Die Betriebsbesichtigung der Berufs-genossenschaften und Unfallkassen - DGUV forum
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DGUV Forum 9/2021 Agenda
Die Betriebsbesichtigung der Berufs-
genossenschaften und Unfallkassen
Key Facts Autorin und Autoren
• Überwachung und Beratung sind Teil des gesetzlichen Auftrags der Unfall- Isabel Nöthen-Garunja
versicherung Dr. Stefan Gravemeyer
• Über die Betriebsbesichtigung hinaus, die als „Türöffner“ dient, werden Dr. Roland Portuné
weitere Präventionsleistungen eingesetzt, um Arbeitsunfällen, Berufskrank- Dr. Jochen Appt
heiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen
• Übergeordnetes Ziel ist die nachhaltige Durchsetzung von wirksamen Maß-
nahmen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der betrieblichen Kultur der
Prävention
Grundverständnis und Fakten zur Betriebsbesichtigung in der Prävention werden im
Überblick dargestellt. Eine darauf basierende Abstimmung trägt zur arbeitsteiligen,
abgestimmten Zusammenarbeit zwischen Unfallversicherungsträgern und staatlichen
Arbeitsschutzbehörden bei.
B
etriebsbesichtigung“ und „besich- ist das übergeordnete Ziel der gesetzlichen zeigen, wo risikobasiert der größte Präven-
tigte Betriebe“ sind zentrale Begrif- Unfallversicherung, „mit allen geeigneten tionsbedarf besteht.[3] Die Betriebsbesichti-
fe im Arbeitsschutzkontrollgesetz, Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankhei- gung ist dabei ein Teil einer nachhaltigen
das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Sie ste- ten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsge- Wirkungskette mit dem Ziel, eine ganzheit-
hen dort in direktem Zusammenhang mit fahren zu verhüten und für eine wirksame liche betriebliche Kultur der Prävention im
der ab 2023 geforderten elektronischen Erste Hilfe zu sorgen“ (§§ 1, 14 SGB VII). Die Sinne der Vision Zero herzustellen. „Höchs-
Datenübertragung zu „Betriebsbesichti- Betriebsbesichtigung als ein besonders „ge- te Priorität hat dabei die Vermeidung von
gungen“ zwischen Unfallversicherungs- eignetes Mittel“ gehört zur Präventionsleis- schweren und tödlichen Arbeitsunfällen so-
trägern und Landesbehörden (§ 21 Abs. 3a tung „Überwachung einschließlich anlass- wie von Berufskrankheiten. Über eine Kul-
ArbSchG; § 20 Abs. 1a SGB VII). Da die Auf- bezogener Beratung“ (siehe Infokasten, tur der Prävention werden Sicherheit und
träge der staatlichen Arbeitsschutzbehör- Überwachungs- und Beratungsauftrag, § 17 Gesundheit auf allen Entscheidungs- und
den und der gesetzlichen Unfallversiche- SGB VII). Diese Präventionsleistung steht Handlungsebenen integriert“.[4] Weitere Prä-
rung zum Teil überlappen, zum Teil aber neben weiteren im Katalog der Präventions- ventionsleistungen[5] vervollständigen die
auch unterschiedlich sind, stellt sich für leistungen der Unfallversicherungsträger Wirksamkeit der nachhaltigen und ganz-
ein abgestimmtes Vorgehen die Frage: Was (siehe Infokasten).[2] Sie ist elementar für heitlichen Prävention, denn diese geht über
verstehen Berufsgenossenschaften und die Tätigkeit der Präventionsdienste und die reine Überwachung hinaus: Ohne Über-
Unfallversicherungsträger der öffentlichen dient als „Türöffner“ zu den Betrieben. Im wachung geht es nicht und gleichzeitig ist
Hand unter einer Betriebsbesichtigung? Bereich der Unfallversicherung sind mit Prävention mehr als Überwachung. Dabei
Betrieben immer auch Einrichtungen der gestaltet die paritätische Selbstverwaltung
Betriebsbesichtigung der öffentlichen Hand sowie Bildungseinrich- den gesetzlichen Rahmen branchenspezi-
Unfallversicherungsträger tungen gemeint. Die hoheitlichen Befug- fisch aus und ermöglicht zielgruppenspe-
nisse der Aufsichtspersonen (§ 19 Abs. 2 zifische, bedarfsgerechte und praxisorien-
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversiche- SGB VII) sind zentrales Mittel, um alle tierte Lösungen für die unterschiedlichen
rung bildet die Betriebsbesichtigung den Betriebe e igeninitiiert zu erreichen – ins- Betriebe mit ihren Versicherten.
