Die Betriebsbesichtigung der Berufs-genossenschaften und Unfallkassen - DGUV forum

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DGUV Forum 9/2021         Agenda

Die Betriebsbesichtigung der Berufs-
genossenschaften und Unfallkassen
Key Facts                                                                                        Autorin und Autoren

•   Überwachung und Beratung sind Teil des gesetzlichen Auftrags der Unfall-                       Isabel Nöthen-Garunja
    versicherung                                                                                   Dr. Stefan Gravemeyer
•   Über die Betriebsbesichtigung hinaus, die als „Türöffner“ dient, werden                        Dr. Roland Portuné
    weitere Präventionsleistungen eingesetzt, um Arbeitsunfällen, Berufskrank-                     Dr. Jochen Appt
    heiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen
•   Übergeordnetes Ziel ist die nachhaltige Durchsetzung von wirksamen Maß-
    nahmen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der betrieblichen Kultur der
    Prävention

Grundverständnis und Fakten zur Betriebsbesichtigung in der Prävention werden im
Überblick dargestellt. Eine darauf basierende Abstimmung trägt zur arbeitsteiligen,
abgestimmten Zusammenarbeit zwischen Unfallversicherungsträgern und staatlichen
Arbeitsschutzbehörden bei.

B
        etriebsbesichtigung“ und „besich-       ist das übergeordnete Ziel der gesetzlichen      zeigen, wo risikobasiert der größte Präven-
        tigte Betriebe“ sind zentrale Begrif-   Unfallversicherung, „mit allen geeigneten        tionsbedarf besteht.[3] Die Betriebsbesichti-
        fe im Arbeitsschutzkontrollgesetz,      Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankhei-       gung ist dabei ein Teil einer nachhaltigen
das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Sie ste-   ten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsge-         Wirkungskette mit dem Ziel, eine ganzheit-
hen dort in direktem Zusammenhang mit           fahren zu verhüten und für eine wirksame         liche betriebliche Kultur der Prävention im
der ab 2023 geforderten elektronischen          Erste Hilfe zu sorgen“ (§§ 1, 14 SGB VII). Die   Sinne der Vision Zero herzustellen. „Höchs-
Datenübertragung zu „Betriebsbesichti-          Betriebsbesichtigung als ein besonders „ge-      te Priorität hat dabei die Vermeidung von
gungen“ zwischen Unfallversicherungs-           eignetes Mittel“ gehört zur Präventionsleis-     schweren und tödlichen Arbeitsunfällen so-
trägern und Landesbehörden (§ 21 Abs. 3a        tung „Überwachung einschließlich anlass-         wie von Berufskrankheiten. Über eine Kul-
ArbSchG; § 20 Abs. 1a SGB VII). Da die Auf-     bezogener Beratung“ (siehe Infokasten,           tur der Prävention werden Sicherheit und
träge der staatlichen Arbeitsschutzbehör-       Überwachungs- und Beratungsauftrag, § 17         Gesundheit auf allen Entscheidungs- und
den und der gesetzlichen Unfallversiche-        SGB VII). Diese Präventionsleistung steht        Handlungsebenen integriert“.[4] Weitere Prä-
rung zum Teil überlappen, zum Teil aber         neben weiteren im Katalog der Präventions-       ventionsleistungen[5] vervollständigen die
auch unterschiedlich sind, stellt sich für      leistungen der Unfallversicherungsträger         Wirksamkeit der nachhaltigen und ganz-
ein abgestimmtes Vorgehen die Frage: Was        (siehe Infokasten).[2] Sie ist elementar für     heitlichen Prävention, denn diese geht über
verstehen Berufsgenossenschaften und             die Tätigkeit der Präventionsdienste und        die reine Überwachung hinaus: Ohne Über-
Unfallversicherungsträger der öffentlichen       dient als „Türöffner“ zu den Betrieben. Im      wachung geht es nicht und gleichzeitig ist
Hand unter einer Betriebsbesichtigung?          Bereich der Un­fallversicherung sind mit         Prävention mehr als Überwachung. Dabei
                                                Betrieben immer auch Einrichtungen der           gestaltet die paritätische Selbstverwaltung
Betriebsbesichtigung der                        öffentlichen Hand sowie Bildungseinrich-         den gesetzlichen Rahmen branchenspezi-
­Unfallversicherungsträger                      tungen gemeint. Die hoheitlichen Befug-          fisch aus und ermöglicht zielgruppenspe-
                                                nisse der Aufsichtspersonen (§ 19 Abs. 2         zifische, bedarfsgerechte und praxisorien-
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversiche-     SGB VII) sind zentrales Mittel, um alle          tierte Lösungen für die unterschiedlichen
rung bildet die Betriebsbesichtigung den        ­Betriebe e­ igeninitiiert zu erreichen – ins-   Betriebe mit ihren Versicherten.
Kern der Präventionsarbeit.[1] Ausgehend        besondere solche, die nicht von sich aus
vom gesetzlichen Präventionsauftrag im           aktiv die Beratung der Unfallversicherungs-     Der Ablauf einer Betriebsbesichtigung ist
Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)          träger anfordern – und vor Ort Präsenz zu       in einem Muster-Handbuch Prävention der

