Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...

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Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
Universität
    Leipzig
              Steuerrecht in Leipzig
              Schwerpunktbereich 11

              Wintersemester 2018/19
              Sommersemester 2019

              Informationsbroschüre des
              Lehrstuhls für Öffentliches Recht,
              insbesondere Steuerrecht und
              Öffentliches Wirtschaftsrecht,
              Juristenfakultät

              Prof. Dr. Marc Desens
Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
Steuerrecht in Leipzig

   I. Begrüßung                                                    2
  II. Schwerpunktbereich Steuerrecht                               3
 III. Vorlesungen                                                10
       1. Einkommensteuerrecht                                   10
       2. Unternehmensteuerrecht I                               11
       3. Steuerverfahrensrecht                                  12
       4. Unternehmensteuerrecht II                              13
       5. Internationales und Europäisches Steuerrecht           14
       6. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht                    16
       7. Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht               17
       8. Kommunalabgabenrecht                                   18
       9. Bilanzsteuerrecht                                      19
      10. Steuerstrafrecht                                       20
      11. Kapitalgesellschaftsrecht                              21
      12. Konzern- und Umwandlungsrecht                          22
      13. Personengesellschaftsrecht II                          23
      14. Fallbearbeitung im Steuerrecht                         24
      15. Kolloquium im Steuerrecht                              25
      16. Moot Court                                             26
 IV. Dozenten                                                    28
  V. Schwerpunktbereichsprüfung                                  42
       1. Zulassungsseminar                                      43
       2. Wissenschaftliche Studienarbeit                        44
       3. Schwerpunktbereichsklausur                             45
 VI. Studienverlaufsplan                                         46
       1. SPB vor staatl. Pflichtfachprüfung                     49
       2. SPB nach staatl. Pflichtfachprüfung                    52
VII. Ausbildungsliteratur                                        54
VIII. Sächsischer Steuerkreis e.V.                               62
 IX. Schriftenreihe und Tipps für Doktoranden                    71
  X. Stellenbörse                                                72
 XI. Kontakt und Sprechzeiten des Lehrstuhls                     76
Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
I. Begrüßung

Liebe Studentinnen, liebe Studenten,

mit dem fünften Semester beginnt für Sie das
Studium im Schwerpunktbereich. Sie müssen
sich nun für einen Schwerpunktbereich ent-
scheiden.

Hierbei sind verschiedene Wege denkbar: Sie
könnten etwa einen Schwerpunkt wählen, des-
sen Grundzüge Sie bereits in den ersten Se-
mestern kennengelernt haben. Mit Ihrer Wahl
verbinden Sie dann die Hoffnung, dass eine weitere Vertiefung eben-
falls Ihr Interesse wecken wird. Eine spannendere Alternative wäre
es, sich einem völlig neuen und noch unbekannten Rechtsgebiet zu
widmen, um die Vielfalt Ihrer juristischen Kenntnisse zu erweitern
und Ihrem Studium mehr Abwechslung zu geben.

Das Steuerrecht ist für Sie momentan noch völlig unbekannt. Deswe-
gen befürchten manche, es handele sich um eine schwere und kaum
zugängliche Materie. Andere glauben sogar, im Steuerrecht gehe es
hauptsächlich darum, wie im Mathematikunterricht die zu zahlenden
Steuern zu berechnen.

Diese Befürchtungen lassen sich entkräften. Erstens werden keine
Vorkenntnisse erwartet. Die Materie wird behutsam in mehreren,
aufeinander abgestimmten Vorlesungen erarbeitet. Zweitens ist das
Steuerrecht keine isolierte Rechtsmaterie, sondern knüpft an zahlrei-
che andere Rechtsgebiete an. In den steuerrechtlichen Vorlesungen
wird daher vieles aufgegriffen oder wiederholt, was Sie aus anderen
Vorlesungen schon kennen, etwa der Begriff des Arbeitnehmers oder
die Rechtsfigur des Gewerbebetriebs. Im Steuerrecht machen wir
auch keine betriebswirtschaftlichen Steueroptimierungsrechnungen.
Mathematikunterricht erwartet Sie also ganz gewiss nicht.

Als Steuerjuristin oder Steuerjurist werden Sie zukünftig in der Lage
sein, vielfältige und durchaus anspruchsvolle Rechtsprobleme des
Steuerrechts zu lösen. Das dazu erforderliche Verständnis der Steuer-
rechtssystematik erlernen Sie im Schwerpunktstudium Steuerrecht.

Sind Ihre Vorurteile ausgeräumt und ist Ihr Interesse geweckt? Dann
heiße ich Sie herzlich willkommen im Schwerpunkt Steuerrecht!

                                       Ihr
                                             Prof. Dr. Marc Desens
2
Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht

Der Schwerpunktbereich Steuerrecht (SPB 11) ist einer von elf
Schwerpunktbereichen, die für die Studierenden der Juristenfakultät
angeboten werden.
Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und
Öffentliches Wirtschaftsrecht bietet neben Zulassungs- und Prüfungs-
seminaren acht steuerrechtliche Vorlesungen an:

       Wintersemester                   Sommersemester

 Einkommensteuerrecht             Steuerverfahrensrecht
 (2 SWS)                          (2 SWS)

 Unternehmensteuerrecht I         Unternehmensteuerrecht II
 (2 SWS)                          (2 SWS)

 Bilanzsteuerrecht*               Internationales und Europä-
 (2 SWS)                          isches Steuerrecht
                                  (2 SWS)

                                  Erbschaft- und Schenkung-
                                  steuerrecht
                                  (2 SWS)

                                  Umsatz- und Grunderwerb-
                                  steuerrecht
                                  (2 SWS)

 * Die Veranstaltung wird nicht in jedem Wintersemester angebo-
 ten. Bitte beachten Sie die Aushänge und Informationen auf der
 Homepage.

Weitere Wahlmöglichkeiten:
Zugleich ist der Schwerpunktbereich Steuerrecht mit anderen Schwer-
punktbereichen vernetzt. So sind wir dabei, die Universität Leipzig
nicht nur zu einem führenden Steuerrechtsstandort, sondern auch zu
einem führenden Standort im Steuerstrafrecht auszubauen.

                                                                  3
Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht

Studierende im Schwerpunktbereich Steuerrecht profitieren von die-
ser Vernetzung. Sie können ihre Wahlfächer aus fünf weiteren Ver-
anstaltungen anderer Schwerpunktbereiche auswählen:

          Wintersemester                  Sommersemester

    Kapitalgesellschaftsrecht        Konzern- und Umwandlungs-
    (2 SWS); SPB 9 „Unterneh-        recht
    mensrecht“                       (2 SWS); SPB 9 „Unternehmens-
                                     recht“

    Steuerstrafrecht                 Personengesellschaftsrecht II
    (2 SWS); SPB 6 „Kriminalwis-     (2 SWS); SPB 9 „Unternehmens-
    senschaften“                     recht“

    Kommunalabgabenrecht
    (1 SWS); SPB 2 „Staat und
    Verwaltung – Umwelt, Bauen,
    Wirtschaft“

Prüfungsanforderungen:
Die vierstündige Schwerpunktbereichsklausur (nähere Informatio-
nen auf S. 45) beschränkt sich auf die Inhalte der drei Pflichtver-
anstaltungen Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht I und
Steuerverfahrensrecht. Ergänzend dazu dienen die Wahlfächer zur
Vertiefung des Gesamtverständnisses im Steuerrecht. Dabei werden
auch die Bezüge zu den klausurrelevanten Pflichtfächern hergestellt,
so dass Studierenden ein Anlass gegeben wird, bereits Erlerntes aus
einer anderen Perspektive zu wiederholen und zu vertiefen. Zugleich
dienen die Wahlfächer als Vorbereitung auf das Prüfungsseminar (sie-
he dazu S. 44), in dem wissenschaftliche Fragestellungen bearbeitet
werden müssen, die sich vornehmlich auf die Inhalte der Wahlfächer
beziehen.

