Die Betriebsbesichtigung der Berufs-genossenschaften und Unfallkassen - DGUV forum
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DGUV Forum 9/2021 Agenda Die Betriebsbesichtigung der Berufs- genossenschaften und Unfallkassen Key Facts Autorin und Autoren • Überwachung und Beratung sind Teil des gesetzlichen Auftrags der Unfall- Isabel Nöthen-Garunja versicherung Dr. Stefan Gravemeyer • Über die Betriebsbesichtigung hinaus, die als „Türöffner“ dient, werden Dr. Roland Portuné weitere Präventionsleistungen eingesetzt, um Arbeitsunfällen, Berufskrank- Dr. Jochen Appt heiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen • Übergeordnetes Ziel ist die nachhaltige Durchsetzung von wirksamen Maß- nahmen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der betrieblichen Kultur der Prävention Grundverständnis und Fakten zur Betriebsbesichtigung in der Prävention werden im Überblick dargestellt. Eine darauf basierende Abstimmung trägt zur arbeitsteiligen, abgestimmten Zusammenarbeit zwischen Unfallversicherungsträgern und staatlichen Arbeitsschutzbehörden bei. B etriebsbesichtigung“ und „besich- ist das übergeordnete Ziel der gesetzlichen zeigen, wo risikobasiert der größte Präven- tigte Betriebe“ sind zentrale Begrif- Unfallversicherung, „mit allen geeigneten tionsbedarf besteht.[3] Die Betriebsbesichti- fe im Arbeitsschutzkontrollgesetz, Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankhei- gung ist dabei ein Teil einer nachhaltigen das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Sie ste- ten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsge- Wirkungskette mit dem Ziel, eine ganzheit- hen dort in direktem Zusammenhang mit fahren zu verhüten und für eine wirksame liche betriebliche Kultur der Prävention im der ab 2023 geforderten elektronischen Erste Hilfe zu sorgen“ (§§ 1, 14 SGB VII). Die Sinne der Vision Zero herzustellen. „Höchs- Datenübertragung zu „Betriebsbesichti- Betriebsbesichtigung als ein besonders „ge- te Priorität hat dabei die Vermeidung von gungen“ zwischen Unfallversicherungs- eignetes Mittel“ gehört zur Präventionsleis- schweren und tödlichen Arbeitsunfällen so- trägern und Landesbehörden (§ 21 Abs. 3a tung „Überwachung einschließlich anlass- wie von Berufskrankheiten. Über eine Kul- ArbSchG; § 20 Abs. 1a SGB VII). Da die Auf- bezogener Beratung“ (siehe Infokasten, tur der Prävention werden Sicherheit und träge der staatlichen Arbeitsschutzbehör- Überwachungs- und Beratungsauftrag, § 17 Gesundheit auf allen Entscheidungs- und den und der gesetzlichen Unfallversiche- SGB VII). Diese Präventionsleistung steht Handlungsebenen integriert“.[4] Weitere Prä- rung zum Teil überlappen, zum Teil aber neben weiteren im Katalog der Präventions- ventionsleistungen[5] vervollständigen die auch unterschiedlich sind, stellt sich für leistungen der Unfallversicherungsträger Wirksamkeit der nachhaltigen und ganz- ein abgestimmtes Vorgehen die Frage: Was (siehe Infokasten).[2] Sie ist elementar für heitlichen Prävention, denn diese geht über verstehen Berufsgenossenschaften und die Tätigkeit der Präventionsdienste und die reine Überwachung hinaus: Ohne Über- Unfallversicherungsträger der öffentlichen dient als „Türöffner“ zu den Betrieben. Im wachung geht es nicht und gleichzeitig ist Hand unter einer Betriebsbesichtigung? Bereich der Unfallversicherung sind mit Prävention mehr als Überwachung. Dabei Betrieben immer auch Einrichtungen der gestaltet die paritätische Selbstverwaltung Betriebsbesichtigung der öffentlichen Hand sowie Bildungseinrich- den gesetzlichen Rahmen branchenspezi- Unfallversicherungsträger tungen gemeint. Die hoheitlichen Befug- fisch aus und ermöglicht zielgruppenspe- nisse der Aufsichtspersonen (§ 19 Abs. 2 zifische, bedarfsgerechte und praxisorien- Im Bereich der gesetzlichen Unfallversiche- SGB VII) sind zentrales Mittel, um alle tierte Lösungen für die unterschiedlichen rung bildet die Betriebsbesichtigung den Betriebe e igeninitiiert zu erreichen – ins- Betriebe mit ihren Versicherten. Kern der Präventionsarbeit.[1] Ausgehend besondere solche, die nicht von sich aus vom gesetzlichen Präventionsauftrag im aktiv die Beratung der Unfallversicherungs- Der Ablauf einer Betriebsbesichtigung ist Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) träger anfordern – und vor Ort Präsenz zu in einem Muster-Handbuch Prävention der 39
