Tagesordnung: Stadtgemeinde Tulln
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83/V/2017 Stadtamt Tulln Tulln, 6. Dezember 2017 PROTOKOLL über die am Mittwoch, dem 6. Dezember 2017, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattgefundene Sitzung des Gemeinderates. Tagesordnung: Siehe Beilage Anwesend: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk Vzbgm. KommR Harald Schinnerl STR Wolfgang Mayrhofer STR Elfriede Pfeiffer STR Mag. Johannes Sykora STR Dr. Harald Wimmer STR Hubert Herzog STR Ludwig Buchinger STR Mag. Rainer Patzl GR Johannes Blauensteiner GR Johannes Boyer GR Annemarie Eißert GR Mag. Franz Hebenstreit GR Dir. Peter Höckner GR Eva Koloseus GR Peter Liebhart GR Marina Manduric GR Paula Maringer GR Karl Mayr GR Ernst Pegler GR Susanne Stöhr-Eißert GR Ing. Walter Slama GR Ing. Norbert Drapela GR Sabrina Felber GR Kurt Felber GR Gerlinde Sieberer GR Leopold Handelberger GR Ing. Michael Hanzl GR Cornelia Kern-Labermeyer GR Jürgen Schneider GR Snezana Simek GR Erich Stoiber GR Kerstin Stoiber GR Ing. Herbert Schmied Vorsitzender: Bgm. Mag. Peter Eisenschenk Schriftführer: StADir. DI Dr. Viktor Geyrhofer, StADir.-Stv. Mag. Christian Resch Entschuldigt: STR ÖkR Johann Mayerhofer, GR Gustav Rödl, GR Marecsek
84/V/2017 Beglaubiger: GR Peter Liebhart, GR Gerlinde Sieberer, STR Ludwig Buchinger, STR Mag. Rainer Patzl, GR Erich Stoiber A) ÖFFENTLICHE SITZUNG Bgm Mag. Peter Eisenschenk eröffnet um 19.03 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt nach Be- grüßung der Anwesenden die Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung setzt der Vorsitzende die Tagesordnungspunkte 17) Übereinkommen über die Modernisierung und Neugestaltung des Bahnhofes Tulln an der Donau, 18) Bike & Rideanlage Tulln (Gunthergasse) – Vertrag über die Realisierung, den Betrieb, die Betreuung und die Instandhaltung und 19) Park & Ride Vertrag – 4. Zusatzvereinbarung von der Tagesordnung ab. GR Dir. Peter Höckner stellt gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung den Antrag, folgende Punkte zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen: 51) Grundverpachtung Erholungsgebiet "Linkes Donauufer" 52) Planer Auftragsvergabe für Sanierung Kanal, Wasser und Straßenbau Die Punkte werden einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen. Tagesordnungspunkt 51) wird im Anschluss an Punkt 34) behandelt. STR Dr. Harald Wimmer stellt gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung den Antrag, folgenden Punkt zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen: 53) Mehr Plätze für die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule 1 In der Volksschule I gibt es eine Übernachfrage nach Plätzen für die Nachmittagsbetreuung, die im Moment nur schwer abgedeckt werden kann. So müssen Kinder abgewiesen werden oder es wird der Betreuungsplatz gekündigt, wenn die Voraussetzungen (Fehlender Einkommensnach- weis, d.h. zumindest 1 Elternteil ist zu Hause) für einen Betreuungsplatz nicht mehr gegeben sind z.B. ein Mutterschutz vor der Geburt eines Kindes oder Karenz. Beide Situationen sind für die betroffenen Eltern nicht gerade einfach zu lösen, da nicht immer Angehörige oder Verwand- te zur Stelle sind, die die Kinderbetreuung übernehmen können. Die SPÖ Fraktion stellt daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge genehmigen: Der Bürgermeister möge folgende Maßnahmen vorsehen, um den akuten Mehrbedarf an freien Plätzen in der Nachmittagsbetreuung (insbesondere in der Volksschule 1) abzudecken: 1. Prüfung der Einrichtung einer zusätzlichen 6. Gruppe für die Nachmittagsbetreuung in der VS 1 ab dem Schuljahr 2018/19 2. Es soll auch jenen Eltern, deren Kinder bereits einen Betreuungsplatz hatten, sich aber gerade in Mutterschutz, Karenz oder sonstigen familiären Sondersituationen befinden, weiterhin ein Hortplatz für ihre Kinder zur Verfügung gestellt werden und dafür jene Tage von der zuständigen Fachabteilung angeboten werden, an denen aufgrund der Anmel- dungen die Plätze noch nicht vollständig belegt sind. Begründung: Dies hilft den Kindern ihre ersten sozialen Kontakte zu anderen Kindern zu knüp- fen, hilft beim Lernen in der Schule und ermöglicht den Eltern leichter ihren Beruf nachgehen zu können. Tulln ist eine pulsierende Stadt mit einem großen Zuzug von jungen Menschen und Familien aus dem Umland. Daher ist es unsere politische Aufgabe die Infrastruktur für die Kin- der-/ Nachmittagsbetreuung den aktuellen Bedürfnissen unserer Zeit entsprechend anzupas- sen.
85/V/2017 Dringlichkeit ist gegeben, da die Nachfrage nach Hortplätzen vorhanden ist! Der Punkt wird einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen. Bgm Mag. Peter Eisenschenk unterbricht die Sitzung um 19.07 Uhr, um den anwesenden Bür- gern die Möglichkeit zu geben, an die Mitglieder des Gemeinderates Fragen zu stellen. Es werden keine Fragen gestellt. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19.08 Uhr fortgesetzt. 1) Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Protokoll vom 4. Oktober 2017 keine Einwendungen eingebracht wurden und das Protokoll daher als genehmigt gilt. 2) Anfragebeantwortung Bgm Mag. Eisenschenk beantwortet die Anfrage der Grünen aus der GR-Sitzung vom 4.10.2017 zur Wählerevidenz bezüglich der NebenwohnsitzerInnen. Zu Wort meldeten sich: STR Mag. Patzl, STR Buchinger Erledigung: 3) Neujahrstreffen 2018 Der Gemeinderat beschließt mit 7 Gegenstimmen (TOP, FPÖ), das Neujahrstreffen am Freitag, den 12. Jänner 2018 im Atrium des Minoritenklosters abzuhalten. Die Gesamtkosten der Veran- staltung betragen ca. € 14.000,-. Zu Wort meldeten sich: STR Buchinger, GR Ing. Hanzl, GR Stoiber, GR Dir. Höckner, GR Ing. Schmied Erledigung: 4) Zukunftsforum 2018 Der Gemeinderat beschließt mit 7 Stimmenthaltungen (TOP, FPÖ) die Durchführung des 7. Tullner Zukunftsforum am 19.01. und 20.01.2018 im Atrium des Rathauses. Den Ausgaben von insgesamt € 54.700,- (Honorare, Werbemaßnahmen, Drucksorten) stehen Einnahmen von insgesamt € 40.000,- (Sponsoren, Eintrittskartenverkäufe) gegenüber. Der verbleibende Kostenaufwand beträgt daher insgesamt € 14.700,- Bedeckung ist gegeben unter 2017:1/2895; 2018: 1/2895; 2/2895 Erledigung:
