STEUERNEWS - Steuerjahr 2020: Wichtige steuerliche Änderungen im Überblick Aktuell - witte-steuerberater.de

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STEUERNEWS - Steuerjahr 2020: Wichtige steuerliche Änderungen im Überblick Aktuell - witte-steuerberater.de
Zeitschrift für Steuern und Recht Ausgabe März 2020

                       STEUERNEWS

Aktuell

Steuerjahr 2020:
Wichtige steuerliche
Änderungen im
Überblick
Mehr auf Seite 3
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Editorial

                Wir fördern neues Denken

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, Sie   Gleichwohl wollen wir Ihnen auch Neuigkeiten aus unserem Kanzlei-
        aktuell und anschaulich zu informieren. Wir haben daher auch in            alltag nicht vorenthalten. Bei Fragen zu den angesprochenen Themen
        diesem Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Be-             sind wir gerne persönlich für Sie da.
        reichen Steuern, Recht und Wirtschaft für Sie zusammengestellt.

                                                                                                                                 Ihr Martin Witte

Inhalt dieser Ausgabe

        S03                                                                           S06
        Steuerjahr 2020: Wichtige steuerliche Änderungen im                           Klimaschutzprogramm: Fernpendlerpauschale und
        Überblick                                                                     Mobilitätsprämie ab 2021

        S04                                                                           S06
        Ablage: Welche Belege Sie aufbewahren müssen und was Sie                      Steuererklärung für 2019: Wann muss man
        entsorgen können                                                              Verspätungszuschlag zahlen

        S04                                                                           S06
        Gutscheinkarten: Sachlohnbegriff ist seit dem 01.01.2020                      Pausenverpflegung: Unbelegte Brötchen mit Heißgetränk sind
        gesetzlich definiert                                                          kein Frühstück

        S04                                                                           S07
        Mobiles Scannen und Cloud-Systeme: BMF veröffentlicht neue                    Elektronische Kassen: BMF verlängert Frist zur Aufrüstung der
        GoBD                                                                          Systeme

        S05
        Internes: Unser Bowlingabend / Neues Team-Mitglied
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Steuerjahr 2020: Wichtige steuerliche
    Änderungen im Überblick

Zum Jahreswechsel sind einige steuerliche Änderungen in           Pflichtveranlagung bei Kapitaleinkünften: Arbeitnehmer, die
                                                                                                                                       Ihr Ansprechpartner
Kraft getreten. Die wichtigsten finden Sie hier im Überblick:     Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben, müssen
                                                                  künftig zwingend eine Steuererklärung einreichen.
Berufskraftfahrer: Arbeitnehmer, die ihrer beruflichen Tätig-
keit überwiegend in Kraftwagen nachgehen, erhalten einen          Steuerhinterziehung: Um die Umsatzsteuerhinterziehung im
neuen Pauschbetrag in Höhe von 8 € pro Kalendertag. Dieser        Rahmen von Karussell- und Kettengeschäften zu bekämpfen,
kann künftig anstelle der tatsächlichen Aufwendungen in An-       wird Unternehmern nun die Steuerbefreiung bei innergemein-
spruch genommen werden, die dem Arbeitnehmer während              schaftlichen Lieferungen, der Vorsteuerabzug aus Eingangs-
einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit einer   rechnungen, der Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftli-
Übernachtung im Kfz des Arbeitgebers entstehen.                   chem Erwerb sowie der Vorsteuerabzug aus Leistungen nach           Samuel Keller
                                                                  § 13b Umsatzsteuergesetz (Reverse-Charge) versagt, sofern
                                                                                                                                     Steuerfachangestellter
Bonpflicht: Durch das Kassengesetz wurde zum Jahreswech-          sie wissentlich an einer Steuerhinterziehung beteiligt waren.      T 0521 94209-22
                                                                                                                                     samuel.keller@witte-steuerberater.de
sel die sogenannte Belegausgabepflicht ab dem 01.01.2020
eingeführt. Jeder Kunde muss demnach einen Kassenbon              Verpflegungspauschalen: Die Pauschalen für Verpflegungs-
erhalten. Werden Waren an eine Vielzahl von nichtbekannten        mehraufwendungen im Rahmen einer beruflichen Auswärtstä-
Personen verkauft, können die Finanzbehörden das betroffene       tigkeit oder doppelten Haushaltsführung wurden von 24 € auf
Unternehmen aber von einer Belegausgabepflicht befreien.          28 € (für Abwesenheiten von 24 Stunden) und von 12 € auf
                                                                  14 € (für An- und Abreisetage sowie für Abwesenheitstage
Gesundheitsförderung: Der Freibetrag für zusätzlich zum           ohne Übernachtung und mehr als acht Stunden Abwesenheit)
Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Ge-         angehoben.
sundheitsförderung wurde von 500 € auf 600 € pro Arbeitneh-
mer und Kalenderjahr angehoben.                                   Vollautomatische Fristverlängerung: Abgabefristen für
                                                                  Steuererklärungen können vom Finanzamt neuerdings ohne
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Der Grundfreibetrag         Einbindung eines Amtsträgers ausschließlich automationsge-
steigt von 9.168 € auf 9.408 €. Der Kinderfreibetrag wird von     stützt verlängert werden, sofern das Amt zur Prüfung der
2.490 € auf 2.586 € je Elternteil erhöht.                         Fristverlängerung ein automationsgestütztes Risikomanage-
                                                                  mentsystem einsetzt.
Kleinunternehmergrenzen: Die Umsatzsteuer wird von inlän-                                                                              Entdecken Sie mehr
dischen Unternehmern künftig nicht erhoben, wenn der Um-          ​Zugreisen: Neuerdings gilt für auch für Fernreisen mit der Bahn
satz im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von               der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (statt bisher 19 %).        Themenverwandte Artikel und mehr
                                                                                                                                     finden Sie auf unserer
22.000 € (bisher 17.500 €) nicht überstiegen hat und im lau-      Bislang war nur der Nahverkehr entsprechend begünstigt.            Kanzleiwebseite.
fenden Kalenderjahr 50.000 € (wie bisher) voraussichtlich nicht
übersteigen wird.