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Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht

Besondere Ziele:
Mit der besonderen Studienkonzeption des Schwerpunktbereichs
Steuerrecht wollen wir einen Zielkonflikt lösen. Einerseits soll das
Schwerpunktstudium garantiert ohne Vorkenntnisse begonnen wer-
den können. Andererseits wollen wir auch vertiefende Vorlesungen
anbieten, bei denen Vorkenntnisse unabdingbar sind. Um beide Zie-
le gleichermaßen in einem zweisemestrigen Schwerpunktstudium zu
verwirklichen, wird in der ersten Hälfte des Wintersemesters mit einer
vierstündigen Vorlesung zum Einkommensteuerrecht begonnen. Auf
die dort erworbenen Kenntnisse baut die Vorlesung Unternehmen-
steuerrecht I auf, die unmittelbar im Anschluss angeboten wird; also
in der zweiten Hälfte des Wintersemesters ebenfalls vierstündig. Bei-
de Veranstaltungen bilden die Grundlage für die Vorlesungen Steu-
erverfahrensrecht, Unternehmensteuerrecht II sowie Internationales
und Europäisches Steuerrecht, die im folgenden Sommersemester
gelesen werden. Die übrigen Veranstaltungen im Schwerpunkt kön-
nen begleitend und ohne besondere Vorkenntnisse besucht werden.

Bewährtes Kolloquium:
Zur Vorbereitung auf Ihre Klausur im Schwerpunkt wird nach wie vor
das bewährte Kolloquium angeboten. Dort können Sie Ihre Fallbear-
beitungstechnik verbessern und Ihren Kenntnisstand in von uns ge-
stellten Probeklausuren unter Beweis stellen.

Falltraining:
Klausurtechnik kann man nicht früh genug üben. Daher bieten wir
bereits im ersten Schwerpunktbereichssemester ein Falltraining an
(Näher hierzu S. 24). Es dient der fallbezogenen Lernkontrolle und
bezieht sich auf die Vorlesung Einkommensteuerrecht, mit der das
Schwerpunktbereichsstudium im Wintersemester beginnt.

Mehr Flexibilität:
Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten werden in der vorlesungs-
freien Zeit geschrieben. Den genauen Zeitraum bestimmen Sie selbst:
Wenn Sie etwa zunächst einmal Urlaub machen wollen, bekommen
Sie Ihr Thema erst nach Ihrem Urlaub zugewiesen und die Abgabe-
frist wird entsprechend nach hinten verschoben.

                                                                        5
Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht

Lehrmaterial und Lernhilfen inklusive:
Zu den Pflichtfächern und den meisten steuerrechtlichen Wahlfächern
wird ein umfangreiches Lehrmaterial zur Verfügung gestellt. Sie er-
halten die Präsentation der Dozenten als Datei zum Selbstausdrucken
und können sich beim Mitschreiben so auf dessen besondere Tipps
und auf die entscheidenden „Zwischentöne“ konzentrieren.
Dabei sind die Vorlesungen so konzipiert, dass von Ihnen keine Vor-
bereitung, wohl aber eine Nachbereitung verlangt wird. Um erlerntes
Wissen zu wiederholen (oder erst einmal zu behalten!), werden zur
Lernzielkontrolle Wiederholungsfragen herausgegeben, die sich am
zuvor in der Vorlesung erarbeiteten Stoff orientieren. Zur weiteren
Festigung Ihres Wissens werden Ihnen auch die entsprechenden Pas-
sagen im Lehrbuch „Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht“ (siehe Seiten
54 und 58 dieser Broschüre) zum Nacharbeiten angegeben. Zur wei-
teren Vertiefung erhalten Sie zudem die einschlägigen Fundstellen im
Lehrbuch „Tipke/Lang, Steuerrecht“ (siehe ebenfalls Seiten 54 und 58
dieser Broschüre).

Steuerrecht – mehr Synergieeffekte zum gesamten Pflicht-
fachstoff geht nicht:
Auf den ersten Blick scheint das Steuerrecht nichts mit dem Pflicht-
fachstoff zu tun zu haben. Das ist ein Irrtum. Alle Vorlesungen weisen
Bezüge zum Pflichtfachstoff auf: Selbstverständlich behandeln wir ex-
amensrelevante Grundlagen im Verfassungsrecht: Wenn es um die
Gleichmäßigkeit der Besteuerung geht, geht es auch um den allge-
meinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), also um eine Wiederholung
und Vertiefung ihrer Vorlesung zu den Grundrechten. Zahlreiche Par-
allelen ergeben sich zum allgemeinen Schuldrecht (Aufrechnung, Ver-
jährung oder Erstattung von Steueransprüchen) und zum allgemeinen
Verwaltungsrecht (Rücknahme und Widerruf von Steuerverwaltungs-
akten sowie ihre Fehlerfolgen). Natürlich bietet sich die Vorlesung
zum Internationalen und Europäischen Steuerrecht zur Wiederholung
ihrer europarechtlichen und die Vorlesung Erbschaftsteuerrecht zur
Wiederholung ihrer erbrechtlichen Kenntnisse an. Dass eine Beschäf-
tigung mit dem Unternehmensteuerrecht zwangsläufig ihr examens-
relevantes Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht festigen wird,
ist ebenso offensichtlich.
Damit dürfte der Schwerpunkt Steuerrecht wohl der einzige Schwer-
punkt sein, der gleichzeitig examensrelevantes Wissen im Bürgerli-
chen Recht, Öffentlichen Recht und selbst im Strafrecht (Steuerstraf-
recht!) verarbeitet.

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Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht

Die Literatur-Garantie:
Bei der Erstellung der Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten sol-
len Sie das wissenschaftliche Arbeiten im Steuerrecht erlernen. Das
setzt voraus, die jeweils einschlägige Forschungsliteratur möglichst
vollständig zu sichten und zu verwerten. Wir haben deshalb das Ziel,
diese auch vollständig in unserer Bibliothek vorzuhalten. Sollten Sie
bei Ihren eigenen Recherchen ein solches Werk nicht finden, schrei-
ben Sie uns einfach formlos eine E-Mail (steuerrecht@uni-leipzig.de)
und wir werden es sofort anschaffen.
Sie haben dann natürlich das „Erstzugriffsrecht“.

