Das Trassenpreissystem 2020 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 15. Dezember 2019 bis 12. Dezember 2020
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Das Trassenpreissystem 2020 der DB Netz AG Gültig vom 15. Dezember 2019 bis 12. Dezember 2020 Die Basis der Zukunft.
Vorwort Die DB Netz AG betreibt in eigener Verantwortung das mit mehr als 33.000 Streckenkilometern größte Schienennetz in Europa. Dieses Schienennetz steht jedem Zugangsberechtigten (ZB) bzw. Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei zur Nutzung offen. Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist die DB Netz AG für die Vorhaltung, Weiterentwicklung und den Betrieb ihres Schienennetzes verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, mit einem hochwertigen, auf die Bedürfnisse der EVU zugeschnittenen Streckennetz die Grundlage für einen sicheren, zuverlässigen Bahnbetrieb zu schaffen. Die DB Netz AG erstellt Fahrpläne und vermarktet Zugtrassen sowie damit verbundene Dienstleistungen an Kunden aus dem In- und Ausland. 1994 hat die DB Netz AG als erstes EIU in Europa ein Trassen- preissystem („TPS 94“) für die Nutzung der Schieneninfra- struktur eingeführt. Im Jahr 2001 folgte das modulare Trassen preissystem („TPS 2001“), welches sich aufgrund seiner diskriminierungsfreien und transparenten Entgeltbildung bis zum Netzfahrplan 2017 bewährt hat. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2012/34 und des im September 2016 in Kraft getretenen Eisenbahn- regulierungsgesetzes (ERegG) hat die DB Netz AG ihr Trassen- preissystem („TPS 2018“) weiterentwickelt, welches zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 eingeführt wurde. 2
Das Trassenpreissystem Das Trassenpreissystem der DB Netz AG Mit dem weiterentwickelten Trassenpreissystem hat die u. a. Anreize für Mehrverkehre gesetzt oder aber die durch DB Netz AG eine neue Entgeltlogik etabliert. Stand im Verkehre hervorgerufene Umweltbelastung bzw. die Wirkung „TPS 2001“ bei der Entgeltbildung noch die Infrastruktur- überlasteter Schienenwege berücksichtigt werden. ausstattung der jeweiligen Strecke im Mittelpunkt, so geht es nun darum, welcher Zug darauf fährt. Die Ausgangsfrage Somit fand ein Wechsel der Grundlogik bezüglich der für die Entgeltbildung lautet, welchem Marktsegment ein Entgeltbildung statt – von einer im „TPS 2001“ überwiegend Zug zugeordnet werden kann. Danach bemisst sich der erste infrastrukturorientierten Entgeltbildung hin zu einer im Preisbestandteil – die unmittelbaren Kosten, die eine Zug- weiterentwickelten TPS überwiegend nachfrageorientierten fahrt verursacht. Da diese Kosten aber nur einen kleinen Teil Entgeltbildung, die die relative Markttragfähigkeit der jewei- der Vollkosten für die Vorhaltung der Schienenwege der ligen Verkehrsarten bzw. Marktsegmente berücksichtigt. DB Netz AG decken, berechtigt das Gesetz die DB Netz AG, Aufschläge zu erheben, um die Lücke zur Vollkostendeckung Die Entgelte für die Nutzung der Zugtrassen werden gegen- zu schließen. Dabei muss nach Verkehrsarten bzw. nach über jedem ZB bzw. EVU in gleicher Weise erhoben. Marktsegmenten innerhalb der Verkehrsarten differenziert Im Folgenden werden die Entgeltgrundsätze des TPS für und die Belastbarkeit dieser Einzelmärkte berücksichtigt die Pflichtleistungen der Netzfahrplanperiode 2019/2020 werden. Darüber hinaus können durch Zu- oder Abschläge dargestellt. 3
Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze Mit der Entrichtung des Trassenentgelts ist folgendes Eine detaillierte Beschreibung der Herleitung der unmittel Mindestzugangspaket für die Kunden abgedeckt: baren Kosten des Zugbetriebs sowie der Bestimmung der Die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Fahr- Vollkostenaufschläge gemäß der relativen Tragfähigkeit finden wegkapazität der Eisenbahn. Sie in Anlage 6.1 der SNB 2020. Die Höhe der unmittelbaren Das Recht zur Nutzung zugewiesener Schienenweg Kosten des Zugbetriebs sowie der Vollkostenaufschläge je kapazität. Marktsegment finden Sie in der Liste der Entgelte (Anlage 6.2 Die Nutzung der Eisenbahnanlagen einschließlich Weichen der SNB 2020). und Abzweigungen. Die Zugsteuerung einschließlich der Signalisierung, Regelung Hinweis und der Übermittlung und Bereitstellung von Informationen Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen über Zugbewegungen. Die Besetzung von Stellwerken im Mehrwertsteuer. Der genaue räumliche und zeitliche Gelegenheitsverkehr außerhalb der Streckenöffnungszeiten Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelnut- (gemäß Ziffer 3.5.5 der SNB 2020) unterliegt einer zungsvertrag einer Trasse. Alle Angaben zu Entgelthöhen gesonderten Entgeltregelung (gemäß Ziffer 6.2.1.8.3 der sind für den Zeitraum vom 15.12.2019 bis 12.12.2020 gültig. SNB 2020), siehe Seite 15. Es gelten ausschließlich die „Schienennetz-Benutzungs- Die Nutzung von Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung bedingungen (SNB) der DB Netz AG 2020“ in Verbindung mit Fahrstrom, sofern vorhanden. mit der Liste der Entgelte (Anlage 6.2 der SNB 2020). Alle anderen Informationen, die zur Durchführung oder zum Diese stehen im Internet unter www.dbnetze.com/snb2020 Betrieb des Verkehrsdienstes, für den Kapazität zugewiesen zur Verfügung. wurde, erforderlich sind. Im Folgenden werden die Marktsegmentierung, die dazu- Das Entgelt für das Mindestzugangspaket je Marktsegment gehörigen Entgelte sowie weitere Bestandteile des Trassen- setzt sich aus den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebes preissystems näher erläutert. je Marktsegment und einem Aufschlag bis zur Deckung der Vollkosten (Vollkostenaufschlag) gemäß der relativen Tragfähigkeit des jeweiligen Marktsegmentes sowie möglichen weiteren Elementen zusammen. Die Berechnung des Entgelts basiert grundsätzlich auf den vertraglich vereinbarten Trassenkilometern. Trassenentgelt = Entgelt für Mindestzugangspaket × Trassenkilometer 4
