Steuerrecht in Leipzig - Schwerpunktbereich 11 - Lehrstuhl für Öffentliches Recht ...
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Universität Leipzig Steuerrecht in Leipzig Schwerpunktbereich 11 Wintersemester 2018/19 Sommersemester 2019 Informationsbroschüre des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht, Juristenfakultät Prof. Dr. Marc Desens
Steuerrecht in Leipzig I. Begrüßung 2 II. Schwerpunktbereich Steuerrecht 3 III. Vorlesungen 10 1. Einkommensteuerrecht 10 2. Unternehmensteuerrecht I 11 3. Steuerverfahrensrecht 12 4. Unternehmensteuerrecht II 13 5. Internationales und Europäisches Steuerrecht 14 6. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht 16 7. Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht 17 8. Kommunalabgabenrecht 18 9. Bilanzsteuerrecht 19 10. Steuerstrafrecht 20 11. Kapitalgesellschaftsrecht 21 12. Konzern- und Umwandlungsrecht 22 13. Personengesellschaftsrecht II 23 14. Fallbearbeitung im Steuerrecht 24 15. Kolloquium im Steuerrecht 25 16. Moot Court 26 IV. Dozenten 28 V. Schwerpunktbereichsprüfung 42 1. Zulassungsseminar 43 2. Wissenschaftliche Studienarbeit 44 3. Schwerpunktbereichsklausur 45 VI. Studienverlaufsplan 46 1. SPB vor staatl. Pflichtfachprüfung 49 2. SPB nach staatl. Pflichtfachprüfung 52 VII. Ausbildungsliteratur 54 VIII. Sächsischer Steuerkreis e.V. 62 IX. Schriftenreihe und Tipps für Doktoranden 71 X. Stellenbörse 72 XI. Kontakt und Sprechzeiten des Lehrstuhls 76
I. Begrüßung Liebe Studentinnen, liebe Studenten, mit dem fünften Semester beginnt für Sie das Studium im Schwerpunktbereich. Sie müssen sich nun für einen Schwerpunktbereich ent- scheiden. Hierbei sind verschiedene Wege denkbar: Sie könnten etwa einen Schwerpunkt wählen, des- sen Grundzüge Sie bereits in den ersten Se- mestern kennengelernt haben. Mit Ihrer Wahl verbinden Sie dann die Hoffnung, dass eine weitere Vertiefung eben- falls Ihr Interesse wecken wird. Eine spannendere Alternative wäre es, sich einem völlig neuen und noch unbekannten Rechtsgebiet zu widmen, um die Vielfalt Ihrer juristischen Kenntnisse zu erweitern und Ihrem Studium mehr Abwechslung zu geben. Das Steuerrecht ist für Sie momentan noch völlig unbekannt. Deswe- gen befürchten manche, es handele sich um eine schwere und kaum zugängliche Materie. Andere glauben sogar, im Steuerrecht gehe es hauptsächlich darum, wie im Mathematikunterricht die zu zahlenden Steuern zu berechnen. Diese Befürchtungen lassen sich entkräften. Erstens werden keine Vorkenntnisse erwartet. Die Materie wird behutsam in mehreren, aufeinander abgestimmten Vorlesungen erarbeitet. Zweitens ist das Steuerrecht keine isolierte Rechtsmaterie, sondern knüpft an zahlrei- che andere Rechtsgebiete an. In den steuerrechtlichen Vorlesungen wird daher vieles aufgegriffen oder wiederholt, was Sie aus anderen Vorlesungen schon kennen, etwa der Begriff des Arbeitnehmers oder die Rechtsfigur des Gewerbebetriebs. Im Steuerrecht machen wir auch keine betriebswirtschaftlichen Steueroptimierungsrechnungen. Mathematikunterricht erwartet Sie also ganz gewiss nicht. Als Steuerjuristin oder Steuerjurist werden Sie zukünftig in der Lage sein, vielfältige und durchaus anspruchsvolle Rechtsprobleme des Steuerrechts zu lösen. Das dazu erforderliche Verständnis der Steuer- rechtssystematik erlernen Sie im Schwerpunktstudium Steuerrecht. Sind Ihre Vorurteile ausgeräumt und ist Ihr Interesse geweckt? Dann heiße ich Sie herzlich willkommen im Schwerpunkt Steuerrecht! Ihr Prof. Dr. Marc Desens 2
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht Der Schwerpunktbereich Steuerrecht (SPB 11) ist einer von elf Schwerpunktbereichen, die für die Studierenden der Juristenfakultät angeboten werden. Der Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht bietet neben Zulassungs- und Prüfungs- seminaren acht steuerrechtliche Vorlesungen an: Wintersemester Sommersemester Einkommensteuerrecht Steuerverfahrensrecht (2 SWS) (2 SWS) Unternehmensteuerrecht I Unternehmensteuerrecht II (2 SWS) (2 SWS) Bilanzsteuerrecht* Internationales und Europä- (2 SWS) isches Steuerrecht (2 SWS) Erbschaft- und Schenkung- steuerrecht (2 SWS) Umsatz- und Grunderwerb- steuerrecht (2 SWS) * Die Veranstaltung wird nicht in jedem Wintersemester angebo- ten. Bitte beachten Sie die Aushänge und Informationen auf der Homepage. Weitere Wahlmöglichkeiten: Zugleich ist der Schwerpunktbereich Steuerrecht mit anderen Schwer- punktbereichen vernetzt. So sind wir dabei, die Universität Leipzig nicht nur zu einem führenden Steuerrechtsstandort, sondern auch zu einem führenden Standort im Steuerstrafrecht auszubauen. 3
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht Studierende im Schwerpunktbereich Steuerrecht profitieren von die- ser Vernetzung. Sie können ihre Wahlfächer aus fünf weiteren Ver- anstaltungen anderer Schwerpunktbereiche auswählen: Wintersemester Sommersemester Kapitalgesellschaftsrecht Konzern- und Umwandlungs- (2 SWS); SPB 9 „Unterneh- recht mensrecht“ (2 SWS); SPB 9 „Unternehmens- recht“ Steuerstrafrecht Personengesellschaftsrecht II (2 SWS); SPB 6 „Kriminalwis- (2 SWS); SPB 9 „Unternehmens- senschaften“ recht“ Kommunalabgabenrecht (1 SWS); SPB 2 „Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirtschaft“ Prüfungsanforderungen: Die vierstündige Schwerpunktbereichsklausur (nähere Informatio- nen auf S. 45) beschränkt sich auf die Inhalte der drei Pflichtver- anstaltungen Einkommensteuerrecht, Unternehmensteuerrecht I und Steuerverfahrensrecht. Ergänzend dazu dienen die Wahlfächer zur Vertiefung des Gesamtverständnisses im Steuerrecht. Dabei werden auch die Bezüge zu den klausurrelevanten Pflichtfächern hergestellt, so dass Studierenden ein Anlass gegeben wird, bereits Erlerntes aus einer anderen Perspektive zu wiederholen und zu vertiefen. Zugleich dienen die Wahlfächer als Vorbereitung auf das Prüfungsseminar (sie- he dazu S. 44), in dem wissenschaftliche Fragestellungen bearbeitet werden müssen, die sich vornehmlich auf die Inhalte der Wahlfächer beziehen. 4
