Sponsoring Handbuch der Nationalliga A Saison 2018/19 - Swiss Unihockey
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Sponsoring Handbuch der Nationalliga A Saison 2018/19 1. Vorwort Im vorliegenden Handbuch zum Sponsoring in der Nationalliga A werden die Rechte und Pflichten der Nationalliga A-Teams sowie der Hauptpartner und Sponsoren von swiss unihockey vollumfänglich und verbindlich geregelt. Die Sponsoringstruktur auf Verbandsseite sieht bis zu vier Hauptpartner und zwei Ausrüster vor. Weiter gibt es die Kategorien Gold- und Silbersponsor. Zudem wurden auf Stufe Nationalliga A bei den Damen und Herren je die Sponsoringplattform für einen "Premium Partner Nationalliga A" geschaffen. Eine visuelle Präsenz in der Nationalliga A haben lediglich die Hauptpartner sowie die beiden allfälligen Premium Partner NLA der Damen und Herren. Sollte die Sponsorenplattform der Premium Partner NLA Damen/Herren genützt werden, werden die Details in einer separaten Weisung geregelt. 2. Namensgebung Die höchste Spielklasse im Schweizer Unihockey der Damen und der Herren heisst „Nationalliga A“. Der Schweizer Cup Grossfeld wird „Schweizer Cup“ genannt. Die Nationalliga A der Damen besteht aus 10 Teams, die Nationalliga A der Herren setzt sich aus 12 Teams zusammen. 3. Branchenexklusivität swiss unihockey gewährt seinen Hauptpartnern und Sponsoren in der Nationalliga A keine Branchenexklusivität. 4. Visuelle Präsenz Alle Spiele in der Nationalliga A der Damen und der Herren, inkl. Playoffs unterliegen den nachfolgenden Vorschriften über die visuelle Präsenz der Hauptpartner von swiss unihockey. Dasselbe gilt für die Spiele im Schweizer Cup mit der Beteiligung eines Nationalliga A-Teams als Heimteam. 4.1. Bandenwerbung Die Vereine sind verpflichtet, swiss unihockey und seinen Hauptpartnern und Ausrüstern insgesamt max. fünf [5] Bandenplätze (Mindestgrösse 200 x 45cm) zur Verfügung zu stellen. Die fünf [5] Bandenplätze müssen nicht zwingend nebeneinander sein. Für die Saison 2018/19 sind die Vereine verpflichtet, swiss unihockey und seinen Hauptpartnern drei [3] Bandenplätze (Mindestgrösse 200 x 45cm) zur Verfügung zu stellen. Die Kleber dürfen nicht auf der Rückseite der Banden angebracht werden. Für die weiteren Saisons teilt swiss unihockey den Vereinen jeweils bis spätestens am 30. April mit, wie viele der max. fünf [5] Bandenplätze in der kommenden Saison effektiv benötigt werden. Folgende Sujets werden verwendet: - 2x Die Mobiliar - 1x Damen WM 2019 / Superfinal Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19 Marketing / Mai 2018 1/6
Die Bandenkleber sind wie folgt zu platzieren: - 2x Mobiliar Herren: Ausrichtung nach der Führungskamera im Live Stream, von der Mitte her gesehen zwischen 6 Meter rechts und links - 2x Mobiliar Damen: Ausrichtung zu den Zuschauer, von der Mitte her gesehen zwischen 6 Meter rechts und links - Für den dritten Bandenkleber ist es den Vereinen offen gelassen, an welchem Bandenplatz dieser angeklebt wird. Die Vereine sind dafür besorgt, dass sie die benötigten Bandenkleber frühzeitig per Mail unter sponsoring@swissunihockey.ch bestellen. 4.2. Trikotwerbung Die Nationalliga A-Teams stellen swiss unihockey auf allen Trikots der SpielerInnen und der TorhüterInnen (Heim- und Auswärtstrikots) je zwei [2] Sponsorenflächen für die Hauptpartner von swiss unihockey zur Verfügung – auch wenn nicht beide schon von Beginn weg genutzt werden. Eine Sponsorenfläche hat eine Grösse vom max. 40cm2, wobei die Breite max. 12cm sein darf . Die Sponsorenfläche verändert sich nicht, egal um welche Trikotgrösse es sich handelt. Die zwei Sponsorenflächen müssen zwingend immer an der gleichen Stelle und