LEBEN MIT NATURGEFAHREN - RATGEBER FÜR DIE EIGEN VORSORGE BEI HOCHWASSER, MUREN, LAWINEN, STEINSCHLAG UND RUTSCHUNGEN - KLAR PONGAU
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Leben mit naturgefahren Ratgeber für die eigen vorsorge bei HocHwasser, Muren, Lawinen, steinscHLag und rutscHungen
iMPressuM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien Gesamtkoordination: Susanne Brandstetter (BMLFUW) Redaktion: Klaus-Peter Hanten, Florian Rudolf-Miklau, Andrea Moser, Konrad Stania, Annette Weber (BMLFUW), Jürgen Suda (Universität für Bodenkultur), Thomas Perz (Perzplan), Hanna Posch, Bettina Wanschura (PlanSinn GmbH) Grafik: Mag. Niels Reutter (BMLFUW-Grafik) Infografik: Eva Schuster (PlanSinn GmbH) Titelbild: Baubezirksamt Imst Bildnachweis: BMLFUW, die.wildbach, Neptun Wasserpreis (Brigitte Kapeller, Alois Litzlbauer, Michael Mader, Andrea Mahlknecht, Mortimer Müller) Lektorat: Bernhard Plos Aktualisierte Auflage Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Alle Rechte vorbehalten. Umweltzeichens. Druck: Zentrale Wien, 2015 Kopierstelle des BMLFUW, UW-Nr. 907
Österreich gemeinsam sicherer machen Ich habe eIne ganz klare VIsIon: Ich arbeite für ein lebens- wertes Österreich mit reiner Luft, sauberem Wasser und sicheren, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Zu dieser Vision gehört auch, Menschen und ihr Hab und Gut vor Naturgefahren best- möglich zu schützen. Neben den Rekordinvestitionen in Schutzbauten zählt auch die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung zu unseren wirksamsten Maßnahmen: Denn Vor- beugen ist besser als Reparieren. Aus diesem Grund ist es mir wichtig, der Bevölkerung das Thema „Eigenvorsorge“ näher zu bringen und klar aufzuzeigen, dass jede/r Einzelne einen Beitrag leisten kann, um Schaden zu verringern oder sogar zu verhindern. Die Broschüre „Leben mit Naturgefahren“ leistet einen wichtigen Beitrag dazu. Ein vorsor- gender ökologischer Hochwasserschutz, sowie eine nachhaltige und effiziente Wildbach- und Lawinenverbauung machen Österreich sicherer. Ihr ANDRä RUPPRECHTER Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Leben Mit naturgefaHren 3
inhaLt Welche Schäden können natürliche Prozesse verursachen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Welche Naturgefahren sind in Österreich relevant?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Wie Sie selbst vorsorgen können. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Zuständige Institutionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Naturgefahr Hochwasser. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Naturgefahr Mure. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Naturgefahr Rutschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Naturgefahr Lawine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Naturgefahr Steinschlag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 4 Leben Mit naturgefaHren
WeLche schäden kÖnnen natürLiche Prozesse verursachen? Die österreichische Landschaft ist geprägt raum, um die Grenzen der Bebauung fest- von Mittel- und Hochgebirge. Aufgrund zulegen. Sie realisieren forstlich-biologi- der gebirgigen Landschaft ist nur ein relativ sche und bauliche Schutzmaßnahmen, kleiner Teil des Bundeslandes für eine dau- wenn dies technisch, ökologisch und finan- erhafte Besiedlung geeignet: Nur 38 % der ziell möglich ist. Prognose, Frühwarnung, Landesfläche sind Dauersiedlungsraum, in die Sicherstellung von natürlichen Über- Tirol beispielsweise nur 17 %. Hochwässer, flutungsflächen, die Schutzwaldpflege und Muren, Rutschungen, Steinschläge und La- der Gebäudeschutz sind weitere Maßnah- winen sind seit jeher gefürchtete Naturer- men zum Schutz vor Naturgefahren. Trotz eignisse und stellen ein hohes Sicherheits- dieser Vorkehrungen ist ein 100-prozenti- risiko dar, speziell im alpinen Raum. ger Schutz nicht möglich. Der bewusste Umgang mit Naturgefah- Grundsätzlich trifft jeden, der sich in einer ren gerät jedoch zusehends in den Hinter- von Naturgefahren bedrohten Zone auf- grund. Durch steigenden Platzbedarf deh- hält, siedelt oder baut, die Verantwortung nen sich Wohnsiedlungen und Gewerbe- für die eigene Sicherheit. Der beste Schutz gebiete immer weiter in die gefährdeten vor Naturgefahren ist die Meidung von Ge- Gebiete aus. Aufgrund der Wirtschaftsent- fahrenbereichen. Bei bestehenden Gebäu- wicklung ist das Schadenspotenzial in den den ist es in vielen Fällen möglich, mit ein- letzten Jahrzehnten stark gestiegen. fachen Schutzmaßnahmen selbst die Si- Die meisten KlimaforscherInnen gehen da- cherheit zu erhöhen. von aus, dass extreme Witterungsereignisse häufiger werden. Es ist daher nicht auszu- einen absoluten schutz vor schließen, dass Schäden durch Naturkatast- naturgefahren gibt es nicht. rophen zunehmen werden. Der Schutz vor Naturgefahren ist eine Auf- Diese Broschüre soll den betroffenen Bür- gabe des Staates (Bund, Länder und Ge- gerInnen eine kompakte Information für meinden) und wird von der Bundeswasser- den bewussten Umgang mit Naturgefah- bauverwaltung und der Wildbach- und La- ren bieten. Für BauherrInnen, PlanerIn- winenverbauung wahrgenommen. Diese nen, ArchitektInnen und Bausachverstän- Institutionen erarbeiten Gefahrenzonen- dige dient die Broschüre als Hilfestellung pläne und untersuchen die Auswirkun- bei der Konzeption von Gebäudeschutz- gen von Naturgefahren auf den Siedlungs- maßnahmen. Leben Mit naturgefaHren 5