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht Besondere Ziele: Mit der besonderen Studienkonzeption des Schwerpunktbereichs Steuerrecht wollen wir einen Zielkonflikt lösen. Einerseits soll das Schwerpunktstudium garantiert ohne Vorkenntnisse begonnen wer- den können. Andererseits wollen wir auch vertiefende Vorlesungen anbieten, bei denen Vorkenntnisse unabdingbar sind. Um beide Zie- le gleichermaßen in einem zweisemestrigen Schwerpunktstudium zu verwirklichen, wird in der ersten Hälfte des Wintersemesters mit einer vierstündigen Vorlesung zum Einkommensteuerrecht begonnen. Auf die dort erworbenen Kenntnisse baut die Vorlesung Unternehmen- steuerrecht I auf, die unmittelbar im Anschluss angeboten wird; also in der zweiten Hälfte des Wintersemesters ebenfalls vierstündig. Bei- de Veranstaltungen bilden die Grundlage für die Vorlesungen Steu- erverfahrensrecht, Unternehmensteuerrecht II sowie Internationales und Europäisches Steuerrecht, die im folgenden Sommersemester gelesen werden. Die übrigen Veranstaltungen im Schwerpunkt kön- nen begleitend und ohne besondere Vorkenntnisse besucht werden. Bewährtes Kolloquium: Zur Vorbereitung auf Ihre Klausur im Schwerpunkt wird nach wie vor das bewährte Kolloquium angeboten. Dort können Sie Ihre Fallbear- beitungstechnik verbessern und Ihren Kenntnisstand in von uns ge- stellten Probeklausuren unter Beweis stellen. Falltraining: Klausurtechnik kann man nicht früh genug üben. Daher bieten wir bereits im ersten Schwerpunktbereichssemester ein Falltraining an (Näher hierzu S. 24). Es dient der fallbezogenen Lernkontrolle und bezieht sich auf die Vorlesung Einkommensteuerrecht, mit der das Schwerpunktbereichsstudium im Wintersemester beginnt. Mehr Flexibilität: Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten werden in der vorlesungs- freien Zeit geschrieben. Den genauen Zeitraum bestimmen Sie selbst: Wenn Sie etwa zunächst einmal Urlaub machen wollen, bekommen Sie Ihr Thema erst nach Ihrem Urlaub zugewiesen und die Abgabe- frist wird entsprechend nach hinten verschoben. 5
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht Lehrmaterial und Lernhilfen inklusive: Zu den Pflichtfächern und den meisten steuerrechtlichen Wahlfächern wird ein umfangreiches Lehrmaterial zur Verfügung gestellt. Sie er- halten die Präsentation der Dozenten als Datei zum Selbstausdrucken und können sich beim Mitschreiben so auf dessen besondere Tipps und auf die entscheidenden „Zwischentöne“ konzentrieren. Dabei sind die Vorlesungen so konzipiert, dass von Ihnen keine Vor- bereitung, wohl aber eine Nachbereitung verlangt wird. Um erlerntes Wissen zu wiederholen (oder erst einmal zu behalten!), werden zur Lernzielkontrolle Wiederholungsfragen herausgegeben, die sich am zuvor in der Vorlesung erarbeiteten Stoff orientieren. Zur weiteren Festigung Ihres Wissens werden Ihnen auch die entsprechenden Pas- sagen im Lehrbuch „Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht“ (siehe Seiten 54 und 58 dieser Broschüre) zum Nacharbeiten angegeben. Zur wei- teren Vertiefung erhalten Sie zudem die einschlägigen Fundstellen im Lehrbuch „Tipke/Lang, Steuerrecht“ (siehe ebenfalls Seiten 54 und 58 dieser Broschüre). Steuerrecht – mehr Synergieeffekte zum gesamten Pflicht- fachstoff geht nicht: Auf den ersten Blick scheint das Steuerrecht nichts mit dem Pflicht- fachstoff zu tun zu haben. Das ist ein Irrtum. Alle Vorlesungen weisen Bezüge zum Pflichtfachstoff auf: Selbstverständlich behandeln wir ex- amensrelevante Grundlagen im Verfassungsrecht: Wenn es um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung geht, geht es auch um den allge- meinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), also um eine Wiederholung und Vertiefung ihrer Vorlesung zu den Grundrechten. Zahlreiche Par- allelen ergeben sich zum allgemeinen Schuldrecht (Aufrechnung, Ver- jährung oder Erstattung von Steueransprüchen) und zum allgemeinen Verwaltungsrecht (Rücknahme und Widerruf von Steuerverwaltungs- akten sowie ihre Fehlerfolgen). Natürlich bietet sich die Vorlesung zum Internationalen und Europäischen Steuerrecht zur Wiederholung ihrer europarechtlichen und die Vorlesung Erbschaftsteuerrecht zur Wiederholung ihrer erbrechtlichen Kenntnisse an. Dass eine Beschäf- tigung mit dem Unternehmensteuerrecht zwangsläufig ihr examens- relevantes Wissen im Handels- und Gesellschaftsrecht festigen wird, ist ebenso offensichtlich. Damit dürfte der Schwerpunkt Steuerrecht wohl der einzige Schwer- punkt sein, der gleichzeitig examensrelevantes Wissen im Bürgerli- chen Recht, Öffentlichen Recht und selbst im Strafrecht (Steuerstraf- recht!) verarbeitet. 6
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht Die Literatur-Garantie: Bei der Erstellung der Zulassungs- und Prüfungsseminararbeiten sol- len Sie das wissenschaftliche Arbeiten im Steuerrecht erlernen. Das setzt voraus, die jeweils einschlägige Forschungsliteratur möglichst vollständig zu sichten und zu verwerten. Wir haben deshalb das Ziel, diese auch vollständig in unserer Bibliothek vorzuhalten. Sollten Sie bei Ihren eigenen Recherchen ein solches Werk nicht finden, schrei- ben Sie uns einfach formlos eine E-Mail (steuerrecht@uni-leipzig.de) und wir werden es sofort anschaffen. Sie haben dann natürlich das „Erstzugriffsrecht“. Kostenlose Nutzung der Datenbank NWB Steuer- und Wirt- schaftsrecht: Studierenden im Schwerpunktbereich Steuerrecht an der Universi- tät Leipzig macht der NWB-Verlag ein ganz besonderes Angebot. Sie bekommen einen persönlichen Zugang zur Online-Datenbank NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht – kostenlos bis zum Ende des Studiums. Schon während der Vorlesung können damit etwa BFH-Entschei- dungen oder erläuternde Fachaufsätze auf dem eigenen Notebook, Tablet oder Smartphone nachgeschlagen werden. Die Nutzung der Datenbank wird zu Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums von ei- nem Mitarbeiter des NWB-Verlags erläutert. Vorteile für Studierende anderer Schwerpunktbereiche: Die besondere Konzeption des Schwerpunktbereichs Steuerrecht hat noch einen weiteren Vorteil, der Studierenden zugutekommt, die nicht im Schwerpunktbereich Steuerrecht studieren, aber im Rahmen ihres Schwerpunktstudiums eine steuerrechtliche Wahlveranstaltung belegen können. Auch Sie können – ohne steuerrechtliche Vorkennt- nisse – die Vorlesung Einkommensteuerrecht besuchen. Um möglichst vielen Leipziger Jura-Studierenden die Möglichkeit zu bieten, steuerrechtliche Grundkenntnisse zu erwerben, werden auch andere steuerrechtliche Veranstaltungen in anderen Schwerpunktbe- reichen als Wahlfächer angeboten: • SPB 2 „Staat und Verwaltung – Umwelt, Bauen, Wirt- schaft“: Einkommensteuerrecht und Steuerverfahrensrecht • SPB 3 „Internationaler und Europäischer Privatrechts- verkehr“: Internationales und Europäisches Steuerrecht • SPB 4 „Europarecht – Völkerrecht – Menschenrechte“: Internationales und Europäisches Steuerrecht 7
