Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte - Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen - VBG

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VBG-Fachwissen

Sicherheit bei Veranstaltungen und
Produktionen – Prüfung elektrischer
Anlagen und Geräte
Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen - Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte - Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen - VBG
VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung
  Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung und versichert bundesweit über
  1,1 Millionen Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis
  zum Zeitarbeitsunternehmen. Der Auftrag der VBG teilt sich in zwei Kernaufgaben:
  Die erste ist die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeits-
  bedingten Gesundheitsgefahren. Die zweite Aufgabe ist das schnelle und kom-
  petente Handeln im Schadensfall, um die Genesung der Versicherten optimal zu
  unterstützen. Knapp 490.000 Unfälle oder Berufskrankheiten registriert die VBG
  pro Jahr und betreut die Versicherten mit dem Ziel, dass die Teilhabe am Arbeits-
  leben und am Leben in der Gemeinschaft wieder möglich ist. 2.400 VBG-Mitarbei-
  terinnen und -Mitarbeiter kümmern sich an elf Standorten in Deutschland um die
  Anliegen ihrer Kunden. Hinzu kommen sechs Akademien, in denen die VBG-Semi-
  nare für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stattfinden.
  Weitere Informationen: www.vbg.de

Die in dieser Publikation enthaltenen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso
sichere Lösungen nicht aus, die auch in Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
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Sicherheit bei Veranstaltungen und
Produktionen – Prüfung elektrischer
Anlagen und Geräte
Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

Diese Schrift der VBG ist der Nachfolger der ehemaligen BGI 813. Sie beschreibt Gefährdungsschwerpunkte und
Präventionsmaßnahmen, die die Arbeitsschutzanforderungen nach dem aktuellen Kenntnisstand erfüllen. Auf-
grund geänderter Verfahren wird die Schrift nicht mehr im Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzli-
chen Unfallversicherung (DGUV) geführt. Wesentliche Änderungen in Bezug auf die Version 2.2/2015-04 sind:
• Neue Struktur
• Begriffsdefinitionen wurden erweitert und angepasst
• Inhalt wurde an die aktuellen Rechtsnormen, die technischen Regeln und die VDE-Bestimmungen angepasst
• Der Anhang wurde aktualisiert

Version 3.0/2019-03
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

          Inhaltsverzeichnis
                     Vorbemerkung                                                           3
             1       Anwendungsbereich                                                      4

             2       Begriffe                                                               4

             2.1     Elektrische Anlagen 	                                                  4
             2.2     Elektrische Geräte                                                     4
             2.3     Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme                                  5
             2.4     Prüfung nach Änderung und Instandsetzung                               5
             2.5     Wiederholungsprüfung                                                   5
             2.6     Zur Prüfung befähigte Person                                           5
             2.7     Außenproduktionen                                                      5

             3       Verantwortung und Organisation, Gefährdungsbeurteilung                 6

             4       Beschaffungshinweise                                                   7

             4.1     Komformitätserklärung                                                  7
             4.2     Produkte ohne CE-Zeichen                                               7

             5       Elektrische Anlagen                                                   8

             5.1     Erstprüfung                                                           8
             5.2     Prüfungen nach Änderung und Instandsetzung (Reparatur)                9
             5.3     Wiederholungsprüfung                                                  9

             6       Elektrische Betriebsmittel                                            10

             6.1     Erstprüfung                                                           10
             6.2     Prüfungen nach Änderung und Instandsetzung (Reparatur)                11
             6.3     Wiederholungsprüfungen                                                12

             7       Prüffristen                                                           14

             7.1     Prüfnachweise                                                         19

             8       Anforderungen an Mess- und Prüfgeräte                                 20

             Anhang 1: Systeme nach Art der Erdverbindung                                  21

             Anhang 2: Kurzzeichen und Symbole                                             22

             Anhang 3: Schutzarten                                                         23

             Anhang 4: EG-Konformitätserklärung (Muster)                                   24

             Anhang 5: Prüfprotokoll für elektrische Anlagen (Muster)                      25

             Anhang 6: Reparatur- und Abnahmeprotokoll für elektrische Geräte (Muster)     26

             Anhang 7: Anlage zum Auftragsschreiben (Muster)                               27

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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

Vorbemerkung
Nach den geltenden Bestimmungen gebaute und betriebene Geräte sind ein wesentlicher Be-
standteil der Arbeitssicherheit.

Die Unternehmerin beziehungsweise der Unternehmer ist verpflichtet, sichere Arbeitsmittel zur
Verfügung zu stellen. Um die Sicherheit der Arbeitsmittel zu gewährleisten, müssen diese – ab-
hängig von der Art und Weise der Nutzung und dem Einsatzbereich – so geprüft werden, dass mög-
liche sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden können.

Diese VBG-Fachinformation wurde gemeinsam von der
• Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und dem
• Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARD.ZDF.medienakadamie, ARTE, Bavaria, BR,
  Deutschlandradio, DW, HR, IRT, MDR, Mediengruppe RTL Deutschland, NDR, RBB, ORF, RB, RBT,
  tpc, SR, SRG-SSR, Studio Hamburg, SWR, WDR, ZDF
erstellt.

Diese VBG-Fachinformation ist abgestimmt mit:
• Bundesverband Beleuchtung & Bühne e. V. (BVB)
• Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e. V. (DTHG)
• Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC)
• Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e. V. (VPLT)

                                                                                                               3
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

          1        Anwendungsbereich
          Diese Fachinformation enthält praxisgerechte          Kabaretts, Bars und Diskotheken sein. Hierzu
          Hinweise und Informationen für die Durchfüh-          zählen auch Aufnahme- und Szenenflächen bei
          rung von Prüfungen elektrischer Anlagen und           Außenaufnahmen.
          Geräte, die in der Veranstaltungstechnik be-          In Betriebs- und Produktionsstätten im Ausland
          ziehungsweise in den Betriebs- und Produk-            sind unter Berücksichtigung der örtlichen Rege-
          tionsstätten für Fernsehen, Hörfunk, Film und         lungen gleichwertige Maßnahmen zu treffen.
          Theater verwendet werden.
                                                                Diese Fachinformation kann auch in branchen-
          Betriebsstätten sind zum Beispiel Werkstätten,        fremden Betrieben angewendet werden, wenn
          Lagerräume, Probenräume oder auch Büroräume.          die branchenspezifischen Kriterien und Bezüge
                                                                entsprechend angepasst werden.
          Produktionsstätten können Studios, Theater,
          Mehrzweckhallen, Kirchen, Schulen, Varietés,

          2        Begriffe
          2.1 Elektrische Anlagen
          •   Stationäre Anlagen                                •   Nicht stationäre (mobile) Anlagen
              sind technische Einrichtungen und Anlagen,            sind elektrische Anlagen, die entsprechend
              die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind,           ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch er-
              zum Beispiel elektrische Installationen in            richtet und nach dem Einsatz wieder abgebaut
               –– ­	Gebäuden,                                       werden. Hierzu gehören insbesondere die vo-
               –– ­	Übertragungsfahrzeugen,                         rübergehend errichteten elektrischen Anlagen
               –– ­	anderen technischen Sonderfahrzeugen,           für Produktionen und Veranstaltungen bezie-
               –– ­	Containern.                                     hungsweise in Veranstaltungsstätten.