Kern der Präventionsarbeit.[1] Ausgehend besondere solche, die nicht von sich aus
vom gesetzlichen Präventionsauftrag im aktiv die Beratung der Unfallversicherungs- Der Ablauf einer Betriebsbesichtigung ist
Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) träger anfordern – und vor Ort Präsenz zu in einem Muster-Handbuch Prävention der
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Ohne Überwachung geht es nicht und gleichzeitig
ist Prävention mehr als Überwachung.“
Unfallversicherungsträger[6] ausführlich und Durchführung der Überwachungs- Anwesenheit der Aufsichtsperson hinaus
beschrieben und wird hier für ein Grund- und Beratungstätigkeiten berücksichtigt in den Betrieben einen Impuls zur Weiter-
verständnis im Überblick skizziert. Um sich werden.[10,11] Insbesondere durch Begut- entwicklung zu setzen und nachhaltig zur
im Rahmen einer Betriebsbesichtigung ei- achtung aktueller Vorkommnisse (unter Verbesserung der Sicherheit und Gesund-
nen Überblick über die reale betriebliche anderem Unfälle, Berufskrankheiten, heit zu motivieren.
Situation vor Ort zu verschaffen, geht die Gefährdungssituationen) erhält die Auf-
zuständige und eigens dafür qualifizier- sichtsperson einen Überblick über die Kennzahlen zur
te Aufsichtsperson (§ 18 SGB VII)[7] mit- betrieblichen Verhältnisse. Durch das Betriebsbesichtigung
tels ihrer hoheitlichen Befugnisse eigen- Hinterfragen betrieblicher Organisations-
initiiert und stichprobenartig vor. Diese strukturen für Sicherheit und Gesundheit Im Jahr 2019 führten die Berufsgenossen-
Besichtigungen auf Initiative des Unfall- leitet sie dabei Schwerpunkte für die wei- schaften und Unfallversicherungsträger
versicherungsträgers finden sowohl an- tere Besichtigung ab.[12] Bei der Besichti- der öffentlichen Hand 473.285 Besichti-
gekündigt als auch unangekündigt statt. gung prüft sie dann stichprobenartig und gungen („Besichtigungen in Unterneh-
Der zu besichtigende Betrieb wird in der systematisch verschiedene Abläufe im Be- men“) in 230.076 Unternehmen durch
Regel insbesondere unter Beachtung des trieb. Anschließend bewertet und berät („besichtigte Unternehmen“).[16] Damit
branchen- und betriebsbedingten Risikos sie im Abschlussgespräch und anlassbe- werden jährlich circa sechs Prozent der
ausgewählt. Die branchenorientierte Or- zogen je nach vorgefundener betrieblicher Unternehmen besichtigt. Bezugsgröße in
ganisation der Unfallversicherungsträger Situation. Jede Besichtigung ist untrenn- den Geschäfts- und Rechnungsergebnis-
stellt dabei eine wichtige Grundstruktur für bar mit einer Beratung verbunden.[13] Da- sen der gesetzlichen Unfallversicherung
ebendieses risiko- und bedarfsorientierte bei greift die Aufsichtsperson auf das ge- ist das „Unternehmen“, das dort definiert
Vorgehen dar. Vor Ort überprüft die Auf- samte Spektrum der Präventionsangebote ist als „Gesamtheit der Versicherten unter
sichtsperson vorrangig das Vorhandensein der Unfallversicherungsträger[14, 15] zurück. dem Dach eines Rechtsträgers“, für das
wirksamer betrieblicher Maßnahmen zur Idealerweise im direkten Gespräch mit der mindestens eine (kraft Gesetzes, kraft
