Informations- und Antragspaket Erasmus+ Staff Training (STT) im Studienjahr 2018/2019 - International Office
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Informations- und Antragspaket Erasmus+ Staff Training (STT) im Studienjahr 2018/2019 Allgemeines Im Rahmen des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ wird es Bediensteten an europäischen Hochschulen ermöglicht, sich an einer europäischen Partnerhochschule bzw. einer sonstigen Einrichtung fortzubilden. ERASMUS-Personalmobilität wird von der EU Kommission gefördert und bezuschusst und aus den jeweiligen Instituts-/Abteilungsmitteln der Medizinischen Universität Graz kofinanziert und gilt als Reisekostenzuschuss (nicht Dienstreise!) Die Medizinische Universität Graz beantragt jährlich im März EU-Mittel zur Organisation und Durchführung der Programmaktivitäten im folgenden Studienjahr. Bei einer Schulung an einer Partneruniversität muss im Vorfeld ein Interinstitutionelles Abkommen zwischen den Partnereinrichtungen abgeschlossen werden – bei nicht universitären Einrichtungen ist dies nicht nötig. Zielgruppe Primär Mitglieder des Verwaltungspersonals der Medizinischen Universität Graz, die in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis zur Universität stehen Bewerbungsablauf und Fristen: Abkürzungen: B: BewerberIn, IC: Institutional Coordinator (Silvia Adler), A- INT: Internationale Mobilität und postgraduale Aus- und Fortbildung, IL/AL: InstitutsleiterIn/AbteilungsleiterIn) Dreistufiges Verfahren: 1.) B: Antragstellung auf Förderung der Erasmus-Personalmobilität mit dem hierfür vorgesehenen Antragsformular bis spätestens 31. März 2019 (jedenfalls aber mind. 4 Wochen vor Beginn des Staff Trainings) bei IL/AL; Gleichzeitige Beantragung einer Freistellung samt Reisekostenzuschuss (sowie nach Beendigung des Trainings natürlich auch die Abrechnung) haben über SAP (elektronischer Workflow „Reisemanagement“ https://bwp.medunigraz.at:50101/irj/portal) oder über MEDonline im angemeldeten Status (MUG SAP Portal (MIS/RWF/BWF/RM)) entsprechend den Reisekostenzuschussrichtlinien der Medizinischen Universität Graz zu erfolgen (siehe bitte http://www.medunigraz.at/images/content/file/organisation/grundsatzdokumente/reisekostenzuschussr ichtlinie.pdf) IL/AL: Nominierung und Weiterleitung der entsprechenden Bewerbungsunterlagen durch die LeiterInnen an O-INT bis spätestens Mitte April 2019 (wieder jedenfalls mind. 4 Wochen vor Beginn des Staff Trainings), Angabe der Instituts-/Abteilungskostenstelle/des –Innenauftrags für die Kofinanzierung am Antragsformular – Unterschrift von IL/AL am Antragsformular rechts oben 2.) B (Hilfe durch IC): Kontaktaufnahme mit der Partnerinstitution und wenn noch nötig, umgehender Abschluss eines interinstitutionellen Abkommens mind. 4 Wochen vor Beginn des Staff Trainings 3.) B: nach Absprache mit der Partnerinstitution Erstellung eines Arbeitsplans (work plan/mobility agreement) in der jeweiligen Arbeitssprache des Staff Trainings mit Unterschrift von B IL/AL und IC: Bewilligung des Plans durch die Heimat- und Gastinstitution (Unterschriften der/des Vorgesetzten an der Med Uni Graz und der Kontaktperson an der Gastinstitution) Silvia ADLER International Office (A-INT) A-8010 Graz, Harrachgasse 21 / 4. Stock 8010 Graz, Austria Telefon: +43.316.385-73676 Fax: +43.316.385-79644 silvia.adler@medunigraz.at / international.office@medunigraz.at* https://international-office.medunigraz.at/
Dauer des Staff-Trainings Mind. 2 Arbeitstage, empfohlen 1 Woche (mind. 5 Arbeitstage) bis maximal 2 Monate (ohne reine Reisetage). Die Trainings im Studienjahr 2018/2019 sollen bis Mitte / spätestens Ende August 2019 absolviert werden, da sämtliche STT-bezogenen Reisekostenzuschussabrechnungen samt Auszahlung bis spätestens 30. September erfolgt sein müssen! Fördermöglichkeiten Der Erasmus+ STT-Mobilitätszuschuss setzt sich aus einer Förderung durch die Europäische Kommission und einer Kofinanzierung aus eigenen Mitteln der Institute bzw. Abteilungen der Medizinischen Universität zusammen – die Abrechnung erfolgt gemäß den Reisekostenzuschussrichtlinien