DGUV Forum 9/2021 Agenda Ohne Überwachung geht es nicht und gleichzeitig ist Prävention mehr als Überwachung.“ Unfallversicherungsträger[6] ausführlich und Durchführung der Überwachungs- Anwesenheit der Aufsichtsperson hinaus beschrieben und wird hier für ein Grund- und Beratungstätigkeiten berücksichtigt in den Betrieben einen Impuls zur Weiter- verständnis im Überblick skizziert. Um sich werden.[10,11] Insbesondere durch Begut- entwicklung zu setzen und nachhaltig zur im Rahmen einer Betriebsbesichtigung ei- achtung aktueller Vorkommnisse (unter Verbesserung der Sicherheit und Gesund- nen Überblick über die reale betriebliche anderem Unfälle, Berufskrankheiten, heit zu motivieren. Situation vor Ort zu verschaffen, geht die Gefährdungssituationen) erhält die Auf- zuständige und eigens dafür qualifizier- sichtsperson einen Überblick über die Kennzahlen zur te Aufsichtsperson (§ 18 SGB VII)[7] mit- betrieblichen Verhältnisse. Durch das Betriebsbesichtigung tels ihrer hoheitlichen Befugnisse eigen- Hinterfragen betrieblicher Organisations- initiiert und stichprobenartig vor. Diese strukturen für Sicherheit und Gesundheit Im Jahr 2019 führten die Berufsgenossen- Besichtigungen auf Initiative des Unfall- leitet sie dabei Schwerpunkte für die wei- schaften und Unfallversicherungsträger versicherungsträgers finden sowohl an- tere Besichtigung ab.[12] Bei der Besichti- der öffentlichen Hand 473.285 Besichti- gekündigt als auch unangekündigt statt. gung prüft sie dann stichprobenartig und gungen („Besichtigungen in Unterneh- Der zu besichtigende Betrieb wird in der systematisch verschiedene Abläufe im Be- men“) in 230.076 Unternehmen durch Regel insbesondere unter Beachtung des trieb. Anschließend bewertet und berät („besichtigte Unternehmen“).[16] Damit branchen- und betriebsbedingten Risikos sie im Abschlussgespräch und anlassbe- werden jährlich circa sechs Prozent der ausgewählt. Die branchenorientierte Or- zogen je nach vorgefundener betrieblicher Unternehmen besichtigt. Bezugsgröße in ganisation der Unfallversicherungsträger Situation. Jede Besichtigung ist untrenn- den Geschäfts- und Rechnungsergebnis- stellt dabei eine wichtige Grundstruktur für bar mit einer Beratung verbunden.[13] Da- sen der gesetzlichen Unfallversicherung ebendieses risiko- und bedarfsorientierte bei greift die Aufsichtsperson auf das ge- ist das „Unternehmen“, das dort definiert Vorgehen dar. Vor Ort überprüft die Auf- samte Spektrum der Präventionsangebote ist als „Gesamtheit der Versicherten unter sichtsperson vorrangig das Vorhandensein der Unfallversicherungsträger[14, 15] zurück. dem Dach eines Rechtsträgers“, für das wirksamer betrieblicher Maßnahmen zur Idealerweise im direkten Gespräch mit der mindestens eine (kraft Gesetzes, kraft Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufs- Unternehmerin oder dem Unternehmer Satzung oder freiwillig) versicherte Per- krankheiten und arbeitsbedingten Gesund- und Führungskräften nimmt sie Bezug son tätig ist. [17] Mit dem Arbeitsschutz- heitsgefahren sowie zur Sicherstellung der zu übergreifenden Themen, für die der kontrollgesetz ist der Begriff „Betrieb“ Ersten Hilfe. Zu einer Besichtigung gehören konkrete Mangel ein Symptom darstellt. nach Definition der Bundesagentur für unter anderem:[8, 9] Die Aufsichtsperson zielt so darauf ab, Arbeit maßgeblich, wobei ein Betrieb eine ausgehend von der konkret vorgefunde- „regional und wirtschaftsfachlich abge- • das Einführungsgespräch, nen betrieblichen Situation das gesamte grenzte Einheit [ist], in der mindestens • die Besichtigung durch Begehung System im Sinne einer Kultur der Präven- ein sozialversicherungspflichtig […] Be- der Betriebsstätte oder von Betriebs- tion zu verbessern. Sie leitet erforderliche schäftigter tätig ist.