Informations- und Antragspaket Erasmus+ Staff Training (STT) im Studienjahr 2018/2019 - International Office

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Informations- und Antragspaket Erasmus+ Staff Training (STT)

                                         im Studienjahr 2018/2019

Allgemeines

Im Rahmen des EU-Bildungsprogramms ERASMUS+ wird es Bediensteten an europäischen Hochschulen
ermöglicht, sich an einer europäischen Partnerhochschule bzw. einer sonstigen Einrichtung fortzubilden.
ERASMUS-Personalmobilität wird von der EU Kommission gefördert und bezuschusst und aus den jeweiligen
Instituts-/Abteilungsmitteln der Medizinischen Universität Graz kofinanziert und gilt als Reisekostenzuschuss
(nicht Dienstreise!)

Die Medizinische Universität Graz beantragt jährlich im März EU-Mittel zur Organisation und Durchführung der
Programmaktivitäten im folgenden Studienjahr.

Bei einer Schulung an einer Partneruniversität muss im Vorfeld ein Interinstitutionelles Abkommen zwischen
den Partnereinrichtungen abgeschlossen werden – bei nicht universitären Einrichtungen ist dies nicht nötig.

Zielgruppe

Primär Mitglieder des Verwaltungspersonals der Medizinischen Universität Graz, die in einem aktiven
Beschäftigungsverhältnis zur Universität stehen

Bewerbungsablauf und Fristen: Abkürzungen: B: BewerberIn, IC: Institutional Coordinator (Silvia Adler), A-
INT: Internationale Mobilität und postgraduale Aus- und Fortbildung, IL/AL: InstitutsleiterIn/AbteilungsleiterIn)

Dreistufiges Verfahren:
1.) B: Antragstellung auf Förderung der Erasmus-Personalmobilität mit dem hierfür vorgesehenen
       Antragsformular bis spätestens 31. März 2019 (jedenfalls aber mind. 4 Wochen vor Beginn
       des Staff Trainings) bei IL/AL;
       Gleichzeitige Beantragung einer Freistellung samt Reisekostenzuschuss (sowie nach Beendigung
       des Trainings natürlich auch die Abrechnung) haben über SAP (elektronischer Workflow
       „Reisemanagement“ https://bwp.medunigraz.at:50101/irj/portal) oder über MEDonline im
       angemeldeten Status (MUG              SAP       Portal (MIS/RWF/BWF/RM)) entsprechend den
       Reisekostenzuschussrichtlinien der Medizinischen Universität Graz zu erfolgen (siehe bitte
       http://www.medunigraz.at/images/content/file/organisation/grundsatzdokumente/reisekostenzuschussr
       ichtlinie.pdf)
    IL/AL: Nominierung und Weiterleitung der entsprechenden Bewerbungsunterlagen durch die
       LeiterInnen an O-INT bis spätestens Mitte April 2019 (wieder jedenfalls mind. 4 Wochen vor
       Beginn des Staff Trainings), Angabe der Instituts-/Abteilungskostenstelle/des –Innenauftrags für
       die Kofinanzierung am Antragsformular – Unterschrift von IL/AL am Antragsformular rechts oben
2.) B (Hilfe durch IC): Kontaktaufnahme mit der Partnerinstitution und wenn noch nötig, umgehender
       Abschluss eines interinstitutionellen Abkommens mind. 4 Wochen vor Beginn des Staff Trainings
3.) B: nach Absprache mit der Partnerinstitution Erstellung eines Arbeitsplans (work plan/mobility
       agreement) in der jeweiligen Arbeitssprache des Staff Trainings mit Unterschrift von B
    IL/AL und IC: Bewilligung des Plans durch die Heimat- und Gastinstitution (Unterschriften der/des
       Vorgesetzten an der Med Uni Graz und der Kontaktperson an der Gastinstitution)

                                                 Silvia ADLER
                                          International Office (A-INT)
                                    A-8010 Graz, Harrachgasse 21 / 4. Stock
                                              8010 Graz, Austria

                                             Telefon: +43.316.385-73676
                                                Fax: +43.316.385-79644
                         silvia.adler@medunigraz.at / international.office@medunigraz.at*
                                      https://international-office.medunigraz.at/
Dauer des Staff-Trainings

Mind. 2 Arbeitstage, empfohlen 1 Woche (mind. 5 Arbeitstage) bis maximal 2 Monate (ohne reine
Reisetage).
Die Trainings im Studienjahr 2018/2019 sollen bis Mitte / spätestens Ende August 2019 absolviert werden, da
sämtliche STT-bezogenen Reisekostenzuschussabrechnungen samt Auszahlung bis spätestens 30.
September erfolgt sein müssen!

Fördermöglichkeiten

Der Erasmus+ STT-Mobilitätszuschuss setzt sich aus einer Förderung durch die Europäische Kommission
und einer Kofinanzierung aus eigenen Mitteln der Institute bzw. Abteilungen der Medizinischen Universität
zusammen – die Abrechnung erfolgt gemäß den Reisekostenzuschussrichtlinien der Med Uni Graz.

