STEUERNEWS - Steuerjahr 2020: Wichtige steuerliche Änderungen im Überblick Aktuell - witte-steuerberater.de
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Zeitschrift für Steuern und Recht Ausgabe März 2020 STEUERNEWS Aktuell Steuerjahr 2020: Wichtige steuerliche Änderungen im Überblick Mehr auf Seite 3
Editorial Wir fördern neues Denken Sehr geehrte Damen und Herren, das Steuerrecht entwickelt sich stetig weiter. Uns liegt viel daran, Sie Gleichwohl wollen wir Ihnen auch Neuigkeiten aus unserem Kanzlei- aktuell und anschaulich zu informieren. Wir haben daher auch in alltag nicht vorenthalten. Bei Fragen zu den angesprochenen Themen diesem Monat wichtige Änderungen und Informationen aus den Be- sind wir gerne persönlich für Sie da. reichen Steuern, Recht und Wirtschaft für Sie zusammengestellt. Ihr Martin Witte Inhalt dieser Ausgabe S03 S06 Steuerjahr 2020: Wichtige steuerliche Änderungen im Klimaschutzprogramm: Fernpendlerpauschale und Überblick Mobilitätsprämie ab 2021 S04 S06 Ablage: Welche Belege Sie aufbewahren müssen und was Sie Steuererklärung für 2019: Wann muss man entsorgen können Verspätungszuschlag zahlen S04 S06 Gutscheinkarten: Sachlohnbegriff ist seit dem 01.01.2020 Pausenverpflegung: Unbelegte Brötchen mit Heißgetränk sind gesetzlich definiert kein Frühstück S04 S07 Mobiles Scannen und Cloud-Systeme: BMF veröffentlicht neue Elektronische Kassen: BMF verlängert Frist zur Aufrüstung der GoBD Systeme S05 Internes: Unser Bowlingabend / Neues Team-Mitglied
Steuerjahr 2020: Wichtige steuerliche Änderungen im Überblick Zum Jahreswechsel sind einige steuerliche Änderungen in Pflichtveranlagung bei Kapitaleinkünften: Arbeitnehmer, die Ihr Ansprechpartner Kraft getreten. Die wichtigsten finden Sie hier im Überblick: Kapitaleinkünfte ohne Steuerabzug erhalten haben, müssen künftig zwingend eine Steuererklärung einreichen. Berufskraftfahrer: Arbeitnehmer, die ihrer beruflichen Tätig- keit überwiegend in Kraftwagen nachgehen, erhalten einen Steuerhinterziehung: Um die Umsatzsteuerhinterziehung im neuen Pauschbetrag in Höhe von 8 € pro Kalendertag. Dieser Rahmen von Karussell- und Kettengeschäften zu bekämpfen, kann künftig anstelle der tatsächlichen Aufwendungen in An- wird Unternehmern nun die Steuerbefreiung bei innergemein- spruch genommen werden, die dem Arbeitnehmer während schaftlichen Lieferungen, der Vorsteuerabzug aus Eingangs- einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit einer rechnungen, der Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftli- Übernachtung im Kfz des Arbeitgebers entstehen. chem Erwerb sowie der Vorsteuerabzug aus Leistungen nach Samuel Keller § 13b Umsatzsteuergesetz (Reverse-Charge) versagt, sofern Steuerfachangestellter Bonpflicht: Durch das Kassengesetz wurde zum Jahreswech- sie wissentlich an einer Steuerhinterziehung beteiligt waren. T 0521 94209-22 samuel.keller@witte-steuerberater.de sel die sogenannte Belegausgabepflicht ab dem 01.01.2020 eingeführt. Jeder Kunde muss demnach einen Kassenbon Verpflegungspauschalen: Die Pauschalen für Verpflegungs- erhalten. Werden Waren an eine Vielzahl von nichtbekannten mehraufwendungen im Rahmen einer beruflichen Auswärtstä- Personen verkauft, können die Finanzbehörden das betroffene tigkeit oder doppelten Haushaltsführung wurden von 24 € auf Unternehmen aber von einer Belegausgabepflicht befreien. 