Umgang mit Patientendaten im BundeswehrZentralkrankenhaus (Soldatinnen und Soldaten ambulant (Stand 1/2019))

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Umgang mit Patientendaten im BundeswehrZentralkrankenhaus
                   (Soldatinnen und Soldaten ambulant (Stand 1/2019))

Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
Sie wurden zur weiteren Untersuchung und Behandlung in das BundeswehrZentralkrankenhaus
(BwZKrhs) Koblenz überwiesen.

Ein hochmoderner Krankenhausbetrieb setzt die digitale Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten vo-
raus. Dies wird einerseits erforderlich, um die immer größer und komplexer werdende Menge an
wichtigen Informationen den behandelnden Fachabteilungen und Spezialisten bzw. Spezialistinnen
schnell und sicher zur Verfügung stellen zu können. Anderseits können und dürfen aus Gründen der
Patientensicherheit bestimmte Untersuchungen und Verfahren nur mit eindeutig personenbeziehba-
ren Angaben durchgeführt werden.

Dabei werden Daten zum Zweck der Gesundheitsversorgung und deren Verbesserung, der Leis-
tungserfassung, der Fachaufsicht, des Qualitätsmanagements sowie zur Bereitstellung nicht-medi-
zinischer Dienstleistungen verarbeitet. Jede beteiligte Person erhält nur diejenigen Daten, die sie
zur Erfüllung ihrer Aufgabe unbedingt benötigt.

Medizinische Daten im Zusammenhang mit Ihrem Namen (personenbezogene Daten) werden bei-
spielweise nur aktiv gegenüber Personen freigegeben, die unmittelbar an Ihrer Behandlung beteiligt
sind. Das sind in aller Regel Ärzte bzw. Ärztinnen und Pflegekräfte Ihrer behandelnden Fachabtei-
lung, hinzugezogene Therapeuten und Therapeutinnen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im La-
bor, in der Röntgenabteilung und in der Apotheke, aber auch Spezialistinnen und Spezialisten au-
ßerhalb der Sie behandelnden Fachabteilung. Hierzu werden wir Sie im Bedarfsfall gesondert infor-
mieren.

Mit Abschluss Ihrer Behandlung übersenden wir Ihrem zuständigen Truppenarzt bzw. Ihrer zustän-
digen Truppenärztin einen Bericht mit relevanten Unterlagen über den ambulanten Termin zur Ge-
währleistung einer fachgerechten Weiterbehandlung sowie zur Vervollständigung Ihrer Gesund-
heitsunterlagen.

Die meisten Versorgungs- und Serviceleistungen unserer Einrichtung können Ihnen auf der Basis
pseudonymisierter Daten zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen des Qualitätsmanage-
ments).

Unsere EDV-Anlagen, die eingesetzte Software und die elektronischen Archive werden auch durch
externe Dienstleister betrieben und gewartet. Einzelheiten hierzu können Sie der Anlage „Liste be-
teiligter Personen, Stellen, Dienstleister und Dritter“ entnehmen.

               Mit Kompetenz und Verantwortung        Zertifizierung nach
              für die Sicherheit unserer Patienten    Joint Commission International        Seite 1 von 28
Alle genannten Stellen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die uns anvertrauten Daten und In-
formationen werden sowohl durch die berufsbezogene Schweigepflicht, als auch strafrechtlich ge-
schützt. Einzelheiten dazu, wie die über Sie erhobenen Daten verwendet werden, welche Angaben
davon im konkreten Einzelfall wie betroffen sind und welche Kontaktstellen Ihnen zur Verfügung
stehen, können Sie den Anlagen 1 entnehmen.

                                                      Einwilligungen

Um Sie darüber zu informieren, dass wir zu den vorgenannten Zwecken Daten über Ihre Person
(u.a. Gesundheitsdaten) verarbeiten und den Behandelnden im erforderlichen Umfang zur Verfü-
gung stellen, haben wir Ihnen den vorstehenden Datenschutzhinweis zur Kenntnis gebracht.
In darüber hinausgehenden Fällen ist Ihre Einwilligung erforderlich, um Ihre Daten an Dritte weiter-
geben zu dürfen.

          Überprüfung von Patientensicherheit, Behandlungs- und Qualitätsstandards

Ich willige ein, dass im Rahmen von Stichprobenprüfungen durch externes medizinisches Fachper-
sonal Einsicht in meine Behandlungsdokumentation genommen wird, um so die Einhaltung der Pa-
tientensicherheit, der Behandlungsqualität sowie der durch gesetzliche Instanzen, Kostenträger und
Fachgesellschaften festgelegten Qualitätsstandards an Hand von konkreten Einzelfällen zu über-
prüfen. In den hierbei angefertigten Auswertungen dürfen keine Rückschlüsse auf einzelne Patien-
ten oder Patientinnen gemacht werden.

Bitte ankreuzen!                                     Ja            Nein 

                                                Interne Qualitätssicherung

Ich willige ein, dass meine für die medizinische Behandlung erhobene persönliche Anschrift zu Zwe-
cken der Qualitätssicherung in Form von Patientenbefragungen durch das BwZKrhs oder externe
Auftragnehmer (z.B. poststationäre Befragung) und persönlich auf mich zugeschnittener Patienten-
information durch das BwZKrhs genutzt werden kann.

Bitte ankreuzen!                                     Ja            Nein 

                       Auskunft gegenüber Angehörigen, Bekannten oder Dritten

1 Anlage: „Datenschutzrechtlich relevante Kontaktstellen“; „Datenübermittlung an externe Stellen auf Basis spezialgesetz-
licher Regelungen“; „Aufbewahrungszeiträume für medizinische Daten“; „Liste beteiligter Personen, Stellen, Dienstleister
und Dritter“

               Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
              für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International               Seite 2 von 28
Im Verlauf bestimmter Erkrankungen, aber auch in Folge einzelner medizinischer Maßnahmen (z.B.
nach einer Narkose) kann es dazu kommen, dass phasenweise die Wachheit oder Auffassungsgabe
so stark eingeschränkt werden, dass eine regelhafte Kommunikation nicht mehr möglich ist.
Für diese Fälle – aber auch grundsätzlich – können Sie die Gelegenheit nutzen, uns Ansprechpart-
ner und Ansprechpartnerinnen zu benennen, gegenüber denen wir in medizinischen und organisa-
torischen Belangen Auskünfte erteilen dürfen.

Die Namen dieser Personen tragen Sie bitte hier ein:

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

Die Anlagen A-D wurden mir ausgehändigt. Die o.g. Einwilligungen werden Bestandteil der Behand-
lungsdokumentation.

Ich gebe diese Erklärung freiwillig ab. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligungen mit Wirkung für
die Zukunft jederzeit widerrufen kann.

___________________                                ____________________________________
Ort und Datum                                      Unterschrift Patientin bzw. Patient oder
                                                   der bzw. des Sorgeberechtigten

             Mit Kompetenz und Verantwortung         Zertifizierung nach
            für die Sicherheit unserer Patienten     Joint Commission International        Seite 3 von 28
Anlage A zu „Umgang mit Patientendaten im BundeswehrZentralkrankenhaus“

Diese Anlage informiert Sie über die wesentlichen Ansprechpersonen und Postadressen im Rahmen der
Wahrung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten im Hause. Grundsätzlich steht Ihnen der Komman-
deur/die Kommandeurin des BundeswehrZentralkrankenhauses für alle datenschutzrechtlichen Fragen zur
Verfügung. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich in Fragen des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten an
den Administrativen Datenschutzbeauftragten bzw. die Administrative Datenschutzbeauftragte des Bundes-
wehrZentralkrankenhauses zu wenden. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit auch an die/den Bundes-
beauftragte(n) für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) oder an die Beauftragte/den Beauf-
tragten für den Datenschutz in der Bundeswehr (BfDBw) wenden.

