Das Trassenpreissystem 2020 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 15. Dezember 2019 bis 12. Dezember 2020

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Das Trassenpreissystem 2020 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 15. Dezember 2019 bis 12. Dezember 2020
Das
			Trassenpreissystem 2020
											der DB Netz AG

                   Gültig vom 15. Dezember 2019
                   bis 12. Dezember 2020
                   Die Basis der Zukunft.
Das Trassenpreissystem 2020 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 15. Dezember 2019 bis 12. Dezember 2020
Vorwort
    Die DB Netz AG betreibt in eigener Verantwortung das mit mehr
    als 33.000 Streckenkilometern größte Schienennetz in Europa.
    Dieses Schienennetz steht jedem Zugangsberechtigten (ZB) bzw.
    Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) diskriminierungsfrei zur
    Nutzung offen.

    Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist die DB Netz AG
    für die Vorhaltung, Weiterentwicklung und den Betrieb ihres
    Schienennetzes verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, mit einem
    hochwertigen, auf die Bedürfnisse der EVU zugeschnittenen
    Streckennetz die Grundlage für einen sicheren, zuverlässigen
    Bahnbetrieb zu schaffen. Die DB Netz AG erstellt Fahrpläne und
    vermarktet Zugtrassen sowie damit verbundene Dienstleistungen
    an Kunden aus dem In- und Ausland.

    1994 hat die DB Netz AG als erstes EIU in Europa ein Trassen-
    preissystem („TPS 94“) für die Nutzung der Schieneninfra­-
    s­truk­­tur eingeführt. Im Jahr 2001 folgte das modulare Trassen­
    preis­system („TPS 2001“), welches sich aufgrund seiner
    ­diskri­mi­nie­rungsfreien und transparenten Entgeltbildung bis
     zum Netzfahrplan 2017 bewährt hat.

    Aufgrund der rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2012/34
    und des im September 2016 in Kraft getretenen Eisenbahn-
    regulierungsgesetzes (ERegG) hat die DB Netz AG ihr Trassen-
    preissystem („TPS 2018“) weiter­entwickelt, welches zum
    Fahrplanwechsel im Dezember 2017 eingeführt wurde.

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Das Trassenpreissystem

Das Trassenpreissystem der DB Netz AG
Mit dem weiterentwickelten Trassenpreissystem hat die            u. a. Anreize für Mehrverkehre gesetzt oder aber die durch
DB Netz AG eine neue Entgeltlogik etabliert. Stand im            Verkehre hervorgerufene Umweltbelastung bzw. die Wirkung
„TPS 2001“ bei der Entgeltbildung noch die Infrastruktur-        überlasteter Schienenwege berück­sichtigt werden.
ausstattung der jeweiligen Strecke im Mittelpunkt, so geht
es nun darum, welcher Zug darauf fährt. Die Ausgangsfrage        Somit fand ein Wechsel der Grund­logik bezüglich der
für die Entgeltbildung lautet, welchem Marktsegment ein          Ent­geltbildung statt – von einer im „TPS 2001“ überwiegend
Zug zugeordnet werden kann. Danach bemisst sich der erste        infrastrukturorientierten Entgelt­bildung hin zu einer im
Preis­bestandteil – die unmittelbaren Kosten, die eine Zug-      weiterentwickelten TPS überwiegend nachfrage­orientierten
­fahrt verursacht. Da diese Kosten aber nur einen kleinen Teil   Entgeltbildung, die die relative Markt­tragfähigkeit der jewei-
 der Vollkosten für die Vorhaltung der Schienenwege der          ligen Verkehrsarten bzw. Marktsegmente berücksichtigt.
 DB Netz AG decken, berechtigt das Gesetz die DB Netz AG,
 Aufschläge zu erheben, um die Lücke zur Vollkostendeckung       Die Entgelte für die Nutzung der Zugtrassen werden gegen­-
 zu schließen. Dabei muss nach Verkehrsarten bzw. nach           über jedem ZB bzw. EVU in gleicher Weise erhoben.
 Marktsegmenten innerhalb der Verkehrsarten differenziert        Im Folgenden werden die Entgeltgrundsätze des TPS für
 und die Belastbarkeit dieser Einzelmärkte berücksichtigt        die Pflichtleistungen der Netzfahrplanperiode 2019/2020
 werden. Darüber hinaus können durch Zu- oder Abschläge          dargestellt.

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Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze

    Mindestzugangspaket und Entgeltgrundsätze
Mit der Entrichtung des Trassenentgelts ist folgendes             Eine detaillierte Beschreibung der Herleitung der unmittel­
Mindestzugangspaket für die Kunden abgedeckt:                     baren Kosten des Zugbetriebs sowie der Bestimmung der
	Die Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Fahr­-           Vollkostenaufschläge gemäß der relativen Tragfähigkeit finden
  weg­kapazität der Eisenbahn.                                    Sie in Anlage 6.1 der SNB 2020. Die Höhe der unmittelbaren
	Das Recht zur Nutzung zugewiesener Schienenweg­                 Kosten des Zugbetriebs sowie der Vollkostenaufschläge je
  kapazität.                                                      Marktsegment finden Sie in der Liste der Entgelte (Anlage 6.2
	Die Nutzung der Eisenbahnanlagen einschließlich Weichen         der SNB 2020).
  und Abzweigungen.
	Die Zugsteuerung einschließlich der Signalisierung, Rege­lung   Hinweis
  und der Übermittlung und Bereitstellung von Informa­tionen      Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen
  über Zugbewegungen. Die Besetzung von Stellwerken im            Mehrwertsteuer. Der genaue räumliche und zeitliche
  Gelegenheitsverkehr außerhalb der Streckenöffnungszeiten        Nutzungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelnut-
  (gemäß Ziffer 3.5.5 der SNB 2020) unterliegt einer              zungsvertrag einer Trasse. Alle Angaben zu Entgelthöhen
  gesonderten Entgeltregelung (gemäß Ziffer 6.2.1.8.3 der         sind für den Zeitraum vom 15.12.2019 bis 12.12.2020 gültig.
  SNB 2020), siehe Seite 15.                                      Es gelten ausschließlich die „Schienennetz-Benutzungs­-
	Die Nutzung von Anlagen zur streckenbezogenen Ver­sor­gung      be­dingungen (SNB) der DB Netz AG 2020“ in Verbindung
  mit Fahrstrom, sofern vorhanden.                                mit der Liste der Entgelte (Anlage 6.2 der SNB 2020).
	Alle anderen Informationen, die zur Durchführung oder zum       Diese stehen im Internet unter www.dbnetze.com/snb2020
  Betrieb des Verkehrsdienstes, für den Kapazität zugewiesen      zur Verfügung.
  wurde, erforderlich sind.
                                                                  Im Folgenden werden die Marktsegmentierung, die dazu­-
    Das Entgelt für das Mindestzugangspaket je Marktsegment       gehörigen Entgelte sowie weitere Bestandteile des Trassen-
    setzt sich aus den unmittelbaren Kosten des Zugbetriebes      preissystems näher erläutert.
    je Marktsegment und einem Aufschlag bis zur Deckung
    der Vollkosten (Vollkostenaufschlag) gemäß der relativen
    Tragfähigkeit des jeweiligen Marktsegmentes sowie möglichen
    weiteren Elementen zusammen. Die Berechnung des Entgelts
    basiert grundsätzlich auf den vertraglich vereinbarten
    Trassen­­­kilo­metern.