86/V/2017 5) Gartensommer 2018 – Ausstellung #TullnART – Garten der Künst- ler“ Der Gemeinderat beschließt mit 7 Stimmenthaltungen (TOP, FPÖ): Konzeption und Durchführung der von Mai bis September im Rahmen des Gartensommer NÖ Spezials 2018 stattfindenden Ausstellung „#TullnART – Garten der Künstler“ inklusive Zukunfts- labor im Minoritenkloster. Der Gesamtkostenaufwand beläuft sich - inklusive Honorare für KünstlerInnen und Kurator, der Ausstellungsinfrastruktur, der Versicherung der Kunstobjekte sowie das Ausstellungspersonal und Bauhof-Eigenleistungen - auf ca. € 230.000,- exkl. MWSt. Dem stehen Einnahmen in der Höhe von rund € 125.000,- exkl. MWSt. gegenüber. Diese bestehen im Wesentlichen aus ecoplus- und LEADER-Förderungen sowie den Erlösen aus Eintritten, Souvernirverkäufe und Stadtführungen. Bedeckung: 5/3250 Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15. März 2017 wurde die Durchführung des Gartensommers 2018 mit Gesamtausgaben der Stadtgemeinde von € 808.000,- genehmigt. Aufgrund der Nichtumsetzung von budgetierten Maßnahmen wie Public Art/Lederergasse oder der Bürgerkreativ-Workshop unter HHst 5/8462, die nicht im ursprünglichen Investitionsplan enthalten waren, da diesbezüglich keine Projektförderung vorgesehen ist, möge im Sinne einer gesamten Darstellung der Gesamtrahmen des Projektes Gartensommer 2018 auf insgesamt € 906.000.- berichtigt werden. Das Gesamtbudget für das Projekt bleibt damit aber unverändert. Die Ausschöpfungsquote bezieht sich somit nun auf diesen Betrag. Die Ausschöpfungsquote: Bisher beschlossen: € 59.735,- (lt. STR-Beschluss vom 8. März 2017) € 39.055,- (lt. STR-Beschluss vom 10. Mai 2017) € 23.190,- (lt. STR-Beschluss vom 28. Juni 2017) € 48.000,- (lt. GR-Beschluss vom 4. Juli 2017 € 22.920,- (lt. STR-Beschluss vom 23. August 2017) € 280.000,- (lt. GR-Empfehlung vom 4. Oktober 2017) € 235.600,- (lt. GR-Beschluss vom 6. Dezember 2017) Gesamt bisher: € 708.500,- (Ausschöpfungsgrad des GaSo-Budgets: 78,20%) Erledigung: 6) Voranschlag 2018 Der Gemeinderat beschließt mit 8 Gegenstimmen (TOP, FPÖ, NEOS) und 2 Stimmenthaltun- gen (Grüne), vorliegenden Voranschlag für das Haushaltsjahr 2018 und den mittelfristigen Fi- nanzplan für die Jahre 2019 bis 2022 im Sinne der Bestimmungen der §§ 72 und 73 der NÖ GO 1973 genehmigen: Der vorliegende Voranschlagsentwurf für das Jahr 2018 sieht vor im 1. Ordentlichen Haushalt an Einnahmen und Ausgaben € 45.843.900,00 2. Außerordentlichen Haushalt an Einnahmen und Ausgaben € 13.745.200,00 ergibt einen Gesamtvoranschlag für 2018 € 59.589.100,00 Gleichzeitig möge der vorliegende Haushaltsbeschluss, der Dienstpostenplan sowie die Dienst- vorschrift betreffend die allgemeinen Vollzugsbestimmungen des Voranschlages 2018 geneh- migt werden. Der Gemeinderat möge überplanmäßige Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen als geneh- migt erklären, sofern eine entsprechende Bedeckung innerhalb des betreffenden Unterabschnit-
87/V/2017 tes bzw. Abschnittes gegeben ist und ein sachlicher und verwaltungsmäßiger Zusammenhang gem. § 72 Abs. 8 NÖ GO besteht. Die öffentliche Kundmachung über den Entwurf des Voranschlags 2018 mit mittelfristigem Fi- nanzplan erfolgte in der Zeit von 22. November 2017 bis 06. Dezember 2017 durch Anschlag an der Amtstafel. Zu Wort meldeten sich: Vzbgm Schinnerl, GR Ing. Hanzl, GR Ing.Schmied, GR Stoiber, STR Mag. Patzl, STR Dr. Wimmer, GR Dir. Höckner, STR Buchinger, Bgm Mag. Eisenschenk Erledigung: 7) Kassenprüfung durch Amt der NÖ Landesregierung - Bericht Das Ergebnis der am 22. Juni 2017 durchgeführten Kassenprüfung wird dem Gemeinderat gem. § 89 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) vorgelegt und vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Zu Wort meldeten sich: Vzbgm Schinnerl, GR Ing. Schmied, Bgm Mag. Eisenschenk Erledigung: Während der Behandlung der Tagesordnungspunkte 8) und 9) verlässt STR Mag. Sykora den Sitzungssaal. 8) Änderung der Indikatorbindung bei Volksbank-Darlehen 40351/1 „Kanalbau Tulln BA 10“ Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Indikatorbindung bei Volksbank- Darlehen 40351/1 „Kanalbau Tulln BA 10“: Bei dem im Jahr 1996 bei der Tullnerfelder Volksbank aufgenommenen Darlehen mit ursprüng- licher Darlehenshöhe von € 436.037,01, Verzinsung in Höhe der Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen ohne Aufschlag mit halbj. Anpassung (seit 01.04.2015 gemäß Bundesgesetz BGBL I 4/2015 UDRBG ersetzt durch die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesan- leihen, UDRB) wird aufgrund geänderter Rechnungslegungsbestimmungen die Indikatorbindung von Seiten des Darlehensgebers, nunmehr der Volksbank NÖ AG, auf den 6-Monats-Euribor geändert. Auf Nachfrage beruft sich die Volksbank NÖ AG auf „die sogenannten SPPI „Solely Payments of Principal and Interest“ Kriterien“. Restschuldenstand des Darlehens 09/2017: € 80.655,70 UDRB netto (09/2017: 0,1550 % p.a.) Anpassungstermine: 30.06. + 30.12. Laufzeitende: 2021 Kondition neu: Derzeit 0,1550 % p.a. Grundlage: 6 Monats EURIBOR, Basis: Stichtagswert - 2 Bankarbeitstage vor dem Anpas- sungstermin Aufschlag: 0,1550 %, Rundung: nach Aufschlag kaufmännisch auf 1/8 % Anpassungstermine: 01.02. + 01.08., 1. Anpassung: 01.02.2018 Die Zinsbindung wird auf Basis eines Indikators vereinbart. Sollte dieser Indikator auf einen Wert unter 0 % fallen, gilt für die Zinsanpassung der Indikator mit Wert von 0 %.
88/V/2017 Mit Ausnahme vorstehender Änderung bleibt der bisherige Kreditvertrag samt allfälligen Nach- trägen und Zusätzen vollinhaltlich aufrecht. Erledigung: 9) Umstellung einzelner Darlehensverträge von variabler auf Fixver- zinsung Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umstellung nachstehender Darlehensverträge von variabler auf Fixverzinsung auf Basis der schriftlich vorliegenden Anbote: Volksbank NÖ AG Kreditname Kto. Nr. Zinsbindung LZ- Restschuld Ursprungs- Fixverszinsung in % bisher Ende 31.12.2017 kapital angeboten 09/2017 40351/5 Wasserleitung 30851982136 3-Mo-Eur+0,44 2031 88 414,96 144 000,00 1,056 bis 2031 (=LZ- Erneuerung und Ergän- Ende) zung 40351/8 Kanal BA 17, 30851982139 3-Mo-Eur+0,44 2031 305 878,81 500 000,00 1,056 bis 2031 (=LZ- Nördl. KGs Teil II Ende) 40351/12 Wasserleitung 30851982137 3-Mo-Eur+0,44 2031 240 810,36 400 000,00 1,056 bis 2031 (=LZ- BA 10, Nördl. KG's Ende) 40351/13 Kanal, Erneue- 30851982138 3-Mo-Eur+0,44 2031 274 523,85 456 000,00 1,056 bis 2031 (=LZ- rung und Ergänzung Ende) 40351/23 Zufahrt und 30851982200 3-Mo-Eur+0,75 2031 35 933,67 50 000,00 1,056 bis 2031 (=LZ- Parkplatz Sporthalle Ende) 40351/24 Ankauf Liegen- 30851982211 3-Mo-Eur+0,75 2031 163 868,97 228 000,00 1,056 bis 2031 (=LZ- schaft Wiener Straße 27 Ende) 40351/25 Bahn Lärm- 30851982206 