Sponsoring Handbuch der Nationalliga A Saison 2018/19 - Swiss Unihockey

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Sponsoring Handbuch der Nationalliga A
Saison 2018/19
1.     Vorwort
       Im vorliegenden Handbuch zum Sponsoring in der Nationalliga A werden die Rechte und Pflichten der
       Nationalliga A-Teams sowie der Hauptpartner und Sponsoren von swiss unihockey vollumfänglich und
       verbindlich geregelt.
       Die Sponsoringstruktur auf Verbandsseite sieht bis zu vier Hauptpartner und zwei Ausrüster vor.
       Weiter gibt es die Kategorien Gold- und Silbersponsor. Zudem wurden auf Stufe Nationalliga A bei
       den Damen und Herren je die Sponsoringplattform für einen "Premium Partner Nationalliga A"
       geschaffen.
       Eine visuelle Präsenz in der Nationalliga A haben lediglich die Hauptpartner sowie die beiden
       allfälligen Premium Partner NLA der Damen und Herren. Sollte die Sponsorenplattform der Premium
       Partner NLA Damen/Herren genützt werden, werden die Details in einer separaten Weisung geregelt.

2.     Namensgebung
       Die höchste Spielklasse im Schweizer Unihockey der Damen und der Herren heisst „Nationalliga A“.
       Der Schweizer Cup Grossfeld wird „Schweizer Cup“ genannt.
       Die Nationalliga A der Damen besteht aus 10 Teams, die Nationalliga A der Herren setzt sich aus 12
       Teams zusammen.

3.     Branchenexklusivität
       swiss unihockey gewährt seinen Hauptpartnern und Sponsoren in der Nationalliga A keine
       Branchenexklusivität.

4.     Visuelle Präsenz
       Alle Spiele in der Nationalliga A der Damen und der Herren, inkl. Playoffs unterliegen den
       nachfolgenden Vorschriften über die visuelle Präsenz der Hauptpartner von swiss unihockey.
       Dasselbe gilt für die Spiele im Schweizer Cup mit der Beteiligung eines Nationalliga A-Teams als
       Heimteam.
4.1.   Bandenwerbung
       Die Vereine sind verpflichtet, swiss unihockey und seinen Hauptpartnern und Ausrüstern insgesamt
       max. fünf [5] Bandenplätze (Mindestgrösse 200 x 45cm) zur Verfügung zu stellen. Die fünf [5]
       Bandenplätze müssen nicht zwingend nebeneinander sein.
       Für die Saison 2018/19 sind die Vereine verpflichtet, swiss unihockey und seinen Hauptpartnern drei
       [3] Bandenplätze (Mindestgrösse 200 x 45cm) zur Verfügung zu stellen. Die Kleber dürfen nicht auf
       der Rückseite der Banden angebracht werden. Für die weiteren Saisons teilt swiss unihockey den
       Vereinen jeweils bis spätestens am 30. April mit, wie viele der max. fünf [5] Bandenplätze in der
       kommenden Saison effektiv benötigt werden.
       Folgende Sujets werden verwendet:
       -   2x Die Mobiliar
       -   1x Damen WM 2019 / Superfinal

Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19
Marketing / Mai 2018                                                                                      1/6
Die Bandenkleber sind wie folgt zu platzieren:
       -   2x Mobiliar Herren: Ausrichtung nach der Führungskamera im Live Stream, von der Mitte her
           gesehen zwischen 6 Meter rechts und links
       -   2x Mobiliar Damen: Ausrichtung zu den Zuschauer, von der Mitte her gesehen zwischen 6 Meter
           rechts und links
       -   Für den dritten Bandenkleber ist es den Vereinen offen gelassen, an welchem Bandenplatz dieser
           angeklebt wird.
       Die Vereine sind dafür besorgt, dass sie die benötigten Bandenkleber frühzeitig per Mail unter
       sponsoring@swissunihockey.ch bestellen.
4.2.   Trikotwerbung
       Die Nationalliga A-Teams stellen swiss unihockey auf allen Trikots der SpielerInnen und der
       TorhüterInnen (Heim- und Auswärtstrikots) je zwei [2] Sponsorenflächen für die Hauptpartner von
       swiss unihockey zur Verfügung – auch wenn nicht beide schon von Beginn weg genutzt werden.
       Eine Sponsorenfläche hat eine Grösse vom max. 40cm2, wobei die Breite max. 12cm sein darf . Die
       Sponsorenfläche verändert sich nicht, egal um welche Trikotgrösse es sich handelt.
       Die zwei Sponsorenflächen müssen zwingend immer an der gleichen Stelle und auf gleicher Höhe auf
       allen SpielerInnen-/TorhüterInnen-Trikots platziert werden. Fläche 1 ist auf der linken Herz-Brustseite
       (aus Sicht SpielerIn/TorhüterIn [Fläche 1]), die Fläche 2 auf der rechten Brustseite (aus Sicht
       SpielerIn/TorhüterIn [Fläche 2]) positioniert.
       In der Saison 2018/19 erhebt swiss unihockey nur Anspruch auf Fläche 1 (linke „Herz“-Brustseite aus
       Sicht SpielerIn/TorhüterIn). Die Fläche 2 wird den Vereinen für die gesamte Saison zur Verfügung
       gestellt.
       Mit welchem Logo die Fläche 1 bedruckt werden muss, wird im Dokument „Vorgaben Trikotdruck NLA
       Saison 2018/19“ beschrieben
       Anderweitige Platzierungen der zwei Sponsorenflächen sind nicht erlaubt.

