Erläuterungen Allgemeiner Teil
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1 von 21 Erläuterungen Allgemeiner Teil: Hauptgesichtspunkte des Entwurfs: Aus rechtlicher Sicht ist eingangs anzumerken, dass mit BGBl. I Nr. 9/2012 die Neuorganisation der Oberstufe ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen („neue Oberstufe“) durch ein Paket an Maßnahmen normiert wurde. 1. Lehrpläne Der Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1), der Lehrplan der zweisprachigen Handelsakademie (Anlage A2), der Lehrplan des Aufbaulehrganges der Handelsakademie (Anlage A3) und der Lehrplan der Handelsschule (Anlage B1), BGBl. Nr. 895/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 283/2006, in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009, entsprechen nicht mehr den rechtlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund der mit der „neuen Oberstufe“ verbundenen Semesterorientierung müssen die geltenden Lehrpläne entsprechend adaptiert und dem neuen System angepasst werden. Gemäß § 6 Abs. 2 Schulorganisationsgesetz idF BGBl. I Nr. 9/2012 haben die Lehrpläne der 10. bis einschließlich der vorletzten Schulstufe die Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, als Kompetenzmodule auszuweisen und deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe zu enthalten. Die letzte Schulstufe bildet ein Kompetenzmodul. In den Erläuterungen zu dieser Novelle wurde wie folgt ausgeführt: „In Österreich werden seit dem Schuljahr 2002 Schulversuche zu einer modularen Oberstufe entwickelt. Diese Schulversuche sehen eine weitreichende Individualisierung der Schullaufbahnen und neue Unterstützungsmaßnahmen bei Lernschwächen vor. Die Evaluierung der Schulversuche seit 2005/06 legt dar, dass die Schulversuche zu einer Reduktion der Schulstufenwiederholungen und der Dropout-Quote führten. Die Schülerinnen und Schüler gaben an, dass sie den Verbleib im Klassenverband bis zur abschließenden Prüfung bei gleichzeitigem Förderunterricht und anderen Nachhol- bzw. Vertiefungsmöglichkeiten, die Möglichkeit des freiwilligen Wiederholens und das Lerncoaching sehr befürworteten. Die Vorbereitung auf die Anforderungen des tertiären Bereichs wäre zielführender, ihre Leistungsmotivation höher. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein höheres Ausmaß an Eigenständigkeit, Selbstverantwortung und Zeitmanagement. Die Lehrerinnen und Lehrer meldeten zurück, dass bei Teilleistungsschwächen eine bessere Förderung erfolgt und dass individuelle Begabungen der Schülerinnen und Schüler im Ansatz stärker berücksichtigt werden können. Die vorliegende Novelle verfolgt das Ziel, allen Schülerinnen und Schülern ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen („neue Oberstufe“) ein Paket an Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung (auch von Begabungen) zur Verfügung zu stellen, um die Schullaufbahnen so kurz und effizient wie nur möglich zu gestalten. Den bestehenden Lernschwächen ist durch Maßnahmen gezielter individueller Förderung, die bei Bedarf auch mit Unterstützung eines Lernbegleiters bzw. einer Lernbegleiterin erfolgen kann, zu begegnen. Defizite sollen durch gezielte Fördermaßnahmen ausgeglichen werden. Die in der Novelle vorgeschlagenen Maßnahmen bewirken besonders bei jenen Schülerinnen und Schülern, die aufgrund ihrer Leistungen als „Risikogruppe“ gelten, neben pädagogischen Vorteilen eine effizientere und damit raschere Erreichung der Bildungs- und Lernziele“. … „Die ebenfalls im Entwurf vorliegende Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (SchUG) sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler auch in einzelnen Gegenständen semesterweise überspringen oder Semesterprüfungen ablegen dürfen. Dies macht es notwendig, dass die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff (lt. Lehrplan derzeit Jahreslehrstoff) auf die einzelnen Semester der Schulstufe verteilt werden. Diese Semesteraufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes (erforderlichenfalls auch der didaktischen Grundsätze) soll in den Lehrplänen derart erfolgen, dass für die einzelnen Semester Kompetenzmodule festzulegen und den Semestern zuzuordnen sind. Die entsprechenden Lehrplanverordnungen sollen mit spätestens 1. September 2016 zur Verfügung stehen und spätestens ab 2017 auf der 10. Schulstufe schulstufenweise aufsteigend zur Anwendung kommen.“ Die Jahreslehrstoffe sowie die Jahresbildungs- und Lehraufgaben sind dem Winter- und Sommersemester zuzuweisen und es ist jeweils ein eigenes Semesterzeugnis auszustellen. Bei negativer
2 von 21 Beurteilung eines Pflichtgegenstandes sind in einem Beiblatt zum Semesterzeugnis jene Kompetenzbereiche zu dokumentieren, die für die negative Beurteilung maßgeblich waren. Schülerinnen und Schüler sind berechtigt, in diesen negativ beurteilten Pflichtgegenständen eine Semesterprüfung abzulegen. Diese Prüfung bezieht sich auf jene Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe, die für die negative Beurteilung im Semester ausschlaggebend waren. Alle anderen Kompetenzen, die nicht zur Beurteilung mit „Nicht genügend“ geführt haben, sind nicht Gegenstand der Semesterprüfung. Aus pädagogischer Sicht ist anzumerken: Grundsätzliches zur inhaltlichen Umgestaltung der Lehrpläne: Die Stundentafeln sind im Bereich der Pflichtgegenstände in fünf bzw. an der Handelsschule in vier Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der fünf bzw. an der Handelsschule vier Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom unter den in den Lehrplänen genannten Voraussetzungen veränderbar ist. Für alle Cluster sind berufsbezogene Lernergebnisse formuliert, die Bestandteil des allgemeinen Bildungsziels sind und die die wesentlichen Kernkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss erlangt haben sollen, zusammenfassen. Um die Zusammenarbeit innerhalb eines Clusters zu stärken, sind auch Bildungsziele für jeden einzelnen Cluster formuliert. Um den Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Wissenschaft gerecht zu werden, ist es notwendig geworden, inhaltlich neue Schwerpunktsetzungen zu setzen. Sie sollen die Anschlussfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen in ihren zukünftigen Berufen gewährleisten. Neben einer inhaltlichen Neuausrichtung und Aktualisierung der Lehrpläne ist es das Ziel, die Lehrpläne als kompetenzbasierte Normen in lernergebnisorientierter Form darzustellen. Die Lehrpläne von Anlage A1, A2, A3 und B1 basieren daher auf Kompetenzmodellen und stellen in der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes die zu erreichenden Kompetenzen lernergebnisbezogen dar. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind im Spiralaufbau angelegt, um einen kontinuierlichen Aufbau von Kompetenzen sicherzustellen. Dies bedeutet, dass sich Lehrplaninhalte in den einzelnen Jahrgängen und Klassen bzw. Semestern (Kompetenzmodulen) wiederholen und der Kompetenzaufbau von einfachen zu komplexen Anforderungen erfolgt. Es erfolgte eine grundsätzliche Neustrukturierung der Lehrplaninhalte aller Unterrichtsgegenstände. Um den Neuerungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Wissenschaft Rechnung zu tragen, wurden neue Pflichtgegenstände geschaffen, Bezeichnungen oder Lehrverpflichtungsgruppen von Unterrichtsgegenständen geändert sowie Inhalte einzelner Unterrichtsgegenstände in andere verschoben (siehe Besonderer Teil von Anlage A1, A2, A3 und B1). Praxisorientierung: Pflichtpraktikum Praxisorientiertes Lernen ist in der europäischen Berufsbildungspolitik sehr stark gefordert. Die Schaffung von qualitativ hochwertigen Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen ist ein zentrales Ziel aktueller europäischer Bildungspolitik. So sind beispielsweise dem Kommuniqué von Brügge (Europäische Ko 2010) auszugsweise folgende Aussagen zu entnehmen: „In Partnerschaft mit Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen durchgeführtes praxisorientiertes Lernen sollte in alle beruflichen Erstausbildungen integriert werden“ (S. 10); „Regierungen, Sozialpartner und Berufsbildungseinrichtungen sollten die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um praxisorientiertes Lernen, einschließlich Ausbildungspraktika, maximal zu fördern“ (S. 11). Die Schaffung von Praktika in der Berufsbildung wird als eine bedeutsame Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hervorgehoben. Praxisorientiertes Lernen und somit Praktika in der Berufsbildung sind auch ein Instrument zur Förderung der Mobilität und des lebenslangen Lernens (siehe dazu auch Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR), den Europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET), das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) sowie die Europäischen Leitlinien für die Validierung des nicht-formalen und desinformellen Lernens). Diese Initiativen zielen darauf ab, gegenseitiges Vertrauen zu entwickeln und zu verstärken, Transparenz zu erhöhen (insbesondere durch die Orientierung an Lernergebnissen) und eine bessere sowie einfachere Anerkennung von Qualifikationen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zu erreichen. Die kaufmännischen Schulen (Handelsschule, Handelsakademie und Aufbaulehrgang) sind die einzigen berufsbildenden Schulen, die noch kein verpflichtendes Praktikum in ihren Lehrplänen haben.
3 von 21 Freiwillige Betriebspraktika sind natürlich möglich, haben aber einen anderen Stellenwert im Portfolio einer Absolventin bzw. eines Absolventen einer kaufmännischen Schule. Verpflichtende Praktika sind daher in den neuen Lehrplänen der Handelsakademie (Anlage 1) sowie der zweisprachigen Handelsakademie (Anlage A2) im Ausmaß von 300 Stunden (entsprechend der Vollzeitarbeit des geltenden Kollektivertrags), im Lehrplan des Aufbaulehrganges der Handelsakademie (Anlage A3) und der Handelsschule (Anlage B1) im Ausmaß von je 150 Stunden (entsprechend der Vollzeitarbeit des geltenden Kollektivertrags) vorgesehen. Das Praktikum ist als Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit (zB. Sommerferien) bzw. auch während des Schuljahres zu absolvieren, wobei auf zeitliche Gestaltung in Hinblick auf die Schulzeit-VO zu achten ist. Dieses Praktikum ist in einschlägigen Betrieben und Organisationen durchzuführen, da das Kennenlernen der Berufswirklichkeit im Vordergrund steht. Zu den zentralen Zielen des Pflichtpraktikums zählen ua. die folgenden: - Anwendung und Umsetzung des schulisch erworbenen Wissens in der Praxis (nicht zuletzt auch, um die Motivation für den fachtheoretischen Unterricht zu erhöhen); - Kennenlernen der Anforderungen der Arbeitswelt und Erwerb von Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortung etc.; - Stärkung der sozialen und kommunikativen Kompetenz: Umgang mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden, Erlernen von Teamfähigkeit etc.; - Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Möglichkeiten zum Erlangen von Erfolg und Anerkennung sowie zur Bewältigung von Misserfolgen; - Forcierung der Kontakte zur Wirtschaft und potentiellen späteren Arbeitgebern; - Berufshinwendung und Berufserprobung; - Erfahren bzw. Erleben von Erwerbstätigkeit. Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit im Sinne der Strategie Europa 2020: Aufbau von Schlüsselqualifikationen – Entrepreneurship Education Die neuen Lehrpläne der Handelsakademie (Anlage 1), der zweisprachigen Handelsakademie (Anlage A2), des Aufbaulehrganges der Handelsakademie (Anlage A3) und der Handelsschule (Anlage B1) sind so formuliert, dass Kompetenzen im Sinne der Strategie Europa 2020, die insbesondere die Beschäftigungsfähigkeit im Fokus hat, aufgebaut werden können. Die Befähigung, strukturelle Anpassungen in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum bewältigen zu können, erfordert einen Unterricht, der sich durch besonderes methodisches Herangehen auszeichnet. Um das Wachstum und die Beschäftigung anzukurbeln, braucht Europa sowie insbesondere Österreich Unternehmerinnen und Unternehmer sowie unternehmerisch denkende und handelnde Personen, kurz Entrepreneure und Intrapreneure. Laut Career Monitor 2014 sind unternehmerisches Denken, Lösungs- bzw. Zielorientiertheit, Kommunikationsfähigkeit sowie vernetztes Denken und Arbeiten an der Spitze der Anforderungen der Personalisten an zukünftige Arbeitskräfte. Das Unterrichtsprinzip „Entrepreneurship Education“ ist darauf ausgerichtet, genau diese Kompetenzen aufzubauen, und soll speziell auf die Möglichkeiten einer selbstständigen Tätigkeit vorbereiten, daneben aber auch unternehmerische Einstellungen und Haltungen aufbauen und die Problemlösungskompetenz erhöhen. Generell wurden Bildungs- und Lehraufgaben so formuliert, dass sie zu einer verstärkten Entwicklung der Schlüsselkompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern führen: Kooperationsfähigkeit, Lösung fächerübergreifender Aufgabenstellungen, verstärkte Integration von neuen Technologien, Förderung der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung usw. sind nur einige davon. 2. Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung Aus pädagogischer Sicht ist anzumerken, dass für die im Verordnungsentwurf angeführten Unterrichtsgegenstände ab einer Schülerzahl von 16 eine Teilung in zwei Schülergruppen sinnvoll erscheint. Es ist in diesen angeführten Unterrichtsgegenständen eine sehr intensive individuelle Begleitung und Betreuung bei der Lösung verschiedener komplexer Aufgabenstellungen erforderlich. Viele der Aufgabenstellungen werden in Kleingruppen mit Softwarebegleitung bearbeitet oder erfordern eine Bearbeitung der Aufgabenstellung auch in einer Fremdsprache. Sie erfordern daher eine intensive Begleitung und Betreuung bei der Behandlung von Fachfragen, Lösung organisatorischer Belange sowie eventuell anfallender EDV-technischer Probleme usw. Die Simulation verschiedener Kunden-, Verkaufs-, Beratungsgespräche etc. bedarf ebenfalls einer intensiver Vor- und Nachbereitung, die nur in Kleingruppen pädagogisch sinnvoll erscheint. Eine nähere Beschreibung zu den einzelnen Pflichtgegenständen, für die eine Teilungsanzahl erforderlich ist, findet sich im Abschnitt „Besonderer Teil“.
