Essen und Trinken, wie und wann ich will - Nahrungsverweigerung und Sondenernährung

Die Seite wird erstellt Edith Geiger
 
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Fachtagung Ethik in der Pflege
                                                          Tamara Gehring- Vorbeck

 „Essen und Trinken, wie und wann ich will… -
Nahrungsverweigerung und Sondenernährung“

Verehrte Damen und Herren,

manche unter Ihnen werden denken, nun das Thema ist bekannt und häufig
behandelt…
Aber ich möchte Ihnen durch meinen Beitrag bewusst machen, dass Bekanntes in
vielen Belangen doch nicht so präsent ist wie man denkt, und, dass wir alle durch
Diskussion der verschiedenen Aspekte zu neuen Sichtweisen gelangen können. Eine
Nebenbemerkung zu Beginn: Wenn ich von Pflegefachkräften spreche sind alle
Pflegenden gemeint, denn jeder für sich hat seine notwendige Qualifikation zum
Pflgen!
Da die Ernährung eine Aktivität des täglichen Lebens darstellt - den Pflegenden hier
bestens bekannt durch die verschiedenen Pflegetheorien, und diese Aktivität in
Wechselwirkung zu allen anderen Lebensaktivitäten steht, ist sie stets im Auge zu
behalten und somit eine Aufgabe des pflegerischen und damit unseren beruflichen
Bereichs (Friedemann, 2003).
„ Der Mensch ist was er isst“ oder „ Die Augen essen mit“ dies sind Sprichworte die
Verknüpfungen und die Wichtigkeit der Ernährung in unserem „normalen und
gesunden“ Leben aufzeigen. Doch wie steht es, wenn wir unserem Lebensabend
entgegen streben oder in den Ausnahmesituationen unseres Lebens?
Ich möchte aus verschiedenen Blinkwinkeln in nachfolgenden Schritten die
Gedanken zu Essen und Trinken, Nichtessen und dessen Folgen formulieren:

1. Annäherung an die Begriffe Nahrungsverweigerung und Sondenernährung
2. Ein kleiner juristischer Exkurs zur Thematik im Zusammenhang mit der
   Patientenverfügung
3. Nahrungsverweigerung - einfach nicht mehr wollen oder können – aus dem
   Blickwinkel alter Menschen daheim und in stationären Einrichtungen der Altenhilfe
4. Sondenernährung - eine Frage des Gewissens für Betroffene
5. Handlungsperspektiven für Pflegefachkräfte und Pflegemanagement
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6. Ausblick und Resümee

Beginnen möchte ich mit einem Artikel in den Nürnberger Nachrichten, der durch die
Deutsche Presseagentur verbreitet wurde. Der Titel ist in der Folie deutlich zu lesen.
Die ersten Sätze lauten: „Nur dem Zufall und dem beherzten Eingreifen zweier
Juristen hat eine 74-jährige geistig behinderte Frau ihr Leben zu verdanken….“
Bei einem Besuch in dem Heim hatte ein Vormundschaftsrichter festgestellt, dass die
Bewohnerin seit Tagen nur noch Medikamente und Wasser erhielt. Daraufhin entzog
er dem Bruder die Betreuung und ordnete die Wiederaufnahme der künstlichen
Ernährung an.
Zu Recht oder Unrecht dieser Handlungen möchte ich keine Stellung nehmen und
den Artikel nur als anschauliches Beispiel für die Aktualität meines Themas an den
Anfang stellen.

