Unbehindert unterwegs 2018 - zum Inhalt - Land Salzburg
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zum Inhalt Mobilität ist Aus der Redaktion Teilhabe Mobilität hilft, den Alltag selb- Diese Quick-Info enthält vor allem alle notwendigen ständig zu gestalten. Sie sichert Informationen über Vorteile betreffend die Mobilität die Teilhabe am sozialen Leben mit dem eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrs- und an der Gesellschaft. Des- mitteln. halb ist es gerade für Menschen Alle Vergünstigungen verfolgen zwei Ziele. Sie sollen die mit Behinderungen wichtig, Mobilität zur sozialen und gesellschaftlichen Integration mobil zu sein und zu bleiben. sowie die Verkehrssicherheit von Menschen mit Behin- Es ist wichtig, dass es Angebote derungen erhöhen. des Sozialstaates und der Ge- sellschaft gibt, die Sie in Ihren Die meisten Vergünstigungen gibt es nur, wenn jemand Mobilitätsbedürfnissen unter- nicht in der Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel stützen. In dieser Broschüre finden Sie einen Überblick zu benützen oder die Benutzung eines solchen nicht über diese Leistungen. zugemutet werden kann. Diese reichen von der kostenlosen Autobahn-Vignette und der Hilfe beim Autokauf bis hin zu Steuervorteilen, Für den Nachweis der Behinderung und damit die Ermäßigungen beim öffentlichen Verkehr oder Gut- gerechtfertigte Inanspruchnahme von Vergünstigungen scheinen für Taxifahrten. Sie finden auch Adressen wird vor allem durch zwei Ausweise erbracht: und Hinweise auf Broschüren, die für Sie nützlich sein B ehindertenpass (s.S. 32) können. P arkausweis (s.S. 34) In manchen Fällen sind eigene amtsärztliche Untersu- Als Landesrat für Soziales möchte ich Sie ermutigen, chungen vorgesehen. von den beschriebenen Angeboten Gebrauch zu machen. Ich hoffe sehr, dass Ihnen diese Broschüre In einigen Fällen werden die Begünstigungen nicht nur eine kleine Hilfe dabei ist, Ihre persönliche maximale in Abhängigkeit von einer dauernden Beeinträchtigung Mobilität zu erreichen. Ich wünsche Ihnen ein möglichst ausgesprochen, sondern können durchaus für einen ungehindertes Vorankommen und verbleibe mit besten gewissen Zeitraum in Frage kommen. Grüßen Die Broschüre kann kostenlos unter 0662 8042 - 3540 oder unter soziales@salzburg.gv.at angefordert werden. Ihr Zeichenerklärung: Dr. Heinrich Schellhorn Information Landesrat für Kultur und Soziales Broschüren Antrag
Mit dem 09 10 CHECKLISTE AUTOKAUF AUTOBAHNVIGNETTE eigenen Auto 11 12 AUTOZUSCHUSS KFZ-VERSICHERUNGSSTEUER 13 MAUTGEBÜHR 14 STEUERVORTEILE 15 THERAPIEFAHRTEN 16 AUTOFAHRERCLUBS 17 FAHRSICHERHEITSTRAINING 18 BEHINDERTENPARKPLATZ 19 GURTENPFLICHT Mit öffentlichen 22 23 STADTBUSSE SALZBURG ÖBB-REISEN Verkehrsmitteln 24 25 SCHULFAHRTBEIHILFE SCHÜLERFREIFAHRT/LEHRLINGSFREIFAHRT Taxi & 28 TAXIGUTSCHEINE 29 TAXIDIENST Fahrdienste 30 BEHINDERTENFAHRDIENST Ausweise 32 BEHINDERTENPASS 33 FÜHRERSCHEIN 34 PARKAUSWEIS Diverses 38 39 PENDLERPAUSCHALE LEIHAUTO 40 ROLLSTUHL-VERLEIH 41 FLUGVERKEHR 42 EUROKEY Adressen & 44 ADRESSEN 46 BROSCHÜREN Broschüren
zum Inhalt Mit dem eigenen Auto Checkliste Autokauf Autobahnvignette 7 6 Autozuschuss 7 Versicherungssteuer Mautgebühr Steuervorteile Therapiefahrten Autofahrerclubs Fahrsicherheitstraining Behindertenparkplatz Gurtenpflicht
zum Inhalt Checkliste Autokauf Anbot Anbot über die Kosten des Autos einholen Wo: Händler nach freier Wahl Abgabe des Förderansuchens Antrag auf Förderung unter Vorlage des Anbots Wo: Sozialministeriumservice, Land Salzburg, PVA 9 Kauf Kaufvertrag unterschreiben Wo: Händler Parkausweis Parkausweis beantragen Wo: Sozialministeriumservice KFZ-Versicherung Antrag auf Befreiung von der Versicherungssteuer Wo: Versicherungsunternehmen Steuerfreibetrag Antrag auf Befreiung für die KFZ-Steuer Wo: Finanzamt Autobahnvignette Gratisvignette beantragen Wo: Sozialministeriumservice