          2.2 Elektrische Geräte
          Elektrische Geräte sind ortsfeste oder ortsver-       •   Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
          änderliche betriebsfertige elektrische Betriebs-          sind gebrauchsfertige Arbeitsmittel, die wäh-
          mittel.                                                   rend des Betriebes bewegt werden oder leicht
          • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel                    von einem Platz zum anderen gebracht wer-
            sind Arbeitsmittel, die an ihrem Aufstellungs-          den können, während sie am Versorgungs-
            ort befestigt oder mechanisch fest an diesen            stromkreis angeschlossen sind, zum Beispiel
            gebunden sind. Dazu zählen auch Geräte mit               –– ­	Handbohrmaschine, Stichsäge,
            beweglichen Anschlussleitungen, die nur vo-              –– ­	Föhn,
            rübergehend fest angebracht sind oder Ge-                –– ­	Reportageleuchte,
            räte, deren Masse so groß ist, dass sie nicht            –– ­	Scheinwerfer,
            leicht bewegt werden können, zum Beispiel                –– ­	Verlängerungsleitung,
             –– ­	„Dimmer-City“,                                     –– ­	Leitungsroller („Kabeltrommel“),
             –– ­	Regieplätze (FoH),                                 –– ­	Kleinverteiler.
             –– ­	LED-Wände,
             –– ­	Drehbank, Standbohrmaschine,
             –– ­	Kühlschrank, Elektroherd.

4
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

2.3 Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
Vor der ersten Inbetriebnahme von Anlagen und       sowie eventuell vorhandene Mängel aufdecken.
Geräten muss eine Prüfung durchgeführt wer-         Auch soll die Eignung für die vorgesehene, be-
den, damit nur sicherheitstechnisch einwand-        stimmungsgemäße Verwendung festgestellt
freie elektrische Geräte und Anlagen betrieben      werden – insbesondere bezogen auf die zu er-
werden. Diese soll darüber hinaus die Vollstän-     wartenden äußeren Einflüsse und Umgebungs-
digkeit und Funktionsfähigkeit gewährleisten        bedingungen.

2.4 Prüfung nach Änderung und Instandsetzung
Nach Änderung und Instandsetzung ist eine           ben worden sind. Sie soll feststellen, ob das
Prüfung durchzuführen, insbesondere, wenn           ursprüngliche Sicherheitsniveau nach der Än-
dabei in sicherheitsrelevante Bereiche einge-       derung oder Instandsetzung in vollem Umfang
griffen wurde, sicherheitsrelevante Bauteile        wiederhergestellt beziehungsweise gewährleis-
beschädigt oder Schutzmaßnahmen aufgeho-            tet ist.

2.5 Wiederholungsprüfung
Zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustan-         beim Besichtigen oder Erproben erkannt wer-
des elektrischer Anlagen und Geräte sind die-       den, sind mit dem Prüfergebnis bekanntzuge-
se wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen.        ben und bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Solche Prüfungen sollen Mängel aufdecken, die
nach der Inbetriebnahme aufgetreten sein kön-       Wiederholungsprüfungen sind in bestimmten
nen. Sie dienen dem Nachweis, dass sich die         Zeitabständen (Prüffristen) durchzuführen. Die
Anlagen und Geräte trotz der bisher beim Betrei-    Prüffrist ist so festzulegen, dass die Geräte und
ben, Transportieren oder Lagern aufgetretenen       Anlagen im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen
Beanspruchungen immer noch in einem siche-          sicher benutzt und Mängel rechtzeitig erkannt
ren und ordnungsgemäßen Zustand befinden.           werden können.

Durch Wiederholungsprüfungen sind der ord-          Die Durchführung wiederkehrender Prüfungen
nungsgemäße Zustand, die Wirksamkeit der            entbindet weder den Betreiber noch die Benut-
Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag           zerin oder den Benutzer von der Verpflichtung
und weitere durch die Elektroenergie oder           dafür zu sorgen, dass bei erkennbaren Mängeln
durch die Funktion der Anlage beziehungsweise       an Anlagen und Geräten diese der Nutzung so-
des Geräts entstehende Gefährdungen nachzu-         fort entzogen und einer Reparatur zugeführt
weisen. Auch mechanische Gefährdungen, die          werden.

2.6 Zur Prüfung befähigte Person
Die zur Prüfung befähigte Person (die Prüferin      die erforderliche Fachkenntnis zur Durchfüh-
oder der Prüfer) ist eine Person, die durch ihre    rung von Prüfungen verfügt. In der Regel werden
elektrotechnische Ausbildung, ihre Berufserfah-     diese Anforderungen von Elektrofachkräften
rung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit über     erfüllt.

2.7 Außenproduktionen
Außenproduktionen sind Veranstaltungen und          Freien. Dazu gehört auch der Tournee- und Gast-
Produktionen in „fremden Häusern“ und im            spielbetrieb.

                                                                                                                5
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

          3        erantwortung und Organisation,
                  V
                  Gefährdungsbeurteilung
          Die Unternehmerin beziehungsweise der Unter-          den. Die Anforderungen an diese Personen sind
          nehmer hat die Pflicht zur Durchführung der Ge-       in der TRBS 1203 festgelegt. In der Regel sind
          fährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutz-          dies Elektrofachkräfte.
          gesetz und legt nach den Anforderungen der
          Betriebssicherheitsverordnung die Art und den         Bei der Prüfung von ortsveränderlichen elektri-
          Umfang der Prüfungen sowie die Prüffristen und        schen Betriebsmitteln kann die Elektrofachkraft
          die „Zur Prüfung befähigten Personen“ fest.           als zur Prüfung befähigte Person durch Hilfs-
                                                                kräfte unterstützt werden. Die Auswahl, die
          Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu        Unterweisung und die Aufsicht über die Hilfs-
          dokumentieren. Eine Gefährdungsbeurteilung            kräfte liegen in der Verantwortung der Elektro-
          kann auch aufgrund langjähriger Erfahrung und         fachkraft.
          Berücksichtigung von aufgetretenen Fehlern
          und Mängeln erfolgen. Die vorliegende Fachin-         Das Ergebnis der Prüfungen ist zu dokumen-
          formation ist das Ergebnis solcher bewährten          tieren. Eine Sicht- und Funktionsprüfung vor
          Gefährdungsbeurteilungen.                             der Benutzung des Arbeitsmittels ist durch die
                                                                Nutzerin oder den Nutzer durchzuführen. Die-
          Die Unternehmerin beziehungsweise der Unter-          se Prüfung unterliegt keiner Dokumentations-
          nehmer hat dafür zu sorgen, dass die Prüffris-        pflicht.
          ten eingehalten und Prüfungen ordnungsgemäß
          durchgeführt werden. Sie beziehungsweise er           Private Geräte dürfen nur dann im Betrieb ver-
          trifft die dazu erforderlichen organisatorischen      wendet werden, wenn dies der Unternehmer
          Maßnahmen. Insoweit hat die Unternehmerin             beziehungsweise die Unternehmerin ausdrück-
          beziehungsweise der Unternehmer die Organi-           lich gestattet hat. Diese Geräte unterliegen
          sations-, Auswahl- und Kontrollverantwortung.         ebenfalls diesen Regelungen.

          Es gehört zu den Pflichten von Führungskräften
          (Vorgesetzte, Meister/in, Abteilungsleiter/in),
          dafür zu sorgen, dass nur geprüfte elektrische
          Anlagen und Geräte in Betrieb genommen und
          bestimmungsgemäß verwendet werden. Auch
          muss die Durchführung erforderlicher Wiederho-
          lungsprüfungen fristgerecht veranlasst werden.

          Elektrische Anlagen und Geräte dürfen nur von
          „zur Prüfung befähigten Personen“ geprüft wer-

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Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

4      Beschaffungshinweise
Die Unternehmerin beziehungsweise der Unter-        Formen der Beschaffung sind: Kaufen, Mieten,
nehmer hat bei der Beschaffung die Auswahl-         Leihen, Leasing oder auch die Mitbenutzung
verantwortung. Sie beziehungsweise er stellt        von Arbeitsmitteln. Jede Beschaffung führt zu
sicher, dass nur Geräte oder Anlagen beschafft      einer Übergabe an die Auftraggeberin bezie-
werden, die für den geplanten betrieblichen         hungsweise den Auftraggeber (die beziehungs-
Einsatz geeignet und ausreichend bemessen           weise der Beschaffende) und wird durch eine
sind und dass diese bestimmungsgemäß einge-         formale Abnahme (Richtigkeit, Vollständigkeit)
setzt werden.                                       und technische Abnahme (Funktion, Ausstat-
                                                    tung) sowie die Aushändigung der erforderli-
                                                    chen Dokumentation abgeschlossen.

