Das Doktoratsstudium an der Doctoral School für Maschinenbau - für das Koordinatorenteam der Doctoral School Maschinenbau: J. Woisetschläger ...

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Das Doktoratsstudium an der Doctoral School für Maschinenbau - für das Koordinatorenteam der Doctoral School Maschinenbau: J. Woisetschläger ...
Das Doktoratsstudium an der Doctoral
         School für Maschinenbau

     für das Koordinatorenteam der
    Doctoral School Maschinenbau:
            J. Woisetschläger
    Dissertantenseminar 10.Okt.2018

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Das Doktoratsstudium an der Doctoral School für Maschinenbau - für das Koordinatorenteam der Doctoral School Maschinenbau: J. Woisetschläger ...
Das Doktoratsstudium   Drei Texte regeln das Doktoratsstudium

                                        Curriculum        Statuten der
                       Satzungsteil   Doktoratsstudium   Doctoral School
                       Studienrecht      Technische      Maschinenbau
      2
                         (SSTR)        Wissenschaften        (STAT)
                                          (CURR)
Das Doktoratsstudium an der Doctoral School für Maschinenbau - für das Koordinatorenteam der Doctoral School Maschinenbau: J. Woisetschläger ...
Das Doktoratsstudium
                        Regelstudienzeit nach CURR §2: 3 Jahre

                                                                                                                                                  Begründung ! CURR §4
                                                                                  schriftlicher Bericht

                                                                                                               schriftlicher Bericht
                                                    schriftlicher Bericht

                                                                                  u. Stellungnahme

                                                                                                               u. Stellungnahme
                                                    u. Stellungnahme
                       Vorstellung
Das Doktoratsstudium

                                         Jahr 1                               Jahr 2                      Jahr 3                       Jahr 4   Jahr 5
                              Curricularer Anteil

                                                         Wissenschaftliche Methoden u. Kommunikation 4 SWS
                               STAT Abs.10-14

                                                          Beispielkatalog STAT Abs.12, Genehmigung durch Studiendekan
                                                          davon Dissertantenseminar 2x1 SWS, Jahres-LV, Teilnahmepflicht
                                                         Fachspezifische Basisfächer 8 SWS (STAT Abs. 11), Genehmigung
                                                          durch Studiendekan dzt. 50% Regel (max.50% am Institut)
      3                                                  Privatissimum 2 SWS (STAT Abs.13) durch Betreuer
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Die Dissertation
                                      SSTR §28, CURR §5, STAT Abs.7

                                       Die Doktorandin / der Doktorand soll zu
                                       eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit und
                                       schließlich zum Abschluss einer Dissertation
                       DISSERTATION
                                       herangeführt werden.
                                       Unterstützung durch die Betreuerin / den
                                       Betreuer in Fragen des Standes der Technik, der
                                       wissenschaftlichen Methodik und anderen
Das Doktoratsstudium

                                       wissenschaftlichen Fragestellungen.
                                       (Habilitierter Universitätslehrer gem. SSTR §26;
                                       Pflichten: STAT Abs. 7, CURR §4)
                                       Die Doktorandin / der Doktorand verpflichtet sich
                                       ernsthaft und intensiv an der übernommenen
                                       Aufgabenstellung zu arbeiten.
                                       (Vorschlagsrecht des Thema, freie Betreuerwahl,
                                        Wechsel möglich; alles nach Maßgabe der
      4                                 Möglichkeiten, SSTR §28, CURR §4, STAT Abs. 7)
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Das erste Semester
                                              Im ersten Semester wird neben einer kurzen Vorstellung im
                                              Dissertantenseminar auch die Ausbildungsvereinbarung
                                              unterschrieben und der curriculare Anteil festgelegt.
                       Vorstellung
Das Doktoratsstudium

                                     Jahr 1

      5
                        Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
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Das Dissertantenseminar

