Stand 30.10.2020 - Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin

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Stand 30.10.2020 - Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Stand 30.10.2020
Stand 30.10.2020 - Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort 3
Zuordnung der Ampelstufen 4
Testkonzept 5
 Testkonzept - PoC-Antigen-Tests / PCR-Tests 6
 Testkonzept - Welche Person wird getestet 7
 Testkonzept - Organisation 8
 Testkonzept - Vorbereitung und Durchführung 9
 Testkonzept - Unterschrift und Quellen  10
 Testkonzept - Vorlage Muster-Testkonzept vom Land SH  11
 Testkonzept - Beispielhafte Vorlagen  12
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens  14
Krankenhäuser / Kliniken  15
Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH  16
 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH - Aufnahme von Patient:innen  16
 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH - Besuchsregeln allgemein  17
 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH - Besuchsregeln speziell  18
 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH - Verlassen der Einrichtung  20
 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH - Angeboten für Bewohner:innen  21
 Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH – Ext. Lieferant:innen / Dienstleistungen  22
Hospiz  23
 Hospiz - Besuchsregeln speziell  23
 Hospiz - Externe Lieferant:innen / Dienstleistungen  24
Tages- / Tagesförder- / Werkstätten  25
 Tages-/Tagesförder-/Werkstätten - Allgemeines  25
 Tages-/Tagesförder-/Werkstätten - Angebote/Ext. Lieferant:innen/Dienstleistungen  26
Tagespflege  27
 Tagespflege - Allgemeines  27
 Tagespflege – Ext. Lieferant:innen / Dienstleistungen  28
Ambulante Pflege  29
Rettungsdienst / Krankentransport  30
Glossar  31
Beispielhafte Vorlagen  32
Stand 30.10.2020 - Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Vorwort

Lübecker Ampel System (L.A.S.) (Stand 30.10.2020)
Strukturierung der Maßnahmenpläne für den Pflege-, Eingliederungs- und Gesundheitsbereich im Rahmen der
COVID-19-Pandemie in Lübeck
Autor:innen in alphabetischer Reihenfolge:
Prof. Dr. Katrin Balzer, Sektion Forschung u. Lehre in der Pflege, Institut für Sozialmedizin u. Epidemiologie, Universität zu Lübeck
Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Andreas Bobrowski, KVSH Lübeck, Berufsverbband Deutscher Laborärzte e.V.
Bruno Böhm, Beirat für Senior:innen in der Hansestadt Lübeck
Doreen Boniakowsky, Wohnen und Pflege für Senior:innenen u. pflegebedürftige Menschen, Vorwerker Diakonie
Mandy Eichberg, Pflegezentrum Nazareth gGmbH
Katrin Eilts-Köchling, Palliativnetz Travebogen, Netzwerk Ethikarbeit in Lübeck und Umgebung, Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein
Andreas Fenker, Seniorenzentrum Traveblick GmbH
Sebastian Heinlein, Palliativnetz Travebogen, Netzwerk Ethikarbeit in Lübeck und Umgebung, Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein
Dr. med. Jörg Metzner, Zentrale Notaufnahme, Sana Kliniken Lübeck GmbH
Priv.-Doz. Dr. med. Dipl.-Kfm. Alexander Mischnik, Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck
Martina Preuß, ZE Interne Krankenhaushygiene UKSH Campus Lübeck
Dr. med. Sylvia v. Radetzky, Lübecker Hospizbewegung e.V.
George D.R. Robbers, Pflegezentrum Nazareth gGmbH
Sabrina Roedszus, Erika-Gerstung-Haus, DRK Schwesternschaft Lübeck
Julia Schiffner, Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck
Stephanie Wullf, Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

Die COVID-19-Pandemie fordert ein ständiges Abwägen zwischen dem
Infektionsschutz auf der einen Seite und der Lebensqualität auf der
anderen Seite. Bewohner:innen in Pflegeheimen sollten von den
Öffnungen für die Bevölkerung profitieren. In Einrichtungen lässt sich die
Selbstgefährdung aber nicht von der Fremdgefährdung trennen.
Gesundheits-einrichtungen tragen Verantwortung für eine vulnerable
Bevölkerungsgruppe. Ein Teil dieser Menschen kann eigen-verantwortlich
entscheiden, ein weiterer Teil nicht. Sowohl die Bürger:innen, als auch
die Gesundheitseinrichtungen benötigen Unterstützung im Umgang mit
der Pandemie und sich rasch ändernden Inzidenzahlen.

 Eine klare und verbindliche
 Struktur für die Bevölkerung und
 die Versorgenden unterstützt und
 erleichtert den Umgang. Mithilfe
 eines Ampel-Prinzips werden die
 Maßnahmenpläne für den Pflege-,
 Eingliederungs- und
 Gesundheitsbereich im Rahmen
 der COVID-19-Pandemie in der
 Hansestadt Lübeck transparent und
 einheitlich dargelegt. Das Lübecker
 Ampelsystem (L.A.S.) bedarf der
 fortlaufenden Reflexion und
 Aktualisierung.

Stand 30.10.2020
Stand 30.10.2020 - Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Zuordnung der Ampelstufen

 DIE ANGABEN DES LÜBECKER AMPELSYSTEMS (L.A.S.)
  Basieren auf aktuellen im Konsens gefundenen Empfehlungen, gestützt durch stetige Recherche (RKI, LVO,
 wissenschaftliche Studien, Fachgremium)
  Werden laufend aktualisiert und angepasst

  Allgemeine Landesverordnung und Erlasse in der aktuellen Fassung, Corona-Bekämpfungsverordnung in
 der aktuellen Fassung, Quarantäne-Verordnung für Reiserückkehrende in der aktuellen Fassung  LINK
  Rechtsverordnung zur verpflichtenden Testung des Bundes  LINK
  Aktuell geltenden RKI-Vorgaben  LINK

 Krankenhäuser, Kliniken:
  DIVI-Register LINK

 Einrichtungen der Pflege und Eingliederung, inkl. Werkstätten:
  Handlungsleitfäden des Landes S-H  LINK
  S1-Leitlinie Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe während der Covid-19-
 Pandemie (Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft 2020)  LINK
 Corona-Warn-App:
  Freiwillige App
  Bei Anzeige eines Risikokontaktes (einer Warnung) freiwillige Kontaktaufnahme mit Hausärzt:in /
 Gesundheitsamt, freiwillige Testung

 AMPELFARBE

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
  Übertragbarkeit: 7-Tage-Inzidenz
  Quellensuche / Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten / Auslastung des
 Gesundheitsamtes / Ermittlung von Clustern
 Festlegung und Aktualisierung der
  Ressourcen im Gesundheitswesen: Auslastung v.a. der Beatmungsplätze in den
 Ampelfarbe durch ein Fachgremium
 Kliniken Cluster Süd-Ost
  Rate der positiven Tests zur Gesamtanzahl der Tests in Schleswig-Holstein  LINK
  Vorhandene Labortestkapazitäten

 Ziel:
 Begründete Abwägung zwischen
 Infektionsschutz und Lebensqualität Infektions- Lebens-
 schutz Infektions- Lebens- qualität
 Lebens- schutz qualität Infektions-
 qualität schutz

Stand 30.10.2020
Stand 30.10.2020 - Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Testkonzept - zur Umsetzung der Nationalen Teststrategie zur
 Anwendung von Antigen-Tests in der ambulanten, teilstationären und
 stationären Pflege und EGH

 INHALTSVERZEICHNIS
 POC-ANTIGEN-TESTS / PCR-TESTS

 WELCHE PERSON WIRD GETESTET

 ORGANISATION

 VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG

 UNTERSCHRIFT UND QUELLEN

 VORLAGE MUSTER-TESTKONZEPT VOM LAND SH

 BEISPIELHAFTE VORLAGEN

Stand 30.10.2020
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Testkonzept

 TESTKONZEPT – POC-ANTIGEN-TESTS / PCR-TESTS

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

  Ziel: Schnelle Infektionserkennung, die Verhinderung einer Verbreitung SARS-CoV-2 in
 Einrichtungen des Gesundheitswesens.
 Allgemein  Antigen-Schnelltests SARS-CoV-2: Der Test basiert auf dem Nachweis von SARS-CoV-
 2-Eiweißen. Die einfachere Auswertung eines Antigentests erlaubt die Testung auch
 außerhalb eines Labors.

