LeserReisen silvester in berlin 28.12.2021 - 01.01.2022 Jahreswechsel in der Kunst- und Kulturmetropole - ZVW Shop

 
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                                              oder Telefon 07151 566-480

                                                             Reisepreis:
                                                          ab 1.799,- €
                                                             p. P. im DZ

silvester in berlin
28.12.2021. - 01.01.2022 · Jahreswechsel in der Kunst- und Kulturmetropole

   Ihr Reiseveranstalter

                                                           Ihr Reisevermittler
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Berlin · Jahreswechsel in der Kunst- und Kulturmetropole
„Berlin ist eine Reise Wert“ – ein Satz der heute mehr den je zählt. Erleben Sie den Jahreswechsel in
Berlin, in der Hauptstadt Deutschlands an der Spree. In einer Stadt, die nach der Wiedervereinigung
aus dem Schatten des „halben Daseins“ herausgetreten ist und mit Ostberlin zu einer aufstrebenden
Kultur- und Kunstmetropole zusammen gewachsen ist, wo das Leben rund um die Uhr pulsiert und
die sich den Platz als Hauptstadt ehrwürdig verdient hat. Lernen Sie Berlin kennen, mit seinen unter-
schiedlichen Vierteln, eine Stadt in der Geschichte so greifbar nah abzulesen ist, besichtigen Sie die
Bauwerke, die als trennend und wieder verbindend in die Geschichte eingegangen sind, wie das
Brandenburger Tor – Wahrzeichen der Stadt – den Reichstag und die Prachtboulevards Unter den
Linden und Kurfürstendamm. Erleben Sie die grossartige Architektur des 19. bis 21. Jahrhunderts auf
der Museumsinsel und dem Potsdamer Platz und entdecken Sie Schloss Sanssouci, wo Friedrich der
Große seine Muse fand.
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Reiseprogramm

1. Tag: Dienstag, 28.12.2021
Anreise – Stadtrundfahrt
Zugfahrt in der 1. Klasse von Waiblingen via Stuttgart nach
Berlin. Am Bahnhof werden Sie von Ihrer örtlichen Reise-
leitung in Empfang genommen, die Ihnen auf einer Stadtrund-
fahrt einen ersten Überblick über die drei Millionen Metropole
vermittelt. Ein gemeinsames Abendessen beschließt den Tag.