1. Kommandeurin und Ärztliche Direktorin Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz

Generalarzt Almut Nolte
Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
Rübenacher Str.170
56072 Koblenz
BwZKrhsKoblenzKdr@bundeswehr.org

2. Administrative Datenschutzbeauftragte des Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz für Aus-
   kunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung des Rechts auf Datenübertrag-
   barkeit und des Widerrufs der Einwilligung

Hauptmann Meike Behrmann
Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
Rübenacher Str.170
56072 Koblenz
ADSBBwZKrhsKoblenz@bundeswehr.org

3. Beauftragter bzw. Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr (Behördlicher Daten-
   schutz nach EU-DSGVO und BDSG, datenschutzrechtliche Beratung und Kontrollen im gesamten
   Geschäftsbereich der Bundeswehr, Zusammenarbeit mit der BfDI)

Der bzw. die Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Referat R II 4
Fontainengraben 150
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228-9924-13940/13941
Fax: +49 (0)228-9924-3343940
E-Mail: BMVgRII4@BMVG.BUND.DE

4. BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)/ Aufsichtsbehörde
   und Ansprechstelle für Datenschutzrechte und Informationszugang)

Die bzw. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228-997799-0
Fax: +49 (0)228-997799-550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

             Mit Kompetenz und Verantwortung            Zertifizierung nach
            für die Sicherheit unserer Patienten        Joint Commission International          Seite 4 von 28
Anlage B Datenübermittlung an externe Stellen auf Basis spezialgesetzlicher Regelungen
                                      (ambulant)

Die Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen ihres ambulanten Termins ist grundsätzlich nur an Personen
zulässig, die unmittelbar an Ihrer Behandlung beteiligt sind bzw.

   •   wenn Sie wirksam eingewilligt haben oder
   •   wenn für diese Übermittlung eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht.

Die nachstehende Tabelle gibt einen (nicht abschließenden) Überblick über die sog. „spezialgesetz-
lichen Regelungen“, unter denen die Weitergabe von Daten zulässig oder sogar unumgänglich ist.

 1. Prüfung             Das Bundeswehrkrankenhaus unterliegt der verfassungs-            BVerfG B.v.
 durch den              rechtlich verankerten Untersuchungspflicht des Bundes-           29.4.1996, 1
 Rechnungshof           rechnungshofs (BRH). Das Patientengeheimnis und der              BvR 1226/89;
                        Auftrag des BRH konkurrieren gleichrangig im Prüfverfah-         RDV 1996,
                        ren, so dass stets eine Güterabwägung vorzunehmen ist, ob        184; NJW
                        das Untersuchungsziel auch mittels pseudonymisierter Da-         1997, 1633 f.
                        ten zu erreichen ist oder ob in Einzelfall vollständige Akten-
                        einsicht zu gewähren ist.
 2. Kontrolle           Die zuständige Aufsichtsbehörde (BfDI, vgl. Anlage A) darf       Art. 51, 57,
 durch die Da-          zu reinen Datenschutzkontrollzwecken Auskunft verlangen          58 EU-
 tenschutzbe-           und Einsicht in Patientenunterlagen nehmen. Gleiches gilt        DSGVO
 hörde                  für die Beauftragte bzw. den Beauftragten für den Daten-         i.V.m. §§ 8,
                        schutz in der Bundeswehr (BfDBw). Eine Einwilligung sei-         13 BDSG so-
                        tens der Patientinnen und Patienten ist hierzu nicht erforder-   wie Art. 38,
                        lich.                                                            39 EU-
                                                                                         DSGVO
                                                                                         i.V.m. §§ 6, 7
                                                                                         BDSG
 3. Auskunftser-        Die Mitarbeitenden des Krankenhauses haben im Rahmen             §§ 53 Abs. 1
 suchen durch           der Strafverfolgung gegenüber der Staatsanwaltschaft und         Nr. 3, 53a, 97
 Strafverfol-           Polizei ein Zeugnisverweigerungsrecht zur Sicherung des          Abs. 1, 2
 gungsbehörden          Patientengeheimnisses; sie dürfen nur aussagen sofern sie        Strafprozess-
                        durch Sie von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden         ordnung
                        worden sind.
                        Ergeben sich für einen Arzt oder eine Ärztin bei der Todes-      Landesbe-
                        feststellung Anhaltspunkte für einen unnatürlichen Tod           stattungsge-
                        (Pflichtfeststellung auf jedem Totenschein), müssen der Po-      setze der je-
                        lizei entsprechende Angaben zu den näheren Umständen             weiligen Bun-
                        vorgelegt werden.                                                desländer
 4. Auskunft zum        Eine Offenbarungspflicht für bestimmte Straftaten besteht,       §§ 138, 139
 Zweck der Ge-          wenn Mitarbeitende des Krankenhauses von einer geplan-           StGB
 fahrenabwehr           ten Straftat nach § 138 des Strafgesetzbuches (StGB)
                        Kenntnis erhält. Diese sind z.B. Hochverrat, Landesverrat,
                        Geld- und Wertpapierfälschung, Mord, Totschlag, Völker-
                        mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbre-
                        chen, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Raub, Er-
                        pressung, gemeingefährliche Straftaten.

            Mit Kompetenz und Verantwortung            Zertifizierung nach
           für die Sicherheit unserer Patienten        Joint Commission International         Seite 5 von 28
5. Meldedaten          Das Melderecht schreibt Krankenhäusern, Heimen und be-         Bundesmel-
für Polizei und        treuenden Einrichtungen (und beispielsweise auch Hotels)       degesetz
Staatsanwalt-          vor, die aufgenommenen Personen unverzüglich in ein Ver-       (BMG)
schaft                 zeichnis einzutragen und Polizei- und Ordnungsbehörden         1.11.2015
                       sowie den Staatsanwaltschaften Auskunft zu erteilen, wenn
                       dies zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung erforder-
                       lich ist.
6. Meldung nach        Das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärz-      §§ 6 ff. IfSG
dem Infektions-        tinnen und Ärzte bei Vorliegen bestimmter übertragbarer
schutzgesetz           Krankheiten zu einer Meldung gegenüber dem Gesund-
                       heitsamt.
7. Meldung nach        Röntgenaufnahmen müssen regelmäßig den zuständigen             § 17a Abs. 4
der Röntgenver-        Stellen zur Qualitätssicherung und Prüfung zugänglich ge-      Röntgen-ver-
ordnung                macht werden. Diese enthalten i.d.R. einen pseudonymi-         ordnung
                       sierten Datensatz. Gleiches gilt auch für Aufnahmen aus        (RöV)
                       nuklearmedizinische Untersuchungen.
                       Röntgenaufnahmen müssen einem nachbehandelnden Arzt            § 28 Abs. 8
                       oder einer nachbehandelnden Ärztin auf Verlangen vorüber-      RöV
                       gehend überlassen werden.
8. Meldung bei         Nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ist         § 5 a Betäu-
Drogensubstitu-        die Substitutionsbehandlung von Drogensüchtigen mit ei-        bungs-mittel-
tion                   nem Betäubungsmittel (z.B. Methadon) dem Bundesinstitut        verschrei-
                       für Arzneimittel und Medizinprodukte verschlüsselt zu mel-     bungsverord-
                       den.                                                           nung
                       Der Nachweis und der Bestand von Betäubungsmitteln,            Anlage 1 Nr.
                       wenn sie in der Arztpraxis vorgehalten werden, sind in ei-     2 der „Richtli-
                       nem amtlichen Formblatt zu führen. Wird Süchtigen ein          nie Methoden
                       Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlas-       vertrags-ärzt-
                       sen, ist der Verbleib patientenbezogen nachzuweisen.           licher Versor-
                                                                                      gung“
9. Meldung ge-         Die regionalen Landeskrebsregistergesetze (LKRG) sehen         Krebsregis-
genüber dem            für die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner des Bun-         tergesetze
Landeskrebsre-         deslandes eine Meldepflicht für bösartige Neubildungen vor.    der jeweili-
gister                 Die Meldung erfolgt über ein Pseudonym, bei vorliegender       gen Länder
                       Einwilligung der betroffenen Patientinnen und Patienten
                       auch namentlich.
10. Meldung an         Bei Schädigung durch Dritte und Kostenübernahme der Be-        § 30 Abs. 3
Schädigende /          handlung durch Schädigende oder deren Versicherung             des Solda-
Versicherer            müssen die Kosten an diese übermittelt werden.                 ten-gesetz
über BAIUDBw                                                                          i.V.m. § 76
                                                                                      des Bundes-
                                                                                      beamten-ge-
                                                                                      setzes (zur
                                                                                      Wahrung ei-
                                                                                      gener Inte-
                                                                                      ressen)
11. Meldung an         Geburten und Todesfälle müssen gegenüber dem Standes-          §§ 18, 20, 30
das Standesamt         amt angezeigt werden.                                          Personen-
                                                                                      standsgesetz