II. Schwerpunktbereich Steuerrecht • SPB 5 „Bank- und Kapitalmarktrecht“: Einkommensteuer- recht • SPB 8 „Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechts- durchsetzung“: Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht • SPB 9 „Unternehmensrecht“: Einkommensteuerrecht, Un- ternehmensteuerrecht I & II, Erbschaft- und Schenkungsteu- errecht • SPB 10 „Arbeitsrecht“: Einkommensteuerrecht und Steuer- verfahrensrecht Sie haben Fragen? Für alle Fragen rund um den Schwerpunktbereich Steuerrecht steht Ihnen das Lehrstuhlteam jederzeit gern zur Verfügung. Kommen Sie auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie! Hinweis Alle aktuellen Informationen rund um den Schwerpunkt Steu- errecht finden Sie auch auf unserer Lehrstuhlhomepage unter: https://steuerrecht.jura.uni-leipzig.de 8
Alles außer gewöhnlich An unseren Standorten Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt a.M. und München bieten wir fortlaufend attraktive Einstiegsmöglichkeiten für Wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare (m/w) Sie möchten an hochkarätigen, meist internationalen Mandaten mitarbeiten? In einer Großkanzlei, die besonders aus dem Steuerrecht gewachsen und heute eine der führenden Adressen in ihren Kerndisziplinen ist? Von Rechtsanwälten und Steuerberatern, die zu den Besten ihres Fachs gehören, lernen? Interessiert, Teil des Flick Gocke Schaumburg Teams zu werden? Einfach bewerben – unter fgs.de/karriere oder per E-Mail an karriere@fgs.de. Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich jederzeit gerne an: Jana Müller, Referentin Personalmarketing/Recruiting jana.mueller@fgs.de, T +49 228/95 94-428 fgs.de
III. Vorlesungen 1. Einkommensteuerrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens Prof. Dr. Gregor Roth Inhalt: Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen der natür- lichen Personen. Sie erfasst die im Rahmen einer bestimmten Zeit- spanne ausgewiesene Finanzkraft des Steuerpflichtigen und orientiert sich am Gebot der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfä- higkeit. Nach einem kurzen geschichtlichen Überblick behandelt die Vorlesung zu Beginn die einkommensteuerrechtlichen Grundsätze. Anschließend werden anhand von Fallbeispielen die persönliche Steu- erpflicht – d.h. die Frage, wer einkommensteuerpflichtig ist –, die verschiedenen Einkunftsarten sowie deren Ermittlung und zuletzt die privaten Abzüge und Ermäßigungen thematisiert. Erwartete Vorkenntnisse: Von den Studierenden werden keine Vorkenntnisse erwartet. Besonderheiten: Die Vorlesung wird in der ersten Semesterhälfte vierstündig angebo- ten. Anmerkung • Pflichtfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Wahlfach im SPB 2 „Staat und Verwaltung – Umwelt, Bau- en, Wirtschaft“ • Wahlfach im SPB 5 „Bank- und Kapitalmarktrecht“ • Wahlfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“ • Wahlfach im SPB 10 „Arbeitsrecht“ 10
III. Vorlesungen 2. Unternehmensteuerrecht I (Steuerbilanz und Besteuerung von Personengesellschaften) - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens RiBFH Henrik Stutzmann Inhalt: Begonnen wird mit einem Überblick über die Gewinneinkünfte und deren unterschiedliche Gewinnermittlungsarten – insbesondere Be- triebsvermögensvergleich und Einnahmeüberschussrechnung. Den ersten Teil bildet das Bilanzsteuerrecht. Anhand von einigen Fallbeispielen werden ausgehend von den Buchführungspflichten Eröffnungsbilanzen erläutert, laufende Geschäftsvorfälle verbucht, Schlussbilanzen gefertigt und der steuerrechtlich maßgebliche Ge- winn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als auch in Form der Gewinn- und Verlustmethode ermittelt. Den zweiten Teil der Vorlesung bildet die Besteuerung der Personen- gesellschaften (Mitunternehmerschaften). Dabei steht die Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinns der Mitunternehmerschaft (Gesamt- hands-, Sonder- und Ergänzungsbereich) im Vordergrund. Erwartete Vorkenntnisse: Teilnahme an der Vorlesung Einkommensteuerrecht. Besonderheiten: Die Vorlesung wird vierstündig in der zweiten Semesterhälfte im An- schluss an die Veranstaltung Einkommensteuerrecht angeboten. Anmerkung • Pflichtfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Wahlfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“ 11
III. Vorlesungen 3. Steuerverfahrensrecht - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens Inhalt: Die Vorlesung umfasst schwerpunktmäßig das besondere Verwal- tungsrecht für Steuern, die Abgabenordnung. Deren Grundlage ist der Steuerverwaltungsakt, ein Verwaltungsakt, wie aus der Vorlesung zum allgemeinen Verwaltungsrecht bekannt. Unter anderem werden dessen Wirksamkeit und die Korrektur fehler- hafter Bescheide behandelt. Daneben gibt es besondere Verwaltungsakte, die Steuerbescheide, für welche verfahrensrechtliche Besonderheiten gelten. Zum weiteren Inhalt der Vorlesung gehören das Steuerschuldrecht, das Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren sowie das Einspruchs- verfahren als außergerichtlicher Rechtsbehelf. Schließlich wird in Grundzügen das Verfahren vor den Finanzgerichten nach der FGO dargestellt. Erwartete Vorkenntnisse: Von den Studierenden werden Vorkenntnisse im Verwaltungsrecht AT und Schuldrecht AT erwartet. Anmerkung • Pflichtfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Wahlfach im SPB 2 „Staat und Verwaltung – Umwelt, Bau- en, Wirtschaft“ • Wahlfach im SPB 10 „Arbeitsrecht“ 12
III. Vorlesungen 4. Unternehmensteuerrecht II (Körperschaft-, Gewerbe- und Umwandlungssteuerrecht) - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens Prof. Dr. Gregor Roth Inhalt: Der erste Teil behandelt die regelmäßige Besteuerung von Gewer- bebetrieben, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden. Die Körperschaftsteuer ist dabei die „Einkommensteuer für Körperschaften“. Per Verweisung wird deren Einkommen analog zum EStG ermittelt. Hinzu kommen Sonderregeln, wie das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung. Dazu tritt die Gewerbesteuer als eine weitere Abgabe, die den Ertrag eines Unternehmens besteuert. Sie ist eine Besonderheit des deut- schen Steuerrechts, deren Ertrag den Gemeinden zugeordnet wird. Die Verbindung beider Steuerarten fasst die Belastung gewerblich tä- tiger Unternehmen zusammen. Zudem gibt die Vorlesung eine Einführung in das Umwandlungssteu- errecht. Behandelt werden Strukturen und Zusammenhänge von Um- wandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz. Die wesentlichen Fallkonstellationen bei Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertra- gung und Formwechsel werden systematisch aufgeschlüsselt und an- hand von Fallbeispielen erläutert. Erwartete Vorkenntnisse: Teilnahme an den Vorlesungen Einkommensteuerrecht und Unterneh- mensteuerrecht I. Anmerkung • Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Wahlfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“ 13
