Unbehindert unterwegs 2018 - zum Inhalt - Land Salzburg

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Unbehindert unterwegs 2018 - zum Inhalt - Land Salzburg
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unterwegs 2018
zum Inhalt   sicher
             mobil
             integriert
Unbehindert unterwegs 2018 - zum Inhalt - Land Salzburg
zum Inhalt
Mobilität ist                                                   Aus der Redaktion
Teilhabe
                        Mobilität hilft, den Alltag selb-       Diese Quick-Info enthält vor allem alle notwendigen
                        ständig zu gestalten. Sie sichert       Informationen über Vorteile betreffend die Mobilität
                        die Teilhabe am sozialen Leben          mit dem eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrs-
                        und an der Gesellschaft. Des-           mitteln.
                        halb ist es gerade für Menschen         Alle Vergünstigungen verfolgen zwei Ziele. Sie sollen die
                        mit Behinderungen wichtig,              Mobilität zur sozialen und gesellschaftlichen Integration
                        mobil zu sein und zu bleiben.           sowie die Verkehrssicherheit von Menschen mit Behin-
                        Es ist wichtig, dass es Angebote        derungen erhöhen.
                        des Sozialstaates und der Ge-
                        sellschaft gibt, die Sie in Ihren       Die meisten Vergünstigungen gibt es nur, wenn jemand
                        Mobilitätsbedürfnissen unter-           nicht in der Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel
stützen. In dieser Broschüre finden Sie einen Überblick         zu benützen oder die Benutzung eines solchen nicht
über diese Leistungen.                                          zugemutet werden kann.
Diese reichen von der kostenlosen Autobahn-Vignette
und der Hilfe beim Autokauf bis hin zu Steuervorteilen,         Für den Nachweis der Behinderung und damit die
Ermäßigungen beim öffentlichen Verkehr oder Gut-                gerechtfertigte Inanspruchnahme von Vergünstigungen
scheinen für Taxifahrten. Sie finden auch Adressen              wird vor allem durch zwei Ausweise erbracht:
und Hinweise auf Broschüren, die für Sie nützlich sein             B
                                                                    ehindertenpass (s.S. 32)
können.                                                            P
                                                                    arkausweis (s.S. 34)
                                                                In manchen Fällen sind eigene amtsärztliche Untersu-
Als Landesrat für Soziales möchte ich Sie ermutigen,            chungen vorgesehen.
von den beschriebenen Angeboten Gebrauch zu
machen. Ich hoffe sehr, dass Ihnen diese Broschüre              In einigen Fällen werden die Begünstigungen nicht nur
eine kleine Hilfe dabei ist, Ihre persönliche maximale          in Abhängigkeit von einer dauernden Beeinträchtigung
Mobilität zu erreichen. Ich wünsche Ihnen ein möglichst         ausgesprochen, sondern können durchaus für einen
ungehindertes Vorankommen und verbleibe mit besten              gewissen Zeitraum in Frage kommen.
Grüßen
                                                                Die Broschüre kann kostenlos unter 0662 8042 - 3540
                                                                oder unter soziales@salzburg.gv.at angefordert werden.
Ihr

                                                                Zeichenerklärung:
Dr. Heinrich Schellhorn                                             Information
Landesrat für Kultur und Soziales                                   Broschüren
                                                                    Antrag
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Mit dem            09
                   10
                        CHECKLISTE AUTOKAUF
                        AUTOBAHNVIGNETTE
eigenen Auto       11
                   12
                        AUTOZUSCHUSS
                        KFZ-VERSICHERUNGSSTEUER
                   13   MAUTGEBÜHR
                   14   STEUERVORTEILE
                   15   THERAPIEFAHRTEN
                   16   AUTOFAHRERCLUBS
                   17   FAHRSICHERHEITSTRAINING
                   18   BEHINDERTENPARKPLATZ
                   19   GURTENPFLICHT

Mit öffentlichen   22
                   23
                        STADTBUSSE SALZBURG
                        ÖBB-REISEN

Verkehrsmitteln    24
                   25
                        SCHULFAHRTBEIHILFE
                        SCHÜLERFREIFAHRT/LEHRLINGSFREIFAHRT

Taxi &             28 TAXIGUTSCHEINE
                   29 TAXIDIENST

Fahrdienste        30 BEHINDERTENFAHRDIENST

Ausweise           32 BEHINDERTENPASS
                   33 FÜHRERSCHEIN
                   34 PARKAUSWEIS

Diverses           38
                   39
                        PENDLERPAUSCHALE
                        LEIHAUTO
                   40   ROLLSTUHL-VERLEIH
                   41   FLUGVERKEHR
                   42   EUROKEY

Adressen &         44 ADRESSEN
                   46 BROSCHÜREN

Broschüren
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zum Inhalt

                 Mit dem eigenen Auto
                  Checkliste Autokauf
                  Autobahnvignette          7
6                 Autozuschuss              7

                  Versicherungssteuer
                  Mautgebühr
                  Steuervorteile
                  Therapiefahrten
                  Autofahrerclubs
                  Fahrsicherheitstraining
                  Behindertenparkplatz
                  Gurtenpflicht
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zum Inhalt
         Checkliste Autokauf
                                 Anbot
                Anbot über die Kosten des Autos einholen
                     Wo: Händler nach freier Wahl

                Abgabe des Förderansuchens
              Antrag auf Förderung unter Vorlage des Anbots
             Wo: Sozialministeriumservice, Land Salzburg, PVA

                                                                9
                                  Kauf
                       Kaufvertrag unterschreiben
                              Wo: Händler

                            Parkausweis
                         Parkausweis beantragen
                       Wo: Sozialministeriumservice

                         KFZ-Versicherung
             Antrag auf Befreiung von der Versicherungssteuer
                     Wo: Versicherungsunternehmen

                         Steuerfreibetrag
                  Antrag auf Befreiung für die KFZ-Steuer
                              Wo: Finanzamt

                        Autobahnvignette
                        Gratisvignette beantragen
                       Wo: Sozialministeriumservice
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zum Inhalt
     Die ASFINAG stellt für Menschen mit Behinderungen bei             Vor dem Neukauf und bei der Adaptierung eines Kraft-
     Nachweis der nachfolgend genannten Voraussetzungen                fahrzeuges kann ein Ansuchen auf Gewährung einer
     eine Vignette unentgeltlich zur Verfügung – auch bei              Beihilfe (Darlehen/Zuschuss) gestellt werden. Dies ist
     einem Autowechsel.                                                maximal alle fünf Jahre möglich (gerechnet von Zulas-
                                                                       sungsdatum bis Zulassungsdatum).