     Trassenentgelt =
     Entgelt für Mindestzugangspaket × Trassenkilometer

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Grundsätze der Marktsegmentierung

Grundsätze der Marktsegmentierung
Ausgehend von den drei Verkehrsarten Schienengüterverkehr,           Die DB Netz AG ist im Zweifel dazu berechtigt, den Nachweis
Schienenpersonennahverkehr und Schienenpersonenfern-                 der Betrauung mit öffentlichen Personenverkehrsdiensten,
verkehr werden anhand von eindeutigen Segmentierungskri-             die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegen, durch
terien Marktsegmente hergeleitet. Die detaillierte Herlei­­tung      einen Aufgabenträger des Schienenpersonennah­verkehrs
der Marktsegmentierung finden Sie in der Anlage 6.1 der              im Sinne des § 1 Abs. 2 des Regionalisierungs­gesetzes oder
SNB 2020.                                                            die Vorlage einer repräsentativen, anerkannten wissenschaft­
                                                                     lichen Standards genügenden Erhebung der Reiseweiten
Abgrenzung der Verkehrsarten                                         anhand der Fahrkarten bzw. der Reisedauer der Beförderungs­
                                                                     fälle anhand einer Verkehrszählung pro Halteabschnitt auf
Schienengüterverkehr                                                 Kosten des Zugangsberechtigten zu verlangen. Bei Neu­
Schienengüterverkehre im Sinne der SNB sind alle Verkehre,           verkehren kann an Stelle der Erhebung der Reiseweiten eine
die ausschließlich der nationalen und/oder grenzüber­                entsprechende Marktstudie vorgelegt werden.
schreitenden Güterbeförderung dienen. Des Weiteren werden
dem Schienengüterverkehr Güterlokfahrten, Messfahrten                Schienenpersonenfernverkehr
und Baumaschinenfahrten zugerechnet sowie Militärzüge                Dem Schienenpersonenfernverkehr im Sinne der SNB sind
mit Personenbeförderung und Züge des begleitenden kombi­-            Zugtrassen zuzuordnen, die der Personenbeförderung dienen
nierten Verkehrs (Rollende Landstraße).                              und kein Schienenpersonennahverkehr sind. Zusätzlich
                                                                     werden dem Schienenpersonenfernverkehr alle Trassen des
Schienenpersonenverkehr                                              Marktsegmentes „Charter-/Nostalgieverkehre“ unabhängig
Schienenpersonenverkehre im Sinne der SNB sind alle                  von der Länge zugeordnet.
Verkehre, die mindestens auch der nationalen und/oder
grenz­überschreitenden Personenbeförderung dienen bzw.               Zuordnung der Zugtrassen zu Verkehrsarten und Markt-
deren Vorleistung. Schienenpersonenverkehre sind zu                  segmenten
unterscheiden in Schienenpersonenfernverkehr und in                  Maßgeblich für die Zuordnung in die Marktsegmente ist der
Schienenpersonennahverkehr.                                          Sollfahrplan1. Die endgültige Segmentzuordnung unter
                                                                     Berücksichtigung der gesamten Trasse erfolgt erst in der
Schienenpersonennahverkehr                                           Abrechnung. Maßgeblich ist in diesem Fall ausschließlich
Schienenpersonennahverkehr im Sinne der SNB dient über­-             die Zuordnung in der Abrechnung.
wiegend der Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort-              Wenn Merkmale der bestellten Trasse nicht zu den Merk­malen
oder Regionalverkehr. Verkehre, die zwei Metropolbahnhöfe            der bestellten Verkehrsart oder des bestellten Marktsegments
mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens                passen, fordert die DB Netz AG die vom anmeldenden ZB oder
130 km/h verbinden, dienen nicht dem Stadt-, Vorort- oder            dem einbezogenen EVU benannten Personen oder Stellen unver­-
Regionalverkehr. Der Verkehr auf allen sonstigen Halte­              züglich zur Plausibilisierung der Angaben in der Anmeldung
abschnitten dient im Zweifel dann dem Stadt-, Vorort- oder           auf. Für die Vorlage gelten die Fristen nach Ziffern 4.2.1.1
Regionalverkehr, wenn ein Zug mehrheitlich Reisende                  bzw. 4.2.2.2 der SNB 2020 entsprechend, mit der Maßgabe,
befördert, deren Reiseweite 50 km oder deren Reisezeit               dass die DB Netz AG bei fehlender Plausibilisierung innerhalb
eine Stunde nicht überschreitet. Darüber hinaus zählen auch          der dort genannten Fristen berechtigt ist, die Trasse auf Basis
sonstige Personenverkehrsdienste, die von zuständigen                der Fahrplandaten einer Verkehrsart oder einem Marktseg-
Behörden im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge              ment zuzuordnen und dem ZB ein entsprech­endes Angebot
bestellt werden, zum SPNV.                                           unter Berücksichtigung dieser Zuordnung zu unterbreiten.

1 Der
   Sollfahrplan bezeichnet die räumliche und zeitliche Lage der Zugtrasse, wie sie zwischen der DB Netz AG und dem ZB gemäß § 20 Abs. 1
 ERegG vereinbart wurde.
                                                                                                                                      5
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Marktsegmente im SPFV

    Marktsegmente im SPFV

                                                                      SPFV

        Metro Tag
         Entgelthöhe                                                           Charter/                 Lok-/                 Punkt-zu-
                                   Basic                  Nacht
       geschwindigkeits­                                                       Nostalgie              Leerfahrt                Punkt
           abhängig

        Metro Tag                 Basic                  Nacht                                     Lok-/Leerfahrt
         Express                 Express                Express                                      Express*

  
* Nur als Teil einer Trasse der Marktsegmente „Metro Tag Express“, „Basic Express“ oder „Nacht Express“.

    Segment „Metro Tag“                                                   oder
    Das Marktsegment „Metro Tag“ umfasst alle Lastfahrten
    des SPFV, die zwischen mindestens zwei Metropolbahnhöfen1              	
                                                                            die als Züge des SPFV von Montag bis Sonntag inklusive
    und/oder aufkommensstarken Grenzstellen2 sowie von Montag               bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 20 Uhr bis
    bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage im               23 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen sowie bundes-
    Zeitraum von 6 Uhr bis 20 Uhr sowie von Samstag bis Sonntag             einheitlicher Feiertage im Zeitraum von 6 Uhr bis 9 Uhr
    und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 9 Uhr bis 20 Uhr              verkehren.
    verkehren.
                                                                          Segment „Nacht“
                                                                          Das Marktsegment „Nacht“ umfasst – mit Ausnahme von
    Segment „Basic“
                                                                          Charter- und Nostalgieverkehren – alle Lastfahrten des SPFV,
    Das Marktsegment „Basic“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV,
                                                                          die im Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr verkehren.
    die entweder
                                                                          Ebenfalls dem Segment „Nacht“ zuzuordnen sind Verkehre,
    	
     nicht zwischen zwei Metropolbahnhöfen und/oder                       die den Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr einschließlich etwaiger
     aufkommensstarken Grenzstellen sowie von Montag bis                  außerdeutscher Zuglaufanteile ohne kommerziellen Halt
     Sonntag inklusive bundeseinheitlicher Feiertage im                   vollständig durchfahren, erweitert um den ersten kommerziel-
     Zeitraum von 6 Uhr bis 23 Uhr verkehren,                             len Halt vor Beginn und nach Ende der Nachtperiode. Ein
                                                                          solcher Verkehr ist auch dann dem Nachtsegment zuzuordnen
                                                                          (Vorrangkriterium), wenn gleichzeitig die Definition anderer
                                                                          zeitabhängiger Marktsegmente erfüllt ist.
    1 Metropolbahnhöfe
                        sind alle Bahnhöfe mit einem täglichen Reisendenaufkommen von mindestens 50.000 Reisenden im öffentlichen SPV im
      Jahr 2015. Diese sind der Anlage 6.0 der SNB 2020 zu entnehmen.
    2 Aufkommensstarke
                         Grenzstellen sind alle Grenzstellen der DB Netz AG zum Ausland, über die mehr als 5.250 Züge des SPFV geführt wurden.
      Diese sind der Anlage 6.0 der SNB 2020 zu entnehmen.

