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WIK Online Workshop: Elektronische Kommunikationsmärkte in Deutschland vor dem Hintergrund der neuen Märkte-Empfehlung vom 21. Dezember 2020 Dr. Cara Schwarz-Schilling Dr. Sonia Strube Martins 21. Januar 2021
Programm Online Workshop 21. Januar 2021 14:00 Uhr Begrüßung und Keynote: Neue Märkte-Empfehlung 2020 (Dr. Cara Schwarz-Schilling, WIK) 14:15 – 16:15 Uhr Implikationen der Märkte-Empfehlung für ausgewählte Vorleistungsmärkte in Deutschland: Vortrag mit Diskussion (Dr. Sonia Strube Martins, WIK) 14:15 Uhr Breitbandvorleistungsmärkte 15:00 Uhr Dedizierte Kapazität 15:20 Uhr PAUSE 15:30 Uhr Regionale Marktabgrenzung 15:50 Uhr Zusammenschaltungsmärkte Zu jedem Thema findet eine Diskussions- und Fragerunde statt. 16:15 – 16:30 Uhr Zusammenfassung und Schlusswort (Dr. Cara Schwarz-Schilling, WIK) 1
Agenda 1. Zukünftige Trends auf elektronischen Kommunikationsmärkten 2. Breitbandvorleistungsmärkte 3. Dedizierte Kapazität 4. Regionale Marktabgrenzung 5. Zusammenschaltungsmärkte 2
Programm Online Workshop 21. Januar 2021 Zukünftige Trends auf elektronischen Kommunikationsmärkten 3
Zukünftige Trends auf elektronischen Kommunikationsmärkten Digitale Welt, in der elektronische Kommunikation IP basiert stattfindet und das Internet der Dinge zunehmend an Bedeutung gewinnt Zunehmende Nachfrage nach VHC-Anschlüssen Die Abschaltung von Kupfernetzen rückt in den nächsten 5-10 Jahren näher Dedizierte Übertragungskapazitäten über Glasfaser bleiben die leistungsfähigste und flexibelste Lösung 5G-Netze brauchen engmaschige Glasfasernetze Wertschöpfungskette auf Geschäftskundenmärkten im Wandel 4
Programm Online Workshop 21. Januar 2021 Breitbandvorleistungsmärkte 5
Breitbandvorleistungsmärkte Neue Märkte-Empfehlung 2020 Markt 1 (ehemals Markt 3a) erfüllt drei-Kriterien-Test. Beim lokalen Netzzugang weiterhin hohe Marktzutrittsschranken, da Zugangsnetz schwer zu replizieren Markt 3b (2014) ist nicht mehr Teil der neuen Märkte-Empfehlung 2020. Europäische Kommission betrachtet Marktzutrittsschranken beim zentralen Zugang nicht länger als hoch und dauerhaft: Lokal zusammengeschaltete Netzbetreiber können zentralen Zugang anbieten Alternative Infrastrukturen inkl. Kabelnetze Situation in den EU –Mitgliedstaaten sehr heterogen. In manchen Mitgliedstaaten kann es sein, dass nationale Begebenheiten eine Fortsetzung der Regulierung begründen. In anderen legt Substitutionsbeziehung zwischen den Zugangsprodukten die Abgrenzung eines breiten Marktes (lokalen und zentralen Zugang) nahe. 6
Breitbandvorleistungsmärkte Aktueller Stand der Marktabgrenzung in Deutschland (Markt 3a) Sachliche Marktabgrenzung Entbündelter Zugang zur TAL in Form der Kupferdoppelader am HVt oder einem anderen näher an der Teilnehmeranschlusseinheit gelegenen Punkt, Gebündelter Zugang zur hybriden TAL am HVt (die hybride TAL verliert allerdings zunehmend an Relevanz), Entbündelter Zugang zur TAL am ODF auf Basis von massenmarktfähigen FTTH-Infrastrukturen in PtP-Bauweise. 7 Quelle: Festlegung zu Markt Nr. 3a (Märkte-Empfehlung 2014) vom 11.10.2019 in der Fassung des Korrigendums vom 26.06.2020, BK1- 19/001 S. 198 (konsolidierte Fassung)