auf gleicher Höhe auf allen SpielerInnen-/TorhüterInnen-Trikots platziert werden. Fläche 1 ist auf der linken Herz-Brustseite (aus Sicht SpielerIn/TorhüterIn [Fläche 1]), die Fläche 2 auf der rechten Brustseite (aus Sicht SpielerIn/TorhüterIn [Fläche 2]) positioniert. In der Saison 2018/19 erhebt swiss unihockey nur Anspruch auf Fläche 1 (linke „Herz“-Brustseite aus Sicht SpielerIn/TorhüterIn). Die Fläche 2 wird den Vereinen für die gesamte Saison zur Verfügung gestellt. Mit welchem Logo die Fläche 1 bedruckt werden muss, wird im Dokument „Vorgaben Trikotdruck NLA Saison 2018/19“ beschrieben Anderweitige Platzierungen der zwei Sponsorenflächen sind nicht erlaubt. Die CI/CD Vorschriften der Hauptpartnerlogos dürfen keinesfalls eigenhändig abgeändert werden. Die Logos der Hauptpartner werden von swiss unihockey frühzeitig als eps.-Datei (inkl. Angaben zur Farbe) per E-Mail an die Vereine verschickt und auf der Website von swiss unihockey zum Download bereitgestellt. Ob das Logo der Hauptpartner negativ oder positiv auf die jeweiligen Trikots gedruckt wird, entscheidet swiss unihockey in Absprache mit dem jeweiligen Hauptpartner. Aus diesem Grund sind die Vereine verpflichtet, bei swiss unihockey ein Gut zum Druck einzuholen. Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19 Marketing / Mai 2018 2/6
Für die Vereine ist unerlässlich, vor jedem Druck unter sponsoring@swissunihockey.ch ein Gut zum Druck (GzD) einzuholen. Die Einreichung des GzD gilt auch für das Torhüterdress. Bei Fragen können sich die Nationalliga A-Vereine telefonisch mit der Geschäftsstelle unter 031 330 24 52 in Verbindung setzen. 4.3. Topscorer-Trikot Auch in der Saison 2018/19 präsentiert „Die Mobiliar“ in der Nationalliga A (Damen und Herren) jeweils den Topscorer pro Team. Dabei trägt der Topscorer pro Nationalliga A-Team das normale Vereinstrikot (inkl. Sponsorenlogos) mit einem speziellen Druck/Aufnäher auf der gesamten Rückseite sowie dem Batch auf der Vorderseite. Dies gilt sowohl für die Heim- wie auch die Auswärtstrikots. Jedes Damen Nationalliga A-Team stellt zusätzlich vier [4] Heim- und vier [4] Auswärtstrikot her. Damit die Sichtbarkeit der Topscorer für die Spieler verbessert wird, werden sowohl vom Heim- wie auch vom Auswärtsdress je eine Version mit einem rotem und eine Version mit einem schwarzen Topscorer-Rücken hergestellt. Die Grössen der acht [8] originalen Matchtrikots (allerdings ohne Nummer, vorne und hinten) können vom Nationalliga A-Verein selbst bestimmt werden. Alle Details im Zusammenhang mit dem Topscorer werden in einer separaten Weisung geregelt. 4.4. Präsenz im Eingangsbereich Die Vereine sind verpflichtet im Eingangsbereich zur Spielhalle (z.B. neben der Tageskasse) ein Roll Up o.ä. von swiss unihockey mit seinen Hauptpartnern und Ausrüstern zu positionieren. Die Gestaltung des Roll Up’s o.ä. obliegt swiss unihockey. swiss unihockey lässt den Vereinen das zu verwendende Präsentationsmittel rechtzeitig vor Saisonbeginn zukommen. 4.5. Logo der Hauptpartner von swiss unihockey auf der Vereins-Website Die Vereine der Nationalliga A sind verpflichtet die Logos des Hauptpartners von swiss unihockey auf ihrer Website zu publizieren und das Logo auf die Homepage des Hauptpartners zu verlinken. Das Logo muss vor Beginn der jeweilig anlaufenden Saison publiziert werden. Folgende Sujets werden verwendet: 1x – Die Mobiliar (Verlinkung auf: https://www.mobi.ch/de/die-mobiliar/engagement/hallensport- 4sports.html) 5. Kosten Nachfolgend wird die Kostenübernahme der unter Punkt 4 aufgelisteten visuellen Präsenz geregelt. 5.1. Bandenwerbung Die Bandenkleber werden den Vereinen der Nationalliga A kostenlos zur Verfügung gestellt. 