3-Mo-Eur+0,75 2031 179 680,81 250 000,00 1,056 bis 2031 (=LZ- schutz Ende) 40351/30 HL-Bahn - 30851982205 3-Mo-Eur+0,75 2031 503 138,38 700 000,00 1,056 bis 2031 (=LZ- Innerstädt. Maßnahmen Ende) 8 Darlehen 1 792 249,81 Basis IRS vs.3-Mo-Eur, Stand 13.09.2017 Raiffeisenbank Tulln Kreditname Kto. Nr. Zinsbindung LZ- Restschuld Urspr.kapital Fixverszinsung bisher Ende 31.12.2017 in % angeboten 11/2017 40349/66-74 Div. a.o. Gemeindevorhaben 4900013250 3-Mo-Eur+0,8 2034 1 675 599,90 2 374 700,00 1,55 bis 2034 (=LZ-Ende) 40349/63 Kanal BA 18 - Kläranlage 5000013250 3-Mo-Eur+0,8 2035 2 937 640,29 4 107 600,00 1,55 bis 2035 Erweiterung (=LZ-Ende) 40349/58 Wasserleitung BA 08, Brunnen- 4500013250 6-Mo-Eur+0,8 2037 1 052 470,78 1 630 000,00 1,55 bis 2035 feld II - Wasserwerk II 3 Darl. (intern aufgeteilt auf 9 Darl.) 5 665 710,97 BAWAG PSK Kreditname Kto. Nr. Zinsbindung LZ- Restschuld Ursprungs- Fixverszinsung in % bisher Ende 31.12.2017 kapital angeboten 11/2017 53512/33 Hallenbad 00540059136 3-Mo-Eur+0,75 2029 544 606,43 675 000,00 1,44 bis 2029 (=LZ- Ende) 53512/27 Bahn Lärmschutz 00540059110 3-Mo-Eur+0,77 2034 342 984,21 400 000,00 1,645 bis 2029 53512/34 Infrastrukturelle städt. 00540059101 3-Mo-Eur+0,77 2034 257 238,13 300 000,00 1,645 bis 2029
89/V/2017 Verkehrsm. 53512/19 Wasserleitung 00540033978 3-Mo-Eur+0,75 2035 471 723,49 635 000,00 1,66 bis 2029 Brunnenfeld III 53512/20 Kanal Erneuerung u. 00540033986 3-Mo-Eur+0,75 2035 347 663,90 468 000,00 1,66 bis 2029 Ergänzung 53512/23 Kanal BA 18 Kläran- 00540034010 3-Mo-Eur+0,75 2035 505 152,67 680 000,00 1,66 bis 2029 lage Erweiterung 6 Darlehen 2 469 368,83 geb. an volums-u.laufzeitgew. Swap-Satz Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien Kreditname Kto. Nr. Zinsbindung LZ- Restschuld Ursprungs- Fixverszinsung in % bisher Ende 31.12.2017 kapital angeboten 10/2017 63275/3 Gemeindestraßen 42400651802 3-Mo-Eur+0,78 2035 332 640,86 444 500,00 1,75 bis 2035 (=LZ- Erneuerung Ende) 63275/4 HL-Bahn, Innerstädt. 42500651802 3-Mo-Eur+0,78 2035 224 504,81 300 000,00 1,75 bis 2035 (=LZ- Maßnahmen Ende) 63275/7 Straßenbeleuchtung 42800651802 3-Mo-Eur+0,78 2035 217 021,43 290 000,00 1,75 bis 2035 (=LZ- Erneuerung Ende) 3 Darlehen 774 167,10 Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG Kreditname Kto. Nr. Zinsbindung LZ- Restschuld Ursprungs- Fixverszinsung bisher Ende 31.12.2017 kapital in % angeboten 11/2017 40348/162 Gemein- 20033863308 6-Mo-Eur+0,99 2036 1 143 650,15 1 200 000,00 Variante 1,58 bis 2027 destraßen Erneuerung 1 Variante 1,85 bis 2032 2 40348/161 Technoloe- 20033863312 6-Mo-Eur+0,99 2036 243 025,66 255 000,00 Variante 1,58 bis 2027 giezentrum 1 Variante 1,85 bis 2032 2 2 Darlehen 1 386 675,81 Hypo NÖ Gruppe Bank AG Kreditname Kto. Nr. Zinsbindung LZ- Restschuld Ursprungskapital Fixverszinsung bisher Ende 31.12.2017 in % angeboten, 11/2017 65438/16 Bahn 0466196908 6-Mo- 2033 245 505,65 300 000,00 Variante 1,516 bis 2028 Lärmschutz Eur.+1,04 1 Variante 1,769 bis 2033 2 65438/20 Deponie 0466197300 6-Mo- 2033 609 672,44 745 000,00 Variante 1,516 bis 2028 Sanierung Eur.+1,04 1 Variante 1,769 bis 2033 2 65438/38 Deponie 0466238309 3-Mo- 2035 217 694,78 240 000,00 Variante 1,566 bis 2028 Sanierung Eur+0,79 1 Variante 1,932 bis 2035 2 65438/35 Technolo- 0466238201 3-Mo- 2035 226 765,40 250 000,00 Variante 1,566 bis 2028 giezentrum Eur+0,79 1 Variante 1,932 bis 2035 2 65438/28 Restaurie- 0466237701 3-Mo- 2035 249 441,95 275 000,00 Variante 1,566 bis 2028 rung Kulturdenkmäler Eur+0,79 1
90/V/2017 Variante 1,932 bis 2035 2 65438/45 Rad- und 0466253103 6-Mo- 2036 238 674,75 250 000,00 Variante 1,576 bis 2028 Wanderwege Eur+1,01 1 Variante 1,992 bis 2036 2 65438/46 Straßenbe- 0466253200 6-Mo- 2036 295 956,66 310 000,00 Variante 1,576 bis 2028 leuchtung Eur+1,01 1 Variante 1,992 bis 2036 2 7 Darlehen 2 083 711,63 Basis auf Reuters Seite EURSFIXA veröff. 9- bzw. 10 bzw. 12-Jahres-Satz plus Aufschlag, mind.0 Die Konditionen basieren jeweils auf den Marktgegebenheiten zum Zeitpunkt der Anbotslegung. Der endgültige Zinssatz wird mit Vertragsabschluss fixiert. Das heißt, dass es dadurch aufgrund der Änderung des jeweiligen Basiswertes zu geringfügigen Änderungen des Gesamtzinssatzes kommen kann. Von allen anbietenden Banken, mit Ausnahme der ERSTE Bank AG, gibt es Zusagen, dass eine Änderung bzw. Kündigung des Vertrages allein aufgrund eines steigenden Zinsniveaus ausgeschlossen werden kann. Da eine derartige Zusage von der ERSTE Bank AG nicht vorliegt, kann der Abschluss mit der Erste Bank AG nur dann erfolgen, wenn auch hier eine Zusage vorliegt, dass eine Änderung bzw. Kündigung des Vertrages allein aufgrund eines steigenden Zinsniveaus ausgeschlossen wird. Zu Wort meldete sich Bgm Mag. Eisenschenk, GR Ing. Hanzl Erledigung: 10) Freigabe BW-A5 Langenlebarn Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Aufschließungszone BW-A5 im Bereich südlich der St.-Helena-Gasse, westlich der bebauten Grundstücke parallel zur Franz-Lengauer-Straße, nördlich des Bahnweges und östlich der ehemaligen BK-A1 zur Grundabteilung und Bebauung freizugeben. Folgende Freigabebedingungen der BW-A5 sind bereits erfüllt: - Vorlage eines Parzellierungs- und Erschließungskonzeptes - Einigung der Grundeigentümer auf den neuen Grenzverlauf Erledigung: 11) Infrastrukturprüfung bei Umwidmungen – Grundsatzbeschluss Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Der Verfassungsgerichtshof hat in dem Beschluss vom 10.6.2017, V151/2015, die Gefahr einer Überforderung der kommunalen und regionalen Infrastruktur als für die Stadtgemeinde Tulln maßgebliche‚ wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen infolge struktureller Entwicklung gewertet. Jede Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, die eine Ausweitung oder weitere Verdichtung des Siedlungsraumes bewirkt, ist daher sehr genau darauf zu prüfen, ob eine solche mit der vorhandenen technischen und sozialen Infrastruktur (Verkehrswege, Ver- und Entsorgung, Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen etc) bewerkstelligt werden kann. Zeigt sich, dass ein Ausbau der vorhandenen Infrastruktur erforderlich ist, muss durch geeigne- te Instrumente (etwa durch Mittel der Vertragsraumordnung oder die Festlegung von Aufschlie- ßungszonen mit entsprechend geeigneten Freigabebedingungen) sichergestellt werden, dass die Verwertung der Baulandflächen erst dann erfolgen kann, wenn die infrastrukturellen Vo- raussetzungen hiefür gegeben sind.
