Stand 30.10.2020 - Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
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INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 3 Zuordnung der Ampelstufen 4 Testkonzept 5 Testkonzept - PoC-Antigen-Tests / PCR-Tests 6 Testkonzept - Welche Person wird getestet 7 Testkonzept - Organisation 8 Testkonzept - Vorbereitung und Durchführung 9 Testkonzept - Unterschrift und Quellen 10 Testkonzept - Vorlage Muster-Testkonzept vom Land SH 11 Testkonzept - Beispielhafte Vorlagen 12 Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens 14 Krankenhäuser / Kliniken 15 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH 16 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH - Aufnahme von Patient:innen 16 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH - Besuchsregeln allgemein 17 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH - Besuchsregeln speziell 18 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH - Verlassen der Einrichtung 20 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH - Angeboten für Bewohner:innen 21 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH – Ext. Lieferant:innen / Dienstleistungen 22 Hospiz 23 Hospiz - Besuchsregeln speziell 23 Hospiz - Externe Lieferant:innen / Dienstleistungen 24 Tages- / Tagesförder- / Werkstätten 25 Tages-/Tagesförder-/Werkstätten - Allgemeines 25 Tages-/Tagesförder-/Werkstätten - Angebote/Ext. Lieferant:innen/Dienstleistungen 26 Tagespflege 27 Tagespflege - Allgemeines 27 Tagespflege – Ext. Lieferant:innen / Dienstleistungen 28 Ambulante Pflege 29 Rettungsdienst / Krankentransport 30 Glossar 31 Beispielhafte Vorlagen 32
Vorwort Lübecker Ampel System (L.A.S.) (Stand 30.10.2020) Strukturierung der Maßnahmenpläne für den Pflege-, Eingliederungs- und Gesundheitsbereich im Rahmen der COVID-19-Pandemie in Lübeck Autor:innen in alphabetischer Reihenfolge: Prof. Dr. Katrin Balzer, Sektion Forschung u. Lehre in der Pflege, Institut für Sozialmedizin u. Epidemiologie, Universität zu Lübeck Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Andreas Bobrowski, KVSH Lübeck, Berufsverbband Deutscher Laborärzte e.V. Bruno Böhm, Beirat für Senior:innen in der Hansestadt Lübeck Doreen Boniakowsky, Wohnen und Pflege für Senior:innenen u. pflegebedürftige Menschen, Vorwerker Diakonie Mandy Eichberg, Pflegezentrum Nazareth gGmbH Katrin Eilts-Köchling, Palliativnetz Travebogen, Netzwerk Ethikarbeit in Lübeck und Umgebung, Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein Andreas Fenker, Seniorenzentrum Traveblick GmbH Sebastian Heinlein, Palliativnetz Travebogen, Netzwerk Ethikarbeit in Lübeck und Umgebung, Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein Dr. med. Jörg Metzner, Zentrale Notaufnahme, Sana Kliniken Lübeck GmbH Priv.-Doz. Dr. med. Dipl.-Kfm. Alexander Mischnik, Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck Martina Preuß, ZE Interne Krankenhaushygiene UKSH Campus Lübeck Dr. med. Sylvia v. Radetzky, Lübecker Hospizbewegung e.V. George D.R. Robbers, Pflegezentrum Nazareth gGmbH Sabrina Roedszus, Erika-Gerstung-Haus, DRK Schwesternschaft Lübeck Julia Schiffner, Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck Stephanie Wullf, Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein Die COVID-19-Pandemie fordert ein ständiges Abwägen zwischen dem Infektionsschutz auf der einen Seite und der Lebensqualität auf der anderen Seite. Bewohner:innen in Pflegeheimen sollten von den Öffnungen für die Bevölkerung profitieren. In Einrichtungen lässt sich die Selbstgefährdung aber nicht von der Fremdgefährdung trennen. Gesundheits-einrichtungen tragen Verantwortung für eine vulnerable Bevölkerungsgruppe. Ein Teil dieser Menschen kann eigen-verantwortlich entscheiden, ein weiterer Teil nicht. Sowohl die Bürger:innen, als auch die Gesundheitseinrichtungen benötigen Unterstützung im Umgang mit der Pandemie und sich rasch ändernden Inzidenzahlen. Eine klare und verbindliche Struktur für die Bevölkerung und die Versorgenden unterstützt und erleichtert den Umgang. Mithilfe eines Ampel-Prinzips werden die Maßnahmenpläne für den Pflege-, Eingliederungs- und Gesundheitsbereich im Rahmen der COVID-19-Pandemie in der Hansestadt Lübeck transparent und einheitlich dargelegt. Das Lübecker Ampelsystem (L.A.S.) bedarf der fortlaufenden Reflexion und Aktualisierung. Stand 30.10.2020
Zuordnung der Ampelstufen DIE ANGABEN DES LÜBECKER AMPELSYSTEMS (L.A.S.) Basieren auf aktuellen im Konsens gefundenen Empfehlungen, gestützt durch stetige Recherche (RKI, LVO, wissenschaftliche Studien, Fachgremium) Werden laufend aktualisiert und angepasst Allgemeine Landesverordnung und Erlasse in der aktuellen Fassung, Corona-Bekämpfungsverordnung in der aktuellen Fassung, Quarantäne-Verordnung für Reiserückkehrende in der aktuellen Fassung LINK Rechtsverordnung zur verpflichtenden Testung des Bundes LINK Aktuell geltenden RKI-Vorgaben LINK Krankenhäuser, Kliniken: DIVI-Register LINK Einrichtungen der Pflege und Eingliederung, inkl. Werkstätten: Handlungsleitfäden des Landes S-H LINK S1-Leitlinie Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe während der Covid-19- Pandemie (Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft 2020) LINK Corona-Warn-App: Freiwillige App Bei Anzeige eines Risikokontaktes (einer Warnung) freiwillige Kontaktaufnahme mit Hausärzt:in / Gesundheitsamt, freiwillige Testung AMPELFARBE Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Übertragbarkeit: 7-Tage-Inzidenz Quellensuche / Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten / Auslastung des Gesundheitsamtes / Ermittlung von Clustern Festlegung und Aktualisierung der Ressourcen im Gesundheitswesen: Auslastung v.a. der Beatmungsplätze in den Ampelfarbe durch ein Fachgremium Kliniken Cluster Süd-Ost Rate der positiven Tests zur Gesamtanzahl der Tests in Schleswig-Holstein LINK Vorhandene Labortestkapazitäten Ziel: Begründete Abwägung zwischen Infektionsschutz und Lebensqualität Infektions- Lebens- schutz Infektions- Lebens- qualität Lebens- schutz qualität Infektions- qualität schutz Stand 30.10.2020
