TELECOMMUNICATIONS & MEDIA REGULATION - PWC

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Nachrichten zum
Telekommunikations-   Telecommunications & Media
                      Regulation
und Medienrecht

Ausgabe 11,
November 2014

Europa
                      Resolution des EU-Parlaments beinhaltet Erwägungen
                      zur Entflechtung von Suchmaschinendiensten
                      Am 27. November 2014 hat das Europäische Parlament (EU-Parlament) eine nicht
                      bindende Resolution zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt
                      verabschiedet.
                      In der Resolution betont das EU-Parlament u.a. die besondere Bedeutung der Online-
                      Suche für den Wettbewerb im digitalen Binnenmarkt. Suchmaschinen können sich zu
                      Gatekeepern entwickeln und über die Möglichkeit verfügen, die bezogenen
                      Informationen kommerziell weiter zu verwerten. In diesem Zusammenhang fordert das
                      EU-Parlament die Europäische Kommission (EU-Kommission) auf, jeglichen
                      Missbrauch bei der Vermarktung von verknüpften Dienstleistungen durch
                      Suchmaschinenbetreiber zu unterbinden, um eine diskriminierungsfreie Online-Suche
                      zu gewährleisten. Unter Punkt 15 der Resolution wird die EU-Kommission unter
                      anderem dazu aufgefordert, Vorschläge zur Abspaltung der Suchmaschinendienste von
                      den restlichen kommerziellen Dienstleistungen der Suchmaschinenbetreiber in Betracht
                      zu ziehen.
                      Bereits am 11. November hatte sich EU-Kommissarin Margrethe Vestager beim
                      Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) zu den aktuell laufenden Unter-
                      suchungen um Google geäußert. Dabei betonte Vestager, dass sich die Untersuchungen
                      der EU-Kommission auf wettbewerbsrelevante Belange beschränken (müssen) und nicht
                      alle der derzeit im Zusammenhang mit Google diskutierten Themen hierunter fallen. Da
                      die Kernpunkte der aktuellen Untersuchungen darüber hinaus sehr komplex sind und
                      erhebliche Auswirkungen auf eine Vielzahl von Marktteilnehmern haben könnten,
                      benötigt die Kommission jedoch Zeit, um über die nächsten Schritte zu entscheiden.
                      Weitere Informationen sowie die oben genannte Parlamentsresolution finden Sie unter:
                      http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-
                      room/content/20141125IPR80501/html/EU-Abgeordnete-nehmen-Suchmaschinen-
                      und-Clouds-ins-Visier
                      http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
                      2014-0071+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

                      Das Aussagen von Margrethe Vestager vor dem ECON finden Sie unter:

                      http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-1646_en.htm
Telecommunications & Media Regulation November 2014                                                                           2

                               Österreichische TKK fordert Anpassung deutscher
                               Terminierungsentgelte
                               Am 11. November 2014 hat die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-
                               GmbH (RTR) kritisiert, dass nicht alle EU-Regulierungsbehörden den europäischen
                               Rechtsrahmen einheitlich anwenden und dabei insbesondere die deutschen
                               Mobilfunkterminierungsentgelte beanstandet.
                               Während deutsche Netzbetreiber derzeit 0,8049 Eurocent/Minute für die Zustellung von
                               Gesprächen an Endkunden in den Netzen ihrer österreichischen Wettbewerber bezahlen
                               müssen, fallen in die andere Richtung etwa doppelt so hohe Zustellungsentgelte an.
                               Die Telekom-Control-Kommission (TKK) und RTR fordern daher die EU-Kommission
                               auf, diese Asymmetrie zeitnah zu beseitigen. „Wir haben der Europäischen Kommission
                               ein Schreiben übermittelt, in dem wir unsere Sichtweise dargelegt haben. Die Fakten
                               liegen bereits seit längerem auf dem Tisch, jetzt ist für rechtliche Schritte höchste Zeit“,
                               so Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich
                               Telekommunikation und Post.
                               Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rtr.at/de/pr/PI11112014TK

