Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis
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Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Die Berichterstattung zur aktuellen COVID-19-Lage im Ortenaukreis erfolgt ab sofort analog dem Report des Landesgesundheitsamtes wie folgt: Der ausführliche Situations- und Fallzahlenbericht mit Statistiken und grafischen Darstellun- gen (Alters- und Geschlechtsverteilung; Wohnorte; Todesfälle; Aktuell Infizierte; Genesene etc.) erscheint nun immer einmal pro Woche am Donnerstag und ist dann wie üblich auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen abrufbar. An den anderen Arbeitstagen von Montag bis Freitag informiert unsere Pressestelle zu den aktuellen Neuinfektionen und ggfls. besonderen Ereignissen (erwähnenswerte Ausbrüche, sonstige Entwicklungen). Eine Berichterstattung am Wochenende ist in der aktuellen Situation, mit geringen Infektions- zahlen, bis auf weiteres nicht mehr vorgesehen. Hinweis zur Interpretation der Daten: Mit „Sars-CoV-2“ ist der aktuell grassierende Virus gemeint, der Symptome verursachen kann, aber nicht muss. Der Begriff „COVID-19“ beschreibt wiederum die durch „Sars-CoV-2“ ausge- löste Atemwegskrankheit. COVID-19 Patienten sind dementsprechend Menschen, die das Vi- rus Sars-CoV-2 in sich tragen und Symptome zeigen. Die Grafiken bilden ausschließlich Sars-CoV-2 Fälle ab, die durch einen positiven Labornach- weis bestätigt, und den Behörden übermittelt wurden. Die Daten stellen eine Momentauf- nahme dar - somit entsprechen sie nicht dem „wirklichen“ Bild bezüglich der Infizierten und folglich auch nicht der Genesenen. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der mit Sars-CoV-2 infizierten Personen höher ist. Dies liegt u.a. daran, dass nicht alle Erkrankungen erkannt oder erfasst werden, weil die Patienten gar nicht getestet werden oder aufgrund milder Symptome nichts von ihrer Anste- ckung wissen. Mit den Fragen „Wie weit ist das neue Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland tatsächlich verbreitet? Wie viele Menschen haben bereits eine Infektion durchgemacht und sind jetzt zumindest für eine gewisse Zeit immun?“ beschäftigen sich aktuell zahlreiche wis- senschaftliche Institute in mehreren großangelegten repräsentativen Studien. Im Rahmen die- ser Studien wird untersucht, ob sich im Blut der Studienteilnehmer Antikörper gegen SARS- CoV-2 nachweisen lassen – ein sicherer Hinweis auf eine durchgemachte Infektion. Die Ergeb- nisse dieser Studien sollen ein genaueres Bild über das SARS-CoV-2-Geschehen in Deutschland widerspiegeln. Der Verlauf und die Schwere der Pandemie sollen so genauer abschätzt und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen besser bewertet werden können. Landratsamt Ortenaukreis 1
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Alters- und Geschlechtsverteilung Für den Ortenaukreis sind aktuell (27.08.2020, 14 Uhr) 1356 bestätigte Sars-CoV-2-Fälle dem Gesundheitsamt gemeldet. 41% der positiven Labornachweise entfallen auf die Altersgruppe der 35 bis 59-Jährigen. Der Altersmedian liegt bei 53 Jahren. Die jüngste Person ist 0 Jahre und die älteste 105 Jahre. Ins- gesamt sind mit n=778 (57%) mehr weibliche Personen mit Sars-CoV-2 gemeldet als männliche Personen (n=578; 43%). Für weitere Informationen und Vergleiche mit z.B. anderen Landkreisen oder Bundesländern verweisen wir auf folgende frei zugängliche umfangreichen Ausarbeitungen: Sozialministerium Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttem- berg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/infektionen-und-todesfaelle-in-ba- den-wuerttemberg/ [07.05.2020], Robert Koch Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi- rus/Situationsberichte/Gesamt.html [07.05.2020]. Darstellung der 1356 bestätigten Sars- CoV-2-Fälle im Ortenaukreis nach Altersgruppe und Geschlecht (27.08.2020, 14 Uhr) gesamt männlich weiblich 600 558 550 500 450 400 350 329 ANZAHL 292 300 265 250 229 220 200 166 144 151 150 126 121 100 69 50 19 9 10 2 1 1 0 0-4 Jahre 5-14 Jahre 15-34 Jahre 35-59 Jahre 60-79 Jahre 80+ Jahre ALTERSGRUPPE Landratsamt Ortenaukreis 2
