REGLEMENT POWERMAN DUATHLON TR4AMELAN, AUSGABE 2019

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REGLEMENT POWERMAN DUATHLON TR4AMELAN, AUSGABE 2019 :

   POWERMAN DUATHLON WORLDS SERIES, middle distance 10/60/10
     o Mit integrieter schweister Meisterschaft
   POWERMAN DUATHLON, short distance 5/20/5

Am Tag des Wettkampfs gilt allein die im Empfangsbereich angezeigte französiche Version.
Es wird nur die männliche Form verwendet, welche für beide Geschlechter steht.

                     Artikel 1
Allgemeines          1 Die International Powerman Association (IPA) und Powerman Switzerland

                      (PM CH) beauftragen den Sportverein Triathlon Tramelan (ASTT) mit der
                     Organisation für eine Runde der POWERMAN DUATHLON WORLD SERIES im
                     Jahr 2019, gemäss dem von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag am 15
                     August 2017 in Tramelan.
                     2 Der Schweizer Duathlon (SD) beauftragt den ASTT mit der Organisation der

                     Schweizer Meisterschaft im Duathlon, middle distance, 2019.
                     3 Der ASTT schlägt folgende Disziplinen vor:

                          Den POWERMAN DUATHLON WORLD SERIES, middle distance,
                             10/60/10 (PMmd), mit integrieter Schweizer Meisterschaft (SM)
                          Den POWERMAN DUATHLON, short distance 5/20/5 (PMsd)
                     4 Diese Disziplinen werden durch die Reglemente geregelt und vom IPA und

                     PM CH herausgegeben; diese Reglemente sind vom Verwalter anerkannt und
                     vom akutellem Reglement vervollständigt; die IPA und PM CH Reglemente
                     haben Vorrang in Bezug auf den vorliegenden Text.
                     5 Die Reglemente müssen jedem Teilnehmer bekannt sein; die Unwissenheit

                     derselben wird in keinem nach Artikel 25 vorgesehenen Verfahren oder als
                     Ausrede berücksichtigt.

                     Artikel 2
Kategorien           1Die Kategorien des PMmd werden nach der IPA ermittelt, entsprechend der

                     Regeln der Internatinal Triathlon Union (ITU):
                          Women/Men Elite
                          Women/Men 18
                          Women/Men 25
                          Women/Men 30
                          Women/Men 35
                          Women/Men 40
                          Women/Men 45
                          Women/Men 50
                          Women/Men 55
                          Women/Men 60
                          Women/Men 65+
2 Die   Kategorien des PMsd werden nach PM CH und SD ermittelt:
                       Women/Men 14-17
                       Women/Men 18-34
                       Women/Men 35-44
                       Women/Men 45-54
                       Women/Men 55-64
                       Women/Men 65+

              3  Der W/M Elite Status wird normalerweise von dem Verband des
              Ursprungslandes des Athleten definiert.
              4 Eine schweizer oder ausländische Jahreslizens oder eine Tageslizens ist für

              die Teilnehmer der Kategorien PMmd und SM 10/60/10 obligatorisch.
              5 Die Tageslizens kann auf der Internetseite der Anmeldung online bestellt und

              bezahlt werden oder ist am Rennbüro am Tag des Wettkampfs zum Preis von
              CHF 32.50 / € 29.- erhältlich.

              Artikel 3
Anmeldungen   1 Die Anmeldegebühr ist wie folgt festgelegt:

                   PMmd 10/60/10 :
                        o CHF 125.- / € 110.- : Zeitraum 01.11.2018 – 31.12.2018
                        o CHF 140.- / € 120.- : Zeitraum 01.01.2019 – 28.02.2019
                        o CHF 150.- / € 130.- : Zeitraum 01.03.2019 – 30.04.2019
                        o CHF 160.- / € 140.- : Zeitraum 01.05.2019 – 26.06.2019
                        o CHF 170.- / € 150.- : vor Ort
                   PMsd 5/20/5 :
                        o CHF 65.- / € 55.- : Zeitraum 01.11.2018 – 31.12.2018
                        o CHF 70.- / € 60.- : Zeitraum 01.01.2019 – 28.02.2019
                        o CHF 80.- / € 70.- : Zeitraum 01.03.2019 – 30.04.2019
                        o CHF 90.- / € 80.- : Zeitraum 01.05.2019 – 26.06.2019
                        o CHF 110.- / € 100.- : vor Ort