III. Vorlesungen 5. Internationales und Europäisches Steuerrecht - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Marc Desens Inhalt: Das internationale Steuerrecht regelt Sachverhalte mit Auslandsbe- rührung, also solche, die in den Anwendungsbereich mehrerer Steu- errechtsordnungen fallen. Im Zuge der Internationalisierung der Wirt- schaft, aber auch der zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität der Menschen, haben viele Steuerfälle einen Auslandsbezug. Die Vor- lesung behandelt die Ursachen der Doppelbesteuerung, die Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (Anrechnungsmethode und Freistellungsmethode) und staatliche Abwehrstrategien, um Einkünf- teverlagerungen ins Ausland entgegenzuwirken. Zudem wird auf den stetig wachsenden Einfluss des Europarechts auf das nationale Steu- errecht eingegangen. Erwartete Vorkenntnisse: Teilnahme an den Vorlesungen Einkommensteuerrecht, Unterneh- mensteuerrecht I und Unternehmensteuerrecht II (Körperschaft-, Gewerbe- und Umwandlungssteuerrecht) sowie an grundständigen Vorlesungen zum Europa- und Völkerrecht. Anmerkung • Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Wahlfach im SPB 3 „Internationaler und Europäischer Pri- vatrechtsverkehr“ • Wahlfach im SPB 4 „Europarecht – Völkerrecht – Menschen- rechte“ 14
Associate (w/m) im Steuerrecht Zur Verstärkung unserer Teams in München, Frankfurt, Düsseldorf und Hamburg suchen wir engagierte und hoch qualifizierte Rechts- anwältinnen und Rechts- anwälte für den Bereich Steuerrecht. Ihre zukünftige Tätigkeit bei uns umfasst kenntnisse, unternehmerisches Denken ein vielseitiges Aufgabenspektrum: und schätzen juristische Kreativität. • Steuerstrukturierung und Begleitung von Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie! nationalen und grenzüberschreitenden Unter- Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nehmenskäufen, insbesondere im Bereich an beide unten genannten Ansprechpartner, Private Equity damit wir für Sie jederzeit eine schnellst- • Beratung bei Reorganisationen, Restruktu- mögliche Bearbeitung sicherstellen können: rierungen und Sanierungsmaßnahmen Clara Lorenz • Ganzheitliche unternehmensteuerliche HR Executive Dauerberatung, mitsamt den gesellschafts- Freshfields Bruckhaus Deringer LLP rechtlichen Umsetzungsmaßnahmen Maximiliansplatz 13 • Beratung bei Steuerstreitverfahren, im Bereich 80333 München Tax Compliance und Investigations T +49 89 20 70 24 41 E clara.lorenz@freshfields.com Lassen Sie sich anstecken von einem starken und motivierten Team in einem internationa- Dr. David Beutel len Umfeld und profitieren Sie von unseren Freshfields Bruckhaus Deringer LLP herausragenden Weiterbildungsmöglichkeiten. Maximiliansplatz 13 Sie haben Ihr juristisches Studium mit über- 80333 München durchschnittlichem Erfolg abgeschlossen, T +49 89 20702 331 verfügen über ausgezeichnete Englisch- E david.beutel@freshfields.com karriere.freshfields.de
III. Vorlesungen 6. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, einschließlich Unternehmensnachfolgeplanung - 2 SWS (Blockveranstaltung) im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Mathias Birnbaum, RA, StB bei KPMG Köln Prof. Dr. Jens Escher LL.M., RA, StB bei Taylor Wessing, Düsseldorf Inhalt: Der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegen Erwerbe von Todes wegen sowie Schenkungen unter Lebenden; daneben werden auch noch Zweckzuwendungen und alle 30 Jahre das Vermögen bestimm- ter (Familien-) Stiftungen und Vereine besteuert. Die Vorlesung ist an Fragestellungen der Praxis angelehnt und soll einen Überblick über das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geben. Darüber hinaus wird auf die wichtigsten erb-, familien- und gesellschaftsrecht- lichen Regelungen eingegangen, an die das Erbschaftsteuerrecht an- knüpft. Einen Schwerpunkt der Vorlesung bildet die Unternehmens- nachfolge. Die Veranstaltung wird als Blockveranstaltung angeboten. Erwartete Vorkenntnisse: Vorkenntnisse werden nicht erwartet. Anmerkung • Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Wahlfach im SPB 8 „Rechtsberatung – Rechtsgestaltung – Rechtsdurchsetzung“ • Wahlfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“ • Wahlfach im SPB 10 „Arbeitsrecht“ 16
III. Vorlesungen 7. Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Bernhard Frye, Richter FG Thüringen Inhalt: Die Umsatzsteuer ist gemessen am Steueraufkommen die zweitwich- tigste Steuer. In der Veranstaltung werden zunächst die verschie- denen steuerbaren Umsätze herausgearbeitet, vom einfachen Leis- tungsaustausch bis zu Vorgängen mit Auslandsbezug. Dabei ist zu entscheiden, ob ein Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist oder ob eine Steuerbefreiung eingreift. Es folgt die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und das Bestim- men des Steuersatzes. Des Weiteren wird das Besteuerungsverfahren dargelegt, einschließlich des Verfahrens des Vorsteuerabzugs, wobei auch auf die europarechtliche Einbindung des Umsatzsteuerrechts eingegangen wird. Zudem gibt die Veranstaltung einen Überblick über die Grunderwerb- steuer als die wichtigste Verkehrsteuer (manche halten sie auch für eine besondere Verbrauchsteuer) in Deutschland. Erwartete Vorkenntnisse: Vorkenntnisse werden nicht erwartet. Anmerkung • Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“ 17