Testkonzept - zur Umsetzung der Nationalen Teststrategie zur Anwendung von Antigen-Tests in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und EGH INHALTSVERZEICHNIS POC-ANTIGEN-TESTS / PCR-TESTS WELCHE PERSON WIRD GETESTET ORGANISATION VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG UNTERSCHRIFT UND QUELLEN VORLAGE MUSTER-TESTKONZEPT VOM LAND SH BEISPIELHAFTE VORLAGEN Stand 30.10.2020
Testkonzept TESTKONZEPT – POC-ANTIGEN-TESTS / PCR-TESTS Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Ziel: Schnelle Infektionserkennung, die Verhinderung einer Verbreitung SARS-CoV-2 in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Allgemein Antigen-Schnelltests SARS-CoV-2: Der Test basiert auf dem Nachweis von SARS-CoV- 2-Eiweißen. Die einfachere Auswertung eines Antigentests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors. Personen, die in den letzten zehn Tagen mindestens 15 Minuten ununterbrochen engen Kontakt zu einer Coronavirus SARSCoV-2 infizierten Person hatten. Wie zum Beispiel Gemeinsamer Haushalt, räumliche Nähe bei Feiern / Freizeit / Sport, beengte PCR Test IMMER, bei Raumsituation. Kontaktpersonen Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die „Corona-Warn-App“ des RKI eine nachgewiesenermaßen SARS- Warnung erhalten haben CoV2-Infizierter Bewohner:innen, Patienten, Mitarbeiter:innen, wenn in den letzten zehn Tagen eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der Einrichtung infizierte Person festgestellt wurde Das zuständige Gesundheitsamt kann hierfür eine Ausnahme machen Symptomatische Personen PCR Tests in der amb. und stat. Kontext von Ausbruchsgeschehen Pflege und EGH Möglichst bei Aufnahme in eine medizinische Einrichtung Alle symptomlosen Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen mit direktem Bewohnerkontakt, PoC-Antigen Schnelltest Besuchende die nicht der „in dem PCR-Test“ Block aufgelistet sind. (Wer wird getestet) Beim Vorliegen der Symptome, die mit einer Covid-19-Infektion vereinbar sind, muss durch das behandelnde ärztliche Personal ein Verdacht auf die oben genannte Infektion ausgeschlossen werden. Dann kann ein Antigen-Test durchgeführt werden. Es werden nur Tests genutzt nach der Liste Antigentests des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nach aktuellem Stand (BfArM) LINK. Anforderungen an den PoC- Geschlossenes System (bei nicht geschlossenen Systemen ist eine Mikrobiologische Antigen-Schnelltest Sicherheitswerkbank der Klasse2 bei der weiteren Probenbearbeitung/Analyse notwendig) Stand 30.10.2020
Testkonzept TESTKONZEPT – WER WIRD GETESTET Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Zustimmung der zu testenden Person oder der gesetzlichen Betreuung / Vorsorgebevollmächtigte liegt vor. IMMER Bei leichten grippalen Symptomen (Schnupfen, Halsschmerzen) ohne konkreten COVID-19 Verdacht. Externe Mitarbeiter:innen: (z.B. Therapeut:innen, rechtliche Betreuer:innen, Handwerker:innen, Frisör:innen, Zeitarbeit) Personal in der Regel: Personal in der Regel: Screening-Konzept der Einrichtung 1 2 1 2 Stichprobenartig bei wöchentlich (Auswahl wöchentlich (Auswahl Wenn sich kein COVID- Personal, ankreuzen) ankreuzen) 19-Fall in den Bewohner:innen/ Bewohner:innen/ Bewohner:innen/ Einrichtungen befindet Patient:innen, Patient:innen Patient:innen Wenn kein Kontakt zu Besucher:innen stichprobenartig stichprobenartig einem nachgewiesenen Besucher:innen Besucher:innen COVID-19-Fall bestand stichprobenartig immer (1x pro Woche) Testung von asympt. Personal (mit direktem Bei Beginn neues Beschäftigungsverhältnis vor Tätigkeitsaufnahme (inkl. einmaliger Kontakt zu Wiederholungstestung) Bewohner:innen) Testung von asympt. Bei Aufnahme wenn PCR Kapazität nicht ausreicht (inkl. einmaliger Wiederholungstestung) Bewohner:innen Testung von asympt. Die getesteten Besucher:innen werden in einer Liste geführt. Besucher:innen Anzahl Bewohner:innen/Patient:innen ______________ 300 Vorhaltung Anzahl PoC- x 10 amb. Einrichtung. x 20 = stat. Einrichtung Antigen Schnelltests = Anzahl Test in Reserve pro Monat ____________________ 6000 Vorhaltung PSA 3 Anzahl PSA in Reserve pro Monat __________________ Stand 30.10.2020
Testkonzept TESTKONZEPT - ORGANISATION Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Schulungen für Personal bezüglich Abstrichtechnik Zeiten für wöchentliche Testung der Zielgruppen einplanen und Vorhaltung von Kapazitäten Testmöglichkeiten auch am Wochenende einplanen – Wochentage und Wochenenden sind Testplanung mit geschultem Personal besetzt. Zeiten für Testungen in die Besuchsplanung aufnehmen (ca. 15 – 20 min) Im Ambulanten Bereich Routenplanung für die Testung vorbereiten Untersuchungsraum im Stationären Bereich Die Untersuchung wird im Raum: Zelt im Außenbereich durchgeführt. Der Raum ist mit ausreichender Menge wie folgt ausgestattet: Händedesinfektionsmittelspender Ablagefläche (desinfizierbar) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Flächendesinfektionsmittel Geschlossene Abfallbehälter Der Raum hat die Möglichkeit zum Lüften Ventilatoren, Kühlgeräte sind während der Testungen ausgeschaltet. Räumlichkeiten Wartezimmer/-bereiche im Stationären Bereich für Besuchspersonen sind folgender- maßen geregelt: Bewohner:innen-Zimmer Bei der Untersuchung im Bewohner:innenzimmer wird darauf geachtet, dass eine Umgebungskontamination vermieden wird. Bei der Untersuchung im Bewohner:innenzimmer wird folgendes bereitgestellt: desinfizierbares Tablett/Behälter Händedesinfektionsmittel (Kittelflasche) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Müllbeutel (siehe Abfallentsorgung) Antigen Schnelltests werden ausschließlich durch geschultes Personal durchgeführt. Das betreffende Personal ist von einer medizinisch kundigen Person: Frau Dagmar Köhler (FÄ für Allgemeinmediz Qualifizierung / dokumentiert geschult worden. Die Herstellervorgaben sind dabei zu berücksichtigen. Anforderungen Nach der Schulung darf das geschulte Personal PoS-Antigen Schnelltests in der Einrichtung Personal durchführen. Die persönlichen Daten und Schulungsnachweise des geschulten Personals sind dokumentiert. Schulung MUSS NOCH INHALTLICH GEFÜLLT WERDEN Stand 30.10.2020