91/V/2017 Generell werden Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes nur noch nach einge- hender Prüfung der Auswirkungen auf die Infrastruktur vorgenommen. Zu Wort meldeten sich: STR Mag. Patzl, Bgm Mag. Eisenschenk Erledigung: 12) Neubau 4-gruppiger Kindergarten Tulln, Zeiselweg 40, Grundsatz- beschluss Im Kindergartenjahr 2017/18 stehen in Tulln bereits 28 Kinder auf der Warteliste. Mit weiterem Zuzug ist auch in den kommenden Jahren zu rechnen. Der derzeitige 2-gruppige Kindergarten IX, Hamsterweg, ist nur ein Provisorium und benötigt jährlich eine Genehmigung durch das Amt der NÖ Landesregierung. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Grundsatzbeschluss für den Neubau eines 4- gruppigen Kindergartens in Tulln, Zeiselweg auf dem Grundstück Nr. 3226/2 mit einer Größe von 3200 m² zu fassen. Der Kindergarten soll durch die Tullner Kommunal Immobilien KG errichtet werden. Die geschätzten Gesamtbaukosten betragen € 2,830.000,00 exkl.Ust. Die Einrichtung für den Kindergarten ist im Jahr 2019 durch die Stadtgemeinde Tulln anzuschaffen und ist daher im Budget 2019 mit € 200.000,00 zu veranschlagen. Der Kindergarten wird durch den Schul- u. Kindergartenfond mit einem Zinsenzuschuss in der Höhe von € 442.083,00 gefördert. Nach Fertigstellung ist die Anmietung durch die Stadtgemeinde vorgesehen. Weiters wird ein Baubeirat eingerichtet, der aus den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Planung und Wirtschaft, STR Stöhr-Eißert und zwei Mitgliedern des TKI-Aufsichtsrates besteht und in seiner beratenden Funktion über den jeweiligen Projektstand zu informieren ist. Zu Wort meldete sich: GR Ing. Schmied Erledigung: 13) Neubau 2-gruppiger Kindergarten, Neuaigen, Hauptstraße, Grund- satzbeschluss Aufgrund der aktuellen Einschreibzahlen sowie der jetzigen und zukünftigen Bautätigkeiten in Neuaigen ist ein zweigruppiger Kindergarten unumgänglich. Seit dem Jahr 2013 bedarf der jet- zige eingruppige Kindergarten einer Sondergenehmigung durch das Amt der NÖ Landesregie- rung, so dass die gesetzlich vorgesehene Kinderhöchstzahl von 20 Kindern erhöht werden kann. Weiters ist die Bausubstanz am bestehenden Kindergarten in einem sehr schlechten Zustand (Feuchteschäden). Außerdem erfüllt der Kindergarten erfüllt nicht mehr das Raumpro- gramm des Nö. Kindergartengesetzes. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Grundsatzbeschluss für den Neubau eines 2- gruppigen Kindergartens in Neuaigen, Hauptstraße auf dem Grundstück Nr. 134 mit einer Grö- ße von 1715 m² zu fassen. Der Kindergarten soll durch die Tullner Kommunal Immobilien KG errichtet werden. Die ge- schätzten Gesamtbaukosten betragen € 1,290.000,00 exkl.Ust. Die Einrichtung für den Kinder- garten ist im Jahr 2019 durch die Stadtgemeinde Tulln anzuschaffen und ist daher im Budget 2019 mit € 100.000,00 zu veranschlagen. Der Kindergarten wird durch den Schul- u. Kindergar- tenfond mit einem Zinsenzuschuss in der Höhe von € 301.033,00 gefördert.
92/V/2017 Nach Fertigstellung ist die Anmietung durch die Stadtgemeinde vorgesehen. Weiters wird ein Baubeirat eingerichtet, der aus den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen, Planung und Wirtschaft, STR Stöhr-Eißert, GR Maringer und zwei Mitgliedern des TKI- Aufsichtsrates besteht und in seiner beratenden Funktion über den jeweiligen Projektstand zu informieren ist. Erledigung: 14) Gesellschafterzuschuss Tullner Kommunal Immobilien KG Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Zuschuss 2017: Die Stadtgemeinde Tulln leistet an die Tullner Kommunal Immobilien KG einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von insgesamt EUR 100.000,-. Bedeckung ist unter der HHST- Stelle 5/2410-7280 bzw. 5/2405-7270 vorgesehen. Nachdem nunmehr die TKI und nicht die Stadtgemeinde Tulln die beiden Kindergärten errichtet, sind die im VA 2017 vorgesehenen Planungskosten nunmehr über die TKI abzuwickeln. Dafür waren im VA 2017 insgesamt EUR 100.000,- vorgesehen. Zuschuss 2018: Die Stadtgemeinde Tulln leistet an die Tullner Kommunal Immobilien KG wie im mittelfristigen Finanzplan für 2018 unter der HH-Stelle 5/2405-7790, 5/2410-7790, bzw. 1/9140-0802 vorgesehen einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von insgesamt EUR 2.450.000,00 um die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur (generelle Sanierungen, sowie die Errichtung er Kindergärten Tulln und Neuaigen durchführen zu können. Erledigung: 15) Gesellschafterzuschuss Tullner Wohn Immobilien KG Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Stadtgemeinde Tulln leistet im Jahr 2018 an die Tullner Wohn Immobilien KG einen Gesell- schafterzuschuss in Höhe von EUR 200.000,00 zur verstärkten Sanierung von Wohnungen. Der Wohnungsausschuss soll darüber informiert werden, welche Wohnungen mit diesen finan- ziellen Mitteln konkret saniert werden. Zu Wort meldeten sich: STR Dr. Wimmer, GR Ing. Schmied, GR S. Felber, GR Pfeiffer Erledigung: 16) Gesellschafterzuschuss Garten Tulln Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Stadtgemeinde Tulln leistet an die Garten Tulln GmbH, FN 248821 p, Am Wasserpark 1, 3430 Tulln einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von insgesamt EUR 175.000,00, aufgeteilt auf die Jahre 2018 mit EUR 135.000,- und 2019 mit EUR 40.000,-. Zu Wort meldeten sich: GR Mag. Patzl, Vzbgm Schinnerl, Bgm Mag. Eisenschenk, GR Ing. Schmied Erledigung:
93/V/2017 20) Dienstbarkeitsvertrag div. Grundstücke - Schönere Zukunft Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Abschluss beiliegenden Dienstbarkeitsvertrag mit der Gemeinnützigen Wohn- und Siedklungsgesellschaft Schönere Zukunft GmbH, FN 79932y, Lederergasse 8/1/L1, 3100 St. Pölten betreffend folgender Verpflichtung die Grundstücke Nr. 3222, 3223, 3224, 3225, 3226/2, 3226/3, 3226/4, 3226/5 und 3226/6 alle KG Tulln betreffend: Dienstbarkeit der eingeschränkte Bebauung: Unterlassung der Bebauung der genannten Grundstücke mit Gebäuden, und baulichen Anlagen, usw. deren höchster Punkt 12,50m über dem derzeitigen Bezugsniveau gem. § 4 NÖ Bauordnung 2014 i.d.g.F. liegt. Insbesondere gilt als vereinbart, dass trotz der im Bebauungsplan ausgewiesenen maximalen Gebäudehöhe die Anzahl der möglichen oberirdischen Geschosse nicht ausgeschöpft wird, sondern die Gebäude entsprechend niedriger zur Ausführung gelangen, nämlich mit einer tatsächlichen Geschossanzahl auf Bauplatz A1, B1 und C1 von max. 4 oberirdischen Geschossen und mit einer tatsächlichen Geschossanzahl auf Bauplatz B2 und C2 von max. 3 oberirdischen Geschossen. Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechts: Duldung des Rechts des Gehens und Fahrens sowie des Abstellens von Kraft- und sonstigen Fahrzeugen. Abschluss beiliegenden Dienstbarkeitsvertrag mit der Tullner Liegenschaftsaufbereitungs GmbH und Tullner Kommunal Immobilien KG betreffend der Nutzung des Grundstückes Nr. 3226, KG Tulln als Geh- und Radweg Erledigung: 21) Grundeinbringung Gst. Nr. 129 u. 134, KG Neuaigen – TLG, TKI Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Für die Errichtung eines Kindergartens in Neuaigen ist die Einbringung eines Grundstückes der Stadtgemeinde Tulln in die Tullner Kommunal Immobilien KG bzw. der Tullner Liegenschafts- aufbereitungs GmbH notwendig. Das Grundstück Nr. 134, KG Neuaigen wird von der Stadtgemeinde Tulln, Minoritenplatz 1, 3430 Tulln gem. Teilungsplan GZ 17742 Vermessung Brunner & Strobl mit einer Fläche von 1.904 m2 unentgeltlich in die Tullner Kommunal Immobilien KG zu 1204/1736 Anteilen sowie die Tullner Liegenschaftsaufbereitungs GmbH zu 532/1736 Anteilen gem. einem Sacheinlage- vertrag eingebracht. Die Aufteilung des Grundstückes wurde auf Basis eines Nutzwertgutach- tens vorgenommen. Die Kosten der Vertragserrichtung- bzw. durchführung tragen die Gesellschaften anteilig. Erledigung: 22) Grundverpachtung „Erholungszentrum Tulln“ Der Gemeinderat beschließt einstimmig: 1) Verpachtung der Parzelle 26 im EHZ I im Ausmaß von ca. 150 m² an Ohnewas Roswitha, 3430Tulln Dr. Semmelweisg. 6/3/4, nach Verzicht von Neubauer Helmut Mag. u. Schiffleithner Verena, 1080 Wien, Kochgasse 26/15. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit € 2,45/m² zzgl. einer allfälligen gesetzl. USt.
