WIK Online Workshop: Elektronische Kommunikationsmärkte in Deutschland vor dem Hintergrund der neuen Märkte-Empfehlung vom 21. Dezember 2020 - Dr ...

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WIK Online Workshop: Elektronische Kommunikationsmärkte in Deutschland vor dem Hintergrund der neuen Märkte-Empfehlung vom 21. Dezember 2020 - Dr ...
WIK Online Workshop:
Elektronische Kommunikationsmärkte
 in Deutschland vor dem Hintergrund
        der neuen Märkte-Empfehlung
              vom 21. Dezember 2020
                    Dr. Cara Schwarz-Schilling
                      Dr. Sonia Strube Martins

                                 21. Januar 2021
WIK Online Workshop: Elektronische Kommunikationsmärkte in Deutschland vor dem Hintergrund der neuen Märkte-Empfehlung vom 21. Dezember 2020 - Dr ...
Programm
                                Online Workshop 21. Januar 2021

14:00 Uhr        Begrüßung und Keynote: Neue Märkte-Empfehlung 2020
                 (Dr. Cara Schwarz-Schilling, WIK)

14:15 – 16:15 Uhr Implikationen der Märkte-Empfehlung für ausgewählte
                  Vorleistungsmärkte in Deutschland: Vortrag mit Diskussion
                  (Dr. Sonia Strube Martins, WIK)

14:15 Uhr        Breitbandvorleistungsmärkte

15:00 Uhr        Dedizierte Kapazität

15:20 Uhr        PAUSE

15:30 Uhr        Regionale Marktabgrenzung

15:50 Uhr        Zusammenschaltungsmärkte
                 Zu jedem Thema findet eine Diskussions- und Fragerunde statt.

16:15 – 16:30 Uhr Zusammenfassung und Schlusswort
                  (Dr. Cara Schwarz-Schilling, WIK)
                                                                                 1
Agenda

1. Zukünftige Trends auf elektronischen Kommunikationsmärkten

2. Breitbandvorleistungsmärkte

3. Dedizierte Kapazität

4. Regionale Marktabgrenzung

5. Zusammenschaltungsmärkte

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Programm
       Online Workshop 21. Januar 2021

  Zukünftige Trends
  auf elektronischen
Kommunikationsmärkten

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Zukünftige Trends auf elektronischen
                   Kommunikationsmärkten

 Digitale Welt, in der elektronische Kommunikation IP basiert stattfindet
  und das Internet der Dinge zunehmend an Bedeutung gewinnt

 Zunehmende Nachfrage nach VHC-Anschlüssen

 Die Abschaltung von Kupfernetzen rückt in den nächsten 5-10 Jahren
  näher

 Dedizierte Übertragungskapazitäten über Glasfaser bleiben die
  leistungsfähigste und flexibelste Lösung

 5G-Netze brauchen engmaschige Glasfasernetze

 Wertschöpfungskette auf Geschäftskundenmärkten im Wandel

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Programm
           Online Workshop 21. Januar 2021

Breitbandvorleistungsmärkte

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Breitbandvorleistungsmärkte
                                   Neue Märkte-Empfehlung 2020

Markt 1 (ehemals Markt 3a) erfüllt drei-Kriterien-Test. Beim lokalen
Netzzugang weiterhin hohe Marktzutrittsschranken, da Zugangsnetz schwer
zu replizieren
Markt 3b (2014) ist nicht mehr Teil der neuen Märkte-Empfehlung 2020.
Europäische Kommission betrachtet Marktzutrittsschranken beim zentralen
Zugang nicht länger als hoch und dauerhaft:
 Lokal zusammengeschaltete Netzbetreiber können zentralen Zugang
  anbieten
 Alternative Infrastrukturen inkl. Kabelnetze
Situation in den EU –Mitgliedstaaten sehr heterogen.
 In manchen Mitgliedstaaten kann es sein, dass nationale Begebenheiten
  eine Fortsetzung der Regulierung begründen.
 In anderen legt Substitutionsbeziehung zwischen den Zugangsprodukten
  die Abgrenzung eines breiten Marktes (lokalen und zentralen Zugang)
  nahe.
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Breitbandvorleistungsmärkte
Aktueller Stand der Marktabgrenzung in Deutschland (Markt 3a)