     Autobahnvignette                                                  Autozuschuss
     Menschen mit Behinderungen haben in Österreich                    Voraussetzungen
     unter folgenden Umständen Anspruch auf eine                         Das Kraftfahrzeug muss auf die körperbehinderte
     Gratis-Vignette:                                                     Person zugelassen sein.
       Im Behindertenpass des Bundessozialamtes ist                      Die Antragstellerin/der Antragsteller muss über eine
         entweder die Eintragung „Unzumutbarkeit der                       Lenkberechtigung verfügen, oder glaubhaft machen,
10       Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ ODER                       dass das Kraftfahrzeug überwiegend für ihre/seine          11
         „Blindheit“ vermerkt.                                             persönliche Beförderung genutzt wird und sie/er mit
        UND das Fahrzeug ist auf die behinderte Person                    der Lenkerin/dem Lenker im gemeinsamen Haushalt
         zugelassen.                                                       lebt.
                                                                           Das Fahrzeug muss nachweislich zur Erreichung des
     Falls die Voraussetzungen zu einer Gratis-Vignette er-                 Arbeitsplatzes dienen.
     füllt werden, kann auch nach dem Kauf der Vignette                     Es muss ein Ausweis nach § 29b StVO vorliegen.
     eine Kostenrückerstattung bei der ASFINAG beantragt                     Die Behinderung ist durch die Eintragung „Unzumut-
     werden:                                                                  barkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ im
                                                                              Behindertenpass nachzuweisen.
     Antrag:                                                                  Die Person mit Behinderungen muss das Kraftfahrzeug
     Asfinag Maut Service GmbH                                                 besitzen und nicht nur lenken.
     Alpenstraße 99
     5020 Salzburg                                                     Förderstellen. Förderungen bieten folgende Stellen an:
                                                                         S ozialministeriumservice (nur für Begünstigte
                                                                         Behinderte),
                                                                         L and Salzburg, Abteilung 3 – Soziales, Referat
                                                                         Behinderung und Inklusion
                                                                         P ensionsversicherung (für Personen, die das Auto für
                                                                         die Erreichung des Arbeitsplatzes brauchen),
                                                                         AUVA (nach einem Arbeitsunfall),
                                                                           rbeiterkammer (nur für AK-Mitglieder).
                                                                          A

                                                                       Förderlimits. Nähere Förderbedingungen etc. sind in
                                                                       den Förderstellen zu erfragen.

                                                                            Siehe Adressenteil Seite 44
        Gratis Hotline: 0800 400 12 400                                    w ww.help.gv.at
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zum Inhalt
     Menschen mit Behinderungen können sich von der mo-            Jeder Autofahrer, der einen „§-29b-Ausweis“ und
     torbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahr-          einen Führerschein mit Einschränkungsvermerk
     zeugsteuer für ein au sie zugelassenes Kraftfahrzeug          (zumeist Automatikfahrzeug) besitzt, erhält auf Antrag
     befreien lassen.                                              eine ermäßigte Jahreskarte, wenn das Fahrzeug auf den
                                                                   Fahrzeuglenker zugelassen ist.

     KFZ-Versicherungssteuer                                       Mautgebühr
     Voraussetzungen                                               Bezug. Die ermäßigte Jahreskarte kann direkt bei jeder
     Zulassung des Kraftfahrzeugs ausschließlich auf die           Mautstelle beantragt werden. Der Antrag kann auch per
     betroffene Person.                                            Post (ASFiNAG, Salzburg, Alpenstraße 94) eingebracht
       Antrag auf Befreiung mittels Formular Kr21. Das            werden. Bezahlt wird dann mittels Erlagschein.
12         Formular ist dem Versicherungsunternehmen zu                                                                     13
           übergeben.                                                  J
                                                                        ahresmautkarte ermäßigt                      € 7
        Das Kraftfahrzeug muss vorwiegend zur persönlichen
           Fortbewegung der körperbehinderten Person und für       Nicht übertragbar. Die Jahreskarte ist kennzeichenge-
           Fahrten, die den Zwecken der körperbehinderten          bunden, also nicht übertragbar. Sie wird auf den Namen
           Person und ihrer Haushaltsführung dienen, verwen-       der berechtigten Person ausgestellt. Die berechtigte
           det werden.                                             Person muss sich selbst im Auto befinden.
         Nachweis der Körperbehinderung durch einen
           Ausweis nach § 29b StVO oder                            Gültigkeit. Die Jahresmautkarte ist für alle Sonder-
          Eine Eintragung im Behindertenpass über die             mautstrecken, mit Ausnahme der A11 (Karawanken-
           Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Ver-          tunnel) gültig.
           kehrsmittel
                                                                   Nachweis. Für die Antragstellung sind mitzubringen:
     Zuständig                                                       Ausweis nach § 29b StVO,
       Für die Befreiung von der motorbezogenen Versi-               Zulassungsschein (zugelassen auf den/die
         cherungssteuer: das Versicherungsunternehmen, bei             behinderte/n LenkerIn),
         dem das Kraftfahrzeug haftpflichtversichert ist               Kopie des Führerscheins mit der Eintragung einer
        Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer:                 Einschränkung auf den Betrieb eines behinderten-
         das Wohnsitzfinanzamt                                          gerecht umgebauten PKW (zumindest Automatik-
                                                                        getriebe)

        Formular
                Kr21 unter www.help.gv.at                             w ww.asfinag.at
Unbehindert unterwegs 2018 - zum Inhalt - Land Salzburg
zum Inhalt
     Menschen mit Behinderungen erhalten (zusätzlich zur            Fahrtkostenersatz bei Therapie können Eltern für ihre
     Befreiung von der KFZ-Versicherungssteuer) Steuervor-          Kinder mit Behinderung im Rahmen der Arbeitneh-
     teile zuerkannt, wenn sie infolge ihrer Behinderung ihr        merveranlagung geltend machen. Gleiches gilt für die
     eigenes Kraftfahrzeug zur Fortbewegung für Privat-             Beschaffung von Hilfsmitteln.
     fahrten und zur Haushaltsführung benötigen.

