Tagesordnung: Stadtgemeinde Tulln

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83/V/2017

Stadtamt Tulln                                                        Tulln, 6. Dezember 2017

PROTOKOLL
über die am Mittwoch, dem 6. Dezember 2017, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses
stattgefundene Sitzung des Gemeinderates.

Tagesordnung:
Siehe Beilage

Anwesend:
Bgm. Mag. Peter Eisenschenk
Vzbgm. KommR Harald Schinnerl
STR Wolfgang Mayrhofer
STR Elfriede Pfeiffer
STR Mag. Johannes Sykora
STR Dr. Harald Wimmer
STR Hubert Herzog
STR Ludwig Buchinger
STR Mag. Rainer Patzl
GR Johannes Blauensteiner
GR Johannes Boyer
GR Annemarie Eißert
GR Mag. Franz Hebenstreit
GR Dir. Peter Höckner
GR Eva Koloseus
GR Peter Liebhart
GR Marina Manduric
GR Paula Maringer
GR Karl Mayr
GR Ernst Pegler
GR Susanne Stöhr-Eißert
GR Ing. Walter Slama
GR Ing. Norbert Drapela
GR Sabrina Felber
GR Kurt Felber
GR Gerlinde Sieberer
GR Leopold Handelberger
GR Ing. Michael Hanzl
GR Cornelia Kern-Labermeyer
GR Jürgen Schneider
GR Snezana Simek
GR Erich Stoiber
GR Kerstin Stoiber
GR Ing. Herbert Schmied

Vorsitzender:
Bgm. Mag. Peter Eisenschenk

Schriftführer:
StADir. DI Dr. Viktor Geyrhofer, StADir.-Stv. Mag. Christian Resch

Entschuldigt:
STR ÖkR Johann Mayerhofer, GR Gustav Rödl, GR Marecsek
84/V/2017

Beglaubiger:
GR Peter Liebhart, GR Gerlinde Sieberer, STR Ludwig Buchinger, STR Mag. Rainer Patzl,
GR Erich Stoiber

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG
Bgm Mag. Peter Eisenschenk eröffnet um 19.03 Uhr die öffentliche Sitzung und stellt nach Be-
grüßung der Anwesenden die Beschlussfähigkeit fest.

Zu Beginn der Sitzung setzt der Vorsitzende die Tagesordnungspunkte
17) Übereinkommen über die Modernisierung und Neugestaltung des Bahnhofes Tulln an der
Donau,
18) Bike & Rideanlage Tulln (Gunthergasse) – Vertrag über die Realisierung, den Betrieb, die
Betreuung und die Instandhaltung und
19) Park & Ride Vertrag – 4. Zusatzvereinbarung
von der Tagesordnung ab.

GR Dir. Peter Höckner stellt gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung den Antrag, folgende
Punkte zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen:

51) Grundverpachtung Erholungsgebiet "Linkes Donauufer"
52) Planer Auftragsvergabe für Sanierung Kanal, Wasser und Straßenbau

Die Punkte werden einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen.
Tagesordnungspunkt 51) wird im Anschluss an Punkt 34) behandelt.

STR Dr. Harald Wimmer stellt gemäß § 46 Abs.3 NÖ Gemeindeordnung den Antrag, folgenden
Punkt zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen:

53) Mehr Plätze für die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule 1

In der Volksschule I gibt es eine Übernachfrage nach Plätzen für die Nachmittagsbetreuung, die
im Moment nur schwer abgedeckt werden kann. So müssen Kinder abgewiesen werden oder es
wird der Betreuungsplatz gekündigt, wenn die Voraussetzungen (Fehlender Einkommensnach-
weis, d.h. zumindest 1 Elternteil ist zu Hause) für einen Betreuungsplatz nicht mehr gegeben
sind z.B. ein Mutterschutz vor der Geburt eines Kindes oder Karenz. Beide Situationen sind für
die betroffenen Eltern nicht gerade einfach zu lösen, da nicht immer Angehörige oder Verwand-
te zur Stelle sind, die die Kinderbetreuung übernehmen können.

Die SPÖ Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge genehmigen:
Der Bürgermeister möge folgende Maßnahmen vorsehen, um den akuten Mehrbedarf an freien
Plätzen in der Nachmittagsbetreuung (insbesondere in der Volksschule 1) abzudecken:
    1. Prüfung der Einrichtung einer zusätzlichen 6. Gruppe für die Nachmittagsbetreuung in
         der VS 1 ab dem Schuljahr 2018/19
    2. Es soll auch jenen Eltern, deren Kinder bereits einen Betreuungsplatz hatten, sich aber
         gerade in Mutterschutz, Karenz oder sonstigen familiären Sondersituationen befinden,
         weiterhin ein Hortplatz für ihre Kinder zur Verfügung gestellt werden und dafür jene Tage
         von der zuständigen Fachabteilung angeboten werden, an denen aufgrund der Anmel-
         dungen die Plätze noch nicht vollständig belegt sind.
Begründung: Dies hilft den Kindern ihre ersten sozialen Kontakte zu anderen Kindern zu knüp-
fen, hilft beim Lernen in der Schule und ermöglicht den Eltern leichter ihren Beruf nachgehen zu
können. Tulln ist eine pulsierende Stadt mit einem großen Zuzug von jungen Menschen und
Familien aus dem Umland. Daher ist es unsere politische Aufgabe die Infrastruktur für die Kin-
der-/ Nachmittagsbetreuung den aktuellen Bedürfnissen unserer Zeit entsprechend anzupas-
sen.
85/V/2017

Dringlichkeit ist gegeben, da die Nachfrage nach Hortplätzen vorhanden ist!

Der Punkt wird einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen.

Bgm Mag. Peter Eisenschenk unterbricht die Sitzung um 19.07 Uhr, um den anwesenden Bür-
gern die Möglichkeit zu geben, an die Mitglieder des Gemeinderates Fragen zu stellen.

Es werden keine Fragen gestellt. Die Sitzung wird vom Vorsitzenden um 19.08 Uhr fortgesetzt.

1) Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Protokoll vom 4. Oktober 2017 keine Einwendungen
eingebracht wurden und das Protokoll daher als genehmigt gilt.

2) Anfragebeantwortung
Bgm Mag. Eisenschenk beantwortet die Anfrage der Grünen aus der GR-Sitzung vom
4.10.2017 zur Wählerevidenz bezüglich der NebenwohnsitzerInnen.

Zu Wort meldeten sich: STR Mag. Patzl, STR Buchinger

Erledigung:

3) Neujahrstreffen 2018

Der Gemeinderat beschließt mit 7 Gegenstimmen (TOP, FPÖ), das Neujahrstreffen am Freitag,
den 12. Jänner 2018 im Atrium des Minoritenklosters abzuhalten. Die Gesamtkosten der Veran-
staltung betragen ca. € 14.000,-.

Zu Wort meldeten sich: STR Buchinger, GR Ing. Hanzl, GR Stoiber, GR Dir. Höckner, GR Ing.
Schmied

Erledigung:

4) Zukunftsforum 2018
Der Gemeinderat beschließt mit 7 Stimmenthaltungen (TOP, FPÖ) die Durchführung des 7.
Tullner Zukunftsforum am 19.01. und 20.01.2018 im Atrium des Rathauses.

Den Ausgaben von insgesamt € 54.700,- (Honorare, Werbemaßnahmen, Drucksorten)
stehen Einnahmen von insgesamt € 40.000,- (Sponsoren, Eintrittskartenverkäufe) gegenüber.
Der verbleibende Kostenaufwand beträgt daher insgesamt € 14.700,-
Bedeckung ist gegeben unter 2017:1/2895; 2018: 1/2895; 2/2895

Erledigung:
86/V/2017

5) Gartensommer 2018 – Ausstellung #TullnART – Garten der Künst-
ler“
Der Gemeinderat beschließt mit 7 Stimmenthaltungen (TOP, FPÖ):
Konzeption und Durchführung der von Mai bis September im Rahmen des Gartensommer NÖ
Spezials 2018 stattfindenden Ausstellung „#TullnART – Garten der Künstler“ inklusive Zukunfts-
labor im Minoritenkloster.
Der Gesamtkostenaufwand beläuft sich - inklusive Honorare für KünstlerInnen und Kurator, der
Ausstellungsinfrastruktur, der Versicherung der Kunstobjekte sowie das Ausstellungspersonal
und Bauhof-Eigenleistungen - auf ca. € 230.000,- exkl. MWSt.
Dem stehen Einnahmen in der Höhe von rund € 125.000,- exkl. MWSt. gegenüber.
Diese bestehen im Wesentlichen aus ecoplus- und LEADER-Förderungen sowie den Erlösen
aus Eintritten, Souvernirverkäufe und Stadtführungen. Bedeckung: 5/3250

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15. März 2017 wurde die Durchführung des Gartensommers
2018 mit Gesamtausgaben der Stadtgemeinde von € 808.000,- genehmigt.
Aufgrund der Nichtumsetzung von budgetierten Maßnahmen wie Public Art/Lederergasse oder
der Bürgerkreativ-Workshop unter HHst 5/8462, die nicht im ursprünglichen Investitionsplan
enthalten waren, da diesbezüglich keine Projektförderung vorgesehen ist, möge im Sinne einer
gesamten Darstellung der Gesamtrahmen des Projektes Gartensommer 2018 auf insgesamt
€ 906.000.- berichtigt werden.
Das Gesamtbudget für das Projekt bleibt damit aber unverändert.