                                                                                                                                           39
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                  Ohne Überwachung geht es nicht und gleichzeitig
                  ist Prävention mehr als Überwachung.“

Unfallversicherungsträger[6] ausführlich       und Durchführung der Überwachungs-              Anwesenheit der Aufsichtsperson hinaus
beschrieben und wird hier für ein Grund-       und Beratungstätigkeiten berücksichtigt         in den Betrieben einen Impuls zur Weiter-
verständnis im Überblick skizziert. Um sich    werden.[10,11] Insbesondere durch Begut-        entwicklung zu setzen und nachhaltig zur
im Rahmen einer Betriebsbesichtigung ei-       achtung aktueller Vorkommnisse (unter           Verbesserung der Sicherheit und Gesund-
nen Überblick über die reale betriebliche      anderem Unfälle, Berufskrankheiten,             heit zu motivieren.
Situation vor Ort zu verschaffen, geht die     Gefährdungssituationen) erhält die Auf-
zuständige und eigens dafür qualifizier-       sichtsperson einen Überblick über die           Kennzahlen zur
te Aufsichtsperson (§ 18 SGB VII)[7] mit-      betrieblichen Verhältnisse. Durch das           ­Betriebsbesichtigung
tels ­ihrer hoheitlichen Befugnisse eigen-     Hinterfragen betrieblicher Organisations-
initiiert und stichprobenartig vor. Diese      strukturen für Sicherheit und Gesundheit        Im Jahr 2019 führten die Berufsgenossen-
Besichtigungen auf Initiative des Unfall-      leitet sie dabei Schwerpunkte für die wei-      schaften und Unfallversicherungsträger
versicherungsträgers finden sowohl an-         tere Besichtigung ab.[12] Bei der Besichti-     der öffentlichen Hand 473.285 Besichti-
gekündigt als auch unangekündigt statt.        gung prüft sie dann stichprobenartig und        gungen („Besichtigungen in Unterneh-
Der zu besichtigende Betrieb wird in der       systematisch verschiedene Abläufe im Be-        men“) in 230.076 Unternehmen durch
Regel insbesondere unter Beachtung des         trieb. Anschließend bewertet und berät          („besichtigte Unternehmen“).[16] Damit
branchen- und betriebsbedingten Risikos        sie im Abschlussgespräch und anlassbe-          werden jährlich circa sechs Prozent der
ausgewählt. Die branchenorientierte Or-        zogen je nach vorgefundener betrieblicher       Unternehmen besichtigt. Bezugsgröße in
ganisation der Unfallversicherungsträger       Situation. Jede Besichtigung ist untrenn-       den Geschäfts- und Rechnungsergebnis-
stellt dabei eine wichtige Grundstruktur für   bar mit einer Beratung verbunden.[13] Da-       sen der gesetzlichen Unfallversicherung
ebendieses ­risiko- und bedarfsorientierte     bei greift die Aufsichtsperson auf das ge-      ist das „Unternehmen“, das dort definiert
Vorgehen dar. Vor Ort überprüft die Auf-       samte Spektrum der Präventionsangebote          ist als „Gesamtheit der Versicherten unter
sichtsperson vorrangig das Vorhandensein       der Unfallversicherungsträger[14, 15] zurück.   dem Dach eines Rechtsträgers“, für das
wirksamer betrieblicher Maßnahmen zur          Idealerweise im direkten Gespräch mit der       mindestens eine (kraft Gesetzes, kraft
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufs-         Unternehmerin oder dem Unternehmer              Satzung oder freiwillig) versicherte Per-
krankheiten und arbeitsbedingten Gesund-       und Führungskräften nimmt sie Bezug             son tätig ist. [17] Mit dem Arbeitsschutz-
heitsgefahren sowie zur Sicherstellung der     zu übergreifenden Themen, für die der           kontrollgesetz ist der Begriff „Betrieb“
Ersten Hilfe. Zu einer Besichtigung gehören    konkrete Mangel ein Symptom darstellt.          nach Definition der Bundesagentur für
unter anderem:[8, 9]                           Die Aufsichtsperson zielt so darauf ab,         Arbeit maßgeblich, wobei ein Betrieb eine
                                               ausgehend von der konkret vorgefunde-           „regional und wirtschaftsfachlich abge-
•    das Einführungsgespräch,                  nen betrieblichen Situation das gesamte         grenzte Einheit [ist], in der mindestens
•    die Besichtigung durch Begehung           System im Sinne einer Kultur der Präven-        ein sozialversicherungspflichtig […] Be-
     der Betriebsstätte oder von Betriebs-     tion zu verbessern. Sie leitet erforderliche    schäftigter tätig ist.“[18] Unter den Versi-
     teilen,                                   Maßnahmen zur Beseitigung von Män-              cherungsschutz der gesetzlichen Unfall-
•    das Abschlussgespräch.                    geln und zur Durchsetzung rechtlicher           versicherung fallen darüber hinaus auch
                                               Mindestanforderungen ein und verfolgt           Unternehmen ohne sozialversicherungs-
Konkret verschafft sich die Aufsichtsper-      und unterstützt deren Umsetzung. Dabei          pflichtige Beschäftigte.
son zuerst in einem Vorgespräch durch          hat sie immer das Ziel der betrieblichen
zielgerichtete Fragen an Beteiligte ei-        Weiterentwicklung zur Herstellung einer         Die Kennzahl „Besichtigungen in Unter-
nen Gesamtüberblick. Dabei dienen die          nachhaltigen Kultur der Prävention im           nehmen“ stellt die vor Ort durchgeführten
Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen           Blick. Mit diesem Grundverständnis hat          eigeninitiierten Besichtigungen dar – un-
­A rbeitsschutzstrategie (GDA) als eine        die Betriebsbesichtigung der Unfallversi-       abhängig davon, wie oft dasselbe Unter-
 zentrale Grundlage, die bei der Planung       cherungsträger den Anspruch, über die           nehmen zum Zweck einer Besichtigung

