Infoabend am 06.11.18 - Abschlussprüfungen an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf

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Infoabend am 06.11.18 - Abschlussprüfungen an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf
Infoabend am 06.11.18

        Abschlussprüfungen
               an der
   Grund- und Gemeinschaftsschule
             Heikendorf

   © Jens Ole Hören – Koordination Sekundarstufe I
Infoabend am 06.11.18 - Abschlussprüfungen an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf
Gliederung

 Einführende Worte
 Mögliche Bildungsabschlüsse
 Prüfungsarten
 Berechnung der Endnoten bzw. Zeugniszensuren
 Kriterien für den Erhalt des ESA / MSA
 Qualifizierte Abschlüsse
Infoabend am 06.11.18 - Abschlussprüfungen an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf
Informationen

   Alle Informationen dieser Präsentation auf

             www.ggs-heikendorf.de
Infoabend am 06.11.18 - Abschlussprüfungen an der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf
Zum richtigen Verständnis…

   Abkürzungen:
       ESA = Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ehem.
        Hauptschulabschluss)
       MSA= Mittlerer Schulabschluss (ehem. Realschulabschluss)
       SuS = Schülerinnen und Schüler
       AE = Anforderungsebene
Wer wird geprüft?
   JgSt 10
       Alle SuS

   JgSt 9
            Auf freiwilliger Basis
                Formloser Antrag

            Durch Verpflichtung
                Wenn Versetzung nach JgSt 10 fraglich
Erreichbare Abschlüsse

   ESA (Erster allgemeinbildender Schulabschluss)

       Durch ESA-Prüfung in JgSt 9
       Durch Versetzung in die JgSt 10

   Qualifizierter ESA (ESA + Berechtigung JgSt 10)
       Bei besonders guter ESA Prüfung
Erreichbare Abschlüsse

   MSA (Mittlerer Schulabschluss)

       Durch MSA-Prüfung in JgSt 10

   Qualifizierter MSA (MSA + JgSt 11 Gymnasium)

       Bei besonders guter MSA Prüfung
Erreichbare Abschlüsse
                                 Gymn.
                                Oberstufe
 10                MSA   MSA+
  9   ESA   ESA+     ESA
  8
  7
  6
  5
  4
  3
  2
  1
Relevante Leistungen
Vorleistungen                   Prüfungsleistungen
 Jahresleistungen des           Projektprüfung
  Abschlussjahrgangs
  (Vorzensuren des 2.              Schriftliche
  Halbjahres)                       Abschlussprüfungen

                                   Mündliche
   WPK-Note, Fachnoten der         Abschlussprüfungen
    vorletzten Jahrgangsstufe
    (falls dort letztmalig
    unterrichtet)
ZAB - TERMINLISTE

   Detaillierte Terminliste auf der Homepage
Prüfungen – Zeitliche Übersicht

 Januar 2019
Februar 2019    Vorbereitung Projektprüfung
  März 2019       Projektprüfung (in JgSt 9)
  April 2019
   Mai 2019    Schriftliche Abschlussprüfungen
   Juni 2019   Mündliche Abschlussprüfungen
Projektprüfungen
Prüfungsteile: Projektprüfung
   Gruppenarbeit, themenorientiert,
    fächerübergreifend

   Thema „frei“ wählbar unter
    Genehmigungsvorbehalt

   Enthält schriftliche, mündliche und praktische
    Leistungen
Projektprüfung: Vorbereitung
   Projektgruppe suchen

   Thema festlegen

   Projektbetreuung finden

   Grobgliederung zum Thema erstellen

   Projekt genehmigen lassen
Projektprüfung: Durchführung
   Ausarbeitung des Themas

   mindestens 15 Zeitstunden

   Erstellung einer Projektmappe

   Erstellung eines praktischen Arbeitsergebnisses

   2 Beispiele für praktische Arbeitsergebnisse:
Projektprüfung: Gletscher
Projektprüfung: Berliner Mauer
Projektprüfung: Präsentation
   Präsentation aller Arbeitsergebnisse

   Ca. 5 - 8 Minuten pro Schüler/-in

   Unterausschuss: SL/ Stellv. SL/ Sek I – Koord.,
    PB

   Festgelegte Bewertungskriterien
Projektpräsentation: Bewertung
   Was wird benotet?

