Strom ist mehr wert - IKB

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Strom ist mehr wert - IKB
-Strom ist mehr wert.
Strom ist mehr wert - IKB
Weil unser Ökostrom
hausgemacht und CO2-frei ist.
Dafür stehen wir und bieten unseren Kundinnen und Kunden
im Großraum Innsbruck attraktive Produkte. Wir achten dabei   Zuverlässige Stromversorgung
auf eine umweltschonende und regionale Energieerzeugung
durch heimische Wasserkraft und die Energie der Sonne. Ein    zu besten Konditionen einfach
optimales Preis-Leistungs-Verhältnis ist uns ebenso wichtig   online bestellen !
wie Service vor Ort und eine auf die Bedürfnisse unserer
Kundinnen und Kunden abgestimmte Beratung.                    Mit den Online-Produkten IKB-eco und IKB-eco
                                                              Business profitieren Sie von einem dauerhaften Rabatt
                                                              des Energiepreises in der Höhe von 0,6 Cent/kWh inkl.
                                                              USt.

                                                              Online Produkt wechseln, online Kundendaten abrufen
                                                              und online Ihre Rechnung erhalten. Jetzt informieren
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          ̈ r eine sichere Produktion
        „Fu
        setzen wir auf zuverlässige
        Energie.“
        Christof Grassmayr, Glockengießerei Grassmayr

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Strom ist mehr wert - IKB
Weil wir schauen,
dass alles nach Plan verläuft.
Energiesparoffensive der IKB                                    Beratung und Information
                                                                Gerne stehen Ihnen bei Fragen unsere Mitarbeiterinnen und
        Energiesparen leicht gemacht:                           Mitarbeiter des Kundenservice zur Verfügung. Persönlich in
        Auf www.shop.ikb.at Energiesparprodukte bestellen,      unserem Kundencenter, telefonisch über unsere kostenlose
        um Energieverbrauch und Kosten zu senken.               Hotline und jederzeit auf unserer Website www.ikb.at.

        IKB-Energieberater:                                     IKB-Kundencenter
        Intelligente Energienutzung, aktuelle Förderungen       Salurner Straße 11, 6020 Innsbruck
        und Trends – sparen Sie durch Wissen bares Geld.        Hotline 0800 500 502, Fax 0512 502-5638
        Wir beraten Sie gerne und ausführlich.                  kundenservice@ikb.at, www.ikb.at

        Ihr Energiesparbuch:                                    Geschäftszeiten Kundencenter
        Erfahren Sie in unserer kostenlosen Broschüre, wie      Mo. – Do. 8.00 – 17.00 Uhr
        Sie Ihren alltäglichen Energieaufwand erheblich redu-   Fr. 8.00 – 13.00 Uhr (telefonisch bis 17.00 Uhr)
        zieren (auch als Download auf www.ikb.at).

                                                                        „Qualität ist uns wichtig –
                                                                         auch bei unserer Strom-
                                                                                      versorgung.“
                                                                                      Thomas Huter, Huter & Söhne

                                                                                                                         3
Strom ist mehr wert - IKB
Weil wir eine lebenswerte Umwelt
hinterlassen.
     Unsere Quelle – heimische Wasserkraftwerke
1.   Die IKB setzt auf saubere Energiegewinnung. Knapp die Hälfte des Jahresbedarfs an Strom erzeugt die IKB in
     ihren eigenen Wasserkraftwerken in Tirol.

2.
     Unsere Sonnenkraftwerksparks
     Für das innovative Bürgerbeteiligungsmodell „Innsbrucker Sonnenscheine“ (ISS) errichtete die IKB mit
     Kapitalbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger von Innsbruck Photovoltaik-Großanlagen.

     Regionale Wertschöpfung
3.   Investitionen in Tirol sichern Arbeitsplätze und beleben die heimische Wirtschaft. Auch zukünftige Generationen
     profitieren von der Infrastruktur.

     „Wir setzen auf den besten
     Service – auch bei unserem
     Stromversorger.“
              ̈ tz, Umbru
     Sonja Schu         ̈ ggler Alm

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Strom ist mehr wert - IKB
Weil wir gemeinsam
          an unserer
     Zukunft bauen.

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Woher die Energie kommt.

Die IKB setzt auf umweltschonende Energiegewinnung. Schon        Energieträger                              Versorgermix
vor mehr als 100 Jahren wurde in Innsbruck die natürliche
Kraft des Wassers zur Stromversorgung genutzt – daran hat      Wasserkraft                                          85,07 %
sich bis heute nichts geändert. Hinzu kommen Windenergie,
feste und flüssige Biomasse und sonstige Ökoenergie als        Windenergie                                          10,17 %
ergänzende Energieträger.
                                                               Feste oder flüssige Biomasse                          2,60 %

Stromkennzeichnung gemäß § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG 2010          Photovoltaik                                          1,21 %
und der Stromkennzeichnungsverordnung für den Zeitraum
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2019: siehe Grafik.             Sonstige Ökoenergie                                   0,95 %

                                                               Summe                                              100,00 %
    Umweltauswirkung der Stromproduktion

Bei der Erzeugung des vorliegenden Versorgermixes fallen       Die verwendeten Herkunftsnachweise stammen zu
weder CO2-Emissionen noch radioaktive Abfälle an.              73,9 % aus Österreich und zu 26,1 % aus Norwegen.

                                                                          Windenergie 10,17 %

                                                                                  Feste oder flüssige Biomasse 2,60 %
                                                                                  Photovoltaik 1,21 %
                                                                                  Sonstige Ökoenergie 0,95 %

                                                                                          Wasserkraft 85,07 %

Produktinformation „Unser Ökostrom – 100 % aus der Region“: Unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen „Stromkenn-
zeichnung“ erhalten Sie mit Ihren Produkten IKB-comfort und IKB-eco regionalen Ökostrom aus 100 % Tiroler Wasserkraft. Dies
wird jährlich durch eine unabhängige Prüfstelle bestätigt. Gültig für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes mit
einem maximalen Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle von 100.000 kWh. Die jährliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer
jahresbilanziellen Betrachtung. Im Falle einer Änderung des Produktmix (100 % aus der Region) ist die IKB zu einer Anpassung
im Wege der in Punkt 7 ALB festgelegten Vorgangsweise berechtigt.

6
Strom aus heimischen
Kraftwerken der IKB.
Mit eigenen Kraftwerken in Innsbruck und Umgebung erzeugt
die IKB ausreichend Strom für alle Haushalte Innsbrucks. Ziel     Alternative Energien
ist es, einen zukunftsweisenden Beitrag zur Qualität unseres      Neben der Wasserkraft als Hauptenergieträger wird Ihr
Lebensraumes zu schaffen, durch optimale Nutzung regiona-         Strom auch aus Wind, Biomasse und sonstigen Öko-
ler Ressourcen und den gleichzeitig sensiblen Umgang mit der      energien gewonnen. Eine dieser Energien, auf die die
Umwelt. Heimische Wasserkraftwerke verringern die Abhän-          IKB verstärkt setzt, ist die Sonne. Profitieren Sie von
gigkeit von Stromimporten und tragen mit jährlich tausenden       unserer Kompetenz als Ihr Partner für die Realisierung
von Tonnen CO2-Einsparung wesentlich zur Erreichung inter-        Ihrer Photovoltaikanlage.
nationaler Klimaschutz-Ziele bei.

