Teiländerung Bauzonenplan Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - gemäss 15 BauG Planungsbericht

Die Seite wird erstellt Santiago-Stefan Heck
 
WEITER LESEN
Teiländerung Bauzonenplan Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - gemäss 15 BauG Planungsbericht
Gemeinde Erlinsbach             Kanton Aargau

Allgemeine Nutzungsplanung

Teiländerung Bauzonenplan
Maienholz (Parzelle Nr. 1068)
gemäss § 15 BauG

Planungsbericht

Planungsgebiet (AGIS)

                                27. April 2021
Teiländerung Bauzonenplan Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - gemäss 15 BauG Planungsbericht
KOCH + PARTNER               E-MAIL     INFO@KOPA.CH
INGENIEURE GEOMETER PLANER   WEB        WWW.KOPA.CH

IM BIFANG 2                  FON        +41 (062) 869 80 80
5080 LAUFENBURG

MAGDENERSTRASSE 2            FON        +41 (061) 836 96 80
4310 RHEINFELDEN

Auftragsnummer               103.01.002

Status                       Öffentliche Auflage

Verfasser/in                 Stefan Giess, dipl. Ing. FH Raumplaner FSU/SIA, Aargauer Bauverwalter
                             Robin Brodmann, MSc in Geographical Information Science & Systems, BSc ZFH in
                             Umweltingenieurwesen
                             Isabelle Gloor, MSc UZH Geografie, CAS Raumplanung HSR

Verfassungsdatum             27. April 2021         Kontrolle

Druckdatum / -initialen      12.05.2021 / IGL
Dateipfad / -name            Ber_TÄ Maienholz_öA&M_2021-04-27_korr.docx

Copyright                    © KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN - 2021
Teiländerung Bauzonenplan Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - gemäss 15 BauG Planungsbericht
Inhaltsverzeichnis

1   Planungsgegenstand / Ziel                                          4
2   Rahmenbedingungen                                                  5
3   Zentrale Sachthemen                                                6
    3.1    Innere Siedlungsentwicklung / Siedlungsqualität              6
    3.2    Abstimmung Siedlung und Verkehr                              6

4   Erläuterungen zu den einzelnen Planungsinhalten                    7
    4.1    Teiländerungsbegehren                                        7
    4.2    Flächenbilanz                                                7
    4.3    Heckenbestand / Heckenverschiebung                           7
    4.4    Bebauungsvorschlag                                           8
    4.5    Erschliessung                                                9
    4.6    Lärm                                                         9
    4.7    Hochwasserschutz / Oberflächenwasser                         9
    4.8    Archäologie                                                 10

5   Interessensabwägung                                                11
6   Verfahrensablauf                                                   12
    6.1    Regionale Abstimmung                                        12
    6.2    Kantonale Vorprüfung                                        12
    6.3    Öffentliche Auflage (Mitwirkung und Einwendungsverfahren)   12
    6.4    Beschlussfassung / Genehmigung                              13

Wichtigste Rechtsgrundlagen                                            14
Beilagen                                                               14
Teiländerung Bauzonenplan Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - gemäss 15 BauG Planungsbericht
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht           Seite 4 / 14

