Sonderprogramm 2020 Projektaufruf "Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken" Digitalisierung voranbringen - ökonomische Resilienz im ...

 
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Sonderprogramm 2020 Projektaufruf "Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken" Digitalisierung voranbringen - ökonomische Resilienz im ...
Sonderprogramm 2020
Projektaufruf „Digitalen und stationären
Einzelhandel zusammendenken“
Digitalisierung voranbringen – ökonomische
Resilienz im Einzelhandel stärken!
Aufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung
und Energie des Landes Nordrhein - Westfalen (MWIDE)

Infoveranstaltung 03.07.2020 des Einzelhandelsverbands NRW –
Stefan Berghaus – PtJ
Sonderprogramm 2020 Projektaufruf "Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken" Digitalisierung voranbringen - ökonomische Resilienz im ...
Ziele:
•        Die Zukunftsfähigkeit des stationären Einzelhandels durch
         innovative und digitale Maßnahmen unterstützen.
•        Durch die Belebung des Handels die Attraktivität und
         Funktionalität der Innenstädte, der Mittelzentren und der
         ländlichen Regionen zu fördern und dadurch neue Angebote
         für die Versorgung zu entwickeln.

Wege:
•    Projektaufrufe 2016-2019 für innovative
     Vorbilder/Verbünde/Standorte: z.B. Regionale Online-Marktplätze
         (2016), Kunden-Bonus-Systeme (2018), Big Data & Künstliche Intelligenz (2019)
          Broschüre mit Projektübersichten zum Nachahmen: digihandel.nrw.
•        Sonderprogramm 2020: kleine Unternehmen aus dem stationären
         Einzelhandel auf ein neues Digitalisierungs-Level heben; Bewältigung und
         Vorsorge im Rahmen der Corona-Pandemie.

2    Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“   03. Juli 2020
Mögliche Projektbeispiele mit Bezug zur Corona-Pandemie:

•     Kunden und Kundinnen digital erreichen:
     Abholmöglichkeit über Social-Medial-Kanäle
     Schulungen zur Nutzung des Internets /Online Bewerbung des
      Angebots
•     Berührungslose Abläufe / Hygiene:
     Kassensystem mit kontaktlosen Zahlungsfunktionen
•     Multichannel-Absatz als Lockdown-Vorsorge:
     Schnittstellenprogrammierung zu Online-Marktplätzen
     Eigener Webshop und Lieferdienst-Anbindungen
     Schulung des Personals zur Online-Verkaufsberatung schulen

3   Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“   03. Juli 2020
Teilnehmen können:

•     Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz
      eines Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl von 1–
      49 Personen und einem Umsatz bis 10 Mio. € oder einer
      Jahresbilanzsumme von 10 Mio. € (Definition der Europäischen
      Kommission 2003/361/EG).  Eine Orientierung zur Branchenabgrenzung
      bietet die Klassifikation der Wirtschaftszweige (Abteilung 47.1-47.7)
•     Das Handelsunternehmen existiert bereits (mind. seit dem 1.
      Januar 2020), weist einen relevanten Umsatz auf und besitzt eine
      längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).
       (vorläufige) Bilanzen oder gleichwertige Geschäftsunterlagen vorlegen!

4   Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“   03. Juli 2020
Auswahlkriterien:

•     Beitrag zur Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-
      Krise  Individuelle Betroffenheit des Unternehmens erläutern (betroffene
      Sortimente, Kundengruppen, Hygienevorschriften, Personaleinsatz, etc.), für die
      das Projekt Lösungen aufzeigt.

•     Beitrag zur Digitalisierung des Handelsunternehmens im Sinne
      des Zusammendenkens von digitalem und stationärem
      Einzelhandel  Bisherigen Digitalisierungsgrad / Status Quo und zukünftigen
      Digitalisierungsgrad herausarbeiten!
•     Einfluss auf die wirtschaftliche Situation und Entwicklung des
      Handelsunternehmens (Qualität, Umsatz, Beschäftigung)
       Mögliche Wirkungsketten infolge des neuen Digitalisierungs-Schritts aufbauen
      und Veranschaulichung durch quantifizierte Prognosen der Effekte

5   Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“   03. Juli 2020
Bewertungs-, Auswahl- und Bewilligungsprozess erfolgt laufend:

•   Antragseingang per Email: nur vollständige Anträge können
    bearbeitet werden!
•   Vorbewertung: Projektträger Jülich
•   Beratung: Handelsverband NRW & IHK NRW
•   Entscheidung: MWIDE
•   Bewilligungsbescheid / Ablehnung: Projektträger Jülich

Frist zur Abgabe eines vollständigen Antrags: 31.08.2020

6    Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“   03. Juli 2020
Die wichtigsten Fördermodalitäten

•     bis zu 90% Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben für
      Dienstleistungen (max. 800 € Tagessatz) und Sachausgaben
       keine (eigenen) Personalausgaben

•     bis zu 12.000 € Förderung je Zuwendungsempfänger/in bzw.
      je Antrag  13.333 € Gesamtausgaben
•     Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar
      sein. z.B. keine laufenden Ausgaben oder Ersatzbeschaffungen
•     Start erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides  vorher
      keinesfalls Aufträge erteilen!

•     Projektlaufzeit ab Bewilligung bis 31.12.2020
•     Mittelzuweiseung nach Eingang des Rechtsmittelverzichts
      (Anlage des Zuwendungsbescheids)
•     Nachträglicher Beleg der Ausgaben im Verwendungsnachweis
7   Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“   03. Juli 2020
Das Antragsformular

• Allgemeine Informationen zum Projekt und
  den Projektbeteiligten

• Ausgaben- und Finanzierungsübersicht

8    Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“   03. Juli 2020
Das Antragsformular / Projekt

• Beschreibung Händler: Bei
  Branchenüberschneidung den
  Einzelhandels-Bezug                                                        Wichtig
                                                                               für
  herausarbeiten!
• Beschreibung Auftragnehmer:

                                                                           Bewertung
  Eignung herausarbeiten falls nicht
  offensichtlich

                                                                           / Auswahl
• Ausgangslage: Status Quo aller
  digitalen Anwendungen

                                                                               !!!
• Ablauf: auch die eigenen Aktivitäten
  nicht vergessen!
• Ergebnisse: Neues Level digitaler
  Anwendungen herausarbeiten!
  Wirkungsketten mit wirtschaftlichen
  Effekte herausarbeiten!
• Corona-Begründung: Fließtext nutzen!
9     Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“   03. Juli 2020
Das Antragsformular / Anlagen

Anhänge:

• Angebote Dienstleistungen/Sachausgaben
• Jahresabschlüsse
• Eintragung im Handelsregister o.ä.
• Erweiterte KMU-Erklärung (nicht bei
  unabhängigen Einzelunternehmen)
• Weitere (z.B. Drittmittelbestätigungen)

10   Sonderprogramm 2020 „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“   03. Juli 2020
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Beratungsmöglichkeiten

       Auswahlverfahren und Fördermodalitäten:
       Stefan Berghaus
       02461/690-568
       s.berghaus@fz-juelich.de

       Projektentwicklung und Antragserarbeitung:
       Ihren Coach finden unter: digitalcoachnrw.de
       Ihre IHK: www.ihk-nrw.de

Informationen zum Aufruf: www.digihandel.nrw
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