zum Inhalt Die ASFINAG stellt für Menschen mit Behinderungen bei Vor dem Neukauf und bei der Adaptierung eines Kraft- Nachweis der nachfolgend genannten Voraussetzungen fahrzeuges kann ein Ansuchen auf Gewährung einer eine Vignette unentgeltlich zur Verfügung – auch bei Beihilfe (Darlehen/Zuschuss) gestellt werden. Dies ist einem Autowechsel. maximal alle fünf Jahre möglich (gerechnet von Zulas- sungsdatum bis Zulassungsdatum). Autobahnvignette Autozuschuss Menschen mit Behinderungen haben in Österreich Voraussetzungen unter folgenden Umständen Anspruch auf eine Das Kraftfahrzeug muss auf die körperbehinderte Gratis-Vignette: Person zugelassen sein. Im Behindertenpass des Bundessozialamtes ist Die Antragstellerin/der Antragsteller muss über eine entweder die Eintragung „Unzumutbarkeit der Lenkberechtigung verfügen, oder glaubhaft machen, 10 Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ ODER dass das Kraftfahrzeug überwiegend für ihre/seine 11 „Blindheit“ vermerkt. persönliche Beförderung genutzt wird und sie/er mit UND das Fahrzeug ist auf die behinderte Person der Lenkerin/dem Lenker im gemeinsamen Haushalt zugelassen. lebt. Das Fahrzeug muss nachweislich zur Erreichung des Falls die Voraussetzungen zu einer Gratis-Vignette er- Arbeitsplatzes dienen. füllt werden, kann auch nach dem Kauf der Vignette Es muss ein Ausweis nach § 29b StVO vorliegen. eine Kostenrückerstattung bei der ASFINAG beantragt Die Behinderung ist durch die Eintragung „Unzumut- werden: barkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ im Behindertenpass nachzuweisen. Antrag: Die Person mit Behinderungen muss das Kraftfahrzeug Asfinag Maut Service GmbH besitzen und nicht nur lenken. Alpenstraße 99 5020 Salzburg Förderstellen. Förderungen bieten folgende Stellen an: S ozialministeriumservice (nur für Begünstigte Behinderte), L and Salzburg, Abteilung 3 – Soziales, Referat Behinderung und Inklusion P ensionsversicherung (für Personen, die das Auto für die Erreichung des Arbeitsplatzes brauchen), AUVA (nach einem Arbeitsunfall), rbeiterkammer (nur für AK-Mitglieder). A Förderlimits. Nähere Förderbedingungen etc. sind in den Förderstellen zu erfragen. Siehe Adressenteil Seite 44 Gratis Hotline: 0800 400 12 400 w ww.help.gv.at
zum Inhalt Menschen mit Behinderungen können sich von der mo- Jeder Autofahrer, der einen „§-29b-Ausweis“ und torbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahr- einen Führerschein mit Einschränkungsvermerk zeugsteuer für ein au sie zugelassenes Kraftfahrzeug (zumeist Automatikfahrzeug) besitzt, erhält auf Antrag befreien lassen. eine ermäßigte Jahreskarte, wenn das Fahrzeug auf den Fahrzeuglenker zugelassen ist. KFZ-Versicherungssteuer Mautgebühr Voraussetzungen Bezug. Die ermäßigte Jahreskarte kann direkt bei jeder Zulassung des Kraftfahrzeugs ausschließlich auf die Mautstelle beantragt werden. Der Antrag kann auch per betroffene Person. Post (ASFiNAG, Salzburg, Alpenstraße 94) eingebracht Antrag auf Befreiung mittels Formular Kr21. Das werden. Bezahlt wird dann mittels Erlagschein. 12 Formular ist dem Versicherungsunternehmen zu 13 übergeben. J ahresmautkarte ermäßigt € 7 Das Kraftfahrzeug muss vorwiegend zur persönlichen Fortbewegung der körperbehinderten Person und für Nicht übertragbar. Die Jahreskarte ist kennzeichenge- Fahrten, die den Zwecken der körperbehinderten bunden, also nicht übertragbar. Sie wird auf den Namen Person und ihrer Haushaltsführung dienen, verwen- der berechtigten Person ausgestellt. Die berechtigte det werden. Person muss sich selbst im Auto befinden. Nachweis der Körperbehinderung durch einen Ausweis nach § 29b StVO oder Gültigkeit. Die Jahresmautkarte ist für alle Sonder- Eine Eintragung im Behindertenpass über die mautstrecken, mit Ausnahme der A11 (Karawanken- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Ver- tunnel) gültig. kehrsmittel Nachweis. Für die Antragstellung sind mitzubringen: Zuständig Ausweis nach § 29b StVO, Für die Befreiung von der motorbezogenen Versi- Zulassungsschein (zugelassen auf den/die cherungssteuer: das Versicherungsunternehmen, bei behinderte/n LenkerIn), dem das Kraftfahrzeug haftpflichtversichert ist Kopie des Führerscheins mit der Eintragung einer Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer: Einschränkung auf den Betrieb eines behinderten- das Wohnsitzfinanzamt gerecht umgebauten PKW (zumindest Automatik- getriebe) Formular Kr21 unter www.help.gv.at w ww.asfinag.at