              2  Die Teilnehmer der Kategorie PMmd, Elite, W und M sind verpflichtet, sich
              fristgerecht online anzumelden, unter Androhung von Rennstrafen.
              3 Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal in einer einzigen Kategorie anmelden.
              4 Die Teilnehmer W und M des PMmd, die in den Top Ten des POWERMAN-

              Rankings am Ende der POWERMAN WORLD SERIES vor TRAMELAN 2018
              eingestuft sind, profitieren von der kostenlosen Anmeldung und Unterkunft.
              5 Die Teilnehmer des PMmd können ihre Anmeldung nicht ändern; alle

              anderen Teilnehmer müssen gegebenenfalls eine Summe von CHF 15.-/ € 13.-
              cash am Tag des Wettlaufs im Rennbüro zahlen.
              6 Nur der Teilnehmer gilt als angemeldet, welcher das Anmeldeformular

              online ausgefüllt und seine Anmeldung bezahlt hat. Wenn die Startliste noch
              nicht komplett ist, ist es möglich, mit Ausnahme der Kategorien Elite W und
              M, sich vor Ort bis zu 60 Minuten vor dem offiziellen Start anzumelden.
Artikel 4
Nachwuchs-    1 Jeder Elite Duathlet, Frau oder Mann, welcher von einem

förderung     Nachwuchsduathleten seines Landes (U23) oder von einem jüngeren
              Duathleten mit Leistungspotenzial zum PM Tramelan 2019 begleitet wird - mit
              dem Ziel ihn während der PM Tramelan vorzustellen – profitiert von einer
              kostenlosen Unterkunft; wenn er von zwei oder mehr Nachwuchsduathleten
              begleitet wird, U23 oder jünger, erhält der Elite Duathlet vor Ort einen Rabatt
              von € 50.- auf seine Anmeldegebühr.
              2 Die Nachwuchsduathleten müssen vor dem online Anmeldeschluss von dem

              Elite Duathleten per E-Mail angekündigt werden.
              3 Sie müssen ihre Anmeldung und ihre Unterkunft bezahlen und am 30. Juni

              den PMmd 10/60/10 Wettkampf starten.

              Artikel 5
Ranglisten    1 Die Ranglisten nach Kategorien, sowie die Gesamtranglisten Herren und

              Damen werden nach der PMmd, PMsd und SM festgelegt.
              2 Alle die zur SM angemeldeten Teilnehmer, werden automatisch auch in die

              Gesamtrangliste des PMmd integriert; umgekehrt ist dies nicht möglich.
              3 Die Gesamtranglisten der SM und die Ranglisten jeder Kategorie dieses

              Wettkampfs setzen sich ausschliesslich aus Teilnehmern mit schweizer
              Staatsangehörigkeit zusammen, wobei der Pass massgebend ist.

              Artikel 6
PM / Punkte   Alle Teilnehmer, welche vom 1sten bis zum 10ten Rang des PMmd eingestuft
              sind, erhalten 500 bis 100 Punkte, gemäss des unterzeichneten Vertrags mit
              PM CH.

              Artikel 7
SM / Titel     1 Die Titel schweizer Duathlonmeister bzw. -meisterin, middle distance, 2019

              werden den jeweils bestplazierten schweizer Teilnehmern und
              Teilnehmerinnen der Gesamtrangliste Herren und Damen vergeben.
              2 Die drei erstplazierten Teilnehmer der Gesamtrangliste Herren und Damen

              erhalten eine Gold,- Silber,- und Bronzemedaille.
              3 Ausserdem wird dem Erstplazierten aus jeder Kategorie ein Titel vergeben

              und die drei Erstplazierten jeder Rangliste erhalten eine Gold,- Silber,- und
              Bronzemedaille.
              4 Im Falle das weniger als drei Teilnehmer in eine Rangliste eingestuft wären,

              werden sie automatisch in die Rangliste der jüngeren Altersgruppe integriert.

