Erläuterungen Allgemeiner Teil

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                                             Erläuterungen

                                           Allgemeiner Teil:
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:
    Aus rechtlicher Sicht ist eingangs anzumerken, dass mit BGBl. I Nr. 9/2012 die Neuorganisation der
Oberstufe ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen („neue
Oberstufe“) durch ein Paket an Maßnahmen normiert wurde.
1. Lehrpläne
     Der Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1), der Lehrplan der zweisprachigen Handelsakademie
(Anlage A2), der Lehrplan des Aufbaulehrganges der Handelsakademie (Anlage A3) und der Lehrplan
der Handelsschule (Anlage B1), BGBl. Nr. 895/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II
Nr. 283/2006, in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009, entsprechen nicht mehr den
rechtlichen Rahmenbedingungen.
     Aufgrund der mit der „neuen Oberstufe“ verbundenen Semesterorientierung müssen die geltenden
Lehrpläne entsprechend adaptiert und dem neuen System angepasst werden. Gemäß § 6 Abs. 2
Schulorganisationsgesetz idF BGBl. I Nr. 9/2012 haben die Lehrpläne der 10. bis einschließlich der
vorletzten Schulstufe die Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, als Kompetenzmodule
auszuweisen und deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe zu enthalten.
Die letzte Schulstufe bildet ein Kompetenzmodul.
In den Erläuterungen zu dieser Novelle wurde wie folgt ausgeführt:
„In Österreich werden seit dem Schuljahr 2002 Schulversuche zu einer modularen Oberstufe entwickelt.
Diese Schulversuche sehen eine weitreichende Individualisierung der Schullaufbahnen und neue
Unterstützungsmaßnahmen bei Lernschwächen vor. Die Evaluierung der Schulversuche seit 2005/06 legt
dar, dass die Schulversuche zu einer Reduktion der Schulstufenwiederholungen und der Dropout-Quote
führten. Die Schülerinnen und Schüler gaben an, dass sie den Verbleib im Klassenverband bis zur
abschließenden Prüfung bei gleichzeitigem Förderunterricht und anderen Nachhol- bzw.
Vertiefungsmöglichkeiten, die Möglichkeit des freiwilligen Wiederholens und das Lerncoaching sehr
befürworteten. Die Vorbereitung auf die Anforderungen des tertiären Bereichs wäre zielführender, ihre
Leistungsmotivation höher. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein höheres Ausmaß an
Eigenständigkeit, Selbstverantwortung und Zeitmanagement. Die Lehrerinnen und Lehrer meldeten
zurück, dass bei Teilleistungsschwächen eine bessere Förderung erfolgt und dass individuelle
Begabungen der Schülerinnen und Schüler im Ansatz stärker berücksichtigt werden können. Die
vorliegende Novelle verfolgt das Ziel, allen Schülerinnen und Schülern ab der 10. Schulstufe von
zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen („neue Oberstufe“) ein Paket an Maßnahmen zur
Förderung und Unterstützung (auch von Begabungen) zur Verfügung zu stellen, um die Schullaufbahnen
so kurz und effizient wie nur möglich zu gestalten. Den bestehenden Lernschwächen ist durch
Maßnahmen gezielter individueller Förderung, die bei Bedarf auch mit Unterstützung eines
Lernbegleiters bzw. einer Lernbegleiterin erfolgen kann, zu begegnen. Defizite sollen durch gezielte
Fördermaßnahmen ausgeglichen werden. Die in der Novelle vorgeschlagenen Maßnahmen bewirken
besonders bei jenen Schülerinnen und Schülern, die aufgrund ihrer Leistungen als „Risikogruppe“
gelten, neben pädagogischen Vorteilen eine effizientere und damit raschere Erreichung der Bildungs- und
Lernziele“.
…
„Die ebenfalls im Entwurf vorliegende Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (SchUG) sieht vor, dass
Schülerinnen und Schüler auch in einzelnen Gegenständen semesterweise überspringen oder
Semesterprüfungen ablegen dürfen. Dies macht es notwendig, dass die Bildungs- und Lehraufgaben
sowie der Lehrstoff (lt. Lehrplan derzeit Jahreslehrstoff) auf die einzelnen Semester der Schulstufe verteilt
werden. Diese Semesteraufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes
(erforderlichenfalls auch der didaktischen Grundsätze) soll in den Lehrplänen derart erfolgen, dass für
die einzelnen Semester Kompetenzmodule festzulegen und den Semestern zuzuordnen sind. Die
entsprechenden Lehrplanverordnungen sollen mit spätestens 1. September 2016 zur Verfügung stehen
und spätestens ab 2017 auf der 10. Schulstufe schulstufenweise aufsteigend zur Anwendung kommen.“
   Die Jahreslehrstoffe sowie die Jahresbildungs- und Lehraufgaben sind dem Winter- und
Sommersemester zuzuweisen und es ist jeweils ein eigenes Semesterzeugnis auszustellen. Bei negativer
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Beurteilung eines Pflichtgegenstandes sind in einem Beiblatt zum Semesterzeugnis jene
Kompetenzbereiche zu dokumentieren, die für die negative Beurteilung maßgeblich waren. Schülerinnen
und Schüler sind berechtigt, in diesen negativ beurteilten Pflichtgegenständen eine Semesterprüfung
abzulegen. Diese Prüfung bezieht sich auf jene Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe, die für die
negative Beurteilung im Semester ausschlaggebend waren. Alle anderen Kompetenzen, die nicht zur
Beurteilung mit „Nicht genügend“ geführt haben, sind nicht Gegenstand der Semesterprüfung.

Aus pädagogischer Sicht ist anzumerken:
Grundsätzliches zur inhaltlichen Umgestaltung der Lehrpläne:
     Die Stundentafeln sind im Bereich der Pflichtgegenstände in fünf bzw. an der Handelsschule in vier
Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und
thematisch ergänzen. Für jeden der fünf bzw. an der Handelsschule vier Cluster ist ein Gesamtausmaß der
Wochenstunden festgelegt, das schulautonom unter den in den Lehrplänen genannten Voraussetzungen
veränderbar ist.
     Für alle Cluster sind berufsbezogene Lernergebnisse formuliert, die Bestandteil des allgemeinen
Bildungsziels sind und die die wesentlichen Kernkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler nach
Abschluss erlangt haben sollen, zusammenfassen. Um die Zusammenarbeit innerhalb eines Clusters zu
stärken, sind auch Bildungsziele für jeden einzelnen Cluster formuliert.
     Um den Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Wissenschaft
gerecht zu werden, ist es notwendig geworden, inhaltlich neue Schwerpunktsetzungen zu setzen. Sie
sollen die Anschlussfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen in ihren zukünftigen Berufen
gewährleisten.