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufs- Unternehmerin oder dem Unternehmer Satzung oder freiwillig) versicherte Per-
krankheiten und arbeitsbedingten Gesund- und Führungskräften nimmt sie Bezug son tätig ist. [17] Mit dem Arbeitsschutz-
heitsgefahren sowie zur Sicherstellung der zu übergreifenden Themen, für die der kontrollgesetz ist der Begriff „Betrieb“
Ersten Hilfe. Zu einer Besichtigung gehören konkrete Mangel ein Symptom darstellt. nach Definition der Bundesagentur für
unter anderem:[8, 9] Die Aufsichtsperson zielt so darauf ab, Arbeit maßgeblich, wobei ein Betrieb eine
ausgehend von der konkret vorgefunde- „regional und wirtschaftsfachlich abge-
• das Einführungsgespräch, nen betrieblichen Situation das gesamte grenzte Einheit [ist], in der mindestens
• die Besichtigung durch Begehung System im Sinne einer Kultur der Präven- ein sozialversicherungspflichtig […] Be-
der Betriebsstätte oder von Betriebs- tion zu verbessern. Sie leitet erforderliche schäftigter tätig ist.“[18] Unter den Versi-
teilen, Maßnahmen zur Beseitigung von Män- cherungsschutz der gesetzlichen Unfall-
• das Abschlussgespräch. geln und zur Durchsetzung rechtlicher versicherung fallen darüber hinaus auch
Mindestanforderungen ein und verfolgt Unternehmen ohne sozialversicherungs-
Konkret verschafft sich die Aufsichtsper- und unterstützt deren Umsetzung. Dabei pflichtige Beschäftigte.
son zuerst in einem Vorgespräch durch hat sie immer das Ziel der betrieblichen
zielgerichtete Fragen an Beteiligte ei- Weiterentwicklung zur Herstellung einer Die Kennzahl „Besichtigungen in Unter-
nen Gesamtüberblick. Dabei dienen die nachhaltigen Kultur der Prävention im nehmen“ stellt die vor Ort durchgeführten
Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Blick. Mit diesem Grundverständnis hat eigeninitiierten Besichtigungen dar – un-
A rbeitsschutzstrategie (GDA) als eine die Betriebsbesichtigung der Unfallversi- abhängig davon, wie oft dasselbe Unter-
zentrale Grundlage, die bei der Planung cherungsträger den Anspruch, über die nehmen zum Zweck einer Besichtigung
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Die Betriebsbesichtigung ist ein zentrales und
bewährtes Mittel für eine wirksame Prävention,
das sich ständig weiterentwickelt.“
aufgesucht wurde. Dabei handelt es sich ten für die Überwachung, einschließlich Prävention angemessen zu verteilen.[21]
vielfach auch um Besichtigungen in unter- der Aufsicht im Geltungsbereich des Digitale Unterstützungssysteme können
schiedlichen Betriebstätten des gleichen Arbeitsschutzgesetzes. Aktuelle Entwick- dazu beitragen.[22] Eine nachhaltige Stär-
Unternehmens oder Nachbesichtigungen lungen, beschleunigt durch die weltweite kung der Kompetenzen und Eigenverant-
im Sinne der Nachhaltigkeit der getroffe- Corona-Pandemie, zeigen dies besonders wortung der Unternehmerinnen und Un-
nen Maßnahmen. Anders bei der Kenn- deutlich. Digitale Kommunikationsformen ternehmer in Verbindung mit wirksamer
zahl „besichtigte Unternehmen“: Bei die- bei der Arbeit, mobile Arbeitsplätze und Überwachung stehen dabei auch zukünf-
ser Kennziffer wird auch bei mehrfacher auch die Verwendung digitaler Unterstüt- tig im Vordergrund.
