Sommersession 2022 der eidgenössischen Räte

Die Seite wird erstellt Niko-Veit Eberhardt
 
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Sommersession 2022 der eidgenössischen Räte
Sommersession 2022 der eidgenössischen
Räte
Die eidgenössischen Räte befassen sich laufend mit zahlreichen finanzplatzrelevanten Geschäften. Die
Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) bezieht dabei klar Position und setzt sich für optimale
Rahmenbedingungen von morgen ein.

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Positionen der SBVg auf einen Blick:
 Rat             Geschäft                                               Position der SBVg

                 17.3976 Mo. Nationalrat (WAK-NR).                      Zustimmung zur Empfehlung
 SR                                                                     WAK-S
                 Gewaltentrennung in der Finanzmarktregulierung.

                 21.048 Postorganisationsgesetz. Teilrevision           Zustimmung zur Empfehlung
 SR                                                                     KVF-S

                 21.3440 Po. Rieder: Finanzierung der AHV durch         Zustimmung zur Empfehlung
 SR                                                                     WAK-S
                 eine Finanzmarkttransaktionssteuer

                 21.501 Pa.Iv. UREK-N: Indirekter Gegenentwurf zur      Zustimmung gemäss Empfehlung
 NR                                                                     UREK-N
                 Gletscher-Initiative. Netto-Null-
                 Treibhausgasemissionen bis 2050

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Im Ständerat
17.3976 Motion Nationalrat (WAK-N). Gewaltentrennung in der Finanzmarktregulierung

         Position SBVg:
         Die SBVg unterstützt den Antrag der WAK des Ständerates, die Motion abzulehnen.

Der Ständerat befasst sich am 1. Juni 2022 mit der Motion seines Schwesterrates aus dem Jahr 2017. Diese
verlangt vom Bundesrat einen Vorschlag zur Änderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag), mit
welcher erreicht werden soll, dass die Regulierung des Finanzmarktes allein dem Parlament obliege und die
Finma sich auf ihren Kernauftrag – die Aufsichtstätigkeit – beschränke. Der Nationalrat hatte die Motion im
März 2018 angenommen.
Die WAK des Ständerates hat sich im März 2022 mit der Motion beschäftigt und dabei anerkannt, wie stark
sich die Situation seit der Einreichung der Motion und der Überweisung durch den Nationalrat verändert
habe und daher kein Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Daher sei die Motion zur Ablehnung
empfohlen.

Die SBVg unterstützt die Stossrichtung der Motion, auch wenn diese bereits einige Jahre zurück liegt und
teilweise nicht optimal formuliert wurde. Mit der inzwischen in Kraft getretenen «Verordnung zum
Finanzmarktaufsicht» hat der Bundesrat bereits 2019 erste wichtige Schritte beschlossen: Die Verordnung
präzisiert die Kompetenzen, über welche die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA im internationalen
Bereich und in der Regulierung verfügt, und klärt deren Verhältnis zu den Kompetenzen des Bundesrates
bzw. des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD. Weiter regelt die Verordnung, wie die
Regulierungsgrundsätze angewendet und die Aspekte Verhältnismässigkeit, Differenzierung und
internationale Standards bei der Regulierungstätigkeit berücksichtigt werden sollen. Die Praxis im Umgang
mit dieser Verordnung hat sich allerdings noch nicht eingespielt und muss weiterhin aufmerksam verfolgt
werden.
Daher teilt die SBVg die Ansicht der WAK-S, dass die seit 2018 erfolgten Massnahmen und Anpassungen
im Bereich der Finanzmarktregulierung die Motion überflüssig machen. Die Verordnung zum
Finanzmarktaufsichtsgesetz ist erst seit knapp zwei Jahren in Gebrauch und muss sich in der Praxis erst
bewähren, bevor eine Anpassung geprüft werden kann. In einigen Jahren wird die Überprüfung der neuen
Praxis aber zu überprüfen sein. Gegebenenfalls sind dann Anpassungen notwendig.

Der Dachverband der Banken in der Schweiz empfiehlt daher den Ständerätinnen und Ständeräte die
Motion 17.3976 abzulehnen.

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Im Ständerat
21.048 Postorganisationsgesetz. Teilrevision

         Position SBVg:
         Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) spricht sich gegen die Vorlage aus,
         solange die Grundversorgungsfrage nicht geklärt und keine verbindliche Verknüpfung
         von Kreditvergabe und Privatisierung hergestellt ist.

