REGLEMENT POWERMAN DUATHLON TR4AMELAN, AUSGABE 2019
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REGLEMENT POWERMAN DUATHLON TR4AMELAN, AUSGABE 2019 : POWERMAN DUATHLON WORLDS SERIES, middle distance 10/60/10 o Mit integrieter schweister Meisterschaft POWERMAN DUATHLON, short distance 5/20/5 Am Tag des Wettkampfs gilt allein die im Empfangsbereich angezeigte französiche Version. Es wird nur die männliche Form verwendet, welche für beide Geschlechter steht. Artikel 1 Allgemeines 1 Die International Powerman Association (IPA) und Powerman Switzerland (PM CH) beauftragen den Sportverein Triathlon Tramelan (ASTT) mit der Organisation für eine Runde der POWERMAN DUATHLON WORLD SERIES im Jahr 2019, gemäss dem von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag am 15 August 2017 in Tramelan. 2 Der Schweizer Duathlon (SD) beauftragt den ASTT mit der Organisation der Schweizer Meisterschaft im Duathlon, middle distance, 2019. 3 Der ASTT schlägt folgende Disziplinen vor: Den POWERMAN DUATHLON WORLD SERIES, middle distance, 10/60/10 (PMmd), mit integrieter Schweizer Meisterschaft (SM) Den POWERMAN DUATHLON, short distance 5/20/5 (PMsd) 4 Diese Disziplinen werden durch die Reglemente geregelt und vom IPA und PM CH herausgegeben; diese Reglemente sind vom Verwalter anerkannt und vom akutellem Reglement vervollständigt; die IPA und PM CH Reglemente haben Vorrang in Bezug auf den vorliegenden Text. 5 Die Reglemente müssen jedem Teilnehmer bekannt sein; die Unwissenheit derselben wird in keinem nach Artikel 25 vorgesehenen Verfahren oder als Ausrede berücksichtigt. Artikel 2 Kategorien 1Die Kategorien des PMmd werden nach der IPA ermittelt, entsprechend der Regeln der Internatinal Triathlon Union (ITU): Women/Men Elite Women/Men 18 Women/Men 25 Women/Men 30 Women/Men 35 Women/Men 40 Women/Men 45 Women/Men 50 Women/Men 55 Women/Men 60 Women/Men 65+
2 Die Kategorien des PMsd werden nach PM CH und SD ermittelt: Women/Men 14-17 Women/Men 18-34 Women/Men 35-44 Women/Men 45-54 Women/Men 55-64 Women/Men 65+ 3 Der W/M Elite Status wird normalerweise von dem Verband des Ursprungslandes des Athleten definiert. 4 Eine schweizer oder ausländische Jahreslizens oder eine Tageslizens ist für die Teilnehmer der Kategorien PMmd und SM 10/60/10 obligatorisch. 5 Die Tageslizens kann auf der Internetseite der Anmeldung online bestellt und bezahlt werden oder ist am Rennbüro am Tag des Wettkampfs zum Preis von CHF 32.50 / € 29.- erhältlich. Artikel 3 Anmeldungen 1 Die Anmeldegebühr ist wie folgt festgelegt: PMmd 10/60/10 : o CHF 125.- / € 110.- : Zeitraum 01.11.2018 – 31.12.2018 o CHF 140.- / € 120.- : Zeitraum 01.01.2019 – 28.02.2019 o CHF 150.- / € 130.- : Zeitraum 01.03.2019 – 30.04.2019 o CHF 160.- / € 140.- : Zeitraum 01.05.2019 – 26.06.2019 o CHF 170.- / € 150.- : vor Ort PMsd 5/20/5 : o CHF 65.- / € 55.- : Zeitraum 01.11.2018 – 31.12.2018 o CHF 70.- / € 60.- : Zeitraum 01.01.2019 – 28.02.2019 o CHF 80.- / € 70.- : Zeitraum 01.03.2019 – 30.04.2019 o CHF 90.- / € 80.- : Zeitraum 01.05.2019 – 26.06.2019 o CHF 110.- / € 100.- : vor Ort 2 Die Teilnehmer der Kategorie PMmd, Elite, W und M sind verpflichtet, sich fristgerecht online anzumelden, unter Androhung von Rennstrafen. 3 Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal in einer einzigen Kategorie anmelden. 4 Die Teilnehmer W und M des PMmd, die in den Top Ten des POWERMAN- Rankings am Ende der POWERMAN WORLD SERIES vor TRAMELAN 2018 eingestuft sind, profitieren von der kostenlosen Anmeldung und Unterkunft. 5 Die Teilnehmer des PMmd können ihre Anmeldung nicht ändern; alle anderen Teilnehmer müssen gegebenenfalls eine Summe von CHF 15.-/ € 13.- cash am Tag des Wettlaufs im Rennbüro zahlen. 6 Nur der Teilnehmer gilt als angemeldet, welcher das Anmeldeformular online ausgefüllt und seine Anmeldung bezahlt hat. Wenn die Startliste noch nicht komplett ist, ist es möglich, mit Ausnahme der Kategorien Elite W und M, sich vor Ort bis zu 60 Minuten vor dem offiziellen Start anzumelden.