       Die CI/CD Vorschriften der Hauptpartnerlogos dürfen keinesfalls eigenhändig abgeändert werden.
       Die Logos der Hauptpartner werden von swiss unihockey frühzeitig als eps.-Datei (inkl. Angaben zur
       Farbe) per E-Mail an die Vereine verschickt und auf der Website von swiss unihockey zum Download
       bereitgestellt.
       Ob das Logo der Hauptpartner negativ oder positiv auf die jeweiligen Trikots gedruckt wird,
       entscheidet swiss unihockey in Absprache mit dem jeweiligen Hauptpartner. Aus diesem Grund sind
       die Vereine verpflichtet, bei swiss unihockey ein Gut zum Druck einzuholen.

Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19
Marketing / Mai 2018                                                                                     2/6
Für die Vereine ist unerlässlich, vor jedem Druck unter sponsoring@swissunihockey.ch ein
       Gut zum Druck (GzD) einzuholen. Die Einreichung des GzD gilt auch für das Torhüterdress.
       Bei Fragen können sich die Nationalliga A-Vereine telefonisch mit der Geschäftsstelle unter 031 330
       24 52 in Verbindung setzen.
4.3.   Topscorer-Trikot
       Auch in der Saison 2018/19 präsentiert „Die Mobiliar“ in der Nationalliga A (Damen und Herren)
       jeweils den Topscorer pro Team. Dabei trägt der Topscorer pro Nationalliga A-Team das normale
       Vereinstrikot (inkl. Sponsorenlogos) mit einem speziellen Druck/Aufnäher auf der gesamten Rückseite
       sowie dem Batch auf der Vorderseite. Dies gilt sowohl für die Heim- wie auch die Auswärtstrikots.
       Jedes Damen Nationalliga A-Team stellt zusätzlich vier [4] Heim- und vier [4] Auswärtstrikot her.
       Damit die Sichtbarkeit der Topscorer für die Spieler verbessert wird, werden sowohl vom Heim- wie
       auch vom Auswärtsdress je eine Version mit einem rotem und eine Version mit einem schwarzen
       Topscorer-Rücken hergestellt. Die Grössen der acht [8] originalen Matchtrikots (allerdings ohne
       Nummer, vorne und hinten) können vom Nationalliga A-Verein selbst bestimmt werden.
       Alle Details im Zusammenhang mit dem Topscorer werden in einer separaten Weisung geregelt.
4.4.   Präsenz im Eingangsbereich
       Die Vereine sind verpflichtet im Eingangsbereich zur Spielhalle (z.B. neben der Tageskasse) ein Roll
       Up o.ä. von swiss unihockey mit seinen Hauptpartnern und Ausrüstern zu positionieren. Die
       Gestaltung des Roll Up’s o.ä. obliegt swiss unihockey.
       swiss unihockey lässt den Vereinen das zu verwendende Präsentationsmittel rechtzeitig vor
       Saisonbeginn zukommen.
4.5.   Logo der Hauptpartner von swiss unihockey auf der Vereins-Website
       Die Vereine der Nationalliga A sind verpflichtet die Logos des Hauptpartners von swiss unihockey auf
       ihrer Website zu publizieren und das Logo auf die Homepage des Hauptpartners zu verlinken. Das
       Logo muss vor Beginn der jeweilig anlaufenden Saison publiziert werden.
       Folgende Sujets werden verwendet:
       1x – Die Mobiliar (Verlinkung auf: https://www.mobi.ch/de/die-mobiliar/engagement/hallensport-
       4sports.html)

5.     Kosten
       Nachfolgend wird die Kostenübernahme der unter Punkt 4 aufgelisteten visuellen Präsenz geregelt.
5.1.   Bandenwerbung
       Die Bandenkleber werden den Vereinen der Nationalliga A kostenlos zur Verfügung gestellt.