2. Tag: Mittwoch, 29.12.2021
Reichstag – Mauergedenkstätte Bernauer Strasse
mit Museum (inklusive) –
Friedrichstadtpalast (fakultativ)
Sie beginnen Ihren Tag mit einer Besichtigung des Reichstages,
Sitz des gesamtdeutschen Parlaments. In seiner mehr als 100-      derheit der Berliner-Mietshausarchitektur zu Beginn des
jährigen Geschichte erlebte das Gebäude viele Turbulenzen.        20. Jahrhunderts auf einer Führung durch die Hackeschen
Heute erstrahlt die alte Fassade vor einem hochmodernen Parla-    Höfe kennen. Der Abend steht Ihnen zur freien Verfügung.
mentsgebäude mit einer phantastischen Glaskuppel, vom
Architekt Sir Norman Forster entworfen, in neuem Glanz. Die       4. Tag: Freitag, 31.12.2021
spiralförmig, gegenläufigen Rampen in der Kuppel bieten Ihnen     Potsdam– Schloss Sanssouci – Holländisches Viertel
einen phantastischen Blick knapp über den Dächern von Berlin.
Nach diesem architektonischen Highlight setzen Sie Ihren Aus-     – Silvesterdinner
flug im Osten der Stadt fort. Nach einem gemeinsamen Mittag-      Ihr heutiger Ausflug bringt Sie nach Potsdam am Ufer der
essen besuchen Sie die Mauergedenkstätte Bernauer Strasse mit     Havel gelegen, dort wo die preussischen Könige und deut-
angrenzendem Besucherzentrum. Am Abend haben Sie die              schen Kaiser ihre Sommer verbrachten. In der weitläufigen
Möglichkeit sich von der Grand Show Arise im Friedrichstadt-      Parkanlage von Sanssouci mit 290 ha liegt u.a. Schloss Sans-
palast verzaubern zu lassen.                                      souci. Das Schloss war vor allem die Sommerresidenz von
                                                                  Friedrich dem Großen und ist mit seinen vorgelagerten Wein-
3. Tag: Donnerstag, 30.12.2021                                    bergterrassen der älteste Teil der Anlage. Betreten Sie das
Museumsinsel – Hackesche Höfe                                     Schloss Friedrich II., den langgestreckten, eingeschossigen
Heute führt Sie Ihr Spaziergang auf die Museumsinsel, eines       Rokokobau, der als Meisterwerk des friderizianischen Rokoko
der bedeutendsten Kunstareale der Welt, die mit fünf der          gilt. Den Mittelpunkt bildet der Marmorsaal an den sich im
wichtigsten Museen Berlins seit 1999 zum Weltkulturerbe der       Westflügel die Gästezimmer und im Ostflügel die Privatgemä-
UNESCO zählt. Bestaunen Sie im älteste Architekturmuseum          cher des Preussenkönigs anschließen. Friedrich der II. war es,
der Welt, dem Pergamonmuseum, den Pergamonaltar, treten           der die Knollenart der Kartoffel nach Preussen eingeführt hat,
Sie durch das Ischtar Tor, reich mit Tierverzierung aus Glasur-   warum noch heute auf seinem Grab neben dem Ostflügel
ziegel bestückt, auf die Prozessionsstraße von Babylon, die       einige Kartoffeln liegen. Der letzte und imposanteste Schloss-
vermutlich zum Heiligtum, dem „Turm von Babel“, führte.           bau, 1763 – 1769, war das Neue Palais, das Friedrich II. „als
Im Neuen Museum, dank mühevoller Restaurierungsarbeiten           Zeichen für die ungebrochene Macht Preussens“ nach dem
nach Plänen des britischen Architekten David Chipperfield,        Siebenjährigen Krieg in der großangelegten Parkanlage er-
können Sie u.a. im ägyptischen Museum die Büste der weltbe-       richten ließ. Nach einer Mittagspause steht ein kleiner Rund-
rühmten Nofrete in beachtenswertem Ambiente betrachten.           gang durch die barocke Altstadt und das holländische Viertel
Nach einem gemeinsamen Mittagessen lernen Sie die Beson-          auf dem Programm. Bummeln Sie durch die vier Karrees mit
                                                                  Backsteinhäusern im holländischen Stil, die zwischen 1734
                                                                  und 1742 als Unterkunft für die holländischen Handwerker
                                                                  des Königs Friedrich Wilhelm I. errichtet wurden. Diese kleine
                                                                  Siedlung ist ein gebautes Zeichen preussischer Toleranzpoli-
                                                                  tik. Ein gemeinsames Silvester-Dinner im Hotel verkürzt die
                                                                  letzten Stunden des alten Jahres, bevor Sie auf ein gesundes,
                                                                  glückliches und erfolgreiches Jahr 2022 anstoßen.

                                                                  5. Tag: 01.01.2022
                                                                  Rückreise
                                                                  Bis zum Transfer zum Bahnhof bleit Ihnen Zeit zur freien Ver-
                                                                  fügung. Rückfahrt per Zug in der 1. Klasse nach Waiblingen
                                                                  via Stuttgart.
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Eingeschlossene Leistungen
 Hin-
    und Rückfahrt per Zug nach/von Berlin
 in der 1. Klasse
 Transfer: Bahnhof–Hotel–Bahnhof


 4 x Übernachtung im The Westin Grand Hotel


 4 x Frühstücksbuffet


 2 x Mittagessen


 1 x Abendessen


 Silvesterdinner, inkl. Getränke


 Geführte Stadtrundfahrt


 Besichtigungen lt. Programm					 Alles auf einen Blick

 • Reichstagkuppel						                                                    Silvester in berlin
 • Mauergedenkstätte
 • Museumsinsel
 • Hackesche Höfe						                                5 Tage Bahnreise
 • Potsdam							                                      Reisepreis:      ab € 1.799,- p. P. im DZ
 • Schloss Sanssouci                                   Reisetermin:     28.12.2021 - 01.01.2022
 Ausflüge und Besichtigungen inkl. der Eintrittsgelder

