Tief- und Straßenbau Baustein-Merkheft - BG BAU
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Weitere Wege zu den Bausteinen BAUSTEINE SICHER ARBEITEN – GESUND BLEIBEN Medien und Praxishilfen (Internet) Gemeinsames Ziel der BG BAU und ihrer Mitgliedsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen. Einzelbausteine können Sie Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz ist nicht immer leicht lesbar und meist recht im PDF-Format unter „trocken“. Dennoch müssen die Inhalte in der Praxis umgesetzt werden. „Arbeitsschutz leben“ ist „www.bgbau.de/bausteine“ schließlich tägliche Aufgabe in den Betrieben. Dabei helfen die Bausteine. Hier finden Sie in kurzen, herunterladen. knapp gehaltenen Formulierungen das Wesentliche zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Die Bausteine sind folgenden Kapiteln zugeordnet: A. Allgemeines Bausteine-Applikation umfasst die organisatorischen Themen allgemeiner Art, wie sie in jedem Betrieb vorkommen. Bausteine als Applikation für B. Arbeitsmittel Smartphones. Siehe dazu beinhaltet Informationen zu Maschinen, Einrichtungen, Geräten und Werkzeugen, die im www.bgbau.de/medien-center. Hoch- und Tiefbau, bei den Ausbaugewerken und im Gebäudereiniger-Handwerk verwendet werden. Mit der Bausteine-Applikation C. Arbeitsverfahren für Ihr Smartphone haben erläutert sichere Verfahrensweisen. Sie alle Informationen der D. Gesundheitsschutz Bausteine immer mobil zur ergänzt die anderen Kapitel um die Themen der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Verfügung (Apple iOS; wie z. B. Lärm, Klima, schwere körperliche Belastungen, aber auch Stress. Besonders für das Impressum Google Android). Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen werden hier die wichtigsten Informationen zum Thema Gesundheitsschutz vermittelt. Herausgeber und Copyright: E. Persönliche Schutzausrüstungen Berufsgenossenschaft Die Bausteine bilden den Stand der Bauwirtschaft beschreibt die PSA, die dann erforderlich wird, wenn Unfall- und Gesundheitsgefahren zum Zeitpunkt der Bearbeitung ab, weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen wirksam ausgeschlossen Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin dieser ist auf jedem Baustein werden können. www.bgbau.de vermerkt. F. Formulare Den aktuellsten Stand der Gestaltung und Abbildungen: Bausteine finden Sie im enthält Formulare für Beauftragungen und Anzeigen. H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH G. Grundlagen der BG Medien-Center der BG BAU unter Plaza de Rosalia 2 30449 Hannover (www.bgbau.de/Bausteine). informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. H. Tabellen Druck: beinhaltet neben den Schutzalterbestimmungen, Arbeitsraumbreiten in Leitungsgräben und LM DRUCK + MEDIEN GmbH Baugruben sowie Mindestlichtmaße in Rohrleitungen, die Tragfähigkeitstabellen für Obere Hommeswiese 16 57258 Freudenberg Anschlagketten und Chemiefaserbänder. Sofern die Bausteine Links zu externen Jeder Baustein behandelt dabei ein Thema zur Prävention. Wer mehr zu einem speziellen Bereich Internetseiten enthalten, ist die Berufs- wissen möchte, findet dazu unter „Weitere Informationen“ entsprechende Angaben. genossenschaft der Bauwirtschaft für den Inhalt dieser Webseiten nicht verantwortlich. Gender: Ihre © Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch Überarbeitete Auflage 07/2021 wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Abruf-Nr. 414 Form steht. 2 3
Vorschriften- und Regelwerk Inhalt Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. DGUV Vorschriften A Allgemeines Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite Vorschriften legen Schutzziele fest und formulieren Forderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie sind rechtsverbindlich. DGUV Regeln 008 Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 11 Bei den Regeln handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie beschreiben jeweils den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes und dienen der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den Vorschriften. 061 Aufstellen von ortsfesten Gaslagerbehältern auf Baustellen 13 DGUV Informationen In den Informationen werden spezielle Hinweise und Empfehlungen für bestimmte Branchen, 064 Lagerung von Druckgasbehältern im Freien 15 Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Zielgruppen zusammengefasst. Staatliche Gesetze und Verordnungen 065 Transport von Druckgasflaschen 17 Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit; Arbeitsstättenverordnung: Verordnung über Arbeitsstätten; 068 Diesel-Tankanlagen auf Baustellen 19 Betriebssicherheitsverordnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln; Gefahrstoffverordnung: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, u.a. 069 Transport von Baumaschinen 21 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) B Arbeitsmittel Baustein-Nr. Baustein-Titel Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Absturzsicherungen auf Baustellen Verwendung von Arbeitsmitteln wieder. 100 Seitenschutz/Absperrungen 23 Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und 131 Anlegeleitern 25 Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 134 Wand- und Stützenschalung 27 Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der Technik Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit 147 Arbeitskörbe – Arbeitssitze – Arbeitsbühnen 29 biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder. Gleichwertigkeitsklausel Die in diesen Bausteinen enthaltenen technischen Lösungen und Beispiele schließen andere, 161 Lastaufnahmemittel 31 mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über 163 Transportable Silos 33 den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können. 07/2021 4 5
Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite Anschlagen von Lasten 164 Anschlagmittel 35 212 Hubarbeitsbühnen 71 171 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen 37 215 Autokrane 73 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 172 Wiederholungsprüfungen 39 216 Betonpumpen und Verteilermaste 75 173 Mobile Stromerzeuger 41 217 LKW-Ladekrane 77 174 Baulaser 43 218 Teleskopstapler 79 181 Bagger 45 221 Unbemannte Luftfahrtsysteme – UAS 81 182 Lader – Muldenfahrzeuge – Planiergeräte 47 231 Flüssiggasanlagen 83 183 Rammen 49 233 Schmelzöfen 85 184 Bohrgeräte im Spezialtiefbau 51 234 Flammgeräte 87 185 Straßenwalzen 53 237 Mobile Baukompressoren 89 Asphalt-Straßenfertiger 186 Schwarzdeckenfertiger 55 238 Hochdruckreiniger 91 187 Straßenfräsen 57 259 Handkettensägen 93 Baustellenkreissägen 188 Schwimmende Geräte 59 265 Handkreissägen 95 189 Grabenverbaugeräte 61 274 Handtrennschleifmaschinen 97 190 Hydraulische Schnellwechsler 63 206 Schlagbohr- und Stemmgeräte 65 C Arbeitsverfahren Baustein-Nr. Baustein-Titel 208 Fugenschneidarbeiten 67 311 Asbestzementprodukte 99 211 Gabelstapler 69 316 Arbeiten in kontaminierten Bereichen 101 6 7
Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite 321 Betontrennmittel 103 472 Erdverlegte Leitungen 139 322 Kampfmittelräumung 105 473 Rohrleitungsbauarbeiten 141 365 Diamantkernbohrarbeiten 107 474 Dichtheitsprüfungen von Entsorgungsleitungen 143 Arbeiten im Bereich von Abwasseranlagen 411 Arbeiten in engen Räumen 109 475 Schächte 145 Arbeiten im Bereich von Abwasseranlagen 412 Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen 111 476 Kanäle und Bauwerke 147 423 Gasschweißen – Brennschneiden – Hartlöten 113 477 Gashausanschlussleitungen 149 Elektroschweißen 424 Schutzgasschweißen 115 478 Bodenstabilisierung mit Bindemitteln 151 441 Ingenieurbauarbeiten in Gleisnähe 117 479 Einbau von Gussasphalt 153 Trägerbohlwände 461 Spundwände 119 481 Taucherarbeiten 155 462 Arbeiten in Bohrungen 121 482 Arbeiten an Gasleitungen 157 463 Rohrvortrieb 123 464 Arbeiten unter Tage in Druckluft 125 H Tabellen Spritzbetonarbeiten Baustein-Nr. Baustein-Titel 465 Trockenspritzen 127 906 Arbeitsraumbreiten in Leitungsgräben und Baugruben 159 466 Tunnelbau 129 907 Mindestlichtmaße für Arbeiten in Ver- und Entsorgungsleitungen 161 467 Ausschachtungen neben Gebäuden 131 Sicherheitsabstände von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen Gründungen neben Fundamenten 908 auf Straßenbaustellen zum Verkehr 163 468 Unterfangungen 133 469 Geböschte Baugruben und geböschte Gräben 135 470 Verbaute Gräben – Waagerechter und Senkrechter Verbau 137 8 9