4.1 Konformitätserklärung
Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)          Bei der Auftragsvergabe sollte vereinbart wer-
ist der Hersteller beziehungsweise Importeur        den, dass die EG-Konformitätserklärung mit
oder Händler verpflichtet, das CE-Zeichen an        Nennung der angewandten Normen von der
seinem Gerät anzubringen und eine EG-Konfor-        Auftragnehmerin beziehungsweise vom Auf-
mitätserklärung zu erstellen. Dadurch bestätigt     tragnehmer mitzuliefern und Bestandteil des
er, dass das Erzeugnis den Sicherheitsstan-         Auftrags ist. Eine Konformitätserklärung erleich-
dards der EU-Richtlinien entspricht. Ein Produkt    tert die Beurteilung, ob ein Gerät für den vorge-
mit CE-Zeichen gilt als sicher und darf in der EU   sehenen Einsatz sicher ist.
frei gehandelt und betrieben werden.

4.2 Produkte ohne CE-Zeichen
Bei Produkten ohne CE-Zeichen und ohne Kon-         Elektrische Betriebsmittel, die für den Eigenbe-
formitätserklärung muss der sicherheitstechni-      darf hergestellt werden (beispielsweise Leitun-
sche Nachweis grundsätzlich durch eine Einzel-      gen, Verteiler, Sonderanfertigungen), müssen
prüfung und Nachzertifizierung dokumentiert         ebenfalls die geltenden Sicherheitsanforde-
werden. Dabei sind technische Unterlagen ent-       rungen erfüllen. Auch für diese Betriebsmittel
sprechend den EG-Richtlinien zu erstellen. Je       muss somit eine Konformitätserklärung ange-
nach Art des Produktes hat die Nachzertifizie-      fertigt und das CE-Zeichen angebracht werden.
rung durch den Betreiber oder durch eine unab-      Einzelstücke und Kleinserien sind von dieser
hängige Prüfstelle zu erfolgen.                     Regelung nicht ausgeschlossen!

                                                                                                                7
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

          5       Elektrische Anlagen
          5.1 Erstprüfung
          Eine elektrische Anlage darf erst in Betrieb ge-       •   mit den Sicherheitsanforderungen der zutref-
          nommen werden, wenn eine Prüfung ergeben                   fenden Betriebsmittelnormen übereinstim-
          hat, dass die errichtete Anlage elektrisch und             men,
          mechanisch den vorgegebenen Sicherheitsan-                 Anmerkung: Dies darf durch Überprüfung der
          forderungen entspricht.                                    Kennzeichnung mit einem Sicherheitszeichen
                                                                     oder durch Zertifizierung nachgewiesen wer-
          Dies gilt auch für die Zusammenschaltung von               den.
          Übertragungsfahrzeugen und das Errichten von           •   entsprechend den Normen der Reihe DIN VDE
          mobilen elektrischen Anlagen mit Hilfe be-                 0100 und den Herstellerangaben korrekt aus-
          triebsfertiger („steckerfertiger“) Geräte – zum            gewählt und errichtet wurden,
          Beispiel bei Außenproduktionen oder in der             •   ohne sichtbare, die Sicherheit beeinträchti-
          Veranstaltungstechnik.                                     gende Beschädigungen sind,
                                                                 •   den Schutz gegen elektrischen Schlag ge-
          Prüfpflichtig ist hierbei nur das errichtete Vertei-       währleisten (DIN VDE 0100-410),
          lernetz. Der Anschluss auch mehrerer stecker-          •   die besonderen Umgebungsbedingungen des
          fertiger Verbraucher an vorhandene ortsfeste               Aufstellungsortes berücksichtigen,
          Steckdosen erfordert keine Erstprüfung. Al-            •   für die zu erwartenden äußeren Einflüsse ge-
          lerdings muss vor der Benutzung die Fehler-                eignet sind.
          freiheit dieser Steckdosenstromkreise durch
          Elektrofachkräfte oder durch elektrotechnisch          Neben der ordnungsgemäßen Auswahl der Be-
          unterwiesene Personen festgestellt werden. Zur         triebsmittel muss das Vorhandensein und die
          Fehlerfreiheit gehört vorrangig die sichere Funk-      Selektivität von Schutzeinrichtungen, insbe-
          tion der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen            sondere von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
          Schlag.                                                (RCDs) für den Personenschutz mit einem Nenn-
                                                                 fehlerstrom ≤ 30 mA nachgewiesen werden.
          Ersatzweise kann die Stromversorgung der elek-
          trischen Betriebsmittel bis 16 A über eine porta-
          ble Differenzstromeinrichtung mit Fehlerstrom-,        Erprobung und Messung
          Schutzleiterbruch-, Schutzleiterspannungs- und
          Fremdspannungsüberwachung (Sicherheits-                Das nachstehend aufgeführte Verfahren zur Erpro-
          Fehlerstrom-Schutzschalter, PRCD-S, SPE-RCD)           bung und Messung ist, sofern zutreffend, vorzugs-
          mit einem Nennfehlerstrom ≤ 30 mA erfolgen.            weise in der folgenden Reihenfolge vorzunehmen:
                                                                 • Durchgängigkeit der Schutzleiter, einschließ-
          An Anlagen sind gemäß DIN VDE 0100-                      lich aller Schutzpotenzialausgleichsleiter
          600:2017-06 die folgenden Prüfschritte durch-          • Isolationswiderstand der elektrischen Anlage
          zuführen:                                              • Isolationswiderstand zur Bestätigung der
                                                                   Wirksamkeit des Schutzes durch SELV, PELV
          Anmerkung: Aus organisatorischen Gründen                 oder durch Schutztrennung
          können Teilbereiche nacheinander geprüft und           • Prüfung zur Bestätigung der Wirksamkeit des
          anschließend in Betrieb genommen werden.                 Schutzes durch automatische Abschaltung
                                                                   der Stromversorgung
                                                                 • Spannungspolarität
          Besichtigung                                           • Prüfung der Phasenfolge der Außenleiter
                                                                 • Funktionsprüfungen, zum Beispiel von
          Die Besichtigung muss vor der Erprobung und              Notaus-Schaltern oder Isolationsüberwa-
          Messung üblicherweise bei spannungsfreier                chungseinrichtungen (IMDs) und von Fehler-
          Anlage durchgeführt werden.                              strom-Schutzeinrichtungen (RCDs) durch Be-
                                                                   tätigen der Prüftaste.
          Dies dient dem Nachweis, dass die verwende-            Festgelegte Grenzwerte sind der Tabelle 1 zu
          ten elektrischen Betriebsmittel                        entnehmen.

8
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

Anmerkung: Aus organisatorischen oder be-           Dieser Prüfbericht muss Details des Anlagen-
triebsspezifischen Gründen kann von der Rei-        umfangs, der durch den Bericht abgedeckt
henfolge abgewichen oder auf Teilprüfungen          ist, zusammen mit einer Aufzeichnung über
verzichtet werden, wenn anhand einer Gefähr-        das Besichtigen und die Ergebnisse des Erpro-
dungsbeurteilung ermittelt wurde, dass der si-      bens und Messens umfassen. Die Aufzeich-
chere Betrieb gewährleistet ist.                    nungen über die geprüften Stromkreise und
                                                    die Prüfergebnisse müssen jeden Stromkreis
Im Falle eines festgestellten Fehlers sind Erpro-   aufführen, einschließlich der zugehörenden
bungen und Messungen, die durch diesen Fehler       Schutzeinrichtung(en), und müssen die Ergeb-
möglicherweise beeinflusst wurden, zu wieder-       nisse der geforderten Erprobungen und Mes-
holen, nachdem dieser Fehler behoben wurde.         sungen enthalten.

