Teilnahmebedingungen für das Event "Berlin Freedom Dinner" am 7. August 2021 auf der Landebahn des Flughafen Tegels

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Teilnahmebedingungen für das
                       Event „Berlin Freedom Dinner“ am 7. August 2021
                           auf der Landebahn des Flughafen Tegels

1. Geltungsbereich, Event, Veranstalter

    Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung der Veranstaltung am 7. August 2021
    auf der Landebahn des ehemaligen Flughafens Tegel („Event“) und die Ausgabe von kostenlosen
    Eintrittsberechtigungen an Berliner*innen und Brandenburger*innen für die Teilnahme am Event
    bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl. Die Teilnahme an diesem Event kann nur unter
    Berücksichtigung der folgenden Teilnahmebedingungen, erfolgen, mit deren Geltung sich die
    Teilnehmenden bei der Anmeldung zum Event einverstanden erklären. Wir bitten daher alle
    Teilnehmenden, diese Teilnahmebedingungen gründlich zu lesen. Veranstalter des Events sind die
    Messe Berlin GmbH, Messedamm 22, 14055 Berlin (nachfolgend „Messe Berlin“) gemeinsam mit
    der Berlin Tourismus & Kongress GmbH, Am Karlsbad 11, 10785 Berlin (nachfolgend „visitBerlin“)
    (Messe Berlin und visitBerlin nachfolgend gemeinsam auch „Veranstalter“).

     Die Änderung dieser Nutzungsbedingungen behält sich der Veranstalter jederzeit vor Beginn des
     Events vor und wird dies den Nutzern vor Inkrafttreten der Änderung mitteilen.

2. Anmeldeberechtigung, Teilnehmeranzahl und Zustandekommen des Teilnahmevertrages

a. Das Event richtet sich an die Berliner*innen sowie Brandenburger*innen, denen ermöglicht
   werden soll, „ihren“ Flughafen im Rahmen einer gemeinsamen Abendveranstaltung zu feiern und
   zu erleben und durch ihre Zusammenkunft ein Zeichen für Berlin in Richtung Berlin und die ganze
   Welt zu setzen.
b. Die Teilnahme am Event ist kostenlos.
c. Die Teilnehmerzahl des Events wird von den Veranstaltern auf eine maximale Anzahl beschränkt.
d. Die Eintrittsberechtigung setzt eine Anmeldung zum Event voraus, die ausschließlich über das
   Buchungstool auf https://www.visitberlin.de/de/berlin-freedom-dinner/ erfolgen kann. Die
   Anmeldung zum Event erfolgt durch Ausfüllen und Absenden der Anmeldemaske über das
   Buchungstool auf https://www.visitberlin.de/de/berlin-freedom-dinner/. Abhängig von der
   Anzahl der bereits vergebenen Eintrittsberechtigungen und der noch verfügbaren Kapazitäten
   erhält der Besucher ein personalisiertes Online-Ticket auf seine im Rahmen der Anmeldung
   angegebene E-Mailadresse, das den Anmeldenden zum Eintritt zum Event berechtigt. Erst mit
   Zugang der Eintrittsberechtigungen bzw. des Online-Tickets kommt ein Vertrag zwischen dem
   Teilnehmer und den Veranstaltern zustande. Die Anmeldefrist endet am Freitag, den 6. August
   2021, um 12 Uhr.
e. Es ist untersagt, Eintrittskarten entgeltlich oder unentgeltlich zu veräußern oder weiterzugeben.
f. Die Teilnahme am Event setzt die Vorlage des Online-Tickets in physischer (ausgedruckt) oder
   digitaler (auf mobilem Endgerät) Form voraus.
g. Durch Vergabe einer der kostenlosen Eintrittsberechtigung entstehen in Bezug auf die
   Eventteilnahme vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und
   den Veranstaltern.

3. Absage des Events, Verlegung des Events

Teilnahmebedingungen für das
Event „Berlin Freedom Dinner“ am 7. August 2021
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a. Die Veranstalter haben das Recht, das Event aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen
   abzusagen oder zu verlegen. visitBerlin oder die Veranstalter werden die Absage oder Verlegung
   des Events unverzüglich und auf geeignetem Weg bekanntgeben.
b. Wird das Event aus Gründen, welche die Veranstalter nicht zu vertreten haben, abgesagt oder
   verlegt, haften die Veranstalter den Teilnehmern nicht für im Zusammenhang mit dem
   Eventgetätigten Aufwendungen, wie zum Beispiel Reisekosten.