1          Planungsgegenstand / Ziel
           Das Gebiet Maienholz 15 (Parzelle Nr. 1068) liegt im nördlichen Bereich der Ge-
           meinde Erlinsbach. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 und grenzt im Norden an
           die Landwirtschaftszone. Zurzeit ist die Parzelle mit einem Landhaus und einer
           Schwimmhalle bebaut.
           Der Grundeigentümer dieser Parzelle plant eine Neubebauung mit zwei Mehrfamilien-
           und drei Einfamilienhäusern. Auf dem Areal sind in zwei Bereichen Hecken vorhan-
           den, welche im Rahmen der erfolgten Gesamtrevision der Nutzungsplanung als ge-
           schützte Naturobjekte gemäss § 19 Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
           festgesetzt wurden. Zur besseren Überbaubarkeit des Grundstücks sollten die ge-
           schützten Hecken teilweise versetzt werden. Für entfernte Bereiche soll auf bisher
           unbestockten Bereichen entlang der Parzellengrenze ein flächengleicher Ersatz ge-
           schaffen werden. Exotische Pflanzungen sollen entfernt werden, damit der ökologi-
           sche Wert der Hecke verbessert werden kann.
           Der kantonale Vorprüfungsbericht des Departements Bau, Verkehr und Umwelt hatte
           eine Zustimmung ohne Auflagen in Aussicht gestellt. Dies hatte der Gemeinderat am
           19. Februar 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen und anschliessend die Tei-
           länderung des Bauzonenplans Maienholz zur öffentlichen Auflage und Mitwirkung
           freigegeben. Gegen die öffentliche Auflage sind innert Frist vier Einwendungen ein-
           gegangen, welche der Gemeinderat mit Beschluss vom 16. September 2019 vollum-
           fänglich abwies. Die Teiländerung wurde daraufhin an der Gemeindeversammlung
           vom 22. November 2019 zur Abstimmung vorgelegt. Verschiedene Argumente wie
           Verkehrszunahme, bauliche Übernutzung, ökologischer Wert der Hecke, Krautsaum,
           ungenügende Quartiereinordnung etc. führten jedoch zu einem Rückweisungsantrag,
           welcher vom Souverän angenommen wurde.
           Um dem Anliegen des Rückweisungsantrages entgegenzukommen, wurde das Über-
           bauungskonzept überarbeitet. Dabei wurde die Anordnung der Hecken verbessert
           sowie ein zusätzlicher vollständig auf dem Grundstück Nr. 1068 liegender 2 m breiter
           Krautsaum um die Hecken geschaffen.

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Teiländerung Bauzonenplan Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - gemäss 15 BauG Planungsbericht
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht                      Seite 5 / 14

2          Rahmenbedingungen
           Die Gemeinde Erlinsbach verfügt über eine rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung
           und Kulturland:

                                                               Beschluss Gemeinde     Genehmigung Kan-
                                                                                                   ton

               Bauzonenplan / Kulturlandplan / Bau-
                                                                  28. November 2008        16. März 2010
               und Nutzungsordnung (BNO)

           In der 2-geschossigen Wohnzone W2 gelten folgende Zonenvorschriften (Auszug aus
           der Bau- und Nutzungsordnung / BNO):

            § 5 Bauzonenübersicht                                                            Wohnzone
                                                                                      2-geschossig (W2)
            minimale Ausnützungsziffer                                                              0.25
            maximale Ausnützungsziffer                                                                  -
            Gebäudehöhe [m]                                                                             7
            Firsthöhe [m]                                                                             10
            Grenzabstand [m]                                                                            4
            Empfindlichkeitsstufe (LSV)                                                                 II
            Zonenvorschriften                                                                        §7

           § 7 Wohnzonen 2 und 3 (W2 und W3)
           1
            Die Wohnzonen 2 und 3 (W2 und W3) dienen dem Wohnen. Nicht störende Gewerbe- und
           Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen.
           2
            Die Wohnzone 2 (W2) ist für freistehende Ein-, Zwei-, Reiheneinfamilienhäuser und Terras-
           senhäuser sowie für kleine Mehrfamilienhäuser bis zu vier Wohnungen bestimmt.
           3
               (…)

           § 19 Naturobjekte
           1
            Die im Bauzonen- und Kulturlandplan sowie im Naturschutz-Inventar bezeichneten Naturo-
           bjekte sind geschützt, dürfen nicht beseitigt werden und sind artgerecht zu unterhalten.
           2
               Folgende Naturobjekte sind unter anderem geschützt:

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht                        Seite 6 / 14

               Naturo-     Bezeichnun-          Schutzziele                   Pflegemassnahmen, Nut-
               bjekte      gen im Plan                                        zungseinschränkungen

               Hecken      hellgrüne Sig-       - Brut - und Nahrungsbio-     - Struktur erhalten
               und         natur                  top                         - periodisch zurückschneiden
               Gehölze                          - Gliederung Landschaft         und verjüngen
                                                - Windschutz                  - im gleichen Jahr nicht mehr
                                                - Vielfältiger Übergangsbe-     als 1/3 auf Stock setzen
                                                  reich Wald-Kulturland       - Artenzusammensetzung teil-
                                                - Artenreichtum                 weise verbessern
                                                                              - Erhalten eines Krautsaumes
                                                                                von min. 2 m Breite

           3
               Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Naturschutz-Reglements (Anhang 9.3).