           Mit Kompetenz und Verantwortung           Zertifizierung nach
          für die Sicherheit unserer Patienten       Joint Commission International        Seite 6 von 28
12. Meldung an        Werden Ärztinnen oder Ärzten, Hebammen oder Entbin-             § 4 Abs. 1 u.
das Jugendamt         dungspflegern oder Angehörigen eines anderen Heilberu-          3, Gesetz zur
                      fes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Be-        Kooperation
                      rufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfor-      und Informa-
                      dert, in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige An-    tion im Kin-
                      haltspunkte für die Gefährdung des Wohls von Kindern oder       derschutz
                      Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit den Kindern oder        (KKG)
                      Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situ-
                      ation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensor-
                      geberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwir-
                      ken, soweit hierdurch der wirksame Schutz der Kinder oder
                      Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
                      Halten die genannten Personen ein Tätigwerden des Ju-
                      gendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls
                      von Kindern oder Jugendlichen abzuwenden, so sind sie
                      befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf sind die Be-
                      troffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der
                      wirksame Schutz der Kinder oder Jugendlichen in Frage ge-
                      stellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen befugt, dem
                      Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen.
13. Aktenein-         Das Betreuungsrecht sieht vor, dass der Betreuer bzw. die       §§ 1896 ff.
sicht und Aus-        Betreuerin im Rahmen des jeweiligen Aufgabenbereiches           Bürgerliches
kunft an Beauf-       gesetzlicher Vertreter bzw. gesetzliche Vertreterin ist. Den    Gesetzbuch
tragte und Be-        Personen, denen die Gesundheitssorge für den Betreuten          (BGB)
treuer                oder die Betreute obliegt, steht ein umfassendes Aktenein-
                      sichts- und Auskunftsrecht zu. Die Aufgaben dieser Perso-
                      nen ruhen, solange Patientinnen oder Patienten erkennbar
                      zur Willensäußerung in der Lage sind.

          Mit Kompetenz und Verantwortung            Zertifizierung nach
         für die Sicherheit unserer Patienten        Joint Commission International        Seite 7 von 28
Anlage C Aufbewahrungszeiträume medizinischer Daten (ambulant)

  Die nachstehende Liste vermittelt eine Übersicht darüber, wie lange das Krankenhaus die jeweiligen Gesundheitsunterlagen (Ambulanzak-
  ten) aufbewahren wird. Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist primär gemäß § 69a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
  und § 29 Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (SG) i.V.m. der Verordnung über die Führung der Personalakten der Soldaten und
  der ehemaligen Soldaten (Personalaktenverordnung Soldaten – SPersAV) geregelt. Ebenso schreiben der Bundesmantelvertrag – Ärzte
  (BMV-Ä) und die Berufsordnung der Länder für Ärzte eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist vor. 10 Jahre nach ihrem letzten Ambulanztermin,
  wird Ihre Ambulanzakte vernichtet.

  Darüber hinaus gelten nachfolgende (nicht abschließend) aufgezählte Vorschriften:

                                                   Aufbewahrungszeiträume medizinischer Daten

      Dokument         Aufbewahrungs-                                   Rechtsgrundlage                                       Bemerkung
                       zeitraum (Jahre)

Anamnese               10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung
                       rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
                       lanztermin
Arztbrief, Epikrise,   10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung       vgl. „Anamnese“
Verlegungsbericht      rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
                       lanztermin
ärztliche Anordnung    10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung       vgl. „Anamnese“
zur Pflege             rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
                       lanztermin
Aufklärungsbogen       10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung       vgl. „Anamnese“
                       rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
                       lanztermin
Aufnahmebogen          10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung       vgl. „Anamnese“
                       rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
                       lanztermin
Aufzeichnungen nach    3                       Keine, Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
der Psych-PV

                                  Mit Kompetenz und Verantwortung           Zertifizierung nach
                                 für die Sicherheit unserer Patienten       Joint Commission International   Seite 8 von 28
Betäubungsmittel           3                         §§ 8 Abs. 5, 10 Abs. 4 Betäubungsmittel-Verschreibungsverord-
BTM (Rezeptdurch-                                    nung
schrift, Karteikarten,
Bücher)
Diagnosestatistik          3                         Keine, Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
gem. § 17 Abs. 4
Bundespflegesatz-
verordnung (BPflV)
Diagnostische Befun-       10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung                      vgl. „Anamnese“
derhebung                  rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte
                           lanztermin
Disease-Manage-            15                § 2 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Rege-
ment-Programme                               lung von Aufbewahrungsfristen der für die Durchführung von struk-
(DMP): personenbe-                           turierten Behandlungsprogrammen erforderlichen personenbezoge-
zogene Daten für die                         nen Daten nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SGB V. In strukturierten
Durchführung von                             Behandlungsprogrammen nach § 137f Abs. 1 SGB V ist vorzuse-
strukturierten Be-                           hen, dass die nach § 28f Abs. 1 Nr. 1 RSAV zu erfassenden Daten
handlungs-program-                           fünfzehn Jahre, beginnend mit dem auf das jeweilige Berichtsjahr
men                                          folgenden Kalenderjahr aufzubewahren und nach Ablauf dieser
                                             Frist unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von
                                             sechs Monaten, zu löschen sind.
Strahlenbehandlung,        30 bzw. 10        § 28 Abs. 3 Röntgenverordnung (RöV) - Aufzeichnungen über
Röntgenbehandlung                            Röntgenbehandlungen sind 30 Jahre lang nach der letzten Be-
/-therapie (Aufzeich-                        handlung aufzubewahren. Röntgenbilder und die Aufzeichnungen
nungen, Berechnun-                           nach Absatz 1 Satz 2 über Röntgenuntersuchungen sind zehn
gen nach der letzten                         Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren.
Behandlung) 2                                § 85 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - Die Aufzeich-
                                             nungen über die Untersuchung sind zehn Jahre lang, über die Be-
                                             handlung 30 Jahre lang nach der letzten Untersuchung oder Be-
                                             handlung aufzubewahren.

  2   Vgl. zu weiteren Einzelheiten die „Übersicht der Aufbewahrungsfristen nach StrlSchV und RöV“ (https://www.uni-jena.de/Aufbewahrungsfristen.html)

                                        Mit Kompetenz und Verantwortung           Zertifizierung nach
                                       für die Sicherheit unserer Patienten       Joint Commission International          Seite 9 von 28
EKG, EEG, CTG, To-       10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung      vgl. „Anamnese“
kogramm                  rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
                         lanztermin
Sonographie (Auf-        10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung      vgl. „Anamnese“
zeichnungen, Fotos,      rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
Prints)                  lanztermin
Ergebnisse konsiliari-   10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung      vgl. „Anamnese“
scher Untersuchun-       rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
gen                      lanztermin
Funktionsbefunde         10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung      vgl. „Anamnese“
                         rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
                         lanztermin
Histologischer Unter-    10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung      vgl. „Anamnese“
suchungsbericht          rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
                         lanztermin
Laborbefunde             10 Jahre nach ih-       § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung      vgl. „Anamnese“
                         rem letzten Ambu-       der Länder für Ärzte
                         lanztermin
Blutprodukte (Anwen-     30                Transfusionsgesetz, Angaben nach § 14 Abs. 2 TFG (Patien-
dung von Blutproduk-                       tenidentifikationsnummer, Chargenbezeichnung, Pharmazentral-
ten sowie gentech-                         nummer oder Bezeichnung des Präparats, Name der Firma des
nisch hergestellten                        pharmazeutischen Unternehmers, Menge und Stärke, Datum und
Plasmaproteinen zur                        Uhrzeit der Anwendung 30 Jahre)
Behandlung von Hä-                         § 14 Abs. 3 TFG - Die Aufzeichnungen, einschließlich der EDV-er-
mostasestörungen)                          fassten Daten, müssen mindestens 15 Jahre, die Daten nach Ab-
                                           satz 2 mindestens 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Sie müssen
                                           zu Zwecken der Rückverfolgung unverzüglich verfügbar sein. Die
                                           Aufzeichnungen sind zu vernichten oder zu löschen, wenn eine
                                           Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist.
Medikation               10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung            vgl. „Anamnese“
                         rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte
                         lanztermin