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                     Die Betriebsbesichtigung ist ein zentrales und
                     bewährtes Mittel für eine wirksame Prävention,
                     das sich ständig weiterentwickelt.“

aufgesucht wurde. Dabei handelt es sich         ten für die Überwachung, einschließlich        Prävention angemessen zu verteilen.[21]
vielfach auch um Besichtigungen in unter-       der Aufsicht im Geltungsbereich des            Digitale Unterstützungssysteme können
schiedlichen Betriebstätten des gleichen        ­Arbeitsschutzgesetzes. Aktuelle Entwick-      dazu beitragen.[22] Eine nachhaltige Stär-
Unternehmens oder Nachbesichtigungen             lungen, beschleunigt durch die weltweite      kung der Kompetenzen und Eigenverant-
im Sinne der Nachhaltigkeit der getroffe-        Corona-Pandemie, zeigen dies besonders        wortung der Unternehmerinnen und Un-
nen Maßnahmen. Anders bei der Kenn-              deutlich. Digitale Kommunikationsformen       ternehmer in Verbindung mit wirksamer
zahl „besichtigte Unternehmen“: Bei die-         bei der Arbeit, mobile Arbeitsplätze und      Überwachung stehen dabei auch zukünf-
ser Kennziffer wird auch bei mehrfacher          auch die Verwendung digitaler Unterstüt-      tig im Vordergrund.
Besichtigung desselben Unternehmens              zungssysteme sind in den Vordergrund
dieses nur einmal angegeben.                     gerückt. Diese neuen Formen der Arbeit        Das Berufsrollenverständnis, die Aus-
                                                 müssen in den Präventionsleistungen be-       bildung, Prüfung und Weiterbildung der
Die Unfallversicherungsträger werden über        rücksichtigt werden. Dies gibt Anlass zu      Aufsichtspersonen der Unfallversiche-
die eigeninitiierte Besichtigung hinaus viel-    der Vermutung, dass auch andere Forma-        rung werden ebenso kontinuierlich wei-
fach auch auf Anforderung der Betriebe           te der Überwachung und Beratung wie           terentwickelt, um die Handlungskompe-
aktiv, sodass diese Betriebsbesuche nicht        zum Beispiel digitale Überwachungsfor-        tenz der Aufsichtspersonen im Hinblick
als Betriebsbesichtigungen, sondern als          mate in Zukunft an Bedeutung gewinnen         auf die schnellen und tiefgreifenden Ver-
„Beratung auf Anforderung“ erscheinen.           werden. Der Vorstand der DGUV adres-          änderungen der Arbeits- und Bildungs-
Daher sind auch „Betriebsbesuche“ und            siert diesen Wandel in dem in 2020 be-        welt auszurichten. Um die Überwachung
„Betriebskontakte“ wichtige ergänzende           schlossenen Papier „Überwachung und           einschließlich anlassbezogener Beratung
Kennzahlen. Betriebsbesuche umfassen             Beratung im Wandel“.[19] Ziel ist die kon-    vor Ort weiter zu stärken, können die Un-
neben den Betriebsbesichtigungen auch            tinuierliche Weiterentwicklung des Über-      fallversicherungsträger zukünftig neben
Beratungen auf Anforderung vor Ort. Mit          wachungs- und Beratungsverständnisses         den als Generalistinnen und Generalis-
666.287 Betriebsbesuchen vor Ort wurden          der Unfallversicherungsträger, um eine        ten in Betrieben und Bildungseinrich-
etwa 324.000 Unternehmen im Jahr 2019            hohe Effizienz, Wirksamkeit und Nach-         tungen eingesetzten Aufsichtspersonen
erreicht, was circa neun Prozent der Un-         haltigkeit miteinander zu verbinden. Zen-     mit Hochschulqualifikation zusätzliche
ternehmen umfasst. Die Betriebskontakte          trale Elemente sind die Beteiligung weite-    Aufsichtspersonen mit Qualifikation ent-
wiederum sind noch vielfältiger und schlie-      rer betrieblicher Ansprechpersonen wie        sprechend dem Kompetenzniveau sechs
ßen darüber hinaus auch Unfalluntersu-           Personalleitungen, der Einbezug weiterer      des Deutschen Qualifikationsrahmens für
chungen, Berufskrankheiten-Ermittlungen          Kompetenzbereiche der Unfallversiche-         die Betreuung spezieller Zielgruppen und
sowie schriftliche und telefonische Bera-        rungsträger, die Orientierung an geeig-       Bereiche einstellen[23, 24] – wie dies bisher
tungen mit ein. Mit 1.209.209 Betriebskon-       neten Kennzahlen sowie die Ausrichtung        nur bei der Berufsgenossenschaft der Bau-
takten wurden im Jahr 2019 schätzungs-           an der GDA und der nationalen Präven-         wirtschaft der Fall war.
weise 605.000 und damit etwa 17 Prozent          tionsstrategie. Ebenso Teil ist die Weiter-
der Unternehmen erreicht (siehe dazu auch        entwicklung der Rolle der Aufsichtsperso-     Zusammenwirken mit weiteren
Infokasten).                                     nen im Rahmen einer Serviceorientierung       Akteurinnen und Akteuren
                                                 hinsichtlich ihrer Beratungskompetenz
Betriebsbesichtigung im                          zu weiteren Leistungen der Unfallversi-       Die Zusammenarbeit mit weiteren Akteu-
­Wandel                                          cherung und anderer Sozialleistungsträ-       rinnen und Akteuren wie den Arbeits-
                                                 ger (Lotsenfunktion).[20] Damit verbun-       schutzbehörden der Länder und So-
Die Veränderung der Arbeits- und Bil-            den bleibt die Herausforderung für die        zialleistungsträgern, insbesondere der
dungswelt schafft neue Herausforderun-           Zukunft, die vorhandenen, begrenzten          Renten- und Krankenversicherung sowie
gen, eröffnet aber auch neue Möglichkei-         Ressourcen auf die vielen Themen in der       Integrations- beziehungsweise Inklusions-