              Artikel 8
Preise        1 Jeder Teilnehmer erhält beim Abholen seiner Startnummer einen

              Souvenirpreis und die drei Erstplazierten jeder Herren und Damen Kategorie
              erhalten einen Sachpreis.
              2 Ein Geldpreis wird wie folgt auf die Herren und Damen PMmd

              Gesamtranglisten aufgeteilt:
                         o 1st.     € 1'250.-
                         o 2nd.     € 1'000.-
                         o 3rd.     € 750.-
                         o 4th.     € 500.-
                         o 5th.     € 400.-
                         o 6th.     € 350.-
o 7th.       € 300.-
                          o 8th.       € 200.-
                          o 9th.       € 150.-
                          o 10th. € 100.-
               3 Der Veranstalter verteilt keinen Geldpreis für den PMsd Wettkampf.
               4 Der Veranstalter überweist den Geldpreis innerhalb von zehn Werktagen

               nach dem Wettkampf auf das Bankkonto der betroffenen Athleten, welche
               zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung ihre IBAN-Daten angeben müssen.

               Artikel 9
Organisation   1 Der Zugang zur Wechselzone mit Ausrüstung und Material von jedem

               Athleten ist erst nach dem Check-in und nach Anweisung des
               Hauptschiedsrichters (TD) und nur innerhalb der im Programm vorgegebenen
               Zeitspanne möglich; das Fahrrad des Teilnehmers, sein Helm, seine
               Nummernschilder und seine Startnummer werden dort auf die im Reglement
               vorgegebenen Vorschriften kontrolliert.
               2 Das Abholen der Ausrüstung jedes Ahleten in dieser Zone ist erst nach dem

               Durchgang durch das Check-out nach Anweisung des Hauptschiedsrichters
               (TD) möglich; das Fahrrad, welches vom Athleten während dem Wettkampf
               benutzt wurde, sein Helm, seine Nummernschilder und seine Startnummer
               werden kontrolliert.
               3 Die Startsignale erfolgen zeitlich versetzt im Modus „Massenstart“, in

               folgender Reihenfolge: PMmd, Elite, Damen; PMmd, Altersgruppen Damen
               mit Altersgruppen Herren + 65; PMmd, Elite, Herren; PMmd, Altergruppen
               Herren; PMsd Herren und Damen.
               4 Die Stoppuhr wird beim Start der Kategorie aktiviert, damit die Endzeit jedes

               Athletens seiner Echtzeit entspricht.
               5 Von den vom IPA ausgewählten Schiedsrichtern werden Kontrollen

               durchgeführt, besonders beim Check-in, vor dem Start, auf den mount-und
               dismount-lines, sowie Stichprobenkontrollen auf den Strecken BIKE und RUN.
               6   Alle Entscheidungen, für die von der Wettkampforganisation
               unvorhergesehenen Fälle, obliegen dem Hauptschiedsrichter.

               Artikel 10
Entfernungen   1 Die Entfernungen der PMmd Kategorie sind:

               Run 1: 10 km (2 Runden von 5 km) / Bike: 60 km (3 Runden von 20 km) / Run 2
               : 10 km (2 Runden von 5 km)
               2 Die Entfernungen der PMsd Kategorie sind:

               Run 1: 5 km (1 Runde) / Bike: 20 km (1 Runde) / Run 2: 5 km (1 Runde)
               3 Der Athlet ist allein verantwortlich die Runden zu zählen, um die

               vorgeschriebene Entfernung zurückzulegen.

               Artikel 11
Sicherheit     1 Jeder Athlet ist persönlich für seine Ausrüstung und sein Material

               verantwortlich. Ausserdem muss er die spezifischen Techniken der jeweiligen
               Disziplinen beherrschen, besonders das Fahrradfahren.
               2 Der Fahrradfahrer bleibt ein Strassenbenutzer und ist deshalb verpflichtet,

               das Strassenverkehrsgesetz zu berücksichtigen.
3 Die Rennkommissare, welche vom Veranstalter zur Verfügung gestellt
                   werden haben die Aufgabe, für den harmonischen Ablauf des Rennens zu
                   sorgen, im Einklang mit dem üblichen Verkehr, indem sie dem Rennen den
                   Vorrang einräumen, insofern ihnen diese von der Polizeibehörde bewilligt
                   wurde.
                   4 Ein Einsatzprotokoll wird vom Veranstalter und den Mitarbeitern des

                   Rettungsdienstes erstellt.