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Marktsegmente im SPFV

Segmentwechsel                                                  Ob es sich bei dem bestellten SPFV um einen „Punkt-zu-Punkt-
Bei den vorgenannten Marktsegmenten ist ein Segmentwech-        Verkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht­
sel innerhalb einer Zugtrasse möglich. Erfüllt eine Trasse in   angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr
Teilabschnitten Kriterien unterschiedlicher Marktsegmente,      gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den Markt­
so wird die Trasse anteilig gemäß den räumlichen und zeit­-     segmenten des SPFV zugeordnet.
lichen Kriterien den jeweiligen Marktsegmenten zugeordnet,
z. B. Wechsel innerhalb der Trasse von dem Segment „Basic“      Segment „Charter-/Nostalgieverkehre“
in das Segment „Metro Tag“, mit Ausnahme der besonderen         Das Marktsegment „Charterverkehre“ umfasst alle Lastfahr-
Bedingungen für Verkehre im Marktsegment „Nacht“.               ten im SPFV, die zu einem bestimmten, für alle Teilnehmer
                                                                gleichen und gemeinsam verfolgten Zweck angeboten werden.
Segment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“                                Zwischenhalte dienen nur entweder dem Einstieg oder dem
Das Marktsegment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ umfasst alle          Ausstieg von Reisenden oder erfolgen aufgrund von Lok­
Lastfahrten des SPFV, die zwischen 6 Uhr und 23 Uhr unter       führererholungshalt oder Personalwechsel. Die Relation im
folgenden Bedingungen verkehren:                                „Charter­verkehr“ darf maximal 30 Mal in der Netzfahrplan­
 	Keine bestellten Anschlüsse.                                 periode durch den ZB bedient werden. Wird die Relation
 	Gewährung einer zeitlichen Flexibilität des Fahrplan­-       tatsächlich mehr als 30 Mal bedient, werden die betroffenen
   kon­struktionsspielraums im Sinne der Ziffer 4.2.1.6         Trassen sowie die zuvor diesem Verkehr zugeschiedenen
   der SNB von +/– 30 Minuten in Bezug auf den Abfahrts-        Trassen im Fahrplanjahr rückwirkend nach den dafür
   und Ankunftszeitpunkt, d. h. insgesamt ein Konstruk­-        geltenden Regel­ungen den anderen Marktsegmenten des
   tions­spielraum von 60 Minuten.                              SPFV zugeordnet. Das entsprechende Trassenentgelt wird
 	Soweit der Verkehr zwischen zwei Metropolbahnhöfen           nachgefordert.
   verkehrt, darf er in den jeweiligen Abschnitten, in denen
   zwei benachbarte Metropolbahnhöfe verbunden werden,          „Nostalgieverkehre“ sind Lastfahrten im SPFV mit historischen
   nur mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß             Fahrzeugen, z. B. Dampflokomotiven.
   Sollfahrplan von weniger als 130 km/h fahren. Jeweilige
   Abschnitte zwischen zwei benachbarten Metropolbahn­          Das Marktsegment „Charter-/Nostalgieverkehre“ kann nur im
   höfen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß           Gelegenheitsverkehr unter Beachtung der Fristen als beson­-
   Sollfahrplan von mindestens 130 km/h sind den anderen        ders aufwendige Bearbeitung gemäß Ziffer 4.2.2.4 der SNB
   Marktsegmenten des SPFV zuzuordnen.                          angemeldet werden. Erfolgt eine Anmeldung im Netzfahrplan,
 	Es dürfen höchstens 4 Fahrten pro Verkehrstag und            so wird diese erst im Gelegenheitsverkehr bearbeitet.
   Richtung in jedem bestellten Halteabschnitt durchgeführt
   werden.                                                      Ob es sich bei dem bestellten Verkehr um einen „Charter-/
                                                                Nostalgieverkehr“ handelt, ist bei der Trassenanmeldung als
Sämtliche Kriterien müssen auf dem gesamten Laufweg             Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der
zutreffen. Ansonsten ist der Verkehr den anderen Markt­         Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen Kriterien den
segmenten des SPFV zuzuordnen. Eine Bestellung ist              Marktsegmenten des SPFV zugeordnet.
im Netzfahrplan und im Gelegenheitsverkehr möglich.

                                                                                                                          7
Das Trassenpreissystem 2020 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 15. Dezember 2019 bis 12. Dezember 2020
Marktsegmente im SPFV

    Segment „Lok- und Leerfahrt“                                   Es gelten folgende Entgelthöhen:
    Das Marktsegment „Lok- und Leerfahrt“ umfasst unabhängig       Bei dem Segment „Metro Tag“ steigt das Entgelt ab 101 km/h
    von Zeit- und Raumkriterien alle Trassennutzungen des SPFV,    linear in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit bis einschließlich
    die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste freigegeben werden   160 km/h.
    (keine Lastfahrt).
                                                                   Marktsegmente SPFV             Entgelte SPFV in Euro je Trkm
    Ob es sich bei dem bestellten Schienenpersonenfernverkehr
    um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei der Trassen­     Metro Tag Min (v ≤ 100 km/h)                5,33
    anmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies      Metro Tag Max (v ≥ 160 km/h)               12,17
    nicht, wird der Verkehr gemäß den räumlichen und zeitlichen
    Kriterien den Marktsegmenten des SPFV zugeordnet.              Basic                                       4,76
                                                                   Nacht                                       2,67
    Marktsegmente mit dem Zusatz „Express“
                                                                   Lok-/Leerfahrt                              2,65
    Besteht der Wunsch nach einer besonderen betrieblichen
    Behandlung im Störungsfall, so kann im SPFV bei den            Charter/Nostalgie                           2,65
    Segmenten „Metro Tag“, „Basic“, „Nacht“ und „Lok- und          Punkt-zu-Punkt                              3,41
    Leerfahrt“ der Zusatz „Express“ gewählt werden. Dies
    ist bei der Trassenanmeldung zu kennzeichnen. Eine
    Zuordnung kann nur für die gesamte Trasse erfolgen.            Das jeweilige Entgelt für Marktsegmente mit dem Zusatz
                                                                   „Express“ liegt um 2 Euro je Trkm über dem Entgelt für das
    In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird            entsprechende Marktsegment ohne den Zusatz.
    Zügen des SPFV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2
    der SNB 2020) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen
    Durch­führung vor allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von
    dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen des SPFV mit dem
    Zusatz „Express“.

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Das Trassenpreissystem 2020 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 15. Dezember 2019 bis 12. Dezember 2020
Marktsegmente im SPNV

Marktsegmente im SPNV
Für den SPNV erfolgt die Segmentierung gemäß § 37 ERegG       Die Leerfahrtsegmente umfassen alle Trassennutzungen des
und Beschluss BK 10-16-0008 E der BNetzA nach Bundes-         SPNV, die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste geplant und
ländern. Jedes Bundesland hat ein eigenes Last- und Leer-     freigegeben werden (keine Lastfahrten). Ob es sich bei dem
fahrtsegment.                                                 bestellten SPNV um eine „Lok- und Leerfahrt“ handelt, ist bei
                                                              der Trassenanmeldung als Pflichtangabe zu kennzeichnen.
                                                              Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr als Lastfahrt gemäß den
                                                              räumlichen Kriterien den Marktsegmenten des SPNV
                                                              zugeordnet.