zum Inhalt Menschen mit Behinderungen erhalten (zusätzlich zur Fahrtkostenersatz bei Therapie können Eltern für ihre Befreiung von der KFZ-Versicherungssteuer) Steuervor- Kinder mit Behinderung im Rahmen der Arbeitneh- teile zuerkannt, wenn sie infolge ihrer Behinderung ihr merveranlagung geltend machen. Gleiches gilt für die eigenes Kraftfahrzeug zur Fortbewegung für Privat- Beschaffung von Hilfsmitteln. fahrten und zur Haushaltsführung benötigen. Steuervorteile Therapiefahrten Diese Steuervorteile gewährt das Finanzamt zusätzlich Anspruch. Eltern, die mit ihren behinderten Kindern zum allgemeinen Pauschalfreibetrag gewährt. regelmäßig zur Therapie oder zu einer Ärztin oder zu einem Arzt müssen, können bei ihrer Krankenkasse um Höhe pro Monat Ersatz ihrer Fahrtkosten ansuchen. 14 15 Steuerfreibetrag für KFZ € 190 Höhe. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig Absetzbarkeit von Taxikosten – max. € 153 a) von der Entfernung zwischen Wohnort und Ordination des/der behandelnden Arztes/Ärztin oder Autokosten. Als AutobesitzerIn kann man einen Steuer- Therapeuten/Therapeutin und freibetrag mit folgenden Unterlagen geltend machen: b) der Art des Verkehrsmittels. §-29b StVO-Ausweis oder Behindertenpass (mit Zusatzeintrag dauernde schwe- Es wird nur die Fahrt zum/zur nächstgelegenen re Gehbehinderung oder Blindheit oder Unzumutbar- Vertragsarzt/Vertragsärztin vergütet. keit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel). Firmen. Auch die Kosten für Fahrten zu Hilfsmittelfir- Hinweis. Die Kosten für die behindertengerechte Ad- men können ersetzt werden. aptierung eines PKWs können nicht geltend gemacht werden. Unterlagen. Für die Kostenerstattung ist eine Bestäti- gung seitens der behandelnden Ärztin/des behandeln- Taxikosten. Gehbehinderte Personen (mit einer den Arztes bzw. der Therapeutin/des Therapeuten. Erwerbsminderung von mehr als 50%), die kein Auto besitzen, können Taxifahrten unter Vorlage der Rechnungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Wohnsitzfinanzamt Krankenkassen www.bmf.gv.at www.help.gv.at
zum Inhalt Die österreichischen Autofahrerclubs bieten Menschen Es gibt in Österreich die Möglichkeit des Fahrsicher- mit körperlichen Behinderungen eine ermäßigte Club- heitstrainings für Menschen mit Behinderung. Speziell mitgliedschaft an. Personen, die einen ermäßigten Mit- ausgebildete TrainerInnen bereiten dabei auf gefähr- gliedsbeitrag bezahlen, erhalten auch bei der jährlichen liche und ungewohnte Situationen am Steuer vor. §-57a-Überprüfung des Fahrzeugs eine Ermäßigung. Autofahrerclubs Fahrsicherheitstraining Eine ermäßigte Clubmitgliedschaft erhält, wer einen Auf Anfrage. Das Training für Menschen mit Behinde- der folgenden Nachweise vorlegen kann: rungen gibt es nicht als festes regelmäßiges Angebot, Eingeschränkter Führerschein sondern nur auf Anfrage. Ausweis nach § 29b StVO 16 Behindertenpass des Sozialministeriumservices Hinweis. Dieses Training wird Führerscheinbesitzern 17 Nachweis der Befreiung von der motorbezogenen der Klasse B mit einem Behinderungsgrad von minde- Versicherungssteuer stens 50 % angeboten. Jahresmitgliedsbeiträge – Auto Anbieter. Die Trainings bietet der sogenannte „Club Mobil“ in Zusammenarbeit mit dem ÖAMTC an. Sämt- normal ermäßigt* liche Vorfragen, Termine und Kosten sind direkt mit ARBÖ € 82,10 € 40,70 diesen Trainern zu vereinbaren. ÖAMTC € 82,20 € 32,70 * für Menschen mit Behinderung RollstuhfahrerInnen sind aufgrund der Mitgliedschaft automatisch haftpflichtversichert. ARBÖ Salzburg, Münchner Bundesstraße 9 0662 433 601 sbg@arboe.at ÖAMTC Salzburg, Alpenstraße 102 0662 871 100 salzburg@oeamtc.at Club Mobil 0664 21 330 42 Direkt bei den Anbietern www.clubmobil.at
zum Inhalt Behindertenparkplätze werden im Nahbereich von öf- Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss den Sicherheits- fentlichen Einrichtungen (Behörden, Krankenhäuser,…), gurt anlegen. Kaufhäusern und in der Nähe von Fußgängerzonen Für Menschen mit Behinderungen kann eine Ausnahme eingerichtet. Sie sind durch eine Zusatztafel (beim Ver- zum Tragen kommen. kehrszeichen „Halten und Parken verboten“) erkennbar. Behindertenparkplatz Gurtenpflicht Zusätzlich kann die Behörde auf Ersuchen für ein be- Ausnahme. Eine Ausnahme von der Gurtenpflicht be- stimmtes Kraftfahrzeug einen Behindertenparkplatz an steht, wenn der Sicherheitsgurt wegen der Körpergröße der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz der körperbehin- oder einer schwersten körperlichen Behinderung (auch derten Person einrichten. nach Brustoperation, Herzkrankheit) nicht bestim- 18 mungsgemäß verwendet werden kann. 19 Vorausgesetzt. Ein solcher Parkplatz wird nur für Per- Die Befreiung kann befristet erfolgen. sonen eingerichtet, die einen Parkausweis nach § 29b StVO besitzen - unabhängig