Kraftwerk Naturstrom Mühlau                                     Kraftwerk Ruetz

Kraftwerke Obere Sill                                           Ökostrom-Kraftwerk Mühlau

Kraftwerke Untere Sill                                          Ökostrom-Kraftwerk Mühlen

                                                                                                                            7
Produktübersicht

Zusätzlich zu den Allgemeinen Lieferbedingungen für elektri-       der unterschiedlichen IKB-Stromprodukte ist, dass die jeweils
sche Energie (ALB) gelangen die Bedingungen für den Zugang         notwendigen zählertechnischen Voraussetzungen bestehen
zum Verteilnetz (ANB) der IKB zur Anwendung. Die ANB und           oder kostenpflichtig geschaffen werden. Ändern sich die Vor-
die Systemnutzungstarife (samt zugehöriger Verordnung)             aussetzungen bei der Verbrauchsstelle, informieren Sie bitte
können Sie unter 0800 500 502 kostenlos anfordern oder im          unseren Kundenservice unter der kostenlosen Nummer
Internet unter www.ikb.at abrufen. Bei Fragen erläutern wir        0800 500 502.
Ihnen gerne unsere Bedingungen. Voraussetzung für die Wahl

Produkte                                      Allgemeine Voraussetzungen                   Geltender Systemnutzungstarif
                                                                                           (Netztarif) je Produkt
                                              – für Verbraucher im Sinne des Kon-
    IKB-comfort                                 sumentenschutzgesetzes (KSchG)             „Netzebene 7 nicht gemessene
    IKB-eco                                   – Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle       Leistung“
                                                bis 100.000 kWh
                                              – für Unternehmer im Sinne des KSchG
    IKB-comfort Business                                                                   „Netzebene 7 nicht gemessene
                                              – Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle
    IKB-eco Business                                                                       Leistung“
                                                bis 100.000 kWh
                                              – für Verbraucher und Unternehmer im
    IKB-Boiler                                  Sinne des KSchG
                                                                                           „Netzebene 7 unterbrechbar“
    IKB-Heizung                               – Jahresverbrauch der Verbrauchsstelle
                                                bis 100.000 kWh

Auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und in den                    Tarifzeiten. Derzeit: Tag: 6.00 bis 22.00 Uhr, Nacht: 22.00 bis
Preisen nicht enthalten sind: Aufwendungen für die Herstel-          6.00 Uhr (durch die mitteleuropäische Sommerzeit kann es
lung und Änderung des Netzanschlusses (Netzzutritts- und             zu Verschiebungen bei diesen Zeiten kommen); Winter:
Netzbereitstellungsentgelt) sowie sonstige Nebenleistungen           1. Oktober bis 31. März, Sommer: 1. April bis 30. September.
(Messentgelt etc.). Diese werden vom Netzbetreiber oder vom        4 Bonus: Der Bonus steht anteilig für den jeweils abgerech-
Kundenservice gesondert in Rechnung gestellt. Allfällige künf-       neten Lieferzeitraum zu und wird dem Kunden im Rahmen
tige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Zuschlä-           der jeweiligen Abrechnung gutgeschrieben. Die Online-
ge, Steuern und Abgaben. Bei Zahlungsverzug werden seitens           Voraussetzungen müssen erfüllt sein (siehe Seite 12).
der IKB für die Energielieferung 3,00 EUR für die erste Mah-
nung, 4,50 EUR für jede weitere Mahnung sowie 5,00 EUR für         5 Entgeltanpassung (gültig ab 01.04.2020):
die letzte Mahnung berechnet. Für die Nachinkassotätigkeit           Ausgangswert für die zukünftige Erhöhung des Arbeitsprei-
per Telefon werden 5,00 EUR, für die Nachinkassotätigkeit vor        ses gemäß Punkt 7. ALB: 97,15
Ort 24,00 EUR berechnet. Vom Netzbetreiber werden zusätz-            (Durchschnitt der 14 Indexwerte des gewichteten Österrei-
lich gemäß der jeweiligen Systemnutzungsentgelte-Verord-             chischen Strompreisindex „ÖSPI gewichtet“ für die Monate
nung bei der ersten Mahnung 0,00 EUR, bei jeder weiteren             11/2018 bis 12/2019)
Mahnung 1,50 EUR und bei der letzten Mahnung 5,00 EUR                Ausgangswert für zukünftige Erhöhungen des Grundpreises
berechnet.                                                           gemäß Punkt 7. ALB: 104,9
Produkte, Bedingungen und Energiepreise1 gültig ab 1. April          (Indexwert Österreichischer Verbraucherpreisindex 2015
2020; Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten. Es gelten die     „VPI 2015“ Basismonat 7/2018)
„Allgemeinen Lieferbedingungen für elektrische Energie (ALB)“
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, Stand: Februar 2020.            Details zu den Ausgangswerten und deren Berechnung fin-
1 Energiepreise: Die mit Ihnen vereinbarten Preise für die           den Sie unter www.ikb.at/entgeltanpassung oder können
   Energielieferung. Nicht enthalten sind eine allfällige Ge-        bei der IKB telefonisch oder schriftlich angefordert werden.
   brauchsabgabe und allfällige durch Gesetz oder Verord-
   nung vorgeschriebene weitere und geänderte Abgaben und            Hinweis für Neukunden: Den Ausgangswerten für die
   Zuschläge.                                                        zukünftige Erhöhung des Arbeitspreises und des Grund-
2 Jahr: Für die zeitanteilige Verrechnung gilt: ein Jahr ent-        preises liegen jeweils Indexwerte zugrunde, die vor
   spricht 365 Tagen.                                                Vertragsabschluss veröffentlicht wurden. Bei der nächsten
3 Tag, Nacht, Sommer, Winter: Es gelten die in der jeweils           Preiserhöhung können somit auch vor Vertragsabschluss
   gültigen Systemnutzungstarife-Verordnung festgelegten             liegende Indexsteigerungen berücksichtigt werden.

8
Produkte und Preise
                                                                       Steuern
                                                                  und Abgaben          Energiepreis

Der Gesamtstrompreis besteht aus drei Komponenten: dem
Energiepreis, den Netztarifen und den gesetzlichen Abgaben
und Zuschlägen. Bei einem durchschnittlichen Haushalt
machen der Energiepreis und die Netztarife je zirka ein Drittel
aus. Dazu kommen noch die gesetzlichen Abgaben und Zu-                      Netztarif
schläge und die Umsatzsteuer, die ebenfalls rund ein Drittel
betragen. In diesem Preisblatt finden Sie den Energiepreis
Ihres Produktes.
                                                                  Zusammensetzung Strompreis

Basisprodukte                                                                    Preise gültig ab 01.04.2020 5

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Arbeitspreis (Cent/kWh)                                                           7,4113              8,8936
Online-Bonus4 (Cent/kWh)                                                         – 0,5000           – 0,6000
Arbeitspreis inkl. Online-Bonus (Cent/kWh)                                        6,9113              8,2936

Zusatzprodukte
 IKB-Boiler
 Nur gültig in Verbindung mit einem Basis- oder Onlineprodukt.
Grundpreis/Pauschale pro Zählpunkt (EUR/Jahr2)                                          —
Arbeitspreis   Nacht3   (Cent/kWh)                                                5,7371              6,8845