Breitbandvorleistungsmärkte Aktueller Stand der Marktabgrenzung in Deutschland (Markt 3a) Lokaler virtuell entbündelter Zugang. Hierunter sind die folgenden Layer 2- Zugangsprodukte zu fassen: virtuell entbündelter Zugang am MSAN (MSAN-VULA), virtuell entbündelter Zugang am BNG (BNG-VULA in den Varianten ADSL, VDSL und SDSL), virtuell entbündelter Zugang in Form eines Layer 2-Zugangsproduktes am Switch/BNG bei massenmarktfähigen FTTH/B-Infrastrukturen in PtP- und in PtMP/PON-Bauweise. Zudem ist der Markt Nr.3a wegen des indirekten Wettbewerbsdrucks um die Kabelnetze erweitert. Geografische Marktabgrenzung: Nationaler Markt 8 Quelle: Festlegung zu Markt Nr. 3a (Märkte-Empfehlung 2014) vom 11.10.2019 in der Fassung des Korrigendums vom 26.06.2020, BK1- 19/001 S. 198 (konsolidierte Fassung)
Breitbandvorleistungsmärkte Aktueller Stand der Marktangrenzung in Deutschland (Markt 3b) Sachliche Marktabgrenzung Bitstromzugang auf Ebene Layer 3, regional und national, auf Basis der CuDA-TAL am HVt oder einem anderen näher an der Teilnehmer- anschlusseinheit gelegenen Punkt, unabhängig davon, ob SDSL, ADSL oder VDSL/VDSL-Vectoring-Leistungen implementiert werden, Bitstromzugang auf Ebene Layer 3, regional und national, welcher die TAL am ODF auf Basis von massenmarktfähigen FTTH/B-Infrastrukturen in PtP-Bauweise einbezieht, Bitstromzugang auf Ebene Layer 3, regional oder national, mit auf Basis von massenmarktfähigen FTTH/B-Infrastrukturen in PtMP/PON- Bauweise. 9
Breitbandvorleistungsmärkte Aktueller Stand der Marktangrenzung in Deutschland (Markt 3b) Kabelnetze teil des Marktes Zudem ist aufgrund des indirekten Wettbewerbsdrucks und der vorhersehbar künftig am Markt verfügbaren Layer 3-BSA Zugangsprodukte der Markt Nr. 3b um die Kabelnetze erweitert. Layer 3-BSA Zugangsprodukte zum Kabelnetz sind daher ebenfalls Teil des Marktes, unabhängig davon, ob die Verkehrsübergabe eher regional oder national erfolgt. Räumliche Marktabgrenzung Markt A: Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern. Insgesamt fallen 145 Städte mit 31,0 Mio. Einwohnern in diesen Markt A. Darunter sind auch die 20 Städte (mit 4,6 Mio. Einwohnern), die bereits in der letzten Marktanalyse zum Markt Nr. 3b als wettbewerblich eingestuft wurden. Markt B: Gemeinden und Städte mit weniger als 60.000 Einwohnern (einschließlich der dünn besiedelten Gebiete). 10
Breitbandvorleistungsmärkte Implikationen der neuen Märkte-Empfehlung 2020 Zukünftige Entwicklung der Breitbandvorleistungsmärkte wichtige Einflussfaktoren auf Endkundenebene Nachfrage nach VHC-Anschlüssen, Substitutionsbeziehungen zwischen verschiedenen Bandbreiten und zukünftige Preisstruktur auf dem Markt Rolle von Qualität und symmetrischen Bandbreiten Substitutionsbeziehung zwischen Bündelprodukten und Stand-alone Anschlüssen 11
Breitbandvorleistungsmärkte Implikationen der neuen Märkte-Empfehlung 2020 Zukünftige Entwicklung der Breitbandvorleistungsmärkte wichtige Einflussfaktoren auf Vorleistungsebene Entwicklung alternativer Glasfaserinfrastrukturen Entwicklung der Nachfrage nach Kabelanschlüssen auf Endkundenebene und Vorleistungsebene (in den Städten, die zu Markt B gehören) An wievielen Übergabepunkten erschließen Wettbewerber zukünftig Layer 2 Zugang am BNG, und bieten sie Dritten tatsächlich Layer 3 Bitstromzugang an? Entwicklung von Open-Access (Standardisierung, Transaktionskosten) Die Regulierungsbedürftigkeit von Zugang auf regionaler/zentraler Ebene (Markt 3b der Märkte-Empfehlung von 2014) in Deutschland erscheint auch 12 in Zukunft wahrscheinlich.