                                    Mit Kompetenz und Verantwortung         Zertifizierung nach
                                   für die Sicherheit unserer Patienten     Joint Commission International    Seite 10 von 28
Niederschriften über     10 bis 30         § 23 Abs. 4 IfSG                                                     vgl. „Anamnese“
nosokomiale Infektio-                      Die Leiter und Leiterinnen von Krankenhäusern und von Einrichtun-
nen, Resistenzen                           gen für ambulantes Operieren haben sicherzustellen, dass die vom
                                           Robert Koch-Institut nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b
Niederschrift über die                     festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von
gem. § 4 Abs. 2 Nr.                        Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresisten-
2b IfSG festgelegten                       zen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufgezeichnet,
nosokomialen Infekti-                      bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich erfor-
onen und das Auftre-                       derlicher Präventionsmaßnahmen gezogen werden und dass die
ten von Krankheitser-                      erforderlichen Präventionsmaßnahmen dem Personal mitgeteilt
regern mit speziellen                      und umgesetzt werden.
Resistenzen und Mul-                       Darüber hinaus haben sie sicherzustellen, dass die nach § 4 Ab-
tiresistenzen                              satz 2 Nummer 2 Buchstabe b festgelegten Daten zu Art und Um-
                                           fang des Antibiotika-Verbrauchs fortlaufend in zusammengefasster
                                           Form aufgezeichnet, unter Berücksichtigung der lokalen Resistenz-
                                           situation bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsicht-
                                           lich des Einsatzes von Antibiotika gezogen werden und dass die er-
                                           forderlichen Anpassungen des Antibiotikaeinsatzes dem Personal
                                           mitgeteilt und umgesetzt werden.
                                           Die Aufzeichnungen nach den Sätzen 1 und 2 sind zehn Jahre
                                           nach deren Anfertigung aufzubewahren. Dem zuständigen Ge-
                                           sundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen, Be-
                                           wertungen und Schlussfolgerungen zu gewähren.
OP-Bericht, Anord-       10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung           vgl. „Anamnese“
nung zur Lagerung        rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte
auf dem OP-Tisch         lanztermin

Rat zur Einholung        10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung           vgl. „Anamnese“
von Spezialisten-mei-    rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte
nungen                   lanztermin
Unterlagen über ge-      10                § 12 Abs. 1 Gendiagnostikgesetz (GenDG)
netische Untersu-
chungen bei Men-

                                      Mit Kompetenz und Verantwortung       Zertifizierung nach
                                     für die Sicherheit unserer Patienten   Joint Commission International   Seite 11 von 28
schen oder Ergeb-
nisse genetischer Un-
tersuchungen und
Analysen
Zytologische Befunde    10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung        vgl. „Anamnese“
und Präparate           rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte
                        lanztermin

                                  Mit Kompetenz und Verantwortung       Zertifizierung nach
                                 für die Sicherheit unserer Patienten   Joint Commission International   Seite 12 von 28
Anlage D Liste beteiligter Personen, Stellen, Dienstleister und Dritter (ambulant)

 Die nachfolgende Liste gibt eine Übersicht über Personen, Stellen, Dienstleister und Dritte, die an Ihrer ambulanten Behandlung im Kranken-
 haus beteiligt sind bzw. es sein können. Die Wahrscheinlichkeit, mit der dies eintreten kann, variiert stark in Abhängigkeit Ihres Krankheitsbil-
 des.
 Sie können sich darüber informieren, wer welche Daten zu welchem Zweck erhält oder erhalten muss und welche Konsequenzen daraus
 erwachsen, wenn Sie der Datenweitergabe im Einzelfall widersprechen.
 Einige wenige der genannten Personen oder Personenkreise (z.B. Servicemitarbeitende der Hausverwaltung) erhalten willentlich keinerlei
 Kenntnis durch die behandelnden Stellen, werden Ihnen aber während Ihres ambulanten Termins in unserem Krankenhaus begegnen und
 können damit zumindest Ihren Aufenthalt bei uns grob einordnen. Auch diese Kontakte unterliegen der Verschwiegenheit.

An der Behandlung oder      Erläuterung                                  Datensatz                      Art der Nutzung der Da-     Verhalten / Konse-
an Leistungen im unmit-                                                                                 ten                         quenzen bei Ableh-
telbaren Behandlungs-                                                                                                               nung
umfeld beteiligte Perso-
nen bzw. Einrichtungen
medizinisches Personal
Ärztinnen und Ärzte des     Meist ist Ihre Behandlung einem              Krankenhausinterne             ärztliche Leistungen im     keine Behandlung/Di-
Fachbereichs                therapieverantwortlichen Fach-               ID (Identifikationsnum-        betroffenen Fachbereich     agnose möglich / nur
                            bereich zugeordnet. Dessen Mit-              mer), Angaben zur                                          eingeschränkte Be-
                            arbeiterinnen und Mitarbeiter be-            zweifelsfreien Identifi-                                   handlung/Diagnose
                            treuen Sie Tag und Nacht und                 kation, Adressdaten,                                       möglich
                            haben deshalb die meisten Infor-             Gesundheitsdaten
                            mationen über Sie und die Um-
                            stände Ihres Krankenhausauf-
                            enthalts.
Medizinisches Assistenz-    Meist ist Ihre Behandlung einem              Krankenhausinterne             Erbringung von Pflege-      keine Behandlung/Di-
personal in ambulanten      therapieverantwortlichen Fach-               ID (Identifikationsnum-        leistungen, Unterstützung   agnose möglich / nur
Leistungsstellen            bereich zugeordnet. Dessen Mit-              mer), Angaben zur              bei ärztlichen Leistungen   eingeschränkte Be-
                            arbeiterinnen und Mitarbeiter be-            zweifelsfreien Identifi-                                   handlung möglich
                            treuen Sie Tag und Nacht und                 kation, Adressdaten,
                            haben deshalb die meisten Infor-             Gesundheitsdaten