Kostenlose Nutzung der Datenbank NWB Steuer- und Wirt-
schaftsrecht:
Studierenden im Schwerpunktbereich Steuerrecht an der Universi-
tät Leipzig macht der NWB-Verlag ein ganz besonderes Angebot. Sie
bekommen einen persönlichen Zugang zur Online-Datenbank NWB
Steuer- und Wirtschaftsrecht – kostenlos bis zum Ende des Studiums.
Schon während der Vorlesung können damit etwa BFH-Entschei-
dungen oder erläuternde Fachaufsätze auf dem eigenen Notebook,
Tablet oder Smartphone nachgeschlagen werden. Die Nutzung der
Datenbank wird zu Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums von ei-
nem Mitarbeiter des NWB-Verlags erläutert.

Vorteile für Studierende anderer Schwerpunktbereiche:
Die besondere Konzeption des Schwerpunktbereichs Steuerrecht hat
noch einen weiteren Vorteil, der Studierenden zugutekommt, die
nicht im Schwerpunktbereich Steuerrecht studieren, aber im Rahmen
ihres Schwerpunktstudiums eine steuerrechtliche Wahlveranstaltung
belegen können. Auch Sie können – ohne steuerrechtliche Vorkennt-
nisse – die Vorlesung Einkommensteuerrecht besuchen.
Um möglichst vielen Leipziger Jura-Studierenden die Möglichkeit zu
bieten, steuerrechtliche Grundkenntnisse zu erwerben, werden auch
andere steuerrechtliche Veranstaltungen in anderen Schwerpunktbe-
reichen als Wahlfächer angeboten:

   •   SPB 2 „Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirt-
       schaft“: Einkommensteuerrecht und Steuerverfahrensrecht
   •   SPB 3 „Internationaler und Europäischer Privatrechts-
       verkehr“: Internationales und Europäisches Steuerrecht
   •   SPB 4 „Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte“:
       Internationales und Europäisches Steuerrecht

                                                                        7
Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht

    •   SPB 5 „Bank- und Kapitalmarktrecht“: Einkommensteuer-
        recht
    •   SPB 8 „Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechts-
        durchsetzung“: Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
    •   SPB 9 „Unternehmensrecht“: Einkommensteuerrecht, Un-
        ternehmensteuerrecht I & II, Erbschaft- und Schenkungsteu-
        errecht
    •   SPB 10 „Arbeitsrecht“: Einkommensteuerrecht und Steuer-
        verfahrensrecht

Sie haben Fragen?

Für alle Fragen rund um den Schwerpunktbereich Steuerrecht steht
Ihnen das Lehrstuhlteam jederzeit gern zur Verfügung. Kommen Sie
auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie!

    Hinweis
    Alle aktuellen Informationen rund um den Schwerpunkt Steu-
    errecht finden Sie auch auf unserer Lehrstuhlhomepage unter:
    https://steuerrecht.jura.uni-leipzig.de

8
Alles außer
gewöhnlich
An unseren Standorten Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt a.M.
und München bieten wir fortlaufend attraktive Einstiegsmöglichkeiten für

Wissenschaftliche Mitarbeiter
und Referendare (m/w)
Sie möchten an hochkarätigen, meist internationalen Mandaten mitarbeiten?
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jana.mueller@fgs.de, T +49 228/95 94-428

fgs.de
III. Vorlesungen

                     1. Einkommensteuerrecht
                      - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:        Prof. Dr. Marc Desens
		              Prof. Dr. Gregor Roth

Inhalt:
Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen der natür-
lichen Personen. Sie erfasst die im Rahmen einer bestimmten Zeit-
spanne ausgewiesene Finanzkraft des Steuerpflichtigen und orientiert
sich am Gebot der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfä-
higkeit.
Nach einem kurzen geschichtlichen Überblick behandelt die Vorlesung
zu Beginn die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze.
Anschließend werden anhand von Fallbeispielen die persönliche Steu-
erpflicht – d.h. die Frage, wer einkommensteuerpflichtig ist –, die
verschiedenen Einkunftsarten sowie deren Ermittlung und zuletzt die
privaten Abzüge und Ermäßigungen thematisiert.

Erwartete Vorkenntnisse:
Von den Studierenden werden keine Vorkenntnisse erwartet.

Besonderheiten:
Die Vorlesung wird in der ersten Semesterhälfte vierstündig angebo-
ten.

     Anmerkung
     •   Pflichtfach im SPB 11 „Steuerrecht“
     •   Wahlfach im SPB 2 „Staat und Verwaltung – Umwelt, Bau-
         en, Wirtschaft“
     •   Wahlfach im SPB 5 „Bank- und Kapitalmarktrecht“
     •   Wahlfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“
     •   Wahlfach im SPB 10 „Arbeitsrecht“

10
III. Vorlesungen

                 2. Unternehmensteuerrecht I
      (Steuerbilanz und Besteuerung von Personengesellschaften)
                     - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:       Prof. Dr. Marc Desens
		             RiBFH Henrik Stutzmann

Inhalt:
Begonnen wird mit einem Überblick über die Gewinneinkünfte und
deren unterschiedliche Gewinnermittlungsarten – insbesondere Be-
triebsvermögensvergleich und Einnahmeüberschussrechnung.
Den ersten Teil bildet das Bilanzsteuerrecht. Anhand von einigen
Fallbeispielen werden ausgehend von den Buchführungspflichten
Eröffnungsbilanzen erläutert, laufende Geschäftsvorfälle verbucht,
Schlussbilanzen gefertigt und der steuerrechtlich maßgebliche Ge-
winn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als auch in Form der
Gewinn- und Verlustmethode ermittelt.
Den zweiten Teil der Vorlesung bildet die Besteuerung der Personen-
gesellschaften (Mitunternehmerschaften). Dabei steht die Ermittlung
des steuerrechtlichen Gewinns der Mitunternehmerschaft (Gesamt-
hands-, Sonder- und Ergänzungsbereich) im Vordergrund.

Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an der Vorlesung Einkommensteuerrecht.

Besonderheiten:
Die Vorlesung wird vierstündig in der zweiten Semesterhälfte im An-
schluss an die Veranstaltung Einkommensteuerrecht angeboten.

  Anmerkung
  •    Pflichtfach im SPB 11 „Steuerrecht“
  •    Wahlfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“

                                                                   11
III. Vorlesungen

                       3. Steuerverfahrensrecht
                       - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:           Prof. Dr. Marc Desens

Inhalt:
Die Vorlesung umfasst schwerpunktmäßig das besondere Verwal-
tungsrecht für Steuern, die Abgabenordnung.
Deren Grundlage ist der Steuerverwaltungsakt, ein Verwaltungsakt,
wie aus der Vorlesung zum allgemeinen Verwaltungsrecht bekannt.
Unter anderem werden dessen Wirksamkeit und die Korrektur fehler-
hafter Bescheide behandelt.
Daneben gibt es besondere Verwaltungsakte, die Steuerbescheide,
für welche verfahrensrechtliche Besonderheiten gelten.
Zum weiteren Inhalt der Vorlesung gehören das Steuerschuldrecht,
das Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren sowie das Einspruchs-
verfahren als außergerichtlicher Rechtsbehelf. Schließlich wird in
Grundzügen das Verfahren vor den Finanzgerichten nach der FGO
dargestellt.