                                                            SPNV

     Baden-                                                          Baden-
                          Hessen              Sachsen                                    Hessen              Sachsen
   Württemberg                                                     Württemberg
                         Lastfahrt            Lastfahrt                                 Leerfahrt            Leerfahrt
    Lastfahrt                                                       Leerfahrt

                       Mecklenburg-           Sachsen-                                Mecklenburg-           Sachsen-
      Bayern                                                         Bayern
                       Vorpommern              Anhalt                                 Vorpommern              Anhalt
     Lastfahrt                                                      Leerfahrt
                         Lastfahrt            Lastfahrt                                 Leerfahrt            Leerfahrt

                                             Schleswig-                                                     Schleswig-
      Berlin          Niedersachsen                                  Berlin          Niedersachsen
                                              Holstein                                                       Holstein
     Lastfahrt           Lastfahrt                                  Leerfahrt           Leerfahrt
                                              Lastfahrt                                                      Leerfahrt

                        Nordrhein-                                                     Nordrhein-
   Brandenburg                               Thüringen             Brandenburg                              Thüringen
                        Westfalen                                                      Westfalen
     Lastfahrt                                Lastfahrt              Leerfahrt                               Leerfahrt
                         Lastfahrt                                                      Leerfahrt

                        Rheinland-                                                     Rheinland-
     Bremen                                                         Bremen
                           Pfalz                                                          Pfalz
     Lastfahrt                                                      Leerfahrt
                         Lastfahrt                                                      Leerfahrt

     Hamburg             Saarland                                   Hamburg             Saarland
     Lastfahrt           Lastfahrt                                  Leerfahrt           Leerfahrt

                                                                                                                         9
Das Trassenpreissystem 2020 der DB Netz AG - Die Basis der Zukunft. Gültig vom 15. Dezember 2019 bis 12. Dezember 2020
Marktsegmente im SPNV

 Die durchschnittlichen Trassenentgelte je Marktsegment      Es gelten folgende Entgelthöhen:
 wurden gemäß § 37 ERegG so bemessen, dass sie den
                                                                                                    Entgelte SPNV
 entsprechend der Entwicklung der Regionalisierungsmittel
                                                             Marktsegmente SPNV                     in Euro je Trkm
 dynamisierten durchschnittlichen Entgelten je Land in der
 Netzfahrplanperiode 2016/2017 entsprechen.                                                     Lastfahrt     Leerfahrt
                                                             Baden-Württemberg                   5,300          3,066
                                                             Bayern                              5,171          3,064
                                                             Berlin                              5,610          3,164
                                                             Brandenburg                         5,733          3,336
                                                             Bremen                              5,641          3,289
                                                             Hamburg                             4,950          3,029
                                                             Hessen                              5,060          3,102
                                                             Mecklenburg-Vorpommern              5,595          3,206
                                                             Niedersachsen                       5,375          3,343
                                                             Nordrhein-Westfalen                 5,156          3,073
                                                             Rheinland-Pfalz                     5,344          3,046
                                                             Saarland                            5,470          2,600
                                                             Sachsen                             5,406          3,091
                                                             Sachsen-Anhalt                      5,363          3,149
                                                             Schleswig-Holstein                  5,467          3,113
                                                             Thüringen                           5,416          3,155

10
Marktsegmente im SGV

Marktsegmente im SGV

                                                             SGV

                                            Gefahrgut-
                                                                   Güternah-
  Sehr schwer           Gefahrgut           güternah-                                    Lokfahrt             Standard
                                                                    verkehr
                                             verkehr

Segment „Sehr schwer“                                          Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge von
Das Marktsegment „Sehr schwer“ umfasst alle Trassennutz­       maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht 3.000
ungen des SGV, bei denen das Wagenzuggewicht 3.000 Tonnen      Tonnen nicht überschreitet und in dem nicht ausschließlich
überschreitet.                                                 gefährliche Güter transportiert werden.

Segment „Gefahrgut“                                            Güternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb von vier
Das Marktsegment „Gefahrgut“ umfasst alle Trassennutzungen     Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt werden,
des SGV, bei denen der jeweilige Zug ausschließlich gefähr-    es sei denn, es handelt sich um eine streckenidentische Rück-
liche Güter nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz und der       fahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine „vollständige
darauf basierenden Verordnung GGVSEB (einschließlich dem       Zugbehandlung“ hat stattgefunden.
RID) transportiert (vergleiche Richtlinie 402.0202A1 vgl.
Anlage 2.4.2 der SNB) und bei denen der jeweilige Zug auf      Segment „Lokfahrt“
einer Trasse weiter als 75 km fährt oder eine Wagenzuglänge    Das Marktsegment „Lokfahrt“ umfasst Trassennutzungen des
von über 370 Metern aufweist oder das Wagenzuggewicht          SGV mit Lokomotiven sowie Baumaschinen einschließlich
3.000 Tonnen nicht überschreitet.                              deren betrieblich nicht kuppelbarer integraler Bestandteile
                                                               (z. B. Gleisstopfmaschinen). Es dürfen keine kuppelbaren
Segment „Gefahrgutgüternahverkehr“                             Wagen Bestandteil der Zugkonfiguration sein.
Das Marktsegment „Gefahrgutgüternahverkehr“ umfasst alle
Trassennutzungen, bei denen der jeweilige Zug auf einer        Ob es sich bei dem bestellten Schienengüterverkehr um eine
Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge        Lokfahrt handelt, ist bei der Trassenanmeldung als Pflicht­
von maximal 370 Metern aufweist, das Wagenzuggewicht           angabe zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, wird der Verkehr
3.000 Tonnen nicht überschreitet und in dem ausschließlich     gemäß den Segmentierungskriterien den sonstigen Markt­
gefährliche Güter transportiert werden.                        segmenten des Schienengüterverkehrs zugeordnet.

Gefahrgutgüternahverkehrstrassen dürfen nicht innerhalb        Segment „Standard“
von vier Stunden räumlich aneinander anschließend bestellt     Alle Trassennutzungen des SGV, die nicht den Marktsegmen-
werden, es sei denn, es handelt sich um eine streckeniden­     ten „Sehr schwer“, „Gefahrgut“, „Gefahrgutgüternahverkehr“,
tische Rückfahrt zum ursprünglichen Startpunkt oder eine       „Güternahverkehr“ oder „Lokfahrt“ zuzuordnen sind, werden
„vollständige Zugbehandlung“ hat stattgefunden.                dem Marktsegment „Standard“ zugeordnet.

Segment „Güternahverkehr“                                      Weitere Segmente im SGV ergeben sich aus der Kombination
Das Marktsegment „Güternahverkehr“ umfasst alle Trassen-       der oben dargestellten Segmente mit zusätzlichen planerischen
nutzungen des SGV, bei denen der jeweilige Zug auf einer       oder betrieblichen Charakteristika.

                                                                                                                          11
Marktsegmente im SGV

  Der Kunde entscheidet selbst, ob er die zusätzlichen plane­-     Ausnahmen gelten bei folgenden Voraussetzungen:
  rischen oder betrieblichen Eigenschaften in Anspruch                Die Trasse überschreitet eine Fahrzeit von vier Stunden;
  nehmen möchte. Dies ist bei der Trassenanmeldung jeweils          	für jeden vollen vier-Stunden-Fahrzeitraum wird maximal
  zu kennzeichnen. Die Eigenschaften können jeweils nur für           ein Verkehrshalt – ohne Angabe einer konkreten Zeit –
  eine gesamte Trasse genutzt und bestellt werden.                    angemeldet und als Haltegrund wird ausschließlich
                                                                      Personalwechsel oder Lokführer-Erholungshalt (vgl. Ril
  Planerische Charakteristika                                         402.0202A01, Anlage 2.4.2 der SNB) angegeben.