94/V/2017 2) Verpachtung der Parzelle 92 im EHZ II im Ausmaß von ca. 222 m² an Vasilev Krasimir und Vasileva Magdalinka, 1120 Wien, Wilhelmstraße 2/1/7, nach Verzicht von FRIEDRICH Irene und Stipanitz Erwin, 1100 Wien, Eisenmengergasse 39/9. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit € 3,25/m² zzgl. einer allfälligen gesetzl. USt. Erledigung: Während der Behandlung von Tagesordnungspunkt 23) verlässt GR Blauensteiner den Sitzungssaal 23) Grundverpachtung Gst. Nr. 3869/2, KG Tulln – Sportunion Tulln Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Verlängerung der mit 31.5.2018 auslaufenden Vereinbarung mit der Sportunion Tulln, 3430 Tulln, Karl-Metz-Gasse 4, zur Nutzung einer ca. 18 m² großen Teilfläche des Grundstückes 3869/2, KG Tulln (Lagerplatz südl. des Bauhofes) auf weitere 5 Jahre. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt € 0,53/m² inkl. USt. Erledigung: 24) Grundverkauf Gst. Nr. 817/13, KG Lale UA – Fa. Blitzschutz Walter Heilmeier GmbH Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Verkauf des auf Basis der Vermessung Brunner und Strobl GZ 17804 neu entstehenden Grundstückes Nr. 817/13, KG Langenlebarn UA im Ausmaß von 1.508m2 zum Verkaufspreis von EUR 40,-/m2 zzgl. bereits geleisteten Aufschließungsabgaben durch die Stadtgemeinde daher insgesamt EUR 66.438,70 an Fa. Blitzschutzsysteme Walter Heilmeier GmbH, Schiffmühlstraße 5, 3425 Langenlebarn. Die Kosten der Vertragserrichtung und -durchführung tragen die Käufer. Die Kosten einer allfälligen Immo-Est trägt die Stadtgemeinde Tulln Das Betriebsgrundstück dient zum Ausbau des Betriebsareals der Fa. Heilmeier. Eine Investiti- onsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren ist auf dem Grundstück ist mit einem Wiederkaufsrecht abgesichert. Gleichzeitig darf das Grundstück vor Erreichung der Investitionsverpflichtung nicht veräußert werden, dies ist mit einem Vorkaufsrecht abgesichert. Erledigung: 25) Optionsvertrag Gst. Nr. 817/5, KG Lale UA – Gerhard Hirsch Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Abschluss eines Optionsvertrages mit Herrn. Gerhard Hirsch, geb. 23.08.1993, Bittnergasse 2, 3425 Wolfpassing welcher zum Kauf des Grundstückes Nr. 817/5, KG Langenlebarn UA im Ausmaß von 1.567m2 zum Verkaufspreis von EUR 40,-/m² zzgl. Bereits geleisteter Aufschlie- ßungsabgaben durch die Stadtgemeinde, daher insgesamt EUR 69.038,10 berechtigt. Als einmaliges Optionsgeld wird ein Betrag von EUR 10.000,- vereinbart, welcher vor Vertrags- unterzeichnung an die Stadtgemeinde Tulln zu überweisen ist. Bei Abschluss eines Kaufvertra- ges innerhalb von 5 Jahren wird dieser Betrag dem Gesamtverkaufspreis angerechnet. Bei Verkauf während der Optionsfrist ist eine Investitionsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren auf dem Grundstück mit einem Wiederkaufsrecht abgesichert. Gleichzeitig darf das Grundstück vor Erreichung der Investitionsverpflichtung nicht veräußert werden, dies ist mit einem Vorkaufs- recht abgesichert. Erledigung:
95/V/2017 26) Bittleihvertrag Gst. Nr. 1683/8, KG Tulln – Günter Aulenbach Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Abschluss eines Bittleihvertrags zur Nutzung des Grundstückes 1683/8, KG Tulln, im Ausmaß von 476 m² durch Aulenbach Günter und Daniela, 3430 Tulln, Etzelgasse 22b/2/4. Das Grundstück darf nicht verbaut werden und ist nur für die gärtnerische Nutzung vorgesehen. Das Pflanzen von Bäumen ist nur im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Tulln möglich. Die Kosten der Vertragserrichtung tragen die Bittleihnehmer. Erledigung: 27) Ackergrundverpachtungen Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Verpachtung einer Teilfäche des Grundstückes Nr. 1500 im Ausmaß von ca. 12.068 m², KG Langenlebarn O.A. an Ing. Karl Minich, Weitenfeldstraße 20, 3430 Nitzing Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt € 359,97/ha inkl. Ust. Erledigung: 28) Grundankauf Gst. Nr. 224, KG Nitzing u. 3580, KG Tulln – Leopold Lutz Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Ankauf der folgenden Grundstücke von Hrn .Leopold Lutz, Landstraße 57, 3430 Tulln, zum Preis von EUR 10,-/m2 wie folgt: Gst. Nr. 224, KG Nitzing Fläche: 15.704 m² Kaufpreis: EUR 157.040,- Gst. Nr. 3580, KG Tulln Fläche: 15.992 m² Kaufpreis: EUR 159.920,- Die Kosten der Vertragserrichtung und -durchführung trägt die Stadtgemeinde Tulln. Erledigung: 29) Grundverkauf div. Grundstücke – Komponistenviertel Nord Der Gemeinderat beschließt einstimmig: 1) Verkauf des Grundstückes Nr. 2322/9, KG Tulln im Ausmaß von 500 m² an Herrn Jan Ska- rupka und Herrn Illnar Bernhard, Liebknechtgasse 7/32/5, 1160 Wien. Der Kaufpreis beträgt € 340,00 je m², somit gesamt EUR 170.000,- 2) Verkauf des Grundstückes Nr. 2325/12, KG Tulln im Ausmaß von 489 m2 an Frau Barbara Köfinger und Herrn DI Christian Köfinger, Huttengasse 18/3/29, 1160 Wien Der Kaufpreis beträgt EUR 340,- je m2, somit insgesamt EUR 166.260,-
96/V/2017 3) Verkauf des Grundstückes Nr. 2325/11, KG Tulln im Ausmaß von 480 m2 Frau Mag. Kerstin und Herrn DI Christian Miskou, Rottmayrgasse 19/16, 1120 Wien Der Kaufpreis beträgt EUR 320,- je m2, somit insgesamt EUR 153.600,- und zusätzlich der be- reits vorausgezahlten Aufschließungsabgabe durch die Stadtgemeinde Tulln in der Höhe von EUR 20.320,51, daher insgesamt EUR 173.920,51. 4) Verkauf des Grundstückes Nr. 2324/8, KG Tulln im Ausmaß von 500m2 an Frau Snezana und Herrn Goran Lazic, Rochusgasse 1/9, 3430 Tulln. Der Kaufpreis beträgt EUR 340 je m2, somit insgesamt EUR 170.000,-. Sämtliche Kosten der Durchführung werden von den Käufern getragen, eine allfällige Immo-Est trägt die Stadtgemeinde Tulln. Die Käufer verpflichten sich innerhalb von 3 Jahren ab Unterfer- tigung mit dem Bau eines Wohngebäudes mit max. 2 Wohneinheiten zu beginnen und dieses binnen weiterer 5 Jahre fertigzustellen. Diese Verpflichtungen sind mit einem Wiederkaufsrecht abgesichert. Die Veräußerung vor Fertigstellung ist mit einem Vorkaufsrecht abgesichert. Erledigung: 30) Öffentliches Gut – Widmung von Grundstücken ins öffentliche Gut Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Widmung folgender Grundstücke ins öffentlichen Gut: lfde Nr. Katastralgemeinde GST‐NR Fläche in EZ Eigentümer Widmung m² 1 Langenlebarn‐OA. 217/14 483 537 Stgm. Tulln P 2 Langenlebarn‐OA. 217/15 110 537 Stgm. Tulln VÖ 3 Langenlebarn‐OA. 1414 514 537 Stgm. Tulln VÖ 4 Langenlebarn‐OA. 923 531 404 Stgm. Tulln VÖ 5 Tulln 3821/20 37 1707 Stgm. Tulln VÖ 6 Tulln 610 765 1707 Stgm. Tulln VÖ 7 Tulln 902 846 2661 Stgm. Tulln VÖ 8 Tulln 2300/54 657 1707 Stgm. Tulln VÖ 9 Tulln 2431/14 536 1707 Stgm. Tulln VÖ 10 Tulln 2667/3 41 1707 Stgm. Tulln VÖ 11 Tulln 2700/1 71 1707 Stgm. Tulln VÖ 12 Tulln 3228/3 47 1707 Stgm. Tulln VÖ 13 Tulln 4065 6448 1707 Stgm. Tulln VÖ 14 Tulln 4104 1218 1707 Stgm. Tulln VÖ 15 Tulln 120 293 2446 Stgm. Tulln VÖ
