Sicher auf Föhr! - Friesische Karibik - Corona-Kompass
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Sicher auf Föhr! Was Sie wissen sollten und uns am Herzen liegt... Corona-Kompass Föhr Tourismus GmbH Tel. 0 46 81 | 30-0 urlaub@foehr.de foehr.de Stand: 23. September 2021 FTG_Logo_cmyk Friesische Karibik.
Miteinander – Füreinander Liebe Gäste! Wir freuen uns sehr, Sie wieder auf Föhr begrüßen zu dürfen! Urlaub ist wieder möglich, aber immer noch mit Auflagen und besonderen Regeln ver- bunden. In vielen Bereichen gilt die sogenannte 3G-Regel. Das heißt, dass manche An- gebote nur von Personen genutzt werden können, die genesen, vollständig geimpft oder aktuell gestetet sind. Bitte lesen Sie die folgenden Seiten aufmerksam, machen Sie sich mit den Regeln ver- traut und zögern Sie bei Unklarheiten nicht, bei Ihren Gastgeber*innen oder uns nach- zufragen. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.foehr.de/corona. Sie und wir alle sind gefragt, unseren Beitrag dazu zu leisten, dass Tourismus auf der Insel Föhr so sicher wie möglich bleibt! Wir wünschen Ihnen trotz mancher Einschränkung einen erholsamem und vor allem entspannten Aufenthalt auf der Insel Föhr. Ihre Föhr Tourismus GmbH FTG_Logo_cmyk Friesische Karibik.
Was müssen Sie als Gast beachten? Vor der Anreise Sie sind noch nicht vollständig geimpft oder genesen? • Lassen Sie kurz vor der Abreise zuhause einen PCR- oder Antigen-Schnelltest durchführen (Ausnahmen weiter unten). • Buchen Sie Testtermine für Ihren Aufenthalt auf Föhr, falls Sie Angebote nutzen möchten, bei denen die 3G-Regel gilt. Infos unter: www.foehr.de/testen (Ausnah- men weiter unten). Sie sind vollständig geimpft oder genesen? • Bringen Sie entsprechende Nachweise mit (siehe unten). Vor Ort Legen Sie Ihrem Vermieter bei Ankunft Ihr negatives PCR- oder Antigen-Testergeb- niss vor, das beim Check-In maximal 48 Stunden alt ist. Als vollständig geimpfte oder genesene Person legen Sie entsprechende Nachweise vor (siehe unten). Danach sind Folgetests für die Beherbergung nicht mehr nötig! Der Besuch der Innenbereiche von Gastronomie, vielen Freizeit-, Sport- und Kulturein- richtungen sowie von Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume ist nur für ge- impfte, genesene oder negativ getestete Personen möglich (3G-Regel). Bei getesteten Personen ist ein aktueller Schnelltest nötig, der nicht älter als 24 Stunden ist (Ausnah- men siehe unten, Details noch weiter unten). !!! Wir empfehlen deshalb auch allen Tagesgästen, nur mit einem aktuellen negativen Test anzureisen, bzw. entsprechende Impf- oder Genesungsnachweise mitzubringen (siehe unten). Es gelten weiterhin die Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung (Kon- taktbeschränkungen etc.) – auch in der Unterkunft, am Strand und in Gastrobetrieben. Nutzen Sie auch als geimpfter oder genesener Übernachtungsgast die Möglichkeit, sich auf Föhr regelmäßig testen zu lassen. Testtermine für Ihren Aufenthalt können Sie schon von zuhause aus buchen. Infos unter: www.foehr.de/testen. FTG_Logo_cmyk Friesische Karibik.
