Das Doktoratsstudium an der Doctoral School für Maschinenbau - für das Koordinatorenteam der Doctoral School Maschinenbau: J. Woisetschläger ...
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Das Doktoratsstudium an der Doctoral School für Maschinenbau für das Koordinatorenteam der Doctoral School Maschinenbau: J. Woisetschläger Dissertantenseminar 10.Okt.2018 1
Das Doktoratsstudium Drei Texte regeln das Doktoratsstudium Curriculum Statuten der Satzungsteil Doktoratsstudium Doctoral School Studienrecht Technische Maschinenbau 2 (SSTR) Wissenschaften (STAT) (CURR)
Das Doktoratsstudium Regelstudienzeit nach CURR §2: 3 Jahre Begründung ! CURR §4 schriftlicher Bericht schriftlicher Bericht schriftlicher Bericht u. Stellungnahme u. Stellungnahme u. Stellungnahme Vorstellung Das Doktoratsstudium Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Curricularer Anteil Wissenschaftliche Methoden u. Kommunikation 4 SWS STAT Abs.10-14 Beispielkatalog STAT Abs.12, Genehmigung durch Studiendekan davon Dissertantenseminar 2x1 SWS, Jahres-LV, Teilnahmepflicht Fachspezifische Basisfächer 8 SWS (STAT Abs. 11), Genehmigung durch Studiendekan dzt. 50% Regel (max.50% am Institut) 3 Privatissimum 2 SWS (STAT Abs.13) durch Betreuer
Die Dissertation SSTR §28, CURR §5, STAT Abs.7 Die Doktorandin / der Doktorand soll zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit und schließlich zum Abschluss einer Dissertation DISSERTATION herangeführt werden. Unterstützung durch die Betreuerin / den Betreuer in Fragen des Standes der Technik, der wissenschaftlichen Methodik und anderen Das Doktoratsstudium wissenschaftlichen Fragestellungen. (Habilitierter Universitätslehrer gem. SSTR §26; Pflichten: STAT Abs. 7, CURR §4) Die Doktorandin / der Doktorand verpflichtet sich ernsthaft und intensiv an der übernommenen Aufgabenstellung zu arbeiten. (Vorschlagsrecht des Thema, freie Betreuerwahl, Wechsel möglich; alles nach Maßgabe der 4 Möglichkeiten, SSTR §28, CURR §4, STAT Abs. 7)
Das erste Semester Im ersten Semester wird neben einer kurzen Vorstellung im Dissertantenseminar auch die Ausbildungsvereinbarung unterschrieben und der curriculare Anteil festgelegt. Vorstellung Das Doktoratsstudium Jahr 1 5 Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
Das Dissertantenseminar 1. Tag Vorstellung 2. Tag Das Dissertantenseminar Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 An der Doctoral School für Maschinenbau werden 2 Seminartage pro Semester (jeder Tag mit 7 x 45 min) = 1 SWS abgehalten 2 x 1 SWS, also 4 Seminartage müssen besucht werden Eine kurze Vorstellung und ein Seminarvortrag müssen gehalten werden 6
Das Dissertantenseminar Vorstellung Das Dissertantenseminar Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 „Nachholen“ von Veranstaltungen im nächsten Semester möglich, Teilnehmerlisten werden geführt Sollte der Andrang so groß werden, dass ein 3. Termin im Semester erforderlich wird, sind mit dem Besuch von 4 Seminartagen die 2x1 SWS trotzdem erfüllt. 7
Das Dissertantenseminar – die Vorstellung maximale Dauer von 5 Minuten in denen Sie kurz auf Ihre Person und das geplante Dissertationsthema eingehen sollen. Beamer und Laptop steht zur Vorstellung Verfügung. Das Dissertantenseminar Checklist: Woher kommen Sie, was haben Sie studiert? Was ist das Ziel Ihrer Dissertation ? Jahr 1 Werden sie experimentell oder numerisch arbeiten? Wer wird ihre Arbeit betreuen? Wo arbeiten Sie zur Zeit? Wo werden Sie Ihre Forschungsarbeiten durchführen? Aus welchen Projekten werden Sie finanziert? Gibt es Projektpartner? 8
Das Dissertantenseminar – Der Vortrag Ihre Präsentation sollte etwa 20 Minuten dauern, weitere 10 Minuten werden als Diskussion eingeplant. Vor Beginn des Seminars steht Ihnen im Hörsaal ein Laptop zur Verfügung auf den Das Dissertantenseminar Sie Ihre Präsentation laden und testen können. Sollten Sie besondere Animationen verwenden wollen, können Sie in dieser Zeit Jahr 2 auch einen mitgebrachten Laptop „Halbzeitbericht“ anschließen und testen. Zu Beginn Ihrer Präsentation bitte den Betreuer, das betreuende Institut, Ihren Arbeitgeber (sofern nicht ident) und ein 9 evtl. finanzierendes Projekt nennen.