WeLche Wie sie seLbst naturgefahren vorsorgen sind in Öster kÖnnen reich reLevant? Naturgefahren stellen natürliche Ereignisse Trotz der Vorsorge- und Schutzmaßnah- dar; zum Risiko werden sie dann, wenn men des Staates besteht die Verpflichtung Personen oder Objekte (Bauwerke, Stra- jedes Einzelnen, im zumutbaren Ausmaß ßen, Infrastruktur) sich dauerhaft oder vor- für den eigenen Schutz Sorge zu tragen. übergehend im Gefahrenbereich befinden. Gefahrenbewusstsein, Eigenvorsorge und Häufig treten in Österreich Naturgefah- ein risikobewusster Umgang mit Gefahren ren auf, die durch die Bewegung von Was- zählen daher zu den wichtigsten Beiträgen ser, Schnee, Eis, Erd- und Felsmassen oder der betroffenen Bevölkerung zum Schutz Holz an der Erdoberfläche verursacht wer- vor Naturgefahren. Bestehende Risiken den. Dazu zählen insbesondere Hochwäs- müssen akzeptiert werden und die Be- ser, Muren, Rutschungen, Steinschlag und schränkungen durch Gefahrenzonen in der Lawinen. Charakterisiert sind diese Pro- Raumordnung beachtet werden. Nur wer zesse durch hohe Fließgeschwindigkei- die Gefahren kennt, kann sinnvolle Maß- ten, starke Kräfte und große transportierte nahmen treffen, um Schäden zu vermeiden Massen. Manche dieser Ereignisse können oder zumindest zu verringern. rasch und ohne jede Vorwarnung eintre- ten und verfügen über eine große Zerstö- rungskraft. Für Menschen und Tiere kann bei bestehenden gebäuden können sie Lebensgefahr bestehen – sowohl innerhalb in vielen fällen mit einfachen maßnah- als auch außerhalb von Gebäuden. men selbst einen wirksamen schutz her- stellen. baumeisterinnen und architektinnen die gefahrenzonenpläne und Pläne mit müssen die einwirkungen von naturge- hochwasserabflussgebieten liegen in den fahren bei ihren Planungen berücksich- gemeindeämtern, bezirksverwaltungs- tigen. behörden, ämtern der Landesregierun- gen sowie den gebietsbauleitungen der Wildbach- und Lawinenverbauung zur einsichtnahme auf. 6 Leben Mit naturgefaHren
gefahrenzonenpläne und hochwasser abflussgebIete Zwei Instrumente für eine gefahrenange- passte Raumnutzung sind die Gefahrenzo- nenpläne und die Ausweisung von Hoch- wasserabflussgebieten (Hochwasserab- flussuntersuchungen). Die Gefahrenzo- nenpläne (GZP) zeigen jene Gebiete, die durch Überflutung, Vermurung, Rutschun- gen, Erosionen und Lawinen gefährdet sind und daher für Bauzwecke nicht oder nur bedingt geeignet sind. Die Pläne ge- ben Auskunft über Ausmaß und Intensität der Gefahrenwirkung auf bestimmten Flä- chen. Wo Hochwassergefahr droht, werden Hochwasserabflussgebiete berechnet und in Plänen vermerkt. Ebenfalls ausgewiesen sind Bereiche, die für Schutzmaßnahmen freizuhalten sind oder die einer besonderen Art der Bewirtschaftung bedürfen. Diese Angaben werden auch in den Flä- chenwidmungs- und Bebauungsplänen der Gemeinden parzellengenau ausgewie- sen und bilden die Grundlage für alle Pla- nungen. Darüber hinaus stehen bundesweit Gefah- ren- und Risikokarten im Sinne der Euro- päischen Hochwasserrichtlinie sowie in einzelnen Bundesländer Gefahrenhinweis- karten für Rutschungen und Steinschlag der Öffentlichkeit als Informationsquelle zur Verfügung. Leben Mit naturgefaHren 7
hochwertige flächennutzungen dürfen nur in gebieten erfolgen, die außerhalb der gefahrenzonen und hochwasserab- flussgebiete liegen. was beIm Kauf eInes bau platzes zu beachten Ist Der beste Schutz vor Naturgefahren ist die Meidung von Gefahrenzonen. Auch wenn ein Bauplatz gewidmet ist, muss er auf seine Eignung für Bauzwecke geprüft werden. Bereits vor dem Kauf eines Grundstücks sollten Informationen über eine mögliche Gefährdung eingeholt werden. Nur so kann verhindert werden, dass ein günstiger Preis oder eine schöne Lage mit dem gravieren- den Nachteil einer Gefährdung durch Na- turgefahren erkauft wird. expertinnen der bundeswasserbauver- waltung und der Wildbach- und Lawi- nenverbauung bieten für diese entschei- dungen eine wertvolle unterstützung durch unverbindliche beratung. 8 Leben Mit naturgefaHren
wIe gebäude geschützt werden können Die Planung, die Bauweise und die Verwen- dung von entsprechenden Baumaterialien soll- ten an die Region und den konkreten Grad der Gefährdung angepasst werden. Nur so können mögliche Schäden und Folgekosten von Natur- katastrophen reduziert werden. Wissenswert ist auch, dass sogar innerhalb eines Grundstücks verschiedene Intensitäten der Gefährdung auf- treten können (z.B. teilweise Nutzbarkeit einer Bauparzelle). Jede Baulichkeit sollte daher ge- meinsam mit Fachleuten geplant werden. Soll eine Fläche in einem Naturgefahrenge- biet genutzt werden, muss abgeklärt werden, ob dies mit den baurechtlichen Bestimmungen so- wie dem Gefahrenzonenplan und der Abfluss- untersuchung vereinbar und der Aufwand für Schutzmaßnahmen technisch und wirtschaft- lich vertretbar ist. Auf den folgenden Seiten wird dargelegt, wie Sie durch Verhaltensvorsorge und richtigen Gebäudeschutz die Sicherheit für sich selbst und Ihr privates Eigentum erhöhen können. vor einem geplanten bauvorhaben in ei- nem naturgefahrengebiet muss dies mit den baubehörden der gemeinden abge- klärt werden. Leben Mit naturgefaHren 9