Besichtigung desselben Unternehmens zungssysteme sind in den Vordergrund
dieses nur einmal angegeben. gerückt. Diese neuen Formen der Arbeit Das Berufsrollenverständnis, die Aus-
müssen in den Präventionsleistungen be- bildung, Prüfung und Weiterbildung der
Die Unfallversicherungsträger werden über rücksichtigt werden. Dies gibt Anlass zu Aufsichtspersonen der Unfallversiche-
die eigeninitiierte Besichtigung hinaus viel- der Vermutung, dass auch andere Forma- rung werden ebenso kontinuierlich wei-
fach auch auf Anforderung der Betriebe te der Überwachung und Beratung wie terentwickelt, um die Handlungskompe-
aktiv, sodass diese Betriebsbesuche nicht zum Beispiel digitale Überwachungsfor- tenz der Aufsichtspersonen im Hinblick
als Betriebsbesichtigungen, sondern als mate in Zukunft an Bedeutung gewinnen auf die schnellen und tiefgreifenden Ver-
„Beratung auf Anforderung“ erscheinen. werden. Der Vorstand der DGUV adres- änderungen der Arbeits- und Bildungs-
Daher sind auch „Betriebsbesuche“ und siert diesen Wandel in dem in 2020 be- welt auszurichten. Um die Überwachung
„Betriebskontakte“ wichtige ergänzende schlossenen Papier „Überwachung und einschließlich anlassbezogener Beratung
Kennzahlen. Betriebsbesuche umfassen Beratung im Wandel“.[19] Ziel ist die kon- vor Ort weiter zu stärken, können die Un-
neben den Betriebsbesichtigungen auch tinuierliche Weiterentwicklung des Über- fallversicherungsträger zukünftig neben
Beratungen auf Anforderung vor Ort. Mit wachungs- und Beratungsverständnisses den als Generalistinnen und Generalis-
666.287 Betriebsbesuchen vor Ort wurden der Unfallversicherungsträger, um eine ten in Betrieben und Bildungseinrich-
etwa 324.000 Unternehmen im Jahr 2019 hohe Effizienz, Wirksamkeit und Nach- tungen eingesetzten Aufsichtspersonen
erreicht, was circa neun Prozent der Un- haltigkeit miteinander zu verbinden. Zen- mit Hochschulqualifikation zusätzliche
ternehmen umfasst. Die Betriebskontakte trale Elemente sind die Beteiligung weite- Aufsichtspersonen mit Qualifikation ent-
wiederum sind noch vielfältiger und schlie- rer betrieblicher Ansprechpersonen wie sprechend dem Kompetenzniveau sechs
ßen darüber hinaus auch Unfalluntersu- Personalleitungen, der Einbezug weiterer des Deutschen Qualifikationsrahmens für
chungen, Berufskrankheiten-Ermittlungen Kompetenzbereiche der Unfallversiche- die Betreuung spezieller Zielgruppen und
sowie schriftliche und telefonische Bera- rungsträger, die Orientierung an geeig- Bereiche einstellen[23, 24] – wie dies bisher
tungen mit ein. Mit 1.209.209 Betriebskon- neten Kennzahlen sowie die Ausrichtung nur bei der Berufsgenossenschaft der Bau-
takten wurden im Jahr 2019 schätzungs- an der GDA und der nationalen Präven- wirtschaft der Fall war.
weise 605.000 und damit etwa 17 Prozent tionsstrategie. Ebenso Teil ist die Weiter-
der Unternehmen erreicht (siehe dazu auch entwicklung der Rolle der Aufsichtsperso- Zusammenwirken mit weiteren
Infokasten). nen im Rahmen einer Serviceorientierung Akteurinnen und Akteuren
hinsichtlich ihrer Beratungskompetenz
Betriebsbesichtigung im zu weiteren Leistungen der Unfallversi- Die Zusammenarbeit mit weiteren Akteu-
Wandel cherung und anderer Sozialleistungsträ- rinnen und Akteuren wie den Arbeits-
ger (Lotsenfunktion).[20] Damit verbun- schutzbehörden der Länder und So-
Die Veränderung der Arbeits- und Bil- den bleibt die Herausforderung für die zialleistungsträgern, insbesondere der
dungswelt schafft neue Herausforderun- Zukunft, die vorhandenen, begrenzten Renten- und Krankenversicherung sowie
gen, eröffnet aber auch neue Möglichkei- Ressourcen auf die vielen Themen in der Integrations- beziehungsweise Inklusions-
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ämtern, ist für eine wirksame und nach- chen Unfallversicherungsträger und Unfall- Leitlinien der GDA zur Arbeitsschutzorga-
haltige Prävention sowie den Arbeitsschutz kassen Gegenstand der Überwachung.“[27] nisation und zur Gefährdungsbeurteilung
von großer Bedeutung. vollständig und konsequent angewendet.