4. Zutritt sowie Ausschluss vom Event, Hausrecht

Der Zutritt zum Event ist nur mit personalisierter Eintrittsberechtigung bzw. Online-Ticket in
Verbindung mit dem Personalausweis mit Lichtbild bzw. ähnlichem Nachweisdokument (sollte noch
kein Personalausweis vorhanden sein) und einem negativen SARS-CoV-2-Testergebnis als
ausgedrucktem Papierbefund oder digitalem Befund auf dem Smartphone gestattet, die bei der
Einlasskontrolle vom Teilnehmer dem Personal der Einlasskontrolle vorzuzeigen sind. Die Pflicht zur
Vorlage des Negativtests entfällt bei geimpften oder genesen Personen im Sinne des§ 8 InfSchMV,
siehe auch Ziffer 5 Buchstabe a. dieser Teilnahmebedingungen

a. Kinder und Jugendliche im Alter von ein (1) bis sechzehn (16) Jahren haben nur Zutritt in Begleitung
   einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person.
b. Der Einlass zum Event wird grundsätzlich verweigert, wenn der auf der Eintrittskarte vermerkte
   Inhaber nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis oder dem Befund ist
   und/oder nicht alle drei Dokumente vorgezeigt werden.
c. Darüber hinaus sind Inhaber von Eintrittskarten zum Besuch des Events nur berechtigt, wenn sie
   keine vom Robert Koch-Institut genannten COVID-19-Symptome aufweisen (also nicht an
   unspezifischen Allgemeinsymptomen, wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall, oder an
   akuten respiratorischen Symptomen, wie z.B. Husten, Schnupfen erkrankt ist) und nicht aus
   anderen rechtlichen Gründen daran gehindert sind z.B., weil für sie eine Quarantäne-Pflicht
   besteht. Diese Inhaber von Eintrittskarten sind nicht berechtigt, an dem Event teilzunehmen.
d. Die Veranstalter sowie die Tegel Projekt GmbH als Vermieterin der Eventfläche üben während des
   Events das Hausrecht aus. Die Veranstalter sowie die Tegel Projekt GmbH sind berechtigt,
   Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des
   Hausrechtes zu ergreifen. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Insbesondere
   können Teilnehmer des Events verwiesen werden, wenn sie diese stören und/oder andere
   Teilnehmer belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung
   besteht, dass der Teilnehmer die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Im
   Übrigen gilt die beim Event aushängende und einzusehende Hausordnung der Tegel Projekt GmbH.

e. Pro Person darf maximal eine Tasche oder Rucksack mit auf die Veranstaltungsfläche genommen
   werden. Die Tasche darf dabei die maximale Größe von 45 cm x 30 cm x 20 cm und 25 Liter
   Volumen haben.
f. Rauchen ist nur im Veranstaltungsbereich (Rollfeld) zugelassen. Außerhalb des Rollfeldes ist
   Rauchen verboten.
g. Das Mitbringen und Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Kickboards, Rollschuhen, Inline-Skates,
   Skateboards, Segways und vergleichbaren Fortbewegungsmitteln, sowie die Benutzung von
   Drachen, Bälle und sonstiger mobiler Spielzeuge ist im gesamten Gelände verboten.
h. Das Mitbringen folgender Sachen:
    Messer, Waffen und waffenähnliche gefährliche Gegenstände