wIe das persönlIche Verhalten zur Vorsorge beItragen Kann Betroffene können durch ausreichendes Ge- fahrenbewusstsein, eine individuelle Notfall- vorsorge und richtiges Verhalten im Katastro- phenfall zur eigenen Sicherheit und jener der MitbürgerInnen beitragen. Bei Naturgefahren mit kurzen Vorwarnzeiten wie Muren, Lawi- nen oder Steinschlag ist eine rechtzeitige Re- aktion allerdings nur bedingt möglich. Indi- viduelle Notfallvorsorge ist vor allem für die Naturgefahr Hochwasser sinnvoll. die beste verhaltensvorsorge ist, gefähr- dete gebiete zu meiden. wIe Kann Ich mIch auf den hochwasserfall persön lIch VorbereIten? Jeder Haushalt in einem Gefahrbereich braucht einen „persönlichen“ Alarmplan mit Verhaltensregeln und genauer Aufgabenver- teilung. Zu klären ist z.B.: Wer entscheidet, ob eine Evakuierung nötig ist? Wie werden die Kinder informiert bzw. in Sicherheit ge- bracht? Wer kümmert sich um Schutzmaß- nahmen? Was geschieht, wenn niemand zu Hause ist? Wer führt das KFZ aus dem 10 Leben Mit naturgefaHren
Gefahrenbereich? Vor allem Kindern muss Vorwarnungen genau erklärt werden, wo sie hingehen kön- nen und wie sie sich verhalten sollen. Eine Eine rechtzeitige Vorwarnung kann helfen, Abstimmung mit den NachbarInnen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und das mit der örtlichen Feuerwehr sollte erfolgen. Schadensausmaß zu vermindern. Bei alpi- Der Alarmplan ist nur dann hilfreich, wenn nen Naturgefahren ist die Vorwarnzeit aller- er regelmäßig geübt wird. dings meist so gering, dass in der Regel per- manente Maßnahmen erforderlich sind. Hochwasser- und Lawinenwarnungen wer- welche technIschen den von den ämtern der Landesregierungen VorbereItungen sInd erstellt. Regelmäßig bieten sie Informatio- für den hochwasserfall nen über Gefährdungen auch im Internet an sInnVoll? (siehe Service). Die Lawinenwarndienste der Länder geben Bei drohendem Hochwasser müssen Sand- Auskunft über die vorherrschende Lawinen- säcke, mobile Verschlusselemente und Pum- gefahrenstufe und das richtige Verhalten im pen rasch zugänglich und funktionstüchtig sein ungesicherten Gelände. Bei akuter Lawinen- und daher entsprechend gelagert und regelmä- gefahr treten die Lawinenkommissionen ßig gewartet werden. Bei Katastrophen kann die der Gemeinden zusammen und entschei- Stromversorgung ausfallen – Wassernutzung den über erforderliche Sperren, Evakuierun- und Abwasserentsorgung sind dann nur einge- gen oder künstliche Auslösung von Lawi- schränkt oder gar nicht möglich. Eine entspre- nen. Bei außergewöhnlichen Naturereignis- chende Vorbereitung ist daher unerlässlich. sen erfolgen zusätzlich Informationen über Radio und Fernsehen. Für einige Wildbäche und Lawinen bestehen darüber hinaus lo- für den hochwasserfall sollten sie einen kale Warnsysteme. persönlichen alarmplan erstellen und re- gelmäßig üben. über ein bevorstehendes oder ablaufen- des hochwasser geben die feuerwehren VersIchern für den und die betroffenen gemeinden aus- ernstfall kunft. informieren sie sich bei ihrer ge- meinde über die jeweiligen Warnhin- Für Gebäude in Gefahrenbereichen ist eine weise. individuelle Versicherung möglich. Leben Mit naturgefaHren 11
zuständige institutionen Für den Schutz vor Hochwasser, Muren, La- winen, Steinschlag und Rutschungen sind in Österreich zwei Institutionen zuständig: In den gebirgigen Lagen ist dies die Wildbach- und Lawinenverbauung, in den tiefer gele- genen Landesteilen, den Tälern, die Bundes- wasserbauverwaltung. Beide Dienststellen arbeiten eng mit den üb- rigen Institutionen und Behörden im Be- reich Naturgefahrenvorsorge und Katastro- phenschutz zusammen. Dazu zählen unter anderem der Hydrographische Dienst, die Zentralanstalt für Meteorologie und Geo- dynamik, die Landesforstdienste und -warn- zentralen, die Geologische Bundesanstalt, die Lawinenwarndienste, die Landesgeolo- gInnen, Feuerwehren, Lawinenkommissio- nen und die BürgermeisterInnen als Zustän- dige der örtlichen Sicherheit. ansprechpersonen der bundeswasser- bauverwaltung und der Wildbach- und Lawinenverbauung: siehe service. bundeswasserbau Verwaltung Die Aufgaben der Bundeswasserbauverwal- tung werden von den Ländern im Auftrag des Ministeriums wahrgenommen. 12 Leben Mit naturgefaHren
Sie umfassen die Errichtung und den Be- trieb von Hochwasserschutzmaßnahmen, die Gewässerbetreuung und die Ausweisung von Gefahrenzonen und Hochwasserab- flussgebieten. Auch in hochwassergefährde- ten Gebieten muss die Nutzung und Bewirt- schaftung der Flächen an die jeweilige Situ- ation angepasst werden. Vielerorts müssen Grundstücke abgelöst bzw. Entschädigun- gen für die NutzerInnen vorgenommen wer- den, damit der „passive Hochwasserschutz“ umgesetzt werden kann. Passiver Hochwas- serschutz heißt, dass zum Schutz von Sied- lungen natürliche Rückhalteräume geschaf- fen werden. wIldbach und lawInen Verbauung Die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) ist eine regional präsente Dienst- stelle des Ministeriums für ein lebens- wertes Österreich, die für die Österreichi- schen Gemeinden, Wassergenossenschaf- ten und betroffenen BürgerInnen Gefah- renzonenpläne, Sachverständigengutachten und Schutzprojekte erstellt. Weiters zäh- len die Finanzierung und Umsetzung der Projekte, die Bereitstellung von Daten über Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete so- wie die Überwachung der Einzugsgebiete und Schutzbauwerke zu den Aufgaben die- ser Dienststelle. Nach Katastrophen setzt die WLV Sofortmaßnahmen und dokumentiert die Schadensereignisse. Leben Mit naturgefaHren 13