     Steuervorteile                                                 Therapiefahrten
     Diese Steuervorteile gewährt das Finanzamt zusätzlich          Anspruch. Eltern, die mit ihren behinderten Kindern
     zum allgemeinen Pauschalfreibetrag gewährt.                    regelmäßig zur Therapie oder zu einer Ärztin oder zu
                                                                    einem Arzt müssen, können bei ihrer Krankenkasse um
     Höhe pro Monat                                                 Ersatz ihrer Fahrtkosten ansuchen.
14                                                                                                                           15
       Steuerfreibetrag für KFZ                     € 190          Höhe. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig
        Absetzbarkeit von Taxikosten – max.         € 153          a) von der Entfernung zwischen Wohnort und
                                                                        Ordination des/der behandelnden Arztes/Ärztin oder
     Autokosten. Als AutobesitzerIn kann man einen Steuer-              Therapeuten/Therapeutin und
     freibetrag mit folgenden Unterlagen geltend machen:            b) der Art des Verkehrsmittels.
        §-29b StVO-Ausweis oder
         Behindertenpass (mit Zusatzeintrag dauernde schwe-        Es wird nur die Fahrt zum/zur nächstgelegenen
          re Gehbehinderung oder Blindheit oder Unzumutbar-         Vertragsarzt/Vertragsärztin vergütet.
          keit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel).
                                                                    Firmen. Auch die Kosten für Fahrten zu Hilfsmittelfir-
     Hinweis. Die Kosten für die behindertengerechte Ad-            men können ersetzt werden.
     aptierung eines PKWs können nicht geltend gemacht
     werden.                                                        Unterlagen. Für die Kostenerstattung ist eine Bestäti-
                                                                    gung seitens der behandelnden Ärztin/des behandeln-
     Taxikosten. Gehbehinderte Personen (mit einer                  den Arztes bzw. der Therapeutin/des Therapeuten.
     Erwerbsminderung von mehr als 50%), die kein Auto
     besitzen, können Taxifahrten unter Vorlage der
     Rechnungen als außergewöhnliche Belastung absetzen.

        Wohnsitzfinanzamt                                             Krankenkassen
        www.bmf.gv.at                                                   www.help.gv.at
Unbehindert unterwegs 2018 - zum Inhalt - Land Salzburg
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     Die österreichischen Autofahrerclubs bieten Menschen            Es gibt in Österreich die Möglichkeit des Fahrsicher-
     mit körperlichen Behinderungen eine ermäßigte Club-             heitstrainings für Menschen mit Behinderung. Speziell
     mitgliedschaft an. Personen, die einen ermäßigten Mit-          ausgebildete TrainerInnen bereiten dabei auf gefähr-
     gliedsbeitrag bezahlen, erhalten auch bei der jährlichen        liche und ungewohnte Situationen am Steuer vor.
     §-57a-Überprüfung des Fahrzeugs eine Ermäßigung.

     Autofahrerclubs                                                 Fahrsicherheitstraining
     Eine ermäßigte Clubmitgliedschaft erhält, wer einen             Auf Anfrage. Das Training für Menschen mit Behinde-
     der folgenden Nachweise vorlegen kann:                          rungen gibt es nicht als festes regelmäßiges Angebot,
        Eingeschränkter Führerschein                                sondern nur auf Anfrage.
         Ausweis nach § 29b StVO
16        Behindertenpass des Sozialministeriumservices             Hinweis. Dieses Training wird Führerscheinbesitzern     17
           Nachweis der Befreiung von der motorbezogenen            der Klasse B mit einem Behinderungsgrad von minde-
            Versicherungssteuer                                      stens 50 % angeboten.

     Jahresmitgliedsbeiträge – Auto                                  Anbieter. Die Trainings bietet der sogenannte „Club
                                                                     Mobil“ in Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC an. Sämt-
                                  normal          ermäßigt*          liche Vorfragen, Termine und Kosten sind direkt mit
       ARBÖ                     € 82,10          € 40,70            diesen Trainern zu vereinbaren.
        ÖAMTC                   € 82,20          € 32,70
     * für Menschen mit Behinderung

     RollstuhfahrerInnen sind aufgrund der Mitgliedschaft
     automatisch haftpflichtversichert.

     ARBÖ
     Salzburg, Münchner Bundesstraße 9
     0662 433 601
     sbg@arboe.at

     ÖAMTC
     Salzburg, Alpenstraße 102
     0662 871 100
     salzburg@oeamtc.at

                                                                         Club
                                                                             Mobil 0664 21 330 42
        Direkt bei den Anbietern                                         www.clubmobil.at
Unbehindert unterwegs 2018 - zum Inhalt - Land Salzburg
zum Inhalt
     Behindertenparkplätze werden im Nahbereich von öf-             Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss den Sicherheits-
     fentlichen Einrichtungen (Behörden, Krankenhäuser,…),          gurt anlegen.
     Kaufhäusern und in der Nähe von Fußgängerzonen                 Für Menschen mit Behinderungen kann eine Ausnahme
     eingerichtet. Sie sind durch eine Zusatztafel (beim Ver-       zum Tragen kommen.
     kehrszeichen „Halten und Parken verboten“) erkennbar.

