Tagespflege im Quartier - Anja Möwisch Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht - TP Tagespflege
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Tagespflege im Quartier am 31.8.2021 in Essen Anja Möwisch Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Nachmittagsweg 3c 30539 Hannover Tel. 0511-95286670 Fax 0511-95286677 E-Mail : RA@Moewisch.de www.moewisch.de
Bedürfnisse der Senioren Wunschvorstellung… Erhalt der Selbständigkeit in der eigenen Wohnung Sicherheit in der Wohnung Vermeidung von pflegebedingten Umbauten Minimierung der Kosten für notwendige Pflege Mitreden, gestalten, Erfahrungen einbringen => positive Kommunikation Solidarische Nachbarschaftsgesellschaft über Generationsgrenzen hinweg => Wunsch nach sozialer Sicherheit Unterstützung bei Einschränkungen und Pflege entsprechend der persönlichen Bedarfe => Schaffung von Versorgungssicherheit
Lebensvorstellung der Senioren Vor 50 Jahren…. Heute…. Kleine Wohnung Eigenheim Weibliche Angehörige in der Nähe, die pflegen Berufstätige Angehörige, die mobil sind Beschäftigung mit Kreuzworträtsel „Activ Ageing“ mit Sport und Wellness; Internet Fernsehen mit ARD und ZDF Videotelefonie mit Smartphone/ Tablet Kirche als Bezugspunkt Soziales Engagement Bus- und Kaffeefahrten Internet of Things Eher zurückgezogenes Leben Digitales Schwarzes Brett mit Vorschlag zur Tagesgestaltung Armut Investitionsbereitschaft in geeigneten Wohnraum Heim Ambulant (betreute) Wohnformen mit Tagespflegeangebot im Quartier und digital vernetztem Dienstleistungsangebot
Bausteine im Quartier • Quartiers- und Stadtteilarbeit als sozialer Baustein • Nachbarschaftstreffs • Seniorenvertretungen • aufsuchende sozialraumorientierte Stadtteilarbeit • Infrastruktur • Sicherung der Nahversorgung • Kurze Wege • Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr • Quartiersgestaltung • Barrierefreie Quartiersgestaltung • Inklusive Ausrichtung und Gestaltung der Außenbereiche • Begegnungs-, Aufenthalts- und Freiräume für alle Generationen • Quartiersmöblierung mit Bänken und Beleuchtung • Mobilitätsgestaltung für Fahrrad, Fußwege, Rollis • Mehrgenerationenkonzepte • Digital vernetzter Ansprechpartner
SICHERHEIT IN DER WOHNUNG ▪ Risikominimierung: ▪ Überwindung der Ängste der Betroffenen durch Lösungen ▪ Anpassung der Wohnungsausstattung ▪ Schaffung von akzeptierten Lösungen im Rahmen von smart-home ▪ Kommunikationsmöglichkeit z.B. bei Sturz ▪ Pflegecharakter ist nicht gewünscht… ▪ Risikomanagement: ▪ Hilferufsysteme/ digitale Gesundheitsanwendungen mit Zukunft? ▪ Persönlicher Ansprechpartner ▪ Ergänzende Unterstützungs- und Pflegeangebote ▪ Status heute: viele Studien und Einzelprojekte von zukunftsweisenden Lösungen…
Digitalisierung SELBSTSTÄNDIG DURCH APPS? ▪ Beispiele für ▪ Warn-Apps ▪ Health-Apps ▪ Assistenz-Apps ▪ Fitness-Apps ▪ Betreuungs-Apps ▪ Kommunikations-Apps
KOMMUNIKATION UND SICHERHEIT Entlassung aus Krankenhaus Angehörige Tagesaufenthalt oder Reha Soziale Netzwerkpartner Die digital vernetzte Lebensmittel Tagespflege ist Eigene Wohnung Ansprechpartner und Koordinator Arzt/ Therapeuten Apotheke/ Ambulanter Dienst für Sanitätshäuser Gemeinschaftliche Wohnform verrichtungsbezogene Finanzdienst- Pflege leistungen
Die Tagespflegeeinrichtung als digitalisiertes Dienstleistungszentrum im Quartier Zentraler Ort für Tagesgestaltung Kommunikation, Pflege, Sicherheit Ansprechpartner Während der Tagesbetreuung Auch bei Krankheit/ Abwesenheit? Organisation von Dienstleistungen? Digital vernetzter Ansprechpartner? Nutzung der Infrastruktur außerhalb der Tagespflegezeiten: Veranstaltungen Begegnungsstätte Garten-/ Freiraumnutzung Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?