                                                                                                                                                        STEUERNEWS    03
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News

             Entdecken Sie mehr               Ablage: Welche Belege Sie aufbewahren
                                              müssen und was Sie entsorgen können
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                                              Das neue Jahr beginnt häufig mit dem Aufräumen der Ablage. Hier stellt sich dann die Frage, welche Unterlagen entsorgt werden
                                              können. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in das das jeweilige „Ereignis“ fiel. Bei Rechnun-
                                              gen, die Sie im Jahr 2009 erhalten haben, begann die Aufbewahrungsfrist also mit dem 31.12.2009. Bei einer zehnjährigen
                                              Aufbewahrungsfrist können Sie diese Belege nun ab dem 01.01.2020 entsorgen.

             Entdecken Sie mehr               Gutscheinkarten: Sachlohnbegriff ist seit dem
                                              01.01.2020 gesetzlich definiert
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                                              Angesichts der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestanden Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen Gutschein-
                                              karten, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern überlässt, unter die monatliche 44-€-Freigrenze fallen. Daher hat der Gesetz-
                                              geber den insbesondere für die monatliche 44-€-Freigrenze sowie die Pauschalbesteuerung von Sach- und Dienstleistungen
                                              bedeutsamen Begriff der Sachbezüge nun im Einkommensteuergesetz selbst definiert.

             Entdecken Sie mehr               Mobiles Scannen und Cloud-Systeme:
                                              BMF veröffentlicht neue GoBD
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                                              Das Bundefinanzministerium hat im November 2019 die bereits seit 2015 geltenden GoBD aktualisiert. Die neuen Regelungen
                                              gelten seit dem 01.01.2020. Neu ist zum Beispiel, dass jetzt auch die Erfassung von Belegen durch Fotografie (z.B. mittels eines
                                              Smartphones) möglich ist. Dies darf auch im Ausland geschehen, wenn die Belege im Ausland entstanden sind oder dort emp-
                                              fangen wurden.