                   Artikel 12
Zeitmessung        Die mit der Zeitmessung beauftragte Organisation, kann jedem Athleten einen
                   Mikrochip aushändigen; in diesem Fall muss das Mikrochip spätestens 30
                   Minuten nach Erreichen der Ziellinie abgegeben werden; die Nichteinhaltung
                   dieser Anweisung wird ein in Rechnung stellen des Mikrochip zur Folge haben,
                   die bis zu CHF 60.- / € 52.-beträgt.

                   Artikel 13
Streckenführung,   1 Die markierten Strecken sind auf der Internetseite des Veranstalters

Markierung         angezeigt und müssen vor Ort, am Tag des Wettkampfes von den Athleten
                   eingehalten werden. Sie sind zuvor vom Kanton bewilligt worden.
                   2 Die Veranstalter behalten sich das Recht, vor den Verlauf der Strecke zu

                   ändern, besonders bei ungünstigen Wetterverhältnissen, da sonst das Wohl
                   der Athleten erheblicher Gefahr ausgesetzt würde.
                   3 Es obliegt dem Athleten die Strecke zu kennen. Fehlende Markierungen auf

                   der Strecke oder Ungeschicklichkeit von Seiten eines Kommissars sind keine
                   Entschuldigung, eventuell eine falsche Route eingeschlagen zu haben.
                   4 Der Athlet, welcher eine Abkürzung einschlägt oder die vom Veranstalter

                   vorgesehene Strecke willentlich schneidet, kann disqualifiziert werden.

                   Artikel 14
Run 1 und 2        1 Die Disziplin findet in der Region der Gemeinde Tramelan statt; der Athlet

                   läuft über Strassen, Feldwege und durchquert Wälder und Weiden.
                   2 Die Disziplin darf nicht mit freiem Oberkörper oder nackten Füssen gelaufen

                   werden. Jeder Athlet kann rennen oder gehen.
                   3 Die Nummer des Athleten (Startnummer) muss auf der Vorderseite des

                   Körpers getragen werden; es ist verboten diese zu verbergen oder zu
                   verändern.

                   Artikel 15
Bike               1 Die Disziplin findet in der Region der Gemeinde Tramelan und auf den

                   Kantonsstrassen und Gemeinden der Kantone Bern und Jura statt.
                   2 Für die Kategorie PMmd ist nur das Rennrad – klassisch oder „Zeitfahren“

                   genehmigt; für die Kategorie PMsd ist die Wahl des Fahrrades freigestellt.
                   3 Das Fahrrad muss in einwandfreiem Funktionszustand sein und allein durch

                   die Muskelkraft bewegt werden.
                   4 Die Disziplin darf nicht mit freiem Oberkörper gefahren werden und das

                   Tragen eines Helmes ist obligatorisch; dieser muss vor der Aufnahme des
                   Fahrrads befestigt werden (Kinnriemen geschlossen) und kann erst nach dem
                   Abstellen des Rades abgeschnallt werden (Kinnriemen geöffnet), unter
                   Androhung von Strafen.
                   5 Der Athlet muss nach der mount-line (Bike out) auf sein Fahrrad aufsteigen

                   und vor der dismount-line (Bike-in) absteigen.
6 Der Athlet muss das gesamte Radrennen mit demselben Fahrrad vollenden,
                  und zwar mit dem Rad, mit welchem er das Radrennen begonnen hat; er muss
                  mit seinem Rad zur Wechselzone fahren um die Erlaubnis zum Weitermachen
                  zu erhalten.
                  7 Das Drafting ist nicht erlaubt. Die Entfernung zwischen zwei Fahrern, nach

                  hinten und seitlich, sowie die Überholzeit sind nach dem Reglement ITU und
                  IPA festgelegt.
                  8 Überholvorgang: wenn ein Athlet überholt wird, muss er dem/den

