Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen zur Durch-führung der Kommunalwahlen Nordrhein-Westfalen 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen zur Durch- führung der Kommunalwahlen Nordrhein-Westfalen 2020
Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen anläss- lich der Kommunalwahlen NRW 2020 Inhaltsverzeichnis Einleitung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3 Wahllokale Stadt Lüdinghausen -------------------------------------------------------------------------------------- 4 A-H-A ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 6 Vorbeugende Maßnahmen --------------------------------------------------------------------------------------------- 7 Wahllokale in den Schulen------------------------------------------------------------------------------------------- 7 Mund-Nasen-Bedeckung des Wahlvorstandes -------------------------------------------------------------- 7 Wahlhandlung, Schreibmaterialien ------------------------------------------------------------------------------- 7 Maximale Personenzahl ---------------------------------------------------------------------------------------------- 8 Briefwahl ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 8 2
Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen anläss- lich der Kommunalwahlen NRW 2020 Einleitung Am 13.09.2020 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen 2020 als Prä- senzwahlen statt. Aufgrund der Pandemielage im Jahr 2020, ausgelöst durch den neu- artigen Virus COVID-19, stehen die Kommunen unter einem hohen Druck, die Wäh- ler*innen und Wahlhelfer*innen vor einer Infizierung zu schützen und damit einer wei- teren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Gleichwohl soll allen Lüdinghauser und Seppenrader Bürger*innen uneingeschränkt das Recht zur Ausübung einer allge- meinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewährt werden. Die Stadt Lüdinghausen will mit diesem Hygienekonzept die tatsächliche Durchführung der Kommunalwahlen Nordrhein-Westfalen 2020 organisieren und allen Beteiligten Verhaltensregeln an die Hand geben, um das gemeinsame Ziel der Vorbeugung einer Infizierung mit dem Virus sicherzustellen. 3
Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen anläss- lich der Kommunalwahlen NRW 2020 Wahllokale Stadt Lüdinghausen Die Stadt Lüdinghausen ist in siebzehn Wahlbezirke und sieben Briefwahlbezirke ein- geteilt: Karte: Wahlbezirkseinteilung Stadt Lüdinghausen Wahlbezirk Nr. Bezeichnung des Wahllokals, Anschrift 1 Ostwallschule, Ostwall 7a 2 Vereinsheim „DRK-Ortsverein Lüdinghausen und Seppenrade e.V.“, Werdener Straße 8a 3 Ostwallschule, s.o. 4 Ostwallschule, s.o. 5 Sekundarschule, Tüllinghofer Straße 25 6 Ostwallschule, s.o. 7 Restaurant im Klutensee-Bad Rohrkamp 23 4
Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen anläss- lich der Kommunalwahlen NRW 2020 8 Sekundarschule, s.o. 9 Sekundarschule, s.o. 10 Sekundarschule, s.o. 11 Ostwallschule, s.o. 12 Sekundarschule, s.o. 13 Vereinsheim „Hüwelgemeinschaft Ennigkeet Alltied e.V.“ Am Hüwel 22 14 Marienschule Alter Berg 5 15 Marienschule, s.o. 16 Marienschule, s.o. 17 Marienschule, s.o. 501 Rathaus Borg 2, Raum A101 502 Rathaus Borg 2, Raum A102 503 Rathaus Borg 2, Raum N305 504 Rathaus Borg 2, Raum A001 505 Burg Lüdinghausen Amthaus 14, Raum 101 506 Burg Lüdinghausen Amthaus 14, Raum 102 507 Burg Lüdinghausen Amthaus 14, Raum 103 5
Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen anläss- lich der Kommunalwahlen NRW 2020 A-H-A Für alle Wahllokale gilt einheitlich das Gebot, nach dem Grundsatz A-H-A: „A“ wie Alltagsmaske, „H“ wie Hygiene und „A“ wie Abstand. Während des gesamten Aufenthaltes im jeweiligen Gebäude soll eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Nur in vereinzelten Ausnahmefällen kann von dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. bei sog. Maskenverweigerern; vgl. auch § 2 Absatz 3 Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona- virus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 12.08.2020 gültigen Fassung) abgesehen werden; hierüber entscheidet im Einzelfall der jeweils zuständige Wahlvorstand. In diesem Falle greifen vermehrt die Abstands- regelungen, so dass neben den anwesenden Mitgliedern des Wahlvorstandes lediglich der*die Maskenverweiger*in sich im Wahlraum aufhält. An den Zugängen zu den Gebäuden werden Hand-Desinfektionsmittel-Spender auf- gestellt. Die Wähler*innen werden gebeten, sich bei Betreten des Gebäudes die Hand- flächen gründlich zu desinfizieren. Im Übrigen gilt die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m. Zudem wird in den einzelnen Wahllokalen eine Einbahnstraßenregelung dergestalt eingerichtet, dass der potentielle Begegnungsverkehr auf ein Minimum reduziert wird. 6
Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen anläss- lich der Kommunalwahlen NRW 2020 Vorbeugende Maßnahmen Wahllokale in den Schulen In den jeweiligen Schulgebäuden sind mehrere Wahllokale untergebracht. Demzufolge ist im Vergleich zu den drei Einzelwahllokalen in diesen Gebäuden mit einem erhöhten Wähleraufkommen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wird an den drei Standorten Ostwallschule, Marienschule und Sekundarschule Empfangspersonal eingesetzt, wel- ches die Wählerströme leiten und an die „A-H-A“-Grundsätze erinnern wird. In den drei Einzelwahllokalen obliegt die Lenkung der Wähler*innen dem jeweiligen Wahlvorstand, welcher grundsätzlich während der gesamten Wahlhandlung das Haus- recht innehat. Mund-Nasen-Bedeckung des Wahlvorstandes Aufgrund des Gebotes der dauerhaften Mund-Nasen-Bedeckung während des Aufent- haltes im Wahllokal sind grundsätzlich auch die Mitglieder des Wahlvorstandes zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Um einen Infektions- schutz der Wahlhelfer*innen und der Wähler*innen zu gewährleisten, werden in den Wahllokalen Plexiglasscheiben als Spuckschutz aufgestellt. Den Mitgliedern des Wahlvorstandes wird freigestellt während des Aufenthaltes hinter einem Spuckschutz die eigene Mund-Nasen-Bedeckung abzulegen. Während der Stimmenauszählung bzw. der Ergebnisermittlung nach 18.00 Uhr am Wahlsonntag ist die Mund-Nasen-Bedeckung von allen Mitgliedern des Wahlvorstan- des zu tragen. Wahlhandlung, Schreibmaterialien Damit die Wähler*innen ihre Stimmen abgeben können, stellen die Wahlhelfer*innen ihnen geeignetes Schreibmaterial zur Verfügung. Im Anschluss an die Wahlhandlung legen die Wähler*innen das Schreibmaterial in eine eigens dafür eingerichtete Box. Nach Desinfizierung des Schreibgerätes durch den Wahlvorstand kann dieses einem bzw. einer weiteren Wähler*in zur Verfügung gestellt werden. Hierzu erhalten die Wahlvorstände geeignetes Flächen-Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Ein- mal-Papiertücher. 7
Hygienekonzept der Stadt Lüdinghausen anläss- lich der Kommunalwahlen NRW 2020 Die Wähler*innen können die Wahlhandlung auch mit einem selbst mitgebrachten Stift vornehmen. Zudem wird der Wahlvorstand in regelmäßigen, vom Wahlvorstand zu wählenden Zyk- len die Wahlkabinen mittels Flächen-Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und Einmal-Papiertüchern desinfizieren. Maximale Personenzahl Am Wahlsonntag sollen sich nicht mehr als neun Personen gleichzeitig in einem Wahl- raum aufhalten. Eine Ausnahme gilt z.B. bei mehreren Wähler*innen aus einem ge- meinsamen Haushalt. Wegen des Öffentlichkeitsgrundsatzes während der Wahlhand- lung und auch der Ergebnisermittlung kann es im Einzelfall zu einer höheren Anwe- senheitszahl führen; der Wahlvorstand hat das Hausrecht inne und sorgt für Ruhe und den ungehinderten Ablauf der Wahlhandlung sowie der Ergebnisermittlung am Wahl- sonntag. Halten sich am Wahlsonntag sog. Wahlbeobachter*innen im Wahlraum auf, so sind von den Wahlbeobachter*innen die Kontaktdaten zum Zwecke der Rückver- folgbarkeit bei Eintreten eines Infektionsfalles durch den Wahlvorstand aufzunehmen; die Uhrzeit (Kommen – Gehen) ist zu vermerken. Es werden Abstandsmarken auf den Fußböden innerhalb des Wahlraumes und ggf. je nach örtlicher Begebenheit auf den Fluren angebracht, um die Wählerströme zu leiten. Briefwahl Wähler*innen, die sich dem Risiko einer Infektion am Wahlsonntag nicht persönlich aussetzen möchten, können im Vorfeld Briefwahlunterlagen bei der Stadt Lüdinghau- sen beantragen. Dies ist z.B. u.a. durch einen Online-Wahlscheinantrag möglich. 8
Sie können auch lesen