Die Ausschöpfungsquote bezieht sich somit nun auf diesen Betrag.

Die Ausschöpfungsquote:

Bisher beschlossen:         € 59.735,- (lt. STR-Beschluss vom 8. März 2017)
                            € 39.055,- (lt. STR-Beschluss vom 10. Mai 2017)
                            € 23.190,- (lt. STR-Beschluss vom 28. Juni 2017)
                            € 48.000,- (lt. GR-Beschluss vom 4. Juli 2017
                            € 22.920,- (lt. STR-Beschluss vom 23. August 2017)
                            € 280.000,- (lt. GR-Empfehlung vom 4. Oktober 2017)
                            € 235.600,- (lt. GR-Beschluss vom 6. Dezember 2017)
Gesamt bisher:              € 708.500,- (Ausschöpfungsgrad des GaSo-Budgets: 78,20%)

Erledigung:

6) Voranschlag 2018

Der Gemeinderat beschließt mit 8 Gegenstimmen (TOP, FPÖ, NEOS) und 2 Stimmenthaltun-
gen (Grüne), vorliegenden Voranschlag für das Haushaltsjahr 2018 und den mittelfristigen Fi-
nanzplan für die Jahre 2019 bis 2022 im Sinne der Bestimmungen der §§ 72 und 73 der NÖ GO
1973 genehmigen:

Der vorliegende Voranschlagsentwurf für das Jahr 2018 sieht vor im
1. Ordentlichen Haushalt an Einnahmen und Ausgaben           €     45.843.900,00
2. Außerordentlichen Haushalt an Einnahmen und Ausgaben €          13.745.200,00
ergibt einen Gesamtvoranschlag für 2018                      €     59.589.100,00

Gleichzeitig möge der vorliegende Haushaltsbeschluss, der Dienstpostenplan sowie die Dienst-
vorschrift betreffend die allgemeinen Vollzugsbestimmungen des Voranschlages 2018 geneh-
migt werden.
Der Gemeinderat möge überplanmäßige Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen als geneh-
migt erklären, sofern eine entsprechende Bedeckung innerhalb des betreffenden Unterabschnit-
87/V/2017

tes bzw. Abschnittes gegeben ist und ein sachlicher und verwaltungsmäßiger Zusammenhang
gem. § 72 Abs. 8 NÖ GO besteht.
Die öffentliche Kundmachung über den Entwurf des Voranschlags 2018 mit mittelfristigem Fi-
nanzplan erfolgte in der Zeit von 22. November 2017 bis 06. Dezember 2017 durch Anschlag an
der Amtstafel.

Zu Wort meldeten sich: Vzbgm Schinnerl, GR Ing. Hanzl, GR Ing.Schmied, GR Stoiber, STR
Mag. Patzl, STR Dr. Wimmer, GR Dir. Höckner, STR Buchinger, Bgm Mag. Eisenschenk

Erledigung:

7) Kassenprüfung durch Amt der NÖ Landesregierung - Bericht
Das Ergebnis der am 22. Juni 2017 durchgeführten Kassenprüfung wird dem Gemeinderat
gem. § 89 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) vorgelegt und vollinhaltlich zur
Kenntnis gebracht.

Zu Wort meldeten sich: Vzbgm Schinnerl, GR Ing. Schmied, Bgm Mag. Eisenschenk

Erledigung:

Während der Behandlung der Tagesordnungspunkte 8) und 9) verlässt STR Mag. Sykora den
Sitzungssaal.

8) Änderung der Indikatorbindung bei Volksbank-Darlehen 40351/1
„Kanalbau Tulln BA 10“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Indikatorbindung bei Volksbank-
Darlehen 40351/1 „Kanalbau Tulln BA 10“:

Bei dem im Jahr 1996 bei der Tullnerfelder Volksbank aufgenommenen Darlehen mit ursprüng-
licher Darlehenshöhe von € 436.037,01, Verzinsung in Höhe der Sekundärmarktrendite für
Bundesanleihen ohne Aufschlag mit halbj. Anpassung (seit 01.04.2015 gemäß Bundesgesetz
BGBL I 4/2015 UDRBG ersetzt durch die umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesan-
leihen, UDRB) wird aufgrund geänderter Rechnungslegungsbestimmungen die Indikatorbindung
von Seiten des Darlehensgebers, nunmehr der Volksbank NÖ AG, auf den 6-Monats-Euribor
geändert. Auf Nachfrage beruft sich die Volksbank NÖ AG auf „die sogenannten SPPI „Solely
Payments of Principal and Interest“ Kriterien“.

Restschuldenstand des Darlehens 09/2017: € 80.655,70
UDRB netto (09/2017: 0,1550 % p.a.)
Anpassungstermine: 30.06. + 30.12.
Laufzeitende: 2021

Kondition neu:
Derzeit 0,1550 % p.a.
Grundlage: 6 Monats EURIBOR, Basis: Stichtagswert - 2 Bankarbeitstage vor dem Anpas-
sungstermin
Aufschlag: 0,1550 %, Rundung: nach Aufschlag kaufmännisch auf 1/8 %
Anpassungstermine: 01.02. + 01.08., 1. Anpassung: 01.02.2018

Die Zinsbindung wird auf Basis eines Indikators vereinbart. Sollte dieser Indikator auf einen
Wert unter 0 % fallen, gilt für die Zinsanpassung der Indikator mit Wert von 0 %.
88/V/2017

Mit Ausnahme vorstehender Änderung bleibt der bisherige Kreditvertrag samt allfälligen Nach-
trägen und Zusätzen vollinhaltlich aufrecht.

Erledigung:

9) Umstellung einzelner Darlehensverträge von variabler auf Fixver-
zinsung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Umstellung nachstehender Darlehensverträge von
variabler auf Fixverzinsung auf Basis der schriftlich vorliegenden Anbote:

Volksbank NÖ AG
Kreditname                       Kto. Nr.              Zinsbindung            LZ-          Restschuld            Ursprungs-         Fixverszinsung in %
                                                       bisher                 Ende         31.12.2017            kapital            angeboten 09/2017

40351/5       Wasserleitung      30851982136           3-Mo-Eur+0,44          2031         88 414,96             144 000,00         1,056 bis 2031 (=LZ-
Erneuerung     und     Ergän-                                                                                                       Ende)
zung
40351/8      Kanal BA 17,        30851982139           3-Mo-Eur+0,44          2031         305 878,81            500 000,00         1,056 bis 2031 (=LZ-
Nördl. KGs Teil II                                                                                                                  Ende)
40351/12      Wasserleitung      30851982137           3-Mo-Eur+0,44          2031         240 810,36            400 000,00         1,056 bis 2031 (=LZ-
BA 10, Nördl. KG's                                                                                                                  Ende)
40351/13     Kanal, Erneue-      30851982138           3-Mo-Eur+0,44          2031         274 523,85            456 000,00         1,056 bis 2031 (=LZ-
rung und Ergänzung                                                                                                                  Ende)
40351/23       Zufahrt    und    30851982200           3-Mo-Eur+0,75          2031         35 933,67             50 000,00          1,056 bis 2031 (=LZ-
Parkplatz Sporthalle                                                                                                                Ende)
40351/24     Ankauf Liegen-      30851982211           3-Mo-Eur+0,75          2031         163 868,97            228 000,00         1,056 bis 2031 (=LZ-
schaft Wiener Straße 27                                                                                                             Ende)
40351/25       Bahn      Lärm-   30851982206           3-Mo-Eur+0,75          2031         179 680,81            250 000,00         1,056 bis 2031 (=LZ-
schutz                                                                                                                              Ende)
40351/30       HL-Bahn       -   30851982205           3-Mo-Eur+0,75          2031         503 138,38            700 000,00         1,056 bis 2031 (=LZ-
Innerstädt. Maßnahmen                                                                                                               Ende)
8 Darlehen                                                                                 1 792 249,81          Basis IRS vs.3-Mo-Eur, Stand 13.09.2017