                                                                                                                                         41
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ämtern, ist für eine wirksame und nach-         chen Unfallversicherungsträger und Unfall-     Leitlinien der GDA zur Arbeitsschutzorga-
haltige Prävention sowie den Arbeitsschutz      kassen Gegenstand der Überwachung.“[27]        nisation und zur Gefährdungsbeurteilung
von großer Bedeutung.                                                                          vollständig und konsequent angewendet.
                                                Neben Beschäftigten umfasst die Präven-        Bei der Betriebsbesichtigung mit Bewer-
Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht sowie      tionsarbeit der gesetzlichen Unfallversiche-   tung betrieblicher Arbeitsschutzprozesse
die gesetzliche Unfallversicherung verfol-      rung auch einen großen Versichertenkreis       werden die Leitlinien zur Arbeitsschutzor-
gen beide das Ziel, Sicherheit und Gesund-      ohne Zuständigkeit der Arbeitsschutzauf-       ganisation und/oder zur Gefährdungsbe-
heit bei der Arbeit zu erhöhen (§ 1 ArbSchG;    sicht, unter anderem Ehrenamtliche, Schü-      urteilung situativ berücksichtigt.[29] Wichtig
§ 1 SGB VII). Da ihre Aufträge in verschie-     lerinnen und Schüler, Studierende, Kinder      dabei ist, dass diese Besichtigungen als
denen Gesetzen festgeschrieben sind, erge-      in Tageseinrichtungen sowie freiwillig oder    gleichwertige Ansätze nebeneinanderste-
ben sich unterschiedliche Stärken. Neben        pflichtversicherte Unternehmerinnen und        hen. Letztere entspricht am ehesten dem
vielen Gemeinsamkeiten gibt es inhaltliche      Unternehmer. Ein weiterer Schwerpunkt          Grundverständnis der Unfallversicherung
und methodische Schwerpunkte.                   und gleichzeitig eine Herausforderung ist      zur Sicherstellung der Wirksamkeit von
                                                in Anbetracht des hohen Anteils der Ver-       Maßnahmen und dem Ziel, den Betrieb im
Staatliche Arbeitsschutzbehörden haben          kehrsunfälle die Prävention von Wegeun-        Sinne einer nachhaltigen und ganzheitli-
laut § 21 Abs. 1 ArbSchG den Auftrag, „die      fällen und somit auch die Prävention im        chen Prävention weiterzuentwickeln. Zu
Einhaltung dieses Gesetzes und der auf          außerbetrieblichen Kontext. Aktuell wird       dieser Art der Besichtigung zählen insbe-
Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechts-        intensiv diskutiert, wie das Thema Ver-        sondere auch die unangekündigten Besich-
verordnungen zu überwachen und die Ar-          kehrssicherheit noch stärker auch integ-       tigungen, die wichtige Erkenntnisse über
beitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten     raler Teil der Betriebsbesichtigung werden     die tatsächliche betriebliche Realität lie-
zu beraten“. Sie sind zuständig für Beschäf-    kann. Der Präventionsauftrag der gesetz-       fern und es ermöglichen, die Überwachung
tigte, Beamtinnen und Beamte, Arbeitgebe-       lichen Unfallversicherung geht damit über      und Beratung an konkrete betriebliche Be-
rinnen und Arbeitgeber. Traditionell sind       die reine Überwachungstätigkeit hinaus         darfe vor Ort anzupassen und Schwerpunk-
sowohl Umweltschutz als auch die Gewer-         und ist untrennbar mit beratenden Ele-         te an geeigneter Stelle zu setzen. Diese In-
beaufsicht Aufgabenfelder der staatlichen       menten und weiteren Präventionsleistun-        formationen dienen auch als Grundlage für
Arbeitsschutzbehörden. Darüber hinaus           gen verbunden.[28] Dieser Ansatz ergänzt       Besichtigungen mit Systembewertung, wie
