Umgang mit Patientendaten im BundeswehrZentralkrankenhaus (Soldatinnen und Soldaten ambulant (Stand 1/2019))
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Umgang mit Patientendaten im BundeswehrZentralkrankenhaus (Soldatinnen und Soldaten ambulant (Stand 1/2019)) Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden, Sie wurden zur weiteren Untersuchung und Behandlung in das BundeswehrZentralkrankenhaus (BwZKrhs) Koblenz überwiesen. Ein hochmoderner Krankenhausbetrieb setzt die digitale Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten vo- raus. Dies wird einerseits erforderlich, um die immer größer und komplexer werdende Menge an wichtigen Informationen den behandelnden Fachabteilungen und Spezialisten bzw. Spezialistinnen schnell und sicher zur Verfügung stellen zu können. Anderseits können und dürfen aus Gründen der Patientensicherheit bestimmte Untersuchungen und Verfahren nur mit eindeutig personenbeziehba- ren Angaben durchgeführt werden. Dabei werden Daten zum Zweck der Gesundheitsversorgung und deren Verbesserung, der Leis- tungserfassung, der Fachaufsicht, des Qualitätsmanagements sowie zur Bereitstellung nicht-medi- zinischer Dienstleistungen verarbeitet. Jede beteiligte Person erhält nur diejenigen Daten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe unbedingt benötigt. Medizinische Daten im Zusammenhang mit Ihrem Namen (personenbezogene Daten) werden bei- spielweise nur aktiv gegenüber Personen freigegeben, die unmittelbar an Ihrer Behandlung beteiligt sind. Das sind in aller Regel Ärzte bzw. Ärztinnen und Pflegekräfte Ihrer behandelnden Fachabtei- lung, hinzugezogene Therapeuten und Therapeutinnen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im La- bor, in der Röntgenabteilung und in der Apotheke, aber auch Spezialistinnen und Spezialisten au- ßerhalb der Sie behandelnden Fachabteilung. Hierzu werden wir Sie im Bedarfsfall gesondert infor- mieren. Mit Abschluss Ihrer Behandlung übersenden wir Ihrem zuständigen Truppenarzt bzw. Ihrer zustän- digen Truppenärztin einen Bericht mit relevanten Unterlagen über den ambulanten Termin zur Ge- währleistung einer fachgerechten Weiterbehandlung sowie zur Vervollständigung Ihrer Gesund- heitsunterlagen. Die meisten Versorgungs- und Serviceleistungen unserer Einrichtung können Ihnen auf der Basis pseudonymisierter Daten zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen des Qualitätsmanage- ments). Unsere EDV-Anlagen, die eingesetzte Software und die elektronischen Archive werden auch durch externe Dienstleister betrieben und gewartet. Einzelheiten hierzu können Sie der Anlage „Liste be- teiligter Personen, Stellen, Dienstleister und Dritter“ entnehmen. Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 1 von 28
Alle genannten Stellen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die uns anvertrauten Daten und In- formationen werden sowohl durch die berufsbezogene Schweigepflicht, als auch strafrechtlich ge- schützt. Einzelheiten dazu, wie die über Sie erhobenen Daten verwendet werden, welche Angaben davon im konkreten Einzelfall wie betroffen sind und welche Kontaktstellen Ihnen zur Verfügung stehen, können Sie den Anlagen 1 entnehmen. Einwilligungen Um Sie darüber zu informieren, dass wir zu den vorgenannten Zwecken Daten über Ihre Person (u.a. Gesundheitsdaten) verarbeiten und den Behandelnden im erforderlichen Umfang zur Verfü- gung stellen, haben wir Ihnen den vorstehenden Datenschutzhinweis zur Kenntnis gebracht. In darüber hinausgehenden Fällen ist Ihre Einwilligung erforderlich, um Ihre Daten an Dritte weiter- geben zu dürfen. Überprüfung von Patientensicherheit, Behandlungs- und Qualitätsstandards Ich willige ein, dass im Rahmen von Stichprobenprüfungen durch externes medizinisches Fachper- sonal Einsicht in meine Behandlungsdokumentation genommen wird, um so die Einhaltung der Pa- tientensicherheit, der Behandlungsqualität sowie der durch gesetzliche Instanzen, Kostenträger und Fachgesellschaften festgelegten Qualitätsstandards an Hand von konkreten Einzelfällen zu über- prüfen. In den hierbei angefertigten Auswertungen dürfen keine Rückschlüsse auf einzelne Patien- ten oder Patientinnen gemacht werden. Bitte ankreuzen! Ja Nein Interne Qualitätssicherung Ich willige ein, dass meine für die medizinische Behandlung erhobene persönliche Anschrift zu Zwe- cken der Qualitätssicherung in Form von Patientenbefragungen durch das BwZKrhs oder externe Auftragnehmer (z.B. poststationäre Befragung) und persönlich auf mich zugeschnittener Patienten- information durch das BwZKrhs genutzt werden kann. Bitte ankreuzen! Ja Nein Auskunft gegenüber Angehörigen, Bekannten oder Dritten 1 Anlage: „Datenschutzrechtlich relevante Kontaktstellen“; „Datenübermittlung an externe Stellen auf Basis spezialgesetz- licher Regelungen“; „Aufbewahrungszeiträume für medizinische Daten“; „Liste beteiligter Personen, Stellen, Dienstleister und Dritter“ Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 2 von 28
Im Verlauf bestimmter Erkrankungen, aber auch in Folge einzelner medizinischer Maßnahmen (z.B. nach einer Narkose) kann es dazu kommen, dass phasenweise die Wachheit oder Auffassungsgabe so stark eingeschränkt werden, dass eine regelhafte Kommunikation nicht mehr möglich ist. Für diese Fälle – aber auch grundsätzlich – können Sie die Gelegenheit nutzen, uns Ansprechpart- ner und Ansprechpartnerinnen zu benennen, gegenüber denen wir in medizinischen und organisa- torischen Belangen Auskünfte erteilen dürfen. Die Namen dieser Personen tragen Sie bitte hier ein: _____________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________ Die Anlagen A-D wurden mir ausgehändigt. Die o.g. Einwilligungen werden Bestandteil der Behand- lungsdokumentation. Ich gebe diese Erklärung freiwillig ab. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen kann. ___________________ ____________________________________ Ort und Datum Unterschrift Patientin bzw. Patient oder der bzw. des Sorgeberechtigten Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 3 von 28