                                                       Reisedauer:      5 Tage
�Ortstaxe                                                          Einzelzimmer-Zuschlag: € 350,-
 Deutschsprachige
                 Reiseleitung vor Ort                            Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen, max. 25 Personen
 Ausführliche Reiseunterlagen

                                                                   Reiseveranstalter
                                                                   hwtours sagl
Nicht eingeschlossene Leistungen
                                                                   Via San Carlo 7A
 Getränke
        / Trinkgelder / Persönliche Ausgaben                     CH-6600 Muralto-Locarno
 Zuschlag bei nicht erreichen der Mindestteil-
                                                                 Tel. + 41 917353090
 nehmerzahl, Kleingruppe 12 - 19 Personen: 			                     hw@hwtours.com · www.hwtours.com
 € 110.– p. Person
                                                                   Prospekt & Beratung Zeitungsverlag Waiblingen
                                                                   zvw-shop.de/reisen
Zusätzlich buchbar:                                                oder leserreisen@zvw.de
�Doppelzimmer       zur Alleinbenutzung, Zuschlag: € 350.–         Telefon 07151 566-480
�Karten     Friedrichstadtpalast, inkl. Vorverkaufsgebühr und 		   Telefax 07151 566-403
     Transfer zur Aufführung: PK 1: € 128.– pro Person
                                                                   Allgemeiner Hinweis:
			                             PK 2: € 118.– po Person            Programm-, Hoteländerungen vorbehalten.
			                             PK 3: € 104.– pro Person           Es gelten die AGB des Reiseveranstalters, der Zeitungsverlag
                                                                   Waiblingen ist lediglich der Vermittler der Reise.
�Reiserücktrittskostenversicherung      (RRV) kann beim
     Veranstalter gebucht werden.
                                                                   Bildnachweise: shutterstock.com

                                                                   Ihr Reiseveranstalter             Ihr Reisevermittler
Ihr Hotel
The Westin Grand Berlin Hotel
Friedrichstraße 158-164
10117 Berlin
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                                                                                                       Reisepreis:
silvester in berlin                                  28.12.2021 – 01.01.2022                       ab 1.799,- €
                                                                                                     p. P. im DZ
· Jahreswechsel in der Kunst- und Kulturmetropole

Anmeldung von_________Personen für die Silvester Berlin-Leserreise, vermittelt durch den
Zeitungsverlag Waiblingen.

Name:            _________________________________         Name:            _________________________________
Vorname:         _________________________________         Vorname:         _________________________________
Geburtsdatum: ________________________________             Geburtsdatum: ________________________________
Straße / Nr.: ___________________________________          Straße / Nr.: ___________________________________
PLZ / Ort:       _________________________________         PLZ / Ort:       _________________________________
Telefon:         _________________________________         Telefon:         _________________________________
E-Mail:          _________________________________         E-Mail:          _________________________________

Ja, ich /wir buche/n                                       Karten Friedrichstadtpalast*, Kategorie
                                                           *inkl. Vorverkaufsgebühr und Transfer zur Aufführung
❏ Reisepreis im Doppelzimmer: € 1.799,– p. Person
                                                           ❏ PK 1: € 128.– pro Person     ❏ PK 3: € 104.– pro Person
❏ Einzelzimmer-Zuschlag: € 350,–
                                                           ❏ PK 2: € 118.– po Person

Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl (20 Personen) nehme(n) ich/wir auch an der Reise teil.
Kleingruppen-Zuschlag (Kleingruppe 12 - 19 Personen): € 110.– pro Person    ❏ Ja ❏ Nein

Eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) kann bei Buchung beim Veranstalter gebucht werden.