 Sachliche Marktabgrenzung

  Entbündelter Zugang zur TAL in Form der Kupferdoppelader am HVt
   oder einem anderen näher an der Teilnehmeranschlusseinheit
   gelegenen Punkt,

  Gebündelter Zugang zur hybriden TAL am HVt (die hybride TAL verliert
   allerdings zunehmend an Relevanz),

  Entbündelter Zugang zur TAL am ODF auf Basis von
   massenmarktfähigen FTTH-Infrastrukturen in PtP-Bauweise.

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 Quelle: Festlegung zu Markt Nr. 3a (Märkte-Empfehlung 2014) vom 11.10.2019 in der Fassung des Korrigendums vom 26.06.2020, BK1-
 19/001 S. 198 (konsolidierte Fassung)
Breitbandvorleistungsmärkte
Aktueller Stand der Marktabgrenzung in Deutschland (Markt 3a)

  Lokaler virtuell entbündelter Zugang. Hierunter sind die folgenden Layer 2-
   Zugangsprodukte zu fassen:

          virtuell entbündelter Zugang am MSAN (MSAN-VULA),

          virtuell entbündelter Zugang am BNG (BNG-VULA in den Varianten
           ADSL, VDSL und SDSL),

          virtuell entbündelter Zugang in Form eines Layer 2-Zugangsproduktes
           am Switch/BNG bei massenmarktfähigen FTTH/B-Infrastrukturen in
           PtP- und in PtMP/PON-Bauweise.

  Zudem ist der Markt Nr.3a wegen des indirekten Wettbewerbsdrucks um
   die Kabelnetze erweitert.

 Geografische Marktabgrenzung:                               Nationaler Markt

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 Quelle: Festlegung zu Markt Nr. 3a (Märkte-Empfehlung 2014) vom 11.10.2019 in der Fassung des Korrigendums vom 26.06.2020, BK1-
 19/001 S. 198 (konsolidierte Fassung)
Breitbandvorleistungsmärkte
Aktueller Stand der Marktangrenzung in Deutschland (Markt 3b)

 Sachliche Marktabgrenzung

  Bitstromzugang auf Ebene Layer 3, regional und national, auf Basis der
   CuDA-TAL am HVt oder einem anderen näher an der Teilnehmer-
   anschlusseinheit gelegenen Punkt, unabhängig davon, ob SDSL, ADSL
   oder VDSL/VDSL-Vectoring-Leistungen implementiert werden,

  Bitstromzugang auf Ebene Layer 3, regional und national, welcher die
   TAL am ODF auf Basis von massenmarktfähigen FTTH/B-Infrastrukturen
   in PtP-Bauweise einbezieht,

  Bitstromzugang auf Ebene Layer 3, regional oder national, mit auf Basis
   von massenmarktfähigen FTTH/B-Infrastrukturen in PtMP/PON-
   Bauweise.

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Breitbandvorleistungsmärkte
Aktueller Stand der Marktangrenzung in Deutschland (Markt 3b)

  Kabelnetze teil des Marktes
   Zudem ist aufgrund des indirekten Wettbewerbsdrucks und der
   vorhersehbar künftig am Markt verfügbaren Layer 3-BSA Zugangsprodukte
   der Markt Nr. 3b um die Kabelnetze erweitert. Layer 3-BSA
   Zugangsprodukte zum Kabelnetz sind daher ebenfalls Teil des Marktes,
   unabhängig davon, ob die Verkehrsübergabe eher regional oder national
   erfolgt.

 Räumliche Marktabgrenzung

  Markt A: Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern. Insgesamt fallen 145
   Städte mit 31,0 Mio. Einwohnern in diesen Markt A. Darunter sind auch die
   20 Städte (mit 4,6 Mio. Einwohnern), die bereits in der letzten Marktanalyse
   zum Markt Nr. 3b als wettbewerblich eingestuft wurden.

