TELECOMMUNICATIONS & MEDIA REGULATION - PWC
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.pwc.de/de/tmt Nachrichten zum Telekommunikations- Telecommunications & Media Regulation und Medienrecht Ausgabe 11, November 2014 Europa Resolution des EU-Parlaments beinhaltet Erwägungen zur Entflechtung von Suchmaschinendiensten Am 27. November 2014 hat das Europäische Parlament (EU-Parlament) eine nicht bindende Resolution zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt verabschiedet. In der Resolution betont das EU-Parlament u.a. die besondere Bedeutung der Online- Suche für den Wettbewerb im digitalen Binnenmarkt. Suchmaschinen können sich zu Gatekeepern entwickeln und über die Möglichkeit verfügen, die bezogenen Informationen kommerziell weiter zu verwerten. In diesem Zusammenhang fordert das EU-Parlament die Europäische Kommission (EU-Kommission) auf, jeglichen Missbrauch bei der Vermarktung von verknüpften Dienstleistungen durch Suchmaschinenbetreiber zu unterbinden, um eine diskriminierungsfreie Online-Suche zu gewährleisten. Unter Punkt 15 der Resolution wird die EU-Kommission unter anderem dazu aufgefordert, Vorschläge zur Abspaltung der Suchmaschinendienste von den restlichen kommerziellen Dienstleistungen der Suchmaschinenbetreiber in Betracht zu ziehen. Bereits am 11. November hatte sich EU-Kommissarin Margrethe Vestager beim Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) zu den aktuell laufenden Unter- suchungen um Google geäußert. Dabei betonte Vestager, dass sich die Untersuchungen der EU-Kommission auf wettbewerbsrelevante Belange beschränken (müssen) und nicht alle der derzeit im Zusammenhang mit Google diskutierten Themen hierunter fallen. Da die Kernpunkte der aktuellen Untersuchungen darüber hinaus sehr komplex sind und erhebliche Auswirkungen auf eine Vielzahl von Marktteilnehmern haben könnten, benötigt die Kommission jedoch Zeit, um über die nächsten Schritte zu entscheiden. Weitere Informationen sowie die oben genannte Parlamentsresolution finden Sie unter: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news- room/content/20141125IPR80501/html/EU-Abgeordnete-nehmen-Suchmaschinen- und-Clouds-ins-Visier http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2014-0071+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Das Aussagen von Margrethe Vestager vor dem ECON finden Sie unter: http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-14-1646_en.htm
Telecommunications & Media Regulation November 2014 2 Österreichische TKK fordert Anpassung deutscher Terminierungsentgelte Am 11. November 2014 hat die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs- GmbH (RTR) kritisiert, dass nicht alle EU-Regulierungsbehörden den europäischen Rechtsrahmen einheitlich anwenden und dabei insbesondere die deutschen Mobilfunkterminierungsentgelte beanstandet. Während deutsche Netzbetreiber derzeit 0,8049 Eurocent/Minute für die Zustellung von Gesprächen an Endkunden in den Netzen ihrer österreichischen Wettbewerber bezahlen müssen, fallen in die andere Richtung etwa doppelt so hohe Zustellungsentgelte an. Die Telekom-Control-Kommission (TKK) und RTR fordern daher die EU-Kommission auf, diese Asymmetrie zeitnah zu beseitigen. „Wir haben der Europäischen Kommission ein Schreiben übermittelt, in dem wir unsere Sichtweise dargelegt haben. Die Fakten liegen bereits seit längerem auf dem Tisch, jetzt ist für rechtliche Schritte höchste Zeit“, so Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rtr.at/de/pr/PI11112014TK Deutschland TK-Recht Ergebnisse des zweiten Anhörungsverfahrens zur Marktdefinition im Bereich UKW-Hörfunksignale Am 12. November 2014 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Stellungnahmen zum zweiten Konsultationsentwurf für eine Marktdefinition und –analyse im Bereich der Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW- Hörfunksignale gegenüber Inhalteanbietern und im Bereich der Antennen(mit)benutzung veröffentlicht. Im zweiten Konsultationsentwurf wird zwischen Vorleistungs- und Endnutzermarkt differenziert, wobei für die Media Broadcast GmbH sowohl auf dem Endnutzermarkt „Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalteanbietern“ als auch auf dem im ersten Konsultationsentwurf vom 19. März 2014 nicht gesondert definierten Vorleistungsmarkt der UKW-Antennen(mit)benutzung eine marktbeherrschende Stellung festgestellt wird. Zum zweiten Konsultationsentwurf sind fünf Stellungnahmen eingegangen, die nun auf der Internetseite der BNetzA eingesehen werden können: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Service- Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK1- GZ/2012/2012_001bis100/BK1-12-004/BK1-12- 004_Stellungnahmen_2.Konsultation_BKV.html?nn=350304 Marktdefinition für Bitstromzugang enthält erstmals regionale Marktabgrenzung Am 12. November 2014 hat die BNetzA den Konsultationsentwurf einer Marktdefinition und Marktanalyse des Marktes 3b der Märkteempfehlung der EU-Kommission vom 9. Oktober 2014 veröffentlicht.