28 € (für Abwesenheiten von 24 Stunden) und von 12 € auf 14 € (für An- und Abreisetage sowie für Abwesenheitstage Gesundheitsförderung: Der Freibetrag für zusätzlich zum ohne Übernachtung und mehr als acht Stunden Abwesenheit) Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Ge- angehoben. sundheitsförderung wurde von 500 € auf 600 € pro Arbeitneh- mer und Kalenderjahr angehoben. Vollautomatische Fristverlängerung: Abgabefristen für Steuererklärungen können vom Finanzamt neuerdings ohne Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Der Grundfreibetrag Einbindung eines Amtsträgers ausschließlich automationsge- steigt von 9.168 € auf 9.408 €. Der Kinderfreibetrag wird von stützt verlängert werden, sofern das Amt zur Prüfung der 2.490 € auf 2.586 € je Elternteil erhöht. Fristverlängerung ein automationsgestütztes Risikomanage- mentsystem einsetzt. Kleinunternehmergrenzen: Die Umsatzsteuer wird von inlän- Entdecken Sie mehr dischen Unternehmern künftig nicht erhoben, wenn der Um- Zugreisen: Neuerdings gilt für auch für Fernreisen mit der Bahn satz im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (statt bisher 19 %). Themenverwandte Artikel und mehr finden Sie auf unserer 22.000 € (bisher 17.500 €) nicht überstiegen hat und im lau- Bislang war nur der Nahverkehr entsprechend begünstigt. Kanzleiwebseite. fenden Kalenderjahr 50.000 € (wie bisher) voraussichtlich nicht übersteigen wird. STEUERNEWS 03
News Entdecken Sie mehr Ablage: Welche Belege Sie aufbewahren müssen und was Sie entsorgen können Die Vollversion des Artikels und mehr erreichen Sie auf unserer Kanzleiwebseite. Das neue Jahr beginnt häufig mit dem Aufräumen der Ablage. Hier stellt sich dann die Frage, welche Unterlagen entsorgt werden können. Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in das das jeweilige „Ereignis“ fiel. Bei Rechnun- gen, die Sie im Jahr 2009 erhalten haben, begann die Aufbewahrungsfrist also mit dem 31.12.2009. Bei einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist können Sie diese Belege nun ab dem 01.01.2020 entsorgen. Entdecken Sie mehr Gutscheinkarten: Sachlohnbegriff ist seit dem 01.01.2020 gesetzlich definiert Die Vollversion des Artikels und mehr erreichen Sie auf unserer Kanzleiwebseite. Angesichts der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestanden Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen Gutschein- karten, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern überlässt, unter die monatliche 44-€-Freigrenze fallen. Daher hat der Gesetz- geber den insbesondere für die monatliche 44-€-Freigrenze sowie die Pauschalbesteuerung von Sach- und Dienstleistungen bedeutsamen Begriff der Sachbezüge nun im Einkommensteuergesetz selbst definiert. Entdecken Sie mehr Mobiles Scannen und Cloud-Systeme: BMF veröffentlicht neue GoBD Die Vollversion des Artikels und mehr erreichen Sie auf unserer Kanzleiwebseite. Das Bundefinanzministerium hat im November 2019 die bereits seit 2015 geltenden GoBD aktualisiert. Die neuen Regelungen gelten seit dem 01.01.2020. Neu ist zum Beispiel, dass jetzt auch die Erfassung von Belegen durch Fotografie (z.B. mittels eines Smartphones) möglich ist. Dies darf auch im Ausland geschehen, wenn die Belege im Ausland entstanden sind oder dort emp- fangen wurden. Haben Sie Fragen? Ihr Ansprechpartner ist für Sie da „Zuverlässig, vertrauensvoll und kompetent unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen des gesamten Steuerrechts.“ Vanessa Penner Steuerfachangestellte | T 0521 94209-24 | vanessa.penner@witte-steuerberater.de 04 STEUERNEWS