                                                         1. Tag
                           Vorstellung

                                                         2. Tag
Das Dissertantenseminar

                                         Jahr 1                   Jahr 2           Jahr 3

                           An der Doctoral School für Maschinenbau werden
                            2 Seminartage pro Semester (jeder Tag mit 7 x 45 min) = 1 SWS abgehalten
                           2 x 1 SWS, also 4 Seminartage müssen besucht werden
                           Eine kurze Vorstellung und ein Seminarvortrag müssen gehalten werden
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Das Dissertantenseminar

                           Vorstellung
Das Dissertantenseminar

                                         Jahr 1             Jahr 2               Jahr 3

                           „Nachholen“ von Veranstaltungen im nächsten Semester
                            möglich, Teilnehmerlisten werden geführt
                           Sollte der Andrang so groß werden, dass ein 3. Termin im Semester
                            erforderlich wird, sind mit dem Besuch von 4 Seminartagen die 2x1
                            SWS trotzdem erfüllt.
       7
Das Dissertantenseminar – die Vorstellung

                                                  maximale Dauer von 5 Minuten in
                                                   denen Sie kurz auf Ihre Person und das
                                                   geplante Dissertationsthema eingehen
                                                   sollen. Beamer und Laptop steht zur
                          Vorstellung

                                                   Verfügung.
Das Dissertantenseminar

                                                 Checklist:
                                                 Woher kommen Sie, was haben Sie studiert?
                                                 Was ist das Ziel Ihrer Dissertation ?
                                        Jahr 1    Werden sie experimentell oder numerisch
                                                   arbeiten?
                                                 Wer wird ihre Arbeit betreuen?
                                                 Wo arbeiten Sie zur Zeit?
                                                 Wo werden Sie Ihre Forschungsarbeiten
                                                  durchführen?
                                                 Aus welchen Projekten werden Sie finanziert?
                                                 Gibt es Projektpartner?
       8
Das Dissertantenseminar – Der Vortrag

                                               Ihre Präsentation sollte etwa 20 Minuten
                                                dauern, weitere 10 Minuten werden als
                                                Diskussion eingeplant.
                                               Vor Beginn des Seminars steht Ihnen im
                                                Hörsaal ein Laptop zur Verfügung auf den
Das Dissertantenseminar

                                                Sie Ihre Präsentation laden und testen
                                                können. Sollten Sie besondere Animationen
                                                verwenden wollen, können Sie in dieser Zeit
                               Jahr 2           auch     einen     mitgebrachten    Laptop
                          „Halbzeitbericht“     anschließen und testen.
                                               Zu Beginn Ihrer Präsentation bitte den
                                                Betreuer, das betreuende Institut, Ihren
                                                Arbeitgeber (sofern nicht ident) und ein
       9                                        evtl. finanzierendes Projekt nennen.
Das Dissertantenseminar:
                                 Was darf der Vortragende erwarten ?
                          Die oder der Vortragende kann Zuhörer mit folgendem Wissen erwarten:
                           einem vertieften mathematischen Basiswissen
                           einer vertieften naturwissenschaftlichen Ausbildung
                            (Physik, Chemie, Informatik, Messtechnik)
Das Dissertantenseminar

                           grundsätzlichen Kenntnissen über Konstruktion, Festigkeit, Mechanik,
                            Dynamik, Thermodynamik, Werkstoffkunde und Strömungslehre, sowie
                           grundsätzlichen wirtschaftlichen Kenntnissen.

                          Der Vortrag muss für alle Teilnehmer verständlich sein, alle Mitglieder der
                          Doctoral School informieren und dennoch zur vertieften Diskussion
                          anregen.

                          Ein Feedback Formular wird aufgelegt und ist von allen Teilnehmern
10                        auszufüllen. Das Ergebnis kann von den Betroffenen eingesehen werden.
Das Dissertantenseminar   Das Dissertantenseminar - Feedback

11
Auswahl der Gutachter / Gutachterinnen

                                                                                         Spätestens zwei Monate vor der Einreichung der
                                    Gutachter/innen festlegen                            Dissertation sind die Gutachter/Gutachterinnen
                                                                                         festzulegen und zu informieren (CURR §5).