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Annäherung an die Begriffe

Nahrungsverweigerung, wie ist dieser Begriff zu sehen?
Inwieweit man bei einem älteren Patienten oder Bewohner, der kein Essbedürfnis
mehr entwickelt, von bewusster Nahrungsverweigerung oder nur von besonders
schwerwiegender Appetitlosigkeit sprechen kann, ist sehr fraglich.
Die andere Sichtweise ist, dass Patienten, die „nichts mehr essen wollen“, damit
signalisieren, in den Tod gehen zu wollen, oder sich deren Körper für das Sterben
vorbereitet.
Nahrungsverweigerung        kann   schleichend   einhergehen,     mit      immer     geringer
werdendem Appetit, Lustlosigkeit beim Essen wird häufig erlebt beim alten
Menschen, ein normaler Zustand, oder schon Nahrungsverweigerung?
Aktives Abwehren beim Zuhilfegehen während einer Mahlzeit ist hier schon ein
deutlicheres Zeichen.
Allgemein ist zu bemerken:
Wenn    ein     Mensch     mit   wachsendem    Pflegebedarf,    sei   es    aufgrund     des
fortschreitenden Alters oder zunehmender Demenz zunächst unmerklich, später aber
augenscheinlich an Gewicht verliert und „abmagert“ ist die strikte Grenze zwischen
Normalität und Essenverweigerung gezogen. Uns allen sind im Risikoassessment
der Gerontologie die Normwerte des BMI und die Mindestgewichtsspannen für die
Körpergröße bekannt.
Sind unser Schutzbefohlenen in der Nähe der Grenzwerte oder sogar darunter,
entsteht für die Pflegenden eine brisante Konfliktsituation, die Emotionen und
Gewissenskonflikte mit sich bringen kann.

Sondenernährung, was gibt es dazu anzumerken?

In 2004 lebten nach Studien ca. 140.000 Menschen mit Trink- und Sondenernährung
in Deutschland, 50 % davon in stationären Einrichtungen der Altenhilfe. Die Zahl
hatte in den Jahren vorher stark zugenommen und so ist von einer weiteren
Zunahme        bis   zum   heutigen   Tag     auszugehen   (Schwerdt,        2004,     S.59).
Demographische Entwicklungen und Prognosen zeigen in dieselbe Richtung für die
nahe und ferne Zukunft.

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Es gibt bekannterweise mehrere Möglichkeiten der Sondenernährung, einmal die
obligatorische Magensonde, wenn eine selbständige Nahrungsaufnahme in naher
Zukunft wieder absehbar ist oder die Percutane Endoskopische Gastrostomie,
besser bekannt als PEG, ein endoskopisch angelegter direkter Zugang zum Magen,
der die Bauchwand durchdringt und bei Patienten eine langfristige künstliche
Ernährung ermöglicht.
Eine parenterale Ernährung unter Umgehen des Magen- Darm-Traktes, dies ist
zentral-   oder   periphervenös     durch   Hickman-/Portkatheter    oder   andere
Zugangsweisen möglich, wird aber nur selten in der Altenhilfe, sondern eher in der
Intensivmedizin angewandt.
Die Ernährung über eine PEG oder andere Sonde ist ein ärztlicher Eingriff in die
Körperintegrität des Menschen. Über das rechtliche Procedere brauche ich nicht
weiter referieren, es ist allen bestens bekannt.

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Ein kleiner juristischer Exkurs