Raiffeisenbank Tulln
Kreditname                                      Kto. Nr.            Zinsbindung           LZ-       Restschuld             Urspr.kapital    Fixverszinsung
                                                                    bisher                Ende      31.12.2017                              in % angeboten
                                                                                                                                            11/2017

40349/66-74 Div. a.o. Gemeindevorhaben          4900013250          3-Mo-Eur+0,8          2034      1 675 599,90           2 374 700,00     1,55     bis 2034
                                                                                                                                            (=LZ-Ende)
40349/63      Kanal BA 18 - Kläranlage          5000013250          3-Mo-Eur+0,8          2035      2 937 640,29           4 107 600,00     1,55    bis   2035
Erweiterung                                                                                                                                 (=LZ-Ende)
40349/58 Wasserleitung BA 08, Brunnen-          4500013250          6-Mo-Eur+0,8          2037      1 052 470,78           1 630 000,00     1,55 bis 2035
feld II - Wasserwerk II
3 Darl. (intern aufgeteilt auf 9 Darl.)                                                             5 665 710,97

BAWAG PSK
Kreditname                           Kto. Nr.              Zinsbindung             LZ-          Restschuld         Ursprungs-       Fixverszinsung in %
                                                           bisher                  Ende         31.12.2017         kapital          angeboten 11/2017

53512/33 Hallenbad                   00540059136           3-Mo-Eur+0,75           2029         544 606,43         675 000,00       1,44    bis    2029   (=LZ-
                                                                                                                                    Ende)
53512/27 Bahn Lärmschutz             00540059110           3-Mo-Eur+0,77           2034         342 984,21         400 000,00       1,645 bis 2029

53512/34 Infrastrukturelle städt.    00540059101           3-Mo-Eur+0,77           2034         257 238,13         300 000,00       1,645 bis 2029
89/V/2017

Verkehrsm.

53512/19            Wasserleitung      00540033978         3-Mo-Eur+0,75           2035      471 723,49           635 000,00      1,66 bis 2029
Brunnenfeld III
53512/20 Kanal Erneuerung u.           00540033986         3-Mo-Eur+0,75           2035      347 663,90           468 000,00      1,66 bis 2029
Ergänzung
53512/23 Kanal BA 18 Kläran-           00540034010         3-Mo-Eur+0,75           2035      505 152,67           680 000,00      1,66 bis 2029
lage Erweiterung
6 Darlehen                                                                                   2 469 368,83         geb. an volums-u.laufzeitgew. Swap-Satz

Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien
Kreditname                          Kto. Nr.            Zinsbindung          LZ-           Restschuld             Ursprungs-      Fixverszinsung in %
                                                        bisher               Ende          31.12.2017             kapital         angeboten 10/2017

63275/3       Gemeindestraßen       42400651802         3-Mo-Eur+0,78        2035          332 640,86             444 500,00      1,75     bis 2035 (=LZ-
Erneuerung                                                                                                                        Ende)
63275/4 HL-Bahn, Innerstädt.        42500651802         3-Mo-Eur+0,78        2035          224 504,81             300 000,00      1,75     bis 2035 (=LZ-
Maßnahmen                                                                                                                         Ende)
63275/7     Straßenbeleuchtung      42800651802         3-Mo-Eur+0,78        2035          217 021,43             290 000,00      1,75     bis 2035 (=LZ-
Erneuerung                                                                                                                        Ende)
3 Darlehen                                                                                 774 167,10

Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG
Kreditname                   Kto. Nr.             Zinsbindung          LZ-         Restschuld           Ursprungs-                       Fixverszinsung
                                                  bisher               Ende        31.12.2017           kapital                          in % angeboten
                                                                                                                                         11/2017
40348/162         Gemein-    20033863308          6-Mo-Eur+0,99        2036        1 143 650,15         1 200 000,00        Variante     1,58   bis 2027
destraßen Erneuerung                                                                                                        1
                                                                                                                            Variante     1,85 bis 2032
                                                                                                                            2
40348/161     Technoloe-     20033863312          6-Mo-Eur+0,99        2036        243 025,66           255 000,00          Variante     1,58   bis 2027
giezentrum                                                                                                                  1
                                                                                                                            Variante     1,85 bis 2032
                                                                                                                            2
2 Darlehen                                                                         1 386 675,81

Hypo NÖ Gruppe Bank AG
Kreditname                  Kto. Nr.           Zinsbindung       LZ-          Restschuld          Ursprungskapital                        Fixverszinsung
                                               bisher            Ende         31.12.2017                                                  in % angeboten,
                                                                                                                                          11/2017

65438/16            Bahn    0466196908         6-Mo-             2033         245 505,65          300 000,00                Variante      1,516 bis 2028
Lärmschutz                                     Eur.+1,04                                                                    1
                                                                                                                            Variante      1,769 bis 2033
                                                                                                                            2
65438/20          Deponie   0466197300         6-Mo-             2033         609 672,44          745 000,00                Variante      1,516 bis 2028
Sanierung                                      Eur.+1,04                                                                    1
                                                                                                                            Variante      1,769 bis 2033
                                                                                                                            2
65438/38          Deponie   0466238309         3-Mo-             2035         217 694,78          240 000,00                Variante      1,566 bis 2028
Sanierung                                      Eur+0,79                                                                     1
                                                                                                                            Variante      1,932 bis 2035
                                                                                                                            2
65438/35      Technolo-     0466238201         3-Mo-             2035         226 765,40          250 000,00                Variante      1,566 bis 2028
giezentrum                                     Eur+0,79                                                                     1
                                                                                                                            Variante      1,932 bis 2035
                                                                                                                            2
65438/28     Restaurie-     0466237701         3-Mo-             2035         249 441,95          275 000,00                Variante      1,566 bis 2028
rung Kulturdenkmäler                           Eur+0,79                                                                     1
90/V/2017

                                                                                            Variante     1,932 bis 2035
                                                                                            2
65438/45     Rad-   und   0466253103   6-Mo-      2036   238 674,75     250 000,00          Variante     1,576 bis 2028
Wanderwege                             Eur+1,01                                             1
                                                                                            Variante     1,992 bis 2036
                                                                                            2
65438/46     Straßenbe-   0466253200   6-Mo-      2036   295 956,66     310 000,00          Variante     1,576 bis 2028
leuchtung                              Eur+1,01                                             1
                                                                                            Variante     1,992 bis 2036
                                                                                            2
7 Darlehen                                               2 083 711,63   Basis auf Reuters Seite EURSFIXA veröff. 9- bzw.
                                                                        10 bzw. 12-Jahres-Satz plus Aufschlag, mind.0

Die Konditionen basieren jeweils auf den Marktgegebenheiten zum Zeitpunkt der Anbotslegung.
Der endgültige Zinssatz wird mit Vertragsabschluss fixiert. Das heißt, dass es dadurch aufgrund
der Änderung des jeweiligen Basiswertes zu geringfügigen Änderungen des Gesamtzinssatzes
kommen kann. Von allen anbietenden Banken, mit Ausnahme der ERSTE Bank AG, gibt es
Zusagen, dass eine Änderung bzw. Kündigung des Vertrages allein aufgrund eines steigenden
Zinsniveaus ausgeschlossen werden kann. Da eine derartige Zusage von der ERSTE Bank AG
nicht vorliegt, kann der Abschluss mit der Erste Bank AG nur dann erfolgen, wenn auch hier
eine Zusage vorliegt, dass eine Änderung bzw. Kündigung des Vertrages allein aufgrund eines
steigenden Zinsniveaus ausgeschlossen wird.

Zu Wort meldete sich Bgm Mag. Eisenschenk, GR Ing. Hanzl

Erledigung:

10) Freigabe BW-A5 Langenlebarn
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Aufschließungszone BW-A5 im Bereich südlich der
St.-Helena-Gasse, westlich der bebauten Grundstücke parallel zur Franz-Lengauer-Straße,
nördlich des Bahnweges und östlich der ehemaligen BK-A1 zur Grundabteilung und Bebauung
freizugeben.
Folgende Freigabebedingungen der BW-A5 sind bereits erfüllt:
    - Vorlage eines Parzellierungs- und Erschließungskonzeptes
    - Einigung der Grundeigentümer auf den neuen Grenzverlauf

Erledigung:

11) Infrastrukturprüfung bei Umwidmungen – Grundsatzbeschluss
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Verfassungsgerichtshof hat in dem Beschluss vom 10.6.2017, V151/2015, die Gefahr einer
Überforderung der kommunalen und regionalen Infrastruktur als für die Stadtgemeinde Tulln
maßgebliche‚ wesentliche Änderung der Planungsgrundlagen infolge struktureller Entwicklung
gewertet. Jede Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, die eine Ausweitung oder
weitere Verdichtung des Siedlungsraumes bewirkt, ist daher sehr genau darauf zu prüfen, ob
eine solche mit der vorhandenen technischen und sozialen Infrastruktur (Verkehrswege, Ver-
und Entsorgung, Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen etc) bewerkstelligt werden kann.
Zeigt sich, dass ein Ausbau der vorhandenen Infrastruktur erforderlich ist, muss durch geeigne-
te Instrumente (etwa durch Mittel der Vertragsraumordnung oder die Festlegung von Aufschlie-
ßungszonen mit entsprechend geeigneten Freigabebedingungen) sichergestellt werden, dass
die Verwertung der Baulandflächen erst dann erfolgen kann, wenn die infrastrukturellen Vo-
raussetzungen hiefür gegeben sind.
91/V/2017

Generell werden Änderungen des örtlichen Raumordnungsprogrammes nur noch nach einge-
hender Prüfung der Auswirkungen auf die Infrastruktur vorgenommen.