                  überholenden Athlet/en den Vorrang lassen, dieser muss seinen
                  Überholvorgang ankündigen indem er „Track“ ruft. Dem schnelleren Athleten
                  obliegt die Verantwortung sicher zu überholen. Der langsamere Athlet muss
                  ihm bei der ersten Anfrage den Vorrang lassen. Gesetzt den Fall, dass zwei
                  Rennfahrer versuchen die Führung zu übernehmen, sollen sie nicht von ihrer
                  Position abweichen. Allerdings darf ein Athlet einen Anderen nicht blockieren
                  oder, in welcher Form auch immer, ihn am Vorankommen hindern.
                  9 Die Nummer des Athleten (Rahmennummer) muss solide am Lenkrad fixiert

                  werden und von vorne gut ersichtlich sein; die Startnummer ist am Rücken zu
                  tragen und muss von hinten gut ersichtlich sein; es ist verboten diese zu
                  verbergen oder zu verändern.

                  Artikle 16
Neutralisierung   1 Während der Dauer des Run 1 der PMmd und PMsd fahren keine Züge.
                  2 Wenn allerdings ein Athlet den auf der Rennstrecke liegenden

                  Bahnübergang überqueren muss nachdem die Unterbrechung des
                  Bahnverkehrs aufgehoben wurde und der erste Zug wieder fährt, muss er,
                  unter Strafandrohung der Disqualifikation, die offizielle Signalisation
                  beachten.
                  3 Dies bezüglich wird beim « Race briefing » informiert.

                  Artikel 17
Coaching-zones    1 Allein die Trainer haben das Recht die Athleten, innerhalb den auf der

                  Rennstrecke und den Plänen deutlich signalisierten Bereichen, zu verpflegen.
                  2 Technische Ausrüstung kann dort aufbewahrt werden und nur vom Athleten

                  benutzt werden.

                  Artikel 18
Versorgung        1 Begrenzte externe Versorgung wird von einem anderen Athleten toleriert,

                  wenn er in derselben Disziplin wetteifert. Von jeder anderen Person ist keine
                  Versorgung zugelassen.
                  2 Die Versorgung beschränkt sich auf Wasser, Nahrungsmittel, erste Hilfe,

                  sowie Werkzeug, Fahrradschläuche oder andere nützliche Teile, welche zur
                  Reparation eines defekten Teiles oder eines beschädigten Fahrrads dient.
                  3 Ein Fahrradtausch unter den Athleten ist verboten.

                  Artikle 19
Verpflegung       1 Es obliegt dem Athleten für eine adäquate Flüssigkeitszufuhr zu sorgen.
                  2 Der Veranstalter stellt die Verpflegung zur Verfügung und verteilt diese

                  entlang der Bike und Run Strecke in den offiziell markierten Bereichen
                  « Littering-zone ».
3Eine Verpflegungsstelle, welche nur für die Athleten des PMmd Elite, Herren
                  und Damen reseviert ist, ist direkt nach jeder anderen Verpflegungsstelle auf
                  der Run und Bike Strecke eingerichtet; nur der Athlet und sein Trainer sind
                  berechtigt, die Verpflegung des Athleten, welche individuel angepasst werden
                  kann, dort zu deponieren und abzuholen.

                  Artikel 20
Littering-zones   1 Der Eingang und der Ausgang von jedem dieser Bereiche entlang der Strecke

                  sind klar und deutlich angezeigt.
                  2 Der Teilnehmer hat kein Recht, Gegenstände oder Verpflegung ausserhalb

                  dieser Bereiche wegzuwerfen, bei Nichtbeachtung drohen Rennstrafen.

                  Artikel 21
Sanktionen        1 Alle Athleten der Kategorien PMmd und PMsd unterliegen den Kontrollen

                  der Schiedsrichter und den daraus sich ergebenden Sanktionen.
                  2 Das Nichteinhalten der Reglemente, ein Fehler oder Betrug während des

                  Rennens, unsportliches Betragen oder respektlose Redensweise werden
                  sanktioniert.
                  3 Eventuelle Mahnungen und anschliessende Sanktionen, welche infolge des

                  Schweregrades des Verstosses festgelegt werden, werden vom Schiedsrichter
                  bekannt gegeben.
                  4 Der Umfang der Sanktionen, welche sich für die Kategorien PMmd und PMsd

                  unterscheiden, werden auf der offiziellen Informationstafel angezeigt und
                  während dem « Race briefing » erklärt.
                  5 Es gibt drei Arten von Sanktionen: der « stop and go », die Zeitstrafe, die

                  Disqualifizierung welche den Verlust des prize-money zur Folge hat.

