Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte - Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen - VBG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
VBG-Fachwissen Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen
VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung und versichert bundesweit über 1,1 Millionen Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Der Auftrag der VBG teilt sich in zwei Kernaufgaben: Die erste ist die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeits- bedingten Gesundheitsgefahren. Die zweite Aufgabe ist das schnelle und kom- petente Handeln im Schadensfall, um die Genesung der Versicherten optimal zu unterstützen. Knapp 490.000 Unfälle oder Berufskrankheiten registriert die VBG pro Jahr und betreut die Versicherten mit dem Ziel, dass die Teilhabe am Arbeits- leben und am Leben in der Gemeinschaft wieder möglich ist. 2.400 VBG-Mitarbei- terinnen und -Mitarbeiter kümmern sich an elf Standorten in Deutschland um die Anliegen ihrer Kunden. Hinzu kommen sechs Akademien, in denen die VBG-Semi- nare für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stattfinden. Weitere Informationen: www.vbg.de Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen Diese Schrift der VBG ist der Nachfolger der ehemaligen BGI 813. Sie beschreibt Gefährdungsschwerpunkte und Präventionsmaßnahmen, die die Arbeitsschutzanforderungen nach dem aktuellen Kenntnisstand erfüllen. Auf- grund geänderter Verfahren wird die Schrift nicht mehr im Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzli- chen Unfallversicherung (DGUV) geführt. Wesentliche Änderungen in Bezug auf die Version 2.2/2015-04 sind: • Neue Struktur • Begriffsdefinitionen wurden erweitert und angepasst • Inhalt wurde an die aktuellen Rechtsnormen, die technischen Regeln und die VDE-Bestimmungen angepasst • Der Anhang wurde aktualisiert Version 3.0/2019-03
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 1 Anwendungsbereich 4 2 Begriffe 4 2.1 Elektrische Anlagen 4 2.2 Elektrische Geräte 4 2.3 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme 5 2.4 Prüfung nach Änderung und Instandsetzung 5 2.5 Wiederholungsprüfung 5 2.6 Zur Prüfung befähigte Person 5 2.7 Außenproduktionen 5 3 Verantwortung und Organisation, Gefährdungsbeurteilung 6 4 Beschaffungshinweise 7 4.1 Komformitätserklärung 7 4.2 Produkte ohne CE-Zeichen 7 5 Elektrische Anlagen 8 5.1 Erstprüfung 8 5.2 Prüfungen nach Änderung und Instandsetzung (Reparatur) 9 5.3 Wiederholungsprüfung 9 6 Elektrische Betriebsmittel 10 6.1 Erstprüfung 10 6.2 Prüfungen nach Änderung und Instandsetzung (Reparatur) 11 6.3 Wiederholungsprüfungen 12 7 Prüffristen 14 7.1 Prüfnachweise 19 8 Anforderungen an Mess- und Prüfgeräte 20 Anhang 1: Systeme nach Art der Erdverbindung 21 Anhang 2: Kurzzeichen und Symbole 22 Anhang 3: Schutzarten 23 Anhang 4: EG-Konformitätserklärung (Muster) 24 Anhang 5: Prüfprotokoll für elektrische Anlagen (Muster) 25 Anhang 6: Reparatur- und Abnahmeprotokoll für elektrische Geräte (Muster) 26 Anhang 7: Anlage zum Auftragsschreiben (Muster) 27 2
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Vorbemerkung Nach den geltenden Bestimmungen gebaute und betriebene Geräte sind ein wesentlicher Be- standteil der Arbeitssicherheit. Die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer ist verpflichtet, sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Um die Sicherheit der Arbeitsmittel zu gewährleisten, müssen diese – ab- hängig von der Art und Weise der Nutzung und dem Einsatzbereich – so geprüft werden, dass mög- liche sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden können. Diese VBG-Fachinformation wurde gemeinsam von der • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und dem • Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF.medienakadamie, ARTE, Bavaria, BR, Deutschlandradio, DW, HR, IRT, MDR, Mediengruppe RTL Deutschland, NDR, RBB, ORF, RB, RBT, tpc, SR, SRG-SSR, Studio Hamburg, SWR, WDR, ZDF erstellt. Diese VBG-Fachinformation ist abgestimmt mit: • Bundesverband Beleuchtung & Bühne e. V. (BVB) • Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e. V. (DTHG) • Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) • Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e. V. (VPLT) 3
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte 1 Anwendungsbereich Diese Fachinformation enthält praxisgerechte Kabaretts, Bars und Diskotheken sein. Hierzu Hinweise und Informationen für die Durchfüh- zählen auch Aufnahme- und Szenenflächen bei rung von Prüfungen elektrischer Anlagen und Außenaufnahmen. Geräte, die in der Veranstaltungstechnik be- In Betriebs- und Produktionsstätten im Ausland ziehungsweise in den Betriebs- und Produk- sind unter Berücksichtigung der örtlichen Rege- tionsstätten für Fernsehen, Hörfunk, Film und lungen gleichwertige Maßnahmen zu treffen. Theater verwendet werden. Diese Fachinformation kann auch in branchen- Betriebsstätten sind zum Beispiel Werkstätten, fremden Betrieben angewendet werden, wenn Lagerräume, Probenräume oder auch Büroräume. die branchenspezifischen Kriterien und Bezüge entsprechend angepasst werden. Produktionsstätten können Studios, Theater, Mehrzweckhallen, Kirchen, Schulen, Varietés, 2 Begriffe 2.1 Elektrische Anlagen • Stationäre Anlagen • Nicht stationäre (mobile) Anlagen sind technische Einrichtungen und Anlagen, sind elektrische Anlagen, die entsprechend die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch er- zum Beispiel elektrische Installationen in richtet und nach dem Einsatz wieder abgebaut –– Gebäuden, werden. Hierzu gehören insbesondere die vo- –– Übertragungsfahrzeugen, rübergehend errichteten elektrischen Anlagen –– anderen technischen Sonderfahrzeugen, für Produktionen und Veranstaltungen bezie- –– Containern. hungsweise in Veranstaltungsstätten. 