haben die Arbeitsschutzbehörden der Län-        im dualen System der Prävention und des        sie beispielsweise mit Unternehmerinnen
der weitere Schwerpunkte wie beispiels-         Arbeitsschutzes die Arbeit der staatlichen     und Unternehmern in der Unternehmens-
weise die Überprüfung der Einhaltung von        Arbeitsschutzbehörden. Zusammen decken         zentrale durchgeführt werden.
Jugendarbeitsschutz-, Mutterschutz- und         die beiden Systeme ein breites Spektrum an
Arbeitszeitgesetz sowie die Überprüfung         verschiedenen Ansätzen und Leistungen          Durch ihren spezifischen gesetzlichen Auf-
der Produktsicherheit.                          ab, mit denen die Sicherheit und Gesund-       trag bildet die gesetzliche Unfallversiche-
                                                heit bei der Arbeit in Deutschland weiter
„Eine Überschneidung gesetzlicher Auf-          verbessert werden kann. Gemeinsam er-
träge besteht für den Bereich der Überwa-       gänzen sie sich in ihrer Wirkung wechsel-         Präventionsleistungen der
chung der Pflichten des Arbeitgebers nach       seitig.                                          ­Unfallversicherungsträger
dem Arbeitsschutzgesetz und den darauf
beruhenden Verordnungen“.[25] Auch für          Gemeinsamkeiten bestehen somit insbe-            1.   Anreizsysteme
die Unfallversicherung sind die zu treffen-     sondere beim versicherten Personenkreis          2.   Beratung auf Anforderung
den Maßnahmen für sicheres und gesun-           der Beschäftigten und den hoheitlichen Be-       3.   Betriebsärztliche und sicherheits-
des Arbeiten insbesondere in staatlichen        fugnissen zur Überwachung der Betriebe.               technische Betreuung
Arbeitsschutzvorschriften, in der DGUV          Besonders für die Durchführung der Be-           4. Ermittlung
Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ [26]   triebsbesichtigungen stimmen sich Bund,          5. Forschung, Entwicklung und
und in weiteren Unfallverhütungsvorschrif-      Länder und Unfallversicherungsträger be-             ­Modellprojekte
ten näher bestimmt. „Durch diese Inbezug-       reits seit 2008 im Rahmen der Zusammen-          6. Information, Kommunikation und
nahme staatlichen Rechts im Unfallver-          arbeit in der GDA für ein arbeitsteiliges,            Präventionskampagnen
hütungsrecht und der Möglichkeit zum            zielgerichtetes und transparentes Handeln        7.   Prüfung/Zertifizierung
                                                                                                 8. Qualifizierung
Vollzug der Unfallverhütungsvorschriften        zur Gestaltung der Sicherheit und Gesund-
                                                                                                 9. Überwachung einschließlich
durch die Aufsichtspersonen der Unfallver-      heit bei der Arbeit miteinander ab (gesetz-
                                                                                                     ­anlassbezogener Beratung
sicherungsträger sind das Arbeitsschutzge-      lich verankert in § 20a ArbSchG und § 20
                                                                                                      (= Betriebsbesichtigung)
setz sowie die darauf gestützten Rechtsver-     SGB VII). Grundsätzlich wird dabei zwi-
                                                                                                 10. Vorschriften- und Regelwerk
ordnungen sowohl für Aufsichtsdienste der       schen zwei Arten von Betriebsbesichtigun-
staatlichen Arbeitsschutzbehörden als auch      gen unterschieden. Bei der Betriebsbesich-       Quelle: DGUV
für die Präventionsdienste der gewerbli-        tigung mit Systembewertung werden die