Anlage A zu „Umgang mit Patientendaten im BundeswehrZentralkrankenhaus“ Diese Anlage informiert Sie über die wesentlichen Ansprechpersonen und Postadressen im Rahmen der Wahrung des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten im Hause. Grundsätzlich steht Ihnen der Komman- deur/die Kommandeurin des BundeswehrZentralkrankenhauses für alle datenschutzrechtlichen Fragen zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich in Fragen des Schutzes Ihrer personenbezogenen Daten an den Administrativen Datenschutzbeauftragten bzw. die Administrative Datenschutzbeauftragte des Bundes- wehrZentralkrankenhauses zu wenden. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit auch an die/den Bundes- beauftragte(n) für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) oder an die Beauftragte/den Beauf- tragten für den Datenschutz in der Bundeswehr (BfDBw) wenden. 1. Kommandeurin und Ärztliche Direktorin Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz Generalarzt Almut Nolte Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz Rübenacher Str.170 56072 Koblenz BwZKrhsKoblenzKdr@bundeswehr.org 2. Administrative Datenschutzbeauftragte des Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz für Aus- kunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung des Rechts auf Datenübertrag- barkeit und des Widerrufs der Einwilligung Hauptmann Meike Behrmann Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz Rübenacher Str.170 56072 Koblenz ADSBBwZKrhsKoblenz@bundeswehr.org 3. Beauftragter bzw. Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr (Behördlicher Daten- schutz nach EU-DSGVO und BDSG, datenschutzrechtliche Beratung und Kontrollen im gesamten Geschäftsbereich der Bundeswehr, Zusammenarbeit mit der BfDI) Der bzw. die Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Referat R II 4 Fontainengraben 150 53123 Bonn Telefon: +49 (0)228-9924-13940/13941 Fax: +49 (0)228-9924-3343940 E-Mail: BMVgRII4@BMVG.BUND.DE 4. BfDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)/ Aufsichtsbehörde und Ansprechstelle für Datenschutzrechte und Informationszugang) Die bzw. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr. 30 53117 Bonn Telefon: +49 (0)228-997799-0 Fax: +49 (0)228-997799-550 E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 4 von 28
Anlage B Datenübermittlung an externe Stellen auf Basis spezialgesetzlicher Regelungen (ambulant) Die Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen ihres ambulanten Termins ist grundsätzlich nur an Personen zulässig, die unmittelbar an Ihrer Behandlung beteiligt sind bzw. • wenn Sie wirksam eingewilligt haben oder • wenn für diese Übermittlung eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht. Die nachstehende Tabelle gibt einen (nicht abschließenden) Überblick über die sog. „spezialgesetz- lichen Regelungen“, unter denen die Weitergabe von Daten zulässig oder sogar unumgänglich ist. 1. Prüfung Das Bundeswehrkrankenhaus unterliegt der verfassungs- BVerfG B.v. durch den rechtlich verankerten Untersuchungspflicht des Bundes- 29.4.1996, 1 Rechnungshof rechnungshofs (BRH). Das Patientengeheimnis und der BvR 1226/89; Auftrag des BRH konkurrieren gleichrangig im Prüfverfah- RDV 1996, ren, so dass stets eine Güterabwägung vorzunehmen ist, ob 184; NJW das Untersuchungsziel auch mittels pseudonymisierter Da- 1997, 1633 f. ten zu erreichen ist oder ob in Einzelfall vollständige Akten- einsicht zu gewähren ist. 2. Kontrolle Die zuständige Aufsichtsbehörde (BfDI, vgl. Anlage A) darf Art. 51, 57, durch die Da- zu reinen Datenschutzkontrollzwecken Auskunft verlangen 58 EU- tenschutzbe- und Einsicht in Patientenunterlagen nehmen. Gleiches gilt DSGVO hörde für die Beauftragte bzw. den Beauftragten für den Daten- i.V.m. §§ 8, schutz in der Bundeswehr (BfDBw). Eine Einwilligung sei- 13 BDSG so- tens der Patientinnen und Patienten ist hierzu nicht erforder- wie Art. 38, lich. 39 EU- DSGVO i.V.m. §§ 6, 7 BDSG 3. Auskunftser- Die Mitarbeitenden des Krankenhauses haben im Rahmen §§ 53 Abs. 1 suchen durch der Strafverfolgung gegenüber der Staatsanwaltschaft und Nr. 3, 53a, 97 Strafverfol- Polizei ein Zeugnisverweigerungsrecht zur Sicherung des Abs. 1, 2 gungsbehörden Patientengeheimnisses; sie dürfen nur aussagen sofern sie Strafprozess- durch Sie von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden ordnung worden sind. Ergeben sich für einen Arzt oder eine Ärztin bei der Todes- Landesbe- feststellung Anhaltspunkte für einen unnatürlichen Tod stattungsge- (Pflichtfeststellung auf jedem Totenschein), müssen der Po- setze der je- lizei entsprechende Angaben zu den näheren Umständen weiligen Bun- vorgelegt werden. desländer 4. Auskunft zum Eine Offenbarungspflicht für bestimmte Straftaten besteht, §§ 138, 139 Zweck der Ge- wenn Mitarbeitende des Krankenhauses von einer geplan- StGB fahrenabwehr ten Straftat nach § 138 des Strafgesetzbuches (StGB) Kenntnis erhält. Diese sind z.B. Hochverrat, Landesverrat, Geld- und Wertpapierfälschung, Mord, Totschlag, Völker- mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbre- chen, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Raub, Er- pressung, gemeingefährliche Straftaten. Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 5 von 28
5. Meldedaten Das Melderecht schreibt Krankenhäusern, Heimen und be- Bundesmel- für Polizei und treuenden Einrichtungen (und beispielsweise auch Hotels) degesetz Staatsanwalt- vor, die aufgenommenen Personen unverzüglich in ein Ver- (BMG) schaft zeichnis einzutragen und Polizei- und Ordnungsbehörden 1.11.2015 sowie den Staatsanwaltschaften Auskunft zu erteilen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung erforder- lich ist. 6. Meldung nach Das Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärz- §§ 6 ff. IfSG dem Infektions- tinnen und Ärzte bei Vorliegen bestimmter übertragbarer schutzgesetz Krankheiten zu einer Meldung gegenüber dem Gesund- heitsamt. 7. Meldung nach Röntgenaufnahmen müssen regelmäßig den zuständigen § 17a Abs. 4 der Röntgenver- Stellen zur Qualitätssicherung und Prüfung zugänglich ge- Röntgen-ver- ordnung macht werden. Diese enthalten i.d.R. einen pseudonymi- ordnung sierten Datensatz. Gleiches gilt auch für Aufnahmen aus (RöV) nuklearmedizinische Untersuchungen. Röntgenaufnahmen müssen einem nachbehandelnden Arzt § 28 Abs. 8 oder einer nachbehandelnden Ärztin auf Verlangen vorüber- RöV gehend überlassen werden. 