Standpunkt Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik

 
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Standpunkt Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik
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                                         Standpunkt
Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik

Systeme in Niederspannungsnetzen 01-2020
Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter     hervorgehoben werden soll.
sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) ist die
                                                            Das Diskussionsergebnis wird in Standpunkten mit
zentrale Organisation der öffentlich bestellten und ver-
                                                            konkreten Empfehlungen veröffentlicht.
eidigten sowie gleichwertig qualifizierten Sachverständi-
gen in Deutschland.                                         Der Inhalt dieser Veröffentlichung soll als Richtschnur
                                                            bei Bewertungen und Beurteilungen herangezogen wer-
                                                            den. Kritiken und Anregungen sind ausdrücklich er-
Allgemeine Hinweise zu den BVS-                             wünscht.

Standpunkten                                                Mit Wissensfortschreibung werden Standpunkte und
                                                            Richtlinien in unregelmäßiger Zeitenfolge aktualisiert.
BVS-Standpunkte spiegeln die fachliche Meinung der
BVS-Sachverständigen in dem Fachbereich, der den je-        Viele Bereiche technischer und baupraktischer Belange
weiligen Standpunkt erarbeitet hat, wider. Die fachliche    sind nicht oder nur eingeschränkt geregelt; Anforderun-
Meinung ergibt sich unter Berücksichtigung entspre-         gen nicht ausreichend definiert.
chender normativer oder gesetzlicher Anforderungen,         Bei Sonderkonstruktionen und beim Bauen im Bestand
kann allerdings im Widerspruch zu diesen stehen. Die in     sind technische Regelwerke darüber hinaus häufig nicht
dem Standpunkt dargestellten Sachverhalte und ggf.          anwendbar und es müssen Sonderlösungen gefunden
Wertgrenzen ergeben sich auf Grundlage wissenschaft-        werden.
licher Erkenntnisse oder der Einschätzung einer als
sachgerecht zu beurteilenden Gebrauchstauglichkeit.         Je nach Interessenlage der Planer, Ausführenden und
                                                            Nutzer werden so die Lücken gegebenenfalls auch Wi-
Die in den Standpunkten aufgeführten Wertgrenzen            dersprüche im Regelwerk unterschiedlich interpretiert
stellen kein Anforderungsniveau dar. Es handelt sich        und/oder ergänzt.
hierbei um Empfehlungen, die aktuelle wissenschaftli-
che Erkenntnisse berücksichtigen.                           Vor diesem Hintergrund werden im BVS Standpunkte
                                                            von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständi-
Bezüglich der Anwendung der Standpunkte wird darauf         gen, die unmittelbar mit vorstehend dargestellten Kon-
hingewiesen, dass die BVS-Standpunkte keine technisch       flikten konfrontiert sind, erarbeitet.
eingeführten Normen, auf die in Verträgen Bezug ge-
nommen wird, ersetzen können. Ebenso wenig ersetzen         Dieses dient dem Ziel, eine Empfehlung und Hilfe für
sie gesetzliche Vorgaben. Den Mitgliedern im BVS steht      Planer, Ausführende und Nutzer auszusprechen, wie in
es frei, abweichende Meinungen zu vertreten. Bei der        den Fällen, in denen keine hinreichenden Regelwerke
Durchführung eines Vorhabens sind somit in jedem Falle      vorhanden sind, verantwortungsbewusst gehandelt
gesetzliche Vorgaben, eingeführte technische Bestim-        werden kann. Außerdem sollen besonders bedeutsame
mungen und vertraglich vereinbarte Regelwerke zu be-        technische Regeln besonders hervorgehoben werden.
rücksichtigen. Soll von vorstehenden Vorgaben auf der       Die BVS-Standpunkte werden unabhängig von einer In-
Grundlage eines Standpunktes abgewichen werden, so          teressenlage erarbeitet.
ist dieses zwischen den Vertragsparteien zu vereinba-
ren. Unbenommen hiervon sind gesetzliche Vorgaben
und behördlich eingeführte technische Bestimmungen.

Fachbereich Elektrotechnik und Infor-
                                                            Impressum
mationstechnik                                              Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie quali-
                                                            fizierter Sachverständiger e. V.
Der Fachbereich Elektro- und Informationstechnik im
                                                            Charlottenstraße 79/80
BVS diskutiert in Arbeitskreisen Fachthemen die durch       10117 Berlin
Normen, Merkblätter, Richtlinien, usw. nicht ausrei-        Download: www.bvs-ev.de
chend geregelt sind oder deren besondere Bedeutung          Stand: 01-2020

Fachbereich E+I              Systeme in Niederspannungsnetzen                 BVS-Standpunkt 01-2020                      1
Standpunkt Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik
Inhaltsverzeichnis                                          die Beteiligten am Markt, insbesondere auch bei recht-
                                                            lichen Auseinandersetzungen. Für den Errichter von
1    Einleitung                                             Elektroanlagen ergibt sich am Hausanschlusskasten
                                                            eine unlogische Farbkennzeichnung von elektrischen
2    Begriffsdefinition
                                                            Leitern, auf deren Basis das angewandte Netzsystem
3    Gesetzliche Grundlagen                                 nicht zu erkennen ist. Es ist daher notwendig, die tech-
                                                            nischen Aspekte von Systemen nach Art der Erdverbin-
4    Anforderungen aus Normen und
                                                            dung sowie die Fehlentwicklungen in diesem Bereich
     Richtlinien                                            darzustellen und Handlungsempfehlungen zu geben.
5    Technische Erläuterungen                               Die Notwendigkeit bzw. der „Ausführungszwang“ zum
                                                            Anschluss von elektrischen Anlagen an das TT-System
6    Schlussfolgerungen                                     entsprechend den Vorgaben der Netzbetreiber wird kri-
7    Literatur/Quellen                                      tisch hinterfragt.

