden oder Re­          gewählten Kindersitzes und die Sicherung
       paraturen). Bei mehreren Vorbesitzern ist be­       Ihres Kindes zeigen.
       sondere Sorgfalt geboten.                          Achten Sie dabei auf verständliche Handha­
      Eine komplette Bedienungsanleitung ist für          bung, einfache Montage, leicht zugängliche
       die Kontrolle der Vollständigkeit des Sitzes        Verschlüsse, ausreichende Gurtlänge sowie
       und den korrekten Einbau im Fahrzeug uner­          eine feste und kippsichere Befestigung des
       lässlich.                                           Kindersitzes.
      Geben Sie selbst Kindersitze nur an Dritte         Berücksichtigen Sie beim Probesitzen Ihres
       weiter, wenn Gewissheit besteht, dass die           Kindes den Gurtverlauf an Oberkörper und
       Sitze aktuell zulässig, unbeschädigt und intakt     Becken. Wichtig sind Beinfreiheit und be­
       sind. Schadhafte Kindersitze sollten vor dem        quemes Sitzen Ihres Kindes – vielleicht kann
       Wegwerfen erkennbar unbrauchbar gemacht             Ihr Kind schon mitentscheiden?
       werden (z. B. Gurte zerschneiden, Haltevor­        Aktuelle Informationen und Erfahrungen er­
       richtungen entfernen).                              halten Sie aus Verbrauchertests, von Fahr­
                                                           zeug- und Kindersitz-Herstellern und im In­
                                                           ternet (z. B. unter www.euroncap.com/de).

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Sicher an Bord! Kinder als Mitfahrer - Innenministerium Baden-Württemberg
                                                          top tether

                  Oberbekleidung
                                                                               support leg 
                             

     praktische   Tipps                                                        richtig   umgesetzt
      Die sichersten Plätze für Kinder im Auto sind       Unterschiedliche Rückhaltesysteme
       grundsätzlich auf den Rücksitzen. Der Platz hin­    Babyschalen und Kindersitze mit integriertem
       ten rechts bietet sich an, da dann das Kind immer   Hosenträger-Gurtsystem können je nach Kon­
       auf der Seite zum Fußweg aus- und einsteigt.        struktion im Fahrzeug mit dem Fahrzeuggurt
                                                           (3-Punkt) oder mit ISOFIX befestigt werden.
      Nur wenn alle anderen Plätze belegt sind, sollte    Wichtig: Das Baby oder Kleinkind wird mit dem
       auf den Beifahrersitz zurückgegriffen werden.       im Sitz befindlichen Gurtsystem gesichert.
       Der Gurtumlenkungspunkt muss immer hinter
       dem Kind liegen. Die Gebrauchsanweisung             Bei Kindersitzen ohne integriertem Gurt-
       des Herstellers bietet nützliche Hinweise für       system (z. B. Sitzkissen mit Rückenlehne)
       diese Art der Verwendung.                           wird das Kind über den fahrzeugseitigen Drei­
                                                           punktgurt gesichert.
      Kopfstützen des Fahrzeuges bei Verwendung
       von Sitzerhöhungen anpassen.                        Bei Kindersitzen mit zusätzlichem oberen
                                                           Haltepunkt (top tether), oder einem Stützfuß
      Den Gurt so straff wie verträglich anlegen          (support leg) sind die Hinweise der Hersteller
       (Maß: flache Hand passt gerade noch zwischen        zu beachten. Sollten Bodenstaufächer im Fuß­
       Gurt und Körper).                                   raum vorhanden sein, ist besondere Vorsicht
                                                           geboten!
      Eine dicke Oberbekleidung verhindert einen
       optimalen Gurtverlauf – ideal ist nur eine          Tipp
       Kleider­schicht zwischen Gurt und Körper.           Beachten Sie bitte die Bedienungsanleitung!
                                                           Achten Sie insbesondere auf die vom Hersteller
      Einen nicht „besetzten“ Kindersitz trotzdem stets   vorgeschriebene Gurtführung des Fahrzeug­
       befestigen.                                         gurtes und die konkrete Anwendung des Ein­
                                                           baus anhand der Herstellerhinweise. Optische
      Auf entsprechenden Freiraum zwischen den Bei­       und akustische Signale unterstützen Sie bei
       nen des Kindes und den vorderen Sitzen achten.      manchen Modellen.