                                                    Liegt ein Protokoll der Erstprüfung nach DIN
Dokumentation                                       VDE 0100-600 vor, ist eine erneute Prüfung
                                                    durch den Betreiber nicht erforderlich.
Nach Beendigung der Prüfung muss ein Prüf-
bericht der elektrischen Anlage erstellt werden.

5.2 Prüfungen nach Änderung und Instandsetzung (Reparatur)
Nach Instandsetzung, Änderung oder Erweite-         ßen Zustandes zu gewährleisten. Bei Änderun-
rung einer mobilen elektrischen Anlage ist –        gen und Erweiterungen ist auch besonders dar-
genau wie bei einer Errichtung – eine Prüfung       auf zu achten, dass die Sicherheit in der bereits
nach DIN VDE 0100-600 durchzuführen (siehe          bestehenden Anlage nicht beeinträchtigt wird.
Kapitel 5.1), um den Erhalt des ordnungsgemä-

5.3 Wiederholungsprüfung
In der Regel werden mobile elektrische Anlagen      •   Bestätigung der Bemessung und Einstellung
für Veranstaltungstechnik wieder abgebaut, bevor        von Überwachungseinrichtungen, zum Bei-
eine wiederkehrende Prüfung anstehen würde.             spiel von Differenzstrom-Überwachungsgerä-
                                                        ten (RCMs), Isolationsüberwachungseinrich-
Die wiederkehrende Prüfung ist in DIN VDE 0105-         tungen (IMDs),
100/A1 beschrieben und umfasst Besichtigen,         •   Bestätigung, dass die Sicherheit der Anlage
Erproben und Messen. Der Umfang entspricht              nicht durch etwaige Beschädigungen oder
inhaltlich der DIN VDE 0100-600 (siehe 5.1). Die        Verschleiß beeinträchtigt ist,
Prüfung muss möglichst ohne Demontage oder          •   Erkennen von Abweichungen zu den Anforde-
soweit erforderlich mit Teildemontage durchge-          rungen der relevanten Teile der Normen der
führt werden, um Folgendes zu erreichen:                Reihe DIN VDE 0100 und von Fehlern in der
• Sicherheit von Personen und Nutztieren vor            Anlage, aus denen sich eine Gefahr ergeben
  den Wirkungen des elektrischen Schlags und            kann.
  vor Verbrennungen,
• Schutz gegen Sachschäden durch Brand und          Ausführliche Informationen über die wiederkeh-
  Wärme, die durch Fehler in der elektrischen       rende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
  Anlage entstehen,                                 können der DGUV Information 203-072 entnom-
• Bestätigung, dass die nach DIN VDE 0100-410       men werden.
  geforderten Bemessungen, zum Beispiel der
  Abschaltzeiten oder der Schutzeinrichtungen,
  eingehalten sind,

                                                                                                                9
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

           Grenzwerte der DIN VDE 0100-600:2017-06

           Messungen                   Grenzwerte/Erläuterungen

           Widerstand der Schutz-      Ein höchstzulässiger Widerstandswert ist nicht vorgegeben. Der gemessene
           leiter- und Potentialaus-   Wert sollte nicht höher sein als der der Leitungslänge entsprechende Leiterwi-
           gleichsleiter               derstand zuzüglich der üblichen Übergangswiderstände. (Siehe Tabelle 3)

           Isolationswiderstand zwi-   ≥ 1 MΩ
           schen allen aktiven Lei-
           tern und dem Schutzleiter

           TN-System:                  Einhaltung der nach DIN VDE 0100-410 geforderten Abschaltzeit durch Messung
           Schutz durch automa-        der Fehlerschleifenimpedanz in Verteilstromkreisen. Wenn Fehlerstrom-Schutz-
           tische Abschaltung der      einrichtungen (RCDs) mit einem Nennfehlerstrom ≤ 30 mA eingesetzt werden,
           Stromversorgung             ist die Messung der Fehlerschleifenimpedanz im Allgemeinen nicht erforderlich,
                                       aber die Messungen des Auslösestroms und der Auslösezeit der Fehlerstrom-
                                       Schutzeinrichtung (RCD) sind durchzuführen.

           Prüfung der Phasenfolge     Bei mehrphasigen Stromkreisen muss ein Rechtsdrehfeld nachgewiesen werden.

          Tabelle 1

          6 Elektrische Betriebsmittel
          6.1     Erstprüfung
          Elektrische Geräte (auch fabrik- oder montage-         In den Fällen, in denen eine Konformitätser-
          fertige oder neu angeschaffte Betriebsmittel)          klärung durch den Hersteller beziehungsweise
          dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn           Importeur nicht beigebracht wird sowie bei Ge-
          eine Prüfung ergeben hat, dass das Gerät den           räten, die für den Eigenbedarf gefertigt werden,
          vorgegebenen Sicherheitsanforderungen ent-             ist eine Eingangsprüfung nach den entspre-
          spricht. Darüber hinaus ist die Prüffrist für die      chenden Gerätenormen zu veranlassen. Das Er-
          wiederkehrende Prüfung mit Hilfe einer Gefähr-         gebnis dieser Prüfung ist zu dokumentieren.
          dungsbeurteilung festzulegen und das Gerät
          entsprechend zu kennzeichnen.                          Gibt es keine einschlägigen Normen oder wird
                                                                 von diesen abgewichen, ist die gleiche Sicher-
          Es sind folgende Prüfungsschritte durchzuführen:       heit auf andere Weise zu gewährleisten. Die
          • Besichtigung (Vollständigkeit, Eignung für           Sicherheitsmaßnahmen bei der Benutzung wer-
            den vorgesehenen Einsatzzweck und Ein-               den nach einer Gefährdungsbeurteilung schrift-
            satzort, Transportschäden, vorhandene Prüf-          lich festgelegt (Betriebsanweisung).
            zeichen, CE-Zeichen, gegebenenfalls GS-Zei-
            chen, Konformitätserklärung)
          • Messung (Details siehe unter 6.2)                    Dokumentation
          • Funktionsprüfung (Erprobung)
                                                                 Nach Beendigung der Prüfung müssen eine
          Bei Geräten mit GS-Zeichen oder Konformitäts-          Gefährdungsbeurteilung und ein Prüfbericht
          erklärung, in der die Einhaltung der einschlägi-       erstellt werden. Die Prüffrist für Wiederholungs-
          gen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird,          prüfungen und eventuelle Besonderheiten oder
          kann auf die Messung verzichtet werden.                Hinweise zur Benutzung müssen dokumentiert
                                                                 werden. Es hat sich bewährt, das Gerät ent-
          Bei Miet- oder Leihgeräten erfolgt eine Ein-           sprechend zu kennzeichnen, damit dem Benut-
          gangsprüfung. Wenn der/die Vermieter/in oder           zer oder der Benutzerin das Identifizieren des
          Verleiher/in eine Prüfbescheinigung mitliefert,        nächsten Prüftermins ermöglicht wird.
          kann auf die Messung verzichtet werden.