Erwartete Vorkenntnisse:
Von den Studierenden werden Vorkenntnisse im Verwaltungsrecht AT
und Schuldrecht AT erwartet.

     Anmerkung
     •   Pflichtfach im SPB 11 „Steuerrecht“
     •   Wahlfach im SPB 2 „Staat und Verwaltung – Umwelt, Bau-
         en, Wirtschaft“
     •   Wahlfach im SPB 10 „Arbeitsrecht“

12
III. Vorlesungen

               4. Unternehmensteuerrecht II
      (Körperschaft-, Gewerbe- und Umwandlungssteuerrecht)
                  - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:      Prof. Dr. Marc Desens
		            Prof. Dr. Gregor Roth

Inhalt:
Der erste Teil behandelt die regelmäßige Besteuerung von Gewer-
bebetrieben, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt
werden. Die Körperschaftsteuer ist dabei die „Einkommensteuer für
Körperschaften“. Per Verweisung wird deren Einkommen analog zum
EStG ermittelt. Hinzu kommen Sonderregeln, wie das Institut der
verdeckten Gewinnausschüttung.
Dazu tritt die Gewerbesteuer als eine weitere Abgabe, die den Ertrag
eines Unternehmens besteuert. Sie ist eine Besonderheit des deut-
schen Steuerrechts, deren Ertrag den Gemeinden zugeordnet wird.
Die Verbindung beider Steuerarten fasst die Belastung gewerblich tä-
tiger Unternehmen zusammen.
Zudem gibt die Vorlesung eine Einführung in das Umwandlungssteu-
errecht. Behandelt werden Strukturen und Zusammenhänge von Um-
wandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz. Die wesentlichen
Fallkonstellationen bei Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertra-
gung und Formwechsel werden systematisch aufgeschlüsselt und an-
hand von Fallbeispielen erläutert.

Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an den Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Unterneh-
mensteuerrecht I.

  Anmerkung
  •   Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“
  •   Wahlfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“

                                                                   13
III. Vorlesungen

         5. Internationales und Europäisches Steuerrecht
                       - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:           Prof. Dr. Marc Desens

Inhalt:
Das internationale Steuerrecht regelt Sachverhalte mit Auslandsbe-
rührung, also solche, die in den Anwendungsbereich mehrerer Steu-
errechtsordnungen fallen. Im Zuge der Internationalisierung der Wirt-
schaft, aber auch der zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität
der Menschen, haben viele Steuerfälle einen Auslandsbezug. Die Vor-
lesung behandelt die Ursachen der Doppelbesteuerung, die Methoden
zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Anrechnungsmethode und
Freistellungsmethode) und staatliche Abwehrstrategien, um Einkünf-
teverlagerungen ins Ausland entgegenzuwirken. Zudem wird auf den
stetig wachsenden Einfluss des Europarechts auf das nationale Steu-
errecht eingegangen.

Erwartete Vorkenntnisse:
Teilnahme an den Vorlesungen Einkommensteuerrecht, Unterneh-
mensteuerrecht I und Unternehmensteuerrecht II (Körperschaft-,
Gewerbe- und Umwandlungssteuerrecht) sowie an grundständigen
Vorlesungen zum Europa- und Völkerrecht.

     Anmerkung
     •    Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“
     •    Wahlfach im SPB 3 „Internationaler und Europäischer Pri-
          vatrechtsverkehr“
     •    Wahlfach im SPB 4 „Europarecht – Völkerrecht – Menschen-
          rechte“

14
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III. Vorlesungen

            6. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht,
         einschließlich Unternehmensnachfolgeplanung
          - 2 SWS (Blockveranstaltung) im Sommersemester -

Leitung:           Prof. Dr. Mathias Birnbaum, RA, StB bei KPMG Köln
		                 Prof. Dr. Jens Escher LL.M., RA, StB bei Taylor
		                 Wessing, Düsseldorf

Inhalt:
Der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegen Erwerbe von Todes
wegen sowie Schenkungen unter Lebenden; daneben werden auch
noch Zweckzuwendungen und alle 30 Jahre das Vermögen bestimm-
ter (Familien-) Stiftungen und Vereine besteuert. Die Vorlesung ist an
Fragestellungen der Praxis angelehnt und soll einen Überblick über
das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geben. Darüber
hinaus wird auf die wichtigsten erb-, familien- und gesellschaftsrecht-
lichen Regelungen eingegangen, an die das Erbschaftsteuerrecht an-
knüpft. Einen Schwerpunkt der Vorlesung bildet die Unternehmens-
nachfolge.
Die Veranstaltung wird als Blockveranstaltung angeboten.

Erwartete Vorkenntnisse:
Vorkenntnisse werden nicht erwartet.

     Anmerkung
     •   Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“
     •   Wahlfach im SPB 8 „Rechtsberatung – Rechtsgestaltung –
         Rechtsdurchsetzung“
     •   Wahlfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“
     •   Wahlfach im SPB 10 „Arbeitsrecht“

16
III. Vorlesungen

      7. Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht
                  - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:      Prof. Dr. Bernhard Frye, Richter FG Thüringen

Inhalt:
Die Umsatzsteuer ist gemessen am Steueraufkommen die zweitwich-
tigste Steuer. In der Veranstaltung werden zunächst die verschie-
denen steuerbaren Umsätze herausgearbeitet, vom einfachen Leis-
tungsaustausch bis zu Vorgängen mit Auslandsbezug. Dabei ist zu
entscheiden, ob ein Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist oder ob
eine Steuerbefreiung eingreift.
Es folgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und das Bestim-
men des Steuersatzes. Des Weiteren wird das Besteuerungsverfahren
dargelegt, einschließlich des Verfahrens des Vorsteuerabzugs, wobei
auch auf die europarechtliche Einbindung des Umsatzsteuerrechts
eingegangen wird.
Zudem gibt die Veranstaltung einen Überblick über die Grunderwerb-
steuer als die wichtigste Verkehrsteuer (manche halten sie auch für
eine besondere Verbrauchsteuer) in Deutschland.

Erwartete Vorkenntnisse:
Vorkenntnisse werden nicht erwartet.