     Neben einer inhaltlichen Neuausrichtung und Aktualisierung der Lehrpläne ist es das Ziel, die
Lehrpläne als kompetenzbasierte Normen in lernergebnisorientierter Form darzustellen. Die Lehrpläne
von Anlage A1, A2, A3 und B1 basieren daher auf Kompetenzmodellen und stellen in der Bildungs- und
Lehraufgabe des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes die zu erreichenden Kompetenzen
lernergebnisbezogen dar. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind im Spiralaufbau
angelegt, um einen kontinuierlichen Aufbau von Kompetenzen sicherzustellen. Dies bedeutet, dass sich
Lehrplaninhalte in den einzelnen Jahrgängen und Klassen bzw. Semestern (Kompetenzmodulen)
wiederholen und der Kompetenzaufbau von einfachen zu komplexen Anforderungen erfolgt.
     Es erfolgte eine grundsätzliche Neustrukturierung der Lehrplaninhalte aller Unterrichtsgegenstände.
Um den Neuerungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Wissenschaft Rechnung zu tragen, wurden
neue Pflichtgegenstände geschaffen, Bezeichnungen oder Lehrverpflichtungsgruppen von
Unterrichtsgegenständen geändert sowie Inhalte einzelner Unterrichtsgegenstände in andere verschoben
(siehe Besonderer Teil von Anlage A1, A2, A3 und B1).
Praxisorientierung: Pflichtpraktikum
     Praxisorientiertes Lernen ist in der europäischen Berufsbildungspolitik sehr stark gefordert. Die
Schaffung von qualitativ hochwertigen Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen ist ein zentrales Ziel
aktueller europäischer Bildungspolitik. So sind beispielsweise dem Kommuniqué von Brügge
(Europäische Ko 2010) auszugsweise folgende Aussagen zu entnehmen: „In Partnerschaft mit
Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen durchgeführtes praxisorientiertes Lernen sollte in alle
beruflichen Erstausbildungen integriert werden“ (S. 10); „Regierungen, Sozialpartner und
Berufsbildungseinrichtungen sollten die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um praxisorientiertes
Lernen, einschließlich Ausbildungspraktika, maximal zu fördern“ (S. 11). Die Schaffung von Praktika in
der Berufsbildung wird als eine bedeutsame Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
hervorgehoben. Praxisorientiertes Lernen und somit Praktika in der Berufsbildung sind auch ein
Instrument zur Förderung der Mobilität und des lebenslangen Lernens (siehe dazu auch Europäischen
Qualifikationsrahmen (EQR), Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR), den Europäischen Bezugsrahmen
für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), das Europäische
Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) sowie die Europäischen Leitlinien für die
Validierung des nicht-formalen und desinformellen Lernens). Diese Initiativen zielen darauf ab,
gegenseitiges Vertrauen zu entwickeln und zu verstärken, Transparenz zu erhöhen (insbesondere durch
die Orientierung an Lernergebnissen) und eine bessere sowie einfachere Anerkennung von
Qualifikationen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zu erreichen.
     Die kaufmännischen Schulen (Handelsschule, Handelsakademie und Aufbaulehrgang) sind die
einzigen berufsbildenden Schulen, die noch kein verpflichtendes Praktikum in ihren Lehrplänen haben.
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Freiwillige Betriebspraktika sind natürlich möglich, haben aber einen anderen Stellenwert im Portfolio
einer Absolventin bzw. eines Absolventen einer kaufmännischen Schule.
      Verpflichtende Praktika sind daher in den neuen Lehrplänen der Handelsakademie (Anlage 1) sowie
der zweisprachigen Handelsakademie (Anlage A2) im Ausmaß von 300 Stunden (entsprechend der
Vollzeitarbeit des geltenden Kollektivertrags), im Lehrplan des Aufbaulehrganges der Handelsakademie
(Anlage A3) und der Handelsschule (Anlage B1) im Ausmaß von je 150 Stunden (entsprechend der
Vollzeitarbeit des geltenden Kollektivertrags) vorgesehen. Das Praktikum ist als Pflichtpraktikum in der
unterrichtsfreien Zeit (zB. Sommerferien) bzw. auch während des Schuljahres zu absolvieren, wobei auf
zeitliche Gestaltung in Hinblick auf die Schulzeit-VO zu achten ist. Dieses Praktikum ist in einschlägigen
Betrieben und Organisationen durchzuführen, da das Kennenlernen der Berufswirklichkeit im
Vordergrund steht. Zu den zentralen Zielen des Pflichtpraktikums zählen ua. die folgenden:
        - Anwendung und Umsetzung des schulisch erworbenen Wissens in der Praxis (nicht zuletzt auch,
          um die Motivation für den fachtheoretischen Unterricht zu erhöhen);
        - Kennenlernen der Anforderungen der Arbeitswelt und Erwerb von Arbeitstugenden wie
          Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung etc.;
        - Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenz: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleginnen
          und Kollegen, Kundinnen und Kunden, Erlernen von Teamfähigkeit etc.;
        - Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Möglichkeiten zum Erlangen von Erfolg und
          Anerkennung sowie zur Bewältigung von Misserfolgen;
        - Forcierung der Kontakte zur Wirtschaft und potentiellen späteren Arbeitgebern;
        - Berufshinwendung und Berufserprobung;
        - Erfahren bzw. Erleben von Erwerbstätigkeit.
Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit im Sinne der Strategie Europa 2020:
Aufbau von Schlüsselqualifikationen – Entrepreneurship Education
     Die neuen Lehrpläne der Handelsakademie (Anlage 1), der zweisprachigen Handelsakademie
(Anlage A2), des Aufbaulehrganges der Handelsakademie (Anlage A3) und der Handelsschule (Anlage
B1) sind so formuliert, dass Kompetenzen im Sinne der Strategie Europa 2020, die insbesondere die
Beschäftigungsfähigkeit im Fokus hat, aufgebaut werden können. Die Befähigung, strukturelle
Anpassungen in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum bewältigen zu können, erfordert einen
Unterricht, der sich durch besonderes methodisches Herangehen auszeichnet. Um das Wachstum und die
Beschäftigung anzukurbeln, braucht Europa sowie insbesondere Österreich Unternehmerinnen und
Unternehmer sowie unternehmerisch denkende und handelnde Personen, kurz Entrepreneure und
Intrapreneure. Laut Career Monitor 2014 sind unternehmerisches Denken, Lösungs- bzw.