Direkte Nahrungsverweigerung, wenn also ein Mensch dies willentlich äußert - in
bestimmten Fällen nicht mehr ernährt werden zu wollen - bedarf der juristischen
Klärung, einer Patientenverfügung.
Die Patientenverfügung weist den Arzt und das medizinische Personal an, bestimmte
medizinische Maßnahmen nach dessen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen
oder zu unterlassen. Vorausgesetzt er verfasste dies als Schriftstück im Vollbesitz
seiner geistigen Kräfte, ohne Anzeichen von äußerem Zwang oder hat es
anderweitig zuverlässig dokumentiert.
Dies bedeutet, dass dem Willen stattgegeben werden muss, sowohl von
medizinischer Seite, als auch von Seitens einer Einrichtung der Pflege. Was aber,
wenn diese Einstellung und der Wunsch des Bewohners nicht mit dem Leitbild der
Einrichtung in Einklang zu bringen ist – vielleicht nicht deckungsgleich mit der
Meinung und dem Willen der Angehörigen ist? Welch ein Konfliktpotential!!
In der medizinischen, juristischen und ethischen Literatur wird über das Vorenthalten
fester Nahrung, die Entfernung der Sonden zur Ernährung seit den 1980er Jahren
heftigst diskutiert.
Während die eine Seite solche Maßnahmen mit der Beendigung medizinischer
Behandlung gleichsetzt, lehnt die andere Seite eine nicht stattfindende künstliche
Ernährung oder das Einstellen, als Verhungern- und Verdurstenlassen des
Patienten/ Bewohners definitiv ab!
Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von 1998 muss die Situation genau
bedacht und dem Willen mehr Gewicht beigemessen werden.
Hierzu zwei aktuelle Beispiele:
Prof. Dr. Merkel, Rechtswissenschaftler an der Uni Hamburg stellt aktuell dar, dass
ein, im Zustand der Einwilligungsfähigkeit getätigter Beschluss gegen eine
Zwangsernährung per Sonde bei späterer Erkrankung - bspw. Demenz mit dem
Verlust den eigenen Willen zu äußern – es nicht zulässt dann eine Sondenernährung
einzuleiten.
Nach einem Bericht des Switch-X-Medicine-Journals wird zurzeit von Seitens der
Staatsanwaltschaft Berlin gegen Ärzte ermittelt die, anscheinend auch im
Zusammenhang           mit   Sondenernährung        gegen      einmal       getroffene
Patientenverfügungen handelten.

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Sie sehen, Regelungen gibt es, allein die verschiedenen Interpretationen machen oft
den Unterschied aus!!! Hier eine konkrete Äußerung eines Rechtswissenschaftlers,
dort ein Zuwiderhandeln in der Praxis aus bestimmt nicht unbedachten Gründen.
Aktuell haben unsere Bundesjustizministerin Zypries, der Ärztekammerpräsident
Hoppe und der stellvertretende Vorsitzende des nationalen Ethikrates Prof. Dr.
Schockenhoff sich für neue und genauere Festlegungen zu diesem Themengebiet
vor dem Juristentag 2006 ausgesprochen.

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Nahrungsverweigerung - einfach nicht mehr können oder wollen?

Gründe für eine Essensverweigerung zu finden, scheinen mannigfaltig zu sein.
Ich beginne mit dem scheinbar einfachsten Punkten, den körperlichen Ursachen, wie
nicht passende Zahnprothesen, Schleimhautentzündungen und Schluckstörungen.
Onkologische Erkrankungen, neurologische Ausfälle, sie werden als Praktiker neben
Übelkeit/Erbrechen und Schmerzen meine Liste schnell vervollständigen können.
Seelische Ursachen sind häufige und vielschichtige Gründe der Enthaltsamkeit vom
Essen. Wir alle kennen den Begriff dass sich der Magen vor Sorgen verschließt!
Niemand kann unter Sorgen und Stress seine Mahlzeit genießen. Lassen Sie die
Gedanken schweifen, welche Gründe neben Demenz, Depression und Heimweh, der
anderen, ungewohnten Umgebung im Heim, noch zutreffend sein können für eine
Nahrungsverweigerung. Sie werden noch viele Ursachen in ganz kurzer Zeit finden.
Oft wissen Sie als Fachkräfte in Altenhilfeeinrichtungen von diesen Gründen. Nur
Umstände    wie   Zeitnot,   Zeitdruck,   Fragestellungen    zu   Kosten   und   deren
Auswirkungen auf unser Arbeitsumfeld lassen uns dieses Wissen vergessen und
verdrängen. Und so greift so manches Mal die Pflege, hier verallgemeinere ich
bewusst, zu einer schnellen und scheinbar guten Lösung diese Problematik zu
beheben. Eine Sondenernährung als liegt am nahe.
Nun komme ich zu einem weiteren nahe liegenden Grund nichts essen zu wollen:
dem Zeitpunkt des Essens. Auch heute noch sind Essenszeiten in Einrichtungen zu
finden, die nicht in Geringsten mit den uns, und auch den alten Menschen vertrauten
Essenszeiten zu tun haben. Die Entwicklung geht zwar in die richtige Richtung aber
es bedarf noch ein gutes Stück Arbeit. Wer kann dann da behaupten, essen und
trinken zu können wann und wie er möchte, wenn nirgendwo Kleinigkeiten für
Zwischendurch bereitstehen?
Bei Demenzkranken führen häufig Fehlinterpretationen, Missverständnisse und
Aufmerksamkeitsdefizite von Pflegeseite zu Abwehrreaktionen in ihrem Verhalten,
die Kollegen mit geronto-psychiatrischer Fachweiterbildung werden dies bestätigen
können.
Wie vielen hier im Raum mag wohl bekannt sein, dass Menschen mit Demenz und
psycho-gerontologischen      Erkrankungen     Nahrung       mit   süßem    Geschmack
bevorzugen? Und selbst wenn es vielen bekannt ist, dann denke ich einfach mal an
das Aussehen, Geruch und manchmal den Einheitsgeschmack der Süßspeisen aus