davon, ob sie selbst fahren Amtsarzt. Die Entscheidung über die Befreiung erfolgt oder chauffiert werden. auf der Grundlage einer amtsärztlichen Untersuchung. Verhandlung. Über die Errichtung eines solches Park- Die Vorlage eines Behindertenpasses oder Parkauswei- platzes wird in Anwesenheit des Antragstellers/der ses genügt nicht. Antragstellerin vor Ort entschieden. Entscheidung. In der Stadt Salzburg entscheidet der Antrag. Die Entbindung von der Gurtenpflicht ist bei Magistrat (Verkehrsamt, Markus-Sittikus-Straße 4), auf der Bezirkshauptmannschaft und in der Stadt Salzburg Landesstraßen die Bezirkshauptmannschaften und auf von der Polizeidirektion (Verkehrsamt, Alpenstraße 90) Gemeindestraßen die Gemeinden über die Einrichtung zu beantragen. Die Telefonnummern sind für: eines Behindertenparkplatzes. Es genügt ein formloser S tadt Salzburg: 0662 6383 Antrag. Flachgau: 0662 81800 Auf Ansuchen kann die Behörde einen so genannten T ennengau: 06245 7960 Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Lungau: 06474 65410 Wohnsitz der Person mit Behinderungen verordnen. P inzgau: 06542 7600 P ongau: 06412 61010 Benötigte Unterlagen Parkausweis für Behinderte gemäß § 29b StVO 1960 Achtung. Bei der amtsärztlichen Untersuchung kann wird seit 1.1.2014 ausgestellt vom sich die Frage der generellen Fahrtauglichkeit stellen. Sozialministeriumservice 059988 Auerspergstraße 67a formloses Ansuchen Verkehrsamt Stadt Salzburg 0662 8072 - 3191 Bezirkhauptmannschaften Bezirkshauptmannschaften (Tel. s.S. 19) bzw. Polizeidirektion
zum Inhalt Stadtplan Interaktiver Plan der Stadt Salzburg unter https://maps.stadt-salzburg.at Mit öffentlichen Verkehrsmitteln Stadtbusse 20 Schulfahrtbeihilfe 21 Schülerfreifahrt / Lehrlingsfreifahrt ÖBB-Reisen Quelle: basemap/OpenStreetMap; Stadt:Salzburg (Ausschnitt) Stadt Salzburg 0662 8072
zum Inhalt Die Stadt Salzburg gewährt Menschen mit Behinde- Die ÖBB bietet Menschen mit Behinderungen eine rungen auf den Obus-Linien der Salzburg AG (StadtBus Ermäßigung von 50% auf Standard-Einzeltickets für und Verkehrsverbundlinien) eine vergünstigte Monats- Reisen in Österreich an. karte, die sogenannte Sozialtarifkarte. Stadtbusse Salzburg ÖBB-Reisen Voraussetzung. Die begünstigte Monatsnetzkarte wird Um das Angebot nutzen zu können, benötigen Sie einen nur an folgende Personen ausgegeben: Österreichischen Behindertenpass oder einen Schwer- Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg kriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben: ab dem 18. Lebensjahr ngabe des Behinderungsgrades von mindestens 70% A mindestens 70% Minderung der Erwerbsfähigkeit oder 22 Eintrag, dass der/die PassinhaberIn die Fahrpreiser- 23 Unterlagen. Für die Ausstellung des Berechtigungsaus- mäßigungen nach dem Bundesbehindertengesetz in weises sind mitzubringen: Anspruch nehmen kann. Nachweis der Behinderung (Pflegegeldbescheid oder Behindertenpass) Hinweis. Mit dem entsprechenden Vermerk im Pass Einkommensnachweis/Pensionsbescheid bzw. Ausweis reist die Begleitperson bzw. der Passfoto oder Stammkundenkarte des StadtBus Assistenzhund gratis mit. Kosten/Gebühren: Die Ausstellung des Ausweises ist kostenfrei. Monatsnetzkarte €12,30 Stadt Salzburg 0662 8072 - 3202 www.oebb.at
zum Inhalt Familien, die ihren Kindern (Lehrlinge) für Ausbildungs- Für Fahrten zwischen der Wohnung des Schülers/Lehr- zwecke eine Zweitunterkunft (Internat, Heim,...) lings und Ausbildungsstätte gibt es die Möglichkeit der finanzieren müssen, erhalten aus dem Familienlasten- Freifahrt oder der Fahrtenbeihilfe. Die Freifahrten sind ausgleich eine Schulfahrtbeihilfe. Die Beihilfe ist beim einkommensunabhängig, die Fahrtenbeihilfen einkom- Finanzamt zu beantragen. mensabhängig. Schulfahrtbeihilfe Schülerfreifahrt Die Schulfahrtbeihilfe wird an Lehrlinge/SchülerInnen Lehrlingsfreifahrt ausbezahlt, wenn der Wohnort mehr als 2 km vom Ausbildungswohnsitz entfernt liegt. Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Die Freifahrten sind Die 2-km-Grenze gilt nicht für SchülerInnen bzw. beim Verkehrsunternehmen zu beantragen. 24 Lehrlinge mit Behinderung. 