Zielorientiertheit, Kommunikationsfähigkeit sowie vernetztes Denken und Arbeiten an der Spitze der
Anforderungen der Personalisten an zukünftige Arbeitskräfte. Das Unterrichtsprinzip „Entrepreneurship
Education“ ist darauf ausgerichtet, genau diese Kompetenzen aufzubauen, und soll speziell auf die
Möglichkeiten einer selbstständigen Tätigkeit vorbereiten, daneben aber auch unternehmerische
Einstellungen und Haltungen aufbauen und die Problemlösungskompetenz erhöhen. Generell wurden
Bildungs- und Lehraufgaben so formuliert, dass sie zu einer verstärkten Entwicklung der
Schlüsselkompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern führen: Kooperationsfähigkeit, Lösung
fächerübergreifender Aufgabenstellungen, verstärkte Integration von neuen Technologien, Förderung der
Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung usw. sind nur einige davon.
2. Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung
     Aus pädagogischer Sicht ist anzumerken, dass für die im Verordnungsentwurf angeführten
Unterrichtsgegenstände ab einer Schülerzahl von 16 eine Teilung in zwei Schülergruppen sinnvoll
erscheint. Es ist in diesen angeführten Unterrichtsgegenständen eine sehr intensive individuelle
Begleitung und Betreuung bei der Lösung verschiedener komplexer Aufgabenstellungen erforderlich.
Viele der Aufgabenstellungen werden in Kleingruppen mit Softwarebegleitung bearbeitet oder erfordern
eine Bearbeitung der Aufgabenstellung auch in einer Fremdsprache. Sie erfordern daher eine intensive
Begleitung und Betreuung bei der Behandlung von Fachfragen, Lösung organisatorischer Belange sowie
eventuell anfallender EDV-technischer Probleme usw. Die Simulation verschiedener Kunden-, Verkaufs-,
Beratungsgespräche etc. bedarf ebenfalls einer intensiver Vor- und Nachbereitung, die nur in
Kleingruppen pädagogisch sinnvoll erscheint.
     Eine nähere Beschreibung zu den einzelnen Pflichtgegenständen, für die eine Teilungsanzahl
erforderlich ist, findet sich im Abschnitt „Besonderer Teil“.
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                                          Besonderer Teil:
Zu Art. 1
Zu Z 1 (§ 4 Abs. 7)
Der neue Abs. 7 enthält die Inkrafttretensbestimmungen.
Das In-Kraft-Treten der durch BGBl. I Nr. 9/2012 bedingten Änderungen der Lehrpläne an zumindest
dreijährigen mittleren und höheren Schulen ist gemäß § 131 Abs. 25 Z 5 SchOG idF BGBl. I Nr. 9/2012
hinsichtlich der 10. Schulstufen mit 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen dieser
Schulart jeweils mit 1. September der Folgejahre stufenweise aufsteigend festzulegen. Das betrifft die
Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffe und der didaktischen Grundsätze ab der 10.
Schulstufe als Kompetenzmodule und deren Aufteilung auf der 10. bis zur vorletzten Schulstufe auf die
einzelnen Semester.
In den übrigen Teilen treten die Lehrpläne der Handelsakademie, der zweisprachigen Handelsakademie
und des Aufbaulehrganges der Handelsakademie sowie der Handelsschule jeweils hinsichtlich der I.
Jahrgänge und hinsichtlich der 1. Klassen (9. Schulstufe) mit 1. September 2014 sowie hinsichtlich der
weiteren Jahrgänge und Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre aufsteigend in Kraft.

Zu Art. 2
Mit dieser Bestimmung werden die von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassenen
Lehrpläne für den Religionsunterricht bekannt gemacht.

Zu Art. 3
Die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung bildet die verordnungsmäßige Grundlage für die
Eröffnung und Teilung von Schülergruppen. Die darin vorgesehenen Eröffnungs- und Teilungszahlen
sind somit ein Spiegelbild der zur Verfügung stehenden Ressourcen an Werteinheiten im
Bundesschulbereich. Unbenommen bleibt die schulautonome Gestaltung von Gruppen auf Basis der zur
Verfügung stehenden Ressourcen.
Mit der Neufassung der Lehrpläne der Handelsakademie, der zweisprachigen Handelsakademie, des
Aufbaulehrganges der Handelsakademie und der Handelsschule werden neue Pflichtgegenstände
unterrichtet bzw. kommt es zu einer Umbenennung von Unterrichtsgegenständen. Dadurch ist nunmehr
auch in der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung eine entsprechende Adaptierung bzw.
Umbenennung vorzunehmen.

Zu Z 1 und 3 (§ 6 Abs. 1 Z 9 und Z 9a bis 9d ):
„Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“ an
Handelsschulen:
Der Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaftliche Übung einschließlich Projektarbeit“ wird im neuen
Lehrplan der Handelsschule in „Betriebswirtschaftliche Übung einschließlich Übungsfirma,
Projektmanagement und Projektarbeit“ umbenannt und es ist daher die Bezeichnung in § 6 Abs. 1 Z 9
entsprechend zu adaptieren.
Die Notwendigkeit dieser Teilung ist dadurch begründet, dass bei den „Betriebswirtschaftlichen Übungen
einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“ an Handelsschulen die Anwendung
und Festigung des Gelernten, akkordiert mit den Inhalten des Unterrichtsgegenstandes
„Betriebswirtschaft, Wirtschaftliches Rechnen, Rechnungswesen“, stattzufinden hat. Die Unterstützung
der Schülerinnen und Schüler dabei ist sehr wichtig für die Entwicklung von Verständnis und den
Kompetenzaufbau im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe. Es ist notwendig, zwischen den
Unterrichtsgegenständen des Wirtschaftsclusters eine Beziehung herzustellen, und diese den Schülerinnen
und Schülern zu verdeutlichen, dies erfordert Zeit und Übungsphasen in kleinen Gruppen. Die
Vorbereitung auf die Projektarbeit erfordert ebenfalls das Arbeiten in kleinen Gruppen. Der Aufbau
fächerübergreifender Kompetenzen kann nur erreicht werden, wenn ausreichend Zeit für die Übung und
Festigung des Gelernten eingeplant wird. Je größer die Gruppe, desto schwieriger ist das umzusetzen.
Außerdem ist darauf zu achten, dass ein möglichst hoher Anteil an aktiver Lernzeit realisiert wird, dies
gelingt im Sinne der Individualisierung dann besonders gut, wenn die Lehrperson genügend Zeit für die
Lernenden zur Verfügung hat. Die Diagnose von Lernproblemen ermöglicht ein zielorientiertes Arbeiten
zum Beheben dieser. Der Praxisbezug, der herzustellen ist, indem Beispiele aus der Wirtschaftspraxis,
Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum sowie die Arbeit in schuleigenen Lern- und Übungsfirmen in den
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Unterricht einbezogen werden, wird am besten gewährleistet, wenn die Gruppengröße 16 nicht
überschreitet. Im Rahmen der Übungsfirma wird im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen
Funktionen in Simulation der Abteilungen eines Unternehmens prozessorientiert und in Kleingruppen
gearbeitet. Hier ist es erforderlich, verschiedenste komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen
mit mehreren Schülerinnen- und Schülergruppen zu bearbeiten, zu begleiten und zu betreuen. Zusätzlich
kann es durch den Einsatz verschiedener Softwareprodukte EDV-technische Probleme zu bewältigen
geben.