Intern Internes: Unser Bowlingabend / Neues Team-Mitglied Unser Bowlingabend Neues Team-Mitglied Im Februar hat Herr Witte das Geburtstagsgeschenk seines Ebenfalls im Februar durften wir unser neues Team-Mitglied Teams eingelöst: Pinar Temin begrüßen! Frau Temin wird uns als Praktikantin im Rahmen ihrer Umschulung zur Seite stehen. Wir freuen uns, Entdecken Sie mehr Diesmal ging es zum Bowlen in das „The Strike“ am Bielefelder dass Frau Temin den Weg zu uns gefunden hat, darauf, ihr Unser Bowlingabend Boulevard. Anschließend lud Herr Witte uns alle ins „Geiste- neues Wissen zu vermitteln und auf viele schöne Momente mit Themenverwandte Artikel und mehr finden Sie auf unserer reich“ im Hotel Bielefelder Hof zur Stärkung ein. Für uns alle ihr! Kanzleiwebseite. ein toller undhat Im Februar gelungener Abend Herr Witte dasmit viel Spaß und tollen Ge- Geburtstagsgeschenk seines Teams eingelöst: Diesmal ging es zum Bowlen in das sprächen! „The Strike“ am Bielefelder Boulevard. Anschließend lud Herr Witte uns alle ins „Geistereich“ im Hotel Bielefelder Hof zur Stärkung ein. Für uns alle ein toller und gelungener Abend mit viel Spaß und tollen Gesprächen! Neues Team-Mitglied Ebenfalls im Februar durften wir unser neues Team-Mitglied Pinar Temin begrüßen! Frau Temin wird uns als Praktikantin im Rahmen ihrer Umschu- lung zur Seite stehen. Wir freuen uns, dass Frau Temin den Weg zu uns gefunden hat, darauf, ihr neues Wissen zu vermitteln und auf viele schöne Momente mit ihr! STEUERNEWS 05
News Haben Sie Fragen? Ihr Ansprechpartner ist für Sie da „Wir fördern neues Denken. Durch unseren persönlichen Kontakt und Vertrauen zur optimalen Unternehmensfortführung.“ Martin Witte Steuerberater, Fachberater Internationales Steuerrecht | T 0521 / 94209 - 18 | martin.witte@witte-steuerberater.de Entdecken Sie mehr Klimaschutzprogramm: Fernpendlerpauschale und Mobilitätsprämie ab 2021 Die Vollversion des Artikels und mehr erreichen Sie auf unserer Kanzleiwebseite. Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht ist unter Dach und Fach. Es sieht im Bereich der Arbeitnehmerbesteuerung ab 2021 insbesondere eine Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent vor. Pendlern, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und somit keine Steuer zahlen, wird eine Mobilitätsprämie gewährt. Entdecken Sie mehr Steuererklärung für 2019: Wann muss man Verspätungszuschlag zahlen Die Vollversion des Artikels und mehr erreichen Sie auf unserer Kanzleiwebseite. Für die Steuererklärungen des Jahres 2019 gilt diesmal eine Abgabefrist bis zum 31.07.2020. Wer seine Steuererklärungen durch einen steuerlichen Berater anfertigen lässt, hat mehr Zeit und muss seine Steuererklärungen 2019 erst bis Ende Februar 2021 abgeben. Achtung: Die Finanzämter sind aufgrund einer Neufassung der Abgabenordnung in manchen Fällen dazu verpflichtet, bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Entdecken Sie mehr Pausenverpflegung: Unbelegte Brötchen mit Heißgetränk sind kein Frühstück Die Vollversion des Artikels und mehr erreichen Sie auf unserer Kanzleiwebseite. Eine IT-Firma hatte ihren Arbeitnehmern als Pausenverpflegung kostenlos unbelegte Backwaren (z.B. Laugen-, Käse- und Rosi- nenbrötchen) und Heißgetränke zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereitgestellt. Das Finanzamt stufte die Verpflegung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung als Frühstück ein und wollte den entsprechenden Sachbezugswert versteuern. Der Bundesfinanzhof sah das jedoch anders. 06 STEUERNEWS
Elektronische Kassen: BMF verlängert Frist zur Aufrüstung der Systeme Seit dem 01.01.2020 müssen nach den gesetzlichen Vorgaben zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung muss aus ei- Ihr Ansprechpartner eigentlich alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit nem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer di- Kassenfunktion (z.B. Registrierkassen) durch eine zertifizierte gitalen Schnittstelle bestehen. Dabei soll das Sicherheitsmo- technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Das dul gewährleisten, dass die Kasseneingaben mit Beginn des Problem besteht in der Praxis bislang jedoch darin, dass es Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr noch keine bzw. nur Prototypen der technischen Sicherheits- verändert werden können. Die Neuerung betrifft alle Betriebe, einrichtung gibt, deren Zertifizierungsverfahren zudem noch die ihre Bargeldeinnahmen mit einer elektronischen Registrier- andauert. kasse aufzeichnen, beispielsweise Gastronomiebetriebe, Fri- seure und Bäckereien. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich auf diese Proble- Nadja Wortmann matik reagiert und mit Schreiben vom 06.11.2019 eine Nicht- Steuerfachangestellte beanstandungsregelung veröffentlicht, nach der die Finanzver- T 0521 / 94209 - 15 nadja.wortmann@witte-steuerberater.de waltung es akzeptiert, wenn die elektronischen Aufzeich- nungssysteme der Betriebe bis zum 30.09.2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfü- gen. Dennoch sollten Kasseninhaber die Aufrüstung nicht auf Entdecken Sie mehr die lange Bank schieben! Themenverwandte Artikel und mehr finden Sie auf unserer Hinweis: Die künftig notwendige Aufrüstung soll Kassensys- Kanzleiwebseite. teme vor Manipulationen schützen und eine verlässliche Grundlage für eine einheitliche Besteuerung schaffen. Die STEUERNEWS 07
Kontakt Dipl.-Kfm. Martin Witte Steuerberater Fachberater für Internationales Steuerrecht Welle 20 33602 Bielefeld Tel. +49 521 94209-0 Fax +49 521 94209-33 info@witte-steuerberater.de www.witte-steuerberater.de Wussten Sie schon, ... ... dass ohne Luftzirkulation der Erstickungstod in Raumstationen droht? Auf der ISS schlafen die Raumfahrer in Schlafsäcken, die an der Kabinen- schwerer oder leichter ist. Ohne Luftzirkulation würde die Luft dort bleiben, wand der Raumstation angebracht sind. Das ist notwendig, denn beim wo sie ist und um den Kopf herum würde so eine Blase aus CO2 entstehen, Schlaf auf normalen Betten würden sie sich bei Bewegungen von der die mit jedem Atemzug wächst. Das hätte fatale Folgen: mindestens Matratze entfernen und ungehindert durch die Station schweben. Aber starke Kopfschmerzen im wachen Zustand und im Schlaf sogar den Er- wirklich lebenswichtig ist beim Schlaf die Frischluftzufuhr und die ausrei- stickungstod. An Bord der ISS sorgt daher eine Klimaanlage für die Luft- chende Zwangszirkulation der Luft. Anders als im Weltall sinkt auf der zirkulation und verhindert dieses Szenario. Die Luft wird in der Anlage über Erde das ausgeatmete Kohlenstoffdioxid (CO2) nach unten, weil dieses Kohlefilter von organischen Stoffen gereinigt und das überschüssige CO2 schwerer als normale Luft ist. Dadurch entsteht eine Zirkulation und neue wird beseitigt. Anschließend wird wieder ausreichend Sauerstoff zuge- sauerstoffreiche Luft wird nachgeführt. Da die Atemluft auf der Raumsta- führt und der Stickstoffanteil der Luft so konstant gehalten. tion aber schwerelos ist, hat es keinerlei Konsequenzen, ob die Luft nun Disclaimer STEUERNEWS bietet lediglich allgemeine Informationen. Wir übernehmen keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. In keinem Fall sind diese geeignet, eine kompetente Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Hierfür steht Ihnen die Kanzlei MARTIN WITTE gerne zur Verfügung. STEUERNEWS unterliegt urheberrecht- lichem Schutz. Eine Speicherung zu eigenen privaten Zwecken oder die Weiterleitung zu privaten Zwecken (nur in vollständiger Form) ist gestattet. Kommerzielle Verwertungs- arten, insbesondere der Abdruck in anderen Newslettern oder die Veröffentlichung auf Webseiten, bedürfen der Zustimmung der Herausgeber. Bildnachweise: Seite 1: venemama, Seite 3: ©Mariia Korneeva - stock.adobe.com, Seite 7: ©sashagrunge - stock.adobe.com. Gestaltung und Produktion: WIADOK - Corporate Publishing für Steuerberater – www. wiadok.de
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