Weitere wichtige Angaben Schutz der Beschäftigten – Kurvigkeit der Straßenführung, in der verkehrsrechtlichen An- Sicherung von ordnung: Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz (BM) 2 muss so – fehlende seitliche Ausweich- möglichkeiten für den vor- Arbeitsstellen an Straßen A 008 – ggf. Beschreibung einzelner Arbeitstakte bzw. Bauphasen, bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit beifließenden Verkehr, z.B. durch Bordsteine oder Gegen- – tatsächlich vorhandene Rest- ungehindert bewegen können. verkehr, breiten von eingeschränkten Der Platzbedarf eines arbeiten- – Fahrstreifenbreiten, Fahrbahnteilen, den Menschen z.B. neben – Fahrzeugarten (Lkw, Pkw, Gefährdungen – Gültigkeitsdauer der Anord- einem Fertiger, ist abhängig von Fahrzeuge mit Überbreite), 1 Lichtraumprofil Lkw unter (SQ ) Sicherheitsabstand gem. Berücksichtigung vorhersehbarer nung: Beginn und Ende, seiner Tätigkeit und muss im – Verkehrsdichte, Sichtverhält- Bei fehlender oder falscher Einzelfall im Rahmen einer Ge- Arbeitsstättenverordnung und Fahrtoleranzen bei sehr engen – Geschwindigkeits- nisse. Baustellensicherung/Beschil- ASR A 5.2 Fahrstreifen im Baustellenbereich beschränkungen, fährdungsbeurteilung ermittelt derung können Personen z.B. werden. Das Mindestmaß für – Name, Anschrift und Telefon Zusätzliche Hinweise durch Fahrzeuge erfasst oder Kontroll-, Steuer- und Bedien- des Verantwortlichen / Stell- zu Warnkleidung und angefahren werden. tätigkeiten beträgt 0,80 m. vertreters während und nach Warnposten der Arbeitszeit. Beschäftigte im Schutz von Allgemeines Die verkehrsrechtliche An- transportablen Schutzeinrich- Personen, die im Straßenraum Der Verkehr muss sicher an ordnung und der angeordnete tungen oder Verkehrseinrich- bzw. neben dem Verkehrsbe- der Arbeitsstelle vorbeigeleitet Verkehrszeichenplan müssen tungen (z.B. Leitbaken, Leitkegel, reich eingesetzt sind, müssen werden. auf der Baustelle vorliegen. fahrbare Absperrtafel), jeweils in bei ihrer Arbeit auffällige Warn- Straßenbaustellen so planen, Von der verkehrsrechtlichen Verbindung mit Sicherheitsab- kleidung tragen. Ausnahme: ständen (SQ und SL ) 2 gem. Wenn der Arbeitsbereich bereits einrichten und durchführen, Anordnung darf nicht abge- Arbeitsstättenverordnung und vollständig durch Absperr- dass Gefährdungen durch den wichen werden. ASR A 5.2 arbeiten lassen. schranken oder Bauzäune vom fließenden Verkehr für Beschäf- (BM) Freie und unverstellte Bewegungsfläche Geschwindigkeitsbeschrän- für Arbeitsplatz des Beschäftigten gem. Der Sicherheitsabstand im Sin- Verkehrsbereich abgetrennt ist. tigte möglichst vermieden und kungen dann anordnen lassen, Arbeitsstättenverordnung und ASR A 5.2 ne der ASR A5.2 ist der Abstand Ausführung der Warnkleidung verbleibende Gefährdungen wenn Verkehrsteilnehmer oder möglichst gering gehalten werden zwischen Verkehrseinrichtungen entsprechend EN ISO 20471: im Arbeitsbereich Tätige gefähr- z.B. Umleitung des Verkehrs. det werden können: und den dem Verkehr zugewand- – mindestens Klasse 2. Arbeitsplätze durch Schutz- ten Außenbegrenzungen von Häufig ist aufgrund des Ver- 2 – innerorts ist häufig Tempo Arbeitsplätzen oder Verkehrs- kehrsaufkommens und der einrichtungen (z.B. transportable 30 km/h sinnvoll, wegen auf Straßenbaustellen. örtlichen Verhältnisse Klasse 3 Schutzeinrichtungen) oder – auf Landstraßen in der Regel Seitliche Sicherheitsabstände erforderlich. Leiteinrichtungen (z.B. Leit- BM 50 km/h, baken), jeweils in Verbindung (SQ) werden bei Fahrzeugrück- – Farbe: ausschließlich fluores- – an besonders engen oder von haltesystemen auf die dem zierendes Orange-Rot oder mit ausreichend bemessenen SQ der Verkehrsführung her Sicherheitsabständen vor dem Verkehr zugewandte äußere Gelb. schwierigen Stellen kann noch Begrenzung des Fahrzeugrück- Warnposten darf nur vor Ver- vorbeifließenden (SQ ) oder geringere Geschwindigkeit er- ankommenden (SL ) Verkehr haltesystems bezogen. Bei Leit- kehrseinschränkungen oder forderlich sein. baken, Leitkegel, etc. jeweils auf schützen 2 . Gefahrenstellen warnen. Kontrolle und Wartung nach Für im Schutz der Verkehrs- deren Mittelachse 1 . Die Verkehrsregelung durch Erfordernis im Einzelfall. Arbeits- Das Maß SL beschreibt den sicherung durchgeführte Arbeiten Warnposten ist verboten! Dies stellen längerer Dauer in der Sicherheitsabstand in Längs- muss ausreichend Platz (BM) für bleibt ausschließlich der Polizei Regel zweimal täglich, an arbeits- richtung vor dem ankommenden ein sicheres Arbeiten vorhanden vorbehalten. freien Tagen und an Feiertagen Verkehr (lichtes Maß). sein 2 . einmal kontrollieren. Werte für Sicherheitsabstände Der in der verkehrsrechtlichen Schutzmaßnahmen SQ und SL siehe ASR A 5.2. Anordnung benannte Verant- Können die Mindestmaße Weitere Informationen: wortliche kann andere Personen Arbeitsstättenverordnung Sichere Verkehrsführung für Sicherheitsabstände nach Baustellenverordnung Die Verkehrssicherung erfolgt mit der Kontrolle und Wartung Straßenverkehrsordnung ASR A5.2 nicht eingehalten nach der Straßenverkehrsord- Vor Beginn von Arbeiten, die – die tatsächlichen örtlichen Ver- beauftragen, bleibt aber verant- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten werden, sind Maßnahmen mit DGUV Regel 114-016 Straßenbetrieb, nung (StVO) in Verbindung mit sich auf den öffentlichen Straßen- hältnisse und die für das Bau- wortlich. mind. dem gleichen Sicherheits- Straßenunterhalt verkehr auswirken, verkehrs- verfahren erforderlichen Platz- Der in der verkehrsrechtlichen den Richtlinien für die Sicherung und Gesundheitsschutzniveau DGUV Information 212-016 Warn- von Arbeitsstellen an Straßen rechtliche Anordnung über Art verhältnisse berücksichtigt, Anordnung benannte Verant- im Zuge einer Gefährdungsbeur- kleidung (RSA-95). Diese betreffen aus- und Umfang der Baustellen- – die erforderlichen Sicherheits- wortliche muss die erforder- teilung festzulegen und dabei ASR A 5.2 Straßenbaustellen lichen Fachkenntnisse gemäß Richtlinien für die Sicherung von schließlich verkehrsrechtliche sicherung bei der zuständigen abstände zwischen Verkehrs- u.a. folgende Kriterien zu be- Arbeitsstellen an Straßen Regelungen und ausdrücklich Behörde einholen. Bei Beantra- bereich und Arbeitsplätzen, MVAS nachweisen. rücksichtigen: Zusätzliche Technische Vertrags- nicht den Schutz der Beschäf- gung der Anordnung einen Ver- Arbeitsmaschinen und Arbeits- bedingungen und Richtlinien für – zulässige Höchstgeschwindig- Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen tigten. kehrszeichenplan vorlegen, der einrichtungen berücksichtigt. keit des fließenden Verkehrs, an Straßen 07/2021 11 12
Explosionsgefährdete Bereiche bei oberirdisch im Freien Gaslagerbehälter mit entzünd- aufgestellten Gaslagerbehältern baren oder mit akut toxischen Aufstellen von ortsfesten Gasen der Kat. 1 oder 2, die an Gaslagerbehältern auf Baustellen A 061 1 Aufstellung im Freien Zone 1 einen öffentlichen Verkehrsweg angrenzen, sind an der unmittel- Gas schwerer als Luft Zone 2 bar an den Verkehrsweg angren- RI = 1 m zenden Seite mit einer Wand ohne Türen abzutrennen. Vor Inbetriebnahme der Ver- 2 sorgungsanlage Prüfung durch befähigte Person (z.B. Sach- 3m Ø 4m kundigen) durchführen. Prüf- fristen des Gaslagerbehälters beachten.