25 E igenanteil/Schuljahr € 19,60 Schulfahrtbeihilfe. Die Höhe richtet sich nach der Län- ge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchs- tage und liegt zwischen € 4,40 und € 39,40 monatlich. Lehrlingsfahrtbeihilfe. Fahrtenbeihilfen gibt es, wenn Für Wochenendheimfahrten gibt es gestaffelt nach der der Weg zur Ausbildungsstätte mindestens 2 km lang ist Entfernung zum Wohnort folgende pauschale Abgeltung und keine Schul- oder Lehrlingsfreifahrt in Anspruch ge- pro Monat: nommen werden kann. Die Fahrtenbeihilfen sind beim Finanzamt zu beantragen. Sie betragen monatlich: 0 – 50 km € 19 50 – 100 km € 32 B is 10 km € 5,10* 101 – 300 km € 42 Ü ber 10 km € 7,30 301 – 600 km € 50 * und innerhalb des Ortsgebiets über 600 km € 58 Die Beihilfe ist im Nachhinein am Ende des Schuljahres oder Lehrjahres zu beantragen und wird rückwirkend ausbezahlt. Wohnsitzfinanzamt Wohnsitzfinanzamt Antrag: www.bmf.gv.at Schülerbeihilfen-Info: www.bmfj.gv.at/Familie
zum Inhalt Taxi & Fahrdienste Taxigutscheine Taxidienst Behindertenfahrdienst
zum Inhalt Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ein öffent- In der Stadt und im Bezirk Salzburg Umgebung bietet liches Verkehrsmittel zu benutzen, erhalten von der ein Taxidienst Krankentransporte an. Der Fuhrpark Stadt Salzburg oder den Umlandgemeinden für Freizeit- wurde speziell für Krankentransporte ausgestattet. fahrten Taxigutscheine. Taxigutscheine Taxidienst Berechtigungsausweis. Die Betroffenen erhalten mit Ein Salzburger Taxiunternehmen bietet Fahrten für einem Berechtigungsausweis Taxigutscheine. Die An- Menschen mit Behinderungen an, die teilweise von den zahl der Taxigutscheine ist abhängig vom Wohnort und Krankenkassen übernommen werden. wird halbjährlich ausgegeben. Strahlen, Chemo, Dialysefahrten 28 Voraussetzungen für einen Berechtigungsausweis: Direkte Abrechnung mit den Kassen. 29 Mindestalter 18 Jahre Kein Fahrzeug, das auf den Antragsteller Reha – und Krankenhaustransporte angemeldet ist bzw. ihm/ihr gehört Heimtransport wird von den Kassen übernommen, Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg oder den wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind. beteiligten Umlandgemeinden ransfers T Für die Ausstellung des Berechtigungsausweises werden Flughafen, Bahnhof, etc. Preise auf Anfrage ein Behindertenpass des Sozialministeriumservices oder ein Pflegegeldbescheid ab der Stufe 3 sowie ein Sachtransporte Passfoto benötigt. Partner der Taxizentrale 8111. Preise laut Tarif. Antrag. Taxigutscheine sind beim Magistrat Salzburg, St. Julienstraße 20 (Kieselgebäude) erhältlich. Bezahlung. Die bargeldlose Bezahlung ist möglich. Es gilt die Belegungspflicht. Buchung. Auf der Website (siehe unten) können Buchungen mittels Online-Formular vorgenommen werden. Telefonisch ist der Dienst erreichbar von Montag bis Freitag 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Stadt Salzburg 0662 8072 - 3202 Info und Buchung: Taxi Struber 0664 73809505 www.taxistruber.at
zum Inhalt Um Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten trotz einge- schränkter Mobilität genießen zu können, führen das Rote Kreuz Salzburg und der Arbeiter-Samariterbund mit Spezialfahrzeugen fachgerechte Behindertentrans- porte durch. Behindertenfahrdienst Ausweise Voraussetzung. Für die Inanspruchnahme des Fahr- dienstes ist ein Behindertenpass erforderlich. Behindertenpass Kosten. Die Kosten richten sich nach der Wegstrecke 30 und sind mit Fahrscheinen zu bezahlen. Die Fahrscheine Führerschein werden in 10er-Blöcken direkt von den Anbietern ausge- händigt. Parkausweis Ein Fahrschein hat den Wert von: Arbeiter-Samariterbund (Zehnerblock) € 2,60 Rotes Kreuz Salzburg € 2,60 Anbieter. Fahrten können bei folgenden Anbietern gebucht werden: Rotes Kreuz Salzburg Salzburg, Sterneckstraße 32 0662 8144 - 11330 behindertenfahrdienst@s.roteskreuz.at Arbeiter-Samariterbund Salzburg Salzburg, Michael-Walz-Gasse 18a 0662 8125 office@die-samariter.at Direkt bei den Anbietern