Grundsätze der Marktsegmentierung Grundsätze der Marktsegmentierung Ausgehend von den drei Verkehrsarten Schienengüterverkehr, Die DB Netz AG ist im Zweifel dazu berechtigt, den Nachweis Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfern- der Betrauung mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten, verkehr werden anhand von eindeutigen Segmentierungskri- die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen, durch terien Marktsegmente hergeleitet. Die detaillierte Herleitung einen Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs der Marktsegmentierung finden Sie in der Anlage 6.1 der im Sinne des § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes oder SNB 2020. die Vorlage einer repräsentativen, anerkannten wissenschaft lichen Standards genügenden Erhebung der Reiseweiten Abgrenzung der Verkehrsarten anhand der Fahrkarten bzw. der Reisedauer der Beförderungs fälle anhand einer Verkehrszählung pro Halteabschnitt auf Schienengüterverkehr Kosten des Zugangsberechtigten zu verlangen. Bei Neu Schienengüterverkehre im Sinne der SNB sind alle Verkehre, verkehren kann an Stelle der Erhebung der Reiseweiten eine die ausschließlich der nationalen und/oder grenzüber entsprechende Marktstudie vorgelegt werden. schreitenden Güterbeförderung dienen. Des Weiteren werden dem Schienengüterverkehr Güterlokfahrten, Messfahrten Schienenpersonenfernverkehr und Baumaschinenfahrten zugerechnet sowie Militärzüge Dem Schienenpersonenfernverkehr im Sinne der SNB sind mit Personenbeförderung und Züge des begleitenden kombi- Zugtrassen zuzuordnen, die der Personenbeförderung dienen nierten Verkehrs (Rollende Landstraße). und kein Schienenpersonennahverkehr sind. Zusätzlich werden dem Schienenpersonenfernverkehr alle Trassen des Schienenpersonenverkehr Marktsegmentes „Charter-/Nostalgieverkehre“ unabhängig Schienenpersonenverkehre im Sinne der SNB sind alle von der Länge zugeordnet. Verkehre, die mindestens auch der nationalen und/oder grenzüberschreitenden Personenbeförderung dienen bzw. Zuordnung der Zugtrassen zu Verkehrsarten und Markt- deren Vorleistung. Schienenpersonenverkehre sind zu segmenten unterscheiden in Schienenpersonenfernverkehr und in Maßgeblich für die Zuordnung in die Marktsegmente ist der Schienenpersonennahverkehr. Sollfahrplan1. Die endgültige Segmentzuordnung unter Berücksichtigung der gesamten Trasse erfolgt erst in der Schienenpersonennahverkehr Abrechnung. Maßgeblich ist in diesem Fall ausschließlich Schienenpersonennahverkehr im Sinne der SNB dient über- die Zuordnung in der Abrechnung. wiegend der Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort- Wenn Merkmale der bestellten Trasse nicht zu den Merkmalen oder Regionalverkehr. Verkehre, die zwei Metropolbahnhöfe der bestellten Verkehrsart oder des bestellten Marktsegments mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens passen, fordert die DB Netz AG die vom anmeldenden ZB oder 130 km/h verbinden, dienen nicht dem Stadt-, Vorort- oder dem einbezogenen EVU benannten Personen oder Stellen unver- Regionalverkehr. Der Verkehr auf allen sonstigen Halte züglich zur Plausibilisierung der Angaben in der Anmeldung abschnitten dient im Zweifel dann dem Stadt-, Vorort- oder auf. Für die Vorlage gelten die Fristen nach Ziffern 4.2.1.1 Regionalverkehr, wenn ein Zug mehrheitlich Reisende bzw. 4.2.2.2 der SNB 2020 entsprechend, mit der Maßgabe, befördert, deren Reiseweite 50 km oder deren Reisezeit dass die DB Netz AG bei fehlender Plausibilisierung innerhalb eine Stunde nicht überschreitet. Darüber hinaus zählen auch der dort genannten Fristen berechtigt ist, die Trasse auf Basis sonstige Personenverkehrsdienste, die von zuständigen der Fahrplandaten einer Verkehrsart oder einem Marktseg- Behörden im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge ment zuzuordnen und dem ZB ein entsprechendes Angebot bestellt werden, zum SPNV. unter Berücksichtigung dieser Zuordnung zu unterbreiten. 1 Der Sollfahrplan bezeichnet die räumliche und zeitliche Lage der Zugtrasse, wie sie zwischen der DB Netz AG und dem ZB gemäß § 20 Abs. 1 ERegG vereinbart wurde. 5
Marktsegmente im SPFV Marktsegmente im SPFV SPFV Metro Tag Entgelthöhe Charter/ Lok-/ Punkt-zu- Basic Nacht geschwindigkeits Nostalgie Leerfahrt Punkt abhängig Metro Tag Basic Nacht Lok-/Leerfahrt Express Express Express Express* * Nur als Teil einer Trasse der Marktsegmente „Metro Tag Express“, „Basic Express“ oder „Nacht Express“. Segment „Metro Tag“ oder Das Marktsegment „Metro Tag“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV, die zwischen mindestens zwei Metropolbahnhöfen1 die als Züge des SPFV von Montag bis Sonntag inklusive und/oder aufkommensstarken Grenzstellen2 sowie von Montag bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 20 Uhr bis bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage im 23 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen sowie bundes- Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr sowie von Samstag bis Sonntag einheitlicher Feiertage im Zeitraum von 6 Uhr bis 9 Uhr und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr verkehren. verkehren. Segment „Nacht“ Das Marktsegment „Nacht“ umfasst – mit Ausnahme von Segment „Basic“ Charter- und Nostalgieverkehren – alle Lastfahrten des SPFV, Das Marktsegment „Basic“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV, die im Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr verkehren. die entweder Ebenfalls dem Segment „Nacht“ zuzuordnen sind Verkehre, nicht zwischen zwei Metropolbahnhöfen und/oder die den Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr einschließlich etwaiger aufkommensstarken Grenzstellen sowie von Montag bis außerdeutscher Zuglaufanteile ohne kommerziellen Halt Sonntag inklusive bundeseinheitlicher Feiertage im vollständig durchfahren, erweitert um den ersten kommerziel- Zeitraum von 6 Uhr bis 23 Uhr verkehren, len Halt vor Beginn und nach Ende der Nachtperiode. Ein solcher Verkehr ist auch dann dem Nachtsegment zuzuordnen (Vorrangkriterium), wenn gleichzeitig die Definition anderer zeitabhängiger Marktsegmente erfüllt ist. 1 Metropolbahnhöfe sind alle Bahnhöfe mit einem täglichen Reisendenaufkommen von mindestens 50.000 Reisenden im öffentlichen SPV im Jahr 2015. Diese sind der Anlage 6.0 der SNB 2020 zu entnehmen. 2 Aufkommensstarke Grenzstellen sind alle Grenzstellen der DB Netz AG zum Ausland, über die mehr als 5.250 Züge des SPFV geführt wurden. Diese sind der Anlage 6.0 der SNB 2020 zu entnehmen. 6