        Z-Flex                R-Flex                               Betriebliche Charakteristika

  Zu den planerischen Charakteristika zählen die zeitliche
                                                                        Express              Schnell
  Flexibilität „Z-Flex“ und die räumliche Flexibilität „R-Flex“,
  die allen SGV-Verkehren im Netzfahrplan außer dem Segment        Besteht seitens des Kunden der Wunsch nach einer besonde-
  „Lokfahrt“ zur Verfügung stehen. Trassenanmeldungen mit          ren betrieblichen Behandlung im Störungsfall, so kann er im
  dem Zusatz „Z-Flex“ und „R-Flex“ können nicht unter              SGV zwischen den Charakteristika „Express“ oder „Schnell“
  Bezugnahme auf eine Rahmenvertragskapazität angemeldet           wählen. Diese Charakteristika stehen jedem SGV-Verkehr im
  werden.                                                          Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr außer den Segmenten
                                                                   „Sehr schwer“ und „Lokfahrt“ zur Verfügung.
  „Z-Flex“
  In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Z-Flex“ wird der           „Express“
  DB Netz AG eine zeitliche Flexibilität hinsichtlich der          In Marktsegmenten mit dem Zusatz „Express“ wird Zügen des
  Fahrplankonstruktion des Sollfahrplans im Sinne der Ziffer       SGV gemäß Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB)
  4.2.1.6 der SNB von +/– 120 Minuten in Bezug auf den             grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor
  Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt und jeden kundenbestellten       allen Zügen gewährt, mit Ausnahme von dringlichen Hilfs­zügen
  Haltezeitpunkt gewährt, d. h. insgesamt einen Konstruktions-     und Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“ sowie anderen
  spielraum von 240 Minuten.                                       Zügen des SGV mit dem Zusatz „Express“. Die Durchführung
                                                                   von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen
  „R-Flex“                                                         Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich
  In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „R-Flex“ wird der           nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB).
  DB Netz AG zusätzlich zur zeitlichen Flexibilität analog des
  Segments „Z-Flex“ eine räumliche Flexibilität in der Fahr­       „Schnell“
  plankonstruktion hinsichtlich sämtlicher möglicher Laufwege      In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Schnell“ wird Zügen
  bei Beibehaltung des Start- und Zielpunktes eingeräumt.          des SGV im Rahmen der Richtlinie 420.0201 (vgl. Anlage 2.4.2
  Räumlich bindend für die Trassenkonstruktion sind aus-           der SNB) grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durch­
  schließlich Start- und Zielpunkt.                                führung vor allen Zügen der Marktsegmente des SGV gewährt,
                                                                   mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen
  Enthält die Trassenanmeldung Verkehrshalte für die Trassen-      mit dem Zusatz „Express“ bzw. „Schnell“. Die Durchführung
  konstruktion, liegt keine räumliche Flexibilität vor.            von „Qualifizierten Schätzungen“ (QS) und „Konzeptionellen
                                                                   Schätzungen“ (KS) im Baubetriebsmanagement richtet sich
                                                                   nach Richtlinie 402.0305 (vgl. Anlage 2.4.2 der SNB).

12
Marktsegmente im SGV

Es gelten folgende Entgelthöhen:                                Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr (TraFöG)
                                                                Der Bund fördert seit 01.07.2018 den Schienengüterverkehr
Marktsegmente SGV              Entgelte SGV in Euro je Trkm     (SGV) über eine anteilige Finanzierung der Trassenentgelte.
Standard                                    2,98                Mit dieser Förderung soll ein Anreiz gegeben werden, den
                                                                bestehenden umwelt- und klimafreundlichen SGV zu sichern
Sehr schwer                                 4,22
                                                                und Güterverkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
Gefahrgut                                   3,63
                                                                Der Bund stellt hierfür jährlich 350 Mio. Euro zur Verfügung.
Gefahrgutgüternahverkehr                    2,00
                                                                Gefördert werden alle Schienengüterverkehre mit Ausnahme
Güternahverkehr                             1,78                von Baumaschinenfahrten, Messfahrten und Hilfszügen.
Lokfahrt                                    1,78                Die Förderbeträge pro Trassenkilometer werden von der
                                                                DB Netz AG für jede Netzfahrplanperiode auf Grundlage der
                                                                Bundesmittel, der genehmigten Trassenentgelte und der prog-
Das jeweilige Entgelt für die Zusätze „Z-Flex“ und „R-Flex“     nostizierten Betriebsleistung ermittelt und einheitlich und
liegt um 0,10 Euro je Trkm unter dem Trassenentgelt             diskriminierungsfrei auf alle Segmente des SGV angewandt.
für das entsprechende Marktsegment ohne Zusatz. Bei             Die Förderbeträge für das Fahrplanjahr 2020 werden auf
dem Zusatz „R-Flex“ werden darüber hinaus nur die Strecken­     www.dbnetze.com/trafoeg veröffentlicht.
kilometer des kürzesten Laufwegs für die vereinbarte Relation
als Trassenkilometer zugrunde gelegt.                           Die grundsätzliche Bewilligung der Förderung inklusive der
                                                                Prüfung, ob die förderrechtlichen Anforderungen erfüllt sind,
 Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Schnell“ liegt um        erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). Die DB Netz AG
0,50 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das               unterstützt den Bund bei der Umsetzung der Trassenpreis-
­entsprechende Marksegment ohne Zusatz.                         förderung im Güterverkehr (TraFöG). So wird die Förderung
                                                                von der DB Netz AG für die SGV-Zugangsberechtigten beim
Das jeweilige Entgelt für den Zusatz „Express“ liegt um         Bund beantragt und abgerufen. Die SGV-Zugangsberechtigten
2 Euro je Trkm über dem Trassenentgelt für das ent­             als Letztempfänger der Fördermaßnahme müssen lediglich
sprechende Marksegment ohne Zusatz.                             die DB Netz AG für die jeweilige Fahrplanperiode einmalig
                                                                mit der Beantragung und Verrechnung der Fördermittel
                                                                beauftragen. Das Beauftragungsschreiben finden Sie hier:
                                                                www.dbnetze.com/trafoeg

                                                                Alle detaillierten Informationen und Regelungen zur
                                                                Trassenpreisförderung (TraFöG) finden Sie in der Förder-
                                                                richtlinie (Anlage 6.8 der SNB 2020) sowie in Kapitel 6.8
                                                                der SNB 2020 (www.dbnetze.com/snb2020) und auf
                                                                www.dbnetze.com/trafoeg.

                                                                                                                            13
Weitere Elemente

     Weitere Elemente
 Neuverkehrsnachlass                                               Entgelt für Angebotserstellung
 Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre             Die Aufwendungen für die Bearbeitung von Anträgen auf
 gewährt die DB Netz AG allen ZB zeitlich begrenzte Nachlässe      Zuweisung von Zugtrassen sind im Trassenentgelt enthalten.
 in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Pro­-         Aus diesem Grund wird bei Nichtannahme einer angemel­
 zent auf das Trassenentgelt. Der Neuverkehrsnachlass wird         deten Zugtrasse ein Bearbeitungsentgelt für die Angebots­
 nicht auf die Lärmabhängige Entgeltkomponente angewandt.          erstellung erhoben. Diese Regelung findet keine Anwendung
                                                                   im Koordinierungsverfahren gemäß Ziffer 4.2.1.7.1 der
 Zur Erlangung des Nachlasses muss der ZB spätestens mit           SNB sowie bei berechtigten Beanstandungen des Zugangs-
 Anmeldung der Zugtrasse einen Antrag bei der DB Netz AG           berechtigten gemäß Ziffer 4.2.1.12.3 der SNB.
 für den Rabatt stellen. Damit es sich um einen Neuverkehr
 handelt, muss der ZB schriftlich darlegen, dass es sich           Das Entgelt für die Angebotserstellung errechnet sich aus den
 um einen im intermodalen Wettbewerb für die Schiene neu           Fahrplankosten im Rahmen der unmittelbar zugbedingten
 gewonnenen oder vollständig neuen Verkehr handelt,                Kosten, multipliziert mit den Trassenkilometern der kon­stru­
 der mit einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb           ierten Trassen, multipliziert mit der Anzahl der beantragten
 von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme verkehrt.                      Verkehrstage.