naturgefahr hochWasser Oberflächenwasser dringt durch Tür- und Fensteröffnungen Oberflächenwasser durchsickert die Außenwand Oberflächen- wasser strömt durch Lichtschächte und Grundwasser dringt durch Kellerfenster undichte Hausanschlüsse oder undichte Fugen Grundwasser durchdringt Kellerwände/-sohle Wasserrückstau aus der Kanalisation was passIert beI hochwasser? Hochwasser und hoch anstehendes Grund- Hochwässer können nicht nur Schäden am wasser gefährden Gebäude und Außenanla- Inventar verursachen, sondern auch die Bau- gen. Die Schäden entstehen durch substanz gefährden. So können durch den • die Strömung des Wassers, Wasserdruck Seitenwände einstürzen, durch • den Druck des Wassers auf die Wände, Unterspülung der Fundamente kann es im • Erosion und Unterspülung, Extremfall zum Gebäudeeinsturz kommen. • den Auftrieb und das eindringende Was- Eine besondere Gefahrenquelle stellen Heiz- ser selbst. öltanks im Keller dar. Oberflächen- oder Grundwasser kann auch an Außenanlagen wie z.B. Brunnen, Kanalisationen, unterirdi- schen Lagerbehältern oder Zäunen Schäden verursachen. 14 naturgefaHr HocHwasser
grundwasserhochstand Ist in der Nähe von Gewässern der Unter- Steigt das Grundwasser über das Niveau der grund wasserdurchlässig (z.B. Sande, Kiese), Gebäudesohle, entstehen Auftriebskräfte so steigt bei Hochwasser auch der Grund- und Wasserdruck, die Fundamente und wasserspiegel rasch an. Der Grundwasser- Mauern stark beanspruchen. Im Extremfall stand entspricht dann in etwa dem Hoch- kommt es zum „Aufschwimmen“ des Ge- wasserstand. bäudes oder zum Durchbruch von Mauern. Grundwasserhochstände können aber auch ohne eigentliches Hochwasser durch außer- gewöhnliche Witterungseinflüsse entstehen. Davon können auch Gebiete betroffen sein, die durch Dämme geschützt sind. naturgefaHr HocHwassser 15
Verankerung und Dichtwanne Bauen oder Wasserhaltung ohne ohne Verankerung Keller Ideal: Bau auf Stützen bauen außerhalb Bauen Zugang über Steg erreichbar der gefahrenzone mit Errichtung Dichtwanne Hochwasser- schutzdamm Hochwasser Mittelwasser höchster Grundwasserspiegel mittlerer Grundwasserspiegel gebäudeschutzstrategien bei hochwasser und grundwasserhochstand baulIche massnahmen zur gebäude gegen grundwassereintritt ab- schadensmInImIerung dichten: Die Abdichtung muss auf der dem Wasser zugekehrten Gebäudewand errich- neue gebäude nur außerhalb der gefah- tet werden. Damit sie ihre Funktion erfüllen renzonen errichten: kann, muss sie eine geschlossene Wanne bil- Informieren Sie sich vor jeder Bau- oder Sa- den, oder das Gebäude von allen Seiten um- nierungsmaßnahme über die möglichen auf- schließen. tretenden hohen und höchsten (Grund-) Eine Schwarze Wanne ist eine Abdichtung, Wasserstände. bei der die betroffenen Gebäudebereiche durch Bitumen oder Kunststoffbahnen all- auf keller verzichten, raumaufteilung seitig dicht umschlossen werden. Diese Ab- entsprechend planen: dichtung wird üblicherweise an der Gebäu- Verzichten Sie in hochwassergefährdeten deaußenseite angebracht. Technisch schwie- Gebieten auf Kellergeschoße. Heizanlagen, riger und teurer ist es, eine solche Dichtung Stromverteiler und höherwertige Einrich- (nachträglich) als „Innendichtung“ auf der tungsgegenstände sollten in den Oberge- Innenseite des Gebäudes anzubringen. schoßen untergebracht werden. Bei einer Abdichtung mittels Weißer Wanne 16 naturgefaHr HocHwasser
werden Außenwände und Bodenplatte als gebäude gegen den rückstau aus kana- geschlossene Wanne aus wasserundurch- lisationswasser absichern: lässigem Beton ausgeführt. Bei der Bauaus- Bei Hochwasser kann der Wasserspiegel führung muss auf eine sorgfältige Ausbil- im Kanalnetz und damit auch im Leitungs- dung der sogenannten Arbeitsfugen geach- netz des Gebäudes ansteigen. Dadurch kann tet werden. Wasser aus den Abflüssen der Sanitäran- lagen austreten. Sehen Sie zur Sicherung gebäude auf stützen bauen: Rückstausicherungen (Rückstauklappen) Wenn ein Gebäude auf Stützen errichtet bzw. Abwasserhebeanlagen vor und warten wird, kann der überbaute Raum für unterge- Sie diese regelmäßig. ordnete Nutzungen verwendet werden. absoluten schutz vor hochwasser gibt es nicht! der beste schutz ist es, gefah- renbereiche zu meiden. naturgefaHr HocHwasser 17
Summe aller Gebäudelasten Summe aller Gebäudelasten Teilweise Flutung (Gegendruck) Hochwasser resultierender Wasserdruck auf die Außenwand resultierender Wasserdruck auf die Gebäudesohle Auftriebskraft Auftriebskraft gebäude gegen auftrieb sichern: gebäude durch Wassersperren am Um eine entsprechende Sicherheit gegen grundstück sichern: Ein Gebäude kann Auftrieb zu gewährleisten, müssen die Ge- durch umlaufende Hochwasserschutzwände bäudelasten ausreichend dimensioniert oder Dämme gesichert werden. Ein wirksa- werden. Sicherheit kann auch durch eine mer Hochwasserschutz ist aber nur dann ge- planmäßige Flutung des Gebäudes erzielt währleistet, wenn die Schutzbauwerke nicht werden. Durch eine Flutung wird im Ge- unterströmt werden und sich kein Rückstau bäudeinneren ein Gegendruck bzw. Gegen- aus dem Kanal bilden kann. gewicht aufgebaut. Dazu werden Flutungs- Wassersperren können fix (Dämme, Mau- einrichtungen an der strömungsabgewand- ern) oder mobil (Hochwasserschutzwand) ten Seite eingebaut. errichtet werden. 18 naturgefaHr HocHwasser