Neben Beschäftigten umfasst die Präven- Bei der Betriebsbesichtigung mit Bewer-
Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht sowie tionsarbeit der gesetzlichen Unfallversiche- tung betrieblicher Arbeitsschutzprozesse
die gesetzliche Unfallversicherung verfol- rung auch einen großen Versichertenkreis werden die Leitlinien zur Arbeitsschutzor-
gen beide das Ziel, Sicherheit und Gesund- ohne Zuständigkeit der Arbeitsschutzauf- ganisation und/oder zur Gefährdungsbe-
heit bei der Arbeit zu erhöhen (§ 1 ArbSchG; sicht, unter anderem Ehrenamtliche, Schü- urteilung situativ berücksichtigt.[29] Wichtig
§ 1 SGB VII). Da ihre Aufträge in verschie- lerinnen und Schüler, Studierende, Kinder dabei ist, dass diese Besichtigungen als
denen Gesetzen festgeschrieben sind, erge- in Tageseinrichtungen sowie freiwillig oder gleichwertige Ansätze nebeneinanderste-
ben sich unterschiedliche Stärken. Neben pflichtversicherte Unternehmerinnen und hen. Letztere entspricht am ehesten dem
vielen Gemeinsamkeiten gibt es inhaltliche Unternehmer. Ein weiterer Schwerpunkt Grundverständnis der Unfallversicherung
und methodische Schwerpunkte. und gleichzeitig eine Herausforderung ist zur Sicherstellung der Wirksamkeit von
in Anbetracht des hohen Anteils der Ver- Maßnahmen und dem Ziel, den Betrieb im
Staatliche Arbeitsschutzbehörden haben kehrsunfälle die Prävention von Wegeun- Sinne einer nachhaltigen und ganzheitli-
laut § 21 Abs. 1 ArbSchG den Auftrag, „die fällen und somit auch die Prävention im chen Prävention weiterzuentwickeln. Zu
Einhaltung dieses Gesetzes und der auf außerbetrieblichen Kontext. Aktuell wird dieser Art der Besichtigung zählen insbe-
Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechts- intensiv diskutiert, wie das Thema Ver- sondere auch die unangekündigten Besich-
verordnungen zu überwachen und die Ar- kehrssicherheit noch stärker auch integ- tigungen, die wichtige Erkenntnisse über
beitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten raler Teil der Betriebsbesichtigung werden die tatsächliche betriebliche Realität lie-
zu beraten“. Sie sind zuständig für Beschäf- kann. Der Präventionsauftrag der gesetz- fern und es ermöglichen, die Überwachung
tigte, Beamtinnen und Beamte, Arbeitgebe- lichen Unfallversicherung geht damit über und Beratung an konkrete betriebliche Be-
rinnen und Arbeitgeber. Traditionell sind die reine Überwachungstätigkeit hinaus darfe vor Ort anzupassen und Schwerpunk-
sowohl Umweltschutz als auch die Gewer- und ist untrennbar mit beratenden Ele- te an geeigneter Stelle zu setzen. Diese In-
beaufsicht Aufgabenfelder der staatlichen menten und weiteren Präventionsleistun- formationen dienen auch als Grundlage für
Arbeitsschutzbehörden. Darüber hinaus gen verbunden.[28] Dieser Ansatz ergänzt Besichtigungen mit Systembewertung, wie
haben die Arbeitsschutzbehörden der Län- im dualen System der Prävention und des sie beispielsweise mit Unternehmerinnen
der weitere Schwerpunkte wie beispiels- Arbeitsschutzes die Arbeit der staatlichen und Unternehmern in der Unternehmens-
weise die Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsschutzbehörden. Zusammen decken zentrale durchgeführt werden.
