Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafe & Ziegen - Gründe für die Einführung - Präsentation TVD Schafe und Ziegen ...
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12.12.2019 Inhalt • Neuerungen für den Tierhalter • Ohrmarken bestellen • Erstregistrierung • Meldungen erfassen • Lesegeräte 3 Neu ab 2020: Schafe und Ziegen in der Tierverkehrsdatenbank Was bedeutet das für mich als Tierhalter? 4 2
12.12.2019 «Bei Schafen muss eine Ohrmarke einen elektronischen Mikrochip enthalten» 5 Schafe markieren • Alle ab dem 1. Januar 2020 geborenen Schafe müssen mit Doppelohrmarken markiert werden. • Vor dem 1. Januar 2020 geborene Schafe muss der Tierhalter bis spätestens 31. Dezember 2022 mit einer zweiten Ohrmarke mit Mikrochip markieren. • Verlassen die Schafe die Tierhaltung vor dem 31. Dezember 2022, müssen sie vor dem Abgang nachmarkiert werden. 6 3
12.12.2019 Schlachtlämmer • Im 2019 geborene Schlachtlämmer, welche bis spätestens am 30. Juni 2020 vom Geburtsbetrieb direkt in den Schlachtbetrieb kommen, müssen nicht nachmarkiert werden. 7 «Der Tierhalter kann entscheiden, ob eine der Doppelohrmarken mit Mikrochip versehen ist.» 8 4
12.12.2019 Ziegen markieren • Alle ab dem 1. Januar 2020 geborenen Ziegen müssen mit Doppelohrmarken markiert werden. • Vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen muss der Tierhalter bis spätestens am 31. Dezember 2022 mit einer zweiten Ohrmarke markieren. • In diesem Zeitraum dürfen vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen mit nur einer Ohrmarke den Standort wechseln. 9 Schlachtgitzi • Schlachtgitzi, die vor dem 120. Lebenstag direkt vom Geburtsbetrieb in den Schlachtbetrieb verbracht werden, können mit lediglich einer Ohrmarke gekennzeichnet werden. 10 5
12.12.2019 «Sämtliche Bewegungen müssen in der TVD registriert werden. Die Meldungen an die Datenbank können ab dem 6. Januar 2020 gemacht werden.» 11 Tiere melden • Tierhalter müssen ihren gesamten Bestand an Schafen und Ziegen bis am 31. Dezember 2020 erfassen (Erstregistrierung). • Geburten müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. • Zugänge und Abgänge sind innerhalb von drei Tagen in der TVD zu melden. 12 6
12.12.2019 «Tiergeburten müssen innerhalb von 30 Tagen in der TVD gemeldet werden. Dafür erhält der Geburtsbetrieb pro gemeldetes Tier 4.50 CHF.» 13 Anreizsystem • Auszahlung der Entsorgungsbeiträge an die Geburtsbetriebe • Ab 1. Januar 2020 für jede Geburtsmeldung CHF 4.50 pro geborenem Tier. Fehlermeldungsgebühr: • Im 2020 wird keine Gebühr erhoben. Die Fehlermeldungen werden jedoch versendet. • Ab dem 1. Januar 2021: CHF 5.00 für fehlende Meldungen 14 7
12.12.2019 Preise und Lieferfristen mit Mikrochip ohne Mikrochip Lieferfrist Nachmarkierung Einzelohrmarke 0.25 1.25 3 Wochen Neue Ohrmarken Doppelohrmarken 1.75 0.75 3 Wochen Ersatzohrmarken Einzelohrmarken 2.80 1.80 5 Arbeitstage Preise in CHF, vorbehältlich der Genehmigung der angepassten Verordnung über die Gebühren für den Tierverkehr durch den Bundesrat. 15 «Um Meldungen in der TVD zu erfassen und Ohrmarken zu bestellen, wird ein Login benötigt.» 16 8