5.2.   Trikotwerbung
       Die Druckkosten für die SpielerInnen- und TorhüterInnentrikots (insgesamt max. vierundfünfzig [54] zu
       bedruckende Heim- und Auswärtstrikot inkl. Torhütertrikot) werden in folgendem Umfang durch swiss
       unihockey und deren Partner übernommen:
       Preisvorgaben Rimo-Druck & Werbe AG, Niesenstrasse 4, 3510 Konolfingen
       Pauschale Grundkosten:                                              CHF 30.00
       Pauschale Datenhandling, Positionieren:                             CHF 40.00
       Aufdruck pro Trikot:                                                CHF 8.00
        ergibt ein Kostendach von max. CHF 502.00 zzgl. Mwst.
       (Preisliste bis zum Widerruf gültig ab Juni 2018)
       Die Trikots können bei der Rimo-Druck & Werbe AG bedruckt werden, müssen aber nicht. Der
       Nationalliga A-Verein kann auch „seine Hausdruckerei“ berücksichtigen.

Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19
Marketing / Mai 2018                                                                                    3/6
Fallen die Kosten bei der Hausdruckerei des Nationalliga A-Vereins für die vierundfünfzig [54] Trikots
       tiefer aus, so werden von swiss unihockey maximal die effektiven Druckkosten übernommen. Fallen
       die Kosten bei ihrer Hausdruckerei höher aus, so übernimmt swiss unihockey maximal die von Rimo-
       Druck & Werbe AG vorgegebenen Druckkosten.
       Die Originalrechnung der Hausdruckerei ist zwingend durch den Nationalliga A-Verein zu
       begleichen. Für die Rückforderung der Druckkosten ist eine Kopie der detaillierten
       Druckereirechnung an sponsoring@swissunihockey.ch zu senden. swiss unihockey schreibt den
       Betrag dem Vereinskonto gut.
       Trikots im Sublimationsverfahren
       Da im Sublimationsverfahren die Druckkosten nicht effektiv auszuweisen sind, erhalten Vereine mit
       Sublimationsdruck eine Pauschalentschädigung von Fr. 150.00. Dieser Betrag wird nach Mitteilung
       über das Druckverfahren dem Vereinskontokorrent gutgeschrieben.
5.3.   Topscorer-Trikot
       Die Kosten für die Produktion der zusätzlichen acht [8] Matchtrikots sowie die Kosten für die
       Integration der Aufdrucke/Aufnäher der Matchtrikots-Rückseiten werden vollumfänglich vom
       Hauptpartner „Die Mobiliar“ übernommen.
       Alle Details im Zusammenhang mit dem Topscorer werden in einer separaten Weisung geregelt.
5.4.   Präsenz im Eingangsbereich
       Die Roll Up’s o.ä. werden den Vereinen der Nationalliga A von swiss unihockey kostenlos zur
       Verfügung gestellt.

6.     Finanzielle Entschädigung
       Für die jeweilige Saison erhält die Nationalliga A als Gegenleistung für die visuelle Präsenz eine
       Entschädigung. Über die Verwendung der Gelder entscheidet die Nationalliga.
       Die Entschädigung ist für jede folgende Saison neu zu definieren und wird den Nationalliga-Vereinen
       entsprechend kommuniziert.

7.     Ticketing
       swiss unihockey erhält für seine Hauptpartner, Sponsoren, Ausrüster und weitere Partner ein
       Ticketkontingent für sämtliche Nationalliga A-Spiele (inkl. Playoffs) und die Spiele im Schweizer-Cup
       (bis und mit Halbfinal). Jeder Nationalliga A-Verein stellt somit für die Hauptpartner, Sponsoren,
       Ausrüster und weitere Partner von swiss unihockey insgesamt pro Spiel maximal zehn [10] Sitzplätze
       zur Verfügung. Die Sponsoren-Freikarten werden durch swiss unihockey erstellt und im Handbuch
       über die gültigen Ausweise NLA/NLB aufgeführt.
       Während der Playoffs in der Nationalliga A sind die Sitzplätze der swiss unihockey
       Hauptpartner/Sponsoren/Ausrüster vorgängig (d.h. 48h vor Spielbeginn) über swiss unihockey zu
       reservieren. swiss unihockey informiert die entsprechenden Vereine jeweils bis spätestens 24h vor
       dem Spiel über die Anzahl der bereitzustellenden Sitzplätze. Für die Vereine gilt es dabei zu
       beachten, dass es sich um Plätze im VIP-Bereich inkl. Hospitality handelt.