Der Ständerat berät am 31. Mai die Idee des Bundesrates, mittels einer Teilrevision des
Postorganisationsgesetzes, der PostFinance die Möglichkeit zu geben, Kredite und Hypotheken zu
vergeben. Die KVF, sowie die WAK und die FK des Ständerates empfehlen dem Plenum, auf die Vorlage
nicht einzutreten. Für alle Kommissionen hat nicht die Aufhebung des Kreditvergabeverbotes an erster Stelle
der politischen Diskussion zu stehen, sondern der Umfang und die Finanzierung der postalischen
Grundversorgung. Alle Kommissionen erkennen daher einen zu geringen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf, um auf die Vorlage einzutreten.

Aus Perspektive der Banken in der Schweiz kann keine sinnvolle Diskussion über die Zukunft der
PostFinance geführt werden, solange die Überlegungen und Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung einer
Grundversorgung nicht vorliegen. Eine Aufhebung des Kreditverbots ist zwingend mit erfolgreichen
Privatisierungsschritten zu verknüpfen. Die Botschaft des Bundesrates lässt nicht erkennen, in welchem
Umfang und Zeitrahmen die PostFinance privatisiert werden soll. Das vorgesehene Vorgehen einer im
Prinzip bedingungslosen Aufhebung des Kreditverbots ist sachlogisch nicht überzeugend und
verfassungsmässig bedenklich, indem ohne versorgungstechnische Notwendigkeit ein staatlicher Akteur auf
Bundesebene den Markt beträte.
Eine Verknüpfung von konkreten sowie verbindlichen Privatisierungsschritten und der Aufhebung des
Kreditverbots ist möglich und soll daher vorgängig geschaffen werden. Mit Blick auf Aspekte von
Ordnungspolitik und Verfassungsmässigkeit ist ein klarer Mechanismus festzulegen, welcher das Mass an
herausgegebenen Krediten und Hypotheken an die Erreichung konkreter und weitgehender
Privatisierungsstufen bindet.

Der Dachverband der Banken in der Schweiz spricht sich grundsätzlich für eine Rückweisung der Vorlage
und damit gegen die vorliegende Vorlage aus, solange die Grundversorgungsfrage nicht geklärt und keine
verbindliche Verknüpfung von Kreditvergabe und Privatisierung hergestellt ist.

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Im Ständerat
21.3440 Postulat Rieder, Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer

         Position SBVg:
         Die SBVg unterstützt die Empfehlung der WAK des Ständerates und des Bundesrates,
         das Postulat abzulehnen.

Im März 2021 reichte Ständerat Beat Rieder das Postulat 21.3440 ein, welches vom Bundesrat einen Bericht
verlangte, der aufzeigt, wie eine Finanzmarkttransaktionssteuer in der Schweiz aufgebaut werden müsste,
um die AHV mittel- und langfristig zu finanzieren. Nachdem der Bundesrat das Postulat zur Ablehnung
empfohlen hatte, überwies der Ständerat das Anliegen der WAK zur Vorprüfung. Die ständerätlichen
Mitglieder der Kommission für Wirtschaft und Abgaben kamen nun mit einer knappen Mehrheit zum Schluss,
das Postulat zur Ablehnung zu empfehlen.

Die SBVg teilt die Ansicht der Mehrheit der WAK-S, das Postulat abzulehnen. Eine zweckgebundene
Finanzmarkttransaktionssteuer ist einerseits nicht das geeignete Mittel, um Probleme in der Altersvorsorge
zu lösen. Diese müssen über strukturelle Anpassungen in der Organisation, Berechnung und Verteilung der
ersten Säule geklärt werden. Die unnötige Verengung dieses Anliegens auf eine
Finanzmarkttransaktionssteuer greift deshalb bei der Lösung des Problems zu kurz. Andererseits würde eine
Finanzmarkttransaktionssteuer dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
widersprechen. Die Attraktivität des Aktien- und Obligationenhandels in der Schweiz würde zudem noch
stärker leiden und es wäre zu befürchten, dass noch mehr Handelsvolumen aus der Schweiz abwandert.
Aus Perspektive der Banken in der Schweiz steht die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer
deshalb auch im Widerspruch zu den anstehenden Reformvorschlägen des Bundesrates, besonders jenen
zur Reform der Verrechnungssteuer. Während die Reform der Verrechnungssteuer darauf abzielt, den
Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken und attraktiver zu machen, würde eine Finanztransaktionssteuer
jeglicher Art Finanzierungen und somit Investitionen verteuern und deshalb dem Wirtschaftsstandort
Schweiz schaden.