 IKB-Heizung
 Nur gültig in Verbindung mit einem Basis- oder Onlineprodukt.
Grundpreis/Pauschale pro Zählpunkt (EUR/Jahr2)                                          —
Arbeitspreis   Nacht3   (Cent/kWh)                                                6,6016              7,9219

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Allgemeine Lieferbedingungen
für elektrische Energie (ALB) der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
Stand: 1. Februar 2020

1. Gegenstand                                                                                         auf obige Fristen und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hin und wird ihn über
Die Allgemeinen Lieferbedingungen regeln das Rechtsverhältnis betreffend die Lieferung von            sein Recht informieren, ein anderes für seine Verbrauchsstelle (Zählpunkt) passendes Pro-
elektrischer Energie zwischen dem Kunden1 und der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (im                 dukt zu wählen.
Folgenden IKB genannt), soweit im Liefervertrag nichts Abweichendes vereinbart wird, wobei         b) Für Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Folgendes: Im Falle von
sich der Kunde verpflichtet, für die Dauer des Liefervertrages den gesamten Zukaufsbedarf             Änderungen oder bei Wegfall der Produktvoraussetzungen ist die IKB berechtigt, den Kun-
für seine jeweilige im Liefervertrag angeführte Verbrauchsstelle (Zählpunkt) bei der IKB zu           den auf ein für seine Verbrauchsstelle (Zählpunkt) passendes Standardprodukt umzustellen.
decken. Die IKB ist berechtigt, sich bei der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertrags-           Die IKB wird den Kunden über die beabsichtigte Umstellung auf ein entsprechendes Stan-
verhältnis anderer Unternehmen zu bedienen. Mit Abschluss des Liefervertrages erwirbt der             dardprodukt informieren. Die Produktumstellung wird frühestens mit dem Tag nach dem
Kunde das Recht, für seine jeweilige Verbrauchsstelle (Zählpunkt) elektrische Energie von der         Zugang der schriftlichen Information wirksam. Die Zustimmung zur Produktanpassung gilt
IKB zu beziehen. Das Vertragsverhältnis des Kunden mit dem örtlich für die Verbrauchsstelle           als erteilt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieser schriftlichen Information
(Zählpunkt) zuständigen Netzbetreiber besteht unabhängig von den nachstehenden Bedin-                 ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei der IKB einlangt. Im Falle eines Widerspruches
gungen. Der Netzbetreiber ist somit nicht Erfüllungsgehilfe der IKB.                                  gegen die Produktanpassung endet das Vertragsverhältnis mit dem Monatsletzten, der auf
                                                                                                      den Zugang des Informationsschreibens beim Kunden zuzüglich einer Frist von drei Mona-
2. Vertragsabschluss, Dauer und Kündigung                                                             ten folgt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Kunde auf Basis des bisher vereinbarten Pro-
Der Liefervertrag kommt entweder dadurch zustande, dass ein vom Kunden rechtsverbindlich              duktes beliefert. Die IKB weist den Kunden in der schriftlichen Information auf obige Fristen
gestellter Antrag auf Lieferung elektrischer Energie (Lieferantrag) seitens der IKB binnen 14         und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hin und wird ihn über sein Recht informie-
Tagen ab Zugang angenommen wird oder der Kunde ein Anbot der IKB auf Abschluss eines                  ren, ein anderes für seine Verbrauchsstelle (Zählpunkt) passendes Produkt zu wählen.
Liefervertrages binnen 14 Tagen ab Zugang annimmt. Dabei sollen die von der IKB zur Ver-
fügung gestellten Formulare oder die für die Kunden eingerichtete Website Verwendung finden.       7. Entgeltanpassung
Die Unterschrift der IKB ist auch in elektronisch reproduzierter Form gültig. Der Liefervertrag    7.1. Allgemeine Regelung zur Entgeltanpassung:
gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von der IKB schriftlich unter Einhaltung      Die IKB ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, die vereinbarten Preise abzuändern. Über die
einer Frist von acht Wochen vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen formfrei          beabsichtigte Preisänderung (Preissenkung oder Preiserhöhung) informiert die IKB den Kunden
über die für die Kunden eingerichtete Website oder schriftlich gekündigt werden. Dem Kunden        schriftlich in einem persönlich an ihn gerichteten Schreiben, auf Wunsch des Kunden in elek-
werden bei einem Lieferantenwechsel von der IKB keine Wechselgebühren verrechnet.                  tronischer Form. Die Änderung wird frühestens mit dem Tag nach dem Zugang der schriftlichen
                                                                                                   Information wirksam, im Falle von Preisgarantien nach Ablauf der dazu vereinbarten Frist. Die
3. Beginn der Lieferung, Qualität                                                                  Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang
Voraussetzung für die Belieferung ist, dass der Kunde über einen aufrechten Netzzugangsver-        dieser schriftlichen Information ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei der IKB einlangt.
trag mit seinem Netzbetreiber verfügt. Die IKB liefert dem Kunden elektrische Energie aus-         Im Falle eines Widerspruches gegen die Entgeltanpassung endet das Vertragsverhältnis mit
schließlich für eigene Zwecke. Die Übergabe erfolgt an der zwischen dem Kunden und dem             dem Monatsletzten, der auf den Zugang des Informationsschreibens beim Kunden zuzüglich
Netzbetreiber vereinbarten Übergabestelle, und zwar in der vom Netzbetreiber tatsächlich zur       einer Frist von drei Monaten folgt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Kunde zu den bisher gel-
Verfügung gestellten Qualität. Soweit der Lieferbeginn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses       tenden Preisen beliefert. Die IKB weist den Kunden in der schriftlichen Information auf obige
noch nicht fixiert werden kann, gilt Folgendes:                                                    Fristen und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hin. Preisänderungen können maximal
a) Im Falle der Inbetriebnahme einer Verbrauchsstelle (Zählpunkt) beginnt die Belieferung mit      zwei Mal im Kalenderjahr erfolgen.
   Inbetriebnahme der Verbrauchsstelle (Zählpunkt) durch den Netzbetreiber.                        7.2. Zusatzregelungen für Verbraucher (Konsumenten) für Preisänderungen im Sinne des
b) Im Falle der Übernahme einer bestehenden, in Betrieb befindlichen Verbrauchsstelle (Zähl-       Punktes 7.1.:
   punkt) beginnt die Belieferung mit dem zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber ver-           Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (Konsumenten) gilt für Preisände-
   einbarten Übernahmezeitpunkt.                                                                   rungen im Sinne des Punktes 7.1. zusätzlich Folgendes: Eine Preiserhöhung findet frühestens
c) Im Falle des Lieferantenwechsels ist der Beginn der Belieferung der Verbrauchsstelle (Zähl-     zwei Monate nach Vertragsabschluss statt. Ausgenommen ist der Fall, dass die Preiserhöhung
   punkt) abhängig von der Beendigung des bestehenden Liefervertrages sowie den Fristen,           bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Eine Preiserhöhung ist nur dann zulässig, wenn
   die bei einem Lieferantenwechsel gemäß den jeweils gültigen Marktregeln einzuhalten sind.       diese durch das Vorliegen von zumindest einem der nachstehenden objektiven und von der
                                                                                                   IKB nicht beeinflussbaren Faktoren sachlich gerechtfertigt ist. Eine Verpflichtung der IKB zur
4. Aussetzung oder Einschränkung der Lieferung                                                     Preissenkung, insbesondere in einem bestimmten Ausmaß, besteht nicht.
Die IKB ist berechtigt, ihre Lieferverpflichtung auszusetzen oder einzuschränken:                  7.2.1. Erhöhung der Arbeits- und Leistungspreise:
a) bei einer Verhinderung der Lieferung bedingt durch höhere Gewalt oder sonstige nicht in         a) Grundlage für die Anpassung der Arbeits- und Leistungspreise bildet der gewichtete
   ihrem Bereich, insbesondere im Netzbetrieb, liegende Umstände;                                      Österreichische Strompreisindex (in der Folge kurz: ÖSPI), der monatlich von der Österrei-
b) wenn dies zur Befolgung behördlicher Anordnungen, Auflagen etc. erforderlich ist;                   chischen Energieagentur mit der Bezeichnung „ÖSPI (gewichtet)“ veröffentlicht wird und
c) wenn sich aus dem Netzzugangsvertrag des Kunden mit dem Netzbetreiber die Berechti-                 näherungsweise die Beschaffungskosten der Stromlieferanten nachbildet. Die monatlichen
   gung des Netzbetreibers zur Aussetzung seiner Verpflichtungen ergibt oder der Netz-                 Indexwerte werden auf der Website der Österreichischen Energieagentur – Austrian Energy
   zugangsvertrag aufgelöst wird;                                                                      Agency veröffentlicht.
d) wenn der Kunde trotz zweimaliger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist                     Die IKB ist unter Einhaltung der Vorgangsweise des Punktes 7.1. berechtigt, die Arbeits-
   (jeweils mindestens 2 Wochen) Zahlungsverpflichtungen oder andere Pflichten aus dem                 und Leistungspreise maximal in dem prozentualen Ausmaß zu erhöhen, in dem der Refe-
   Liefervertrag nicht erfüllt. Die letzte Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem Brief und infor-       renzwert im Verhältnis zum Ausgangswert gestiegen ist.
   miert über die allfällige Trennung vom Netz sowie über die damit einhergehenden voraus-         b) Ausgangswert ist jeweils der Durchschnittswert (arithmetisches Mittel, d. h. Division der
   sichtlichen Kosten.                                                                                 Summe aller Werte durch die Anzahl der Einzelwerte) jener Indexwerte des ÖSPI für die 14
                                                                                                       Monate, welche dem 3. Monat vor Wirksamkeit der letzten Preiserhöhung vorangegangen
5. Messung                                                                                             sind. Wurde der Liefervertrag vor Vereinbarung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen
Die vom Kunden bezogene Energiemenge wird durch die Messeinrichtungen des Netzbetrei-                  abgeschlossen und mit dem Konsumenten kein Ausgangswert vereinbart, so gilt als erst-
bers erfasst, wobei diesbezüglich die Regeln des zwischen dem Kunden und dem Netzbetrei-               maliger Ausgangswert 65,33. Dies ist der Durchschnittswert (arithmetisches Mittel, d. h.
ber abgeschlossenen Netzzugangsvertrages gelten. Die vom Netzbetreiber ermittelten Werte               Division der Summe aller Werte durch die Anzahl der Einzelwerte) jener Indexwerte des
bilden die Basis für die Bestimmung des Lieferausmaßes durch die IKB. Darüber hinaus-                  ÖSPI für die Monate August 2017 bis September 2018 (das entspricht jenen 14 Monaten,
gehende Erfordernisse sind im Liefervertrag zu vereinbaren.                                            welche dem 3. Monat vor dem 01.01.2019 vorangegangen sind). Über die Höhe des
                                                                                                       erstmaligen Ausgangswertes (unter zusätzlicher Information zum Berechnungszeitraum und
6. Lieferentgelt, Produktvoraussetzungen                                                               zu den Indexwerten) wird der Konsument von der IKB schriftlich in einem persönlich an ihn
6.1. Das Entgelt für die Lieferung von elektrischer Energie richtet sich nach dem jeweils mit          gerichteten Schreiben, auf Wunsch des Konsumenten in elektronischer Form, informiert.
dem Kunden vereinbarten Produkt- und Preisblatt der IKB, das einen integrierenden Bestand-             Neukunden werden vor Vertragsabschluss über den den vereinbarten Arbeits- und Leis-
teil des Lieferantrages bzw. -vertrages darstellt.                                                     tungspreisen zugrunde liegenden Ausgangswert (unter zusätzlicher Information zum
6.2. Der Kunde hat gegenüber der IKB alle für die Produktwahl und die Preisbemessung not-              Berechnungszeitraum und zu den Indexwerten) und darüber informiert, dass dem Aus-
wendigen Angaben zu machen, die Produktvoraussetzungen gemäß dem vereinbarten Pro-                     gangswert Indexwerte zugrunde liegen, welche vor Vertragsabschluss veröffentlicht wurden,
dukt- und Preisblatt zu erfüllen und diesbezügliche Änderungen mitzuteilen.                            und dass bei der nächsten Preiserhöhung somit auch vor Vertragsabschluss liegende
a) Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (Konsumenten) gilt Folgendes:                Indexsteigerungen berücksichtigt werden können.
    Im Falle von Änderungen oder bei Wegfall der Produktvoraussetzungen kann der Kon-              c) Referenzwert ist jeweils der Durchschnittswert (arithmetisches Mittel, d. h. Division der
    sument ein den geänderten Umständen entsprechendes Standardprodukt wählen. Die Pro-                Summe aller Werte durch die Anzahl der Einzelwerte) jener Indexwerte des ÖSPI für die 14
    dukt- und Preisblätter der Standardprodukte sind unter www.ikb.at abrufbar oder können             Monate, welche dem 3. Monat vor Wirksamkeit der angekündigten Preiserhöhung voran-
    bei der IKB telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Sollte der Konsument Ände-            gegangen sind. Nach der Preiserhöhung bildet der Referenzwert, der für die Preiserhöhung
    rungen der Produktvoraussetzungen nicht mitteilen und/oder kein entsprechendes                     herangezogen wird, den neuen Ausgangswert für die nächste Preiserhöhung.
    Standardprodukt wählen, ist die IKB berechtigt, den Konsumenten auf ein für seine                  Die IKB informiert den Konsumenten bei jeder Preiserhöhung schriftlich in einem persönlich
    Verbrauchsstelle (Zählpunkt) passendes Standardprodukt umzustellen. Die IKB wird den               an ihn gerichteten Schreiben, auf Wunsch des Konsumenten in elektronischer Form, sowie
    Kunden über die beabsichtigte Umstellung auf ein entsprechendes Standardprodukt infor-             auf ihrer Website über den Referenzwert (unter zusätzlicher Information zum Berechnungs-
    mieren. Die Produktumstellung wird frühestens mit dem Tag nach Zugang der schriftlichen            zeitraum und zu den Indexwerten), der den neuen Ausgangswert für die nächste Preiserhö-
    Information wirksam. Die Zustimmung zur Produktumstellung gilt als erteilt, wenn nicht             hung bildet.
    innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieser schriftlichen Information ein schriftlicher             Im Falle einer Preissenkung gemäß Punkt 7.1., zu welcher die IKB nicht verpflichtet ist, ist
    Widerspruch des Konsumenten bei der IKB einlangt. Im Falle eines Widerspruches gegen               der neue Ausgangswert für die nächste Preiserhöhung der Referenzwert, der dem Durch-
    die Produktumstellung endet das Vertragsverhältnis mit dem Monatsletzten, der auf den              schnittswert (arithmetisches Mittel, d. h. Division der Summe aller Werte durch die Anzahl
    Zugang des Informationsschreibens beim Konsumenten zuzüglich einer Frist von drei                  der Einzelwerte) jener Indexwerte des ÖSPI für die 14 Monate, welche dem 3. Monat vor
    Monaten folgt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Konsument auf Basis des bisher verein-             Wirksamkeit der Preissenkung vorangegangen sind, entspricht. Die IKB informiert den Kon-
    barten Produktes beliefert. Die IKB weist den Konsumenten in der schriftlichen Information         sumenten bei jeder Preissenkung schriftlich in einem persönlich an ihn gerichteten Schrei-
                                                                                                       ben, auf Wunsch des Konsumenten in elektronischer Form, sowie auf ihrer Website über