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den Einrichtungsküchen. Ist da ein Verweigern nicht oft eine Entscheidung die zu
verstehen ist?
Medikamente verändern oft den Geschmackssinn oder, was auch sehr selten von
den Pflegekräften bedacht und akzeptiert wird, ist, dass ältere Menschen eine große
Bandbreite an Geschmacksvariabilität besitzen. Das heißt dem Einen ist es zu leicht
gewürzt, einem anderen ist dasselbe Essen schon zu salzig und ungenießbar.
Bisher lag mein Fokus mehr auf den Bewohnern in Einrichtungen der Altenhilfe und
deren Ernährungsproblematik. Nun möchte ich noch kurz auf die Situation Älterer in
ihrer häuslichen Umgebung eingehen. Dort sind ganz andere Bedingungen
vorzufinden. Das Ideal der pflegenden Angehörigen die genügend Zeit haben, ist
wahrscheinlich nur noch selten zu finden. Eher realistisch scheint zu sein, sich die
Pflege mit einem Ambulanten Dienst und dem „Essen auf Rädern“ zu teilen.
Dieser Dienst unterstützt nach besten Gewissen und Wissen seine zu Versorgenden
aber er ist nicht immer anwesend und es entzieht sich somit seiner Kontrolle wie viel,
was und wie häufig gegessen wird. Von Seiten der ärztlichen Versorgung ist
anzumerken, dass oft ein regelmäßiger Besuchsturnus aufgrund der Überlastung
der Hausärzte nicht gewährleistet werden kann und bei alleine Lebenden somit eine
schleichende Gewichtsabnahme erst später entdeckt werden wird.
Ein weiterer Grund warum Sondenernährung in der ambulanten Versorgung nicht so
häufig vorzufinden ist, liegt daran, dass Angehörige in Fällen dann die Versorgung
meist in die Hände einer stationären Einrichtung legen, wenn es durch
Verschlechtern des Ernährungszustandes für sie unausweichlich erscheint.

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Sondenernährung- als eine Frage des Gewissens