Veranstalter dieser Reise ist hwtours, Via San Carlo 7a, CH- 6600 Muralto-Locarno. Der Umfang der vertragli-
chen Leistungen ergibt sich aus dieser Reiseanmeldung und der Beschreibung der Reiseausschreibung. Die vor-
stehenden Daten werden vom Zeitungsverlag Waiblingen (dem Vermittler) und hwtours zur Reiseabwicklung
und zur Kundenbetreuung gespeichert. Für die Reise gelten die Reisebedingungen von hwtours sagl
(www.hwtours.com), der Zeitungsverlag Waiblingen ist lediglich der Vermittler der Reise.
Die Reise ist mit dieser Anmeldung und der Anzahlung fest reserviert. Reisedetails und die Zahlungsmodalitäten
erhalten Sie direkt vom Reiseveranstalter hwtours.

Datum, Unterschrift:      __________________________       Datum, Unterschrift:        __________________________

Ich bin mit den AGB des Reiseveranstalters hwtours einverstanden.

Datum, Unterschrift:      __________________________       Datum, Unterschrift:        __________________________
Anmeldung schriftlich einsenden an den Vermittler:

Zeitungsverlag Waiblingen
Leserreisen
Albrecht-Villinger-Strasse 10
71332 Waiblingen
oder leserreisen@zvw.de oder
Fax: 07151 566-403
Reisveranstalter:
                              hwtours sagl
                              Via San Carlo 7A
                              CH- 6600 Muralto-Locarno (Schweiz)

                              Telefon: 0041 91 7353 090       e-mail: hw@hwtours.com    internet: www.hwtours.com

                                      FORMBLATT
              ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE
                     NACH § 651A DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHS

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der
Richtlinie- (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

hwtours sagl. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt hwtours sagl. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen
und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbe-förderung im Fall seiner
Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des
  Pauschalreisevertrags.

– Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
  Reiseleistungen.

– Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
  Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

– Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter
  zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

– Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich
  erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor
  Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende
  vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der
  Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

– Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle
  Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises
  erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn
  der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine
  Entschädigung.

– Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
  Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits
  probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

– Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und
  vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

– Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
  durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.
  Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutsch
  land heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erheb
  liche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es
  versäumt, Abhilfe zu schaffen.

                                                        1/2
2/2

– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder
  nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

– Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

– Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden
  Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermitt-
  lers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rück-
  beförderung der Reisenden gewährleistet. hwtours sagl. hat eine Insolvenzabsicherung mit Swiss Travel Security
  abgeschlossen (www.star.ch).

– Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde –
  Swiss Travel Security, Zürichstrasse 49, CH- 8903 Birmensdorf, Telefon 0041 - 44 439 6060 – kontaktieren,
  wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von hwtours sagl. verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