                                                                           Einreichung
Auswahl der Gutachter/innen

                                                                2 Monate

                                 Jahr 3                              Jahr 4

12
                              Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
Gutachter / Gutachterinnen
                               Gem. SSTR §26 sind Gutachter /Gutachterinnen in der Regel habilitierte
                                Universitätslehrer. Wenigstens ein Gutachter soll von außerhalb der
                                TU Graz kommen, nicht alle Gutachter dürfen vom selben Institut
                                kommen (CURR §5, STAT Abs. 8).
                               In der Regel werden diese die Dissertation nach den international
Auswahl der Gutachter/innen

                                üblichen Kriterien Neuwertigkeit, Selbstständigkeit und Folge-
                                              richtigkeit begutachtet und beurteilen.
                               Mindestens zwei Gutachter müssen in maximal 4 Monaten die Arbeit
                                begutachten (SSTR §28).
                               Der Erstgutachter ist in der Regel mit dem Betreuer und dem Erstprüfer
                                ident (CURR §5). Der Zweitgutachter kann auch aus einem nahen Fach
                                kommen (SSTR §28).
                               Ein dritter Gutachter wird vom Koordinatorenteam der Doctoral School
                                verlangt, wenn keine Veröffentlichungen in internationalen
                                Fachzeitschriften oder internationalen Konferenzbänden zum Zeitpunkt
13                              der Festlegung der Gutachter nachgewiesen werden können.
Veröffentlichungen
                              „Die Veröffentlichung von abgeschlossenen Teilen,
                               auch vor der Begutachtung der Dissertation, in
                               internationalen Publikationsorganen wird empfohlen.
                               Falls solche Veröffentlichungen zum Zeitpunkt der
                               Bestellung der Gutachterinnen / Gutachter nicht
Auswahl der Gutachter/innen

                               nachgewiesen werden können, sind mindestens drei
                               Gutachten einzuholen, von denen wenigstens eines von
                               außerhalb der TU Graz kommen muss.“ CURR §5

                              „Die Doctoral School für Maschinenbau strebt an, dass
                               aus der Forschungsarbeit der Dissertantin / des
                               Dissertanten vor Abschluss des Doktoratsstudiums etwa
                               zwei Publikationen bei international begutachteten
                               Fachzeitschriften oder bei international begutachteten
                               facheinschlägigen Konferenzen eingereicht, zur
                               Veröffentlichung angenommen oder erschienen sind.“
14                             STAT Abs. 8
Veröffentlichungen - Erläuterungen
                               Veröffentlichung (Publikation) von abgeschlossenen Teilen der
                                Dissertation: Erscheinen eines Fachartikels in einer Fachzeitschrift oder
                                im Tagungsband einer facheinschlägigen Konferenz (full-text paper).
                               Publico, publicare: in die Öffentlichkeit stellen. Nachweis der
                                wissenschaftlichen Publikation in Fachzeitschrift oder Fachtagung häufig
Auswahl der Gutachter/innen

                                durch Angabe der ISBN (international standard book number), ISSN
                                (international standard serial number), DOI (digital object identifier) oder
                                Angabe des Links im world wide web.
                               Erstautorenschaft: Alle Autoren einer wissenschaftlichen Arbeit sind für
                                deren Inhalt gemeinsam verantwortlich. (Richtlinie des Rektorates der
                                TU Graz zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis §5 Abs.2)
                               Begutachtete wissenschaftliche Arbeit: positive Kommentare von
                                oftmals anonymen Experten des selben Fachgebietes müssen für das
                                       Erscheinen des wissenschaftlichen Textes vorliegen.
                                           („Peer review“ = Begutachtung durch Ebenbürtige)
                                Die Doctoral School führt kein Ranking begutachteter Zeitschriften
15                              oder Konferenzen.
Veröffentlichungen - Begutachtung
                               Ablehnung – Akzeptanz unter Auflagen – sofortige Akzeptanz der Arbeit
                              ...Unfortunately, the paper
                              does not achieve enough in
                              either     of      these      two
                              categories     to      guarantee
                              publication and therefore I
Auswahl der Gutachter/innen