Aus den erwähnten Gründen empfiehlt der Dachverband der Banken in der Schweiz, das Postulat
abzulehnen.

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Im Nationalrat
21.501 Pa.Iv. UREK-N: Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-
Treibhausgasemissionen bis 2050

         Position SBVg:
         Die SBVg unterstützt grundsätzlich die Vorlage und empfiehlt bei Artikel 9 der Mehrheit
         der UREK des Nationalrates zu folgen.

Der Nationalrat berät am14. Juni 2022 den indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Der Entwurf gibt
zusätzlich zum Netto-Null-Ziel bis 2050 Zwischenziele und sektorielle Richtwerte vor. Die UREK-N hat den
Vorschlag mit 17 zu 7 Stimmen gutgeheissen. So möchte das Parlament vor allem die Industrie, den
Verkehr und die Gebäude dazu verpflichten bis 2050 die klimaschädlichen Emissionen zu reduzieren. Auch
der Finanzplatz wird mit Artikel 9 im Gegenentwurf behandelt. Gemäss diesem Artikel hat der Bund dafür zu
sorgen, dass der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur emissionsarmen und gegenüber
Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung leistet. Dazu sollen insbesondere Massnahmen zur
Vermeidung der Klimawirkung von nationalen und internationalen Finanzmittelflüssen getroffen werden (Art.
9 Abs. 1). Zudem soll der Bundesrat mit den Finanzbranchen Vereinbarungen zur klimaverträglichen
Ausrichtung der Finanzflüsse abschliessen können (Art. 9 Abs. 2).

Der Dachverband der Banken in der Schweiz unterstützt grundsätzlich diesen Vorschlag und empfiehlt die
Annahme des Vorschlags gemäss Kommissionsmehrheit. Diese erlaubt es, angemessene Lösungen für die
Finanzbranche zu erarbeiten. Dies bedingt jedoch, dass die Auslegung von Art. 9 klar definiert wird.

Was Art. 9 Abs. 1 betrifft, so ist der Bund weiterhin gefordert, sich für international abgestimmte und
anerkannte Standards einzusetzen. Internationale Herausforderungen wie die Reduktion von globalen CO2-
Emissionen können nur mit internationalen Standards und internationaler Koordination gemeistert werden.

Was Art. 9 Absatz 2 betrifft, so gilt es festzuhalten, dass es im Gegensatz zu Vereinbarungen mit anderen
Branchen hier nicht um die Reduktion von Emissionen bei den direkt von der Vereinbarung angesprochen
Unternehmen geht, sondern um Finanzmittelfüsse und damit um Emissionen nicht der Banken selbst,
sondern von Dritten. Die Finanzmittelflüsse als Abbild der Realwirtschaft können von den Banken jedoch
grösstenteils nicht direkt beeinflusst werden: die von den Banken verwalteten Vermögen gehören den
Kundinnen und Kunden bzw. den Investorinnen und Investoren, welche die entsprechenden
Investitionsentscheide fällen. Es ist deshalb klar festzuhalten, dass mit Art. 9 Abs. 2 nicht gemeint sein kann,
dass Banken für Kundinnen und Kunden Vorschriften oder gar Verbote erlassen müssten. Die Banken
können die Kundinnen und Kunden im Bereich der Nachhaltigkeit beraten und attraktive nachhaltige

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Produkte anbieten. Zudem bilden die Banken ihre Kundenberaterinnen und Kundenberater in den
Nachhaltigkeitsthemen aus.

Im Weiteren erachtet es die Branche als sinnvoll, wenn gemäss Art. 9 Abs. 2 auch Vereinbarungen ohne
direkten Einbezug des Bundes mitgemeint und möglich sind. Bereits heute trifft die Branche solche
Vereinbarungen. So werden zurzeit Selbstregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit erarbeitet und die SBVg
empfiehlt ihren Mitgliedern den Beitritt zu geeigneten Net-Zero-Initiativen. Mit diesen Eigeninitiativen leistet
die Branche wichtige Beiträge zum Erreichen der Ziele des Pariser Klimaabkommens.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte empfiehlt die Schweizerische Bankiervereinigung, den Vorschlag der
Mehrheit der UREK-N anzunehmen.

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