8    Empfehlungen des BVS
     Mitwirkende des Arbeitskreises                         2    Begriffsdefinitionen
                                                            TN-System: Im TN-System ist ein Punkt direkt geer-
1    Einleitung                                             det; die Körper (von elektrischen Betriebsmitteln) der
                                                            elektrischen Anlage sind über Schutzleiter mit diesem
Bei den öffentlichen Niederspannungsnetzen werden in        Punkt verbunden.
Deutschland zwei unterschiedliche Systeme nach Art
                                                            TT-System: Im TT-System ist das Versorgungssystem
der Erdverbindung angewandt: Das TN-System (ca. zu
                                                            geerdet; die Körper (von elektrischen Betriebsmitteln)
85 %) sowie das TT-System (ca. 15 %). Die Systeme
                                                            der elektrischen Anlage sind mit Erdern verbunden, die
unterscheiden sich bezüglich der Verantwortlichkeit
                                                            unabhängig von den Erdern des Versorgungssystems
beim Betrieb des Ortsnetzes, dem Einsatz von Schutz-
                                                            sind.
organen, den Anforderungen an Erdungsanlagen sowie
der Zuverlässigkeit des Fehlerschutzes im Hinblick auf      Fehlerschutz: Schutz gegen elektrischen Schlag unter
den Schutz gegen den elektrischen Schlag. Bei Anlagen       den Bedingungen eines Einzelfehlers.
mit hohen Leistungen unterscheiden sich die Systeme
                                                            Fehlerspannung: Spannung zwischen einer gegebe-
auch bezüglich der Aufwendungen zur Realisierung des
                                                            nen Fehlerstelle und der Bezugserde bei einem Isolati-
Fehlerschutzes; so sind die Kosten bei einem Anschluss
                                                            onsfehler.
an das TT-System wesentlich höher.
                                                            Berührungsspannung: Spannung zwischen gleichzei-
Welches System im Ortsnetz und beim Anschluss der
                                                            tig berührbaren leitfähigen Teilen, wenn solche leitfähi-
Anlagen der Anschlussnehmer angewendet wird, ent-
                                                            gen Teile von einem Menschen oder einem Tier nicht
scheidet der Netzbetreiber. Die Festlegungen folgen
                                                            berührt werden (unbeeinflusste Berührungsspannung).
nicht immer physikalischen Begründungen, sondern teil-
weise auch historischen Gegebenheiten. So kommt es          Zusätzlicher Schutz: Schutzmaßnahme zusätzlich
auch vor, dass die Verantwortung für den Schutz gegen       zum Basisschutz und/oder Fehlerschutz.
den elektrischen Schlag in den Verantwortungsbereich
                                                            Netzbetreiber: Betreiber eines Übertragungs- oder
des Anschlussnehmers verlagert wird. Auch ist festzu-
                                                            Verteilungsnetzes für elektrische Energie.
stellen, dass einzelne Netzbetreiber weiter auf der An-
wendung des TT-Systems beharren, während andere             Für die weiteren Begriffe gelten die Begriffsdefinitionen
Zug um Zug vorhandene TT-Systeme in das überwie-            der DIN VDE 0100-200 [1].
gend vorteilhaftere TN-System umwandeln.

Bei der Wiedervereinigung Deutschlands war die An-          3    Gesetzliche Grundlagen
wendung des jeweiligen Netzsystems vom beitretenden
Bundesland davon abhängig, welchem Energieversor-           3.1 Energiewirtschaftsgesetz
ger das jeweilige Gebiet zugeordnet wurde. So wurde
                                                            Im Energiewirtschaftsgesetz [2] sind die Anforde-
beispielsweise für das Bundesland Thüringen von den
                                                            rungen an Energieanlagen festgelegt:
betreffenden Netzbetreibern das TT-System festgelegt.
                                                            § 18 Allgemeine Anschlusspflicht
Die Forderungen einzelner Netzbetreiber, Gebäude „wie
im TT-System“ anzuschließen, widersprechen den allge-       ..."Das Interesse des Anschlussnehmers an kostengüns-
mein anerkannten Regeln der Technik. Diese Forderung        tigen Lösungen ist dabei besonders zu berücksichtigen."
hat erhebliche wirtschaftliche und technische Folgen für

2    BVS-Standpunkt 01-2020                   Systeme in Niederspannungsnetzen                    Fachbereich E+I
§ 19 Technische Vorschriften                                 § 13 Elektrische Anlage

„(1) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind       „(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung,
verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 fest-     Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage
gelegten Bedingungen und der allgemeinen technischen         hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der An-
Mindestanforderungen nach Absatz 4 für den Netzan-           schlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verant-
schluss von Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speiche-          wortlich.“
rung elektrischer Energie in Elektrizitätsverteilernetzen,
Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungs-
leitungen und Direktleitungen technische Mindestanfor-       4    Anforderung aus Normen und
derungen an deren Auslegung und deren Betrieb fest-               Richtlinien
zulegen und im Internet zu veröffentlichen.
                                                             Die Anforderungen bzw. Grundsätze im Hinblick auf die
[…]                                                          Schutzmaßnahmen sind in den Normen DIN VDE 0100-
(3) Die technischen Mindestanforderungen nach den            100 [4], DIN VDE 0100-410 [5], VDE 0100-540 [6] und
Absätzen 1 und 2 müssen die Interoperabilität der Netze      VDE 0100-600 [7] dargelegt.
sicherstellen sowie sachlich gerechtfertigt und nichtdis-    In den Technischen Anschlussbedingungen der Netzbe-
kriminierend sein.“                                          treiber (TAB) [8] werden insbesondere die Handlungs-
§ 49 Anforderungen an Energieanlagen                         pflichten der Netzbetreiber, Errichter, Planer und Betrei-
                                                             ber von Anlagen festgelegt. Aktuell sind diese auch in
 „(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betrei-     die VDE-AR-N 4100 [9] aufgenommen worden.
ben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist.
Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften
die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu be-          5    Technische Erläuterungen
achten.
                                                             5.1 Systeme nach Art der Erdverbindungen
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln
der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Er-          Die Systeme der Wechselstromversorgung lassen sich in
zeugung, Fortleitung und Abgabe von …                        zwei Teile unterscheiden:

1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der     1. der „speisende" Teil, in der die Erzeugung/Vertei-
                                                                lung der elektrischen Energie durch den NB erfolgt
Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. …“
                                                                (Verteilungsnetz), und
                                                             2. der „verbrauchende" Teil, in der die Elektroanla-
3.2 Netzanschlussverordnung (NAV) [3]                           gen der Gebäude der Anschlussnehmer (AN) betrie-
                                                                ben werden (Verbraucheranlage).
Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen,
zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energie-         5.2 Betrachtung der Verteilungsnetze
wirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspan-
                                                             Unsere Wechselstromsysteme (Einphasen-, Dreipha-
nungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Ent-
                                                             sen-/Drehstromsysteme) werden hinsichtlich der Erd-
nahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.
                                                             verbindungen in unterschiedliche Typen gegliedert.
Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den
                                                             Diese Typen werden mit zwei Buchstaben als Kurzzei-
Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der
                                                             chen benannt (z. B. TN-System, TT-System). Das erste
allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die An-
                                                             Kurzzeichen bezieht sich auf die Erdung eines aktiven
schlussnutzung. Das Netzanschlussverhältnis besteht
                                                             Leiters an der speisenden Stromquelle des NB (z. B. am
zwischen Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Der
                                                             Sternpunkt des einspeisenden Transformators), das
Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungs-
                                                             zweite auf die Verbindung der Körper der Betriebsmittel
netz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen
                                                             (z. B. Metallgehäuse) der Gebäudeinstallationen beim
Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt in der Regel
                                                             Anschlussnehmer (AN) zur Erde (TT-System) oder zum
an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und
                                                             vorgenannten Erdungspunkt an der Stromquelle des NB
endet mit der Hausanschlusssicherung.
                                                             (TN-System).
§ 5 Herstellung des Netzanschlusses
                                                             Beim TN-System wird der Neutralleiter an der speisen-
„(2) Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach       den Stromquelle (Transformator des NB) direkt geerdet
Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung           (meist geerdeter Sternpunkt, Betriebserder). Die Körper
seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach        der Betriebsmittel (z. B. metallische Gehäuse) der Ge-
den anerkannten Regeln der Technik bestimmt. Das In-         bäudeinstallation beim AN werden über Schutzleiter (PE
teresse des Anschlussnehmers an einer kostengünsti-          oder/und PEN) mit dem Erdungspunkt an der speisen-
gen Errichtung der Netzanschlüsse ist dabei besonders        den Stromquelle direkt verbunden (Bild 1). Im TN-Sys-
zu berücksichtigen.“                                         tem fließt der Fehlerstrom im Fehlerfall bei einem Kör-
                                                             perschluss direkt über den Schutzleiter zum Sternpunkt

Fachbereich E+I                Systeme in Niederspannungsnetzen              BVS-Standpunkt 01-2020                  3
der Stromquelle. Zu diesem Zweck wird der Schutzleiter      wurde neu definiert). Dabei wurde am Transformator
der Anlage sowie die Haupterdungsschiene mit dem            des Netzbetreibers (NB) ein Leiter, meist der Stern-
PEN-Leiter am Hausanschlusskasten verbunden.                punkt, mit dem Erdreich verbunden. Jeweils an den Ge-
                                                            bäuden der Anschlussnehmer (AN) wurden weitere Er-
                                 Gebäude AN                 der installiert, mit denen die Körper der Betriebsmittel
                                                            (metallische Gehäuse der Geräte) verbunden waren. Bei
                                                            einem sogenannten Fehler durch Körperschluss, einer
       Betriebsmittel (Gerät)
                                                            unerwünschten Verbindung zwischen einem Phasenlei-
       mit Körper (Gehäuse)
                                                            ter mit dem Gehäuse, kam ein Fehlerstrom zum Fließen,
                                                            welchem sich folgende elektrische Widerstände „entge-
                                                            genstellten“ (Fehlerschleife): Erdungswiderstand RA
             Transformator NB                               (Anlagenerder) an der Gebäudeanlage, Erdungswider-
                                                            stand RB (Betriebserder) am Transformator des Netzbe-
              L1
                                                            treibers, Widerstand des Außenleiters bis hin zum Kör-
              L2                                            perschluss sowie der Erdungsleiter/Schutzleiter bis zum
              L3                                            Anlagenerder (Bild 3).

              N (PEN)                                       In 1914 gab es erste Überlegungen zur Nutzung metal-
                                                            lischer Objekte zur Rückführung des Fehlerstromes
              Betriebserder                                 [10]; diese Netzform wurde später „Nullung“ und wird
Bild 1: TN-System (gemäß DIN VDE 0100-100)                  heute TN-System genannt. Das TN-System ist weltweit
                                                            das am häufigsten genutzte System [11]. In der ehe-
Beim TT-System wird der Neutralleiter an der speisen-       maligen DDR wurde in 1982 quasi das TN-System flä-
den Stromquelle (Transformator des NB) direkt geerdet       chendeckend eingeführt [12]; trotzdem wurde 1997 von
(meist geerdeter Sternpunkt, Betriebserder). Die Körper     regionalen Netzbetreibern in Thüringen eine Umstellung
der Betriebsmittel der Gebäudeinstallation beim AN wer-     von TN- auf TT-Systeme angekündigt und gefordert
den mit einem eigenen Erder vor Ort verbunden (Anla-        [13]. In 1992 ist in Deutschland die Forderung wegge-
generder). Im TT-System sind somit zwei voneinander         fallen, TT-Systeme in landwirtschaftlichen Betriebsstät-
unabhängige Erder vorhanden (Bild 2).                       ten zu betreiben [14]. In Österreich wurde 1998 die so-
                              Gebäude AN                    genannte Nullungsverordnung veröffentlicht; mit einer
                                                            10-jährigen Übergangsfrist wurden dabei grundsätzlich
                                                            alle Ortsnetze sowie Gebäudeanschlüsse für einen An-
    Betriebsmittel (Gerät)                                  schluss an das TN-System ertüchtigt [15]. Aktuell wer-
    mit Körper (Gehäuse)                                    den in Deutschland von einigen Netzbetreibern vorhan-
                                                            dene TT-Systeme in TN-Systeme umgewandelt bzw.
                                                            wird der Anschluss den Anschlussnehmern freigestellt
                                                            (z.B. RWE [16], [17]). Andere Netzbetreiber fordern
       Transformator NB                                     nach wie vor den Anschluss von Gebäudeanlagen wie
        L1                                                  im TT-System.
         L2                                                 5.4 Realisierung des Fehlerschutzes
         L3                                                 Die Reihenschaltung von Erdungsanlagen beim TT-
         N                                                  System hat einen hohen elektrischen Widerstand der
                                                            „Fehlerschleife“, einen nur geringen Fehlerstrom und
         Betriebserder                  Anlagenerder        eine lange Zeitdauer bis zum Auslösen der Schmelzsi-
                                                            cherung zur Folge. Damit liegt eine erhöhte Gefährdung
Bild 2: TT-System (gemäß DIN VDE 0100-100)                  beim Berühren des fehlerhaften Gerätes und dem ge-
Im TT-System fließt im Fehlerfall bei einem Körper-         samten Schutz- und Potentialausgleichssystem vor,
schluss der Fehlerstrom über die Verbindung des Kör-        denn diese hängt nicht nur von der Höhe des durch den
pers mit dem Anlagenerder über das Erdreich. Zur Rea-       menschlichen Körper fließenden Stromes ab, sondern
lisierung der Schutzmaßnahme werden die Schutz- und         insbesondere auch von der Zeitdauer. Besonders im
Potentialausgleichsleiter mit einer Erdungsanlage (Anla-    Sommer bei Trockenheit und im Winter bei Dauerfrost
generder) verbunden.                                        ist es beinahe unmöglich, einen akzeptablen Fehler-
                                                            schutz mit Sicherungen zu realisieren. Grundsätzlich
5.3 Geschichtlicher Hintergrund                             macht dies den Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrich-
Das TT-System wurde ursprünglich als Schutzerdung           tungen notwendig. Nachteilig ist auch die sehr hohe
bezeichnet und ist seit ca. 1900 die erste elektrotechni-   Fehlerspannung, welche bei der Schutzerdung bis zu ca.
sche Schutzmaßnahme (der Begriff Schutzerdung               200 V betragen kann und eine erhebliche Zeit vorliegt.