           Aus dem Naturschutzreglement ist schliesslich folgende Bestimmung relevant:
           Art. 12 Ersatz geschützter Hecken, Feldgehölze und Einzelbäume
           Pflanzungen für den Ersatz abgehender geschützter Hecken, Feldgehölze oder Einzelbäume
           sind unter Aufsicht des Gemeinderates oder des von ihm beauftragten Organes vorzunehmen.
           Es ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.

3          Zentrale Sachthemen

3.1        Innere Siedlungsentwicklung / Siedlungsqualität

           Mit der Heckenverschiebung auf der Parzelle Nr. 1068 wird die bauliche Nutzfläche
           verbessert und somit die Voraussetzungen für eine innere Siedlungsentwicklung
           (Verdichtung) geschaffen.
           Nach den Vorstellungen des Grundeigentümers sollen gemäss Bebauungsstudie fünf
           Gebäude mit einer Tiefgarage erstellt werden.
           Aufgrund der Gestaltungsbestimmungen der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsord-
           nungen werden keine weitergehenden Vorgaben zur Siedlungsqualität verlangt.

3.2        Abstimmung Siedlung und Verkehr

           Mit der geplanten Neubebauung wird ein für das Dorfgebiet vernachlässigbarer Mehr-
           verkehr generiert. Aufgrund der heutigen Verkehrsverhältnisse im engeren und wei-
           teren Planungsgebiet kann eine spürbare Beeinträchtigung vom zu erwartenden mo-
           torisierten Mehrverkehr ausgeschlossen werden.
           Die vorliegende Planung ist in Bezug auf Siedlung und Verkehr abgestimmt.

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht           Seite 7 / 14

4          Erläuterungen zu den einzelnen Planungsinhalten

4.1        Teiländerungsbegehren

           Der beiliegende Teiländerungsplan stellt einerseits den rechtskräftigen Bauzonen-
           plan und andererseits die vorgesehene Heckenverschiebung in der Wohnzone W2
           dar.

4.2        Flächenbilanz

           Die vorgesehene Heckenverschiebung erfolgt flächengleich (1‘829 m2). Mit der ge-
           planten Teiländerung bleibt die Baugebietsgrösse unverändert.

4.3        Heckenbestand / Heckenverschiebung

           Quantitative Beurteilung Bestand
           Die aktuell auf der Parzelle Nr. 1068 vorzufindende Hecke entspricht mehr oder we-
           niger der Abgrenzung auf dem gültigen Bauzonenplan (BZP). Einzig entlang der west-
           seitigen Grundstücksgrenze ist die im BZP ersichtliche Lücke heute mehrheitlich mit
           Sträuchern geschlossen (durch natürlichen Einwuchs oder durch Pflanzung). Im Os-
           ten wird die Hecke durch eine Auffahrt auf den Vorgarten der beiden Liegenschaften
           unterbrochen. Diese ca. 4 m breite Lücke ist im BZP nicht ersichtlich.

           Qualitative Beurteilung Bestand
           Die Hecke präsentiert sich ostseitig, d.h. im Bereich der Liegenschaftseinfahrt als
           Baumhecke (grosskronige Bäume über Strauchschicht). Nördlich und insbesondere
           im Süden herrschen Heckensträucher vor. Die Zusammensetzung ist erstaunlich ar-
           tenreich. Während bei den Bäumen Hagebuche, Feldahorn und Kirsche vorherr-
           schen, finden sich in der Strauchschicht vornehmlich Feldahorn, Weissdorn, Hasel,
           Hartriegel, Schneeball u.a. Insbesondere entlang dem inneren Heckenrand sind auch
           Exoten wie serbische Fichte, Zypresse, Kirschloorbeer und Thuja eingestreut. Südlich
           sind Kirschloorbeer vorherrschend. Gegenüber den einheimischen Arten sind die
           Exoten aber deutlich in der Minderzahl.