Artikel 4 Nachwuchs- 1 Jeder Elite Duathlet, Frau oder Mann, welcher von einem förderung Nachwuchsduathleten seines Landes (U23) oder von einem jüngeren Duathleten mit Leistungspotenzial zum PM Tramelan 2019 begleitet wird - mit dem Ziel ihn während der PM Tramelan vorzustellen – profitiert von einer kostenlosen Unterkunft; wenn er von zwei oder mehr Nachwuchsduathleten begleitet wird, U23 oder jünger, erhält der Elite Duathlet vor Ort einen Rabatt von € 50.- auf seine Anmeldegebühr. 2 Die Nachwuchsduathleten müssen vor dem online Anmeldeschluss von dem Elite Duathleten per E-Mail angekündigt werden. 3 Sie müssen ihre Anmeldung und ihre Unterkunft bezahlen und am 30. Juni den PMmd 10/60/10 Wettkampf starten. Artikel 5 Ranglisten 1 Die Ranglisten nach Kategorien, sowie die Gesamtranglisten Herren und Damen werden nach der PMmd, PMsd und SM festgelegt. 2 Alle die zur SM angemeldeten Teilnehmer, werden automatisch auch in die Gesamtrangliste des PMmd integriert; umgekehrt ist dies nicht möglich. 3 Die Gesamtranglisten der SM und die Ranglisten jeder Kategorie dieses Wettkampfs setzen sich ausschliesslich aus Teilnehmern mit schweizer Staatsangehörigkeit zusammen, wobei der Pass massgebend ist. Artikel 6 PM / Punkte Alle Teilnehmer, welche vom 1sten bis zum 10ten Rang des PMmd eingestuft sind, erhalten 500 bis 100 Punkte, gemäss des unterzeichneten Vertrags mit PM CH. Artikel 7 SM / Titel 1 Die Titel schweizer Duathlonmeister bzw. -meisterin, middle distance, 2019 werden den jeweils bestplazierten schweizer Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Gesamtrangliste Herren und Damen vergeben. 2 Die drei erstplazierten Teilnehmer der Gesamtrangliste Herren und Damen erhalten eine Gold,- Silber,- und Bronzemedaille. 3 Ausserdem wird dem Erstplazierten aus jeder Kategorie ein Titel vergeben und die drei Erstplazierten jeder Rangliste erhalten eine Gold,- Silber,- und Bronzemedaille. 4 Im Falle das weniger als drei Teilnehmer in eine Rangliste eingestuft wären, werden sie automatisch in die Rangliste der jüngeren Altersgruppe integriert. Artikel 8 Preise 1 Jeder Teilnehmer erhält beim Abholen seiner Startnummer einen Souvenirpreis und die drei Erstplazierten jeder Herren und Damen Kategorie erhalten einen Sachpreis. 2 Ein Geldpreis wird wie folgt auf die Herren und Damen PMmd Gesamtranglisten aufgeteilt: o 1st. € 1'250.- o 2nd. € 1'000.- o 3rd. € 750.- o 4th. € 500.- o 5th. € 400.- o 6th. € 350.-
o 7th. € 300.- o 8th. € 200.- o 9th. € 150.- o 10th. € 100.- 3 Der Veranstalter verteilt keinen Geldpreis für den PMsd Wettkampf. 4 Der Veranstalter überweist den Geldpreis innerhalb von zehn Werktagen nach dem Wettkampf auf das Bankkonto der betroffenen Athleten, welche zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung ihre IBAN-Daten angeben müssen. Artikel 9 Organisation 1 Der Zugang zur Wechselzone mit Ausrüstung und Material von jedem Athleten ist erst nach dem Check-in und nach Anweisung des Hauptschiedsrichters (TD) und nur innerhalb der im Programm vorgegebenen Zeitspanne möglich; das Fahrrad des Teilnehmers, sein Helm, seine Nummernschilder und seine Startnummer werden dort auf die im Reglement vorgegebenen Vorschriften kontrolliert. 2 Das Abholen der Ausrüstung jedes Ahleten in dieser Zone ist erst nach dem Durchgang durch das Check-out nach Anweisung des Hauptschiedsrichters (TD) möglich; das Fahrrad, welches vom Athleten während dem Wettkampf benutzt wurde, sein Helm, seine Nummernschilder und seine Startnummer werden kontrolliert. 3 Die Startsignale erfolgen zeitlich versetzt im Modus „Massenstart“, in folgender Reihenfolge: PMmd, Elite, Damen; PMmd, Altersgruppen Damen mit Altersgruppen Herren + 65; PMmd, Elite, Herren; PMmd, Altergruppen Herren; PMsd Herren und Damen. 4 Die Stoppuhr wird beim Start der Kategorie aktiviert, damit die Endzeit jedes Athletens seiner Echtzeit entspricht. 