5.2. Trikotwerbung Die Druckkosten für die SpielerInnen- und TorhüterInnentrikots (insgesamt max. vierundfünfzig [54] zu bedruckende Heim- und Auswärtstrikot inkl. Torhütertrikot) werden in folgendem Umfang durch swiss unihockey und deren Partner übernommen: Preisvorgaben Rimo-Druck & Werbe AG, Niesenstrasse 4, 3510 Konolfingen Pauschale Grundkosten: CHF 30.00 Pauschale Datenhandling, Positionieren: CHF 40.00 Aufdruck pro Trikot: CHF 8.00 ergibt ein Kostendach von max. CHF 502.00 zzgl. Mwst. (Preisliste bis zum Widerruf gültig ab Juni 2018) Die Trikots können bei der Rimo-Druck & Werbe AG bedruckt werden, müssen aber nicht. Der Nationalliga A-Verein kann auch „seine Hausdruckerei“ berücksichtigen. Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19 Marketing / Mai 2018 3/6
Fallen die Kosten bei der Hausdruckerei des Nationalliga A-Vereins für die vierundfünfzig [54] Trikots tiefer aus, so werden von swiss unihockey maximal die effektiven Druckkosten übernommen. Fallen die Kosten bei ihrer Hausdruckerei höher aus, so übernimmt swiss unihockey maximal die von Rimo- Druck & Werbe AG vorgegebenen Druckkosten. Die Originalrechnung der Hausdruckerei ist zwingend durch den Nationalliga A-Verein zu begleichen. Für die Rückforderung der Druckkosten ist eine Kopie der detaillierten Druckereirechnung an sponsoring@swissunihockey.ch zu senden. swiss unihockey schreibt den Betrag dem Vereinskonto gut. Trikots im Sublimationsverfahren Da im Sublimationsverfahren die Druckkosten nicht effektiv auszuweisen sind, erhalten Vereine mit Sublimationsdruck eine Pauschalentschädigung von Fr. 150.00. Dieser Betrag wird nach Mitteilung über das Druckverfahren dem Vereinskontokorrent gutgeschrieben. 5.3. Topscorer-Trikot Die Kosten für die Produktion der zusätzlichen acht [8] Matchtrikots sowie die Kosten für die Integration der Aufdrucke/Aufnäher der Matchtrikots-Rückseiten werden vollumfänglich vom Hauptpartner „Die Mobiliar“ übernommen. Alle Details im Zusammenhang mit dem Topscorer werden in einer separaten Weisung geregelt. 5.4. Präsenz im Eingangsbereich Die Roll Up’s o.ä. werden den Vereinen der Nationalliga A von swiss unihockey kostenlos zur Verfügung gestellt. 6. Finanzielle Entschädigung Für die jeweilige Saison erhält die Nationalliga A als Gegenleistung für die visuelle Präsenz eine Entschädigung. Über die Verwendung der Gelder entscheidet die Nationalliga. Die Entschädigung ist für jede folgende Saison neu zu definieren und wird den Nationalliga-Vereinen entsprechend kommuniziert. 7. Ticketing swiss unihockey erhält für seine Hauptpartner, Sponsoren, Ausrüster und weitere Partner ein Ticketkontingent für sämtliche Nationalliga A-Spiele (inkl. Playoffs) und die Spiele im Schweizer-Cup (bis und mit Halbfinal). Jeder Nationalliga A-Verein stellt somit für die Hauptpartner, Sponsoren, Ausrüster und weitere Partner von swiss unihockey insgesamt pro Spiel maximal zehn [10] Sitzplätze zur Verfügung. Die Sponsoren-Freikarten werden durch swiss unihockey erstellt und im Handbuch über die gültigen Ausweise NLA/NLB aufgeführt. Während der Playoffs in der Nationalliga A sind die Sitzplätze der swiss unihockey Hauptpartner/Sponsoren/Ausrüster vorgängig (d.h. 48h vor Spielbeginn) über swiss unihockey zu reservieren. swiss unihockey informiert die entsprechenden Vereine jeweils bis spätestens 24h vor dem Spiel über die Anzahl der bereitzustellenden Sitzplätze. Für die Vereine gilt es dabei zu beachten, dass es sich um Plätze im VIP-Bereich inkl. Hospitality handelt. 8. Vereinsinformationen Den Vereinen der Nationalliga A Damen und Herren steht es offen, den Hauptpartnern, Sponsoren und Ausrüstern von swiss unihockey laufend Dokumentationen (z.B. Vereinsheft, Clubinfo, Saisonbroschüre etc.) über Ihren Verein zuzustellen. Fragen zur Zustellungsadresse der Hauptpartner, Sponsoren oder Ausrüster können jederzeit an sponsoring@swissunihockey.ch gerichtet werden. Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19 Marketing / Mai 2018 4/6