           Heckenverschiebung
           Die Parzelle Nr. 1068 soll künftig dichter bebaut werden; dies entspricht den raum-
           planerischen Vorgaben bezüglich Innenentwicklung. Eine gute Grundstücksausnut-
           zung wird mit der heutigen Heckenabgrenzung jedoch deutlich erschwert. Die Hecke
           soll daher teilweise gerodet und auf den noch unbestockten Bereichen entlang den
           Parzellengrenzen flächengleicher Ersatz geschaffen werden. Dabei ist auf eine arten-
           reiche    Zusammensetzung        zu    achten.    Innerhalb   den     verbleibenden

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht                Seite 8 / 14

           Heckenabschnitten sollen gleichzeitig die vorhandenen Exoten eliminiert werden. Da-
           mit kann der ökologische Wert der Hecke mittelfristig verbessert werden. Ausserdem
           soll gemäss § 19 Abs. 2 BNO um die Hecke ein 2 m breiter Krautsaum geschaffen
           werden, welcher gegenüber dem Kulturland aufgrund der Direktzahlungsverordnung
           (Art. 21 resp. Anhang 1, Ziff. 9.3 DVZ) auf 3 m verbreitert ist. Der Krautsaum soll auf
           der Parzelle Nr. 1068 zu liegen kommen und extensiv bewirtschaftet werden (keine
           Düngung, Pflegeschnitte mind. alle zwei Jahre). Er schafft einen fliessenden Über-
           gang zwischen Kulturland bzw. bebauten Gebiet (inkl. Nutz- und Freizeitgärten) und
           Gehölzstreifen, dient zahlreichen Insekten als Rückzugsort und beherbergt eine ar-
           tenreiche Flora.
           Bezüglich der Vornahme der (teilweisen) Heckenrodung und der Ersatzschaffung sei
           darauf hingewiesen, dass in den Hecken brütende Vögel nicht durch die Rodungsar-
           beiten gestört werden sollen. Die Rodungsarbeiten sind sinnvollerweise während der
           Vegetationsruhe zwischen November und Februar vorzunehmen.

4.4        Bebauungsvorschlag

           Das heutige alte Landhaus und die Schwimmhalle sollen gemäss Bebauungsvor-
           schlag durch zwei Mehrfamilien- und drei Einfamilienhäuser ersetzt werden (Abbil-
           dung 1).

           Abbildung 1:       Bebauungsstudie, Variante Wohnüberbauung mit zwei Mehrfamilien- und
                              drei Einfamilienhäusern

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht                 Seite 9 / 14

           Für die Erschliessung innerhalb der Überbauung sind interne Erschliessungswege
           eingeplant. Die zulässige Nutzung, die Massvorgaben und die Gestaltungsvorschrif-
           ten sind in der Bau- und Nutzungsordnung geregelt.

4.5        Erschliessung

           Die Parzelle Nr. 1068 ist faktisch erschlossen: Die Strasse Maienholz ist ausreichend
           breit ausgebaut, Werkleitungen sind vorhanden. Allerdings handelt es sich bei der
           Strasse Maienholz um eine Privatstrasse, bei welcher aber Parzellierung und Ausbau
           nicht übereinstimmen: Die schmale Strassenparzelle erfüllt die Erschliessungsanfor-
           derungen nicht, der Belag ist aber ausreichend breit erstellt. Um die Strasse ins Ge-
           meindeeigentum übernehmen und die Parzellierung bereinigen zu können, wird da-
           her parallel zur vorliegenden Teiländerung der «Erschliessungsplan Maienholz» er-
           arbeitet.

4.6        Lärm

           Die Parzelle 1068 verbleibt in derselben Empfindlichkeitsstufe (ES II). Es sind deshalb
           keine Massnahmen bezüglich des Lärmschutzes erforderlich.

4.7        Hochwasserschutz / Oberflächenwasser

           Für das Gebiet Maienholz (Parzelle Nr. 1068) besteht gemäss Gefahrenkarte Hoch-
           wasser und Bauzonenplan keine Hochwassergefährdung (Abbildung 2).