10
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

6.2 Prüfungen nach Änderung und Instandsetzung (Reparatur)
Nach Änderung und Instandsetzung von Gerä-           Zur Messung des Isolationswiderstandes:
ten sind diese nach den Vorgaben der DIN VDE         Bei der Messung des Isolationswiderstandes
0701-0702 zu prüfen. Die darin enthaltenen           muss sichergestellt sein, dass alle Isolierungen er-
Messungen und die grundsätzlich einzuhalten-         fasst werden. Das Gerät muss in betriebsmäßigem
den Grenzwerte sind in Tabelle 2 zusammenge-         Zustand sein. Alle Schalter, Regler und so weiter
fasst.                                               müssen geschlossen sein. Ist dies nur bei anlie-
                                                     gender Netzspannung möglich – zum Beispiel bei
Es sind die Prüfungsschritte Besichtigung, Mes-      Geräten mit Stand-by-Schaltung –, muss anstelle
sung und Funktionsprüfung durchzuführen:             der Messung des Isolationswiderstandes die Mes-
                                                     sung des Schutzleiterstroms beziehungsweise des
                                                     Berührungsstroms durchgeführt werden.
Besichtigung
                                                     Bei Geräten der Informationstechnik oder wenn
Nach Änderung und Instandsetzung ist eine            Bedenken gegen die Durchführung einer Isola-
Sichtprüfung von besonderer Bedeutung. Be-           tionsmessung bestehen, darf diese entfallen.
sonders wichtig ist, dass die zur elektrischen       Dann ist auf jeden Fall die Messung des Schutz-
und mechanischen Sicherheit beitragenden Tei-        leiterstroms beziehungsweise des Berührungs-
le nicht beschädigt und wieder ordnungsgemäß         stroms durchzuführen.
angebracht und sind. Dies gilt vor allem bei
Geräten der Schutzklasse II für Teile, welche die    Werden bei Geräten, die Heizelemente enthal-
Schutzisolation gewährleisten. Beim Besichti-        ten, die geforderten Isolationswiderstandswer-
gen ist darüber hinaus zum Beispiel auf Folgen-      te nicht eingehalten, so ist der Schutzleiter-
des zu achten:                                       strom beziehungsweise der Berührungsstrom
• Schäden an den Anschlussleitungen                  zu messen.
• Schäden an Isolierungen
• Zustand des Netzsteckers und der Zugentlas-        Zur Messung des Schutzleiterstroms
   tung                                              Bei Geräten mit Schutzleiter ist der Schutzleiter-
• Schäden am Gehäuse                                 strom zu messen. Die Messung muss in beiden
• Verschmutzungen von der Kühlung dienen-            Positionen des Netzsteckers erfolgen!
   den Öffnungen
• Lesbarkeit aller der Sicherheit dienenden Auf-     Für die Messung des Schutzleiterstroms kann
   schriften, Symbole, der Kenndaten und des         die direkte Messung oder das Differenzstrom-
   Typenschildes                                     messverfahren verwendet werden.

                                                     Bei der direkten Messung muss das Gerät iso-
Erläuterungen zu den Messungen                       liert aufgestellt sein. Außer der Netzanschluss-
                                                     leitung dürfen keine weiteren Leitungen ange-
Zur Messung des Schutzleiterwiderstandes:            schlossen sein. Bei den Messungen nach dem
Während der Messung muss die Anschlusslei-           Differenzstromverfahren entfallen diese Voraus-
tung über ihre ganze Länge, besonders in der         setzungen.
Nähe der Anschlussstellen, bewegt werden.
                                                     Bei Verlängerungsleitungen, Geräteanschluss-
Alle berührbaren leitfähigen Teile, die im Fehler-   leitungen oder auch mobilen Mehrfachsteckdo-
fall Spannung annehmen können, müssen mit            sen kann diese Messung entfallen
dem Schutzleiter verbunden sein. Berührbare
leitfähige Teile, die nicht an den Schutzleiter      Zur Messung des Berührungsstroms:
angeschlossen sind, müssen entsprechend den          Bei Geräten ohne Schutzleiter und bei Geräten
Anforderungen der Schutzisolation von Span-          der Schutzklasse I mit berührbaren leitfähigen
nung führenden Teilen sicher getrennt sein und       Teilen, die nicht mit dem Schutzleiter verbun-
sind wie berührbare leitfähige Teile an Geräten      den sind, erfolgt die Messung des Berührungs-
der Schutzklasse II zu betrachten.                   stroms. Die Messung muss in beiden Positio-
                                                     nen des Netzsteckers erfolgen!

                                                                                                                11
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

          Für die Messung des Berührungsstroms kann             Funktionsprüfung (Erprobung)
          die direkte Messung oder das Differenzstrom-
          messverfahren verwendet werden.                       Vor der Übergabe an die Benutzerin oder den
                                                                Benutzer muss nach Änderung und Instandset-
          Bei der direkten Messung muss das Gerät iso-          zung eine Funktionsprüfung durchgeführt wer-
          liert aufgestellt sein. Außer der Netzanschluss-      den, die dem bestimmungsgemäßen Gebrauch
          leitung dürfen keine weiteren Leitungen ange-         entspricht. Dabei muss auch die Wirksamkeit
          schlossen sein. Bei den Messungen nach dem            vorhandener Schutzeinrichtungen überprüft
          Differenzstromverfahren entfallen diese Voraus-       werden.
          setzungen.
                                                                Hinweis: Bei Geräten mit elektronischen Vor-
                                                                schalteinrichtungen kann es zu höheren Ableit-
          Nachweis der Wirksamkeit weiterer                     strömen kommen. In diesen Fällen sind die ma-
          Schutzeinrichtungen                                   ximal zulässigen Ableitstromgrenzwerte nach
                                                                Benutzerinformationen des Herstellers oder die
          Verfügt das Gerät über weitere Schutzeinrich-         Werte der Gerätenormen einzuhalten. Da hohe
          tungen (zum Beispiel Fehlerstrom-Schutzein-           Ableitströme zu Gefährdungen führen können,
          richtungen (RCDs) oder Isolationsüberwa-              müssen eventuell weitergehende Maßnahmen
          chungsgeräte), so sind diese zu prüfen. Dabei         nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1) ergriffen werden.
          sind auch die Herstellerangaben zu berücksich-
          tigen. Insbesondere bei Fehlerstrom-Schutzein-
          richtungen (RCDs) für den Personenschutz ist          Dokumentation
          die Einhaltung der erforderlichen Abschaltzeit
          und Differenzstromstärke zu überprüfen.               Nach Beendigung der Prüfung muss ein Prüf-
                                                                bericht des elektrischen Geräts erstellt werden.
                                                                Das Gerät ist mit einer Prüfplakette oder ähn-
                                                                lichem so zu kennzeichnen, dass die Art der
                                                                durchgeführten Prüfung und der nächste Prüf-
                                                                termin zu erkennen sind.

          6.3 Wiederholungsprüfungen
          Die Prüfung erstreckt sich sowohl auf elektri-        •   Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung
          sche Geräte, die durch eine Steckvorrichtung              und Korrosion
          vom Netz getrennt werden können als auch              •   Vorhandensein und Zustand erforderlicher
          auf Geräte, die fest an das Netz angeschlossen            Luftfilter
          sind. Der Prüfumfang ist in DIN VDE 0701-0702         •   Freie Kühlöffnungen
          festgelegt. Die Prüfung umfasst:                      •   Lesbarkeit aller der Sicherheit dienenden Auf-
                                                                    schriften, Symbole, der Kenndaten und des
                                                                    Typenschildes
          Besichtigung                                          •   Mängel, die zu mechanischen Gefährdungen
                                                                    oder Brandgefahr führen
          Dabei muss zum Beispiel auf Folgendes geach-
          tet werden:
          • Eignung für den Einsatzort (soweit möglich)         Messungen und Funktionsprüfung
          • Schäden am Gehäuse
          • Mängel an den Anschlussleitungen inklusive          Die Messungen und die einzuhaltenden Grenz-
            Biegeschutz, Zugentlastungen und Steckern           werte sind die gleichen wie in Kapitel 6.2. Die
          • Anzeichen von Überlastung und unsachgemä-           Funktionsprüfung (Erprobung) entspricht eben-
            ßem Gebrauch                                        falls der aus Kapitel 6.2.
          • Ordnungsgemäßer Zustand der Schutzabde-
            ckungen

12
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

Dokumentation

Nach Beendigung der Prüfung muss ein Prüf-
bericht des elektrischen Geräts erstellt werden.
Das Gerät ist mit einer Prüfplakette oder ähn-
lichem so zu kennzeichnen, dass die Art der
durchgeführten Prüfung und der nächste Prüf-
termin zu erkennen sind.