Deutschland

TK-Recht                       Ergebnisse des zweiten Anhörungsverfahrens zur
                               Marktdefinition im Bereich UKW-Hörfunksignale
                               Am 12. November 2014 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Stellungnahmen zum
                               zweiten Konsultationsentwurf für eine Marktdefinition und –analyse im Bereich der
                               Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-
                               Hörfunksignale gegenüber Inhalteanbietern und im Bereich der
                               Antennen(mit)benutzung veröffentlicht.
                               Im zweiten Konsultationsentwurf wird zwischen Vorleistungs- und Endnutzermarkt
                               differenziert, wobei für die Media Broadcast GmbH sowohl auf dem Endnutzermarkt
                               „Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalteanbietern“ als auch auf
                               dem im ersten Konsultationsentwurf vom 19. März 2014 nicht gesondert definierten
                               Vorleistungsmarkt der UKW-Antennen(mit)benutzung eine marktbeherrschende
                               Stellung festgestellt wird.
                               Zum zweiten Konsultationsentwurf sind fünf Stellungnahmen eingegangen, die nun auf
                               der Internetseite der BNetzA eingesehen werden können:
                               http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Service-
                               Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK1-
                               GZ/2012/2012_001bis100/BK1-12-004/BK1-12-
                               004_Stellungnahmen_2.Konsultation_BKV.html?nn=350304

                               Marktdefinition für Bitstromzugang enthält erstmals
                               regionale Marktabgrenzung
                               Am 12. November 2014 hat die BNetzA den Konsultationsentwurf einer Marktdefinition
                               und Marktanalyse des Marktes 3b der Märkteempfehlung der EU-Kommission vom 9.
                               Oktober 2014 veröffentlicht.
Telecommunications & Media Regulation November 2014                                                                   3

                               Der Markt 3b „Massenprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral
                               bereitgestellter Zugang“, ersetzt den bisherigen Markt 5 („Breitbandzugang für Groß-
                               kunden“) der Märkteempfehlung von 2007 und umfasst wie dieser im Wesentlichen die
                               verschiedenen Varianten des Bitstromzugangs. Auf Basis der Übergabetechnologie
                               wurden im Rahmen der Marktanalyse zunächst zwei Zugangsmärkte differenziert: Layer
                               2-Bitstromzugangsmarkt, der eher die Zugangsnetze betrifft und heute vor allem ATM-
                               und Ethernet-Bitstromzugangsprodukte umfasst sowie Layer 3-Bitstromzugangsmarkt,
                               der eher auf Kernnetze abzielt und derzeit IP-Bitstromzugangsprodukte umfasst, welche
                               sowohl auf ATM als auch auf Ethernet-Layer 2 Technologie aufsetzen können.
                               In beiden Zugangsmärkten wurden jeweils alle xDSL- und Glasfaseranschlussinfra-
                               strukturen einbezogen; der Layer 3-Bitstromzugangsmarkt umfasst auch die TV-
                               Kabelnetzinfrastruktur. Im Ergebnis erfolgt im Konsultationsentwurf erstmalig eine
                               regionale Marktabgrenzung: 15 Großstädte des Layer 3-Bistromzugangsmarktes
                               werden als nicht mehr regulierungsbedürftig angesehen, sofern das komplementäre
                               Layer 2-Bitstromzugangsprodukt im Markt erhältlich ist.
                               Mit Ausnahme der 15 nicht mehr regulierten Städte wird die Telekom Deutschland
                               GmbH (Telekom) in beiden Märkten als das Unternehmen mit beträchtlicher
                               Marktmacht angesehen.
                               Stellungnahmen können bis zum 12. Dezember 2014 abgegeben werden. Weitere
                               Informationen finden Sie im Amtsblatt der BNetzA und unter:
                               http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014
                               /141112_Bitstrom.html?nn=265778
                               Konsultationsentwurf:
                               http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-
                               Geschaeftszeichen-Datenbank/BK1-GZ/2014/2014_001bis100/BK1-14-
                               001/Konsultationsentwurf_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