  Personen, die in den letzten zehn Tagen mindestens 15 Minuten ununterbrochen
 engen Kontakt zu einer Coronavirus SARSCoV-2 infizierten Person hatten. Wie zum
 Beispiel Gemeinsamer Haushalt, räumliche Nähe bei Feiern / Freizeit / Sport, beengte
 PCR Test IMMER, bei Raumsituation.
 Kontaktpersonen  Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die „Corona-Warn-App“ des RKI eine
 nachgewiesenermaßen SARS- Warnung erhalten haben
 CoV2-Infizierter  Bewohner:innen, Patienten, Mitarbeiter:innen, wenn in den letzten zehn Tagen eine
 mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in der Einrichtung infizierte Person festgestellt
 wurde
  Das zuständige Gesundheitsamt kann hierfür eine Ausnahme machen

  Symptomatische Personen
 PCR Tests in der amb. und stat.
  Kontext von Ausbruchsgeschehen
 Pflege und EGH
  Möglichst bei Aufnahme in eine medizinische Einrichtung

  Alle symptomlosen Bewohner:innen,
  Mitarbeiter:innen mit direktem Bewohnerkontakt,
 PoC-Antigen Schnelltest  Besuchende die nicht der „in dem PCR-Test“ Block aufgelistet sind.
 (Wer wird getestet)  Beim Vorliegen der Symptome, die mit einer Covid-19-Infektion vereinbar sind, muss
 durch das behandelnde ärztliche Personal ein Verdacht auf die oben genannte
 Infektion ausgeschlossen werden. Dann kann ein Antigen-Test durchgeführt werden.

  Es werden nur Tests genutzt nach der Liste Antigentests des Bundesinstituts für
 Arzneimittel und Medizinprodukte nach aktuellem Stand (BfArM)  LINK.
 Anforderungen an den PoC-
  Geschlossenes System (bei nicht geschlossenen Systemen ist eine Mikrobiologische
 Antigen-Schnelltest
 Sicherheitswerkbank der Klasse2 bei der weiteren Probenbearbeitung/Analyse
 notwendig)

Stand 30.10.2020
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Testkonzept

 TESTKONZEPT – WER WIRD GETESTET

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

  Zustimmung der zu testenden Person oder der gesetzlichen Betreuung /
 Vorsorgebevollmächtigte liegt vor.
 IMMER  Bei leichten grippalen Symptomen (Schnupfen, Halsschmerzen) ohne konkreten COVID-19
 Verdacht.
  Externe Mitarbeiter:innen: (z.B. Therapeut:innen, rechtliche Betreuer:innen,
 Handwerker:innen, Frisör:innen, Zeitarbeit)

  Personal in der Regel:  Personal in der Regel:
 Screening-Konzept der
 Einrichtung 1 2 1 2
 Stichprobenartig bei wöchentlich (Auswahl wöchentlich (Auswahl
  Wenn sich kein COVID-
  Personal, ankreuzen) ankreuzen)
 19-Fall in den
  Bewohner:innen/  Bewohner:innen/  Bewohner:innen/
 Einrichtungen befindet
  Patient:innen, Patient:innen Patient:innen
  Wenn kein Kontakt zu
  Besucher:innen stichprobenartig stichprobenartig
 einem nachgewiesenen
  Besucher:innen  Besucher:innen
 COVID-19-Fall bestand
 stichprobenartig immer (1x pro Woche)

 Testung von asympt.
 Personal (mit direktem  Bei Beginn neues Beschäftigungsverhältnis vor Tätigkeitsaufnahme (inkl. einmaliger
 Kontakt zu Wiederholungstestung)
 Bewohner:innen)

 Testung von asympt.
  Bei Aufnahme wenn PCR Kapazität nicht ausreicht (inkl. einmaliger Wiederholungstestung)
 Bewohner:innen

 Testung von asympt.
  Die getesteten Besucher:innen werden in einer Liste geführt.
 Besucher:innen

  Anzahl Bewohner:innen/Patient:innen ______________
 300
 Vorhaltung Anzahl PoC- x 10 amb. Einrichtung. x  20 = stat. Einrichtung
 Antigen Schnelltests
 = Anzahl Test in Reserve pro Monat ____________________
 6000

 Vorhaltung PSA 3
  Anzahl PSA in Reserve pro Monat __________________

Stand 30.10.2020
Testkonzept

 TESTKONZEPT - ORGANISATION

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
  Schulungen für Personal bezüglich Abstrichtechnik
  Zeiten für wöchentliche Testung der Zielgruppen einplanen und Vorhaltung von Kapazitäten
  Testmöglichkeiten auch am Wochenende einplanen – Wochentage und Wochenenden sind
 Testplanung
 mit geschultem Personal besetzt.
  Zeiten für Testungen in die Besuchsplanung aufnehmen (ca. 15 – 20 min)
  Im Ambulanten Bereich Routenplanung für die Testung vorbereiten

 Untersuchungsraum im Stationären Bereich
  Die Untersuchung wird im Raum: Zelt im Außenbereich durchgeführt.
  Der Raum ist mit ausreichender Menge wie folgt ausgestattet:
  Händedesinfektionsmittelspender
  Ablagefläche (desinfizierbar)
  Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  Flächendesinfektionsmittel
  Geschlossene Abfallbehälter
  Der Raum hat die Möglichkeit zum Lüften
  Ventilatoren, Kühlgeräte sind während der Testungen ausgeschaltet.

 Räumlichkeiten Wartezimmer/-bereiche im Stationären Bereich für Besuchspersonen sind folgender-
 maßen geregelt:

 Bewohner:innen-Zimmer
  Bei der Untersuchung im Bewohner:innenzimmer wird darauf geachtet, dass eine
 Umgebungskontamination vermieden wird.
  Bei der Untersuchung im Bewohner:innenzimmer wird folgendes bereitgestellt:
  desinfizierbares Tablett/Behälter
  Händedesinfektionsmittel (Kittelflasche)
  Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  Müllbeutel (siehe Abfallentsorgung)

  Antigen Schnelltests werden ausschließlich durch geschultes Personal durchgeführt.
  Das betreffende Personal ist von einer medizinisch kundigen Person:
 Frau Dagmar Köhler (FÄ für Allgemeinmediz
 Qualifizierung /
 dokumentiert geschult worden. Die Herstellervorgaben sind dabei zu berücksichtigen.
 Anforderungen
  Nach der Schulung darf das geschulte Personal PoS-Antigen Schnelltests in der Einrichtung
 Personal
 durchführen.
  Die persönlichen Daten und Schulungsnachweise des geschulten Personals sind
 dokumentiert.