     Durchführung                         10%
     Projektmappe                         20%
     praktisches Arbeitsergebnis          20%
     fachlicher Inhalt der Präsentation   25%
     Qualität der Präsentation            25%
Projektpräsentation: Bewertung
   Note steht direkt nach der Präsentation fest
       Z.B. ESA-Prüfung:        ESA 2 = MSA 3

   Keine Benachteiligung für ESA-Absolventen
       ESA 1 = MSA 1 gem. ZVO

   Ausweisung als Note „Projektarbeit“ im
    Abschlusszeugnis

   Nicht mehr veränderbar!
Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen
   Fächer
       Mathematik (135min)
       Deutsch (135min)
       Englisch (schriftlich 105 Min., Sprachpraxis 25 Min.)
       Alternativ: Herkunftssprachenprüfung (z.B. Arabisch)
   Zentrale Prüfungen
       Ministerium stellt Aufgaben und legt das Verfahren
        fest
   Korrektur durch Fachlehrkraft und Co-Korrektor/-
    in
Schriftliche Prüfung Englisch
   Schriftlicher Teil:               50 Punkte
       Hörverstehen
       Leseverstehen
       Textproduktion (Schreiben)
   Sprachpraktischer Teil:           50 Punkte
       Warming up
       Dialoge
       Monologe
       Mediation
       8

   Bewertung von Aussprache, Grammatik,
    Wortschatz und Inhalt
Herkunftssprachenprüfung
  Nachteilsausgleich!
  Zum Fach Englisch ist möglich wenn
   Schüler/-in…
        … im Verlauf der Sek I zum ersten mal eine Schule in
         Deutschland besucht und
        … weniger als drei Jahre Englischunterricht hatte und
  Wenn alle Bedingungen erfüllt sind: Prüfung
   in einer anderen Fremdsprache (Persisch,
   Arabisch,…)
  Verfahren durch MBWK
Nichtzulassung zur mdl. Prüfung
   Nach schriftlichen Prüfungen:
    Prüfungsausschuss möglich, wenn

       Leistungen so schwach, dass Abschluss rechnerisch
        nicht mehr erreicht werden kann -> Prüfung wird für
        „nicht bestanden“ erklärt

   Schüler/-in wiederholt oder wird entlassen
Mündliche Prüfungen
Mündliche Prüfungen
   Bis zu 2 Prüfungen nach Wahl (nicht in Englisch)

   Eltern stellen schriftlichen Antrag   Formular

   Prüfungsausschuss kann Schüler/-in zu maximal
    2 Prüfungen verpflichten
       Nur, falls Verbesserung möglich

   Aber: Minimal 0 - maximal 2 mündliche Prüfungen
Mündliche Prüfung - Verfahren
 Gruppenprüfung (3-5 Schüler/-innen)
 Vorbereitungszeit 20-30 Minuten
 Prüfungszeit: 10 Min. pro Schüler/-in
 Abfrage von Wissen und Transferleistungen
 Unterausschuss:
       Vorsitzende/-r (Mitglied der Schulleitung)
       Prüfer/-in (Fachlehrkraft des Prüfungsfaches)
       Schriftführer/-in (Klassenlehrkraft)
Mündliche Prüfung - Verfahren
   Wann macht eine mündliche Prüfung Sinn?

       Nur wenn eine Verbesserung möglich ist

       Rechnerisch

       Inhaltlich

       Vorabsprache mit der prüfenden Lehrkraft
Berechnung der Zeugnisnoten
   Fächer mit genau einer Prüfung (mündlich oder
    schriftlich)
       (Vornote x 2 + Prüfungsnote) : 3 = Endnote
       „Im Verhältnis 2:1“

   Fächer mit zwei Prüfungen (mündlich und
    schriftlich)
       Mittelwert aus beiden Prüfungen (0,5 wird ggf.
        abgerundet)
       (Vornote x 2 + Mittelwert) : 3 = Endnote
Berechnung der Zeugnisnoten
   Fächer ohne Prüfung
       Vornote = Endnote

   Weitere relevante Zeugnisnoten
       Projektarbeit
       Alle Fächer, WPK die in ESA8/MSA9 letztmalig
        unterrichtet wurden
            ESA 8: Biologie, WPK
            MSA 9: -
Berechnung der Zeugnisnoten
   Vereinfacht:

   Eine Veränderung der Vornote ist nur dann
    möglich….