5 Von den vom IPA ausgewählten Schiedsrichtern werden Kontrollen durchgeführt, besonders beim Check-in, vor dem Start, auf den mount-und dismount-lines, sowie Stichprobenkontrollen auf den Strecken BIKE und RUN. 6 Alle Entscheidungen, für die von der Wettkampforganisation unvorhergesehenen Fälle, obliegen dem Hauptschiedsrichter. Artikel 10 Entfernungen 1 Die Entfernungen der PMmd Kategorie sind: Run 1: 10 km (2 Runden von 5 km) / Bike: 60 km (3 Runden von 20 km) / Run 2 : 10 km (2 Runden von 5 km) 2 Die Entfernungen der PMsd Kategorie sind: Run 1: 5 km (1 Runde) / Bike: 20 km (1 Runde) / Run 2: 5 km (1 Runde) 3 Der Athlet ist allein verantwortlich die Runden zu zählen, um die vorgeschriebene Entfernung zurückzulegen. Artikel 11 Sicherheit 1 Jeder Athlet ist persönlich für seine Ausrüstung und sein Material verantwortlich. Ausserdem muss er die spezifischen Techniken der jeweiligen Disziplinen beherrschen, besonders das Fahrradfahren. 2 Der Fahrradfahrer bleibt ein Strassenbenutzer und ist deshalb verpflichtet, das Strassenverkehrsgesetz zu berücksichtigen.
3 Die Rennkommissare, welche vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden haben die Aufgabe, für den harmonischen Ablauf des Rennens zu sorgen, im Einklang mit dem üblichen Verkehr, indem sie dem Rennen den Vorrang einräumen, insofern ihnen diese von der Polizeibehörde bewilligt wurde. 4 Ein Einsatzprotokoll wird vom Veranstalter und den Mitarbeitern des Rettungsdienstes erstellt. Artikel 12 Zeitmessung Die mit der Zeitmessung beauftragte Organisation, kann jedem Athleten einen Mikrochip aushändigen; in diesem Fall muss das Mikrochip spätestens 30 Minuten nach Erreichen der Ziellinie abgegeben werden; die Nichteinhaltung dieser Anweisung wird ein in Rechnung stellen des Mikrochip zur Folge haben, die bis zu CHF 60.- / € 52.-beträgt. Artikel 13 Streckenführung, 1 Die markierten Strecken sind auf der Internetseite des Veranstalters Markierung angezeigt und müssen vor Ort, am Tag des Wettkampfes von den Athleten eingehalten werden. Sie sind zuvor vom Kanton bewilligt worden. 2 Die Veranstalter behalten sich das Recht, vor den Verlauf der Strecke zu ändern, besonders bei ungünstigen Wetterverhältnissen, da sonst das Wohl der Athleten erheblicher Gefahr ausgesetzt würde. 3 Es obliegt dem Athleten die Strecke zu kennen. Fehlende Markierungen auf der Strecke oder Ungeschicklichkeit von Seiten eines Kommissars sind keine Entschuldigung, eventuell eine falsche Route eingeschlagen zu haben. 4 Der Athlet, welcher eine Abkürzung einschlägt oder die vom Veranstalter vorgesehene Strecke willentlich schneidet, kann disqualifiziert werden. Artikel 14 Run 1 und 2 1 Die Disziplin findet in der Region der Gemeinde Tramelan statt; der Athlet läuft über Strassen, Feldwege und durchquert Wälder und Weiden. 2 Die Disziplin darf nicht mit freiem Oberkörper oder nackten Füssen gelaufen werden. Jeder Athlet kann rennen oder gehen. 3 Die Nummer des Athleten (Startnummer) muss auf der Vorderseite des Körpers getragen werden; es ist verboten diese zu verbergen oder zu verändern. Artikel 15 Bike 1 Die Disziplin findet in der Region der Gemeinde Tramelan und auf den Kantonsstrassen und Gemeinden der Kantone Bern und Jura statt. 2 Für die Kategorie PMmd ist nur das Rennrad – klassisch oder „Zeitfahren“ genehmigt; für die Kategorie PMsd ist die Wahl des Fahrrades freigestellt. 3 Das Fahrrad muss in einwandfreiem Funktionszustand sein und allein durch die Muskelkraft bewegt werden. 4 Die Disziplin darf nicht mit freiem Oberkörper gefahren werden und das Tragen eines Helmes ist obligatorisch; dieser muss vor der Aufnahme des Fahrrads befestigt werden (Kinnriemen geschlossen) und kann erst nach dem Abstellen des Rades abgeschnallt werden (Kinnriemen geöffnet), unter Androhung von Strafen. 5 Der Athlet muss nach der mount-line (Bike out) auf sein Fahrrad aufsteigen und vor der dismount-line (Bike-in) absteigen.