Testkonzept TESTKONZEPT – VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Zustimmung der zu testenden Person oder der gesetzlichen Betreuung / Vorsorgebevollmächtigte liegt in Schriftform vor. Das durchführende Personal ist mit den Herstellervorgaben vertraut. Vorbereitung: Händedesinfektion Unterlage (Ablagemöglichkeit) desinfizieren und Einwirkzeit beachten Abstrich Röhrchen mit Tupfer und Reagenzträger auf desinfizierte Fläche ablegen Vorbereitung des Testes Händedesinfektion Persönliche Schutzausrüstung (PSA) anlegen: mind. FFP2 Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske, Handschuhe, vorne durchgehend geschlossener Schutzkittel, dicht schließende Schutzbrille oder Visier (an der Stirn dicht aufsitzendend und über das Kinn hinausgehend). − Hinweise Anlegen PSA für den stationären Bereich LINK − Hinweise Anlegen PSA für ambulanten Bereich LINK1 LINK2 ACHTUNG: bei Kontamination der PSA ist sie zu wechseln (Gefahr der Kontamination der Umgebung!) Mund der Testperson soll vor dem Abstrich nicht ausgespült werden. Mund der Testperson muss weit geöffnet sein. Kopfhaltung siehe unten. Durchführung des Rachen- oder Nasopharyngeal- und/oder Oropharyngeal-Abstriches erfolgt nach Herstellerangaben Wichtig: Streichen Sie mit dem Tupfer mehrfach über den hinteren Teil des z.B. Racheninnenraums. Nutzen Sie einen Mundspatel zur Kontrolle der Zunge!! Durchführung des Tests Entsorgung des Abstrichtupfers, des -Röhrchens und Reagenzträgers (siehe Abfallentsorgung) Handschuhe ausziehen Händedesinfektion durchführen Nach Beendigung der Tests: PSA ablegen Hände desinfizieren Raum für 5-10 Minuten lüften Die PSA ist bei Durchfeuchtung oder Kontamination sofort zu wechseln. Stand 30.10.2020
Testkonzept TESTKONZEPT – VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Flüssige Abfälle (Abstrichmedien) sind einer geeigneten Inaktivierung zuzuführen oder werden nach Abfallschlüssel 18 01 03 entsorgt. Nicht flüssige Abfälle (Transferpipette und Testeinheit) werden nach Abfallschlüssel 18 01 04 entsorgt. Abfallentsorgung Spitze/Scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu entsprechend der ABAS- sammeln und zu verpacken Empfehlung Abfälle werden in flüssigkeitsdichten und reißfesten Plastiksäcken gesammelt. Nach der Testung wird dieser verschlossen und in einen zweiten Müllsack verpackt (Doppelsackmethode). Anschließend kann dieser dem Hausmüll zugeführt werden. Bewohner:innenzimmer: Abfall wird aus dem Bewohner:innenzimmer verschlossen nach der Doppelsackmethode, herausgenommen und entsorgt. Auf die Vermeidung der Umgebungskontamination ist zu achten Dokumentation im Rahmen des Selbstscreenings/Monitorings Dokumentation Positives Testergebnis: zusätzlich unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt und Testergebnis Veranlassung PCR Testung Pflegezentrum Nazareth gGmbH 23.10.2020 Lübeck, den _________________ -HaS- Straße Beantragt durch die Einrichtung: _________________________________________________ PLZ, Ort Lübeck, den:_________________ Genehmigt (Gesundheitsamt): _________________________________________________ Quellen: • Bundesministerium für Gesundheit: Nationale Teststrategie vom 15.10.2020 Online unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html • Bundesministerium für Gesundheit: Hilfestellung zur Erstellung eines Testkonzepts zur Testung auf SARS-CoV-2 für ambulante und stationäre Pflege- einrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag von Oktober 2020 mit 2020-10-16 Anlage 2-5 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege • Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein: Informationen zur praktischen Umsetzung der Antigen-Tests nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Schleswig-Holstein vom 19.10.2020 • Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein: Muster-Testkonzept zur Umsetzung der Nationalen Teststrategie (Coronavirus-Testverordnung – TestV) zur Anwendung von Antigen-Testsin der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und EGH vom 27.10.2020 • Empfehlung des ABAS zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2, Beschluss 6/2020 des ABAS vom 1. Oktober 2020 • Hygenia Mustertestkonzept Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 gemäß der Coronavirus-Testverordnung – TestV vom 15.10.2020 Stand 30.10.2020
Vorlage Muster-Testkonzept vom Land SH Muster-Testkonzept zur Umsetzung der Nationalen Teststrategie (Coronavirus-Testverordnung – TestV) zur Anwendung von Antigen-Tests in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und EGH1 Antigen-Tests können in bestimmten Situationen angewendet werden, um niedrigschwellige Testungen, z.B. bei der beruflichen Tätigkeit, im Sinne einer Vortestung zu ermöglichen. Aufgrund der geringeren Genauigkeit von Antigen-Tests ist der Einsatz dieser Tests nur unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen. Unter Berücksichtigung dieser Punkte, empfiehlt das Land Schleswig-Holstein folgende Anwendung von Antigen-Tests: 1. Regelmäßiges 1-2 wöchentliches Personal-Screening als Vortestung in Situationen, in denen sich kein COVID-19-Fall in der Einrichtung befindet und kein Kontakt zu einem nachgewiesenermaßen Infizierten bestand. 2. Stichprobenartiges Testen von Bewohner*innen in Situationen, in denen sich kein COVID-19-Fall in der Einrichtung befindet und kein Kontakt zu einem nachgewiesenermaßen Infizierten bestand. 3. Testen von Besucher*innen in Situationen, in denen eine Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz >50/ 100.000 vorliegt. Die Testung von Besuchern sollte dann erfolgen, wenn Tests verfügbar sind, die keinen Rachenabstrich erfordern. Entsprechend dieser Empfehlung des Landes werden in der Einrichtung/ im Unternehmen Name der Einrichtung/ des Unternehmens: folgende Anzahl an Antigen-Tests zur Vermeidung des Eintrags und zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV2 durchgeführt Wöchentliche/ 2-wöchentliche routinemäßige Testungen des Personals (Auswahl markieren/unterstreichen), nur wenn Aktuell kein COVID-Fall in der Einrichtung Aktuelle Anzahl Personal in KW: : Anzahl Testungen: Stichprobenartige Testungen bei ausgewählten Bewohner*innen/Nutzer*innen in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand, nur wenn Aktuell kein COVID-19-Fall in der Einrichtung Aktuell Testungen geplant/ aktuell Testungen nicht geplant (Auswahl markieren/unterstreichen) Aktuelle Anzahl Bewohner*innen/Nutzer*innen: Anzahl Testungen bei ausgewählten Bewohner*innen/ Nutzer*innen: Testungen bei Besucher*innen bei Überschreitung einer Inzidenz von 50/ 100.000 im Kreisgebiet/in der kreisfreien Stadt Inzidenzüberschreitung liegt vor Aktuelle Inzidenz Kreis/ kreisfreie Stadt: Anzahl geplanter Testungen: Es wird bestätigt, das geschultes Personal zur Testdurchführung eingesetzt wird bei positiven Testergebnissen das örtliche Gesundheitsamt informiert wird und eine PCR-Testung veranlasst wird. Datum: Unterschrift: _______________________________________________________ 1 Gilt auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie (teil-)stationäre und ambulante Angebote in der EGH (insbes. Wohneinrichtungen, Tagesstätten, Tagesförderstätten Werkstätten und Frühförderung) Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein: Muster-Testkonzept zur Umsetzung der Nationalen Teststrategie (Coronavirus-Testverordnung – TestV) zur Anwendung von Antigen-Testsin der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und EGH vom 27.10.2020 Sachstand: 23.10.2020/ MSGJFS, VIII 403, VIII 22, VIII 24 Stand 30.10.2020
Vorlage Einwilligungserklärung EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR ANTIGEN-SCHNELLTEST AUF SARS-CoV-2 Bewohner:in/ Patient:in* Mitarbeiter:in* Besucher:in Dienstleister/ Andere:_______________________ ______________________________________________ __________________ Name, Vorname geboren am Der Unterzeichner ist mit der individuellen bzw. regelmäßigen Antigen-Schnelltestung auf SARS-CoV-2 für die oben aufgeführte Person einverstanden. Die Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 werden durch das geschulte Personal der Einrichtung ______________________________________________________________________________ durchgeführt. (Nachfolgend Einrichtung genannt) Bei oben aufgeführter Person trifft folgendes zu: Bluterkrankheit Abstrich ist nur im Rachenraum durchzuführen Einnahme gerinnungshemmender Arzneimittel (z.B. Marcumar, ASS) Abstrich ist nur im Rachenraum durchzuführen KEINE Bluterkrankheit bzw. Einnahme von gerinnungshemmenden Arzneimitteln Abstrich in Nasen- und/oder Rachenraum möglich Die Kosten der Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 werden von der Einrichtung ausgelegt und wenn möglich durch andere Institutionen refinanziert. Bei einem positiven Ergebnis: Der Unterzeichner ist damit einverstanden, dass das Testergebnis der oben aufgeführten Person zur Nachtestung mittels PCR- Test an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird. Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Auswertung meiner Daten zu Zwecken der Infektionsverfolgung im Rahmen der durch SARS-CoV-2 verursachten Pandemie durch die Einrichtung einverstanden. Ohne meine Zustimmung werden meine Daten nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung ist zeitlich auf die Dauer der durch SARS-CoV-2 verursachten Pandemie begrenzt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden. ______________________________ ________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Bewohner:in/ Patient:in, Mitarbeiter:in:, Besucher:in: oder gesetzliche Vertretung *Es entstehen keine Nachteile, wenn diese Einwilligung nicht erteilt wird. Stand 30.10.2020
Liste zur täglichen Erhebung von Erkältungssymptomen und Abwesenheiten bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der COVID-19 Pandemie OE: Organisationseinheit (Wohnbereich, Abteilung, Station, o.ä.): Woche (von-bis): Vorlage Monitoring Stand 30.10.2020 1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Pflegerinnen/ Pfleger, Reinigungskräfte, Servicepersonal, Ärztinnen und Ärzte der Einrichtung bzw. Hausärztinnen und Hausärzte inkl. Ihrer medizinischen Fachangestellten, Technisches Personal, Handwerker, Hausmeister) und alle weiteren die regelmäßig in die Einrichtung kommen inkl. ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger 2) Symptome: Fieber, Husten, Schnupfen, Kurzatmigkeit / Atemnot, Halsschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, verstopfte Nase, Fehlen von Geruchs- und Geschmackssinn, Muskel- und Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Konjunktivitis, Hautausschlag, Apathie, Somnolenz
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens ALLGEMEIN Monitoring der zu betreuenden Personen (Bewohner:innen / Hospizgäste / Patient:innen / Werkstattmitarbeiter:innen /zu Pflegende im häuslichen Umfeld) Selbstscreening des Personals (tgl. Beobachtung entsprechend Monitoring) Testkonzept ist zu berücksichtigen Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht Abstandsgebot IMMER Maskenpflicht gemäß Vorgaben des LAS und Glossar Visiere sind nur zusätzlich zu benutzen, gelten aber nicht als Ersatz für eine Alltagsmaske Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß Stoßlüften durch weit geöffnete Fenster Auswahl Mund-Nasen-Schutz / FFP 2 für Personal laut RKI, BGW und entsprechend §4 der Biostoffverordnung (Einrichtungen der Pflege und EGH mit Pflegetätigkeit) Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Personaleinsatzplanung Bereichsübergreifend Möglichst bereichsbezogen Bereichsbezogen Einsatz von Auszubildenden Ja Ja Ja, für Auszubildende / anderen Praktikant:innen → MONITORING DER ZU BETREUENDEN PERSONEN (Bewohner:innen / Gäste / Patient:innen / Werkstattmitarbeiter:innen / Zu Pflegende) → SELBSTSCREENING DES PERSONALS (siehe Glossar) Thema / Stufe GRÜN GELB ROT IMMER 1 x täglich durch geschultes Personal Fieber (siehe Glossar) Husten Hauptsymptome, die einmal Kurzatmigkeit täglich erfasst werden Halsschmerzen müssen Schnupfen Störung des Geruchs- und/oder d. Geschmackssinns Durchfall Erhöhte Atemfrequenz (>25/min.) Übelkeit/Erbrechen Muskel-und Gelenkschmerzen Weitere Symptome die Appetitlosigkeit Kopfschmerzen erfasst werden müssen, Gewichtsverlust Konjunktivitis wenn sie vorliegen Verstopfte Nase Hautausschlag Sauerstoffsättigung