2 Abmessungen der Schutzbereiche für Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen Lagerung von Druckgasbehältern bei der Lagerung im Freien r im Freien A 064 Gase, leichter als Luft ≥ 1,00 m h ≥ 1,00 m 1 2 Abmessungen der Schutzbereiche für Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen bei der Lagerung im Freien Gase, schwerer als Luft h ≥ 0,50 m r = 0,5 r ≥ 1,00 m Andere Druckgasbehälter Bei Druckgasbehältern mit Gefährdungen möglichst stehend lagern. Bei brennbaren Gasen dürfen sich Bei der Lagerung von Druck- liegender Lagerung Flaschen im Schutzbereich 2 keine gasbehältern besteht Brand- gegen Fortrollen sichern. Zündquellen, Gruben, Kanäle, und Explosionsgefahr. Flüssiggas muss immer stehend Bodenabläufe, Kellerniedergänge Weitere Informationen: gelagert werden. Druckgasbe- befinden. Betriebssicherheitsverordnung Schutzmaßnahmen hälter sind gegen Umfallen und Der Schutzbereich darf sich Gefahrstoffverordnung DGUV Vorschrift 79 Verwendung von Unzulässig ist die Lagerung in: Herabfallen zu sichern. nicht auf Nachbargrundstücke Flüssiggas – engen Höfen, Ventile mit Schutzkappen und und öffentliche Verkehrsflächen ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheits- ggf. Verschlussmuttern sichern. erstrecken. schutzkennzeichnung – Durchgängen und Durch- TRBS 2152-3 Gefährliche explosions- Das Umfüllen von Druckgasen Schutzbereich nur an max. fahrten, fähige Atmosphäre – in der Nähe von Gruben, in Lagern ist unzulässig. zwei Seiten durch mindestens TRBS 3145 / TRGS 745 Ortsbewegliche Kanälen, Abflüssen und tiefer Druckgasbehälter sind im 2,00 m hohe öffnungslose Druckgasbehälter – Füllen, Bereit- Schutzwände aus nicht brenn- halten, innerbetriebliche Beförderung, liegenden Räumen. Freien durch Gasflaschenboxen Entleeren Betreten des Lagers durch und -container oder durch Um- barem Material einengen. TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für zäunung zu sichern. Gaslagerbehälter mit entzünd- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Unbefugte ist untersagt. Ein TRGS 407 Tätigkeiten mit Gasen - entsprechendes Hinweisschild Sicherheitsabstand ≥ 5,00 m baren oder mit akut toxischen Gefährdungsbeurteilung ist am Zugang zum Lager anzu- zu benachbarten Anlagen und Gasen der Kat. 1 oder 2, die an TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen bringen 1 . Einrichtungen einhalten, wenn einen öffentlichen Verkehrsweg in ortsbeweglichen Behältern Es muss ein Feuerlöscher leicht hiervon Gefahren, z.B. gefährliche angrenzen, sind an der unmittel- TRGS 720/TRBS 2152 Gefährliche explo- bar an den Verkehrsweg angren- sionsfähige Atmosphäre – Allgemeines erreichbar vorhanden sein. Erwärmungen, ausgehen können. DVS* Merkblatt 0212 Umgang mit zenden Seite mit einer Wand Druckgasflaschen ohne Türen abzutrennen. *DVS = Deutscher Verband für Schwei- ßen und verwandte Verfahren e.V. 07/2021 15 16
Kleine Mengen und Faktoren für Stückgutbeförderung Transport von Druckgasflaschen Stoffe/ Kleinmengen (kg netto bzw. Fassungs- A 065 Zubereitungen volumen der Gasflasche) und Faktoren für Stückgutbeförderungen Klasse Klassifiz.- UN-Nr. Bezeichnung 333 1000 code Faktor 3 1 Klasse 2 1O 1072 Sauerstoff 1 2 1F 1049 Wasserstoff 2F 1965 Propan 2F 1965 Flüssiggas 4F 1001 Acetylen Beispiel: 3 Rohrleitungsbauer transportieren auf der Ladefläche eines Doppel- kabinen-Transporters 40 l Sauerstoff (Klasse 2, UN-Nr. 1072) x 1 = 40 8 kg Acetylen (Klasse 2, UN-Nr. 1001) x 3 = 24 33 kg Propan (Klasse 2, UN-Nr. 1965) x 3 = 99 163 163 < 1000, also Kleinmengenbeförderung. Druckgasflaschen nur mit Die Summe der Produkte darf Gefährdungen Rauchen und Umgang mit geschlossenen Ventilen und auf- die Zahl 1000 nicht überschrei- Bei dem Umgang mit Druck- offenem Feuer ist bei Lade- geschraubten Schutzkappen ten. Bei Überschreitung gelten gasflaschen besteht Brand- und transportieren. arbeiten verboten. alle Vorschriften der Gefahrgut- Flaschen gegen Umkippen und Explosionsgefahr. Fahrzeuge mit gefüllten Druck- verordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Anstoßen beim Bremsen oder gasflaschen sollten nicht un- Schutzmaßnahmen Gasflaschen dürfen nur mit ver- bei Kurvenfahrt sichern, z.B. beaufsichtigt auf öffentlichen durch fest an die Wagenwände Druckgasflaschen gegen Stöße Straßen und Plätzen abgestellt schlossenen Ventilen und Schutz- angebrachte Gestelle mit lös- schützen. Flaschen nicht werfen werden. kappen transportiert werden. baren Bügeln, Ketten oder Gasflaschen müssen mit oder fallen lassen, nicht über Zurrgurten 3 . Zusätzliche Hinweise für den Boden rollen. Zusätzliche Hinweise für Gefahrzetteln und UN-Nummern Zur Gasentnahme Druckgas- den Transport von Druckgas- gekennzeichnet sein. Arbeiten im Werkstattwagen Der Transport von Druckgas- flaschen aus dem Fahrzeug flaschen auf öffentlichen Feuerlöscher (2 kg Pulver) Schweiß-, Löt- und Brenn- flaschen mit Magnetkranen ist entfernen und erst dann die verboten. Straßen mitführen. schneidarbeiten dürfen nur Druckminderer anschließen. Zum Transport von Einzel- Druckgasflaschen in Fahr- dann in Werkstattwagen aus- Begrenzte Mengen gemäß Ausnahme: Besonders ein- Weitere Informationen: flaschen z.B. Flaschenkarren 1 zeugen (Kombifahrzeuge bzw. gerichtete Werkstattwagen. geführt werden, wenn Gefahrgutverordnung Straße, Eisen- Gefahrgutverordnung Straße, geschlossener Aufbau) nur bahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) oder Transportgestelle 2 ver- − die Türen offen gehalten Eisenbahn und Binnenschiff- transportieren, wenn mindes- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung wenden. fahrt (GGVSEB) beachten. Bei werden, TRBS 3145 / TRGS 745 Ortsbewegliche Beim Transport auf Fahrzeugen Beförderung eines Stoffes oder tens zwei Lüftungsöffnungen − Feuerlöscher (mind. 6 kg ABC- Druckgasbehälter – Füllen, Bereit- Druckgasflaschen gegen Ver- vorhanden sind. Pulverlöscher) in Greifnähe halten, innerbetriebliche Beförderung, Produktes darf die Höchstmenge Jede Lüftungsöffnung sollte Entleeren rutschen, Verrollen, Umfallen nicht überschritten werden vorhanden sind, DVS*-Merkblätter 0211 + 0212 und Herabfallen sichern, z.B. einen Querschnitt von mindes- − zwischen Flaschendruck- Transport von Gefahrgütern (Tabelle). tens 100 cm2 haben. durch Verzurren. minderern und Brenner Einzel- (Abr. Nr. 659.5) Bei der Zusammenladung Lüftungsöffnungen nicht *DVS = Deutscher Verband für unterschiedlicher Gefahrgüter flaschensicherungen oder Schweißen und verwandte Verfahren e.V. durch Ladegut verstellen oder Gebrauchsstellenvorlagen auf einem Fahrzeug oder An- RSEB -Richtlinien zur Durchführung der verschließen. eingebaut sind, Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn hänger sind die Nettomengen − die Mindestschlauchlänge und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und wei- mit den stoffspezifischen terer gefahrgutrechtlicher Verordnungen Faktoren zu ermitteln. 