10
den Referenzwert (unter zusätzlicher Information zum Berechnungszeitraum und den               Erfordert der zwischen dem Kunden und der IKB abgeschlossene Liefervertrag die Auslesung
    Indexwerten), der den neuen Ausgangswert für die nächste Preiserhöhung bildet.                 und Verwendung von Viertelstundenwerten bzw. liegt die Zustimmung des Kunden hierzu vor,
d) Folgt auf eine Preissenkung eine Preiserhöhung, so ist diese jedenfalls mit jenem Preis         ist die Verwendung der Viertelstundenwerte durch die IKB zum Zwecke der Abrechnung, zur
    begrenzt, der sich auf Basis der oben angeführten Methodik zur Preiserhöhung ergeben           Prognoseerstellung sowie Erstellung der Verbrauchs- und Stromkosteninformation zulässig.
    hätte, wenn zwischenzeitlich keine Preissenkung(en) stattgefunden hätte(n).                    Nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Kunden ist die Verwendung der Viertelstundenwerte
7.2.2. Erhöhung des Grundpreises:                                                                  durch die IKB zum Zwecke der Bedarfs- und Produktanalyse sowie der Produktentwicklung
a) Die IKB ist unter Einhaltung der Vorgangsweise des Punktes 7.1. berechtigt, den Grundpreis      zulässig.
    maximal in dem prozentualen Ausmaß zu erhöhen, in dem der Indexwert des Verbraucher-
    preisindex 2015 (VPI 2015) zwischen Ausgangswert und Referenzwert gestiegen ist. Der           9. Vorauszahlung, Sicherheitsleistung
    VPI 2015 wird monatlich von der Statistik Austria veröffentlicht.                              Der Vertragsabschluss kann von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig
b) Dabei bildet jeweils jener Indexwert den Ausgangswert, der dem mit dem Konsumenten              gemacht werden. Die IKB kann darüber hinaus bei laufendem Vertragsverhältnis vom Kunden
    zuletzt vereinbarten Preis zugrunde liegt. Wurde der Liefervertrag vor Vereinbarung dieser     jeweils binnen drei Monaten ab Vorliegen folgender Umstände Vorauszahlungen verlangen:
    Allgemeinen Lieferbedingungen abgeschlossen und mit dem Konsumenten kein Ausgangs-             a) wenn der Kunde in den letzten zwölf Monaten zum wiederholten Male in Zahlungsverzug
    wert vereinbart, so gilt als erstmaliger Ausgangswert der Indexwert des VPI 2015 für den          geraten ist;
    Monat Juli 2018 (Indexwert: 104,9). Über die Höhe des erstmaligen Ausgangswertes wird          b) wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
    der Konsument von der IKB schriftlich in einem persönlich an ihn gerichteten Schreiben,           des Kunden vorliegen sowie wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt,
    auf Wunsch des Konsumenten in elektronischer Form, informiert.                                    bewilligt oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht bewilligt wird;
    Neukunden werden vor Vertragsabschluss über den dem vereinbarten Grundpreis zugrunde           c) wenn erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden beste-
    liegenden Ausgangswert (unter zusätzlicher Anführung von Monat und Jahr) und darüber              hen (z. B. aufgrund offener Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus anderen Vertragsver-
    informiert, dass dem Ausgangswert ein Indexwert zugrunde liegt, welcher vor Vertrags-             hältnissen mit der IKB). Die Höhe der Vorauszahlung beträgt maximal ein Viertel des
    abschluss veröffentlicht wurde, und dass bei einer Preiserhöhung somit auch vor Vertrags-         voraussichtlichen Jahreslieferentgeltes. Dieses wird anhand des Letztjahresverbrauches
    abschluss liegende Indexsteigerungen berücksichtigt werden können.                                oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kundenanlagen ermittelt. Wenn
c) Referenzwert ist der Indexwert, welcher für den 6. Monat vor Wirksamkeit der Preiserhö-            der Kunde glaubhaft macht, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies ange-
    hung veröffentlicht wurde. Der Referenzwert, der für die Preiserhöhung herangezogen wird,         messen zu berücksichtigen. Statt einer Vorauszahlung kann die IKB die Leistung einer
    bildet dann den neuen Ausgangswert für die nächste Preiserhöhung.                                 Sicherheit (Barsicherheit, Bankgarantie, Hinterlegung von nicht vinkulierten Sparbüchern)
    Die IKB informiert den Konsumenten bei jeder Preiserhöhung schriftlich in einem persönlich        in gleicher Höhe verlangen. Die IKB kann sich aus der Sicherheit bezahlt machen, wenn
    an ihn gerichteten Schreiben, auf Wunsch des Konsumenten in elektronischer Form, sowie            der Kunde in Verzug ist und nach erneuter Mahnung nicht unverzüglich seinen Zahlungs-
    auf ihrer Website über den Referenzwert (unter zusätzlicher Anführung von Monat und Jahr),        verpflichtungen nachkommt. Die Sicherheit wird von der IKB an den Kunden auf dessen
    der den neuen Ausgangswert für die nächste Preiserhöhung bildet.                                  Verlangen hin zurückgestellt, wenn die Voraussetzungen für ihre Leistung weggefallen sind.
    Im Falle einer Preissenkung gemäß Punkt 7.1., zu welcher die IKB nicht verpflichtet ist, ist      Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde über einen Zeitraum von 12 Monaten
    der neue Ausgangswert für die nächste Preiserhöhung jener Indexwert, welcher für den              seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Falle einer Bar-
    6. Monat vor Wirksamkeit der Preissenkung veröffentlicht wurde. Die IKB informiert den            sicherheit wird diese zum jeweiligen von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten
    Konsumenten bei jeder Preissenkung schriftlich in einem persönlich an ihn gerichteten             Basiszinssatz verzinst. Wird von der IKB oder vom Netzbetreiber eine Vorauszahlung oder
    Schreiben, auf Wunsch des Konsumenten in elektronischer Form, sowie auf ihrer Website             Sicherheitsleistung gefordert, hat der Kunde stattdessen das Recht, die Nutzung einer
    über den Indexwert (unter zusätzlicher Anführung von Monat und Jahr), der den neuen Aus-          Messeinrichtung mit Prepayment-Funktion beim Netzbetreiber zu verlangen. Die IKB wird
    gangswert für die nächste Preiserhöhung bildet.                                                   die für die Einstellung dieser Messeinrichtung notwendigen Informationen zeitgerecht an
d) Folgt auf eine Preissenkung eine Preiserhöhung, so ist diese jedenfalls mit jenem Preis            den Netzbetreiber übermitteln. Mehraufwendungen, die der IKB durch die Verwendung
    begrenzt, der sich auf Basis der oben angeführten Methodik zur Preiserhöhung ergeben              einer solchen Messeinrichtung entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt wer-
    hätte, wenn zwischenzeitlich keine Preissenkung(en) stattgefunden hätte(n).                       den. Die Höhe des Entgeltes für die Mehraufwendungen ergibt sich aus dem jeweils gel-
7.2.3. Bei Wegfall des VPI 2015 oder des ÖSPI als Basis für den Ausgangs- und Referenzwert            tenden Produkt- und Preisblatt.
für die Preiserhöhung gilt Folgendes: Wird der VPI 2015 oder der ÖSPI nicht mehr veröffentlicht
und ist daher deren Heranziehung für den Ausgangs- und Referenzwert für zukünftige Preis-          10. Zahlungen des Kunden
erhöhungen nicht mehr möglich, wird die IKB den Konsumenten über die beabsichtigte                 Zahlungen des Kunden sind abzugsfrei auf das Konto der IKB zu leisten (z. B. mittels SEPA-
Umstellung auf einen anderen vergleichbaren Index schriftlich in einem persönlich an ihn           Lastschrift, Zahlungsanweisung, Telebanking). Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen und
gerichteten Schreiben, auf Wunsch des Konsumenten in elektronischer Form, informieren. Die         ab dem der Fälligkeit folgenden Tag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet. Die Höhe
Zustimmung zur Änderung des Index gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ab        der Mahnspesen ergibt sich aus dem jeweils geltenden Produkt- und Preisblatt der IKB. Der
Zugang dieser schriftlichen Information ein schriftlicher Widerspruch des Konsumenten bei          Kunde ersetzt die durch seinen verschuldeten Verzug entstandenen Schäden, insbesondere
der IKB einlangt. Im Falle eines Widerspruches gegen die Änderung des Index endet das Ver-         die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbrin-
tragsverhältnis mit dem Monatsletzten, der auf den Zugang des Informationsschreibens beim          gungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung
Konsumenten zuzüglich einer Frist von drei Monaten folgt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der         stehen. Im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros oder Rechtsanwaltes werden die tat-
Konsument auf Basis des mit dem ihm zuletzt vereinbarten Preises beliefert. Die IKB weist den      sächlich entstehenden Kosten in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen
Konsumenten in der schriftlichen Information auf obige Fristen und die Bedeutung seines            Gebühren für Inkassoinstitute sowie dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz ergeben-
Verhaltens besonders hin.                                                                          den Höhe verrechnet.