der Med Uni Graz. Förderbar aus Erasmusmitteln sind Reise- und Aufenthaltkosten unter Berücksichtigung der unten angeführten Höchstzuschüsse sowie der Wahl der kostengünstigsten Reiseform. • Fahrtkosten: entsprechend dem Leitfaden des Erasmus+Programms werden je nach Distanz Pauschalbeträge refundiert (Entfernungsrechner der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_en.htm ). • Aufenthaltskosten: entsprechend dem Leitfaden des Erasmus+Programms werden je nach Zielland die Realkosten bzw. maximale Pauschalbeträge refundiert (4 Ländergruppen zw. € 75 und 120 pro Tag). Ab Tag 15 werden 70% des jeweiligen Betrags zur Verrechnung herangezogen. entsprechend den Reisekostenzuschussrichtlinien der Med Uni Graz (http://www.medunigraz.at/images/content/file/organisation/grundsatzdokumente/reisekostenzuschuss richtlinie.pdf) • Höchstzuschuss pro Woche: max. € 1.000,-- (bei längeren Aufenthalten entsprechend gesenkte Staffelung lt. Vorgaben) • Es werden keine Taggelder ausbezahlt Konferenzteilnahmen sind von der Förderung aus EU-Mitteln explizit ausgenommen, Kurs- /Teilnahmegebühren können nicht aus EU-STT-Mitteln gefördert werden! Ein Mobilitätszuschuss kann vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit für einwöchige Trainingsaufenthalte gewährt werden – länger dauernde Trainings bedürfen einer besonderen Begründung. Darüberhinausgehende Kosten sind ggf. aus der Institutskostenstelle zu übernehmen. Bedienstete mit schweren Behinderungen oder außergewöhnlichen besonderen Bedürfnissen können Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen. Diese werden über die Nationalagentur abgewickelt. Nach dem Aufenthalt Nach Beendigung der Auslandsaktivität ist in MEDonline die Abrechnung zum Reisekostenzuschussantrag unter Anschluss der Originalbelege (Hotelrechnung, Belege für die Reisekosten, Ticket/Boardingpass) zu erstellen und an die A-INT ein Bericht (online in die „Mobility Tool“-Datenbank des ÖAD, Zugangsdaten werden mit dem Nominierungsmail übermittelt) und eine Aufenthaltsbestätigung zu übermitteln. Bewilligte Mittel werden auf das Gehaltskonto überwiesen. Der Bericht und die Abrechnung sind binnen 1 Monat nach Beendigung des Trainings an die Abteilung Internationale Beziehungen zu schicken (bei Aktivitäten im August unmittelbar nach der Rückkehr!). Silvia ADLER International Office (A-INT) A-8010 Graz, Harrachgasse 21 / 4. Stock 8010 Graz, Austria Telefon: +43.316.385-73676 Fax: +43.316.385-79644 silvia.adler@medunigraz.at / international.office@medunigraz.at* https://international-office.medunigraz.at/
ERASMUS+ 20187/2019 BEWERBUNG UM EIN ERASMUS STAFF TRAINING AN EINER PARTNERUNIVERSITÄT ODER SONSTIGEN INSTITUTION IM EUROPÄISCHEN AUSLAND im Dienstweg an die Eingang: Erledigung: (von A-INT auszufüllen) (von Instituts-/AbteilungsleiterIn auszufüllen!) Kostenstelle/Innenauftr.-Nr f. Kofinanzierung: Abteilung International Office (A-INT) _________________________________ bewilligt in der Höhe von: Medizinische Universität Graz (A GRAZ23) € _______________________________ Im Hause Unterschrift d. KST/I-Auftr-Verantwortlichen: _________________________________ Datum: ____________________ AntragstellerIn mit Titel und Ausmaß des Titel, Name: Beschäftigungsverhältnisses: Geb.-Datum: , Geb.-Ort & Land / Nationalität: □ Allg. Bedienstete/r □ Wiss. Bed./Lehrende/r Beschäftigungsausmaß: % Subeinheit (SE) und Funktion innerhalb der SE und Dienstalter in Jahren: An der Med Uni Graz tätig seit Jahren Telefon: Fax: Email: Tel. Sekretariat: Gastuniversität / Gastinstitution Name der Institution PLZ Stadt / Land / Adresse ID Erasmus code (wenn bekannt) Größe der Institution Anzahl Angestellte/Bedienstete: Institutional Coordinator / Kontaktperson Name: e-mail: Details zum Arbeitsplan Aufenthalt von – bis und Anzahl der von bis / Arbeitstage / Übernachtungen Arbeitstage*: Zielabteilung / -institut Kontaktperson – Position Name, Telefon, Fax, e-mail
