SVA Tipps - vom Beitrag zur Leistung - Dr. Johannes Pflug + Andreas Cech Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! - WKO

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SVA Tipps - vom Beitrag zur Leistung - Dr. Johannes Pflug + Andreas Cech Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! - WKO
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                                   SVA Tipps – vom Beitrag zur Leistung
                                                                 GESUND

                                              Dr. Johannes Pflug + Andreas
                                                                       IST Cech
                                                                   GESÜNDER

www.svagw.at
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TIPP 1
                               Die SVA-Versicherung beginnt mit Gewerbeschein automatisch

Wer?
   Inhaber von Gewerbeberechtigungen                 Ohne Gewerbeschein = Selbstanmeldung!
   Gesellschafter einer OG (mit Gewerbe)
   Persönlich haftende Gesellschafter einer KG (mit Gewerbe)
   Geschäftsführende GmbH (mit Gewerbe) -Gesellschafter, die nicht ASVG-versichert sind

Ab wann?
    Mit dem Tag der Gewerbeanmeldung       Ohne Gewerbeschein = Tag des bekanntgegebenen Beginns!
    Mit dem Tag des Eintritts in eine KG
    Mit dem Tag der Bestellung zum geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter

Wie?
   GSVG-Pensionsversicherung
   GSVG-Krankenversicherung (Angehörige!)
   ASVG-Unfallversicherung
   Selbständigenvorsorge (= Abfertigungsrücklage)

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TIPP 2
                                    Die grundsätzlichen Leistungen der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung besteht Leistungsanspruch ab dem ersten
Tag – Wartezeit nur bei freiwilligen, zusätzlichen Versicherungen

Krankenhausaufenthalte (allgemeine Gebührenklasse)
    SV Beiträge finanzieren 50% der Krankenhauskosten
    Managementverantwortung obliegt den Ländern
Ärztliche Hilfe
    Direktabrechnung der ca. 8.000 SVA Vertragspartner
    Kostenerstattung bei Wahlarztkonsultationen
Heilmittel
Krankengeld & Unterstützungsleistung
Heilbehelfe & Hilfsmittel
Medizinische Rehabilitation & Kuren
Prävention (VU, Camps, Gesundheitsförderung…)

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TIPP 3
                                              Die Beiträge werden in zwei Schritten berechnet

                        Vorläufige Beitragsgrundlage

                                                                                       Umsatz
                                                                                     - Ausgaben
Beitragsgrundlage                                                                = selbst. Einkünfte
  x Beitragssatz
     = Beitrag                                                                     Selbst. Einkünfte
                                                                               - SVA-Vorschreibungen
PV      18,50 %                                                                  = Gewinn vor Steuer
KV       7,65 %                   Nachbemessung
SV       1,53 %                                                                   Gewinn vor Steuer
                         auf Basis endgültiger Einkommensteuerbescheid         + SVA-Vorschreibungen
UV       Fixbetrag
(heuer 9,33 EUR mtl.)                                                             = selbst. Einkünfte

                                                                                = Hinzurechnung!

                        Endgültige Beitragsgrundlage
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TIPP 4
                                    Das ‚verflixte‘ 4. Jahr bzw. Nachbemessungen vermeiden

    Nachbemessung
für die ersten drei Jahre
                                                        2018
auf drei Jahre aufteilbar!                     Werte anhand 2017 gerechnet
                                                                                  2019
                                                                              Herab- und
                                                                             Hinaufsetzung
                                                                                möglich
                                 2017                ESTB 2018

               2016                                 € 50.000,00
                                                    HR 1.993,04
                               ESTB 2017
             ESTB 2016
                                                    NB PV + KV
                                 € 24.000,00
                                                      11.603,14
               € 12.000,00       HR 1.993,04
              HR 1.983,80     NB PV 3.206,51
             NB PV 984,80
           Vorauszahlungen   Vorauszahlungen
                                                   Vorauszahlungen
               € 2.169,44       € 2.183,12
                                                      € 2.183,12                             HR = Hinzurechnung
                KV FIX            KV FIX                                                     NB = Nachbelastung

              1. Jahr          2. Jahr                3. Jahr                   4. Jahr
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TIPP 5
                             Melden Sie Ihre ASVG-Einkünfte und zahlen Sie Differenzbeiträge

                                                                        Rückzahlung
                                                     Überschrei-        in voller Höhe
                                                       tungs-
           Höchstbeitragsgrundlage 69.720 EUR          betrag

                                                                             oder
                                                                        Differenz zw.
Grundsätzlich gilt                                                       ASVG und
ASVG geht vor GSVG!                       GSVG       GSVG                  Höchst-
                                                                            BGRL

                          Unterschieds-                             Mindestbeitragsgrundlage
              ASVG           betrag
                                                                   zw. 5.100 EUR und 8.700 EUR
               KEINE                      ASVG       ASVG
               GSVG       GSVG
              Einkünfte
                          ASVG
                                                 6
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TIPP 6
                                                             Vermeiden Sie Verzugszinsen

Monatsletzer des 2. Quartalsmonats

                                                                  Nutzen Sie die monatliche
   18 Tage nach Fälligkeit mtl. Zahlung mittels Bankeinzug        Beitragszahlung!

