Sportboxen adh-Trophy 2019 - Ausschreibung - Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband
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Ausschreibung adh-Trophy 2019 Sportboxen (C-Turnier) am 1./2. Dezember 2018 in Münster (Westf.) Ausrichter: Hochschulsport der WWU Münster Meldeschluss: Donnerstag, 22. November 2018 (12:00 Uhr) Gesundheitspartner Ausrichter:
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 VERANSTALTER: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) AUSRICHTER: Hochschulsport der WWU Münster AUSTRAGUNGSORTE: Turnier am Samstag, 1. Dezember 2018 Sporthalle, Fliednerstraße 21, Münster Gemeinsames Training am Sonntag, 2. Dezember 2018 Universitätssporthalle, Horstmarer Landweg 51, Münster TERMIN: Samstag/Sonntag, 1./2. Dezember 2018 TEILNAHME- BERECHTIGUNG: § 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deut- schem Recht staatlich anerkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. „Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK.“ §§ 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh § 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum En- de des auf einen berufsqualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjah- res teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Satzung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich mög- lich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Länderrat. § 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulati- onsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Mat- rikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifels- frei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschu- len eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Runden- spielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens ei- ner Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teil- nehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung ge- führt ist.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Start von Minderjährigen: Für minderjährige Teilnehmende muss eine Einverständniserklärung der Eltern gegenüber der entsendenden Hochschule vorliegen. Die Einverständniserklärung sollte zumindest das Einverständnis zur Teilnahme sowie das Einverständnis, an Veranstaltungen nach einer bestimmten Uhrzeit teilnehmen zu dürfen, beinhal- ten. Über weitere Inhalte der Erklärung, wie zum Beispiel das Einverständnis zur eigenen Anreise, können die entsendenden Hochschulen je nach Situation selbst entscheiden. Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesonde- re der §§ 5 und 9, ist durch die entsendende Hochschule an eine geeignete Per- son zu übertragen. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regelung liegt bei der entsendenden Hochschule. Eine Muster-Einverständniserklärung kann über den für Mitgliedshochschulen geschützten Bereich der adh-Homepage bezogen werden. BITTE BEACHTEN: Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewie- senen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs einer Ver- anstaltung untersagt. Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol so- wie anderen Suchtmitteln ist untersagt. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des § 5 RSO. Bei adh-Veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagement- verfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanage- ments zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen ei- ner Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deut- schen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschieds- gerichtsordnung der DIS (DIS-SportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfah- rens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athle- tin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. MELDUNG: Über die jeweiligen Hochschulsporteinrichtungen / Sportreferate mit dem beilie- genden zweiseitigen Formular per E-Mail oder Fax an den Hochschulsport der WWU Münster (Fax-Nr.: 0251 83-32164). Die Meldung muss durch die Hochschul- leitung oder ein Organ der Studierendenschaft unterzeichnet und abgestempelt sein. Mit der Anmeldung erteilen alle Teilnehmenden ihr Einverständnis, dass Film- und Fotoaufnahmen während der Veranstaltung, auf denen sie eventuell abgebildet sind, für Berichterstattungen oder eigene Werbezwecke verwendet werden dürfen. Es können maximal sechs Boxer/innen pro Hochschu- le/Wettkampfgemeinschaft gemeldet werden. MELDEGELD: Mitgliedshochschulen: 15,00 Euro pro Boxer/in. Nichtmitgliedshochschulen: 60,00 Euro pro Boxer/in. Das Meldegeld wird den meldenden Hochschulen in Rechnung gestellt. Bei der Anmeldung ist die korrekte Rechnungsadresse anzugeben. Bei Nichtmitgliedshochschulen muss das Meldegeld bis zum Meldeschluss per Überweisung eingegangen sein. Die Kontoverbindung wird nach Ein- gang der Meldung mitgeteilt.