8. Meldung bei Nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ist § 5 a Betäu- Drogensubstitu- die Substitutionsbehandlung von Drogensüchtigen mit ei- bungs-mittel- tion nem Betäubungsmittel (z.B. Methadon) dem Bundesinstitut verschrei- für Arzneimittel und Medizinprodukte verschlüsselt zu mel- bungsverord- den. nung Der Nachweis und der Bestand von Betäubungsmitteln, Anlage 1 Nr. wenn sie in der Arztpraxis vorgehalten werden, sind in ei- 2 der „Richtli- nem amtlichen Formblatt zu führen. Wird Süchtigen ein nie Methoden Substitutionsmittel zum unmittelbaren Verbrauch überlas- vertrags-ärzt- sen, ist der Verbleib patientenbezogen nachzuweisen. licher Versor- gung“ 9. Meldung ge- Die regionalen Landeskrebsregistergesetze (LKRG) sehen Krebsregis- genüber dem für die jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner des Bun- tergesetze Landeskrebsre- deslandes eine Meldepflicht für bösartige Neubildungen vor. der jeweili- gister Die Meldung erfolgt über ein Pseudonym, bei vorliegender gen Länder Einwilligung der betroffenen Patientinnen und Patienten auch namentlich. 10. Meldung an Bei Schädigung durch Dritte und Kostenübernahme der Be- § 30 Abs. 3 Schädigende / handlung durch Schädigende oder deren Versicherung des Solda- Versicherer müssen die Kosten an diese übermittelt werden. ten-gesetz über BAIUDBw i.V.m. § 76 des Bundes- beamten-ge- setzes (zur Wahrung ei- gener Inte- ressen) 11. Meldung an Geburten und Todesfälle müssen gegenüber dem Standes- §§ 18, 20, 30 das Standesamt amt angezeigt werden. Personen- standsgesetz Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 6 von 28
12. Meldung an Werden Ärztinnen oder Ärzten, Hebammen oder Entbin- § 4 Abs. 1 u. das Jugendamt dungspflegern oder Angehörigen eines anderen Heilberu- 3, Gesetz zur fes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Be- Kooperation rufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfor- und Informa- dert, in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige An- tion im Kin- haltspunkte für die Gefährdung des Wohls von Kindern oder derschutz Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit den Kindern oder (KKG) Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situ- ation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Personensor- geberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwir- ken, soweit hierdurch der wirksame Schutz der Kinder oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Halten die genannten Personen ein Tätigwerden des Ju- gendamtes für erforderlich, um eine Gefährdung des Wohls von Kindern oder Jugendlichen abzuwenden, so sind sie befugt, das Jugendamt zu informieren; hierauf sind die Be- troffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz der Kinder oder Jugendlichen in Frage ge- stellt wird. Zu diesem Zweck sind die Personen befugt, dem Jugendamt die erforderlichen Daten mitzuteilen. 13. Aktenein- Das Betreuungsrecht sieht vor, dass der Betreuer bzw. die §§ 1896 ff. sicht und Aus- Betreuerin im Rahmen des jeweiligen Aufgabenbereiches Bürgerliches kunft an Beauf- gesetzlicher Vertreter bzw. gesetzliche Vertreterin ist. Den Gesetzbuch tragte und Be- Personen, denen die Gesundheitssorge für den Betreuten (BGB) treuer oder die Betreute obliegt, steht ein umfassendes Aktenein- sichts- und Auskunftsrecht zu. Die Aufgaben dieser Perso- nen ruhen, solange Patientinnen oder Patienten erkennbar zur Willensäußerung in der Lage sind. Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 7 von 28
Anlage C Aufbewahrungszeiträume medizinischer Daten (ambulant) Die nachstehende Liste vermittelt eine Übersicht darüber, wie lange das Krankenhaus die jeweiligen Gesundheitsunterlagen (Ambulanzak- ten) aufbewahren wird. Die Aufbewahrungsfrist der ärztlichen Dokumentation ist primär gemäß § 69a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und § 29 Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (SG) i.V.m. der Verordnung über die Führung der Personalakten der Soldaten und der ehemaligen Soldaten (Personalaktenverordnung Soldaten – SPersAV) geregelt. Ebenso schreiben der Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) und die Berufsordnung der Länder für Ärzte eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist vor. 10 Jahre nach ihrem letzten Ambulanztermin, wird Ihre Ambulanzakte vernichtet. Darüber hinaus gelten nachfolgende (nicht abschließend) aufgezählte Vorschriften: Aufbewahrungszeiträume medizinischer Daten Dokument Aufbewahrungs- Rechtsgrundlage Bemerkung zeitraum (Jahre) Anamnese 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Arztbrief, Epikrise, 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ Verlegungsbericht rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin ärztliche Anordnung 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ zur Pflege rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Aufklärungsbogen 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Aufnahmebogen 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Aufzeichnungen nach 3 Keine, Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft der Psych-PV Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 8 von 28
Betäubungsmittel 3 §§ 8 Abs. 5, 10 Abs. 4 Betäubungsmittel-Verschreibungsverord- BTM (Rezeptdurch- nung schrift, Karteikarten, Bücher) Diagnosestatistik 3 Keine, Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft gem. § 17 Abs. 4 Bundespflegesatz- verordnung (BPflV) Diagnostische Befun- 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ derhebung rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Disease-Manage- 15 § 2 Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Rege- ment-Programme lung von Aufbewahrungsfristen der für die Durchführung von struk- (DMP): personenbe- turierten Behandlungsprogrammen erforderlichen personenbezoge- zogene Daten für die nen Daten nach § 137f Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 SGB V. In strukturierten Durchführung von Behandlungsprogrammen nach § 137f Abs. 1 SGB V ist vorzuse- strukturierten Be- hen, dass die nach § 28f Abs. 1 Nr. 1 RSAV zu erfassenden Daten handlungs-program- fünfzehn Jahre, beginnend mit dem auf das jeweilige Berichtsjahr men folgenden Kalenderjahr aufzubewahren und nach Ablauf dieser Frist unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, zu löschen sind. Strahlenbehandlung, 30 bzw. 10 § 28 Abs. 3 Röntgenverordnung (RöV) - Aufzeichnungen über Röntgenbehandlung Röntgenbehandlungen sind 30 Jahre lang nach der letzten Be- /-therapie (Aufzeich- handlung aufzubewahren. Röntgenbilder und die Aufzeichnungen nungen, Berechnun- nach Absatz 1 Satz 2 über Röntgenuntersuchungen sind zehn gen nach der letzten Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren. Behandlung) 2 § 85 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) - Die Aufzeich- nungen über die Untersuchung sind zehn Jahre lang, über die Be- handlung 30 Jahre lang nach der letzten Untersuchung oder Be- handlung aufzubewahren. 2 Vgl. zu weiteren Einzelheiten die „Übersicht der Aufbewahrungsfristen nach StrlSchV und RöV“ (https://www.uni-jena.de/Aufbewahrungsfristen.html) Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 9 von 28