4      BVS-Standpunkt 01-2020                 Systeme in Niederspannungsnetzen                   Fachbereich E+I
Beim TN-System liegt durch die Nutzung metallischer        Im TN-System wird der Fehlerschutz in den Gebäude-
Leiter zur Fortleitung des Fehlerstromes ein so geringer   anlagen in der Regel mit Leitungsschutzschaltern reali-
Widerstand vor, dass der Fehlerschutz problemlos mit       siert. Als zusätzlicher Schutz werden heute zunehmend
Sicherungen zu realisieren ist. In der Regel beträgt die   Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen zusätzlich vorgese-
Fehlerspannung bis zum Auslösen der Sicherung ledig-       hen. Bei einem Körperschluss und Ausfall der Fehler-
lich ca. 115 V.                                            strom-Schutzeinrichtung kann der Leitungsschutzschal-
                                                           ter problemlos auslösen, da ein entsprechend hoher
                              Gebäude AN
                                                           Fehlerstrom vorliegt. Somit liegt im TN-System quasi ein
                                                           Backup-Schutz vor. Im Ortsnetz ist der Netzbetreiber
     Betriebsmittel (Gerät)                                verpflichtet, die Bedingungen nach RB/RE≤50(U0-50) zu
     mit Körper (Gehäuse)
                                                           erfüllen [19].

                                                           RB   der Erderwiderstand in Ω aller parallelen Erder
        Transformator NB                                   RE   der kleinste Widerstand in Ω von fremden leitfähi-
         L1                                                     gen Teilen, die sich in Kontakt mit Erde befinden
         L2                                                     und nicht mit einem Schutzleiter verbunden sind
         L3                                                     und über die ein Fehler zwischen Außenleiter und
                                                                Erde auftreten kann
         N

                                                           U0   die Nennwechselspannung in V Außenleiter gegen
          Betriebserder                Anlagenerder
                                                                Erde

Bild 3: Fehlerstrom bei der Schutzerdung; der Strom        Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein entspre-
fließt über den Anlagenerder und über den Betriebser-      chender Fehler mit Auswirkung gemäß o.a. Gleichung
der                                                        heute kaum noch eine Rolle spielt, da viele Ortsnetze
                                                           inzwischen verkabelt bzw. Freileitungen mit Bündelka-
Im TT-System basiert der Fehlerschutz grundsätzlich
                                                           bel installiert sind.
auf dem Funktionieren einer Fehlerstrom-Schutzeinrich-
tung. Problematisch hierbei ist, dass bei diesem kom-      5.5 TT-Systemzwang in Thüringen
plexen elektromechanischen Schutzgerät das Schalt-
                                                           Die ehemalige DDR hatte weitestgehend eine Umstel-
schloss mit einer sehr geringen Leistung ausgelöst wird.
                                                           lung auf das TN-System vollzogen (1984/DDR/TGL
Wird die Mechanik des Schutzgerätes über einen länge-
                                                           9552/06:1984-07). Durch die „Neuaufteilung“ der Ener-
ren Zeitraum nicht bewegt, kann es im Fehlerfall zu ei-
                                                           gieversorgung nach der Wende wurde dieser Versor-
ner Fehlfunktion mit Nichtauslösen kommen. Die Her-
                                                           gungsbereich Netzbetreibern zugeschlagen, welche die
steller der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen schreiben
                                                           Realisierung eines TT-Systems vorsahen. In einer ho-
daher das regelmäßige Auslösen durch Betätigen der
                                                           hen Anzahl von Gebäuden lag zu diesem Zeitpunkt noch
Testtaste vor. Bei einem Körperschluss und Fehlfunktion
                                                           die sogenannte „klassische Nullung“ vor; d.h. die Lei-
des Schutzgerätes liegt im TT-System auf dem gesam-
                                                           tungen bis zur Steckdose waren nur zweiadrig ausge-
ten Schutz- und Potentialausgleichssystem eine dauer-
                                                           führt. Prinzipiell mussten daher in einem Ortsnetz erst
hafte Fehlerspannung von 190 - 220 Volt an [18]. Die
                                                           alle Gebäudeinstallationen an die Erfordernisse eines
installierten Leitungsschutzschalter lösen wegen zu ge-
                                                           TT-Systems angepasst werden (Installation von 3-adri-
ringem Fehlerstrom nicht aus. Dies war ein wichtiger
                                                           gen Leitungen, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sowie
Grund für Österreich, in 1998 die Nullungsverordnung
                                                           Erdungsanlagen), ehe die vollkommene Systemumstel-
zu verabschieden. Da es keine zentrale Erfassung von
                                                           lung vollzogen war. Die Folge waren hingegen langwie-
Elektrounfällen gibt, ist derzeit nicht bekannt, welche
                                                           rige und teilweise problematische Übergangslösungen,
Ausfallrate bei solchen Schutzgeräten vorliegt bzw. wie
                                                           die von den Installateuren rechtsverbindlich mit den
viele Geräte mit Herstellerfehlern im Einsatz sind, die
                                                           Netzbetreibern abgestimmt werden mussten.
nicht mehr funktionieren. Hinzu kommt, dass noch alte
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ AC mit zwei-       5.6 Nullungsverordnung in Österreich
felhaftem Auslöseverhalten im Einsatz sind. Problema-
                                                           Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
tisch ist im TT-System auch der Anschluss von Anlagen
                                                           hatte in 1998 die Nullungsverordnung für Österreich per
mit hoher Leistung (z.B. Photovoltaik-Anlagen, Biogas-
                                                           Bundesgesetzesblatt erlassen. Ziel war es, die Wirksam-
anlagen, Kälteanlagen usw.). Fehlerstrom-Schutzein-
                                                           keit und Zuverlässigkeit der Schutzmaßnahmen zu er-
richtungen sind bei hohen Betriebsströmen kosteninten-
                                                           höhen und im Konsens mit den österreichischen Elektri-
siv; bei sehr hohen Strömen müssen Differenzstrom-
                                                           zitätsversorgungsunternehmen (EVUs) grundsätzlich
messsysteme eingesetzt werden, welche auf einen Leis-
                                                           alle öffentlichen Verteilungsnetze mit einer Nennspan-
tungsschalter wirken. Entsprechende Schutzgeräte
                                                           nung von 400/230 V künftig nullungsfähig, d. h. einheit-
müssen im TT-System in einer Schutzklasse 2 – Umge-
                                                           lich als TN-System auszubauen. Alle nach dem 1.1.1999
bung installiert werden.