8. Abrechnung                                                                                      11. Rechtsnachfolge
Die Abrechnung des Lieferentgeltes erfolgt in Papierform oder elektronisch zu den jeweils von      Der Kunde ist mit Zustimmung der IKB berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Liefer-
der IKB festgelegten Terminen. Dem Kunden wird jederzeit die kostenlose Wahlmöglichkeit            vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der übertragende Kunde wird von den im
eingeräumt, die Rechnung elektronisch oder in Papierform zu erhalten. Die Abrechnung erfolgt       Liefervertrag übernommenen Pflichten erst frei, wenn der nachfolgende Kunde in die
nach Wahl der IKB durch Monatsrechnungen oder Rechnungen über längere, ein Abrech-                 Verpflichtungen der IKB gegenüber rechtsverbindlich eingetreten ist.
nungsjahr möglichst nicht wesentlich überschreitende Zeiträume mit monatlichen Teilbetrags-
zahlungen aufgrund der gemäß Punkt 5 ermittelten Messdaten. Sind intelligente Messgeräte           12. Bilanzgruppe
(Smart Meter) installiert, kann der Kunde Monatsrechnungen oder Jahresrechnungen mit               Durch Abschluss des Liefervertrages wird der Kunde mittelbares Mitglied der Bilanzgruppe
monatlichen Teilbetragszahlungen verlangen. Sofern ein intelligentes Messgerät (Smart Meter)       der TIWAG – Tiroler Wasserkraft AG.
installiert ist, wird dem Kunden eine Verbrauchs- und Stromkosteninformation im Kundenportal
zur Verfügung gestellt. Weiters besteht auch die Möglichkeit, über die von der IKB zur Kon-        13. Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen
taktaufnahme vorgesehenen Möglichkeiten (Kundenportal, per E-Mail, Post, Fax oder Telefon)         Die IKB ist berechtigt, die Allgemeinen Lieferbedingungen abzuändern, sofern diese Änderun-
die Verbrauchs- und Stromkosteninformation abzubestellen oder eine Übermittlung in Papier-         gen zuvor der Regulierungsbehörde angezeigt wurden. Über die beabsichtigte Änderung
form anzufordern. Im Falle monatlicher Teilbetragszahlungen werden diese sachlich und              informiert die IKB den Kunden schriftlich in einem persönlich an ihn gerichteten Schreiben, auf
angemessen auf Basis des Letztjahresverbrauches zeitanteilig berechnet. Liegt ein solcher          Wunsch des Kunden in elektronischer Form. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, wenn
nicht vor, so berechnen sich die Teilbetragszahlungen nach dem durchschnittlichen Verbrauch        nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieser schriftlichen Information ein schriftlicher
vergleichbarer Kundenanlagen. Macht ein Kunde einen anderen Verbrauch glaubhaft, so wird           Widerspruch des Kunden bei der IKB einlangt. Im Falle eines Widerspruches gegen die Ände-
dieser angemessen berücksichtigt. Die der Teilbetragsberechnung zugrundeliegende Menge             rung der Allgemeinen Lieferbedingungen endet das Vertragsverhältnis mit dem Monatsletzten,
in kWh wird dem Kunden schriftlich oder auf dessen Wunsch elektronisch mitgeteilt. Die schrift-    der auf den Zugang des Informationsschreibens beim Kunden zuzüglich einer Frist von drei
liche Mitteilung kann hierbei auf der Jahresrechnung oder auf der ersten Vorschreibung der         Monaten folgt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Kunde zu den bisher geltenden Allgemeinen
Teilbetragszahlung erfolgen. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verein-         Lieferbedingungen beliefert. Die IKB weist den Kunden in der schriftlichen Information auf
barten Preise, so wird die für die neuen Preise maßgebliche Liefermenge zeitanteilig berechnet,    obige Fristen und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hin.
sofern für die jeweiligen Abrechnungszeiträume keine vom Netzbetreiber ermittelten Ver-
brauchswerte vorliegen. Auf Anfrage des Kunden führt die IKB im Falle einer Jahresrechnung         14. Vorzeitige Auflösung des Liefervertrages
zusätzlich eine unterjährige Abrechnung durch. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde beim      Die IKB ist berechtigt, im Falle wichtiger Gründe den Liefervertrag vorzeitig aufzulösen. Als
Netzbetreiber die Ablesung der Messeinrichtung und die Übermittlung der Messdaten an die           wichtige Gründe gelten insbesondere:
IKB veranlasst. Dabei gelten die zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber getroffenen             a) wenn trotz zweimaliger Mahnung unter Setzung einer angemessenen Frist (jeweils mindes-
Vereinbarungen. Die Höhe des Entgeltes für die zusätzliche Abrechnung durch den Lieferanten           tens zwei Wochen) der Kunde Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt oder ein Unternehmer
ergibt sich aus dem jeweils geltenden Produkt- und Preisblatt. Die Rechnungen sind binnen             im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes seiner Informationspflicht gemäß Punkt 6, zwei-
zwei Wochen ab Postaufgabe- bzw. ab Versanddatum (elektronische Datenübertragung, Fax                 ter Satz, nicht nachkommt. Die letzte Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem Brief und
etc.) zur Zahlung fällig. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist für den          informiert über die allfällige Trennung vom Netz sowie über die damit einhergehenden,
Beginn der Zahlungsfrist der Zugang der Rechnung maßgeblich. Die Fälligkeiten monatlicher             voraussichtlichen Kosten;
Teilbetragszahlungen ergeben sich aus dem im Vorhinein für die jeweilige Abrechnungsperiode        b) wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels
bekanntgegebenen Zahlungsplan. Werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages                  kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. Der Kunde ist zur vorzeitigen Auflösung
festgestellt, so wird der zu hoch oder zu niedrig berechnete Betrag richtiggestellt, und zwar         des Liefervertrages berechtigt, wenn er die Nutzung der Verbrauchsstelle (Zählpunkt) nicht
für einen Zeitraum von längstens drei Jahren ab Berichtigung. Einsprüche gegen die Rechnung           nur vorübergehend aufgibt. Der frühestmögliche Auflösungstermin ist dabei jener Werktag,
berechtigen nicht zu Zahlungsaufschub oder Zahlungsverweigerung hinsichtlich unstrittiger             der dem Zugang der Mitteilung des Kunden bei der IKB folgt. Auf die vorzeitige Vertrags-
Teile der Rechnungssumme. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur für den Fall der                beendigung gemäß den Bestimmungen zur Entgeltanpassung (Punkt 7) und zur Änderung
Zahlungsunfähigkeit der IKB oder mit Ansprüchen zulässig, die in rechtlichem Zusammenhang             der Allgemeinen Lieferbedingungen (Punkt 13) wird hingewiesen.
mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder von der IKB aner-
kannt worden sind.