                                   Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                  für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International            Seite 13 von 28
mationen über Sie und die Um-
                           stände Ihres Krankenhausauf-
                           enthalts.
Medizinisches Assistenz-   Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter            Krankenhausinterne             Erbringung von Pflege-       keine Behandlung/Di-
personal im OP             im OP müssen zu jeder Zeit in               ID (Identifikationsnum-        leistungen, Unterstützung    agnose möglich / nur
                           der Lage sein, Patientinnen und             mer), Angaben zur              bei ärztlichen Leistungen    eingeschränkte Be-
                           Patienten im OP zweifelsfrei zu             zweifelsfreien Identifi-                                    handlung möglich
                           identifizieren und deren Aufent-            kation, Adressdaten,
                           haltsort zu bestimmen, um ge-               Gesundheitsdaten
                           fährlichen Verwechslungen vor-
                           zubeugen.
Nicht-medizinisches As-
sistenzpersonal
Nicht-Medizinisches As-    Die eigentliche Heilbehandlung              Krankenhausinterne             Patientennahe administ-      keine Behandlung mög-
sistenzpersonal in ambu-   wird durch viele Mitarbeiterinnen           ID (Identifikationsnum-        rative Tätigkeiten (Auf-     lich / nur einge-
lanten Leistungsstellen    und Mitarbeiter unterstützt, die            mer), Angaben zur              nahme, Akten und Daten-      schränkte Behandlung
                           im Hintergrund arbeiten. Die Ak-            zweifelsfreien Identifi-       pflege), Herrichten der      möglich
                           tenführung ist nur eine dieser              kation, Adressdaten,           Arbeitsplätze, logistische
                           Aufgaben, bei denen viele Infor-            Gesundheitsdaten               Aufgaben
                           mationen weitergegeben wer-
                           den. Auch beim Herrichten eines
                           medizinischen Arbeitsplatzes
                           können Kontakte zu Patientinnen
                           und Patienten entstehen.
Nicht-Medizinisches As-    Die eigentliche Heilbehandlung              Krankenhausinterne             Patientennahe administ-      keine Behandlung/Di-
sistenzpersonal im OP      wird durch viele Mitarbeiterinnen           ID (Identifikationsnum-        rative Tätigkeiten (Auf-     agnose möglich / nur
                           und Mitarbeiter unterstützt, die            mer), Angaben zur              nahme, Akten und Daten-      eingeschränkte Be-
                           im Hintergrund arbeiten. Auch               zweifelsfreien Identifi-       pflege), Herrichten der      handlung/Diagnose
                           beim Herrichten eines medizini-             kation, Gesundheits-           Arbeitsplätze, logistische   möglich
                           schen Arbeitsplatzes können                 daten                          Aufgaben
                           Kontakte zu Patientinnen und
                           Patienten entstehen.
Sonstige medizinische
Leistungserbringer

                                 Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International             Seite 14 von 28
Labor (Schwerpunkt kli-      Zwar werden im Labor stets nur              Krankenhausinterne             Beurteilung von Laborer-     keine Behandlung/Di-
nisch-chemisches Labor,      Proben von Ihrem Blut oder an-              ID (Identifikationsnum-        gebnissen nur mit klini-     agnose möglich / nur
meist krankenhausinterne     deren Untersuchungsmaterialien              mer), Angaben zur              schem Hintergrund mög-       eingeschränkte Be-
Leistung), (Labormedizi-     analysiert, aber zu deren korrek-           zweifelsfreien Identifi-       lich, Verwechslungssi-       handlung/Diagnose
ner, Labormedizinerinnen     ter Beurteilung müssen den im               kation, Gesundheits-           cherheit, Charakter eines    möglich
und Labortechnische As-      Labor tätigen Spezialistinnen               daten                          Konsils
sistentinnen und Assisten-   und Spezialisten detaillierte In-
ten)                         formationen zum Krankheitsge-
                             schehen mitgeteilt werden. Nicht
                             alle Untersuchungen können von
                             unserem eigenen Labor abge-
                             deckt werden.
                             Dazu versenden wir in aller Re-
                             gel folgende Proben an:
                             • Siehe Hausliste
                             Wir werden auf Sie zukommen,
                             wenn dies der Fall ist.
Labor: Blut und Blutpro-     Zwar werden im Labor stets nur              Krankenhausinterne             Transfusionssicherheit       nur eingeschränkte Be-
dukte, (Labormediziner       Proben von Ihrem Blut oder an-              ID (Identifikationsnum-                                     handlung /Diagnose
bzw. Labormedizinerinnen     deren Untersuchungsmaterialien              mer), Angaben zur                                           möglich
und Labortechnische As-      analysiert, aber zu deren korrek-           zweifelsfreien Identifi-
sistentinnen und Assisten-   ter Beurteilung müssen den im               kation, Gesundheits-
ten)                         Labor tätigen Spezialistinnen               daten
                             und Spezialisten detaillierte In-
                             formationen zum Krankheitsge-
                             schehen mitgeteilt werden. Im
                             Fall von Bluttransfusionen muss
                             die Identität der Empfänger bzw.
                             Empfängerinnen in einem mehr-
                             stufigen Verfahren gesichert wer-
                             den.

                                   Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                  für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International             Seite 15 von 28
Röntgenabteilung und an-   Auch Mitarbeiterinnen und Mitar-             Krankenhausinterne             Beurteilung nur mit klini-    nur eingeschränkte Be-
dere Bildgebungsverfah-    beiter der Röntgenabteilung                  ID (Identifikationsnum-        schem Hintergrund, Ver-       handlung/Diagnose
ren (Radiologen bzw. Ra-   müssen Hintergrundinformatio-                mer), Angaben zur              wechslungssicherheit,         möglich
diologinnen und Radiolo-   nen zur Erkrankung und zur Ver-              zweifelsfreien Identifi-       Charakter eines Konsils
gisch Technische- Assis-   anlassung der bildgebenden Un-               kation, Gesundheits-
tentinnen und Assistenten) tersuchung haben, um geeignete               daten
                           Verfahren und Projektionen an-
                           wenden zu können. Die Beurtei-
                           lung der Aufnahmen erfordert
                           ebenfalls die Kenntnis des
                           Krankheitsbilds oder des Verlet-
                           zungsmusters.
Auszubildende und Hos-     Auszubildende und Hospitie-                  Krankenhausinterne             Unterstützung bei Einzel-     theoretisch möglich,
pitierende aus Gesund-     rende sind aus dem medizini-                 ID (Identifikationsnum-        schritten der Heilbehand-     nur eingeschränkte Be-
heitsberufen               schen Alltag nicht wegzudenken.              mer), Angaben zur              lung                          handlung/Diagnose
                           Sie von der Behandlung auszu-                zweifelsfreien Identifi-                                     möglich
                           schließen wäre zumeist theore-               kation, Gesundheits-
                           tisch möglich, führt aber stets zu           daten
                           organisatorischen Schwierigkei-
                           ten.
Radiologinnen und Radio- Auch Mitarbeiterinnen und Mitar-               Krankenhausinterne             Unterstützung der Thera-      keine Therapie möglich
logen (einschl. Radiolo-   beiter der Röntgenabteilung                  ID (Identifikationsnum-        pie                           / nur eingeschränkte
gisch Technische Assis-    müssen Hintergrundinformatio-                mer), Angaben zur                                            Therapie möglich
tentinnen und Assistenten) nen zur Erkrankung und zur Ver-              zweifelsfreien Identifi-
                           anlassung der bildgebenden Un-               kation, Gesundheits-
                           tersuchung haben, um geeignete               daten
                           Verfahren und Projektionen an-
                           wenden zu können. Die Beurtei-
                           lung der Aufnahmen erfordert
                           ebenfalls die Kenntnis des
                           Krankheitsbilds oder des Verlet-
                           zungsmusters.