zum Inhalt Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis, der bei Menschen mit einer körperlichen Behinderung können Anträgen, die nach dem 1. September 2016 im Sozial- für die Erlangung eines Führerscheins (Lenkerberech- ministeriumservice einlangen, im Scheckkartenformat tigung) und für Perfektionsfahrstunden einen Zuschuss ausgestellt wird. Unbefristet ausgestellte Behinder- erhalten, wenn eine amtsärztliche Zustimmung vor- tenpässe, die der bisherigen Rechtslage entsprechen, liegt. bleiben weiterhin gültig. Behindertenpass Führerschein Die Vorderseite des Behindertenpasses im Scheckkar- Voraussetzung. Der Zuschuss wird nur den Personen tenformat enthält u.a. die persönlichen Daten des In- bezahlt, die für die Erreichung des Arbeitsplatzes habers bzw. der Inhaberin, das Datum der Ausstellung. auf einen PKW angewiesen sind und die Benützung Auf der Rückseite der Scheckkarte werden Zusatz- öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist. Dies gilt für 32 eintragungen größtenteils in Form von Piktogrammen Beschäftigte und Arbeitsuchende. 33 eingetragen. Förderstellen. Einen Zuschuss zu den Kosten eines Gebührenfrei. Alle Eingaben sowie die Ausstellung des Führerscheins zahlen folgende Stellen: Behindertenpasses sind gebührenfrei. Der Behinderten- A UVA: nach einem Arbeitsunfall pass kann als Nachweis der Behinderung für Vergünsti- P ensionsversicherung gungen und steuerliche Vorteile verwendet werden. S ozialministeriumservice: für begünstigte Behinderte Anspruch. Anspruch auf einen Behindertenpass haben Höhe. Die Höhe des Zuschusses ist vom Förderungsge- Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ber abhängig - meist aber unabhängig vom Einkommen. oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder Nachweise. Einem Antrag ist anzuschließen: gewöhnlichen Aufenthalt haben. Rechnungsbelege über den Führerschein und die Kopie des §-29b-StVO-Ausweises oder des Behindertenpasses Antragstellung. Falls noch kein Grad der Behinderung mit entsprechendem Zusatzeintrag. oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach bun- desgesetzlichen Vorschriften festgestellt wurde, erfolgt Zulassung. Zur Fahrprüfung wird man nur zugelassen, diese Feststellung durch ärztliche Sachverständige wenn man dazu auch gesundheitlich geeignet ist. beim Sozialministeriumservice. Aktuelle medizinische Befunde und Atteste sollen in diesem Fall dem Antrag Gehörlose. Gehörlose Menschen haben die Möglichkeit, beigelegt werden. mit Hilfe eines/einer Gehörlosendolmetscher/in den Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Führerschein zu machen. Nähere Auskünfte beim Ver- Prozent wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab band der Gehörlosenvereine im Lande Salzburg unter einem Grad der Behinderung von 25 Prozent kann ein 0662 455150. pauschalierter Steuerfreibetrag beim Finanzamt bean- tragt werden. Online-Ratgeber: www.sozialministeriumservice.at AUVA, PVA, Sozialministeriumservice
zum Inhalt Der Parkausweis ist europaweit einheitlich (hellblau und mit Rollstuhl-Symbol) gestaltet und ist somit in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Der Ausweis (§-29b-Ausweis nach der StVO) wird nur für Personen mit einer dauernd starken Gehbehinderung ausgestellt. Parkausweis Berechtigung. Der Ausweis berechtigt zum: Parken im Parkverbot, Dauerparken in Kurzparkzonen, kostenloses Parken in gebührenpflichtigen Parkzonen* 34 Einfahren in Fußgängerzonen, wenn Ausweis- 35 besitzer-Innen mit Zusatztafel ausgenommen sind, Ohne Ausweis geht Vieles nicht: Parken in Fußgängerzonen während der Ladetätigkeit, Behindertenpass Parkausweis Parken auf Behindertenparkplätzen, (Sozialministeriumservice) (§-29b-Ausweis) Halten in zweiter Spur und Halten im Haltever- Autobahnvignette bot (zum Ein- und Aussteigen sowie zum Ein- bzw. Autofahrerclub Aus-laden der für die gehbehinderte Person nötigen Autozuschuss Behelfe) – sofern nicht andere VerkehrsteilnehmerIn- Behindertenparkplatz nen am Vorbei- oder Wegfahren gehindert werden. EURO-Key Führerschein Ausstellung. Der Parkausweis wird vom Sozialministeri- Mautbefreiung umservice gebührenfrei ausgestellt. Mobilitätszuschuss ÖBB Fahrpreisermäßigung Unterlagen. Es werden ärztliche Atteste/Befunde und Parkausweis bei Abholung ein Passfoto und Lichtbildausweis benötigt. Pendlerpauschale Steuerfreibeträge *Parkgebühr. In der Stadt Salzburg kann der/die Inha- Versicherungssteuer berIn des Parkausweises kostenlos in gebührenpflichti- gen Parkzonen als FahrerIn und als BeifahrerIn parken. Beachte. Voraussetzung für die Ausstellung eines Parkausweises ist ein Behindertenpass mit der entspre- chenden Eintragung. Der Behindertenpass selbst gilt nicht als Parkausweis. Sozialministeriumservice 059988 www.sozialministeriumservice.at
zum Inhalt Diverses Pendlerpauschale Leihauto Rollstuhl-Verleih Flugverkehr Eurokey