2.2 Elektrische Geräte Elektrische Geräte sind ortsfeste oder ortsver- • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel änderliche betriebsfertige elektrische Betriebs- sind gebrauchsfertige Arbeitsmittel, die wäh- mittel. rend des Betriebes bewegt werden oder leicht • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel von einem Platz zum anderen gebracht wer- sind Arbeitsmittel, die an ihrem Aufstellungs- den können, während sie am Versorgungs- ort befestigt oder mechanisch fest an diesen stromkreis angeschlossen sind, zum Beispiel gebunden sind. Dazu zählen auch Geräte mit –– Handbohrmaschine, Stichsäge, beweglichen Anschlussleitungen, die nur vo- –– Föhn, rübergehend fest angebracht sind oder Ge- –– Reportageleuchte, räte, deren Masse so groß ist, dass sie nicht –– Scheinwerfer, leicht bewegt werden können, zum Beispiel –– Verlängerungsleitung, –– „Dimmer-City“, –– Leitungsroller („Kabeltrommel“), –– Regieplätze (FoH), –– Kleinverteiler. –– LED-Wände, –– Drehbank, Standbohrmaschine, –– Kühlschrank, Elektroherd. 4
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte 2.3 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme Vor der ersten Inbetriebnahme von Anlagen und sowie eventuell vorhandene Mängel aufdecken. Geräten muss eine Prüfung durchgeführt wer- Auch soll die Eignung für die vorgesehene, be- den, damit nur sicherheitstechnisch einwand- stimmungsgemäße Verwendung festgestellt freie elektrische Geräte und Anlagen betrieben werden – insbesondere bezogen auf die zu er- werden. Diese soll darüber hinaus die Vollstän- wartenden äußeren Einflüsse und Umgebungs- digkeit und Funktionsfähigkeit gewährleisten bedingungen. 2.4 Prüfung nach Änderung und Instandsetzung Nach Änderung und Instandsetzung ist eine ben worden sind. Sie soll feststellen, ob das Prüfung durchzuführen, insbesondere, wenn ursprüngliche Sicherheitsniveau nach der Än- dabei in sicherheitsrelevante Bereiche einge- derung oder Instandsetzung in vollem Umfang griffen wurde, sicherheitsrelevante Bauteile wiederhergestellt beziehungsweise gewährleis- beschädigt oder Schutzmaßnahmen aufgeho- tet ist. 2.5 Wiederholungsprüfung Zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustan- beim Besichtigen oder Erproben erkannt wer- des elektrischer Anlagen und Geräte sind die- den, sind mit dem Prüfergebnis bekanntzuge- se wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen. ben und bei der Bewertung zu berücksichtigen. Solche Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die nach der Inbetriebnahme aufgetreten sein kön- Wiederholungsprüfungen sind in bestimmten nen. Sie dienen dem Nachweis, dass sich die Zeitabständen (Prüffristen) durchzuführen. Die Anlagen und Geräte trotz der bisher beim Betrei- Prüffrist ist so festzulegen, dass die Geräte und ben, Transportieren oder Lagern aufgetretenen Anlagen im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen Beanspruchungen immer noch in einem siche- sicher benutzt und Mängel rechtzeitig erkannt ren und ordnungsgemäßen Zustand befinden. werden können. Durch Wiederholungsprüfungen sind der ord- Die Durchführung wiederkehrender Prüfungen nungsgemäße Zustand, die Wirksamkeit der entbindet weder den Betreiber noch die Benut- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag zerin oder den Benutzer von der Verpflichtung und weitere durch die Elektroenergie oder dafür zu sorgen, dass bei erkennbaren Mängeln durch die Funktion der Anlage beziehungsweise an Anlagen und Geräten diese der Nutzung so- des Geräts entstehende Gefährdungen nachzu- fort entzogen und einer Reparatur zugeführt weisen. Auch mechanische Gefährdungen, die werden. 2.6 Zur Prüfung befähigte Person Die zur Prüfung befähigte Person (die Prüferin die erforderliche Fachkenntnis zur Durchfüh- oder der Prüfer) ist eine Person, die durch ihre rung von Prüfungen verfügt. In der Regel werden elektrotechnische Ausbildung, ihre Berufserfah- diese Anforderungen von Elektrofachkräften rung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit über erfüllt. 2.7 Außenproduktionen Außenproduktionen sind Veranstaltungen und Freien. Dazu gehört auch der Tournee- und Gast- Produktionen in „fremden Häusern“ und im spielbetrieb. 5
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte 3 erantwortung und Organisation, V Gefährdungsbeurteilung Die Unternehmerin beziehungsweise der Unter- den. Die Anforderungen an diese Personen sind nehmer hat die Pflicht zur Durchführung der Ge- in der TRBS 1203 festgelegt. In der Regel sind fährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutz- dies Elektrofachkräfte. gesetz und legt nach den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung die Art und den Bei der Prüfung von ortsveränderlichen elektri- Umfang der Prüfungen sowie die Prüffristen und schen Betriebsmitteln kann die Elektrofachkraft die „Zur Prüfung befähigten Personen“ fest. als zur Prüfung befähigte Person durch Hilfs- kräfte unterstützt werden. Die Auswahl, die Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu Unterweisung und die Aufsicht über die Hilfs- dokumentieren. Eine Gefährdungsbeurteilung kräfte liegen in der Verantwortung der Elektro- kann auch aufgrund langjähriger Erfahrung und fachkraft. Berücksichtigung von aufgetretenen Fehlern und Mängeln erfolgen. Die vorliegende Fachin- Das Ergebnis der Prüfungen ist zu dokumen- formation ist das Ergebnis solcher bewährten tieren. Eine Sicht- und Funktionsprüfung vor Gefährdungsbeurteilungen. der Benutzung des Arbeitsmittels ist durch die Nutzerin oder den Nutzer durchzuführen. Die- Die Unternehmerin beziehungsweise der Unter- se Prüfung unterliegt keiner Dokumentations- nehmer hat dafür zu sorgen, dass die Prüffris- pflicht. ten eingehalten und Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Sie beziehungsweise er Private Geräte dürfen nur dann im Betrieb ver- trifft die dazu erforderlichen organisatorischen wendet werden, wenn dies der Unternehmer Maßnahmen. Insoweit hat die Unternehmerin beziehungsweise die Unternehmerin ausdrück- beziehungsweise der Unternehmer die Organi- lich gestattet hat. Diese Geräte unterliegen sations-, Auswahl- und Kontrollverantwortung. ebenfalls diesen Regelungen. Es gehört zu den Pflichten von Führungskräften (Vorgesetzte, Meister/in, Abteilungsleiter/in), dafür zu sorgen, dass nur geprüfte elektrische Anlagen und Geräte in Betrieb genommen und bestimmungsgemäß verwendet werden. Auch muss die Durchführung erforderlicher Wiederho- lungsprüfungen fristgerecht veranlasst werden. Elektrische Anlagen und Geräte dürfen nur von „zur Prüfung befähigten Personen“ geprüft wer- 6