“[18] Unter den Versi- teilen, Maßnahmen zur Beseitigung von Män- cherungsschutz der gesetzlichen Unfall- • das Abschlussgespräch. geln und zur Durchsetzung rechtlicher versicherung fallen darüber hinaus auch Mindestanforderungen ein und verfolgt Unternehmen ohne sozialversicherungs- Konkret verschafft sich die Aufsichtsper- und unterstützt deren Umsetzung. Dabei pflichtige Beschäftigte. son zuerst in einem Vorgespräch durch hat sie immer das Ziel der betrieblichen zielgerichtete Fragen an Beteiligte ei- Weiterentwicklung zur Herstellung einer Die Kennzahl „Besichtigungen in Unter- nen Gesamtüberblick. Dabei dienen die nachhaltigen Kultur der Prävention im nehmen“ stellt die vor Ort durchgeführten Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Blick. Mit diesem Grundverständnis hat eigeninitiierten Besichtigungen dar – un- A rbeitsschutzstrategie (GDA) als eine die Betriebsbesichtigung der Unfallversi- abhängig davon, wie oft dasselbe Unter- zentrale Grundlage, die bei der Planung cherungsträger den Anspruch, über die nehmen zum Zweck einer Besichtigung 40
DGUV Forum 9/2021 Agenda Die Betriebsbesichtigung ist ein zentrales und bewährtes Mittel für eine wirksame Prävention, das sich ständig weiterentwickelt.“ aufgesucht wurde. Dabei handelt es sich ten für die Überwachung, einschließlich Prävention angemessen zu verteilen.[21] vielfach auch um Besichtigungen in unter- der Aufsicht im Geltungsbereich des Digitale Unterstützungssysteme können schiedlichen Betriebstätten des gleichen Arbeitsschutzgesetzes. Aktuelle Entwick- dazu beitragen.[22] Eine nachhaltige Stär- Unternehmens oder Nachbesichtigungen lungen, beschleunigt durch die weltweite kung der Kompetenzen und Eigenverant- im Sinne der Nachhaltigkeit der getroffe- Corona-Pandemie, zeigen dies besonders wortung der Unternehmerinnen und Un- nen Maßnahmen. Anders bei der Kenn- deutlich. Digitale Kommunikationsformen ternehmer in Verbindung mit wirksamer zahl „besichtigte Unternehmen“: Bei die- bei der Arbeit, mobile Arbeitsplätze und Überwachung stehen dabei auch zukünf- ser Kennziffer wird auch bei mehrfacher auch die Verwendung digitaler Unterstüt- tig im Vordergrund. Besichtigung desselben Unternehmens zungssysteme sind in den Vordergrund dieses nur einmal angegeben. gerückt. Diese neuen Formen der Arbeit Das Berufsrollenverständnis, die Aus- müssen in den Präventionsleistungen be- bildung, Prüfung und Weiterbildung der Die Unfallversicherungsträger werden über rücksichtigt werden. Dies gibt Anlass zu Aufsichtspersonen der Unfallversiche- die eigeninitiierte Besichtigung hinaus viel- der Vermutung, dass auch andere Forma- rung werden ebenso kontinuierlich wei- fach auch auf Anforderung der Betriebe te der Überwachung und Beratung wie terentwickelt, um die Handlungskompe- aktiv, sodass diese Betriebsbesuche nicht zum Beispiel digitale Überwachungsfor- tenz der Aufsichtspersonen im Hinblick als Betriebsbesichtigungen, sondern als mate in Zukunft an Bedeutung gewinnen auf die schnellen und tiefgreifenden Ver- „Beratung auf Anforderung“ erscheinen. werden. Der Vorstand der DGUV adres- änderungen der Arbeits- und Bildungs- Daher sind auch „Betriebsbesuche“ und siert diesen Wandel in dem in 2020 be- welt auszurichten. Um die Überwachung „Betriebskontakte“ wichtige ergänzende schlossenen Papier „Überwachung und einschließlich anlassbezogener Beratung Kennzahlen. Betriebsbesuche umfassen Beratung im Wandel“.[19] Ziel ist die kon- vor Ort weiter zu stärken, können die Un- neben den Betriebsbesichtigungen auch tinuierliche Weiterentwicklung des Über- fallversicherungsträger zukünftig neben Beratungen auf Anforderung vor Ort. Mit wachungs- und Beratungsverständnisses den als Generalistinnen und Generalis- 666.287 Betriebsbesuchen vor Ort wurden der Unfallversicherungsträger, um eine ten in Betrieben und Bildungseinrich- etwa 324.000 Unternehmen im Jahr 2019 hohe Effizienz, Wirksamkeit und Nach- tungen eingesetzten Aufsichtspersonen erreicht, was circa neun Prozent der Un- haltigkeit miteinander zu verbinden. Zen- mit Hochschulqualifikation zusätzliche ternehmen umfasst. Die Betriebskontakte trale Elemente sind die Beteiligung weite- Aufsichtspersonen mit Qualifikation ent- wiederum sind noch