zum Inhalt Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 400 Euro pro Jahr Mit einem Leihauto besteht für Menschen mit Handi- und wird automatisch von der Arbeitgeberin/vom Ar- cap die Möglichkeit, an jeder Fahrschule in Österreich beitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Er den Führerschein zu absolvieren. Außerdem kann das wird in voller Höhe direkt von der Lohnsteuer abgezo- Leihauto für Probefahrten vor Kaufentscheidungen ge- gen. Gering verdienenden Pendlerinnen/Pendlern steht nutzt werden. ab der Veranlagung für das Jahr 2016 ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag von 690 Euro zu. Pendlerpauschale Leihauto Personen, die es besonders schwer haben, ihren Ar- Alle Fahrhilfen können individuell an die Behinderung beitsplatz zu erreichen, erhalten auf Antrag eine Pend- des Fahrers/der Fahrerin angepasst werden. lerpauschale. 38 Leihautotarife 39 Die große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung 1 - 7 Tage ab 8 Tagen mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt tandardtarif S € 100 € 90 ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Ver- lub Mobil Mitglied C € 90 € 80 kehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Im Preis sind enthalten: Gehbehinderung. Personen, die einen Ausweis nach 200 km pro Tag § 29b StVO besitzen oder von der motorbezogenen Ver- H aftpflichtversicherung € 10 Mio. sicherungssteuer oder KFZ-Steuer befreit sind, erhalten Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt € 250, die „große“ Pendlerpauschale. mind. 3 % und € 150 Aufwandsentschädigung) utobahnvignette A Großes Pendlerpauschale - monatlich Entfernung Betrag/Monat Nicht enthalten sind: bei mindestens zwei km bis 20 km € 31 T reibstoffkosten bei mehr als 20 km bis 40 km € 123 Innen- und Außenreinigung bei mehr als 40 km bis 60 km € 214 bei mehr als 60 km € 306 Das Auto wird auf Wunsch gegen Kostenübernahme zugestellt und wieder abgeholt. Klein oder groß. Ist die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar, steht die kleine Pauschale zu, weder möglich noch zumutbar (zB lange Anfahrts- zeit), steht die große Pauschale zu. Wohnsitzfinanzamt www.bmf.gv.at Club Mobil 0664 2133042 Formular: Pendlerrechner www.bmf.gv.at www.clubmobil.at
zum Inhalt Zurzeit gibt es in Salzburg drei Anbieter für den Verleih Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit werden im von Rollstühlen. Dieses Angebot dient vor allem Tou- Flugverkehr einige Erleichterungen angeboten. Grund- risten und Personen, denen der Transport des eigenen sätzlich ist es notwendig, dass die Flüge rechtzeitig ge- Rollstuhles zu mühsam ist. bucht und aus Sicherheitsgründen detaillierte Angaben zur Behinderung gemacht werden. Rollstuhl-Verleih Flugverkehr Der Verleih erfolgt gegen entsprechende Gebühr und Die Erleichterungen werden im Rahmen der EU-Verord- ist nach Verleihdauer und Anbieter unterschiedlich nung (1107/06) über die Rechte von Fluggästen mit gestaffelt. Behinderung und eingeschränkter Mobilität gesichert. Dazu zählen vor allem: 40 Kaution. Für den Verleih eines Rollstuhles wird eine 41 Kaution eingehoben. ie kostenlose Beförderung des Rollstuhls und D Hilfsmitteln Zustellung. Die Zustellung des Rollstuhles ie kostenlose Beförderung eines Blindenführhundes D (zB. zum Flughafen) ist eine Extra-Leistung und wird oder Partnerhundes daher gesondert verrechnet. ie Begleitung beim Einchecken und bei der D Sicherheitskontrolle Sanitätshaus Lambert ereitstellung von Leihrollstühlen B Bergstraße 8, 5020 Salzburg 0662 879688 Hinweis. Erkundigen Sie sich bitte am Vortag ihrer office@lambert.at Abreise bei der Fluggesellschaft, ob auch wirklich alle www.lambert.at Wünsche bei der Buchung berücksichtigt wurden. Sanitätshaus Tappe – Rehacenter Schallmooser Hauptstraße 51 0662 881495 60 makovicka@tappe.at bvadepot@tappe.at www.tappe.at Direkt bei den Anbietern www.salzburg-airport.com
zum Inhalt Mittels euro-key lassen sich barrierefreie öffentliche Toi- letten, Hebebühnen, Einfahrtsschranken oder Schrägauf- züge öffnen oder schließen. Er wird Personen ausge- stellt, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und zusätzlicher Hilfsmittel bedürfen. Eurokey Adressen und Wer eine öffentliche Toilette benutzen kann, erhält keinen Euro-key. Broschüren Euro-key € 0 42 Bezug. Der euro-key kann beim Dachverband ÖAR kostenlos bestellt werden. Verwenden Sie die Bestell- karte oder gehen Sie ins Internet unter www.oear.or.at ÖAR - Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1010 Wien, Stubenring 2 01 5131533 dachverband@oear.or.at www.oear.or.at Nachweis der Behinderung. Für die Bestellung und Ausgabe des Euroschlüssel ist der Nachweis zu erbrin- gen, dass der Antragsteller einen solchen Schlüssel braucht (Kopie des §-29b-StVO-Ausweises oder des Behindertenpasses). Tipp. Auf der Internetseite www.oear.or.at findet man eine Datenbank über alle Anlagen in Österreich, die mit dem euro-key nutzbar sind. ÖAR 01 5131533