 Kein neuer Verkehrsdienst zur Erlangung eines Neuverkehrs-         Entgelt für Angebotserstellung =
 nachlasses liegt vor, wenn:                                        Fahrplankosten × Trkm × Anzahl der Verkehrstage
    der Laufweg verlagert wird;
  	eine Verlängerung bestehender Laufwege erfolgt, auf das        Die für das Entgelt für die Angebotserstellung zugrunde­
    Teilstück, das bereits vorher befahren wurde;                  liegenden Fahrplankosten je Marktsegment werden in der
    eine Verkürzung bestehender Laufwege erfolgt;                  Liste der Entgelte (Anlage 6.2 der SNB 2020) ausgewiesen.
  	ein Mengentausch zwischen Marktsegmenten im Schienen-          Das Entgelt für die Angebotserstellung beträgt maximal
    verkehr erfolgt;                                               498 Euro im SPFV, 521 Euro im SPNV und 499 Euro im SGV.
  	ein Mengentausch zwischen den Zugangsberechtigen
    (intramodale Gewinnung) erfolgt.                               LaTPS
                                                                   Die DB Netz AG hat zum Fahrplanwechsel am 09.12.2012
     Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten ab Betriebs­   ein lärmabhängiges Trassenpreissystem (LaTPS) für den
     aufnahme gewährt.                                             Schienengüterverkehr eingeführt und steht damit vollum­
                                                                   fänglich zur nachhaltigen Reduzierung von Schienenver-
                                                                   kehrslärm.

                                                                   Mit der Einführung des LaTPS will die DB Netz AG die Wirkung
                                                                   des an die Wagenhalter gerichteten Förderprogramms des
                                                                   BMVI unterstützen und einen ergänzenden finanziellen Anreiz
                                                                   zur Umrüstung und zum Einsatz leiser Güterwagen bieten.
                                                                   Ziel ist es, den Schienenverkehrslärm bis 2020 deutlich und
                                                                   dauerhaft zu reduzieren.

14
Weitere Elemente

Das LaTPS adressiert ausschließlich Eisenbahnverkehrs-       Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten
unternehmen und sieht ab Netzfahrplanwechsel 2019/2020       Die Besetzung der Stellwerke ist mit dem Trassenentgelt
einen Zuschlag in Höhe von 7,0 % auf das Trassenentgelt      ­abgegolten, wenn es sich um eine Bestellung im Rahmen des
für laute Güterzüge sowie einen laufleistungsabhängigen       Netzfahrplans handelt oder das Stellwerk im Gelegenheits­
Bonus in Höhe von 0,5 Cent pro Achskilometer für den          verkehr bereits besetzt ist. Ein zusätzliches Entgelt wird
Einsatz leiser umgerüsteter Wagen vor. Leise Güterzüge        erhoben, wenn die Besetzungen von Stellwerken im Gelegen-
zahlen keinen Zuschlag, wenn sie je Ver­kehrs­tag und         heitsverkehr zusätzlich erfolgen.
Zugnummer einen entsprechenden Nachweis – nach
Formatvorlage der DB Netz AG (Download-Version unter         Ein Anspruch auf die Leistung besteht nur, wenn mindestens
www.dbnetze.com/latps) – bis zum ersten Werktag des          2 Wochen vor der beabsichtigten Zugfahrt die Leistung durch
Folgemonats per Selbstdeklaration erbringen. Ein Zug gilt    den ZB angemeldet wird.
per Definition als leise, wenn er zu mindestens 90 % aus
leisen Güterwagen besteht.                                    Das Entgelt beträgt 30 Euro je Mitarbeiter und
                                                              ­angefangene 30 Minuten.
Die Einnahmen aus dem LaTPS werden ausschließlich zur
Finanzierung des Bonus verwendet. Die Voraussetzung zur      Je angefangene Schicht werden mindestens drei Besetzungs-
Erlangung des Bonus ist die mittels Umrüstung auf LL- oder   stunden gerechnet. Dies betrifft diejenigen Fälle, in denen
K-Sohle dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte nach der        eine außerplanmäßige Streckenöffnung nicht durch eine
„Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI)   arbeitsrechtlich zulässige Verlängerung einer bereits andauern-
Lärm“.                                                       den Schicht erzielt werden kann. Sofern mehrere Zugangs­
                                                             berechtigten eine Strecke zur gleichen Zeit außerhalb der
Die Laufzeit des LaTPS ist auf 8 Jahre begrenzt. Der Bonus   regulären Streckenöffnungszeiten nutzen, werden die zusätz­-
wird letztmals 2021 ausgezahlt für Sachverhalte, die in      lichen Entgelte für die Besetzung der Betriebsstellen auf die
der Fahrplanperiode 2019/2020 begründet wurden. Im           beteiligten Zugangsberechtigten gleichmäßig aufgeteilt.
Anschluss an die Förderlaufzeit des LaTPS wird das „Gesetz
zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärm-     Ist eine Verlängerung der Streckenöffnungszeit bei beste­
schutzgesetz)“ ab dem 13. Dezember 2020 Anwendung            henden Einzelnutzungsverträgen aufgrund einer Umleitung
finden. Durch das Gesetz wird die Einsatzmöglichkeit nicht   in Folge von Baumaßnahmen notwendig, wird für diese
umgerüsteter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz       Verlängerung kein gesondertes Entgelt erhoben. Ebenfalls
deutlich eingeschränkt werden.                               wird kein gesondertes Entgelt erhoben, wenn eine Fahrt
                                                             außerhalb der Streckenöffnungszeiten stattfindet und die
Weitere Informationen wie u.a. die Broschüre „Leise Güter­   DB Netz AG dies zu vertreten hat.
wagen – Fördersysteme zur Lärmminderung im Schienen­
güterverkehr“ der DB Netz AG finden Sie im Internet unter
www.dbnetze.com/latps.