Förderbar aus Erasmusmitteln sind Reise- und Aufenthaltkosten unter Berücksichtigung der unten
angeführten Höchstzuschüsse sowie der Wahl der kostengünstigsten Reiseform.

   •   Fahrtkosten: entsprechend dem Leitfaden des Erasmus+Programms werden je nach Distanz
       Pauschalbeträge refundiert (Entfernungsrechner der Europäischen Kommission:
       http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_en.htm ).
   •   Aufenthaltskosten: entsprechend dem Leitfaden des Erasmus+Programms werden je nach Zielland
       die Realkosten bzw. maximale Pauschalbeträge refundiert (4 Ländergruppen zw. € 75 und 120 pro
       Tag). Ab Tag 15 werden 70% des jeweiligen Betrags zur Verrechnung herangezogen. entsprechend
       den Reisekostenzuschussrichtlinien der Med Uni Graz
       (http://www.medunigraz.at/images/content/file/organisation/grundsatzdokumente/reisekostenzuschuss
       richtlinie.pdf)
   •   Höchstzuschuss pro Woche: max. € 1.000,-- (bei längeren Aufenthalten entsprechend gesenkte
       Staffelung lt. Vorgaben)
   •   Es werden keine Taggelder ausbezahlt

   Konferenzteilnahmen sind von der Förderung aus EU-Mitteln explizit ausgenommen, Kurs-
   /Teilnahmegebühren können nicht aus EU-STT-Mitteln gefördert werden!

Ein Mobilitätszuschuss kann vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit für einwöchige Trainingsaufenthalte
gewährt werden – länger dauernde Trainings bedürfen einer besonderen Begründung.

Darüberhinausgehende Kosten sind ggf. aus der Institutskostenstelle zu übernehmen.

Bedienstete mit schweren Behinderungen oder außergewöhnlichen besonderen Bedürfnissen können
Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen. Diese werden über die Nationalagentur abgewickelt.

Nach dem Aufenthalt

Nach Beendigung der Auslandsaktivität ist in MEDonline die Abrechnung zum Reisekostenzuschussantrag
unter Anschluss der Originalbelege (Hotelrechnung, Belege für die Reisekosten, Ticket/Boardingpass) zu
erstellen und an die A-INT ein Bericht (online in die „Mobility Tool“-Datenbank des ÖAD, Zugangsdaten
werden mit dem Nominierungsmail übermittelt) und eine Aufenthaltsbestätigung zu übermitteln. Bewilligte
Mittel werden auf das Gehaltskonto überwiesen.
Der Bericht und die Abrechnung sind binnen 1 Monat nach Beendigung des Trainings an die Abteilung
Internationale Beziehungen zu schicken (bei Aktivitäten im August unmittelbar nach der Rückkehr!).

                                                Silvia ADLER
                                         International Office (A-INT)
                                   A-8010 Graz, Harrachgasse 21 / 4. Stock
                                             8010 Graz, Austria

                                            Telefon: +43.316.385-73676
                                               Fax: +43.316.385-79644
                        silvia.adler@medunigraz.at / international.office@medunigraz.at*
                                     https://international-office.medunigraz.at/
ERASMUS+ 20187/2019
   BEWERBUNG UM EIN ERASMUS STAFF TRAINING AN EINER PARTNERUNIVERSITÄT
          ODER SONSTIGEN INSTITUTION IM EUROPÄISCHEN AUSLAND

im Dienstweg an die                             Eingang:                                      Erledigung:
                                                (von A-INT auszufüllen)                       (von Instituts-/AbteilungsleiterIn auszufüllen!)
                                                                                              Kostenstelle/Innenauftr.-Nr f. Kofinanzierung:
Abteilung International Office (A-INT)
                                                                                                   _________________________________
                                                                                              bewilligt in der Höhe von:
Medizinische Universität Graz (A GRAZ23)
                                                                                                  € _______________________________
Im Hause                                                                                      Unterschrift d. KST/I-Auftr-Verantwortlichen:
                                                                                                   _________________________________

                                                                                              Datum: ____________________

AntragstellerIn mit Titel und Ausmaß des              Titel, Name:
Beschäftigungsverhältnisses:
                                                      Geb.-Datum:             , Geb.-Ort & Land / Nationalität:
□ Allg. Bedienstete/r □ Wiss. Bed./Lehrende/r         Beschäftigungsausmaß:               %
Subeinheit (SE) und Funktion innerhalb der SE
und Dienstalter in Jahren:                            An der Med Uni Graz tätig seit              Jahren
Telefon:

Fax:

Email:

Tel. Sekretariat:

Gastuniversität / Gastinstitution

Name der Institution

PLZ Stadt / Land                                                          /

Adresse

ID Erasmus code (wenn bekannt)
Größe der Institution                                 Anzahl Angestellte/Bedienstete:
Institutional Coordinator / Kontaktperson             Name:
                                                      e-mail:

Details zum Arbeitsplan

Aufenthalt von – bis und Anzahl der                   von          bis         /       Arbeitstage /           Übernachtungen
Arbeitstage*:
Zielabteilung / -institut