Marktsegmente im SPFV Segmentwechsel Ob es sich bei dem bestellten SPFV um einen „Punkt-zu-Punkt- Bei den vorgenannten Marktsegmenten ist ein Segmentwech- Verkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht sel innerhalb einer Zugtrasse möglich. Erfüllt eine Trasse in angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr Teilabschnitten Kriterien unterschiedlicher Marktsegmente, gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Markt so wird die Trasse anteilig gemäß den räumlichen und zeit- segmenten des SPFV zugeordnet. lichen Kriterien den jeweiligen Marktsegmenten zugeordnet, z. B. Wechsel innerhalb der Trasse von dem Segment „Basic“ Segment „Charter-/Nostalgieverkehre“ in das Segment „Metro Tag“, mit Ausnahme der besonderen Das Marktsegment „Charterverkehre“ umfasst alle Lastfahr- Bedingungen für Verkehre im Marktsegment „Nacht“. ten im SPFV, die zu einem bestimmten, für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Zweck angeboten werden. Segment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ Zwischenhalte dienen nur entweder dem Einstieg oder dem Das Marktsegment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ umfasst alle Ausstieg von Reisenden oder erfolgen aufgrund von Lok Lastfahrten des SPFV, die zwischen 6 Uhr und 23 Uhr unter führererholungshalt oder Personalwechsel. Die Relation im folgenden Bedingungen verkehren: „Charterverkehr“ darf maximal 30 Mal in der Netzfahrplan Keine bestellten Anschlüsse. periode durch den ZB bedient werden. Wird die Relation Gewährung einer zeitlichen Flexibilität des Fahrplan- tatsächlich mehr als 30 Mal bedient, werden die betroffenen konstruktionsspielraums im Sinne der Ziffer 4.2.1.6 Trassen sowie die zuvor diesem Verkehr zugeschiedenen der SNB von +/– 30 Minuten in Bezug auf den Abfahrts- Trassen im Fahrplanjahr rückwirkend nach den dafür und Ankunftszeitpunkt, d. h. insgesamt ein Konstruk- geltenden Regelungen den anderen Marktsegmenten des tionsspielraum von 60 Minuten. SPFV zugeordnet. Das entsprechende Trassenentgelt wird Soweit der Verkehr zwischen zwei Metropolbahnhöfen nachgefordert. verkehrt, darf er in den jeweiligen Abschnitten, in denen zwei benachbarte Metropolbahnhöfe verbunden werden, „Nostalgieverkehre“ sind Lastfahrten im SPFV mit historischen nur mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß Fahrzeugen, z. B. Dampflokomotiven. Sollfahrplan von weniger als 130 km/h fahren. Jeweilige Abschnitte zwischen zwei benachbarten Metropolbahn Das Marktsegment „Charter-/Nostalgieverkehre“ kann nur im höfen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß Gelegenheitsverkehr unter Beachtung der Fristen als beson- Sollfahrplan von mindestens 130 km/h sind den anderen ders aufwendige Bearbeitung gemäß Ziffer 4.2.2.4 der SNB Marktsegmenten des SPFV zuzuordnen. angemeldet werden. Erfolgt eine Anmeldung im Netzfahrplan, Es dürfen höchstens 4 Fahrten pro Verkehrstag und so wird diese erst im Gelegenheitsverkehr bearbeitet. Richtung in jedem bestellten Halteabschnitt durchgeführt werden. Ob es sich bei dem bestellten Verkehr um einen „Charter-/ Nostalgieverkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Sämtliche Kriterien müssen auf dem gesamten Laufweg Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der zutreffen. Ansonsten ist der Verkehr den anderen Markt Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den segmenten des SPFV zuzuordnen. Eine Bestellung ist Marktsegmenten des SPFV zugeordnet. im Netzfahrplan und im Gelegenheitsverkehr möglich. 7
Marktsegmente im SPFV Segment „Lok- und Leerfahrt“ Es gelten folgende Entgelthöhen: Das Marktsegment „Lok- und Leerfahrt“ umfasst unabhängig Bei dem Segment „Metro Tag“ steigt das Entgelt ab 101 km/h von Zeit- und Raumkriterien alle Trassennutzungen des SPFV, linear in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit bis einschließlich die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste freigegeben werden 160 km/h. (keine Lastfahrt). Marktsegmente SPFV Entgelte SPFV in Euro je Trkm Ob es sich bei dem bestellten Schienenpersonenfernverkehr um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassen Metro Tag Min (v ≤ 100 km/h) 5,33 anmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies Metro Tag Max (v ≥ 160 km/h) 12,17 nicht, wird der Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPFV zugeordnet. Basic 4,76 Nacht 2,67 Marktsegmente mit dem Zusatz „Express“ Lok-/Leerfahrt 2,65 Besteht der Wunsch nach einer besonderen betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann im SPFV bei den Charter/Nostalgie 2,65 Segmenten „Metro Tag“, „Basic“, „Nacht“ und „Lok- und Punkt-zu-Punkt 3,41 Leerfahrt“ der Zusatz „Express“ gewählt werden. Dies ist bei der Trassenanmeldung zu kennzeichnen. Eine Zuordnung kann nur für die gesamte Trasse erfolgen. Das jeweilige Entgelt für Marktsegmente mit dem Zusatz „Express“ liegt um 2 Euro je Trkm über dem Entgelt für das In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird entsprechende Marktsegment ohne den Zusatz. Zügen des SPFV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB 2020) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“. 8
Marktsegmente im SPNV Marktsegmente im SPNV Für den SPNV erfolgt die Segmentierung gemäß § 37 ERegG Die Leerfahrtsegmente umfassen alle Trassennutzungen des und Beschluss BK 10-16-0008 E der BNetzA nach Bundes- SPNV, die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste geplant und ländern. Jedes Bundesland hat ein eigenes Last- und Leer- freigegeben werden (keine Lastfahrten). Ob es sich bei dem fahrtsegment. bestellten SPNV um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr als Lastfahrt gemäß den räumlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPNV zugeordnet. SPNV Baden- Baden- Hessen Sachsen Hessen Sachsen Württemberg Württemberg Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Mecklenburg- Sachsen- Mecklenburg- Sachsen- Bayern Bayern Vorpommern Anhalt Vorpommern Anhalt Lastfahrt Leerfahrt Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Schleswig- Schleswig- Berlin Niedersachsen Berlin Niedersachsen Holstein Holstein Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Nordrhein- Nordrhein- Brandenburg Thüringen Brandenburg Thüringen Westfalen Westfalen Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Rheinland- Rheinland- Bremen Bremen Pfalz Pfalz Lastfahrt Leerfahrt Lastfahrt Leerfahrt Hamburg Saarland Hamburg Saarland Lastfahrt Lastfahrt Leerfahrt Leerfahrt 9