Zu Wort meldeten sich: STR Mag. Patzl, Bgm Mag. Eisenschenk

Erledigung:

12) Neubau 4-gruppiger Kindergarten Tulln, Zeiselweg 40, Grundsatz-
beschluss
Im Kindergartenjahr 2017/18 stehen in Tulln bereits 28 Kinder auf der Warteliste. Mit weiterem
Zuzug ist auch in den kommenden Jahren zu rechnen.
Der derzeitige 2-gruppige Kindergarten IX, Hamsterweg, ist nur ein Provisorium und benötigt
jährlich eine Genehmigung durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Grundsatzbeschluss für den Neubau eines 4-
gruppigen Kindergartens in Tulln, Zeiselweg auf dem Grundstück Nr. 3226/2 mit einer Größe
von 3200 m² zu fassen.
Der Kindergarten soll durch die Tullner Kommunal Immobilien KG errichtet werden.
Die geschätzten Gesamtbaukosten betragen € 2,830.000,00 exkl.Ust. Die Einrichtung für den
Kindergarten ist im Jahr 2019 durch die Stadtgemeinde Tulln anzuschaffen und ist daher im
Budget 2019 mit € 200.000,00 zu veranschlagen. Der Kindergarten wird durch den Schul- u.
Kindergartenfond mit einem Zinsenzuschuss in der Höhe von € 442.083,00 gefördert.
Nach Fertigstellung ist die Anmietung durch die Stadtgemeinde vorgesehen.

Weiters wird ein Baubeirat eingerichtet, der aus den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen,
Planung und Wirtschaft, STR Stöhr-Eißert und zwei Mitgliedern des
TKI-Aufsichtsrates besteht und in seiner beratenden Funktion über den jeweiligen Projektstand
zu informieren ist.

Zu Wort meldete sich: GR Ing. Schmied

Erledigung:

13) Neubau 2-gruppiger Kindergarten, Neuaigen, Hauptstraße, Grund-
satzbeschluss
Aufgrund der aktuellen Einschreibzahlen sowie der jetzigen und zukünftigen Bautätigkeiten in
Neuaigen ist ein zweigruppiger Kindergarten unumgänglich. Seit dem Jahr 2013 bedarf der jet-
zige eingruppige Kindergarten einer Sondergenehmigung durch das Amt der NÖ Landesregie-
rung, so dass die gesetzlich vorgesehene Kinderhöchstzahl von 20 Kindern erhöht werden
kann. Weiters ist die Bausubstanz am bestehenden Kindergarten in einem sehr schlechten
Zustand (Feuchteschäden). Außerdem erfüllt der Kindergarten erfüllt nicht mehr das Raumpro-
gramm des Nö. Kindergartengesetzes.

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig, den Grundsatzbeschluss für den Neubau eines 2-
gruppigen Kindergartens in Neuaigen, Hauptstraße auf dem Grundstück Nr. 134 mit einer Grö-
ße von 1715 m² zu fassen.
Der Kindergarten soll durch die Tullner Kommunal Immobilien KG errichtet werden. Die ge-
schätzten Gesamtbaukosten betragen € 1,290.000,00 exkl.Ust. Die Einrichtung für den Kinder-
garten ist im Jahr 2019 durch die Stadtgemeinde Tulln anzuschaffen und ist daher im Budget
2019 mit € 100.000,00 zu veranschlagen. Der Kindergarten wird durch den Schul- u. Kindergar-
tenfond mit einem Zinsenzuschuss in der Höhe von € 301.033,00 gefördert.
92/V/2017

Nach Fertigstellung ist die Anmietung durch die Stadtgemeinde vorgesehen.

Weiters wird ein Baubeirat eingerichtet, der aus den Mitgliedern des Ausschusses für Finanzen,
Planung und Wirtschaft, STR Stöhr-Eißert, GR Maringer und zwei Mitgliedern des TKI-
Aufsichtsrates besteht und in seiner beratenden Funktion über den jeweiligen Projektstand zu
informieren ist.

Erledigung:

14) Gesellschafterzuschuss Tullner Kommunal Immobilien KG
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Zuschuss 2017:
Die Stadtgemeinde Tulln leistet an die Tullner Kommunal Immobilien KG einen
Gesellschafterzuschuss in Höhe von insgesamt EUR 100.000,-. Bedeckung ist unter der HHST-
Stelle 5/2410-7280 bzw. 5/2405-7270 vorgesehen. Nachdem nunmehr die TKI und nicht die
Stadtgemeinde Tulln die beiden Kindergärten errichtet, sind die im VA 2017 vorgesehenen
Planungskosten nunmehr über die TKI abzuwickeln. Dafür waren im VA 2017 insgesamt EUR
100.000,- vorgesehen.

Zuschuss 2018:
Die Stadtgemeinde Tulln leistet an die Tullner Kommunal Immobilien KG wie im mittelfristigen
Finanzplan für 2018 unter der HH-Stelle 5/2405-7790, 5/2410-7790, bzw. 1/9140-0802
vorgesehen einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von insgesamt EUR 2.450.000,00 um die
notwendigen Investitionen in die Infrastruktur (generelle Sanierungen, sowie die Errichtung er
Kindergärten Tulln und Neuaigen durchführen zu können.

Erledigung:

15) Gesellschafterzuschuss Tullner Wohn Immobilien KG
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Stadtgemeinde Tulln leistet im Jahr 2018 an die Tullner Wohn Immobilien KG einen Gesell-
schafterzuschuss in Höhe von EUR 200.000,00 zur verstärkten Sanierung von Wohnungen.
Der Wohnungsausschuss soll darüber informiert werden, welche Wohnungen mit diesen finan-
ziellen Mitteln konkret saniert werden.

Zu Wort meldeten sich: STR Dr. Wimmer, GR Ing. Schmied, GR S. Felber, GR Pfeiffer

Erledigung:

16) Gesellschafterzuschuss Garten Tulln
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Die Stadtgemeinde Tulln leistet an die Garten Tulln GmbH, FN 248821 p, Am Wasserpark 1,
3430 Tulln einen Gesellschafterzuschuss in Höhe von insgesamt EUR 175.000,00, aufgeteilt
auf die Jahre 2018 mit EUR 135.000,- und 2019 mit EUR 40.000,-.

Zu Wort meldeten sich: GR Mag. Patzl, Vzbgm Schinnerl, Bgm Mag. Eisenschenk, GR Ing.
Schmied

Erledigung:
93/V/2017

20) Dienstbarkeitsvertrag div. Grundstücke - Schönere Zukunft
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Abschluss beiliegenden Dienstbarkeitsvertrag mit der Gemeinnützigen Wohn- und
Siedklungsgesellschaft Schönere Zukunft GmbH, FN 79932y, Lederergasse 8/1/L1, 3100 St.
Pölten betreffend folgender Verpflichtung die Grundstücke Nr. 3222, 3223, 3224, 3225, 3226/2,
3226/3, 3226/4, 3226/5 und 3226/6 alle KG Tulln betreffend:

Dienstbarkeit der eingeschränkte Bebauung:
Unterlassung der Bebauung der genannten Grundstücke mit Gebäuden, und baulichen
Anlagen, usw. deren höchster Punkt 12,50m über dem derzeitigen Bezugsniveau gem. § 4 NÖ
Bauordnung 2014 i.d.g.F. liegt. Insbesondere gilt als vereinbart, dass trotz der im
Bebauungsplan ausgewiesenen maximalen Gebäudehöhe die Anzahl der möglichen
oberirdischen Geschosse nicht ausgeschöpft wird, sondern die Gebäude entsprechend
niedriger zur Ausführung gelangen, nämlich mit einer tatsächlichen Geschossanzahl auf
Bauplatz A1, B1 und C1 von max. 4 oberirdischen Geschossen und mit einer tatsächlichen
Geschossanzahl auf Bauplatz B2 und C2 von max. 3 oberirdischen Geschossen.

Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechts:
Duldung des Rechts des Gehens und Fahrens sowie des Abstellens von Kraft- und sonstigen
Fahrzeugen.

Abschluss beiliegenden Dienstbarkeitsvertrag mit der Tullner Liegenschaftsaufbereitungs
GmbH und Tullner Kommunal Immobilien KG betreffend der Nutzung des Grundstückes Nr.
3226, KG Tulln als Geh- und Radweg

Erledigung:

21) Grundeinbringung Gst. Nr. 129 u. 134, KG Neuaigen – TLG, TKI
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Für die Errichtung eines Kindergartens in Neuaigen ist die Einbringung eines Grundstückes der
Stadtgemeinde Tulln in die Tullner Kommunal Immobilien KG bzw. der Tullner Liegenschafts-
aufbereitungs GmbH notwendig.
Das Grundstück Nr. 134, KG Neuaigen wird von der Stadtgemeinde Tulln, Minoritenplatz 1,
3430 Tulln gem. Teilungsplan GZ 17742 Vermessung Brunner & Strobl mit einer Fläche von
1.904 m2 unentgeltlich in die Tullner Kommunal Immobilien KG zu 1204/1736 Anteilen sowie
die Tullner Liegenschaftsaufbereitungs GmbH zu 532/1736 Anteilen gem. einem Sacheinlage-
vertrag eingebracht. Die Aufteilung des Grundstückes wurde auf Basis eines Nutzwertgutach-
tens vorgenommen.
Die Kosten der Vertragserrichtung- bzw. durchführung tragen die Gesellschaften anteilig.

Erledigung:

22) Grundverpachtung „Erholungszentrum Tulln“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
1) Verpachtung der Parzelle 26 im EHZ I im Ausmaß von ca. 150 m² an Ohnewas Roswitha,
3430Tulln Dr. Semmelweisg. 6/3/4, nach Verzicht von Neubauer Helmut Mag. u. Schiffleithner
Verena, 1080 Wien, Kochgasse 26/15.
Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit € 2,45/m² zzgl. einer allfälligen
gesetzl. USt.
94/V/2017

2) Verpachtung der Parzelle 92 im EHZ II im Ausmaß von ca. 222 m² an Vasilev Krasimir und
Vasileva Magdalinka, 1120 Wien, Wilhelmstraße 2/1/7, nach Verzicht von FRIEDRICH Irene
und Stipanitz Erwin, 1100 Wien, Eisenmengergasse 39/9. Das jährliche, wertgesicherte
Pachtentgelt beträgt derzeit € 3,25/m² zzgl. einer allfälligen gesetzl. USt.

Erledigung:

Während der Behandlung von Tagesordnungspunkt 23) verlässt GR Blauensteiner den
Sitzungssaal

23) Grundverpachtung Gst. Nr. 3869/2, KG Tulln – Sportunion Tulln
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Verlängerung der mit 31.5.2018 auslaufenden Vereinbarung mit der Sportunion Tulln, 3430
Tulln, Karl-Metz-Gasse 4, zur Nutzung einer ca. 18 m² großen Teilfläche des Grundstückes
3869/2, KG Tulln (Lagerplatz südl. des Bauhofes) auf weitere 5 Jahre.
Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt € 0,53/m² inkl. USt.

Erledigung:

24) Grundverkauf Gst. Nr. 817/13, KG Lale UA – Fa. Blitzschutz Walter
Heilmeier GmbH
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Verkauf des auf Basis der Vermessung Brunner und Strobl GZ 17804 neu entstehenden
Grundstückes Nr. 817/13, KG Langenlebarn UA im Ausmaß von 1.508m2 zum Verkaufspreis
von EUR 40,-/m2 zzgl. bereits geleisteten Aufschließungsabgaben durch die Stadtgemeinde
daher insgesamt EUR 66.438,70 an Fa. Blitzschutzsysteme Walter Heilmeier GmbH,
Schiffmühlstraße 5, 3425 Langenlebarn. Die Kosten der Vertragserrichtung und -durchführung
tragen die Käufer. Die Kosten einer allfälligen Immo-Est trägt die Stadtgemeinde Tulln
Das Betriebsgrundstück dient zum Ausbau des Betriebsareals der Fa. Heilmeier. Eine Investiti-
onsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren ist auf dem Grundstück ist mit einem Wiederkaufsrecht
abgesichert. Gleichzeitig darf das Grundstück vor Erreichung der Investitionsverpflichtung nicht
veräußert werden, dies ist mit einem Vorkaufsrecht abgesichert.

Erledigung:

25) Optionsvertrag Gst. Nr. 817/5, KG Lale UA – Gerhard Hirsch
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Abschluss eines Optionsvertrages mit Herrn. Gerhard Hirsch, geb. 23.08.1993, Bittnergasse 2,
3425 Wolfpassing welcher zum Kauf des Grundstückes Nr. 817/5, KG Langenlebarn UA im
Ausmaß von 1.567m2 zum Verkaufspreis von EUR 40,-/m² zzgl. Bereits geleisteter Aufschlie-
ßungsabgaben durch die Stadtgemeinde, daher insgesamt EUR 69.038,10 berechtigt.
Als einmaliges Optionsgeld wird ein Betrag von EUR 10.000,- vereinbart, welcher vor Vertrags-
unterzeichnung an die Stadtgemeinde Tulln zu überweisen ist. Bei Abschluss eines Kaufvertra-
ges innerhalb von 5 Jahren wird dieser Betrag dem Gesamtverkaufspreis angerechnet.
Bei Verkauf während der Optionsfrist ist eine Investitionsverpflichtung innerhalb von 5 Jahren
auf dem Grundstück mit einem Wiederkaufsrecht abgesichert. Gleichzeitig darf das Grundstück
vor Erreichung der Investitionsverpflichtung nicht veräußert werden, dies ist mit einem Vorkaufs-
recht abgesichert.

Erledigung:
95/V/2017

26) Bittleihvertrag Gst. Nr. 1683/8, KG Tulln – Günter Aulenbach
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Abschluss eines Bittleihvertrags zur Nutzung des Grundstückes 1683/8, KG Tulln, im Ausmaß
von 476 m² durch Aulenbach Günter und Daniela, 3430 Tulln, Etzelgasse 22b/2/4.
Das Grundstück darf nicht verbaut werden und ist nur für die gärtnerische Nutzung vorgesehen.
Das Pflanzen von Bäumen ist nur im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Tulln möglich.
Die Kosten der Vertragserrichtung tragen die Bittleihnehmer.

Erledigung:

27) Ackergrundverpachtungen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Verpachtung einer Teilfäche des Grundstückes Nr. 1500 im Ausmaß von ca. 12.068 m², KG
Langenlebarn O.A. an Ing. Karl Minich, Weitenfeldstraße 20, 3430 Nitzing
Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt € 359,97/ha inkl. Ust.

Erledigung:

28) Grundankauf Gst. Nr. 224, KG Nitzing u. 3580, KG Tulln – Leopold
Lutz

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Ankauf der folgenden Grundstücke von Hrn .Leopold Lutz, Landstraße 57, 3430 Tulln, zum
Preis von EUR 10,-/m2 wie folgt:

Gst. Nr. 224, KG Nitzing
Fläche: 15.704 m²
Kaufpreis: EUR 157.040,-

Gst. Nr. 3580, KG Tulln
Fläche: 15.992 m²
Kaufpreis: EUR 159.920,-

Die Kosten der Vertragserrichtung und -durchführung trägt die Stadtgemeinde Tulln.

Erledigung:

29) Grundverkauf div. Grundstücke – Komponistenviertel Nord
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1) Verkauf des Grundstückes Nr. 2322/9, KG Tulln im Ausmaß von 500 m² an Herrn Jan Ska-
rupka und Herrn Illnar Bernhard, Liebknechtgasse 7/32/5, 1160 Wien. Der Kaufpreis beträgt
€ 340,00 je m², somit gesamt EUR 170.000,-

2) Verkauf des Grundstückes Nr. 2325/12, KG Tulln im Ausmaß von 489 m2 an Frau Barbara
Köfinger und Herrn DI Christian Köfinger, Huttengasse 18/3/29, 1160 Wien
Der Kaufpreis beträgt EUR 340,- je m2, somit insgesamt EUR 166.260,-
96/V/2017

3) Verkauf des Grundstückes Nr. 2325/11, KG Tulln im Ausmaß von 480 m2 Frau Mag. Kerstin
und Herrn DI Christian Miskou, Rottmayrgasse 19/16, 1120 Wien
Der Kaufpreis beträgt EUR 320,- je m2, somit insgesamt EUR 153.600,- und zusätzlich der be-
reits vorausgezahlten Aufschließungsabgabe durch die Stadtgemeinde Tulln in der Höhe von
EUR 20.320,51, daher insgesamt EUR 173.920,51.