Kontaktperson – Position
Name, Telefon, Fax, e-mail
Arbeitsplan und Ziele:

    Arbeitsprogramm pro Tag:

    TAG 1

    TAG 2

    TAG 3

    TAG 4

    TAG 5

    Erwartete Resultate:

    Arbeitssprache für das Training:

    Kostenaufstellung:

    Kostenaufstellung                                   Reise:                 EURO                                   (FW          )
    in EURO und Fremdwährung (FW)
                                                        Hotelkosten:           EURO                                   (FW          )

                                                        Sonstiges:             EURO                                   (FW          )

                                                        Gesamtkosten           EURO

                                                        Beantragter            EURO
                                                        Zuschuss
*
siehe Reisegebührenverordnung (http://www.medunigraz.at/images/content/file/organisation/grundsatzdokumente/BV_Dienstreisen.pdf)

    MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ – ERASMUS+ – STT Studienjahr 2017/2018                                                  Antrag S.2/3
Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Mobilitätszuschuss:

Der/Die Zuschussempfänger/in verpflichtet sich,
  -   den Zuschuss ausschließlich zur Deckung der Reise- und höheren Lebenshaltungskosten im Gastland zu verwenden.
  -   gleichartige Kosten nicht aus anderen Quellen (andere Programme der Europäischen Gemeinschaft wie Leonardo da
      Vinci oder ein EU-Rahmenprogramm für Forschung & Entwicklung, andere durch EU-Mittel finanzierte Aktivitäten,
      andere Mittel wie private Stiftungen, internationale Einrichtungen zu finanzieren.
  -   binnen eines Monats (Ausnahme: bei Aufenthalten, die nach dem 1. August 2019 enden: umgehend!) nach Beendigung
      des Trainings ihrer/seiner Heimatinstitution
        ·    die Kostenabrechnung samt abzurechnender Belege im Original (z.B. Ticket, Rechnung und Zahlungsbeleg für
             das Ticket, Rechnung für die Unterkunft bzw. gleichwertige Unterlagen),
        ·    ein Dokument, das die Dauer des Trainings bestätigt,
        ·    sowie einen Bericht (online oder schriftlich) über den Auslandsaufenthalt vorzulegen
  -   außer im Fall der höheren Gewalt bei Nichterfüllung einer Verpflichtung im Rahmen dieser Vereinbarung oder bei
      Kündigung der Vereinbarung den Gesamtbetrag bzw. einen Teil des vereinbarten Zuschusses (nach Festsetzung durch
      die Heimatinstitution) rückzuerstatten.

Die/der Unterzeichnete bestätigt hiermit die Voraussetzungen für eine positive Erledigung des Antrages zur Kenntnis
genommen zu haben.

Gleichzeitig beantragt die/der Unterzeichnete eine Freistellung mit Reisekostenzuschuss über SAP (elektronischer Workflow
„Reisemanagement“ https://bwp.medunigraz.at:50101/irj/portal) oder über MEDonline im angemeldeten Status (MUG SAP
Portal (MIS/RWF/BWF/RM)!

                                                                 (Datum und Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers)

MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ – ERASMUS+ – STT - Studienjahr 2017/2018                                           Antrag S.3/3
ABRECHNUNG zum
                                        Mobilitätszuschuss im Rahmen von ERASMUS+ STT

              .......................................................................................
        Akad. Grad, Vor- und Familienname

            ....................................................................................... Graz, am ...........................
      Subeinheit
_________________________________________________________________________________________

        An die                                                                                           EINGANG
        Internationale Mobilität und postgraduale
        Aus- und Fortbildung (O-INT)
        Neue Stiftingtalstraße 2

      im Hause
_________________________________________________________________________________________

Aktivität:
       Reise nach
       von                        bis                      (Anzahl der Arbeitstage: _ _ )

Die in Zusammenhang mit der obgenannten Auslandsaktivität entstandenen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Für Kostenpunkte, die mehrere Originalbelege umfassen, liegt eine erläuternde Kostenaufstellung bei.
Zusatzfinanzierungen durch andere Stellen müssen angegeben werden und verringern gegebenenfalls die bewilligte
Höhe des Zuschusses.

                                                                            Beleg Nr.                   Fremdwährung                    in €
Reisekosten:          Flug

                      Bahn

                      PKW
                      Öffentl. Verkehrsmittel

Hotelkosten (              Nächtigungen):

Sonstiges (z.B. Erstellung spezieller Lehrmaterialien):
Gesamtkosten:

Beantragter Zuschuss:

Finanzierungen durch andere Stellen/Honorar:

Anbei finden Sie die entsprechenden Originalbelege, einen Bericht über die ERASMUS-Aktivität sowie den Nachweis über
das Staff Training (Aufenthaltsbestätigung).

                                                                                                  ...........................................................................
                                                                                                                    (Datum und Unterschrift)

      Diese Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Aktivität in der Abteilung für Internationale
                              Beziehungen und Weiterbildung der Med Uni Graz einlangen.

MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ – ERASMUS+ – Personalmobilität (STT Staff Training)                                                              Abrechnung S.1/1
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