Programm Online Workshop 21. Januar 2021 Dedizierte Kapazität 13
Markt für dedizierte Kapazität Besonderheiten des Geschäftskundenmarktes Bestimmte Unternehmen benötigen nach wie vor Produkte mit Merkmalen, die sich von denen der Massenmarktprodukte unterscheiden. Geschäftskundenfähige Vorleistungsprodukte müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen und eine Standortvernetzung von Unternehmen auf der Grundlage verschiedenster Vorleistungsprodukte ermöglichen. Geschäftskunden fragen ein Bündel von Leistungen nach, so dass i.d.R. ergänzend zur eigenen Infrastruktur ein TK-Vorleistungsportfolio genutzt wird, um diese Bündel zusammenstellen zu können. 14
Markt für dedizierte Kapazität Neue Märkte-Empfehlung 2020 Dedizierte Kapazität Zunehmende Nachfrage nach dedizierter Kapazität in hoher Qualität (Verfügbarkeit, Latenz, Paketverlustrate, QoS) mit hohen und symmetrischen Übertragungsraten Zunehmende Nachfrage nicht nur von Großunternehmen, Krankenhäusern, Universitäten, Schulen und öffentlicher Verwaltung, sondern auch zunehmend von KMUs und nicht nur in Ballungsräumen und Gewerbegebieten, sondern auch in weniger dicht besiedelten Gebieten. 15
Markt für dedizierte Kapazität Neue Märkte-Empfehlung 2020 Dedizierte Kapazität wird für unterschiedliche Zwecke verwendet, nicht nur für Geschäftskundenangebote sondern auch von Netzbetreibern, um Netzkapazitäten aufzubauen oder zu ergänzen Im Fokus steht die Bereitstellung von Abschlusssegmenten mit dedizierter Kapazität Nutzung von dedizierter Kapazität für Backhaul (in Fest- und Mobilfunknetzen): Einerseits wird befürchtet, dass Anreize für den Ausbau von eigener Infrastruktur geringer sind, andererseits erfordert der Aufbau von 5G-Netzen ein engmaschiges Glasfasernetz, das nicht überall dupliziert werden kann Dark Fibre: In manchen Mitgliedstaaten Teil des Marktes. Auch hier können einerseits Anreize für Infrastrukturwettbewerb verringert werden, aber andererseits Innovation und der Wettbewerb im Geschäftskundensegment gestärkt werden 16
Dedizierte Kapazität Aktueller Status Sachliche Marktabgrenzung Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von 2Mbit/s bis einschließlich 10Mbit/s14, Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von über 10Mbit/s bis einschließlich 155Mbit/s Abschluss-Segmente mit einer Bandbreite von über 155Mbit/s Markt 4 wird als nationaler Markt abgegrenzt Im Markt für Abschlusssegmente mit einer Bandbreite von über 155 Mbit/s ist der Drei-Kriterien-Test nicht erfüllt. Aktuelle Marktanalyse grenzt den Markt unabhängig davon ab, wofür die Vorleistungsprodukte genutzt werden. Geografisch wurde ein nationaler Markt abgegrenzt 17
Dedizierte Kapazität Implikationen für Markt 2 (2020) in Deutschland In der Marktanalyse von Markt 4 (2014) von 2016 hat die BNetzA argumentiert, dass sehr hohe Bandbreiten vorherrschend in städtischen Ballungsgebieten und deren Umgebung nachgefragt werden, wo alternative Netzbetreiber mit ihren eigenen Infrastrukturen präsent sind. Die Segmentierung des Marktes nach Bandbreiten ist angesichts der Nachfrageentwicklung zu hinterfragen. In Markt 2 kommt zum Tragen, dass der Aufbau alternativer Infrastruktur zwar für den Massenmarkt wirtschaftlich tragfähig sein mag, aber eine Netzduplizierung von dedizierten Anschlussleitungen wegen der geringen Größe des bedienbaren Marktes weniger wirtschaftlich wäre. Standortvernetzung und Bündelung spielen eine wichtige Rolle (Transaktionskosten und Standardisierung) Die regionalen Wettbewerbsverhältnisse sollten vor diesem Hintergrund untersucht werden. 18
Programm Online Workshop 21. Januar 2021 Pause 15:20 – 15:30 Uhr 19
Programm Online Workshop 21. Januar 2021 Regionale Marktabgrenzung 20