4) Verkauf des Grundstückes Nr. 2324/8, KG Tulln im Ausmaß von 500m2 an Frau Snezana
und Herrn Goran Lazic, Rochusgasse 1/9, 3430 Tulln.
Der Kaufpreis beträgt EUR 340 je m2, somit insgesamt EUR 170.000,-.

Sämtliche Kosten der Durchführung werden von den Käufern getragen, eine allfällige Immo-Est
trägt die Stadtgemeinde Tulln. Die Käufer verpflichten sich innerhalb von 3 Jahren ab Unterfer-
tigung mit dem Bau eines Wohngebäudes mit max. 2 Wohneinheiten zu beginnen und dieses
binnen weiterer 5 Jahre fertigzustellen. Diese Verpflichtungen sind mit einem Wiederkaufsrecht
abgesichert. Die Veräußerung vor Fertigstellung ist mit einem Vorkaufsrecht abgesichert.

Erledigung:

30) Öffentliches Gut – Widmung von Grundstücken ins öffentliche Gut

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Widmung folgender Grundstücke ins öffentlichen Gut:

lfde Nr.   Katastralgemeinde   GST‐NR        Fläche in   EZ        Eigentümer      Widmung
                                             m²
1          Langenlebarn‐OA.    217/14        483         537       Stgm. Tulln     P

2          Langenlebarn‐OA.    217/15        110         537       Stgm. Tulln     VÖ

3          Langenlebarn‐OA.    1414          514         537       Stgm. Tulln     VÖ

4          Langenlebarn‐OA.    923           531         404       Stgm. Tulln     VÖ

5          Tulln               3821/20       37          1707      Stgm. Tulln     VÖ

6          Tulln               610           765         1707      Stgm. Tulln     VÖ

7          Tulln               902           846         2661      Stgm. Tulln     VÖ

8          Tulln               2300/54       657         1707      Stgm. Tulln     VÖ

9          Tulln               2431/14       536         1707      Stgm. Tulln     VÖ

10         Tulln               2667/3        41          1707      Stgm. Tulln     VÖ

11         Tulln               2700/1        71          1707      Stgm. Tulln     VÖ

12         Tulln               3228/3        47          1707      Stgm. Tulln     VÖ

13         Tulln               4065          6448        1707      Stgm. Tulln     VÖ

14         Tulln               4104          1218        1707      Stgm. Tulln     VÖ

15         Tulln               120           293         2446      Stgm. Tulln     VÖ
97/V/2017

16       Tulln              1101              2189        1707       Stgm. Tulln    P

17       Tulln              1212/14           1164        1388       Stgm. Tulln    VÖ

17a      Tulln              1212/15           5182        1388       Stgm. Tulln    VÖ

18       Tulln              1227              397         725        Stgm. Tulln    VÖ

19       Tulln              1447              36          1707       Stgm. Tulln    VÖ

20       Tulln              1582/1            245         1707       Stgm. Tulln    VÖ

21       Tulln              1678/44           225         1707       Stgm. Tulln    P

22       Tulln              1977/1            139         1707       Stgm. Tulln    VÖ

23       Frauenhofen        7                 227         1          Stgm. Tulln    VÖ

24       Neuaigen           263               93          28         Stgm. Tulln    VÖ

25       Neuaigen           664               344         28         Stgm. Tulln    VÖ

26       Neuaigen           1                 1495        28         Stgm. Tulln    VÖ

Somit sind die Voraussetzungen des § 4 Z3 lit b) NÖ Straßengesetz erfüllt.

Diese Grundstücke sind laut Flächenwidmungsplan als öffentliches Gut ausgewiesen und
werden auch in der Natur als öffentliches Gut (Straßen, Parkplätze) genutzt. Dadurch wird der
Katasterstand dem Widmungs- bzw. dem Nutzungsstand angepasst.

Erledigung:

31) Gestattungsvertrag für Schiffstation mit der Via Donau
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der via Donau - Österreichische Wasserstraßen-
Gesellschaft mbH, Donau-City-Straße 1, 1220 Wien, für die Grundstücke Nr. 2765/10, 2765/6,
161, 2758/9, 2758/3, 1209, 2758/12, EZ 1715 und Grundstücke Nr. 2765/11, 2758/1, EZ 1695,
alle KG 20189 Tulln, mit folgendem Inhalt: Errichtung eines Vorplatzes für die Schiffstation im
Zuge des Projektes „Attraktivierung Donaulände“.
Der Vertrag wird mit Wirksamkeit per 01.09.2017, befristet bis 31.08.2027 abgeschlossen.
Das jährlich zu entrichtende Nutzungsentgelt beträgt € 211,90, und ist wertgesichert nach dem
VPI 2015, Bezugspunkt Juli 2017. Die einmalige Aufwandsentschädigung für Errichtung der
Vereinbarung beträgt € 259,20 und ist von der Stadtgemeinde zu entrichten.

Erledigung:

32) Bestandsvertrag Via Donau – Gästehafen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Abschluss eines Bestandsvertrages mit der via Donau - Österreichischen Wasserstraßen
GmbH, Donau-City Straße 1, 1220 Wien für die Grundstücke Nr. 2765/10 sowie 2765/11, (EZ
1695); KG Tulln mit folgendem Inhalt:
98/V/2017

Errichtung einer Gästesteganlage an der Sporninnenseite im Gästehafen und am Ende des
Hafensporns

Der Vertrag wird befristet abgeschlossen und endet mit Wirksamkeit per 1.1.2027. Der jährliche
Bestandszins beträgt EUR 1.023,61 (wertgesichert). Als einmalige Aufwandsentschädigung
sind EUR 259,20 zu entrichten.

Erledigung;

33) Bestandsvertrag Gst.Nr.909/24, KG Lale U.A.-SV Donau Langen-
lebarn

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

Abschluss eines Bestandsvertrages mit dem SV Donau Langenlebarn, zH Bauer Gerald, La-
gergasse 17/1, 3425 Langenlebarn, zur Nutzung einer ca. 429,45 m² großen Teilfläche des mit
Teilungsplan GZ 17675 der Vermessung Brunner & Strobl neu entstehenden Grundstückes
909/24, KG Langenlebarn U.A.
Das Bestandsverhältnis beginnt mit 1.1.2018 (= Datum der Übernahme dieses Grundstückes
aus dem Öffentlichen in das Privateigentum der Stadtgemeinde Tulln) und wird auf die Dauer
von 40 Jahren, das ist bis zum 31.12.2057, abgeschlossen.
Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt € 0,44 je m² , somit € 188,96 zuzüglich einer
allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Kosten der Vertragserrichtung trägt der SV Donau Langenlebarn

Erledigung:

34) Pachtvertrag ATSV - Verlängerung Kündigungsverzicht
Der Tennisclub ATSV Tulln, 3430 Tulln, Resselstraße 11 ist aufgrund des Pachtvertrages vom
10.8.1988 Pächter des Grundstückes 3903/8, KG Tulln. In diesem Vertrag wurde ein 30jähriger
Kündigungsverzicht der Stadtgemeinde Tulln vereinbart, welcher mit 1.7.2018 endet.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Verlängerung des Kündigungsverzichts um weitere 20 Jahre, somit bis zum 1.7.2038.
Das jährliche Pachtentgelt wird mit € 10,00 zuzüglich einer allfälligen gesetzlichen
Umsatzsteuer festgelegt und wird in Hinkunft wertgesichert.
Die beiliegende Sportplatzordnung ist vom Tennisclub ATSV Tulln sinngemäß anzuwenden
bzw. einzuhalten.

Erledigung:

51) Grundverpachtung Erholungsgebiet "Linkes Donauufer"

Der Gemeinderat beschließt mit 6 Stimmenthaltungen (SPÖ):
1) Verpachtung der Parzelle 72 im Ausmaß von ca.686 m² an Kraus Katharina, 1180 Wien,
   Plenergasse 6/9,nach Verzicht von Müllner Arnold, 3001 Mauerbach, Kreuzbrunn 15D/3/4
Das jährliche, wertgesicherte Pachtentgelt beträgt derzeit € 0,80/m zzgl. einer allfälligen gesetzl.
Umsatzsteuer.