„Kundenorientierung und Verkauf“ an Handelsschulen:
In Analogie zu „Business Behaviour“ in der Handelsakademie ist es auch in diesem
Unterrichtsgegenstand pädagogisch sinnvoll, in Kleingruppen zu arbeiten sowie Simulationen von
Kundengesprächen und Bewerbungsgesprächen durchzuführen und zu analysieren.
„Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz“ an Handelsschulen und Handelsakademien:
Aus der Bildungs- und Lehraufgabe des Unterrichtgegenstandes lässt sich eindeutig ableiten, dass diese
nur erreicht werden kann, wenn die Gruppengröße begrenzt ist. Es werden in diesem Gegenstand Lern-
und Arbeitstechniken eingesetzt, die sehr zeitaufwändig sind und viele Analysephasen beinhalten. Dies
sind vor allem Übungen zur Stärken-/Schwächenanalyse, zum Selbst- und Fremdbild sowie Übungen, die
Selbstwert, Selbstmotivation, Selbstwirksamkeit und Selbstreflexion fördern. Übungen zum Geben von
Feedback sowie Übungen zum Umgang mit Krisen und zur Konfliktbewältigung erfordern ebenfalls
kleine Gruppen, wenn sie effektiv sein sollen. Je größer die Gruppe, desto schwieriger sind diese
Trainingseinheiten durchzuführen. Dies gilt für alle Formen des Kommunikationstrainings genauso, wie
für das Erlernen von Präsentationstechniken für Teamfähigkeits- und Kooperationsfähigkeitsübungen,
egal ob es sich um Rollenspiele, Simulationsübungen, Diskussionsrunden, Debatten usw. handelt. Die
Schülerinnen und Schüler müssen selbst ausprobieren dürfen und an den eigenen Fehlern lernen können,
dies erfordert, dass ihnen genügend Zeit gewidmet werden kann.
„Business Behaviour“ an Handelsakademien:
Für den Unterrichtgegenstand „Business Behaviour“ gilt Ähnliches wie für Persönlichkeitsbildung und
soziale Kompetenz. Aus der Bildungs- und Lehraufgabe des Unterrichtgegenstandes lässt sich eindeutig
ableiten, dass diese nur erreicht werden kann, wenn die Gruppengröße begrenzt ist. In Business
Behaviour geht es um das Trainieren von Verkaufsgesprächen, von Verhandlungstechniken, von
Produktpräsentationen, usw. Diese Trainingssequenzen erfordern kleine Gruppen, da ja jede Schülerin
und jeder Schüler sich aktiv beteiligen und dadurch Lernchancen erhalten soll. Die Schülerinnen und
Schüler müssen in diesem Unterrichtsgegenstand auch die Vorbereitung auf ihr Pflichtpraktikum
organisieren und Bewerbungstrainings durchführen. Auch die Organisation und Durchführung von
Assessments kann im Gegenstand vorkommen. Zudem kann der Unterrichtsgegenstand Business
Behaviour im dritten und im vierten Jahrgang auch teilweise in der Fremdsprache unterrichtet werden,
was wiederum bedeutet, dass kleine Gruppen vonnöten sind, wenn der Unterrichtsertrag im Sinne der
Bildung- und Lehraufgabe gewährleistet werden soll. Nach Abschluss des Pflichtpraktikums hat eine
eingehende Auswertung zu erfolgen und diese erfordert ebenfalls kleine Gruppen.
„Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ an Handelsakademien:
In Analogie zu den „Betriebswirtschaftlichen Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement
und Projektarbeit“ in der Handelsschule ist auch hier eine Teilung pädagogisch sinnvoll, zumal die Arbeit
in Kleingruppen und Beispiele aus der Wirtschaftspraxis, Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum sowie
die Arbeit in schuleigenen Lern- und Übungsfirmen in den Unterricht einbezogen werden, was wiederum
nur sinnvoll möglich ist, wenn die Gruppengröße 16 nicht überschreitet. Im Rahmen der Übungsfirma
wird im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (Job-Rotation) prozessorientiert
und in Kleingruppen gearbeitet. In Analogie zur Handelsschule wird in der Handelsakademie im Rahmen
der Übungsfirma im Betriebswirtschaftlichen Zentrum ebenfalls in verschiedenen Funktionen (Simulation
der Abteilungen eines Unternehmens) prozessorientiert und in Kleingruppen gearbeitet. Hier ist es
erforderlich, verschiedenste komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen in mehreren
Schülerinnen- und Schülergruppen zu begleiten und zu betreuen. Zusätzlich kann es durch den Einsatz
verschiedener Softwareprodukte EDV-technische Probleme zu bewältigen geben.

Zu Z 2 (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. e):
Da diese Bestimmung eine Teilungsanordnung an Handelsschulen für den Unterrichtsgegenstand
„Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit“ vorsieht, dieser Gegenstand in dieser
Form im neuen Lehrplan der Handelsschule jedoch nicht mehr unterrichtet wird, hat diese Bestimmung
mit dem Inkrafttreten des neuen Lehrplanes der Handelsschule zu entfallen, sohin hinsichtlich der
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2. Klassen der Handelsschule mit Ablauf des 31. August 2017 und hinsichtlich der 3. Klassen der
Handelsschulen mit Ablauf des 31. August 2018 außer Kraft zu treten.

Zu Z 4 und 5 (§ 6 Abs. 1 Z 10 und Z 11):
Die Neuausrichtung und Aktualisierung der Lehrpläne beinhaltet auch die Umbenennung des
Gegenstandes „(Elektronische) Datenverarbeitung“ in „Wirtschaftsinformatik“ sowie des Gegenstandes
„Computerunterstützte Textverarbeitung“ in „Officemanagement und angewandte Informatik. Daher sind
die Bestimmung über die Teilung in Schülergruppen in diesen Pflichtgegenständen in der Eröffnungs-
 und Teilungszahlenverordnung entsprechend anzupassen.

Zu Z 6 (§ 10 Abs. 9)
Diese Ziffer regelt das Inkrafttreten. Als Inkrafttretenszeitpunkt ist entsprechend dem Inkrafttreten des
Lehrplanes an Handelsschulen hinsichtlich der 1. Klassen der 1. September 2016 und hinsichtlich der
weiteren Klassen jeweils der 1. September der Folgejahre sowie entsprechend dem Inkrafttreten des
Lehrplanes an Handelsakademien hinsichtlich der I. Jahrgänge der 1. September 2016 und hinsichtlich
der weiteren Jahrgänge jeweils der 1. September der Folgejahre vorgesehen.