97/V/2017 16 Tulln 1101 2189 1707 Stgm. Tulln P 17 Tulln 1212/14 1164 1388 Stgm. Tulln VÖ 17a Tulln 1212/15 5182 1388 Stgm. Tulln VÖ 18 Tulln 1227 397 725 Stgm. Tulln VÖ 19 Tulln 1447 36 1707 Stgm. Tulln VÖ 20 Tulln 1582/1 245 1707 Stgm. Tulln VÖ 21 Tulln 1678/44 225 1707 Stgm. Tulln P 22 Tulln 1977/1 139 1707 Stgm. Tulln VÖ 23 Frauenhofen 7 227 1 Stgm. Tulln VÖ 24 Neuaigen 263 93 28 Stgm. Tulln VÖ 25 Neuaigen 664 344 28 Stgm. Tulln VÖ 26 Neuaigen 1 1495 28 Stgm. Tulln VÖ Somit sind die Voraussetzungen des § 4 Z3 lit b) NÖ Straßengesetz erfüllt. Diese Grundstücke sind laut Flächenwidmungsplan als öffentliches Gut ausgewiesen und werden auch in der Natur als öffentliches Gut (Straßen, Parkplätze) genutzt. Dadurch wird der Katasterstand dem Widmungs- bzw. dem Nutzungsstand angepasst. Erledigung: 31) Gestattungsvertrag für Schiffstation mit der Via Donau Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der via Donau - Österreichische Wasserstraßen- Gesellschaft mbH, Donau-City-Straße 1, 1220 Wien, für die Grundstücke Nr. 2765/10, 2765/6, 161, 2758/9, 2758/3, 1209, 2758/12, EZ 1715 und Grundstücke Nr. 2765/11, 2758/1, EZ 1695, alle KG 20189 Tulln, mit folgendem Inhalt: Errichtung eines Vorplatzes für die Schiffstation im Zuge des Projektes „Attraktivierung Donaulände“. Der Vertrag wird mit Wirksamkeit per 01.09.2017, befristet bis 31.08.2027 abgeschlossen. Das jährlich zu entrichtende Nutzungsentgelt beträgt € 211,90, und ist wertgesichert nach dem VPI 2015, Bezugspunkt Juli 2017. Die einmalige Aufwandsentschädigung für Errichtung der Vereinbarung beträgt € 259,20 und ist von der Stadtgemeinde zu entrichten. Erledigung: 32) Bestandsvertrag Via Donau – Gästehafen Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Abschluss eines Bestandsvertrages mit der via Donau - Österreichischen Wasserstraßen GmbH, Donau-City Straße 1, 1220 Wien für die Grundstücke Nr. 2765/10 sowie 2765/11, (EZ 1695); KG Tulln mit folgendem Inhalt:
98/V/2017 Errichtung einer Gästesteganlage an der Sporninnenseite im Gästehafen und am Ende des Hafensporns Der Vertrag wird befristet abgeschlossen und endet mit Wirksamkeit per 1.1.2027. Der jährliche Bestandszins beträgt EUR 1.023,61 (wertgesichert). Als einmalige Aufwandsentschädigung sind EUR 259,20 zu entrichten. Erledigung; 33) Bestandsvertrag Gst.Nr.909/24, KG Lale U.A.-SV Donau Langen- lebarn Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Abschluss eines Bestandsvertrages mit dem SV Donau Langenlebarn, zH Bauer Gerald, La- gergasse 17/1, 3425 Langenlebarn, zur Nutzung einer ca. 429,45 m² großen Teilfläche des mit Teilungsplan GZ 17675 der Vermessung Brunner & Strobl neu entstehenden Grundstückes 909/24, KG Langenlebarn U.A. Das Bestandsverhältnis beginnt mit 1.1.2018 (= Datum der Übernahme dieses Grundstückes aus dem Öffentlichen in das Privateigentum der Stadtgemeinde Tulln) und wird auf die Dauer von 40 Jahren, das ist bis zum 31.12.2057, abgeschlossen. Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt € 0,44 je m² , somit € 188,96 zuzüglich einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten der Vertragserrichtung trägt der SV Donau Langenlebarn Erledigung: 34) Pachtvertrag ATSV - Verlängerung Kündigungsverzicht Der Tennisclub ATSV Tulln, 3430 Tulln, Resselstraße 11 ist aufgrund des Pachtvertrages vom 10.8.1988 Pächter des Grundstückes 3903/8, KG Tulln. In diesem Vertrag wurde ein 30jähriger Kündigungsverzicht der Stadtgemeinde Tulln vereinbart, welcher mit 1.7.2018 endet. Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Verlängerung des Kündigungsverzichts um weitere 20 Jahre, somit bis zum 1.7.2038. Das jährliche Pachtentgelt wird mit € 10,00 zuzüglich einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer festgelegt und wird in Hinkunft wertgesichert. Die beiliegende Sportplatzordnung ist vom Tennisclub ATSV Tulln sinngemäß anzuwenden bzw. einzuhalten. Erledigung: 51) Grundverpachtung Erholungsgebiet "Linkes Donauufer" Der Gemeinderat beschließt mit 6 Stimmenthaltungen (SPÖ): 1) Verpachtung der Parzelle 72 im Ausmaß von ca.686 m² an Kraus Katharina, 1180 Wien, Plenergasse 6/9,nach Verzicht von Müllner Arnold, 3001 Mauerbach, Kreuzbrunn 15D/3/4 Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit € 0,80/m zzgl. einer allfälligen gesetzl. Umsatzsteuer. Erledigung:
99/V/2017 35) Vorplatzgestaltung Schiele Museum: Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Auftragsvergaben für die Errichtung einer Spiel- und Aufenthaltszone auf dem Vorplatz Egon Schiele Museum, Ecke Fischergasse- Donaulände Tulln, an die jeweiligen Bestbieter: Spielgeräte Fa. Moser Spielgeräte GmbH&Co.KG, 5592 Thomatal 37, (3 Anbote) € 38.112,-- Baumeisterarbeiten (Fundamente, Fallschutz, Wegbefestigungen), Fa Pittel & Brausewetter, (Jahresrahmenvereinbarung- 1 Anbot) € 25.410,22 Oberflächenbehandlung für Weggestaltung Fa. Leithäusl-Junger GesmbH, Hovengasse 4a, 2100 Korneuburg (1 Anbot) € 4.928,72 Fahrradständer Fa. Ziegler Außenanlagen GmbH, Betriebsstraße 13/23, 4844 Reggau, (2 Anbote) € 1.654,90 Bepflanzung u. Gärtnerleistungen – Eigenleistung Bauhof, Saisonangebote € 3.000,-- Entwurfsplanung Wandgestaltung Fa Toikoi, Kaiserstraße 94/23, 1070 Wien, (1 Anbot) € 2.304,-- Wandgestaltung- Schiele Grafik Mag.art Norbert Kienbeck, Bahnweg 4/6, 3430 Tulln ,(1Anbot) € 1.650,-- Fa. Schneiber Malerm. Ruster Str. 25, 3451 Michelhausen, (2Anbote) € 2.664,-- Fa. Prangl GesmbH, Keilweg 5, 3100 St. Pölten (2 Anbote) € 1.814,88 Unvorhergesehenes und Diverses (Parkbänke, Papierkörbe,…) € 4.000— Gesamtsumme, inkl. 20 % Mwst. € 85.538,72 Um Förderung bei der NÖ Stadterneuerung wird angesucht. Erledigung: 36) Winterdienst- Vergabe Räum- & Streuleistungen Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Winterdienstleistungen laut den beilie- genden Verträgen an Herrn Franz Weidl jun., an die Fa. Agrar & Kommunalservice Minich und an Herrn Erich Schreiberauf die Dauervon 4Jahren bis Winterdienstsaison 2020/21, beschlie- ßen. Folgende netto Kosten werden in den Verträgen angeführt: a) Jährliche pauschale Abgeltung für die Bereitschaft (5 Monate). 2.050;- Euro b) Eine jährliche pauschale Abgeltung für die Bereitstellung eines Räumpflugs durch den Auf- tragnehmer. optional 1.800,- Euro c) Eine jährliche pauschale Abgeltung für die Bereitstellung eines Streugerätes durch den Auf- tragnehmer. optional 1.200,- Euro d) Abgeltung für tatsächlich erbrachte Winterdienstleistungen: Schneeräumung/Splittstreuung in der Zeit von Montag, 0:00 Uhr bis Sonntag, 24:00 Uhr je Stunde 54,-Euro e) Pauschale Abgeltung für die Streugutlagerhaltung pro Jahr optional 600,00,- Euro Preiseinholungen wurden durchgeführt und die Angemessenheit geprüft. Erledigung:
100/V/2017 37) Messe Tulln - Donauhalle als vorübergehendes Ausweichquartier für Josef Welser Sporthalle Der Gemeinderat beschließt einstimmig: 1) Die Stadtgemeinde Tulln möge in ihrer Eigenschaft als Mehrheitseigentümer der MESSE Tulln GmbH einen Gesellschafterbeschluss herbeiführen, mit dem der Geschäftsführung der MESSE Tulln GmbH die Weisung erteilt wird, die Halle 1 (Donauhalle) der Stadtgemeinde Tulln für die Nutzung durch Tullner Vereine als Ersatzquartier für die Josef Welser Sporthalle Tulln, Liese Prokop Platz 1, 3430 Tulln unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Nutzung ist begrenzt auf die Dauer der Sanierungsarbeiten nach einem Wasserschaden in der Josef Welser Sporthalle. Die Stadtgemeinde Tulln hat während dieses Nutzungszeitraums der MESSE Tulln GmbH die dieser tatsächlich entstehenden Kosten zu refundieren und - nach Möglichkeit – von der Republik Österreich, als Vermieter der Josef Welser Sporthalle zu regressieren. 2) Weiters möge die Stadtgemeinde Tulln die infrastrukturellen Anlagen in der Halle 1 (Donauhalle) für die Dauer der Nutzung als Ausweichquartier soweit instand setzen, dass eine Nutzung als Sporthalle überhaupt möglich ist. 3) Als Vermietungstarif für die Halle 1 (Donauhalle) wird ein Betrag iHv EUR 24,-/Stunde festgelegt. Für Aufbau- und Abbauzeiten wird der Tarif auf EUR 8,-/Stunde reduziert (verrechnet werden begonnene Stunden). 4) Die Stadtgemeinde Tulln möge den durch die Unbenützbarkeit der Josef Welser Sporthalle Tulln eintretenden Mietzinsminderungsanspruch iHv 100% gegenüber der Republik Österreich anmelden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch durchsetzen. 38) Resolution – Kosten der Abschaffung des Pflegeregresses Während der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes verlassen STR Buchinger, GR Ing. Hanzl, GR Schneider, GR Handelberger und GR Kern-Labermeyer den Sitzungssaal. Der Gemeinderat beschließt mit 7 Stimmenthaltungen (SPÖ, NEOS) folgende Resolution des Gemeinderats der Stadtgemeinde Tulln an die neue Bundesregierung anlässlich der Abschaf- fung des Pflegeregresses.Der Nationalrat hat am 3. Juli 2017 mit Verfassungsmehrheit den Pflegeregress abgeschafft. Diese Abschaffung wird zwar nicht in Frage gestellt, dennoch haben Experten diese Maßnahme bereits aufgrund der unzureichenden Gegenfinanzierung kritisiert. Die nur vage skizzierte Kostenabgeltung für Länder und Gemeinden stellt keine solide Grundla- ge für die zukünftige Finanzierung der Pflege dar. Mit den von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Ausgleichsbeträgen werden nicht einmal die unmittelbaren Einnahmenausfälle aus der Abschaffung des Pflegeregresses abgedeckt. Dies widerspricht nicht nur den Grundsätzen der Planungssicherheit für die Gemeinden, son- dern steht auch im Gegensatz zum Paktum des Finanzausgleiches. Völlig offen sind viele weite- re Detailfragen, die zu unmittelbaren Kostenfolgen für die Gemeinden führen. Das betrifft bei- spielsweise den Einnahmenentfall durch bisherige freiwillige Selbstzahler, die dem Regress entgehen wollen. Durch die Abschaffung des Regresses ist zudem mit einem deutlich stärkeren Andrang auf Heimplätze zu rechnen, daraus resultiert zwangsläufig die Notwendigkeit des Aus- baus von Pflegeeinrichtungen mit den damit verbundenen Folgekosten. Ebenso gibt es einen rechnerischen Zuwachs aus der 24-Stunden-Pflege. Auch die potentielle Erweiterung des Re- gressverzichts auf andere Einrichtungen (z.B. Behinderteneinrichtungen) ist völlig ungeklärt. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten werden ein Vielfaches des vom Bundesgesetzgeber in § 330b ASVG angebotenen Kostenersatzes ausmachen.Anlässlich dieser nicht mit der Ge- meindeebene abgestimmten Maßnahme, die ohne parlamentarisches Begutachtungsverfahren
101/V/2017 vom Bundesverfassungsgesetzgeber beschlossen wurde, zeigt sich, dass es gerade auch im Pflegebereich einer nachhaltigen, solidarischen Finanzierung bedarf. Wir verlangen daher die sofortige Aufnahme von Gesprächen mit den kommunalen Interessensvertretungen darüber, wie eine zukunftsfähige Finanzierung aussehen wird (Steuerfinanzierung, Beitragsfinanzierung, Versicherung etc.).In Summe geht es daher um beträchtliche Mehrkosten in Höhe von mehre- ren hundert Millionen Euro jährlich für die Gemeinden. Wir fordern daher vom Bund den voll- ständigen Kostenersatz für die durch die Abschaffung des Pflegeregresses den österreichi- schen Gemeinden entstehenden Mehrausgaben auf Basis einer vollständigen Erhebung der tatsächlichen und zu erwartenden Mehrkosten! Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Hanzl, STR Buchinger, STR Dr. Wimmer, Bgm Mag. Eisen- schenk Erledigung: 39) 2. Tullner Jugendtag – Bericht STR Wolfgang Mayrhofer berichtet über den 2.Tullner Jugendtag und bringt eine Zusammen- fassung / Überblick der Veranstaltung. Erledigung: 40) Donaubühne – Generalunternehmervertrag für 2018 - 2019 Der Gemeinderat beschließt mit 5 Gegenstimmen (TOP) und zwei Stimmenthaltungen (FPÖ): Beauftragung der E&A GmbH zur Planung, Organisation und Durchführung von Gratis- und Zahlveranstaltungen auf der Tullner Donaubühne in den Jahren 2018 und 2019. Das Honorar dafür beträgt jährlich € 60.000,00. Bei einem Gesamtabgang der Zahlveranstal- tungen (exkl. Honorar) von mehr als € 20.000,00 trägt die E&A GmbH 20 % des Differenzbetra- ges, max. € 20.000, bei einem Unterschreiten des Abganges von € 20.000,00 erhält die E&A GmbH 50 % des Differenzbetrages zusätzlich als Bonus. Der Generalunternehmervertrag bildet einen Bestandteil des Protokolls. Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Hanzl, STR Buchinger, Bgm Mag. Eisenschenk, GR Dir. Höck- ner Erledigung: 41) TullnKultur – Fördervertrag mit dem Land NÖ 2018 - 2020 Der Gemeinderat beschloss in seiner Gemeinderatssitzung vom 3. März 2015 eine Förderver- einbarung mit dem Land NÖ bezüglich der kulturellen Veranstaltungen in Tulln auf der Donau- bühne (ausgenommen Großveranstaltungen), im Danubium, im Atrium und im Minoritenkloster für die Jahre 2015 bis 2017 mit einer Jahresförderung von jeweils € 160.000,00. Der Gemeinderat beschließt mit 5 Stimmenthaltungen (TOP): Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land NÖ bezüglich der kulturellen Veranstaltun- gen in Tulln auf der Donaubühne (ausgenommen Großveranstaltungen), im Danubium, im Atri- um und im Minoritenkloster für die Jahre 2018 - 2020 mit einer Jahresförderung von jeweils € 160.000,00. Veranstalter laut Entwurf der Fördervereinbarung sind die Stadtgemeinde Tulln und die E&A GmbH. Der Fördervertrag bildet einen Bestandteil des Protokolls. Erledigung:
102/V/2017 42) TullnKultur - Fördervereinbarung mit der E &A GmbH 2018 – 2020 Die E&A Public Relations GmbH hat in Abstimmung mit der Stadtgemeinde Tulln und der Kul- turabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung unter dem Marken-Label „TullnKultur“ ein Konzept für ein hochwertiges Musik- und Theaterprogramm unter anderem zur Bespielung des Danubiums für die Jahre 2018 - 2020 entwickelt. Auf Basis dieses Konzeptes soll von Seiten des Amtes der NÖ Landesregierung im Jänner 2018 der Beschluss gefasst werden, wie schon für die Jahre 2015 - 2017 im Rahmen eines Fördervertrages das Tullner Kulturprogramm 2018 - 2020 jährlich mit jeweils € 160.000,00 zu fördern. Der Gemeinderat beschließt mit 5 Gegenstimmen (TOP): Förderung der E & A Public Relations GmbH, 3430 Tulln, bezüglich der Produktionskosten für die Durchführung der Kulturveranstaltungen im „Danubium“ in den Jahren 2018 - 2020 mit je- weils € 160.000,00 . Die Fördervereinbarung mit der E&A Public Relations GmbH berücksichtigt die Förderbedingungen des Amtes der NÖ Landesregierung. Die Förderungen sind im Budget unter 1/3811-7550 bzw. 2/3811+8710 veranschlagt. Das Förderansuchen der E&A GmbH liegt vor. Die Fördervereibarung bildet einen Bestandteil des Protokolls. Erledigung: 43) Straßenbau 2018 - Auftragsvergabe: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Straßenbauarbeiten inkl. Planung, Bepflan- zung und Bodenmarkierungen laut beil. Aufstellung zum Gesamtpreis von brutto € 1.500.000,- inkl. Mwst. Die Arbeiten für Straßenbau werden an den Billigst- und Bestbieter der Straßenbauausschrei- bung (Rahmenvereinbarung It. Gemeinderatsbeschluss) 2014 - 2016 (verlängert bis 2019, 7 Anbote), das ist die Fa. Pittel & Brausewetter, Porschestraße 15, 3430 Tulln, vergeben. Die Arbeiten für die Bepflanzung werden an den Bestbieter der jeweilig n Saisonausschreibung vergeben. Die Arbeiten für Verkehrszeichenaufstellung und Bodenmarkierung werden an den jeweiligen Bestbieter vergeben. Projektpläne der neu zu gestaltenden Straßenzüge (Konrad-v.-Tulln-G., etc.) werden dem Aus- schuss vor der Anrainerbesprechung/dem Baubeginn vorgelegt. Erledigung: 44) Straßenbeleuchtung 2018 - Auftragsvergabe: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neuerrichtung bzw. Sanierung der Straßenbeleuch- tung Zuge der einzelnen Straßenbaumaßnahmen It. beil. Aufstellung zum Gesamtpreis von € 325.000,- inkl. Mwst. Die Arbeiten für die Straßenbeleuchtung werden an den Billigst- und Bestbieter der Straßenbeleuchtungsausschreibung (Rahmenvereinbarung It. Gemeinderatsbe- schluss) 2014-2016 (verlängert bis 2019, 2 Anbote), das ist die Fa. Schmidberger, Königstet- terstr.167, 3430 Tulln, vergeben. Erledigung:
103/V/2017 45) Rad- und Wanderwege 2018 - Auftragsvergaben: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Arbeiten für den Bau von Rad- und Wanderwegen laut beiliegender Aufstellung zum Gesamtpreis von brutto € 220.000. Die Arbeiten werden an den Billigst- und Bestbieter der Straßenbauausschreibung (Rahmenvereinbarung It. Gemeinderatsbeschluss) 2014-2016 (verlängert bis 2019, /Anbote), das ist die Fa. Pittel & Brausewetter, Porschestraße 15, 3430 Tulln a.d.Donau, vergeben. Die Arbeiten für die Bepflanzung werden an den Bestbieter der jeweiligen Saisonausschreibung vergeben. Erledigung: 46) Nächtigungsstatistik – Zwischenbericht STR Buchinger berichtet über die Nächtigungsstatistik 2017.Von Jänner bis Oktober 2017 wur- den 43.655 Ankünfte und 94.309 Nächtigungen verzeichnet. Das bedeutet einen Anstieg bei den Ankünften im Vergleichszeitraum 2016 von 24 % bzw. bei den Nächtigungen von 21 %. Einen wesentlichen Beitrag zum Nächtigungsplus leistet das Diamond City Hotel mit 12.960 Nächtigungen im Zeitraum von Ende Mai bis Ende Oktober. Aus den Ankunfts- und Nächti- gungszahlen ergibt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 2,2 Nächten. Erledigung: 47) Austausch Rechen im Pumpwerk Frauenhofen und Königstetter Straße – Tulln Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Arbeiten für die Erneuerung der Rechenanlage im Pumpwerk Lindenstraße, 3430 Frauenhofen und Königstetter Straße, 3430 Tulln, 1 Teil, laut beiliegendem Prüfbericht von Büro DI Vanek an die Firmen: - Maschinenbau AMS Wassertechnik 2243 Matzen, Gänserndorferstr. 2 zum Preis von 29.990,00 + Ust, - Elektro Schmidberger 3430 Tulln, Königstetterstraße 167 zum Preis von 14.413,85+ Ust, - Baumeister Konti-Bau 3830 Waidhofen/ Th., Brunnerstr. 43 zum Preis von 3.575,0 + Ust - Installationstechnik Forstenlechner zum Preis von 2.264,74 + Ust zu vergeben. Erledigung: 48) Fäkalienabfuhr – Verlängerung der Rahmenvereinbarung mit der Firma Hydro Ingenieure Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Rahmenvereinbarung für die Fäkalienabfuhr auf Grund des Ansuchens vom 16.11.2017 um weitere drei Jahren, 2017-31.12.2020, mit der Firma Hydro Ingenieure KT GmbH, 3494 Stratzdorf, Gewerbepark 4-6, zu verlängern. Die Möglichkeit für die Verlängerung ist im § 151 des Bundesvergabegesetzes geregelt, wo im Absatz 5 die Verlängerung einer Rahmenvereinbarung so definiert ist, wenn sich sachlich ge- rechtfertigte Gründe für eine Verlängerung erklären lassen, kann eine Jahresvereinbarung eine max. Zeit von 5 Jahren haben. Die sachlich gerechtfertigte Begründung liegt darin, dass die Firma Hydro über ein 24h-Service und einen modernst ausgerüsteten Fuhrpark verfügt und die bisherige Zusammenarbeit bestens funktioniert hat. Erledigung:
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