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Todesfälle Bisher (27.08.2020, 14 Uhr) gibt es im Ortenaukreis 125 durch das Sozialministerium Baden- Württemberg bestätigte Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19. Die Todesfälle sind in der Gesamtfallzahl der bestätigten Labornachweise enthalten und werden dort nicht heraus- gerechnet. Es handelt sich um 70 (56%) Männer und 55 (44%) Frauen. Der Altersmedian liegt bei 82 Jah- ren. Der jüngste Verstorbene war 37 Jahre und der älteste 98 Jahre. Von den Todesfällen wa- ren 79 (63%) Personen 80 Jahre und älter und 39 (31%) Personen zwischen 60 und 79 Jahren. Bezogen auf die gemeldeten Todesfälle/ 100T Einwohner steht der Ortenaukreis an 9. Stelle in Baden-Württemberg. Mit der Frage, wie sich die Corona-Pandemie auf die Gesamtzahlen der Sterbefälle in Deutsch- land auswirkt, beschäftigt sich aktuell das Statistische Bundesamt (siehe: https://www.desta- tis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/ster- befallzahlen.html [04.05.2020]). Darstellung der 125 bestätigten Todesfälle im Zusammenhang mit COVID- 19 im Ortenaukreis nach Altersgruppe und Geschlecht (27.08.2020, 14 Uhr) gesamt männlich weiblich 90 79 80 70 60 ANZAHL 50 46 39 40 33 30 30 20 7 7 9 10 0 0 0-4 Jahre 5-14 Jahre 15-34 Jahre 35-59 Jahre 60-79 Jahre 80+ Jahre ALTERSGRUPPE Landratsamt Ortenaukreis 3
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Fallzahlen pro Tag Wichtig zur Interpretation der Daten: Es handelt sich bei diesen Zahlen um einen vorläufigen Datenstand. Es werden täglich Fallzahlen veröffentlicht, die dem Gesundheitsamt bis 14 Uhr direkt von den Laboren übermittelt werden. Die nach 14 Uhr übermittelten Fälle werden erst am Folgetag veröffentlicht. Diese nachgemeldeten Fälle werden in der Grafik mit (+n) ausge- wiesen. Zusätzlich werden die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage (hellblaue Linie, kumulativ, inclusive dem heutigen Meldetag) ausgewiesen. Der Hintergrund ist die Grenze für Beschrän- kungen der Bundesregierung (blaue gestrichelte Linie): Um bei lokalen Ausbrüchen den Über- blick über Infektionsketten und Kontaktpersonen zu behalten, müssen Landkreise mit mehr als 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ein konse- quentes Beschränkungskonzept umsetzen. Für den Ortenaukreis beträgt die entscheidende Höchstzahl bei rund 430 000 Einwohnern 215 positive Labornachweise innerhalb der letzten 7 Tage. Am 27.08.2020 beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 56 gemeldeten Neuinfektionen 12,3 pro 100.000 Einwohner. Landratsamt Ortenaukreis 4
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Darstellung der 1356 bestätigten Sars-CoV-2-Fälle im Ortenaukreis und Fälle der letzten 7-Tage (kumulativ) (Stand 27.08.2020, 14 Uhr) Anzahl bestätigter Labornachweise Grenze für Beschränkungen (50) 7-Tage-Wert (kumulativ) je 100.000 Einwohner 100 100 91 90 90 kumulativer Wert der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohner 80 80 Anzahl gemeldeter Labornachweise 70 70 59 60 60 55 51 50 47 50 44 40 40 37 40 34 34 29 3030 30 26 30 24 23 23 22 21 20 2020 20 18 18 1817 20 16 15 15 15 15 16 14 1414 14 11 11 12.3 8 9 9 98 910 9 10 109 10 7 76 7 6 6 65 7 7 7 7 10 4 334 4 35 5 3 4 342 4 23 33 5 33 4 4 3 3 4 35 3 4 4 21 2 2 1 00 11001000010001000000000100002010002001002 20000121 0001000000100110212 012 2 2 01 1 1 0 0 Landratsamt Ortenaukreis 5
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Entwicklung der Sars-CoV-2-Pandemie im Ortenaukreis Wichtig: Ein genaues Datum der Genesung liegt für die meisten Fälle nicht vor. Die Anzahl der Genesenen wird deshalb angelehnt an den auch vom Robert-Koch-Institut (RKI) verwendeten Algorithmus geschätzt. Entwicklung der Sars-CoV-2-Pandemie im Ortenaukreis (27.08.2020; 14 Uhr) Gesamt Infizierte Aktuell Infizierte Genesene (Schätzwert) Gestorbene 1356 1300 1200 1145 1100 1000 900 800 700 600 500 400 300 200 125 100 86 0 14.05.2020 13.08.2020 05.03.2020 12.03.2020 19.03.2020 26.03.2020 02.04.2020 09.04.2020 16.04.2020 23.04.2020 30.04.2020 07.05.2020 21.05.2020 28.05.2020 04.06.2020 11.06.2020 18.06.2020 25.06.2020 02.07.2020 09.07.2020 16.07.2020 23.07.2020 30.07.2020 06.08.2020 20.08.2020 27.08.2020 Landratsamt Ortenaukreis 6