 Schulung  MUSS NOCH INHALTLICH GEFÜLLT WERDEN

Stand 30.10.2020
Testkonzept

 TESTKONZEPT – VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
  Zustimmung der zu testenden Person oder der gesetzlichen Betreuung /
 Vorsorgebevollmächtigte liegt in Schriftform vor.
  Das durchführende Personal ist mit den Herstellervorgaben vertraut.
  Vorbereitung:
  Händedesinfektion
  Unterlage (Ablagemöglichkeit) desinfizieren und Einwirkzeit beachten
  Abstrich Röhrchen mit Tupfer und Reagenzträger auf desinfizierte Fläche ablegen
 Vorbereitung des Testes  Händedesinfektion
  Persönliche Schutzausrüstung (PSA) anlegen: mind. FFP2 Maske oder vergleichbare
 Atemschutzmaske, Handschuhe, vorne durchgehend geschlossener Schutzkittel, dicht
 schließende Schutzbrille oder Visier (an der Stirn dicht aufsitzendend und über das Kinn
 hinausgehend).
 − Hinweise Anlegen PSA für den stationären Bereich  LINK
 − Hinweise Anlegen PSA für ambulanten Bereich  LINK1  LINK2
  ACHTUNG: bei Kontamination der PSA ist sie zu wechseln (Gefahr der Kontamination der
 Umgebung!)

  Mund der Testperson soll vor dem Abstrich nicht ausgespült werden.
  Mund der Testperson muss weit geöffnet sein. Kopfhaltung siehe unten.
  Durchführung des Rachen- oder Nasopharyngeal- und/oder Oropharyngeal-Abstriches erfolgt
 nach Herstellerangaben
  Wichtig: Streichen Sie mit dem Tupfer mehrfach über den hinteren Teil des z.B.
 Racheninnenraums. Nutzen Sie einen Mundspatel zur Kontrolle der Zunge!!

 Durchführung des Tests

  Entsorgung des Abstrichtupfers, des -Röhrchens und Reagenzträgers (siehe Abfallentsorgung)
  Handschuhe ausziehen
  Händedesinfektion durchführen
 Nach Beendigung der Tests:
  PSA ablegen
  Hände desinfizieren
  Raum für 5-10 Minuten lüften
  Die PSA ist bei Durchfeuchtung oder Kontamination sofort zu wechseln.

Stand 30.10.2020
Testkonzept

 TESTKONZEPT – VORBEREITUNG UND DURCHFÜHRUNG

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

  Flüssige Abfälle (Abstrichmedien) sind einer geeigneten Inaktivierung zuzuführen oder
 werden nach Abfallschlüssel 18 01 03 entsorgt.
  Nicht flüssige Abfälle (Transferpipette und Testeinheit) werden nach Abfallschlüssel 18 01 04
 entsorgt.
 Abfallentsorgung  Spitze/Scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu
 entsprechend der ABAS- sammeln und zu verpacken
 Empfehlung  Abfälle werden in flüssigkeitsdichten und reißfesten Plastiksäcken gesammelt. Nach der
 Testung wird dieser verschlossen und in einen zweiten Müllsack verpackt
 (Doppelsackmethode). Anschließend kann dieser dem Hausmüll zugeführt werden.
  Bewohner:innenzimmer: Abfall wird aus dem Bewohner:innenzimmer verschlossen nach der
 Doppelsackmethode, herausgenommen und entsorgt.
  Auf die Vermeidung der Umgebungskontamination ist zu achten

  Dokumentation im Rahmen des Selbstscreenings/Monitorings
 Dokumentation
  Positives Testergebnis: zusätzlich unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt und
 Testergebnis
 Veranlassung PCR Testung

 Pflegezentrum Nazareth gGmbH
 23.10.2020
 Lübeck, den _________________ -HaS-
 Straße
 Beantragt durch die Einrichtung: _________________________________________________
 PLZ, Ort

 Lübeck, den:_________________

 Genehmigt (Gesundheitsamt): _________________________________________________

Quellen:
• Bundesministerium für Gesundheit: Nationale Teststrategie vom 15.10.2020 Online unter
 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html
• Bundesministerium für Gesundheit: Hilfestellung zur Erstellung eines Testkonzepts zur Testung auf SARS-CoV-2 für ambulante und stationäre Pflege-
 einrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag von Oktober 2020 mit 2020-10-16 Anlage 2-5 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege
• Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein: Informationen zur praktischen Umsetzung der Antigen-Tests
 nach der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Schleswig-Holstein vom 19.10.2020
• Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein: Muster-Testkonzept zur Umsetzung der Nationalen
 Teststrategie (Coronavirus-Testverordnung – TestV) zur Anwendung von Antigen-Testsin der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und EGH
 vom 27.10.2020
• Empfehlung des ABAS zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2, Beschluss 6/2020 des ABAS vom 1. Oktober 2020
• Hygenia Mustertestkonzept Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 gemäß der Coronavirus-Testverordnung – TestV vom 15.10.2020
 Stand 30.10.2020
Vorlage Muster-Testkonzept vom Land SH

 Muster-Testkonzept
 zur Umsetzung der Nationalen Teststrategie (Coronavirus-Testverordnung – TestV)
 zur Anwendung von Antigen-Tests
 in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege und EGH1

 Antigen-Tests können in bestimmten Situationen angewendet werden, um niedrigschwellige Testungen,
 z.B. bei der beruflichen Tätigkeit, im Sinne einer Vortestung zu ermöglichen.
 Aufgrund der geringeren Genauigkeit von Antigen-Tests ist der Einsatz dieser Tests nur unter bestimmten
 Voraussetzungen eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen.
 Unter Berücksichtigung dieser Punkte, empfiehlt das Land Schleswig-Holstein folgende Anwendung von
 Antigen-Tests:
 1. Regelmäßiges 1-2 wöchentliches Personal-Screening als Vortestung in Situationen, in denen sich kein COVID-19-Fall in der
 Einrichtung befindet und kein Kontakt zu einem nachgewiesenermaßen Infizierten bestand.
 2. Stichprobenartiges Testen von Bewohner*innen in Situationen, in denen sich kein COVID-19-Fall in der Einrichtung befindet
 und kein Kontakt zu einem nachgewiesenermaßen Infizierten bestand.
 3. Testen von Besucher*innen in Situationen, in denen eine Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz >50/ 100.000 vorliegt. Die
 Testung von Besuchern sollte dann erfolgen, wenn Tests verfügbar sind, die keinen Rachenabstrich erfordern.

 Entsprechend dieser Empfehlung des Landes werden in der Einrichtung/ im Unternehmen
 Name der Einrichtung/ des Unternehmens:

 folgende Anzahl an Antigen-Tests zur Vermeidung des Eintrags und zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV2
 durchgeführt
  Wöchentliche/ 2-wöchentliche routinemäßige Testungen des Personals (Auswahl markieren/unterstreichen), nur wenn
  Aktuell kein COVID-Fall in der Einrichtung
 Aktuelle Anzahl Personal in KW: : Anzahl Testungen:

  Stichprobenartige Testungen bei ausgewählten Bewohner*innen/Nutzer*innen in Abhängigkeit vom Gesundheitszustand, nur
 wenn
  Aktuell kein COVID-19-Fall in der Einrichtung
  Aktuell Testungen geplant/ aktuell Testungen nicht geplant (Auswahl markieren/unterstreichen)

 Aktuelle Anzahl Bewohner*innen/Nutzer*innen: Anzahl Testungen bei ausgewählten Bewohner*innen/
 Nutzer*innen:

  Testungen bei Besucher*innen bei Überschreitung einer Inzidenz von 50/ 100.000 im Kreisgebiet/in der kreisfreien Stadt
  Inzidenzüberschreitung liegt vor

 Aktuelle Inzidenz Kreis/ kreisfreie Stadt: Anzahl geplanter Testungen:

 Es wird bestätigt, das
  geschultes Personal zur Testdurchführung eingesetzt wird
  bei positiven Testergebnissen das örtliche Gesundheitsamt informiert wird und eine PCR-Testung veranlasst wird.