  Markt B: Gemeinden und Städte mit weniger als 60.000 Einwohnern
   (einschließlich der dünn besiedelten Gebiete).

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Breitbandvorleistungsmärkte
             Implikationen der neuen Märkte-Empfehlung 2020

Zukünftige Entwicklung der Breitbandvorleistungsmärkte

  wichtige Einflussfaktoren auf Endkundenebene

 Nachfrage nach VHC-Anschlüssen, Substitutionsbeziehungen zwischen
  verschiedenen Bandbreiten und zukünftige Preisstruktur auf dem Markt

 Rolle von Qualität und symmetrischen Bandbreiten

 Substitutionsbeziehung zwischen Bündelprodukten und Stand-alone
  Anschlüssen

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Breitbandvorleistungsmärkte
              Implikationen der neuen Märkte-Empfehlung 2020

Zukünftige Entwicklung der Breitbandvorleistungsmärkte

  wichtige Einflussfaktoren auf Vorleistungsebene

 Entwicklung alternativer Glasfaserinfrastrukturen

 Entwicklung der Nachfrage nach Kabelanschlüssen auf Endkundenebene
  und Vorleistungsebene (in den Städten, die zu Markt B gehören)

 An wievielen Übergabepunkten erschließen Wettbewerber zukünftig
  Layer 2 Zugang am BNG, und bieten sie Dritten tatsächlich Layer 3
  Bitstromzugang an?

 Entwicklung von Open-Access (Standardisierung, Transaktionskosten)

Die Regulierungsbedürftigkeit von Zugang auf regionaler/zentraler Ebene
(Markt 3b der Märkte-Empfehlung von 2014) in Deutschland erscheint auch
                                                                          12
in Zukunft wahrscheinlich.
Programm
       Online Workshop 21. Januar 2021

Dedizierte Kapazität

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Markt für dedizierte Kapazität
                 Besonderheiten des Geschäftskundenmarktes

 Bestimmte Unternehmen benötigen nach wie vor Produkte mit Merkmalen,
  die sich von denen der Massenmarktprodukte unterscheiden.
 Geschäftskundenfähige Vorleistungsprodukte müssen hohe
  Qualitätsanforderungen erfüllen und eine Standortvernetzung von
  Unternehmen auf der Grundlage verschiedenster Vorleistungsprodukte
  ermöglichen.
 Geschäftskunden fragen ein Bündel von Leistungen nach, so dass i.d.R.
  ergänzend zur eigenen Infrastruktur ein TK-Vorleistungsportfolio genutzt
  wird, um diese Bündel zusammenstellen zu können.

                                                                             14
Markt für dedizierte Kapazität
                                  Neue Märkte-Empfehlung 2020

Dedizierte Kapazität

 Zunehmende Nachfrage nach

     dedizierter Kapazität

     in hoher Qualität (Verfügbarkeit, Latenz, Paketverlustrate, QoS)

     mit hohen und symmetrischen Übertragungsraten

 Zunehmende Nachfrage

     nicht nur von Großunternehmen, Krankenhäusern, Universitäten,
      Schulen und öffentlicher Verwaltung, sondern auch zunehmend von
      KMUs und

     nicht nur in Ballungsräumen und Gewerbegebieten, sondern auch in
      weniger dicht besiedelten Gebieten.
                                                                         15
Markt für dedizierte Kapazität
                                  Neue Märkte-Empfehlung 2020

 Dedizierte Kapazität wird für unterschiedliche Zwecke verwendet, nicht
  nur für Geschäftskundenangebote sondern auch von Netzbetreibern, um
  Netzkapazitäten aufzubauen oder zu ergänzen

 Im Fokus steht die Bereitstellung von Abschlusssegmenten mit dedizierter
  Kapazität