Umsetzung: Vorhaltung von Angeboten im Quartier Eigene Wohnung Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen mit Tagespflege Wohngemeinschaft mit Tagespflege Wohngemeinschaft mit Betreuung in der Wohngemeinschaft Stationäre Versorgung
Zertifizierter Berater für Pflegeeinrichtungen - Modul I - Referentin: Anja Möwisch - Rechtsanwältin / Fachanwältin für Steuerrecht Konzepte für vernetzte Angebote Quartiersentwicklung… Beratung - Treffpunkt Begegnung Finanzierung – Steuerung durch die Kommunen? Wohnraumanpassung Kooperation mit Wohnungswirtschaft und Investoren Soziale Dienstleistungen Erreichbarkeit rund um die Uhr - Hilfe in Notfällen Pflegebedingte Unterstützungsleistungen im Haushalt und im Alltag Pflegeleistungen
• QUARTIER
Rechtlicher Rahmen • Leistungserbringungsrecht z.B. SGB V; SGB XI; SGB XII • Landesheimgesetze • Berufs- / Arbeitsrecht • Vertragsrecht z.B. WBVG • Haftungsrecht • Baurecht • Förderrecht • Gesundheitsvorschriften 16
Solitäre Tagespflege Status jetzt Üblicherweise 5 Tage von Montag bis Freitag - mind. 6 Stunden täglich Keine eingestreute Tagespflege möglich Regel: Kein Gesamtversorgungsvertrag – übergreifende PDL Ziel: Innovativ um den Wünschen der Pflegebedürftigen und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf pflegender Angehöriger zu verbessern Größtmögliche zeitliche Flexibilität Module Leistungen Finanzielle Flexibilität Optimierter Personaleinsatz Sozialleistungs- und Einrichtungsübergreifend Tagespflege mit Inklusion
Im Labyrinth der Landesheimgesetze Baden- NRW Württemberg Niedersachsen Bayern Schleswig- Holstein Mecklenburg- Vorpommern Hamburg
Regelung des nds. Landesrahmenvertrages für die teilstationäre Pflege (§ 75 I SGB XI) Inhalte der zu erbringenden Pflegeleistungen/ Zusatzleistungen/ Beförderung Personalrichtwerte Personalschlüsselkorridor 1:4 – 1:6; Keine Anrechnung der PDL; Max. 20% geringfügig Beschäftigte „ständige Anwesenheit der Fachkraft“ Öffnungszeiten Tagespflege: mind. 6 Stunden pro Tag an 250 Tagen im Jahr Nachtpflege: mind. 12 Stunden - Kooperationsmöglichkeiten Abwesenheitsregelung Max. 4 Tage pro Monat – 28 Tage im Kalenderjahr
Verordnung Niedersächsisches Gesetz für unterstützende Wohnformen (NuWG) für Tagespflege Bauliche Voraussetzungen??? Derzeit: gemäß Rundschreiben: ca. 20 qm pro Gast… Sachgerecht???
Eingestreute Tagespflege (Bayern) Rahmenbedingungen: 7-Tagewoche 9 Stunden Öffnungszeit Zeitkorridore Bei Anwesenheit bis zu 4,5 Std. am Tag (50% des Personalschlüssel) Bei Anwesenheit von mehr als 4,5 Std. am Tag (100% des Personalschlüssels) Keine separate LQM Personalschlüssel: Pflegegrad 1= 1:6,38 Pflegegrad 2= 1:4,26 Pflegegrad 3= 1:3,72 Pflegegrad 4= 1:3,19 Pflegegrad 5 =1:2,66
Eingestreute Tagespflege (Bayern) Rahmenbedingungen: 7-Tagewoche 9 Stunden Öffnungszeit Zeitkorridore Bei Anwesenheit bis zu 4,5 Std. am Tag (50% des Personalschlüssel) Bei Anwesenheit von mehr als 4,5 Std. am Tag (100% des Personalschlüssels) Keine separate LQM Personalschlüssel: Pflegegrad 1= 1:6,38 Pflegegrad 2= 1:4,26 Pflegegrad 3= 1:3,72 Pflegegrad 4= 1:3,19 Pflegegrad 5 =1:2,66
Verordnungsanforderung Bayern Personalausstattung der Tagespflege Einrichtungsübergreifenden Heimleitereinsatz Gesamtversorgungsvertrag mit ambulantem Dienst oder vollstationärer Einrichtung Bauliche Anforderungen an die Tagespflege 12 Plätze – 16qm je Platz als Gesamtfläche und für jeden weiteren Platz zusätzliche 4 qm Betreuungsfläche Abweichungen sind möglich
Raumprogramm Tagespflege •
Tageseinrichtungen Tagesklinik Tagespflege Tageshospiz SGB V SGB XI SGB V
Wirtschaftliche - effiziente Pflege Individuelle Leistungen: ambulante Pflege Niedrigschwellige Betreuung wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Hilferuf Leistungskoordination Kollektive Leistungen: Gruppenangebote zur Betreuung Soziale Teilhabe gegen Vereinsamung Effektive Kombination: Tagespflege mit ergänzenden ambulanten Angeboten unter Technikeinsatz Verzahnung der Sozialleistungsbereiche
Aktuelle Entwicklung Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur nach § 125 SGB XI „Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden Regelungen zur Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) formuliert. Demnach soll die TI zukünftig als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch im Bereich der Pflege etabliert werden. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, die sektorenübergreifende Kommunikation und damit die Arbeits- und Organisationsprozesse in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Mit dem § 125 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI einzurichten. In dem Modellprogramm sollen der digitale sektorenübergreifende Informationsaustausch in der TI im Kontext ambulanter wie stationärer Versorgung pflegebedürftiger Menschen erprobt und Grundlagen für notwendige Standards für einen bundesweiten Rollout erarbeitet werden.“ (Quelle: GKV-Spitzenverband)
DIGITALE VERSORGUNG-GESETZ (DVG) VOM BUNDESTAG AM 07.11.2019 BESCHLOSSEN:
KAP ▪ Umsetzung durch „KAP (Konzentrierte Aktion Pflege) ▪ Beispiele für die Ausbaustufe: ▪ E-Verordnungen für die ambulante Pflege ▪ Digital vernetzter Ansprechpartner ▪ Betreuungs- und Teilhabeleistungen zur Alltagsbewältigung ▪ Haushaltsunterstützung
Was sollte bei digitalen Assistenzsystemen beachtet werden?