EKG, EEG, CTG, To- 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ kogramm rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Sonographie (Auf- 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ zeichnungen, Fotos, rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte Prints) lanztermin Ergebnisse konsiliari- 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ scher Untersuchun- rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte gen lanztermin Funktionsbefunde 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Histologischer Unter- 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ suchungsbericht rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Laborbefunde 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Blutprodukte (Anwen- 30 Transfusionsgesetz, Angaben nach § 14 Abs. 2 TFG (Patien- dung von Blutproduk- tenidentifikationsnummer, Chargenbezeichnung, Pharmazentral- ten sowie gentech- nummer oder Bezeichnung des Präparats, Name der Firma des nisch hergestellten pharmazeutischen Unternehmers, Menge und Stärke, Datum und Plasmaproteinen zur Uhrzeit der Anwendung 30 Jahre) Behandlung von Hä- § 14 Abs. 3 TFG - Die Aufzeichnungen, einschließlich der EDV-er- mostasestörungen) fassten Daten, müssen mindestens 15 Jahre, die Daten nach Ab- satz 2 mindestens 30 Jahre lang aufbewahrt werden. Sie müssen zu Zwecken der Rückverfolgung unverzüglich verfügbar sein. Die Aufzeichnungen sind zu vernichten oder zu löschen, wenn eine Aufbewahrung nicht mehr erforderlich ist. Medikation 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 10 von 28
Niederschriften über 10 bis 30 § 23 Abs. 4 IfSG vgl. „Anamnese“ nosokomiale Infektio- Die Leiter und Leiterinnen von Krankenhäusern und von Einrichtun- nen, Resistenzen gen für ambulantes Operieren haben sicherzustellen, dass die vom Robert Koch-Institut nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Niederschrift über die festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von gem. § 4 Abs. 2 Nr. Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresisten- 2b IfSG festgelegten zen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufgezeichnet, nosokomialen Infekti- bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich erfor- onen und das Auftre- derlicher Präventionsmaßnahmen gezogen werden und dass die ten von Krankheitser- erforderlichen Präventionsmaßnahmen dem Personal mitgeteilt regern mit speziellen und umgesetzt werden. Resistenzen und Mul- Darüber hinaus haben sie sicherzustellen, dass die nach § 4 Ab- tiresistenzen satz 2 Nummer 2 Buchstabe b festgelegten Daten zu Art und Um- fang des Antibiotika-Verbrauchs fortlaufend in zusammengefasster Form aufgezeichnet, unter Berücksichtigung der lokalen Resistenz- situation bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsicht- lich des Einsatzes von Antibiotika gezogen werden und dass die er- forderlichen Anpassungen des Antibiotikaeinsatzes dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden. Die Aufzeichnungen nach den Sätzen 1 und 2 sind zehn Jahre nach deren Anfertigung aufzubewahren. Dem zuständigen Ge- sundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen, Be- wertungen und Schlussfolgerungen zu gewähren. OP-Bericht, Anord- 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ nung zur Lagerung rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte auf dem OP-Tisch lanztermin Rat zur Einholung 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ von Spezialisten-mei- rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte nungen lanztermin Unterlagen über ge- 10 § 12 Abs. 1 Gendiagnostikgesetz (GenDG) netische Untersu- chungen bei Men- Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 11 von 28
schen oder Ergeb- nisse genetischer Un- tersuchungen und Analysen Zytologische Befunde 10 Jahre nach ih- § 69a BBesG, § 29 SG i.V.m., SPersAV, BMV-Ä, Berufsordnung vgl. „Anamnese“ und Präparate rem letzten Ambu- der Länder für Ärzte lanztermin Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 12 von 28
Anlage D Liste beteiligter Personen, Stellen, Dienstleister und Dritter (ambulant) Die nachfolgende Liste gibt eine Übersicht über Personen, Stellen, Dienstleister und Dritte, die an Ihrer ambulanten Behandlung im Kranken- haus beteiligt sind bzw. es sein können. Die Wahrscheinlichkeit, mit der dies eintreten kann, variiert stark in Abhängigkeit Ihres Krankheitsbil- des. Sie können sich darüber informieren, wer welche Daten zu welchem Zweck erhält oder erhalten muss und welche Konsequenzen daraus erwachsen, wenn Sie der Datenweitergabe im Einzelfall widersprechen. Einige wenige der genannten Personen oder Personenkreise (z.B. Servicemitarbeitende der Hausverwaltung) erhalten willentlich keinerlei Kenntnis durch die behandelnden Stellen, werden Ihnen aber während Ihres ambulanten Termins in unserem Krankenhaus begegnen und können damit zumindest Ihren Aufenthalt bei uns grob einordnen. Auch diese Kontakte unterliegen der Verschwiegenheit. An der Behandlung oder Erläuterung Datensatz Art der Nutzung der Da- Verhalten / Konse- an Leistungen im unmit- ten quenzen bei Ableh- telbaren Behandlungs- nung umfeld beteiligte Perso- nen bzw. Einrichtungen medizinisches Personal Ärztinnen und Ärzte des Meist ist Ihre Behandlung einem Krankenhausinterne ärztliche Leistungen im keine Behandlung/Di- Fachbereichs therapieverantwortlichen Fach- ID (Identifikationsnum- betroffenen Fachbereich agnose möglich / nur bereich zugeordnet. Dessen Mit- mer), Angaben zur eingeschränkte Be- arbeiterinnen und Mitarbeiter be- zweifelsfreien Identifi- handlung/Diagnose treuen Sie Tag und Nacht und kation, Adressdaten, möglich haben deshalb die meisten Infor- Gesundheitsdaten mationen über Sie und die Um- stände Ihres Krankenhausauf- enthalts. Medizinisches Assistenz- Meist ist Ihre Behandlung einem Krankenhausinterne Erbringung von Pflege- keine Behandlung/Di- personal in ambulanten therapieverantwortlichen Fach- ID (Identifikationsnum- leistungen, Unterstützung agnose möglich / nur Leistungsstellen bereich zugeordnet. Dessen Mit- mer), Angaben zur bei ärztlichen Leistungen eingeschränkte Be- arbeiterinnen und Mitarbeiter be- zweifelsfreien Identifi- handlung möglich treuen Sie Tag und Nacht und kation, Adressdaten, haben deshalb die meisten Infor- Gesundheitsdaten Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 13 von 28