Telecommunications & Media Regulation November 2014 3 Der Markt 3b „Massenprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang“, ersetzt den bisherigen Markt 5 („Breitbandzugang für Groß- kunden“) der Märkteempfehlung von 2007 und umfasst wie dieser im Wesentlichen die verschiedenen Varianten des Bitstromzugangs. Auf Basis der Übergabetechnologie wurden im Rahmen der Marktanalyse zunächst zwei Zugangsmärkte differenziert: Layer 2-Bitstromzugangsmarkt, der eher die Zugangsnetze betrifft und heute vor allem ATM- und Ethernet-Bitstromzugangsprodukte umfasst sowie Layer 3-Bitstromzugangsmarkt, der eher auf Kernnetze abzielt und derzeit IP-Bitstromzugangsprodukte umfasst, welche sowohl auf ATM als auch auf Ethernet-Layer 2 Technologie aufsetzen können. In beiden Zugangsmärkten wurden jeweils alle xDSL- und Glasfaseranschlussinfra- strukturen einbezogen; der Layer 3-Bitstromzugangsmarkt umfasst auch die TV- Kabelnetzinfrastruktur. Im Ergebnis erfolgt im Konsultationsentwurf erstmalig eine regionale Marktabgrenzung: 15 Großstädte des Layer 3-Bistromzugangsmarktes werden als nicht mehr regulierungsbedürftig angesehen, sofern das komplementäre Layer 2-Bitstromzugangsprodukt im Markt erhältlich ist. Mit Ausnahme der 15 nicht mehr regulierten Städte wird die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) in beiden Märkten als das Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht angesehen. Stellungnahmen können bis zum 12. Dezember 2014 abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der BNetzA und unter: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014 /141112_Bitstrom.html?nn=265778 Konsultationsentwurf: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK- Geschaeftszeichen-Datenbank/BK1-GZ/2014/2014_001bis100/BK1-14- 001/Konsultationsentwurf_bf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Hinweise zur Vertragsgestaltung für den Breitbandausbau nach AGVO Die EU-Kommissionsverordnung Nr. 651/2014 stellt staatliche Beihilfemaßnahmen unter bestimmten Bedingungen von der umfassend geltenden Anmeldungs- und Genehmigungspflicht der EU-Kommission nach Art. 108 Abs. 1 AEUV frei. Dies betrifft auch Förderungen im Rahmen des Breitbandausbaus und soll dazu dienen, staatliche Beihilfemaßnahmen mit einem spürbaren Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu vereinfachen. Eine Voraussetzung für die Freistellung nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungs- verordnung (AGVO) ist, dass die BNetzA bezüglich der Zugangsbedingungen zur geförderten Infrastruktur (einschließlich Preisen) sowie bei Streitigkeiten zwischen Infrastrukturbetreiber und Zugangsinteressenten konsultiert wird. Die BNetzA hat nun Hinweise veröffentlicht, die den Parteien Hilfestellungen bei der Ausgestaltung entsprechender Vereinbarungen geben sollen. Die zur Konsultation gestellten Hinweise beschreiben u. a. die Zugangsvarianten und den Umfang der Zugangsverpflichtung und enthalten Erläuterungen zu Vorleistungs- preisen und Dokumentationspflichten gegenüber der BNetzA. Weitere Informationen sowie die geplanten Hinweise finden sie unter: http://www.bundesnetzagentur.de/agvo-hinweise
Telecommunications & Media Regulation November 2014 4 Medienrecht Medienanstalten fordern feste Programmplätze für untertitelte TV-Sendungen von RTL Am 19. November 2014 haben „die medienanstalten“ eine Pressemitteilung über den Fortschritt der Umsetzung von barrierefreiem privaten Fernsehen veröffentlicht, nach der sich die RTL-Mediengruppe nach wie vor zu wenig engagiert. Bereits im Sommer 2013 forderte die Gesamtkonferenz der Medienanstalten (GK) mindestens eine Sendung pro Abend mit speziellen Untertiteln für Hörgeschädigte. Während die ProSiebenSat.1 Gruppe diese Forderung seit diesem Jahr in vollem Umfang erfüllt, werden bei der RTL-Mediengruppe Sendungen mit Untertiteln speziell für Hörgeschädigte nicht auf festen Programmplätzen ausgestrahlt. Die GK will die Debatte weiterführen und im Rahmen der aktuellen Diskussion zur Medienordnung auf gesetzliche Verschärfungen hinwirken, sofern sich die Lage insbesondere bei der RTL-Mediengruppe nicht verbessert. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/die- medienanstalten/detailansicht/article/die-medienanstalten-pm-132014-barrierefreiheit- im-privaten-fernsehen-ziele-noch-nicht-erreicht.html Ausschreibung von Übertragungskapazitäten für bundesweiten DVB-T2 Plattformbetrieb Am 18. November 2014 gab die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie einen Auftrag zum Aufbau von Übertragungs-kapazitäten im neuen DVB-T2/HEVC-Standard ausschreibt. Digitales Antennenfernsehen soll künftig in HD-Qualität möglich sein und durch eine größere Anzahl von Programmen die Attraktivität der Terrestrik als TV-Verbreitungsweg neben Kabel, Satellit und IP-TV sicherstellen. Es wird ein Plattformanbieter gesucht, der die Programme der privaten Veranstalter verbreitet. Die Ausschreibung läuft bis Ende Januar 2015, eine Entscheidung soll im März 2015 getroffen werden. Im Sommer 2016 beginnend sollen zunächst die Ballungs- räume und bis 2019 auch die restlichen Gebiete auf die neue Technologie umgestellt werden. Weitere Informationen sowie den Link zum Ausschreibungstext finden Sie unter: http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/kommission-fuer- zulassung-und-aufsicht/detailansicht/article/zak-pressemitteilung-122014-digitales- antennenfernsehen-in-hd-qualitaet-medienanstalten-schreiben.html
Telecommunications & Media Regulation November 2014 5 Kabel Deutschland gewährte ARD und ZDF unzulässige Rabatte auf Einspeiseentgelte Am 18. November 2014 gab die ZAK einen Beschluss aus dem September 2013 bekannt, nachdem Kabel Deutschland den Sendeanstalten ARD und ZDF unzulässige Rabatte auf Einspeiseentgelte gewährt hatte. ARD und ZDF wurden durch Kabel Deutschland Rabatte auf die Einspeiseentgelte für ihre Sender gewährt, die N24 nicht angeboten worden waren. Hierdurch sah sich N24 gegenüber ARD und ZDF finanziell schlechter gestellt und hatte Beschwerde wegen Diskriminierung bei der ZAK eingereicht. Im Rahmen ihrer Untersuchungen war die ZAK zum Ergebnis gelangt, dass vier der fünf von Kabel Deutschland an ARD und ZDF gewährten Rabatte grundsätzlich zulässig sind: • Rabatt für jährliche Vorauszahlung, • Rabatt für eine festgeschriebene kalkulatorische Reichweite, • Rabatt für Abschmelzung analoger Kanäle, • Sammelrabatt für mehr als 10 Sender. Diese vier Rabattmöglichkeiten hätten aber auch N24 angeboten werden müssen, so dass hier nach Einschätzung der ZAK gemäß § 52d Satz 1 RStV eine Diskriminierung vorlag. Der fünfte in Rede stehende Rabatt, ein Bonitätsrabatt, war hingegen nach Ansicht der ZAK grundsätzlich medienrechtlich unzulässig, da er den vielfaltssichernden Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags, insbesondere der Chancengleichheit nicht genügte. Nach Bekanntgabe der Entscheidung hatten die ARD, Kabel Deutschland und N24 Klagen gegen den Beschluss der Kommission eingereicht. Inzwischen sind alle Klagen zurückgezogen worden, so dass der Beschluss der ZAK veröffentlicht werden kann. Weitere Informationen sowie eine Zusammenfassung des Beschlusses der ZAK vom 17.09.2013 finden Sie unter: http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/kommission-fuer- zulassung-und-aufsicht/detailansicht/article/zak-pressemitteilung-102014- medienanstalten-stellten-diskriminierung-und-unzulaessigen-rabatt-bei.html Zulassungen und Beanstandungen der ZAK Am 18. November 2014 hat die ZAK in ihrer Pressemitteilung die Zulassungen diverser Programme und einige Programmbeanstandungen veröffentlicht. Die Perform Media Deutschland und DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH erhalten Zulassungen zur Ausstrahlung eines Internetfernsehprogramms. Außerdem wird die NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH zur Verbreitung eines Fernsehspartenprogramms zugelassen. Die ZAK spricht Programmbeanstandungen gegen Radio Santec GmbH, Sport1 GmbH sowie RTL Television GmbH wegen Verstößen gegen den Rundfunkstaatsvertrag aus. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/kommission-fuer- zulassung-und-aufsicht/detailansicht/article/zak-pressemitteilung-112014- medienanstalten-treffen-zulassungs-und-aufsichtsentscheidungen.html