     Behindertenparkplatz                                           Gurtenpflicht
     Zusätzlich kann die Behörde auf Ersuchen für ein be-           Ausnahme. Eine Ausnahme von der Gurtenpflicht be-
     stimmtes Kraftfahrzeug einen Behindertenparkplatz an           steht, wenn der Sicherheitsgurt wegen der Körpergröße
     der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz der körperbehin-           oder einer schwersten körperlichen Behinderung (auch
     derten Person einrichten.                                      nach Brustoperation, Herzkrankheit) nicht bestim-
18                                                                  mungsgemäß verwendet werden kann.                         19
     Vorausgesetzt. Ein solcher Parkplatz wird nur für Per-         Die Befreiung kann befristet erfolgen.
     sonen eingerichtet, die einen Parkausweis nach § 29b
     StVO besitzen - unabhängig davon, ob sie selbst fahren         Amtsarzt. Die Entscheidung über die Befreiung erfolgt
     oder chauffiert werden.                                        auf der Grundlage einer amtsärztlichen Untersuchung.
     Verhandlung. Über die Errichtung eines solches Park-           Die Vorlage eines Behindertenpasses oder Parkauswei-
     platzes wird in Anwesenheit des Antragstellers/der             ses genügt nicht.
     Antragstellerin vor Ort entschieden.
     Entscheidung. In der Stadt Salzburg entscheidet der            Antrag. Die Entbindung von der Gurtenpflicht ist bei
     Magistrat (Verkehrsamt, Markus-Sittikus-Straße 4), auf         der Bezirkshauptmannschaft und in der Stadt Salzburg
     Landesstraßen die Bezirkshauptmannschaften und auf             von der Polizeidirektion (Verkehrsamt, Alpenstraße 90)
     Gemeindestraßen die Gemeinden über die Einrichtung             zu beantragen. Die Telefonnummern sind für:
     eines Behindertenparkplatzes. Es genügt ein formloser               S tadt Salzburg: 0662 6383
     Antrag.                                                           Flachgau:          0662 81800
     Auf Ansuchen kann die Behörde einen so genannten                    T ennengau:      06245 7960
     Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem                 Lungau:           06474 65410
     Wohnsitz der Person mit Behinderungen verordnen.                    P inzgau:        06542 7600
                                                                         P ongau:         06412 61010
     Benötigte Unterlagen
       Parkausweis für Behinderte gemäß § 29b StVO 1960            Achtung. Bei der amtsärztlichen Untersuchung kann
        wird seit 1.1.2014 ausgestellt vom                          sich die Frage der generellen Fahrtauglichkeit stellen.
        Sozialministeriumservice
        059988
        Auerspergstraße 67a
        formloses Ansuchen

        Verkehrsamt
                   Stadt Salzburg 0662 8072 - 3191                     Bezirkhauptmannschaften
                                                                        
        Bezirkshauptmannschaften (Tel. s.S. 19)                         bzw. Polizeidirektion
zum Inhalt
     Stadtplan
     Interaktiver Plan der Stadt Salzburg unter
     https://maps.stadt-salzburg.at

                                                                               Mit öffentlichen
                                                                               Verkehrsmitteln
                                                                                Stadtbusse
20                                                                              Schulfahrtbeihilfe    21

                                                                                Schülerfreifahrt /
                                                                                 Lehrlingsfreifahrt
                                                                                ÖBB-Reisen

     Quelle: basemap/OpenStreetMap; Stadt:Salzburg (Ausschnitt)

        Stadt Salzburg 0662 8072
zum Inhalt
     Die Stadt Salzburg gewährt Menschen mit Behinde-              Die ÖBB bietet Menschen mit Behinderungen eine
     rungen auf den Obus-Linien der Salzburg AG (StadtBus          Ermäßigung von 50% auf Standard-Einzeltickets für
     und Verkehrsverbundlinien) eine vergünstigte Monats-          Reisen in Österreich an.
     karte, die sogenannte Sozialtarifkarte.

     Stadtbusse Salzburg                                           ÖBB-Reisen
     Voraussetzung. Die begünstigte Monatsnetzkarte wird           Um das Angebot nutzen zu können, benötigen Sie einen
     nur an folgende Personen ausgegeben:                          Österreichischen Behindertenpass oder einen Schwer-
       Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg                        kriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben:
        ab dem 18. Lebensjahr                                          ngabe des Behinderungsgrades von mindestens 70%
                                                                       A
         mindestens 70% Minderung der Erwerbsfähigkeit                oder
22                                                                    Eintrag, dass der/die PassinhaberIn die Fahrpreiser-   23
     Unterlagen. Für die Ausstellung des Berechtigungsaus-             mäßigungen nach dem Bundesbehindertengesetz in
     weises sind mitzubringen:                                         Anspruch nehmen kann.
       Nachweis der Behinderung (Pflegegeldbescheid oder
          Behindertenpass)                                         Hinweis. Mit dem entsprechenden Vermerk im Pass
        Einkommensnachweis/Pensionsbescheid                       bzw. Ausweis reist die Begleitperson bzw. der
         Passfoto oder Stammkundenkarte des StadtBus              Assistenzhund gratis mit.

     Kosten/Gebühren:
     Die Ausstellung des Ausweises ist kostenfrei.

       Monatsnetzkarte                               €12,30

        Stadt Salzburg 0662 8072 - 3202                               www.oebb.at
                                                                       
zum Inhalt
     Familien, die ihren Kindern (Lehrlinge) für Ausbildungs-         Für Fahrten zwischen der Wohnung des Schülers/Lehr-
     zwecke eine Zweitunterkunft (Internat, Heim,...)                 lings und Ausbildungsstätte gibt es die Möglichkeit der
     finanzieren müssen, erhalten aus dem Familienlasten-             Freifahrt oder der Fahrtenbeihilfe. Die Freifahrten sind
     ausgleich eine Schulfahrtbeihilfe. Die Beihilfe ist beim         einkommensunabhängig, die Fahrtenbeihilfen einkom-
     Finanzamt zu beantragen.                                         mensabhängig.