Zu Anlage A1 (Lehrplan für die Handelsakademien):
Struktur und Organisation des neuen Lehrplanes:
Der neue Lehrplan der Handelsakademie fokussiert auf den Kompetenzaufbau in den Bereichen
Persönlichkeitsbildung und Bildungskarriere, Sprachen und Kommunikation, Entrepreneurship -
Wirtschaft und Management, Gesellschaft und Kultur sowie Mathematik und Naturwissenschaften und
gliedert daher die einzelnen Unterrichtsgegenstände in Cluster, um die inhaltliche und thematische
Klammer zu unterstreichen und auch das Signal an die Lehrerinnen und Lehrer zu geben, innerhalb der
Cluster eng und vernetzend zu arbeiten bzw. die fachübergreifende Zusammenarbeit über den Cluster
hinaus zu suchen.
Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der fünf
Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt
behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch
fächerübergreifend.
Erweiterungsbereich – Ausbildungsschwerpunkte:
Dem neuen Lehrplan der Handelsakademie geht eine eingehende Analyse der Erfordernisse der
Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt voraus. Er berücksichtigt die Neuerungen in
Wirtschaft und Technik und möchte mit den neuen Schwerpunktsetzungen die Handelsakademie und die
Ausbildungsschwerpunkte neu positionieren.
Insgesamt sind im neuen Lehrplan zehn Ausbildungsschwerpunkte ausformuliert: Informations- und
Kommunikationstechnologie – E-Business; Management, Controlling und Accounting; Finanz- und
Risikomanagement; Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern; Entrepreneurship und Management;
Internationale Wirtschaft; Kommunikationsmanagement und Marketing; Logistikmanagement;
Qualitätsmanagement und integrierte Managementsysteme; Ökologisch orientierte Unternehmensführung.
Es besteht auch die Möglichkeit, schulautonom einen Ausbildungsschwerpunkt zu definieren, der den
lokalen Arbeitsmarkterfordernissen sowie den wirtschaftlichen Entwicklungen einer Region Rechnung
trägt. Dieser schulautonome Ausbildungsschwerpunkt ist mit „Management für … (Bezeichnung des
schulautonomen Geschäftsfeldes)“ zu bezeichnen.
Alle Ausbildungsschwerpunkte sind mit einem Gesamtausmaß von sechs Wochenstunden definiert, die
vom III. bis zum V. Jahrgang zu führen sind und die nicht verändert werden dürfen, wenn ein
Ausbildungsschwerpunkt geführt wird.
Flexibilität durch schulautonome Bestimmungen:
Die Stundentafel ist in einen Stammbereich und einen Erweiterungsbereich gegliedert, der alle
Pflichtgegenstände enthält. Innerhalb der beiden Bereiche ist eine schulautonome Verschiebung von
Stunden möglich. Die Bandbreite der Verschiebungen ist in den schulautonomen Bestimmungen
festgelegt.
Diese schulautonomen Bestimmungen des neuen Lehrplanes der Handelsakademie eröffnen Freiräume im
Bereich der Stundentafel, um schulautonom Schwerpunktsetzungen zu gestalten. Die schulautonomen
Bestimmungen sind aber bestrebt, die Schwerpunktsetzungen zu steuern, um die Vergleichbarkeit der
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Ausbildung an den einzelnen Schulstandorten zu gewährleisten. Im Wesentlichen besagen sie, dass
autonome Verschiebungen zwischen den Clustern nicht möglich sind, sondern nur dazu dienen, das
Stundenausmaß des Erweiterungsbereichs durch Seminare und Verbindliche Übungen zu erweitern. Das
Ausmaß der Wochenstunden, die aus einem Cluster in den Erweiterungsbereich verschoben werden
können, ist ebenfalls für jeden einzelnen Cluster definiert und darf nicht überschritten werden. Um die
organisatorische Flexibilität unter den Parallelklassen eines Standortes zu erhalten, ist es auch notwendig,
den Stammbereich in den Parallelklassen möglichst gleich zu gestalten. Nur wenn es die Profilbildung
einer Schule erfordert, ist eine Abweichung davon gestattet.
Die Schulautonomie besagt auch, dass Stundenverschiebungen bis zu einem Ausmaß von maximal drei
Wochenstunden innerhalb eines Clusters möglich sind, ausgenommen davon ist der Cluster
„Persönlichkeit und Bildungskarriere“, der dafür nur zwei Wochenstunden vorsieht.
Die Schulautonomie erlaubt, die Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes in den Stammbereich zu
schieben und damit die Stundenanzahl der Pflichtgegenstände in diesem Bereich zu erweitern.
Um auf die Anforderungen der neuen teilstandardisierten Reife- und Diplomprüfung bestmöglich
vorzubereiten, ist der Pflichtgegenstand „Mathematik und angewandte Mathematik“, der im Lehrplan
2004 erst ab dem II. Jahrgang geführt wurde, schon ab dem I. Jahrgang durchgängig bis zum V. Jahrgang
zu führen.
Wie schon im Lehrplan 2004 vorgesehen, ist es auch weiterhin schulautonom möglich, die
Gesamtwochenstundenanzahl der „Lebenden Fremdsprache“ (gemeint sind damit die zweiten lebenden
Fremdsprachen) zu splitten und für das Führen von zwei lebenden Fremdsprachen zu verwenden, wobei
darauf zu achten ist, dass die Gesamtwochenstundenanzahl für eine lebende Fremdsprache mindestens
sechs Wochenstunden beträgt, um das Antreten als Wahlfach bei der Reife- und Diplomprüfung zu
gewährleisten.
Der Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Geschichte“ ist ab dem II. Jahrgang zu führen (Wahlrecht
ab dem 16. Lebensjahr).
Neue Pflichtgegenstände dürfen schulautonom im Stammbereich nicht geschaffen werden, im
Erweiterungsbereich ist es aber sehr wohl möglich, im Rahmen der vorhandeneren
Gesamtwochenstundenanzahl von 158 Stunden, Seminare, verbindliche Übungen, je nach regionaler
Notwendigkeit bzw. der Schwerpunktsetzung am Schulstandort entsprechend zu schaffen.
Die Gesamtwochenstundenanzahl der Ausbildung an der Handelsakademie (Freigegenstände,
unverbindliche Übungen und Förderunterricht nicht mitgezählt) ist mit 158 festgelegt, wobei es im Sinne
der Begabungsförderung möglich ist, dass einzelne Schülerinnen und Schüler über dieses Ausmaß hinaus
maximal 10 Wochenstunden mehr an Pflichtgegenständen besuchen.
Bei den Veränderungen der Wochenstundenanzahl für einzelne Pflichtgegenstände ist zu beachten, dass
eine Anpassung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes vorzunehmen ist, sofern mehr als
eine Wochenstunde verändert wurde. Auch für schulautonom geschaffene Seminare, verbindliche und
unverbindliche Übungen sowie Freigegenstände ist ein Lehrplan zu erstellen, der ab dem II. Jahrgang in
Kompetenzmodule zu gliedern ist.