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte 4 Beschaffungshinweise Die Unternehmerin beziehungsweise der Unter- Formen der Beschaffung sind: Kaufen, Mieten, nehmer hat bei der Beschaffung die Auswahl- Leihen, Leasing oder auch die Mitbenutzung verantwortung. Sie beziehungsweise er stellt von Arbeitsmitteln. Jede Beschaffung führt zu sicher, dass nur Geräte oder Anlagen beschafft einer Übergabe an die Auftraggeberin bezie- werden, die für den geplanten betrieblichen hungsweise den Auftraggeber (die beziehungs- Einsatz geeignet und ausreichend bemessen weise der Beschaffende) und wird durch eine sind und dass diese bestimmungsgemäß einge- formale Abnahme (Richtigkeit, Vollständigkeit) setzt werden. und technische Abnahme (Funktion, Ausstat- tung) sowie die Aushändigung der erforderli- chen Dokumentation abgeschlossen. 4.1 Konformitätserklärung Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Bei der Auftragsvergabe sollte vereinbart wer- ist der Hersteller beziehungsweise Importeur den, dass die EG-Konformitätserklärung mit oder Händler verpflichtet, das CE-Zeichen an Nennung der angewandten Normen von der seinem Gerät anzubringen und eine EG-Konfor- Auftragnehmerin beziehungsweise vom Auf- mitätserklärung zu erstellen. Dadurch bestätigt tragnehmer mitzuliefern und Bestandteil des er, dass das Erzeugnis den Sicherheitsstan- Auftrags ist. Eine Konformitätserklärung erleich- dards der EU-Richtlinien entspricht. Ein Produkt tert die Beurteilung, ob ein Gerät für den vorge- mit CE-Zeichen gilt als sicher und darf in der EU sehenen Einsatz sicher ist. frei gehandelt und betrieben werden. 4.2 Produkte ohne CE-Zeichen Bei Produkten ohne CE-Zeichen und ohne Kon- Elektrische Betriebsmittel, die für den Eigenbe- formitätserklärung muss der sicherheitstechni- darf hergestellt werden (beispielsweise Leitun- sche Nachweis grundsätzlich durch eine Einzel- gen, Verteiler, Sonderanfertigungen), müssen prüfung und Nachzertifizierung dokumentiert ebenfalls die geltenden Sicherheitsanforde- werden. Dabei sind technische Unterlagen ent- rungen erfüllen. Auch für diese Betriebsmittel sprechend den EG-Richtlinien zu erstellen. Je muss somit eine Konformitätserklärung ange- nach Art des Produktes hat die Nachzertifizie- fertigt und das CE-Zeichen angebracht werden. rung durch den Betreiber oder durch eine unab- Einzelstücke und Kleinserien sind von dieser hängige Prüfstelle zu erfolgen. Regelung nicht ausgeschlossen! 7
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte 5 Elektrische Anlagen 5.1 Erstprüfung Eine elektrische Anlage darf erst in Betrieb ge- • mit den Sicherheitsanforderungen der zutref- nommen werden, wenn eine Prüfung ergeben fenden Betriebsmittelnormen übereinstim- hat, dass die errichtete Anlage elektrisch und men, mechanisch den vorgegebenen Sicherheitsan- Anmerkung: Dies darf durch Überprüfung der forderungen entspricht. Kennzeichnung mit einem Sicherheitszeichen oder durch Zertifizierung nachgewiesen wer- Dies gilt auch für die Zusammenschaltung von den. Übertragungsfahrzeugen und das Errichten von • entsprechend den Normen der Reihe DIN VDE mobilen elektrischen Anlagen mit Hilfe be- 0100 und den Herstellerangaben korrekt aus- triebsfertiger („steckerfertiger“) Geräte – zum gewählt und errichtet wurden, Beispiel bei Außenproduktionen oder in der • ohne sichtbare, die Sicherheit beeinträchti- Veranstaltungstechnik. gende Beschädigungen sind, • den Schutz gegen elektrischen Schlag ge- Prüfpflichtig ist hierbei nur das errichtete Vertei- währleisten (DIN VDE 0100-410), lernetz. Der Anschluss auch mehrerer stecker- • die besonderen Umgebungsbedingungen des fertiger Verbraucher an vorhandene ortsfeste Aufstellungsortes berücksichtigen, Steckdosen erfordert keine Erstprüfung. Al- • für die zu erwartenden äußeren Einflüsse ge- lerdings muss vor der Benutzung die Fehler- eignet sind. freiheit dieser Steckdosenstromkreise durch Elektrofachkräfte oder durch elektrotechnisch Neben der ordnungsgemäßen Auswahl der Be- unterwiesene Personen festgestellt werden. Zur triebsmittel muss das Vorhandensein und die Fehlerfreiheit gehört vorrangig die sichere Funk- Selektivität von Schutzeinrichtungen, insbe- tion der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen sondere von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen Schlag. (RCDs) für den Personenschutz mit einem Nenn- fehlerstrom ≤ 30 mA nachgewiesen werden. Ersatzweise kann die Stromversorgung der elek- trischen Betriebsmittel bis 16 A über eine porta- ble Differenzstromeinrichtung mit Fehlerstrom-, Erprobung und Messung Schutzleiterbruch-, Schutzleiterspannungs- und Fremdspannungsüberwachung (Sicherheits- Das nachstehend aufgeführte Verfahren zur Erpro- Fehlerstrom-Schutzschalter, PRCD-S, SPE-RCD) bung und Messung ist, sofern zutreffend, vorzugs- mit einem Nennfehlerstrom ≤ 30 mA erfolgen. weise in der folgenden Reihenfolge vorzunehmen: • Durchgängigkeit der Schutzleiter, einschließ- An Anlagen sind gemäß DIN VDE 0100- lich aller Schutzpotenzialausgleichsleiter 600:2017-06 die folgenden Prüfschritte durch- • Isolationswiderstand der elektrischen Anlage zuführen: • Isolationswiderstand zur Bestätigung der Wirksamkeit des Schutzes durch SELV, PELV Anmerkung: Aus organisatorischen Gründen oder durch Schutztrennung können Teilbereiche nacheinander geprüft und • Prüfung zur Bestätigung der Wirksamkeit des anschließend in Betrieb genommen werden. Schutzes durch automatische Abschaltung der Stromversorgung • Spannungspolarität Besichtigung • Prüfung der Phasenfolge der Außenleiter • Funktionsprüfungen, zum Beispiel von Die Besichtigung muss vor der Erprobung und Notaus-Schaltern oder Isolationsüberwa- Messung üblicherweise bei spannungsfreier chungseinrichtungen (IMDs) und von Fehler- Anlage durchgeführt werden. strom-Schutzeinrichtungen (RCDs) durch Be- tätigen der Prüftaste. Dies dient dem Nachweis, dass die verwende- Festgelegte Grenzwerte sind der Tabelle 1 zu ten elektrischen Betriebsmittel entnehmen. 8