III. Vorlesungen 8. Kommunalabgabenrecht - 1 SWS im Wintersemester - Leitung: Dr. Dirk Tolkmitt, Richter am Verwaltungsgericht, der- zeit Oberverwaltungsgericht Bautzen Inhalt: Die Veranstaltung befasst sich mit den Grundzügen des Kommunal- abgabenrechts, einem Rechtsgebiet verstreuter gesetzlicher Re- gelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Das Kom- munalabgabenrecht grenzt sich nicht nach der Art der erhobenen Geldleistungen ab. Es erfasst vielmehr zahlreiche Formen öffentlich- rechtlicher Geldleistungen, soweit sie nur von den Kommunen zur Deckung des eigenen Finanzbedarfs erhoben werden. Neben einem systematischen Überblick werden allgemeine Maßstäbe kommunaler Abgabenerhebung vorgestellt, deren Herleitung über- wiegend aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip, erfolgt. Besonderes Augenmerk soll auf die viel- fältigen Verzahnungen zwischen dem Kommunalabgabenrecht auf der einen, Kommunal-, Straßen- und Bauplanungsrecht sowie Bereichen des Umweltrechts auf der anderen Seite gerichtet werden. Schließ- lich bilden das Verfahren der Abgabenerhebung und der gerichtliche Rechtsschutz gegen Abgabenbescheide einen integralen Bestandteil der Vorlesung. Die Darstellung orientiert sich dabei überwiegend an konkreten Fallbeispielen; examensträchtige Konstellationen und im Freistaat gelaufene Examensklausuren werden umfassend berück- sichtigt. Erwartete Vorkenntnisse: Grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsrechts sollten vorhanden sein. Anmerkung • Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Wahlfach im SPB 2 „Staat und Verwaltung – Umwelt, Bau- en, Wirtschaft“ 18
III. Vorlesungen 9. Bilanzsteuerrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Gregor Roth Inhalt: Mit dem Begriff Bilanzsteuerrecht spricht man die Summe aller Rechts- vorschriften (vgl. nur §§ 140 ff. AO, §§ 4 ff. EStG, §§ 238 ff. HGB) an, die die Buchführung der Geschäftsvorfälle und die Bilanzierung des Vermögens der Betriebe und damit die Grundlage für die Ertragsbe- steuerung von Unternehmern und Unternehmen regeln. Die Vorlesung beginnt mit einem Überblick über die Gewinneinkünf- te über die Gewinnermittlung im Einkommensteuerrecht mit Hilfe des Bilanzsteuerrechts. Das Bilanzsteuerrecht ist dabei trotz seiner Schnittstellen zum HGB originärer Teil des öffentlichen Rechts, ge- nauer des Steuerrechts, der sich mit der ertragsteuerrechtlichen Ge- winnermittlung durch Bilanzierung befasst. Das Bilanzsteuerrecht ist dabei primär eine juristische Disziplin und keine „Spielwiese“ allein für Wirtschaftswissenschaftler. In der Vorlesung Bilanzsteuerrecht werden dabei zunächst die Grund- sätze der doppelten Buchführung vermittelt, um den Studenten einen Einblick in das betriebliche Rechnungswesen zu geben. Anschließend werden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung näher be- trachtet werden, die sowohl bei der handels- als auch bei der steu- errechtliche Bilanzerstellung von Bedeutung sind. Anhand von steu- errechtlichen Fallbeispielen werden anschließend der steuerrechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als auch in Form der sog. Gewinn- und Verlustmethode ermittelt. Erwartete Vorkenntnisse: Paralleler Besuch der Vorlesung Einkommensteuerrecht. Anmerkung • Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Die Veranstaltung wird nicht in jedem Semster angeboten. Auf das Stattfinden wird rechtzeitig per Aushang hinhge- wiesen. 19
III. Vorlesungen 10. Steuerstrafrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Katharina Beckemper Inhalt: Behandelt werden der Tatbestand der Steuerhinterziehung, die Selbst- anzeige und die Steuerordnungswidrigkeiten. Des Weiteren wird das Steuerstrafverfahren vorgestellt. Erwartete Vorkenntnisse: Die Teilnehmer sollten die Vorlesung Eigentums- und Vermögensde- likte besucht haben. Anmerkung • Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Wahlfach im SPB 6 „Kriminalwissenschaften“ 20
III. Vorlesungen 11. Kapitalgesellschaftsrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Tim Drygala Inhalt: Nach einem einführenden Überblick über die wesentlichen Struktur- merkmale der Kapitalgesellschaften und die internationalen Einflüsse (Rechtsangleichung in der EU, supranationale Rechtsformen, EuGH- Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit) werden das GmbH- und Aktienrecht vertieft behandelt. Den Schwerpunkt bildet dabei die praktisch sehr bedeutsame GmbH. Bei der Darstellung des Gründungsvorgangs werden auch die Son- derform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die Vor-GmbH erörtert. Anschließend werden die Regeln der Kapi- talaufbringung und Kapitalerhaltung (einschließlich Gesellschafter- darlehen), die Durchgriffs- und Existenzvernichtungshaftung, die Organisationsverfassung der GmbH (Geschäftsführer, Gesellschaf- terversammlung), die mitgliedschaftliche Stellung der Gesellschaf- ter (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten), die Rechnungslegung und Ergebnisverwendung und schließlich die Re- geln zu Auflösung, Liquidation und Beendigung behandelt. Anschließend werden die Grundlagen des Aktienrechts sowie die aktienrechtlichen Besonderheiten bei Gründung und Kapitalschutz dargestellt, bevor zum Abschluss die Organe der AG (Vorstand, Auf- sichtsrat, Hauptversammlung) und Fragen der Corporate Governance behandelt werden. Anmerkung • Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Wahlfach im SPB 5 „Bank- und Kapitalmarktrecht“ • Pflichtfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“ 21
III. Vorlesungen 12. Konzern- und Umwandlungsrecht - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Tim Drygala Inhalt: Die Veranstaltung behandelt das in der unternehmensberatenden Praxis besonders wichtige Umwandlungsrecht und das Recht der ver- bundenen Unternehmen. Die Schwerpunkte bilden im Umwandlungs- recht das Recht der Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) und der Spaltung (§§ 123 ff. UmwG), im Konzernrecht das Aktien- und GmbH-Konzern- recht. Anmerkung • Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Wahlfach im SPB 5 „Bank- und Kapitalmarktrecht“ • Wahlfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“ • Wahlfach im SPB 10 „Arbeitsrecht“ 22