6 Der Athlet muss das gesamte Radrennen mit demselben Fahrrad vollenden, und zwar mit dem Rad, mit welchem er das Radrennen begonnen hat; er muss mit seinem Rad zur Wechselzone fahren um die Erlaubnis zum Weitermachen zu erhalten. 7 Das Drafting ist nicht erlaubt. Die Entfernung zwischen zwei Fahrern, nach hinten und seitlich, sowie die Überholzeit sind nach dem Reglement ITU und IPA festgelegt. 8 Überholvorgang: wenn ein Athlet überholt wird, muss er dem/den überholenden Athlet/en den Vorrang lassen, dieser muss seinen Überholvorgang ankündigen indem er „Track“ ruft. Dem schnelleren Athleten obliegt die Verantwortung sicher zu überholen. Der langsamere Athlet muss ihm bei der ersten Anfrage den Vorrang lassen. Gesetzt den Fall, dass zwei Rennfahrer versuchen die Führung zu übernehmen, sollen sie nicht von ihrer Position abweichen. Allerdings darf ein Athlet einen Anderen nicht blockieren oder, in welcher Form auch immer, ihn am Vorankommen hindern. 9 Die Nummer des Athleten (Rahmennummer) muss solide am Lenkrad fixiert werden und von vorne gut ersichtlich sein; die Startnummer ist am Rücken zu tragen und muss von hinten gut ersichtlich sein; es ist verboten diese zu verbergen oder zu verändern. Artikle 16 Neutralisierung 1 Während der Dauer des Run 1 der PMmd und PMsd fahren keine Züge. 2 Wenn allerdings ein Athlet den auf der Rennstrecke liegenden Bahnübergang überqueren muss nachdem die Unterbrechung des Bahnverkehrs aufgehoben wurde und der erste Zug wieder fährt, muss er, unter Strafandrohung der Disqualifikation, die offizielle Signalisation beachten. 3 Dies bezüglich wird beim « Race briefing » informiert. Artikel 17 Coaching-zones 1 Allein die Trainer haben das Recht die Athleten, innerhalb den auf der Rennstrecke und den Plänen deutlich signalisierten Bereichen, zu verpflegen. 2 Technische Ausrüstung kann dort aufbewahrt werden und nur vom Athleten benutzt werden. Artikel 18 Versorgung 1 Begrenzte externe Versorgung wird von einem anderen Athleten toleriert, wenn er in derselben Disziplin wetteifert. Von jeder anderen Person ist keine Versorgung zugelassen. 2 Die Versorgung beschränkt sich auf Wasser, Nahrungsmittel, erste Hilfe, sowie Werkzeug, Fahrradschläuche oder andere nützliche Teile, welche zur Reparation eines defekten Teiles oder eines beschädigten Fahrrads dient. 3 Ein Fahrradtausch unter den Athleten ist verboten. Artikle 19 Verpflegung 1 Es obliegt dem Athleten für eine adäquate Flüssigkeitszufuhr zu sorgen. 2 Der Veranstalter stellt die Verpflegung zur Verfügung und verteilt diese entlang der Bike und Run Strecke in den offiziell markierten Bereichen « Littering-zone ».
