Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafe & Ziegen - Gründe für die Einführung - Präsentation TVD Schafe und Ziegen ...

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Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafe & Ziegen - Gründe für die Einführung - Präsentation TVD Schafe und Ziegen ...
12.12.2019

    Tierverkehrsdatenbank (TVD)
    für Schafe & Ziegen

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    Gründe für die Einführung

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Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafe & Ziegen - Gründe für die Einführung - Präsentation TVD Schafe und Ziegen ...
12.12.2019

    Inhalt

    •   Neuerungen für den Tierhalter
    •   Ohrmarken bestellen
    •   Erstregistrierung
    •   Meldungen erfassen
    •   Lesegeräte

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    Neu ab 2020:
    Schafe und Ziegen in der
    Tierverkehrsdatenbank
    Was bedeutet das für mich als
    Tierhalter?

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    «Bei Schafen
    muss eine
    Ohrmarke einen
    elektronischen
    Mikrochip
    enthalten»

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    Schafe markieren

    •   Alle ab dem 1. Januar 2020 geborenen Schafe müssen
        mit Doppelohrmarken markiert werden.
    •   Vor dem 1. Januar 2020 geborene Schafe muss der
        Tierhalter bis spätestens 31. Dezember 2022 mit einer
        zweiten Ohrmarke mit Mikrochip markieren.
    •   Verlassen die Schafe die Tierhaltung vor dem
        31. Dezember 2022, müssen sie vor dem Abgang
        nachmarkiert werden.

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    Schlachtlämmer

    •   Im 2019 geborene Schlachtlämmer, welche bis spätestens
        am 30. Juni 2020 vom Geburtsbetrieb direkt in den
        Schlachtbetrieb kommen, müssen nicht nachmarkiert
        werden.

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    «Der Tierhalter kann
    entscheiden, ob eine
    der Doppelohrmarken
    mit Mikrochip
    versehen ist.»

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     Ziegen markieren

     •   Alle ab dem 1. Januar 2020 geborenen Ziegen müssen
         mit Doppelohrmarken markiert werden.
     •   Vor dem 1. Januar 2020 geborene Ziegen muss der
         Tierhalter bis spätestens am 31. Dezember 2022 mit einer
         zweiten Ohrmarke markieren.
     •   In diesem Zeitraum dürfen vor dem 1. Januar 2020
         geborene Ziegen mit nur einer Ohrmarke den Standort
         wechseln.

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     Schlachtgitzi

     • Schlachtgitzi, die vor dem 120. Lebenstag direkt vom
       Geburtsbetrieb in den Schlachtbetrieb verbracht werden,
       können mit lediglich einer Ohrmarke gekennzeichnet werden.

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     «Sämtliche Bewegungen müssen in
     der TVD registriert werden. Die
     Meldungen an die Datenbank
     können ab dem 6. Januar 2020
     gemacht werden.»

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     Tiere melden

     •   Tierhalter müssen ihren gesamten Bestand an Schafen
         und Ziegen bis am 31. Dezember 2020 erfassen
         (Erstregistrierung).
     •   Geburten müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet
         werden.
     •   Zugänge und Abgänge sind innerhalb von drei Tagen in
         der TVD zu melden.

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     «Tiergeburten müssen innerhalb
     von 30 Tagen in der TVD gemeldet
     werden. Dafür erhält der
     Geburtsbetrieb pro gemeldetes Tier
     4.50 CHF.»

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     Anreizsystem

     • Auszahlung der Entsorgungsbeiträge an die Geburtsbetriebe
         • Ab 1. Januar 2020 für jede Geburtsmeldung CHF 4.50 pro
           geborenem Tier.

     Fehlermeldungsgebühr:
     • Im 2020 wird keine Gebühr erhoben. Die Fehlermeldungen
       werden jedoch versendet.
     • Ab dem 1. Januar 2021: CHF 5.00 für fehlende Meldungen

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     Preise und Lieferfristen

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     Nachmarkierung
     Einzelohrmarke                     0.25                               1.25             3 Wochen
     Neue Ohrmarken
     Doppelohrmarken                    1.75                               0.75             3 Wochen
     Ersatzohrmarken
     Einzelohrmarken                    2.80                               1.80             5 Arbeitstage

     Preise in CHF, vorbehältlich der Genehmigung der angepassten Verordnung über
     die Gebühren für den Tierverkehr durch den Bundesrat.

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     «Um Meldungen in der TVD zu
     erfassen und Ohrmarken zu
     bestellen, wird ein Login benötigt.»