III. Vorlesungen 13. Personengesellschaftsrecht II - 2 SWS im Sommersemester - Leitung: Prof. Dr. Gregor Roth Inhalt: Die Veranstaltung dient einerseits zur Wiederholung und Vertiefung der in der Vorlesung „Handels- und Gesellschaftsrecht“ erworbenen Kenntnisse. Zum anderen werden nicht zum Pflichtfachstoff gehö- rende, aber praktisch sehr bedeutsame Aspekte des Personengesell- schaftsrechts erörtert. Im Mittelpunkt stehen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in ihren zahlreichen Ausprägungen und die Personenhandelsgesellschaf- ten (OHG und KG) sowie die Partnerschaft als Rechtsformalternative für die freien Berufe. Herausgearbeitet werden dabei zunächst die typischen Strukturmerkmale von Personengesellschaften, wobei auch Fragen der Rechtsfähigkeit (insbesondere der GbR) eine Rolle spie- len. Anschließend werden die Entstehensvoraussetzungen, die sog. Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft sowie die Problematik der Scheingesellschaften behandelt, bevor vertieft auf die interne Organi- sationsstrukturen (einschließlich Geschäftsführungsbefugnis und Be- schlussfassung), die Vertretungsregelungen, die mitgliedschaftliche Stellung der Gesellschafter (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten), die Haftung der Gesellschafter und die Regeln zu Auflösung, Liquidation und Beendigung eingegangen wird. Zudem wird eine Reihe von Sonderproblemen behandelt, z.B. der Umgang mit der GbR im Grundbuch, die Typenvermischung (insbes. durch die GmbH & Co. KG) und schließlich die sog. Publikumsgesell- schaften. Abschließend wird noch die stille Gesellschaft in den Blick genommen. Anmerkung • Wahlfach im SPB 11 „Steuerrecht“ • Pflichtfach im SPB 9 „Unternehmensrecht“ 23
III. Vorlesungen 14. Fallbearbeitung im Steuerrecht - 1 SWS im Wintersemester - Leitung: Dr. Ralf Birnbaum Inhalt: Die Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen bedarf einer fallbezoge- nen Lernkontrolle. Zur Vorbereitung auf die im Examen abzulegende Schwerpunktbereichsklausur wird der Klausurenkurs im Steuerrecht angeboten. Es werden ausgewählte Klausurfälle besprochen, die ge- zielt auf das Kolloquium und die Schwerpunktbereichsklausur vorbe- reiten. Die Sachverhalte der zu besprechenden Fälle stehen im Inter- net auf der Seite des Lehrstuhls zur Verfügung. Erwartete Vorkenntnisse: Die Veranstaltung richtet sich an Studenten des 5. Semesters, welche die Vorlesung Einkommensteuerrecht gerade besucht haben. Anmerkung • Klausurenkurs als Ergänzungsveranstaltung im SPB 11 „Steuerrecht“ • Die Veranstaltung wird nicht in jedem Semster angeboten. Auf das Stattfinden wird rechtzeitig per Aushang hinhge- wiesen. 24
III. Vorlesungen 15. Kolloquium im Steuerrecht - 2 SWS im Wintersemester - Leitung: Prof. Dr. Bernhard Frye, Richter FG Thüringen Inhalt: Die Vermittlung von Steuerrechtskenntnissen erfordert eine fallbezo- gene Lernkontrolle. Zur Vorbereitung auf die im Examen abzulegende Schwerpunktbereichsklausur wird daher ein Kolloquium im Steuer- recht (2 SWS) angeboten. Das Kolloquium beginnt Mitte des Sommersemesters – nachdem bereits 2/3 der Vorlesungen gehört wurden – und endet Mitte des folgenden Wintersemesters, also kurz vor der im Wintersemester angebotenen Schwerpunktbereichsklausur. Es werden ausgewählte Klausurfälle besprochen, die gezielt auf die Schwerpunktbereichs- klausur vorbereiten. Es wird um eine eigenständige Vorbereitung gebeten. Die Sachver- halte der zu besprechenden Fälle stehen im Internet auf der Seite des Lehrstuhls zur Verfügung. Ergänzend werden – soweit möglich – zwei Übungsklausuren angeboten. Erwartete Vorkenntnisse: Besuch der Vorlesungen aus dem Schwerpunktbereich 11. Anmerkung • Die Teilnahme am Kolloquium wird zur optimalen und ge- zielten Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsklausur dringend empfohlen. 25
III. Vorlesungen 16. Moot Court im Steuerrecht Leitung: Prof. Dr. Marc Desens Dr. Afra Waterkamp, Präsidentin des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt Inhalt: Die Teilnehmer verfassen ausgehend von einem vorgegebenen steu- errechtlichen Sachverhalt ein Rechtsgutachten, in welchem sie sich wissenschaftlich mit der gestellten Problematik auseinandersetzen und diese einer vertretbaren Lösung zuführen. Die simulierte Gerichtsverhandlung findet dann im Sächsischen Fi- nanzgericht statt. In der Jury sitzen der Präsident des Sächsischen Finanzgerichts, zwei Finanzrichter sowie Prof. Dr. Marc Desens und Dr. Afra Waterkamp. Diese mündliche Verhandlung zählt als mündliche Seminarleistung. Studierende können durch die Teilnahme an einem solchen Moot Court zum einen ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellen. Zum anderen bietet die mündliche Verhandlung die Möglichkeit, die eigenen rhetorischen Fertigkeiten anzuwenden und zu verbessern. Aus dem Seminar geht dann ein Leipziger Moot Court-Team hervor, das sich um eine Teilnahme beim Moot Court vor dem Bundesfinanz- hof (BFH) bewirbt und - im Falle einer Qualifikation - dort gegen an- dere Universitäten aus Deutschland und Österreich antritt. Anmerkung • Die Teilnahme (Gutachten und mündliche Verhandlung) wird als Seminarleistung i.S.d. Prüfungsordung anerkannt. • Die Veranstaltung wird nicht in jedem Semster angeboten. Auf das Stattfinden wird rechtzeitig per Aushang hinhge- wiesen. 26
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IV. Dozenten Prof. Dr. Marc Desens • geboren 1974 in Marl (NRW) • 1994 - 2000 Studium der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Wirtschaftspolitik und Philosophie an der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster, Erste Juristische Staatsprüfung • 2000 - 2002 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuer- recht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bei Prof. Dr. Dieter Birk • 2003 Promotion zum Dr. jur. durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Disserta- tion zum Thema „Das Halbeinkünfteverfahren – eine theoretische, historische, systematische und verfassungsrechtliche Würdigung“ • 2002 - 2004 Rechtsreferendariat, Zweite Juristische Staatsprüfung • 2005 - 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG • 2010 Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Habilitationsschrift zum Thema „Bindung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung – Bedingungen und Grenzen für Nichtanwendungserlasse“; venia legendi für: „Öffentliches Recht und Steuerrecht“ • seit April 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insb. Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht • seit Juli 2010 Mitglied im Kompetenzzentrum für Öffentliche Wirt- schaft und Daseinsvorsorge der Universität Leipzig • 2010 - 2016 Studiendekan der Juristenfakultät der Universität Leipzig 28