     Schulfahrtbeihilfe                                               Schülerfreifahrt
     Die Schulfahrtbeihilfe wird an Lehrlinge/SchülerInnen            Lehrlingsfreifahrt
     ausbezahlt, wenn der Wohnort mehr als 2 km vom
     Ausbildungswohnsitz entfernt liegt.                              Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Die Freifahrten sind
     Die 2-km-Grenze gilt nicht für SchülerInnen bzw.                 beim Verkehrsunternehmen zu beantragen.
24   Lehrlinge mit Behinderung.                                                                                                  25
                                                                          E
                                                                           igenanteil/Schuljahr                   € 19,60
     Schulfahrtbeihilfe. Die Höhe richtet sich nach der Län-
     ge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchs-
     tage und liegt zwischen € 4,40 und € 39,40 monatlich.
                                                                      Lehrlingsfahrtbeihilfe. Fahrtenbeihilfen gibt es, wenn
     Für Wochenendheimfahrten gibt es gestaffelt nach der             der Weg zur Ausbildungsstätte mindestens 2 km lang ist
     Entfernung zum Wohnort folgende pauschale Abgeltung              und keine Schul- oder Lehrlingsfreifahrt in Anspruch ge-
     pro Monat:                                                       nommen werden kann. Die Fahrtenbeihilfen sind beim
                                                                      Finanzamt zu beantragen. Sie betragen monatlich:
       0 – 50 km                                       €   19
       50 – 100 km                                    €   32             B
                                                                           is 10 km                                 € 5,10*
        101 – 300 km                                  €   42             Ü
                                                                           ber 10 km                                € 7,30
         301 – 600 km                                 €   50         * und innerhalb des Ortsgebiets
          über 600 km                                 €   58

     Die Beihilfe ist im Nachhinein am Ende des Schuljahres
     oder Lehrjahres zu beantragen und wird rückwirkend
     ausbezahlt.

        Wohnsitzfinanzamt
                                                                         Wohnsitzfinanzamt
                                                                          
        Antrag:
               www.bmf.gv.at                                             Schülerbeihilfen-Info: www.bmfj.gv.at/Familie
zum Inhalt

             Taxi & Fahrdienste
              Taxigutscheine
              Taxidienst
              Behindertenfahrdienst
zum Inhalt
     Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ein öffent-          In der Stadt und im Bezirk Salzburg Umgebung bietet
     liches Verkehrsmittel zu benutzen, erhalten von der             ein Taxidienst Krankentransporte an. Der Fuhrpark
     Stadt Salzburg oder den Umlandgemeinden für Freizeit-           wurde speziell für Krankentransporte ausgestattet.
     fahrten Taxigutscheine.

     Taxigutscheine                                                  Taxidienst
     Berechtigungsausweis. Die Betroffenen erhalten mit              Ein Salzburger Taxiunternehmen bietet Fahrten für
     einem Berechtigungsausweis Taxigutscheine. Die An-              Menschen mit Behinderungen an, die teilweise von den
     zahl der Taxigutscheine ist abhängig vom Wohnort und            Krankenkassen übernommen werden.
     wird halbjährlich ausgegeben.
                                                                        Strahlen,
                                                                                Chemo, Dialysefahrten
28   Voraussetzungen für einen Berechtigungsausweis:                 Direkte Abrechnung mit den Kassen.                     29
       Mindestalter 18 Jahre
       Kein Fahrzeug, das auf den Antragsteller                      Reha
                                                                           – und Krankenhaustransporte
        angemeldet ist bzw. ihm/ihr gehört                           Heimtransport wird von den Kassen übernommen,
       Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg oder den                 wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind.
        beteiligten Umlandgemeinden
                                                                          ransfers
                                                                         T
     Für die Ausstellung des Berechtigungsausweises werden               Flughafen, Bahnhof, etc. Preise auf Anfrage
     ein Behindertenpass des Sozialministeriumservices
     oder ein Pflegegeldbescheid ab der Stufe 3 sowie ein                Sachtransporte
     Passfoto benötigt.
                                                                     Partner der Taxizentrale 8111. Preise laut Tarif.
     Antrag. Taxigutscheine sind beim Magistrat Salzburg,
     St. Julienstraße 20 (Kieselgebäude) erhältlich.                 Bezahlung. Die bargeldlose Bezahlung ist möglich.
                                                                     Es gilt die Belegungspflicht.

                                                                     Buchung. Auf der Website (siehe unten) können
                                                                     Buchungen mittels Online-Formular vorgenommen
                                                                     werden. Telefonisch ist der Dienst erreichbar von
                                                                     Montag bis Freitag 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

        Stadt
             Salzburg 0662 8072 - 3202                                  Info und Buchung: Taxi Struber 0664 73809505
                                                                          www.taxistruber.at
zum Inhalt
     Um Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten trotz einge-
     schränkter Mobilität genießen zu können, führen das
     Rote Kreuz Salzburg und der Arbeiter-Samariterbund
     mit Spezialfahrzeugen fachgerechte Behindertentrans-
     porte durch.

     Behindertenfahrdienst                                              Ausweise
     Voraussetzung. Für die Inanspruchnahme des Fahr-
     dienstes ist ein Behindertenpass erforderlich.
                                                                         Behindertenpass
     Kosten. Die Kosten richten sich nach der Wegstrecke
30   und sind mit Fahrscheinen zu bezahlen. Die Fahrscheine              Führerschein
     werden in 10er-Blöcken direkt von den Anbietern ausge-
     händigt.                                                            Parkausweis
     Ein Fahrschein hat den Wert von:

       Arbeiter-Samariterbund (Zehnerblock)      €    2,60
        Rotes Kreuz Salzburg                     €    2,60

     Anbieter. Fahrten können bei folgenden Anbietern
     gebucht werden:

     Rotes Kreuz Salzburg
     Salzburg, Sterneckstraße 32
     0662 8144 - 11330
     behindertenfahrdienst@s.roteskreuz.at

     Arbeiter-Samariterbund Salzburg
     Salzburg, Michael-Walz-Gasse 18a
     0662 8125
     office@die-samariter.at

        Direkt bei den Anbietern
zum Inhalt
     Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis, der bei            Menschen mit einer körperlichen Behinderung können
     Anträgen, die nach dem 1. September 2016 im Sozial-              für die Erlangung eines Führerscheins (Lenkerberech-
     ministeriumservice einlangen, im Scheckkartenformat              tigung) und für Perfektionsfahrstunden einen Zuschuss
     ausgestellt wird. Unbefristet ausgestellte Behinder-             erhalten, wenn eine amtsärztliche Zustimmung vor-
     tenpässe, die der bisherigen Rechtslage entsprechen,             liegt.
     bleiben weiterhin gültig.