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Anmerkung: Aus organisatorischen oder be- Dieser Prüfbericht muss Details des Anlagen- triebsspezifischen Gründen kann von der Rei- umfangs, der durch den Bericht abgedeckt henfolge abgewichen oder auf Teilprüfungen ist, zusammen mit einer Aufzeichnung über verzichtet werden, wenn anhand einer Gefähr- das Besichtigen und die Ergebnisse des Erpro- dungsbeurteilung ermittelt wurde, dass der si- bens und Messens umfassen. Die Aufzeich- chere Betrieb gewährleistet ist. nungen über die geprüften Stromkreise und die Prüfergebnisse müssen jeden Stromkreis Im Falle eines festgestellten Fehlers sind Erpro- aufführen, einschließlich der zugehörenden bungen und Messungen, die durch diesen Fehler Schutzeinrichtung(en), und müssen die Ergeb- möglicherweise beeinflusst wurden, zu wieder- nisse der geforderten Erprobungen und Mes- holen, nachdem dieser Fehler behoben wurde. sungen enthalten. Liegt ein Protokoll der Erstprüfung nach DIN Dokumentation VDE 0100-600 vor, ist eine erneute Prüfung durch den Betreiber nicht erforderlich. Nach Beendigung der Prüfung muss ein Prüf- bericht der elektrischen Anlage erstellt werden. 5.2 Prüfungen nach Änderung und Instandsetzung (Reparatur) Nach Instandsetzung, Änderung oder Erweite- ßen Zustandes zu gewährleisten. Bei Änderun- rung einer mobilen elektrischen Anlage ist – gen und Erweiterungen ist auch besonders dar- genau wie bei einer Errichtung – eine Prüfung auf zu achten, dass die Sicherheit in der bereits nach DIN VDE 0100-600 durchzuführen (siehe bestehenden Anlage nicht beeinträchtigt wird. Kapitel 5.1), um den Erhalt des ordnungsgemä- 5.3 Wiederholungsprüfung In der Regel werden mobile elektrische Anlagen • Bestätigung der Bemessung und Einstellung für Veranstaltungstechnik wieder abgebaut, bevor von Überwachungseinrichtungen, zum Bei- eine wiederkehrende Prüfung anstehen würde. spiel von Differenzstrom-Überwachungsgerä- ten (RCMs), Isolationsüberwachungseinrich- Die wiederkehrende Prüfung ist in DIN VDE 0105- tungen (IMDs), 100/A1 beschrieben und umfasst Besichtigen, • Bestätigung, dass die Sicherheit der Anlage Erproben und Messen. Der Umfang entspricht nicht durch etwaige Beschädigungen oder inhaltlich der DIN VDE 0100-600 (siehe 5.1). Die Verschleiß beeinträchtigt ist, Prüfung muss möglichst ohne Demontage oder • Erkennen von Abweichungen zu den Anforde- soweit erforderlich mit Teildemontage durchge- rungen der relevanten Teile der Normen der führt werden, um Folgendes zu erreichen: Reihe DIN VDE 0100 und von Fehlern in der • Sicherheit von Personen und Nutztieren vor Anlage, aus denen sich eine Gefahr ergeben den Wirkungen des elektrischen Schlags und kann. vor Verbrennungen, • Schutz gegen Sachschäden durch Brand und Ausführliche Informationen über die wiederkeh- Wärme, die durch Fehler in der elektrischen rende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen Anlage entstehen, können der DGUV Information 203-072 entnom- • Bestätigung, dass die nach DIN VDE 0100-410 men werden. geforderten Bemessungen, zum Beispiel der Abschaltzeiten oder der Schutzeinrichtungen, eingehalten sind, 9
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Grenzwerte der DIN VDE 0100-600:2017-06 Messungen Grenzwerte/Erläuterungen Widerstand der Schutz- Ein höchstzulässiger Widerstandswert ist nicht vorgegeben. Der gemessene leiter- und Potentialaus- Wert sollte nicht höher sein als der der Leitungslänge entsprechende Leiterwi- gleichsleiter derstand zuzüglich der üblichen Übergangswiderstände. (Siehe Tabelle 3) Isolationswiderstand zwi- ≥ 1 MΩ schen allen aktiven Lei- tern und dem Schutzleiter TN-System: Einhaltung der nach DIN VDE 0100-410 geforderten Abschaltzeit durch Messung Schutz durch automa- der Fehlerschleifenimpedanz in Verteilstromkreisen. Wenn Fehlerstrom-Schutz- tische Abschaltung der einrichtungen (RCDs) mit einem Nennfehlerstrom ≤ 30 mA eingesetzt werden, Stromversorgung ist die Messung der Fehlerschleifenimpedanz im Allgemeinen nicht erforderlich, aber die Messungen des Auslösestroms und der Auslösezeit der Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD) sind durchzuführen. Prüfung der Phasenfolge Bei mehrphasigen Stromkreisen muss ein Rechtsdrehfeld nachgewiesen werden. Tabelle 1 6 Elektrische Betriebsmittel 6.1 Erstprüfung Elektrische Geräte (auch fabrik- oder montage- In den Fällen, in denen eine Konformitätser- fertige oder neu angeschaffte Betriebsmittel) klärung durch den Hersteller beziehungsweise dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn Importeur nicht beigebracht wird sowie bei Ge- eine Prüfung ergeben hat, dass das Gerät den räten, die für den Eigenbedarf gefertigt werden, vorgegebenen Sicherheitsanforderungen ent- ist eine Eingangsprüfung nach den entspre- spricht. Darüber hinaus ist die Prüffrist für die chenden Gerätenormen zu veranlassen. Das Er- wiederkehrende Prüfung mit Hilfe einer Gefähr- gebnis dieser Prüfung ist zu dokumentieren. dungsbeurteilung festzulegen und das Gerät entsprechend zu kennzeichnen. Gibt es keine einschlägigen Normen oder wird von diesen abgewichen, ist die gleiche Sicher- Es sind folgende Prüfungsschritte durchzuführen: heit auf andere Weise zu gewährleisten. Die • Besichtigung (Vollständigkeit, Eignung für Sicherheitsmaßnahmen bei