 Nutzung von dedizierter Kapazität für Backhaul (in Fest- und
  Mobilfunknetzen): Einerseits wird befürchtet, dass Anreize für den Ausbau
  von eigener Infrastruktur geringer sind, andererseits erfordert der Aufbau
  von 5G-Netzen ein engmaschiges Glasfasernetz, das nicht überall
  dupliziert werden kann

 Dark Fibre:
  In manchen Mitgliedstaaten Teil des Marktes. Auch hier können einerseits
  Anreize für Infrastrukturwettbewerb verringert werden, aber andererseits
  Innovation und der Wettbewerb im Geschäftskundensegment gestärkt
  werden
                                                                               16
Dedizierte Kapazität
                                                    Aktueller Status

Sachliche Marktabgrenzung

     Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von 2Mbit/s bis
      einschließlich 10Mbit/s14,

     Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von über 10Mbit/s bis
      einschließlich 155Mbit/s

     Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von über 155Mbit/s

 Markt 4 wird als nationaler Markt abgegrenzt

 Im Markt für Abschlusssegmente mit einer Bandbreite von über 155 Mbit/s
  ist der Drei-Kriterien-Test nicht erfüllt.

 Aktuelle Marktanalyse grenzt den Markt unabhängig davon ab, wofür die
  Vorleistungsprodukte genutzt werden.

Geografisch wurde ein nationaler Markt abgegrenzt
                                                                            17
Dedizierte Kapazität
                 Implikationen für Markt 2 (2020) in Deutschland

 In der Marktanalyse von Markt 4 (2014) von 2016 hat die BNetzA
  argumentiert, dass sehr hohe Bandbreiten vorherrschend in städtischen
  Ballungsgebieten und deren Umgebung nachgefragt werden, wo
  alternative Netzbetreiber mit ihren eigenen Infrastrukturen präsent sind.

 Die Segmentierung des Marktes nach Bandbreiten ist angesichts der
  Nachfrageentwicklung zu hinterfragen.

 In Markt 2 kommt zum Tragen, dass der Aufbau alternativer Infrastruktur
  zwar für den Massenmarkt wirtschaftlich tragfähig sein mag, aber eine
  Netzduplizierung von dedizierten Anschlussleitungen wegen der
  geringen Größe des bedienbaren Marktes weniger wirtschaftlich wäre.

 Standortvernetzung und Bündelung spielen eine wichtige Rolle
  (Transaktionskosten und Standardisierung)

 Die regionalen Wettbewerbsverhältnisse sollten vor diesem Hintergrund
  untersucht werden.
                                                                              18
Programm
   Online Workshop 21. Januar 2021

   Pause
15:20 – 15:30 Uhr

                                     19
Programm
          Online Workshop 21. Januar 2021

Regionale Marktabgrenzung

                                            20
Regionale Marktabgrenzung
                                 Neue Märkte-Empfehlung 2020

 Regionale Marktabgrenzung wird zunehmend wichtiger

 Vorgehensweise bei der regionalen Marktabgrenzung

     Unterschiede im Wettbewerb auf der Endkundenebene nach dem
      modifizierten Greenfield-Ansatz

     Kriterien bei der Wahl der geografischen Einheit (z.B. HVt, Gemeinden
      oder andere Verwaltungseinheiten)

         - Netztopologie

         - Reichweite bestehender infrastrukturbasierter Wettbewerber
           (z. B. Kabelnetzbetreiber oder kommunale Anbieter)

         - relevanten Gebiete für Investitionsentscheidungen

                                                                              21
Regionale Marktabgrenzung
                                 Neue Märkte-Empfehlung 2020

 Vorgehensweise bei der regionalen Marktabgrenzung (Fortsetzung)

     Aggregation von geografischen Einheiten, die ähnliche
      Wettbewerbsverhältnisse aufweisen (grenzen nicht
      notwendigerweise aneinander an)

     Kriterien zur Einschätzung der Wettbewerbsverhältnisse sind z.B.