Das Dissertantenseminar: Was darf der Vortragende erwarten ? Die oder der Vortragende kann Zuhörer mit folgendem Wissen erwarten: einem vertieften mathematischen Basiswissen einer vertieften naturwissenschaftlichen Ausbildung (Physik, Chemie, Informatik, Messtechnik) Das Dissertantenseminar grundsätzlichen Kenntnissen über Konstruktion, Festigkeit, Mechanik, Dynamik, Thermodynamik, Werkstoffkunde und Strömungslehre, sowie grundsätzlichen wirtschaftlichen Kenntnissen. Der Vortrag muss für alle Teilnehmer verständlich sein, alle Mitglieder der Doctoral School informieren und dennoch zur vertieften Diskussion anregen. Ein Feedback Formular wird aufgelegt und ist von allen Teilnehmern 10 auszufüllen. Das Ergebnis kann von den Betroffenen eingesehen werden.
Das Dissertantenseminar Das Dissertantenseminar - Feedback 11
Auswahl der Gutachter / Gutachterinnen Spätestens zwei Monate vor der Einreichung der Gutachter/innen festlegen Dissertation sind die Gutachter/Gutachterinnen festzulegen und zu informieren (CURR §5). Einreichung Auswahl der Gutachter/innen 2 Monate Jahr 3 Jahr 4 12 Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
Gutachter / Gutachterinnen Gem. SSTR §26 sind Gutachter /Gutachterinnen in der Regel habilitierte Universitätslehrer. Wenigstens ein Gutachter soll von außerhalb der TU Graz kommen, nicht alle Gutachter dürfen vom selben Institut kommen (CURR §5, STAT Abs. 8). In der Regel werden diese die Dissertation nach den international Auswahl der Gutachter/innen üblichen Kriterien Neuwertigkeit, Selbstständigkeit und Folge- richtigkeit begutachtet und beurteilen. Mindestens zwei Gutachter müssen in maximal 4 Monaten die Arbeit begutachten (SSTR §28). Der Erstgutachter ist in der Regel mit dem Betreuer und dem Erstprüfer ident (CURR §5). Der Zweitgutachter kann auch aus einem nahen Fach kommen (SSTR §28). Ein dritter Gutachter wird vom Koordinatorenteam der Doctoral School verlangt, wenn keine Veröffentlichungen in internationalen Fachzeitschriften oder internationalen Konferenzbänden zum Zeitpunkt 13 der Festlegung der Gutachter nachgewiesen werden können.
Veröffentlichungen „Die Veröffentlichung von abgeschlossenen Teilen, auch vor der Begutachtung der Dissertation, in internationalen Publikationsorganen wird empfohlen. Falls solche Veröffentlichungen zum Zeitpunkt der Bestellung der Gutachterinnen / Gutachter nicht Auswahl der Gutachter/innen nachgewiesen werden können, sind mindestens drei Gutachten einzuholen, von denen wenigstens eines von außerhalb der TU Graz kommen muss.“ CURR §5 „Die Doctoral School für Maschinenbau strebt an, dass aus der Forschungsarbeit der Dissertantin / des Dissertanten vor Abschluss des Doktoratsstudiums etwa zwei Publikationen bei international begutachteten Fachzeitschriften oder bei international begutachteten facheinschlägigen Konferenzen eingereicht, zur Veröffentlichung angenommen oder erschienen sind.“ 14 STAT Abs. 8
Veröffentlichungen - Erläuterungen Veröffentlichung (Publikation) von abgeschlossenen Teilen der Dissertation: Erscheinen eines Fachartikels in einer Fachzeitschrift oder im Tagungsband einer facheinschlägigen Konferenz (full-text paper). Publico, publicare: in die Öffentlichkeit stellen. Nachweis der wissenschaftlichen Publikation in Fachzeitschrift oder Fachtagung häufig Auswahl der Gutachter/innen durch Angabe der ISBN (international standard book number), ISSN (international standard serial number), DOI (digital object identifier) oder Angabe des Links im world wide web. Erstautorenschaft: Alle Autoren einer wissenschaftlichen Arbeit sind für deren Inhalt gemeinsam verantwortlich. (Richtlinie des Rektorates der TU Graz zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis §5 Abs.2) Begutachtete wissenschaftliche Arbeit: positive Kommentare von oftmals anonymen Experten des selben Fachgebietes müssen für das Erscheinen des wissenschaftlichen Textes vorliegen. („Peer review“ = Begutachtung durch Ebenbürtige) Die Doctoral School führt kein Ranking begutachteter Zeitschriften 15 oder Konferenzen.