  Anmerkung
  •   Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“

                                                                    17
III. Vorlesungen

                      8. Kommunalabgabenrecht
                        - 1 SWS im Wintersemester -

Leitung:           Dr. Dirk Tolkmitt, Richter am Verwaltungsgericht, der-
		                 zeit Oberverwaltungsgericht Bautzen

Inhalt:
Die Veranstaltung befasst sich mit den Grundzügen des Kommunal-
abgabenrechts, einem Rechtsgebiet verstreuter gesetzlicher Re-
gelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Das Kom-
munalabgabenrecht grenzt sich nicht nach der Art der erhobenen
Geldleistungen ab. Es erfasst vielmehr zahlreiche Formen öffentlich-
rechtlicher Geldleistungen, soweit sie nur von den Kommunen zur
Deckung des eigenen Finanzbedarfs erhoben werden.
Neben einem systematischen Überblick werden allgemeine Maßstäbe
kommunaler Abgabenerhebung vorgestellt, deren Herleitung über-
wiegend aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem
Rechtsstaatsprinzip, erfolgt. Besonderes Augenmerk soll auf die viel-
fältigen Verzahnungen zwischen dem Kommunalabgabenrecht auf der
einen, Kommunal-, Straßen- und Bauplanungsrecht sowie Bereichen
des Umweltrechts auf der anderen Seite gerichtet werden. Schließ-
lich bilden das Verfahren der Abgabenerhebung und der gerichtliche
Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide einen integralen Bestandteil
der Vorlesung. Die Darstellung orientiert sich dabei überwiegend an
konkreten Fallbeispielen; examensträchtige Konstellationen und im
Freistaat gelaufene Examensklausuren werden umfassend berück-
sichtigt.

Erwartete Vorkenntnisse:
Grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsrechts sollten vorhanden
sein.

     Anmerkung
     •   Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“
     •   Wahlfach im SPB 2 „Staat und Verwaltung – Umwelt, Bau-
         en, Wirtschaft“

18
III. Vorlesungen

                       9. Bilanzsteuerrecht
                    - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:      Prof. Dr. Gregor Roth

Inhalt:
Mit dem Begriff Bilanzsteuerrecht spricht man die Summe aller Rechts-
vorschriften (vgl. nur §§ 140 ff. AO, §§ 4 ff. EStG, §§ 238 ff. HGB) an,
die die Buchführung der Geschäftsvorfälle und die Bilanzierung des
Vermögens der Betriebe und damit die Grundlage für die Ertragsbe-
steuerung von Unternehmern und Unternehmen regeln.
Die Vorlesung beginnt mit einem Überblick über die Gewinneinkünf-
te über die Gewinnermittlung im Einkommensteuerrecht mit Hilfe
des Bilanzsteuerrechts. Das Bilanzsteuerrecht ist dabei trotz seiner
Schnittstellen zum HGB originärer Teil des öffentlichen Rechts, ge-
nauer des Steuerrechts, der sich mit der ertragsteuerrechtlichen Ge-
winnermittlung durch Bilanzierung befasst. Das Bilanzsteuerrecht ist
dabei primär eine juristische Disziplin und keine „Spielwiese“ allein
für Wirtschaftswissenschaftler.
In der Vorlesung Bilanzsteuerrecht werden dabei zunächst die Grund-
sätze der doppelten Buchführung vermittelt, um den Studenten einen
Einblick in das betriebliche Rechnungswesen zu geben. Anschließend
werden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung näher be-
trachtet werden, die sowohl bei der handels- als auch bei der steu-
errechtliche Bilanzerstellung von Bedeutung sind. Anhand von steu-
errechtlichen Fallbeispielen werden anschließend der steuerrechtlich
maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als
auch in Form der sog. Gewinn- und Verlustmethode ermittelt.

Erwartete Vorkenntnisse:
Paralleler Besuch der Vorlesung Einkommensteuerrecht.

   Anmerkung
  •   Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“
  •   Die Veranstaltung wird nicht in jedem Semster angeboten.
      Auf das Stattfinden wird rechtzeitig per Aushang hinhge-
      wiesen.

                                                                       19
III. Vorlesungen

                          10. Steuerstrafrecht
                        - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:           Prof. Dr. Katharina Beckemper

Inhalt:
Behandelt werden der Tatbestand der Steuerhinterziehung, die Selbst-
anzeige und die Steuerordnungswidrigkeiten. Des Weiteren wird das
Steuerstrafverfahren vorgestellt.

Erwartete Vorkenntnisse:
Die Teilnehmer sollten die Vorlesung Eigentums- und Vermögensde-
likte besucht haben.

     Anmerkung
     •   Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“
     •   Wahlfach im SPB 6 „Kriminalwissenschaften“

20
III. Vorlesungen

                11. Kapitalgesellschaftsrecht
                    - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:      Prof. Dr. Tim Drygala

Inhalt:
Nach einem einführenden Überblick über die wesentlichen Struktur-
merkmale der Kapitalgesellschaften und die internationalen Einflüsse
(Rechtsangleichung in der EU, supranationale Rechtsformen, EuGH-
Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit) werden das GmbH- und
Aktienrecht vertieft behandelt.
Den Schwerpunkt bildet dabei die praktisch sehr bedeutsame GmbH.
Bei der Darstellung des Gründungsvorgangs werden auch die Son-
derform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie
die Vor-GmbH erörtert. Anschließend werden die Regeln der Kapi-
talaufbringung und Kapitalerhaltung (einschließlich Gesellschafter-
darlehen), die Durchgriffs- und Existenzvernichtungshaftung, die
Organisationsverfassung der GmbH (Geschäftsführer, Gesellschaf-
terversammlung), die mitgliedschaftliche Stellung der Gesellschaf-
ter (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten), die
Rechnungslegung und Ergebnisverwendung und schließlich die Re-
geln zu Auflösung, Liquidation und Beendigung behandelt.
Anschließend werden die Grundlagen des Aktienrechts sowie die
aktienrechtlichen Besonderheiten bei Gründung und Kapitalschutz
dargestellt, bevor zum Abschluss die Organe der AG (Vorstand, Auf-
sichtsrat, Hauptversammlung) und Fragen der Corporate Governance
behandelt werden.

   Anmerkung
  •   Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“
  •   Wahlfach im SPB 5 „Bank- und Kapitalmarktrecht“
  •   Pflichtfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“

                                                                     21
III. Vorlesungen

              12. Konzern- und Umwandlungsrecht
                       - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:           Prof. Dr. Tim Drygala

Inhalt:
Die Veranstaltung behandelt das in der unternehmensberatenden
Praxis besonders wichtige Umwandlungsrecht und das Recht der ver-
bundenen Unternehmen. Die Schwerpunkte bilden im Umwandlungs-
recht das Recht der Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) und der Spaltung
(§§ 123 ff. UmwG), im Konzernrecht das Aktien- und GmbH-Konzern-
recht.