Marktsegmente im SPNV Die durchschnittlichen Trassenentgelte je Marktsegment Es gelten folgende Entgelthöhen: wurden gemäß § 37 ERegG so bemessen, dass sie den Entgelte SPNV entsprechend der Entwicklung der Regionalisierungsmittel Marktsegmente SPNV in Euro je Trkm dynamisierten durchschnittlichen Entgelten je Land in der Netzfahrplanperiode 2016/2017 entsprechen. Lastfahrt Leerfahrt Baden-Württemberg 5,300 3,066 Bayern 5,171 3,064 Berlin 5,610 3,164 Brandenburg 5,733 3,336 Bremen 5,641 3,289 Hamburg 4,950 3,029 Hessen 5,060 3,102 Mecklenburg-Vorpommern 5,595 3,206 Niedersachsen 5,375 3,343 Nordrhein-Westfalen 5,156 3,073 Rheinland-Pfalz 5,344 3,046 Saarland 5,470 2,600 Sachsen 5,406 3,091 Sachsen-Anhalt 5,363 3,149 Schleswig-Holstein 5,467 3,113 Thüringen 5,416 3,155 10
Marktsegmente im SGV Marktsegmente im SGV SGV Gefahrgut- Güternah- Sehr schwer Gefahrgut güternah- Lokfahrt Standard verkehr verkehr Segment „Sehr schwer“ Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge von Das Marktsegment „Sehr schwer“ umfasst alle Trassennutz maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht 3.000 ungen des SGV, bei denen das Wagenzuggewicht 3.000 Tonnen Tonnen nicht überschreitet und in dem nicht ausschließlich überschreitet. gefährliche Güter transportiert werden. Segment „Gefahrgut“ Güternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb von vier Das Marktsegment „Gefahrgut“ umfasst alle Trassennutzungen Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt werden, des SGV, bei denen der jeweilige Zug ausschließlich gefähr- es sei denn, es handelt sich um eine streckenidentische Rück- liche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und der fahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine „vollständige darauf basierenden Verordnung GGVSEB (einschließlich dem Zugbehandlung“ hat stattgefunden. RID) transportiert (vergleiche Richtlinie 402.0202A1 vgl. Anlage 2.4.2 der SNB) und bei denen der jeweilige Zug auf Segment „Lokfahrt“ einer Trasse weiter als 75 km fährt oder eine Wagenzuglänge Das Marktsegment „Lokfahrt“ umfasst Trassennutzungen des von über 370 Metern aufweist oder das Wagenzuggewicht SGV mit Lokomotiven sowie Baumaschinen einschließlich 3.000 Tonnen nicht überschreitet. deren betrieblich nicht kuppelbarer integraler Bestandteile (z. B. Gleisstopfmaschinen). Es dürfen keine kuppelbaren Segment „Gefahrgutgüternahverkehr“ Wagen Bestandteil der Zugkonfiguration sein. Das Marktsegment „Gefahrgutgüternahverkehr“ umfasst alle Trassennutzungen, bei denen der jeweilige Zug auf einer Ob es sich bei dem bestellten Schienengüterverkehr um eine Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge Lokfahrt handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht von maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr 3.000 Tonnen nicht überschreitet und in dem ausschließlich gemäß den Segmentierungskriterien den sonstigen Markt gefährliche Güter transportiert werden. segmenten des Schienengüterverkehrs zugeordnet. Gefahrgutgüternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb Segment „Standard“ von vier Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt Alle Trassennutzungen des SGV, die nicht den Marktsegmen- werden, es sei denn, es handelt sich um eine streckeniden ten „Sehr schwer“, „Gefahrgut“, „Gefahrgutgüternahverkehr“, tische Rückfahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine „Güternahverkehr“ oder „Lokfahrt“ zuzuordnen sind, werden „vollständige Zugbehandlung“ hat stattgefunden. dem Marktsegment „Standard“ zugeordnet. Segment „Güternahverkehr“ Weitere Segmente im SGV ergeben sich aus der Kombination Das Marktsegment „Güternahverkehr“ umfasst alle Trassen- der oben dargestellten Segmente mit zusätzlichen planerischen nutzungen des SGV, bei denen der jeweilige Zug auf einer oder betrieblichen Charakteristika. 11
Marktsegmente im SGV Der Kunde entscheidet selbst, ob er die zusätzlichen plane- Ausnahmen gelten bei folgenden Voraussetzungen: rischen oder betrieblichen Eigenschaften in Anspruch Die Trasse überschreitet eine Fahrzeit von vier Stunden; nehmen möchte. Dies ist bei der Trassenanmeldung jeweils für jeden vollen vier-Stunden-Fahrzeitraum wird maximal zu kennzeichnen. Die Eigenschaften können jeweils nur für ein Verkehrshalt – ohne Angabe einer konkreten Zeit – eine gesamte Trasse genutzt und bestellt werden. angemeldet und als Haltegrund wird ausschließlich Personalwechsel oder Lokführer-Erholungshalt (vgl. Ril Planerische Charakteristika 402.0202A01, Anlage 2.4.2 der SNB) angegeben. Z-Flex R-Flex Betriebliche Charakteristika Zu den planerischen Charakteristika zählen die zeitliche Express Schnell Flexibilität „Z-Flex“ und die räumliche Flexibilität „R-Flex“, die allen SGV-Verkehren im Netzfahrplan außer dem Segment Besteht seitens des Kunden der Wunsch nach einer besonde- „Lokfahrt“ zur Verfügung stehen. Trassenanmeldungen mit ren betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann er im dem Zusatz „Z-Flex“ und „R-Flex“ können nicht unter SGV zwischen den Charakteristika „Express“ oder „Schnell“ Bezugnahme auf eine Rahmenvertragskapazität angemeldet wählen. Diese Charakteristika stehen jedem SGV-Verkehr im werden. Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr außer den Segmenten „Sehr schwer“ und „Lokfahrt“ zur Verfügung. „Z-Flex“ In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Z-Flex“ wird der „Express“ DB Netz AG eine zeitliche Flexibilität hinsichtlich der In Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird Zügen des Fahrplankonstruktion des Sollfahrplans im Sinne der Ziffer SGV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB) 4.2.1.6 der SNB von +/– 120 Minuten in Bezug auf den grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt und jeden kundenbestellten allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen Haltezeitpunkt gewährt, d. h. insgesamt einen Konstruktions- und Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“ sowie anderen spielraum von 240 Minuten. Zügen des SGV mit dem Zusatz „Express“. Die Durchführung von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen „R-Flex“ Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „R-Flex“ wird der nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB). DB Netz AG zusätzlich zur zeitlichen Flexibilität analog des Segments „Z-Flex“ eine räumliche Flexibilität in der Fahr „Schnell“ plankonstruktion hinsichtlich sämtlicher möglicher Laufwege In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Schnell“ wird Zügen bei Beibehaltung des Start- und Zielpunktes eingeräumt. des SGV im Rahmen der Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 Räumlich bindend für die Trassenkonstruktion sind aus- der SNB) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durch schließlich Start- und Zielpunkt. führung vor allen Zügen der Marktsegmente des SGV gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen Enthält die Trassenanmeldung Verkehrshalte für die Trassen- mit dem Zusatz „Express“ bzw. „Schnell“. Die Durchführung konstruktion, liegt keine räumliche Flexibilität vor. von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB). 12
Marktsegmente im SGV Es gelten folgende Entgelthöhen: Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr (TraFöG) Der Bund fördert seit 01.07.2018 den Schienengüterverkehr Marktsegmente SGV Entgelte SGV in Euro je Trkm (SGV) über eine anteilige Finanzierung der Trassenentgelte. Standard 2,98 Mit dieser Förderung soll ein Anreiz gegeben werden, den bestehenden umwelt- und klimafreundlichen SGV zu sichern Sehr schwer 4,22 und Güterverkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Gefahrgut 3,63 Der Bund stellt hierfür jährlich 350 Mio. Euro zur Verfügung. Gefahrgutgüternahverkehr 2,00 Gefördert werden alle Schienengüterverkehre mit Ausnahme Güternahverkehr 1,78 von Baumaschinenfahrten, Messfahrten und Hilfszügen. Lokfahrt 1,78 Die Förderbeträge pro Trassenkilometer werden von der DB Netz AG für jede Netzfahrplanperiode auf Grundlage der Bundesmittel, der genehmigten Trassenentgelte und der prog- Das jeweilige Entgelt für die Zusätze „Z-Flex“ und „R-Flex“ nostizierten Betriebsleistung ermittelt und einheitlich und liegt um 0,10 Euro je Trkm unter dem Trassenentgelt diskriminierungsfrei auf alle Segmente des SGV angewandt. für das entsprechende Marktsegment ohne Zusatz. Bei Die Förderbeträge für das Fahrplanjahr 2020 werden auf dem Zusatz „R-Flex“ werden darüber hinaus nur die Strecken www.dbnetze.com/trafoeg veröffentlicht. kilometer des kürzesten Laufwegs für die vereinbarte Relation als Trassenkilometer zugrunde gelegt. Die grundsätzliche Bewilligung der Förderung inklusive der Prüfung, ob die förderrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Schnell“ liegt um erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Die DB Netz AG 0,50 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das unterstützt den Bund bei der Umsetzung der Trassenpreis- entsprechende Marksegment ohne Zusatz. förderung im Güterverkehr (TraFöG). So wird die Förderung von der DB Netz AG für die SGV-Zugangsberechtigten beim Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Express“ liegt um Bund beantragt und abgerufen. Die SGV-Zugangsberechtigten 2 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das ent als Letztempfänger der Fördermaßnahme müssen lediglich sprechende Marksegment ohne Zusatz. die DB Netz AG für die jeweilige Fahrplanperiode einmalig mit der Beantragung und Verrechnung der Fördermittel beauftragen. Das Beauftragungsschreiben finden Sie hier: www.dbnetze.com/trafoeg Alle detaillierten Informationen und Regelungen zur Trassenpreisförderung (TraFöG) finden Sie in der Förder- richtlinie (Anlage 6.8 der SNB 2020) sowie in Kapitel 6.8 der SNB 2020 (www.dbnetze.com/snb2020) und auf www.dbnetze.com/trafoeg. 13
Weitere Elemente Weitere Elemente Neuverkehrsnachlass Entgelt für Angebotserstellung Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre Die Aufwendungen für die Bearbeitung von Anträgen auf gewährt die DB Netz AG allen ZB zeitlich begrenzte Nachlässe Zuweisung von Zugtrassen sind im Trassenentgelt enthalten. in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Pro- Aus diesem Grund wird bei Nichtannahme einer angemel zent auf das Trassenentgelt. Der Neuverkehrsnachlass wird deten Zugtrasse ein Bearbeitungsentgelt für die Angebots nicht auf die Lärmabhängige Entgeltkomponente angewandt. erstellung erhoben. Diese Regelung findet keine Anwendung im Koordinierungsverfahren gemäß Ziffer 4.2.1.7.1 der Zur Erlangung des Nachlasses muss der ZB spätestens mit SNB sowie bei berechtigten Beanstandungen des Zugangs- Anmeldung der Zugtrasse einen Antrag bei der DB Netz AG berechtigten gemäß Ziffer 4.2.1.12.3 der SNB. für den Rabatt stellen. Damit es sich um einen Neuverkehr handelt, muss der ZB schriftlich darlegen, dass es sich Das Entgelt für die Angebotserstellung errechnet sich aus den um einen im intermodalen Wettbewerb für die Schiene neu Fahrplankosten im Rahmen der unmittelbar zugbedingten gewonnenen oder vollständig neuen Verkehr handelt, Kosten, multipliziert mit den Trassenkilometern der konstru der mit einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb ierten Trassen, multipliziert mit der Anzahl der beantragten von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme verkehrt. Verkehrstage. Kein neuer Verkehrsdienst zur Erlangung eines Neuverkehrs- Entgelt für Angebotserstellung = nachlasses liegt vor, wenn: Fahrplankosten × Trkm × Anzahl der Verkehrstage der Laufweg verlagert wird; eine Verlängerung bestehender Laufwege erfolgt, auf das Die für das Entgelt für die Angebotserstellung zugrunde Teilstück, das bereits vorher befahren wurde; liegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in der eine Verkürzung bestehender Laufwege