Regionale Marktabgrenzung Neue Märkte-Empfehlung 2020 Regionale Marktabgrenzung wird zunehmend wichtiger Vorgehensweise bei der regionalen Marktabgrenzung Unterschiede im Wettbewerb auf der Endkundenebene nach dem modifizierten Greenfield-Ansatz Kriterien bei der Wahl der geografischen Einheit (z.B. HVt, Gemeinden oder andere Verwaltungseinheiten) - Netztopologie - Reichweite bestehender infrastrukturbasierter Wettbewerber (z. B. Kabelnetzbetreiber oder kommunale Anbieter) - relevanten Gebiete für Investitionsentscheidungen 21
Regionale Marktabgrenzung Neue Märkte-Empfehlung 2020 Vorgehensweise bei der regionalen Marktabgrenzung (Fortsetzung) Aggregation von geografischen Einheiten, die ähnliche Wettbewerbsverhältnisse aufweisen (grenzen nicht notwendigerweise aneinander an) Kriterien zur Einschätzung der Wettbewerbsverhältnisse sind z.B. - Anzahl Netzbetreiber (überlappende Netzabdeckung, zukünftige Entwicklung, Berücksichtigung von Ko- Investitionen und Wholesale-only Anbietern) - Marktanteile - Geografische Preis- und Produktdifferenzierung 22
Regionale Marktabgrenzung Neue Märkte-Empfehlung 2020 Anzahl der Netze ist relevant, aber nicht endgültig entscheidend. Unterschiede in den Wettbewerbsbedingungen stehen im Vordergrund. Unterschiede in den Wettbewerbsverhältnissen sollten stabil sein, ansonsten weist die Europäische Kommission auf die Möglichkeit hin, regulatorische Maßnahmen regional zu differenzieren Relevanz von Artikel 61 Abs. 3 23
Programm Online Workshop 21. Januar 2021 Zusammenschaltungsmärkte 24
Zusammenschaltungsmärkte Neue Märkte-Empfehlung 2020 Märkte wurden nicht aufgrund der wettbewerblichen Entwicklung aus der Liste entfernt, sondern weil SMP-Regulierung durch eine andere Regulierungsmaßnahme ersetzt wurde: Artikel 75 des Kodex überträgt der Kommission die Befugnis, unionsweit einheitliche Anrufzustellungsentgelte festzulegen, die unmittelbar für alle Anbieter von Festnetz- und Mobilfunkzustellungsdiensten in der Union gelten. Durch die Anwendung unionsweiter Anrufzustellungsentgelte wird die Möglichkeit der Mobilfunk- und Festnetzbetreiber eingeschränkt, überhöhte Zustellungsentgelte festzusetzen. 25
Zusammenschaltungsmärkte Neue Märkte-Empfehlung 2020 Nationale Begebenheiten können die Regulierung ausgewählter Aspekte der Zustellungsmärkte in einigen Mitgliedstaaten aber dennoch rechtfertigen, z.B. wenn Betreibern die Zusammenschaltung verweigert wurde oder sie Schwierigkeiten mit der Zustellung von Anrufen aus ihrem Netz in die Netze anderer Betreiber haben. Die nationalen Regulierungsbehörden können SMP-basierte Regulierung anwenden oder Maßnahmen nach Artikel 61 Absatz 2 des Kodex auferlegen, sofern die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. 26
Zusammenschaltungsmärkte Implikationen für Deutschland im Workshop mit Regulierern/BEREC wurden Bedenken geäußert, dass es auf Zusammenschaltungsmärkten zu nicht preisbezogenen Wettbewerbsproblemen kommen kann. Große Marktteilnehmer bzw. Netzbetreiber, die ein „Zusammenschaltungs-Hub“ für die indirekte Zusammenschaltung anbieten, verfügen gegenüber kleineren Netzbetreibern über eine deutlich stärkere Verhandlungsposition. Dies kann dazu führen, dass es bei der Gewährung von Zusammenschaltung zu zeitlichen Verzögerungen kommt oder im Extremfall die Zusammenschaltung verweigert wird. 27
Zusammenschaltungsmärkte Implikationen für Deutschland Liegen solche nicht-preisbezogenen Wettbewerbsprobleme vor, hat die Bundesnetzagentur die Möglichkeit Zusammenschaltungsmärkte weiterhin als regulierungsbedürftige Märkte zu analysieren (aufgrund nationaler Begebenheiten) oder sie kann auf der Grundlage des TKG Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu zu verpflichten, Zugang zu gewähren (TKG §§ 33, 18-21). Es bleibt abzuwarten, ob sich die Vorschriften bewähren, da bisher noch keine Erfahrungen damit gesammelt wurden. 28
WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und KommunikationsdiensteGmbH Postfach 2000 53588 Bad Honnef Deutschland Tel.:+49 2224-9225-0 Fax: +49 2224-9225-68 eMail: info@wik.org www.wik.org
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