           Abbildung 2:       Gefahrenkarte Hochwasser / Planungsgebiet rot gekennzeichnet (AGIS)

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht                  Seite 10 / 14

           Hingegen besteht eine deutliche Gefährdung durch Oberflächenabfluss auf Teilen der
           Parzelle (Abbildung 3). Die Gefährdungskarte des Bundes bietet eine Grobabschät-
           zung über die Gefährdung durch Oberflächenabfluss bei einem starken Nieder-
           schlagsereignis, wie es im Mittel einmal in hundert Jahren auftritt (100-jährliches Er-
           eignis). Die Karte zeigt, dass das Oberflächenwasser hauptsächlich über die Strasse
           Maienholz abfliesst und ausserhalb des Planungsperimeters, bei Einmündung in den
           Neuberg, grössere Auswirkungen hat. Nichts desto trotz wird auch die Parzelle Nr.
           1068 vom Oberflächenwasser tangiert. Aus § 52 BauG ergibt sich im Grundsatz die
           Pflicht, auch gegenüber Oberflächenwasser ausreichende Schutzmassnahmen an
           Gebäuden zu treffen.

           Abbildung 3:       Gefährdung durch Oberflächenabfluss gemäss der Themenkarte auf dem Ge-
                              oportal des Bundes map.geo.admin.ch; das Planungsgebiet ist rot umkreist.

4.8        Archäologie

           Die Parzelle Nr. 1068 liegt in unmittelbarer Nähe zur aktenkundigen archäologischen
           Fundstelle Nr. 5(A)7 «Kalberweid», welche jungsteinzeitliche Siedlungsstrukturen
           umfasst (Abbildung 4). Im kantonalen Vorprüfungsbericht vom 7. Dezember 2020
           wurde darauf hingewiesen, dass diese Fundstelle bislang kaum untersucht wurde,
           weshalb ihre genaue Ausdehnung unklar ist. Es ist daher durchaus möglich, dass bei
           Bodeneingriffen archäologische Hinterlassenschaften zum Vorschein kommen. Da-
           her sei auf die Meldepflicht gemäss § 41 des Kulturgesetzes (KG) hingewiesen.

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht                  Seite 11 / 14

           Abbildung 4:       Die rote Fläche zeigt die ungefähre Ausdehnung der archäologischen Fund-
                              stelle in der Nähe der Parzelle Nr. 1068 (fein hellblau umrandet; AGIS).

5          Interessensabwägung
           Mit der Verschiebung der heute bestehenden Hecke wird eine gute innere Siedlungs-
           entwicklung und eine angemessene Ausnutzung der Bauzonen im Sinne des RPG
           ermöglicht, ohne dabei die Naturwerte zu schmälern. Die Hecke am Nordrand der
           Parzelle dient zudem der Siedlungsbegrenzung und einem sanften Übergang zwi-
           schen Bauzone und Landwirtschaftszone.
           Die Heckenverschiebung ermöglicht eine angemessene, verdichtete Bebauung auf
           der Parzelle Nr. 1068.

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht           Seite 12 / 14

6          Verfahrensablauf

6.1        Regionale Abstimmung

           Gemäss der Empfehlung der kantonalen Abteilung Raumentwicklung (Stand Februar
           2012) richtet sich der Koordinationsbedarf nach der Bedeutung der Planung. Bedarf
           für eine regionale Abstimmung ergibt sich bei Nutzungsplanänderungen, die
           • erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr haben,
           • die Anpassung des kantonalen Richtplans oder eines kantonalen Nutzungsplanes
             erfordern,
           • Inhalte von regionalen Planungen berühren,
           • der Ausscheidung neuer Materialabbauzonen dienen,
           • besondere Vorhaben mit überkommunaler Bedeutung oder Auswirkungen sind
             oder
           • der Realisierung von Sport- und Freizeitanlagen mit regionalem Charakter dienen.
           Die vorliegende Teiländerung der Nutzungsplanung ist von keinem der oben genann-
           ten Kriterien betroffen. Daher ist für die vorliegende Planung eine Beurteilung durch
           den Regionalplanungsverband nicht erforderlich.