 Datum: Unterschrift:

 _______________________________________________________

 1 Gilt auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie (teil-)stationäre und ambulante Angebote in der EGH (insbes.
 Wohneinrichtungen, Tagesstätten, Tagesförderstätten Werkstätten und Frühförderung)

 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig Holstein: Muster-Testkonzept zur Umsetzung der Nationalen
 Teststrategie (Coronavirus-Testverordnung – TestV) zur Anwendung von Antigen-Testsin der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege
 und EGH vom 27.10.2020
 Sachstand: 23.10.2020/ MSGJFS, VIII 403, VIII 22, VIII 24

Stand 30.10.2020
Vorlage Einwilligungserklärung

 EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ZUR ANTIGEN-SCHNELLTEST AUF SARS-CoV-2

  Bewohner:in/ Patient:in*  Mitarbeiter:in*  Besucher:in

  Dienstleister/ Andere:_______________________

 ______________________________________________ __________________
 Name, Vorname geboren am

 Der Unterzeichner ist mit der individuellen bzw. regelmäßigen Antigen-Schnelltestung auf SARS-CoV-2 für die oben aufgeführte
 Person einverstanden.

 Die Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 werden durch das geschulte Personal der Einrichtung

 ______________________________________________________________________________ durchgeführt.
 (Nachfolgend Einrichtung genannt)

 Bei oben aufgeführter Person trifft folgendes zu:
  Bluterkrankheit
 Abstrich ist nur im Rachenraum durchzuführen

  Einnahme gerinnungshemmender Arzneimittel (z.B. Marcumar, ASS)
 Abstrich ist nur im Rachenraum durchzuführen

  KEINE Bluterkrankheit bzw. Einnahme von gerinnungshemmenden Arzneimitteln
 Abstrich in Nasen- und/oder Rachenraum möglich

 Die Kosten der Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 werden von der Einrichtung ausgelegt und wenn möglich durch andere
 Institutionen refinanziert.

 Bei einem positiven Ergebnis:
 Der Unterzeichner ist damit einverstanden, dass das Testergebnis der oben aufgeführten Person zur Nachtestung mittels PCR-
 Test an das Gesundheitsamt weitergeleitet wird.

 Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Auswertung meiner Daten zu Zwecken der Infektionsverfolgung im Rahmen der
 durch SARS-CoV-2 verursachten Pandemie durch die Einrichtung einverstanden. Ohne meine Zustimmung werden meine
 Daten nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung ist zeitlich auf die Dauer der durch SARS-CoV-2 verursachten
 Pandemie begrenzt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit, mit Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden.

 ______________________________ ________________________________________________
 Ort, Datum Unterschrift Bewohner:in/ Patient:in, Mitarbeiter:in:, Besucher:in:
 oder gesetzliche Vertretung

 *Es entstehen keine Nachteile, wenn diese Einwilligung nicht erteilt wird.

Stand 30.10.2020
Liste zur täglichen Erhebung von Erkältungssymptomen und Abwesenheiten bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der
 COVID-19 Pandemie
 OE: Organisationseinheit (Wohnbereich, Abteilung, Station, o.ä.): Woche (von-bis):
Vorlage Monitoring

 Stand 30.10.2020
 1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Pflegerinnen/ Pfleger, Reinigungskräfte, Servicepersonal, Ärztinnen und Ärzte der Einrichtung bzw. Hausärztinnen und Hausärzte inkl. Ihrer medizinischen Fachangestellten,
 Technisches Personal, Handwerker, Hausmeister) und alle weiteren die regelmäßig in die Einrichtung kommen inkl. ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger
 2) Symptome: Fieber, Husten, Schnupfen, Kurzatmigkeit / Atemnot, Halsschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, verstopfte Nase, Fehlen von Geruchs- und Geschmackssinn, Muskel- und Gelenkschmerzen,
 Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Konjunktivitis, Hautausschlag, Apathie, Somnolenz
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens

 ALLGEMEIN
  Monitoring der zu betreuenden Personen (Bewohner:innen / Hospizgäste / Patient:innen /
 Werkstattmitarbeiter:innen /zu Pflegende im häuslichen Umfeld)
  Selbstscreening des Personals (tgl. Beobachtung entsprechend Monitoring)
  Testkonzept ist zu berücksichtigen
  Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht
  Abstandsgebot
 IMMER
  Maskenpflicht gemäß Vorgaben des LAS und Glossar
  Visiere sind nur zusätzlich zu benutzen, gelten aber nicht als Ersatz für eine Alltagsmaske
  Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß
  Stoßlüften durch weit geöffnete Fenster
  Auswahl Mund-Nasen-Schutz / FFP 2 für Personal laut RKI, BGW und entsprechend §4 der
 Biostoffverordnung (Einrichtungen der Pflege und EGH mit Pflegetätigkeit)

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
 Personaleinsatzplanung Bereichsübergreifend Möglichst bereichsbezogen Bereichsbezogen

 Einsatz von Auszubildenden
 Ja Ja Ja, für Auszubildende
 / anderen Praktikant:innen

 → MONITORING DER ZU BETREUENDEN PERSONEN (Bewohner:innen / Gäste /
 Patient:innen / Werkstattmitarbeiter:innen / Zu Pflegende)
 → SELBSTSCREENING DES PERSONALS (siehe Glossar)
 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
 IMMER  1 x täglich durch geschultes Personal

  Fieber (siehe Glossar)
  Husten
 Hauptsymptome, die einmal
  Kurzatmigkeit
 täglich erfasst werden
  Halsschmerzen
 müssen
  Schnupfen
  Störung des Geruchs- und/oder d. Geschmackssinns

  Durchfall  Erhöhte Atemfrequenz (>25/min.)
  Übelkeit/Erbrechen  Muskel-und Gelenkschmerzen
 Weitere Symptome die  Appetitlosigkeit  Kopfschmerzen
 erfasst werden müssen,  Gewichtsverlust  Konjunktivitis
 wenn sie vorliegen  Verstopfte Nase  Hautausschlag
  Sauerstoffsättigung
Krankenhäuser / Kliniken

 ALLGEMEIN

  Interne Kliniksteuerung über Krankenhauseinsatzleitung (KEL), Koordination im
 Klinik-Cluster Süd-Ost,
  COVID-19-Versorgung in abgegrenzten Bereichen (Notaufnahme, Isolierstation,
 Intensivstation)
 IMMER  Ressourcenfreihaltung in COVID-19-Bereichen
  Notfallaufnahmen immer gemäß vorhandener Strukturen möglich
  Bei Ausbruchsgeschehen: Maßnahmenfestlegung durch Sozialministerium, Klinik-
 Cluster Süd-Ost und Gesundheitsamt
  Routine-Hygienemaßnahmen gemäß der Hygienestandards der Kliniken

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
 Ressourcenfreihaltung Ja Ja Ja

 Notfallaufnahmen Ja Ja Ja

 Nein,
 Ja
 Elektivaufnahmen Ja gemäß Festlegungen der
 ressourcenabhängig
 Klinikleitungen

Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 AUFNAHME VON PATIENT:INNEN

  Neu- und Wiederaufnahmen immer möglich
  Bei COVID-19 Erkrankten oder Patient: innen mit Symptomen gilt: 14 Tage
 Quarantäne oder 2x negative Testergebnisse
 IMMER  Versorgung COVID-19-Erkrankter vor Ort in der Pflegeeinrichtung nach
 Rücksprache mit dem Gesundheitsamt
  Bei Ausbruchsgeschehen Maßnahmenfestlegung durch das Gesundheitsamt