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DGUV Forum 9/2021         Agenda

rung zudem eine Brücke zwischen dem            Des Weiteren werden im Bericht der Bun-        der Schnittstelle zum Arbeitsschutz der
Arbeitsschutz mit Bund und Ländern einer-      desregierung zur Sicherheit und Gesund-        Länder wichtig. Durch die Gemeinsame
seits und weiteren Sozialleistungsträgern      heit bei der Arbeit, im Präventionsbericht     Deutsche Arbeitsschutzstrategie und natio-
mit ihren Aufträgen zur Prävention und         der Nationalen Präventionskonferenz sowie      nale Präventionsstrategie wurden wichtige
Gesundheitsförderung andererseits[30]. Ein     in Berichten der GDA Betriebsbesichtigun-      Fundamente für ein abgestimmtes, transpa-
gutes Beispiel für das Zusammenwirken ist      gen der gesetzlichen Unfallversicherung        rentes und zielgerichtetes Handeln gelegt.
die Abstimmung dieser Akteurinnen und          erläutert und in Kennzahlen abgebildet.        Dabei sollte auf Basis des bereits erreichten
Akteure zur Unterstützung und Beratung         Diese Kennzahlen sollten dabei aufgrund        Miteinanders aller Beteiligten kontinuier-
der Betriebe und Bildungseinrichtungen         der unterschiedlichen gesetzlichen Aufträge    lich weiter ausgehandelt werden, was bei
bei der Beurteilung der Arbeitsbedingun-       die Präventionsleistungen der Unfallversi-     den sich ändernden Herausforderungen je-
gen. Ein anderes Beispiel ist die „Landkarte   cherungsträger sowie die der staatlichen       weils unter einem „abgestimmten Vorge-
der Unterstützenden“, mithilfe derer Auf-      Arbeitsschutzaufsicht und anderer So-          hen“ (§ 20a ArbSchG) verstanden wird. Ziel
sichtspersonen praxisgerechte Beispiele        zialleistungsträger adäquat, differenziert     ist ein arbeitsteiliges Zusammenwirken, das
erhalten, wie sie bedarfsweise über andere     und sich ergänzend darstellen. Sie sollten
Sozialleistungsträger weiter zur Präventi-     das gesamte Spektrum der Aufgaben nach
on und Gesundheitsförderung im Betrieb         dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, dem
unterstützen können.[31]                       Arbeitsschutzgesetz und anderer rechtli-          Einige Zahlen im Überblick
                                               cher Grundlagen der Präventionsdienste            (Stand: 2019)
Handlungsbedarfe                               widerspiegeln. Im Rahmen der aktuellen
                                               politischen Fokussie­rung auf die Betriebs-       3,6 Millionen Unternehmen werden
Es bestehen also bereits Formate, die ein      besichtigung als Teil der Überwachung soll-       von 2.319 qualifizierten und geprüften
abgestimmtes Miteinander und so auch           te dabei stets beachtet werden, dass andere       Aufsichtspersonen überwacht. Dabei
die Prävention, den Arbeitsschutz und          wichtige Präventionsleistungen der Unfall-        werden sie von 1.283 Mitarbeitenden
die Gesundheitsförderung verbessern.           versicherungsträger im Blick bleiben, die –       des weiteren Präventionspersonals
Mit Blick auf den Überlappungsbereich          insbesondere auch vor Ort – zu einer nach-        unterstützt. Mit 1.209.209 Betriebs-
im Arbeitsschutz fehlen aktuell allerdings     haltigen Verbesserung der Sicher­heit und         kontakten erreichen die Unfallversiche-
noch einheitliche und den Belangen der         Gesundheit bei der Arbeit führen.                 rungsträger insgesamt circa 17 Prozent
Arbeitsschutzbehörden der Länder und der                                                         der Betriebe und Bildungseinrichtun-
Unfallversicherungsträger gleichermaßen        Fazit                                             gen. Darunter zählen Besichtigungen,
                                                                                                 Betriebsbesuche vor Ort inklusive
genügende Definitionen für Begriffe wie
                                                                                                 Berufskrankheiten- und Unfallermitt-
„Betriebe“ und „Betriebsstätten“ in Ab-        Die Betriebsbesichtigung ist ein zentrales
                                                                                                 lungen sowie telefonische oder schrift-
grenzung zum Begriff „Unternehmen“.            und bewährtes Mittel für eine wirksame
                                                                                                 liche Kontakte.
Auch die zentrale Frage, was unter einer       Prävention, das sich ständig weiterentwi-
„Betriebsbesichtigung“ verstanden wird,        ckelt. Durch die Dualität im Arbeitsschutz        Quelle: DGUV
ist noch nicht abschließend zwischen al-       und der Prävention ist die Abstimmung an
len Akteurinnen und Akteuren im Arbeits-
schutz abgestimmt. Die Bezugnahme auf
unterschiedliche Begriffe und Definitionen
besonders im Kontext der gegenseitigen           Ziele der Präventionsleistung „Überwachung einschließlich ­anlassbezogener
Datenübertragung zu durchgeführten Be-           Beratung“ im Überblick
triebsbesichtigungen im Arbeitsschutzkon-
trollgesetz macht den Bedarf eines noch          1.    Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ver-
stärkeren gemeinsamen Verständnisses im                hüten
Überlappungsbereich des Arbeitsschutzes          2.    Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung im Bereich Sicherheit und
deutlich. Um dieses Problem zu lösen, ist              Gesundheit sicherstellen
eine abgestimmte, einheitliche Definition        3.    Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit feststellen und deren Wahrnehmung
nötig. Darüber hinaus ist zurzeit ein Be-              durch Unternehmer, Unternehmerinnen und ­Versicherte durchsetzen
                                                 4.    Geeignete Arbeitsschutzorganisation erreichen
triebsstättenregister in Planung, das die
                                                 5.    Beseitigung von Gefährdungen sicherstellen
eindeutige Identifizierung von Betriebs-
                                                 6.    Wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen sicherstellen
stätten in der Zusammenarbeit zwischen
                                                 7.    Gezielte Motivation zur Wahrnehmung der Eigenverantwortung herstellen
Bund, Ländern und Unfallversicherung
                                                 8.    Anlassbezogene Schwerpunkte setzen
sowie perspektivisch gegebenenfalls auch
mit anderen Sozialleistungsträgern verein-       Quelle: DGUV
fachen soll.