Jugendarbeitsschutz-, Mutterschutz- und die beiden Systeme ein breites Spektrum an
Arbeitszeitgesetz sowie die Überprüfung verschiedenen Ansätzen und Leistungen Durch ihren spezifischen gesetzlichen Auf-
der Produktsicherheit. ab, mit denen die Sicherheit und Gesund- trag bildet die gesetzliche Unfallversiche-
heit bei der Arbeit in Deutschland weiter
„Eine Überschneidung gesetzlicher Auf- verbessert werden kann. Gemeinsam er-
träge besteht für den Bereich der Überwa- gänzen sie sich in ihrer Wirkung wechsel- Präventionsleistungen der
chung der Pflichten des Arbeitgebers nach seitig. Unfallversicherungsträger
dem Arbeitsschutzgesetz und den darauf
beruhenden Verordnungen“.[25] Auch für Gemeinsamkeiten bestehen somit insbe- 1. Anreizsysteme
die Unfallversicherung sind die zu treffen- sondere beim versicherten Personenkreis 2. Beratung auf Anforderung
den Maßnahmen für sicheres und gesun- der Beschäftigten und den hoheitlichen Be- 3. Betriebsärztliche und sicherheits-
des Arbeiten insbesondere in staatlichen fugnissen zur Überwachung der Betriebe. technische Betreuung
Arbeitsschutzvorschriften, in der DGUV Besonders für die Durchführung der Be- 4. Ermittlung
Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ [26] triebsbesichtigungen stimmen sich Bund, 5. Forschung, Entwicklung und
und in weiteren Unfallverhütungsvorschrif- Länder und Unfallversicherungsträger be- Modellprojekte
ten näher bestimmt. „Durch diese Inbezug- reits seit 2008 im Rahmen der Zusammen- 6. Information, Kommunikation und
nahme staatlichen Rechts im Unfallver- arbeit in der GDA für ein arbeitsteiliges, Präventionskampagnen
hütungsrecht und der Möglichkeit zum zielgerichtetes und transparentes Handeln 7. Prüfung/Zertifizierung
8. Qualifizierung
Vollzug der Unfallverhütungsvorschriften zur Gestaltung der Sicherheit und Gesund-
9. Überwachung einschließlich
durch die Aufsichtspersonen der Unfallver- heit bei der Arbeit miteinander ab (gesetz-
anlassbezogener Beratung
sicherungsträger sind das Arbeitsschutzge- lich verankert in § 20a ArbSchG und § 20
(= Betriebsbesichtigung)
setz sowie die darauf gestützten Rechtsver- SGB VII). Grundsätzlich wird dabei zwi-
10. Vorschriften- und Regelwerk
ordnungen sowohl für Aufsichtsdienste der schen zwei Arten von Betriebsbesichtigun-
staatlichen Arbeitsschutzbehörden als auch gen unterschieden. Bei der Betriebsbesich- Quelle: DGUV
für die Präventionsdienste der gewerbli- tigung mit Systembewertung werden die
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rung zudem eine Brücke zwischen dem Des Weiteren werden im Bericht der Bun- der Schnittstelle zum Arbeitsschutz der
Arbeitsschutz mit Bund und Ländern einer- desregierung zur Sicherheit und Gesund- Länder wichtig. Durch die Gemeinsame
seits und weiteren Sozialleistungsträgern heit bei der Arbeit, im Präventionsbericht Deutsche Arbeitsschutzstrategie und natio-
mit ihren Aufträgen zur Prävention und der Nationalen Präventionskonferenz sowie nale Präventionsstrategie wurden wichtige
Gesundheitsförderung andererseits[30]. Ein in Berichten der GDA Betriebsbesichtigun- Fundamente für ein abgestimmtes, transpa-
gutes Beispiel für das Zusammenwirken ist gen der gesetzlichen Unfallversicherung rentes und zielgerichtetes Handeln gelegt.