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Sicher an Bord! Kinder als Mitfahrer - Innenministerium Baden-Württemberg
rund um das   Recht                                                       rund um das   Recht
     Grundsätze                                        Ausnahmen
      In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Per­        Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten
       sonen befördert werden, als mit Sicherheits­      Können Kinder in Fahrzeugen nicht mit speziellen
       gurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden          Kindersitzen gesichert werden, weil es wegen
       sind.                                             der Sicherung anderer Kinder mit Kindersitzen
      In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte      keine Möglichkeit oder keinen Platz mehr gibt,
       nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind     dürfen Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr
       (z. B. Oldtimer), dürfen so viele Personen        auf dem Rücksitz mit den serienmäßigen Sicher­
       befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden        heitsgurten des Fahrzeuges gesichert werden.
       sind.                                            Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte
      Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebens-        In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheits-
       jahr, die kleiner als 150 cm sind, gilt:          gurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder un-
       Mitnahme in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für       ter drei Jahren nicht befördert werden.
       die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind,         Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr,
       nur, wenn spezielle Rückhalteeinrichtungen        die kleiner als 150 cm sind, müssen auf dem
       benutzt werden.                                   Rücksitz befördert werden.
       Beispiel 1: Kind, 11 Jahre, 152 cm
     			  Sicherung mit Gurt                          Infos
     			  Kindersitz nicht vorgeschrieben             Auch bei Fahrgemeinschaften, die z. B. abwech­
       Beispiel 2: Kind, 12 Jahre, 140 cm              selnd Kinder zum Kindergarten, zur Schule oder
     			  Sicherung mit Gurt                          zum Training befördern, müssen alle Kinder ord­
     			  Kindersitz nicht vorgeschrieben,            nungsgemäß mit Kinderrückhalteeinrichtungen
     				 aber empfehlenswert                          gesichert sein.
      Rückhalteeinrichtungen müssen der Kinder­       Wer das Fahrzeug führt, ist für die ordnungs­
       sitzprüfnorm R 44 in der Version 03 bzw. 04     gemäße Besetzung verantwortlich und hat für
       oder R 129 entsprechen und für das Kind ge­     die Benutzung der richtigen und zulässigen
       eignet sein.                                    Rückhalteeinrichtungen zu sorgen.