                               Hinweise zur Vertragsgestaltung für den
                               Breitbandausbau nach AGVO
                               Die EU-Kommissionsverordnung Nr. 651/2014 stellt staatliche Beihilfemaßnahmen
                               unter bestimmten Bedingungen von der umfassend geltenden Anmeldungs- und
                               Genehmigungspflicht der EU-Kommission nach Art. 108 Abs. 1 AEUV frei. Dies betrifft
                               auch Förderungen im Rahmen des Breitbandausbaus und soll dazu dienen, staatliche
                               Beihilfemaßnahmen mit einem spürbaren Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und
                               zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu vereinfachen.
                               Eine Voraussetzung für die Freistellung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-
                               verordnung (AGVO) ist, dass die BNetzA bezüglich der Zugangsbedingungen zur
                               geförderten Infrastruktur (einschließlich Preisen) sowie bei Streitigkeiten zwischen
                               Infrastrukturbetreiber und Zugangsinteressenten konsultiert wird. Die BNetzA hat nun
                               Hinweise veröffentlicht, die den Parteien Hilfestellungen bei der Ausgestaltung
                               entsprechender Vereinbarungen geben sollen.
                               Die zur Konsultation gestellten Hinweise beschreiben u. a. die Zugangsvarianten und
                               den Umfang der Zugangsverpflichtung und enthalten Erläuterungen zu Vorleistungs-
                               preisen und Dokumentationspflichten gegenüber der BNetzA.
                               Weitere Informationen sowie die geplanten Hinweise finden sie unter:
                               http://www.bundesnetzagentur.de/agvo-hinweise
Telecommunications & Media Regulation November 2014                                                                  4

Medienrecht
                               Medienanstalten fordern feste Programmplätze für
                               untertitelte TV-Sendungen von RTL
                               Am 19. November 2014 haben „die medienanstalten“ eine Pressemitteilung über den
                               Fortschritt der Umsetzung von barrierefreiem privaten Fernsehen veröffentlicht, nach
                               der sich die RTL-Mediengruppe nach wie vor zu wenig engagiert. Bereits im Sommer
                               2013 forderte die Gesamtkonferenz der Medienanstalten (GK) mindestens eine Sendung
                               pro Abend mit speziellen Untertiteln für Hörgeschädigte.
                               Während die ProSiebenSat.1 Gruppe diese Forderung seit diesem Jahr in vollem Umfang
                               erfüllt, werden bei der RTL-Mediengruppe Sendungen mit Untertiteln speziell für
                               Hörgeschädigte nicht auf festen Programmplätzen ausgestrahlt.
                               Die GK will die Debatte weiterführen und im Rahmen der aktuellen Diskussion zur
                               Medienordnung auf gesetzliche Verschärfungen hinwirken, sofern sich die Lage
                               insbesondere bei der RTL-Mediengruppe nicht verbessert.
                               Weitere Informationen finden Sie unter:
                               http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/die-
                               medienanstalten/detailansicht/article/die-medienanstalten-pm-132014-barrierefreiheit-
                               im-privaten-fernsehen-ziele-noch-nicht-erreicht.html

                               Ausschreibung von Übertragungskapazitäten für
                               bundesweiten DVB-T2 Plattformbetrieb
                               Am 18. November 2014 gab die Kommission für Zulassung und Aufsicht der
                               Medienanstalten (ZAK) in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie einen Auftrag zum
                               Aufbau von Übertragungs-kapazitäten im neuen DVB-T2/HEVC-Standard ausschreibt.
                               Digitales Antennenfernsehen soll künftig in HD-Qualität möglich sein und durch eine
                               größere Anzahl von Programmen die Attraktivität der Terrestrik als TV-Verbreitungsweg
                               neben Kabel, Satellit und IP-TV sicherstellen.
                               Es wird ein Plattformanbieter gesucht, der die Programme der privaten Veranstalter
                               verbreitet. Die Ausschreibung läuft bis Ende Januar 2015, eine Entscheidung soll im
                               März 2015 getroffen werden. Im Sommer 2016 beginnend sollen zunächst die Ballungs-
                               räume und bis 2019 auch die restlichen Gebiete auf die neue Technologie umgestellt
                               werden.
                               Weitere Informationen sowie den Link zum Ausschreibungstext finden Sie unter:
                               http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/kommission-fuer-
                               zulassung-und-aufsicht/detailansicht/article/zak-pressemitteilung-122014-digitales-
                               antennenfernsehen-in-hd-qualitaet-medienanstalten-schreiben.html
Telecommunications & Media Regulation November 2014                                                                    5