     Anmerkung
     •   Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“
     •   Wahlfach im SPB 5 „Bank- und Kapitalmarktrecht“
     •   Wahlfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“
     •   Wahlfach im SPB 10 „Arbeitsrecht“

22
III. Vorlesungen

             13. Personengesellschaftsrecht II
                   - 2 SWS im Sommersemester -

Leitung:      Prof. Dr. Gregor Roth

Inhalt:
Die Veranstaltung dient einerseits zur Wiederholung und Vertiefung
der in der Vorlesung „Handels- und Gesellschaftsrecht“ erworbenen
Kenntnisse. Zum anderen werden nicht zum Pflichtfachstoff gehö-
rende, aber praktisch sehr bedeutsame Aspekte des Personengesell-
schaftsrechts erörtert.
Im Mittelpunkt stehen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in
ihren zahlreichen Ausprägungen und die Personenhandelsgesellschaf-
ten (OHG und KG) sowie die Partnerschaft als Rechtsformalternative
für die freien Berufe. Herausgearbeitet werden dabei zunächst die
typischen Strukturmerkmale von Personengesellschaften, wobei auch
Fragen der Rechtsfähigkeit (insbesondere der GbR) eine Rolle spie-
len. Anschließend werden die Entstehensvoraussetzungen, die sog.
Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft sowie die Problematik der
Scheingesellschaften behandelt, bevor vertieft auf die interne Organi-
sationsstrukturen (einschließlich Geschäftsführungsbefugnis und Be-
schlussfassung), die Vertretungsregelungen, die mitgliedschaftliche
Stellung der Gesellschafter (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft,
Rechte und Pflichten), die Haftung der Gesellschafter und die Regeln
zu Auflösung, Liquidation und Beendigung eingegangen wird.
Zudem wird eine Reihe von Sonderproblemen behandelt, z.B. der
Umgang mit der GbR im Grundbuch, die Typenvermischung (insbes.
durch die GmbH & Co. KG) und schließlich die sog. Publikumsgesell-
schaften. Abschließend wird noch die stille Gesellschaft in den Blick
genommen.

   Anmerkung
  •   Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“
  •   Pflichtfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“

                                                                     23
III. Vorlesungen

                   14. Fallbearbeitung im Steuerrecht
                        - 1 SWS im Wintersemester -

Leitung:           Dr. Ralf Birnbaum

Inhalt:
Die Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen bedarf einer fallbezoge-
nen Lernkontrolle. Zur Vorbereitung auf die im Examen abzulegende
Schwerpunktbereichsklausur wird der Klausurenkurs im Steuerrecht
angeboten. Es werden ausgewählte Klausurfälle besprochen, die ge-
zielt auf das Kolloquium und die Schwerpunktbereichsklausur vorbe-
reiten. Die Sachverhalte der zu besprechenden Fälle stehen im Inter-
net auf der Seite des Lehrstuhls zur Verfügung.

Erwartete Vorkenntnisse:
Die Veranstaltung richtet sich an Studenten des 5. Semesters, welche
die Vorlesung Einkommensteuerrecht gerade besucht haben.

     Anmerkung
     •   Klausurenkurs als Ergänzungsveranstaltung im SPB 11
         „Steuerrecht“
     •   Die Veranstaltung wird nicht in jedem Semster angeboten.
         Auf das Stattfinden wird rechtzeitig per Aushang hinhge-
         wiesen.

24
III. Vorlesungen

               15. Kolloquium im Steuerrecht
                   - 2 SWS im Wintersemester -

Leitung:      Prof. Dr. Bernhard Frye, Richter FG Thüringen

Inhalt:
Die Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen erfordert eine fallbezo-
gene Lernkontrolle. Zur Vorbereitung auf die im Examen abzulegende
Schwerpunktbereichsklausur wird daher ein Kolloquium im Steuer-
recht (2 SWS) angeboten.
Das Kolloquium beginnt Mitte des Sommersemesters – nachdem
bereits 2/3 der Vorlesungen gehört wurden – und endet Mitte des
folgenden Wintersemesters, also kurz vor der im Wintersemester
angebotenen Schwerpunktbereichsklausur. Es werden ausgewählte
Klausurfälle besprochen, die gezielt auf die Schwerpunktbereichs-
klausur vorbereiten.
Es wird um eine eigenständige Vorbereitung gebeten. Die Sachver-
halte der zu besprechenden Fälle stehen im Internet auf der Seite des
Lehrstuhls zur Verfügung. Ergänzend werden – soweit möglich – zwei
Übungsklausuren angeboten.

Erwartete Vorkenntnisse:
Besuch der Vorlesungen aus dem Schwerpunktbereich 11.

   Anmerkung
  •   Die Teilnahme am Kolloquium wird zur optimalen und ge-
      zielten Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur
      dringend empfohlen.

                                                                     25
III. Vorlesungen

                   16. Moot Court im Steuerrecht

Leitung: Prof. Dr. Marc Desens
		       Dr. Afra Waterkamp, Präsidentin des Finanzgerichts
		Sachsen-Anhalt

Inhalt:
Die Teilnehmer verfassen ausgehend von einem vorgegebenen steu-
errechtlichen Sachverhalt ein Rechtsgutachten, in welchem sie sich
wissenschaftlich mit der gestellten Problematik auseinandersetzen
und diese einer vertretbaren Lösung zuführen.
Die simulierte Gerichtsverhandlung findet dann im Sächsischen Fi-
nanzgericht statt. In der Jury sitzen der Präsident des Sächsischen
Finanzgerichts, zwei Finanzrichter sowie Prof. Dr. Marc Desens und Dr.
Afra Waterkamp. Diese mündliche Verhandlung zählt als mündliche
Seminarleistung.
Studierende können durch die Teilnahme an einem solchen Moot
Court zum einen ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten unter
Beweis stellen. Zum anderen bietet die mündliche Verhandlung die
Möglichkeit, die eigenen rhetorischen Fertigkeiten anzuwenden und
zu verbessern.
Aus dem Seminar geht dann ein Leipziger Moot Court-Team hervor,
das sich um eine Teilnahme beim Moot Court vor dem Bundesfinanz-
hof (BFH) bewirbt und - im Falle einer Qualifikation - dort gegen an-
dere Universitäten aus Deutschland und Österreich antritt.

     Anmerkung
     •   Die Teilnahme (Gutachten und mündliche Verhandlung)
         wird als Seminarleistung i.S.d. Prüfungsordung anerkannt.
     •   Die Veranstaltung wird nicht in jedem Semster angeboten.
         Auf das Stattfinden wird rechtzeitig per Aushang hinhge-
         wiesen.

26
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IV. Dozenten

                                 Prof. Dr. Marc Desens

• geboren 1974 in Marl (NRW)
• 1994 - 2000 Studium der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft,
  Wirtschaftspolitik und Philosophie an der Westfälischen Wilhelms-
  Universität Münster, Erste Juristische Staatsprüfung
• 2000 - 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuer-
  recht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bei Prof. Dr.
  Dieter Birk
• 2003 Promotion zum Dr. jur. durch die Rechtswissenschaftliche
  Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Disserta-
  tion zum Thema „Das Halbeinkünfteverfahren – eine theoretische,
  historische, systematische und verfassungsrechtliche Würdigung“
• 2002 - 2004 Rechtsreferendariat, Zweite Juristische Staatsprüfung
• 2005 - 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG
• 2010 Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der
  Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Habilitationsschrift
  zum Thema „Bindung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung
  – Bedingungen und Grenzen für Nichtanwendungserlasse“; venia
  legendi für: „Öffentliches Recht und Steuerrecht“
• seit April 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insb.
  Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
• seit Juli 2010 Mitglied im Kompetenzzentrum für Öffentliche Wirt-
  schaft und Daseinsvorsorge der Universität Leipzig
• 2010 - 2016 Studiendekan der Juristenfakultät der Universität
  Leipzig