zum Inhalt Adressen Behindertenorganisationen erband der Gehörlosenvereine im Lande Salzburg V Förderstellen 5020 Salzburg, Schopperstraße 21 0662 455150, Fax: 0662 455150 - 12 AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt beratungsstelle@gehoerlose-salzburg.at 5020 Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5 www.gehoerlose-salzburg.at 05 9393 - 34000 SLD@auva.at www.auva.at/salzburg Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg 5020 Salzburg, Schmiedingerstraße 62 Land Salzburg, Abteilung Soziales, Kostenlose Hotline: 0800 227700 Referat Behinderung und Inklusion 0662 431663 - 0 5020 Salzburg, Fanny-v-Lehnert-Straße 1 sekretariat@bsvs.at 0662 8042 - 3554 www.sbsv.at 44 soziales@salzburg.gv.at 45 www.salzburg.gv.at/menschen-mit-behinderungen Zivilinvalidenverband (ÖZIV) 5020 Salzburg, Haunsbergstraße 39 ozialministeriumservice – Landesstelle Salzburg S 0662 451044 5020 Salzburg, Auerspergstraße 67a Flachgau 0664 9221783 0662 88983 - 0 Tennengau 0664 2802872 post.salzburg@sozialministeriumservice.at Pongau 0676 4177330 www.sozialministeriumservice.at Pinzgau 0650 7713635 Lungau 0664 1625054 inanzämter F office@oeziv-salzburg.at Salzburg 0662 6380 – 547000 www.oeziv-salzburg.at St. Johann 06542 780 Zell am See 06542 780 Verein knack:punkt – Tamsweg 06542 780 Selbstbestimmt Leben Salzburg www.bmf.gv.at Aignerstraße 69, 5026 Salzburg 0677 614 264 95 PVA – Pensionsversicherungsanstalt - info@knackpunkt-salzburg.at Landesstelle Salzburg www.knackpunkt-salzburg.at 5020 Salzburg, Schallmooser Hauptstraße 11 05 0303 www.pensionsversicherung.at Magistrat Salzburg, Verkehrs- und Straßenrechtsamt 5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 4 0662 8072 - 3191 verkehr@stadt-salzburg.at
zum Inhalt Behindertenanwalt/ -beauftragte Taktiles Leitsystem ehindertenanwalt B Bei Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung wird laufend erweitert 1010 Wien, Babenbergerstraße 5 Die Stadt Salzburg erweitert bei jeder baulichen Maß- 0800 808016, Fax: 01 71 100 86 22 37 nahme ihr taktiles Leitsystem für Sehbehinderte und office@behindertenanwalt.gv.at blinde Personen. Geführt wird mit einem taktilen Boden- Sprechtage unter: informationsstystem wie Leitstreifen, Aufmerksamkeits- www.behindertenanwalt.gv.at/behindertenanwalt/ felder, Auffanglinien in Stocksteinpflasterausführung und akustische Einrichtungen. Infos bietet die ÖNORM V2102. agistrat Salzburg, Behindertenbeauftragte M 5024 Salzburg, Mirabellplatz 4 0662 8072 - 3232, Fax: 0662 8072 - 723232 behindertenbeauftragte@stadt-salzburg.at 46 www.stadt-salzburg.at 47 Broschüren Weitere thematische Broschüren können direkt unter 0662 8042 - 3540 oder unter www.salzburg.gv.at angefordert werden. Pflegeberatung Zuhause pflegen des Landes Beratung zum Informationen Thema Pflege und Betreuung Tipps Wegweiser Sozial Zuhause pflegen Pflegeberatung SALKOF SALKOF Salzburger Landeskriegsopfer- und Behindertenfonds ZUSCHUSS für barrierefreien Wohnraum Unterstützungsstelle für Kriegsopfer und Pflegehilfsmittel PKW-Ankauf/ Adaptierung Menschen für Sozial Behinderungen Weitere Broschüren zum Thema finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums unter: www.sozialministeriumservice.at
zum Inhalt 48 Impressum: Medieninhaber: Land Salzburg | Herausgeber: Abteilung Soziales (vertreten durch DSA Mag. Andreas Eichhorn MBA), Postfach 527, 5010 Salzburg Grafik: HG-Crossmedia | Fotos: Huber-Gürtler, Daniel Gebhart de Koekkoek, Fotolia Auflage: April 2018 Rechtlicher Hinweis und Haftungsausschluss Die hier angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information. Für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der gebotenen Informationen über- nehmen wir keine Gewährleistung/Haftung. Insbesondere können aus der Verwendung der Informationen und Services keine Rechtsansprüche begründet werden. Sie können keine umfassende rechtliche Beratung ersetzen.
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