                                  Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                 für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International              Seite 16 von 28
Apothekerinnen und Apo-      Apotheken liefern im Kranken-               Krankenhausinterne             wesentliche Verbesse-        keine Therapie möglich
theker (einschl. Pharma-     haus nicht nur die notwendigen              ID (Identifikationsnum-        rung der Therapiesicher-     / nur eingeschränkte
zeutisch Technische As-      Medikamente aus, sondern füh-               mer), Angaben zur              heit in komplexen Fällen     Therapie möglich
sistentinnen und Assisten-   ren auch hochqualifizierte Bera-            zweifelsfreien Identifi-
ten)                         tungsleistungen zur medikamen-              kation, Gesundheits-
                             tösen Therapie durch. Diese er-             daten
                             fordert die genaue Kenntnis der
                             Erkrankung.
Konsiliarärztinnen und       Die oft komplexe Natur von Er-              Krankenhausinterne             Behandlungsunterstüt-        nur eingeschränkte Be-
Konsiliarärzte im Hause      krankungen führt regelmäßig zur             ID (Identifikationsnum-        zung / Übernahme der         handlung/Diagnose
                             Hinzuziehung von Fachleuten                 mer), Angaben zur              Behandlung im besonde-       möglich
                             aus anderen Abteilungen (Kon-               zweifelsfreien Identifi-       ren Fachgebiet
                             sil). Wir kommen auf Sie zu,                kation, Gesundheits-
                             wenn dies der Fall ist.                     daten
Konsiliarärztinnen und       Die oft komplexe Natur von Er-              Krankenhausinterne             Behandlungsunterstüt-        nur eingeschränkte Be-
Konsiliarärzte extern        krankungen führt regelmäßig zur             ID (Identifikationsnum-        zung / Übernahme der         handlung/Diagnose
                             Hinzuziehung von Fachleuten                 mer), Angaben zur              Behandlung im besonde-       möglich
                             aus anderen Abteilungen (Kon-               zweifelsfreien Identifi-       ren Fachgebiet
                             sil). Nicht alle Fachdisziplinen            kation, Gesundheits-
                             sind in diesem Krankenhaus ver-             daten, Abrechnungs-
                             fügbar, so dass wir ggf. externe            daten
                             Ärztinnen und Ärzte hinzuziehen
                             oder Sie, sofern Ihr Zustand dies
                             zulässt, dort vorstellen werden.
                             Dies kommt ausgesprochen sel-
                             ten vor. Wir kommen auf Sie zu,
                             wenn der Fall eintritt.
Gastoperateur bzw. Gast-     In besonders gelagerten Einzel-             Krankenhausinterne             Unterstützung bei Einzel-    im Einzelfall, nur einge-
operateurin o.Ä.             fällen verstärken wir unsere OP-            ID (Identifikationsnum-        schritten der Heilbehand-    schränkte Behand-
                             Teams durch herausragende                   mer), Angaben zur              lung                         lung/Diagnose möglich
                             Spezialistinnen und Spezialisten            zweifelsfreien Identifi-                                    (Hinzuziehung ist zu-
                             aus externen Kliniken. Das ist              kation, Gesundheits-                                        stimmungspflichtig)
                             ausgesprochen selten und wir                daten

                                   Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                  für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International             Seite 17 von 28
werden auf Sie zukommen,
                            wenn dies der Fall ist.

Histo-/Pathologie (Patho-   (Fein)gewebliche Untersuchun-               Krankenhausinterne             krankenhaustypische di-     keine Behandlung/Di-
loge bzw. Pathologin, As-   gen finden im Regelfall nicht in            ID (Identifikationsnum-        agnostische Leistung        agnose möglich / nur
sistenzpersonal)            unserem Krankenhaus statt. Wir              mer), Angaben zur                                          eingeschränkte Be-
                            versenden die Proben an fol-                zweifelsfreien Identifi-                                   handlung möglich
                            gende Einrichtungen:                        kation, Gesundheits-
                            • Siehe Hausliste                           daten, Abrechnungs-
                            Wir werden auf Sie zukommen,                daten
                            wenn dies der Fall ist.
Physiotherapie (interne     Die Physiotherapieabteilung des             Krankenhausinterne             Behandlungsplanung          Entfallen der Leistung
Leistung)                   Krankenhauses benötigt Anga-                ID (Identifikationsnum-
                            ben zur Natur Ihrer Erkrankung              mer), Angaben zur
                            oder Verletzung, um die optimale            zweifelsfreien Identifi-
                            Therapie für Sie planen zu kön-             kation, Gesundheits-
                            nen.                                        daten
Physiotherapie (externe     Die Physiotherapieleistungen                Krankenhausinterne             Behandlungsplanung          Entfallen der Leistung
Leistung)                   werden nicht in unserem Kran-               ID (Identifikationsnum-
                            kenhaus erbracht. Dennoch be-               mer), Angaben zur
                            nötigt auch diese Einrichtung An-           zweifelsfreien Identifi-
                            gaben zur Natur Ihrer Erkran-               kation, Gesundheits-
                            kung oder Verletzung, um die                daten, Abrechnungs-
                            optimale Therapie für Sie planen            daten
                            zu können. Wir kommen auf Sie
                            zu, wenn dies der Fall ist.
Ergotherapie (interne Leis- Die Ergotherpieabteilung des                Krankenhausinterne             Behandlungsplanung          Entfallen der Leistung
tung)                       Krankenhauses benötigt Anga-                ID (Identifikationsnum-
                            ben zur Natur Ihrer Erkrankung              mer), Angaben zur
                            oder Verletzung, um die optimale            zweifelsfreien Identifi-
                            Therapie für Sie planen zu kön-             kation, Gesundheits-
                            nen.                                        daten

                                  Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                 für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International            Seite 18 von 28
Ergotherapie (externe      Die Ergotherapieleistungen wer-             Krankenhausinterne             Behandlungsplanung          Entfallen der Leistung
Leistung)                  den nicht in unserem Kranken-               ID (Identifikationsnum-
                           haus erbracht. Dennoch benötigt             mer), Angaben zur
                           auch diese Einrichtung Angaben              zweifelsfreien Identifi-
                           zur Natur Ihrer Erkrankung oder             kation, Gesundheits-
                           Verletzung, um die optimale The-            daten, Abrechnungs-
                           rapie für sie planen zu können.             daten
                           Wir kommen auf Sie zu, wenn
                           dies der Fall ist.
Logopädie (interne Leis-   Die Logopödieabteilung des                  Krankenhausinterne             Behandlungsplanung          Entfallen der Leistung
tung)                      Krankenhauses benötigt Anga-                ID (Identifikationsnum-
                           ben zur Natur Ihrer Erkrankung              mer), Angaben zur
                           oder Verletzung, um die optimale            zweifelsfreien Identifi-
                           Therapie für sie planen zu kön-             kation, Gesundheits-
                           nen.                                        daten
Logopädie (externe Leis-   Die Logopädieleistungen werden              Krankenhausinterne             Behandlungsplanung          Entfallen der Leistung
tung)                      nicht in unserem Krankenhaus                ID (Identifikationsnum-
                           erbracht. Dennoch benötigt auch             mer), Angaben zur
                           diese Einrichtung Angaben zur               zweifelsfreien Identifi-
                           Natur Ihrer Erkrankung oder Ver-            kation, Gesundheits-
                           letzung, um die optimale Thera-             daten, Abrechnungs-
                           pie für sie planen zu können. Wir           daten
                           kommen auf Sie zu, wenn dies
                           der Fall ist.
Spezialtherapeutinnen      Die Verordnung besonderer                   Krankenhausinterne             Sonderleistungen, die       Entfallen der Leistung
und Spezialtherapeuten /   Hilfsmittel ist nur in Zusammen-            ID (Identifikationsnum-        nicht im Krankenhaus be-
Sanitätshaus               arbeit mit speziellen Lieferanten           mer), Angaben zur              reitgestellt werden
                           oder einem Sanitätshaus mög-                zweifelsfreien Identifi-
                           lich. Wir kommen auf Sie zu,                kation, Gesundheits-
                           wenn dies der Fall ist.                     daten, Abrechnungs-
                                                                       daten

                                 Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International            Seite 19 von 28
Dialysepraxis extern       Die Übertragung besonderer me-              Krankenhausinterne             Behandlungsplanung           keine Behandlung mög-
                           dizinischer Leistungen auf ex-              ID (Identifikationsnum-                                     lich / nur einge-
                           terne Stellen erfolgt, wenn die             mer), Angaben zur                                           schränkte Behandlung
                           Leistungen selbst im Kranken-               zweifelsfreien Identifi-                                    möglich
                           haus nicht vorgehalten werden.              kation, Adressdaten,
                           Die Übertragung funktioniert wie            Gesundheitsdaten,
                           eine Überweisung, der sie zu-               Abrechnungsdaten
                           stimmen müssen. Wir kommen
                           auf Sie zu, wenn dies der Fall ist.
                           Konkret arbeiten wir mit folgen-
                           den Einrichtungen zusammen:
                           • Siehe Hausliste
Unterstützende Dienste
im direkten Behand-
lungsumfeld
Patiententransportdienst   Nicht gehfähige Patientinnen und            Krankenhausinterne             Qualifizierte innerhäusige   keine Behandlung mög-
                           Patienten werden mit Hilfe eines            ID (Identifikationsnum-        Transporte                   lich / nur einge-
                           Patiententransportdienstes inner-           mer), Angaben zur                                           schränkte Behandlung
                           halb des Krankenhauses be-                  zweifelsfreien Identifi-                                    möglich
                           wegt. Der Transportdienst ist in            kation, Gesundheits-
                           der Lage, Sie zu identifizieren             daten
                           und hat Kenntnis, zu welchem
                           Zweck Sie an welchen Zielort zu
                           verbringen sind.
Sozialdienst               Der Sozialdienst wird bei vielen            Krankenhausinterne             Planung der Anschluss-       Entfallen der Leistung
                           Belangen der Versorgung einge-              ID (Identifikationsnum-        behandlung (z.B. Organi-
                           schaltet, die den Krankenhaus-              mer), Angaben zur              sation Pflegedienst)
                           aufenthalt begleiten.                       zweifelsfreien Identifi-
                           Betroffen davon sind oft Pflege-            kation, Gesundheits-
                           leistungen oder rehabilitative              daten, Adressdaten,
                           Maßnahmen im Zusammenhang                   Abrechnungsdaten
                           mit der Krankenhausbehandlung