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Event „Berlin Freedom Dinner“ am 7. August 2021
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    Glasflaschen generell und Behälter über 0,5 L Fassungsvermögen
         Gassprühflaschen, ätzende, färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche
          sowie gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
      Meldepflichtige Gegenstände und Substanzen jeglicher Art
      Behältnisse aus zerbrechlichem und/oder splitterndem Material
      Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder sonstige pyrotechnische Gegenstände
      Fahnen, Transparentstangen
      Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
      Tiere (als Ausnahme gelten Assistenzhunde)
      Rassistisches, fremdenfeindliches und/oder radikales Propagandamaterial
      Geräte, die zur Herstellung/Produktion von professionellen Ton- oder Bildaufnahmen dienen
     ist verboten.
i.   Der Veranstalter oder ein von ihr Bevollmächtigter hat das Recht Fahrzeuge, Taschen und sonstige
     Behältnisse sowie Kleidung von Personen, die das Objekt betreten, auf ihren Inhalt zu
     kontrollieren. Der Veranstalter ist berechtigt, für bestimmte Bereiche des Objektes oder das
     Objekt insgesamt die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen zu untersagen. Bei einer
     Verweigerung der Kontrollmaßnahme behält sich der Veranstalter das Recht der Verweisung vom
     Objekt vor.
j.   Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, kann der Zutritt verwehrt werden
     bzw. von der Veranstaltungsfläche verwiesen werden.

5. COVID-19, Hygiene- und Sicherheitskonzept

Teilnehmer des Events sind verpflichtet, sich im Vorfeld der Teilnahme am Event über die jeweils
aktuell geltenden Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen und sonstigen Verfügungen, die im
Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) erlassen wurden, zu
informieren und sich daran zu halten. Zudem sind Teilnehmer verpflichtet, die von den Veranstaltern
für das Event erlassenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere das Hygiene- und
Sicherheitskonzept des Events zu beachten. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des
Coronavirus erkennen Teilnehmer an, dass die Veranstalter berechtigt sind, jederzeit die Hygiene- und
Sicherheitsmaßnahmen an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Beim Event gilt ein Schutz- und
Hygienekonzept, das u.a. Folgendes vorsieht:

        Es gilt folgende Abstandregel bei den Sitzplätzen: Die Belegung erfolgt möglichst in Gruppen
         engster Angehöriger eines Hausstandes.
        Außer bei den Sitzplätzen muss jederzeit auf allen Bewegungsflächen ein Mindestabstand
         von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden, ausgenommen es handelt sich um
         Angehörige eines Hausstandes.
        Im gesamten Veranstaltungsbereich besteht überall (mit Ausnahme an den Sitzplätzen)
         uneingeschränkt die Pflicht zum Tragen eine medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in FFP 2
         Masken Qualität einschließlich im Einlassbereich und im Außenbereich des
         Veranstaltungsorts.
        Speisen und Getränke dürfen nur an den Tischen verzehrt werden.
        Die sanitären Einrichtungen dürfen nur unter Einhaltung der Abstandsregel von mindestens
         1,5 Metern zeitgleich genutzt werden.
        Einlass und Warteschlangen:
          o Die Kartenkontrolle erfolgt kontaktlos.

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Event „Berlin Freedom Dinner“ am 7. August 2021
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o   Im Falle sich dennoch ergebender, kritischer Anstauungen / Schlangenbildungen ist das
             Einlasspersonal aufgefordert, die Teilnehmer zur Einhaltung des geltenden
             Abstandsgebots anzuhalten.
         o Beim Einlass werden die Teilnehmer gebeten, sich zügig und zielorientiert zu ihren Plätzen
             zu begeben, um Ansammlungen zu vermeiden.
a. Gemäß den aktuell geltenden Bestimmungen der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutz-
    maßnahmenverordnung des Landes Berlin („3. InfSchMV“) ist jeder Teilnehmer des Events
    verpflichtet nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen gemäß §§ 6, 8 der 3. InfSchMV erfüllt,
    mithin entweder negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet ist im Sinne des § 6 der
    3. InfSchMV, mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 mit
    einem Abstand von mindestens 14 Tagen zur letzten erforderlichen Impfung geimpft ist
    („Geimpfte*r“) oder als genesen gilt, indem ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives
    PCR-Testergebnis nachgewiesen wird plus einer Impfung mittels eines von der Europäischen Union
    zugelassenen Impfstoffes gegen Covid-19 mit einem Abstand von mindestens vierzehn (14) Tagen
    zur letzten erforderlichen Impfung („Genesene*r“), oder als genesen gilt, indem ein mindestens
    28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine
    Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wird („Genesene*r“). Vom Nachweis
    eines negativen Tests sind Geimpfte und Genesene nur befreit, sofern diese keine typischen
    Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber oder Geruchs- und
    Geschmacksverlust aufweisen.
b. Sofern nach der aktuell zum Zeitpunkt des Events geltenden SARS-CoV-2-
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin („InfSchMV“) andere und/oder weitere
persönliche Teilnahmebeschränkungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus gelten, sind
die Teilnehmer verpflichtet, sich an diese Regelungen und an die von den Veranstaltern in diesem
Zusammenhang erlassenen Auflagen zu halten.
c. Der Teilnehmer erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich
vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem
Aufenthalt im Veranstaltungsbereich, zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen
Geltung erlangen können. Diese werden ihm mitgeteilt und sind ab Bekanntgabe zwingend zu
beachten. Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte unterliegt im Hinblick auf das Schutz- und
Hygienekonzept den Weisungen des Personals des Veranstalters.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei etwaigen Verstößen gegen die Bestimmungen zur
Eindämmung des COVID-19-Virus und/oder bei Nichteinhaltung der Hygiene- und
Sicherheitsmaßnahmen, die betroffenen Personen von der Teilnahme am Event auszuschließen.