Krankenhäuser / Kliniken ALLGEMEIN Interne Kliniksteuerung über Krankenhauseinsatzleitung (KEL), Koordination im Klinik-Cluster Süd-Ost, COVID-19-Versorgung in abgegrenzten Bereichen (Notaufnahme, Isolierstation, Intensivstation) IMMER Ressourcenfreihaltung in COVID-19-Bereichen Notfallaufnahmen immer gemäß vorhandener Strukturen möglich Bei Ausbruchsgeschehen: Maßnahmenfestlegung durch Sozialministerium, Klinik- Cluster Süd-Ost und Gesundheitsamt Routine-Hygienemaßnahmen gemäß der Hygienestandards der Kliniken Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Ressourcenfreihaltung Ja Ja Ja Notfallaufnahmen Ja Ja Ja Nein, Ja Elektivaufnahmen Ja gemäß Festlegungen der ressourcenabhängig Klinikleitungen Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen AUFNAHME VON PATIENT:INNEN Neu- und Wiederaufnahmen immer möglich Bei COVID-19 Erkrankten oder Patient: innen mit Symptomen gilt: 14 Tage Quarantäne oder 2x negative Testergebnisse IMMER Versorgung COVID-19-Erkrankter vor Ort in der Pflegeeinrichtung nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Bei Ausbruchsgeschehen Maßnahmenfestlegung durch das Gesundheitsamt Thema / Stufe GRÜN GELB ROT negativer COVID-19-PCR Test PCR Test Ärztliches Attest oder – bei verlängerter frei von COVID-19 Ärztliches Attest Auswertungszeit zur frei von COVID-19 Überbrückung Antigen- oder Schnelltest Bestätigung, dass oder Bewohner:innen in COVID - Bestätigung, dass Nachweis: frei von COVID-19 19 freiem Bereich gelegen Bewohner:innen in COVID - Beobachtungsphase in der haben 19 freiem Bereich gelegen Einrichtung: haben Intensives 48h-Monitoring oder und negativer COVID-19-PCR Test Kontaktreduzierung in der Beobachtungsphase in der Einrichtung Einrichtung: Intensives 48h-Monitoring Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen BESUCHSREGELN ALLGEMEIN Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Vorliegendes Hygienekonzept der Einrichtung Belüftung von Innenräumen mindestens 10 Minuten nach jedem Besuch Sonderregelungen bei besonderen Ereignissen (z.B. Geburtstage) in Absprache mit IMMER der Einrichtung und ggf. dem Gesundheitsamt möglich KEIN Besuch von Reiserückkehrenden aus in- und ausländischen Risikogebieten. Informationen unter LINK 1 und LINK 2 Terminvereinbarung im Vorfeld Erhebung der Besuchsdaten (Angabe zur eigenen Symptomfreiheit sowie im Umfeld, Aufenthalte in Risikogebieten, Kontaktdaten, Besuchszweck, Dauer, Bestätigung mit Unterschrift) Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Einrichtung Einhalten der Husten-Nies-Etikette Bei Erstbesuch Einweisung in Hygienekonzept durch geschultes Personal und Besuchsbegleitung Besuchsregelungen allgemein Sonderregeln bei ethisch-sozial besonders bedeutsamen Anlässen nach Einschätzung der Leitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt (z.B. Geburtstag, Bewohner:in in den letzten Lebenswochen und Tagen, Sterbebegleitung, psychosoziale Belastungssituation durch die Isolation, Hochzeit, Tierkontakte, Überbringung von schlechten Nachrichten (z.B. Todesfall in der Familie) o.ä.) 1 Begleitperson von Besuchenden bei Unterstützungsbedarf der besuchenden Person In Mehrbettzimmern dürfen nur die Besuchende und die besuchte Person anwesend sein Mindestabstände sind im Verhältnis zur Raumgröße einzuhalten Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen BESUCHSREGELN KONKRET Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung (Ausführliches siehe Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche Testkonzept) Alltagsmaske für Besuchende und nach Möglichkeit für Besuchte Alltagsmaske für o In der Einrichtung von Besuchende und nach Besuchenden ständig zu Möglichkeit für Besuchte tragen o In der Einrichtung von Besuchenden ständig zu Ausschließlich o Kann im Mund-Nasen-Schutz tragen Medizinischer Mund- Bewohner:innenzimmer Nasen-Schutz (dreilagig) bei mehr als 1,5m Abstand o Kann hinter einer Plexiglas- abgenommen werden Trennwand im o Kann hinter einer Besuchsraum abgenommen Plexiglas-Trennwand im werden Besuchsraum abgenommen werden Ja, Ja, Besuch / Betretung erlaubt Ja Dauer ressourcenabhängig Dauer ressourcenabhängig Besuch über Sicht aus dem Ja Ja Ja Fenster Besuch im Besuchsraum Ja Ja Ja Ja, bei Einhaltung der Hygieneregeln Ja, im Einzelzimmer Besuch im Zimmer Ja bei Einhaltung der Nein, Hygieneregeln im Doppelzimmer Ausnahme: medizinische / sozial-ethische Gründe Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen BESUCHSREGELN KONKRET Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Anzahl Besuchende im 1 benannte konstante 2 Personen 1 Person Innenraum pro Bewohner:in Person Abstandsgebot Abstandsgebot Abstandsgebot Anzahl Besuchende im 4 Personen 2 Personen 1 benannte konstante Außenbereich Person Besuchende aus Ja, Ja, Nein, unterschiedlichen Haushalten abhängig von Ressourcen 1 Person aus einem anderen bei Ausnahme: engster auch im Wechsel möglich sowie LVO Haushalt Kreis Kontakte, Hilfen nach Hygieneregeln Nein, Ja Ja nur bei Ausnahme Ermöglichte Besuchsdauer bei Min. 30 Minuten und max. Min. 30 Minuten und max. 2h Min. 30 Minuten Bewohner:innen 2h pro Besuchstag pro Besuchstag Häufigkeit der Besuche pro Ressourcenabhängig Ressourcenabhängig 1 x pro Woche Woche Alltagshilfe mit Körperkontakt Nein, Ja Ja nach Hygieneregeln nur bei Ausnahme Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH VERLASSEN DER EINRICHTUNG (PRIVAT) Mit oder ohne Besuch möglich Minimierung der Fremdgefährdung durch präventive Testung / Quarantäne bei Unsicherheit IMMER Fähigkeit Hygieneregeln einzuhalten (selbst oder mithilfe der Begleitung) Bei Unsicherheit in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln Selbstisolierung 14 Tage oder möglichst Kontaktreduzierung in der Einrichtung Testkonzept ist zu berücksichtigen Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Alltagsmaske, wenn Abstand von 1,5m Alltagsmaske, Ausschließlich nicht eingehalten werden wenn Abstand von 1,5m Mund-Nasen-Schutz Medizinischer Mund- kann (in Ausnahme Tragen nicht eingehalten werden Nasen-Schutz (dreilagig) der Alltagsmaske nur durch kann Begleitperson) Unter Einhaltung der AHA-A-L Regeln – gegebenenfalls mit personeller Unterstützung bei z.B. Ja Ja Ja körperlichen oder geistigen Einschränkungen Nutzung der Infrastruktur und Empfehlung: Dringliche Empfehlung: Sehr dringliche Empfehlung: Kontakt zu Dritten (Gastronomie, kein Kontakt zu Dritten kein Kontakt zu Dritten kein Kontakt zu Dritten Öffentliche Verkehrsmittel, u.a.) Auch über Nacht Ja Ja Ja 2 x Antigen-Schnelltest im In der Regel 1 x Antigen- Abstand von 48h Schnelltest nach Rückkehr Beobachtungsphase: Beobachtungsphase: Beobachtungsphase: Intensives 48h-Monitoring Testung nach Verlassen über