4 von 21 Besonderer Teil: Zu Art. 1 Zu Z 1 (§ 4 Abs. 7) Der neue Abs. 7 enthält die Inkrafttretensbestimmungen. Das In-Kraft-Treten der durch BGBl. I Nr. 9/2012 bedingten Änderungen der Lehrpläne an zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen ist gemäß § 131 Abs. 25 Z 5 SchOG idF BGBl. I Nr. 9/2012 hinsichtlich der 10. Schulstufen mit 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen dieser Schulart jeweils mit 1. September der Folgejahre stufenweise aufsteigend festzulegen. Das betrifft die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffe und der didaktischen Grundsätze ab der 10. Schulstufe als Kompetenzmodule und deren Aufteilung auf der 10. bis zur vorletzten Schulstufe auf die einzelnen Semester. In den übrigen Teilen treten die Lehrpläne der Handelsakademie, der zweisprachigen Handelsakademie und des Aufbaulehrganges der Handelsakademie sowie der Handelsschule jeweils hinsichtlich der I. Jahrgänge und hinsichtlich der 1. Klassen (9. Schulstufe) mit 1. September 2014 sowie hinsichtlich der weiteren Jahrgänge und Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre aufsteigend in Kraft. Zu Art. 2 Mit dieser Bestimmung werden die von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassenen Lehrpläne für den Religionsunterricht bekannt gemacht. Zu Art. 3 Die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung bildet die verordnungsmäßige Grundlage für die Eröffnung und Teilung von Schülergruppen. Die darin vorgesehenen Eröffnungs- und Teilungszahlen sind somit ein Spiegelbild der zur Verfügung stehenden Ressourcen an Werteinheiten im Bundesschulbereich. Unbenommen bleibt die schulautonome Gestaltung von Gruppen auf Basis der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Mit der Neufassung der Lehrpläne der Handelsakademie, der zweisprachigen Handelsakademie, des Aufbaulehrganges der Handelsakademie und der Handelsschule werden neue Pflichtgegenstände unterrichtet bzw. kommt es zu einer Umbenennung von Unterrichtsgegenständen. Dadurch ist nunmehr auch in der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung eine entsprechende Adaptierung bzw. Umbenennung vorzunehmen. Zu Z 1 und 3 (§ 6 Abs. 1 Z 9 und Z 9a bis 9d ): „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“ an Handelsschulen: Der Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaftliche Übung einschließlich Projektarbeit“ wird im neuen Lehrplan der Handelsschule in „Betriebswirtschaftliche Übung einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“ umbenannt und es ist daher die Bezeichnung in § 6 Abs. 1 Z 9 entsprechend zu adaptieren. Die Notwendigkeit dieser Teilung ist dadurch begründet, dass bei den „Betriebswirtschaftlichen Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“ an Handelsschulen die Anwendung und Festigung des Gelernten, akkordiert mit den Inhalten des Unterrichtsgegenstandes „Betriebswirtschaft, Wirtschaftliches Rechnen, Rechnungswesen“, stattzufinden hat. Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler dabei ist sehr wichtig für die Entwicklung von Verständnis und den Kompetenzaufbau im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe. Es ist notwendig, zwischen den Unterrichtsgegenständen des Wirtschaftsclusters eine Beziehung herzustellen, und diese den Schülerinnen und Schülern zu verdeutlichen, dies erfordert Zeit und Übungsphasen in kleinen Gruppen. Die Vorbereitung auf die Projektarbeit erfordert ebenfalls das Arbeiten in kleinen Gruppen. Der Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen kann nur erreicht werden, wenn ausreichend Zeit für die Übung und Festigung des Gelernten eingeplant wird. Je größer die Gruppe, desto schwieriger ist das umzusetzen. Außerdem ist darauf zu achten, dass ein möglichst hoher Anteil an aktiver Lernzeit realisiert wird, dies gelingt im Sinne der Individualisierung dann besonders gut, wenn die Lehrperson genügend Zeit für die Lernenden zur Verfügung hat. Die Diagnose von Lernproblemen ermöglicht ein zielorientiertes Arbeiten zum Beheben dieser. Der Praxisbezug, der herzustellen ist, indem Beispiele aus der Wirtschaftspraxis, Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum sowie die Arbeit in schuleigenen Lern- und Übungsfirmen in den
5 von 21 Unterricht einbezogen werden, wird am besten gewährleistet, wenn die Gruppengröße 16 nicht überschreitet. Im Rahmen der Übungsfirma wird im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen in Simulation der Abteilungen eines Unternehmens prozessorientiert und in Kleingruppen gearbeitet. Hier ist es erforderlich, verschiedenste komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen mit mehreren Schülerinnen- und Schülergruppen zu bearbeiten, zu begleiten und zu betreuen. Zusätzlich kann es durch den Einsatz verschiedener Softwareprodukte EDV-technische Probleme zu bewältigen geben. „Kundenorientierung und Verkauf“ an Handelsschulen: In Analogie zu „Business Behaviour“ in der Handelsakademie ist es auch in diesem Unterrichtsgegenstand pädagogisch sinnvoll, in Kleingruppen zu arbeiten sowie Simulationen von Kundengesprächen und Bewerbungsgesprächen durchzuführen und zu analysieren. „Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz“ an Handelsschulen und Handelsakademien: Aus der Bildungs- und Lehraufgabe des Unterrichtgegenstandes lässt sich eindeutig ableiten, dass diese nur erreicht werden kann, wenn die Gruppengröße begrenzt ist. Es werden in diesem Gegenstand Lern- und Arbeitstechniken eingesetzt, die sehr zeitaufwändig sind und viele Analysephasen beinhalten. Dies sind vor allem Übungen zur Stärken-/Schwächenanalyse, zum Selbst- und Fremdbild sowie Übungen, die Selbstwert, Selbstmotivation, Selbstwirksamkeit und Selbstreflexion fördern. Übungen zum Geben von Feedback sowie Übungen zum Umgang mit Krisen und zur Konfliktbewältigung erfordern ebenfalls kleine Gruppen, wenn sie effektiv sein sollen. Je größer die Gruppe, desto schwieriger sind diese Trainingseinheiten durchzuführen. Dies gilt für alle Formen des