Auch wenn eine PEG häufig die einzige Möglichkeit darstellt, die Ernährung eines
Menschen langfristig sicherzustellen, ist Folgendes zu bedenken:
Eine PEG allein garantiert nicht immer eine befriedigende Ernährungssituation. Es
gibt genügend Studien, die eine Mangelernährung trotz Sondennahrung nachweisen.
Auch sollen vor Anlage einer PEG alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, natürlich
zu essen oder zu trinken. Denn Essen und Trinken sind wichtige soziale Akte und
vermitteln entscheidende Lebensqualität. Dies dürfen wir nicht verdrängen     und
vergessen. Denn sie üben die orale Aufnahme von Nahrung und gewähren die
Zuwendung von Pflegenden.
Nach den grundlegenden Prinzipien der Medizinalethik ist es auch nicht
gerechtfertigt, eine Sonde einem Patienten zu legen, nur um z.B. die zeitraubende
Essensprozedur bei bspw. Demenzkranken - und damit höhere Personalkosten -
einzusparen. Trotzdem scheint dies zumindest in der deutschen Pflegepraxis
manchmal an der Tagesordnung zu sein.
„Essen nach Zeittakt“, vorgegeben von den Pflegekassen und durch interne
Einrichtungsabläufe, verhindern Eigeninitiative der Fachkräfte und Bewohner.
Zentrale Essensversorgung macht es den Kollegen in den Einrichtungen unmöglich
den Bewohnern das Essen „schmackhaft“ zu machen. Es ist mein Anliegen dies
deutlich darzustellen!!
Und zusätzlich wird von Krankenhäusern und manchmal auch von den Hausärzten
sehr schnell die emotionale Seite des Ernährungszustandes zur Meinungsbildung
herangezogen: Man appelliert an das Gewissen der Betreuenden, diese Menschen
doch nicht einfach verhungern lassen zu können!!!
Bewohner mit allgemein schlechterem Ernährungszustand rücken die Betreuenden
sehr schnell in die Richtung eines Vorwurfs der Vernachlässigung.
Das Legen einer PEG-Sonde bei Sterbenden stellt eine lebensverlängernde
Maßnahme dar. Liegt eine Patientenverfügung vor, dürfen nach einem Beschluss
des Bundesgerichtshofs vom April 2003 sowieso keine lebensverlängernden
Maßnahmen mehr ergriffen werden, also auch keine Ernährungssonden gelegt
werden.     Hier   stellt   sich   die   Frage   des   Gewissens    nicht   mehr.
Meine eigene positive Einstellung zum Tod und Sterben liegt in meinem christlichen
Glauben. Er nimmt mir die Angst und lässt mich auf etwas Besseres nachher hoffen.
Ich weiß den Tod zu schätzen, empfinde ihn als nicht so schlimm und mein Glaube

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gibt mir die Sicherheit auf etwas Gutes das nachkommt. Dies lässt es mir leicht fallen
Regelungen in diesem Zusammenhang festzusetzen.
Zum Stichwort Autonomie und Selbstgesetzlichkeit des Menschen ist noch zu
erklären:
Es sollte uns Menschen klar werden, dass wenn ein Mensch in seiner ihm eigenen
Autonomie beschlossen hat nicht mehr zu essen und dies im Vollbesitz seiner
geistigen Kraft bedacht hat, was dadurch auf ihm möglicherweise zukommt, sollte
kein Angehöriger und keine Pflegefachkraft einen Vorwurf der Minderversorgung
oder des Vernachlässigens zu hören bekommen, wenn er dessen Wunsch
nachkommt!

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Handlungsperspektiven für Pflegefachkräfte und Pflegemanagement