gebäude durch schutzmaßnahmen am • Dammbalkensysteme bieten Schutz vor gebäude sichern: Maßnahmen direkt höheren Überflutungen (im Meter-Be- am Gebäude sind meist ein-facher und billi- reich). Dazu müssen fixe Installationen an- ger als Maßnahmen im Außenbereich. Vor- gebracht werden (z.B. Befestigungsschie- aussetzung ist die ausreichende Standsicher- nen) und die mobilen Dammbalken müs- heit, Wasserbeständigkeit und Wasserdichtheit sen gelagert werden. der Außenwände. Die Außenwände können • Passgenau zugeschnittene Einsatzstü- durch Sperrputz, Steinzeugfliesen oder Kunst- cke für Türen- und Fensteröffnungen mit stoffmaterialien abgedichtet werden. Dabei Profildichtungen bieten einen ähnlichen müssen Sie auf eine wasserdichte Ausbildung Schutzgrad wie Dammbalkensysteme. der Fugen achten! Fenster und Türen können • Wasserdichte Fenster und Türen haben auf verschiedene Arten gegen Wassereintritt den Vorteil, dass keine mobilen Bauteile gesichert werden: gelagert werden müssen. Spezialunterneh- • Sandsackbarrieren schützen bei geringen men bieten Beratung bei der Auswahl die- Wasserständen von einigen Dezimetern ser Systeme. (Materialien unmittelbar am oder im Ge- bäude lagern). sandsäcke eignen sich vor allem bei geringen Wasser- dammbalken in Form von passgenau zugeschnittenen ständen Einsatzstücken für Tür- und Fensteröffnungen naturgefaHr HocHwasser 19
Hochwassersichere Installationen und Hei- zungsanlagen einbauen: Installieren Sie Heizungsanlagen und wich- tige elektrische Installationen (z.B. Strom- verteilerkästen) in den Obergeschoßen. Ins- tallationen in Keller und Erdgeschoß sollten möglichst über den gefährdeten Bereichen angebracht werden. Die Stromkreisläufe der einzelnen Etagen müssen getrennt abschalt- bar bzw. gesichert sein. In hochwassergefähr- deten Gebieten sollte auf Ölheizungen ver- zichtet werden. Ist eine Umstellung auf an- dere Energieträger nicht möglich, muss der Tank zusammen mit allen Anschlüssen und Öffnungen so abgesichert werden, dass von außen kein Wasser eindringen kann. Außer- dem muss der Tank durch Verankerung ge- gen Aufschwimmen gesichert werden. gefahrenbereiche sind keine Lagerplätze für baumaterial, holz oder ähnliches. 20 naturgefaHr HocHwasser
mobile Einrichtung Gas- oder Ölheizung (Kleinmöbel etc.) Stromverteiler wasserbeständige Boden- und Wandbeläge höher gelegter Bemessungs- höher gelegte Eingang elektrische hochwasser Anschlüsse ev. Flutungsmög- 50 cm lichkeit endabschaltbare elektrische Anschlüsse evtl. Pumpanlage für Abwasser wasserdichte Erosionsbasis Rohrverbindungen 1m Rückstausicherung Fundamentunterkante Abdichtung hochwasserschutzmaßnahmen zur minimierung von schäden inneneinrichtung schützen: Verwenden ufer- und böschungen pflegen: Eigentü- Sie in den hochwassergefährdeten Berei- merInnen von Ufergrundstücken sind laut chen Ihres Hauses nur wasserunempfind- Wasserrechtsgesetz dazu verpflichtet, Ufer liche Einrichtungsgegenstände, die ausrei- und Böschungen zu pflegen und Abflussbe- chend mobil sind (z.B. Kleinmöbel) und im reiche freizuhalten. Das dient vor allem dazu, Hochwasserfall in Sicherheit gebracht wer- Verklausungen zu verhindern. den können. Vorbeugend sollten Sie schon im Zuge der Gebäudeplanung darauf achten, dass Tore und Stiegenhäuser ausreichend di- mensioniert sind. naturgefaHr HocHwasser 21
naturgefahr mure Mure Eindringen von Murmaterial durch Öffnungen Belastung der Geschoßdecke durch abgelagertes Material stoßartige Belastung der Außenwand (Anprall) Murmaterial Eindringen von Wasser Sickerwasser (aus Mure) und Mur- Lichtschacht material durch Kellerfenster was passIert beI eIner mure? Eine Mure besteht aus einem Gemisch von • Gefährdung der Standsicherheit Wasser, Schlamm, Steinen und Holz. Sie • Schäden an den Außenwänden durch transportiert deutlich mehr feste Stoffe als Anprall ein Hochwasser, erreicht wesentlich hö- • Schäden an den Außenwänden durch here Fließgeschwindigkeiten und hat da- Reibung her ein enormes Zerstörungspotenzial. • Schäden an den Geschoßdecken durch Muren können aus grobem Geröll, feinem das Gewicht der Ablagerungen Schlamm oder einer Mischung aus beidem • Eintritt von Murmaterial in das Gebäude bestehen. Die Ereignisse treten in der Regel • Schäden durch mechanische Zerstörung ohne Vorwarnzeit ein. und Verschmutzung Bei einer Mure können folgende Schäden an Gebäuden auftreten: 22 naturgefaHr Mure
baulIche massnahmen zur hergestellt werden. schadensmInImIerung auf minimierung der angriffsflächen achten: Keilförmige Bauweisen wirken wie neue gebäude nur außerhalb der gefah- ein Spaltkeil und reduzieren die Druckbe- renzonen errichten: Holen Sie vor jeder lastungen auf die Außenwände. Verwinkelte Bau- oder Sanierungsmaßnahme Informa- Vorsprünge, Erker und Balkone bieten der tionen über mögliche Gefährdungen durch Mure hingegen zusätzliche Angriffsflächen. Muren ein! Der beste Schutz ist die Mei- dung von Gefahrenbereichen! baumaßnahmen am gelände durchfüh- ren: Am Gelände können Auffang- und Ab- zu- und umbauten: Führen Sie Zu- und lenkdämme sowie Ablenkmauern errichtet Umbauten nur in Abstimmung mit der Bau- werden. Für Gebäude und Masten können behörde und den ExpertInnen der Wild- Spaltkeile errichtet werden. Durch die Maß- bach- und Lawinenverbauung durch. nahmen darf es zu keiner Verschlechterung für Dritte kommen. nutzungskonzept der innenräume an- passen: Legen Sie Schlafräume und Räume außenwände verstärken: Bei Neubauten mit langer Aufenthaltsdauer nicht an die können verstärkte Bewehrungen in Stahlbeton- Prall- bzw. Fließseite der Mure. Diese liegen wände eingebaut werden. Außenwände von be- in der Regel an der Bergseite oder der Ge- stehenden Bauten können durch zusätzliche wässer zugewandten Seite des Gebäudes. Bewehrung aus Stahlbeton oder durch Klebe- bewehrung verstärkt werden. Auch Erdanschüt- gebäude erhöht anordnen: Errichten Sie tungen von Prallwänden können die Sicher- Gebäude auf natürlichen Geländeerhöhun- heit erhöhen. Diesen Maßnahmen sind jedoch gen. Künstliche Geländeanschüttungen sind aufgrund der enormen Druckwirkung Gren- erosionsgefährdet und sollen deshalb nicht zen gesetzt. naturgefaHr Mure 23