Kommunikationstrainings genauso, wie für das Erlernen von Präsentationstechniken für Teamfähigkeits- und Kooperationsfähigkeitsübungen, egal ob es sich um Rollenspiele, Simulationsübungen, Diskussionsrunden, Debatten usw. handelt. Die Schülerinnen und Schüler müssen selbst ausprobieren dürfen und an den eigenen Fehlern lernen können, dies erfordert, dass ihnen genügend Zeit gewidmet werden kann. „Business Behaviour“ an Handelsakademien: Für den Unterrichtgegenstand „Business Behaviour“ gilt Ähnliches wie für Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz. Aus der Bildungs- und Lehraufgabe des Unterrichtgegenstandes lässt sich eindeutig ableiten, dass diese nur erreicht werden kann, wenn die Gruppengröße begrenzt ist. In Business Behaviour geht es um das Trainieren von Verkaufsgesprächen, von Verhandlungstechniken, von Produktpräsentationen, usw. Diese Trainingssequenzen erfordern kleine Gruppen, da ja jede Schülerin und jeder Schüler sich aktiv beteiligen und dadurch Lernchancen erhalten soll. Die Schülerinnen und Schüler müssen in diesem Unterrichtsgegenstand auch die Vorbereitung auf ihr Pflichtpraktikum organisieren und Bewerbungstrainings durchführen. Auch die Organisation und Durchführung von Assessments kann im Gegenstand vorkommen. Zudem kann der Unterrichtsgegenstand Business Behaviour im dritten und im vierten Jahrgang auch teilweise in der Fremdsprache unterrichtet werden, was wiederum bedeutet, dass kleine Gruppen vonnöten sind, wenn der Unterrichtsertrag im Sinne der Bildung- und Lehraufgabe gewährleistet werden soll. Nach Abschluss des Pflichtpraktikums hat eine eingehende Auswertung zu erfolgen und diese erfordert ebenfalls kleine Gruppen. „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ an Handelsakademien: In Analogie zu den „Betriebswirtschaftlichen Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit“ in der Handelsschule ist auch hier eine Teilung pädagogisch sinnvoll, zumal die Arbeit in Kleingruppen und Beispiele aus der Wirtschaftspraxis, Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum sowie die Arbeit in schuleigenen Lern- und Übungsfirmen in den Unterricht einbezogen werden, was wiederum nur sinnvoll möglich ist, wenn die Gruppengröße 16 nicht überschreitet. Im Rahmen der Übungsfirma wird im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (Job-Rotation) prozessorientiert und in Kleingruppen gearbeitet. In Analogie zur Handelsschule wird in der Handelsakademie im Rahmen der Übungsfirma im Betriebswirtschaftlichen Zentrum ebenfalls in verschiedenen Funktionen (Simulation der Abteilungen eines Unternehmens) prozessorientiert und in Kleingruppen gearbeitet. Hier ist es erforderlich, verschiedenste komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen in mehreren Schülerinnen- und Schülergruppen zu begleiten und zu betreuen. Zusätzlich kann es durch den Einsatz verschiedener Softwareprodukte EDV-technische Probleme zu bewältigen geben. Zu Z 2 (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit. e): Da diese Bestimmung eine Teilungsanordnung an Handelsschulen für den Unterrichtsgegenstand „Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Projektarbeit“ vorsieht, dieser Gegenstand in dieser Form im neuen Lehrplan der Handelsschule jedoch nicht mehr unterrichtet wird, hat diese Bestimmung mit dem Inkrafttreten des neuen Lehrplanes der Handelsschule zu entfallen, sohin hinsichtlich der
6 von 21 2. Klassen der Handelsschule mit Ablauf des 31. August 2017 und hinsichtlich der 3. Klassen der Handelsschulen mit Ablauf des 31. August 2018 außer Kraft zu treten. Zu Z 4 und 5 (§ 6 Abs. 1 Z 10 und Z 11): Die Neuausrichtung und Aktualisierung der Lehrpläne beinhaltet auch die Umbenennung des Gegenstandes „(Elektronische) Datenverarbeitung“ in „Wirtschaftsinformatik“ sowie des Gegenstandes „Computerunterstützte Textverarbeitung“ in „Officemanagement und angewandte Informatik. Daher sind die Bestimmung über die Teilung in Schülergruppen in diesen Pflichtgegenständen in der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung entsprechend anzupassen. Zu Z 6 (§ 10 Abs. 9) Diese Ziffer regelt das Inkrafttreten. Als Inkrafttretenszeitpunkt ist entsprechend dem Inkrafttreten des Lehrplanes an Handelsschulen hinsichtlich der 1. Klassen der 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils der 1. September der Folgejahre sowie entsprechend dem Inkrafttreten des Lehrplanes an Handelsakademien hinsichtlich der I. Jahrgänge der 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils der 1. September der Folgejahre vorgesehen. Zu Anlage A1 (Lehrplan für die Handelsakademien): Struktur und Organisation des neuen Lehrplanes: Der neue Lehrplan der Handelsakademie fokussiert auf den Kompetenzaufbau in den Bereichen Persönlichkeitsbildung und Bildungskarriere, Sprachen und Kommunikation, Entrepreneurship - Wirtschaft und Management, Gesellschaft und Kultur sowie Mathematik und Naturwissenschaften und gliedert daher die einzelnen Unterrichtsgegenstände in Cluster, um die inhaltliche und thematische Klammer zu unterstreichen und auch das Signal an die Lehrerinnen und Lehrer zu geben, innerhalb der Cluster eng und vernetzend zu arbeiten bzw. die fachübergreifende Zusammenarbeit über den Cluster hinaus zu suchen. Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der fünf Jahrgänge in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend. Erweiterungsbereich – Ausbildungsschwerpunkte: Dem neuen Lehrplan der Handelsakademie geht eine eingehende Analyse der Erfordernisse der Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt voraus. Er berücksichtigt die Neuerungen in Wirtschaft und Technik und möchte mit den neuen Schwerpunktsetzungen die Handelsakademie und die Ausbildungsschwerpunkte neu positionieren. Insgesamt sind im neuen Lehrplan zehn Ausbildungsschwerpunkte ausformuliert: Informations- und Kommunikationstechnologie – E-Business; Management, Controlling und Accounting; Finanz- und Risikomanagement; Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern; Entrepreneurship und Management; Internationale Wirtschaft; Kommunikationsmanagement und Marketing; Logistikmanagement; Qualitätsmanagement und integrierte Managementsysteme; Ökologisch orientierte Unternehmensführung. Es besteht auch die Möglichkeit, schulautonom einen Ausbildungsschwerpunkt zu definieren, der den lokalen Arbeitsmarkterfordernissen sowie den wirtschaftlichen Entwicklungen einer Region Rechnung trägt. Dieser schulautonome Ausbildungsschwerpunkt ist mit „Management für … (Bezeichnung des schulautonomen Geschäftsfeldes)“ zu bezeichnen. Alle Ausbildungsschwerpunkte sind mit einem Gesamtausmaß von sechs Wochenstunden definiert, die vom III. bis zum V. Jahrgang zu führen sind und die nicht verändert werden dürfen, wenn ein Ausbildungsschwerpunkt geführt wird. Flexibilität durch schulautonome Bestimmungen: Die Stundentafel ist in einen Stammbereich und einen Erweiterungsbereich gegliedert, der alle Pflichtgegenstände enthält. Innerhalb der beiden Bereiche ist eine schulautonome Verschiebung von Stunden möglich. Die Bandbreite der Verschiebungen ist in den schulautonomen Bestimmungen festgelegt. Diese schulautonomen Bestimmungen des neuen Lehrplanes der Handelsakademie eröffnen Freiräume im Bereich der Stundentafel, um schulautonom Schwerpunktsetzungen zu gestalten. Die schulautonomen Bestimmungen sind aber bestrebt, die Schwerpunktsetzungen zu steuern, um die Vergleichbarkeit der
7 von 21 Ausbildung an den einzelnen Schulstandorten zu gewährleisten. Im Wesentlichen besagen sie, dass autonome Verschiebungen zwischen den Clustern nicht möglich sind, sondern nur dazu dienen, das Stundenausmaß des Erweiterungsbereichs durch Seminare und Verbindliche Übungen zu erweitern. Das Ausmaß der Wochenstunden, die aus einem Cluster in den Erweiterungsbereich verschoben werden können, ist ebenfalls für jeden einzelnen Cluster definiert und darf nicht überschritten werden. Um die organisatorische Flexibilität unter den Parallelklassen eines Standortes zu erhalten, ist es auch notwendig, den Stammbereich in den Parallelklassen möglichst gleich zu gestalten. Nur wenn es die Profilbildung einer Schule erfordert, ist eine Abweichung davon gestattet. Die Schulautonomie besagt auch, dass Stundenverschiebungen bis zu einem Ausmaß von maximal drei Wochenstunden innerhalb eines Clusters möglich sind, ausgenommen davon ist der Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, der dafür nur zwei Wochenstunden vorsieht. Die Schulautonomie erlaubt, die Wochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes in den Stammbereich zu schieben und damit die Stundenanzahl der Pflichtgegenstände in diesem Bereich zu erweitern. Um auf die Anforderungen der neuen teilstandardisierten Reife- und Diplomprüfung bestmöglich vorzubereiten, ist der Pflichtgegenstand „Mathematik und angewandte Mathematik“, der im Lehrplan 2004 erst ab dem II. Jahrgang geführt wurde, schon ab dem I. Jahrgang durchgängig bis zum V. Jahrgang zu führen. Wie schon im Lehrplan 2004 vorgesehen, ist es auch weiterhin schulautonom möglich, die Gesamtwochenstundenanzahl der „Lebenden Fremdsprache“ (gemeint sind damit die zweiten lebenden Fremdsprachen) zu splitten und für das Führen von zwei lebenden Fremdsprachen zu verwenden, wobei darauf zu achten ist, dass die Gesamtwochenstundenanzahl für eine lebende Fremdsprache mindestens sechs Wochenstunden beträgt, um das Antreten als Wahlfach bei der Reife- und Diplomprüfung zu gewährleisten. Der Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Geschichte“ ist ab dem II. Jahrgang zu führen (Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr). Neue Pflichtgegenstände dürfen schulautonom im Stammbereich nicht geschaffen werden, im Erweiterungsbereich ist es aber sehr wohl möglich, im Rahmen der vorhandeneren Gesamtwochenstundenanzahl von 158 Stunden, Seminare, verbindliche Übungen, je nach regionaler Notwendigkeit bzw. der Schwerpunktsetzung am Schulstandort entsprechend zu schaffen. Die Gesamtwochenstundenanzahl der Ausbildung an der Handelsakademie (Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht nicht mitgezählt) ist mit 158 festgelegt, wobei es im Sinne der Begabungsförderung möglich ist, dass einzelne Schülerinnen und Schüler über dieses Ausmaß hinaus maximal 10 Wochenstunden mehr an Pflichtgegenständen besuchen. Bei den Veränderungen der Wochenstundenanzahl für einzelne Pflichtgegenstände ist zu beachten, dass eine Anpassung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes vorzunehmen ist, sofern mehr als eine Wochenstunde verändert wurde. Auch für schulautonom geschaffene Seminare, verbindliche und unverbindliche Übungen sowie Freigegenstände ist ein Lehrplan zu erstellen, der ab dem II. Jahrgang in Kompetenzmodule zu gliedern ist. Darstellung der inhaltlichen Umgestaltung des Lehrplanes aus pädagogischer Sicht: Von zentraler Bedeutung ist eine umfassende Entrepreneurship Education, durch die die Schülerinnen und Schüler einer Handelsakademie befähigt werden sollen, eine aktive und verantwortungsbewusste Rolle als Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sowie Konsumentin und Konsument einzunehmen. Dies soll durch den nachhaltigen Aufbau von Kompetenzen und der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung in allen Unterrichtsgegenständen erreicht werden. Jegliche Unterrichtsplanung und Durchführung des Unterrichts ist auf Lernergebnisse und den Kompetenzaufbau hin auszurichten. Dabei sind unterschiedliche Unterrichtsmethoden und Lernarrangements anzuwenden. Der Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ steht als wichtigstes schultypenbildendes Fach im Zentrum der Ausbildung. Im Sinne einer umfassenden Wirtschaftsausbildung tragen alle Unterrichtsgegenstände zum Erlangen der Wirtschaftskompetenz bei. Praxisnahe und praxisorientierte Lehrstoffinhalte in allen Unterrichtsgegenständen unterstützen dies. Um die Fremdsprachenkompetenz für die berufliche Praxis zu unterstützen, ist es vorgesehen, Unterrichtssequenzen mit integriertem Fremdsprachenlernen (CLIL) am Schulstandort in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch“ und „Englisch