   Ab 19. Tage nach Fälligkeit (3,38% - 2017)

  Mittels Mahnschreiben nach Fälligkeit (€ 1,-)

                                                  7
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TIPP 7
                               Halbieren Sie den Selbstbehalt – „Selbständig gesund“

   VU zur Erfassung des Gesundheitszustandes (SVA GZ oder Hausarzt)

 Individuelle Gesundheitsziele in 5 Bereichen vereinbart zwischen Arzt und
  Patient
        Blutdruck
        Gewicht
        Bewegung
        Tabak
        Alkohol

   Mind. 6 Monate Zeit zur Zielerreichung: Werte beibehalten oder verbessern

   Zielerreichung (SVA GZ oder Hausarzt)
   REDUKTION des Selbstbehalts von 20% auf 10% für die Dauer bis zur
    nächsten VU (2-3 Jahre)
                                       8
TIPP 8
                                 Die Unterstützungen gehen über den Arztbesuch hinaus

Holen Sie sich einen SVA Gesundheitshunderter
 Individuelles Training
 Qualitätsgesicherte Programme
 3 extra Hunderter für SVA Bewegt, SVA isst Gesund, Sportgeräte

Tanken Sie Kraft
 Gesundheitscamps
 Gesundheitswochen
 EPU Programm ‚Gesund ist erfolgreich‘ mit der WKW

Gesundheits-Check für Kinder mit Familienbonus
 Vorsorgeuntersuchung für Kinder & Jugendliche zw. 6-17
 Beim Kinderfacharzt
 SVA Familienbonus idH von € 100 p.a. für sportliche Aktivitäten
  wie Schikurs, Sportverein, Ausrüstung,…
                                          9
TIPP 9
                          Hilfe von der Krankenversicherung in besonderen Lebenslagen

Kostenanteilsbefreiungen
     geringes Einkommen
     Chemo- Strahlentherapie
     Behinderung

 Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
       Case Management
       Hilfe für Unternehmer in Not
       Unterstützungsleistung ab dem 43. Tag
       Betriebshilfe
       Reha und Übergangsgeld
       EU Pension

Mutterschaftsleistungen
       KV Versicherungsschutz für das Kind ohne Kostenanteil
       Wochengeld
       Betriebshilfe
       Kinderbetreuungsgeld
                                          10
TIPP 10
                                                      Hilfestellungen im Versicherungsbereich

                                                       Umsatz ≤ 30.000 EUR
Kleinunternehmerregelung                           Einkommen ≤ 5.108,40 EUR

    Ausnahme in der Pensions- und Krankenversicherung – Unfallversicherung bleibt!
    Nur für Einzelgewerbetreibende und Ärzte!
    Innerhalb der letzten 60 KM max. 12 Monate einer GSVG-Versicherung ODER
    60. LJ vollendet bzw. 57. LJ vollendet und Grenzen in den letzten 60 KM nicht überschritten
     ODER
    Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld bzw. Kindererziehungszeit
    Antrag notwendig!

Ruhendmeldung der Gewerbeberechtigung
   Ruhen bzw. ‚Nichtbetrieb‘ führen zur Befreiung von der gesamten GSVG-Versicherung
   Ideale Lösung für Unterbrechungen der selbständigen Tätigkeit
   Achtung auf Krankenversicherungsschutz!
   Anzuzeigen bei der Wirtschaftskammer (Fachgruppe)
   Rückwirkend bis zu 18 Monate möglich, sofern kein Leistungsbezug!
                                               11
TIPP 11
                                                             Hilfe bei finanziellen Problemen

Herabsetzung der Beitragsgrundlage

Vereinbarung von Raten (Möglichkeit Jahresvereinbarung!)

Stundung des Beitrages

                                                                Das Wichtigste:
Prüfung, ob ein Verzugszinsen-Stopp möglich ist
                                                             Kontakt aufnehmen!
Ansuchen um Kostenanteilsbefreiung

Überbrückungshilfe

Bei einer parallelen ASVG-Tätigkeit beantragen Sie die „Differenzbeiträge“ bei uns
                                              12
TIPP 12
                                    Hilfe bei Krankheit – freiwillige Zusatzversicherung

Krankengeld
freiwillige Zusatzversicherung (Antrag vor dem 60. Lebensjahr)

Krankengeld
    ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
    bis max. 26 Wochen
    6 Monate Wartezeit
    Höhe: 60 % der täglichen Beitragsgrundlage
    Beitrag: 2,5 % der vorläufigen Beitragsgrundlage (Mindest-Betrag 2016 €
     30,05; 2017 € 30,77 lt. Satzung )

             mtl.BGRL         mtl. Zusatzbeitrag         tägl. KG
                 425,70                     30,77              8,51
              2.000,00                      50,00             40,00
              3.000,00                      75,00             60,00
              5.670,00                     141,75           113,40
                                       13
TIPP 13
                                        Hilfe bei Krankheit – gesetzliches Krankengeld