   … wenn die Prüfungsnote um 2 Zensuren
    abweicht
          Ausnahme: schr. + mdl. Prüfung in Ma oder D
Beispiele

Leistungsbild vor Ablegen der Prüfung (Vornoten):
 D    E   Ma   Bio   Phy   Che Gesch Geo   Sp   WiPo WPK9 Proj.
 4 4 5 5 4 4 4 4 3                               4    4     4
Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen:
 3 2 4 -            -     -   -   -   -          -     -    -
Ergebnisse der mündlichen Prüfungen:
 - X 3 3 -                -   -   -   -          -     -    -
Zeugnisnoten
Beispiele
Leistungsbild vor Ablegen der Prüfung (Vornoten):
 D    E   Ma   Bio   Phy   Che Gesch Geo   Sp   WiPo WPK9 Proj.
 4 4 5 5 4 4 4 4 3 4                                  4     4
Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen:
 3 2 4 -            -     -   -   -    -   -           -    -
Ergebnisse der mündlichen Prüfungen:
 -   - 3 3 -              -   -   -    -   -           -    -
Zeugnisnoten -> für die Abschlüsse relevant
                    4 4 4 4 3 4                       4     4
Beispiele
Leistungsbild vor Ablegen der Prüfung (Vornoten):
 D    E   Ma   Bio   Phy   Che Gesch Geo   Sp   WiPo WPK9 Proj.
 4 4 5 5 4 4 5 4 3                               4    4     4
Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen:
 3 2 4 -            -     -   -   -   -          -     -    -
Ergebnisse der mündlichen Prüfungen:
 - X 3 3 -                -   -   -   -          -     -    -
Zeugnisnoten
 4 3 4 4
Berechnung der Zeugnisnoten
   Vereinfacht:

   Eine Veränderung der Vornote ist nur dann
    möglich….

   … wenn die Prüfungsnote um 2 Zensuren
    abweicht
          Ausnahme: schr. + mdl. Prüfung in Ma oder D
Erreichen des ESA
   Am Ende der Klasse 9:
       Wenn alle Noten mindestens 4 sind.

       Keinmal Note 6

       Max. 1 x Note 5

       Falls Note 5: Ausgleich mit Note 3 notwendig!
Erreichen des qualifiz. ESA
   Am Ende von Klasse 9:
            Max. 1x Note 4
            Keine Note 5, keine Note 6

         Berechtigung zum Besuch der JgSt 10

       Falls Kriterien nicht erfüllt:
            Klassenkonferenz kann Versetzung nach JgSt 10 beschließen
             (Einzelfallentscheidung)
            Rechtsanspruch!
Erreichen des MSA
   Am Ende der Klasse 10
       Wenn alle Noten mindestens 4 sind.

       Keinmal Note 6

       Max. 1 x Note 5

       Falls Note 5: Ausgleich mit Note 3 notwendig!
Erreichen des qualif. MSA
   Am Ende von Klasse 10
            Max. 1x Note 4
            Keine Note 5, keine Note 6

         Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
         Oberstufe

       Falls Kriterien nicht erfüllt:
            Klassenkonferenz der GemS kann nicht beschließen
            Aufnehmende Schule entscheidet! (OAPVO)
            D.h. Möglichkeit: ja, Rechtsanspruch: nein!
Nichtbestehen der Prüfung
   Recht auf Wiederholung der Prüfung

   1x möglich

   Falls 2x Prüfung zum ESA nicht bestanden:
       Entlassung ohne ESA

   Falls 2x Prüfung zum MSA nicht bestanden:
       Entlassung mit ESA (wurde Ende JgSt 9 erworben)
Wie kann es weiter gehen?
                                 Gymn.
                                Oberstufe
 10                MSA   MSA+
  9   ESA   ESA+     (ESA)
  8
  7
  6
  5
  4
  3
  2
  1
Kooperationen bei qualifiz. MSA
   Heinrich-Heine-Schule Heikendorf

   RBZ Plön: Berufliches Gymnasium
       Kooperation ist rechtsverbindlich! -> Platzgarantie!

   RBZ Technik Kiel: Berufliches Gymnasium
       Keine sichere Rechtsverbindlichkeit -> Platz
        wahrscheinlich
Heinrich-Heine-Schule     RBZ Plön      RBZ Technik Kiel

                Kooperation
             = Rechtsanspruch
            = Schulplatz sicher!

                   Qualifizierter MSA
Weitere Informationen
   Klassenlehrkräfte
       Erste(r) Ansprechpartner/-in für Eltern und Schüler

   Info-Flyer wird an SuS ausgegeben
   http://za.schleswig-holstein.de
   www.ggs-heikendorf.de
   Terminliste unter o.g. Adresse
   Im Falle weiterer Fragen:
       Koord. Sek I: J. O. Hören      0431 / 260 939 26
       Sekrektariat: Frau Theophile   0431 / 260 939 20
Vielen Dank für Ihre
  Aufmerksamkeit!
?
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