     Behindertenpass                                                  Führerschein
     Die Vorderseite des Behindertenpasses im Scheckkar-              Voraussetzung. Der Zuschuss wird nur den Personen
     tenformat enthält u.a. die persönlichen Daten des In-            bezahlt, die für die Erreichung des Arbeitsplatzes
     habers bzw. der Inhaberin, das Datum der Ausstellung.            auf einen PKW angewiesen sind und die Benützung
     Auf der Rückseite der Scheckkarte werden Zusatz-                 öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist. Dies gilt für
32   eintragungen größtenteils in Form von Piktogrammen               Beschäftigte und Arbeitsuchende.                            33
     eingetragen.
                                                                      Förderstellen. Einen Zuschuss zu den Kosten eines
     Gebührenfrei. Alle Eingaben sowie die Ausstellung des            Führerscheins zahlen folgende Stellen:
     Behindertenpasses sind gebührenfrei. Der Behinderten-              A UVA: nach einem Arbeitsunfall
     pass kann als Nachweis der Behinderung für Vergünsti-              P ensionsversicherung
     gungen und steuerliche Vorteile verwendet werden.                  S ozialministeriumservice: für begünstigte Behinderte

     Anspruch. Anspruch auf einen Behindertenpass haben               Höhe. Die Höhe des Zuschusses ist vom Förderungsge-
     Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB)                    ber abhängig - meist aber unabhängig vom Einkommen.
     oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von
     mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder           Nachweise. Einem Antrag ist anzuschließen:
     gewöhnlichen Aufenthalt haben.                                   Rechnungsbelege über den Führerschein und die Kopie
                                                                      des §-29b-StVO-Ausweises oder des Behindertenpasses
     Antragstellung. Falls noch kein Grad der Behinderung             mit entsprechendem Zusatzeintrag.
     oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach bun-
     desgesetzlichen Vorschriften festgestellt wurde, erfolgt         Zulassung. Zur Fahrprüfung wird man nur zugelassen,
     diese Feststellung durch ärztliche Sachverständige               wenn man dazu auch gesundheitlich geeignet ist.
     beim Sozialministeriumservice. Aktuelle medizinische
     Befunde und Atteste sollen in diesem Fall dem Antrag             Gehörlose. Gehörlose Menschen haben die Möglichkeit,
     beigelegt werden.                                                mit Hilfe eines/einer Gehörlosendolmetscher/in den
     Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50                Führerschein zu machen. Nähere Auskünfte beim Ver-
     Prozent wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab               band der Gehörlosenvereine im Lande Salzburg unter
     einem Grad der Behinderung von 25 Prozent kann ein               0662 455150.
     pauschalierter Steuerfreibetrag beim Finanzamt bean-
     tragt werden.

        Online-Ratgeber:
                        www.sozialministeriumservice.at                  AUVA, PVA, Sozialministeriumservice
zum Inhalt
     Der Parkausweis ist europaweit einheitlich (hellblau und
     mit Rollstuhl-Symbol) gestaltet und ist somit in allen
     EU-Mitgliedstaaten gültig. Der Ausweis (§-29b-Ausweis
     nach der StVO) wird nur für Personen mit einer dauernd
     starken Gehbehinderung ausgestellt.

     Parkausweis
     Berechtigung. Der Ausweis berechtigt zum:
           Parken im Parkverbot,
       Dauerparken in Kurzparkzonen,
            kostenloses Parken in gebührenpflichtigen
              Parkzonen*
34           Einfahren in Fußgängerzonen, wenn Ausweis-                                                                       35
              besitzer-Innen mit Zusatztafel ausgenommen sind,        Ohne Ausweis geht Vieles nicht:
        Parken in Fußgängerzonen während der
         Ladetätigkeit,                                                               Behindertenpass         Parkausweis
         Parken auf Behindertenparkplätzen,                                      (Sozialministeriumservice) (§-29b-Ausweis)
          Halten in zweiter Spur und Halten im Haltever-             Autobahnvignette                
           bot (zum Ein- und Aussteigen sowie zum Ein- bzw.           Autofahrerclub                  	               
           Aus-laden der für die gehbehinderte Person nötigen         Autozuschuss                    	               
           Behelfe) – sofern nicht andere VerkehrsteilnehmerIn-       Behindertenparkplatz		                           
           nen am Vorbei- oder Wegfahren gehindert werden.            EURO-Key                        	               
                                                                      Führerschein                    	               
     Ausstellung. Der Parkausweis wird vom Sozialministeri-           Mautbefreiung		                                  
     umservice gebührenfrei ausgestellt.                              Mobilitätszuschuss              
                                                                      ÖBB Fahrpreisermäßigung         
     Unterlagen. Es werden ärztliche Atteste/Befunde und              Parkausweis		                                    
     bei Abholung ein Passfoto und Lichtbildausweis benötigt.         Pendlerpauschale                	               
                                                                      Steuerfreibeträge               	               
     *Parkgebühr. In der Stadt Salzburg kann der/die Inha-            Versicherungssteuer                             
     berIn des Parkausweises kostenlos in gebührenpflichti-
     gen Parkzonen als FahrerIn und als BeifahrerIn parken.

     Beachte. Voraussetzung für die Ausstellung eines
     Parkausweises ist ein Behindertenpass mit der entspre-
     chenden Eintragung. Der Behindertenpass selbst gilt
     nicht als Parkausweis.