Ausnahmen, Nachweise und Definitionen Folgende Ausnahmen gelten ausschließlich für die Testpflicht im Rahmen der 3G-Regel. Wo Maskenpflicht gilt, gilt sie auch für Geimpfte und Genesene! Kinder unter 7 Jahren minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schu- le nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden. Für die Zeit der Herbstferien, in der keine regelmäßige Testung in der Schule stattfindet, gilt, dass die Bescheinigung der Schule nur in Verbindung mit einer Selbstauskunftsbescheinigung der Eltern oder einer Testbescheinigung aus einer anerkannten Teststation gültig ist, die nicht älter als 72 Stunden sein darf. Den Schüler*innen in Schleswig-Holstein werden dafür bei Bedarf vor den Herbstferien Selbsttests zur Verfügung gestellt. Zugelassen sind nur Tests, die beim BfArM gelistet sind. Vollständig Geimpfte ➢ Vollständiger Impfschutz besteht ab dem 15. Tag nach Erhalt der letzten notwendigen Impfdosis. ➢ Nachweis: Impfbuch oder Ersatzbescheinigung. Zusätzlicher Nachweis bei nur einer Booster-Impfung nach Genesung: positives PCR-Testergebnis, bzw. digitales Impfzertifikat für Genesene Genesene ➢ Genesene sind Menschen ab dem 28. Tag nach dem positiven Test für eine Dauer von sechs Monaten ab dem Testzeitpunkt, die aktuell ohne coronatypische Symptome sind. ➢ Nachweis: positives PCR-Testergebnis, bzw. digitales Genesenenzertifikat Besucher*innen von Bibliotheken und Archiven Als aktueller Testnachweis zählen: Schnelltest: max. 24 Stunden alt PCR-Test: max. 48 Stunden alt Test bei Schüler*innen, der unter Aufsicht der Schule erfolgt ist: max. 24 Std. alt Alle Teststationen auf Föhr finden Sie auf Seite 10. FTG_Logo_cmyk Friesische Karibik.
Die wichtigsten Regelungen: Kontaktregeln Private Treffen im Innenbereich: Insgesamt 25 Personen, die nicht geimpft oider gene- sen sind, dürfen sich treffen. Nicht gezählt werden Kinder unter 14 Jahren aus den anwesenden Haushalten und not- wendige Begleitpersonen. Für vollständig Geimpfte und Genesene gibt es keine Kontaktbeschränkungen. Gastronomie Hygienekonzept Die allgemeinen Kontaktregelungen sind einzuhalten. Personal mit Gästekontakt: geimpft, genesen oder regelmäßig getestet. Andernfalls: Maskenpflicht. In Innenbereichen von Gaststätten gilt: 3G-Regel Beherbergung (Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe) Bei Anreise gilt die 3G-Regel für alle Gäste (Touristen, Geschäftsreisende etc.). Bei ge- testeten Personen muss der Test vor Reiseantritt erfolgt sein. Der Testnachweis darf bei Anreise max. 48 Stunden alt sein (Antigen-Schnelltest, bzw. PCR-Test). Danach sind Fol- getests für die Beherbergung nicht mehr nötig! Personal mit Gästekontakt: geimpft, genesen oder regelmäßig getestet. Andernfalls: Maskenpflicht. FTG_Logo_cmyk Friesische Karibik.
Freizeit Die meisten Freizeit- und Kultureinrichtungen sind unter bestimmten Auflagen geöffnet. In Innenbereichen gilt: 3G-Regel Ausnahme: Bibliotheken und Archive. Dort müssen Besucherinnen, Besucher und Beschäftigte in Bereichen mit Publikumsverkehr eine qualifizierte Mund-Nasen-Be deckung tragen. Im Innenbereich von Diskotheken gilt ebenfalls die 3G-Regel. Der Testnachweis darf beim ersten Einlass aber max. 6 Stunden alt sein. Veranstaltungen und Versammlungen In Innenbereichen gilt: 3G-Regel oder Sitzplatzregelungen und Maskenpflicht bei Versammlungen Anreise per W.D.R.-Fähre: Einzelne Regelungen zum Verhalten an Bord können sich kurzfristig ändern, so dass eine vorherige Information über faehre.de zu empfehlen ist. An Bord gilt in den Innenbereichen bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer quali- fizierten Mund-Nasen-Bedeckung – achten Sie bitte auf die Beschilderung und auf Aushänge. Sowohl in den Zugangsbereichen zum Schiff (also an Land vor und in den Seiteneinstiegen) als auch an Bord gilt es, den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen wo immer möglich einzuhalten. Auf den Bänken und an den Tischen gelten die allgemeinen Kontaktregeln. Es ist gestattet, die Überfahrt im Auto zu verbringen (Mo- tor aus, kein Feuer, Rauchverbot). Für Urlaubsgäste, die ihr Auto nicht mitnehmen möch- ten, steht der Inselparkplatz Dagebüll zur Verfügung (bitte Kartenzahlung). FTG_Logo_cmyk Friesische Karibik.
Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten und einzuhalten. Mind. 20 Sekunden Mindestabstand Husten und Niesen in Hände waschen 1,5 Meter die Armbeuge Desinfektionsmittel FFP2- oder OP- Alleine einkaufen nutzen Masken tragen Passen Sie bitte zum Schutz aller Ihr Verhalten an. Miteinander – Füreinander Mehr Infos unter foehr.de/corona.
Was ist zu tun, wenn Sie sich unwohl fühlen und Sie den Verdacht haben, sich mit Corona infiziert zu haben? Wenden Sie sich bitte zunächst telefonisch an eine unserer Arztpraxen – siehe unten. Im Verdachtsfalle unbedingt telefonisch Kontakt aufnehmen, damit Sie einen Termin in einer getrennten Sprechstunde bekommen können. In lebensbedrohlichen Notfällen Rufnummer: 112. Allgemein- u. Badeärzte Telefon Internet Dr. med. Immo Borth (0 46 81) 59 33 33 inselarzt.de/borth Helmut Marczinkowski (0 46 81) 45 55 gemeinschaftspraxis-midlum.de Dr. med. Christoph Meyer-Schillhorn (0 46 81) 42 95 inselarzt.de/meyer-schillhorn Janet Rossmann (0 46 81) 85 58 inselarzt.de/rossmann Dr. med. Lutz Stoklasa (0 46 81) 9 71 stoklasa.de Dr. med. Torben Villmow (0 46 81) 45 55 gemeinschaftspraxis-midlum.de Dr. med. Hark Weber (0 46 83) 3 52 praxis-im-meer.de Dr. med. Maja Zimmermann (0 46 81) 45 55 gemeinschaftspraxis-midlum.de Klinikum Nordfriesland gGmbH klinikum-nf.de/standorte/ (0 46 81) 48-0 Inselklinik Föhr-Amrum inselklinik-foehr-amrum
Wenn Ihnen bekannt wird, dass Sie Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatten, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland (Tel. 0800 200 66 22). Die Ärzte und Teststationen, die einen Urlauber auf Covid-19 testen, informieren das Gesundheitsamt des Kreises NF darüber. Stellt das vom Arzt beauftragte Labor ein posi- tives Testergebnis fest, wird es unser Gesundheitsamt hierüber unverzüglich informieren. (Manche Labore wenden sich zunächst an das Gesundheitsamt am Hauptwohnsitz des Erkrankten, aber dieses wird sich dann mit der Bitte um Unterstützung beim Gesund- heitsamt des Urlaubsortes melden.) Bei einem Ausbruchsgeschehen am Urlaubsort ist immer das Gesundheitsamt vor Ort die federführende Behörde, hier also das des Kreises Nordfriesland. Es wird dann alle notwendigen Schritte ergreifen. Diese Abläufe resultie- ren aus dem Infektionsschutzgesetz und den dazugehörigen Landesverordnungen. Was passiert, wenn Sie mit dem Coronavirus infiziert sind? Ein positiver Schnelltest muss durch einen PCR-Test bestätigt werden. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss die betroffene Person (und in Rücksprache mit dem Gesund- heitsamt eventuell auch enge Kontaktpersonen) sich in Quarantäne begeben. Das Ge- sundheitsamt entscheidet, ob auch bei Kontaktpersonen ein Test erforderlich ist. Es ist davon auszugehen, dass Infizierten – soweit gesundheitlich zumutbar – die Heimreise nahegelegt wird. Ist dies nicht möglich, müssen sie die Quarantäne auf eigene Kosten in der Unterkunft absolvieren. Miteinander – Füreinander FTG_Logo_cmyk Friesische Karibik.
Wyk Testzentren auf Föhr 1. Rathausplatz Hafenstraße 23 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches 2. RE/MAX Wattenmeer Oevenumer Große Straße 13 Alte Vogelkoje Ackerumer Vogelkoje Oevenumer Neue Vogelkoje Dunsum Oldsum © by 0115 ww Süderende 8 0 67017 Midlum Boldixumer 370 w .k ar te n w er Vogelkoje k.d e • 0 St.-Laurentii Oevenum Utersum Ringwall Alkersum Lembecks- Borgsumer burg Vogelkoje Hedehusum Borgsum Wrixum Witsum Infos und Terminbuchung unter St.-Johannis foehr.de/testen. St.-Nicolai 1. Hafen oder direkt hier: Goting 2. Nieblum Goting- Kliff WYK 0 500 1000 m Leuchtturm FTG_Logo_cmyk Stand: 23. September 2021. Friesische Karibik.
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