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 MELDESCHLUSS: Donnerstag, 22. November 2018 (12:00 Uhr) NACHMELDUNGEN: Falls zum Meldeschluss die maximale Teilnehmerzahl von 60 Bo- xer/innen nicht erreicht wird, sind Nachmeldungen möglich! Bei Nachmel- dungen erhöht sich das Meldegeld um 15,00 Euro pro Boxer/in. REUEGELD: Die Reuegebühr für eine gemeldeten, aber nicht angetretene Mannschaft ent- spricht dem dreifachen Meldegeld und wird zusätzlich zum eigentlichen Meldegeld fällig. WETTBEWERBE: Frauen, Männer STARTPLÄTZE: Mindestens 30 Boxer/innen müssen sich anmelden, maximal 60 Startplätze stehen zur Verfügung. Es können maximal sechs Boxer/innen pro Hochschu- le/Wettkampfgemeinschaft gemeldet werden. WETTKAMPFREGELN: Es handelt sich um ein reines Sparringsturnier. Grundlage für die Durch- führung ist §39 (Breitensport) der aktuell gültigen Wettkampfbestim- mung (WB) des Deutschen-Boxsport-Verbandes (DBV). Ergänzungen/Änderungen zum §39 der WB des DBV: - Alle Teilnehmenden der adh-Trophy Sportboxen dürfen das Boxen nur im Rahmen des Hochschulsports betreiben. Daraus folgt, dass Teilnehmende weder einen gültigen Startausweis des DBV besitzen noch jemals einen Star- tausweis beantragt haben dürfen. - Teilnehmende dürfen in einer artverwandten Kampfsportart (z.B. MMA, Kick- boxen, Thaiboxen, etc.) nicht mehr als drei Kämpfe absolviert haben. - Alle Teilnehmenden dürfen nicht an einem C-Turnier der Deutschen Hoch- schulmeisterschaft (DHM) Boxen teilgenommen haben. Die Teilnehmenden der adh-Trophy 2017 und 2018 sind startberechtigt. - Vor Beginn der Veranstaltung ist die Boxtauglichkeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches nicht älter als zwei Monate ist, zu bescheinigen. - Es dürfen keine Boxerinnen teilnehmen, die schwanger sind. - Die Veranstaltung wird ohne Kampfgericht durchgeführt. Die Entscheidung über den Ausgang des Kampfes fällt der Ringrichter. - Sowohl Handschuhe als auch Kopfschützer werden vom Veranstalter gestellt. Eigene Kopfschützer können verwendet werden, sofern sie mit einer gültigen Prüfmarke versehen sind. TEILNAHMEVOR- AUSSETZUNGEN: Die BoxerInnen müssen immatrikuliert oder an einer Mitgliedshochschule des adh beschäftigt sein (siehe Seite 2). Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind: - Beherrschung der Grundtechniken der Schläge und Verteidigungshandlungen - Kenntnisse der wichtigsten Verhaltensweisen im Ring - keine aktuelle Erkrankung und/oder Verletzung Der Ausrichter behält sich vor Beginn der Veranstaltung vor, Teilnehmenden die Startberechtigung zu entziehen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die entsendende Hochschule/Wettkampfgemeinschaft setzt die Kriterien für die Auswahl/Meldung ihrer Boxer/innen in eigener Verantwortung fest. TURNIERLEITUNG: Ludger Rothues, Markus Regele SCHIEDSGERICHT: N.N., adh-Vorstand Jörg Verhoeven, Leiter Hochschulsport Münster Markus Regele, Disziplinchef Boxen im adh TITEL: Der Sieger erhält den Titel „Sieger der adh-Trophy Sportboxen 2019“. AUSZEICHNUNGEN: Jede/r Boxer/in erhält eine Urkunde.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 ÜBERNACHTUNG: Für die Übernachtungen (Samstag/Sonntag) steht eine Sporthalle zur Verfügung. Luftmatratzen und Schlafsäcke sind mitzubringen! Es stehen keine Weichboden- und Turnmatten zur Verfügung. Übernachtung pro Per- son/Nacht: 5,00 Euro. Der Gesamtbetrag wird den meldenden Hochschulen in Rechnung gestellt. Bei der Anmeldung ist die korrekte Rechnungs- adresse anzugeben. Übernachtungen in Pensionen und Hotels: Münster Marketing Klemensstraße 10, 48143 Münster Telefon: 0251/4922710, Fax: 0251/4927743 E-Mail: tourismus@stadt-muenster.de Internet: www.muenster.de/stadt/tourismus/ VERPFLEGUNG: Die Verpflegung erfolgt in Eigenregie! ZEITPLAN: Freitag, 30. November 2018 21:00 bis 23:00 Uhr: Anreise ab 22:00 Uhr: Übernachtung in der Sporthalle* Samstag, 