vielfältiger und schlie- rer betrieblicher Ansprechpersonen wie sprechend dem Kompetenzniveau sechs ßen darüber hinaus auch Unfalluntersu- Personalleitungen, der Einbezug weiterer des Deutschen Qualifikationsrahmens für chungen, Berufskrankheiten-Ermittlungen Kompetenzbereiche der Unfallversiche- die Betreuung spezieller Zielgruppen und sowie schriftliche und telefonische Bera- rungsträger, die Orientierung an geeig- Bereiche einstellen[23, 24] – wie dies bisher tungen mit ein. Mit 1.209.209 Betriebskon- neten Kennzahlen sowie die Ausrichtung nur bei der Berufsgenossenschaft der Bau- takten wurden im Jahr 2019 schätzungs- an der GDA und der nationalen Präven- wirtschaft der Fall war. weise 605.000 und damit etwa 17 Prozent tionsstrategie. Ebenso Teil ist die Weiter- der Unternehmen erreicht (siehe dazu auch entwicklung der Rolle der Aufsichtsperso- Zusammenwirken mit weiteren Infokasten). nen im Rahmen einer Serviceorientierung Akteurinnen und Akteuren hinsichtlich ihrer Beratungskompetenz Betriebsbesichtigung im zu weiteren Leistungen der Unfallversi- Die Zusammenarbeit mit weiteren Akteu- Wandel cherung und anderer Sozialleistungsträ- rinnen und Akteuren wie den Arbeits- ger (Lotsenfunktion).[20] Damit verbun- schutzbehörden der Länder und So- Die Veränderung der Arbeits- und Bil- den bleibt die Herausforderung für die zialleistungsträgern, insbesondere der dungswelt schafft neue Herausforderun- Zukunft, die vorhandenen, begrenzten Renten- und Krankenversicherung sowie gen, eröffnet aber auch neue Möglichkei- Ressourcen auf die vielen Themen in der Integrations- beziehungsweise Inklusions- 41
DGUV Forum 9/2021 Agenda ämtern, ist für eine wirksame und nach- chen Unfallversicherungsträger und Unfall- Leitlinien der GDA zur Arbeitsschutzorga- haltige Prävention sowie den Arbeitsschutz kassen Gegenstand der Überwachung.“[27] nisation und zur Gefährdungsbeurteilung von großer Bedeutung. vollständig und konsequent angewendet. Neben Beschäftigten umfasst die Präven- Bei der Betriebsbesichtigung mit Bewer- Die staatliche Arbeitsschutzaufsicht sowie tionsarbeit der gesetzlichen Unfallversiche- tung betrieblicher Arbeitsschutzprozesse die gesetzliche Unfallversicherung verfol- rung auch einen großen Versichertenkreis werden die Leitlinien zur Arbeitsschutzor- gen beide das Ziel, Sicherheit und Gesund- ohne Zuständigkeit der Arbeitsschutzauf- ganisation und/oder zur Gefährdungsbe- heit bei der Arbeit zu erhöhen (§ 1 ArbSchG; sicht, unter anderem Ehrenamtliche, Schü- urteilung situativ berücksichtigt.[29] Wichtig § 1 SGB VII). Da ihre Aufträge in verschie- lerinnen und Schüler, Studierende, Kinder dabei ist, dass diese Besichtigungen als denen Gesetzen festgeschrieben sind, erge- in Tageseinrichtungen sowie freiwillig oder gleichwertige Ansätze nebeneinanderste- ben sich unterschiedliche Stärken. Neben pflichtversicherte Unternehmerinnen und hen. Letztere entspricht am ehesten dem vielen Gemeinsamkeiten gibt es inhaltliche Unternehmer. Ein weiterer Schwerpunkt Grundverständnis der Unfallversicherung und methodische Schwerpunkte. und gleichzeitig eine Herausforderung ist zur Sicherstellung der Wirksamkeit von in Anbetracht des hohen Anteils der Ver- Maßnahmen und dem Ziel, den Betrieb im Staatliche Arbeitsschutzbehörden haben kehrsunfälle die Prävention von Wegeun- Sinne einer nachhaltigen und ganzheitli- laut § 21 Abs. 1 ArbSchG den Auftrag, „die fällen und somit auch die Prävention im chen Prävention weiterzuentwickeln. Zu Einhaltung dieses Gesetzes und der auf außerbetrieblichen Kontext. Aktuell wird dieser Art der Besichtigung zählen insbe- Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechts- intensiv diskutiert, wie das Thema Ver- sondere auch die unangekündigten Besich- verordnungen zu überwachen und die Ar- kehrssicherheit noch stärker auch integ- tigungen, die wichtige Erkenntnisse über beitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten raler Teil der Betriebsbesichtigung werden die tatsächliche betriebliche Realität lie- zu beraten“. Sie sind zuständig für Beschäf- kann. Der Präventionsauftrag der gesetz- fern und es ermöglichen, die Überwachung tigte, Beamtinnen und Beamte, Arbeitgebe- lichen Unfallversicherung geht damit über und Beratung an konkrete betriebliche Be- rinnen und Arbeitgeber. Traditionell sind die reine Überwachungstätigkeit hinaus darfe vor Ort anzupassen und Schwerpunk- sowohl Umweltschutz als auch die Gewer- und ist untrennbar mit beratenden Ele- te an geeigneter Stelle zu setzen. Diese In- beaufsicht Aufgabenfelder der staatlichen menten und weiteren Präventionsleistun- formationen dienen auch als Grundlage für Arbeitsschutzbehörden. Darüber hinaus gen verbunden.