         - Anzahl Netzbetreiber (überlappende Netzabdeckung,
           zukünftige Entwicklung, Berücksichtigung von Ko-
           Investitionen und Wholesale-only Anbietern)

         - Marktanteile

         - Geografische Preis- und Produktdifferenzierung

                                                                         22
Regionale Marktabgrenzung
                                   Neue Märkte-Empfehlung 2020

 Anzahl der Netze ist relevant, aber nicht endgültig entscheidend.
  Unterschiede in den Wettbewerbsbedingungen stehen im Vordergrund.

 Unterschiede in den Wettbewerbsverhältnissen sollten stabil sein,
  ansonsten weist die Europäische Kommission auf die Möglichkeit hin,
  regulatorische Maßnahmen regional zu differenzieren

 Relevanz von Artikel 61 Abs. 3

                                                                        23
Programm
         Online Workshop 21. Januar 2021

Zusammenschaltungsmärkte

                                           24
Zusammenschaltungsmärkte
                                   Neue Märkte-Empfehlung 2020

 Märkte wurden nicht aufgrund der wettbewerblichen Entwicklung aus der
  Liste entfernt, sondern weil SMP-Regulierung durch eine andere
  Regulierungsmaßnahme ersetzt wurde:

 Artikel 75 des Kodex überträgt der Kommission die Befugnis, unionsweit
  einheitliche Anrufzustellungsentgelte festzulegen, die unmittelbar für alle
  Anbieter von Festnetz- und Mobilfunkzustellungsdiensten in der Union
  gelten.

 Durch die Anwendung unionsweiter Anrufzustellungsentgelte wird die
  Möglichkeit der Mobilfunk- und Festnetzbetreiber eingeschränkt,
  überhöhte Zustellungsentgelte festzusetzen.

                                                                                25
Zusammenschaltungsmärkte
                                 Neue Märkte-Empfehlung 2020

 Nationale Begebenheiten können die Regulierung ausgewählter
  Aspekte der Zustellungsmärkte in einigen Mitgliedstaaten aber dennoch
  rechtfertigen, z.B.

     wenn Betreibern die Zusammenschaltung verweigert wurde oder

     sie Schwierigkeiten mit der Zustellung von Anrufen aus ihrem Netz
      in die Netze anderer Betreiber haben.

 Die nationalen Regulierungsbehörden können

     SMP-basierte Regulierung anwenden oder

     Maßnahmen nach Artikel 61 Absatz 2 des Kodex auferlegen, sofern
      die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

                                                                          26
Zusammenschaltungsmärkte
                                   Implikationen für Deutschland

 im Workshop mit Regulierern/BEREC wurden Bedenken geäußert, dass
  es auf Zusammenschaltungsmärkten zu nicht preisbezogenen
  Wettbewerbsproblemen kommen kann.

 Große Marktteilnehmer bzw. Netzbetreiber, die ein
  „Zusammenschaltungs-Hub“ für die indirekte Zusammenschaltung
  anbieten, verfügen gegenüber kleineren Netzbetreibern über eine
  deutlich stärkere Verhandlungsposition. Dies kann dazu führen, dass

     es bei der Gewährung von Zusammenschaltung zu zeitlichen
      Verzögerungen kommt oder

     im Extremfall die Zusammenschaltung verweigert wird.

                                                                        27
Zusammenschaltungsmärkte
                                  Implikationen für Deutschland

 Liegen solche nicht-preisbezogenen Wettbewerbsprobleme vor, hat die
  Bundesnetzagentur die Möglichkeit

     Zusammenschaltungsmärkte weiterhin als regulierungsbedürftige
      Märkte zu analysieren (aufgrund nationaler Begebenheiten)

     oder sie kann auf der Grundlage des TKG Unternehmen unter
      bestimmten Voraussetzungen dazu zu verpflichten, Zugang zu
      gewähren (TKG §§ 33, 18-21). Es bleibt abzuwarten, ob sich die
      Vorschriften bewähren, da bisher noch keine Erfahrungen damit
      gesammelt wurden.

                                                                        28
WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur
und KommunikationsdiensteGmbH
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Deutschland
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