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 negativer COVID-19-PCR Test
 PCR Test
 Ärztliches Attest oder
 – bei verlängerter
 frei von COVID-19 Ärztliches Attest
 Auswertungszeit zur
 frei von COVID-19
 Überbrückung Antigen-
 oder
 Schnelltest
 Bestätigung, dass oder
 Bewohner:innen in COVID - Bestätigung, dass
 Nachweis: frei von COVID-19
 19 freiem Bereich gelegen Bewohner:innen in COVID -
 Beobachtungsphase in der
 haben 19 freiem Bereich gelegen
 Einrichtung:
 haben
 Intensives 48h-Monitoring
 oder
 und
 negativer COVID-19-PCR Test
 Kontaktreduzierung in der
 Beobachtungsphase in der
 Einrichtung
 Einrichtung:
 Intensives 48h-Monitoring

Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 BESUCHSREGELN ALLGEMEIN
 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
  Vorliegendes Hygienekonzept der Einrichtung
  Belüftung von Innenräumen mindestens 10 Minuten nach jedem Besuch
  Sonderregelungen bei besonderen Ereignissen (z.B. Geburtstage) in Absprache mit
 IMMER
 der Einrichtung und ggf. dem Gesundheitsamt möglich
  KEIN Besuch von Reiserückkehrenden aus in- und ausländischen Risikogebieten.
 Informationen unter  LINK 1 und  LINK 2

  Terminvereinbarung im Vorfeld
  Erhebung der Besuchsdaten (Angabe zur eigenen Symptomfreiheit sowie im
 Umfeld, Aufenthalte in Risikogebieten, Kontaktdaten, Besuchszweck, Dauer,
 Bestätigung mit Unterschrift)
  Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Einrichtung
  Einhalten der Husten-Nies-Etikette
  Bei Erstbesuch Einweisung in Hygienekonzept durch geschultes Personal und
 Besuchsbegleitung
 Besuchsregelungen allgemein  Sonderregeln bei ethisch-sozial besonders bedeutsamen Anlässen nach
 Einschätzung der Leitung in Absprache mit dem Gesundheitsamt (z.B. Geburtstag,
 Bewohner:in in den letzten Lebenswochen und Tagen, Sterbebegleitung,
 psychosoziale Belastungssituation durch die Isolation, Hochzeit, Tierkontakte,
 Überbringung von schlechten Nachrichten (z.B. Todesfall in der Familie) o.ä.)
  1 Begleitperson von Besuchenden bei Unterstützungsbedarf der besuchenden
 Person
  In Mehrbettzimmern dürfen nur die Besuchende und die besuchte Person
 anwesend sein
  Mindestabstände sind im Verhältnis zur Raumgröße einzuhalten

Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 BESUCHSREGELN KONKRET

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Testung (Ausführliches siehe
 Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche
 Testkonzept)

 Alltagsmaske für
 Besuchende und nach
 Möglichkeit für Besuchte Alltagsmaske für
 o In der Einrichtung von Besuchende und nach
 Besuchenden ständig zu Möglichkeit für Besuchte
 tragen o In der Einrichtung von
 Besuchenden ständig zu Ausschließlich
 o Kann im
 Mund-Nasen-Schutz tragen Medizinischer Mund-
 Bewohner:innenzimmer
 Nasen-Schutz (dreilagig)
 bei mehr als 1,5m Abstand o Kann hinter einer Plexiglas-
 abgenommen werden Trennwand im
 o Kann hinter einer Besuchsraum abgenommen
 Plexiglas-Trennwand im werden
 Besuchsraum
 abgenommen werden

 Ja, Ja,
 Besuch / Betretung erlaubt Ja
 Dauer ressourcenabhängig Dauer ressourcenabhängig

 Besuch über Sicht aus dem
 Ja Ja Ja
 Fenster

 Besuch im Besuchsraum Ja Ja Ja

 Ja,
 bei Einhaltung der
 Hygieneregeln
 Ja,
 im Einzelzimmer
 Besuch im Zimmer Ja bei Einhaltung der
 Nein,
 Hygieneregeln
 im Doppelzimmer
 Ausnahme: medizinische /
 sozial-ethische Gründe

Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen

 BESUCHSREGELN KONKRET

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
 Anzahl Besuchende im 1 benannte konstante
 2 Personen 1 Person
 Innenraum pro Bewohner:in Person

 Abstandsgebot Abstandsgebot Abstandsgebot
 Anzahl Besuchende im
 4 Personen 2 Personen 1 benannte konstante
 Außenbereich
 Person

 Besuchende aus Ja, Ja, Nein,
 unterschiedlichen Haushalten abhängig von Ressourcen 1 Person aus einem anderen bei Ausnahme: engster
 auch im Wechsel möglich sowie LVO Haushalt Kreis

 Kontakte, Hilfen nach
 Hygieneregeln

 Nein,
 Ja Ja
 nur bei Ausnahme

 Ermöglichte Besuchsdauer bei Min. 30 Minuten und max. Min. 30 Minuten und max. 2h
 Min. 30 Minuten
 Bewohner:innen 2h pro Besuchstag pro Besuchstag

 Häufigkeit der Besuche pro
 Ressourcenabhängig Ressourcenabhängig 1 x pro Woche
 Woche

 Alltagshilfe mit Körperkontakt Nein,
 Ja Ja
 nach Hygieneregeln nur bei Ausnahme

Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH

 VERLASSEN DER EINRICHTUNG (PRIVAT)

  Mit oder ohne Besuch möglich
  Minimierung der Fremdgefährdung durch präventive Testung / Quarantäne bei
 Unsicherheit
 IMMER  Fähigkeit Hygieneregeln einzuhalten (selbst oder mithilfe der Begleitung)
  Bei Unsicherheit in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln Selbstisolierung
 14 Tage oder möglichst Kontaktreduzierung in der Einrichtung
  Testkonzept ist zu berücksichtigen

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Alltagsmaske,
 wenn Abstand von 1,5m Alltagsmaske,
 Ausschließlich
 nicht eingehalten werden wenn Abstand von 1,5m
 Mund-Nasen-Schutz Medizinischer Mund-
 kann (in Ausnahme Tragen nicht eingehalten werden
 Nasen-Schutz (dreilagig)
 der Alltagsmaske nur durch kann
 Begleitperson)

 Unter Einhaltung der AHA-A-L
 Regeln – gegebenenfalls mit
 personeller Unterstützung bei z.B. Ja Ja Ja
 körperlichen oder geistigen
 Einschränkungen

 Nutzung der Infrastruktur und
 Empfehlung: Dringliche Empfehlung: Sehr dringliche Empfehlung:
 Kontakt zu Dritten (Gastronomie,
 kein Kontakt zu Dritten kein Kontakt zu Dritten kein Kontakt zu Dritten
 Öffentliche Verkehrsmittel, u.a.)