[28] Dieser Ansatz ergänzt Besichtigungen mit Systembewertung, wie haben die Arbeitsschutzbehörden der Län- im dualen System der Prävention und des sie beispielsweise mit Unternehmerinnen der weitere Schwerpunkte wie beispiels- Arbeitsschutzes die Arbeit der staatlichen und Unternehmern in der Unternehmens- weise die Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsschutzbehörden. Zusammen decken zentrale durchgeführt werden. Jugendarbeitsschutz-, Mutterschutz- und die beiden Systeme ein breites Spektrum an Arbeitszeitgesetz sowie die Überprüfung verschiedenen Ansätzen und Leistungen Durch ihren spezifischen gesetzlichen Auf- der Produktsicherheit. ab, mit denen die Sicherheit und Gesund- trag bildet die gesetzliche Unfallversiche- heit bei der Arbeit in Deutschland weiter „Eine Überschneidung gesetzlicher Auf- verbessert werden kann. Gemeinsam er- träge besteht für den Bereich der Überwa- gänzen sie sich in ihrer Wirkung wechsel- Präventionsleistungen der chung der Pflichten des Arbeitgebers nach seitig. Unfallversicherungsträger dem Arbeitsschutzgesetz und den darauf beruhenden Verordnungen“.[25] Auch für Gemeinsamkeiten bestehen somit insbe- 1. Anreizsysteme die Unfallversicherung sind die zu treffen- sondere beim versicherten Personenkreis 2. Beratung auf Anforderung den Maßnahmen für sicheres und gesun- der Beschäftigten und den hoheitlichen Be- 3. Betriebsärztliche und sicherheits- des Arbeiten insbesondere in staatlichen fugnissen zur Überwachung der Betriebe. technische Betreuung Arbeitsschutzvorschriften, in der DGUV Besonders für die Durchführung der Be- 4. Ermittlung Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ [26] triebsbesichtigungen stimmen sich Bund, 5. Forschung, Entwicklung und und in weiteren Unfallverhütungsvorschrif- Länder und Unfallversicherungsträger be- Modellprojekte ten näher bestimmt. „Durch diese Inbezug- reits seit 2008 im Rahmen der Zusammen- 6. Information, Kommunikation und nahme staatlichen Rechts im Unfallver- arbeit in der GDA für ein arbeitsteiliges, Präventionskampagnen hütungsrecht und der Möglichkeit zum zielgerichtetes und transparentes Handeln 7. Prüfung/Zertifizierung 8. Qualifizierung Vollzug der Unfallverhütungsvorschriften zur Gestaltung der Sicherheit und Gesund- 9. Überwachung einschließlich durch die Aufsichtspersonen der Unfallver- heit bei der Arbeit miteinander ab (gesetz- anlassbezogener Beratung sicherungsträger sind das Arbeitsschutzge- lich verankert in § 20a ArbSchG und § 20 (= Betriebsbesichtigung) setz sowie die darauf gestützten Rechtsver- SGB VII). Grundsätzlich wird dabei zwi- 10. Vorschriften- und Regelwerk ordnungen sowohl für Aufsichtsdienste der schen zwei Arten von Betriebsbesichtigun- staatlichen Arbeitsschutzbehörden als auch gen unterschieden. Bei der Betriebsbesich- Quelle: DGUV für die Präventionsdienste der gewerbli- tigung mit Systembewertung werden die 42
DGUV Forum 9/2021 Agenda rung zudem eine Brücke zwischen dem Des Weiteren werden im Bericht der Bun- der Schnittstelle zum Arbeitsschutz der Arbeitsschutz mit Bund und Ländern einer- desregierung zur Sicherheit und Gesund- Länder wichtig. Durch die Gemeinsame seits und weiteren Sozialleistungsträgern heit bei der Arbeit, im Präventionsbericht Deutsche Arbeitsschutzstrategie und natio- mit ihren Aufträgen zur Prävention und der Nationalen Präventionskonferenz sowie nale Präventionsstrategie wurden wichtige Gesundheitsförderung andererseits[30]. Ein in Berichten der GDA Betriebsbesichtigun- Fundamente für ein abgestimmtes, transpa- gutes Beispiel für das