      A) Perspektiven für Pflegefachkräfte

Die     Diskussion   der    Ernährungsproblematik     des    Bewohners     nicht    zur
Schuldproblematik der Betreuenden machen. Dies bedeutet: Nutzen Sie alle
Möglichkeiten aus die Sie haben, um dem gefährdeten Betreuten Energie
zuzuführen. Benutzen Sie Essens- und Trinkprotokolle. Setzen Sie Supplemente und
Zusatznahrung gezielt ein, überzeugen Sie wenn notwendig den Arzt für einen
weiteren versuch bevor er eine Sonde in Betracht zieht. Jeder Versuch einer
Hilfestellung, jeder Lösungsansatz muss dokumentiert sein und werden.
Man muss in ständiger Kommunikation miteinander stehen. Hier gilt „Klarheit vor
Freundlichkeit“:
Stellen Sie die Meinung und den Willen des Betreuten in den Vordergrund und
argumentieren Sie gegen emotionale Äußerungen Andersdenkender im ärztlichen
und klinischen Bereich im Sinne des Willens der Bewohner.
Sprechen Sie schon bei Einzug das Thema Patientenverfügung und Vorsorge-
vollmacht bei den Beteiligten an, oder erinnern Sie die Leitung der Einrichtung an die
Wichtigkeit einer solchen Regelung.
Die Pflege muss bedenken: Wo benötigt der Mensch Hilfe? Wo hat er eigene
Ressourcen, die unterstützt werden müssen, auch wenn sie zeitaufwändiger sind?
Eine gute, an dem Wohle des Bewohners ausgerichtete Zusammenarbeit aller
Disziplinen ist anzustreben. Das bedeutet individuelle Problemlösungsversuche
anstatt Pauschalprogrammen, Kommunikation anstatt sturem Abarbeiten und ein
Orientieren an Bewohnern anstatt an den Abläufen der Einrichtung.
Versuchen Sie durch Gespräche mit Ihren Vorgesetzten auf Ernährungs-
problematiken hinzuweisen. Sprechen Sie diese auf die Möglichkeit regelmäßiger
Fallbesprechungen hin an.
Es sollte im Zusammenhang mit Nahrungsverweigerung und Gewichtsabnahmen
evtl. ein so genanntes ethisches Konsil einberufen werden. Dieser wohlklingende
Begriff     bedeutet einfach eine Beratung unter kollegialen Bedingungen. Alle
Beteiligte, das können Angehörige, Betreuer, evtl. Seelsorger, Einrichtungsmitar-
beiter und Bezugspflegekraft, ambulant betreuender Hausarzt, sie sitzen zusammen

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und tragen ihre Gedanken, Bedenken zu einer Entscheidung bei. Ein Protokoll hält
die getroffene Entscheidung fest.
Eine Nebenbemerkung aus der Praxis sei erlaubt: Nach solchen ethischen
Beratungen fing so mancher Nahrungsverweigerer wieder an zu essen, da
Beziehungsaspekte zu wirken beginnen, die vorher evtl. nicht ausreichend bedacht
wurden.
Ich habe Ihnen einige Möglichkeiten aufgezeigt, aber ich kann Ihnen nicht sagen was
zu tun ist. Mein Rat ist: Lassen Sie Ihr Bauchgefühl sprechen, dann sprechen und
beraten Sie sich mit Kollegen, Angehörigen und dem direkten Umfeld. Entscheiden
kann man nicht alleine, sondern immer im Kreise aller Beteiligten unter
Berücksichtigen der rechtlichen Aspekte.

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B) Perspektiven für den Bereich des Pflegemanagements