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DGUV Forum 9/2021          Agenda

die Stärken aller Beteiligten berücksichtigt      leistungen der Unfallversicherung adäquat         der Prävention in Deutschland stärken, wie
und erfolgreich sowie praktikabel umsetzt.        widerspiegeln. Hier besteht zum Teil noch         zuletzt im Abschlussbericht der SLIC-Re-
Unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte         Handlungsbedarf. Die Unterschiedlichkeit          vision 2017 am Beispiel der Gemeinsamen
und Herangehensweisen sollen dabei als            zwischen der Arbeit der Unfallversiche-           Deutschen Arbeitsschutzstrategie positiv
gleichwertig und das duale System als             rungsträger und weiteren Akteurinnen und          festgestellt wurde: „[…] die GDA [könnte]
komplementäres System anerkannt wer-              Akteuren sind eine Stärke und sollten künf-       ein gutes Vorbild für andere Länder oder
den. Im Bericht zur Sicherheit und Gesund-        tig noch deutlicher als ein sich ergänzen-        sogar für die europäischen Institutionen
heit bei der Arbeit und weiteren Berichten        des Gesamtsystem abgebildet werden. Dies          sein, in denen meistens verschiedene Ak-
sollten deshalb qualitative und quantitative      kann auch die politische Außenwahrneh-            teure unterschiedlichen Typs im Bereich
Kennzahlen die vielfältigen Präventions-          mung des dualen Arbeitsschutzsystems in           des Arbeitsschutzes tätig sind.“[32]  ←