 Grenzwerte der DIN VDE 0701-0702:2008-6

 Messungen             Schutzmaßnahme (Schutzklasse der Geräte)

                       Geräte mit Schutzleiter                      Schutzisolierte          SELV/PELV-
                       (SK I)                                       Geräte (SK II)           Geräte (SK III)

 Schutzleiter-         bis zu einem Bemessungsstrom von 16 A                  –                        –
 widerstand            mit Anschlusskabel bis 5 m ≤ 0,3 Ω zuzüg-
                       lich 0,1 Ω je weitere 7,5 m,
                       Maximalwert: 1 Ω
                       Für andere Geräte/Leitungen gilt der
                       errechnete Widerstandswert zuzüglich
                       üblicher Übergangswiderstände
                       (Siehe Tabelle 3)

 Isolations-           ≥ 2 MΩ                                              ≥ 2 MΩ                   ≥ 250 kΩ
 widerstand
                       gegen nicht mit Schutzleiter verbundene
                       berührbare leitfähige Teile ≥ 2 MΩ

                       Geräte mit Heizelementen ≥ 0,3 MΩ

 Schutzleiterstrom     ≤ 3,5 mA                                               –                        –

 Berührungsstrom       ≤ 0,5 mA                                            ≤ 0,5 mA                    –

Tabelle 2

 Anzunehmende Übergangswiderstände
 Leiterquerschnitt       1,5      2,5     4      6     10     16      25      35       50      70      95      120
 in mm2

 Widerstand in mΩ      12,58    7,56    4,74   3,15   1,88   1,19   0,75     0,55     0,40   0,28    0,20      0,16
 pro Meter bei 30 °C

Tabelle 3

Ein Übergangswiderstand von Verbindungen                 schnitt, der dem kleinsten Querschnitt der ver-
sollte nicht größer sein als der Widerstand              bundenen Leiter entspricht.
eines Leiters von 1 m Länge mit einem Quer-

                                                                                                                      13
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

            7      Prüffristen
            Die Unternehmerin beziehungsweise der Un-             •   Außenproduktionen,
            ternehmer ermittelt im Rahmen einer Gefähr-           •   aggressiver Umgebung, Feuchtigkeit (Batte-
            dungsbeurteilung die Prüffristen. Dabei sind              rieladeräume, Außenaufnahmen),
            insbesondere der Zustand, die Einwirkungen            •   hoher mechanischer Beanspruchung (Tour-
            und die Gefährdungen des jeweiligen Betriebs-             neebetrieb, Baustellen, rauer Werkstattbe-
            mittels zu bewerten. Ergebnisse von langjährig            trieb und Ähnliches).
            bewährten Gefährdungsbeurteilungen bezüg-
            lich der Prüffristen sind in den nachfolgenden        Andererseits können im Einzelfall längere Prüf-
            Tabellen enthalten.                                   fristen festgelegt werden, wenn die Anlagen
                                                                  und Geräte geringeren Belastungen und gerin-
            Die nachfolgend angeführten Prüffristen für           gerer Nutzung ausgesetzt sind. Hierzu können
            elektrische Anlagen und Geräte sind branchen-         die Tabellen 7 und 8 herangezogen werden.
            übliche Werte und gelten für normale Betriebs-
            und Umgebungsbedingungen.                             Soweit Anlagen und Geräte in den Tabellen 4
                                                                  bis 7 nicht aufgeführt sind, hat der Betreiber die
            Unabhängig davon müssen elektrische Geräte            Prüffristen entsprechend der Nutzung artver-
            vor jeder Benutzung auf augenfällige Mängel           wandter Bereiche festzulegen.
            überprüft werden (Sichtprüfung).
                                                                  Wenn in Gesetzen und Verordnungen – zum Bei-
            Ist mit besonders starken Beanspruchungen zu          spiel im Baurecht – kürzere Prüffristen vorge-
            rechnen, sind entsprechend kürzere Prüffristen        schrieben sind, sind diese zu berücksichtigen.
            festzusetzen, zum Beispiel bei                        Hierbei sind „Doppelprüfungen“ nicht erforderlich.

 Prüffristen für stationäre und nicht stationäre Anlagen

 Anlagen                                  Prüffrist      Art der Prüfung                    Prüfer/in

 Stationäre elektrische Anlagen           mindestens     auf ordnungsgemäßen Zustand        Zur Prüfung befähigte Person
                                          alle 4 Jahre                                      (Elektrofachkraft)

 Stationäre elektrische Anlagen in Be-    1 Jahr         auf ordnungsgemäßen Zustand        Zur Prüfung befähigte Person
 triebsstätten oder Räumen besonderer                                                       (Elektrofachkraft)
 Art gemäß Gruppe 700 der DIN VDE 0100
 Beispiele hierfür:
 • Räume mit Badewanne oder Dusche
 • Baustellen
 • Ausstellungen, Shows und Stände
 • Beleuchtungsanlagen im Freien
 • Ortsveränderliche oder trans-
     portable Baueinheiten
 • Öffentliche Einrichtungen und
     Arbeitsstätten

 Nichtstationäre (mobile) elektrische     1 Jahr         auf ordnungsgemäßen Zustand        Zur Prüfung befähigte Person
 Anlagen                                                                                    (Elektrofachkraft)

 Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Feh-   mindestens     auf einwandfreie Funktion durch    Benutzer/in
 lerspannungs-Schutzschaltungen in        alle 6         Betätigen der Prüfeinrichtung
 stationären Anlagen                      Monate

 Fehlerstrom-Schutzschaltungen in nicht 1 Monat          Auf Wirksamkeit                    Zur Prüfung befähigte Person
 stationären (mobilen) Anlagen                                                              (Elektrofachkraft)

 Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Feh-   arbeitstäg-    auf einwandfreie Funktion durch    Benutzer/in
 lerspannungs-Schutzschaltungen in        lich           Betätigen der Prüfeinrichtung
 nicht stationären (mobilen) Anlagen

Tabelle 4

14
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

 Beispiele für Prüffristen stationärer und nicht stationärer Anlagen

 12 Monate                     24–36 Monate                           48 Monate

 • Baustellenverteiler         • Elektrische Anlagen im Geltungs-     •   Übertragungsfahrzeuge
 • Transportable Lastver-        bereich der Versammlungsstätten-     •   Regieräume
   teiler/Verteilungsein-        verordnung                           •   Stockwerksverteiler
   richtungen                  • Prüfung durch nach Landesbau-        •   Ortsfeste Lichtstellanlagen
 • Messaufbauten                 verordnung anerkannte Sachver-       •   Notstromanlagen
 • Mobile elektrische            ständige
                                                                      •   Technische Sonderfahrzeuge
   Anlagen für Veranstal-      • Die unterschiedlichen landesspe-
                                                                      •   MAZ
   tungstechnik                  zifischen Prüfverordnungen sind
                                 zu beachten                          •   Kamerakontrolle
 • Dekorationen
                                                                      •   Schalträume
                                                                      •   Tonregieräume
                                                                      •   Niederspannungs-
                                                                          Hauptverteilungen