28
IV. Dozenten

   Prof. Dr. Katharina Beckemper

• geboren 1970 in Lingen
• 1990 - 1991 Ausbildung zur Werkzeugmechanikerin bei der Kar-
  mann GmbH und Studium der Produktionstechnik an der FH Osna-
  brück
• 1991 - 1996 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten
  Osnabrück, Athen und Potsdam
• 1997 - 1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für
  Strafrecht, insb. Wirtschaftsstrafrecht bei Prof. Dr. Uwe Hellmann
• 1999 - 2001 Referendariat am Landgericht Neuruppin
• 2001 Promotion zum Dr. jur., Erlangung Wolf-Rüdiger-Bub-Preis
• 2001 - 2009 Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Straf-
  recht, insb. Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Uwe Hellmann
• 2005 - 2008 Lehrbeauftragte an der Landesakademie für öffentli-
  che Verwaltung, Brandenburg
• 2006 - 2008 Stipendiatin im MBA-Studiengang „Risk-and-Fraud-
  Management“
• seit 2006 Lehrbeauftragte an der Steinbeis-Hochschule, Berlin
• Sommersemester 2009 Lehrstuhlvertreterin am Lehrstuhl für
  Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Universität
  Leipzig
• Januar 2010 Ruf der Universität Leipzig auf die W3-Professur für
  Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht

                                                                     29
IV. Dozenten

                                 Prof. Dr. Tim Drygala

• geboren 1963 in Lübeck
• 1982 - 1987 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität
  Gießen
• 1987 Erstes Juristisches Staatsexamen
• 1988 - 1989 Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Timm in Gießen
• 1989 - 1992 Rechtsreferendariat in Frankfurt/Main
• 1990 Promotion zum Dr. jur. mit einer Arbeit zum „Gläubigerschutz
  bei der typischen Betriebsaufspaltung“
• 1992 - 1997 Hochschulassistent bei Prof. Dr. Dr. h.c. Lutter am
  Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn
• 1997 - 1999 Habilitationsstipendium der DFG
• 1999 Habilitation zum Thema: „Inhaltskontrolle von Wertpapierbe-
  dingungen“
• 1999 - 2002 Forschungsaufenthalt an der Harvard Law School so-
  wie Lehrstuhlvertretungen in Darmstadt, Bonn und Leipzig
• seit 2002 Universitätsprofessor an der Universität Leipzig; Inhaber
  des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts-
  und Wirtschaftsrecht
• seit 2016 Dekan der Juristenfakultät Leipzig

30
IV. Dozenten

        Prof. Dr. Bernhard Frye

• geboren 1964 in Frankfurt/Main
• 1984 - 1991 Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt/Main
  mit Wahlfach Steuerrecht, Erste Juristische Staatsprüfung
• 1992 - 1994 Rechtsreferendariat, Zweite Juristische Staatsprüfung
• 1995 - 2001 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Leip-
  zig, Juristenfakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuer-
  recht (Prof. Dr. Stadie)
• 2000 Promotion durch die Juristenfakultät der Universität Leipzig
  mit der Dissertation „Die Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtli-
  chen Rundfunkanstalten“
• 2001 Richter in Thüringen
• 2001 - 2002 Sachgebietsleiter für Einkommensteuer sowie Buß-
  geld- und Strafsachen beim Finanzamt Erfurt (Abordnung)
• 2002 - 2008 Richter am Landgericht Mühlhausen, insb. Wirt-
  schaftsstrafkammer
• seit 2008 Richter beim Thüringer Finanzgericht (Abordnung)
• 2010 Habilitation an der Juristenfakultät der Universität Leipzig
  mit der Habilitationsschrift „Die Gesamtrechtsnachfolge im Verwal-
  tungsrecht, insbesondere im Einkommensteuerrecht“; venia legen-
  di für: „Staats- und Verwaltungsrecht, insb. Steuerrecht“
• 2010 Ernennung zum Richter am Finanzgericht
• seit 2017 außerordentlicher Professor an der Universität Leipzig
IV. Dozenten

                                 Prof. Dr. David Hummel

• geboren 1978 in Dresden
• 1997 - 2002 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität
  Leipzig, Erste Juristische Staatsprüfung
• 2002 - 2004 Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuer-
  recht und Öffentliches Recht an der Universität Leipzig bei Prof. Dr.
  Stadie
• 2002 - 2004 Rechtsreferendariat am LG Leipzig, Zweite Juristische
  Staatsprüfung
• 2008 Promotion zum Dr. jur. durch die Juristenfakultät der Uni-
  versität Leipzig, Dissertation zum Thema „Gebäude auf fremdem
  Grund und Boden im Umsatzsteuerrecht – Lieferung, Weiterliefe-
  rung und Vorsteuerabzug“
• 2011 - 2016 Akademischer Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches
  Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
  an der Universität Leipzig
• 2013 Habilitation an der Juristenfakultät Leipzig und Erteilung der
  venia für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und öffent-
  liches Wirtschaftsrecht
• Professurvertretungen an den Universitäten Münster (SoSe 2013),
  Trier (WS 2013/14), Leipzig (SoSe 2014) und Hamburg (WS
  2014/15 - SoSe 2016)
• seit Oktober 2016 am EuGH im Kabinett von Generalanwältin Prof.
  Dr. Juliane Kokott
• seit 2017 außerordentlicher Professor an der Universität Leipzig
• seit 2017 Lehrbeauftragter an der Universität Luxemburg

32
“Karriere steuern mit Steuern? Bei BDO!”
                                                       BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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          BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, ist Mitglied von BDO International Limited, einer britischen Gesellschaft mit
          beschränkter Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen.
          BDO ist der Markenname für das BDO Netzwerk und für jede der BDO Mitgliedsfirmen.

          Berlin • Bielefeld • Bonn • Bremen • Bremerhaven • Chemnitz • Dortmund • Dresden • Düsseldorf • Erfurt • Essen • Flensburg • Frankfurt am Main
          Freiburg • Hamburg • Hannover • Kassel • Kiel • Köln • Leipzig • Lübeck • München • Oldenburg • Rostock • Stuttgart • Wiesbaden
IV. Dozenten

                             Prof. Dr. Mathias Birnbaum

• geboren 1979 in Essen
• 1999 - 2004 Studium der Rechtswissenschaft in Münster, Erste
  Juristische Staatsprüfung
• 2004 - 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der JurGrad gGmbH
  der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
• 2006 Promotion zum Dr. jur. durch die Rechtswissenschaftliche
  Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Disserta-
  tion zum Thema „Leistungsfähigkeitsprinzip und ErbStG“
• 2006 - 2008 Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Hamm, Zweite
  Juristische Staatsprüfung
• 2008 - 2011 Rechtsanwalt bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungs-
  gesellschaft in Essen
• 2010 Bestellung zum Steuerberater
• 2011 - 2014 PricewaterhouseCoopers AG WPG, Düsseldorf
• seit 2014 Rechtsanwalt/Steuerberater bei der KPMG AG, Köln
• seit 2017 Honorarprofessor für Steuerrecht an der Juristenfakultät
  der Universität Leipzig