Zusammenwirken ist gen der gesetzlichen Unfallversicherung rentes und zielgerichtetes Handeln gelegt. die Abstimmung dieser Akteurinnen und erläutert und in Kennzahlen abgebildet. Dabei sollte auf Basis des bereits erreichten Akteure zur Unterstützung und Beratung Diese Kennzahlen sollten dabei aufgrund Miteinanders aller Beteiligten kontinuier- der Betriebe und Bildungseinrichtungen der unterschiedlichen gesetzlichen Aufträge lich weiter ausgehandelt werden, was bei bei der Beurteilung der Arbeitsbedingun- die Präventionsleistungen der Unfallversi- den sich ändernden Herausforderungen je- gen. Ein anderes Beispiel ist die „Landkarte cherungsträger sowie die der staatlichen weils unter einem „abgestimmten Vorge- der Unterstützenden“, mithilfe derer Auf- Arbeitsschutzaufsicht und anderer So- hen“ (§ 20a ArbSchG) verstanden wird. Ziel sichtspersonen praxisgerechte Beispiele zialleistungsträger adäquat, differenziert ist ein arbeitsteiliges Zusammenwirken, das erhalten, wie sie bedarfsweise über andere und sich ergänzend darstellen. Sie sollten Sozialleistungsträger weiter zur Präventi- das gesamte Spektrum der Aufgaben nach on und Gesundheitsförderung im Betrieb dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, dem unterstützen können.[31] Arbeitsschutzgesetz und anderer rechtli- Einige Zahlen im Überblick cher Grundlagen der Präventionsdienste (Stand: 2019) Handlungsbedarfe widerspiegeln. Im Rahmen der aktuellen politischen Fokussierung auf die Betriebs- 3,6 Millionen Unternehmen werden Es bestehen also bereits Formate, die ein besichtigung als Teil der Überwachung soll- von 2.319 qualifizierten und geprüften abgestimmtes Miteinander und so auch te dabei stets beachtet werden, dass andere Aufsichtspersonen überwacht. Dabei die Prävention, den Arbeitsschutz und wichtige Präventionsleistungen der Unfall- werden sie von 1.283 Mitarbeitenden die Gesundheitsförderung verbessern. versicherungsträger im Blick bleiben, die – des weiteren Präventionspersonals Mit Blick auf den Überlappungsbereich insbesondere auch vor Ort – zu einer nach- unterstützt. Mit 1.209.209 Betriebs- im Arbeitsschutz fehlen aktuell allerdings haltigen Verbesserung der Sicherheit und kontakten erreichen die Unfallversiche- noch einheitliche und den Belangen der Gesundheit bei der Arbeit führen. rungsträger insgesamt circa 17 Prozent Arbeitsschutzbehörden der Länder und der der Betriebe und Bildungseinrichtun- Unfallversicherungsträger gleichermaßen Fazit gen. Darunter zählen Besichtigungen, Betriebsbesuche vor Ort inklusive genügende Definitionen für Begriffe wie Berufskrankheiten- und Unfallermitt- „Betriebe“ und „Betriebsstätten“ in Ab- Die Betriebsbesichtigung ist ein zentrales lungen sowie telefonische oder schrift- grenzung zum Begriff „Unternehmen“. und bewährtes Mittel für eine wirksame liche Kontakte. Auch die zentrale Frage, was unter einer Prävention, das sich ständig weiterentwi- „Betriebsbesichtigung“ verstanden wird, ckelt. Durch die Dualität im Arbeitsschutz Quelle: DGUV ist noch nicht abschließend zwischen al- und der Prävention ist die Abstimmung an len Akteurinnen und Akteuren im Arbeits- schutz abgestimmt. Die Bezugnahme auf unterschiedliche Begriffe und Definitionen besonders im Kontext der gegenseitigen Ziele der Präventionsleistung „Überwachung einschließlich anlassbezogener Datenübertragung zu durchgeführten Be- Beratung“ im Überblick triebsbesichtigungen im Arbeitsschutzkon- trollgesetz macht den Bedarf eines noch 1. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ver- stärkeren gemeinsamen Verständnisses im hüten Überlappungsbereich des Arbeitsschutzes 2. Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung im Bereich Sicherheit und deutlich. Um dieses Problem zu lösen, ist Gesundheit sicherstellen eine abgestimmte, einheitliche Definition 3. Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheit feststellen und deren Wahrnehmung nötig. Darüber hinaus ist zurzeit ein Be- durch Unternehmer, Unternehmerinnen und Versicherte durchsetzen 4. Geeignete Arbeitsschutzorganisation erreichen triebsstättenregister in Planung, das die 5. Beseitigung von Gefährdungen sicherstellen eindeutige Identifizierung von Betriebs- 6. Wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen sicherstellen stätten in der Zusammenarbeit zwischen 7. Gezielte Motivation zur Wahrnehmung der Eigenverantwortung herstellen Bund, Ländern und Unfallversicherung 8. Anlassbezogene Schwerpunkte setzen sowie perspektivisch gegebenenfalls auch mit anderen Sozialleistungsträgern verein- Quelle: DGUV fachen soll. 43