        Sozialministeriumservice
                                059988
        www.sozialministeriumservice.at
zum Inhalt

             Diverses
              Pendlerpauschale
              Leihauto
              Rollstuhl-Verleih
              Flugverkehr
              Eurokey
zum Inhalt
     Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 400 Euro pro Jahr             Mit einem Leihauto besteht für Menschen mit Handi-
     und wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom Ar-             cap die Möglichkeit, an jeder Fahrschule in Österreich
     beitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Er            den Führerschein zu absolvieren. Außerdem kann das
     wird in voller Höhe direkt von der Lohnsteuer abgezo-          Leihauto für Probefahrten vor Kaufentscheidungen ge-
     gen. Gering verdienenden Pendlerinnen/Pendlern steht           nutzt werden.
     ab der Veranlagung für das Jahr 2016 ein erhöhter
     Verkehrsabsetzbetrag von 690 Euro zu.

     Pendlerpauschale                                               Leihauto
     Personen, die es besonders schwer haben, ihren Ar-             Alle Fahrhilfen können individuell an die Behinderung
     beitsplatz zu erreichen, erhalten auf Antrag eine Pend-        des Fahrers/der Fahrerin angepasst werden.
     lerpauschale.
38                                                                  Leihautotarife                                           39
     Die große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/
     Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung                                               1 - 7 Tage ab 8 Tagen
     mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt                  tandardtarif
                                                                        S                              € 100      € 90
     ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Ver-               lub Mobil Mitglied
                                                                        C                              € 90       € 80
     kehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
                                                                    Im Preis sind enthalten:
     Gehbehinderung. Personen, die einen Ausweis nach                 200 km pro Tag
     § 29b StVO besitzen oder von der motorbezogenen Ver-              H aftpflichtversicherung € 10 Mio.
     sicherungssteuer oder KFZ-Steuer befreit sind, erhalten           Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt € 250,
     die „große“ Pendlerpauschale.                                      mind. 3 % und € 150 Aufwandsentschädigung)
                                                                         utobahnvignette
                                                                        A
     Großes Pendlerpauschale - monatlich

     Entfernung                         Betrag/Monat                Nicht enthalten sind:
       bei mindestens zwei km bis 20 km         € 31                   T reibstoffkosten
       bei mehr als 20 km bis 40 km           € 123                    Innen- und Außenreinigung
       bei mehr als 40 km bis 60 km           € 214
       bei mehr als 60 km                     € 306                 Das Auto wird auf Wunsch gegen Kostenübernahme
                                                                    zugestellt und wieder abgeholt.
     Klein oder groß. Ist die Benützung des öffentlichen
     Verkehrsmittels
        möglich und zumutbar, steht die kleine Pauschale zu,
         weder möglich noch zumutbar (zB lange Anfahrts-
          zeit), steht die große Pauschale zu.

        Wohnsitzfinanzamt www.bmf.gv.at                                 Club
                                                                            Mobil 0664 2133042
        Formular:
                 Pendlerrechner www.bmf.gv.at                          www.clubmobil.at
zum Inhalt
     Zurzeit gibt es in Salzburg drei Anbieter für den Verleih       Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit werden im
     von Rollstühlen. Dieses Angebot dient vor allem Tou-            Flugverkehr einige Erleichterungen angeboten. Grund-
     risten und Personen, denen der Transport des eigenen            sätzlich ist es notwendig, dass die Flüge rechtzeitig ge-
     Rollstuhles zu mühsam ist.                                      bucht und aus Sicherheitsgründen detaillierte Angaben
                                                                     zur Behinderung gemacht werden.

     Rollstuhl-Verleih                                               Flugverkehr
     Der Verleih erfolgt gegen entsprechende Gebühr und              Die Erleichterungen werden im Rahmen der EU-Verord-
     ist nach Verleihdauer und Anbieter unterschiedlich              nung (1107/06) über die Rechte von Fluggästen mit
     gestaffelt.                                                     Behinderung und eingeschränkter Mobilität gesichert.
                                                                     Dazu zählen vor allem:
40   Kaution. Für den Verleih eines Rollstuhles wird eine                                                                        41
     Kaution eingehoben.                                                  ie kostenlose Beförderung des Rollstuhls und
                                                                         D
                                                                         Hilfsmitteln
     Zustellung. Die Zustellung des Rollstuhles                           ie kostenlose Beförderung eines Blindenführhundes
                                                                         D
     (zB. zum Flughafen) ist eine Extra-Leistung und wird                oder Partnerhundes
     daher gesondert verrechnet.                                          ie Begleitung beim Einchecken und bei der
                                                                         D
                                                                         Sicherheitskontrolle
     Sanitätshaus Lambert                                                 ereitstellung von Leihrollstühlen
                                                                         B
     Bergstraße 8, 5020 Salzburg
     0662 879688                                                     Hinweis. Erkundigen Sie sich bitte am Vortag ihrer
     office@lambert.at                                               Abreise bei der Fluggesellschaft, ob auch wirklich alle
     www.lambert.at                                                  Wünsche bei der Buchung berücksichtigt wurden.

     Sanitätshaus Tappe – Rehacenter
     Schallmooser Hauptstraße 51
     0662 881495 60
     makovicka@tappe.at
     bvadepot@tappe.at
     www.tappe.at

        Direkt bei den Anbietern                                         www.salzburg-airport.com
zum Inhalt
     Mittels euro-key lassen sich barrierefreie öffentliche Toi-
     letten, Hebebühnen, Einfahrtsschranken oder Schrägauf-
     züge öffnen oder schließen. Er wird Personen ausge-
     stellt, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und
     zusätzlicher Hilfsmittel bedürfen.