Telecommunications & Media Regulation November 2014 6 KJM fordert mehr Zusammenarbeit mit Unternehmen und Politik Am 11. November 2014 fand in Berlin eine Veranstaltung der Kommission für Jugend- medienschutz (KJM) mit dem Titel „KJM im Dialog“ statt. Der KJM-Vorsitzende Siegfried Schneider betonte dabei die wachsende Verantwortung von Unternehmen, Politik und Medienaufsicht im Jugendmedienschutz und fordert gemeinsame Lösungs- konzepte, die der zunehmenden Medienkonvergenz und Digitalisierung Rechnung tragen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.die-medienanstalten.de/presse/pressemitteilungen/kommission-fuer- jugendmedienschutz/detailansicht/article/kjm-pressemitteilung-092014-kjm-im- dialog-jugendmedienschutz-ist-eine-globale-herausforderu.html Österreich RTR führt öffentliche Konsultation zum Budget 2015 durch Am 20. November 2014 hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR- GmbH) bekannt gegeben, dass sie im Zeitraum 20. November bis 4. Dezember 2014 (12:00 Uhr) ein Konsultationsverfahren zu ihrem Budget 2015 für die Bereiche Medien- regulierung sowie Telekom- und Postregulierung durchführt. Stellungnahmen können bis zum 4. Dezember 2014 bei der RTR abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rtr.at/de/komp/Konsult_Budget2015/Budgetkonsultation_2015.pdf https://www.rtr.at/de/komp/Konsult_Budget2015 Abschöpfungsbescheide gegen ORF in Höhe von 660.000 EUR wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße Am 30. Oktober 2014 hat die RTR in ihrer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Medienbehörde KommAustria Vermögen des Österreichischen Rundfunks wegen Verstößen gegen das ORF-Gesetz abschöpft. Aus drei abgeschlossenen Verfahren ergehen Abschöpfungsbescheide in einer Gesamthöhe von rund 660.000 Euro. Wegen werberechtlicher Verstöße ist der ORF verpflichtet 518.151,71 Euro gemäß Gesetz an den Bund abzuführen. Laut drittem Bescheid hat der ORF weitere 140.930,84 Euro auf ein Sperrkonto einzuzahlen, weil er mit einem eigens für mobile Endgeräte gestalteten Online-Angebot seinen gesetzlichen Auftrag überschritt und so Einnahmen aus dem Programmentgelt in entsprechender Höhe zweckwidrig verwendete. 2010 hat der Gesetzgeber die Medienbehörde KommAustria zum Zweck der Aufsicht und Kontrolle über den ORF mit der Möglichkeit ausgestattet, Abschöpfungsverfahren bei Verstößen gegen das ORF-Gesetz einzusetzen. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rtr.at/de/pr/PI30102014Medien
Telecommunications & Media Regulation November 2014 7 Lycamobile muss Rufnummernportierung ermöglichen Mit der Pressemitteilung vom 3.November 2014 hat die RTR GmbH veröffentlicht, dass sie am 30. Oktober 2014 gegenüber der Lycamobile Austria Limited (Lycamobile) einen Aufsichtsbescheid erlassen hat, der Lycamobile verpflichtet, ihren Teilnehmern eine uneingeschränkte Rufnummernübertragung (Portierung) einzuräumen. Obwohl die Nummernübertragungsverordnung jeden Betreiber dazu verpflichtet Rufnummernportierungen zu ermöglichen, können Kunden der Lycamobile derzeit ihre mobile Rufnummer zu keinem anderen Betreiber mitnehmen. Hierin sieht die RTR eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rtr.at/de/pr/PI03112014TK Schweiz Rundfunkgebühren bis 2018 konstant Am 28. November 2014 hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bekannt gegeben, dass die Höhe der Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang bis zum Inkrafttreten des neuen Abgabesystems unverändert bleibt. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfung beschlossen, dass die letzte Gebührenerhöhung vom April 2007 voraussichtlich bis 2018 Bestand haben wird. Damit müssen private Haushalte für Radio und Fernsehen weiterhin den Betrag von 462 Franken pro Jahr überweisen. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00471/index.html?la ng=de&msg-id=55438 Anpassung des Fernmeldegesetzes in der Schweiz Mit dem neuen Fernmeldebericht hat der Bundesrat am 19. November 2014 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, bis Ende 2015 eine Vorlage zur Anpassung des Fernmeldegesetzes zu erarbeiten. Die Änderung des Fernmeldegesetzes soll schrittweise erfolgen und sich vorerst auf jene Elemente beschränken, die entscheidungsreif sind und möglichst rasch der gesetzlichen Verankerung bedürfen. Dies sind vor allen die Themen internationales Roaming, Konsumenten- und Jugendschutz, die rechtliche Erfassung der Marktakteure und die Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Netzinfrastruktur. In Bezug auf die Netzinfrastruktur soll u.a. ein breiter gefasstes Zugangsrecht zu passiver physikalischer Infrastruktur wie Kabelkanälen im Gesetz verankert werden, um den Breitbandausbau weiter zu fördern. Im Fernmeldebericht erklärt der Bundesrat zudem, dass an der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom weiterhin festgehalten werden soll. Bereits 2006 stimmte das Parlament gegen eine vom Bundesrat vorgeschlagene Privatisierung der Swisscom. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00471/index.html ?lang=de&msg-id=55293
Telecommunications & Media Regulation November 2014 8 Teilrevision der RTVV entlastet Radio und Fernsehstationen Am 05. November 2014 hat der Bundesrat die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet. Die Verordnung soll den lokalen Radiosendern den Weg für den Umstieg vom analogen UKW auf die digitale Technologie DAB+ ermöglichen, indem die Sender auf die UKW- Verbreitung verzichten können, soweit sie ein Gebiet digital versorgen. Darüber hinaus hat der Bundesrat beschlossen, die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten möglichst auszuschöpfen, um die Nutzung von DAB+ zu fördern und die Doppelbelastung während der Umstellungsphase abzufedern. Die Verpflichtung eines täglichen Programmfensters für regionale Informationen entfällt, stattdessen steht den Radio- und Fernsehstationen nun frei, in welcher Form sie die weiterhin verpflichtenden Sendeinhalte ausstrahlen. Weitere Entlastungen betreffen z.B. die Verpflichtung zur Förderung des Schweizer Films, die behindertengerechte Aufbereitung von Sendungen und die Jahresbericht- erstattung. Diese Pflichten der Fernsehveranstalter gelten neu erst ab einem jährlichen Betriebsaufwand von einer Million Franken (bisher 200.000 Franken). Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/00471/index.html ?lang=de&msg-id=55099
www.pwc.de/de/tmt Nachrichten zum Telekommunikations- Telecommunications & Media Regulation und Medienrecht Ausgabe 11, November 2014 Ihre Ansprechpartner Werner Ballhaus Dr. Bin Song Tel.: +49 211 981-5848 Tel.: +49 211 981-4361 werner.ballhaus@de.pwc.com bin.song@de.pwc.com Dr. Michael Nerger Ken Arminger Tel.: +49 211 981-2069 Tel.: +49 40 6378-2887 michael.nerger@de.pwc.com ken.arminger@de.pwc.com Bestellung und Abbestellung Sie können den Newsletter über folgenden Link abonnieren: http://www.pwc.de/de/newsletter/branchenregulierung/newsletter-fuer- telekommunikations-und-medienrecht.jhtml#. Der Newsletter ist für Sie kostenlos. Wenn Sie den Newsletter abbestellen möchten, senden Sie bitte eine leere E-Mail mit der Betreffzeile „Abbestellung Telecommunications & Media Regulation“ an folgende Adresse: unsubscribe_tmt_regulation@de.pwc.com Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer Büros zurück. Teile dieser Veröffentlichung/Information dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber nachgedruckt und vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. © November 2014 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. „PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. www.pwc.de
Sie können auch lesen