Sonderprogramm 2020 Projektaufruf "Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken" Digitalisierung voranbringen - ökonomische Resilienz im ...
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Sonderprogramm 2020 Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ Digitalisierung voranbringen – ökonomische Resilienz im Einzelhandel stärken! Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein - Westfalen (MWIDE) Infoveranstaltung 03.07.2020 des Einzelhandelsverbands NRW – Stefan Berghaus – PtJ
Ziele: • Die Zukunftsfähigkeit des stationären Einzelhandels durch innovative und digitale Maßnahmen unterstützen. • Durch die Belebung des Handels die Attraktivität und Funktionalität der Innenstädte, der Mittelzentren und der ländlichen Regionen zu fördern und dadurch neue Angebote für die Versorgung zu entwickeln. Wege: • Projektaufrufe 2016-2019 für innovative Vorbilder/Verbünde/Standorte: z.B. Regionale Online-Marktplätze (2016), Kunden-Bonus-Systeme (2018), Big Data & Künstliche Intelligenz (2019) Broschüre mit Projektübersichten zum Nachahmen: digihandel.nrw. • Sonderprogramm 2020: kleine Unternehmen aus dem stationären Einzelhandel auf ein neues Digitalisierungs-Level heben; Bewältigung und Vorsorge im Rahmen der Corona-Pandemie. 2 Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ 03. Juli 2020
Mögliche Projektbeispiele mit Bezug zur Corona-Pandemie: • Kunden und Kundinnen digital erreichen: Abholmöglichkeit über Social-Medial-Kanäle Schulungen zur Nutzung des Internets /Online Bewerbung des Angebots • Berührungslose Abläufe / Hygiene: Kassensystem mit kontaktlosen Zahlungsfunktionen • Multichannel-Absatz als Lockdown-Vorsorge: Schnittstellenprogrammierung zu Online-Marktplätzen Eigener Webshop und Lieferdienst-Anbindungen Schulung des Personals zur Online-Verkaufsberatung schulen 3 Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ 03. Juli 2020
Teilnehmen können: • Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl von 1– 49 Personen und einem Umsatz bis 10 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von 10 Mio. € (Definition der Europäischen Kommission 2003/361/EG). Eine Orientierung zur Branchenabgrenzung bietet die Klassifikation der Wirtschaftszweige (Abteilung 47.1-47.7) • Das Handelsunternehmen existiert bereits (mind. seit dem 1. Januar 2020), weist einen relevanten Umsatz auf und besitzt eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar). (vorläufige) Bilanzen oder gleichwertige Geschäftsunterlagen vorlegen! 4 Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ 03. Juli 2020
Auswahlkriterien: • Beitrag zur Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona- Krise Individuelle Betroffenheit des Unternehmens erläutern (betroffene Sortimente, Kundengruppen, Hygienevorschriften, Personaleinsatz, etc.), für die das Projekt Lösungen aufzeigt. • Beitrag zur Digitalisierung des Handelsunternehmens im Sinne des Zusammendenkens von digitalem und stationärem Einzelhandel Bisherigen Digitalisierungsgrad / Status Quo und zukünftigen Digitalisierungsgrad herausarbeiten! • Einfluss auf die wirtschaftliche Situation und Entwicklung des Handelsunternehmens (Qualität, Umsatz, Beschäftigung) Mögliche Wirkungsketten infolge des neuen Digitalisierungs-Schritts aufbauen und Veranschaulichung durch quantifizierte Prognosen der Effekte 5 Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ 03. Juli 2020
Bewertungs-, Auswahl- und Bewilligungsprozess erfolgt laufend: • Antragseingang per Email: nur vollständige Anträge können bearbeitet werden! • Vorbewertung: Projektträger Jülich • Beratung: Handelsverband NRW & IHK NRW • Entscheidung: MWIDE • Bewilligungsbescheid / Ablehnung: Projektträger Jülich Frist zur Abgabe eines vollständigen Antrags: 31.08.2020 6 Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ 03. Juli 2020
Die wichtigsten Fördermodalitäten • bis zu 90% Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben für Dienstleistungen (max. 800 € Tagessatz) und Sachausgaben keine (eigenen) Personalausgaben • bis zu 12.000 € Förderung je Zuwendungsempfänger/in bzw. je Antrag 13.333 € Gesamtausgaben • Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein. z.B. keine laufenden Ausgaben oder Ersatzbeschaffungen • Start erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides vorher keinesfalls Aufträge erteilen! • Projektlaufzeit ab Bewilligung bis 31.12.2020 • Mittelzuweiseung nach Eingang des Rechtsmittelverzichts (Anlage des Zuwendungsbescheids) • Nachträglicher Beleg der Ausgaben im Verwendungsnachweis 7 Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ 03. Juli 2020
Das Antragsformular • Allgemeine Informationen zum Projekt und den Projektbeteiligten • Ausgaben- und Finanzierungsübersicht 8 Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ 03. Juli 2020
Das Antragsformular / Projekt • Beschreibung Händler: Bei Branchenüberschneidung den Einzelhandels-Bezug Wichtig für herausarbeiten! • Beschreibung Auftragnehmer: Bewertung Eignung herausarbeiten falls nicht offensichtlich / Auswahl • Ausgangslage: Status Quo aller digitalen Anwendungen !!! • Ablauf: auch die eigenen Aktivitäten nicht vergessen! • Ergebnisse: Neues Level digitaler Anwendungen herausarbeiten! Wirkungsketten mit wirtschaftlichen Effekte herausarbeiten! • Corona-Begründung: Fließtext nutzen! 9 Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ 03. Juli 2020
Das Antragsformular / Anlagen Anhänge: • Angebote Dienstleistungen/Sachausgaben • Jahresabschlüsse • Eintragung im Handelsregister o.ä. • Erweiterte KMU-Erklärung (nicht bei unabhängigen Einzelunternehmen) • Weitere (z.B. Drittmittelbestätigungen) 10 Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ 03. Juli 2020
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Beratungsmöglichkeiten Auswahlverfahren und Fördermodalitäten: Stefan Berghaus 02461/690-568 s.berghaus@fz-juelich.de Projektentwicklung und Antragserarbeitung: Ihren Coach finden unter: digitalcoachnrw.de Ihre IHK: www.ihk-nrw.de Informationen zum Aufruf: www.digihandel.nrw
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