6.2        Kantonale Vorprüfung

           Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, unter der Federführung der Abteilung
           Raumentwicklung, beurteilt das vorliegende Planungsvorhaben bezüglich seiner
           Recht- und Zweckmässigkeit (§ 23 BauG) resp. seiner Übereinstimmung mit den
           übergeordneten Planungen.
           Mit Datum vom 7. Dezember 2020 liegt ein abschliessender Vorprüfungsbericht vor.
           Darin wurde als Vorbehalt aufgeführt, dass gegenüber dem Kulturland 3 m breiter
           Pufferstreifen (Krautsaum) anstelle des sonst geltenden 2 m breiten Krautsaums ein-
           zuhalten ist. Die Planung wurde diesbezüglich bereinigt. Auch die im Vorprüfungsbe-
           richt enthaltenen Hinweise wurden, soweit als sinnvoll erachtet, berücksichtigt. Die
           bereinigte Planung ist damit bereit für die öffentliche Auflage.

6.3        Öffentliche Auflage (Mitwirkung und Einwendungsverfahren)

           Das Mitwirkungsverfahren dient der frühzeitigen Orientierung der Bevölkerung über
           ein Planungsvorhaben und gibt jedermann die Möglichkeit, Fragen und Begehren
           dazu zu stellen (§ 3 BauG). Angesprochen sind nicht nur die Grundeigentümer oder
           bestimmte Parteien und Interessensgruppierungen, sondern alle Einwohner.

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht        Seite 13 / 14

           Im Einwendungsverfahren kann hingegen innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinde-
           rat Einwendungen erheben, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse vorzubringen
           hat (§ 24 BauG).
           Da die Auswirkungen der Planung sehr begrenzt sind und sich hauptsächlich auf den
           Perimeter selbst beschränken, soll das ordentliche Mitwirkungsverfahren mit dem
           Auflage- / Einwendungsverfahren (§ 24 BauG) zusammengelegt werden. Die gleich-
           zeitige Durchführung dieser Auflageverfahren wird als zweckmässig erachtet.

6.4        Beschlussfassung / Genehmigung

           Nach Abschluss des Einwendungsverfahrens beschliesst die Gemeindeversamm-
           lung über die Planung (§ 25 BauG). Nach Behandlung möglicher Beschwerden erfolgt
           die kantonale Genehmigung durch den Regierungsrat resp. den Grossen Rat (§§ 26,
           27 BauG).

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Gemeinde Erlinsbach
Teiländerung Bauzonenplan / Maienholz (Parzelle Nr. 1068) - Planungsbericht          Seite 14 / 14

           Wichtigste Rechtsgrundlagen

           Bundesgesetze und Verordnungen
           [1]     Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG)
                   vom 22. Juni 1979 (SR 700)
           [2]     Raumplanungsverordnung (RPV)
                   vom 28. Juni 2000 (SR 700.1)
           [3]     Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG)
                   vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01)
           [4]     Gewässerschutzgesetz (GSchG)
                   vom 24. Januar 1991 (SR 814.201)
           [5]     Lärmschutzverordnung (LSV)
                   vom 15. Dezember 1986 (SR 814.41)
           [6]     Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DVZ)
                   vom 23. Oktober 2013 (SR 910.13)

           Kantonale Gesetze und Verordnungen
           [7]     Kulturgesetz (KG)
                   vom 31.03.2009 (SAR 495.200)
           [8]     Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG)
                   vom 19. Januar 1993 (SAR 713.100)
           [9]     Bauverordnung (BauV)
                   vom 25. Mai 2011 (SAR 713.121)
           [10] Dekret über den Natur- und Landschaftsschutz (NLD)
                vom 26. Februar 1985 (SAR 785.110)

           Kommunale Rechtserlasse
           [11] Gemeinde Erlinsbach, Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland,
                . Bauzonenplan 1:2500 vom 28. November 2008
                . Kulturlandplan 1:5000 vom 28. November 2008
                . Bau- und Nutzungsordnung vom 28. November 2008

           Beilagen
           [1]     Gemeinde Erlinsbach, Teiländerung Bauzonenplan, Maienholz
                   (Parzelle Nr. 1068), Situation 1:1000

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN
Sie können auch lesen