Darstellung der inhaltlichen Umgestaltung des Lehrplanes aus pädagogischer
Sicht:
Von zentraler Bedeutung ist eine umfassende Entrepreneurship Education, durch die die Schülerinnen
und Schüler einer Handelsakademie befähigt werden sollen, eine aktive und verantwortungsbewusste
Rolle als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sowie Konsumentin und
Konsument einzunehmen. Dies soll durch den nachhaltigen Aufbau von Kompetenzen und der Förderung
der Persönlichkeitsentwicklung in allen Unterrichtsgegenständen erreicht werden.
Jegliche Unterrichtsplanung und Durchführung des Unterrichts ist auf Lernergebnisse und den
Kompetenzaufbau hin auszurichten. Dabei sind unterschiedliche Unterrichtsmethoden und
Lernarrangements anzuwenden.
Der Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ steht als wichtigstes schultypenbildendes Fach im Zentrum
der Ausbildung. Im Sinne einer umfassenden Wirtschaftsausbildung tragen alle Unterrichtsgegenstände
zum Erlangen der Wirtschaftskompetenz bei. Praxisnahe und praxisorientierte Lehrstoffinhalte in allen
Unterrichtsgegenständen unterstützen dies.
Um die Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis zu unterstützen, ist es vorgesehen,
Unterrichtssequenzen mit integriertem Fremdsprachenlernen (CLIL) am Schulstandort in einzelnen
Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch
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einschließlich Wirtschaftssprache“) ab dem III. Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand
„Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ durchzuführen.
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen
Unterrichtsgegenständen. Auf normative Sprachrichtigkeit und den korrekten Gebrauch der
Standardsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten.
Neue Unterrichtsgege nstände bz w. Änderung der Bezeichnung oder der
Lehrverpflichtungsgruppe für Unterrichtsgegenstände der Handelsakademie:
Naturwissenschaften:
Im neuen Lehrplan wurden die Lehrplaninhalte der drei Unterrichtsgegenstände des Lehrplanes 2004
„Biologie, Ökologie und Warenlehre“, „Physik“ und „Chemie“ zu einem neuen Unterrichtsgegenstand
zusammengeführt. Grund für diese Zusammenführung ist es, aufzuzeigen, dass diese drei
Unterrichtsgegenstände nicht isoliert zu sehen sind, sondern einander inhaltlich ergänzen bzw. bedingen.
Daher soll auch die LVGr unverändert bleiben.
Technologie, Ökologie und Warenlehre:
Dieser neue Unterrichtsgegenstand mit der LVGr III trägt dem Umstand Rechnung, sich interdisziplinär
mit naturwissenschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und soziologischen Aspekten
auseinanderzusetzen und diese anhand von ausgewählten Inhalten aus den Bereichen der Technologie,
Ökologie und der Warenlehre aufzuzeigen.
Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies:
Hier handelt es sich nur um die Umbenennung des Pflichtgegenstandes „Business Training, Projekt- und
Qualitätsmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ des Lehrplanes 2004. Die LVGr bleibt
unverändert.
Unternehmensrechnung:
Hier handelt es sich um die Umbenennung des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ des Lehrplanes
2004. Die LVGr bleibt unverändert.
Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte):
Der Unterrichtsgegenstand des Lehrplanes 2004 „Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)“ wird
um die Inhalte der Politischen Bildung ergänzt, die im Lehrplan 2004 im Unterrichtsgegenstand
„Politische Bildung und Recht“ zu finden waren. Die LVGr bleibt unverändert.
Recht:
Grundsätzliche Lehrplaninhalte der Politischen Bildung wurden in den Pflichtgegenstand „Politische
Bildung      und   Geschichte     (Wirtschafts-    und   Sozialgeschichte)“    verschoben.     Die
Gesamtwochenstundenanzahl des Pflichtgenstandes „Recht“ wird somit gekürzt. Die LVGr bleibt
unverändert.
Officemanagement und angewandte Informatik:
Die Umbenennung des Pflichtgegenstandes des Lehrplanes 2004 („Informations- und
Officemanagement“) bildet die Aktualisierung der Lehrplaninhalte und die stärkere Fokussierung des
Unterrichtsgegenstandes auf eine noch größere Praxisorientierung ab, zumal der Einsatz moderner
Informations- und Kommunikationsmedien bei der Lösung von Aufgabenstellungen in allen
Unterrichtsgegenständen immer selbstverständlicher wird. Um dieser Praxisorientierung Rechnung zu
tragen, ist eine Erhöhung der LVGr von III im Lehrplan 2004 auf LVGr II vorgesehen.
Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen:
Diese neue unverbindliche Übung in der LVGr IVa unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, ihre
eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und zu reflektieren sowie zielgerichtet an der Behebung
ihrer schulischen Defizite zu arbeiten.
Unterstützendes Sprachtraining Deutsch:
Diese unverbindliche Übung soll auch im neuen Lehrplan der Handelsakademie mit der LVGr III
fortgesetzt werden.
Seminare:
Softwareentwicklung, Applikationsentwicklung für mobile Geräte, Desktop Publishing und Film,
Netzwerkmanagement, Enterprise Resource Planning – Materialwirtschaft, Grundlagen, Enterprise
Resource Planning – Materialwirtschaft, Vertiefung, Enterprise Resource Planning – Vertrieb,
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Grundlagen, Enterprise Resource Planning – Vertrieb, Vertiefung, Enterprise Resource Planning –
Controlling, Grundlagen, Enterprise Resource Planning – Controlling, Vertiefung, Enterprise Resource
Planning – Reporting, Enterprise Resource Planning – Customizing und Programmierung,
Kreditmanagement, Risiko- und Bedarfsmanagement, Private Banking, Kostenrechnung in der Praxis,
Unternehmensgründung, Unternehmensführung, Strategisches Controlling, Einnahmen-Ausgaben-
Rechnung – Vertiefung, Arbeits- und Sozialrecht – Vertiefung, Entrepreneurship und Management –
Sustainability und vernetztes Denken, Argumentationstraining für Wirtschaft und Gesellschaft,
Interkulturelles Seminar, Kommunikation in Englisch einschließlich Wirtschaftssprache, Präsentation,
Moderation und Verkauf, Betriebswirtschaftliche Simulation, Internationale Logistik, Abfallmanagement,
Sicherheitsvertrauensperson, Qualitätsauditorin und Qualitätsauditor, Wissensmanagement.
Diese Seminare mit betriebswirtschaftlichen oder fremdsprachlichen Schwerpunkt sind mit der LVGr I zu
bewerten und als Ergänzung oder Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereichs und/oder des
Ausbildungsschwerpunktes zu sehen. Alle anderen sind in die LVGr III einzustufen.