Tabelle 5

 Prüffristen für ortsfeste und ortsveränderliche Geräte
 Geräte                          Prüffrist          Art der Prüfung           Prüfer/in

 Ortsfeste Geräte                mindestens         auf ordnungsgemäßen       Zur Prüfung befähigte Person
                                 alle 48 Monate     Zustand                   (Elektrofachkraft)

 Ortsveränderliche Geräte in     24 Monate          auf ordnungsgemäßen       Zur Prüfung befähigte Person
 Bürobetrieben oder unter                           Zustand                   (Elektrofachkraft)
 ähnlichen Bedingungen

 Ortsveränderliche Geräte        12 Monate          auf ordnungsgemäßen       Zur Prüfung befähigte Person
                                                    Zustand                   (Elektrofachkraft)

Tabelle 6

Anmerkung: Bei umfangreichen Prüfaufgaben oder einer großen Anzahl zu prüfender Geräte oder Anla-
geteilen/Anlagen ist es sinnvoll, Prüfteams aus Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen
Personen unter Aufsicht und Leitung einer zur Prüfung befähigten Person zu bilden. Verantwortlich für
die Prüfung, die Bewertung der Ergebnisse sowie für die Dokumentation bleibt die zur Prüfung befähigte
Person, also die Elektrofachkraft.

                                                                                                                  15
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

 Beispiele für ortsfeste und ortsveränderliche Geräte

 12 Monate                                                     24 Monate                    48 Monate

 Produktionstechnik             Dekoration                     Bürobetriebe                 Studio und Regien

 •   Nebelgeräte                • Bügeleisen                   • Diktiergeräte              • Paintbox
 •   Elektrische Stative        • Mobile Bügelmaschinen        • Mobile Projektoren         • Schriftgenerator
 •   Punktzüge                  • Nähmaschinen                   („Beamer“)                 • Elektronische Effektgeräte
 •   Beleuchtungsgeräte                                        • Tischleuchten              • Stromversorgung an Punkt-
 •   Effektgeräte                                              • Ventilatoren                 zügen und Leuchtenhän-
 •   Bildwände                                                 • Heizgeräte                   gern
 •   Elektrische Handgeräte                                                                 • Studioscheinwerfer
 •   Handleuchten                                                                           • Einbauten in Studiodekora-
 •   Beschallungsgeräte                                                                       tionen, wie Monitore, LED-
                                                                                              Wände, Lichtbänder, etc.
 •   Mischpulte

 Studio und Regien              Haustechnik                    Teeküchen                    Werkstätten

 • Dia-, Film-,                 •   Heckenschere               •   Toaster                  •   Kreissäge
   Tageslichtprojektoren        •   Häcksler                   •   Handrührgeräte           •   Bandsäge
 • Videogeräte                  •   Rasenmäher                 •   Warmhalteplatten         •   Drehbank
 • Audiogeräte                  •   Laubsauger                 •   Kaffeemaschinen          •   Ständerbohrmaschine
                                                                                            •   Schleifblöcke

 Messtechnik                    Gebäudereingung                                             Bürobetriebe

 •   Heizgeräte                 • Staubsauger                                               •   DV-Geräte
 •   Messgeräte                 • Bohner- und Bürstengeräte                                 •   Schreibmaschinen
 •   Tischleuchten              • Teppichreinigungsgeräte                                   •   Projektoren
 •   Heizplatten                                                                            •   Kopiergeräte
 •   Netzgeräte                                                                             •   Stationäre Projektoren
 •   Signalgeneratoren                                                                          („Beamer“)
 •   Oszilloskope

 Werkstätten                    Küchen/Kantinen                                             Teeküchen

 • Hand- und Baustellen-        • Aufschnittschneidema-                                     •   Kühlschrank
   leuchten                       schinen                                                   •   Spülmaschine
 • Handbohrmaschinen            • Kaffeeautomaten                                           •   Elektroherd
 • Winkelschleifer              • Kochplatten                                               •   Mikrowelle
 • Band- und Schwing-           • Toaster
   schleifer                    • Rührgeräte
 • Handkreissägen               • Wärmewagen/
 • Stichsägen                     Warmhaltegeräte
 • Schweißgeräte                • Elektrische Handgeräte
 • Lötkolben
 • Belüftungsgeräte
 • Mobile Tischkreissägen
 • Mobile Abrichthobel-
   maschinen
 • Absauganlagen

 Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Leitungsroller (Kabeltrommeln), Kleinverteiler, …
 Je nach Einsatzbereich und tatsächlicher Nutzung

Tabelle 7

16
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

Bei einer individuellen Ermittlung der erforderlichen Prüffristen aufgrund spezieller Betriebsweisen
können nachfolgende Werte aus den Tabellen 8 und 9 herangezogen werden, um die Fristen aus
den Tabellen 4 bis 7 zu verlängern oder zu verkürzen:

 Einflussgrößen auf die Prüffristen elektrischer Anlagen und ortsfester Geräte
 (Standardfrist: 48 Monate)
 Einflussgröße      Individuelle                  Verlängerung (+)            Bemerkung, typische
                    Betriebsweise                 oder Verkürzung (–) der     Anwendung, Beispiele
                                                  Prüffrist um [Monate]

 Vorbeugende        Es wird keine vorbeugende                –6               Es sind keine Elektrofach-
 Instandhaltung     Instandhaltung durchge-                                   kräfte im Betrieb vorhan-
                    führt.                                                    den.

                    Eine regelmäßige vorbeu-                  +6              Elektrofachkräfte sind aktiv
                    gende Instandhaltung wird                                 in das Betriebsgeschehen
                    durchgeführt. Beschädigte                                 eingebunden.
                    oder abgebutzte Teile wer-
                    den, soweit erforderlich,
                    unverzüglich ausgewech-
                    selt.

 Alter der Elekt-   Älter als 4 Jahre                        –6               Bei diesem Kriterium spie-
 roanlage bezie-                                                              len im Wesentlichen Materi-
 hungsweise der     Noch keine 4 Jahre                        +6              alermüdung, Korrosion, Ver-
 Geräte                                                                       schleiß und Verschmutzung
                                                                              eine Rolle.

 Beanspruchung      Die Anlage/die Geräte wer-               –6
                    den intensiv genutzt und
                    stark beansprucht.

                    Die Anlage/die Geräte wer-                0
                    den wenig genutzt, geringe
                    oder seltene Nutzung.

 Qualifikation      Dia Anlage/die Geräte wer-               –9               Sorgloser Umgang mit elek-
 der Nutzer und     den vorwiegend durch Hilfs-                               trischen Betriebsmitteln
 Nutzerinnen        kräfte genutzt.

                    Die Anlage/die Geräte                     +6
                    werden vorwiegend durch
                    Fachkräfte genutzt.

 Zu erwartendes    Erhöhte elektrische                        -9              Geräte werden in feuchter
 Schadensaus-      Gefährdung                                                 Umgebung betrieben
 maß im Fehlerfall
                   Geringe elektrische                        +6              Innenräume mit schlecht
                   Gefährdung                                                 leitenden Fußböden

Tabelle 8

Anmerkung: Hiermit ergeben sich Prüffristen zwischen 12 und 78 Monaten. Zwischenwerte können
aus betrieblichen Gründen auf volle Jahre auf- oder abgerundet werden (1 bis 6 Jahre).

                                                                                                                 17
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

           Einflussgrößen auf die Prüffristen ortsveränderlicher Geräte (Standardfrist: 12 Monate)

           Einflussgröße      Individuelle                 Verlängerung (+)            Bemerkung, typische
                              Betriebsweise                oder Verkürzung (–) der     Anwendung, Beispiele
                                                           Prüffrist um [Monate]

           Häufigkeit der     Häufige Benutzung (mehr-                –2
           Benutzung          mals pro Woche), hoher
                              Verschleiß

                              Normale oder seltene                     0
                              Benutzung

           Qualifikation    Die Bedienung der Geräte                  –2               Unterwiesene Personen
           der Benutzer und wird von Hilfskräften durch-
           Benutzerinnen    geführt.