6. Foto- und Videoaufnahmen

a. Teilnehmer sind grundsätzlich befugt, Foto- und Videoaufnahmen vom Event für den privaten
   Gebrauch anzufertigen. Unberührt hiervon bleiben die Rechte und Befugnisse der auf dem Event
   anwesenden Personen, deren Rechte jeder Teilnehmer zu beachten hat. Die Verwendung von
   Foto- und Videoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung
   seitens der Veranstalter nicht gestattet.
b. Die Veranstalter behalten sich vor, im gesetzlich zulässigen Rahmen Foto-, Video- und
   Drohnenaufnahmen (einschließlich durch hierzu beauftragte Dritte) anzufertigen bzw. anfertigen
   zu lassen. Diese Aufnahme werden für die touristische Bewerbung Berlins sowie die Bewerbung
   als Tagungsdestination genutzt. Die Aufnahmen dürfen ausschließlich für diesen Zweck verwendet,
   vervielfältigt, verarbeitet und öffentlich wiedergegeben werden. Die Teilnehmer erklären sich

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damit einverstanden, dass sie während des Events eventuell im Rahmen von Foto- und
    Filmaufnahmen aufgenommen werden und die entsprechenden Aufzeichnungen ohne Anspruch
    auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

7. Haftung

    Die Veranstalter haften für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Events nur im
    Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus
    der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
    vorsätzlichen Pflichtverletzung der Veranstalter oder eines gesetzlichen Vertreters oder
    Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der
    Verletzung einer sog. Kardinalpflicht, d.h. solchen wesentlichen Vertragspflichten, deren
    Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, beruhen.

8. Datenschutz

    Die Veranstalter gehen mit den personenbezogenen Daten der Besucher datenschutzkonform um.
    Näheres ist den Datenschutzhinweisen im Rahmen der Anmeldung zum Event über das
    Buchungstool gem. Ziffer 2 d. zu entnehmen.

9. Sonstiges

a. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text an manchen Stellen die männliche Form gewählt,
   nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige sämtlicher Geschlechter.
b. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Teilnahmevertrag unterliegen dem Recht der
   Bundesrepublik Deutschland.
c. Als Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag wird Berlin vereinbart. Bei Verbrauchern gilt
   diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des
   Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
   UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
d. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Für
   den Besucher gilt jeweils die im Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gegebene Fassung der
   Teilnahmebedingungen, deren Kenntnisnahme bestätigt wurde.
e. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nichtig sein oder werden, so
   bleiben die Teilnahmebedingungen im Übrigen wirksam.

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Das Event wird durchgeführt von:
Messe Berlin GmbH
Messedamm 22
14055 Berlin

Tel.: +49 30 3038 0
Fax:    +49 30 3038 2325
E-Mail: central@messe-berlin.de

Geschäftsführer: Martin Ecknig (Vorsitzender), Dirk Hoffmann
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Wolf-Dieter Wolf
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 5484 B
Ust.-IdNr.: DE 136629714

Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Am Karlsbad 11
10785 Berlin

Tel.: +49 30/ 25 00 25
Fax:    +49 30/ 25 00 24 24
E-Mail: info@visitberlin.de
Geschäftsführer: Burkhard Kieker
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oliver Schuhmacher
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 48652
Ust.-IdNr: DE 160 475 096

Stand: 19. Juli 2021

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