 Auch über Nacht Ja Ja Ja

 2 x Antigen-Schnelltest im
 In der Regel 1 x Antigen- Abstand von 48h
 Schnelltest nach Rückkehr
 Beobachtungsphase:
 Beobachtungsphase: Beobachtungsphase: Intensives 48h-Monitoring
 Testung nach Verlassen über Nacht Intensives 48h-Monitoring Intensives 48h-Monitoring
 und Bei Ablehnung
 möglichst Selbstisolierung 14 Tage
 Kontaktreduzierung in der oder möglichst
 Einrichtung Kontaktreduzierung in der
 Einrichtung

Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH

 ANGEBOTE FÜR BEWOHNER:INNEN

  Einhaltung der Hygieneregeln
  Abstandsgebot
  Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß
 IMMER
  Testkonzept ist zu berücksichtigen
  Einzelangebote möglich
  Verlassen der Einrichtung (Therapeutisches Angebot) möglich

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
 Gemeinsames Essen mit 1,5 Meter
 Bereichsübergreifend Bereichsbezogen Bereichsbezogen
 Abstand

 Nach Möglichkeit Mund-
 Alltagsmaske, wenn Alltagsmaske, wenn Nasen-Schutz
 Mund-Nasen-Schutz Abstand von 1,5m nicht Abstand von 1,5m nicht (dreilagiger
 eingehalten werden kann eingehalten werden kann Medizinischer Mund-
 Nasen-Schutz)

 Ja,
 Gruppenangebot mit 1,5 Meter Ja, Ja,
 feste Kohorte
 Abstand je nach Größe bereichsübergreifend bereichsbezogen
 (max. 10 Personen)

 Aufenthalt im Freien auf eigenem Ja, Ja, Ja,
 Gelände bereichsübergreifend bereichsbezogen bereichsbezogen

 Ja,
 Ja, Ja,
 bereichsübergreifend,
 Gegenseitiges Besuchen erlaubt bereichsbezogen, bereichsbezogen,
 Körperkontakt nach
 Körperkontakt vermeiden Körperkontakt vermeiden
 Hygieneregeln möglich

 Nutzung der Infrastruktur (Bus / Empfehlung: Dringliche Empfehlung:
 Ja
 Cafés) Nein Nein

Stand 30.10.2020
Stationäre Pflegeeinrichtungen und EGH

 EXTERNE LIEFERANT:INNEN / DIENSTLEISTUNGEN

  Registrierung
  Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht
  Abstandsgebot und Alltagsmaske
  Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß
  Testkonzept ist zu berücksichtigen
 IMMER
  Bei verordneten Heilmittelerbringer:innen sind mehrere Dienstleistungen
 gleichzeitig in einem Bereich / Station möglich
  Ärztliche Visiten
  SAPV und Ambulante Hospizdienste mit Hygienekonzept
  Frisördienstleistungen / Fußpflege mit Hygienekonzept

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Testung (Ausführliches siehe
 Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche
 Testkonzept)

 Geschultes Ehrenamt mit Ja,
 Ja Ja
 Hygienekonzept bereichsbezogen

 Kosmetik mit Hygienekonzept Ja Ja Nein

 Ja,
 Heilmittelerbringung mit nach Anordnung.
 Ja Ja
 Hygienekonzept Außerhalb des Zimmers in
 Absprache mit der Leitung.

 Interdisziplinäres Nein,
 Ja Ja,
 Zusammenarbeiten nur in Ausnahme

 Betretung von Lieferfirmen Ja Ja Nein

 In die entsprechenden An einem fest definierten
 Anlieferung von Waren Direkt am Eingang
 Lagerräume Ort in der Einrichtung

Stand 30.10.2020
Hospiz

 SPEZIELLE BESUCHSREGELUNG

  Besuch / Betretung immer erlaubt
  Besuch im Zimmer/Außenbereich ohne Beschränkung der Anzahl von
 Besuchenden und Besuchszeit
  Besuchende aus mehreren Haushalten auch im Wechsel möglich
  Besuchende tragen MNS in geschlossenen Räumen / bei Bewegung im Gebäude
  Alltagshilfe mit Körperkontakt nach Hygieneregeln
 IMMER
  Hygienekonzept (Alltagsmaske, MNS oder FFP 2, Abstand, Händehygiene,
 Belüftung von Innenräumen)
  Monitoring durch und Selbstscreening von Personal (siehe S. 14)
  Testkonzept ist zu berücksichtigen
  Datenerhebung mit Unterschrift (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in
 Risikogebieten)

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Testung (Ausführliches siehe
 Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche
 Testkonzept)

 Welche Mund-Nasen-Bedeckung für
 das Personal in der pflegerischen MNS MNS FFP 2
 Versorgung?

 Händekontakt und kurze Umarmung
 nach Hygieneregeln

 Ja Ja Ja

Stand 30.10.2020
Hospiz

 EXTERNE LIEFERANTEN / DIENSTLEISTUNGEN

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Testung (Ausführliches siehe
 Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche
 Testkonzept)

 Frisördienstleistungen/ Fußpflege
 Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske
 mit Hygienekonzept

 Heilmittelerbringung mit
 Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske
 Hygienekonzept

 Mehrere Dienstleistungen
 gleichzeitig in einem Bereich / Ja Ja Nein
 Station

 Ärztliche Visiten Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske

 SAPV und Ambulante Hospizdienste
 Ja Ja Ja, mit FFP 2 Maske
 mit Hygienekonzept

 Betretung von Lieferfirmen Ja Ja Nein

 In die entsprechenden An einem fest definierten
 Anlieferung von Waren Direkt am Eingang
 Lagerräume Ort in der Einrichtung

Stand 30.10.2020
Tages- / Tagesförder- / Werkstätten

 ALLGEMEINES

  Bei vorliegendem Testkonzept ist es zu berücksichtigen
  Hygienekonzept (Alltagsmaske, Abstand, Händehygiene, Screening Personal
 und Beschäftigte, Belüftung von Innenräumen, Wegeleitsystem)
  Monitoring Personal (siehe S. 14)
 IMMER
  Datenerhebung (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in Risikogebieten,
 Bestätigung durch Unterschrift)
  Arbeitsstatus bestimmt die jeweils aktuelle Landesverordnung Schleswig-
 Holstein

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

 Alltagsmaske, Alltagsmaske,
 Nach Möglichkeit
 wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m
 Mund-Nasen-Schutz dreilagiger Medizinischer
 nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden
 Mund-Nasen-Schutz
 kann kann

 Betreute Aktivitäten /
 Ja Ja Ja
 Kohortenbildung

 Soziale, kulturelle und sportliche Ja unter
 Nein Nein
 Angebote Berücksichtigung LVO

Stand 30.10.2020
Tages- / Tagesförder- / Werkstätten

 ANGEBOTE

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
 Teilnehmende Gruppen Möglichst identisch Möglichst identisch Ausschließlich identisch

 Personaleinsatzplanung Fester Personalstamm Fester Personalstamm Feste Personalzuordnung

 Abstand / Gruppenbildung
 im Bus analog
 Analog ÖPNV Analog ÖPNV
 Arbeitsbereich
 Fahrdienst (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für
 (Alltagsmaske für
 Fahrpersonal in Ein- und Fahrpersonal in Ein- und
 Beschäftigte und
 Ausstiegssituation) Ausstiegssituation)
 Fahrpersonal in Ein- und
 Ausstiegssituation)

 EXTERNE LIEFERANTEN / DIENSTLEISTUNGEN
  Registrierung
  Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht
 IMMER
  Abstandsgebot und Alltagsmaske
  Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
 Heilmittelerbringung mit
 Ja Ja Nur in Ausnahme
 Hygienekonzept

 Mehrere Dienstleistungen
 Ja Ja Nein
 gleichzeitig in einem Bereich

 Betretung von Lieferfirmen Ja Ja Nein

 In die entsprechenden An einem fest definierten
 Anlieferung von Waren Direkt am Eingang
 Lagerräume Ort in der Einrichtung

Stand 30.10.2020
Tagespflege

 Allgemeines
  Testkonzept ist zu berücksichtigen
  Hygienekonzept (Alltagsmaske/MNS nach Vorgabe, Abstand, Händehygiene,
 Belüftung von Innenräumen)
  Monitoring Personal (siehe S. 14)
  Datenerhebung mit Unterschrift (Besuchsdaten, Symptomfreiheit, Aufenthalt in
 IMMER Risikogebieten)
  Keine Aktivitäten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen
  Außenaktivitäten im geschützten Außenbereich unter Abstandswahrung
  Keine Beteiligung an Essenszubereitung
  Verlassen der Einrichtung möglich (Therapeutisches Angebot)