mationen über Sie und die Um- stände Ihres Krankenhausauf- enthalts. Medizinisches Assistenz- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Krankenhausinterne Erbringung von Pflege- keine Behandlung/Di- personal im OP im OP müssen zu jeder Zeit in ID (Identifikationsnum- leistungen, Unterstützung agnose möglich / nur der Lage sein, Patientinnen und mer), Angaben zur bei ärztlichen Leistungen eingeschränkte Be- Patienten im OP zweifelsfrei zu zweifelsfreien Identifi- handlung möglich identifizieren und deren Aufent- kation, Adressdaten, haltsort zu bestimmen, um ge- Gesundheitsdaten fährlichen Verwechslungen vor- zubeugen. Nicht-medizinisches As- sistenzpersonal Nicht-Medizinisches As- Die eigentliche Heilbehandlung Krankenhausinterne Patientennahe administ- keine Behandlung mög- sistenzpersonal in ambu- wird durch viele Mitarbeiterinnen ID (Identifikationsnum- rative Tätigkeiten (Auf- lich / nur einge- lanten Leistungsstellen und Mitarbeiter unterstützt, die mer), Angaben zur nahme, Akten und Daten- schränkte Behandlung im Hintergrund arbeiten. Die Ak- zweifelsfreien Identifi- pflege), Herrichten der möglich tenführung ist nur eine dieser kation, Adressdaten, Arbeitsplätze, logistische Aufgaben, bei denen viele Infor- Gesundheitsdaten Aufgaben mationen weitergegeben wer- den. Auch beim Herrichten eines medizinischen Arbeitsplatzes können Kontakte zu Patientinnen und Patienten entstehen. Nicht-Medizinisches As- Die eigentliche Heilbehandlung Krankenhausinterne Patientennahe administ- keine Behandlung/Di- sistenzpersonal im OP wird durch viele Mitarbeiterinnen ID (Identifikationsnum- rative Tätigkeiten (Auf- agnose möglich / nur und Mitarbeiter unterstützt, die mer), Angaben zur nahme, Akten und Daten- eingeschränkte Be- im Hintergrund arbeiten. Auch zweifelsfreien Identifi- pflege), Herrichten der handlung/Diagnose beim Herrichten eines medizini- kation, Gesundheits- Arbeitsplätze, logistische möglich schen Arbeitsplatzes können daten Aufgaben Kontakte zu Patientinnen und Patienten entstehen. Sonstige medizinische Leistungserbringer Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 14 von 28
Labor (Schwerpunkt kli- Zwar werden im Labor stets nur Krankenhausinterne Beurteilung von Laborer- keine Behandlung/Di- nisch-chemisches Labor, Proben von Ihrem Blut oder an- ID (Identifikationsnum- gebnissen nur mit klini- agnose möglich / nur meist krankenhausinterne deren Untersuchungsmaterialien mer), Angaben zur schem Hintergrund mög- eingeschränkte Be- Leistung), (Labormedizi- analysiert, aber zu deren korrek- zweifelsfreien Identifi- lich, Verwechslungssi- handlung/Diagnose ner, Labormedizinerinnen ter Beurteilung müssen den im kation, Gesundheits- cherheit, Charakter eines möglich und Labortechnische As- Labor tätigen Spezialistinnen daten Konsils sistentinnen und Assisten- und Spezialisten detaillierte In- ten) formationen zum Krankheitsge- schehen mitgeteilt werden. Nicht alle Untersuchungen können von unserem eigenen Labor abge- deckt werden. Dazu versenden wir in aller Re- gel folgende Proben an: • Siehe Hausliste Wir werden auf Sie zukommen, wenn dies der Fall ist. Labor: Blut und Blutpro- Zwar werden im Labor stets nur Krankenhausinterne Transfusionssicherheit nur eingeschränkte Be- dukte, (Labormediziner Proben von Ihrem Blut oder an- ID (Identifikationsnum- handlung /Diagnose bzw. Labormedizinerinnen deren Untersuchungsmaterialien mer), Angaben zur möglich und Labortechnische As- analysiert, aber zu deren korrek- zweifelsfreien Identifi- sistentinnen und Assisten- ter Beurteilung müssen den im kation, Gesundheits- ten) Labor tätigen Spezialistinnen daten und Spezialisten detaillierte In- formationen zum Krankheitsge- schehen mitgeteilt werden. Im Fall von Bluttransfusionen muss die Identität der Empfänger bzw. Empfängerinnen in einem mehr- stufigen Verfahren gesichert wer- den. Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 15 von 28
Röntgenabteilung und an- Auch Mitarbeiterinnen und Mitar- Krankenhausinterne Beurteilung nur mit klini- nur eingeschränkte Be- dere Bildgebungsverfah- beiter der Röntgenabteilung ID (Identifikationsnum- schem Hintergrund, Ver- handlung/Diagnose ren (Radiologen bzw. Ra- müssen Hintergrundinformatio- mer), Angaben zur wechslungssicherheit, möglich diologinnen und Radiolo- nen zur Erkrankung und zur Ver- zweifelsfreien Identifi- Charakter eines Konsils gisch Technische- Assis- anlassung der bildgebenden Un- kation, Gesundheits- tentinnen und Assistenten) tersuchung haben, um geeignete daten Verfahren und Projektionen an- wenden zu können. Die Beurtei- lung der Aufnahmen erfordert ebenfalls die Kenntnis des Krankheitsbilds oder des Verlet- zungsmusters. Auszubildende und Hos- Auszubildende und Hospitie- Krankenhausinterne Unterstützung bei Einzel- theoretisch möglich, pitierende aus Gesund- rende sind aus dem medizini- ID (Identifikationsnum- schritten der Heilbehand- nur eingeschränkte Be- heitsberufen schen Alltag nicht wegzudenken. mer), Angaben zur lung handlung/Diagnose Sie von der Behandlung auszu- zweifelsfreien Identifi- möglich schließen wäre zumeist theore- kation, Gesundheits- tisch möglich, führt aber stets zu daten organisatorischen Schwierigkei- ten. Radiologinnen und Radio- Auch Mitarbeiterinnen und Mitar- Krankenhausinterne Unterstützung der Thera- keine Therapie möglich logen (einschl. Radiolo- beiter der Röntgenabteilung ID (Identifikationsnum- pie / nur eingeschränkte gisch Technische Assis- müssen Hintergrundinformatio- mer), Angaben zur Therapie möglich tentinnen und Assistenten) nen zur Erkrankung und zur Ver- zweifelsfreien Identifi- anlassung der bildgebenden Un- kation, Gesundheits- tersuchung haben, um geeignete daten Verfahren und Projektionen an- wenden zu können. Die Beurtei- lung der Aufnahmen erfordert ebenfalls die Kenntnis des Krankheitsbilds oder des Verlet- zungsmusters. Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 16 von 28