der Benutzung wer- den vorgesehenen Einsatzzweck und Ein- den nach einer Gefährdungsbeurteilung schrift- satzort, Transportschäden, vorhandene Prüf- lich festgelegt (Betriebsanweisung). zeichen, CE-Zeichen, gegebenenfalls GS-Zei- chen, Konformitätserklärung) • Messung (Details siehe unter 6.2) Dokumentation • Funktionsprüfung (Erprobung) Nach Beendigung der Prüfung müssen eine Bei Geräten mit GS-Zeichen oder Konformitäts- Gefährdungsbeurteilung und ein Prüfbericht erklärung, in der die Einhaltung der einschlägi- erstellt werden. Die Prüffrist für Wiederholungs- gen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird, prüfungen und eventuelle Besonderheiten oder kann auf die Messung verzichtet werden. Hinweise zur Benutzung müssen dokumentiert werden. Es hat sich bewährt, das Gerät ent- Bei Miet- oder Leihgeräten erfolgt eine Ein- sprechend zu kennzeichnen, damit dem Benut- gangsprüfung. Wenn der/die Vermieter/in oder zer oder der Benutzerin das Identifizieren des Verleiher/in eine Prüfbescheinigung mitliefert, nächsten Prüftermins ermöglicht wird. kann auf die Messung verzichtet werden. 10
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte 6.2 Prüfungen nach Änderung und Instandsetzung (Reparatur) Nach Änderung und Instandsetzung von Gerä- Zur Messung des Isolationswiderstandes: ten sind diese nach den Vorgaben der DIN VDE Bei der Messung des Isolationswiderstandes 0701-0702 zu prüfen. Die darin enthaltenen muss sichergestellt sein, dass alle Isolierungen er- Messungen und die grundsätzlich einzuhalten- fasst werden. Das Gerät muss in betriebsmäßigem den Grenzwerte sind in Tabelle 2 zusammenge- Zustand sein. Alle Schalter, Regler und so weiter fasst. müssen geschlossen sein. Ist dies nur bei anlie- gender Netzspannung möglich – zum Beispiel bei Es sind die Prüfungsschritte Besichtigung, Mes- Geräten mit Stand-by-Schaltung –, muss anstelle sung und Funktionsprüfung durchzuführen: der Messung des Isolationswiderstandes die Mes- sung des Schutzleiterstroms beziehungsweise des Berührungsstroms durchgeführt werden. Besichtigung Bei Geräten der Informationstechnik oder wenn Nach Änderung und Instandsetzung ist eine Bedenken gegen die Durchführung einer Isola- Sichtprüfung von besonderer Bedeutung. Be- tionsmessung bestehen, darf diese entfallen. sonders wichtig ist, dass die zur elektrischen Dann ist auf jeden Fall die Messung des Schutz- und mechanischen Sicherheit beitragenden Tei- leiterstroms beziehungsweise des Berührungs- le nicht beschädigt und wieder ordnungsgemäß stroms durchzuführen. angebracht und sind. Dies gilt vor allem bei Geräten der Schutzklasse II für Teile, welche die Werden bei Geräten, die Heizelemente enthal- Schutzisolation gewährleisten. Beim Besichti- ten, die geforderten Isolationswiderstandswer- gen ist darüber hinaus zum Beispiel auf Folgen- te nicht eingehalten, so ist der Schutzleiter- des zu achten: strom beziehungsweise der Berührungsstrom • Schäden an den Anschlussleitungen zu messen. • Schäden an Isolierungen • Zustand des Netzsteckers und der Zugentlas- Zur Messung des Schutzleiterstroms tung Bei Geräten mit Schutzleiter ist der Schutzleiter- • Schäden am Gehäuse strom zu messen. Die Messung muss in beiden • Verschmutzungen von der Kühlung dienen- Positionen des Netzsteckers erfolgen! den Öffnungen • Lesbarkeit aller der Sicherheit dienenden Auf- Für die Messung des Schutzleiterstroms kann schriften, Symbole, der Kenndaten und des die direkte Messung oder das Differenzstrom- Typenschildes messverfahren verwendet werden. Bei der direkten Messung muss das Gerät iso- Erläuterungen zu den Messungen liert aufgestellt sein. Außer der Netzanschluss- leitung dürfen keine weiteren Leitungen ange- Zur Messung des Schutzleiterwiderstandes: schlossen sein. Bei den Messungen nach dem Während der Messung muss die Anschlusslei- Differenzstromverfahren entfallen diese Voraus- tung über ihre ganze Länge, besonders in der setzungen. Nähe der Anschlussstellen, bewegt werden. Bei Verlängerungsleitungen, Geräteanschluss- Alle berührbaren leitfähigen Teile, die im Fehler- leitungen oder auch mobilen Mehrfachsteckdo- fall Spannung annehmen können, müssen mit sen kann diese Messung entfallen dem Schutzleiter verbunden sein. Berührbare leitfähige Teile, die nicht an den Schutzleiter Zur Messung des Berührungsstroms: angeschlossen sind, müssen entsprechend den Bei Geräten ohne Schutzleiter und bei Geräten Anforderungen der Schutzisolation von Span- der Schutzklasse I mit berührbaren leitfähigen nung führenden Teilen sicher getrennt sein und Teilen, die nicht mit dem Schutzleiter verbun- sind wie berührbare leitfähige Teile an Geräten den sind, erfolgt die Messung des Berührungs- der Schutzklasse II zu betrachten. stroms. Die Messung muss in beiden Positio- nen des Netzsteckers erfolgen! 11
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Für die Messung des Berührungsstroms kann Funktionsprüfung (Erprobung) die direkte Messung oder das Differenzstrom- messverfahren verwendet werden. Vor der Übergabe an die Benutzerin oder den Benutzer muss nach Änderung und Instandset- Bei der direkten Messung muss das Gerät iso- zung eine Funktionsprüfung durchgeführt wer- liert aufgestellt sein. Außer der Netzanschluss- den, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch leitung dürfen keine weiteren Leitungen ange- entspricht. Dabei muss auch die Wirksamkeit schlossen sein. Bei den Messungen nach dem vorhandener Schutzeinrichtungen überprüft Differenzstromverfahren entfallen diese Voraus- werden. setzungen. Hinweis: Bei Geräten mit elektronischen Vor- schalteinrichtungen kann es zu höheren Ableit- Nachweis der Wirksamkeit weiterer strömen kommen. In diesen Fällen sind die ma- Schutzeinrichtungen ximal zulässigen Ableitstromgrenzwerte nach Benutzerinformationen des Herstellers oder die Verfügt das Gerät über weitere Schutzeinrich- Werte der Gerätenormen einzuhalten. Da hohe tungen (zum Beispiel