                  Artikel 22
Penaltys-zone     1 Davon gibt es zwei, welche deutlich auf der Strecke angezeigt sind.
                  2 Am Eingang jeder Penaltys-zone sind die Nummern jedes sanktionierten

                  Athleten und die zu bezahlende Strafe auf einer Tafel angezeigt.
                  3 Der sanktionierte Athlet ist verpflichtet in dieser Zone seine Strafe bezahlen,

                  unter Strafandrohung der Disqualifikation.

                  Artikel 23
Doping            Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die von den Sportbehörden in diesem
                  Bereich festgelegten Regeln einzuhalten. Es können Kontrollen durchgeführt
                  werden.

                  Artikel 24
Versicherung      1 Im Falle eines Unfalls während der Veranstaltung übernimmt der

                  Veranstalter keine Haftung. Jeder Teilnehmer, der sich zu diesem Wettkampf
                  anmeldet, muss über eigene Versicherungen verfügen.
                  2    Ein   Rettungsprotokoll     wird    vom     Veranstalter    und   den
                  Rettungsdienstpartnern erstellt.
Artikel 25
Bildrechte         Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass
                   Videos und/oder Fotos, die ihn im Rahmen der Veranstaltung darstellen, zu
                   Werbezwecken auf der Website des Veranstalters oder in gedruckter Form
                   veröffentlicht werden können. Er akzeptiert ebenfalls, dass diese Bilder aus
                   gleichen Zwecken von den Partnern der ASTT uneingeschränkt verwendet
                   werden dürfen.

                   Artikel 26
Jury               1 Die Jury setzt sich aus dem durch die IPA ernannten Hauptschiedsrichter,

                   einem Mitglied aus dem Organisationskomitee, dem Sicherheitsbeauftragten
                   und dem Athletenvertreter, welcher von dem Hauptschiedsrichter ernannt
                   wird, zusammen.
                   2 Der Vertreter der Athleten muss ersetzt werden, wenn er von einem Protest

                   oder einer Beschwerde belastet ist.

                   Artikel 27
Streitigkeiten     1 Jeder Protest, der gegen die Durchführung des Wettkampfs erhoben wird, ist

                   der Jury vorzulegen; dies kann nur durch den betroffenen Athleten erfolgen,
                   spätestens 15 Minuten nach dem Passieren der Ziellinie.
                   2 Jede Beschwerde bezüglich der Ranglisten, egal welcher Kategorie, muss der

                   Jury vorgelegt werden, spätestens 30 Minuten nach der Veröffentlichung der
                   Ranglisten auf der öffentlichen Anzeigetafel.
                   3 Jede Beschwerde und jeder Protest muss schriftlich formuliert, begründet

                   und unterschrieben werden. Die Protest- und Beschwerdeformulare stehen
                   den Teilnehmern im Rennbüro oder beim Hauptschiedsricher zur Verfügung.
                   4 Die Beschwerden und Proteste werden von der Jury spätestens vor der

                   Preisverteilung bearbeitet, nachdem diese zuerst die betroffenen Parteien
                   über den Sachverhalt vernommen hat; danach ist keine Beanstandung mehr
                   zulässig.
                   5 Das Wiederspruchsrecht ist den Kategorien PMmd vorbehalten.
                   6 Auf Grund der Art des Duathlons können nicht alle Delikte festgestellt

                   werden; der Kläger verwickelt also weder den Veranstalter, noch die Jury in
                   nicht überprüfbare Argumentationen.
                   7 Alle in dem vorliegendem Reglement unvorhergesehenen Fälle übergeben

                   wir der Reihenfolge nach der ITU, IPA, SD und anschliessend dem
                   Hauptschiedsrichter.

Tramelan, 1. Dezember 2018

International Powerman Association
Schweizer Duathlon
Sportverein Triathlon Tramelan
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