12.12.2019 Voraussetzungen • Das Login besteht aus der Agate-Nummer und einem Passwort. • Der Tierhaltung durch die kantonale Koordinationsstelle die Gattungen Schafe und/oder Ziegen zugewiesen sein. • Tierhalterinnen und Tierhalter die über kein Agate-Login verfügen oder deren Tierhaltung nicht für Schafe und/oder Ziegen freigeschaltet ist, wenden sich an die kantonale Koordinationsstelle. (Tel. 027 606 75 38) • Tierhalter ohne Internetzugang können eine Drittperson mit der Erfassung der Meldungen beauftragen. => Siehe Formular/ online Mandatnehmer 17 18 9
12.12.2019 19 Ohrmarken bestellen =>Demo https://youtu.be/ITva2QqsHKg https://www.youtube.com/watch ?v=ITva2QqsHKg#action=share 20 10
12.12.2019 Fragen/Antworten Anleitungen Nachmarkierung In folgenden Anleitungen werden die neuen Funktionen zur Bestellung von Ohrmarken für die Nachmarkierungen von Schafen und Ziegen vorgestellt. Anleitung Nachmarkierung Schafe Anleitung Nachmarkierung Ziege 21 Erstregistrierung 22 11
12.12.2019 Erstregistrierung - Einzeltiere 23 Erstregistrierung - Herdebuch 24 12
12.12.2019 Erstregistrierung - Grossbetriebe Tierhalter mit mehr als 50 Tieren können die Erstregistrierung mittels CSV-Datei vornehmen: 1. Herunterladen der Dateivorlage auf www.schafeziegen.ch 2. Liste Migration Schafe, Liste Migration Ziegen 3. Eintragen der erforderlichen Daten gemäss Anleitung 4. Zustellung der Datei an info@agatehelpdesk.ch bis spätestens am 15. Dezember 2019 5. Überprüfung und Übernahme der Tierdaten ab dem 6. Januar 2020 in der TVD 25 Erstregistrierung - Grossbetriebe 26 13
12.12.2019 Meldungen erfassen 27 Geburtsmeldung 28 14
12.12.2019 Zugang 29 Abgang 30 15
12.12.2019 Ausstellungen und Märkte gelten als Tierhaltungen. Tierhalter, welche ein Tier auf eine Ausstellung oder einen Viehmarkt bringen, melden einen Abgang. Die Verantwortlichen von Viehmärkten und Ausstellungen melden einen Zugang und einen Abgang. Der nächste Tierhalter meldet wiederum einen Zugang. Das notwendige Begleitdokument kann ebenfalls in der TVD erstellt werden. Für Lokale Schaf- und Ziegenschauen (ohne Handel (zur Beurteilung von Herdebuchtieren durch die lokalen Zuchtgenossenschaften) sind keine Zu- und Abgangsmeldungen und auch keine Begleitdokumente erforderlich. 31 Ummarkierung Das Entfernen der bestehenden Ohrmarke und das Anbringen von zwei gänzlich neuen Ohrmarken, wird als Ummarkierung bezeichnet. Das Ummarkieren von Tieren ist nur bei Tieren erlaubt, die nicht in einem Herdebuch geführt werden. 32 16
12.12.2019 Weidehaltung Für Schafe und Ziegen, die auf betriebsfremden Flächen geweidet werden, müssen keine Zu- und Abgänge gemeldet werden, solange sie nicht mit anderen Klauentieren in Kontakt kommen. Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe gelten als Tierhaltungen. Geburten auf diesen Betrieben sind vom verantwortlichen Tierhalter dieses Betriebes zu melden. 33 Ohrmarkenzangen Für Ohrmarken mit Mikrochip kann dieselbe Zange wie für konventionelle Ohrmarken verwendet werden. Begleitdokument Mit der Einführung der TVD für Schafe und Ziegen kann das Begleitdokument neu direkt bei der Erfassung der Abgangsmeldung erstellt werden. Das Begleitdokument kann nur für den aktuellen Tag sowie einen Tag im Voraus erstellt werden. 34 17