Tagespflege der Zukunft Ausbau der zeitlich flexiblen Tages- und Nachtpflege Solitäre und integrative Einrichtungen Möglichkeit der Nutzung zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege Anbindung als ambulante Reha-Einrichtung Anbindung als teilstationäre Hospizversorgung Mobile Versorgung auch im Krankheitsfall Digitale Vernetzung: Mit der eigenen Wohnung Mit betreuten Wohnanlagen Mit Wohngruppen
Finanzierung der Vernetzung Abrechenbarkeit der Kommunikationsleistungen Abrechnung der Beratungsleistungen Leistungserbringung mittels „Telefon/ Internet“ muss abrechnungsfähig sein „Kümmern“ als Leistungserbringung Organisation von Dienstleistungen
Tagespflegekalkulation Kalkulationsschema Personalkosten Personalschlüssel Vormittags-/Nachmittags- und Abendmodule Auslastung Fahrtkostenrefinanzierung Gewinn Anerkennung der Digitalisierungskosten mit der Anbindung der privaten Häuslichkeit
Tagespflege neu gedacht… Selbstbestimmte Pflege „Was will ich?“ – anstatt „was muss ich“ aufgrund von Pflegebedürftigkeit… Nutzung vorhandener Ressourcen des sozialen Netzwerkes Nutzung der digitalen Möglichkeiten Wirtschaftlichkeitsressourcen zur Preisstabilisierung nutzen Abbau von rechtlichen Hindernissen - Umsetzung in der Praxis Anbindung der privaten Wohnung Chancen der Digitalisierung nutzen… Motivation von Menschen in der (Tages)-Pflege zu arbeiten Aufgaben der Pflege Arbeitszeit Entlohnung
Gibt es Grenzen der Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung? Fallbeispiel: Frau A lebt allein in ihrer Wohnung in einer ländlichen Region in Niedersachsen und hat Pflegegrad 2. Ihren Kaffee trinkt sie morgens sehr regelmäßig und einen „Absacker“ vor dem Schlafen gehen. Tagsüber geht sie in eine Tagespflegeeinrichtung, da sie nicht gern alleine ist und sie soll ihre Medikamente dorthin mitnehmen, so dass die Pflegekräfte der Tagespflegeeinrichtung beim Mittagessen die Einnahme der Medikamente überwachen können. Morgens und Abends muss sie die Medikamente aber alleine nehmen, was sie allerdings vergisst, wenn sie nicht daran erinnert wird. Sie ist deshalb schon häufiger gestützt und hat Angst, dass sie sich nach dem Sturz nicht selbst helfen oder Hilfe holen kann. Ihre 2 Kinder leben 10 km entfernt und kommen ca. 3 * pro Woche vorbei. Für die Hausarbeit hat sie 2* mal pro Woche eine Putzfrau, die leider aufgrund ihres Alters auch häufiger krank ist. Die Kinder sind genervt, wenn sie dann abends noch putzen müssen, wenn die Putzfrau wieder ausgefallen ist. Ansonsten betreuen sie die Mutter gern. Wie kann man Frau A helfen?
Warum nicht die Medikamentengabe an die Kaffeezubereitung koppeln? +
Beispiel für die Diskussion: Pflegeangebote mit Zukunft - Smart-Home vernetzt mit Tagespflegeeinrichtungen Staubsammelbehälter (herausnehmbar) Steuereinheit (z.B. Tablet) Ladestation Bodenreinigungsroboter
Vielen Dank für Ihr Interesse
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