erfolgt; Liste der Entgelte (Anlage 6.2 der SNB 2020) ausgewiesen. ein Mengentausch zwischen Marktsegmenten im Schienen- Das Entgelt für die Angebotserstellung beträgt maximal verkehr erfolgt; 498 Euro im SPFV, 521 Euro im SPNV und 499 Euro im SGV. ein Mengentausch zwischen den Zugangsberechtigen (intramodale Gewinnung) erfolgt. LaTPS Die DB Netz AG hat zum Fahrplanwechsel am 09.12.2012 Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten ab Betriebs ein lärmabhängiges Trassenpreissystem (LaTPS) für den aufnahme gewährt. Schienengüterverkehr eingeführt und steht damit vollum fänglich zur nachhaltigen Reduzierung von Schienenver- kehrslärm. Mit der Einführung des LaTPS will die DB Netz AG die Wirkung des an die Wagenhalter gerichteten Förderprogramms des BMVI unterstützen und einen ergänzenden finanziellen Anreiz zur Umrüstung und zum Einsatz leiser Güterwagen bieten. Ziel ist es, den Schienenverkehrslärm bis 2020 deutlich und dauerhaft zu reduzieren. 14
Weitere Elemente Das LaTPS adressiert ausschließlich Eisenbahnverkehrs- Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten unternehmen und sieht ab Netzfahrplanwechsel 2019/2020 Die Besetzung der Stellwerke ist mit dem Trassenentgelt einen Zuschlag in Höhe von 7,0 % auf das Trassenentgelt abgegolten, wenn es sich um eine Bestellung im Rahmen des für laute Güterzüge sowie einen laufleistungsabhängigen Netzfahrplans handelt oder das Stellwerk im Gelegenheits Bonus in Höhe von 0,5 Cent pro Achskilometer für den verkehr bereits besetzt ist. Ein zusätzliches Entgelt wird Einsatz leiser umgerüsteter Wagen vor. Leise Güterzüge erhoben, wenn die Besetzungen von Stellwerken im Gelegen- zahlen keinen Zuschlag, wenn sie je Verkehrstag und heitsverkehr zusätzlich erfolgen. Zugnummer einen entsprechenden Nachweis – nach Formatvorlage der DB Netz AG (Download-Version unter Ein Anspruch auf die Leistung besteht nur, wenn mindestens www.dbnetze.com/latps) – bis zum ersten Werktag des 2 Wochen vor der beabsichtigten Zugfahrt die Leistung durch Folgemonats per Selbstdeklaration erbringen. Ein Zug gilt den ZB angemeldet wird. per Definition als leise, wenn er zu mindestens 90 % aus leisen Güterwagen besteht. Das Entgelt beträgt 30 Euro je Mitarbeiter und angefangene 30 Minuten. Die Einnahmen aus dem LaTPS werden ausschließlich zur Finanzierung des Bonus verwendet. Die Voraussetzung zur Je angefangene Schicht werden mindestens drei Besetzungs- Erlangung des Bonus ist die mittels Umrüstung auf LL- oder stunden gerechnet. Dies betrifft diejenigen Fälle, in denen K-Sohle dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte nach der eine außerplanmäßige Streckenöffnung nicht durch eine „Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) arbeitsrechtlich zulässige Verlängerung einer bereits andauern- Lärm“. den Schicht erzielt werden kann. Sofern mehrere Zugangs berechtigten eine Strecke zur gleichen Zeit außerhalb der Die Laufzeit des LaTPS ist auf 8 Jahre begrenzt. Der Bonus regulären Streckenöffnungszeiten nutzen, werden die zusätz- wird letztmals 2021 ausgezahlt für Sachverhalte, die in lichen Entgelte für die Besetzung der Betriebsstellen auf die der Fahrplanperiode 2019/2020 begründet wurden. Im beteiligten Zugangsberechtigten gleichmäßig aufgeteilt. Anschluss an die Förderlaufzeit des LaTPS wird das „Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärm- Ist eine Verlängerung der Streckenöffnungszeit bei beste schutzgesetz)“ ab dem 13. Dezember 2020 Anwendung henden Einzelnutzungsverträgen aufgrund einer Umleitung finden. Durch das Gesetz wird die Einsatzmöglichkeit nicht in Folge von Baumaßnahmen notwendig, wird für diese umgerüsteter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz Verlängerung kein gesondertes Entgelt erhoben. Ebenfalls deutlich eingeschränkt werden. wird kein gesondertes Entgelt erhoben, wenn eine Fahrt außerhalb der Streckenöffnungszeiten stattfindet und die Weitere Informationen wie u.a. die Broschüre „Leise Güter DB Netz AG dies zu vertreten hat. wagen – Fördersysteme zur Lärmminderung im Schienen güterverkehr“ der DB Netz AG finden Sie im Internet unter www.dbnetze.com/latps. 15
Anreize und Maluszahlungen Anreize und Maluszahlungen Kompensation von Trassenmehrkosten wegen Summe der Zusatzverspätungen an den Messpunkten gemeint, baubedingter Umleitung im SGV im Netzfahrplan die einer Störung bzw. einem Ereignis zugeordnet werden. Im Netzfahrplan angemeldete Trassen des SGV (mit Ausnahme Die Minderung erfolgt unabhängig davon, ob die DB Netz AG von Lokfahrten) werden unter folgenden Voraussetzungen in diesen Mangel zu vertreten hat. Bezug auf die Berechnung des Trassenentgelts für die hiervon betroffenen Verkehrstage behandelt wie Trassen, die dem Kodierungen der Verspätungsursachen Marktsegment „Räumliche Flexibilität“ („R-Flex“) zuge- a) Mängel bezüglich der Schienenwege: ordnet sind: VU 22 (Bauwerke) Die Bestellung der Trasse erfolgte zum Netzfahrplan. VU 23 (Fahrbahn) Aufgrund einer Baumaßnahme, die in den Planungspara- VU 30 (Mängellangsamfahrstelle) metern (gemäß Richtlinie 402.0305) veröffentlicht und im VU 31 (Bauarbeiten) Netzfahrplan berücksichtigt wurde, kann mindestens ein VU 32 (Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten) angemeldeter Laufwegpunkt (Betriebsstelle) im Einzel- VU 83 (Schmierfilm) Infrastrukturnutzungsvertrag nicht umgesetzt werden oder b) Mängel bezüglich der Steuerungs- und Sicherungssysteme: es wurde aufgrund einer solchen Baumaßnahme im Vorfeld VU 21 (Fernmeldeanlagen) der Netzfahrplanerstellung eine Anmeldung durch den ZB VU 24 (Bahnübergangsicherungsanlagen) über einen Umleitungsweg zwischen ZB und DB Netz AG VU 25 (Anlagen Leit- und Sicherungstechnik) vereinbart oder der ZB hat aufgrund einer Totalsperrung in c) Mängel bezüglich der streckenbezogenen Versorgung mit Folge einer solchen Baumaßnahme die Trasse über einen Fahrstrom: Umleitungsweg angemeldet. VU 20 (Oberleitungsanlagen) d) Personalbedingte Mängel: Anreizsystem zur Minimierung von Störungen und VU 12 (Fehldisposition) Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes VU 18 (Betriebliches Personal Netz) Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre ist das VU 28 (Technisches Personal Netz) Anreizsystem für den Netzfahrplan 2020 in Überarbeitung. Den aktuellen Stand zum Anreizsystem finden Sie unter Eine automatische Entgeltminderung erfolgt, wenn die www.dbnetze/anreizsystem. Zusatzverspätungsminuten aufgrund einer Störung einen verkehrsartspezifischen Schwellwert überschreiten. Der Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand/ Schwellwert liegt in den Verkehrsarten Schienenpersonen- Minderung auf Verlangen fern- und Schienenpersonennahverkehr sowie bei den Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Schienenweges, der Marktsegmenten „Schnell“ und „Express“ der Verkehrsart zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie der Schienengüterverkehr bei 6 Minuten, bei allen anderen zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit Schienengüterverkehrsmarktsegmenten bei 31 Minuten. Fahrstrom, mindert die DB Netz AG das Trassenentgelt. Gemäß den SNB 2020 reduziert die DB Netz AG unaufgefor- Die nach den SNB 2020 gewährte automatische Entgeltminde- dert das geschuldete Nutzungsentgelt im Falle der nach rung beträgt folgend genannten Mängel, wenn diese dazu geführt haben, im SPFV 3 Euro je Zusatzverspätungsminute dass aufgrund einer Störung Zusatzverspätungsminuten gemäß im SPNV 2 Euro je Zusatzverspätungsminute des Richtlinienmoduls 420.9001 (Anlage 6.5.1 der SNB) im SGV 1 Euro je Zusatzverspätungsminute mindestens in nachfolgend genannter Höhe kodiert wurden. Der Minderungsbetrag wird bis zur vollen Höhe des jeweiligen Unter einer Störung im Sinne des Verfahrens ist hierbei die Trassenentgelts gewährt. 16
Anreize und Maluszahlungen Mängel, die nicht unter Ziffer 6.4.3.1 der SNB 2020 auf Entgeltregelung bei Schienenersatz- bzw. Busnotverkehr geführt sind, können nach den allgemeinen zivilrechtlichen Ist die Schieneninfrastruktur aufgrund geplanter Maßnahmen Regeln geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für oben (z. B. Baumaßnahmen), unvorhergesehener Störungen oder genannte Mängel, sofern ein Mängelbegehren über den aus Gründen, die das EVU fahrzeug- und/oder personal genannten Werten geltend gemacht wird. bedingt zu vertreten hat, für einen vorübergehenden Zeit- raum nicht verfügbar, greifen die Regelungen zum Schienen Entgeltregelung bei Umleitung aufgrund von Baumaß ersatzverkehr (vgl. SNB 2020 Ziffer 3.5.6.1) bzw. Busnot nahmen nach Zustandekommen des Einzelnutzungs verkehr (vgl. SNB 2020 Ziffer 3.5.6.2). vertrags (ENV) Ergibt sich für eine vertraglich vereinbarte Zugtrasse aufgrund Ist aufgrund geplanter Maßnahmen die Einrichtung von von Baumaßnahmen, die nicht im ENV für die betreffende Schienenersatzverkehr (SEV) notwendig, so obliegt die Orga- Zugtrasse berücksichtigt wurden, ein vom ENV abweichender nisation des SEV dem jeweiligen EVU. Während der Dauer der Laufweg (Umleitung), so wird nur das Trassenentgelt für den Maßnahme entfallen die Nutzungsentgelte für die Zugtrasse. Laufweg in Rechnung gestellt, der dem ENV zugrunde liegt. Die Kosten für den SEV werden vollständig vom ZB bzw. dem Ergibt sich aufgrund der Umleitung ein geringeres Trassenent- EVU getragen. gelt, dann gilt dieses. Die Einrichtung und Organisation von Busnotverkehr (BNV) Diese Regelung gilt nicht für Zugtrassen, bei denen dem ZB obliegt dem jeweiligen EVU. Die Kosten des BNV werden oder dem einbezogenen EVU zum Zeitpunkt der Annahme von der Partei getragen, deren Verantwortungsbereich die des Trassenangebots der veränderte Laufweg bereits bekannt vorübergehende Nichtverfügbarkeit zuzurechnen ist. war. In diesem Fall wird das Trassenentgelt für den tatsäch- lich genutzten Laufweg berechnet. Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit dem Verantwortungsbereich der DB Netz AG zuzurechnen, erfolgt Für Zugtrassen, die aufgrund nicht im ENV enthaltener Bau- eine Übernahme der Kosten des BNV durch die DB Netz AG maßnahmen zusätzlich notwendig werden, ist kein Trassen- ausschließlich auf Basis marktüblicher Verrechnungssätze. entgelt zu entrichten. Zu diesen Zugtrassen zählen u. a. Des Weiteren verzichtet die DB Netz AG auf die Erhebung der Zu- und Abführungsfahrten zu einem Schienenersatzverkehr, Trassenentgelte für den Abschnitt, der nicht befahren werden Drehfahrten aufgrund baubedingter Einschränkungen, Zu- kann. Der Anspruch auf Entgeltminderung bei nicht vertragsge und Abführungsfahrten zu einer anderen als der gewöhn mäßem Zustand gem. Ziffer 6.4.3 der SNB ist ausgeschlossen. lichen Abstell- oder Tankanlage, Zu- und Abführungsfahrten von Triebfahrzeugen oder zusätzliche Verkehre aufgrund einer Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit Änderung der Zugcharakteristik (z. B. Ablasten aufgrund dem Verantwortungsbereich des ZB oder des einbezogenen geringerer Grenzlast einer Umleitungsstrecke). EVU zuzurechnen, hat dieses die Kosten des BNV zu tragen. Das Formular zur Trassenanmeldung baubedingter zusätz Gleiches gilt für den Fall, dass die Ursache der Nichtverfüg- licher Leistungen sowie einen Leitfaden zum Ausfüllen finden barkeit weder dem Verantwortungsbereich der DB Netz AG Sie unter www.dbnetze.com/formulare. noch dem eines ZB oder des einbezogenen EVU zugeordnet werden kann. 17
Änderungen und Stornierung Änderungen und Stornierung Änderungen Änderungen der Verkehrsarten sind ausgeschlossen. Zudem Eine Änderung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur bis ausgeschlossen ist die Änderung der gesamten Zugtrasse von zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Für jede Änderung wird Last- auf Leerfahrten, d. h. zulässig ist die Änderung von Last- ein Änderungsentgelt in Abhängigkeit vom Fahrplankonstruk- auf Leerfahrten nur für Teile einer Zugtrasse. tionsaufwand erhoben. Folgende Tatbestände stellen Änderungen dar, für die ein Änderungsentgelt erhoben wird: Soweit ein Marktsegmentwechsel durch den ZB unter Beibe- Änderung der Geschwindigkeit ohne Änderung des haltung der Trasse möglich ist, d. h. keiner der vorgenannten Verkehrstages Änderungstatbestände vorliegt, erhebt die DB Netz AG für Änderung der zeitlichen Lage ohne Änderung des diese Marktsegmentänderung kein