3,00 m beträgt. 07/2021 17 18
Prüfungen Diesel-Tankanlagen Sachverständigenprüfungen 3 (nach BAM-GGR 002 anerkannte auf Baustellen A 068 Prüfstelle) von Tankanlagen: 1 – vor der ersten Inbetriebnahme, – wenn sie länger als 1 Jahr außer Betrieb waren, – wiederkehrend alle 5 Jahre Sachverständigenprüfungen (anerkannte Prüfstelle) von Tankcontainern. Wiederkehrend alle 30 Monate eine Prüfung des äußeren Zu- stands und der einwandfreien Funktion der Bedienungsein- richtung. Regelmäßige Überprüfung der 1 3 Sicherheitseinrichtungen und der Tankanlage auf Dichtheit. 2 Zapfeinrichtung gegen unbe- Sicherstellen, dass ausge- Ausnahme: Aufstellung einwan- Tankfläche durch Warnschilder Gefährdungen fugte Benutzung sichern 3 . laufener Kraftstoff nicht in diger Tankanlagen in Auffang- kennzeichnen. Unbefugten ist An Tankstellen können Kraft- Betankung der Tankanlage Straßeneinläufe oder Gewässer wannen. der Aufenthalt verboten. stoffe austreten. Es besteht die und Arbeitsmaschinen ununter- gelangen kann. Tankanlagen müssen mit Über- Darauf achten, dass durch die Gefahr von Bränden sowie der brochen beobachten. Aufstellen einer Betriebsan- füllsicherung ausgerüstet sein.Tankanlage keine Flucht- und Schädigung der Umwelt. Beim Befüllen des Kraftstoff- weisung und mindestens jähr- Nur automatisch selbstschlie-Rettungswege versperrt werden. tanks Grenzwertgeber an- liche Unterweisung der Beschäf- ßende, bauartzugelassene Zapf- Feuerlöscher gut erreichbar Allgemeines schließen. tigten in der Handhabung der pistolen verwenden. und griffbereit aufhängen. Ausgelaufenen Kraftstoff so- Tankanlage und der Sicherheits- Möglichst Tankcontainer mit Bei häufigen Betankungsvor- Bindemittel für ausgelaufenen fort mit geeigneten Bindemitteln einrichtung. IBC-Zulassung verwenden. gängen an einem Ort, z.B. Bau- Kraftstoff in ausreichender Reparaturen an Tankanlagen aufsaugen und aufnehmen bzw. Diesel-Tankstellen müssen für hof, müssen die Aufstellfläche Menge bereitstellen. verunreinigtes Erdreich aufneh- nur von Fachfirmen durchführen die komplette Anlage eine gülti- und der Tankbereich (Schlauch- Keine brennbaren Stoffe in men. Verschmutzte Bindemittel lassen. Weitere Informationen: ge baurechtliche Zulassung ha- länge + 2,00 Meter) einen festen, unmittelbarer Nähe und im Tank- Wasserhaushaltsgesetz bzw. Erdreich in Sammelbehäl- ben. undurchlässigen Boden haben, stellenbereich lagern. Betriebssicherheitsverordnung tern lagern. Verordnung über Anlagen zum Umgang Das vorhandene Typenschild z.B. Beton oder Asphalt. Auf der Tankfläche (Aufstell- Defekte Tankanlage sofort mit wassergefährdenden Stoffen muss z.B. Angaben enthalten Abstand zum nächsten Gebäu- fläche und Tankbereich) gilt stillsetzen. Unverzüglich TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in über Inhaltsstoff, Type und de mindestens 10,00 Meter. absolutes Rauchverbot. ortsbeweglichen Behältern Schadensbegrenzungsmaß- BAM-Gefahrgutregeln (BAM-GGR) Lagervolumen. Betankung nur, wenn Motor nahmen einleiten. BAM-GGR 002 Nur doppelwandige Tank- Schutzmaßnahmen und Fremdheizung abgestellt ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände- anlagen mit Leckanzeigegerät Geeignete Maßnahmen treffen, sind. Wasserrechtliche Vorgaben der verwenden 1 . Kraftstoff nur in Tanks der Bundesländer um eine Beschädigungen der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Tankanlage durch Baufahrzeuge Arbeitsmaschinen und in zuge- Prävention zu vermeiden. lassene Transportbehälter ein- DGUV Regel 100-001 Grundsätze der füllen 2 . Prävention 07/2021 19 20
Alle Deckel, Klappen, Fenster und Türen verschließen. 3 4 Transport von Baumaschinen A 069 Zusätzliche Hinweise für den Transport durch Ankuppeln α und Abschleppen βx Beim Ankuppeln darf sich niemand zwischen Schleppfahr- Zusätzliche Hinweise zum zeug und Baumaschine aufhal- 1 Befahren der Laderampe ten. Ausnahme: Der Kupplungs- α = Vertikaler Zurrwinkel vorgang ist vom Fahrer des Zusätzliche Hinweise gemessen zwischen der Ladeflächen- Geeignete Auffahrrampen heransetzenden Fahrzeuges für die Transportfahrt oberkante und dem Zurrmittel verwenden 1 . einzusehen. Zurrmittel während der Trans- βx = Horizontaler Zurrwinkel Beim Auf- und Abladen klein- Starre Zuggabeln vor dem gemessen zwischen der längs sten Gang wählen und Schal- portfahrt, z.B. in regelmäßigen Außenkante der Ladefläche und dem tung während der Fahrt nicht An- und Abkuppeln durch Stütz- Zeitabständen, nach einer Zurrmittel betätigen (Beachtung der rollen abstützen. Vollbremsung oder plötzlicher Betriebsanleitung der Bauma- Ungebremste Fahrzeuge nur Ausweichbewegung und nach Winkelbereiche der Zurrwinkel schine). mit starren Abschleppstangen jeder Pause, in der das Fahrzeug beim Direktzurren beachten 4 , Beim Befahren der Rampe darf abschleppen. und die Ladung unbeaufsichtigt α = 20° bis 65° (Sicherung sich niemand neben und hinter Fahrzeuggeschwindigkeit je war, überprüfen. gegen Kippen und Rutschen) der Rampe aufhalten (Kipp- und nach Ladung auf Straßen- und α < 20° (Sicherung nur gegen Abrollgefahr). Verkehrsverhältnisse abstimmen. Rutschen der Ladung) Gefährdungen