     Eurokey                                                               Adressen und
     Wer eine öffentliche Toilette benutzen kann, erhält
     keinen Euro-key.
                                                                           Broschüren
       Euro-key                                          € 0
42
     Bezug. Der euro-key kann beim Dachverband ÖAR
     kostenlos bestellt werden. Verwenden Sie die Bestell-
     karte oder gehen Sie ins Internet unter www.oear.or.at

     ÖAR - Österreichische Arbeitsgemeinschaft
     für Rehabilitation
     1010 Wien, Stubenring 2
     01 5131533
     dachverband@oear.or.at
     www.oear.or.at

     Nachweis der Behinderung. Für die Bestellung und
     Ausgabe des Euroschlüssel ist der Nachweis zu erbrin-
     gen, dass der Antragsteller einen solchen Schlüssel
     braucht (Kopie des §-29b-StVO-Ausweises oder des
     Behindertenpasses).

     Tipp. Auf der Internetseite www.oear.or.at findet man
     eine Datenbank über alle Anlagen in Österreich, die mit
     dem euro-key nutzbar sind.

        ÖAR 01 5131533
zum Inhalt
     Adressen                                                     Behindertenorganisationen
                                                                   erband der Gehörlosenvereine im Lande Salzburg
                                                                  V
     Förderstellen                                                5020 Salzburg, Schopperstraße 21
                                                                  0662 455150, Fax: 0662 455150 - 12
     AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt                 beratungsstelle@gehoerlose-salzburg.at
     5020 Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5                       www.gehoerlose-salzburg.at
     05 9393 - 34000
     SLD@auva.at www.auva.at/salzburg                             Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg
                                                                  5020 Salzburg, Schmiedingerstraße 62
     Land Salzburg, Abteilung Soziales,                           Kostenlose Hotline: 0800 227700
     Referat Behinderung und Inklusion                            0662 431663 - 0
     5020 Salzburg, Fanny-v-Lehnert-Straße 1                      sekretariat@bsvs.at
     0662 8042 - 3554                                             www.sbsv.at
44   soziales@salzburg.gv.at                                                                                         45
     www.salzburg.gv.at/menschen-mit-behinderungen                Zivilinvalidenverband (ÖZIV)
                                                                   5020 Salzburg, Haunsbergstraße 39
      ozialministeriumservice – Landesstelle Salzburg
     S                                                             0662 451044
     5020 Salzburg, Auerspergstraße 67a                            Flachgau     0664 9221783
     0662 88983 - 0                                                Tennengau 0664 2802872
     post.salzburg@sozialministeriumservice.at                     Pongau       0676 4177330
     www.sozialministeriumservice.at                               Pinzgau      0650 7713635
                                                                   Lungau       0664 1625054
      inanzämter
     F                                                            office@oeziv-salzburg.at
     Salzburg    0662 6380 – 547000                               www.oeziv-salzburg.at
     St. Johann 06542 780
     Zell am See 06542 780                                        Verein knack:punkt –
     Tamsweg     06542 780                                        Selbstbestimmt Leben Salzburg
     www.bmf.gv.at                                                Aignerstraße 69, 5026 Salzburg
                                                                  0677 614 264 95
     PVA – Pensionsversicherungsanstalt -                         info@knackpunkt-salzburg.at
     Landesstelle Salzburg                                        www.knackpunkt-salzburg.at
     5020 Salzburg, Schallmooser Hauptstraße 11
     05 0303
     www.pensionsversicherung.at

     Magistrat Salzburg, Verkehrs- und Straßenrechtsamt
     5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 4
     0662 8072 - 3191
     verkehr@stadt-salzburg.at
zum Inhalt
     Behindertenanwalt/ -beauftragte                                                      Taktiles Leitsystem
      ehindertenanwalt
     B
     Bei Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
                                                                                          wird laufend erweitert
     1010 Wien, Babenbergerstraße 5                                                       Die Stadt Salzburg erweitert bei jeder baulichen Maß-
     0800 808016, Fax: 01 71 100 86 22 37                                                 nahme ihr taktiles Leitsystem für Sehbehinderte und
     office@behindertenanwalt.gv.at                                                       blinde Personen. Geführt wird mit einem taktilen Boden-
     Sprechtage unter:                                                                    informationsstystem wie Leitstreifen, Aufmerksamkeits-
     www.behindertenanwalt.gv.at/behindertenanwalt/                                       felder, Auffanglinien in Stocksteinpflasterausführung und
                                                                                          akustische Einrichtungen. Infos bietet die ÖNORM V2102.
      agistrat Salzburg, Behindertenbeauftragte
     M
     5024 Salzburg, Mirabellplatz 4
     0662 8072 - 3232, Fax: 0662 8072 - 723232
     behindertenbeauftragte@stadt-salzburg.at
46   www.stadt-salzburg.at                                                                                                                            47

     Broschüren
     Weitere thematische Broschüren können direkt unter
     0662 8042 - 3540 oder unter www.salzburg.gv.at
     angefordert werden.

                                                            Pflegeberatung
                                     Zuhause pflegen            des Landes
                                                                 Beratung zum
                                           Informationen         Thema Pflege
                                                                 und Betreuung
                                           Tipps
                                           Wegweiser

                                                                 Sozial

     Zuhause pflegen                                       Pflegeberatung

        SALKOF

                                        SALKOF
                  Salzburger
      Landeskriegsopfer- und
           Behindertenfonds
                 ZUSCHUSS für
                 barrierefreien
                 Wohnraum
                                        Unterstützungsstelle
                                        für Kriegsopfer und
                 Pflegehilfsmittel
                 PKW-Ankauf/
                 Adaptierung

                                        Menschen für
                 Sozial
                                        Behinderungen

             Weitere Broschüren zum Thema finden Sie auch auf
              den Seiten des Bundesministeriums unter:
              www.sozialministeriumservice.at
zum Inhalt
48
     Impressum:
     Medieninhaber: Land Salzburg | Herausgeber:
     Abteilung Soziales (vertreten durch DSA Mag. Andreas
     Eichhorn MBA), Postfach 527, 5010 Salzburg
     Grafik: HG-Crossmedia | Fotos: Huber-Gürtler,
     Daniel Gebhart de Koekkoek, Fotolia
     Auflage: April 2018

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