gesondertes Änderungs- Verkehrstages entgelt. Laufwegsänderung bei gleichem Start- und Zielpunkt Stornierungsregelungen Das Änderungsentgelt entspricht dem Anteil der Kosten, die Mit den Stornierungsregelungen soll ein Anreiz für eine früh- unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs für die Bearbeitung zeitige Stornierung von zugewiesener Kapazität und somit ein von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen anfallen Anreiz für eine effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität (Fahrplankosten). erzielt werden. Das Änderungsentgelt errechnet sich aus den Fahrplankosten Eine Stornierung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur im Netzfahrplan, multipliziert mit den von der Änderung bis zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Die Erhebung von betroffenen Trassenkilometern, multipliziert mit der Anzahl Stornierungsentgelten ist abhängig vom Stornierungssach der geänderten Verkehrstage linear bis zu einer Obergrenze verhalt und vom Zeitpunkt der Stornierung. je Verkehrsart. Folgende Tatbestände stellen Stornierungen dar, für die ein Änderungsentgelt je Verkehrstag = Mindeststornierungsentgelt bzw. ein erhöhtes Stornierungs- Fahrplankosten × betroffene Trkm ≤ Obergrenze entgelt erhoben wird: Änderung Start- und/oder Zielpunkt, Laufwegeinkürzungen, Verkehrsart Obergrenze Änderungsentgelt in Euro Änderung der Geschwindigkeit, wenn durch die Änderung auch der Verkehrstag geändert wird, SPFV 498 Änderung der zeitlichen Lage, wenn durch die Änderung SPNV 521 auch der Verkehrstag geändert wird, Abbestellung einer Zugtrasse oder eines Teils einer Zugtrasse SGV 499 an einem oder an mehreren Verkehrstagen, und/oder Änderung des Verkehrstags Die für das Änderungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplan- kosten je Marktsegment werden in der Liste der Entgelte (Anlage 6.2 der SNB 2020) ausgewiesen. 18
Änderungen und Stornierung Mindeststornierungsentgelt Der aufgrund der Stornierung ersparte Anteil der unmittel Für Stornierungen bis zum 31. Tag vor Abfahrt des Zuges baren Kosten des Zugbetriebs wird bei der Ermittlung des wird grundsätzlich ein Mindeststornierungsentgelt für den erhöhten Stornierungsentgelts abgezogen. Hierfür werden stornierten Verkehrstag in Abhängigkeit vom Fahrplankon vom Entgelt der stornierten Trasse die ersparten unmittel struktionsaufwand erhoben. baren Kosten des Zugbetriebs für die Instandhaltung und für die Abschreibungen abgezogen. Das Mindeststornierungsentgelt entspricht dem Anteil der Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs für die Daraus ergibt sich die Berechnungsbasis für das Stornierungs- Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen entgelt. Für eine effiziente Nutzung der Schienenwegkapazi- anfallen (Fahrplankosten). tät werden auf die Berechnungsbasis folgende gestaffelte Prozentsätze angewendet: Das Mindeststornierungsentgelt errechnet sich aus den Fahrplankosten im Netzfahrplan multipliziert mit den von Zeitpunkt der Prozentsatz von der Änderung betroffenen Trassenkilometern multipliziert Stornierung Berechnungsbasis mit der Anzahl der geänderten Verkehrstage linear bis zu einer Obergrenze je Verkehrsart. 30 Tage bis einschließlich 5 Tage vor Abfahrt 15 % Mindeststornierungsentgelt je Verkehrstag = 4 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt 30 % Fahrplankosten × betroffene Trkm ≤ Obergrenze Ab 24 Stunden vor Abfahrt bis Abfahrt 80 % Die resultierenden Stornierungsentgelte je Trkm werden in Verkehrsart Obergrenze Mindeststornierungsentgelt in Euro der Liste der Engelte (Anlage 6.2 der SNB 2020) je Marktseg- ment ausgewiesen. SPFV 498 SPNV 521 Das erhöhte Stornierungsentgelt je Verkehrstag und je Markt- SGV 499 segment berechnet sich wie folgt: Erhöhtes Stornierungsentgelt je Verkehrstag = Die für das Mindeststornierungsentgelt zugrundeliegenden Trkm × maßgeblicher Stornierungsentgeltsatz Fahrplankosten je Marktsegment werden in der Liste der Entgelte (Anlage 6.2 der SNB 2020) ausgewiesen. Werden mehrere Verkehrstage durch den ZB storniert, wird das jeweilige erhöhte Stornierungsentgelt je Verkehrstag Erhöhtes Stornierungsentgelt ermittelt und für die betroffenen Verkehrstage addiert. Wird Für Stornierungen innerhalb von 30 Tagen vor Abfahrt des eine Trasse an verschiedenen Verkehrstagen storniert und/ Zuges wird ein erhöhtes Stornierungsentgelt für jeden oder geändert, werden das jeweilige erhöhte Stornierungsent stornierten Verkehrstag abgeleitet vom Entgelt der stornier- gelt je Verkehrstag und das jeweilige Mindeststornierungs ten Trasse und dem Zeitpunkt der Stornierung erhoben. entgelt je Verkehrstag addiert. Bei Verkehrstagen, für die ein erhöhtes Stornierungsentgelt erhoben wird, fällt kein Mindeststornierungsentgelt an. 19
Impressum Herausgeber Bildnachweis: Titelseite: Deutsche Bahn AG/Holger Peters DB Netz AG DB Netz AG Seite 2: Deutsche Bahn AG/Frank Kniestedt Theodor-Heuss-Allee 7 Preise und Produkte Seite 3: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe D-60486 Frankfurt am Main Mainzer Landstraße 201–203 Seite 4: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe D-60326 Frankfurt am Main Seite 5: Deutsche Bahn AG/Holger Peters www.deutschebahn.com/fahrweg Seite 6: Deutsche Bahn AG/Max Lautenschläger Änderungen vorbehalten. Seite 7: Deutsche Bahn AG/Pablo Castagnola Einzelangaben ohne Gewähr. Seite 8: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Stand: März 2019 Seite 9: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 10: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 11: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 12: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus Seite 13: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 14: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben Seite 15: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus Seite 16: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 17: Deutsche Bahn AG/Martin Busbach Seite 18: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe Seite 19: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
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