Unterstützungsleistung

Anspruchsberechtigt sind alle aktiven KV-Versicherten

Anspruch haben jene Versicherten, bei denen
     die Aufrechterhaltung des Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung
      abhängt
     und die keinen oder weniger als 25 Dienstnehmer aufweisen

Anspruch ab dem 43. Tag der durchgehenden AU

maximal 20 Wochen

Höhe tgl. € 29,46 (Wert 2017)

Einhaltung von Meldefristen (Krankmeldung, Weitermeldung)

                                       14
TIPP 14
                                                  Upgrade Versicherung

Upgrade für die Versicherung

Geldleistungsoption in der Krankenversicherung

Familienversicherung

Arbeitslosenversicherung

Höherversicherung in der Pensionsversicherung

Höherversicherung in der Unfallversicherung

                                  15
TIPP 15
                                        Sichern Sie sich wertvolle Infos über die Pension

Nehmen Sie zeitgerecht Kontakt mit der SVA Landesstelle auf und prüfen Sie
 folgende Punkte:

    Einfacher Zugriff auf Ihre Pensionskonto mit der Handysignatur

    Finden Sie den optimalen Zeitpunkt für den Antritt der Pension mit den
     Experten der SVA

    Machen Sie eine Hochrechnung mit dem Pensionskontorechner der SVA

    Den Einkauf der Neuzugangsjahre überlegen

    Ein Pensionssplitting mit dem Partner besprechen

                                         16
TIPP 16
                        Sichere Kommunikation – geben Sie Ihre Einverständniserklärung ab

Kommunikation per E-Mail
   Hierzu benötigen wir
    Ihre Einverständniserklärung
    Eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises

Sicherheitsfragen bei Auskünften

Immer auf dem Laufenden mit dem SVA Newsletter

Die dazugehörigen Formulare und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Homepage
der SVA www.svagw.at

                                            17
TIPP 17
                      Nutzen Sie mit der Handysignatur die Onlineservices – www.svagw.at

Persönliche Daten sicher einsehen mit der Handysignatur
Zur Handysignatur kommen Sie direkt in Ihrer SVA Landesstelle, aber auch beispielsweise
über Ihren persönlichen Zugang zu Finanz-Online (http://finanzonline.bmf.gv.at/fon/).

Nützliche Services sind:
   Rechnung einsehen
   Bescheinigungen herunterladen (z.B. Versicherungsbestätigung)
   Online Beitragskonto

Mehr Infos zu unseren Onlineservices: www.svagw.at/Onlineservices

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TIPP 18
                                                Nehmen Sie Einsicht ins Online-Beitragskonto

Saldenübersicht
   Aktuellen Stand der Beiträge einsehen

Beitragsvorschreibung
   Ab dem 1. Quartal 2002 einsehbar
   Nach Auswahl des gewünschten Quartals
     gelangen Sie zum jeweiligen Kontoauszug
                                                        Voraussetzungen für die Nutzung:
Jahresübersicht                                             Handy-Signatur
    Übersichtliche Gesamtaufstellung der in                 E-card als Bürgerkarte
     einem Beitragsjahr vorgenommen Buchungen                FinanzOnline Account
    Die Jahresübersicht steht Ihnen für Vorjahre –
     erstmals ab dem Jahr 2009 - zur Verfügung

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TIPP 19
                                                   Das Informationsangebot der SVA

Nutzen Sie das Infomaterial und die Service-Videos der SVA

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Das facebook-Team der SVA postet regelmäßig interessante Themen aus der
Sozialversicherung und beantwortet Fragen zu Sozialversicherungsthemen - direkt und
unbürokratisch.
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TIPP 20
                         Nutzen Sie die persönlichen Beratungsangebote in der Landesstelle

                   Landesstelle Wien
               Wiedner Hauptstraße 84-86
                       1051 Wien
          www.svagw.at/Kontakt/Landesstelle Wien

Für Sie erreichbar:
                                   Versicherung + Beiträge      GesundheitsService
Persönliche Beratung:                                           Leistungen
 Montag: 7.30 bis 17.30            Telefon: 05 08 08 – 2021      Krankenversicherung
 Uhr                               E-Mail: vs.w@svagw.at         Telefon: 05 08 08 – 2041
 Dienstag bis Donnerstag:
 7.30 bis 14.30 Uhr
 Freitag: 7.30 bis 13.30 Uhr       PensionsService              Kinderbetreuungsgeld
                                   Pensionsangelegenheiten       Telefon: 05 08 08 – 3082
Telefonisch:                      Telefon: 05 08 08 – 2031
 Montag bis Donnerstag:
                                   E-Mail: pps.w@svagw.at       E-Mail: gs.w@svagw.at
 7.30 bis 16.00 Uhr
 Freitag: 7.30 bis 14.30 Uhr
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                  VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!      GESUND
                                                           IST
                                                         GESÜNDER

www.svagw.at
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