die Abstimmung dieser Akteurinnen und erläutert und in Kennzahlen abgebildet. Dabei sollte auf Basis des bereits erreichten
Akteure zur Unterstützung und Beratung Diese Kennzahlen sollten dabei aufgrund Miteinanders aller Beteiligten kontinuier-
der Betriebe und Bildungseinrichtungen der unterschiedlichen gesetzlichen Aufträge lich weiter ausgehandelt werden, was bei
bei der Beurteilung der Arbeitsbedingun- die Präventionsleistungen der Unfallversi- den sich ändernden Herausforderungen je-
gen. Ein anderes Beispiel ist die „Landkarte cherungsträger sowie die der staatlichen weils unter einem „abgestimmten Vorge-
der Unterstützenden“, mithilfe derer Auf- Arbeitsschutzaufsicht und anderer So- hen“ (§ 20a ArbSchG) verstanden wird. Ziel
sichtspersonen praxisgerechte Beispiele zialleistungsträger adäquat, differenziert ist ein arbeitsteiliges Zusammenwirken, das
erhalten, wie sie bedarfsweise über andere und sich ergänzend darstellen. Sie sollten
Sozialleistungsträger weiter zur Präventi- das gesamte Spektrum der Aufgaben nach
on und Gesundheitsförderung im Betrieb dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, dem
unterstützen können.[31] Arbeitsschutzgesetz und anderer rechtli- Einige Zahlen im Überblick
cher Grundlagen der Präventionsdienste (Stand: 2019)
Handlungsbedarfe widerspiegeln. Im Rahmen der aktuellen
politischen Fokussierung auf die Betriebs- 3,6 Millionen Unternehmen werden
Es bestehen also bereits Formate, die ein besichtigung als Teil der Überwachung soll- von 2.319 qualifizierten und geprüften
abgestimmtes Miteinander und so auch te dabei stets beachtet werden, dass andere Aufsichtspersonen überwacht. Dabei
die Prävention, den Arbeitsschutz und wichtige Präventionsleistungen der Unfall- werden sie von 1.283 Mitarbeitenden
die Gesundheitsförderung verbessern. versicherungsträger im Blick bleiben, die – des weiteren Präventionspersonals
Mit Blick auf den Überlappungsbereich insbesondere auch vor Ort – zu einer nach- unterstützt. Mit 1.209.209 Betriebs-
im Arbeitsschutz fehlen aktuell allerdings haltigen Verbesserung der Sicherheit und kontakten erreichen die Unfallversiche-
noch einheitliche und den Belangen der Gesundheit bei der Arbeit führen. rungsträger insgesamt circa 17 Prozent
Arbeitsschutzbehörden der Länder und der der Betriebe und Bildungseinrichtun-
Unfallversicherungsträger gleichermaßen Fazit gen. Darunter zählen Besichtigungen,
Betriebsbesuche vor Ort inklusive
genügende Definitionen für Begriffe wie
Berufskrankheiten- und Unfallermitt-
„Betriebe“ und „Betriebsstätten“ in Ab- Die Betriebsbesichtigung ist ein zentrales
lungen sowie telefonische oder schrift-
grenzung zum Begriff „Unternehmen“. und bewährtes Mittel für eine wirksame
liche Kontakte.
Auch die zentrale Frage, was unter einer Prävention, das sich ständig weiterentwi-
„Betriebsbesichtigung“ verstanden wird, ckelt. Durch die Dualität im Arbeitsschutz Quelle: DGUV
ist noch nicht abschließend zwischen al- und der Prävention ist die Abstimmung an
len Akteurinnen und Akteuren im Arbeits-
schutz abgestimmt. Die Bezugnahme auf
unterschiedliche Begriffe und Definitionen
besonders im Kontext der gegenseitigen Ziele der Präventionsleistung „Überwachung einschließlich anlassbezogener
Datenübertragung zu durchgeführten Be- Beratung“ im Überblick
triebsbesichtigungen im Arbeitsschutzkon-
trollgesetz macht den Bedarf eines noch 1. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ver-
stärkeren gemeinsamen Verständnisses im hüten
Überlappungsbereich des Arbeitsschutzes 2. Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung im Bereich Sicherheit und
deutlich. Um dieses Problem zu lösen, ist Gesundheit sicherstellen
eine abgestimmte, einheitliche Definition 3. Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit feststellen und deren Wahrnehmung
nötig. Darüber hinaus ist zurzeit ein Be- durch Unternehmer, Unternehmerinnen und Versicherte durchsetzen
4. Geeignete Arbeitsschutzorganisation erreichen
triebsstättenregister in Planung, das die
5. Beseitigung von Gefährdungen sicherstellen
eindeutige Identifizierung von Betriebs-
6. Wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen sicherstellen
stätten in der Zusammenarbeit zwischen
7. Gezielte Motivation zur Wahrnehmung der Eigenverantwortung herstellen
Bund, Ländern und Unfallversicherung
8. Anlassbezogene Schwerpunkte setzen
sowie perspektivisch gegebenenfalls auch
mit anderen Sozialleistungsträgern verein- Quelle: DGUV
fachen soll.