Zum Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“:
Der Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ fokussiert auf die Entwicklung der Persönlichkeit und
der sozialen Kompetenz sowie von Verhaltensinventar und Einstellungen, die zu einer erfolgreichen
Gestaltung des öffentlichen und beruflichen Lebens beitragen.
Er beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Religion“, „Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz“,
„Business Behaviour“ sowie „Bewegung und Sport“.
Die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu „selbständigen“ Persönlichkeiten steht im
Vordergrund, dies beinhaltet auch, die Kompetenz zu erwerben, die individuelle Berufskarriere zu
gestalten und sich situationsadäquat in Gesellschaft und Öffentlichkeit zu verhalten. Die Schülerinnen
und Schüler lernen die Charakteristika von Unternehmen und Branchen auch in verschiedenen Kulturen
zu beschreiben und zu analysieren, typische Verhaltensweisen, Kommunikationsformen und
Erscheinungsmerkmale zu akzeptieren und mitzugestalten. Sie lernen außerdem, sich in unterschiedlichen
Situationen des Berufslebens im In- und Ausland angemessen zu verhalten und ihre Mehrsprachigkeit zu
nutzen.
Ein besonderes Augenmerk wird auf „Bewegung und Sport“ gerichtet – auch außerhalb des
Sportunterrichts werden Gelegenheiten zu Bewegung und sportlicher Betätigung als Aspekt einer
„gesunden“ Persönlichkeitsentwicklung vorgesehen.
Business Behaviour:
Der neue Pflichtgegenstand mit der LVGr II trägt dem Umstand Rechnung, als Absolventin und
Absolvent einer Handelsakademie mit gesellschaftlichen Änderungen wie Diversity-Management,
Heterogenität, Plurikulturalität umgehen zu können. In „Business Behaviour“ werden die Schülerinnen
und Schüler mit der Unternehmenskultur, Corporate Identity (Corporate Design, Corporate Behaviour,
Corporate Communication) und den Verhaltensregeln im Berufsleben vertraut gemacht. Sie sollen in
diesem Unterrichtsgegenstand auch ihr Pflichtpraktikum vorbereiten und organisieren. Sie lernen, sich auf
Besprechungen vorzubereiten, diese zu leiten und zu dokumentieren und Verkaufs- und
Verhandlungstechniken anzuwenden, sowie Produkte in verschiedenen Verkaufssituationen zu
präsentieren. Sie werden im Rahmen des Unterrichts in diesem Pflichtgegenstand mit unterschiedlichen
Kundentypen konfrontiert, lernen Verkaufsgespräche und Kundenberatungen sowie die Behandlung von
Reklamationen und Vieles mehr durchzuführen, bei Bedarf auch in der Fremdsprache. Sie werden auf das
Wohnen und Arbeiten im Ausland vorbereitet. Ein wesentlicher Bestandteil dieses
Unterrichtsgegenstandes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit der Kultur und den Verhaltensregeln der
wichtigen Import- und Exportländer Österreichs vertraut zu machen. Dabei soll auch auf die
unterschiedlichen Nationalitäten der Schülerinnen und Schüler die in einer Klasse unterrichtet werden,
mit ihren Besonderheiten in wertschätzender Weise eingegangen werden und so das Verständnis
füreinander aufgebaut und damit das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler gefördert werden.
Ein wichtiger Bestandteil in diesem Unterrichtsgegenstand ist es, unterschiedliche Berufsfelder und deren
typische Anforderungen und Tätigkeiten kennenzulernen, die Arbeitsmarktsituation und -entwicklung
sowie Studienangebote im Blickfeld zu haben sowie sich auf die Bewerbung und das Assessment in Beruf
und Studium vorzubereiten. Die Nachbereitung der Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum unter den
Gesichtspunkten von Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform, Organisation,
Produktpalette, rechtliche Rahmenbedingungen des Dienstverhältnisses usw. ist im Unterrichtsgegenstand
„Business Behaviour“ vorgesehen.
Zum Cluster „Sprachen und Kommunikation“:
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Der Cluster „Sprachen und Kommunikation“ beinhaltet die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch
einschließlich Wirtschaftssprache“ sowie eine weitere „Lebende Fremdsprache (mit Bezeichnung der
Fremdsprache)“.
Dieser Cluster zielt auf den Gebrauch der Unterrichtssprache als Basis für Lernprozesse und den Aufbau
von Sprachkompetenz als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung ab und ist
unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und
beruflichen Leben. Der Entwicklung von interkulturellem Verständnis und dem Aufbau interkultureller
Kompetenz ist ein besonderer Stellenwert einzuräumen.
Deutsch:
Sowohl Bildungs- und Lehraufgabe als auch die Lehrstoffinhalte der einzelnen Jahrgänge und
Kompetenzmodule sind auf den Aufbau rezeptiver und produktiver Fertigkeiten (Zuhören, Sprechen,
Lesen, Schreiben) sowie der Festigung des Sprachbewusstseins ausgerichtet. Der Kompetenzbereich der
Reflexion leistet durch die Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Medien einen wichtigen Beitrag zur
Bildung der Persönlichkeit und findet im Kulturportfolio seinen Niederschlag. Der Fokus der mündlichen
und schriftlichen Ausdrucksweise wird auf Sprech- und Schreibhandlungen sowie auf ein spezifisches
Textsortenwissen gelegt. Prozessorientiertem Schreiben (Portfolio-Methode) ist dabei ein großer
Stellenwert beizumessen. Nicht systematische Geschichte der Literatur und die Erarbeitung eines Kanons
von Werken sind im Lehrplan des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ das Ziel, sondern der Erwerb
literarischer Rezeptionskompetenz.
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache sowie Lebende Fremdsprache (mit Bezeichnung der
Fremdsprache):
Durch den Bezug auf den GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sind die
Anforderungen der Sprachbeherrschung definiert. In Englisch ist dies das Niveau B2, in einer weiteren
lebenden Fremdsprache das Niveau B1, auf dem die Schülerinnen und Schüler situationsadäquat
schriftlich und mündlich kommunizieren können sollen. Durch diese Definition des Zielniveaus, das für
Englisch als erste lebende Fremdsprache europaweit das Niveau B2 beträgt, werden die Kenntnisse und
Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler europaweit vergleichbar und transparent. Der Sprachunterricht
ist darauf auszurichten, die fünf Fertigkeiten des GER ausgewogen zu trainieren. Jegliche
Kommunikation findet in einem situativen Kontext statt. Berufsrelevante mündliche und schriftliche
Kommunikation ist dem sprachlichen Niveau entsprechend ab dem I. Jahrgang zu trainieren.