Veröffentlichungen - Begutachtung Ablehnung – Akzeptanz unter Auflagen – sofortige Akzeptanz der Arbeit ...Unfortunately, the paper does not achieve enough in either of these two categories to guarantee publication and therefore I Auswahl der Gutachter/innen recommend rejection. ... The insights revealed are hidden in unclear text and messy presentation, so there is no message. It may be that with extra data, and further analysis, the present manuscript could be extended into a good paper, so I would also recommend to the authors to think about the issues below and re-submit a better paper at this or at another journal. It would be so different than this one, however, that I could not consider it as a "revision". 16 Reviewer #2: Congratulation to the important, clearly presented and accurately elaborated work.
Beurteilung der Publikationstätigkeit Zur Beurteilung der Publikations- tätigkeit der Dissertantin / des Dissertanten ist die Rückseite des Formulars „Vorauswahl der Gutachter“ Auswahl der Gutachter/innen auszufüllen. Das Formular ist auch vom Betreuer und vom Vorsitzenden der Doctoral School zu zeichnen. 17 Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
Auswahl der Prüferinnen / Prüfer Die Prüferinnen / Prüfer werden in der Regel mit den Gutachtern ident sein, müssen das aber nicht zwingend sein (CURR §7). D.h. der Betreuer/in wird in der Regel Erstgutachter/in und Prüfer/in sein, der Zweitgutachter/in, Zweitprüfer/in. Prüfer/innen und Gutachter/innen werden vom Studiendekan festgelegt. Auswahl der Prüfer/innen Der Prüfungssenat besteht in der Regel aus drei Personen. Die/der Zweitprüfer/in wird in der Regel ein einschlägig kompetenter habilitierter Hochschullehrer sein, der Studiendekan wird in der Regel Vorsitzender sein, oder diesen bestellen (STAT Abs.14). Das Rigorosum besteht aus einer Präsentation und Fragen der Prüfer/innen zur durchgeführten wissenschaftlichen Arbeit. Diese Prüfung ist öffentlich, zur Befragung sind aber nur die Mitglieder des Prüfungs- senats zugelassen (STAT Abs. 15). 18
Einreichung der Dissertation Ein Merkblatt zur Einreichung der Dissertation und zur Anmeldung zum Rigorosum liegt im Dekanat der Fakultät auf. Einreichung der Dissertation 19 Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
Einreichung der Dissertation Der Dissertation ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen. Dissertationen unterliegen den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis für Veröffentlichungen (Richtlinie Einreichung der Dissertation des Rektorates der TU Graz zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis §5). Plagiatsprüfung: Betreuer veranlasst digitale Plagiatsprüfung wissenschaftlicher Arbeiten. Diese muss bei Einreichung vorliegen. 20 Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
Sperre der Dissertation Entstand die Dissertation im anwendungs- nahen Bereich mit Industriekooperation so ist die Sperrung einer Dissertation zur Geheimhaltung durch den Dissertanten und den Betreuer, sowie nach Einreichung der Dissertation Genehmigung durch den Studiendekan möglich. 21 Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
jüngst abgeschlossene oder in Abschluss begriffene Dissertationen am Institut für Thermische 22 Turbomaschinen und Maschinendynamik
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