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
 Testung (Ausführliches siehe
 Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche
 Testkonzept)

 Alltagsmaske, Alltagsmaske,
 Ausschließlich
 wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m
 Mund-Nasen-Schutz Medizinischer Mund-
 nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden
 Nasen-Schutz (dreilagig)
 kann kann

 Ärztliches Attest negativer COVID-19-PCR
 frei von COVID-19 Test
 PCR Test
 oder oder – bei verlängerter
 Bestätigung, dass Ärztliches Attest Auswertungszeit zur
 Neuaufnahme mit Nachweis: frei Bewohner:innen in COVID - frei von COVID-19 Überbrückung Antigen-
 von COVID-19 19 freiem Bereich gelegen Schnelltest
 oder
 haben
 Bestätigung, dass
 Kontaktreduzierung in der
 oder Bewohner:innen in COVID -
 Einrichtung
 negativer COVID-19-PCR 19 freiem Bereich gelegen
 Test haben

 Abstand im Bus
 Analog ÖPNV Analog ÖPNV
 (Medizinischer Mund-
 (Alltagsmaske für (Alltagsmaske für
 Fahrdienst Nasen-Schutz (dreilagig)
 Tagesgäste und Tagesgäste und
 für Tagesgäste und
 Fahrpersonal in Ein- und Fahrpersonal in Ein- und
 möglichst Fahrpersonal in
 Ausstiegssituation) Ausstiegssituation)
 Ein- und Ausstiegssituation)

 Ja, möglichst mit Ja, mit
 Ausflüge Nein
 Kontaktvermeidung Kontaktvermeidung

 Betreute Aktivitäten mit
 möglichst Nein Nein Nein
 Körperkontakt
 Nein, Ausnahme:
 Angehörige als Besuchende Ja medizinische oder sozial- Nein
 ethische Gründe

Stand 30.10.2020
Tagespflege

 EXTERNE LIEFERANTEN / DIENSTLEISTUNGEN

  Testkonzept ist zu berücksichtigen
  Registrierung
  Tätigkeit, die Einhaltung des Hygienekonzeptes ermöglicht
 IMMER  Abstandsgebot und MNS
  Keine Aktivitäten mit verstärktem Aerosolausstoß
  Geschultes Ehrenamt mit Hygienekonzept
  Ärztliche Visiten und SAPV

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
 Testung (Ausführliches siehe
 Stichproben Stichproben In der Regel 1 x pro Woche
 Testkonzept)

 Frisördienstleistungen mit
 Ja Ja Nein
 Hygienekonzept

 Heilmittelerbringung mit Möglichst in der
 Ja Ja
 Hygienekonzept Häuslichkeit

 Mehrere Dienstleistungen
 Ja Ja Nein
 gleichzeitig

 Betretung von Lieferfirmen Ja Ja Nein

 In die entsprechenden An einem fest definierten
 Anlieferung von Waren Direkt am Eingang
 Lagerräume Ort in der Einrichtung

Stand 30.10.2020
Ambulante Pflege

 DIENSTLEISTUNGSERBRINGUNG BEIM KUNDEN
  Wenn es vorliegt, Testkonzept berücksichtigen
  Hygienekonzept (Alltagsmaske/MNS nach Vorgabe, Abstand, Händehygiene,
 Belüftung von Innenräumen)
  Monitoring Personal
 IMMER
  Registrierung (Name, Adresse, Telefonnummer) betriebsfremder Personen in
 den Räumlichkeiten des ambulanten Dienstes
  Behandlungspflege SGB V
  Betreuungsleistungen nach SGB XI

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT
 Alltagsmaske, Alltagsmaske,
 Ausschließlich
 Mund-Nasen-Schutz für wenn Abstand von 1,5m wenn Abstand von 1,5m
 Medizinischer Mund-
 Patient:innen/Kund:innen nicht eingehalten werden nicht eingehalten werden
 Nasen-Schutz (dreilagig)
 kann kann

 Ja,
 notwendige Versorgung (alle,
 die in Häuslichkeit keinerlei
 Pflegerische Versorgung Ja Ja
 Unterstützungs-
 möglichkeiten durch Pfleg.
 Angehörige haben.
 Ja,
 notwendige Versorgung
 Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Ja Ja (Einkaufsservice, drohende
 Verwahrlosung) mit fester
 Personalzuordnung
 Ja,
 Betreuungsleistung nach SGB XI Ja Ja
 mit fester Personalzuordnung
 Ärztliches Attest negativer COVID-19-PCR
 frei von COVID-19 Test
 oder oder
 PCR Test
 Bestätigung, dass Ärztliches Attest
 – bei verlängerter
 Neuaufnahme mit Nachweis: frei Bewohner:innen in COVID frei von COVID-19
 Auswertungszeit zur
 von COVID-19 -19 freiem Bereich
 oder Überbrückung Antigen-
 gelegen haben
 Bestätigung, dass Schnelltest
 oder Bewohner:innen in COVID
 negativer COVID-19-PCR -19 freiem Bereich gelegen
 Test haben

 Pflegeberatungsbesuche Ja, Ja,
 Ja
 § 37/3 SGB XI möglichst telefonisch möglichst telefonisch

 Pflegevisiten Ja Ja Nein
 Anlieferung von Waren im In die entsprechenden An einem fest definierten
 Direkt am Eingang
 ambulanten Dienst Lagerräume Ort in der Einrichtung

Stand 30.10.2020
Rettungsdienst / Krankentransport

 ALLGEMEIN

 Thema / Stufe GRÜN GELB ROT

  Leitsymptombasierte PSA, bei COVID-19-Verdacht Hygieneset A gemäß DA
 11/2020
  FFP2-Maske und. Schutzbrille (in Ausnahmen Spuckschutzvisier) bei jedem
 Einsatz
 IMMER  Alle Patient:innen tragen einen MNS
  Gilt auch für Einsätze des Rettungsdienstes durch Feuerwehrkräfte
  MNS-Pflicht bei allen Feuerwehreinsätzen in den hier abgehandelten
 Einrichtungen

 Einsatzart

  FFP2-Maske ohne Ausatemventil  FFP2-Maske ohne Ausatemventil
 Bei jedem Rettungsdiensteinsatz  Schutzbrille  Schutzbrille
  MNS für Patient:innen  MNS für Patient:innen

 Sonstige Einsätze in
 Pflegeeinrichtungen,  FFP2-Maske ohne Ausatemventil  MNS für Einsatzkräfte bzw.
 Krankenhäusern, Einrichtungen der  Schutzbrille Umluftunabhängiger Atemschutz
 EGH u.ä.