                              Die Bedienung der Gerä-                  +3              Fachkräfte der Veranstal-
                              te wird von sachkundigen                                 tungstechnik, Elektrofach-
                              Benutzern/Benutzerinnen                                  kräfte, Handwerker/innen
                              durchgeführt.

           Umgebungs-         Die Geräte sind der                     –2               Es wird vorausgesetzt, dass
           bedingungen        Witterung ausgesetzt                                     die Geräte für diese Ein-
                                                                                       satzbedingungen geeignet
                                                                                       sind.

                              Die Geräte sind keiner                   +3
                              Witterung ausgesetzt

           Alter der Geräte   Die Geräte sind älter als               –2               Beidiesem Kriterium spie-
                              2 Jahre                                                  len im Wesentlichen die
                                                                                       Materialermüdung, Korro-
                              Die Geräte sind noch keine               +3              sion, Verschleiß und Ver-
                              2 Jahre alt                                              schmutzung eine Rolle.

           Einsatzorte und    Die Geräte werden an häu-                –3              Anschluss „in fremden
           Transporte         fig wechselnden Einsatzor-                               Häusern“, Außenübertra-
                              ten verwendet.                                           gungen, EB, häufige Trans-
                                                                                       porte

                              Die Geräte werden nicht an               +3              Anschluss an bekannte An-
                              häufig wechselnden Ein-                                  lagen in „festen Häusern“,
                              satzorten verwendet.                                     seltene Transporte

          Tabelle 9

          Anmerkung: Hiermit ergeben sich Prüffristen zwischen 1 und 24 Monaten. Aus betrieblichen Grün-
          den können die Werte auf gut zu handhabende Fristen auf- oder abgerundet werden – zum Bei-
          spiel 1, 3, 6, 12 oder 24 Monate.

          Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote von unter 2 Prozent erreicht, kann die Prüfung ebenfalls ent-
          sprechend verlängert werden.

18
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

7.1   Prüfnachweise
Nach der Betriebssicherheitsverordnung sind         Die Prüfplakette entbindet die Benutzerin oder
Prüfungen zu dokumentieren. Die Aufzeich-           den Benutzer eines elektrischen Gerätes nicht
nungen müssen der Art und dem Umfang der            von der Pflicht, aufgetretene Mängel unverzüg-
Prüfung angemessen sein und können dement-          lich zu melden und das elektrische Betriebs-
sprechend folgende Angaben enthalten:               mittel der weiteren Nutzung zu entziehen.
• Datum der Prüfung
• Art der Prüfung

                                                                         6   | 7 | 8| 9
                                                                    |5 |
• Prüfgrundlagen
• Was wurde im Einzelnen geprüft?
• Ergebnis der Prüfung
                                                                4                           |

                                                                                            10|
• Bewertung festgestellter Mängel und
                                                                   Nächster

                                                       1| 2| 3|
  Aussagen zum Weiterbetrieb

                                                                                                11 | 12
• Name der Prüferin oder des Prüfers
                                                                  Prüftermin
Inhalt und Gliederung der Prüfnachweise – zum                       DGUV
                                                                  Vorschrift 3
Beispiel Prüfbuch, Karteikarten, Datensätze –          | 18

                                                                                                  |
sind den speziellen Erfordernissen anzupassen

                                                                                      | 23
und unterliegen keiner Formvorgabe.                           19
                                                                 |
                                                           |
In der Praxis hat es sich bewährt, die geprüften                     20 | 21 | 22
Betriebsmittel mit Prüfplaketten, wie sie hier
beispielhaft abgebildet sind, zu versehen. Die
Plaketten haben den Vorteil, dass die Benut-                                                           | 7 | 8| 9
                                                                                                 5|6                |
zerin oder der Benutzer feststellen kann, ob                                                4|

                                                                                                                10|
                                                                                              Nächste
ein elektrisches Betriebsmittel geprüft ist be-                                      1| 2| 3|

                                                                                                                    11 | 12
                                                                                            Prüfung nach
                                                                                               DGUV
ziehungsweise wann es wieder geprüft werden                                                  Vorschrift 3
                                                                                     | 18

                                                                                                                        |
                                                                                                               | 23
                                                                                          19
muss.                                                                                        |
                                                                                        |

                                                                                                 20 | 21 | 22

Auch für Verlängerungs- beziehungsweise
Geräteanschlussleitungen gibt es dauerhafte
Markierungen mit Prüfplaketten, die um den
Mantel der Leitung gewickelt werden können.

Für die Gestaltung, Größe, Form oder Farbe
der Plaketten existieren keinerlei bindende
Vorgaben.

                                                                                                                              19
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

          8 Anforderungen an Mess- und Prüfgeräte
          Die Mess- beziehungsweise Prüfgeräte müs-             0413) beschaffen sein. Sie sind regelmäßig
          sen für die Geräteprüfung nach der DIN EN             nach Herstellerangaben zu prüfen und zu kali-
          61557-16 (VDE 0413-16) und für die Anlagenprü-        brieren.
          fung nach der Normenreihe DIN EN 61557 (VDE

          8.1 Messgeräte für Anlageprüfung
          Für Elektrofachkräfte werden Einzel- und kom-         nach DIN VDE 0105-100 durchgeführt werden
          binierte Messgeräte angeboten, mit denen              können (Kapitel 5).
          Messungen nach DIN VDE 0100-600 sowie

          8.2 Messgeräte für Geräteprüfung
          Für Elektrofachkräfte bietet die Industrie kom-       0701-0702 ausgelegt. Sie können sowohl für
          binierte Prüfgeräte an, mit denen die Mes-            notwendige Prüfungen nach Änderung und In-
          sungen aus Kapitel 6 einfach und schnell              standsetzung als auch zu Wiederholungsprü-
          durchgeführt werden können. Die Geräte sind           fungen von elektrischen Betriebsmitteln ver-
          im Allgemeinen für Prüfungen nach DIN VDE             wendet werden.

20
Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte

          Anhang 1
          Systeme nach Art der Erdverbindung
          Die unterschiedlichen Netzformen werden durch      T –	Körper direkt geerdet, unabhängig von der
          Buchstabenkombinationen gekennzeichnet. Die             etwa bestehenden Erdung eines Punktes
          Bedeutung der einzelnen Buchstaben ist wie              der Stromquelle
          folgt:                                             N –	Körper direkt mit dem Betriebserder verbun-
                                                                  den (in Wechselspannungsnetzen ist der
          Erster Buchstabe                                        geerdete Punkt im Allgemeinen der Stern-
          beschreibt die Erdungsverhältnisse der Strom-           punkt)
          quelle.
          T – direkte Erdung eines Punktes                   Weitere Buchstaben
          I – entweder Isolierung aller aktiven Teile von    beschreiben die Anordnung des Neutralleiters
          Erde oder Verbindung eines Punktes mit Erde        und des Schutzleiters im TN-Netz.
          über eine Impedanz                                 S –	Neutralleiter und Schutzleiter sind getrennt
                                                                  (separat) verlegt
          Zweiter Buchstabe                                  C –	Neutralleiter- und Schutzleiterfunktionen
          beschreibt die Erdungsverhältnisse der Körper           kombiniert in einem Leiter (PEN-Leiter)
          der elektrischen Anlage.

Beispiel eines TN-S-Systems                                  Beispiel eines TN-C-S-Systems

Beispiel eines TT-Systems                                    Beispiel eines IT-Systems

                                                                                                                        21
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