Apothekerinnen und Apo- Apotheken liefern im Kranken- Krankenhausinterne wesentliche Verbesse- keine Therapie möglich theker (einschl. Pharma- haus nicht nur die notwendigen ID (Identifikationsnum- rung der Therapiesicher- / nur eingeschränkte zeutisch Technische As- Medikamente aus, sondern füh- mer), Angaben zur heit in komplexen Fällen Therapie möglich sistentinnen und Assisten- ren auch hochqualifizierte Bera- zweifelsfreien Identifi- ten) tungsleistungen zur medikamen- kation, Gesundheits- tösen Therapie durch. Diese er- daten fordert die genaue Kenntnis der Erkrankung. Konsiliarärztinnen und Die oft komplexe Natur von Er- Krankenhausinterne Behandlungsunterstüt- nur eingeschränkte Be- Konsiliarärzte im Hause krankungen führt regelmäßig zur ID (Identifikationsnum- zung / Übernahme der handlung/Diagnose Hinzuziehung von Fachleuten mer), Angaben zur Behandlung im besonde- möglich aus anderen Abteilungen (Kon- zweifelsfreien Identifi- ren Fachgebiet sil). Wir kommen auf Sie zu, kation, Gesundheits- wenn dies der Fall ist. daten Konsiliarärztinnen und Die oft komplexe Natur von Er- Krankenhausinterne Behandlungsunterstüt- nur eingeschränkte Be- Konsiliarärzte extern krankungen führt regelmäßig zur ID (Identifikationsnum- zung / Übernahme der handlung/Diagnose Hinzuziehung von Fachleuten mer), Angaben zur Behandlung im besonde- möglich aus anderen Abteilungen (Kon- zweifelsfreien Identifi- ren Fachgebiet sil). Nicht alle Fachdisziplinen kation, Gesundheits- sind in diesem Krankenhaus ver- daten, Abrechnungs- fügbar, so dass wir ggf. externe daten Ärztinnen und Ärzte hinzuziehen oder Sie, sofern Ihr Zustand dies zulässt, dort vorstellen werden. Dies kommt ausgesprochen sel- ten vor. Wir kommen auf Sie zu, wenn der Fall eintritt. Gastoperateur bzw. Gast- In besonders gelagerten Einzel- Krankenhausinterne Unterstützung bei Einzel- im Einzelfall, nur einge- operateurin o.Ä. fällen verstärken wir unsere OP- ID (Identifikationsnum- schritten der Heilbehand- schränkte Behand- Teams durch herausragende mer), Angaben zur lung lung/Diagnose möglich Spezialistinnen und Spezialisten zweifelsfreien Identifi- (Hinzuziehung ist zu- aus externen Kliniken. Das ist kation, Gesundheits- stimmungspflichtig) ausgesprochen selten und wir daten Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 17 von 28
werden auf Sie zukommen, wenn dies der Fall ist. Histo-/Pathologie (Patho- (Fein)gewebliche Untersuchun- Krankenhausinterne krankenhaustypische di- keine Behandlung/Di- loge bzw. Pathologin, As- gen finden im Regelfall nicht in ID (Identifikationsnum- agnostische Leistung agnose möglich / nur sistenzpersonal) unserem Krankenhaus statt. Wir mer), Angaben zur eingeschränkte Be- versenden die Proben an fol- zweifelsfreien Identifi- handlung möglich gende Einrichtungen: kation, Gesundheits- • Siehe Hausliste daten, Abrechnungs- Wir werden auf Sie zukommen, daten wenn dies der Fall ist. Physiotherapie (interne Die Physiotherapieabteilung des Krankenhausinterne Behandlungsplanung Entfallen der Leistung Leistung) Krankenhauses benötigt Anga- ID (Identifikationsnum- ben zur Natur Ihrer Erkrankung mer), Angaben zur oder Verletzung, um die optimale zweifelsfreien Identifi- Therapie für Sie planen zu kön- kation, Gesundheits- nen. daten Physiotherapie (externe Die Physiotherapieleistungen Krankenhausinterne Behandlungsplanung Entfallen der Leistung Leistung) werden nicht in unserem Kran- ID (Identifikationsnum- kenhaus erbracht. Dennoch be- mer), Angaben zur nötigt auch diese Einrichtung An- zweifelsfreien Identifi- gaben zur Natur Ihrer Erkran- kation, Gesundheits- kung oder Verletzung, um die daten, Abrechnungs- optimale Therapie für Sie planen daten zu können. Wir kommen auf Sie zu, wenn dies der Fall ist. Ergotherapie (interne Leis- Die Ergotherpieabteilung des Krankenhausinterne Behandlungsplanung Entfallen der Leistung tung) Krankenhauses benötigt Anga- ID (Identifikationsnum- ben zur Natur Ihrer Erkrankung mer), Angaben zur oder Verletzung, um die optimale zweifelsfreien Identifi- Therapie für Sie planen zu kön- kation, Gesundheits- nen. daten Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 18 von 28
Ergotherapie (externe Die Ergotherapieleistungen wer- Krankenhausinterne Behandlungsplanung Entfallen der Leistung Leistung) den nicht in unserem Kranken- ID (Identifikationsnum- haus erbracht. Dennoch benötigt mer), Angaben zur auch diese Einrichtung Angaben zweifelsfreien Identifi- zur Natur Ihrer Erkrankung oder kation, Gesundheits- Verletzung, um die optimale The- daten, Abrechnungs- rapie für sie planen zu können. daten Wir kommen auf Sie zu, wenn dies der Fall ist. Logopädie (interne Leis- Die Logopödieabteilung des Krankenhausinterne Behandlungsplanung Entfallen der Leistung tung) Krankenhauses benötigt Anga- ID (Identifikationsnum- ben zur Natur Ihrer Erkrankung mer), Angaben zur oder Verletzung, um die optimale zweifelsfreien Identifi- Therapie für sie planen zu kön- kation, Gesundheits- nen. daten Logopädie (externe Leis- Die Logopädieleistungen werden Krankenhausinterne Behandlungsplanung Entfallen der Leistung tung) nicht in unserem Krankenhaus ID (Identifikationsnum- erbracht. Dennoch benötigt auch mer), Angaben zur diese Einrichtung Angaben zur zweifelsfreien Identifi- Natur Ihrer Erkrankung oder Ver- kation, Gesundheits- letzung, um die optimale Thera- daten, Abrechnungs- pie für sie planen zu können. Wir daten kommen auf Sie zu, wenn dies der Fall ist. Spezialtherapeutinnen Die Verordnung besonderer Krankenhausinterne Sonderleistungen, die Entfallen der Leistung und Spezialtherapeuten / Hilfsmittel ist nur in Zusammen- ID (Identifikationsnum- nicht im Krankenhaus be- Sanitätshaus arbeit mit speziellen Lieferanten mer), Angaben zur reitgestellt werden oder einem Sanitätshaus mög- zweifelsfreien Identifi- lich. Wir kommen auf Sie zu, kation, Gesundheits- wenn dies der Fall ist. daten, Abrechnungs- daten Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 19 von 28