IV. Dozenten Prof. Dr. Katharina Beckemper • geboren 1970 in Lingen • 1990 - 1991 Ausbildung zur Werkzeugmechanikerin bei der Kar- mann GmbH und Studium der Produktionstechnik an der FH Osna- brück • 1991 - 1996 Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Osnabrück, Athen und Potsdam • 1997 - 1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, insb. Wirtschaftsstrafrecht bei Prof. Dr. Uwe Hellmann • 1999 - 2001 Referendariat am Landgericht Neuruppin • 2001 Promotion zum Dr. jur., Erlangung Wolf-Rüdiger-Bub-Preis • 2001 - 2009 Wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl für Straf- recht, insb. Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Uwe Hellmann • 2005 - 2008 Lehrbeauftragte an der Landesakademie für öffentli- che Verwaltung, Brandenburg • 2006 - 2008 Stipendiatin im MBA-Studiengang „Risk-and-Fraud- Management“ • seit 2006 Lehrbeauftragte an der Steinbeis-Hochschule, Berlin • Sommersemester 2009 Lehrstuhlvertreterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Universität Leipzig • Januar 2010 Ruf der Universität Leipzig auf die W3-Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht 29
IV. Dozenten Prof. Dr. Tim Drygala • geboren 1963 in Lübeck • 1982 - 1987 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Gießen • 1987 Erstes Juristisches Staatsexamen • 1988 - 1989 Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Timm in Gießen • 1989 - 1992 Rechtsreferendariat in Frankfurt/Main • 1990 Promotion zum Dr. jur. mit einer Arbeit zum „Gläubigerschutz bei der typischen Betriebsaufspaltung“ • 1992 - 1997 Hochschulassistent bei Prof. Dr. Dr. h.c. Lutter am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn • 1997 - 1999 Habilitationsstipendium der DFG • 1999 Habilitation zum Thema: „Inhaltskontrolle von Wertpapierbe- dingungen“ • 1999 - 2002 Forschungsaufenthalt an der Harvard Law School so- wie Lehrstuhlvertretungen in Darmstadt, Bonn und Leipzig • seit 2002 Universitätsprofessor an der Universität Leipzig; Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • seit 2016 Dekan der Juristenfakultät Leipzig 30
IV. Dozenten Prof. Dr. Bernhard Frye • geboren 1964 in Frankfurt/Main • 1984 - 1991 Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt/Main mit Wahlfach Steuerrecht, Erste Juristische Staatsprüfung • 1992 - 1994 Rechtsreferendariat, Zweite Juristische Staatsprüfung • 1995 - 2001 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Leip- zig, Juristenfakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuer- recht (Prof. Dr. Stadie) • 2000 Promotion durch die Juristenfakultät der Universität Leipzig mit der Dissertation „Die Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtli- chen Rundfunkanstalten“ • 2001 Richter in Thüringen • 2001 - 2002 Sachgebietsleiter für Einkommensteuer sowie Buß- geld- und Strafsachen beim Finanzamt Erfurt (Abordnung) • 2002 - 2008 Richter am Landgericht Mühlhausen, insb. Wirt- schaftsstrafkammer • seit 2008 Richter beim Thüringer Finanzgericht (Abordnung) • 2010 Habilitation an der Juristenfakultät der Universität Leipzig mit der Habilitationsschrift „Die Gesamtrechtsnachfolge im Verwal- tungsrecht, insbesondere im Einkommensteuerrecht“; venia legen- di für: „Staats- und Verwaltungsrecht, insb. Steuerrecht“ • 2010 Ernennung zum Richter am Finanzgericht • seit 2017 außerordentlicher Professor an der Universität Leipzig
IV. Dozenten Prof. Dr. David Hummel • geboren 1978 in Dresden • 1997 - 2002 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig, Erste Juristische Staatsprüfung • 2002 - 2004 Wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuer- recht und Öffentliches Recht an der Universität Leipzig bei Prof. Dr. Stadie • 2002 - 2004 Rechtsreferendariat am LG Leipzig, Zweite Juristische Staatsprüfung • 2008 Promotion zum Dr. jur. durch die Juristenfakultät der Uni- versität Leipzig, Dissertation zum Thema „Gebäude auf fremdem Grund und Boden im Umsatzsteuerrecht – Lieferung, Weiterliefe- rung und Vorsteuerabzug“ • 2011 - 2016 Akademischer Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Leipzig • 2013 Habilitation an der Juristenfakultät Leipzig und Erteilung der venia für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und öffent- liches Wirtschaftsrecht • Professurvertretungen an den Universitäten Münster (SoSe 2013), Trier (WS 2013/14), Leipzig (SoSe 2014) und Hamburg (WS 2014/15 - SoSe 2016) • seit Oktober 2016 am EuGH im Kabinett von Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott • seit 2017 außerordentlicher Professor an der Universität Leipzig • seit 2017 Lehrbeauftragter an der Universität Luxemburg 32
“Karriere steuern mit Steuern? Bei BDO!” BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO bietet das Umfeld, das Ihr Talent verdient: interessante Mandate, beratende Tätigkeit auf höchstem Niveau, fachlich herausfordernde Projekte, kollegiales Miteinander und individuelle Förderung. Neben der Praxis hält Sie das vielfältige Weiterbildungsangebot unserer BDO Akademie an der Ostsee fachlich und persönlich auf dem Laufenden. Kommen Sie zu BDO - werden Sie einer unserer mehr als 1.900 Mitarbeiter an 26 Standorten in Deutschland. International ist BDO mit fast 74.000 Mitarbeitern in 162 Ländern vertreten. Informieren Sie sich über Ihre vielfältigen Einstiegsmöglichkeiten bei uns: www.bdo.de/jobs-karriere Audit & Assurance | Tax & Legal | Advisory www.bdo.de BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, ist Mitglied von BDO International Limited, einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Nachschusspflicht, und gehört zum internationalen BDO Netzwerk voneinander unabhängiger Mitgliedsfirmen. BDO ist der Markenname für das BDO Netzwerk und für jede der BDO Mitgliedsfirmen. Berlin • Bielefeld • Bonn • Bremen • Bremerhaven • Chemnitz • Dortmund • Dresden • Düsseldorf • Erfurt • Essen • Flensburg • Frankfurt am Main Freiburg • Hamburg • Hannover • Kassel • Kiel • Köln • Leipzig • Lübeck • München • Oldenburg • Rostock • Stuttgart • Wiesbaden
IV. Dozenten Prof. Dr. Mathias Birnbaum • geboren 1979 in Essen • 1999 - 2004 Studium der Rechtswissenschaft in Münster, Erste Juristische Staatsprüfung • 2004 - 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter der JurGrad gGmbH der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster • 2006 Promotion zum Dr. jur. durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster; Disserta- tion zum Thema „Leistungsfähigkeitsprinzip und ErbStG“ • 2006 - 2008 Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Hamm, Zweite Juristische Staatsprüfung • 2008 - 2011 Rechtsanwalt bei der KPMG AG Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft in Essen • 2010 Bestellung zum Steuerberater • 2011 - 2014 PricewaterhouseCoopers AG WPG, Düsseldorf • seit 2014 Rechtsanwalt/Steuerberater bei der KPMG AG, Köln • seit 2017 Honorarprofessor für Steuerrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig 34