                                                                                                                                                                                               11
15. Haftung                                                                                           19. Grundversorgung
Jeder Vertragspartner haftet dem anderen im Zusammenhang mit der Lieferung bzw. Abnahme               Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (Konsumenten) und Kleinunternehmen
von elektrischer Energie und allfällig erbrachter Nebenleistungen nach den allgemeinen scha-          im Sinne des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010, die sich gegenüber
denersatzrechtlichen Vorschriften. Soweit es für die Haftung auf ein Verschulden ankommt,             der IKB schriftlich auf die Grundversorgung berufen, können die Grundversorgung in Anspruch
wird mit Ausnahme von Personenschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.             nehmen. Die jeweiligen Tarife für die Grundversorgung sind unter www.ikb.at abrufbar oder
                                                                                                      können bei der IKB telefonisch oder schriftlich angefordert werden. Die gesetzlich zulässige
16. Informationspflicht, Datenschutz, Kundeninformation                                                Höhe ergibt sich aus den jeweils anzuwendenden landesgesetzlichen Regelungen. Abwei-
16.1. Die IKB und der Kunde haben einander jene Informationen zu übermitteln, die für                 chend zu Punkt 9 gilt für Konsumenten, welche die Grundversorgung in Anspruch nehmen:
die Erfüllung der wechselseitigen Vertragspflichten notwendig sind. Die IKB ist berech-                Die im Zusammenhang mit der Aufnahme der Lieferung abverlangte Vorauszahlung oder
tigt, die für die Abwicklung des Liefervertrages erforderlichen Daten des Kunden ent-                 Sicherheitsleistung beträgt maximal die Höhe der Teilbetragszahlung für einen Monat. Gerät
sprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.                                                 der Konsument während sechs Monaten nicht in weiteren Zahlungsverzug, so wird ihm die
16.2. Die IKB und der Kunde haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, von denen sie                   Sicherheitsleistung zurückerstattet und von einer Vorauszahlung abgesehen, solange nicht
bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln.                erneut ein Zahlungsverzug eintritt. Bei Berufung von Konsumenten und Kleinunternehmen auf
16.3. Kundeninformation (Direktwerbung): Die IKB kann (auch ohne vorherige Einwil-                    das Recht zur Grundversorgung ist der Netzbetreiber, unbeschadet bis zu diesem Zeitpunkt
ligung des Kunden) bis auf jederzeitigen Widerspruch durch den Kunden – während auf-                  vorhandener Zahlungsrückstände, zur Netzdienstleistung verpflichtet. Verpflichtet sich der
rechter Vertragsbeziehung zwischen der IKB und dem Kunden über die Lieferung                          Kunde in der Grundversorgung nach erneutem Zahlungsverzug unter den Voraussetzungen
elektrischer Energie und auch nach deren Beendigung, längstens aber innerhalb von                     des § 77 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes 2010 zu einer Vorauszahlung mit-
drei Jahren, nachdem sämtliche Vertragsverhältnisse des Kunden mit der IKB über die                   tels Prepayment-Zahlung für künftige Netznutzung und Energielieferung, um einer Trennung
Lieferung elektrischer Energie ausgelaufen sind – unter Verwendung der vom Kunden                     vom Netz zu entgehen, wird die IKB dem Netzbetreiber die für die Einstellung dieser Messein-
an die IKB bekanntgegebenen Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse, Postadresse,                        richtung notwendigen Informationen zeitgerecht übermitteln. Der Kunde hat das Recht, eine
Telefonnummer) den Kunden mittels adressierter Postsendung oder elektronischer Post                   im Rahmen der Grundversorgung eingerichtete Prepayment-Funktion vom Netzbetreiber
(einschließlich SMS) Produktinformation/Werbung über die Lieferung und den Bezug von                  deaktivieren zu lassen, wenn der Kunde seine im Rahmen der Grundversorgung angefallenen
Energie, Energiesparmaßnahmen, Energieberatung sowie – jeweils im Zusammenhang                        Zahlungsrückstände bei der IKB und dem Netzbetreiber beglichen hat oder wenn ein sonstiges
mit Energie – Veranstaltungen, Wettbewerbe, Gewinnspiele und Serviceangebote der                      schuldbefreiendes Ereignis eingetreten ist. Mehraufwendungen, die der IKB durch die Verwen-
IKB kontaktieren. Für Direktwerbung mittels elektronischer Post (einschließlich SMS)                  dung einer solchen Messeinrichtung entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt wer-
gilt dies mit der Einschränkung, dass der Kunde nicht von vornherein durch Eintragung                 den. Die Höhe des Entgeltes für die Mehraufwendungen ergibt sich aus dem jeweils geltenden
in die bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) geführte Liste                       Produkt- und Preisblatt. Auch sind die jeweils anzuwendenden landesgesetzlichen Regelungen
gemäß § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz die Zusendung elektronischer Direktwerbung                         zu beachten.
abgelehnt hat. Der Kunde kann unabhängig davon der Verwendung seiner Kontaktinfor-
mationen für Direktwerbung durch die IKB jederzeit widersprechen (Kontaktinformatio-                  1) Der in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen bzw. im Liefervertrag verwendete Begriff
nen der IKB: Innsbrucker Kommunalbetriebe AG, Salurner Straße 11, 6020 Innsbruck,                        „Kunde“ steht sowohl für Kundinnen als auch für Kunden.
Telefon 0800 500 502, kundenservice@ikb.at). Auf sein Widerspruchsrecht wird der Kunde
bei jeder an ihn gerichteten Direktwerbung von der IKB hingewiesen.