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Sicher an Bord! Kinder als Mitfahrer - Innenministerium Baden-Württemberg
sicher in   Bus und Taxi                              auf dem   Motorrad und Roller
     Recht                                                 Recht
     In Bussen sind vorhandene Sicherheitsgurte bzw.       Beifahrer auf Krafträdern benötigen grundsätz­
     Rückhalteeinrichtungen zu benutzen.                   lich einen eigenen Sitz.
      Kleinbusse (zul. Gesamtmasse bis 3,5 t):            Bei der Mitnahme eines Kindes ist zu prüfen,
        Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,         ob dieses bereits alleine sicher sitzen kann. Bei
        die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur mit­       Kindern bis zum 7. Lebensjahr empfiehlt es sich,
        fahren, wenn zugelassene und für das Kind          einen besonderen Sitz zu verwenden und durch
        geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt           Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrich­
        werden (analog der Pkw-Regel).                     tungen sicherzustellen, dass die Füße des Kin­
      Kraftomnibusse (zul. Gesamtmasse über 3,5 t):       des nicht in die Speichen geraten können.
        Kinder müssen mit vorhandenen Sicherheits­         Keinesfalls dürfen Kinder auf dem Motorradtank
        gurten gesichert werden, sobald sie selbststän­    oder auf dem Schoß mitgenommen werden!
        dig aufrecht sitzen können. Es wird jedoch em­
        pfohlen, geeignete Kinderrückhalteeinrichtungen    Schutzhelmpflicht gilt für alle – für Fahrer und
        entsprechend der vorhandenen Gurtausstattung       auch kleine Mitfahrer!
        (Becken- oder Dreipunktgurt) zu verwenden.
      Sind stehende Fahrgäste zugelassen (z. B. im        Tipps
        Nahverkehr), entfällt die Sicherungspflicht. Wir   Radverkleidungen verhindern, dass die Füße
        empfehlen jedoch, vorhandene Gurte anzulegen.      der kleinen Mitfahrer in die Speichen geraten
     Rechtliche Erleichterungen für Taxis                  können.
     Beim Verkehr mit Taxen und sonstigen Pkw mit          Haltegriffe und Fußrasten müssen vorhanden sein
     Beförderungspflicht müssen mindestens 2 Kin­          und vom Kind erreicht werden können (Ausnahme:
     der mit einem Gewicht ab 9 kg mit geeigneten          Kinder, die auf einem besonderen Sitz mitfahren,
     Rückhalteeinrichtungen gesichert sein.                auf dem sie sicher sitzen).
     Davon muss für ein Kind mit einem Gewicht zwi­        Natürlich darf auch im Beiwagen eines Motor­
     schen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein.        rades ein Kind mitgenommen werden.
     Diese Erleichterungen gelten nicht, wenn Kinder       Auch im Beiwagen ist ein geeigneter Schutz­
     regelmäßig mit diesen Fahrzeugen befördert wer­       helm zu tragen, wenn vorgeschriebene Sicher­
     den. Dann müssen alle Kinder mit geeigneten Rück­     heitsgurte nicht angelegt sind.
     halteeinrichtungen gesichert sein.
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auf dem   Rad und Pedelec                               oder im   Fahrradanhänger
     Recht                                             Recht
     Auf Fahrrädern (auch Pedelecs und Mofas) dür­     In Anhängern, die zur Beförderung von Kindern
     fen nur Kinder bis zum vollendeten 7. Lebens­     eingerichtet sind, dürfen bis zu zwei Kinder bis
     jahr von mindestens 16 Jahre alten Personen       zum vollendeten 7. Lebensjahr von mindes­
     mitgenommen werden.                               tens 16 Jahre alten Personen mitgenommen
     Für die Kinder müssen besondere Sitze benutzt     werden. Die Begrenzung auf das vollendete
     werden.                                           7. Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung
     Die Mitnahme auf dem Gepäckträger oder der        eines behinderten Kindes.
     Querstange ist verboten.                          Infos
     Durch die Radverkleidung oder gleich wirksame     Kinder sind in Kinderfahrradanhängern keinen
     Vorrichtungen muss dafür gesorgt sein, dass die   besonderen Verletzungsrisiken ausgesetzt.
     Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten     Beim Sturz mit dem Rad ist Ihr Kind im Fahr­
     können.                                           radanhänger besser geschützt, weil
                                                        ein Sturz aus relativ großer Höhe vom Rad
     Tipps                                                vermieden und
     Besten Schutz können nur eigens für Fahrräder      durch die Abdeckung der Fahrgastzelle das
     entwickelte Kindersitze bieten. Verwenden Sie        Verletzungsrisiko durch Fahrradteile deutlich
     deshalb nur geprüfte Kindersitze.                    geringer wird.
     Schnallen Sie Ihr Kind an. Auch die Füße          Tipps
     müssen sicher in den dafür vorgesehenen           Lassen Sie sich vor einer Kaufentscheidung beraten!
     Haltern sitzen.                                   Achten Sie auf
     Nehmen Sie Ihr Kind immer zuerst aus dem           eine sichere Abdeckung der Fahrgastzelle
     Fahrradsitz heraus, bevor Sie das Fahrrad            (die Abdeckung dient auch als Eingriffschutz
     abstellen.                                           in die Speichenräder),
                                                        Anhänger mit einem 4-Punkt- oder gar 5-Punkt-
     Klar ist! – Ihr Kind trägt wie Sie einen pas­        Hosenträgergurt,
     senden Fahrradhelm! Helme gibt es bereits          einen hochwertigen, gut sitzenden und befe­
     für Kinder ab 1 Jahr.                                stigten Radhelm, der die Kinder bei seitlichem
                                                          Aufprall und Sturz optimal schützt.