                                 Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International             Seite 20 von 28
Ambulanzhilfe               Stationshilfen unterstützen ins-            Krankenhausinterne             z.B. Verpflegung             keine Behandlung mög-
                            besondere das Pflegepersonal                ID (Identifikationsnum-                                     lich / nur einge-
                            bei der Stationsführung. Das                mer), Angaben zur                                           schränkte Behandlung
                            Aufgabenspektrum ist sehr viel-             zweifelsfreien Identifi-                                    möglich
                            schichtig, so dass Sie oft unbe-            kation
                            merkt Kontakt zu den Stationshil-
                            fen haben. Stationshilfen erhal-
                            ten aktiv keine Angaben zu Ih-
                            rem Gesundheitszustand, halten
                            sich aber ständig im Stationsbe-
                            reich auf.
Hygiene (Hygienikerinnen    Mit der Krankenhaushygiene be-              Krankenhausinterne             Qualitätsmanagement          keine Behandlung mög-
bzw. Hygieniker, hygiene-   auftragte Mitarbeiterinnen und              ID (Identifikationsnum-        und Meldepflichten           lich / nur einge-
beauftragte Person)         Mitarbeiter haben Zugang zu al-             mer), Angaben zur                                           schränkte Behandlung
                            len nicht-technischen Bereichen             zweifelsfreien Identifi-                                    möglich
                            des Krankenhauses und werden                kation, Gesundheits-
                            insbesondere bei bestimmten In-             daten
                            fektionsgeschehen aktiv einge-
                            schaltet.
Patientenferne Leistun-
gen
Apothekenservice (Logis-    Mit der Logistik betraute Mitar-            bei separater Handha-          Logistik                     Leistung nicht betroffen
tik)                        beiterinnen und Mitarbeiter benö-           bung von Sonderan-
                            tigen keinerlei Informationen zu            forderungen: keiner
                            Ihrer Person, halten sich aber ar-
                            beitstäglich in Ihrem Umfeld auf.
KIS-Administratoren und     KIS-Administratoren und KIS-Ad-             Krankenhausinterne             Beitrag zur Patientensi-     keine Behandlung mög-
KIS-Administratorinnen      ministratorinnen sind Angestellte           ID (Identifikationsnum-        cherheit und Dokumenta-      lich / nur einge-
(Krankenhaus-Informa-       des Krankenhauses, die sich um              mer), Angaben zur              tion                         schränkte Behandlung
tions-System)               das Funktionieren unserer pati-             zweifelsfreien Identifi-                                    möglich
                            entendatenführenden Systeme                 kation, Adressdaten,
                            kümmern. Für bestimme Aktio-                Gesundheitsdaten,
                            nen ist es erforderlich, dass di-           Abrechnungsdaten

                                  Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                 für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International             Seite 21 von 28
rekt an einer elektronischen Pati-
                            entenakte gearbeitet werden
                            muss.
Externe Dienstleister zur   Nicht alle Wartungsarbeiten an              Krankenhausinterne             Betriebssicherheit, Bei-     keine Behandlung mög-
EDV-Wartung (hier: BWI)     der Krankenhaus-EDV können                  ID (Identifikationsnum-        trag zur Patientensicher-    lich / nur einge-
                            ohne externe Hilfe durchgeführt             mer), Angaben zur              heit und Dokumentation       schränkte Behandlung
                            werden. Dazu werden fallweise               zweifelsfreien Identifi-                                    möglich
                            Expertinnen und Experten hinzu-             kation, Adressdaten,
                            gezogen, die ihre Aufgaben auch             Gesundheitsdaten,
                            über Fernwartungszugänge erle-              Abrechnungsdaten
                            digen können. Hierbei werden
                            diese durch Mitarbeiterinnen und
                            Mitarbeiter des Krankenhauses
                            überwacht.
                            Folgende Firmen führen Fern-
                            wartungen durch:
                            • Siehe Hausliste
Medizintechnik              Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter            Krankenhausinterne             Sicherstellung der Funk-     keine Behandlung mög-
                            der Medizintechnik kommen im                ID (Identifikationsnum-        tion von Medizinproduk-      lich / nur einge-
                            Regelfall vollständig ohne perso-           mer), Angaben zur              ten                          schränkte Behandlung
                            nenbezogene Angaben aus. Im                 zweifelsfreien Identifi-                                    möglich
                            Einzelfall müssen aber Wartung-             kation, Gesundheits-
                            oder Reparaturarbeiten am Auf-              daten)
                            stellungsort der Geräte vorge-
                            nommen werden. So können
                            persönliche Kontakte entstehen.
Medizingerätehersteller     Komplizierte medizinische Ge-               Krankenhausinterne             Betriebssicherheit, Bei-     keine Behandlung mög-
                            räte können sog. Fernwartungs-              ID (Identifikationsnum-        trag zur Patientensicher-    lich / nur einge-
                            zugänge besitzen, damit sich                mer), Angaben zur              heit und Dokumentation       schränkte Behandlung
                            Gerätehersteller von extern auf-            zweifelsfreien Identifi-                                    möglich
                            schalten können. Dabei können               kation, Gesundheits-
                            diese theoretisch auch auf Pati-            daten)
                            entendaten stoßen.

                                  Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                 für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International             Seite 22 von 28
Eine Liste mit Geräteherstellern
                            mit Fernwartungszugang finden
                            Sie hier:
                            • Siehe Hausliste
Patienten-Datenmanage-      Es existieren Fernwartungszu-                 22Krankenhausinterne Beitrag zur Patientensi-              keine Behandlung mög-
ment-System (Hersteller / gänge, damit sich Geräteherstel-                ID (Identifikationsnum- cherheit und Dokumenta-            lich // nur einge-
Provider)                   ler von extern aufschalten kön-               mer), Angaben zur        tion                              schränkte Behandlung
                            nen. Dabei können diese theore-               zweifelsfreien Identifi-                                   möglich
                            tisch auch auf Patientendaten                 kation, Gesundheits-
                            stoßen.                                       daten)
                            Folgende Firmen führen Fern-
                            wartungen durch:
                            • Siehe Hausliste
Controlling / Leistungscon- Das reine Leistungscontrolling                keine rückverfolgba-           Leistungsüberwachung,       Verzicht
trolling                    des Krankenhauses kommt völlig                ren Daten                      MDK-Verfahren
                            ohne patientenbezogene Daten
                            aus.
Controlling - Fallbearbei-  Die Mitarbeiterinnen und Mitar-               Krankenhausinterne             gezielte Bearbeitung von    keine Behandlung mög-
tung im Rahmen der Ab-      beiter im Controlling, die mit der            ID (Identifikationsnum-        Fallakten                   lich // nur einge-
rechnung                    Fallabrechnung betraut sind,                  mer), Angaben zur                                          schränkte Behandlung
                            müssen notwendigerweise mit                   zweifelsfreien Identifi-                                   möglich
                            vollständigen Patientenakten ar-              kation, Adressdaten,
                            beiten.                                       Gesundheitsdaten,
                                                                          Abrechnungsdaten
Qualitätsmanagement           Grundsätzlich ist das Qualitäts-            keine rückverfolgba-           Beitrag zur Patientensi-    Verzicht
(Controller bzw. Controlle-   management des Krankenhau-                  ren Daten                      cherheit und Dokumenta-
rin, QM-Beauftragte Per-      ses nicht auf patientenbezogene                                            tion
son)                          Daten angewiesen.
Besondere QM-Maßnah-          Eine geringe Anzahl von Maß-                nicht vorhersagbar             nur zu internen Zwecken     Verzicht
men, Peer-Review, Bege-       nahmen zur Qualitätssicherung
hungen (externe Expertin-     findet auch im Behandlungsbe-
nen und Experten)             reich statt.