Fachbereich E+I                 Systeme in Niederspannungsnetzen           BVS-Standpunkt 01-2020                 5
neu zu errichtenden öffentlichen Verteilungsnetze                  „Echte TT-Systeme wird es m.E. in Deutschland kaum
mussten für die Anwendung der „vergleichsweise zuver-              geben. Denkbar wären solche Systeme zur Versorgung
lässigen und kostengünstigen Schutzmaßnahme Nul-                   abgelegener einzelner elektrischer Verbraucheranlagen,
lung“ freigegeben werden. Bestehende öffentliche Ver-              z.B. einzelne Gehöfte, die über eine gewisse Entfernung
teilungsnetze, in denen die Nullung bisher noch nicht              mit einer Freileitung direkt aus einem sogenannten
angewendet werden durfte, mussten in einem vorgege-                »Masttransformator« versorgt werden. Doch selbst in
benen Zeitraum geprüft und einschränkungslos für die               einem solchen System ist der Neutralleiter nicht nur am
Anwendung der Nullung in den Verbraucheranlagen –                  Sternpunkt des Transformators geerdet, sondern häufig
selbst für landwirtschaftliche Anwesen mit Nutztierhal-            auch noch einmal am letzten Mast vor Eintritt in das zu
tung (!) – freigegeben werden. Bis zum 31.12.2008 wa-              versorgende Gebäude. Damit handelt es sich hier eben
ren die Maßnahmen abzuschließen; ein „Zurückbleiben                auch nicht um ein TT-System, sondern um ein TN-Sys-
hinter der Planung“ musste ausdrücklich begründet                  tem“.
werden [15].
                                                                   „Falsch dagegen ist es, davon zu sprechen, dass eine
5.7 Regelwerke und Praxis der TT-Systeme in                        elektrische Verbraucheranlage, die aus einem Vertei-
    Deutschland                                                    lungsnetz (TN-System) mit kombiniertem Neutral- und
                                                                   Schutzleiter versorgt wird, ab dem Übergabepunkt
Die Systeme nach Art der Erdverbindung sind in der DIN
                                                                   (HAK) im TT-System ausgeführt werden soll. Der Begriff
VDE 0100-100 geregelt bzw. beschrieben:
                                                                   »System nach Art der Erdverbindung« erlaubt solche
„Im TT-System ist nur ein Punkt direkt geerdet und die             Anlagen nicht. Entweder es wird ein TN-System ange-
Körper (von elektrischen Betriebsmitteln) der elektri-             wendet oder es kommt ein TT-System zu Einsatz. …“.
schen Anlage sind mit Erdern verbunden, die unabhän-
                                                                   In den TAB bzw. der VDE-AR-N-4100 ist jeweils ange-
gig von den Erdern … des Versorgungssystems sind“
                                                                   geben: „Der Netzbetreiber erteilt Auskunft über das vor-
(Bild 4).
                                                                   handene Netzsystem“. Folgerichtig müssten die Netzbe-
    Transformator   Verteilnetz                                    treiber dem Errichter zur Auskunft geben, dass im Orts-
        L1          (falls vorhanden)
                                                                   netz ein TN-System vorhanden ist; andernfalls läge eine
       L2                                                          fehlerhafte Auskunft mit erheblichen Auswirkungen für
       L3                                                          Installation beim Anschlussnehmer vor.
       N
                                                                   5.8 Farbkennzeichnung von elektrischen Lei-
                                                                       tern
                                        Körper   Körper
                                                                   Die Farbkennzeichnungen sind in [21] festgelegt:
 Erdung an              Schutzerdung
Stromquelle               in Anlage                                -   Neutralleiter oder Mittelleiter müssen über ihre ge-
                                                                       samte Länge durch die Farbe Blau gekennzeichnet
Bild 4: TT-System nach DIN VDE 0100-100                                sein.
                                                                   -   Schutzleiter müssen über ihre gesamte Länge Grün-
In allen dem Arbeitskreis bekannten Ortsnetzen wird                    Gelb gekennzeichnet sein.
der N-Leiter zur Sternpunkt-Erdung an den Straßenver-              -   PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, durch
teilern bzw. an Einrichtungen der Straßenbeleuchtung                   eine der folgenden Verfahren gekennzeichnet sein:
zusätzlich geerdet. Damit liegt kein N-Leiter, sondern                 – grün-gelb über die gesamte Länge, zusätzlich mit
ein PEN-Leiter vor, der auch Schutzfunktionen über-                    blauer Markierung an den Leiterenden, oder
nimmt! Es handelt sich somit um ein TN-System! Es gibt                 – blau über die gesamte Länge, zusätzlich mit grün-
Fälle, bei denen von den Netzbetreibern der N-Leiter am                gelber Markierung an den Leiterenden
Hausanschluss mit einer Erdungsanlagen verbunden
wird (z.B. Bandstahl im Kabelgraben des Gebäudeein-                Gleichzeitig werden folgende Ausnahmen gewährt:
führungskabels) um dann vom Anschlussnehmer bzw.                  -    Für Deutschland ist nach Entscheidung des Komi-
Errichter der Gebäudeanlagen zu fordern, den An-                       tees 221 „Elektrische Anlagen und Schutz gegen
schluss wie im TT-System vorzunehmen. Dies ist nor-                    elektrischen Schlag“ die Variante der durchgehend
menkonform jedoch nicht möglich, da gemäß DIN VDE                      hellblauen Kennzeichnung für PEN-Leiter nicht zu-
0100-200; 826-13-07 ein unabhängiger Erder wie folgt                   lässig, es sei denn, öffentliche oder damit vergleich-
                                                                       bare Verteilungsnetze werden von TT-System in TN-
definiert ist [1]:
                                                                       System geändert.
„Erder, der sich in einem solchen Abstand von anderen             -    Die zusätzliche blaue Markierung an den Enden
Erdern befindet, dass sein elektrisches Potential nicht                durchgehend grün-gelb gekennzeichneter PEN-Lei-
nennenswert von Strömen zwischen Erde und den an-                      ter darf entfallen bei Kabeln und Leitungen, die in
deren Erdern beeinflusst wird“.                                        öffentlichen und damit vergleichbaren anderen Ver-
                                                                       teilungsnetzen, z. B. in der Industrie, eingesetzt
Diese Praxis wird vom BDEW, Bundesverband der Ener-                    werden.
gie- und Wasserwirtschaft stark kritisiert [20]:

6      BVS-Standpunkt 01-2020                        Systeme in Niederspannungsnetzen                    Fachbereich E+I
Für den Elektrofachmann ergibt sich dadurch vor Ort die      auch ohne Erdungsanlage betrieben werden. TT-Sys-
Problematik, dass anhand der Farbkennzeichnung am            teme stellen für Betreiber von Ladeeinrichtungen einen
Gebäudeeinführungskabel die Netzform nicht zu erken-         Wettbewerbsnachteil dar.
nen ist; es ist daher vor jeder Arbeitsaufnahme notwen-
                                                             5.12 Überspannungsschutz
dig, die Netzform beim Netzbetreiber zu erfragen.
                                                             Bei der Installation von Überspannungsschutzgeräten
5.9 Medizinische Einrichtungen
                                                             sind im TT-System zusätzliche Anforderungen zu erfül-
In medizinisch genutzten Bereichen der Gruppe 2 ist die      len, um Fehlauslösungen sowie Beschädigungen durch
Anwendung des TT-Systems nicht zulässig [22]. Dies           Blitz- bzw. Blitzteilströme an vorgelagerten Fehlerstrom-
betrifft Anwendungsteile wie intrakardiale Verfahren         Schutzeinrichtungen zu vermeiden. Dies kann zu höhe-
oder lebenswichtige Behandlungen und chirurgische            ren Kosten bei der Planung, Komponentenauswahl von
Operationen, wo eine Unterbrechung der Stromversor-          Überspannungsschutzgeräten als auch Fehlerstrom-
gung Lebensgefahr verursachen kann. Dies führt zu            Schutzeinrichtungen führen (z.B. mit erhöhter Strom-
kostenintensiven Installationen von Trenntransformato-       stoßfestigkeit) [24]. Außerdem muss im TT-System von
ren mit Anwendung des TN-S-Systems bzw. IT-Sys-              höheren „Restspannungen“ ausgegangen werden [25].
tems.
                                                             5.13 Vor- und Nachteile TT- und TN-Systeme
5.10 Betrieb von Frequenzumrichter
                                                             Vorteile TT-System:
Das TT-System macht grundsätzlich die Installation ei-
                                                             -   kaum Streuströme; „bedingt EMV-freundlich“
ner Fehlerstrom-Schutzeinrichtung notwendig. Bei An-
                                                             -   N-Leiter-Bruch = ohne Auswirkung auf Personen-
schluss von Betriebsmitteln, welche den Einsatz von
                                                                 schutz
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen/Typ B mit erweiter-
                                                             -   für Netzbetreiber geringere Verantwortung
tem Frequenzbereich erfordern, müssen sehr niedrige
Erdungswiderstände erreicht werden. Hierbei darf nicht       Nachteile TT-System:
der Bemessungsdifferenzstrom I∆N sondern es muss der
                                                             -   hoher Aufwand für automatische Abschaltung im
maximale Auslösestrom I∆Amax im entsprechenden Erfas-
                                                                 Fehlerfall/Fehlerschutz
sungsfrequenzbereich herangezogen werden.
                                                             -   hoher Aufwand durch Notwendigkeit der Schutz-
Gemäß dem Zusammenhang RE = UB / IΔAmax ist dann                 klasse 2 - Umgebung
der maximal zulässige Erdungswiderstand RE zu berech-        -   hohe Fehlerspannung im Fehlerfall bis zur Abschal-
nen. Als zulässige Berührspannungen UB sind dabei die            tung auf dem gesamten Schutz- und Potentialaus-
für 50 Hz bekannten Werte 50 V bzw. 25 V zugrunde zu             gleichssystem
legen. Hierbei können sich so niedrige Erdungswider-         -   durch hohe Berührungsspannung wird der Hautwi-
stände ergeben, welche auch bei Trockenheit und Frost-           derstand herabgesetzt
einwirkung dauerhaft nur mit erhöhtem Aufwand zu re-         -   kein Backup-Schutz bei Versagen der Fehlerstrom-
alisieren sind.                                                  Schutzeinrichtung
                                                                 (ein Schutzorgan = Fehlerschutz)
5.11 Ladeeinrichtungen für die E-Mobilität
                                                             -   Fehlerschutz nur mit Erdung möglich
Im Hinblick auf das künftig veränderte Mobilitätsverhal-     -   Vermaschung der Gebäude-Erder zur Verbesserung
ten durch den Anstieg der Elektrofahrzeuge wird in den           der Netzbedingungen (Betriebserder RB) ist nicht
nächsten Jahren die Ladeinfrastruktur in erheblichem             möglich
Maße auszubauen sein.                                        -   keine Selektivität d. zentr. Einbau RCD
                                                             -   Überspannungsschutz aufwändiger + höhere „Rest-
Es ist weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll, für
                                                                 spannung“
Ladestrukturen, die unmittelbar aus dem Ortsnetz ver-
                                                             -   TT-System bei dichter Bebauung nicht möglich
sorgt werden sollen, generell – so wie dies bereits einige
                                                             -   TT-System bei metallenen Versorgungsleitungen
Netzbetreiber in ihren Richtlinien verlangen – eine ei-
                                                                 nicht möglich
genständige Erdungsanlage zu fordern. In dicht bebau-
                                                             -   In vielen Anlagen finden keine regelmäßigen Prüfun-
ten Gebieten sind Erdungsanlagen technisch kaum um-
                                                                 gen statt; mit dem Versagen der Fehlerstrom-
setzbar.
                                                                 Schutzeinrichtung muss gerechnet werden
Die Entscheidung für eine Erdungsanlage hängt von
                                                             Vorteile TN-System:
mehreren Faktoren (Standort, Blitzrisiko, Dimensionie-
rungen, Netzform, andere Infrastrukturen etc.) ab, die       -   TN-S-System „EMV-freundlich“
in eine Einzelfallbetrachtung einzubeziehen sind [23].       -   geringere Berührungsspannung im Fehlerfall bis zur
                                                                 Abschaltung
Bei direktem Anschluss von Ladesäulen an das Ortsnetz
                                                             -   geringerer Aufwand für automatische Abschaltung
ist im TT-System immer eine aufwändige Erdungsan-
                                                                 im Fehlerfall
lage notwendig. Im TN-System kann eine Ladesäule
                                                             -   Fehlerschutz durch Schutzorgane in Reihenschal-
                                                                 tung