Fehlerstrom-Schutzein- Ableitströme zu Gefährdungen führen können, richtungen (RCDs) oder Isolationsüberwa- müssen eventuell weitergehende Maßnahmen chungsgeräte), so sind diese zu prüfen. Dabei nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1) ergriffen werden. sind auch die Herstellerangaben zu berücksich- tigen. Insbesondere bei Fehlerstrom-Schutzein- richtungen (RCDs) für den Personenschutz ist Dokumentation die Einhaltung der erforderlichen Abschaltzeit und Differenzstromstärke zu überprüfen. Nach Beendigung der Prüfung muss ein Prüf- bericht des elektrischen Geräts erstellt werden. Das Gerät ist mit einer Prüfplakette oder ähn- lichem so zu kennzeichnen, dass die Art der durchgeführten Prüfung und der nächste Prüf- termin zu erkennen sind. 6.3 Wiederholungsprüfungen Die Prüfung erstreckt sich sowohl auf elektri- • Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung sche Geräte, die durch eine Steckvorrichtung und Korrosion vom Netz getrennt werden können als auch • Vorhandensein und Zustand erforderlicher auf Geräte, die fest an das Netz angeschlossen Luftfilter sind. Der Prüfumfang ist in DIN VDE 0701-0702 • Freie Kühlöffnungen festgelegt. Die Prüfung umfasst: • Lesbarkeit aller der Sicherheit dienenden Auf- schriften, Symbole, der Kenndaten und des Typenschildes Besichtigung • Mängel, die zu mechanischen Gefährdungen oder Brandgefahr führen Dabei muss zum Beispiel auf Folgendes geach- tet werden: • Eignung für den Einsatzort (soweit möglich) Messungen und Funktionsprüfung • Schäden am Gehäuse • Mängel an den Anschlussleitungen inklusive Die Messungen und die einzuhaltenden Grenz- Biegeschutz, Zugentlastungen und Steckern werte sind die gleichen wie in Kapitel 6.2. Die • Anzeichen von Überlastung und unsachgemä- Funktionsprüfung (Erprobung) entspricht eben- ßem Gebrauch falls der aus Kapitel 6.2. • Ordnungsgemäßer Zustand der Schutzabde- ckungen 12
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Dokumentation Nach Beendigung der Prüfung muss ein Prüf- bericht des elektrischen Geräts erstellt werden. Das Gerät ist mit einer Prüfplakette oder ähn- lichem so zu kennzeichnen, dass die Art der durchgeführten Prüfung und der nächste Prüf- termin zu erkennen sind. Grenzwerte der DIN VDE 0701-0702:2008-6 Messungen Schutzmaßnahme (Schutzklasse der Geräte) Geräte mit Schutzleiter Schutzisolierte SELV/PELV- (SK I) Geräte (SK II) Geräte (SK III) Schutzleiter- bis zu einem Bemessungsstrom von 16 A – – widerstand mit Anschlusskabel bis 5 m ≤ 0,3 Ω zuzüg- lich 0,1 Ω je weitere 7,5 m, Maximalwert: 1 Ω Für andere Geräte/Leitungen gilt der errechnete Widerstandswert zuzüglich üblicher Übergangswiderstände (Siehe Tabelle 3) Isolations- ≥ 2 MΩ ≥ 2 MΩ ≥ 250 kΩ widerstand gegen nicht mit Schutzleiter verbundene berührbare leitfähige Teile ≥ 2 MΩ Geräte mit Heizelementen ≥ 0,3 MΩ Schutzleiterstrom ≤ 3,5 mA – – Berührungsstrom ≤ 0,5 mA ≤ 0,5 mA – Tabelle 2 Anzunehmende Übergangswiderstände Leiterquerschnitt 1,5 2,5 4 6 10 16 25 35 50 70 95 120 in mm2 Widerstand in mΩ 12,58 7,56 4,74 3,15 1,88 1,19 0,75 0,55 0,40 0,28 0,20 0,16 pro Meter bei 30 °C Tabelle 3 Ein Übergangswiderstand von Verbindungen schnitt, der dem kleinsten Querschnitt der ver- sollte nicht größer sein als der Widerstand bundenen Leiter entspricht. eines Leiters von 1 m Länge mit einem Quer- 13
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte 7 Prüffristen Die Unternehmerin beziehungsweise der Un- • Außenproduktionen, ternehmer ermittelt im Rahmen einer Gefähr- • aggressiver Umgebung, Feuchtigkeit (Batte- dungsbeurteilung die Prüffristen. Dabei sind rieladeräume, Außenaufnahmen), insbesondere der Zustand, die Einwirkungen • hoher mechanischer Beanspruchung (Tour- und die Gefährdungen des jeweiligen Betriebs- neebetrieb, Baustellen, rauer Werkstattbe- mittels zu bewerten. Ergebnisse von langjährig trieb und Ähnliches). bewährten Gefährdungsbeurteilungen bezüg- lich der Prüffristen sind in den nachfolgenden Andererseits können im Einzelfall längere Prüf- Tabellen enthalten. fristen festgelegt werden, wenn die Anlagen und Geräte geringeren Belastungen und gerin- Die nachfolgend angeführten Prüffristen für gerer Nutzung ausgesetzt sind. Hierzu können elektrische Anlagen und Geräte sind branchen- die Tabellen 7 und 8 herangezogen werden. übliche Werte und gelten für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Soweit Anlagen und Geräte in den Tabellen 4 bis 7 nicht aufgeführt sind, hat der Betreiber die Unabhängig davon müssen elektrische Geräte Prüffristen entsprechend der Nutzung artver- vor jeder Benutzung auf augenfällige Mängel wandter Bereiche festzulegen. überprüft werden (Sichtprüfung). Wenn in Gesetzen und Verordnungen – zum Bei- Ist mit besonders starken Beanspruchungen zu spiel im Baurecht – kürzere Prüffristen vorge- rechnen, sind entsprechend kürzere Prüffristen schrieben sind, sind diese zu berücksichtigen. festzusetzen, zum Beispiel bei Hierbei sind „Doppelprüfungen“ nicht erforderlich. Prüffristen für stationäre und nicht stationäre Anlagen Anlagen Prüffrist Art der Prüfung Prüfer/in Stationäre elektrische Anlagen mindestens auf ordnungsgemäßen Zustand Zur Prüfung befähigte Person alle 4 Jahre (Elektrofachkraft) Stationäre elektrische Anlagen in Be- 1 Jahr auf ordnungsgemäßen Zustand Zur Prüfung befähigte Person triebsstätten oder Räumen besonderer (Elektrofachkraft) Art gemäß Gruppe 700 der DIN VDE 0100 Beispiele hierfür: • Räume mit Badewanne oder Dusche • Baustellen • Ausstellungen, Shows und Stände • Beleuchtungsanlagen im Freien • Ortsveränderliche oder trans- portable Baueinheiten • Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten Nichtstationäre (mobile) elektrische 1 Jahr auf ordnungsgemäßen Zustand Zur Prüfung befähigte Person Anlagen (Elektrofachkraft) Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Feh- mindestens auf einwandfreie Funktion durch Benutzer/in lerspannungs-Schutzschaltungen in alle 6 Betätigen der Prüfeinrichtung stationären Anlagen Monate Fehlerstrom-Schutzschaltungen in nicht 1 Monat Auf Wirksamkeit Zur Prüfung befähigte Person stationären (mobilen) Anlagen (Elektrofachkraft) Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Feh- arbeitstäg- auf einwandfreie Funktion durch Benutzer/in lerspannungs-Schutzschaltungen in lich Betätigen der Prüfeinrichtung nicht stationären (mobilen) Anlagen Tabelle 4 14