Dialysepraxis extern Die Übertragung besonderer me- Krankenhausinterne Behandlungsplanung keine Behandlung mög- dizinischer Leistungen auf ex- ID (Identifikationsnum- lich / nur einge- terne Stellen erfolgt, wenn die mer), Angaben zur schränkte Behandlung Leistungen selbst im Kranken- zweifelsfreien Identifi- möglich haus nicht vorgehalten werden. kation, Adressdaten, Die Übertragung funktioniert wie Gesundheitsdaten, eine Überweisung, der sie zu- Abrechnungsdaten stimmen müssen. Wir kommen auf Sie zu, wenn dies der Fall ist. Konkret arbeiten wir mit folgen- den Einrichtungen zusammen: • Siehe Hausliste Unterstützende Dienste im direkten Behand- lungsumfeld Patiententransportdienst Nicht gehfähige Patientinnen und Krankenhausinterne Qualifizierte innerhäusige keine Behandlung mög- Patienten werden mit Hilfe eines ID (Identifikationsnum- Transporte lich / nur einge- Patiententransportdienstes inner- mer), Angaben zur schränkte Behandlung halb des Krankenhauses be- zweifelsfreien Identifi- möglich wegt. Der Transportdienst ist in kation, Gesundheits- der Lage, Sie zu identifizieren daten und hat Kenntnis, zu welchem Zweck Sie an welchen Zielort zu verbringen sind. Sozialdienst Der Sozialdienst wird bei vielen Krankenhausinterne Planung der Anschluss- Entfallen der Leistung Belangen der Versorgung einge- ID (Identifikationsnum- behandlung (z.B. Organi- schaltet, die den Krankenhaus- mer), Angaben zur sation Pflegedienst) aufenthalt begleiten. zweifelsfreien Identifi- Betroffen davon sind oft Pflege- kation, Gesundheits- leistungen oder rehabilitative daten, Adressdaten, Maßnahmen im Zusammenhang Abrechnungsdaten mit der Krankenhausbehandlung Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 20 von 28
Ambulanzhilfe Stationshilfen unterstützen ins- Krankenhausinterne z.B. Verpflegung keine Behandlung mög- besondere das Pflegepersonal ID (Identifikationsnum- lich / nur einge- bei der Stationsführung. Das mer), Angaben zur schränkte Behandlung Aufgabenspektrum ist sehr viel- zweifelsfreien Identifi- möglich schichtig, so dass Sie oft unbe- kation merkt Kontakt zu den Stationshil- fen haben. Stationshilfen erhal- ten aktiv keine Angaben zu Ih- rem Gesundheitszustand, halten sich aber ständig im Stationsbe- reich auf. Hygiene (Hygienikerinnen Mit der Krankenhaushygiene be- Krankenhausinterne Qualitätsmanagement keine Behandlung mög- bzw. Hygieniker, hygiene- auftragte Mitarbeiterinnen und ID (Identifikationsnum- und Meldepflichten lich / nur einge- beauftragte Person) Mitarbeiter haben Zugang zu al- mer), Angaben zur schränkte Behandlung len nicht-technischen Bereichen zweifelsfreien Identifi- möglich des Krankenhauses und werden kation, Gesundheits- insbesondere bei bestimmten In- daten fektionsgeschehen aktiv einge- schaltet. Patientenferne Leistun- gen Apothekenservice (Logis- Mit der Logistik betraute Mitar- bei separater Handha- Logistik Leistung nicht betroffen tik) beiterinnen und Mitarbeiter benö- bung von Sonderan- tigen keinerlei Informationen zu forderungen: keiner Ihrer Person, halten sich aber ar- beitstäglich in Ihrem Umfeld auf. KIS-Administratoren und KIS-Administratoren und KIS-Ad- Krankenhausinterne Beitrag zur Patientensi- keine Behandlung mög- KIS-Administratorinnen ministratorinnen sind Angestellte ID (Identifikationsnum- cherheit und Dokumenta- lich / nur einge- (Krankenhaus-Informa- des Krankenhauses, die sich um mer), Angaben zur tion schränkte Behandlung tions-System) das Funktionieren unserer pati- zweifelsfreien Identifi- möglich entendatenführenden Systeme kation, Adressdaten, kümmern. Für bestimme Aktio- Gesundheitsdaten, nen ist es erforderlich, dass di- Abrechnungsdaten Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 21 von 28
rekt an einer elektronischen Pati- entenakte gearbeitet werden muss. Externe Dienstleister zur Nicht alle Wartungsarbeiten an Krankenhausinterne Betriebssicherheit, Bei- keine Behandlung mög- EDV-Wartung (hier: BWI) der Krankenhaus-EDV können ID (Identifikationsnum- trag zur Patientensicher- lich / nur einge- ohne externe Hilfe durchgeführt mer), Angaben zur heit und Dokumentation schränkte Behandlung werden. Dazu werden fallweise zweifelsfreien Identifi- möglich Expertinnen und Experten hinzu- kation, Adressdaten, gezogen, die ihre Aufgaben auch Gesundheitsdaten, über Fernwartungszugänge erle- Abrechnungsdaten digen können. Hierbei werden diese durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses überwacht. Folgende Firmen führen Fern- wartungen durch: • Siehe Hausliste Medizintechnik Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Krankenhausinterne Sicherstellung der Funk- keine Behandlung mög- der Medizintechnik kommen im ID (Identifikationsnum- tion von Medizinproduk- lich / nur einge- Regelfall vollständig ohne perso- mer), Angaben zur ten schränkte Behandlung nenbezogene Angaben aus. Im zweifelsfreien Identifi- möglich Einzelfall müssen aber Wartung- kation, Gesundheits- oder Reparaturarbeiten am Auf- daten) stellungsort der Geräte vorge- nommen werden. So können persönliche Kontakte entstehen. Medizingerätehersteller Komplizierte medizinische Ge- Krankenhausinterne Betriebssicherheit, Bei- keine Behandlung mög- räte können sog. Fernwartungs- ID (Identifikationsnum- trag zur Patientensicher- lich / nur einge- zugänge besitzen, damit sich mer), Angaben zur heit und Dokumentation schränkte Behandlung Gerätehersteller von extern auf- zweifelsfreien Identifi- möglich schalten können. Dabei können kation, Gesundheits- diese theoretisch auch auf Pati- daten) entendaten stoßen. Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 22 von 28