Die Pflege und Begleitung Älterer und oft demenziell veränderter Menschen bedarf
ein, in der Einrichtung abgestimmtes werteorientiertes Konzept der Versorgung ohne
natürlich betriebswirtschaftliche Aspekte zu vernachlässigen. Es müssen alle
Bereiche eingebunden werden um die Qualität der Arbeit in den Einrichtungen und
die Lebensqualität der Bewohner sicherzustellen und zu erhöhen. Es ist die Aufgabe
des Managements dafür zu sorgen! Dies kann im Detail sein:
Entwickeln einer Prozessbeschreibung zum Ernährungsmanagement, mit Ermitteln
des Ernährungsstatus, individueller Bedürfnisse, Wünsche und Ressourcen, einer
individuellen Planung des Hilfebedarfs, der Dokumentation, einer Verlaufsbe-
obachtung unter Rücksichtnahme auf eine evtl. vorhandene Patientenverfügung.
Es müssen im Weiteren Assessmentverfahren entwickelt werden, die ein
professionelles Umgehen mit Ernährung und Nahrungsverweigerung ermöglichen.
Statistisch gesehen sind mehr als ein Viertel bis zu einem Drittel der Bewohner in
Altenhilfeeinrichtungen von Schluckstörungen betroffen, aber Erfahrungswerte
zeigen dass nur ca. 5% als solche erkannt werden. Also schulen Sie diesbezüglich
Ihre Mitarbeitenden oder bilden Sie Qualitätszirkel und entwickeln Wissen zu diesem
Thema! Systematisches Vorgehen mit feststellen des Ist-Zustandes und nutzen Sie
die   Checklisten   der MDK-Qualitätsprüfungen    als   Hilfestellung.   Schon   zwei
regelmäßig durchgeführte Tagesschulungen im Jahr zeigen Erfolg.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements überprüfen Sie regelmäßig alle Prozesse
des Ernährungs- und Verpflegungsmanagements. So ist der Erhalt oder sogar eine
Verbesserung erreichbar.
Ablaufstrukturen müssen in den Einrichtungen so gestaltet werden, dass den
Menschen die Zuwendung und Zeit zuteil wird, die sie benötigen, damit das Essen
auch zum Genuss werden kann und nicht zum reinen Versorgungsakt degradiert
wird. Lassen Sie prüfen welche Möglichkeiten es in Ihrer Einrichtung gibt jederzeit
verfügbare Speisenangebote vorhalten zu können. Und am Ende erwähnt werden
muss auch die Personalproblematik. Es sollten genügend Personal zur Essenszeit im
Dienst sein oder Spannen der Essenseingabe ausgedehnt werden.
Schnittstellen in Einrichtungen, die nur schwer zu koordinieren sind müssen zu
Nahtstellen werden die Ineinandergreifen und zusammen- anstatt gegeneinander

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arbeiten. Nutzen Sie die Gesprächsrunden mit den HW Kräften zu regelmäßigen
Analysen.
Sorgen Sie für eine umfassende Dokumentation!! Dies gilt ganz strikt auch bei den
Pflegekräften selbst!! Nur eine gute, konsequente Dokumentation der bereits
durchgeführten und erprobten Maßnahmen sichert und unterstützt die Angestrebten
und         belegen          dass          keine      Unterlassung        vorliegt!!
Sorgen Sie als Leitung für ausreichende Information der Bewohner und Angehörigen,
ermöglichen Sie Infoabende und fordern Regelungen zu dieser Thematik von Seitens
der möglichen Betroffenen ein!!
Informieren Sie die Angehörigen über die rechtlichen Möglichkeiten in den
verschiedenen Fällen und argumentieren Sie fachlich anstatt emotional!
Ein professionelles eigenes, auf den Bedarf der Einrichtung zugeschnittenes Konzept
und eine konsequente Dokumentation sorgen für Schutz und Sicherheit in diesem
Zusammenhang auf allen Seiten. Und: Kritik gibt uns allen die Möglichkeit uns zu
verbessern, also sehen Sie Anregungen von verschiedenen Seiten als Chance zur
Verbesserung und nicht als Kritik an Ihrer Arbeit!!