auf fassadenverkleidungen am ge- Verhalten Im notfall bäudesockel verzichten: Schindeln und Dämmmaterial werden durch die Reibungs- Bei Eintritt von Muren ist ein sofortiges Ver- kraft der Mure großflächig abgetragen. lassen des Gefahrenbereichs nötig. Bleiben Sie in den gefahrenabgewandten Teilen des geschoßdecken verstärken: Damit Ge- Gebäudes. Mobile Hochwasserschutzsyste- schoßdecken das Gewicht der Ablagerun- me sind wegen hoher Zerstörungskraft und gen tragen können, sollten sie verstärkt z.B. raschem Auftreten nicht anwendbar. in Stahlbeton ausgeführt werden. Öffnungen in Prallwänden vermeiden: gebäudeschutz gegen muren ist nur ein- Planen Sie Fenster und Türen auf abgewand- geschränkt möglich. sind die einwir- ten Gebäudeseiten bzw. in ausreichender kungen zu stark, kann die erforderliche Höhe über dem Bodenniveau ein. sicherheit für den bauplatz nur durch maßnahmen der Wildbachverbauung gebäudeöffnungen druckfest abdecken: hergestellt werden. der beste schutz ist Schützen Sie Gebäudeöffnungen durch Stahl- jedoch die Wahl sicherer bauplätze. platten (bei drohender Gefahr vorsorglich schließen!) bzw. durch vorgesetzte Mauern. 24 naturgefaHr Mure
naturgefahr rutschung Rutschung bewegt sich auf Gebäude zu Belastung der Geschoßdecke durch abgelagertes Material Eindringen durch Öffnungen stoßartige Belastung der Außenwand Rutschung (Anprall) im Untergrund Beanspruchung durch Bewegung im Untergrund – Gebäude bewegt sich was passIert beI eIner kann zwischen einigen Zentimetern pro Jahr rutschung? bis mehreren hundert Metern innerhalb von Sekunden liegen. Rutschungen werden meistens durch starke bzw. lang andauernde Niederschläge aus- gelöst, können aber auch andere Ursachen baulIche massnahmen zur (z.B. Schwerkraft, Permafrost, Erdbeben) ha- schadensmInImIerung ben. Wenn der Boden steiler Hänge wasser- gesättigt ist, geraten die Bodenschichten in neue gebäude nur außerhalb der gefah- Bewegung. renzonen errichten: Bei jedem Bauvorha- ben in einem rutschungsgefährdeten Gebiet Durch Hangrutschungen wird die Stand- sind unbedingt Sachverständige für Geolo- sicherheit von Gebäuden gefährdet, zu- gie oder Geotechnik zu konsultieren. dem kann ein Gebäude durch den Eintritt Der beste Schutz ist die Meidung von Ge- von Rutschungsmaterial stark beschädigt fahrenbereichen! und zerstört werden. Es gibt langsame und schnelle Rutschungen: Die Bewegungsrate naturgefaHr rutscHung 25
standort am grundstück günstig aus- vernässte bereiche entwässern, Quel- wählen: Legen Sie Anschnitte und Dämme len fassen: Das gezielte Ableiten von Ober- für die Baugrube bzw. das Gebäude so an, flächenwasser und die Drainage vernäss- dass dadurch keine Rutschungen ausgelöst ter Hänge beugen Rutschungen vor. Quel- werden. len sollten gefasst und schadlos abgeleitet werden. sehr steile hänge abflachen: Durch das Abflachen steiler Hänge kann die dach- und oberflächenwässer ableiten: Wahrscheinlichkeit von Rutschungen ver- Auch Dach- und Ober-flächenwässer sollen ringert werden. schadlos versickert oder abgeleitet werden. In rutschungsgefährdeten Hängen dürfen keine Wässer eingeleitet werden. 26 naturgefaHr rutscHung
rutschkörper stabilisieren: Rutschkörper müssen von ExpertInnen beurteilt werden. Falls möglich können sie durch technische bzw. ingenieurbiologische Maßnahmen ge- sichert werden. versorgungsleitungen nicht an kritischen stellen verlegen: Verlegen Sie an kritischen Stellen, z. B. den Scherrändern eines Rutsch- körpers, keine Versorgungsleitungen. fenster und türen an exponierten stel- len vermeiden: Planen Sie Fenster und Tü- ren auf den der Gefahr abgewandten Ge- bäudeseiten, damit bei einer Hangrutschung kein Rutschungsmaterial ins Gebäude ein- dringen kann. holen sie vor jeder bau- oder sanierungsmaßnahme informatio- nen über mögliche gefährdungen durch rutschungen ein. massnahmen nach eIner hangrutschung Wegen der Gefahr von Nachrutschungen sollten die Gebäude bis zur Beurteilung durch ExpertInnen nicht bewohnt werden. Bei einer starken Rutschungsgefährdung kann eine Umsiedelung aus dem gefährde- ten Gebiet die wirkungsvollste Schutzmaß- nahme sein. gebäudeschutz gegen hangrutschungen ist nur eingeschränkt möglich. naturgefaHr rutscHung 27
naturgefahr LaWine Staubschicht der Lawine Eindringen von Schnee durch Öffnungen Druckbeanspruchung durch Staubschicht Sogbean- spruchung durch Staubschicht Fließschichte der Lawine Schnee, Holz, Steine stoßartige Belastung der Au- Belastung der ßenwand durch Fließschicht Geschoßdecke durch abgelagerten Schnee was passIert beI lawInen Personen, die sich in Gebäuden befinden. Die abgängen? Möglichkeit eines wirkungsvollen Gebäude- schutzes gegen Lawinen ist sehr beschränkt. Fließ- und Staublawinen haben ein enormes Zerstörungspotenzial und gefährden die Stand- sicherheit von Gebäuden. Staublawinen errei- baulIche massnahmen zur chen Geschwindigkeiten von bis zu schadensmInImIerung 220 km/h und entwickeln enorme Druck- und Sogkräfte. Außenwände und Dach können neue gebäude nur außerhalb der gefah- durch Anprall, Reibung oder das Gewicht des renzonen errichten: Holen Sie vor jeder Schnees geschädigt werden. Schäden können Bau- oder Sanierungsmaßnahme Informati- auch entstehen, wenn Schnee in das Gebäude onen über die mögliche Lawinengefährdung eindringt. Insbesondere Staublawinen führen bei der Wildbach- und Lawinenverbauung zur kompletten Zerstörung von Gebäuden. Es ein. Der beste Schutz ist die Meidung von besteht daher häufig Lebensgefahr, auch für Gefahrenbereichen! 28 naturgefaHr Lawine