9. Verhalten in der Öffentlichkeit Die SpielerInnen und Angehörigen der Nationalliga A-Vereine äussern sich niemals negativ über die Hauptpartner, Sponsoren und Ausrüster von swiss unihockey. Die Vereinsverantwortlichen werden angehalten, dieses Vorgehen zu überprüfen und die SpielerInnen nötigenfalls entsprechend zu instruieren. 10. Vertragsdauer Die Vertragsdauer zwischen swiss unihockey und seinen Hauptpartnern, Sponsoren und Ausrüster ist Sache des nationalen Verbandes, wird in den individuellen Verträgen festgehalten und ist nicht Gegenstand dieses Handbuchs. 11. Gültigkeit Die Rechte und Pflichten gelten ausschliesslich für die Nationalliga A-Teams der Damen und der Herren während der Meisterschaft inkl. Playoffs sowie für Spiele im Schweizer-Cup mit Beteiligung der Vereine aus der Nationalliga A (als Heimteam). Die in diesem Handbuch verfassten Weisungen resp. festgehaltenen Rechte und Pflichten sind ab der Saison 2018/19 verpflichtend und behalten Gültigkeit bis zum Widerruf. Der Widerruf für eine kommende Saison erfolgt jeweils bis spätestens am 30. April. Die aus diesem Handbuch resultierenden Rechte und Pflichten werden regelmässig sowohl durch Vertreter der Hauptpartner/Ausrüster als auch durch Vertreter von swiss unihockey überprüft. Sollten Mängel entdeckt resp. gerügt werden, werden durch die Verantwortlichen entsprechende Schritte gegen die Fehlbaren einleiten. Ein entsprechender verbindlicher Bussenkatalog wurde durch das NLK erstellt. Das NLK ist verantwortlich für das Controlling und die Sanktionierung. Diese Massnahme dient dazu, diejenigen zu schützen welche die Vorgaben korrekt umsetzen. 12. Kontakt Bei Unklarheiten stehen Ihnen der Präsident der Nationalliga, sowie die Abteilung Marketing von swiss unihockey jederzeit gerne zur Verfügung. Kontakt betreffend Sponsoring: sponsoring@swissunihockey.ch oder unter 031 330 24 52. 13. Weitere Dokumente und Dateien i.V.m. dem Handbuch Vorgaben Trikotdruck NLA (Grössen und Positionen) EPS-Logos für Trikotdruck („Mobiliar“ und „Indoor Sports“) Topscorer-Manual der Mobiliar EPS-Logo Topscorer Rücken und Badge vorne Bussenkatalog 14. Wichtige Daten und Informationen zusammengefasst Max. fünf [5] Bandenwerbungen pro Nationalliga A-Verein sind für swiss unihockey reserviert. Jeweils bis am 30. April wird mitgeteilt, wie viele effektiv für die kommende Saison benötigt werden. Für die Saison 2018/19 erhebt der Verband Anspruch auf drei [3] Bandenwerbungen. Von den zwei Sponsorenflächen auf der Brust der SpielerInnen/TorhüterInnen erhebt swiss unihockey Anrecht auf eine Fläche (Fläche 1, linke Brustseite). Die zweite Fläche wird dem Verein zur Verfügung gestellt. Der Verein bestellt die Bandenkleber unter sponsoring@swissunihockey.ch Trikotdruck Sponsorenflächen Hauptpartner (betrifft auch Topscorer-Trikot): es muss immer und zwingend und vor dem Druck unter sponsoring@swissunihockey.ch ein Gut zum Druck eingeholt werden. Dies gilt auch für die Torhütershirts. swiss unihockey lässt den Vereinen die Roll Up‘s o.ä. für den Eingangsbereich zukommen. Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19 Marketing / Mai 2018 5/6
Das Logo des Hauptpartners von swiss unihockey muss vor Beginn der Saison auf der Website des Vereins publiziert werden. Handbuch Sponsoring NLA Saison 2018/19 Marketing / Mai 2018 6/6
Sie können auch lesen