        Haben Sie Fragen? Ihr Ansprechpartner ist für Sie da

        „Zuverlässig, vertrauensvoll und kompetent
        unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen
        des gesamten Steuerrechts.“
        Vanessa Penner
        Steuerfachangestellte | T 0521 94209-24 | vanessa.penner@witte-steuerberater.de

04   STEUERNEWS
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Intern

    Internes: Unser Bowlingabend / Neues Team-Mitglied

Unser Bowlingabend                                               Neues Team-Mitglied

Im Februar hat Herr Witte das Geburtstagsgeschenk seines         Ebenfalls im Februar durften wir unser neues Team-Mitglied
Teams eingelöst:                                                 Pinar Temin begrüßen! Frau Temin wird uns als Praktikantin im
                                                                 Rahmen ihrer Umschulung zur Seite stehen. Wir freuen uns,         Entdecken Sie mehr
Diesmal ging es zum Bowlen in das „The Strike“ am Bielefelder    dass Frau Temin den Weg zu uns gefunden hat, darauf, ihr
Unser Bowlingabend
Boulevard. Anschließend lud Herr Witte uns alle ins „Geiste-     neues Wissen zu vermitteln und auf viele schöne Momente mit     Themenverwandte Artikel und mehr
                                                                                                                                 finden Sie auf unserer
reich“ im Hotel Bielefelder Hof zur Stärkung ein. Für uns alle   ihr!                                                            Kanzleiwebseite.
ein toller undhat
Im Februar     gelungener Abend
                  Herr Witte dasmit viel Spaß und tollen Ge-
                                Geburtstagsgeschenk       seines Teams eingelöst: Diesmal ging es zum Bowlen in das
sprächen!
„The Strike“ am Bielefelder Boulevard. Anschließend lud Herr Witte uns alle ins „Geistereich“ im Hotel Bielefelder
Hof zur Stärkung ein. Für uns alle ein toller und gelungener Abend mit viel Spaß und tollen Gesprächen!

Neues Team-Mitglied
Ebenfalls im Februar durften wir unser neues Team-Mitglied Pinar Temin
begrüßen! Frau Temin wird uns als Praktikantin im Rahmen ihrer Umschu-
lung zur Seite stehen. Wir freuen uns, dass Frau Temin den Weg zu uns
gefunden hat, darauf, ihr neues Wissen zu vermitteln und auf viele schöne
Momente mit ihr!

                                                                                                                                                   STEUERNEWS   05
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News

        Haben Sie Fragen? Ihr Ansprechpartner ist für Sie da

        „Wir fördern neues Denken. Durch unseren
        persönlichen Kontakt und Vertrauen zur
        optimalen Unternehmensfortführung.“
        Martin Witte
        Steuerberater, Fachberater Internationales Steuerrecht | T 0521 / 94209 - 18 | martin.witte@witte-steuerberater.de

             Entdecken Sie mehr                 Klimaschutzprogramm: Fernpendlerpauschale und
                                                Mobilitätsprämie ab 2021
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                                                Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht ist unter Dach und Fach. Es sieht im Bereich der
                                                Arbeitnehmerbesteuerung ab 2021 insbesondere eine Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer
                                                um 5 Cent auf 35 Cent vor. Pendlern, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und
                                                somit keine Steuer zahlen, wird eine Mobilitätsprämie gewährt.

             Entdecken Sie mehr                 Steuererklärung für 2019: Wann muss man
                                                Verspätungszuschlag zahlen
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                                                Für die Steuererklärungen des Jahres 2019 gilt diesmal eine Abgabefrist bis zum 31.07.2020. Wer seine Steuererklärungen durch
                                                einen steuerlichen Berater anfertigen lässt, hat mehr Zeit und muss seine Steuererklärungen 2019 erst bis Ende Februar 2021
                                                abgeben. Achtung: Die Finanzämter sind aufgrund einer Neufassung der Abgabenordnung in manchen Fällen dazu verpflichtet,
                                                bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag festzusetzen.

             Entdecken Sie mehr                 Pausenverpflegung: Unbelegte Brötchen mit
                                                Heißgetränk sind kein Frühstück
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                                                Eine IT-Firma hatte ihren Arbeitnehmern als Pausenverpflegung kostenlos unbelegte Backwaren (z.B. Laugen-, Käse- und Rosi-
                                                nenbrötchen) und Heißgetränke zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereitgestellt. Das Finanzamt stufte die Verpflegung im
                                                Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung als Frühstück ein und wollte den entsprechenden Sachbezugswert versteuern. Der
                                                Bundesfinanzhof sah das jedoch anders.