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Darstellung der 1356 bestätigten Sars-CoV- 2-Fälle im Ortenaukreis nach Wohnort (Stand 27.08.2020, 14 Uhr) Anzahl der bestätigten Fälle (gesamt) Offenburg 160 Kehl 158 Lahr 143 Appenweier 99 Oberkirch 79 Neuried 67 Friesenheim 62 Willstätt 51 Ettenheim 50 Gengenbach 46 Seelbach 37 Achern 32 Kappel-Grafenhausen 28 Schuttertal 25 Haslach 21 Rust 20 Rheinau 19 Zell am Harmersbach 18 Renchen 17 Bad Peterstal-Griesbach 16 Kippenheim 16 Hohberg 14 Meißenheim 14 Durbach 13 Mahlberg 13 Berghaupten 10 Sasbach 10 Hausach 9 Hornberg 9 Kappelrodeck 9 Schutterwald 9 Schwanau 8 Steinach 8 Wolfach 8 Biberach 7 Oppenau 7 Ringsheim 7 Mühlenbach 6 Ohlsbach 5 Lautenbach 4 Ortenberg 4 Hofstetten 3 Sasbachwalden 3 Seebach 3 Lauf 2 Nordrach 2 Ottenhöfen 2 Fischerbach 1 Oberharmersbach 1 Oberwolfach 1 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 Landratsamt Ortenaukreis 7
Situationsbericht COVID-19 Fälle im Ortenaukreis Hinweis Die Zeit zwischen Infektion und Auftreten der Symptome (Inkubationszeit) kann bis zu 14 Ta- gen dauern. Am 11.3.2020 wurde die weltweite Ausbreitung von COVID-19 von der Weltge- sundheitsorganisation (WHO) zu einer Pandemie erklärt. Nach einem Treffen mit den Minis- terpräsidenten am 13.3.2020 appellierte Bundeskanzlerin Merkel an die Bürger, „alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen und auf Sozialkontakte zu verzichten“. Nach Emp- fehlung des Bundesgesundheitsministeriums vom 13. März 2020 sollten sich alle Reiserück- kehrer aus Risikogebieten selbst in Quarantäne begeben, das heißt symptomunabhängig „un- nötige Kontakte“ vermeiden „und [...] zwei Wochen zu Hause“ bleiben. Seit dem 10.4.2020 werden vom RKI keine internationalen Risikogebiete oder besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr ausgewiesen, da COVID-10 inzwischen weltweit verbreitet ist. Für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland gilt seit dem 11.4. 2020 die Verordnung des Gesundheitsmi- nisteriums. Am 17.3.2020 veränderte das RKI die Gefährdungseinschätzung für die Gesundheit der Bevöl- kerung und schätzte dies nunmehr als insgesamt „hoch“ ein. In Baden-Württemberg wurden ab dem 18.3.2020 gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung sämtliche Versamm- lungen und Veranstaltungen untersagt. Am 22.3.2020 einigten sich Bund und Länder auf ein „umfassendes Kontaktverbot“. Mit der fünften Änderung der Corona-Verordnung vom 17.4.2020 hat die Landesregierung Baden-Württemberg vorsichtige Lockerungen im Bereich von Wirtschaft und Schulen be- schlossen. In der sechsten Änderung wurde unter anderem eine Maskenpflicht beim Einkau- fen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April 2020 beschlossen (Hinweis: Damit sind keine medizinischen Masken gemeint – diese sind medizinischem Personal vorbehalten. Eine Alltagsmaske oder „Community Maske“ (Schal, Tuch oder eine selbst hergestellte einfache Maske aus Stoff) kann verwendet werden). Mit der Siebten Änderungs-Verordnung zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württem- berg vom 04.05.2020 erfolgen weitere vorsichtige Schritte der Lockerungen der Maßnahmen: Erlaubnis von Versammlungen zur Religionsausübung, weitere Öffnungen im Einzelhandel und weiterer Betriebe unter Auflagen, stufenweise Inbetriebnahme der Beruflichen Schulen sowie Musikschulen, Entfall der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner unter Berück- sichtigung besondere Vorgaben zum Infektionsschutz, Öffnung unter Auflagen ab dem 6. Mai für Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten, Tierparks und Zoos so- wie Spielplätze. Alle weiteren Änderungen zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle- corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ [09.06.2020]. Landratsamt Ortenaukreis 8
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