						Stand: 01.07.2018
08          hwtours                                 Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                 sentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,         c1) Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsge-
                                                                unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die     sellschaften (Charter), mit Linienfluggesellschaften,
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde            Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise         Schiffsreisen, Busreisen und andreren Reisearten
dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisever-               zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage          bis 40. Tag vor Reiseantritt 30%,
trages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots                ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden          ab 39. bis 12. Tag vor Reiseantritt 65%,
sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden                 aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese            ab 11. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90%,
Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige          Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseve-           am Reisetag 95 % des Reisepreises.
Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.                       ranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder       d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,
b) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträ-          die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu           dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass die-
ger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom             machen.                                                    sem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen                                                                     Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte
zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen               4. Preisanpassung                                          Pauschale.
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reise-                                                                          e) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der
vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten             Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reise-       vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Ent-
Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder              vertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der       schädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter
im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.                   Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte          nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen
c) Orts-, Hotelprospekte und Internet Ausschreibun-             Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder          als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
gen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben              einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden     In diesem Fall ist der Reisevera.nstalter verpflichtet,
werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen               Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.             die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch      a) Erhöhen sich die bei Abschluß des Reisevertrages        der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, an-
ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum                bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die           derweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret
Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt               Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den        zu beziffern und zu belegen.
der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht             Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berech-          f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäss § 651 b
wurden.                                                         nung erhöhen:                                              BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die
d) Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch,         a1) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung         vorstehenden Bedingungen unberührt.
per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Inter-         kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhö-
net) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt           hungsbetrag verlangen.                                     6. Umbuchungen
der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unver-            a2) In anderen Fällen werden die vom Beförderungs-
züglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestä-            unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,            a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss
tigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des            zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der         auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Buchungsauftrags dar.                                           Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.   Reiseziels, des Ortes des
e) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von           Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den             Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für          Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden       (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des
seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflich-           verlangen.                                                 Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,
tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung               b) Werden die bei Abschluß des Reisevertrages beste-       kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachste-
übernommen hat.                                                 henden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren           henden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden
f ) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annah-                 gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der        erheben.
meerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie                Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag        a1) bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrs-
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich            heraufgesetzt werden.                                      gesellschaften (Charter), mit Linienfluggesellschaften,
nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem             c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach                Schiffsreisen, Busreisen und anderen Reisearten
Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln.          Abschluß des Reisevertrages kann der Reisepreis in            bis 31 Tage vor Reiseantritt 200.- €
Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch        dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise              ab 30. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%,
den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn               dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.              ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%,
erfolgt.                                                        d) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen            ab 9. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises
g) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reise-            Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin            b) Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf
veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein           mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führen-      der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er             den Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetre-       überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise-
für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Ver-             ten und bei Vertragsschluß für den Reiseveranstalter       vertrag gemäß Ziffer 5b) bis 5e) zu den Bedingungen
trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots              nicht vorhersehbar waren.                                  und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer-
zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist            e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei-         den. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückli-             sepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden          geringfügige Kosten verursachen.
che Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.              unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem
                                                                20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhö-    7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
2. Bezahlung                                                    hungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt
                                                                ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten            Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm
a) Der Reiseveranstalter ist Mitglied bei Swiss Travel          oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-        ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch
Security (www.star.ch/de/reisegarantie/swiss-travel-security-   gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter         aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
sts.html) und garantiert die Sicherstellung im Zusam-           in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für      vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
menhang mit der Buchung einbezahlter Beträge des                den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der           Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstat-
Kunden.                                                         Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mit-       tung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich
b) Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung               teilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung      um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die
der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10% des              diesem gegenüber geltend zu machen.                        Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt,
Reisepreises, zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird                                                                     wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die          5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/             handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund               Stornokosten                                            behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
abgesagt werden kann.
c) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die                 a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der        8. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah-            Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem           Mindestteilnehmerzahl
lungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berech-         Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend
tigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag            angegebenen Anschrift zu erklären. Es ist erforderlich,    Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten              dass der Kunde den Rücktritt schriftlich erklärt.          der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag
gemäß Ziffer 5b) Satz 2 bis 5e) zu belasten.                    b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er    zurücktreten, wenn er
                                                                die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter      a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindest-
3. Leistungsänderungen                                          den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann          teilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu
                                                                der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von      welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
a) Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von                  ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor-     dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach            liegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum      sein muss, angegeben hat und
Vertragsabschluss                                               Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine          b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl
notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht                Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen            und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           Reisepreis verlangen.                                      auf die entsprechenden Angaben in der Reiseaus-
gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind           c) Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungs-        schreibung verweist.
und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträch-             anspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksich-      Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem
tigen.                                                          tigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts             vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu
b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un-              zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem          erklären.
berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln           prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert        Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
behaftet sind.                                                  und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhn-           sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden           lich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche         werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich
über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich               anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen              von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informie-               berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeit-      Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
ren.                                                            punkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden        erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlun-
d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer we-                 wie folgt berechnet:                                       gen unverzüglich zurück.