Nacht Intensives 48h-Monitoring Intensives 48h-Monitoring und Bei Ablehnung möglichst Selbstisolierung 14 Tage Kontaktreduzierung in der oder möglichst Einrichtung Kontaktreduzierung in der Einrichtung Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH ANGEBOTE FÜR BEWOHNER:INNEN Einhaltung der Hygieneregeln Abstandsgebot Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß IMMER Testkonzept ist zu berücksichtigen Einzelangebote möglich Verlassen der Einrichtung (Therapeutisches Angebot) möglich Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Gemeinsames Essen mit 1,5 Meter Bereichsübergreifend Bereichsbezogen Bereichsbezogen Abstand Nach Möglichkeit Mund- Alltagsmaske, wenn Alltagsmaske, wenn Nasen-Schutz Mund-Nasen-Schutz Abstand von 1,5m nicht Abstand von 1,5m nicht (dreilagiger eingehalten werden kann eingehalten werden kann Medizinischer Mund- Nasen-Schutz) Ja, Gruppenangebot mit 1,5 Meter Ja, Ja, feste Kohorte Abstand je nach Größe bereichsübergreifend bereichsbezogen (max. 10 Personen) Aufenthalt im Freien auf eigenem Ja, Ja, Ja, Gelände bereichsübergreifend bereichsbezogen bereichsbezogen Ja, Ja, Ja, bereichsübergreifend, Gegenseitiges Besuchen erlaubt bereichsbezogen, bereichsbezogen, Körperkontakt nach Körperkontakt vermeiden Körperkontakt vermeiden Hygieneregeln möglich Nutzung der Infrastruktur (Bus / Empfehlung: Dringliche Empfehlung: Ja Cafés) Nein Nein Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH EXTERNE LIEFERANT:INNEN / DIENSTLEISTUNGEN Registrierung Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht Abstandsgebot und Alltagsmaske Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß Testkonzept ist zu berücksichtigen IMMER Bei verordneten Heilmittelerbringer:innen sind mehrere Dienstleistungen gleichzeitig in einem Bereich / Station möglich Ärztliche Visiten SAPV und Ambulante Hospizdienste mit Hygienekonzept Frisördienstleistungen / Fußpflege mit Hygienekonzept Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung (Ausführliches siehe Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche Testkonzept) Geschultes Ehrenamt mit Ja, Ja Ja Hygienekonzept bereichsbezogen Kosmetik mit Hygienekonzept Ja Ja Nein Ja, Heilmittelerbringung mit nach Anordnung. Ja Ja Hygienekonzept Außerhalb des Zimmers in Absprache mit der Leitung. Interdisziplinäres Nein, Ja Ja, Zusammenarbeiten nur in Ausnahme Betretung von Lieferfirmen Ja Ja Nein In die entsprechenden An einem fest definierten Anlieferung von Waren Direkt am Eingang Lagerräume Ort in der Einrichtung Stand 30.10.2020
Hospiz SPEZIELLE BESUCHSREGELUNG Besuch / Betretung immer erlaubt Besuch im Zimmer/Außenbereich ohne Beschränkung der Anzahl von Besuchenden und Besuchszeit Besuchende aus mehreren Haushalten auch im Wechsel möglich Besuchende tragen MNS in geschlossenen Räumen / bei Bewegung im Gebäude Alltagshilfe mit Körperkontakt nach Hygieneregeln IMMER Hygienekonzept (Alltagsmaske, MNS oder FFP 2, Abstand, Händehygiene, Belüftung von Innenräumen) Monitoring durch und Selbstscreening von Personal (siehe S. 14) Testkonzept ist zu berücksichtigen Datenerhebung mit Unterschrift (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in Risikogebieten) Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung (Ausführliches siehe Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche Testkonzept) Welche Mund-Nasen-Bedeckung für das Personal in der pflegerischen MNS MNS FFP 2 Versorgung? Händekontakt und kurze Umarmung nach Hygieneregeln Ja Ja Ja Stand 30.10.2020
Hospiz EXTERNE LIEFERANTEN / DIENSTLEISTUNGEN Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung (Ausführliches siehe Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche Testkonzept) Frisördienstleistungen/ Fußpflege Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske mit Hygienekonzept Heilmittelerbringung mit Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske Hygienekonzept Mehrere Dienstleistungen gleichzeitig in einem Bereich / Ja Ja Nein Station Ärztliche Visiten Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske SAPV und Ambulante Hospizdienste Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske mit Hygienekonzept Betretung von Lieferfirmen Ja Ja Nein In die entsprechenden An einem fest definierten Anlieferung von Waren Direkt am Eingang Lagerräume Ort in der Einrichtung Stand 30.10.2020
Tages- / Tagesförder- / Werkstätten ALLGEMEINES Bei vorliegendem Testkonzept ist es zu berücksichtigen Hygienekonzept (Alltagsmaske, Abstand, Händehygiene, Screening Personal und Beschäftigte, Belüftung von Innenräumen, Wegeleitsystem) Monitoring Personal (siehe S. 14) IMMER Datenerhebung (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in Risikogebieten, Bestätigung durch Unterschrift) Arbeitsstatus bestimmt die jeweils aktuelle Landesverordnung Schleswig- Holstein Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Alltagsmaske, Alltagsmaske, Nach Möglichkeit wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m Mund-Nasen-Schutz dreilagiger Medizinischer nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden Mund-Nasen-Schutz kann kann Betreute Aktivitäten / Ja Ja Ja Kohortenbildung Soziale, kulturelle und sportliche Ja unter Nein Nein Angebote Berücksichtigung LVO Stand 30.10.2020
Tages- / Tagesförder- / Werkstätten ANGEBOTE Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Teilnehmende Gruppen Möglichst identisch Möglichst identisch Ausschließlich identisch Personaleinsatzplanung Fester Personalstamm Fester Personalstamm Feste Personalzuordnung Abstand / Gruppenbildung im Bus analog Analog ÖPNV Analog ÖPNV Arbeitsbereich Fahrdienst (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für Fahrpersonal in Ein- und Fahrpersonal in Ein- und Beschäftigte und Ausstiegssituation) Ausstiegssituation) Fahrpersonal in Ein- und Ausstiegssituation) EXTERNE LIEFERANTEN / DIENSTLEISTUNGEN Registrierung Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht IMMER Abstandsgebot und Alltagsmaske Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Heilmittelerbringung mit Ja Ja Nur in Ausnahme Hygienekonzept Mehrere Dienstleistungen Ja Ja Nein gleichzeitig in einem Bereich Betretung von Lieferfirmen Ja Ja Nein In die entsprechenden An einem fest definierten Anlieferung von Waren Direkt am Eingang Lagerräume Ort in der Einrichtung Stand 30.10.2020