8.     Vereinsinformationen
       Den Vereinen der Nationalliga A Damen und Herren steht es offen, den Hauptpartnern, Sponsoren
       und Ausrüstern von swiss unihockey laufend Dokumentationen (z.B. Vereinsheft, Clubinfo,
       Saisonbroschüre etc.) über Ihren Verein zuzustellen.
       Fragen zur Zustellungsadresse der Hauptpartner, Sponsoren oder Ausrüster können jederzeit an
       sponsoring@swissunihockey.ch gerichtet werden.

Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19
Marketing / Mai 2018                                                                                        4/6
9.    Verhalten in der Öffentlichkeit
      Die SpielerInnen und Angehörigen der Nationalliga A-Vereine äussern sich niemals negativ über die
      Hauptpartner, Sponsoren und Ausrüster von swiss unihockey.
      Die Vereinsverantwortlichen werden angehalten, dieses Vorgehen zu überprüfen und die SpielerInnen
      nötigenfalls entsprechend zu instruieren.

10. Vertragsdauer
      Die Vertragsdauer zwischen swiss unihockey und seinen Hauptpartnern, Sponsoren und Ausrüster ist
      Sache des nationalen Verbandes, wird in den individuellen Verträgen festgehalten und ist nicht
      Gegenstand dieses Handbuchs.

11. Gültigkeit
      Die Rechte und Pflichten gelten ausschliesslich für die Nationalliga A-Teams der Damen und der
      Herren während der Meisterschaft inkl. Playoffs sowie für Spiele im Schweizer-Cup mit Beteiligung der
      Vereine aus der Nationalliga A (als Heimteam).
      Die in diesem Handbuch verfassten Weisungen resp. festgehaltenen Rechte und Pflichten sind ab der
      Saison 2018/19 verpflichtend und behalten Gültigkeit bis zum Widerruf.
      Der Widerruf für eine kommende Saison erfolgt jeweils bis spätestens am 30. April.
      Die aus diesem Handbuch resultierenden Rechte und Pflichten werden regelmässig sowohl durch
      Vertreter der Hauptpartner/Ausrüster als auch durch Vertreter von swiss unihockey überprüft.
      Sollten Mängel entdeckt resp. gerügt werden, werden durch die Verantwortlichen entsprechende
      Schritte gegen die Fehlbaren einleiten. Ein entsprechender verbindlicher Bussenkatalog wurde durch
      das NLK erstellt. Das NLK ist verantwortlich für das Controlling und die Sanktionierung. Diese
      Massnahme dient dazu, diejenigen zu schützen welche die Vorgaben korrekt umsetzen.

12. Kontakt
      Bei Unklarheiten stehen Ihnen der Präsident der Nationalliga, sowie die Abteilung Marketing von swiss
      unihockey jederzeit gerne zur Verfügung.
      Kontakt betreffend Sponsoring: sponsoring@swissunihockey.ch oder unter 031 330 24 52.

13. Weitere Dokumente und Dateien i.V.m. dem Handbuch
           Vorgaben Trikotdruck NLA (Grössen und Positionen)
           EPS-Logos für Trikotdruck („Mobiliar“ und „Indoor Sports“)
           Topscorer-Manual der Mobiliar
           EPS-Logo Topscorer Rücken und Badge vorne
           Bussenkatalog

14. Wichtige Daten und Informationen zusammengefasst
           Max. fünf [5] Bandenwerbungen pro Nationalliga A-Verein sind für swiss unihockey reserviert.
            Jeweils bis am 30. April wird mitgeteilt, wie viele effektiv für die kommende Saison benötigt werden.
            Für die Saison 2018/19 erhebt der Verband Anspruch auf drei [3] Bandenwerbungen.
           Von den zwei Sponsorenflächen auf der Brust der SpielerInnen/TorhüterInnen erhebt swiss
            unihockey Anrecht auf eine Fläche (Fläche 1, linke Brustseite). Die zweite Fläche wird dem Verein
            zur Verfügung gestellt.
           Der Verein bestellt die Bandenkleber unter sponsoring@swissunihockey.ch
           Trikotdruck Sponsorenflächen Hauptpartner (betrifft auch Topscorer-Trikot): es muss immer und
            zwingend und vor dem Druck unter sponsoring@swissunihockey.ch ein Gut zum Druck eingeholt
            werden. Dies gilt auch für die Torhütershirts.
           swiss unihockey lässt den Vereinen die Roll Up‘s o.ä. für den Eingangsbereich zukommen.

Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19
Marketing / Mai 2018                                                                                        5/6
     Das Logo des Hauptpartners von swiss unihockey muss vor Beginn der Saison auf der Website
            des Vereins publiziert werden.

Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19
Marketing / Mai 2018                                                                            6/6
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