17. Sonstige Bestimmungen                                                                                Online-Voraussetzungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Liefervertrages, einschließlich der vorliegenden Allgemei-
                                                                                                         Online-Vertragsabschluss:
nen Lieferbedingungen, unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Lieferver-
                                                                                                         Der Vertragsabschluss bzw. Produktwechsel auf die Online-Produkte IKB-eco und
trages im Übrigen davon nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen des Liefervertrages
                                                                                                         IKB-eco Business erfolgt über das Kundenportal der IKB auf www.ikb.at.
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insofern nicht für Verbraucher
im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, als diesen gegenüber auch mündliche Erklärungen                  Online-Kontakt:
der IKB oder ihres Vertreters wirksam sind. Das Schriftformerfordernis gilt ebenfalls nicht für          Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages im Kundenportal der IKB mit einer gültigen
Willenserklärungen des Kunden, die von ihm im Zuge des Online-Wechsels abgegeben wer-                    E-Mail-Adresse registriert.
den, wobei die Identifikation und Authentizität des Kunden gewährleistet sein muss. Die                  Online-Rechnung:
Unterschrift der IKB ist auch in elektronisch reproduzierter Form gültig. Der Kunde hat eine             Die Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail übermittelt und/oder im Kundenpor-
allfällige Änderung seiner Anschrift der IKB bekanntzugeben. Eine Erklärung der IKB gilt dem             tal der IKB bereitgestellt.
Kunden auch dann als zugegangen, wenn der Kunde der IKB eine Änderung seiner Anschrift
nicht bekanntgegeben hat und die IKB die Erklärung an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift              Online-Zahlungsverkehr:
des Kunden sendet. Über alle aus dem Liefervertrag einschließlich der vorliegenden Allgemei-             Die Bezahlung erfolgt mittels SEPA-Lastschriftmandat.
nen Lieferbedingungen entspringenden Streitigkeiten privatrechtlicher Natur entscheidet das              Online-Kommunikation:
am Sitz der IKB sachlich zuständige Gericht, soweit die Streitigkeiten nicht im Verhandlungs-            Die Kommunikation zwischen dem Kunden und der IKB erfolgt über das Kundenportal
wege oder durch ein im Liefervertrag vereinbartes Schiedsgericht bereinigt werden. Diese                 oder per E-Mail (kundenservice@ikb.at). Für die Abwicklung des Liefervertrages
Bestimmung bezieht sich nicht auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes,                    Elektrische Energie und die Datenverwaltung (z. B. Änderung von Kunden- und
die zur Zeit der Klageerhebung im Inland einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt oder                Vertragsdaten, Zählerstandsbekanntgabe) steht dem Kunden das Kundenportal auf
den Ort der Beschäftigung haben. Diesbezüglich gilt § 14 Konsumentenschutzgesetz. Im                     www.ikb.at zur Verfügung.
Übrigen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen als vereinbart.             Vertragsbindung des Kunden: 12 Monate
Bei Beschwerden steht dem Kunden das Kundencenter der IKB unter der kostenlosen Tele-
fonnummer 0800 500 502 zur Verfügung. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen
Gerichte können Streit- oder Beschwerdefälle der E-Control (www.e-control.at) vorgelegt
werden.

18. Rücktrittsrechte für Konsumenten
Hat ein Kunde als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (Konsument) seine
Vertragserklärung weder in den von der IKB für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten
Räumen noch bei einem von der IKB auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand
abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag jederzeit bis zum Zustandekommen des
Liefervertrages zurücktreten. Nach Zustandekommen des Vertrages ist der Rücktritt binnen
zwei Wochen möglich. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Kon-
sumenten zu laufen, die zumindest den Namen und die Anschrift der IKB, die zur Identifizierung
des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rück-
trittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält. Wurde keine
Urkunde ausgefolgt, endet die Frist jedenfalls ein Jahr und zwei Wochen nach Vertrags-
abschluss. Wenn die Ausfolgung der Urkunde innerhalb von einem Jahr ab Vertragsabschluss
erfolgt, so endet die Rücktrittsfrist zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Konsument
die Urkunde erhält. Das Rücktrittsrecht steht nicht zu, wenn der Konsument selbst die
geschäftliche Verbindung mit der IKB oder deren Beauftragten zwecks Schließung dieses Lie-                                           Informationen
fervertrages angebahnt hat, dem Vertragsabschluss keine Besprechungen zwischen den                                                   Hotline 0800 500 502, Fax 0512 502-5638
Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind, oder bei Vertragserklärungen, die der
                                                                                                                                     kundenservice@ikb.at/www.ikb.at
Konsument in körperlicher Abwesenheit eines Vertreters/Beauftragten der IKB abgegeben hat,
es sei denn, dass er dazu von einem Vertreter/Beauftragten der IKB dazu gedrängt worden
ist. Die Rücktrittserklärung ist an die IKB (z. B. Post: Salurner Straße 11, 6020 Innsbruck;                                         Geschäftszeiten Kundencenter
E-Mail: kundenservice@ikb.at; Fax: +43 (0)512 502-5638) zu richten. Es genügt, wenn die                                              Mo. – Do. 8.00 – 17.00 Uhr
Rücktrittserklärung innerhalb der oben genannten Frist abgesendet wird. Ein Konsument kann
                                                                                                                                     Fr. 8.00 – 13.00 Uhr (telefonisch bis 17.00 Uhr)
von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag oder
einer im Fernabsatz (z. B. per Post, Fax, Internet oder E-Mail) oder außerhalb von Geschäfts-
räumen abgegebenen Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurück-                                             Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
treten. Die Rücktrittserklärung ist an die IKB zu richten und ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb                                    Salurner Straße 11, 6020 Innsbruck
dieser Frist abgesendet wird. Wird über Wunsch des Konsumenten ein Lieferbeginn vor Ablauf
der Rücktrittsfrist vereinbart und erklärt er nach Lieferbeginn in weiterer Folge seinen Rücktritt,
so hat er der IKB einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Ge-                                          Sitz der Gesellschaft
samtpreis verhältnismäßig den von der IKB bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.                                        Innsbruck
                                                                                                                                     Firmenbuchgericht Innsbruck FN 90981x
                                                                                                                                     UID: ATU37376308, DVR: 0051098

                                                                                                                                     Stand: 1. Juni 2020
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