06   STEUERNEWS
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Elektronische Kassen: BMF verlängert
    Frist zur Aufrüstung der Systeme

Seit dem 01.01.2020 müssen nach den gesetzlichen Vorgaben          zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung muss aus ei-
                                                                                                                                      Ihr Ansprechpartner
eigentlich alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit            nem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer di-
Kassenfunktion (z.B. Registrierkassen) durch eine zertifizierte    gitalen Schnittstelle bestehen. Dabei soll das Sicherheitsmo-
technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Das            dul gewährleisten, dass die Kasseneingaben mit Beginn des
Problem besteht in der Praxis bislang jedoch darin, dass es        Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr
noch keine bzw. nur Prototypen der technischen Sicherheits-        verändert werden können. Die Neuerung betrifft alle Betriebe,
einrichtung gibt, deren Zertifizierungsverfahren zudem noch        die ihre Bargeldeinnahmen mit einer elektronischen Registrier-
andauert.                                                          kasse aufzeichnen, beispielsweise Gastronomiebetriebe, Fri-
                                                                   seure und Bäckereien.
Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich auf diese Proble-                                                                          Nadja Wortmann
matik reagiert und mit Schreiben vom 06.11.2019 eine Nicht-
                                                                                                                                    Steuerfachangestellte
beanstandungsregelung veröffentlicht, nach der die Finanzver-                                                                       T 0521 / 94209 - 15
                                                                                                                                    nadja.wortmann@witte-steuerberater.de
waltung es akzeptiert, wenn die elektronischen Aufzeich-
nungssysteme der Betriebe bis zum 30.09.2020 noch nicht
über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfü-
gen. Dennoch sollten Kasseninhaber die Aufrüstung nicht auf                                                                           Entdecken Sie mehr
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Hinweis: Die künftig notwendige Aufrüstung soll Kassensys-                                                                          Kanzleiwebseite.
teme vor Manipulationen schützen und eine verlässliche
Grundlage für eine einheitliche Besteuerung schaffen. Die

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Dipl.-Kfm. Martin Witte
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht

Welle 20 33602 Bielefeld
Tel. +49 521 94209-0 Fax +49 521 94209-33

info@witte-steuerberater.de
www.witte-steuerberater.de

Wussten Sie schon, ...

... dass ohne Luftzirkulation der Erstickungstod in Raumstationen droht?
Auf der ISS schlafen die Raumfahrer in Schlafsäcken, die an der Kabinen-                schwerer oder leichter ist. Ohne Luftzirkulation würde die Luft dort bleiben,
wand der Raumstation angebracht sind. Das ist notwendig, denn beim                      wo sie ist und um den Kopf herum würde so eine Blase aus CO2 entstehen,
Schlaf auf normalen Betten würden sie sich bei Bewegungen von der                       die mit jedem Atemzug wächst. Das hätte fatale Folgen: mindestens
Matratze entfernen und ungehindert durch die Station schweben. Aber                     starke Kopfschmerzen im wachen Zustand und im Schlaf sogar den Er-
wirklich lebenswichtig ist beim Schlaf die Frischluftzufuhr und die ausrei-             stickungstod. An Bord der ISS sorgt daher eine Klimaanlage für die Luft-
chende Zwangszirkulation der Luft. Anders als im Weltall sinkt auf der                  zirkulation und verhindert dieses Szenario. Die Luft wird in der Anlage über
Erde das ausgeatmete Kohlenstoffdioxid (CO2) nach unten, weil dieses                    Kohlefilter von organischen Stoffen gereinigt und das überschüssige CO2
schwerer als normale Luft ist. Dadurch entsteht eine Zirkulation und neue               wird beseitigt. Anschließend wird wieder ausreichend Sauerstoff zuge-
sauerstoffreiche Luft wird nachgeführt. Da die Atemluft auf der Raumsta-                führt und der Stickstoffanteil der Luft so konstant gehalten.
tion aber schwerelos ist, hat es keinerlei Konsequenzen, ob die Luft nun

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