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Beispiele für Prüffristen stationärer und nicht stationärer Anlagen 12 Monate 24–36 Monate 48 Monate • Baustellenverteiler • Elektrische Anlagen im Geltungs- • Übertragungsfahrzeuge • Transportable Lastver- bereich der Versammlungsstätten- • Regieräume teiler/Verteilungsein- verordnung • Stockwerksverteiler richtungen • Prüfung durch nach Landesbau- • Ortsfeste Lichtstellanlagen • Messaufbauten verordnung anerkannte Sachver- • Notstromanlagen • Mobile elektrische ständige • Technische Sonderfahrzeuge Anlagen für Veranstal- • Die unterschiedlichen landesspe- • MAZ tungstechnik zifischen Prüfverordnungen sind zu beachten • Kamerakontrolle • Dekorationen • Schalträume • Tonregieräume • Niederspannungs- Hauptverteilungen Tabelle 5 Prüffristen für ortsfeste und ortsveränderliche Geräte Geräte Prüffrist Art der Prüfung Prüfer/in Ortsfeste Geräte mindestens auf ordnungsgemäßen Zur Prüfung befähigte Person alle 48 Monate Zustand (Elektrofachkraft) Ortsveränderliche Geräte in 24 Monate auf ordnungsgemäßen Zur Prüfung befähigte Person Bürobetrieben oder unter Zustand (Elektrofachkraft) ähnlichen Bedingungen Ortsveränderliche Geräte 12 Monate auf ordnungsgemäßen Zur Prüfung befähigte Person Zustand (Elektrofachkraft) Tabelle 6 Anmerkung: Bei umfangreichen Prüfaufgaben oder einer großen Anzahl zu prüfender Geräte oder Anla- geteilen/Anlagen ist es sinnvoll, Prüfteams aus Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Aufsicht und Leitung einer zur Prüfung befähigten Person zu bilden. Verantwortlich für die Prüfung, die Bewertung der Ergebnisse sowie für die Dokumentation bleibt die zur Prüfung befähigte Person, also die Elektrofachkraft. 15
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Beispiele für ortsfeste und ortsveränderliche Geräte 12 Monate 24 Monate 48 Monate Produktionstechnik Dekoration Bürobetriebe Studio und Regien • Nebelgeräte • Bügeleisen • Diktiergeräte • Paintbox • Elektrische Stative • Mobile Bügelmaschinen • Mobile Projektoren • Schriftgenerator • Punktzüge • Nähmaschinen („Beamer“) • Elektronische Effektgeräte • Beleuchtungsgeräte • Tischleuchten • Stromversorgung an Punkt- • Effektgeräte • Ventilatoren zügen und Leuchtenhän- • Bildwände • Heizgeräte gern • Elektrische Handgeräte • Studioscheinwerfer • Handleuchten • Einbauten in Studiodekora- • Beschallungsgeräte tionen, wie Monitore, LED- Wände, Lichtbänder, etc. • Mischpulte Studio und Regien Haustechnik Teeküchen Werkstätten • Dia-, Film-, • Heckenschere • Toaster • Kreissäge Tageslichtprojektoren • Häcksler • Handrührgeräte • Bandsäge • Videogeräte • Rasenmäher • Warmhalteplatten • Drehbank • Audiogeräte • Laubsauger • Kaffeemaschinen • Ständerbohrmaschine • Schleifblöcke Messtechnik Gebäudereingung Bürobetriebe • Heizgeräte • Staubsauger • DV-Geräte • Messgeräte • Bohner- und Bürstengeräte • Schreibmaschinen • Tischleuchten • Teppichreinigungsgeräte • Projektoren • Heizplatten • Kopiergeräte • Netzgeräte • Stationäre Projektoren • Signalgeneratoren („Beamer“) • Oszilloskope Werkstätten Küchen/Kantinen Teeküchen • Hand- und Baustellen- • Aufschnittschneidema- • Kühlschrank leuchten schinen • Spülmaschine • Handbohrmaschinen • Kaffeeautomaten • Elektroherd • Winkelschleifer • Kochplatten • Mikrowelle • Band- und Schwing- • Toaster schleifer • Rührgeräte • Handkreissägen • Wärmewagen/ • Stichsägen Warmhaltegeräte • Schweißgeräte • Elektrische Handgeräte • Lötkolben • Belüftungsgeräte • Mobile Tischkreissägen • Mobile Abrichthobel- maschinen • Absauganlagen Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Leitungsroller (Kabeltrommeln), Kleinverteiler, … Je nach Einsatzbereich und tatsächlicher Nutzung Tabelle 7 16
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Bei einer individuellen Ermittlung der erforderlichen Prüffristen aufgrund spezieller Betriebsweisen können nachfolgende Werte aus den Tabellen 8 und 9 herangezogen werden, um die Fristen aus den Tabellen 4 bis 7 zu verlängern oder zu verkürzen: Einflussgrößen auf die Prüffristen elektrischer Anlagen und ortsfester Geräte (Standardfrist: 48 Monate) Einflussgröße Individuelle Verlängerung (+) Bemerkung, typische Betriebsweise oder Verkürzung (–) der Anwendung, Beispiele Prüffrist um [Monate] Vorbeugende Es wird keine vorbeugende –6 Es sind keine Elektrofach- Instandhaltung Instandhaltung durchge- kräfte im Betrieb vorhan- führt. den. Eine regelmäßige vorbeu- +6 Elektrofachkräfte sind aktiv gende Instandhaltung wird in das Betriebsgeschehen durchgeführt. Beschädigte eingebunden. oder abgebutzte Teile wer- den, soweit erforderlich, unverzüglich ausgewech- selt. Alter der Elekt- Älter als 4 Jahre –6 Bei diesem Kriterium spie- roanlage bezie- len im Wesentlichen Materi- hungsweise der Noch keine 4 Jahre +6 alermüdung, Korrosion, Ver- Geräte schleiß und Verschmutzung eine Rolle. Beanspruchung Die Anlage/die Geräte wer- –6 den intensiv genutzt und stark beansprucht. Die Anlage/die Geräte wer- 0 den wenig genutzt, geringe oder seltene Nutzung. Qualifikation Dia Anlage/die Geräte wer- –9 Sorgloser Umgang mit elek- der Nutzer und den vorwiegend durch Hilfs- trischen Betriebsmitteln Nutzerinnen kräfte genutzt. Die Anlage/die Geräte +6 werden vorwiegend durch Fachkräfte genutzt. Zu erwartendes Erhöhte elektrische -9 Geräte werden in feuchter Schadensaus- Gefährdung Umgebung betrieben maß im Fehlerfall Geringe elektrische +6 Innenräume mit schlecht Gefährdung leitenden Fußböden Tabelle 8 Anmerkung: Hiermit ergeben sich Prüffristen zwischen 12 und 78 Monaten. Zwischenwerte können aus betrieblichen Gründen auf volle Jahre auf- oder abgerundet werden (1 bis 6 Jahre). 17