Tagespflege Allgemeines Testkonzept ist zu berücksichtigen Hygienekonzept (Alltagsmaske/MNS nach Vorgabe, Abstand, Händehygiene, Belüftung von Innenräumen) Monitoring Personal (siehe S. 14) Datenerhebung mit Unterschrift (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in IMMER Risikogebieten) Keine Aktivitäten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen Außenaktivitäten im geschützten Außenbereich unter Abstandswahrung Keine Beteiligung an Essenszubereitung Verlassen der Einrichtung möglich (Therapeutisches Angebot) Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung (Ausführliches siehe Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche Testkonzept) Alltagsmaske, Alltagsmaske, Ausschließlich wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m Mund-Nasen-Schutz Medizinischer Mund- nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden Nasen-Schutz (dreilagig) kann kann Ärztliches Attest negativer COVID-19-PCR frei von COVID-19 Test PCR Test oder oder – bei verlängerter Bestätigung, dass Ärztliches Attest Auswertungszeit zur Neuaufnahme mit Nachweis: frei Bewohner:innen in COVID - frei von COVID-19 Überbrückung Antigen- von COVID-19 19 freiem Bereich gelegen Schnelltest oder haben Bestätigung, dass Kontaktreduzierung in der oder Bewohner:innen in COVID - Einrichtung negativer COVID-19-PCR 19 freiem Bereich gelegen Test haben Abstand im Bus Analog ÖPNV Analog ÖPNV (Medizinischer Mund- (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für Fahrdienst Nasen-Schutz (dreilagig) Tagesgäste und Tagesgäste und für Tagesgäste und Fahrpersonal in Ein- und Fahrpersonal in Ein- und möglichst Fahrpersonal in Ausstiegssituation) Ausstiegssituation) Ein- und Ausstiegssituation) Ja, möglichst mit Ja, mit Ausflüge Nein Kontaktvermeidung Kontaktvermeidung Betreute Aktivitäten mit möglichst Nein Nein Nein Körperkontakt Nein, Ausnahme: Angehörige als Besuchende Ja medizinische oder sozial- Nein ethische Gründe Stand 30.10.2020
Tagespflege EXTERNE LIEFERANTEN / DIENSTLEISTUNGEN Testkonzept ist zu berücksichtigen Registrierung Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht IMMER Abstandsgebot und MNS Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß Geschultes Ehrenamt mit Hygienekonzept Ärztliche Visiten und SAPV Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Testung (Ausführliches siehe Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche Testkonzept) Frisördienstleistungen mit Ja Ja Nein Hygienekonzept Heilmittelerbringung mit Möglichst in der Ja Ja Hygienekonzept Häuslichkeit Mehrere Dienstleistungen Ja Ja Nein gleichzeitig Betretung von Lieferfirmen Ja Ja Nein In die entsprechenden An einem fest definierten Anlieferung von Waren Direkt am Eingang Lagerräume Ort in der Einrichtung Stand 30.10.2020
Ambulante Pflege DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG BEIM KUNDEN Wenn es vorliegt, Testkonzept berücksichtigen Hygienekonzept (Alltagsmaske/MNS nach Vorgabe, Abstand, Händehygiene, Belüftung von Innenräumen) Monitoring Personal IMMER Registrierung (Name, Adresse, Telefonnummer) betriebsfremder Personen in den Räumlichkeiten des ambulanten Dienstes Behandlungspflege SGB V Betreuungsleistungen nach SGB XI Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Alltagsmaske, Alltagsmaske, Ausschließlich Mund-Nasen-Schutz für wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m Medizinischer Mund- Patient:innen/Kund:innen nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden Nasen-Schutz (dreilagig) kann kann Ja, notwendige Versorgung (alle, die in Häuslichkeit keinerlei Pflegerische Versorgung Ja Ja Unterstützungs- möglichkeiten durch Pfleg. Angehörige haben. Ja, notwendige Versorgung Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Ja Ja (Einkaufsservice, drohende Verwahrlosung) mit fester Personalzuordnung Ja, Betreuungsleistung nach SGB XI Ja Ja mit fester Personalzuordnung Ärztliches Attest negativer COVID-19-PCR frei von COVID-19 Test oder oder PCR Test Bestätigung, dass Ärztliches Attest – bei verlängerter Neuaufnahme mit Nachweis: frei Bewohner:innen in COVID frei von COVID-19 Auswertungszeit zur von COVID-19 -19 freiem Bereich oder Überbrückung Antigen- gelegen haben Bestätigung, dass Schnelltest oder Bewohner:innen in COVID negativer COVID-19-PCR -19 freiem Bereich gelegen Test haben Pflegeberatungsbesuche Ja, Ja, Ja § 37/3 SGB XI möglichst telefonisch möglichst telefonisch Pflegevisiten Ja Ja Nein Anlieferung von Waren im In die entsprechenden An einem fest definierten Direkt am Eingang ambulanten Dienst Lagerräume Ort in der Einrichtung Stand 30.10.2020
Rettungsdienst / Krankentransport ALLGEMEIN Thema / Stufe GRÜN GELB ROT Leitsymptombasierte PSA, bei COVID-19-Verdacht Hygieneset A gemäß DA 11/2020 FFP2-Maske und. Schutzbrille (in Ausnahmen Spuckschutzvisier) bei jedem Einsatz IMMER Alle Patient:innen tragen einen MNS Gilt auch für Einsätze des Rettungsdienstes durch Feuerwehrkräfte MNS-Pflicht bei allen Feuerwehreinsätzen in den hier abgehandelten Einrichtungen Einsatzart FFP2-Maske ohne Ausatemventil FFP2-Maske ohne Ausatemventil Bei jedem Rettungsdiensteinsatz Schutzbrille Schutzbrille MNS für Patient:innen MNS für Patient:innen Sonstige Einsätze in Pflegeeinrichtungen, FFP2-Maske ohne Ausatemventil MNS für Einsatzkräfte bzw. Krankenhäusern, Einrichtungen der Schutzbrille Umluftunabhängiger Atemschutz EGH u.ä. Hygieneset A, MNS für Patienten Hygieneset A, MNS für Patienten COVID-19-Fall oder COVID-19- Bei Intubation, Atemwegssicherung, Bei Intubation, Verdachtsfall Reanimation FFP3-Maske mit Atemwegssicherung, Reanimation Ausatemventil FFP3-Maske mit Ausatemventil Stand 30.10.2020