DGUV Forum 9/2021 Agenda die Stärken aller Beteiligten berücksichtigt leistungen der Unfallversicherung adäquat der Prävention in Deutschland stärken, wie und erfolgreich sowie praktikabel umsetzt. widerspiegeln. Hier besteht zum Teil noch zuletzt im Abschlussbericht der SLIC-Re- Unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte Handlungsbedarf. Die Unterschiedlichkeit vision 2017 am Beispiel der Gemeinsamen und Herangehensweisen sollen dabei als zwischen der Arbeit der Unfallversiche- Deutschen Arbeitsschutzstrategie positiv gleichwertig und das duale System als rungsträger und weiteren Akteurinnen und festgestellt wurde: „[…] die GDA [könnte] komplementäres System anerkannt wer- Akteuren sind eine Stärke und sollten künf- ein gutes Vorbild für andere Länder oder den. Im Bericht zur Sicherheit und Gesund- tig noch deutlicher als ein sich ergänzen- sogar für die europäischen Institutionen heit bei der Arbeit und weiteren Berichten des Gesamtsystem abgebildet werden. Dies sein, in denen meistens verschiedene Ak- sollten deshalb qualitative und quantitative kann auch die politische Außenwahrneh- teure unterschiedlichen Typs im Bereich Kennzahlen die vielfältigen Präventions- mung des dualen Arbeitsschutzsystems in des Arbeitsschutzes tätig sind.“[32] ← Fußnoten gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz- entsprechend dem Kompetenzniveau sechs [1] DGUV (2020): Überwachung und Beratung strategie (GDA) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) im Wandel, beschlossen vom Vorstand der [12] DGUV. 2020. Durchführungsanweisungen (AP II) DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio- zur Muster-Prüfungsordnung I für Aufsichts- [24] DGUV (2021): Muster-Prüfungsordnung II nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966 personen mit Hochschulqualifikation. für Aufsichtspersonen mit einer Qualifikation (abgerufen am 11.08.2021). [13] DGUV (2020): Überwachung und Beratung entsprechend dem Kompetenzniveau sechs [2] DGUV (2019): Präventionsleistungen der im Wandel, beschlossen vom Vorstand der des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) Unfallversicherungsträger der Deutschen DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio- (AP II) Gesetzlichen Unfallversicherung nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966 [25] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz- [3] DGUV (2020): Überwachung und Beratung (abgerufen am 11.08.2021). strategie/Nationale Arbeitsschutzkonferenz im Wandel, beschlossen vom Vorstand der [14] DGUV (2019): Präventionsleistungen der (2019): Eckpunkte für ein abgestimmtes DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio- Unfallversicherungsträger der Deutschen und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966 Gesetzlichen Unfallversicherung Arbeitsschutzbehörden der Länder und der (abgerufen am 11.08.2021). [15] DGUV (2019): Muster-Handbuch Präventi- Unfallversicherungsträger bei der Überwa- [4] DGUV (2018): Position der gesetzlichen on der Unfallversicherungsträger, Kapitel 5.9, chung und Beratung der Betriebe, S. 2 Unfallversicherung zur Prävention, beschlos- (laufende Aktualisierung, zuletzt aktualisiert: [26] DGUV (2013): DGUV Vorschrift 1 „Grund- sen von der Mitgliederversammlung der DGUV Januar 2021), beschlossen von der Präven- sätze der Prävention“ am 29.11.2018 tionsleiterkonferenz am 13.08.2019 [27] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz- [5] DGUV (2019): Präventionsleistungen der [16] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und strategie/Nationale Arbeitsschutzkonferenz Unfallversicherungsträger der Deutschen Arbeitsmedizin (BAuA) (2020): Sicherheit