                               Kabel Deutschland gewährte ARD und ZDF unzulässige
                               Rabatte auf Einspeiseentgelte
                               Am 18. November 2014 gab die ZAK einen Beschluss aus dem September 2013 bekannt,
                               nachdem Kabel Deutschland den Sendeanstalten ARD und ZDF unzulässige Rabatte auf
                               Einspeiseentgelte gewährt hatte.
                               ARD und ZDF wurden durch Kabel Deutschland Rabatte auf die Einspeiseentgelte für
                               ihre Sender gewährt, die N24 nicht angeboten worden waren. Hierdurch sah sich N24
                               gegenüber ARD und ZDF finanziell schlechter gestellt und hatte Beschwerde wegen
                               Diskriminierung bei der ZAK eingereicht. Im Rahmen ihrer Untersuchungen war die
                               ZAK zum Ergebnis gelangt, dass vier der fünf von Kabel Deutschland an ARD und ZDF
                               gewährten Rabatte grundsätzlich zulässig sind:
                                    •   Rabatt für jährliche Vorauszahlung,
                                    •   Rabatt für eine festgeschriebene kalkulatorische Reichweite,
                                    •   Rabatt für Abschmelzung analoger Kanäle,
                                    •   Sammelrabatt für mehr als 10 Sender.
                               Diese vier Rabattmöglichkeiten hätten aber auch N24 angeboten werden müssen, so dass
                               hier nach Einschätzung der ZAK gemäß § 52d Satz 1 RStV eine Diskriminierung vorlag.
                               Der fünfte in Rede stehende Rabatt, ein Bonitätsrabatt, war hingegen nach Ansicht der
                               ZAK grundsätzlich medienrechtlich unzulässig, da er den vielfaltssichernden Vorgaben
                               des Rundfunkstaatsvertrags, insbesondere der Chancengleichheit nicht genügte.
                               Nach Bekanntgabe der Entscheidung hatten die ARD, Kabel Deutschland und N24
                               Klagen gegen den Beschluss der Kommission eingereicht. Inzwischen sind alle Klagen
                               zurückgezogen worden, so dass der Beschluss der ZAK veröffentlicht werden kann.
                               Weitere Informationen sowie eine Zusammenfassung des Beschlusses der ZAK vom
                               17.09.2013 finden Sie unter:
                               http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/kommission-fuer-
                               zulassung-und-aufsicht/detailansicht/article/zak-pressemitteilung-102014-
                               medienanstalten-stellten-diskriminierung-und-unzulaessigen-rabatt-bei.html

                               Zulassungen und Beanstandungen der ZAK
                               Am 18. November 2014 hat die ZAK in ihrer Pressemitteilung die Zulassungen diverser
                               Programme und einige Programmbeanstandungen veröffentlicht.
                               Die Perform Media Deutschland und DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH erhalten
                               Zulassungen zur Ausstrahlung eines Internetfernsehprogramms. Außerdem wird die
                               NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH zur Verbreitung eines
                               Fernsehspartenprogramms zugelassen.
                               Die ZAK spricht Programmbeanstandungen gegen Radio Santec GmbH, Sport1 GmbH
                               sowie RTL Television GmbH wegen Verstößen gegen den Rundfunkstaatsvertrag aus.
                               Weitere Informationen finden Sie unter:
                               http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/kommission-fuer-
                               zulassung-und-aufsicht/detailansicht/article/zak-pressemitteilung-112014-
                               medienanstalten-treffen-zulassungs-und-aufsichtsentscheidungen.html
Telecommunications & Media Regulation November 2014                                                                   6