1. Dezember 2018 9:30 bis 10:30 Uhr: Check-In/Kontrolle der Startberechtigungen anschl.: Wiegen 12:30 Uhr bis 20:00 Uhr: Turnier ab 22:00 Uhr: Übernachtung in der Sporthalle* Sonntag, 2. Dezember 2018 10:00 bis 13:00 Uhr: Abschlussbesprechung und gemeinsames Training anschl. Abreise * Verbindliche Anmeldung erforderlich. AUSKUNFT: Turnierleitung Ludger Rothues Tel.: 0160 7250002 E-Mail: ludger.rothues@dr-hoevener.de Hochschulsport Münster Tim Seulen Tel.: 0251 83-32102 E-Mail: tim.seulen@uni-muenster.de ANREISE: Die Anreise am Freitag, 30. November 2018, muss zwischen 21:00 und 23:00 Uhr erfolgen. Die Zieladresse lautet: Leonardo-Campus 11, Münster. Am Samstag, 1. Dezember, muss die Anreise bis 9:30 Uhr erfolgen. Das Ziel ist: Fliednerstraße 21, Münster. CHECK-IN: Die Ausgabe der Startunterlagen und Kontrolle der Startberechtigungen erfolgt am Samstag von 9:30 bis 10:30 Uhr direkt in der Sporthalle, Fliednerstraße 21, Münster. Mitzubringen sind: Aktuelle Studierendenausweis/Immatrikulationsbescheinigung, amtlicher Lichtbildausweis, aktuelles ärztliches Attest über Boxtauglichkeit.
Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 HAFTUNG: Die Teilnahme an der adh-Trophy Sportboxen 2019 erfolgt auf eigenes Risiko. Von Veranstalter und Ausrichter wird keinerlei Haftung für Schä- den jeglicher Art übernommen. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen und für abhanden ge- kommene Gegenstände. Mit der Anmeldung erklären alle Teilnehmenden verbindlich, dass gegen ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sie einen ausreichenden Trainingszustand haben. Die Teilnehmenden sind damit ein- verstanden, dass sie aus dem Turnier genommen werden können, wenn sie ge- gen die Wettkampfordnung verstoßen oder Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen. Gerichtsstand ist Münster (Westfalen). gez. Markus Regele gez. Jörg Verhoeven Disziplinchef Boxen im adh Leiter Hochschulsport Münster
ANMELDUNG (2 Seiten) adh-Trophy Sportboxen 2019 in Münster Bitte bis Donnerstag, 22. November 2018 (12:00 Uhr), per Fax: 0251 83-32164 oder E-Mail: wettkampfsport@uni-muenster.de Rechnungsadresse Hochschule: ........................................................................................ ........................................................................................ ........................................................................................ adh-Mitglied: Ja Nein Straße: ........................................................................................ PLZ/Ort: ........................................................................................ Ansprechpartner: ........................................................................................ Telefon: ........................................................................................ E-Mail: ........................................................................................ Teamverantwortlicher/Betreuer vor Ort Ansprechpartner: ........................................................................................ Telefon: ........................................................................................ E-Mail: ........................................................................................
Verbindliche Anmeldung Wir nehmen mit ……………… Athlet/en an der adh-Trophy Sportboxen 2019 teil. Es können maximal sechs Boxer/innen pro Hochschule/Wettkampfgemeinschaft gemeldet werden. Geschlecht Gewicht Vorname Name (w/m) (kg) 1 2 3 4 5 6 Es wird/werden ……………… Person/en am Freitag und/oder ……………… Person/en am Samstag in der Sporthalle übernachten. Meldegeld und Übernachtungskosten werden den meldenden Hochschulen in Rechnung gestellt. Bei Nichtmitgliedshochschulen müssen Meldegeld und Übernachtungsgeld bis zum Meldeschluss per Überweisung eingegangen sein. Die Kontoverbindung wird nach Eingang der Meldung mitgeteilt. Mit dieser Anmeldung ist die korrekte Rechnungsadresse anzugeben. Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit meiner Angaben und bestätige die Kenntnisnahme der Ausschreibung zur adh-Trophy Sportboxen 2019. ......................................................... ......................................................... Ort/Datum Unterschrift/Stempel Hochschulsport/Sportreferat
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