Eine Liste mit Geräteherstellern mit Fernwartungszugang finden Sie hier: • Siehe Hausliste Patienten-Datenmanage- Es existieren Fernwartungszu- 22Krankenhausinterne Beitrag zur Patientensi- keine Behandlung mög- ment-System (Hersteller / gänge, damit sich Geräteherstel- ID (Identifikationsnum- cherheit und Dokumenta- lich // nur einge- Provider) ler von extern aufschalten kön- mer), Angaben zur tion schränkte Behandlung nen. Dabei können diese theore- zweifelsfreien Identifi- möglich tisch auch auf Patientendaten kation, Gesundheits- stoßen. daten) Folgende Firmen führen Fern- wartungen durch: • Siehe Hausliste Controlling / Leistungscon- Das reine Leistungscontrolling keine rückverfolgba- Leistungsüberwachung, Verzicht trolling des Krankenhauses kommt völlig ren Daten MDK-Verfahren ohne patientenbezogene Daten aus. Controlling - Fallbearbei- Die Mitarbeiterinnen und Mitar- Krankenhausinterne gezielte Bearbeitung von keine Behandlung mög- tung im Rahmen der Ab- beiter im Controlling, die mit der ID (Identifikationsnum- Fallakten lich // nur einge- rechnung Fallabrechnung betraut sind, mer), Angaben zur schränkte Behandlung müssen notwendigerweise mit zweifelsfreien Identifi- möglich vollständigen Patientenakten ar- kation, Adressdaten, beiten. Gesundheitsdaten, Abrechnungsdaten Qualitätsmanagement Grundsätzlich ist das Qualitäts- keine rückverfolgba- Beitrag zur Patientensi- Verzicht (Controller bzw. Controlle- management des Krankenhau- ren Daten cherheit und Dokumenta- rin, QM-Beauftragte Per- ses nicht auf patientenbezogene tion son) Daten angewiesen. Besondere QM-Maßnah- Eine geringe Anzahl von Maß- nicht vorhersagbar nur zu internen Zwecken Verzicht men, Peer-Review, Bege- nahmen zur Qualitätssicherung hungen (externe Expertin- findet auch im Behandlungsbe- nen und Experten) reich statt. Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 23 von 28
Entsorgung von Datenmüll Die Entsorgung von Datenabfäl- Krankenhausinterne Vernichtung der Daten keine Behandlung mög- (externe Dienstleister) len wird über eine externe Spezi- ID (Identifikationsnum- lich / nur einge- alfirma abgewickelt. Dabei ver- mer), Angaben zur schränkte Behandlung lassen Patientendaten zum Zwe- zweifelsfreien Identifi- möglich cke der Vernichtung das Haus. kation, Adressdaten, Wir lassen derartige Dokumente Gesundheitsdaten, durch folgende Dienstleister ent- Abrechnungsdaten sorgen: • Siehe Hausliste Patientenaufnahme/ Leis- Die Mitarbeiterinnen und Mitar- Krankenhausinterne Leistungsberechnung mit nicht möglich tungsabrechnung (Verwal- beiter in der Leistungsabrech- ID (Identifikationsnum- den Kostenträgern tung) nung, die mit der Fallabrechnung mer), Angaben zur betraut sind, müssen notwendi- zweifelsfreien Identifi- gerweise mit vollständigen Pati- kation, Adressdaten, entenakten arbeiten. Gesundheitsdaten, Abrechnungsdaten Archive im Krankenhaus Zur Archivierung und den Ver- und externe Archive wahrungsfristen für medizinische Daten informieren wir ausführlich in den Anlagen. Reinigung (externe Externe Dienstleister kommen keiner entfällt keine Behandlung mög- Dienstleister) durch ihren Auftrag, den sie im lich / nur einge- Zusammenhang mit dem Kran- schränkte Behandlung kenhausbetrieb erfüllen, mit möglich Ihnen in Kontakt. Eine Datenwei- tergabe findet nicht statt. Facility-Management Dienstleister der Gebäudetech- keiner entfällt keine Behandlung mög- nik oder Gebäudepflege kom- lich / nur einge- men durch ihren Auftrag, den Sie schränkte Behandlung im Zusammenhang mit dem möglich Krankenhausbetrieb erfüllen, mit Ihnen in Kontakt. Eine Datenwei- tergabe findet nicht statt. Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 24 von 28
Technische Unterstützung In besonders gelagerten Fällen Angaben zur zweifels- unmittelbare Unterstüt- keine Behandlung mög- bei neuen, seltenen oder werden (nicht-medizinische) freien Identifikation, zung lich / nur einge- technisch aufwendigen Spezialistinnen und Spezialisten Gesundheitsdaten schränkte Behandlung Verfahren hinzugezogen, um beispiels- möglich weise technische Verfahren zu etablieren oder neue Geräte ein- zuführen. Wir kommen auf Sie zu, wenn dies der Fall ist. Mit der Durchführung von Studien spielen eine große Rolle ist im Einzelfall zu klä- wissenschaftlich Nichtteilnahme Studien beauftragte Per- bei der Weiterentwicklung medi- ren son oder Stelle zinsicher Verfahren. Sollten Sie als Kandidatin oder Kandidat für eine Studie infrage kommen, sprechen wir sie gezielt an. Truppenarzt bzw. Trup- Für die Kommunikation mit Ihrem Angaben zur zweifels- Verbesserung der Be- penärztin Truppenarzt bzw. Truppenärztin freien Identifikation, handlungsqualität Adressdaten, Gesund- heitsdaten Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 25 von 28
Hausliste zu Anlage D Externe laboratoriumsmedizinische Dienstleister: Labor Dr. Limbach und Kollegen Medizini- Labor Dr. Limbach und Kollegen Medizini- sches Versorgungszentrum sches Versorgungszentrum Im Breitspiel 15 Im Breitspiel 15 69126 Heidelberg 69126 Heidelberg MVZ Labor PD Dr. Volkmann und Kollegen MVZ Labor Limbach Bonn GmbH GbR Schieffelingsweg 28 Kriegsstrasse 99 53123 Bonn 76133 Karlsruhe Universitätsklinikum Freiburg Dr. med. Uta Wisplinghoff (ÜBAG) und Kolle- Institut für Klinische Chemie und Laboratori- gen und MVZ für Humangenetik und Trans- umsmedizin fusionsmedizin GbR Hugstetter Straße 55 Classen-Kappelmann-Str. 24 79106 Freiburg 50931 Köln MVZ Dr. Eberhard & Partner Dortmund Labor Prof. Dr. G. Enders MVZ (ÜBAG) Rosenbergstraße 85 Brauhausstraße 4 70193 Stuttgart 44137 Dortmund Universitätsklinikum Essen Institut für Medizinische Diagnostik Berlin- Institut für Virologie Potsdam MVZ GbR Hufelandstraße 55 Nicolaistraße 22 45127 Essen 12247 Berlin-Steglitz Universitätsklinikum Bonn Universitätsklinikum Gießen und Marburg Zentrum für Experimentelle Hämatologie und GmbH Transfusionsmedizin Zentrum für Transfusionsmedizin und Hämo- Sigmund-Freund-Straße 25 therapie 53127 Bonn Langhansstrasse 7 35392 Gießen MVZ für Laboratoriumsmedizin Koblenz - Mit- Medizinisches Labor Bremen GbR telrhein Haferwende 12 Viktoriastraße 35 - 39 28357 Bremen 56068 Koblenz Deutsches Harnsteinzentrum DRK-Blutspendedienst West gGmbH im Medizinischen Zentrum Bonn Zentrum für Transfusionsmedizin Friedensplatz 16 Burgweg 5 - 7 53111 Bonn 55543 Bad Kreuznach Externe EDV; MedTechnik, Patienten-Datenmanagement-System: ACP IT Solutions AG AmbrosiaFM Otto-Volger-Straße 19 Bergkirchener Str. 228 65843 Sulzbach 32549 Bad Oeynhausen BECOM Software AG Bio-Rad Kastanienallee 8 Heidemannstr. 164 99428 Weimar 80939 München Bollmann.com Brainlab Heilsbachstraße 15 Kapellenstr. 12 53123 Bonn 85622 Feldkirchen Mit Kompetenz und Verantwortung Zertifizierung nach für die Sicherheit unserer Patienten Joint Commission International Seite 26 von 28
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