                               KJM fordert mehr Zusammenarbeit mit Unternehmen
                               und Politik
                               Am 11. November 2014 fand in Berlin eine Veranstaltung der Kommission für Jugend-
                               medienschutz (KJM) mit dem Titel „KJM im Dialog“ statt. Der KJM-Vorsitzende
                               Siegfried Schneider betonte dabei die wachsende Verantwortung von Unternehmen,
                               Politik und Medienaufsicht im Jugendmedienschutz und fordert gemeinsame Lösungs-
                               konzepte, die der zunehmenden Medienkonvergenz und Digitalisierung Rechnung
                               tragen.
                               Weitere Informationen finden Sie unter:
                               http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/kommission-fuer-
                               jugendmedienschutz/detailansicht/article/kjm-pressemitteilung-092014-kjm-im-
                               dialog-jugendmedienschutz-ist-eine-globale-herausforderu.html

Österreich
                               RTR führt öffentliche Konsultation zum Budget 2015
                               durch
                               Am 20. November 2014 hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-
                               GmbH) bekannt gegeben, dass sie im Zeitraum 20. November bis 4. Dezember 2014
                               (12:00 Uhr) ein Konsultationsverfahren zu ihrem Budget 2015 für die Bereiche Medien-
                               regulierung sowie Telekom- und Postregulierung durchführt.
                               Stellungnahmen können bis zum 4. Dezember 2014 bei der RTR abgegeben werden.
                               Weitere Informationen finden Sie unter:
                               https://www.rtr.at/de/komp/Konsult_Budget2015/Budgetkonsultation_2015.pdf
                               https://www.rtr.at/de/komp/Konsult_Budget2015

                               Abschöpfungsbescheide gegen ORF in Höhe von
                               660.000 EUR wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße
                               Am 30. Oktober 2014 hat die RTR in ihrer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die
                               Medienbehörde KommAustria Vermögen des Österreichischen Rundfunks wegen
                               Verstößen gegen das ORF-Gesetz abschöpft. Aus drei abgeschlossenen Verfahren
                               ergehen Abschöpfungsbescheide in einer Gesamthöhe von rund 660.000 Euro.
                               Wegen werberechtlicher Verstöße ist der ORF verpflichtet 518.151,71 Euro gemäß Gesetz
                               an den Bund abzuführen. Laut drittem Bescheid hat der ORF weitere 140.930,84 Euro
                               auf ein Sperrkonto einzuzahlen, weil er mit einem eigens für mobile Endgeräte
                               gestalteten Online-Angebot seinen gesetzlichen Auftrag überschritt und so Einnahmen
                               aus dem Programmentgelt in entsprechender Höhe zweckwidrig verwendete.
                               2010 hat der Gesetzgeber die Medienbehörde KommAustria zum Zweck der Aufsicht und
                               Kontrolle über den ORF mit der Möglichkeit ausgestattet, Abschöpfungsverfahren bei
                               Verstößen gegen das ORF-Gesetz einzusetzen.
                               Weitere Informationen finden Sie unter:
                               https://www.rtr.at/de/pr/PI30102014Medien
Telecommunications & Media Regulation November 2014                                                                     7

                               Lycamobile muss Rufnummernportierung ermöglichen
                               Mit der Pressemitteilung vom 3.November 2014 hat die RTR GmbH veröffentlicht, dass
                               sie am 30. Oktober 2014 gegenüber der Lycamobile Austria Limited (Lycamobile) einen
                               Aufsichtsbescheid erlassen hat, der Lycamobile verpflichtet, ihren Teilnehmern eine
                               uneingeschränkte Rufnummernübertragung (Portierung) einzuräumen.
                               Obwohl die Nummernübertragungsverordnung jeden Betreiber dazu verpflichtet
                               Rufnummernportierungen zu ermöglichen, können Kunden der Lycamobile derzeit ihre
                               mobile Rufnummer zu keinem anderen Betreiber mitnehmen. Hierin sieht die RTR eine
                               Beeinträchtigung des Wettbewerbs.
                               Weitere Informationen finden Sie unter:
                               https://www.rtr.at/de/pr/PI03112014TK