Zusätzliche Hinweise für Beim Befahren von schrägen Zug- und Transportfahrzeuge βx = 6° bis 55° Bei nicht fachgerechter Bela- Rampen und Auffahreinrich- Reibbeiwert zwischen Ladung dung und Sicherung, können Ladungsschwerpunkt mög- tungen Einweiser einsetzen. und Transportfläche ermitteln. Baumaschinen bei der Beladung lichst auf der Längsmittellinie Aufenthalt des Einweisers Zur Sicherung der Ladung mit 4 Zurrmitteln und einer Aus der Tabelle die erforder- und während des Transportes der Ladefläche des Transport- außerhalb des Gefahrbereiches zulässigen Zugkraft (LC) im direkten Strang von je (daN) liche Zugkraft ablesen. von der Ladefläche kippen oder fahrzeuges ausrichten. und gut sichtbar für den Bauma- Reibbeiwert schinenführer. Gewicht der Beispiel: Ladung Radlader rutschen und Personen- und Zulässige Achs-, Sattel- oder μ = 0,6 μ = 0,6 μ = 0,45 μ = 0,3 μ = 0,2 Ladung in t Gewicht = 6,0 t Sachschäden verursachen. Stützlasten nicht überschreiten. mit fμ = 1,0 mit fμ = 0,75 Mindestachslast der Lenk- Zusätzliche Hinweise für 25,00 8000 Reibbeiwert µ = 0,6 mit fµ = 0,75 13400 Baumaschinen 24,00 4000 6300 (saubere Gummiräder/besen- Allgemeines achse nicht unterschreiten. 23,00 25000 – Lastverteilungsplan des Fahr- reine Ladefläche) Transportwege vorher festle- Baumaschinen auf der Lade- 22,00 21,00 6000 10000 Reibbeiwert µ = 0,2 gen und Befahrbarkeit bei Über- zeuges beim Beladen berück- fläche befestigen, Feststell- 3000 sichtigen. 20,00 25000 (verschmutzte Gummiräder/ schreitung der zulässigen Ge- bremsen anziehen und weitere 19,00 16000 unsaubere Ladefläche bzw. Eis, samthöhe von 4 m oder dem zu- Sicherung durchführen, z.B. mit 18,00 5000 Schnee oder Frost auf der Lade- gelassenen Gesamtgewicht prü- Zusätzliche Hinweise für die Zurrgurten, Zurrketten 3 . 17,00 2500 8000 16,00 fläche). fen, z.B. bei Brückenbauwerken. Verwendung von Zurrmitteln Arbeitseinrichtungen von 20000 15,00 13400 Aus der Tabelle: Erforderliche Zurrmittel (Drahtseile, Ketten Baumaschinen festsetzen. 14,00 13,00 2000 4000 6000 Zugkraft pro Strang 2000 daN Schutzmaßnahmen und Gurte u.a.) nach dem Vor Beginn des Transportes 12,00 16000 bei einem Reibbeiwert μ = 0,6 Gewicht der zu transportieren- mechanische Schwenkwerk- 10000 Auf- und Abladen von Bau- 11,00 bzw. 8000 daN bei einem den Baumaschine bemessen bremse z.B. bei Baggern bzw. 10,00 3000 5000 13400 maschinen nur auf tragfähigem und auswählen. Reibbeiwert μ = 0,2. Knickgelenksicherung z.B. bei 9,00 1500 8000 Untergrund durchführen. Zurrmittel prüfen Radladern, Walzen oder Mulden- 8,50 2500 4000 Transportfahrzeug horizontal kipper arretieren. 8,00 6300 10000 ausrichten. − vor jeder Benutzung auf 7,00 6,75 1000 2000 3000 6000 augenscheinliche Mängel 8000 Das Gewicht der Ladung ermit- 6,00 5000 durch den Benutzer teln, z.B. Kennzeichnung an der (z. B. Fahrzeugführer), 2 5,00 750 1500 2500 4000 6000 Baumaschine. 4,00 2000 5000 − i. d. R. einmal jährlich durch 3,00 1000 1500 2500 4000 Für den Transport nur geeig- 2,50 500 3000 eine „zur Prüfung befähigte 750 2000 nete und ausreichend tragfähige Person“ (z. B. Sachkundiger). 2,00 1000 2500 Transportmittel verwenden. 1,70 Beim Direktzurren pro Lade- 1,50 750 1500 2000 Die Ladefläche und das Fahr- 500 Weitere Informationen: gut immer vier Zurrmittel ver- 1,25 1000 1500 Straßenverkehrsordnung werk der zu verladenden Bau- wenden. 1,00 250 500 Straßenverkehrszulassungsordnung maschinen vor dem Verladen 0,75 750 1000 Zurrpunkte des Transport- 0,50 750 Broschüre Ladungssicherung auf von Schlamm, Schnee und Eis mittels nicht überlasten 2 . Zurrpunktschild nach DIN EN 12640 0,40 250 250 500 Fahrzeugen der Bauwirtschaft reinigen. (Mindestgröße 200/150 mm) 0,25 250 500 DIN EN 12195 07/2021 21 22
4 Ausnahme: Absturzsicherungen auf Baustellen ≥ 2,00 m Schutzvorrichtungen bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m Seitenschutz/Absperrungen B 100 sind entbehrlich an Arbeits- plätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Geschoss- deckenmit bis zu 22,5° Absturzkante Neigung und nicht mehr als 50 m2 Grundfläche, sofern 1 2 die Arbeiten von hierfür fach- lich qualifizierten und körper- > 2,00 m lich geeigneten Versicherten > 60° ausgeführt werden, welche besonders unterwiesen sind und die Absturzkante deut- lich erkennen können. ≤ 0,47 m 1,00 m < 1,00 m Zusätzliche Hinweise für ≤ 0,47 m 5 ≤ 2,00 m Abmessungen Seitenschutz ≥ 0,15 m Geländer- und Zwischenholm Geländerholm sind gegen unbeabsichtigtes ≥ 3 cm x 15 cm ≥ 3 cm x 15 cm Lösen, das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern. Ohne sta- ≥ 3 cm x 15 cm Zwischenholm tischen Nachweis dürfen als Gefährdungen ≥ 3 cm x 15 cm Geländer- und Zwischenholm 3 Eine Absturzgefahr besteht bei Bordbrett verwendet werden: Konstruktive einer Absturzhöhe von mehr als Befestigung ≥ 3 cm x 15 cm − bei einem Pfostenabstand bis 1,00 m. auf dem 2,00 m Bretter mit Mindest- Fehlende, unvollständig auf- Untergrund querschnitt 15 x 3 cm, gebaute oder falsch dimensio- − bei einem Pfostenabstand bis nierte Absturzsicherungen sowie 3,00 m Bretter mit Mindest- fehlende Sicherungsmaßnah- querschnitt 20 x 4 cm oder men bei der Montage können Stahlrohre Ø 48,3 x 3,2 mm Absturzunfälle zur Folge haben. − Arbeitsplätze oder Verkehrs- wenden, hat der Unternehmer bzw. Aluminiumrohre wege auf Flächen bis 22,5° dafür zu sorgen, dass an deren Ø 48,3 x 4 mm. Schutzmaßnahmen Neigung liegen und in mindes- Stelle Einrichtungen zum Auf- – Bordbretter müssen den Belag tens 2,00 m Abstand von den fangen abstürzender Personen Der Unternehmer hat dafür zu um mindestens 15 cm über- Absturzkanten fest abgesperrt (Auffangeinrichtungen wie z.B. sorgen,dass Einrichtungen, die ragen. Mindestdicke 3 cm, sind, z.B. durch Geländer, Ket- Fanggerüste, Dachfanggerüste, ein Abstürzen von Personen ver- − für Seitenschutzpfosten aus ten oder Seile. Trassierbänder Auffangnetze, Schutzwände) hindern, vorhanden sind: Holz, die Bild 5 entsprechen, sind keine feste Absperrung vorhanden sind. 1. unabhängig