Glossar Abstand: In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Hygiene: Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das AHA-A-L – Berühren von Augen, Nase und Mund. Regeln Alltagsmasken: In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Handzettel.pdf?__blob=publicationFile App: Corona-Warn-App Quelle: https://www.bundesregierung.de/berg-de/themen/corona/corona-warn-app Lüften: Halten sich mehrere Menschen gemeinsam in einem geschlossenem Raum auf, soll regelmäßig gelüftet werden. (Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und Türen) Vom Sozialministerium Schleswig-Holstein ausgewählte Klinik, die im regionalen Verbund (sogen. Cluster) Cluster an der klinischen Versorgung der COVID-19-Erkrankten oder zur Entlastung der entsprechenden Kliniken im Klinik Verbund beiträgt COVID-19 Corona Virus Disease 2019, engl. Bezeichnung für die durch das SARS-CoV-2-Virus verursachte Erkrankung EGH Abkürzung für Eingliederungshilfe GA Abkürzung für Gesundheitsamt SARS-COV-2 Englisch: Severe Acute Respiratory Syndrome Corona Virus 2 FFP-2-Maske Partikelfiltrierende Halbmaske der Klasse II LVO Abkürzung für Landesverordnung Eine im öffentlichen Sprachgebrauch auch Community-Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) genannte, aus einer oder mehreren Stofflagen bestehende einfache Maske. Diese ist nicht zertifiziert und nicht für den medizinischen Gebrauch bestimmt. Durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden. Sie muss über den Mund und MNB / die Nase getragen werden. Alltagsmaske Merke: Alternative Bedeckungen (z.B. Wollschal oder andere grobmaschige Verhüllungen) erfüllen die Kriterien nicht und sind in allen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Eingliederungshilfe nicht zulässig! Ebenso sind kleine Gesichtsvisiere vor dem Mund keine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung bzw. Alltagsmaske. MNS Mund-Nasen-Schutz (medizinische dreilagige Gesichtsmaske) Monitoring Systematische Erfassung und Dokumentation der auf Seite 14 genannten Parameter bei COVID-19 ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr Messung möglichst zu Beginn der Frühschicht. Genaue Vorgaben: • ab 38,1°C rektal • ab 37,8°C oral, sublingual Fieber • ab 37,6°C axillar, inguinal • ab 37,8°C mit Infrarot Thermometer (Stirn o. äußerer Gehörgang) Quelle: https://www.altenpflegeschueler.de/pflege/koerpertemperatur/ Selbst- Tägliche Selbstwahrnehmung relevanter Symptome des eigenen Körpers, welche auf eine COVID-19- Screening Erkrankung hinweisen können bei COVID-19 i.d.R. aus Plexiglas bestehendes Schutzvisier zum Schutz der Augen und des Gesichtes vor Tröpfcheninfektion, fester Bestandsteil der Persönlichen Schutzausrüstung im Falle der medizinischen Visier Versorgung von COVID-19-Patienten oder Verdachtsfällen; Merke: Ein Visier ersetzt in keinem Fall eine MNS-Maske. Stand 30.10.2020
Beispielhafte Vorlage – Besuchsliste Besuchsliste vom: ___________________________ zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten bei COVID-19-Ausbruch In diese Liste sind Besucher:innen der Einrichtung einzutragen, die Kontakt mit unseren Bewohner:innen haben. Alle Besuchenden erhalten zudem eine Unterweisung in die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen. Aufenthalt (Ort): Besuchsraum 1- Besuchsraum 2, Garten 1 Garten 2, Spaziergang Sonstiges:______________________________________________________________________ Name / Vorname: Telefon: Anschrift: Name Bewohner:in Wohnort: Wohnbereich E-Mail*: Besuchszeit von-bis Name / Vorname: Telefon: Anschrift: Name Bewohner:in Wohnort: Wohnbereich E-Mail*: Besuchszeit von-bis Name / Vorname: Telefon: Anschrift: Name Bewohner:in Wohnort: Wohnbereich E-Mail*: Besuchszeit von-bis Name / Vorname: Telefon: Anschrift: Name Bewohner:in Wohnort: Wohnbereich E-Mail*: Besuchszeit von-bis Name / Vorname: Telefon: Anschrift: Name Bewohner:in Wohnort: Wohnbereich E-Mail*: Besuchszeit von-bis //Hinweis: Besuchsliste täglich führen und an zust. Leitung weiterleiten. Vernichtung der Daten 1 Monat nach letzter Erfassung, wenn keine Infektionsgeschehen zutrifft// * freiwillige Angabe Stand 30.10.2020
Beispielhafte Vorlage – Erfassungsbogen Sehr geehrte Besucher:in, auf Grundlage der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 05.06.2020 ist unter Auflagen der erweiterte Besuch in Pflegeeinrichtungen möglich. Auflagen für Besuchende In den letzten 14 Tagen hatte ich keinen Kontakt zu einer bekannten COVID-19-erkrankten Person, Kontakt zu einer bekannten COVID-19-erkrankten Person Besuch darf nicht stattfinden! In den letzten 14 Tagen habe ich mich in einem Risikogebiet aufgehalten: Nein Ja, ich wurde auf Covid-19 getestet. Es liegt ein negatives Testergebnis vor. Ja, ich wurde nicht getestet Besuch darf nicht stattfinden! Zurzeit habe ich keine Symptome wie, trockenen Husten, Atembeschwerden oder/und Fieber und fühle mich gesund Symptome, wie o.g. //Besuch darf nicht stattfinden//. Ich versichere Ihnen, dass ich die Einrichtung unverzüglich informiere, wenn ich mich dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben sollte und in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Bewohner:innen der Einrichtung hatte. Für die gesamte Dauer des Besuchs trage ich einen Mund-Nasen-Schutz. Ich halte den Mindestabstand von 1,5 Meter zu Bewohner:innen sowie zu Mitarbeiter:innen ein. Körperkontakt ist nicht gestattet. Ich desinfiziere mir gründlich die Hände. In den Eingängen stehen Desinfektionsmittelspender bereit. Die Husten-Nies-Etikette setze ich um (Niesen/Husten in die Ellenbeuge). Der Aufenthalt findet nur in dem zugewiesenen Bereich, nach Absprache mit der Einrichtung, statt. Ich befolge die Anweisungen der Mitarbeiter:innen! Mir ist bewusst, dass bei Zuwiderhandlung sich die Einrichtung das Recht vorbehält, im Einzelfall vorübergehend ein Besuchsverbot auszusprechen. Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Auswertung meiner Daten zu Zwecken der Infektionsverfolgung im Rahmen der durch SARS-CoV-2 verursachten Pandemie durch die Einrichtung einverstanden. Ohne meine Zustimmung werden meine Daten nicht an dritte Personen weitergegeben. Meine Einwilligung ist zeitlich auf die Dauer der durch SARS-CoV-2 verursachten Pandemie begrenzt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Verpflichtungserklärung der besuchenden Person Ich, ……………………………………………………………………………………………………………, wurde in Bezug auf die o.g. Auflagen unterwiesen und habe wahrheitsgemäße Angaben gemacht. ………………………………………………………………………………… ….……………………………………………………………………………… Datum, Unterschrift besuchende Person Datum, Unterschrift einweisende Mitarbeiter:innen:in der Einrichtung Stand 30.10.2020
Beispielhafte Vorlage - Umarmungen Stand 30.10.2020
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