Fachbereich E+I               Systeme in Niederspannungsnetzen               BVS-Standpunkt 01-2020                 7
-   Backup-Schutz bei Versagen der Fehlerstrom-           7      Literatur
    Schutzeinrichtung
-   Fehlerschutz ist ohne Erdungsanlage möglich           [1]     DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200): 2006-06
-   höhere Selektivität beim Fehlerschutz d. einzelne             Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil
    Schutzorgane in Endstromkreise                                200: Begriffe – IEC 60050-826:2004, modifiziert)
-   Überspannungsschutz: geringerer Aufwand + gerin-
                                                          [2]     EnWG (2005, zuletzt geändert am 17.12.2018)
    gere „Restspannung“
                                                                  Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
Nachteile TN-System:                                              (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG)

-   TN-C-System, TN-C-S-System; „nicht EMV-freund-        [3]     NAV (2006, zuletzt geändert am 17.12.2018)
    lich“                                                         Verordnung über Allgemeine Bedingungen für
-   PEN-Leiter-Bruch = mit Auswirkung auf Personen-               den Netzanschluss und dessen Nutzung für die
    schutz (nur bei fehlendem Potentialausgleich)                 Elektrizitätsversorgung in   Niederspannung
-   für Netzbetreiber größere Verantwortung (Einhal-              (Niederspannungsanschlussverordnung-NAV)
    tung der Spannungswaage)
                                                          [4]     DIN VDE 0100-100 (VDE 0100-100):2009-06
                                                                  Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 1:
6    Schlussfolgerung                                             Allgemeine Grundsätze, Bestimmungen allge-
                                                                  meiner Merkmale, Begriffe
6.1 Kritikpunkte
                                                          [5]     DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10
1. Die derzeitigen Ausführungen der TT-Systeme ent-               Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 4-
   sprechen aus Sicht des BDEW und der Verfasser                  41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektri-
   grundsätzlich nicht den allgemein anerkannten Re-              schen Schlag
   geln der Technik.
                                                          [6]     DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2012-06
2. Die Auskünfte der Netzbetreiber, dass TT-Systeme               Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 5-
   im Ortsnetz vorhanden sind, sind vor dem Hinter-               54: Auswahl und Errichtung elektrischer Be-
   grund der tatsächlich vorliegenden Erdungsverhält-             triebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter
   nisse fragwürdig.
                                                          [7]     DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06
3. Der Fehlerschutz im TT-System erscheint zweifel-               Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 6:
   haft; bei Ausfall der gegenüber dem Leitungsschutz-            Prüfungen
   schalter vergleichsweise komplexen Fehlerstrom-
                                                          [8]     Technische Anschlussbedingungen TAB 2019
   Schutzeinrichtung liegt kein Fehlerschutz vor.
                                                                  für den Anschluss an das Niederspannungsnetz,
   Dies bedeutet Gefahr für Leib und Leben; auch der
                                                                  Stand: Februar 2019, BDEW Bundesverband der
   Sachschutz ist nicht mehr gegeben!
                                                                  Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
4. Der Fehlerschutz ist im TT-System aufwändiger -
                                                          [9]     VDE-AR-N 4100:2019-04
   insbesondere bei Anlagen/Betriebsmittel mit hohen
                                                                  Technische Anschlussregeln für die Niederspan-
   Betriebsströmen.
                                                                  nung, herausgegeben vom Forum Netztech-
5. TT-Systeme sind in der Regel aus administrativen               nik/Netzbetrieb im VDE (FNN)
   bzw. historischen und nicht aus technischen Grün-      [10]    Müller, R.: Handbuch der Schutzmaßnahmen ge-
   den festgelegt worden; grundsätzlich ist – wie beim            gen zu hohe Berührungsspannung in Nieder-
   TN-System – auch im TT-System der Transforma-                  spannungsanlagen; VEB Verlag Technik Berlin,
   torsternpunkt geerdet.                                         1970

6. TT-Systeme widersprechen aus Sicht der Verfasser       [11]    Rudolph, W.: Einführung in die VDE; VDE-Schrif-
   den Anforderungen gem. EnWG und der NAV, wel-                  tenreihe 39, 2. Auflage 1999
   che vorsehen, die Wahrung des berechtigten Inte-
                                                          [12]    DDR-Standard TGL 9552/06:1984-07: Wohnge-
   resses der Anschlussnehmer nach kostengünstiger
                                                                  bäude, Elektrotechnische Anlagen; Verlag für
   Errichtung der Netzanschlüsse zu berücksichtigen.
                                                                  Standardisierung, Leipzig
7. TT-Systeme sind ein Hemmnis im Hinblick auf den
                                                          [13]    K. Bödeker, Berlin: ep Elektropraktiker 51
   Ausbau der Ladeinfrastruktur zur E-Mobilität, rege-
                                                                  (1997), „Zeitgemäße Elektroinstallation“, Um-
   nerativer Einspeiser und den Betrieb medizinischer
                                                                  stellung vom TN-S-System zum TT-System;
   Einrichtungen in der Fläche, da ein erheblicher und
                                                                  Übergangslösungen, Huss Verlag
   erhöhter Aufwand für Fehlerschutz, Erdungsanlagen
   und sonstiger Betriebsmittel notwendig ist.            [14]    DIN VDE 0100-705:1992-10: Errichten von
                                                                  Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis
                                                                  1.000 V; Landwirtschaftliche und gartenbauliche
                                                                  Anwesen