von der Absturz- 4 . Zudem darf keine Gefähr- gilt der Brauchbarkeitsnach- Lassen sich keine Schutzvor- höhe an Arbeitsplätzen und weis als erbracht. dung durch Glätte bestehen, richtungen oder Auffangeinrich- Verkehrswegen an und über so dass die Personen unter der tungen einrichten, hat der Unter- Wasser oder anderen festen Absperrung durchrutschen nehmer dafür zu sorgen, dass oder flüssigen Stoffen, in könnten, persönliche Schutzausrüstun- Weitere Informationen: denen man versinken kann 1 ; Betriebssicherheitsverordnung − der horizontale Abstand der gen gegen Absturz (PSAgA) als 2.bei mehr als 1,00 m Absturz- Arbeitsstättenverordnung Öffnungen und Vertiefungen Zusätzliche Hinweise für Absturzkante bei Arbeits- individuelle Schutzmaßnahme DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten höhe, soweit nicht nach Num- plätzen oder Verkehrswegen verwendet werden. Die geeig- Absturzsicherungen ASR A2.1 Schutz vor Absturz und mer 1 zu sichern ist, an frei- Geradlinige Kante ≤ 3,00 m herabfallenden Gegenständen, max. 0,30 m von anderen nete PSAgA muss sich aus der liegenden Treppenläufen und oder Flächenmaß ≤ 9 m2. Einrichtungen und Maßnahmen tragfähigen und ausreichend Gefährdungsbeurteilung erge- Betreten von Gefahrenbereichen -absätzen, Wandöffnungen Öffnungen und Vertiefungen zur Sicherung gegen Absturz DGUV Information 201-023 Sicherheit großen Flächen beträgt. ben. Der weisungsbefugte und von Seitenschutz, Randsicherungen und Verkehrswegen 2 ; sind ordnungsgemäß gesichert, von Personen sind unabhängig Lassen sich aus arbeitstech- fachkundige Vorgesetzte hat und Dachschutzwänden als Absturz - 3.bei mehr als 2,00 m Absturz- wenn diese umwehrt oder von der Absturzhöhe nicht erfor- nischen Gründen, z.B. Arbeiten die geeigneten Anschlageinrich- sicherungen bei Bauarbeiten höhe an allen übrigen Arbeits- begehbar und unverschieblich derlich, wenn: direkt an der Absturzkante, tungen im Einzelfall sowie das DIN EN 12811-1:2004-03, DIN EN 13374, plätzen 3 . abgedeckt sind. DIN 4420-1:2004-03, DIN 4426:2017-01 Schutzvorrichtungen nicht ver- Rettungskonzept festzulegen. 07/2021 23 24
6 7 8 Anlegeleitern B 131 Leitern nur an sichere Stütz- Gefährdungen Schutzmaßnahmen punkte anlehnen. Mindestens Absturzunfälle durch z.B. Anlegeleitern gegen Aus- 1,00 m über die Austrittsstelle mangelhafte Standsicherheit der gleiten, Umfallen, Umkanten, hinausragen lassen 5 oder Leiter, Fehlverhalten des Leiter- Abrutschen und Einsinken andere Festhaltemöglichkeit verwenders, Abrutschen von sichern, z.B. durch: schaffen/nutzen. Stufe oder Sprosse beim Auf- − Anbinden des Leiterkopfes, 65°–75° und Abstieg, fehlende Sicherung − Fixieren des Leiterfußes, im Verkehrsbereich oder die – Verwendung von Leiterzubehör 1 Verwendung einer schadhaften wie z.B. Fußverbreiterungen 2 , 5 Leiter. Leiterkopfsicherung 3 , dem Richtigen Anlegewinkel ein- Der Beschäftigte steht mit 1,00 m Zusätzliche Hinweise für Untergrund angepasste Leiter- halten 6 . beiden Füßen auf einer Stufe Allgemeines füße 4 , Glasreinigerleitern Er beträgt bei oder Plattform. Bevor eine Leiter als Arbeits- − Einhängevorrichtungen. Leiter nur bis zu der maximal − Stufenanlegeleitern 60 –70°, platz oder als Zugang zu hoch- Standsicherheit des Leiter- − Sprossenanlegeleitern 65 –75°. zulässigen Länge zusammen- Zusätzliche Hinweise für gelegenen Arbeitsplätzen zur verwenders verbessern durch Leiter nur mit geeignetem stecken. Leitern als Verkehrswege Auf sichere Verbindung der Verfügung gestellt und verwendet die Verwendung von Stufen- Schuhwerk betreten und darauf Leitern als Aufstiege zu werden soll, ist im Rahmen der leitern. achten, dass eine Verschmutzung Leiter-Steckanschlüsse achten. Kopfpolster bzw. Anlegeklotz Arbeitsplätzen nur bei geringer Gefährdungsbeurteilung zu Schadhafte Leitern nicht der Laufsohle das Betreten der nur an sichere Stützpunkte Gefährdung und geringer ermitteln, ob der Einsatz einer verwenden, z.B. angebrochene Stufen, Sprossen nicht nach- anlehnen 8 . Verwendungsdauer einsetzen Leiter erforderlich oder nicht ein Holme und Sprossen/Stufen teilig beeinträchtigt. und wenn dabei der zu über- anderes Arbeitsmittel für diese von Holzleitern, verbogene Die obersten 3 Sprossen/ Zusätzliche Hinweise für Ar- brückende Höhenunterschied Tätigkeit sicherer ist. und angeknickte Metallleitern. Stufen nicht betreten. ≤ 5,00 m ist. Der Einsatz von Leitern ist auf Angebrochene Holme und Betriebsanweisung erstellen beitsplätze auf Anlegeleitern Arbeiten mit geringer Gefähr- Sprossen/Stufen von Leitern und Beschäftigte im Umgang mit Bei Bauarbeiten darf nicht flicken. Prüfungen dung und geringer Dauer der Leitern regelmäßig unterweisen. − der Beschäftigte bei einer Verwendung zu beschränken. Holzleitern gegen Witterungs- Art, Umfang und Fristen erfor- Leitern im Verkehrsbereich z.B. Standhöhe von mehr als 2,00 m Bauliche Gegebenheiten, die und Temperatureinflüsse ge- durch Absperrungen sichern. derlicher Prüfungen festlegen nicht länger als 2 Stunden je nicht veränderbar sind, können schützt lagern. Keine deckenden (Gefährdungsbeurteilung) und 2 Bei Arbeiten im Freien Umge- Arbeitsschicht arbeiten, ebenfalls zum Einsatz von Leitern Anstriche verwenden. 60° – 70° einhalten, z.B. regelmäßige bungs- und Witterungseinflüsse − das Gewicht des mitzuführen- führen. Prüfung durch eine zur Prüfung berücksichtigen (z.B. Wind, den Werkzeuges und Materials Als Verkehrsweg möglichst befähigte und beauftragte Schnee- und Eisglätte, herab- 10 kg nicht überschreiten, Anlegeleitern mit Stufen, Stand- Person. oder umfallende Teile). − die Windangriffsfläche von mit- fußverbreitungen 2 und Holm- 3 4 Ergebnisse dokumentieren geführten Gegenständen nicht (z.B. Leiterkontrollbuch, Prüf- verlängerungen 1 verwenden. Zusätzliche Hinweise für mehr als 1 m2 betragen. Der Auf- und Abstieg wird ohne liste, Prüfplakette). mehrteilige Anlegeleitern Für zeitweilige Arbeiten ist Kontrolle auf augenschein- das seitliche Übersteigen von Leiter nur bis zu der vom eine max. Standhöhe bis 5,00 m liche Mängel vor jeder Ver- der Leiter sicherer. Hersteller angegebenen Länge zulässig. wendung. Von Anlegeleitern darf nicht zusammenstecken oder aus- ziehen. gearbeitet werden, wenn Bei Schiebeleitern auf freie − von vorhandenen oder benutz- Beweglichkeit der Leiterteile ten Stoffen und Arbeitsver- sowie auf ordnungsgemäßes fahren zusätzliche Gefahren Weitere Informationen: ausgehen, z.B. Arbeiten mit Betriebssicherheitsverordnung Einrasten der Feststelleinrich- DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten tungen achten 7 . Säuren, Laugen, Heißbitumen, TRBS 2121, Teil 2 Gefährdung von Beschäf- − Maschinen und Geräte mit tigten bei der Verwendung von Leitern beiden Händen bedient werden DGUV Regel 101-038 Bauarbeiten DIN EN 131 müssen, z.B. Handmaschinen, DIN 4567 Hochdruckreinigungsgeräte. 07/2021 25 26