3Eine Verpflegungsstelle, welche nur für die Athleten des PMmd Elite, Herren und Damen reseviert ist, ist direkt nach jeder anderen Verpflegungsstelle auf der Run und Bike Strecke eingerichtet; nur der Athlet und sein Trainer sind berechtigt, die Verpflegung des Athleten, welche individuel angepasst werden kann, dort zu deponieren und abzuholen. Artikel 20 Littering-zones 1 Der Eingang und der Ausgang von jedem dieser Bereiche entlang der Strecke sind klar und deutlich angezeigt. 2 Der Teilnehmer hat kein Recht, Gegenstände oder Verpflegung ausserhalb dieser Bereiche wegzuwerfen, bei Nichtbeachtung drohen Rennstrafen. Artikel 21 Sanktionen 1 Alle Athleten der Kategorien PMmd und PMsd unterliegen den Kontrollen der Schiedsrichter und den daraus sich ergebenden Sanktionen. 2 Das Nichteinhalten der Reglemente, ein Fehler oder Betrug während des Rennens, unsportliches Betragen oder respektlose Redensweise werden sanktioniert. 3 Eventuelle Mahnungen und anschliessende Sanktionen, welche infolge des Schweregrades des Verstosses festgelegt werden, werden vom Schiedsrichter bekannt gegeben. 4 Der Umfang der Sanktionen, welche sich für die Kategorien PMmd und PMsd unterscheiden, werden auf der offiziellen Informationstafel angezeigt und während dem « Race briefing » erklärt. 5 Es gibt drei Arten von Sanktionen: der « stop and go », die Zeitstrafe, die Disqualifizierung welche den Verlust des prize-money zur Folge hat. Artikel 22 Penaltys-zone 1 Davon gibt es zwei, welche deutlich auf der Strecke angezeigt sind. 2 Am Eingang jeder Penaltys-zone sind die Nummern jedes sanktionierten Athleten und die zu bezahlende Strafe auf einer Tafel angezeigt. 3 Der sanktionierte Athlet ist verpflichtet in dieser Zone seine Strafe bezahlen, unter Strafandrohung der Disqualifikation. Artikel 23 Doping Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die von den Sportbehörden in diesem Bereich festgelegten Regeln einzuhalten. Es können Kontrollen durchgeführt werden. Artikel 24 Versicherung 1 Im Falle eines Unfalls während der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Jeder Teilnehmer, der sich zu diesem Wettkampf anmeldet, muss über eigene Versicherungen verfügen. 2 Ein Rettungsprotokoll wird vom Veranstalter und den Rettungsdienstpartnern erstellt.
Artikel 25 Bildrechte Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Videos und/oder Fotos, die ihn im Rahmen der Veranstaltung darstellen, zu Werbezwecken auf der Website des Veranstalters oder in gedruckter Form veröffentlicht werden können. Er akzeptiert ebenfalls, dass diese Bilder aus gleichen Zwecken von den Partnern der ASTT uneingeschränkt verwendet werden dürfen. Artikel 26 Jury 1 Die Jury setzt sich aus dem durch die IPA ernannten Hauptschiedsrichter, einem Mitglied aus dem Organisationskomitee, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Athletenvertreter, welcher von dem Hauptschiedsrichter ernannt wird, zusammen. 2 Der Vertreter der Athleten muss ersetzt werden, wenn er von einem Protest oder einer Beschwerde belastet ist. Artikel 27 Streitigkeiten 1 Jeder Protest, der gegen die Durchführung des Wettkampfs erhoben wird, ist der Jury vorzulegen; dies kann nur durch den betroffenen Athleten erfolgen, spätestens 15 Minuten nach dem Passieren der Ziellinie. 2 Jede Beschwerde bezüglich der Ranglisten, egal welcher Kategorie, muss der Jury vorgelegt werden, spätestens 30 Minuten nach der Veröffentlichung der Ranglisten auf der öffentlichen Anzeigetafel. 3 Jede Beschwerde und jeder Protest muss schriftlich formuliert, begründet und unterschrieben werden. Die Protest- und Beschwerdeformulare stehen den Teilnehmern im Rennbüro oder beim Hauptschiedsricher zur Verfügung. 4 Die Beschwerden und Proteste werden von der Jury spätestens vor der Preisverteilung bearbeitet, nachdem diese zuerst die betroffenen Parteien über den Sachverhalt vernommen hat; danach ist keine Beanstandung mehr zulässig. 5 Das Wiederspruchsrecht ist den Kategorien PMmd vorbehalten. 6 Auf Grund der Art des Duathlons können nicht alle Delikte festgestellt werden; der Kläger verwickelt also weder den Veranstalter, noch die Jury in nicht überprüfbare Argumentationen. 7 Alle in dem vorliegendem Reglement unvorhergesehenen Fälle übergeben wir der Reihenfolge nach der ITU, IPA, SD und anschliessend dem Hauptschiedsrichter. Tramelan, 1. Dezember 2018 International Powerman Association Schweizer Duathlon Sportverein Triathlon Tramelan
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