Erledigung:
99/V/2017

35) Vorplatzgestaltung Schiele Museum:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Auftragsvergaben für die Errichtung einer
Spiel- und Aufenthaltszone auf dem Vorplatz Egon Schiele Museum, Ecke Fischergasse-
Donaulände Tulln, an die jeweiligen Bestbieter:

Spielgeräte
Fa. Moser Spielgeräte GmbH&Co.KG, 5592 Thomatal 37, (3 Anbote)                 € 38.112,--

Baumeisterarbeiten (Fundamente, Fallschutz, Wegbefestigungen),
Fa Pittel & Brausewetter, (Jahresrahmenvereinbarung- 1 Anbot)                 € 25.410,22

Oberflächenbehandlung für Weggestaltung
Fa. Leithäusl-Junger GesmbH, Hovengasse 4a, 2100 Korneuburg (1 Anbot)          € 4.928,72

Fahrradständer
Fa. Ziegler Außenanlagen GmbH, Betriebsstraße 13/23, 4844 Reggau, (2 Anbote) € 1.654,90

Bepflanzung u. Gärtnerleistungen – Eigenleistung Bauhof, Saisonangebote       €   3.000,--

Entwurfsplanung Wandgestaltung
Fa Toikoi, Kaiserstraße 94/23, 1070 Wien, (1 Anbot)                           €   2.304,--

Wandgestaltung- Schiele Grafik
Mag.art Norbert Kienbeck, Bahnweg 4/6, 3430 Tulln ,(1Anbot)                   €   1.650,--

Fa. Schneiber Malerm. Ruster Str. 25, 3451 Michelhausen, (2Anbote)            €   2.664,--

Fa. Prangl GesmbH, Keilweg 5, 3100 St. Pölten (2 Anbote)                      €   1.814,88

Unvorhergesehenes und Diverses (Parkbänke, Papierkörbe,…)                     €   4.000—

Gesamtsumme, inkl. 20 % Mwst.                                                 € 85.538,72

Um Förderung bei der NÖ Stadterneuerung wird angesucht.

Erledigung:

36) Winterdienst- Vergabe Räum- & Streuleistungen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Winterdienstleistungen laut den beilie-
genden Verträgen an Herrn Franz Weidl jun., an die Fa. Agrar & Kommunalservice Minich und
an Herrn Erich Schreiberauf die Dauervon 4Jahren bis Winterdienstsaison 2020/21, beschlie-
ßen. Folgende netto Kosten werden in den Verträgen angeführt:
a) Jährliche pauschale Abgeltung für die Bereitschaft (5 Monate). 2.050;- Euro
b) Eine jährliche pauschale Abgeltung für die Bereitstellung eines Räumpflugs durch den Auf-
tragnehmer. optional 1.800,- Euro
c) Eine jährliche pauschale Abgeltung für die Bereitstellung eines Streugerätes durch den Auf-
tragnehmer. optional 1.200,- Euro
d) Abgeltung für tatsächlich erbrachte Winterdienstleistungen: Schneeräumung/Splittstreuung in
der Zeit von Montag, 0:00 Uhr bis Sonntag, 24:00 Uhr je Stunde 54,-Euro
e) Pauschale Abgeltung für die Streugutlagerhaltung pro Jahr optional 600,00,- Euro
Preiseinholungen wurden durchgeführt und die Angemessenheit geprüft.

Erledigung:
100/V/2017

37) Messe Tulln - Donauhalle als vorübergehendes Ausweichquartier
für Josef Welser Sporthalle
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1) Die Stadtgemeinde Tulln möge in ihrer Eigenschaft als Mehrheitseigentümer der MESSE
Tulln GmbH einen Gesellschafterbeschluss herbeiführen, mit dem der Geschäftsführung der
MESSE Tulln GmbH die Weisung erteilt wird, die Halle 1 (Donauhalle) der Stadtgemeinde Tulln
für die Nutzung durch Tullner Vereine als Ersatzquartier für die Josef Welser Sporthalle Tulln,
Liese Prokop Platz 1, 3430 Tulln unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Nutzung ist
begrenzt auf die Dauer der Sanierungsarbeiten nach einem Wasserschaden in der Josef
Welser Sporthalle.
Die Stadtgemeinde Tulln hat während dieses Nutzungszeitraums der MESSE Tulln GmbH die
dieser tatsächlich entstehenden Kosten zu refundieren und - nach Möglichkeit – von der
Republik Österreich, als Vermieter der Josef Welser Sporthalle zu regressieren.

2) Weiters möge die Stadtgemeinde Tulln die infrastrukturellen Anlagen in der Halle 1
(Donauhalle) für die Dauer der Nutzung als Ausweichquartier soweit instand setzen, dass eine
Nutzung als Sporthalle überhaupt möglich ist.

3) Als Vermietungstarif für die Halle 1 (Donauhalle) wird ein Betrag iHv EUR 24,-/Stunde
festgelegt. Für Aufbau- und Abbauzeiten wird der Tarif auf EUR 8,-/Stunde reduziert (verrechnet
werden begonnene Stunden).

4) Die Stadtgemeinde Tulln möge den durch die Unbenützbarkeit der Josef Welser Sporthalle
Tulln eintretenden Mietzinsminderungsanspruch iHv 100% gegenüber der Republik Österreich
anmelden und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch durchsetzen.

38) Resolution – Kosten der Abschaffung des Pflegeregresses
Während der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes verlassen STR Buchinger, GR Ing.
Hanzl, GR Schneider, GR Handelberger und GR Kern-Labermeyer den Sitzungssaal.

Der Gemeinderat beschließt mit 7 Stimmenthaltungen (SPÖ, NEOS) folgende Resolution des
Gemeinderats der Stadtgemeinde Tulln an die neue Bundesregierung anlässlich der Abschaf-
fung des Pflegeregresses.Der Nationalrat hat am 3. Juli 2017 mit Verfassungsmehrheit den
Pflegeregress abgeschafft. Diese Abschaffung wird zwar nicht in Frage gestellt, dennoch haben
Experten diese Maßnahme bereits aufgrund der unzureichenden Gegenfinanzierung kritisiert.

Die nur vage skizzierte Kostenabgeltung für Länder und Gemeinden stellt keine solide Grundla-
ge für die zukünftige Finanzierung der Pflege dar. Mit den von der Bundesregierung in Aussicht
gestellten Ausgleichsbeträgen werden nicht einmal die unmittelbaren Einnahmenausfälle aus
der Abschaffung des Pflegeregresses abgedeckt.
Dies widerspricht nicht nur den Grundsätzen der Planungssicherheit für die Gemeinden, son-
dern steht auch im Gegensatz zum Paktum des Finanzausgleiches. Völlig offen sind viele weite-
re Detailfragen, die zu unmittelbaren Kostenfolgen für die Gemeinden führen. Das betrifft bei-
spielsweise den Einnahmenentfall durch bisherige freiwillige Selbstzahler, die dem Regress
entgehen wollen. Durch die Abschaffung des Regresses ist zudem mit einem deutlich stärkeren
Andrang auf Heimplätze zu rechnen, daraus resultiert zwangsläufig die Notwendigkeit des Aus-
baus von Pflegeeinrichtungen mit den damit verbundenen Folgekosten. Ebenso gibt es einen
rechnerischen Zuwachs aus der 24-Stunden-Pflege. Auch die potentielle Erweiterung des Re-
gressverzichts auf andere Einrichtungen (z.B. Behinderteneinrichtungen) ist völlig ungeklärt.
Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten werden ein Vielfaches des vom Bundesgesetzgeber
in § 330b ASVG angebotenen Kostenersatzes ausmachen.Anlässlich dieser nicht mit der Ge-
meindeebene abgestimmten Maßnahme, die ohne parlamentarisches Begutachtungsverfahren
101/V/2017

vom Bundesverfassungsgesetzgeber beschlossen wurde, zeigt sich, dass es gerade auch im
Pflegebereich einer nachhaltigen, solidarischen Finanzierung bedarf. Wir verlangen daher die
sofortige Aufnahme von Gesprächen mit den kommunalen Interessensvertretungen darüber,
wie eine zukunftsfähige Finanzierung aussehen wird (Steuerfinanzierung, Beitragsfinanzierung,
Versicherung etc.).In Summe geht es daher um beträchtliche Mehrkosten in Höhe von mehre-
ren hundert Millionen Euro jährlich für die Gemeinden. Wir fordern daher vom Bund den voll-
ständigen Kostenersatz für die durch die Abschaffung des Pflegeregresses den österreichi-
schen Gemeinden entstehenden Mehrausgaben auf Basis einer vollständigen Erhebung der
tatsächlichen und zu erwartenden Mehrkosten!
Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Hanzl, STR Buchinger, STR Dr. Wimmer, Bgm Mag. Eisen-
schenk

Erledigung:

39) 2. Tullner Jugendtag – Bericht

STR Wolfgang Mayrhofer berichtet über den 2.Tullner Jugendtag und bringt eine Zusammen-
fassung / Überblick der Veranstaltung.