Aufstellung Wand- und Stützenschalung 1 Schalelemente nur auf trag- fähigem Untergrund aufstellen. B 134 Wandschalelemente mind. an beiden Enden oberhalb des Schwerpunktes zug- und druck- 3 fest abstützen und verankern. Betoniergerüste 3 anordnen Gefährdungen und mit Seitenschutz versehen 1 . Arbeitsplätze so anordnen, Mängel am Seitenschutz oder dass alle Arbeitsbereiche sicher am Belag der Zwischen- bzw. 1 ohne zusätzliche Leitern oder Betoniergerüste der Schalung Böcke erreicht werden können. sowie unsichere Verkehrswege Das Hochklettern an der Scha- zu diesen können zu Absturz- 1 lungskonstruktion ist verboten. unfällen führen. Zugänge zu Arbeitsplätzen Einwirkungen durch Wind- durch vom Hersteller vorge- 3 kräfte beim Krantransport und sehene Einrichtungen, z.B. bei der Montage sind zu be- systemgebundene Leitern 2 rücksichtigen. 4 oder Treppentürme, vorsehen. Mögliche Verletzungsgefahr 2 Arbeiten von der tragbaren durch offenliegende Anschluss- Leiter sind auf das Mindestmaß bewehrung bei der Verwendung zu beschränken und nur zulässig, von Leitern. wenn sicherere Arbeitsmittel 2 nicht eingesetzt werden können. Allgemeines Belagbreite von Betonier- Auf der Baustelle müssen eine gerüsten mindestens 0,60 m 3 Konsolen voll auslegen. Aufbau- und Verwendungsan- Bei der Verwendung von Leitern leitung des Herstellers sowie 5 eine Montageanweisung des im angrenzenden Bereich offen- Verwenders vorliegen. Diese stehender Anschlussbewehrung mit geeigneten Schutzbelägen müssen folgende Angaben ent- oder -kappen abdecken 5 . halten: − Reihenfolge des Auf-, Um- 4 Zusätzliche Hinweise und Abbaues der Schalung, zum Ausschalen − Gewicht der einzelnen Schal- elemente, Ausschalfristen beachten. − Lage der Anschlagpunkte und Vor Ausbau der Verankerung Angabe über erforderliche Schutzmaßnahmen Schalelemente gegen Umstürzen 3 Anschlagmittel, sichern. Transport − Lage und Breite der Arbeits- Schalelemente nicht mit Kran Lose Kleinteile entfernen. bühnen einschl. des Seiten- losreißen. Am Schalelement verbleibende An Schalelementen Anschlag- schutzes und der Zugänge Teile gegen Herabfallen sichern. (Verkehrswege), mittel sicher an- und abschlagen. Schalelemente beim Auf- − Auf-, Um- und Abbau nur unter Nach dem Ausschalen Schal- nehmen und Ablegen nicht 6 Aufsicht einer fachkundigen elemente standsicher z.B. in betreten. Gestellen oder übereinander- Person. Ein Personentransport mit Zum Schalsystem zugehörige liegend lagern 6 . dem Schalelement ist verboten. sicherheitstechnische System- Bei starkem Wind Schal- Weitere Informationen: bauteile (z.B. Seitenschutzbau- Betriebssicherheitsverordnung teile 1 , Zugänge 2 , Betonier- elemente evtl. mit Leitseilen DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten bühne 3 ) verwenden. führen, ggfs. Kranbetrieb ein- DGUV Regel 101-014 Verwendung von stellen. Schalungen, Tragkonstruktionen und Vom Unternehmer ist eine Schrägzug vermeiden. Anschlagmittel erst lösen, Traggerüsten Betriebsanweisung zu erstellen, TRBS 2121 Gefährdung von Lasten so führen, dass Anprall wenn Schalelemente stand- anhand derer die Beschäftigten Beschäftigten durch Absturz – zu unterweisen sind. an andere Schalungselemente sicher abgestützt sind 4 . Allgemeine Anforderungen vermieden wird. Windlasten berücksichtigen. DIN EN 12812 07/2021 27 28
3 Arbeitskörbe 4 Arbeitssitze B 147 Arbeitsbühnen 1 Anschlagmittel nicht wechsel- – Arbeitskorb in Kombination Zusätzliche Hinweise bei weise zum Anschlagen von Turm- und Schornstein- mit dem eingesetzten Hebe- Lasten verwenden. zeug, welches bestimmungs- Arbeitskörbe und Arbeits- bauarbeiten gemäß nicht zum Heben von Einrichtungen mit fest ange- bühnen nicht überlasten und Bei Umrüstarbeiten von Arbeits- Personen vorgesehen ist, vor Gefährdungen Allgemeines bauten Winden müssen an Lastanhäufungen vermeiden. bühnen PSA gegen Absturz der ersten Bereitstellung und Durch mangelhafte Sicherungs- Im Gegensatz zu Fassaden- jedem Aufhängepunkt an zwei Elektroschweißarbeiten von benutzen. Benutzung sowie an jedem maßnahmen bei der Montage befahranlagen, die fest mit Tragseilen oder an einem Trag- Zur Rettung aus Gefahren- neuen Einsatzort durch eine isoliert aufgehängten Arbeits- bzw. Demontage sowie bei der dem Gebäude verbunden sind, seil mit zusätzlichem Sicherungs- situationen Abseilgeräte bereit- „zur Prüfung befähigte Person“ körben und Arbeitsbühnen aus Benutzung kann es zu Abstur- werden Arbeitskörbe,-sitze und seil aufgehängt sein. stellen. Beschäftigte sind in das (Sachverständigen) prüfen durchführen. Mitgeführte Elektro- zunfällen kommen. -bühnen vorübergehend einge- Ausnahme: Bei Arbeitsbühnen Rettungskonzept unterwiesen. lassen, werkzeuge müssen schutz- Außerdem kann es zu Ver- setzt, z.B. für Montagen. mit mindestens sechs Aufhän- Für Verständigungsmöglich- – Für Anlagen zum Heben von isoliert sein. letzungen durch herabfallende Jede Benutzung von Einrich- gungen in turmartigen Bauwer- PSA gegen Absturz als Absturz- keiten sorgen, z.B. durch Fern- Personen, die der Maschinen- Teile kommen. tungen bei der Berufsgenossen- ken kann auf das Sicherungsseil sprechgeräte. richtlinie unterliegen (z.B. sicherung benutzen, wenn für schaft vorher schriftlich anzeigen. verzichtet werden, wenn beim Arbeitskörbe oder Arbeitsbühnen Fassadenaufzüge) sind weiter- 2 Einsatz von Klemmbackengerä- Kippgefahr besteht, z.B. durch Prüfungen gehende Prüfverfahren erfor- Schutzmaßnahmen ten (z.B. Greifzügen) als Hebe- Aufsetzen oder Verhaken. derlich. Art, Umfang und Fristen erfor- Kräfte sicher in bestehende zeuge zusätzlich Blockstopp- Arbeitssitze bestimmungs- Ergebnisse dokumentieren. derlicher Prüfungen festlegen Konstruktionsteile bzw. Bauteile geräte verwendet werden. gemäß benutzen; vorgesehene (Gefährdungsbeurteilung) und einleiten (statischer Nachweis). Nur Arbeitskörbe 2 und Absturzsicherungen sorgfältig einhalten: Auslegerkonstruktionen für die -bühnen 3 verwenden, die schließen. allseits mit einem mindestens Weitere Informationen: Aufhängung von Einrichtungen Betriebssicherheitsverordnung entsprechend Betriebsanleitung 1,0 m hohen Seitenschutz ver- DGUV Vorschrift 54 Winden, Hub- und oder statischem Nachweis auf- sehen sind. Zuggeräte bauen, Gegengewicht aufbringen Seile und Ketten mit Schä- DGUV Vorschrift 52 Krane DGUV Regel 101-005 Hochziehbare und befestigen 1 . keln 4 oder festen Ösen, die Personenaufnahmemittel Nur Hebezeuge (Winden, nur mit Werkzeug lösbar sind, DGUV Information 201-019 Turm- und Krane) verwenden, die für den befestigen. Keine Seilklemmen Schornsteinbauarbeiten DIN EN 14502-1 Personentransport geprüft sind. benutzen. 07/2021 29 30
Steingabeln 4 Beispiele für kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel 5 Lastaufnahmemittel Gabeln mit Schwerpunktaus- gleich benutzen. Aufhängepunkt Kein Aufenthalt von Personen B 161 so wählen, dass sich die Gabeln mit der Last nicht nach vorn unter kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln. neigen. Rohrgreifer (Rohrzangen) 5 Folienverpackte Steinpakete Rohrgreifer dürfen sich bei auf Paletten mit Ketten, Bändern Entlastung nicht selbsttätig vom Benutzung einstellen, sobald oder Bügeln gegen Herabrut- 1 2 Rohr lösen. die Witterungsbedingungen schen von der Gabel sichern. die Funktionssicherheit beein- Ausnahme: Rohrgreifer mit Die Schrumpffolie muss die trächtigen. Schrittschaltwerk. Palette mit umfassen und darf Als zusätzliche Kennzeichnung Lasten im Schwerpunkt an- nicht beschädigt sein. Paletten schlagen. müssen tragfähig sein. muss der zulässige Greifbereich Kraftschlüssig wirkende angegeben sein. Mörtelcontainer Hydraulisch oder pneumatisch Lastaufnahmemittel nicht über Mörtelcontainer mit min- 6 Personen schwenken. schließende Rohrgreifer benöti- destens 2 Anschlagmitteln gen Einrichtungen zum Ausgleich Das Befördern von Personen anschlagen. von Druckverlusten mit selbst- mit Lastaufnahmemitteln ist ver- Ausnahme: Die Container sind tätig wirkender Warneinrichtung boten. mit Bügeln für ein Anschlagmittel für den Geräteführer. 3 ausgerüstet. Schutzmaßnahmen Versetzgeräte für Schacht- Mörtelcontainer aus Kunststoff fertigteile Formschlüssig wirkende Last- regelmäßig auf augenscheinliche Betonfertigteile müssen zur aufnahmemittel verwenden. Beschädigungen (Risse) prüfen. Einbau und Verwendungsan- Aufnahme der Druckkräfte voll- Fest angebrachte Ketten und ständig ausgehärtet sein. leitung des Herstellers beachten Seile von Mörtelresten reinigen. und am Einsatzort bereithalten. Schachtringklemmen Klemme mit zusätzlicher Für den Transport Klemmen 6 Beispiele für formschlüssig Halteeinrichtung wirkende Lastaufnahmemittel verwenden, die sich bei Entlas- Zum Versetzten großformatiger tung nicht selbsttätig öffnen. Kugelkopfankersysteme 1 Steine (KS, Porenbeton) Klemme Klemmen exakt auf Schacht- Bei Transportankersystemen mit zusätzlicher Halteeinrich- ringdicke einstellen. nur zusammengehörige Trans- tung 8 verwenden. Schachtkonen (symmetrische portanker und Lastaufnahme- Steingreifer und asymmetrische) nach Be- mittel (Abheber) verwenden. 7 Gefährdungen Allgemeines Vor dem Steintransport Auf- dienungsanleitung der Hersteller Beim Transport von Lasten Vorrangig nur formschlüssige Einschraubankersysteme 2 fangplane einhängen. anschlagen. Beschädigte Auffangplane können diese z.B. aus dem Last- Lastaufnahmemittel, z.B. Stein- Anker nicht über 45 Grad ab- Sonderbauformen aufnahmemittel herausfallen, gabeln 4 , Transportanker 2 und knicken, komplett eindrehen. unverzüglich auswechseln. Bei Sonderbauformen 7 von sich vom Lastaufnahmemittel Transportankersysteme 1 2 , Seilschlaufen nicht knicken Bei paketierten Steinen immer Lastaufnahmemitteln für Beton- lösen und Personen treffen. einsetzen. und quetschen. unterste Schicht greifen. fertigteile Bedienungsanleitung Lastaufnahmemittel müssen der Hersteller beachten. Traversen mit den für den Betrieb wichtigen 4 Schiefstellung der Traverse 8 Angaben gekennzeichnet sein, Prüfungen vermeiden. z.B. Eigengewicht und Tragfähig- Langgliedrige Lasten im Art, Umfang und Fristen erfor- keit. Sie dürfen nicht überlastet Schnürgang anschlagen 3 . derlicher Prüfungen festlegen werden. Befestigung der Anschlagseile, (Gefährdungsbeurteilung) und Betriebsanleitung beachten. -ketten oder -bänder an der einhalten, z.B.: Tragfähigkeit überprüfen. Traverse nur − vor Beginn jeder Arbeits- Weitere Informationen: Verbindungsmittel (z.B. Betriebssicherheitsverordnung − mit genormter Seilendver- schicht auf augenfällige DGUV Regel 101-001 Transportanker Schäkel, Steck- und Schraub- bindung und Schäkel oder Mängel durch den Bediener, und -systeme von Betonfertigteilen bolzen) gegen unbeabsichtigtes DGUV Regel 109-017 Betreiben von − in Lasthaken mit Haken- − vor der ersten Inbetriebnahme Lösen und Herabfallen sichern. Lastaufnahmemitteln und Anschlag- sicherung. und nach Bedarf, mind. 1 x mitteln im Hebezeugbetrieb Lastaufnahmemittel bestim- jährlich durch eine „zur DGUV Information 201-052 mungsgemäß verwenden und Prüfung befähigte Person“. Rohrleitungsbauarbeiten lagern. DIN EN 13 155 Ergebnisse dokumentieren. DIN 19695 07/2021 31 32
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