Arbeitsplan und Ziele: Arbeitsprogramm pro Tag: TAG 1 TAG 2 TAG 3 TAG 4 TAG 5 Erwartete Resultate: Arbeitssprache für das Training: Kostenaufstellung: Kostenaufstellung Reise: EURO (FW ) in EURO und Fremdwährung (FW) Hotelkosten: EURO (FW ) Sonstiges: EURO (FW ) Gesamtkosten EURO Beantragter EURO Zuschuss * siehe Reisegebührenverordnung (http://www.medunigraz.at/images/content/file/organisation/grundsatzdokumente/BV_Dienstreisen.pdf) MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ – ERASMUS+ – STT Studienjahr 2017/2018 Antrag S.2/3
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Mobilitätszuschuss: Der/Die Zuschussempfänger/in verpflichtet sich, - den Zuschuss ausschließlich zur Deckung der Reise- und höheren Lebenshaltungskosten im Gastland zu verwenden. - gleichartige Kosten nicht aus anderen Quellen (andere Programme der Europäischen Gemeinschaft wie Leonardo da Vinci oder ein EU-Rahmenprogramm für Forschung & Entwicklung, andere durch EU-Mittel finanzierte Aktivitäten, andere Mittel wie private Stiftungen, internationale Einrichtungen zu finanzieren. - binnen eines Monats (Ausnahme: bei Aufenthalten, die nach dem 1. August 2019 enden: umgehend!) nach Beendigung des Trainings ihrer/seiner Heimatinstitution · die Kostenabrechnung samt abzurechnender Belege im Original (z.B. Ticket, Rechnung und Zahlungsbeleg für das Ticket, Rechnung für die Unterkunft bzw. gleichwertige Unterlagen), · ein Dokument, das die Dauer des Trainings bestätigt, · sowie einen Bericht (online oder schriftlich) über den Auslandsaufenthalt vorzulegen - außer im Fall der höheren Gewalt bei Nichterfüllung einer Verpflichtung im Rahmen dieser Vereinbarung oder bei Kündigung der Vereinbarung den Gesamtbetrag bzw. einen Teil des vereinbarten Zuschusses (nach Festsetzung durch die Heimatinstitution) rückzuerstatten. Die/der Unterzeichnete bestätigt hiermit die Voraussetzungen für eine positive Erledigung des Antrages zur Kenntnis genommen zu haben. Gleichzeitig beantragt die/der Unterzeichnete eine Freistellung mit Reisekostenzuschuss über SAP (elektronischer Workflow „Reisemanagement“ https://bwp.medunigraz.at:50101/irj/portal) oder über MEDonline im angemeldeten Status (MUG SAP Portal (MIS/RWF/BWF/RM)! (Datum und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers) MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ – ERASMUS+ – STT - Studienjahr 2017/2018 Antrag S.3/3
ABRECHNUNG zum Mobilitätszuschuss im Rahmen von ERASMUS+ STT ....................................................................................... Akad. Grad, Vor- und Familienname ....................................................................................... Graz, am ........................... Subeinheit _________________________________________________________________________________________ An die EINGANG Internationale Mobilität und postgraduale Aus- und Fortbildung (O-INT) Neue Stiftingtalstraße 2 im Hause _________________________________________________________________________________________ Aktivität: Reise nach von bis (Anzahl der Arbeitstage: _ _ ) Die in Zusammenhang mit der obgenannten Auslandsaktivität entstandenen Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Für Kostenpunkte, die mehrere Originalbelege umfassen, liegt eine erläuternde Kostenaufstellung bei. Zusatzfinanzierungen durch andere Stellen müssen angegeben werden und verringern gegebenenfalls die bewilligte Höhe des Zuschusses. Beleg Nr. Fremdwährung in € Reisekosten: Flug Bahn PKW Öffentl. Verkehrsmittel Hotelkosten ( Nächtigungen): Sonstiges (z.B. Erstellung spezieller Lehrmaterialien): Gesamtkosten: Beantragter Zuschuss: Finanzierungen durch andere Stellen/Honorar: Anbei finden Sie die entsprechenden Originalbelege, einen Bericht über die ERASMUS-Aktivität sowie den Nachweis über das Staff Training (Aufenthaltsbestätigung). ........................................................................... (Datum und Unterschrift) Diese Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Aktivität in der Abteilung für Internationale Beziehungen und Weiterbildung der Med Uni Graz einlangen. MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ – ERASMUS+ – Personalmobilität (STT Staff Training) Abrechnung S.1/1
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