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Resümee und Ausblick
Nach meinen Erfahrungen mit alten Menschen und mit alten dementen Menschen
zum Thema Ernährung und Nahrungsverweigerung ergibt sich folgendes Resümee:
Nahrungsverweigerung und dadurch bedingtes Lebensende stellt sich für mich nicht
als Verhungern lassen dar. Es ist vielmehr ein vom Körper gesteuertes und
kontrolliertes Sterben. Ein kurzer Ausflug in die Zeit meiner Urgroßeltern lässt diese,
meine Einstellung erklären. Meine Großmutter und nicht nur sie, sondern viele
andere Ältere erzählen mir häufig, dass „man“ früher häufiger erlebte dass alte
Menschen einfach aufhörten zu essen und dann irgendwann verstarben. Die Familie
akzeptierte dies und das Sterben wurde von den Außenstehenden als friedlich,
zufrieden stellend und würdig beschrieben. Im krassen Gegensatz dazu sehe das
Bild des dementen alten Menschen mit Sondenernährung längere Zeit hinweg.
Eine theologische Gewissensentlastung möchte ich hier auch noch einfließen lassen.
In einem Gespräch mit einem Theologen bekräftigte dieser, dass es nicht dem Willen
Gottes entgegenstrebe wenn ein Mensch sich so entscheidet. Vielmehr ist es
bedenklich wenn sich eine paternalistische Haltung durchsetzt und eine Therapie um
jeden Preis gestartet und durchgezogen wird.
Durch Studien(Deutsches Institut für Ernährung und Diätetik, DIET 2000/2001) ist
bewiesen, dass im Endstadium der demenziellen Erkrankung, Sondenernährung
keinen wirklich lebensverlängerten Effekt hat. So ist das Vorenthalten der künstlichen
Ernährung auch keine Handlung die nur in die Nähe von Sterbehilfe gebracht werden
darf!!
Das Wohlbefinden und die Lebensqualität älterer und häufig kranker Menschen sind
nur so gut, wie sie ihm von Versorgenden und betreuenden Kräften zugestanden
werden. Autonomie und Selbstbestimmung in der Ernährung reduziert sich auf den
Punkt wie selbständig man in diesem Zusammenhang ist!
Zentraler Punkt und von hoher Bedeutung ist, dass in einer Entscheidungsfindung
pro oder contra einer Sondenernährung nicht nur der mutmaßliche Wille des
Betroffenen, sondern auch rechtliche Klarheit, alle Bedenken der Eingebundenen
gehört, bedacht und dann in die Entscheidung einfließen müssen.
Eine Entscheidung über Sinn und Unsinn einer Sondenernährung kann meiner
Meinung nach immer nur individuell, Personen- bzw. Situationsbezogen getroffen
werden. Sie ist nie einfach und bedarf vieler Überlegungen und gezielter Kommuni-

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Fachtagung Ethik in der Pflege
                                                               Tamara Gehring- Vorbeck

kation der verschiedenen, den Menschen betreuenden Kräfte und dessen direktem
Umfeld.
Die Pflege und hier ist sowohl das Management als auch die Träger der
Einrichtungen    gemeint,   ist   gefordert   beim    MDK      und   bei   den    politisch
Verantwortlichen( Frau Stewens) die Kriterien einer Einstufung so einzufordern dass
dem erhöhtem Zeit- und Hilfebedarf bspw. Dementer Rechnung getragen werden
kann.
Schließen möchte ich mit folgenden Statements:

Recht auf Leben bedeutet nicht die Pflicht zum Erhalt
des Lebens um jeden Preis!
Gegen Ende des Lebens sollte nicht eine maximale
Therapie, sondern eine maximale Pflege und
Versorgung im Focus aller stehen!

Ich hoffe, dass ich mit diesem Beitrag Ihnen sehr geehrte Teilnehmende zum einen
Anregungen      zum   Nachdenken,     und     zum    anderen   Perspektiven      in   Ihrem
pflegerischen Handeln oder in Ihrem Alltagsleben in der Leitungsebene aufzeigen
konnte.

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Fachtagung Ethik in der Pflege
                                                         Tamara Gehring- Vorbeck

Bibliographie
DIET(2000/2001):
Deutsches Institut für Ernährung und Diätetik, www.diet-aachen.de

Friedemann Marie-Luise(2003):
Familien- und umweltbezogene Pflege - Die Theorie des systemischen
Gleichgewichts, 2. Auflage, Bern, Göttingen, Toronto

Schwerdt, Ruth Hrsg. (2004):
Probleme der Ernährung demenziell veränderter älterer Menschen, Frankfurt

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