Erledigung:

40) Donaubühne – Generalunternehmervertrag für 2018 - 2019
Der Gemeinderat beschließt mit 5 Gegenstimmen (TOP) und zwei Stimmenthaltungen (FPÖ):
Beauftragung der E&A GmbH zur Planung, Organisation und Durchführung von Gratis- und
Zahlveranstaltungen auf der Tullner Donaubühne in den Jahren 2018 und 2019.
Das Honorar dafür beträgt jährlich € 60.000,00. Bei einem Gesamtabgang der Zahlveranstal-
tungen (exkl. Honorar) von mehr als € 20.000,00 trägt die E&A GmbH 20 % des Differenzbetra-
ges, max. € 20.000, bei einem Unterschreiten des Abganges von € 20.000,00 erhält die E&A
GmbH 50 % des Differenzbetrages zusätzlich als Bonus. Der Generalunternehmervertrag bildet
einen Bestandteil des Protokolls.

Zu Wort meldeten sich: GR Ing. Hanzl, STR Buchinger, Bgm Mag. Eisenschenk, GR Dir. Höck-
ner

Erledigung:

41) TullnKultur – Fördervertrag mit dem Land NÖ 2018 - 2020
Der Gemeinderat beschloss in seiner Gemeinderatssitzung vom 3. März 2015 eine Förderver-
einbarung mit dem Land NÖ bezüglich der kulturellen Veranstaltungen in Tulln auf der Donau-
bühne (ausgenommen Großveranstaltungen), im Danubium, im Atrium und im Minoritenkloster
für die Jahre 2015 bis 2017 mit einer Jahresförderung von jeweils € 160.000,00.

Der Gemeinderat beschließt mit 5 Stimmenthaltungen (TOP):
Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land NÖ bezüglich der kulturellen Veranstaltun-
gen in Tulln auf der Donaubühne (ausgenommen Großveranstaltungen), im Danubium, im Atri-
um und im Minoritenkloster für die Jahre 2018 - 2020 mit einer Jahresförderung von jeweils €
160.000,00. Veranstalter laut Entwurf der Fördervereinbarung sind die Stadtgemeinde Tulln und
die E&A GmbH. Der Fördervertrag bildet einen Bestandteil des Protokolls.

Erledigung:
102/V/2017

42) TullnKultur - Fördervereinbarung mit der E &A GmbH 2018 – 2020
Die E&A Public Relations GmbH hat in Abstimmung mit der Stadtgemeinde Tulln und der Kul-
turabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung unter dem Marken-Label „TullnKultur“ ein
Konzept für ein hochwertiges Musik- und Theaterprogramm unter anderem zur Bespielung des
Danubiums für die Jahre 2018 - 2020 entwickelt.

Auf Basis dieses Konzeptes soll von Seiten des Amtes der NÖ Landesregierung im Jänner
2018 der Beschluss gefasst werden, wie schon für die Jahre 2015 - 2017 im Rahmen eines
Fördervertrages das Tullner Kulturprogramm 2018 - 2020 jährlich mit jeweils € 160.000,00 zu
fördern.

Der Gemeinderat beschließt mit 5 Gegenstimmen (TOP):
Förderung der E & A Public Relations GmbH, 3430 Tulln, bezüglich der Produktionskosten für
die Durchführung der Kulturveranstaltungen im „Danubium“ in den Jahren 2018 - 2020 mit je-
weils € 160.000,00 . Die Fördervereinbarung mit der E&A Public Relations GmbH berücksichtigt
die Förderbedingungen des Amtes der NÖ Landesregierung. Die Förderungen sind im Budget
unter 1/3811-7550 bzw. 2/3811+8710 veranschlagt. Das Förderansuchen der E&A GmbH liegt
vor. Die Fördervereibarung bildet einen Bestandteil des Protokolls.

Erledigung:

43) Straßenbau 2018 - Auftragsvergabe:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Straßenbauarbeiten inkl. Planung, Bepflan-
zung und Bodenmarkierungen laut beil. Aufstellung zum Gesamtpreis von brutto € 1.500.000,-
inkl. Mwst.
Die Arbeiten für Straßenbau werden an den Billigst- und Bestbieter der Straßenbauausschrei-
bung (Rahmenvereinbarung It. Gemeinderatsbeschluss) 2014 - 2016 (verlängert bis 2019, 7
Anbote), das ist die Fa. Pittel & Brausewetter, Porschestraße 15, 3430 Tulln, vergeben.
Die Arbeiten für die Bepflanzung werden an den Bestbieter der jeweilig n Saisonausschreibung
vergeben. Die Arbeiten für Verkehrszeichenaufstellung und Bodenmarkierung werden an den
jeweiligen Bestbieter vergeben.

Projektpläne der neu zu gestaltenden Straßenzüge (Konrad-v.-Tulln-G., etc.) werden dem Aus-
schuss vor der Anrainerbesprechung/dem Baubeginn vorgelegt.

Erledigung:

44) Straßenbeleuchtung 2018 - Auftragsvergabe:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Neuerrichtung bzw. Sanierung der Straßenbeleuch-
tung Zuge der einzelnen Straßenbaumaßnahmen It. beil. Aufstellung zum Gesamtpreis von
€ 325.000,- inkl. Mwst. Die Arbeiten für die Straßenbeleuchtung werden an den Billigst- und
Bestbieter der Straßenbeleuchtungsausschreibung (Rahmenvereinbarung It. Gemeinderatsbe-
schluss) 2014-2016 (verlängert bis 2019, 2 Anbote), das ist die Fa. Schmidberger, Königstet-
terstr.167, 3430 Tulln, vergeben.

Erledigung:
103/V/2017

45) Rad- und Wanderwege 2018 - Auftragsvergaben:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Arbeiten für den Bau von Rad- und Wanderwegen
laut beiliegender Aufstellung zum Gesamtpreis von brutto € 220.000.
Die Arbeiten werden an den Billigst- und Bestbieter der Straßenbauausschreibung
(Rahmenvereinbarung It. Gemeinderatsbeschluss) 2014-2016 (verlängert bis 2019, /Anbote),
das ist die Fa. Pittel & Brausewetter, Porschestraße 15, 3430 Tulln a.d.Donau, vergeben.
Die Arbeiten für die Bepflanzung werden an den Bestbieter der jeweiligen Saisonausschreibung
vergeben.

Erledigung:

46) Nächtigungsstatistik – Zwischenbericht
STR Buchinger berichtet über die Nächtigungsstatistik 2017.Von Jänner bis Oktober 2017 wur-
den 43.655 Ankünfte und 94.309 Nächtigungen verzeichnet. Das bedeutet einen Anstieg bei
den Ankünften im Vergleichszeitraum 2016 von 24 % bzw. bei den Nächtigungen von 21 %.
Einen wesentlichen Beitrag zum Nächtigungsplus leistet das Diamond City Hotel mit 12.960
Nächtigungen im Zeitraum von Ende Mai bis Ende Oktober. Aus den Ankunfts- und Nächti-
gungszahlen ergibt sich eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 2,2 Nächten.

Erledigung:

47) Austausch Rechen im Pumpwerk Frauenhofen und Königstetter
Straße – Tulln
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Arbeiten für die Erneuerung der Rechenanlage im
Pumpwerk Lindenstraße, 3430 Frauenhofen und Königstetter Straße, 3430 Tulln, 1 Teil, laut
beiliegendem Prüfbericht von Büro DI Vanek an die Firmen:
    - Maschinenbau AMS Wassertechnik 2243 Matzen, Gänserndorferstr. 2 zum Preis von
        29.990,00 + Ust,
    - Elektro Schmidberger 3430 Tulln, Königstetterstraße 167 zum Preis von 14.413,85+ Ust,
    - Baumeister Konti-Bau 3830 Waidhofen/ Th., Brunnerstr. 43 zum Preis von 3.575,0 + Ust
    - Installationstechnik Forstenlechner zum Preis von 2.264,74 + Ust
zu vergeben.

Erledigung:

48) Fäkalienabfuhr – Verlängerung der Rahmenvereinbarung mit der
Firma Hydro Ingenieure
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Rahmenvereinbarung für die Fäkalienabfuhr auf
Grund des Ansuchens vom 16.11.2017 um weitere drei Jahren, 2017-31.12.2020, mit der Firma
Hydro Ingenieure KT GmbH, 3494 Stratzdorf, Gewerbepark 4-6, zu verlängern.
Die Möglichkeit für die Verlängerung ist im § 151 des Bundesvergabegesetzes geregelt, wo im
Absatz 5 die Verlängerung einer Rahmenvereinbarung so definiert ist, wenn sich sachlich ge-
rechtfertigte Gründe für eine Verlängerung erklären lassen, kann eine Jahresvereinbarung eine
max. Zeit von 5 Jahren haben. Die sachlich gerechtfertigte Begründung liegt darin, dass die
Firma Hydro über ein 24h-Service und einen modernst ausgerüsteten Fuhrpark verfügt und die
bisherige Zusammenarbeit bestens funktioniert hat.

Erledigung:
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