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Einflussgrößen auf die Prüffristen ortsveränderlicher Geräte (Standardfrist: 12 Monate) Einflussgröße Individuelle Verlängerung (+) Bemerkung, typische Betriebsweise oder Verkürzung (–) der Anwendung, Beispiele Prüffrist um [Monate] Häufigkeit der Häufige Benutzung (mehr- –2 Benutzung mals pro Woche), hoher Verschleiß Normale oder seltene 0 Benutzung Qualifikation Die Bedienung der Geräte –2 Unterwiesene Personen der Benutzer und wird von Hilfskräften durch- Benutzerinnen geführt. Die Bedienung der Gerä- +3 Fachkräfte der Veranstal- te wird von sachkundigen tungstechnik, Elektrofach- Benutzern/Benutzerinnen kräfte, Handwerker/innen durchgeführt. Umgebungs- Die Geräte sind der –2 Es wird vorausgesetzt, dass bedingungen Witterung ausgesetzt die Geräte für diese Ein- satzbedingungen geeignet sind. Die Geräte sind keiner +3 Witterung ausgesetzt Alter der Geräte Die Geräte sind älter als –2 Beidiesem Kriterium spie- 2 Jahre len im Wesentlichen die Materialermüdung, Korro- Die Geräte sind noch keine +3 sion, Verschleiß und Ver- 2 Jahre alt schmutzung eine Rolle. Einsatzorte und Die Geräte werden an häu- –3 Anschluss „in fremden Transporte fig wechselnden Einsatzor- Häusern“, Außenübertra- ten verwendet. gungen, EB, häufige Trans- porte Die Geräte werden nicht an +3 Anschluss an bekannte An- häufig wechselnden Ein- lagen in „festen Häusern“, satzorten verwendet. seltene Transporte Tabelle 9 Anmerkung: Hiermit ergeben sich Prüffristen zwischen 1 und 24 Monaten. Aus betrieblichen Grün- den können die Werte auf gut zu handhabende Fristen auf- oder abgerundet werden – zum Bei- spiel 1, 3, 6, 12 oder 24 Monate. Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote von unter 2 Prozent erreicht, kann die Prüfung ebenfalls ent- sprechend verlängert werden. 18
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte 7.1 Prüfnachweise Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind Die Prüfplakette entbindet die Benutzerin oder Prüfungen zu dokumentieren. Die Aufzeich- den Benutzer eines elektrischen Gerätes nicht nungen müssen der Art und dem Umfang der von der Pflicht, aufgetretene Mängel unverzüg- Prüfung angemessen sein und können dement- lich zu melden und das elektrische Betriebs- sprechend folgende Angaben enthalten: mittel der weiteren Nutzung zu entziehen. • Datum der Prüfung • Art der Prüfung 6 | 7 | 8| 9 |5 | • Prüfgrundlagen • Was wurde im Einzelnen geprüft? • Ergebnis der Prüfung 4 | 10| • Bewertung festgestellter Mängel und Nächster 1| 2| 3| Aussagen zum Weiterbetrieb 11 | 12 • Name der Prüferin oder des Prüfers Prüftermin Inhalt und Gliederung der Prüfnachweise – zum DGUV Vorschrift 3 Beispiel Prüfbuch, Karteikarten, Datensätze – | 18 | sind den speziellen Erfordernissen anzupassen | 23 und unterliegen keiner Formvorgabe. 19 | | In der Praxis hat es sich bewährt, die geprüften 20 | 21 | 22 Betriebsmittel mit Prüfplaketten, wie sie hier beispielhaft abgebildet sind, zu versehen. Die Plaketten haben den Vorteil, dass die Benut- | 7 | 8| 9 5|6 | zerin oder der Benutzer feststellen kann, ob 4| 10| Nächste ein elektrisches Betriebsmittel geprüft ist be- 1| 2| 3| 11 | 12 Prüfung nach DGUV ziehungsweise wann es wieder geprüft werden Vorschrift 3 | 18 | | 23 19 muss. | | 20 | 21 | 22 Auch für Verlängerungs- beziehungsweise Geräteanschlussleitungen gibt es dauerhafte Markierungen mit Prüfplaketten, die um den Mantel der Leitung gewickelt werden können. Für die Gestaltung, Größe, Form oder Farbe der Plaketten existieren keinerlei bindende Vorgaben. 19
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte 8 Anforderungen an Mess- und Prüfgeräte Die Mess- beziehungsweise Prüfgeräte müs- 0413) beschaffen sein. Sie sind regelmäßig sen für die Geräteprüfung nach der DIN EN nach Herstellerangaben zu prüfen und zu kali- 61557-16 (VDE 0413-16) und für die Anlagenprü- brieren. fung nach der Normenreihe DIN EN 61557 (VDE 8.1 Messgeräte für Anlageprüfung Für Elektrofachkräfte werden Einzel- und kom- nach DIN VDE 0105-100 durchgeführt werden binierte Messgeräte angeboten, mit denen können (Kapitel 5). Messungen nach DIN VDE 0100-600 sowie 8.2 Messgeräte für Geräteprüfung Für Elektrofachkräfte bietet die Industrie kom- 0701-0702 ausgelegt. Sie können sowohl für binierte Prüfgeräte an, mit denen die Mes- notwendige Prüfungen nach Änderung und In- sungen aus Kapitel 6 einfach und schnell standsetzung als auch zu Wiederholungsprü- durchgeführt werden können. Die Geräte sind fungen von elektrischen Betriebsmitteln ver- im Allgemeinen für Prüfungen nach DIN VDE wendet werden. 20
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte Anhang 1 Systeme nach Art der Erdverbindung Die unterschiedlichen Netzformen werden durch T – Körper direkt geerdet, unabhängig von der Buchstabenkombinationen gekennzeichnet. Die etwa bestehenden Erdung eines Punktes Bedeutung der einzelnen Buchstaben ist wie der Stromquelle folgt: N – Körper direkt mit dem Betriebserder verbun- den (in Wechselspannungsnetzen ist der Erster Buchstabe geerdete Punkt im Allgemeinen der Stern- beschreibt die Erdungsverhältnisse der Strom- punkt) quelle. T – direkte Erdung eines Punktes Weitere Buchstaben I – entweder Isolierung aller aktiven Teile von beschreiben die Anordnung des Neutralleiters Erde oder Verbindung eines Punktes mit Erde und des Schutzleiters im TN-Netz. über eine Impedanz S – Neutralleiter und Schutzleiter sind getrennt (separat) verlegt Zweiter Buchstabe C – Neutralleiter- und Schutzleiterfunktionen beschreibt die Erdungsverhältnisse der Körper kombiniert in einem Leiter (PEN-Leiter) der elektrischen Anlage. Beispiel eines TN-S-Systems Beispiel eines TN-C-S-Systems Beispiel eines TT-Systems Beispiel eines IT-Systems 21
Sie können auch lesen