IV. Dozenten Prof. Dr. Jens Escher, LL.M • geboren 1973 in Duisburg • Ausbildung zum Bankkaufmann • Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster • 2002 - 2005 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuer- recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster • 2005 Promotion zum Dr. jur. durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Disser- tation zum Thema „Steuerliche Liebhaberei und Subjektbezug der Einkünfteerzielungsabsicht“ • 2006 - 2013 Rechtsanwalt bei P+P (Pöllath+Partners), Berlin; im Bereich Family Office • 2008 Erlangung des akademisches Grades eines Master of Laws (LL.M.) • 2011 Bestellung zum Steuerberater • Dozent im Postgraduierten-Studiengang „Private Wealth Manage- ment“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster • 2014 - 2017 Rechtsanwalt/Steuerberater bei der KPMG AG, Düs- seldorf • seit 2017 Rechtsanwalt/Steuerberater bei Taylor Wessing, Düssel- dorf • seit 2017 Honorarprofessor für Steuerrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig 35
IV. Dozenten Henrik Stutzmann • geboren 1970 in Landsberg • 1990 - 1995 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg, Erste Juristische Staatsprüfung • 1995 - 1997 Rechtsreferendariat in Augsburg und Brüssel, Zweite Juristische Staatsprüfung • 1995 - 1997 Wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Augs- burg • 1997 Aufnahme in den Justizdienst des Freistaates Sachsen • 1997 - 1999 Richter bei den Arbeitsgerichten Chemnitz und Leip- zig • 1999 - 2000 Staatsanwalt in Leipzig • 2000 - 2013 Richter am Sächsischen Finanzgericht (Abordnung bis zur Ernennung 2005) • 2009 - 2011 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht • seit 2013 Richter am Bundesfinanzhof, München 36
IV. Dozenten Dr. Afra Waterkamp • geboren 1965 in Münster (NRW) • 1984 - 1989 Studium der Rechtswissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Erste Juristische Staatsprüfung • 1989 - 1991 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Steu- errecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bei Prof. Dr. Dieter Birk • 1991 Promotion zum Dr. jur. durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit einer Dissertation zu dem Thema „Ehegattenveranlagung und Freizügig- keit“ • 1991 - 1994 Rechtsreferendariat, Zweite Juristische Staatsprüfung • 1994 Richterin auf Probe • 1998 Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt • 2006 - 2007 Abordnungen an das Ministerium für Justiz in Sach- sen-Anhalt und an die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt • seit 2008 Vorsitzende Richterin am Finanzgericht Sachsen-Anhalt • seit 2009 Prüferin in der Zweiten, seit 2011 auch in der Ersten Juristischen Staatsprüfung • seit 2013 zusätzlich Güterichterin • seit 2016 Präsidentin des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt • Landesvorsitzende des djb und Mitglied der djb Kommission „Recht der sozialen Sicherung und Steuerrecht“ • seit 2017 Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts Sachsen- Anhalt 37
IV. Dozenten Dr. Ralf Birnbaum • geboren 1975 in Schkeuditz • 1993 - 1996 Ausbildung für den gehobenen Dienst der Steuerver- waltung • 1997 Verleihung des Grades „Diplom-Finanzwirt (FH)“ • 1998 Ernennung zum Steuerinspektor • 2000 - 2005 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig, Erste Juristische Staatsprüfung • 2005 - 2007 Rechtsreferendariat in Leipzig, Zweite Juristische Staatsprüfung • 2008 Ernennung zum Regierungsrat zur Anstellung • 2009 Regierungsrat • 2009 Sachgebietsleiter und Hauptgebietsleiter Körperschaften beim Finanzamt Chemnitz-Mitte • 2009 - 2013 Referent im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen • 2010 Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin mit der Dissertation „Die Begünstigung unter- nehmerischen Vermögens durch das Erbschaftsteuerreformgesetz“ • 2011 vorzeitige Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit • seit 2013 Hauptsachgebietsleiter Abgabenordnung, Sachgebietslei- ter Rechtsbehelfsstelle und sonstige Veranlagung beim Finanzamt Borna 38
IV. Dozenten Dr. Dirk Tolkmitt • geboren 1971 in Halberstadt • 1991 - 1995 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hannover, Erste Juristische Staatsprüfung • 1995 - 1996 Praktika beim Umweltbundesamt in Berlin und Lan- desumweltministerium Sachsen-Anhalt • 1996 - 1998 Rechtsreferendariat am LG Leipzig, Zweite Juristische Staatsprüfung • 1998 Aufnahme in den Justizdienst des Freistaates Sachsen • 2001 Ernennung zum Richter auf Lebenszeit am VG Leipzig • 2002 Promotion zum Dr. jur. durch die Universität Hannover, Dissertation zum Thema „Die Leistungsfähigkeit des naturschutz- rechtlichen Schutzgebietssystems des Bundes unter besonderer Beachtung ökologischer Schutzziele“ • 2004 - 2006 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesverwaltungsgericht • seit 2005 Mitglied in der Schriftleitung der SächsVBl. • 2008 bis 2010 Abordnung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Verfassungsgerichtshof für den Freistaat Sachsen • 2013 Abordnung an das Sächsische Oberverwaltungsgericht 39
IV. Dozenten Prof. Dr. Gregor Roth © SBK Sachsen / Frank Grätz • 1993 - 1999 Studium der Rechtswissenschaft, Friedrich Schiller Universität Jena, Erstes Juristisches Staatsexamen • 2000 - 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Heribert Hirte, Universität Hamburg • 2003 - 2005 Rechtsreferendariat, Zweites Juristisches Staatsexa- men • 2004 Promotion zum Dr. iur. im Zivilrecht - Titel der Dissertation: Das einheitliche Recht auf Information - Ein Beitrag zur Institutio- nenbildung • 2005 - 2006 Hochschulassistent bei Prof. Dr. Rainer Walz am Lehr- stuhl für Steuerrecht und das Recht der Nonprofit-Organisationen, Bucerius Law School Hamburg • 2007-2013 Hochschulassistent am Lehrstuhl für Steuerrecht und das Recht der Nonprofit-Organisationen, Bucerius Law School Hamburg • 2013 Habilitation im Gesellschafts- und Steuerrecht bei Prof. Dr. Rüdiger Veil - Titel der Habilitationsschrift: Verbandszweck und Gläubigerschutz • 2012 - 2015 Lehrstuhlvertretung an der TU Dresden • 2015 - 2017 Universitätsprofessor an der TU Dresden - Inhaber des Lehrstuhls fü Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steu- errecht • seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gesell- schaftsrecht und Steuerrecht an der Universität Leipzig 40
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