                              recommend rejection. ... The
                              insights revealed are hidden
                              in unclear text and messy
                              presentation, so there is no
                              message. It may be that with
                              extra    data,    and    further
                              analysis,      the       present
                              manuscript could be extended
                              into a good paper, so I would
                              also recommend to the authors
                              to think about the issues
                              below and re-submit a better
                              paper at this or at another
                              journal.   It   would     be   so
                              different    than    this    one,
                              however, that I could not
                              consider it as a "revision".

16                                      Reviewer #2: Congratulation to the important, clearly presented and accurately elaborated work.
Beurteilung der Publikationstätigkeit

                                                                      Zur Beurteilung der Publikations-
                                                                      tätigkeit der Dissertantin / des
                                                                      Dissertanten ist die Rückseite des
                                                                      Formulars „Vorauswahl der Gutachter“
Auswahl der Gutachter/innen

                                                                      auszufüllen. Das Formular ist auch vom
                                                                      Betreuer und vom Vorsitzenden der
                                                                      Doctoral School zu zeichnen.

17
                              Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
Auswahl der Prüferinnen / Prüfer

                            Die Prüferinnen / Prüfer werden in der Regel mit den Gutachtern ident sein,
                             müssen das aber nicht zwingend sein (CURR §7). D.h. der Betreuer/in wird in
                             der Regel Erstgutachter/in und Prüfer/in sein, der Zweitgutachter/in,
                             Zweitprüfer/in.
                            Prüfer/innen und Gutachter/innen werden vom Studiendekan festgelegt.
Auswahl der Prüfer/innen

                            Der Prüfungssenat besteht in der Regel aus drei Personen. Die/der
                             Zweitprüfer/in wird in der Regel ein einschlägig kompetenter habilitierter
                             Hochschullehrer sein, der Studiendekan wird in der Regel Vorsitzender sein,
                             oder diesen bestellen (STAT Abs.14).
                            Das Rigorosum besteht aus einer Präsentation und Fragen der
                             Prüfer/innen zur durchgeführten wissenschaftlichen Arbeit. Diese Prüfung ist
                             öffentlich, zur Befragung sind aber nur die Mitglieder des Prüfungs-
                             senats zugelassen (STAT Abs. 15).

18
Einreichung der Dissertation

                                                                 Ein Merkblatt zur Einreichung der
                                                                  Dissertation und zur Anmeldung zum
                                                                  Rigorosum liegt im Dekanat der
                                                                  Fakultät auf.
Einreichung der Dissertation

19
                               Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
Einreichung der Dissertation
                                                               Der Dissertation ist eine eidesstattliche
                                                                Erklärung beizufügen.
                                                               Dissertationen unterliegen den
                                                                Richtlinien guter wissenschaftlicher
                                                                Praxis für Veröffentlichungen (Richtlinie
Einreichung der Dissertation

                                                                des Rektorates der TU Graz zur
                                                                Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis §5).
                                                               Plagiatsprüfung: Betreuer veranlasst digitale
                                                                Plagiatsprüfung wissenschaftlicher
                                                                Arbeiten. Diese muss bei Einreichung
                                                                vorliegen.

20
                               Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
Sperre der Dissertation

                                                                Entstand die Dissertation im anwendungs-
                                                                 nahen Bereich mit Industriekooperation so ist
                                                                 die Sperrung einer Dissertation zur
                                                                 Geheimhaltung durch den Dissertanten
                                                                 und den Betreuer, sowie nach
Einreichung der Dissertation

                                                                 Genehmigung durch den Studiendekan
                                                                 möglich.

21
                               Dekanat der Fakultät für Maschinenbau und Wirtschaftswissenschaften /Homepage
jüngst abgeschlossene oder in Abschluss begriffene
         Dissertationen am Institut für Thermische
22       Turbomaschinen und Maschinendynamik
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