8 von 21 einschließlich Wirtschaftssprache“) ab dem III. Jahrgang in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ durchzuführen. Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Auf normative Sprachrichtigkeit und den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Neue Unterrichtsgege nstände bz w. Änderung der Bezeichnung oder der Lehrverpflichtungsgruppe für Unterrichtsgegenstände der Handelsakademie: Naturwissenschaften: Im neuen Lehrplan wurden die Lehrplaninhalte der drei Unterrichtsgegenstände des Lehrplanes 2004 „Biologie, Ökologie und Warenlehre“, „Physik“ und „Chemie“ zu einem neuen Unterrichtsgegenstand zusammengeführt. Grund für diese Zusammenführung ist es, aufzuzeigen, dass diese drei Unterrichtsgegenstände nicht isoliert zu sehen sind, sondern einander inhaltlich ergänzen bzw. bedingen. Daher soll auch die LVGr unverändert bleiben. Technologie, Ökologie und Warenlehre: Dieser neue Unterrichtsgegenstand mit der LVGr III trägt dem Umstand Rechnung, sich interdisziplinär mit naturwissenschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und soziologischen Aspekten auseinanderzusetzen und diese anhand von ausgewählten Inhalten aus den Bereichen der Technologie, Ökologie und der Warenlehre aufzuzeigen. Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies: Hier handelt es sich nur um die Umbenennung des Pflichtgegenstandes „Business Training, Projekt- und Qualitätsmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ des Lehrplanes 2004. Die LVGr bleibt unverändert. Unternehmensrechnung: Hier handelt es sich um die Umbenennung des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ des Lehrplanes 2004. Die LVGr bleibt unverändert. Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte): Der Unterrichtsgegenstand des Lehrplanes 2004 „Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)“ wird um die Inhalte der Politischen Bildung ergänzt, die im Lehrplan 2004 im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung und Recht“ zu finden waren. Die LVGr bleibt unverändert. Recht: Grundsätzliche Lehrplaninhalte der Politischen Bildung wurden in den Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)“ verschoben. Die Gesamtwochenstundenanzahl des Pflichtgenstandes „Recht“ wird somit gekürzt. Die LVGr bleibt unverändert. Officemanagement und angewandte Informatik: Die Umbenennung des Pflichtgegenstandes des Lehrplanes 2004 („Informations- und Officemanagement“) bildet die Aktualisierung der Lehrplaninhalte und die stärkere Fokussierung des Unterrichtsgegenstandes auf eine noch größere Praxisorientierung ab, zumal der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationsmedien bei der Lösung von Aufgabenstellungen in allen Unterrichtsgegenständen immer selbstverständlicher wird. Um dieser Praxisorientierung Rechnung zu tragen, ist eine Erhöhung der LVGr von III im Lehrplan 2004 auf LVGr II vorgesehen. Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen: Diese neue unverbindliche Übung in der LVGr IVa unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, ihre eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und zu reflektieren sowie zielgerichtet an der Behebung ihrer schulischen Defizite zu arbeiten. Unterstützendes Sprachtraining Deutsch: Diese unverbindliche Übung soll auch im neuen Lehrplan der Handelsakademie mit der LVGr III fortgesetzt werden. Seminare: Softwareentwicklung, Applikationsentwicklung für mobile Geräte, Desktop Publishing und Film, Netzwerkmanagement, Enterprise Resource Planning – Materialwirtschaft, Grundlagen, Enterprise Resource Planning – Materialwirtschaft, Vertiefung, Enterprise Resource Planning – Vertrieb,
9 von 21 Grundlagen, Enterprise Resource Planning – Vertrieb, Vertiefung, Enterprise Resource Planning – Controlling, Grundlagen, Enterprise Resource Planning – Controlling, Vertiefung, Enterprise Resource Planning – Reporting, Enterprise Resource Planning – Customizing und Programmierung, Kreditmanagement, Risiko- und Bedarfsmanagement, Private Banking, Kostenrechnung in der Praxis, Unternehmensgründung, Unternehmensführung, Strategisches Controlling, Einnahmen-Ausgaben- Rechnung – Vertiefung, Arbeits- und Sozialrecht – Vertiefung, Entrepreneurship und Management – Sustainability und vernetztes Denken, Argumentationstraining für Wirtschaft und Gesellschaft, Interkulturelles Seminar, Kommunikation in Englisch einschließlich Wirtschaftssprache, Präsentation, Moderation und Verkauf, Betriebswirtschaftliche Simulation, Internationale Logistik, Abfallmanagement, Sicherheitsvertrauensperson, Qualitätsauditorin und Qualitätsauditor, Wissensmanagement. Diese Seminare mit betriebswirtschaftlichen oder fremdsprachlichen Schwerpunkt sind mit der LVGr I zu bewerten und als Ergänzung oder Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereichs und/oder des Ausbildungsschwerpunktes zu sehen. Alle anderen sind in die LVGr III einzustufen. Zum Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“: Der Cluster „Persönlichkeit und Bildungskarriere“ fokussiert auf die Entwicklung der Persönlichkeit und der sozialen Kompetenz sowie von Verhaltensinventar und Einstellungen, die zu einer erfolgreichen Gestaltung des öffentlichen und beruflichen Lebens beitragen. Er beinhaltet die Unterrichtsgegenstände „Religion“, „Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz“, „Business Behaviour“ sowie „Bewegung und Sport“. Die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu „selbständigen“ Persönlichkeiten steht im Vordergrund, dies beinhaltet auch, die Kompetenz zu erwerben, die individuelle Berufskarriere zu gestalten und sich situationsadäquat in Gesellschaft und Öffentlichkeit zu verhalten. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Charakteristika von Unternehmen und Branchen auch in verschiedenen Kulturen zu beschreiben und zu analysieren, typische Verhaltensweisen, Kommunikationsformen und Erscheinungsmerkmale zu akzeptieren und mitzugestalten. Sie lernen außerdem, sich in unterschiedlichen Situationen des Berufslebens im In- und Ausland angemessen zu verhalten und ihre Mehrsprachigkeit zu nutzen. Ein besonderes Augenmerk wird auf „Bewegung und Sport“ gerichtet – auch außerhalb des Sportunterrichts werden Gelegenheiten zu Bewegung und sportlicher Betätigung als Aspekt einer „gesunden“ Persönlichkeitsentwicklung vorgesehen. Business Behaviour: Der neue Pflichtgegenstand mit der LVGr II trägt dem Umstand Rechnung, als Absolventin und Absolvent einer Handelsakademie mit gesellschaftlichen Änderungen wie Diversity-Management, Heterogenität, Plurikulturalität umgehen zu können. In „Business Behaviour“ werden die Schülerinnen und Schüler mit der Unternehmenskultur, Corporate Identity (Corporate Design, Corporate Behaviour, Corporate Communication) und den Verhaltensregeln im Berufsleben vertraut gemacht. Sie sollen in diesem Unterrichtsgegenstand auch ihr Pflichtpraktikum vorbereiten und organisieren. Sie lernen, sich auf Besprechungen vorzubereiten, diese zu leiten und zu dokumentieren und Verkaufs- und Verhandlungstechniken anzuwenden, sowie Produkte in verschiedenen Verkaufssituationen zu präsentieren. Sie werden im Rahmen des Unterrichts in diesem Pflichtgegenstand mit unterschiedlichen Kundentypen konfrontiert, lernen Verkaufsgespräche und Kundenberatungen sowie die Behandlung von Reklamationen und Vieles mehr durchzuführen, bei Bedarf auch in der Fremdsprache. Sie werden auf das Wohnen und Arbeiten im Ausland vorbereitet. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit der Kultur und den Verhaltensregeln der wichtigen Import- und Exportländer Österreichs vertraut zu machen. Dabei soll auch auf die unterschiedlichen Nationalitäten der Schülerinnen und Schüler die in einer Klasse unterrichtet werden, mit ihren Besonderheiten in wertschätzender Weise eingegangen werden und so das Verständnis füreinander aufgebaut und damit das Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Ein wichtiger Bestandteil in diesem Unterrichtsgegenstand ist es, unterschiedliche Berufsfelder und deren typische Anforderungen und Tätigkeiten kennenzulernen, die Arbeitsmarktsituation und -entwicklung sowie Studienangebote im Blickfeld zu haben sowie sich auf die Bewerbung und das Assessment in Beruf und Studium vorzubereiten. Die Nachbereitung der Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum unter den Gesichtspunkten von Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform, Organisation, Produktpalette, rechtliche Rahmenbedingungen des Dienstverhältnisses usw. ist im Unterrichtsgegenstand „Business Behaviour“ vorgesehen. Zum Cluster „Sprachen und Kommunikation“:
10 von 21 Der Cluster „Sprachen und Kommunikation“ beinhaltet die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ sowie eine weitere „Lebende Fremdsprache (mit Bezeichnung der Fremdsprache)“. Dieser Cluster zielt auf den Gebrauch der Unterrichtssprache als Basis für Lernprozesse und den Aufbau von Sprachkompetenz als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung ab und ist unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Der Entwicklung von interkulturellem Verständnis und dem Aufbau interkultureller Kompetenz ist ein besonderer Stellenwert einzuräumen. Deutsch: Sowohl Bildungs- und Lehraufgabe als auch die Lehrstoffinhalte der einzelnen Jahrgänge und Kompetenzmodule sind auf den Aufbau rezeptiver und produktiver Fertigkeiten (Zuhören, Sprechen, Lesen, Schreiben) sowie der Festigung des Sprachbewusstseins ausgerichtet. Der Kompetenzbereich der Reflexion leistet durch die Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Medien einen wichtigen Beitrag zur Bildung der Persönlichkeit und findet im Kulturportfolio seinen Niederschlag. Der Fokus der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksweise wird auf Sprech- und Schreibhandlungen sowie auf ein spezifisches Textsortenwissen gelegt. Prozessorientiertem Schreiben (Portfolio-Methode) ist dabei ein großer Stellenwert beizumessen. Nicht systematische Geschichte der Literatur und die Erarbeitung eines Kanons von Werken sind im Lehrplan des Pflichtgegenstandes „Deutsch“ das Ziel, sondern der Erwerb literarischer Rezeptionskompetenz. Englisch einschließlich Wirtschaftssprache sowie Lebende Fremdsprache (mit Bezeichnung der Fremdsprache): Durch den Bezug auf den GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sind die Anforderungen der Sprachbeherrschung definiert. In Englisch ist dies das Niveau B2, in einer weiteren lebenden Fremdsprache das Niveau B1, auf dem die Schülerinnen und Schüler situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren können sollen. Durch diese Definition des Zielniveaus, das für Englisch als erste lebende Fremdsprache europaweit das Niveau B2 beträgt, werden die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler europaweit vergleichbar und transparent. Der Sprachunterricht ist darauf auszurichten, die fünf Fertigkeiten des GER ausgewogen zu trainieren. Jegliche Kommunikation findet in einem situativen Kontext statt. Berufsrelevante mündliche und schriftliche Kommunikation ist dem sprachlichen Niveau entsprechend ab dem I. Jahrgang zu trainieren. Zum Cluster „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“: Der Cluster „Entrepreneurship - Wirtschaft und Management“ steht für den Aufbau von praxisorientierter Wirtschaftskompetenz auf hohem Niveau. Insbesondere die Orientierung an nationalen und europäischen Standards der Berufsbildung soll zur Anpassung an die wechselnden Anforderungen des Arbeitsmarktes befähigen. Im Rahmen der Umsetzung des Prinzips Entrepreneurship Education ist ein umfassend interdisziplinär vernetztes betriebswirtschaftliches Wissen zu entwickeln sowie der Aufbau von entsprechend reflektierten Haltungen und Werten zu fördern. Bei der Erarbeitung von Inhalten ist stets auf die Entwicklung einer ganzheitlichen