Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen zur Durch-führung der Kommunalwahlen Nordrhein-Westfalen 2020

 
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Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen zur Durch-führung der Kommunalwahlen Nordrhein-Westfalen 2020
Hygienekonzept
der Stadt Lüdinghausen zur Durch-
  führung der Kommunalwahlen
    Nordrhein-Westfalen 2020
Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen zur Durch-führung der Kommunalwahlen Nordrhein-Westfalen 2020
Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen anläss-
        lich der Kommunalwahlen NRW 2020
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3
Wahllokale Stadt Lüdinghausen -------------------------------------------------------------------------------------- 4
   A-H-A ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 6
Vorbeugende Maßnahmen --------------------------------------------------------------------------------------------- 7
   Wahllokale in den Schulen------------------------------------------------------------------------------------------- 7
   Mund-Nasen-Bedeckung des Wahlvorstandes -------------------------------------------------------------- 7
   Wahlhandlung, Schreibmaterialien ------------------------------------------------------------------------------- 7
   Maximale Personenzahl ---------------------------------------------------------------------------------------------- 8
Briefwahl ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 8

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Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen anläss-
       lich der Kommunalwahlen NRW 2020
Einleitung
Am 13.09.2020 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen 2020 als Prä-
senzwahlen statt. Aufgrund der Pandemielage im Jahr 2020, ausgelöst durch den neu-
artigen Virus COVID-19, stehen die Kommunen unter einem hohen Druck, die Wäh-
ler*innen und Wahlhelfer*innen vor einer Infizierung zu schützen und damit einer wei-
teren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Gleichwohl soll allen Lüdinghauser
und Seppenrader Bürger*innen uneingeschränkt das Recht zur Ausübung einer allge-
meinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewährt werden.

Die Stadt Lüdinghausen will mit diesem Hygienekonzept die tatsächliche Durchführung
der Kommunalwahlen Nordrhein-Westfalen 2020 organisieren und allen Beteiligten
Verhaltensregeln an die Hand geben, um das gemeinsame Ziel der Vorbeugung einer
Infizierung mit dem Virus sicherzustellen.

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Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen anläss-
       lich der Kommunalwahlen NRW 2020
Wahllokale Stadt Lüdinghausen
Die Stadt Lüdinghausen ist in siebzehn Wahlbezirke und sieben Briefwahlbezirke ein-
geteilt:

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 Wahlbezirk Nr.    Bezeichnung des Wahllokals,
                   Anschrift
           1       Ostwallschule,
                   Ostwall 7a
           2       Vereinsheim
                   „DRK-Ortsverein Lüdinghausen und Seppenrade e.V.“,
                   Werdener Straße 8a
           3       Ostwallschule, s.o.
           4       Ostwallschule, s.o.
           5       Sekundarschule,
                   Tüllinghofer Straße 25
           6       Ostwallschule, s.o.
           7       Restaurant im Klutensee-Bad
                   Rohrkamp 23

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     lich der Kommunalwahlen NRW 2020
   8     Sekundarschule, s.o.
   9     Sekundarschule, s.o.
   10    Sekundarschule, s.o.
   11    Ostwallschule, s.o.
   12    Sekundarschule, s.o.
   13    Vereinsheim
         „Hüwelgemeinschaft Ennigkeet Alltied e.V.“
         Am Hüwel 22
   14    Marienschule
         Alter Berg 5
   15    Marienschule, s.o.
   16    Marienschule, s.o.
   17    Marienschule, s.o.

  501    Rathaus
         Borg 2, Raum A101
  502    Rathaus
         Borg 2, Raum A102
  503    Rathaus
         Borg 2, Raum N305
  504    Rathaus
         Borg 2, Raum A001
  505    Burg Lüdinghausen
         Amthaus 14, Raum 101
  506    Burg Lüdinghausen
         Amthaus 14, Raum 102
  507    Burg Lüdinghausen
         Amthaus 14, Raum 103

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       lich der Kommunalwahlen NRW 2020
A-H-A
Für alle Wahllokale gilt einheitlich das Gebot, nach dem Grundsatz A-H-A:

„A“ wie Alltagsmaske,

„H“ wie Hygiene und

„A“ wie Abstand.

Während des gesamten Aufenthaltes im jeweiligen Gebäude soll eine geeignete
Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Nur in vereinzelten Ausnahmefällen kann
von dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. bei sog. Maskenverweigerern;
vgl. auch § 2 Absatz 3 Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-
virus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem
12.08.2020 gültigen Fassung) abgesehen werden; hierüber entscheidet im Einzelfall
der jeweils zuständige Wahlvorstand. In diesem Falle greifen vermehrt die Abstands-
regelungen, so dass neben den anwesenden Mitgliedern des Wahlvorstandes lediglich
der*die Maskenverweiger*in sich im Wahlraum aufhält.