20                                                                                                           21
Kinder mit   Behinderungen                                                    aktuelle    Bußgelder
     Die Vielfalt der angebotenen Schutzsysteme         Verantwortung für die Sicherung der Fahrgäste
     bietet auch für Kinder mit Behinderungen ge­       Nach § 23 Straßenverkehrsordnung hat der
     eignete Kindersitze. Sie müssen ebenfalls          Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass das Fahr­
     grundsätzlich bei der Mitfahrt gesichert werden.   zeug, die Ladung und die Besetzung vorschrifts­
                                                        mäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des
     Werden in einem Pkw Personen im Rollstuhl          Fahrzeugs durch die Ladung oder die Beset­
     sitzend befördert, müssen Rollstuhlplätze ein­     zung nicht leidet.
     gerichtet und diese mit einem speziellen Rück­     Diese Verantwortung gilt in besonderem Maße
     haltesystem ausgerüstet sein. Die Personen         beim Transport von Kindern, die durch geeig­
     sind entsprechend zu sichern. Dies gilt seit       nete und hierfür zugelassene Kinderrückhalte­
     01.09.2016 für alle Pkw, bei denen Rollstuhl­      einrichtungen zu sichern sind.
     plätze oder -rückhaltesysteme nachgerüstet so­
                                                        Bußgelder
     wie ein- oder umgebaut werden. Weitere Details
     sind den §§ 35a und 72 Straßenverkehrszulas­       Tatbestand                                     Bußgeld   Punkte

     sungsordnung zu entnehmen.                         In einem Kraftfahrzeug ein Kind mitgenommen,
                                                        ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung        30 €       –
     Zur Sonderausstattung von Fahrzeugen siehe         zu sorgen.

     auch unter www.lv-koerperbehinderte-bw.de          In einem Kraftfahrzeug mehrere Kinder mit­
                                                        genommen, ohne für die vorschriftsmäßige        35 €       –
                                                        Sicherung zu sorgen.

     Tipps                                              Als Fahrer oder Mitfahrer während der Fahrt
                                                        den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht      30 €       –
     Rückhalteeinrichtungen für Kinder und Ju­          angelegt.
     gendliche mit Behinderungen müssen geeig­          Als Kraftfahrzeugführer/Verantwortlicher ein
                                                                                                        60 €       1
                                                        Kind ohne jede Sicherung mitgenommen.
     net sein. Häufig sind Sonderanfertigungen
                                                        Als Kraftfahrzeugführer/Verantwortlicher
     erforderlich.                                      mehrere Kinder ohne jede Sicherung              70 €       1
                                                        mitgenommen.
                                                        Auf einem Kraftrad ein Kind ohne Schutzhelm
     Die Notwendigkeit der Verwendung einer be­         mitgenommen.
                                                                                                        60 €       1

     sonderen Rückhalteeinrichtung muss ärztlich        Die Rückhalteeinrichtung nach R 129 (i-Size)
                                                        für Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten    25 €       –
     bescheinigt sein. Diese Bescheinigung darf         nicht rückwärts oder seitlich gerichtet.
     nicht älter als 4 Jahre sein und muss mitge­       Bußgeldbestimmungen unterliegen gesetzlichen Änderungen
     führt werden.                                      und sind deshalb auf Aktualität zu prüfen! Stand: 1.11.2017

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Checkliste
Was sollte ich vor dem Kauf eines Kindersitzes wissen?

 Wie groß und schwer ist das Kind?
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  .............................................................................

 Wer wird mit dem Kind in welchem Auto fahren?
  .............................................................................
  .............................................................................

 Gibt es im Auto ISOFIX-Vorrichtungen?
  .............................................................................
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 Fahren andere Kinder mit, und wenn ja
  in welchem Sitz?
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  .............................................................................

 Muss neben dem Kindersitz noch Platz
  für andere Personen sein?
  .............................................................................
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Beratung:
Regina Frank  www.kvw-mhm.de
Peter Jahn  www.autokindersitz.at
Mit freundlicher Unterstützung:
www.motorrad-kinder.de  www.kbf.de  www.britax-roemer.de
Bildquellen:
www.gib-acht-im-verkehr.de  fotolia.com  CYBEX GmbH
Impressum:
ARGE Kinder/Sicherer Schulweg
Landeskriminalamt Baden-Württemberg – Referat Prävention –
Koordinierungs- und Entwicklungsstelle Verkehrsunfallprävention (KEV)
Taubenheimstraße 85  70372 Stuttgart
kev-bw@gib-acht-im-verkehr.de
11. Auflage/März 2020
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