und (2019): Eckpunkte für ein abgestimmtes Gesetzlichen Unfallversicherung Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2019, und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen [6] DGUV (2019): Muster-Handbuch Prävention Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund, Arbeitsschutzbehörden der Länder und der der Unfallversicherungsträger, Kapitel 5.9, DOI: 10.21934/baua:bericht20201215 Unfallversicherungsträger bei der Überwa- (laufende Aktualisierung, zuletzt aktualisiert: [17] DGUV (2019): Geschäfts- und Rechnungs- chung und Beratung der Betriebe, S. 3 Januar 2021), beschlossen von der Präven- ergebnisse der DGUV [28] DGUV (2020): Überwachung und tionsleiterkonferenz am 13.08.2019 [18] Bundesagentur für Arbeit (2021) https:// Beratung im Wandel, beschlossen vom Vor- [7] DGUV (2012): Ausbildungskonzept: Die statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/ stand der DGUV am 28./29.09.2020, https:// Ausbildung zur Aufsichtsperson I (AP I), Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodi- publikationen.dguv.de/DguvWebcode?que- beschlossen von AWW-Lenkungskreis am sche-Hinweise/BST-Meth-Hinweise/BST- ry=p021966 (abgerufen am 11.08.2021). 22.03.2012 und PLK am 21.08.2012 Meth-Hinweise-Nav.html (abgerufen am [29] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz- [8] DGUV. 2019. Muster-Handbuch Prävention 05.08.2021) strategie/Nationale Arbeitsschutzkonferenz der Unfallversicherungsträger, Kapitel 5.9, [19] DGUV (2020): Überwachung und Beratung (2019): Eckpunkte für ein abgestimmtes (laufende Aktualisierung, zuletzt aktualisiert: im Wandel, beschlossen vom Vorstand der und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen Januar 2021). Beschlossen von der Präven- DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio- Arbeitsschutzbehörden der Länder und der tionsleiterkonferenz am 13.08.2019. nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966 Unfallversicherungsträger bei der Über [9] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz- (abgerufen am 11.08.2021). wachung und Beratung der Betriebe strategie/Nationale Arbeitsschutzkonfe- [20] DGUV (2020): Überwachung und Be- [30] Die Träger der Nationalen Präventions- renz(2021): Handlungsanleitung für ein ratung im Wandel, beschlossen vom Vor- konferenz (NPK), (2018): Bundesrahmen gemeinsames Verständnis im abgestimmten stand der DGUV am 28./29.09.2020, https:// empfehlungen nach § 20d Abs. 3 SGB V Überwachungsprozess: Betriebsbesichtigung publikationen.dguv.de/DguvWebcode?que- [31] DGUV (2020): Landkarte der Unterstützen- mit Systembewertung ry=p021966 (abgerufen am 11.08.2021). den. Eine Information für Aufsichtspersonen [10] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz- [21] Kunz, T. (2020): Überwacher oder Lotse? und weitere Präventionsfachkräfte über die strategie/Nationale Arbeitsschutzkonfe- Zur zukünftigen Rolle der Aufsichtspersonen Unterstützungsleistungen im Bereich Gesund- renz(2019): Eckpunkte für ein abgestimmtes in der Betreuung der Betriebe, in: DGUV Fo- heitsförderung und Prävention ausgewählter und arbeitsteiliges Handeln der staatlichen rum 3/2020 Sozialleistungsträger Arbeitsschutzbehörden der Länder und der [22] DGUV (2020): Überwachung und Beratung [32] Geschäftsstelle des Länderausschusses Unfallversicherungsträger bei der Über im Wandel, beschlossen vom Vorstand der für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik wachung und Beratung der Betriebe DGUV am 28./29.09.2020, https://publikatio- (LASI) (2019): Abschlussbericht – SLIC-Re- [11] Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutz- nen.dguv.de/DguvWebcode?query=p021966 vision 2017 des staatlichen Arbeitsschutz- strategie (2013): Rahmenvereinbarung über (abgerufen am 11.08.2021). systems der Bundesrepublik Deutschland das Zusammenwirken der staatlichen Arbeits- [23] DGUV (2021): Das Berufsrollenverständ- durchgeführt vom Senior Labour Inspectors´ schutzbehörden der Länder und der Träger der nis der AP II. Das Berufsrollenverständnis für Committee (deutsche Übersetzung), S. 104 44
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