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     Voraussetzungen

     • Das Login besteht aus der Agate-Nummer und einem
       Passwort.
     • Der Tierhaltung durch die kantonale Koordinationsstelle die
       Gattungen Schafe und/oder Ziegen zugewiesen sein.
     • Tierhalterinnen und Tierhalter die über kein Agate-Login
       verfügen oder deren Tierhaltung nicht für Schafe und/oder
       Ziegen freigeschaltet ist, wenden sich an die kantonale
       Koordinationsstelle. (Tel. 027 606 75 38)
     • Tierhalter ohne Internetzugang können eine Drittperson mit
       der Erfassung der Meldungen beauftragen.
     => Siehe Formular/ online Mandatnehmer

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     Ohrmarken bestellen
     =>Demo

     https://youtu.be/ITva2QqsHKg

     https://www.youtube.com/watch
     ?v=ITva2QqsHKg#action=share

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     Fragen/Antworten
     Anleitungen Nachmarkierung
     In folgenden Anleitungen werden die neuen
     Funktionen zur Bestellung von Ohrmarken für die
     Nachmarkierungen von Schafen und Ziegen
     vorgestellt.
     Anleitung Nachmarkierung Schafe

     Anleitung Nachmarkierung Ziege

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     Erstregistrierung

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     Erstregistrierung - Einzeltiere

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     Erstregistrierung - Herdebuch

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     Erstregistrierung - Grossbetriebe

     Tierhalter mit mehr als 50 Tieren können die Erstregistrierung
     mittels CSV-Datei vornehmen:

         1. Herunterladen der Dateivorlage auf www.schafeziegen.ch
         2. Liste Migration Schafe, Liste Migration Ziegen
         3. Eintragen der erforderlichen Daten gemäss Anleitung
         4. Zustellung der Datei an info@agatehelpdesk.ch bis
            spätestens am 15. Dezember 2019
         5. Überprüfung und Übernahme der Tierdaten ab dem
            6. Januar 2020 in der TVD

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     Erstregistrierung - Grossbetriebe

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     Meldungen erfassen

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     Geburtsmeldung

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     Zugang

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     Abgang

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     Ausstellungen und Märkte gelten als
     Tierhaltungen.
     Tierhalter, welche ein Tier auf eine Ausstellung oder
     einen Viehmarkt bringen, melden einen Abgang. Die
     Verantwortlichen von Viehmärkten und Ausstellungen
     melden einen Zugang und einen Abgang. Der nächste
     Tierhalter meldet wiederum einen Zugang. Das
     notwendige Begleitdokument kann ebenfalls in der TVD
     erstellt werden.

     Für Lokale Schaf- und Ziegenschauen (ohne Handel
     (zur Beurteilung von Herdebuchtieren durch die lokalen
     Zuchtgenossenschaften) sind keine Zu- und
     Abgangsmeldungen und auch keine Begleitdokumente
     erforderlich.

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     Ummarkierung
     Das Entfernen der bestehenden
     Ohrmarke und das Anbringen von zwei
     gänzlich neuen Ohrmarken, wird als
     Ummarkierung bezeichnet. Das
     Ummarkieren von Tieren ist nur bei
     Tieren erlaubt, die nicht in einem
     Herdebuch geführt werden.

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     Weidehaltung
     Für Schafe und Ziegen, die auf betriebsfremden
     Flächen geweidet werden, müssen keine Zu- und
     Abgänge gemeldet werden, solange sie nicht mit
     anderen Klauentieren in Kontakt kommen.

     Sömmerungs- und
     Gemeinschaftsweidebetriebe gelten als
     Tierhaltungen. Geburten auf diesen Betrieben
     sind vom verantwortlichen Tierhalter dieses
     Betriebes zu melden.

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     Ohrmarkenzangen
     Für Ohrmarken mit Mikrochip kann dieselbe Zange wie
     für konventionelle Ohrmarken verwendet werden.

     Begleitdokument
     Mit der Einführung der TVD für Schafe und Ziegen kann
     das Begleitdokument neu direkt bei der Erfassung der
     Abgangsmeldung erstellt werden. Das Begleitdokument
     kann nur für den aktuellen Tag sowie einen Tag im
     Voraus erstellt werden.

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     Importe
     Schafe und Ziegen die nach dem Import nicht
     direkt zur Schlachtung gebracht werden, müssen
     innerhalb von 21 Tagen nach dem Import mit
     amtlichen Ohrmarken ummarkiert werden.
     Hierzu muss der Importeur oder der Tierhalter
     den Abstammungs- und Leistungsausweis
     zusammen mit der entsprechenden TVD-Nummer
     sowie dem Importdatum an die Identitas senden.
     Nach Erhalt der Doppelohrmarken muss die
     Ummarkierung und die Entsorgung der ersetzten
     Ohrmarken des Herkunftslandes vom amtlichen
     Tierarzt überwacht werden.