Zum Cluster „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“:
Der Cluster „Entrepreneurship - Wirtschaft und Management“ steht für den Aufbau von praxisorientierter
Wirtschaftskompetenz auf hohem Niveau. Insbesondere die Orientierung an nationalen und europäischen
Standards der Berufsbildung soll zur Anpassung an die wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes
befähigen.
Im Rahmen der Umsetzung des Prinzips Entrepreneurship Education ist ein umfassend interdisziplinär
vernetztes betriebswirtschaftliches Wissen zu entwickeln sowie der Aufbau von entsprechend
reflektierten Haltungen und Werten zu fördern.
Bei der Erarbeitung von Inhalten ist stets auf die Entwicklung einer ganzheitlichen Perspektive auf das
Unternehmen und sein Umfeld sowie auf eine Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven
(Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sowie Konsumentin und
Konsument) zu achten. Besonderes Augenmerk ist zudem auf Aspekte der ökonomischen, ökologischen
sowie sozialen Nachhaltigkeit zu legen.
In diesen Cluster sind die Unterrichtsgegenstände „Betriebswirtschaft“, „Business Training,
Projektmanagement,         Übungsfirma      und      Case     Studies“,     „Unternehmensrechnung“,
„Wirtschaftsinformatik“, „Office Management und angewandte Informatik“ sowie „Recht“ und
„Volkswirtschaft“ eingeflossen. Betriebswirtschaft soll bei den Abstimmungen als wichtigstes
schultypenbildendes Fach fungieren, fächerübergreifendes Arbeiten im Sinne einer Aufgabenorientierung
soll angestrebt werden und Inhalte sollen nach Möglichkeit mit der Lebenswelt der Schülerinnen und
Schüler verknüpft werden. Im Sinne von Wissen, Können und Persönlichkeitsentwicklung soll der
Einsatz unterschiedlicher Methoden und Sozialformen forciert werden, Entrepreneurship Education soll
die Entwicklung der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler als Hinführen zur
unternehmerischen, aber auch zur persönlichen Selbstständigkeit forcieren. Auf praxisorientiertes
Arbeiten ist ab dem I. Jahrgang Wert zu legen. Übergreifende Kooperationen und Projekte im Cluster und
zwischen den Clustern sind anzustreben.
Betriebswirtschaft:
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Die Betriebswirtschaft steht als Leitfach im Zentrum der Ausbildung. Zur Festigung und Vernetzung der
im Cluster „Entrepreneurship - Wirtschaft und Management“ sowie in den weiteren Clustern erworbenen
Kompetenzen dient das didaktische Konzept der Übungsfirma, das auf den Erwerb einer ganzheitlich-
integrativen Handlungsfähigkeit ausgerichtet ist.
Aufgabenstellungen sind in praktische Kontexte einzubetten. Die Anwendung des erworbenen Wissens
und der weitere Kompetenzaufbau erfolgt neben der Übungsfirma insbesondere im Pflichtpraktikum.
Beide Lernorte stellen sowohl Perspektive als auch Ressource für Lernanlässe dar. Anleitende und offene
Lehr- und Lernmethoden sind im Sinne des Kompetenzaufbaus gleichermaßen einzusetzen. Die
Verwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Bewältigung
betriebswirtschaftlicher Aufgabenstellungen ist einzuplanen.
Insbesondere mit dem Pflichtgegenstand „Unternehmensrechnung“ soll bei den Schülerinnen und
Schülern vor allem Verständnis und Interesse für die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge geweckt
werden. Dem Verständnis der Zusammenhänge kommt dabei Vorrang vor Detailwissen zu. Planspiele,
Case Studies und andere Formen zeitgemäßen Unterrichts sollen den Schülerinnen und Schülern die
Erprobung ihres Wissens in simulierten Praxissituationen ermöglichen. Eine enge Zusammenarbeit ist
auch mit der Übungsfirma anzustreben. Im Betriebswirtschaftlichen Zentrum wird die Arbeit in einem
Unternehmen in verschiedenen Abteilungen und unterschiedlichen Positionen trainiert und die Praxis
realitätsgetreu simuliert. Im Hinblick auf die bei der Reife- und Diplomprüfung abzulegende
„Betriebswirtschaftliche Fachklausur“ muss sich die enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrerinnen
und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft“ und des Pflichtgegenstandes
„Unternehmensrechnung“ durch alle Fachgebiete und durch alle Schuljahre ziehen. Das
Unterrichtsprinzip „Entrepreneurship Education“ ist ganz besonders im betriebswirtschaftlichen
Unterricht auch dahingehend zu befolgen, dass neben der Befähigung zur Unternehmensgründung und
-führung auch Einstellungen und Haltungen gefördert werden, die selbstständiges Arbeiten einerseits als
unternehmerische Selbstständigkeit und andererseits als persönliche Selbstständigkeit forcieren und somit
möglich machen. Durch die Orientierung am Career Monitor, der unternehmerisches Denken als
wichtigste Kompetenz ausweist, die sich Personalisten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünschen,
sollen die Berufs- und Lebenschancen der Schülerinnen und Schüler verbessert werden.
Unternehmensrechnung:
Die Bezeichnung „Unternehmensrechnung“ wurde gewählt, weil sie zeitgemäß ist und im universitären
Bereich und in der Fachliteratur häufig verwendet wird. Wichtig ist, dass in diesem
Unterrichtsgegenstand auf die enge Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung mit dem
Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ zu achten ist. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind
immer im Hinblick auf den Nutzen als Steuerungsinstrument im unternehmerischen Handeln zu sehen.
Moderne Steuerungs- und Managementinformationssysteme sind in den Unterricht zu integrieren. Auf
Aktualität und Wirtschaftsnähe ist beim Kompetenzaufbau besonders Bedacht zu nehmen. Was das
Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education betrifft, gilt das oben für die Betriebswirtschaft
Angeführte gleichermaßen.
Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies:
Entrepreneurship Education als Unterrichtsprinzip sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung
der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte
Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler zu
logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig
und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen. So weit wie
möglich sind zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den
Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship - Wirtschaft und Management“ Beziehungen
herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern. Im Rahmen der
Übungsfirma sind Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Das Arbeiten im
Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Positionen und Funktionen (wie Administration,
Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung,
Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement) oder prozessorientiert
unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und
Kommunikationstechnologien sowie einer zeitgemäßen und in der Praxis vorzufindenden
Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Jahrgänge ist insbesondere im Bereich der
Übungsfirma anzustreben und soll den fächerübergreifenden Kompetenzaufbau unterstützen. Das
didaktische Konzept der Übungsfirma fördert die Individualisierung und den Aufbau von Fach-,
Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. In der Übungsfirma erfolgt kompetenz- und praxisorientierter
Unterricht im Sinne des ökonomischen Bildungsziels. Der Einsatz von Fremdsprachen soll durch den
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