                                    Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                   für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International            Seite 23 von 28
Entsorgung von Datenmüll   Die Entsorgung von Datenabfäl-              Krankenhausinterne             Vernichtung der Daten      keine Behandlung mög-
(externe Dienstleister)    len wird über eine externe Spezi-           ID (Identifikationsnum-                                   lich / nur einge-
                           alfirma abgewickelt. Dabei ver-             mer), Angaben zur                                         schränkte Behandlung
                           lassen Patientendaten zum Zwe-              zweifelsfreien Identifi-                                  möglich
                           cke der Vernichtung das Haus.               kation, Adressdaten,
                           Wir lassen derartige Dokumente              Gesundheitsdaten,
                           durch folgende Dienstleister ent-           Abrechnungsdaten
                           sorgen:
                           • Siehe Hausliste
Patientenaufnahme/ Leis-   Die Mitarbeiterinnen und Mitar-             Krankenhausinterne             Leistungsberechnung mit    nicht möglich
tungsabrechnung (Verwal-   beiter in der Leistungsabrech-              ID (Identifikationsnum-        den Kostenträgern
tung)                      nung, die mit der Fallabrechnung            mer), Angaben zur
                           betraut sind, müssen notwendi-              zweifelsfreien Identifi-
                           gerweise mit vollständigen Pati-            kation, Adressdaten,
                           entenakten arbeiten.                        Gesundheitsdaten,
                                                                       Abrechnungsdaten
Archive im Krankenhaus     Zur Archivierung und den Ver-
und externe Archive        wahrungsfristen für medizinische
                           Daten informieren wir ausführlich
                           in den Anlagen.
Reinigung (externe         Externe Dienstleister kommen                keiner                         entfällt                   keine Behandlung mög-
Dienstleister)             durch ihren Auftrag, den sie im                                                                       lich / nur einge-
                           Zusammenhang mit dem Kran-                                                                            schränkte Behandlung
                           kenhausbetrieb erfüllen, mit                                                                          möglich
                           Ihnen in Kontakt. Eine Datenwei-
                           tergabe findet nicht statt.
Facility-Management        Dienstleister der Gebäudetech-              keiner                         entfällt                   keine Behandlung mög-
                           nik oder Gebäudepflege kom-                                                                           lich / nur einge-
                           men durch ihren Auftrag, den Sie                                                                      schränkte Behandlung
                           im Zusammenhang mit dem                                                                               möglich
                           Krankenhausbetrieb erfüllen, mit
                           Ihnen in Kontakt. Eine Datenwei-
                           tergabe findet nicht statt.

                                 Mit Kompetenz und Verantwortung                 Zertifizierung nach
                                für die Sicherheit unserer Patienten             Joint Commission International           Seite 24 von 28
Technische Unterstützung   In besonders gelagerten Fällen              Angaben zur zweifels-           unmittelbare Unterstüt-       keine Behandlung mög-
bei neuen, seltenen oder   werden (nicht-medizinische)                 freien Identifikation,          zung                          lich / nur einge-
technisch aufwendigen      Spezialistinnen und Spezialisten            Gesundheitsdaten                                              schränkte Behandlung
Verfahren                  hinzugezogen, um beispiels-                                                                               möglich
                           weise technische Verfahren zu
                           etablieren oder neue Geräte ein-
                           zuführen. Wir kommen auf Sie
                           zu, wenn dies der Fall ist.
Mit der Durchführung von   Studien spielen eine große Rolle            ist im Einzelfall zu klä-       wissenschaftlich              Nichtteilnahme
Studien beauftragte Per-   bei der Weiterentwicklung medi-             ren
son oder Stelle            zinsicher Verfahren. Sollten Sie
                           als Kandidatin oder Kandidat für
                           eine Studie infrage kommen,
                           sprechen wir sie gezielt an.
Truppenarzt bzw. Trup-     Für die Kommunikation mit Ihrem             Angaben zur zweifels-           Verbesserung der Be-
penärztin                  Truppenarzt bzw. Truppenärztin              freien Identifikation,          handlungsqualität
                                                                       Adressdaten, Gesund-
                                                                       heitsdaten

                                 Mit Kompetenz und Verantwortung                  Zertifizierung nach
                                für die Sicherheit unserer Patienten              Joint Commission International              Seite 25 von 28
Hausliste zu Anlage D

Externe laboratoriumsmedizinische Dienstleister:

 Labor Dr. Limbach und Kollegen Medizini-          Labor Dr. Limbach und Kollegen Medizini-
 sches Versorgungszentrum                          sches Versorgungszentrum
 Im Breitspiel 15                                  Im Breitspiel 15
 69126 Heidelberg                                  69126 Heidelberg
 MVZ Labor PD Dr. Volkmann und Kollegen            MVZ Labor Limbach Bonn GmbH
 GbR                                               Schieffelingsweg 28
 Kriegsstrasse 99                                  53123 Bonn
 76133 Karlsruhe
 Universitätsklinikum Freiburg                     Dr. med. Uta Wisplinghoff (ÜBAG) und Kolle-
 Institut für Klinische Chemie und Laboratori-     gen und MVZ für Humangenetik und Trans-
 umsmedizin                                        fusionsmedizin GbR
 Hugstetter Straße 55                              Classen-Kappelmann-Str. 24
 79106 Freiburg                                    50931 Köln
 MVZ Dr. Eberhard & Partner Dortmund               Labor Prof. Dr. G. Enders MVZ
 (ÜBAG)                                            Rosenbergstraße 85
 Brauhausstraße 4                                  70193 Stuttgart
 44137 Dortmund
 Universitätsklinikum Essen                        Institut für Medizinische Diagnostik Berlin-
 Institut für Virologie                            Potsdam MVZ GbR
 Hufelandstraße 55                                 Nicolaistraße 22
 45127 Essen                                       12247 Berlin-Steglitz
 Universitätsklinikum Bonn                         Universitätsklinikum Gießen und Marburg
 Zentrum für Experimentelle Hämatologie und        GmbH
 Transfusionsmedizin                               Zentrum für Transfusionsmedizin und Hämo-
 Sigmund-Freund-Straße 25                          therapie
 53127 Bonn                                        Langhansstrasse 7
                                                   35392 Gießen
 MVZ für Laboratoriumsmedizin Koblenz - Mit-       Medizinisches Labor Bremen GbR
 telrhein                                          Haferwende 12
 Viktoriastraße 35 - 39                            28357 Bremen
 56068 Koblenz
 Deutsches Harnsteinzentrum                        DRK-Blutspendedienst West gGmbH
 im Medizinischen Zentrum Bonn                     Zentrum für Transfusionsmedizin
 Friedensplatz 16                                  Burgweg 5 - 7
 53111 Bonn                                        55543 Bad Kreuznach

Externe EDV; MedTechnik, Patienten-Datenmanagement-System:

 ACP IT Solutions AG                              AmbrosiaFM
 Otto-Volger-Straße 19                            Bergkirchener Str. 228
 65843 Sulzbach                                   32549 Bad Oeynhausen
 BECOM Software AG                                Bio-Rad
 Kastanienallee 8                                 Heidemannstr. 164
 99428 Weimar                                     80939 München
 Bollmann.com                                     Brainlab
 Heilsbachstraße 15                               Kapellenstr. 12
 53123 Bonn                                       85622 Feldkirchen

            Mit Kompetenz und Verantwortung          Zertifizierung nach
           für die Sicherheit unserer Patienten      Joint Commission International      Seite 26 von 28
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