  Hygieneset A, MNS für Patienten  Hygieneset A, MNS für Patienten
 COVID-19-Fall oder COVID-19-  Bei Intubation, Atemwegssicherung,  Bei Intubation,
 Verdachtsfall Reanimation FFP3-Maske mit Atemwegssicherung, Reanimation
 Ausatemventil FFP3-Maske mit Ausatemventil

Stand 30.10.2020
Glossar
 Abstand: In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
 Hygiene: Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten
 Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort
 entsorgen.
 Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das
 AHA-A-L –
 Berühren von Augen, Nase und Mund.
 Regeln Alltagsmasken: In bestimmten öffentlichen Bereichen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen
 werden. Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Handzettel.pdf?__blob=publicationFile
 App: Corona-Warn-App Quelle: https://www.bundesregierung.de/berg-de/themen/corona/corona-warn-app
 Lüften: Halten sich mehrere Menschen gemeinsam in einem geschlossenem Raum auf, soll regelmäßig
 gelüftet werden. (Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und Türen)
 Vom Sozialministerium Schleswig-Holstein ausgewählte Klinik, die im regionalen Verbund (sogen. Cluster)
 Cluster
 an der klinischen Versorgung der COVID-19-Erkrankten oder zur Entlastung der entsprechenden Kliniken im
 Klinik Verbund beiträgt
 COVID-19 Corona Virus Disease 2019, engl. Bezeichnung für die durch das SARS-CoV-2-Virus verursachte Erkrankung

 EGH Abkürzung für Eingliederungshilfe

 GA Abkürzung für Gesundheitsamt

 SARS-COV-2 Englisch: Severe Acute Respiratory Syndrome Corona Virus 2

 FFP-2-Maske Partikelfiltrierende Halbmaske der Klasse II

 LVO Abkürzung für Landesverordnung
 Eine im öffentlichen Sprachgebrauch auch Community-Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)
 genannte, aus einer oder mehreren Stofflagen bestehende einfache Maske. Diese ist nicht zertifiziert und
 nicht für den medizinischen Gebrauch bestimmt. Durch das Tragen können Geschwindigkeit des
 Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden. Sie muss über den Mund und
 MNB /
 die Nase getragen werden.
 Alltagsmaske Merke: Alternative Bedeckungen (z.B. Wollschal oder andere grobmaschige Verhüllungen) erfüllen die
 Kriterien nicht und sind in allen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Eingliederungshilfe nicht
 zulässig! Ebenso sind kleine Gesichtsvisiere vor dem Mund keine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung
 bzw. Alltagsmaske.
 MNS Mund-Nasen-Schutz (medizinische dreilagige Gesichtsmaske)

 Monitoring
 Systematische Erfassung und Dokumentation der auf Seite 14 genannten Parameter
 bei COVID-19
 ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
 Messung möglichst zu Beginn der Frühschicht. Genaue Vorgaben:
 • ab 38,1°C rektal
 • ab 37,8°C oral, sublingual
 Fieber
 • ab 37,6°C axillar, inguinal
 • ab 37,8°C mit Infrarot Thermometer (Stirn o. äußerer Gehörgang)
 Quelle: https://www.altenpflegeschueler.de/pflege/koerpertemperatur/

 Selbst-
 Tägliche Selbstwahrnehmung relevanter Symptome des eigenen Körpers, welche auf eine COVID-19-
 Screening
 Erkrankung hinweisen können
 bei COVID-19
 i.d.R. aus Plexiglas bestehendes Schutzvisier zum Schutz der Augen und des Gesichtes vor
 Tröpfcheninfektion, fester Bestandsteil der Persönlichen Schutzausrüstung im Falle der medizinischen
 Visier
 Versorgung von COVID-19-Patienten oder Verdachtsfällen;
 Merke: Ein Visier ersetzt in keinem Fall eine MNS-Maske.
Stand 30.10.2020
Beispielhafte Vorlage – Besuchsliste

 Besuchsliste vom: ___________________________
 zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten bei COVID-19-Ausbruch

 In diese Liste sind Besucher:innen der Einrichtung einzutragen, die Kontakt mit unseren Bewohner:innen haben.
 Alle Besuchenden erhalten zudem eine Unterweisung in die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen.
 Aufenthalt (Ort):  Besuchsraum 1-  Besuchsraum 2,  Garten 1  Garten 2,  Spaziergang
  Sonstiges:______________________________________________________________________

 Name / Vorname: Telefon:

 Anschrift: Name Bewohner:in

 Wohnort: Wohnbereich

 E-Mail*: Besuchszeit von-bis

 Name / Vorname: Telefon:

 Anschrift: Name Bewohner:in

 Wohnort: Wohnbereich

 E-Mail*: Besuchszeit von-bis

 Name / Vorname: Telefon:

 Anschrift: Name Bewohner:in

 Wohnort: Wohnbereich

 E-Mail*: Besuchszeit von-bis

 Name / Vorname: Telefon:

 Anschrift: Name Bewohner:in

 Wohnort: Wohnbereich

 E-Mail*: Besuchszeit von-bis

 Name / Vorname: Telefon:

 Anschrift: Name Bewohner:in

 Wohnort: Wohnbereich

 E-Mail*: Besuchszeit von-bis

//Hinweis: Besuchsliste täglich führen und an zust. Leitung weiterleiten. Vernichtung der Daten 1 Monat nach letzter Erfassung, wenn keine Infektionsgeschehen zutrifft//

* freiwillige Angabe
 Stand 30.10.2020
Beispielhafte Vorlage – Erfassungsbogen

 Sehr geehrte Besucher:in,
 auf Grundlage der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 05.06.2020 ist unter Auflagen der
 erweiterte Besuch in Pflegeeinrichtungen möglich.

 Auflagen für Besuchende
 In den letzten 14 Tagen hatte ich
  keinen Kontakt zu einer bekannten COVID-19-erkrankten Person,
  Kontakt zu einer bekannten COVID-19-erkrankten Person  Besuch darf nicht stattfinden!
 In den letzten 14 Tagen habe ich mich in einem Risikogebiet aufgehalten:
  Nein
  Ja, ich wurde auf Covid-19 getestet.  Es liegt ein negatives Testergebnis vor.
  Ja, ich wurde nicht getestet  Besuch darf nicht stattfinden!

 Zurzeit habe ich
  keine Symptome wie, trockenen Husten, Atembeschwerden oder/und Fieber und fühle mich gesund
  Symptome, wie o.g. //Besuch darf nicht stattfinden//.

  Ich versichere Ihnen, dass ich die Einrichtung unverzüglich informiere, wenn ich mich dem Coronavirus SARS-CoV-2
 infiziert haben sollte und in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Bewohner:innen der Einrichtung hatte.

  Für die gesamte Dauer des Besuchs trage ich einen Mund-Nasen-Schutz.
  Ich halte den Mindestabstand von 1,5 Meter zu Bewohner:innen sowie zu Mitarbeiter:innen ein. Körperkontakt ist nicht
 gestattet.
  Ich desinfiziere mir gründlich die Hände. In den Eingängen stehen Desinfektionsmittelspender bereit.
  Die Husten-Nies-Etikette setze ich um (Niesen/Husten in die Ellenbeuge).
  Der Aufenthalt findet nur in dem zugewiesenen Bereich, nach Absprache mit der Einrichtung, statt.
  Ich befolge die Anweisungen der Mitarbeiter:innen!
  Mir ist bewusst, dass bei Zuwiderhandlung sich die Einrichtung das Recht vorbehält, im Einzelfall vorübergehend ein
 Besuchsverbot auszusprechen.
  Ich bin mit der Erhebung, Speicherung und Auswertung meiner Daten zu Zwecken der Infektionsverfolgung im Rahmen
 der durch SARS-CoV-2 verursachten Pandemie durch die Einrichtung einverstanden. Ohne meine Zustimmung werden
 meine Daten nicht an dritte Personen weitergegeben. Meine Einwilligung ist zeitlich auf die Dauer der durch SARS-CoV-2
 verursachten Pandemie begrenzt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

 Verpflichtungserklärung der besuchenden Person

 Ich, ……………………………………………………………………………………………………………, wurde in Bezug auf die o.g. Auflagen
 unterwiesen und habe wahrheitsgemäße Angaben gemacht.

 ………………………………………………………………………………… ….………………………………………………………………………………
 Datum, Unterschrift besuchende Person Datum, Unterschrift einweisende Mitarbeiter:innen:in der Einrichtung

Stand 30.10.2020
Beispielhafte Vorlage - Umarmungen

Stand 30.10.2020
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