An den Zugängen zu den Gebäuden werden Hand-Desinfektionsmittel-Spender auf-
gestellt. Die Wähler*innen werden gebeten, sich bei Betreten des Gebäudes die Hand-
flächen gründlich zu desinfizieren.

Im Übrigen gilt die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m.

Zudem wird in den einzelnen Wahllokalen eine Einbahnstraßenregelung dergestalt
eingerichtet, dass der potentielle Begegnungsverkehr auf ein Minimum reduziert wird.

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Vorbeugende Maßnahmen
Wahllokale in den Schulen
In den jeweiligen Schulgebäuden sind mehrere Wahllokale untergebracht. Demzufolge
ist im Vergleich zu den drei Einzelwahllokalen in diesen Gebäuden mit einem erhöhten
Wähleraufkommen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wird an den drei Standorten
Ostwallschule, Marienschule und Sekundarschule Empfangspersonal eingesetzt, wel-
ches die Wählerströme leiten und an die „A-H-A“-Grundsätze erinnern wird.

In den drei Einzelwahllokalen obliegt die Lenkung der Wähler*innen dem jeweiligen
Wahlvorstand, welcher grundsätzlich während der gesamten Wahlhandlung das Haus-
recht innehat.

Mund-Nasen-Bedeckung des Wahlvorstandes
Aufgrund des Gebotes der dauerhaften Mund-Nasen-Bedeckung während des Aufent-
haltes im Wahllokal sind grundsätzlich auch die Mitglieder des Wahlvorstandes zum
Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Um einen Infektions-
schutz der Wahlhelfer*innen und der Wähler*innen zu gewährleisten, werden in den
Wahllokalen Plexiglasscheiben als Spuckschutz aufgestellt. Den Mitgliedern des
Wahlvorstandes wird freigestellt während des Aufenthaltes hinter einem Spuckschutz
die eigene Mund-Nasen-Bedeckung abzulegen.

Während der Stimmenauszählung bzw. der Ergebnisermittlung nach 18.00 Uhr am
Wahlsonntag ist die Mund-Nasen-Bedeckung von allen Mitgliedern des Wahlvorstan-
des zu tragen.

Wahlhandlung, Schreibmaterialien
Damit die Wähler*innen ihre Stimmen abgeben können, stellen die Wahlhelfer*innen
ihnen geeignetes Schreibmaterial zur Verfügung. Im Anschluss an die Wahlhandlung
legen die Wähler*innen das Schreibmaterial in eine eigens dafür eingerichtete Box.
Nach Desinfizierung des Schreibgerätes durch den Wahlvorstand kann dieses einem
bzw. einer weiteren Wähler*in zur Verfügung gestellt werden. Hierzu erhalten die
Wahlvorstände geeignetes Flächen-Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Ein-
mal-Papiertücher.

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       lich der Kommunalwahlen NRW 2020
Die Wähler*innen können die Wahlhandlung auch mit einem selbst mitgebrachten Stift
vornehmen.

Zudem wird der Wahlvorstand in regelmäßigen, vom Wahlvorstand zu wählenden Zyk-
len die Wahlkabinen mittels Flächen-Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und
Einmal-Papiertüchern desinfizieren.

Maximale Personenzahl
Am Wahlsonntag sollen sich nicht mehr als neun Personen gleichzeitig in einem Wahl-
raum aufhalten. Eine Ausnahme gilt z.B. bei mehreren Wähler*innen aus einem ge-
meinsamen Haushalt. Wegen des Öffentlichkeitsgrundsatzes während der Wahlhand-
lung und auch der Ergebnisermittlung kann es im Einzelfall zu einer höheren Anwe-
senheitszahl führen; der Wahlvorstand hat das Hausrecht inne und sorgt für Ruhe und
den ungehinderten Ablauf der Wahlhandlung sowie der Ergebnisermittlung am Wahl-
sonntag. Halten sich am Wahlsonntag sog. Wahlbeobachter*innen im Wahlraum auf,
so sind von den Wahlbeobachter*innen die Kontaktdaten zum Zwecke der Rückver-
folgbarkeit bei Eintreten eines Infektionsfalles durch den Wahlvorstand aufzunehmen;
die Uhrzeit (Kommen – Gehen) ist zu vermerken.

Es werden Abstandsmarken auf den Fußböden innerhalb des Wahlraumes und ggf. je
nach örtlicher Begebenheit auf den Fluren angebracht, um die Wählerströme zu leiten.

Briefwahl
Wähler*innen, die sich dem Risiko einer Infektion am Wahlsonntag nicht persönlich
aussetzen möchten, können im Vorfeld Briefwahlunterlagen bei der Stadt Lüdinghau-
sen beantragen. Dies ist z.B. u.a. durch einen Online-Wahlscheinantrag möglich.

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