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die Stärken aller Beteiligten berücksichtigt leistungen der Unfallversicherung adäquat der Prävention in Deutschland stärken, wie
und erfolgreich sowie praktikabel umsetzt. widerspiegeln. Hier besteht zum Teil noch zuletzt im Abschlussbericht der SLIC-Re-
Unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte Handlungsbedarf. Die Unterschiedlichkeit vision 2017 am Beispiel der Gemeinsamen
und Herangehensweisen sollen dabei als zwischen der Arbeit der Unfallversiche- Deutschen Arbeitsschutzstrategie positiv
gleichwertig und das duale System als rungsträger und weiteren Akteurinnen und festgestellt wurde: „[…] die GDA [könnte]
komplementäres System anerkannt wer- Akteuren sind eine Stärke und sollten künf- ein gutes Vorbild für andere Länder oder
den. Im Bericht zur Sicherheit und Gesund- tig noch deutlicher als ein sich ergänzen- sogar für die europäischen Institutionen
heit bei der Arbeit und weiteren Berichten des Gesamtsystem abgebildet werden. Dies sein, in denen meistens verschiedene Ak-
sollten deshalb qualitative und quantitative kann auch die politische Außenwahrneh- teure unterschiedlichen Typs im Bereich
Kennzahlen die vielfältigen Präventions- mung des dualen Arbeitsschutzsystems in des Arbeitsschutzes tätig sind.“[32] ←
Fußnoten gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation
der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz- entsprechend dem Kompetenzniveau sechs
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nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966 personen mit Hochschulqualifikation. für Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation
(abgerufen am 11.08.2021). [13] DGUV (2020): Überwachung und Beratung entsprechend dem Kompetenzniveau sechs
[2] DGUV (2019): Präventionsleistungen der im Wandel, beschlossen vom Vorstand der des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
Unfallversicherungsträger der Deutschen DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio- (AP II)
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im Wandel, beschlossen vom Vorstand der [14] DGUV (2019): Präventionsleistungen der (2019): Eckpunkte für ein abgestimmtes
DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio- Unfallversicherungsträger der Deutschen und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen
nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966 Gesetzlichen Unfallversicherung Arbeitsschutzbehörden der Länder und der
(abgerufen am 11.08.2021). [15] DGUV (2019): Muster-Handbuch Präventi- Unfallversicherungsträger bei der Überwa-
[4] DGUV (2018): Position der gesetzlichen on der Unfallversicherungsträger, Kapitel 5.9, chung und Beratung der Betriebe, S. 2
Unfallversicherung zur Prävention, beschlos- (laufende Aktualisierung, zuletzt aktualisiert: [26] DGUV (2013): DGUV Vorschrift 1 „Grund-
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Gesetzlichen Unfallversicherung Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2019, und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen
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(laufende Aktualisierung, zuletzt aktualisiert: im Wandel, beschlossen vom Vorstand der und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen
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tionsleiterkonferenz am 13.08.2019. nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966 Unfallversicherungsträger bei der Über
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strategie/Nationale Arbeitsschutzkonfe- [20] DGUV (2020): Überwachung und Be- [30] Die Träger der Nationalen Präventions-
renz(2021): Handlungsanleitung für ein ratung im Wandel, beschlossen vom Vor- konferenz (NPK), (2018): Bundesrahmen
gemeinsames Verständnis im abgestimmten stand der DGUV am 28./29.09.2020, https:// empfehlungen nach § 20d Abs. 3 SGB V
Überwachungsprozess: Betriebsbesichtigung publikationen.dguv.de/DguvWebcode?que- [31] DGUV (2020): Landkarte der Unterstützen-
mit Systembewertung ry=p021966 (abgerufen am 11.08.2021). den. Eine Information für Aufsichtspersonen
[10] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz- [21] Kunz, T. (2020): Überwacher oder Lotse? und weitere Präventionsfachkräfte über die
strategie/Nationale Arbeitsschutzkonfe- Zur zukünftigen Rolle der Aufsichtspersonen Unterstützungsleistungen im Bereich Gesund-
renz(2019): Eckpunkte für ein abgestimmtes in der Betreuung der Betriebe, in: DGUV Fo- heitsförderung und Prävention ausgewählter
und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen rum 3/2020 Sozialleistungsträger
Arbeitsschutzbehörden der Länder und der [22] DGUV (2020): Überwachung und Beratung [32] Geschäftsstelle des Länderausschusses
Unfallversicherungsträger bei der Über im Wandel, beschlossen vom Vorstand der für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
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