                                                                                                                         15
Anreize und Maluszahlungen

     Anreize und Maluszahlungen
 Kompensation von Trassenmehrkosten wegen                          Summe der Zusatzverspätungen an den Messpunkten gemeint,
 baubedingter Umleitung im SGV im Netzfahrplan                     die einer Störung bzw. einem Ereignis zugeordnet werden.
 Im Netzfahrplan angemeldete Trassen des SGV (mit Ausnahme         Die Minderung erfolgt unabhängig davon, ob die DB Netz AG
 von Lokfahrten) werden unter folgenden Voraussetzungen in         diesen Mangel zu vertreten hat.
 Bezug auf die Berechnung des Trassenentgelts für die hiervon
 betroffenen Verkehrstage behandelt wie Trassen, die dem           Kodierungen der Verspätungsursachen
 Marktsegment „Räumliche Flexibilität“ („R-Flex“) zuge­-           a) Mängel bezüglich der Schienenwege:
 ordnet sind:                                                          VU 22 (Bauwerke)
  	Die Bestellung der Trasse erfolgte zum Netzfahrplan.               VU 23 (Fahrbahn)
  	Aufgrund einer Baumaßnahme, die in den Planungspara­-              VU 30 (Mängellangsamfahrstelle)
    metern (gemäß Richtlinie 402.0305) veröffentlicht und im           VU 31 (Bauarbeiten)
    Netzfahrplan berücksichtigt wurde, kann mindestens ein             VU 32 (Unregelmäßigkeiten bei Bauarbeiten)
    angemeldeter Laufwegpunkt (Betriebsstelle) im Einzel-              VU 83 (Schmierfilm)
    Infrastruktur­nutzungsvertrag nicht umgesetzt werden oder      b)	Mängel bezüglich der Steuerungs- und Sicherungs­systeme:
    es wurde aufgrund einer solchen Baumaßnahme im Vorfeld             VU 21 (Fernmeldeanlagen)
    der Netzfahrplanerstellung eine Anmeldung durch den ZB             VU 24 (Bahnübergangsicherungsanlagen)
    über einen Umleitungsweg zwischen ZB und DB Netz AG                VU 25 (Anlagen Leit- und Sicherungstechnik)
    vereinbart oder der ZB hat aufgrund einer Totalsperrung in     c)	Mängel bezüglich der streckenbezogenen Versorgung mit
    Folge einer solchen Baumaßnahme die Trasse über einen              Fahrstrom:
    Umleitungsweg angemeldet.                                          VU 20 (Oberleitungsanlagen)
                                                                   d)	Personalbedingte Mängel:
     Anreizsystem zur Minimierung von Störungen und                    VU 12 (Fehldisposition)
     Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienennetzes                VU 18 (Betriebliches Personal Netz)
     Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Broschüre ist das             VU 28 (Technisches Personal Netz)
     Anreizsystem für den Netzfahrplan 2020 in Überarbeitung.
     Den aktuellen Stand zum Anreizsystem finden Sie unter         Eine automatische Entgeltminderung erfolgt, wenn die
     www.dbnetze/anreizsystem.                                     Zusatzverspätungsminuten aufgrund einer Störung einen
                                                                   verkehrsartspezifischen Schwellwert überschreiten. Der
     Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand/           Schwellwert liegt in den Verkehrsarten Schienenpersonen-
     Minderung auf Verlangen                                       fern- und Schienenpersonennahverkehr sowie bei den
     Bei nicht vertragsgemäßem Zustand des Schienenweges, der      Marktsegmenten „Schnell“ und „Express“ der Verkehrsart
     zugehörigen Steuerungs- und Sicherungssysteme sowie der       Schienengüterverkehr bei 6 Minuten, bei allen anderen
     zugehörigen Anlagen zur streckenbezogenen Versorgung mit      Schienengüterverkehrsmarktsegmenten bei 31 Minuten.
     Fahrstrom, mindert die DB Netz AG das Trassenentgelt.
     Gemäß den SNB 2020 reduziert die DB Netz AG unauf­gefor-      Die nach den SNB 2020 gewährte automatische Entgeltminde-
     dert das geschuldete Nutzungsentgelt im Falle der nach­       rung beträgt
     folgend genannten Mängel, wenn diese dazu geführt haben,        im SPFV 3 Euro je Zusatzverspätungsminute
     dass aufgrund einer Störung Zusatzverspätungsminuten gemäß      im SPNV 2 Euro je Zusatzverspätungsminute
     des Richtlinienmoduls 420.9001 (Anlage 6.5.1 der SNB)           im SGV 1 Euro je Zusatzverspätungsminute
     mindestens in nachfolgend genannter Höhe kodiert wurden.      Der Minderungsbetrag wird bis zur vollen Höhe des jeweiligen
     Unter einer Störung im Sinne des Verfahrens ist hierbei die   Trassenentgelts gewährt.

16
Anreize und Maluszahlungen

Mängel, die nicht unter Ziffer 6.4.3.1 der SNB 2020 auf­          Entgeltregelung bei Schienenersatz- bzw. Busnotverkehr
geführt sind, können nach den allgemeinen zivilrechtlichen        Ist die Schieneninfrastruktur aufgrund geplanter Maßnahmen
Regeln geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für oben        (z. B. Baumaßnahmen), unvorhergesehener Störungen oder
genannte Mängel, sofern ein Mängelbegehren über den               aus Gründen, die das EVU fahrzeug- und/oder personal­
genannten Werten geltend gemacht wird.                            bedingt zu vertreten hat, für einen vorübergehenden Zeit­-
                                                                  raum nicht verfügbar, greifen die Regelungen zum Schienen­
Entgeltregelung bei Umleitung aufgrund von Baumaß­                ersatzverkehr (vgl. SNB 2020 Ziffer 3.5.6.1) bzw. Busnot­
nahmen nach Zustandekommen des Einzelnutzungs­                    verkehr (vgl. SNB 2020 Ziffer 3.5.6.2).
vertrags (ENV)
Ergibt sich für eine vertraglich vereinbarte Zugtrasse aufgrund   Ist aufgrund geplanter Maßnahmen die Einrichtung von
von Baumaßnahmen, die nicht im ENV für die betreffende            Schienenersatzverkehr (SEV) notwendig, so obliegt die Orga-
Zugtrasse berücksichtigt wurden, ein vom ENV abweichender         nisation des SEV dem jeweiligen EVU. Während der Dauer der
Laufweg (Umleitung), so wird nur das Trassen­entgelt für den      Maßnahme entfallen die Nutzungsentgelte für die Zugtrasse.
Laufweg in Rechnung gestellt, der dem ENV zugrunde liegt.         Die Kosten für den SEV werden vollständig vom ZB bzw. dem
Ergibt sich aufgrund der Umleitung ein geringeres Trassenent-     EVU getragen.
gelt, dann gilt dieses.
                                                                  Die Einrichtung und Organisation von Busnotverkehr (BNV)
Diese Regelung gilt nicht für Zugtrassen, bei denen dem ZB        obliegt dem jeweiligen EVU. Die Kosten des BNV werden
oder dem einbezogenen EVU zum Zeitpunkt der Annahme               von der Partei getragen, deren Verantwortungsbereich die
des Trassenangebots der veränderte Laufweg bereits bekannt        vorübergehende Nichtverfügbarkeit zuzurechnen ist.
war. In diesem Fall wird das Trassenentgelt für den tatsäch-
lich genutzten Laufweg berechnet.                                 Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit dem
                                                                  Verantwortungsbereich der DB Netz AG zuzurechnen, erfolgt
Für Zugtrassen, die aufgrund nicht im ENV enthaltener Bau­-       eine Übernahme der Kosten des BNV durch die DB Netz AG
maßnahmen zusätzlich notwendig werden, ist kein Trassen-          ausschließlich auf Basis marktüblicher Verrechnungssätze.
entgelt zu entrichten. Zu diesen Zugtrassen zählen u. a. ­        Des Weiteren verzichtet die DB Netz AG auf die Erhebung der
Zu- und Abführungsfahrten zu einem Schienenersatzverkehr,         Trassenentgelte für den Abschnitt, der nicht befahren werden
Drehfahrten aufgrund baubedingter Einschränkungen, Zu-            kann. Der Anspruch auf Entgeltminderung bei nicht vertrags­ge­
und Abführungsfahrten zu einer anderen als der gewöhn­            mäßem Zustand gem. Ziffer 6.4.3 der SNB ist ausge­schlossen.
lichen Abstell- oder Tankanlage, Zu- und Abführungsfahrten
von Triebfahrzeugen oder zusätzliche Verkehre aufgrund einer      Ist die Ursache der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit
Änderung der Zugcharakteristik (z. B. Ablasten aufgrund           dem Verantwortungsbereich des ZB oder des einbezogenen
geringerer Grenzlast einer Umleitungsstrecke).                    EVU zuzurechnen, hat dieses die Kosten des BNV zu tragen.

Das Formular zur Trassenanmeldung baubedingter zusätz­            Gleiches gilt für den Fall, dass die Ursache der Nichtverfüg-
licher Leistungen sowie einen Leitfaden zum Ausfüllen finden      barkeit weder dem Verantwortungsbereich der DB Netz AG
Sie unter www.dbnetze.com/formulare.                              noch dem eines ZB oder des einbezogenen EVU zugeordnet
                                                                  werden kann.