Perspektive auf das Unternehmen und sein Umfeld sowie auf eine Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sowie Konsumentin und Konsument) zu achten. Besonderes Augenmerk ist zudem auf Aspekte der ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Nachhaltigkeit zu legen. In diesen Cluster sind die Unterrichtsgegenstände „Betriebswirtschaft“, „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“, „Unternehmensrechnung“, „Wirtschaftsinformatik“, „Office Management und angewandte Informatik“ sowie „Recht“ und „Volkswirtschaft“ eingeflossen. Betriebswirtschaft soll bei den Abstimmungen als wichtigstes schultypenbildendes Fach fungieren, fächerübergreifendes Arbeiten im Sinne einer Aufgabenorientierung soll angestrebt werden und Inhalte sollen nach Möglichkeit mit der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler verknüpft werden. Im Sinne von Wissen, Können und Persönlichkeitsentwicklung soll der Einsatz unterschiedlicher Methoden und Sozialformen forciert werden, Entrepreneurship Education soll die Entwicklung der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler als Hinführen zur unternehmerischen, aber auch zur persönlichen Selbstständigkeit forcieren. Auf praxisorientiertes Arbeiten ist ab dem I. Jahrgang Wert zu legen. Übergreifende Kooperationen und Projekte im Cluster und zwischen den Clustern sind anzustreben. Betriebswirtschaft:
11 von 21 Die Betriebswirtschaft steht als Leitfach im Zentrum der Ausbildung. Zur Festigung und Vernetzung der im Cluster „Entrepreneurship - Wirtschaft und Management“ sowie in den weiteren Clustern erworbenen Kompetenzen dient das didaktische Konzept der Übungsfirma, das auf den Erwerb einer ganzheitlich- integrativen Handlungsfähigkeit ausgerichtet ist. Aufgabenstellungen sind in praktische Kontexte einzubetten. Die Anwendung des erworbenen Wissens und der weitere Kompetenzaufbau erfolgt neben der Übungsfirma insbesondere im Pflichtpraktikum. Beide Lernorte stellen sowohl Perspektive als auch Ressource für Lernanlässe dar. Anleitende und offene Lehr- und Lernmethoden sind im Sinne des Kompetenzaufbaus gleichermaßen einzusetzen. Die Verwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Bewältigung betriebswirtschaftlicher Aufgabenstellungen ist einzuplanen. Insbesondere mit dem Pflichtgegenstand „Unternehmensrechnung“ soll bei den Schülerinnen und Schülern vor allem Verständnis und Interesse für die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge geweckt werden. Dem Verständnis der Zusammenhänge kommt dabei Vorrang vor Detailwissen zu. Planspiele, Case Studies und andere Formen zeitgemäßen Unterrichts sollen den Schülerinnen und Schülern die Erprobung ihres Wissens in simulierten Praxissituationen ermöglichen. Eine enge Zusammenarbeit ist auch mit der Übungsfirma anzustreben. Im Betriebswirtschaftlichen Zentrum wird die Arbeit in einem Unternehmen in verschiedenen Abteilungen und unterschiedlichen Positionen trainiert und die Praxis realitätsgetreu simuliert. Im Hinblick auf die bei der Reife- und Diplomprüfung abzulegende „Betriebswirtschaftliche Fachklausur“ muss sich die enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft“ und des Pflichtgegenstandes „Unternehmensrechnung“ durch alle Fachgebiete und durch alle Schuljahre ziehen. Das Unterrichtsprinzip „Entrepreneurship Education“ ist ganz besonders im betriebswirtschaftlichen Unterricht auch dahingehend zu befolgen, dass neben der Befähigung zur Unternehmensgründung und -führung auch Einstellungen und Haltungen gefördert werden, die selbstständiges Arbeiten einerseits als unternehmerische Selbstständigkeit und andererseits als persönliche Selbstständigkeit forcieren und somit möglich machen. Durch die Orientierung am Career Monitor, der unternehmerisches Denken als wichtigste Kompetenz ausweist, die sich Personalisten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünschen, sollen die Berufs- und Lebenschancen der Schülerinnen und Schüler verbessert werden. Unternehmensrechnung: Die Bezeichnung „Unternehmensrechnung“ wurde gewählt, weil sie zeitgemäß ist und im universitären Bereich und in der Fachliteratur häufig verwendet wird. Wichtig ist, dass in diesem Unterrichtsgegenstand auf die enge Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ zu achten ist. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind immer im Hinblick auf den Nutzen als Steuerungsinstrument im unternehmerischen Handeln zu sehen. Moderne Steuerungs- und Managementinformationssysteme sind in den Unterricht zu integrieren. Auf Aktualität und Wirtschaftsnähe ist beim Kompetenzaufbau besonders Bedacht zu nehmen. Was das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education betrifft, gilt das oben für die Betriebswirtschaft Angeführte gleichermaßen. Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies: Entrepreneurship Education als Unterrichtsprinzip sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen. So weit wie möglich sind zwischen verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship - Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern. Im Rahmen der Übungsfirma sind Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Das Arbeiten im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Positionen und Funktionen (wie Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement) oder prozessorientiert unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie einer zeitgemäßen und in der Praxis vorzufindenden Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Jahrgänge ist insbesondere im Bereich der Übungsfirma anzustreben und soll den fächerübergreifenden Kompetenzaufbau unterstützen. Das didaktische Konzept der Übungsfirma fördert die Individualisierung und den Aufbau von Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. In der Übungsfirma erfolgt kompetenz- und praxisorientierter Unterricht im Sinne des ökonomischen Bildungsziels. Der Einsatz von Fremdsprachen soll durch den
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