Fußnoten                                          gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen         Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation
                                                  der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz-          entsprechend dem Kompetenzniveau sechs
[1] DGUV (2020): Überwachung und Beratung         strategie (GDA)                                   des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
im Wandel, beschlossen vom Vorstand der           [12] DGUV. 2020. Durchführungsanweisungen         (AP II)
DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio-       zur Muster-Prüfungsordnung I für Aufsichts-       [24] DGUV (2021): Muster-Prüfungsordnung II
nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966             personen mit Hochschulqualifikation.              für Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation
(abgerufen am 11.08.2021).                        [13] DGUV (2020): Überwachung und Beratung        entsprechend dem Kompetenzniveau sechs
[2] DGUV (2019): Präventionsleistungen der        im Wandel, beschlossen vom Vorstand der           des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
Unfallversicherungsträger der Deutschen           DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio-       (AP II)
Gesetzlichen Unfallversicherung                   nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966             [25] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz-
[3] DGUV (2020): Überwachung und Beratung         (abgerufen am 11.08.2021).                        strategie/Nationale Arbeitsschutzkonferenz
im Wandel, beschlossen vom Vorstand der           [14] DGUV (2019): Präventionsleistungen der       (2019): Eckpunkte für ein abgestimmtes
DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio-       Unfallversicherungsträger der Deutschen           und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen
nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966             Gesetzlichen Unfallversicherung                   Arbeitsschutzbehörden der Länder und der
(abgerufen am 11.08.2021).                        [15] DGUV (2019): Muster-Handbuch Präventi-       Unfallversicherungsträger bei der Überwa-
[4] DGUV (2018): Position der gesetzlichen        on der Unfallversicherungsträger, Kapitel 5.9,    chung und Beratung der Betriebe, S. 2
Unfallversicherung zur Prävention, beschlos-      (laufende Aktualisierung, zuletzt aktualisiert:   [26] DGUV (2013): DGUV Vorschrift 1 „Grund-
sen von der Mitgliederversammlung der DGUV        Januar 2021), beschlossen von der Präven-         sätze der Prävention“
am 29.11.2018                                     tionsleiterkonferenz am 13.08.2019                [27] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz-
[5] DGUV (2019): Präventionsleistungen der        [16] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und          strategie/Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Unfallversicherungsträger der Deutschen           Arbeitsmedizin (BAuA) (2020): Sicherheit und      (2019): Eckpunkte für ein abgestimmtes
Gesetzlichen Unfallversicherung                   Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2019,    und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen
[6] DGUV (2019): Muster-Handbuch Prävention       Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund,         Arbeitsschutzbehörden der Länder und der
der Unfallversicherungsträger, Kapitel 5.9,       DOI: 10.21934/baua:bericht20201215                Unfallversicherungsträger bei der Überwa-
(laufende Aktualisierung, zuletzt aktualisiert:   [17] DGUV (2019): Geschäfts- und Rechnungs-       chung und Beratung der Betriebe, S. 3
Januar 2021), beschlossen von der Präven-         ergebnisse der DGUV                               [28] DGUV (2020): Überwachung und
tionsleiterkonferenz am 13.08.2019                [18] Bundesagentur für Arbeit (2021) https://     ­Beratung im Wandel, beschlossen vom Vor-
[7] DGUV (2012): Ausbildungskonzept: Die          statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/        stand der DGUV am 28./29.09.2020, https://
Ausbildung zur Aufsichtsperson I (AP I),          Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodi-            publikationen.dguv.de/DguvWebcode?que-
beschlossen von AWW-Lenkungskreis am              sche-Hinweise/BST-Meth-Hinweise/BST-              ry=p021966 (abgerufen am 11.08.2021).
22.03.2012 und PLK am 21.08.2012                  Meth-Hinweise-Nav.html (abgerufen am              [29] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz-
[8] DGUV. 2019. Muster-Handbuch Prävention        05.08.2021)                                       strategie/Nationale Arbeitsschutzkonferenz
der Unfallversicherungsträger, Kapitel 5.9,       [19] DGUV (2020): Überwachung und Beratung        (2019): Eckpunkte für ein abgestimmtes
(laufende Aktualisierung, zuletzt aktualisiert:   im Wandel, beschlossen vom Vorstand der           und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen
Januar 2021). Beschlossen von der Präven-         DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio-       Arbeitsschutzbehörden der Länder und der
tionsleiterkonferenz am 13.08.2019.               nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966              Unfallversicherungsträger bei der Über­
[9] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz-            (abgerufen am 11.08.2021).                         wachung und Beratung der Betriebe
strategie/Nationale Arbeitsschutzkonfe-           [20] DGUV (2020): Überwachung und Be-              [30] Die Träger der Nationalen Präventions-
renz(2021): Handlungsanleitung für ein            ratung im Wandel, beschlossen vom Vor-             konferenz (NPK), (2018): Bundesrahmen­
gemeinsames Verständnis im abgestimmten           stand der DGUV am 28./29.09.2020, https://         empfehlungen nach § 20d Abs. 3 SGB V
Überwachungsprozess: Betriebsbesichtigung         publikationen.dguv.de/DguvWebcode?que-             [31] DGUV (2020): Landkarte der Unterstützen-
mit Systembewertung                               ry=p021966 (abgerufen am 11.08.2021).              den. Eine Information für Aufsichtspersonen
[10] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz-           [21] Kunz, T. (2020): Überwacher oder Lotse?       und weitere Präventionsfachkräfte über die
strategie/Nationale Arbeitsschutzkonfe-           Zur zukünftigen Rolle der Aufsichtspersonen        Unterstützungsleistungen im Bereich Gesund-
renz(2019): Eckpunkte für ein abgestimmtes        in der Betreuung der Betriebe, in: DGUV Fo-        heitsförderung und Prävention ausgewählter
und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen       rum 3/2020                                         Sozialleistungsträger
Arbeitsschutzbehörden der Länder und der          [22] DGUV (2020): Überwachung und Beratung         [32] Geschäftsstelle des Länderausschusses
Unfallversicherungsträger bei der Über­           im Wandel, beschlossen vom Vorstand der            für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
wachung und Beratung der Betriebe                 DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio-        (LASI) (2019): Abschlussbericht – SLIC-Re-
[11] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz-           nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966              vision 2017 des staatlichen Arbeitsschutz-
strategie (2013): Rahmenvereinbarung über         (abgerufen am 11.08.2021).                         systems der Bundesrepublik Deutschland
das Zusammenwirken der staatlichen Arbeits-       [23] DGUV (2021): Das Berufsrollenverständ-        durchgeführt vom Senior Labour Inspectors´
schutzbehörden der Länder und der Träger der      nis der AP II. Das Berufsrollenverständnis für     Committee (deutsche Übersetzung), S. 104

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