8    BVS-Standpunkt 01-2020                 Systeme in Niederspannungsnetzen                   Fachbereich E+I
[15]   ep Elektropraktiker 53 (1999), Nullungsverord-                       [26]    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allge-
       nung für Österreich, Huss-Verlag                                             meines/DieBundesnetzagentur/UeberdieAgen-
                                                                                    tur/Aufgaben/aufgaben-node.html [06.05.2019]
[16]   Ruhoff, Paul: Einführung des TN-Systems bei
       RWE, Vortrag vom 26.02.2010 (RWE Westfalen-
       Weser-Ems Verteilnetz),
       https://docplayer.org/9145042-Einfuehrung-                           8      Empfehlungen des BVS
       des-tn-system-bei-rwe.html [20.05.2019]
                                                                            1. Die Auskünfte der Netzbetreiber sind kritisch zu hin-
[17]   LSW Netz: Umstellung TT- auf TN-System,                                 terfragen.
       07/2017, Herausgeber: LSW Netz GmbH &
                                                                            2. Sofern der Netzbetreiber angibt, dass im Ortsnetz
       Co.KG, 38432 Wolfsburg, https://www.lsw-
                                                                               ein TN-System vorliegt, ist der Anschluss an das Nie-
       netz.de/fileadmin/user_upload/lsw-
                                                                               derspannungsnetz entsprechend auszuführen.
       netz/strom/themenseite/Netzumstellung_TT-
       TN_Juli_2017.pdf [20.05.2019]                                        3. Sofern der Netzbetreiber auf einen Anschluss „wie
                                                                               im TT-System“ besteht, sollte die Bundesnetzagen-
[18]   Kiefer, Gerhard; Schmolke, Herbert: VDE 0100
                                                                               tur hinzugezogen werden. Die Bundesnetzagentur
       und die Praxis, Abs. 5.1.2; 16. neu bearbeitete
                                                                               ist die Regulierungsbehörde u.a. für den Bereich der
       und erweiterte Auflage, ISBN 978-3-8007-4344-
                                                                               Elektrizität und gewährleistet eine möglichst sichere,
       5, VDE-Verlag Verlag GmbH
                                                                               preisgünstige und verbraucherfreundliche, effiziente
[19]   DIN VDE 0100-410:2018-10: Errichten von Nie-                            und umweltverträgliche Energieversorgung [26].
       derspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaß-
                                                                            4. Bei Unklarheiten bzw. Streitigkeiten wird grundsätz-
       nahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag
                                                                               lich empfohlen, die Bundesnetzagentur einzuschal-
[20]   de Der Gebäudetechniker 08/2010 Hüthig und                              ten.
       Pflaum Verlag

[21]   DIN VDE 0100-510:2014-10: Errichten von Nie-
                                                                            Hinweis/Netzzugang:
       derspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und
       Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allge-                      In der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur wer-
       meine Besitmmungen                                                   den Regulierungsentscheidungen u.a. in Netzzugangs-
                                                                            verfahren getroffen. Die Bundesnetzagentur ist zustän-
[22]   DIN VDE 0100-710:2012-10: Errichten von Nie-
                                                                            dig, wenn es zu unterschiedlichen Auslegungen im Hin-
       derspannungsanlagen – Teil 7-710: Anforderun-
                                                                            blick auf § 19 und § 20 des EnWG (sachlich gerechtfer-
       gen für Betriebsstäten, Räume und Anlagen be-
                                                                            tigte, diskriminierungsfreie technische Mindestanforde-
       sonderer Art – Medizinisch genutzte Bereiche
                                                                            rungen) zwischen Netzbetreiber und Letztverbrauchern
[23]   BVS-Standpunkt Fundamenterder Erdungsanla-                           kommt.
       gen 05-2019 Bezugsquelle: https://www.bvs-
                                                                            Der Bundesfachbereich Elektrotechnik und Informati-
       ev.de/downloads/bvs-standpunkte-richtlinien/
                                                                            onstechnik wird die Bundesnetzagentur formal aufru-
[24]   Blitzplaner: 3. Aktualisierte Auflage, DEHN +                        fen, die derzeitige Praxis der weiterhin vereinzelten Ver-
       SÖHNE, 92306 Neumarkt, ISBN 978-3-9813770-                           wendung von TT-Netzen zu prüfen und nachfolgend zu
       0-2                                                                  beenden; Im Sinne einer möglichst sicheren, preisgüns-
                                                                            tigen und verbraucherfreundlichen Energieversorgung
[25]   Biegelmeier, Kiefer, Krefter: Schutz gegen
                                                                            sollte flächendeckend das TN-System eingeführt wer-
       elektrischen Schlag; VDE-Schriftenreihe Nr. 83,
                                                                            den.
       VDE-Verlag, 2001, Seite 137

 Leiter des Arbeitskreises                                              Martin Schauer, öbuv Sachverständiger für das Elektrotechnikerhand-
 „Systeme in Niederspannungsnetzen“                                     werk und elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder
                                                                        97074 Würzburg
                                                                        Telefon +49 931 / 70 28 80 - E-Mail: mail@sv-schauer.de

 Mitwirkende des Arbeitskreises

 Prof. Dr.-Ing. Dirk Brechtken, öbuv Sachverständiger für elektrische   Georg Dachs, öbuv Sachverständiger für Elektroinstallateur- Handwerk
 Anlagen der Energietechnik bis 36 kV                                   81547 München
 54329 Konz                                                             Telefon +49 89 / 69 34 08 16 - Mail: georg-dachs@elektro-gutachter.com
 Telefon +49 6501 / 60 02 89 - E-Mail: brechtken@prof-brechtken.de

 Peter Gabler, öbuv Sachverständiger für Schäden durch Überspannung     Prof. Dipl.-Ing. Dieter Gruner, öbuv Sachverständiger für Systeme und
 an elektronischen Systemen sowie elektromagnetische Verträglichkeit    Anwendungen in der Informationsverarbeitung im Bereich der Prozess-
 in der technischen Gebäudeausrüstung                                   automation
 71691 Freiberg am Neckar                                               01099 Dresden
 Telefon +49 7141 / 75 310 - E-Mail: info@sv-gabler.de                  Tel. +49 351 417 988 98 - Email: dieter.gruner@web.de

Fachbereich E+I                   Systeme in Niederspannungsnetzen                             BVS-Standpunkt 01-2020                        9
10 BVS-Standpunkt 01-2020   Systeme in Niederspannungsnetzen   Fachbereich E+I
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