zu- und umbauten in Lawinengefahren- auf minimierung der Lawinenangriffsflä- zonen: Jede Baumaßnahme an bestehenden chen achten: Keilförmige Bauweisen wirken Gebäuden in einer Lawinengefahrenzone wie ein Spaltkeil und reduzieren die Druck- soll nur in enger Abstimmung mit der Baube- belastungen auf die Außenwände. Verwin- hörde und den ExpertInnen der Wildbach- kelte Vorsprünge, Erker und Balkone bie- und Lawinenverbauung erfolgen. Die Maß- ten der Lawine hingegen eine zusätzliche An- nahmen müssen zu einer Erhöhung der Ge- griffsfläche. bäudesicherheit führen. nutzungskonzept der innenräume an- gebäude im schutz bestehender objekte passen: Legen Sie Schlafräume oder Räume bauen: Errichten Sie Zu- bzw. Umbauten im mit langer Aufenthaltsdauer nicht an die dem Schutz bestehender Objekte. Hang zugewandte Seite. gebäude in das gelände integrieren: Ge- bäude sollen möglichst gut in die Gelän- stimmen sie baumaßnahmen am ge- deoberfläche bzw. das Gelände integriert wer- lände grundsätzlich mit der Wildbach- den und generell niedrig gehalten werden. und Lawinenverbauung ab. naturgefaHr Lawine 29
baumaßnahmen am gelände durchfüh- Öffnungen in Prallwänden vermeiden: ren: Am Gelände können Auffang- und Ab- Vermeiden Sie grundsätzlich Fenster und Tü- lenkdämme sowie Ablenkmauern errichtet ren in stark beanspruchten Prallwänden. Ist werden. Für Gebäude und Masten können dies nicht möglich, sollen Fenster so klein Spaltkeile errichtet werden. Es darf zu keiner wie möglich ausgeführt werden. Verschlechterung für Dritte kommen. fensterstöcke auf metallrahmen montie- dachkonstruktion und geschoßdecken ren: Fenster sollten von außen auf einen fix verstärken: Dynamischer Druck und Rei- montierten Metallrahmen aufgelegt werden. bung erfordern eine verstärkte Dachkonst- ruktion, wie z.B. ein Stahlbetondach. Auch Lawinenschutzfenster einbauen: Geschoßdecken können durch Stahlbeton Nach einem speziellen Prüfverfahren wur- verstärkt werden. Die zur Schneelast zusätzli- den Lawinenschutzfenster entwickelt, de- che Lawinenlast ist bei der Dimensionierung ren Scheiben, Rahmen und Beschläge hohe des Daches zu berücksichtigen. Druckbelastungen aufnehmen können. (ÖNORM 5301 und 5302) dachvorsprünge kurz halten und dach fixieren: Durch eine geeignete Dachform fensterläden montieren: Die Fensterlä- kann die Belastung durch die Lawine stark den sollten nicht auf dem Fensterstock mon- verringert werden. Dachvorsprünge sollten tiert, sondern direkt im Mauerwerk veran- gänzlich vermieden oder kurz gehalten wer- kert werden. den. Darüber hinaus wird empfohlen, Dä- cher durch Abhebesicherungen zu fixieren. VorbereItung für den außenwände verstärken: Bei Um- und Zu- ernstfall bauten können verstärkte Bewehrungen in Stahlbetonwände eingebaut werden. Au- Die Möglichkeiten, bei Lawinengefahr So- ßenwände von bestehenden Bauten können fortmaßnahmen zu ergreifen, sind gering. Bei durch zusätzliche Bewehrung aus Stahlbeton Lawinenwarnung kann eine Evakuierung nö- oder durch Klebebewehrung verstärkt wer- tig sein. Ansonsten sollten innerhalb des Ge- den. Auch Erdanschüttungen von Prallwän- bäudes nur geschützte Räume benutzt wer- den können die Sicherheit erhöhen. den. 30 naturgefaHr Lawine
naturgefahr steinschLag fallender Stein springender Stein stoßartige Belastung der Außenwand oder des Daches rollender Stein was passIert beI baulIche massnahmen zur steInschlag? schadensmInImIerung Steinschläge können durch Verwitterungs- neue gebäude nur außerhalb der gefah- prozesse, Frostsprengung, Wurzelbewegung renzonen errichten: Holen Sie vor jeder von Bäumen oder durch das Lostreten einer Bau- oder Sanierungsmaßnahme Informati- „Steinlawine“ durch Mensch und Tier aus- onen über mögliche Gefährdungen durch gelöst werden. Steinschläge erreichen Ge- Steinschlag beim Landesgeologen oder der schwindigkeiten von über 100 km/h. Durch Wildbach- und Lawinenverbauung ein. Der Steinschlag können Schäden an der Dach- beste Schutz ist die Meidung von Gefahren- konstruktion, an Außenwänden, Geschoßde- bereichen! cken und Innenwänden entstehen. Es besteht ein besonderes Risiko für Personen außer- gebäude im schutz bestehender ob- halb von Gebäuden. jekte bauen: Errichten Sie Zu- bzw. Umbau- ten im Schutz bestehender Objekte. Zu- und Umbauten dürfen nur in Abstimmung mit der Baubehörde und ExpertInnen für Geo- logie durchgeführt werden. naturgefaHr steinscHLag 31
bauen am unmittelbaren hangfuß ver- außenwände verstärken: meiden: Am Hangfuß gibt es meist zu wenig • bei bestehenden Bauten durch zusätzliche Platz für Schutzmaßnahmen, daher soll hier Bewehrung eine Sicherheitszone freigehalten werden. • durch energieabsorbierende Vorsatzschalen • durch die Erdanschüttung von Prallwänden Prallwand klein halten: Achten Sie bei Um- und Zubauten darauf, dass die Prallwand fenster in Prallwand vermeiden oder möglichst wenig Angriffsfläche bietet. klein halten: In der Prallwand sollten Fens- ter vermieden oder möglichst klein ausge- nutzungskonzept der innenräume anpas- führt und hoch über dem Bodenniveau ein- sen: Legen Sie Schlaf- und Aufenthaltsräume gebaut werden. nicht an die dem Hang zugewandten Seiten. geschoßdecken, innenwände und dach außenanlagen in geschützter Lage anle- verstärken: Eine Verstärkung des Daches gen: Legen Sie Terrasse, Balkon, Spiel- und kann durch besonders massive Dachstühle Liegeplatz, Grillplatz usw. gefahrenabge- aus Holz, Stahlträgern oder Stahlbeton erfol- wandt an gen. Dächer können auch mit Stahlbeton ge- deckt werden. Flachdächer sollten mit Erde stimmen sie jede baumaßnahme in überschüttet werden, Dachfenster sollten steinschlaggebieten mit einem sachver- vermieden werden. ständigen für geologie ab. 32 naturgefaHr steinscHLag