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     Erstregistrierung Herdebücher
     Vorhandene Daten aus Herdebüchern (wie
     CapraNet oder SheepOnline) werden in die TVD
     übernommen. Damit wird die Erstregistrierung
     für Tiere aus Herdebüchern vereinfacht. Der
     Tierhalter muss die Daten lediglich kontrollieren
     und bestätigen.
     In CapraNet und SheepOnline werden also keine
     Geburts- und Bewegungsmeldungen mehr
     gemacht. Hier können jedoch alle
     zuchtrelevanten, weitergehenden Informationen
     wie Sprungmeldungen auch nach dem 6. Januar
     2020 erfasst werden.

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     Kreuzungen im Herdebuch
     Der SZV kann Kreuzungen auch in Zukunft im
     Herdenbuch erfassen. Die Züchter müssen aber
     bei einer Genossenschaft registriert sein.
     Sie müssen für alle lebenden Tiere, die älter als 6
     Monate sind, eine jährliche Gebühr von Fr. 1.20
     bezahlen. Stichtag am 1. Juni.

     Ohrmarke und Alptrecker
     Vorläufig sicher nicht kompatibel, weil die
     Sendefrequenzen unterschiedlich sind.

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     Öffentliche Märkte
     Nachdem von Verbänden und Berufsschäfern mehrere
     Ausnahmen und Abklärungen erwirkt wurden und eine
     Zeitlang die Einführung per 01.01.2020 in Frage
     gestellt wurde, hat die Proviande zusammen mit den
     Marktorganisatoren erwirkt, dass auf den öffentlichen
     Märkten im ersten Halbjahr 2020 noch nach dem
     aktuell gültigen System gearbeitet wird.
     Die Rahmenbedingungen müssen für alle Partner gleich
     sein. Die öffentlichen Märkte sollen nicht benachteiligt
     werden. Die Umsetzung des Nationalen Schafmarkt-
     Programms (NASP) erfolgt bis Ende Juni.
     Ab 1. Juli 2020 gelten die neuen Rahmenbedingungen.
     Ab diesem Datum muss die Marktorganisation für jedes
     Tier 50 Rappen für die Nutzung des NASP bezahlen.

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     Lesegeräte
     Ohrmarken mit Mikrochip können mit
     entsprechenden Lesegeräten gelesen werden.
     Der Aufwand für die Erfassung verringert sich.
     Die elektronisch lesbare Nummer entspricht
     zwingend der visuell sichtbaren Nummer. Die
     Beschaffung von Lesegeräten ist freiwillig.

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     «Mit modernen Lesegeräten
     können die Identitäten von
     vielen Tieren in kurzer Zeit
     fehlerfrei gelesen, gespeichert
     und via Mobiltelefon oder PC an
     die TVD übertragen werden.»

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     Übersicht

     Überall dort wo in kurzer Zeit viele Tiere zu identifizieren sind,
     etwa auf Märkten, beim Sömmerungs-Auf- und -abtrieb, oder
     am Schlachthof, bringt der Einsatz von Lesegeräten einen
     wesentlichen Effizienzgewinn und vereinfacht den Meldeprozess.

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     Auswahl von Lesegerätetypen

     Geräteklasse                         Beurteilung / Eignung
     Einfache Handlesegeräte              Einfache Geräte, wie sie für Hunde und Katzen gebraucht werden,
                                          eignen sich nicht, da sie keine Daten weitergeben können
     Aufsatzgeräte zu Mobiltelefon        Geeignet für gelegentliches Lesen in kleineren Tierhaltungen (bis
                                          heute nur für iPhone erhältlich)
     Kompaktlesegeräte                    Kompakte Form. Geeignet für Tierhaltungen,
                                          Sömmerungsbetriebe, Tiertransport,
                                          und kleinere Schlachthöfe
     Stablesegeräte                       Ergonomisch günstig durch die Stabform. Einfaches Lesen in
                                          grösseren Gruppen (Tierhaltung, Sömmerung, Transport, Märkte,
                                          kleinere Schlachthöfe)
     Stationäre Lesegeräte mit externer   Geeignet zum Lesen mit Treibgängen z.B. in grossen Tierhaltungen,
     Antenne                              beim Verlad/ Tiertransport und in Schlachthöfen

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     Danke für Ihre
     Aufmerksamkeit

     www.schafeziegen.ch

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