                                                                                     1/2
Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                        hwtours                       09
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen                 bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und          schaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseve-
                                                             unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als         ranstalter den Kunden über den Wechsel informieren.
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne             Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden,        Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde              dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil        einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch
ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters            der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.           wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße           Der Reiseveranstalter haftet jedoch                        Die »Black List« ist auf folgender Internetseite
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung         b1) für Leistungen, welche die Beförderung des             abrufbar: »http://air-ban.europa.eu«
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reise-         Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Rei-         Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeför-         15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten          derungen während der Reise und die Unterbringung
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen             während der Reise beinhalten,                              a) Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige
lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung            b2) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden         eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,           die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga-       dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutge-       nisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich       von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
brachten Beträge.                                            geworden ist.                                              Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
                                                                                                                        vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden                       12. Geltendmachung von Ansprüchen:                         Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei
                                                                 Adressat, Frist, Verjährung                            wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten
a) Mängelanzeige                                                                                                        in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann         a) Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGG hat der            (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber        Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats           vorliegen.
verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetrete-        nach dem vertraglich                                       b) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
nen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt          vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise            Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumen-
er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reise-          geltend zu machen.                                         te, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhal-
preises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die        b) Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des          ten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen          vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag       aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
Gründen unzumutbar ist.                                      der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort        z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu sei-
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige un-       staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen      nen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter
verzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis       Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages      nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht          der nächste Werktag.                                       c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige
vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reisever-            c) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen-         Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
anstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über         über dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/          jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde
die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseve-        vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen.                 ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
ranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschrei-         d) Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende An-       dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft
bung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen,             sprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschul-         verletzt hat.
unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe   den an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht     e) Diese Frist aus 12a) gilt auch für die Anmeldung von    16. Gerichtsstand
befugt, Ansprüche anzuerkennen.                              Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim
b) Fristsetzung vor Kündigung                                Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäss Ziffer            Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reise-           10c), wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c           Sitz verklagen.
mangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach §           Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht        Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden
615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter          werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäck-           ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen,             beschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatz-       gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reise-
hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene          anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen            vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann      nach Aushändigung geltend zu machen.                       öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind,
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reise-                                                                       die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige         13. Verjährung                                             im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder ge-
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem                                                                       wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden           a) Ansprüche des Kunden/Reisenden nach §§ 651c             nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des
gerechtfertigt wird.                                         bis f BGG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers       Reiseveranstalters vereinbart
c) Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung                   oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugrei-           fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters      17. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
sen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich         oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-
an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der       gehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren         Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetz-
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flugge-             in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den       liche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
sellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,            Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen      »§ 651j:
wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist.         oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reise-        1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen             veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder      voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach              Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.         gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust,      b) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGG       Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisege-           verjähren in einem Jahr.                                   allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
päck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des      c) Die Verjährung nach Ziffer 13a) und 13b) beginnt mit    2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden
Veranstalters anzuzeigen.                                    dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes          die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2,
d) Reiseunterlagen                                           folgt.                                                     Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren,          d) Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden                  Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte
wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B.            und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den           zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem
Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom         Anspruch oder die den Anspruch begründenden Um-            Reisenden zur Last.«
Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.                 stände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/
                                                             Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung        18. Reiseveranstalter
11. Beschränkung der Haftung                                 der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
                                                             frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung           hwtours sagl
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für       ein.                                                       Via San Carlo 7A CH- 6600 Muralto / Locarno
Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des                                                                   Telefon: 0041 (0)91 73 53 090
Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den         14. Informationspflichten über die Identität des           Fax: 0041 (0) 91 73 53 099 email: info@hwtours.com
dreifachen Reisepreis beschränkt,                                ausführenden Luftfahrtunternehmens
a1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätz-
lich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder            Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen
a2) soweit der Reiseveranstalter für einen dem               über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh-
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines            mens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.      über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im            sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbrin-
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montre-                genden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung
aler Übereinkommen bleiben von der Beschränkung              zu informieren.
unberührt.                                                   Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesell-
b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstö-      schaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter
rungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen-               verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich       Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den
vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,      Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Rei-
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun-          severanstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und               durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei-       Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesell-

                                                             Stand: Mai 2021      * Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Alle Preise inkl. MwSt.
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