                                                                                                                                  17
Änderungen und Stornierung

     Änderungen und Stornierung
 Änderungen                                                        Änderungen der Verkehrsarten sind ausgeschlossen. Zudem
 Eine Änderung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur bis       ausgeschlossen ist die Änderung der gesamten Zugtrasse von
 zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Für jede Änderung wird        Last- auf Leerfahrten, d. h. zulässig ist die Änderung von Last-
 ein Änderungsentgelt in Abhängigkeit vom Fahrplankonstruk-        auf Leerfahrten nur für Teile einer Zugtrasse.
 tionsaufwand erhoben. Folgende Tatbestände stellen
 Änderungen dar, für die ein Änderungsentgelt erhoben wird:        Soweit ein Marktsegmentwechsel durch den ZB unter Beibe­-
  	Änderung der Geschwindigkeit ohne Änderung des                 haltung der Trasse möglich ist, d. h. keiner der vorgenannten
    Verkehrstages                                                  Änderungs­tatbestände vorliegt, erhebt die DB Netz AG für
  	Änderung der zeitlichen Lage ohne Änderung des                 diese Marktsegmentänderung kein gesondertes Änderungs-
    Verkehrstages                                                  entgelt.
  	Laufwegsänderung bei gleichem Start- und Zielpunkt
                                                                   Stornierungsregelungen
     Das Änderungsentgelt entspricht dem Anteil der Kosten, die    Mit den Stornierungsregelungen soll ein Anreiz für eine früh-
     unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs für die Bearbeitung      zeitige Stornierung von zugewiesener Kapazität und somit ein
     von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen anfallen            Anreiz für eine effiziente Nutzung der Schienenwegkapazität
     (Fahrplankosten).                                             erzielt werden.

     Das Änderungsentgelt errechnet sich aus den Fahrplankosten    Eine Stornierung nach Vertragsschluss durch den ZB ist nur
     im Netzfahrplan, multipliziert mit den von der Änderung       bis zur geplanten Abfahrtszeit möglich. Die Erhebung von
     betroffenen Trassenkilometern, multipliziert mit der Anzahl   Stornierungsentgelten ist abhängig vom Stornierungssach­
     der geänderten Verkehrstage linear bis zu einer Obergrenze    verhalt und vom Zeitpunkt der Stornierung.
     je Verkehrsart.
                                                                   Folgende Tatbestände stellen Stornierungen dar, für die ein
      Änderungsentgelt je Verkehrstag =                            Mindeststornierungsentgelt bzw. ein erhöhtes Stornierungs-
      Fahrplankosten × betroffene Trkm ≤ Obergrenze                entgelt erhoben wird:
                                                                      Änderung Start- und/oder Zielpunkt,
                                                                      Laufwegeinkürzungen,
     Verkehrsart         Obergrenze Änderungsentgelt in Euro        	Änderung der Geschwindigkeit, wenn durch die Änderung
                                                                      auch der Verkehrstag geändert wird,
     SPFV                               498                         	Änderung der zeitlichen Lage, wenn durch die Änderung
     SPNV                               521                           auch der Verkehrstag geändert wird,
                                                                    	Abbestellung einer Zugtrasse oder eines Teils einer Zugtrasse
     SGV                                499                           an einem oder an mehreren Verkehrstagen, und/oder
                                                                      Änderung des Verkehrstags
     Die für das Änderungsentgelt zugrundeliegenden Fahrplan-
     kosten je Marktsegment werden in der Liste der Entgelte
     (Anlage 6.2 der SNB 2020) ausgewiesen.

18
Änderungen und Stornierung

Mindeststornierungsentgelt                                      Der aufgrund der Stornierung ersparte Anteil der unmittel­
Für Stornierungen bis zum 31. Tag vor Abfahrt des Zuges         baren Kosten des Zugbetriebs wird bei der Ermittlung des
wird grundsätzlich ein Mindeststornierungsentgelt für den       erhöhten Stornierungsentgelts abgezogen. Hierfür werden
stornierten Verkehrstag in Abhängigkeit vom Fahrplankon­        vom Entgelt der stornierten Trasse die ersparten unmittel­
struktionsaufwand erhoben.                                      baren Kosten des Zugbetriebs für die Instandhaltung und
                                                                für die Abschreibungen abgezogen.
Das Mindeststornierungsentgelt entspricht dem Anteil der
Kosten, die unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs für die        Daraus ergibt sich die Berechnungsbasis für das Stornierungs-
Bearbeitung von Anträgen auf Zuweisung von Zugtrassen           entgelt. Für eine effiziente Nutzung der Schienenwegkapazi-
anfallen (Fahrplankosten).                                      tät werden auf die Berechnungsbasis folgende gestaffelte
                                                                Prozentsätze angewendet:
Das Mindeststornierungsentgelt errechnet sich aus den
Fahrplankosten im Netzfahrplan multipliziert mit den von
                                                                Zeitpunkt der                                    Prozentsatz von
der Änderung betroffenen Trassenkilometern multipliziert
                                                                Stornierung                                     Berechnungsbasis
mit der Anzahl der geänderten Verkehrstage linear bis zu
einer Obergrenze je Verkehrsart.                                30 Tage bis einschließlich 5 Tage vor Abfahrt        15 %

 Mindeststornierungsentgelt je Verkehrstag =                    4 Tage bis 24 Stunden vor Abfahrt                    30 %
 Fahrplankosten × betroffene Trkm ≤ Obergrenze                  Ab 24 Stunden vor Abfahrt bis Abfahrt                80 %

                                                                Die resultierenden Stornierungsentgelte je Trkm werden in
Verkehrsart     Obergrenze Mindeststornierungsentgelt in Euro   der Liste der Engelte (Anlage 6.2 der SNB 2020) je Marktseg-
                                                                ment ausgewiesen.
SPFV                                 498
SPNV                                 521                        Das erhöhte Stornierungsentgelt je Verkehrstag und je Markt-
SGV                                  499                        segment berechnet sich wie folgt:

                                                                 Erhöhtes Stornierungsentgelt je Verkehrstag =
Die für das Mindeststornierungsentgelt zugrundeliegenden         Trkm × maßgeblicher Stornierungsentgeltsatz
Fahrplankosten je Marktsegment werden in der Liste der
Entgelte (Anlage 6.2 der SNB 2020) ausgewiesen.                 Werden mehrere Verkehrstage durch den ZB storniert, wird
                                                                das jeweilige erhöhte Stornierungsentgelt je Verkehrstag
Erhöhtes Stornierungsentgelt                                    ermittelt und für die betroffenen Verkehrstage addiert. Wird
Für Stornierungen innerhalb von 30 Tagen vor Abfahrt des        eine Trasse an verschiedenen Verkehrstagen storniert und/
Zuges wird ein erhöhtes Stornierungsentgelt für jeden           oder geändert, werden das jeweilige erhöhte Stornierungs­ent­
stornierten Verkehrstag abgeleitet vom Entgelt der stornier-    gelt je Verkehrstag und das jeweilige Mindeststornierungs­
ten Trasse und dem Zeitpunkt der Stornierung erhoben.           entgelt je Verkehrstag addiert.
Bei Verkehrstagen, für die ein erhöhtes Stornierungsentgelt
erhoben wird, fällt kein Mindeststornierungsentgelt an.

                                                                                                                               19
Impressum                   Herausgeber                                      Bildnachweis:
                                                                  Titelseite: Deutsche Bahn AG/Holger Peters
                  DB Netz AG                    DB Netz AG        Seite 2: Deutsche Bahn AG/Frank Kniestedt
        Theodor-Heuss-Allee 7           Preise und Produkte            Seite 3: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
    D-60486 Frankfurt am Main   Mainzer Landstraße 201–203             Seite 4: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                 D-60326 Frankfurt am Main           Seite 5: Deutsche Bahn AG/Holger Peters
www.deutschebahn.com/fahrweg                                  Seite 6: Deutsche Bahn AG/Max Lautenschläger
                                   Änderungen vorbehalten.       Seite 7: Deutsche Bahn AG/Pablo Castagnola
                                Einzelangaben ohne Gewähr.             Seite 8: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                          Stand: März 2019             Seite 9: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                                     Seite 10: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                                     Seite 11: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                               Seite 12: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus
                                                                     Seite 13: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                              Seite 14: Deutsche Bahn AG/Volker Emersleben
                                                               Seite 15: Deutsche Bahn AG/Michael Neuhaus
                                                                     Seite 16: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                                 Seite 17: Deutsche Bahn AG/Martin Busbach
                                                                     Seite 18: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
                                                                     Seite 19: Deutsche Bahn AG/Uwe Miethe
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