12.12.2019 Importe Schafe und Ziegen die nach dem Import nicht direkt zur Schlachtung gebracht werden, müssen innerhalb von 21 Tagen nach dem Import mit amtlichen Ohrmarken ummarkiert werden. Hierzu muss der Importeur oder der Tierhalter den Abstammungs- und Leistungsausweis zusammen mit der entsprechenden TVD-Nummer sowie dem Importdatum an die Identitas senden. Nach Erhalt der Doppelohrmarken muss die Ummarkierung und die Entsorgung der ersetzten Ohrmarken des Herkunftslandes vom amtlichen Tierarzt überwacht werden. 35 Erstregistrierung Herdebücher Vorhandene Daten aus Herdebüchern (wie CapraNet oder SheepOnline) werden in die TVD übernommen. Damit wird die Erstregistrierung für Tiere aus Herdebüchern vereinfacht. Der Tierhalter muss die Daten lediglich kontrollieren und bestätigen. In CapraNet und SheepOnline werden also keine Geburts- und Bewegungsmeldungen mehr gemacht. Hier können jedoch alle zuchtrelevanten, weitergehenden Informationen wie Sprungmeldungen auch nach dem 6. Januar 2020 erfasst werden. 36 18
12.12.2019 Kreuzungen im Herdebuch Der SZV kann Kreuzungen auch in Zukunft im Herdenbuch erfassen. Die Züchter müssen aber bei einer Genossenschaft registriert sein. Sie müssen für alle lebenden Tiere, die älter als 6 Monate sind, eine jährliche Gebühr von Fr. 1.20 bezahlen. Stichtag am 1. Juni. Ohrmarke und Alptrecker Vorläufig sicher nicht kompatibel, weil die Sendefrequenzen unterschiedlich sind. 37 Öffentliche Märkte Nachdem von Verbänden und Berufsschäfern mehrere Ausnahmen und Abklärungen erwirkt wurden und eine Zeitlang die Einführung per 01.01.2020 in Frage gestellt wurde, hat die Proviande zusammen mit den Marktorganisatoren erwirkt, dass auf den öffentlichen Märkten im ersten Halbjahr 2020 noch nach dem aktuell gültigen System gearbeitet wird. Die Rahmenbedingungen müssen für alle Partner gleich sein. Die öffentlichen Märkte sollen nicht benachteiligt werden. Die Umsetzung des Nationalen Schafmarkt- Programms (NASP) erfolgt bis Ende Juni. Ab 1. Juli 2020 gelten die neuen Rahmenbedingungen. Ab diesem Datum muss die Marktorganisation für jedes Tier 50 Rappen für die Nutzung des NASP bezahlen. 38 19
12.12.2019 Lesegeräte Ohrmarken mit Mikrochip können mit entsprechenden Lesegeräten gelesen werden. Der Aufwand für die Erfassung verringert sich. Die elektronisch lesbare Nummer entspricht zwingend der visuell sichtbaren Nummer. Die Beschaffung von Lesegeräten ist freiwillig. 39 «Mit modernen Lesegeräten können die Identitäten von vielen Tieren in kurzer Zeit fehlerfrei gelesen, gespeichert und via Mobiltelefon oder PC an die TVD übertragen werden.» 40 20
12.12.2019 Übersicht Überall dort wo in kurzer Zeit viele Tiere zu identifizieren sind, etwa auf Märkten, beim Sömmerungs-Auf- und -abtrieb, oder am Schlachthof, bringt der Einsatz von Lesegeräten einen wesentlichen Effizienzgewinn und vereinfacht den Meldeprozess. 41 Auswahl von Lesegerätetypen Geräteklasse Beurteilung / Eignung Einfache Handlesegeräte Einfache Geräte, wie sie für Hunde und Katzen gebraucht werden, eignen sich nicht, da sie keine Daten weitergeben können Aufsatzgeräte zu Mobiltelefon Geeignet für gelegentliches Lesen in kleineren Tierhaltungen (bis heute nur für iPhone erhältlich) Kompaktlesegeräte Kompakte Form. Geeignet für Tierhaltungen, Sömmerungsbetriebe, Tiertransport, und kleinere Schlachthöfe Stablesegeräte Ergonomisch günstig durch die Stabform. Einfaches Lesen in grösseren Gruppen (Tierhaltung, Sömmerung, Transport, Märkte, kleinere Schlachthöfe) Stationäre Lesegeräte mit externer Geeignet zum Lesen mit Treibgängen z.B. in grossen Tierhaltungen, Antenne beim Verlad/ Tiertransport und in Schlachthöfen 42 21
12.12.2019 Danke für Ihre Aufmerksamkeit www.schafeziegen.ch 43 22
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