service bundesministerium für Land- und forstwirtschaft, umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung IV/6, Schutzwasserwirtschaft E-Mail: schutzwasserwirtschaft@bmlfuw.gv.at Abteilung III/5, Wildbach- und Lawinenverbauung E-Mail: die.wildbach@bmlfuw.gv.at • www.die-wildbach.at Tel. 01/711 00-0, www.bmlfuw.gv.at kontakte zur bundeswasserbauverwaltung amt der burgenländischen Landesregierung Abteilung 9 – Wasser- und Abfallwirtschaft Tel.: 057/ 600 65 00 • E-Mail: post.wasser-abfall@bgld.gv.at • www.burgenland.at amt der kärntner Landesregierung Abteilung 8 Tel.: 050/ 536-0 • E-Mail: abt8.post@ktn.gv.at • www.wasser.ktn.gv.at amt der niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Wasserbau Tel.: 02742/ 90 05-0 • E-Mail: post.wa3@noel.gv.at • www.noel.gv.at amt der oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft Tel.: 0732/ 77 20–0 • E-Mail: ogw.post@ooe.gv.at • www.land-oberösterreich.gv.at amt der salzburger Landesregierung Abteilung 7 – Wasser Tel.: 0662/ 80 42-0 • E-Mail: wasser@salzburg.gv.at • www.salzburg.gv.at/wasser amt der steiermärkischen Landesregierung Abteilung 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit Tel.: 0316/ 877-0 • E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at • www.wasserwirtschaft.steiermark.at amt der tiroler Landesregierung Fachgebiet Schutzwasserwirtschaft und Gewässerökologie Tel.: 0512/ 508-0 • E-Mail: wasserwirtschaft@tirol.gv.at • www.tirol.gv.at amt der vorarlberger Landesregierung Abteilung VIId – Wasserwirtschaft, Fachbereich Schutzwasserwirtschaft und Gewässerentwicklung Tel.: 05574/ 511-0 • E-Mail: wasserwirtschaft@vorarlberg.at • www.vorarlberg.at amt der Wiener Landesregierung Magistratsabteilung 45 – Wiener Gewässer Tel.: 01/ 4000-0 • E-Mail: post@ma45.wien.gv.at • www.gewaesser.wien.at service 33
kontakte zur wIldbach Österreichische Lawinenwarndienste: www.lawine.at und lawInenVerbauung Österreichischer zivilschutzverband bundesver- sektion Wien, niederösterreich und burgenland band (Özsv): www.zivilschutzverband.at Tel.: 01/ 533 91 47-0 sicherheitsinformationszentrum: www.siz.cc E-Mail: sektion.wnb@die-wildbach.at zamg-Wetterwarnung: sektion kärnten warnungen.zamg.at Tel.: 04242/ 30 25-0 E-Mail: sektion.kaernten@die-wildbach.at flächenwidmungspläne sektion oberösterreich • Kärnten: www.kagis.ktn.gv.at Tel.: 0732/ 77 13 48-0 • Niederösterreich: www.raumordnung-noe.at E-Mail: sektion.oberoesterreich@die-wildbach.at • Salzburg: www.salzburg.gv.at/sagis • Steiermark: www.gis.steiermark.at sektion salzburg • Tirol: http://tiris.tirol.gv.at Tel.: 0662/ 87 81 53-0 • Vorarlberg: www.vorarlberg.at/atlas E-Mail: sektion.salzburg@die-wildbach.at • Wien: http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/pu- sektion steiermark blic Tel.: 0316/ 42 58 17-0 >> Weitere Geodatenabfragen können österreichweit E-Mail: sektion.steiermark@die-wildbach.at unter Einbindung der Geografischen Informations- systeme (GIS) der Bundesländer unter sektion tirol www.geoland.at getätigt werden. Tel.: 0512/ 58 42 00-0 >> Gefahrenzonenpläne und Bauordnungen können bei E-Mail: sektion.tirol@die-wildbach.at den Gemeindeämtern eingesehen werden. sektion vorarlberg Tel.: 05574/ 749 95-0 Planungsgrundlagen und Planungshilfen E-Mail: sektion.vorarlberg@die-wildbach.at Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Schutz vor Naturgefahren sind: • Wasserrechtsgesetz • Wasserbautenförderungsgesetz auskünfte zu • Technische Richtlinien der Bundeswasserbauverwal- naturgefahren tung (RIWA-T) und der Wildbach- und Lawinenver- aktuelle Wasserstände: http://pegel-aktuell.lfrz.at bauung (TR-WLV) • Wildbachverbauungsgesetz geo-informationen des bmLfuW: • Forstgesetz sowie Forstausführungsgesetze der Län- www.bmlfuw.gv.at/geo-informationen der geologische bundesanstalt: www.geologie.ac.at • Gefahrenzonenplanverordnung >> Sachverständige für Geologie sind bei den ämtern • Hochwasseranschlagslinien und Gefahrenzonenaus- der Landesregierungen angesiedelt. weisungen der BWV • Gefahrenzonenpläne der WLV informationen zum hochwasserrisikomanagement- • Raumordnungsgesetze und Bauordnungen der Län- plan: www.wasseraktiv.at der katastrophenschutz: • Flächenwidmungspläne der Gemeinden http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_zivilschutz/ • Katastrophenschutzgesetze der Länder naturgefahren allgemein: www.naturgefahren.at www.hora.gv.at
für ein LebensWertes Österreich. unser zIel ist ein lebenswertes Österreich in einem starken Europa: mit reiner Luft, sauberem Wasser, einer vielfältigen Natur sowie sicheren, qualitativ hochwertigen und leistbaren Lebens- mitteln. Dafür schaffen wir die bestmöglichen Voraus- setzungen. wIr arbeIten für sichere Lebensgrundlagen, eine nachhaltige Lebensart und verlässlichen Lebensschutz
BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
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