Schweiz
                               Rundfunkgebühren bis 2018 konstant
                               Am 28. November 2014 hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bekannt
                               gegeben, dass die Höhe der Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang bis zum
                               Inkrafttreten des neuen Abgabesystems unverändert bleibt.
                               Der Bundesrat hat im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfung beschlossen, dass die
                               letzte Gebührenerhöhung vom April 2007 voraussichtlich bis 2018 Bestand haben wird.
                               Damit müssen private Haushalte für Radio und Fernsehen weiterhin den Betrag von 462
                               Franken pro Jahr überweisen.
                               Weitere Informationen finden Sie unter:
                               http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00471/index.html?la
                               ng=de&msg-id=55438

                               Anpassung des Fernmeldegesetzes in der Schweiz
                               Mit dem neuen Fernmeldebericht hat der Bundesrat am 19. November 2014 das
                               Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
                               (UVEK) beauftragt, bis Ende 2015 eine Vorlage zur Anpassung des Fernmeldegesetzes zu
                               erarbeiten.
                               Die Änderung des Fernmeldegesetzes soll schrittweise erfolgen und sich vorerst auf jene
                               Elemente beschränken, die entscheidungsreif sind und möglichst rasch der gesetzlichen
                               Verankerung bedürfen. Dies sind vor allen die Themen internationales Roaming,
                               Konsumenten- und Jugendschutz, die rechtliche Erfassung der Marktakteure und die
                               Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Netzinfrastruktur.
                               In Bezug auf die Netzinfrastruktur soll u.a. ein breiter gefasstes Zugangsrecht zu passiver
                               physikalischer Infrastruktur wie Kabelkanälen im Gesetz verankert werden, um den
                               Breitbandausbau weiter zu fördern.
                               Im Fernmeldebericht erklärt der Bundesrat zudem, dass an der Mehrheitsbeteiligung des
                               Bundes an der Swisscom weiterhin festgehalten werden soll. Bereits 2006 stimmte das
                               Parlament gegen eine vom Bundesrat vorgeschlagene Privatisierung der Swisscom.
                               Weitere Informationen finden Sie unter:
                               http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00471/index.html
                               ?lang=de&msg-id=55293
Telecommunications & Media Regulation November 2014                                                                      8

                               Teilrevision der RTVV entlastet Radio und
                               Fernsehstationen
                               Am 05. November 2014 hat der Bundesrat die Teilrevision der Radio- und
                               Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet.
                               Die Verordnung soll den lokalen Radiosendern den Weg für den Umstieg vom analogen
                               UKW auf die digitale Technologie DAB+ ermöglichen, indem die Sender auf die UKW-
                               Verbreitung verzichten können, soweit sie ein Gebiet digital versorgen. Darüber hinaus
                               hat der Bundesrat beschlossen, die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten möglichst
                               auszuschöpfen, um die Nutzung von DAB+ zu fördern und die Doppelbelastung während
                               der Umstellungsphase abzufedern.
                               Die Verpflichtung eines täglichen Programmfensters für regionale Informationen
                               entfällt, stattdessen steht den Radio- und Fernsehstationen nun frei, in welcher Form sie
                               die weiterhin verpflichtenden Sendeinhalte ausstrahlen.
                               Weitere Entlastungen betreffen z.B. die Verpflichtung zur Förderung des Schweizer
                               Films, die behindertengerechte Aufbereitung von Sendungen und die Jahresbericht-
                               erstattung. Diese Pflichten der Fernsehveranstalter gelten neu erst ab einem jährlichen
                               Betriebsaufwand von einer Million Franken (bisher 200.000 Franken).
                               Weitere Informationen finden Sie unter:
                               http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00471/index.html
                               ?lang=de&msg-id=55099
www.pwc.de/de/tmt

Nachrichten zum
Telekommunikations-                             Telecommunications & Media
                                                Regulation
und Medienrecht

Ausgabe 11,
November 2014

Ihre Ansprechpartner

                                                  Werner Ballhaus                                                           Dr. Bin Song
                                                  Tel.: +49 211 981-5848                                                    Tel.: +49 211 981-4361
                                                  werner.ballhaus@de.pwc.com                                                bin.song@de.pwc.com

                                                  Dr. Michael Nerger                                                        Ken Arminger
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                                                  michael.nerger@de.pwc.com                                                 ken.arminger@de.pwc.com

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