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IV. Dozenten

      Prof. Dr. Jens Escher, LL.M

• geboren 1973 in Duisburg
• Ausbildung zum Bankkaufmann
• Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-
  Universität Münster
• 2002 - 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuer-
  recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
• 2005 Promotion zum Dr. jur. durch die Rechtswissenschaftliche
  Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Disser-
  tation zum Thema „Steuerliche Liebhaberei und Subjektbezug der
  Einkünfteerzielungsabsicht“
• 2006 - 2013 Rechtsanwalt bei P+P (Pöllath+Partners), Berlin; im
  Bereich Family Office
• 2008 Erlangung des akademisches Grades eines Master of Laws
  (LL.M.)
• 2011 Bestellung zum Steuerberater
• Dozent im Postgraduierten-Studiengang „Private Wealth Manage-
  ment“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
• 2014 - 2017 Rechtsanwalt/Steuerberater bei der KPMG AG, Düs-
  seldorf
• seit 2017 Rechtsanwalt/Steuerberater bei Taylor Wessing, Düssel-
  dorf
• seit 2017 Honorarprofessor für Steuerrecht an der Juristenfakultät
  der Universität Leipzig

                                                                   35
IV. Dozenten

                                   Henrik Stutzmann

• geboren 1970 in Landsberg
• 1990 - 1995 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität
  Augsburg, Erste Juristische Staatsprüfung
• 1995 - 1997 Rechtsreferendariat in Augsburg und Brüssel, Zweite
  Juristische Staatsprüfung
• 1995 - 1997 Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Augs-
  burg
• 1997 Aufnahme in den Justizdienst des Freistaates Sachsen
• 1997 - 1999 Richter bei den Arbeitsgerichten Chemnitz und Leip-
  zig
• 1999 - 2000 Staatsanwalt in Leipzig
• 2000 - 2013 Richter am Sächsischen Finanzgericht (Abordnung bis
  zur Ernennung 2005)
• 2009 - 2011 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das
  Bundesverfassungsgericht
• seit 2013 Richter am Bundesfinanzhof, München

36
IV. Dozenten

          Dr. Afra Waterkamp

• geboren 1965 in Münster (NRW)
• 1984 - 1989 Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen
  Wilhelms-Universität Münster, Erste Juristische Staatsprüfung
• 1989 - 1991 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Steu-
  errecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bei Prof.
  Dr. Dieter Birk
• 1991 Promotion zum Dr. jur. durch die Rechtswissenschaftliche
  Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit einer
  Dissertation zu dem Thema „Ehegattenveranlagung und Freizügig-
  keit“
• 1991 - 1994 Rechtsreferendariat, Zweite Juristische Staatsprüfung
• 1994 Richterin auf Probe
• 1998 Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt
• 2006 - 2007 Abordnungen an das Ministerium für Justiz in Sach-
  sen-Anhalt und an die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
• seit 2008 Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt
• seit 2009 Prüferin in der Zweiten, seit 2011 auch in der Ersten
  Juristischen Staatsprüfung
• seit 2013 zusätzlich Güterichterin
• seit 2016 Präsidentin des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt
• Landesvorsitzende des djb und Mitglied der djb Kommission „Recht
  der sozialen Sicherung und Steuerrecht“
• seit 2017 Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts Sachsen-
  Anhalt

                                                                     37
IV. Dozenten

                                   Dr. Ralf Birnbaum

• geboren 1975 in Schkeuditz
• 1993 - 1996 Ausbildung für den gehobenen Dienst der Steuerver-
  waltung
• 1997 Verleihung des Grades „Diplom-Finanzwirt (FH)“
• 1998 Ernennung zum Steuerinspektor
• 2000 - 2005 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität
  Leipzig, Erste Juristische Staatsprüfung
• 2005 - 2007 Rechtsreferendariat in Leipzig, Zweite Juristische
  Staatsprüfung
• 2008 Ernennung zum Regierungsrat zur Anstellung
• 2009 Regierungsrat
• 2009 Sachgebietsleiter und Hauptgebietsleiter Körperschaften
  beim Finanzamt Chemnitz-Mitte
• 2009 - 2013 Referent im Sächsischen Staatsministerium
  der Finanzen
• 2010 Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien
  Universität Berlin mit der Dissertation „Die Begünstigung unter-
  nehmerischen Vermögens durch das Erbschaftsteuerreformgesetz“
• 2011 vorzeitige Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
• seit 2013 Hauptsachgebietsleiter Abgabenordnung, Sachgebietslei-
  ter Rechtsbehelfsstelle und sonstige Veranlagung beim Finanzamt
  Borna

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IV. Dozenten

            Dr. Dirk Tolkmitt

• geboren 1971 in Halberstadt
• 1991 - 1995 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität
  Hannover, Erste Juristische Staatsprüfung
• 1995 - 1996 Praktika beim Umweltbundesamt in Berlin und Lan-
  desumweltministerium Sachsen-Anhalt
• 1996 - 1998 Rechtsreferendariat am LG Leipzig, Zweite Juristische
  Staatsprüfung
• 1998 Aufnahme in den Justizdienst des Freistaates Sachsen
• 2001 Ernennung zum Richter auf Lebenszeit am VG Leipzig
• 2002 Promotion zum Dr. jur. durch die Universität Hannover,
  Dissertation zum Thema „Die Leistungsfähigkeit des naturschutz-
  rechtlichen Schutzgebietssystems des Bundes unter besonderer
  Beachtung ökologischer Schutzziele“
• 2004 - 2006 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum
  Bundesverwaltungsgericht
• seit 2005 Mitglied in der Schriftleitung der SächsVBl.
• 2008 bis 2010 Abordnung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zum
  Verfassungsgerichtshof für den Freistaat Sachsen
• 2013 Abordnung an das Sächsische Oberverwaltungsgericht

                                                                    39
IV. Dozenten

                                   Prof. Dr. Gregor Roth

     © SBK Sachsen / Frank Grätz

• 1993 - 1999 Studium der Rechtswissenschaft, Friedrich Schiller
  Universität Jena, Erstes Juristisches Staatsexamen
• 2000 - 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr.
  Heribert Hirte, Universität Hamburg
• 2003 - 2005 Rechtsreferendariat, Zweites Juristisches Staatsexa-
  men
• 2004 Promotion zum Dr. iur. im Zivilrecht - Titel der Dissertation:
  Das einheitliche Recht auf Information - Ein Beitrag zur Institutio-
  nenbildung
• 2005 - 2006 Hochschulassistent bei Prof. Dr. Rainer Walz am Lehr-
  stuhl für Steuerrecht und das Recht der Nonprofit-Organisationen,
  Bucerius Law School Hamburg
• 2007-2013 Hochschulassistent am Lehrstuhl für Steuerrecht und
  das Recht der Nonprofit-Organisationen, Bucerius Law School
  Hamburg
• 2013 Habilitation im Gesellschafts- und Steuerrecht bei Prof. Dr.
  Rüdiger Veil - Titel der Habilitationsschrift: Verbandszweck und
  Gläubigerschutz
• 2012 - 2015 Lehrstuhlvertretung an der TU Dresden
• 2015 - 2017 Universitätsprofessor an der TU Dresden - Inhaber
  des Lehrstuhls fü Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steu-
  errecht
• seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gesell-
  schaftsrecht und Steuerrecht an der Universität Leipzig

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