Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg

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Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg
unbehindert     1

unterwegs 2021
      sicher
      mobil
      integriert
Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg
Mobilität ist                                              Aus der
Teilhabe                                                   Sozialabteilung
                             Mobilität hilft, den Alltag
                             selbständig zu gestalten.
                             Sie sichert die Teilhabe
                                                           des Landes
                             am sozialen Leben und an
                             der Gesellschaft. Deshalb     Diese Quick-Info enthält viele notwendige Informationen
                             ist es gerade für Menschen    über Vorteile betreffend die Mobilität mit dem eigenen
                             mit Behinderungen wich-       Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
                             tig, mobil zu sein und zu     Die Vergünstigungen verfolgen dabei zwei Ziele. Sie
                             bleiben.                      sollen die Mobilität zur sozialen und gesellschaftlichen
                              Es ist wichtig, dass es      Integration sowie die Verkehrssicherheit von Menschen
                              Angebote des Sozialstaates   mit Behinderungen erhöhen.
                              und der Gesellschaft gibt,   Die meisten Vergünstigungen gibt es nur, wenn jemand
die Sie in Ihren Mobilitätsbedürfnissen unterstützen. In   nicht in der Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu
dieser Broschüre finden Sie einen Überblick über diese     benützen oder die Benutzung eines solchen nicht zuge-
Leistungen.                                                mutet werden kann.
Diese reichen von der kostenlosen Autobahn-Vignette        Der Nachweis für die Behinderung und damit die ge-
und der Hilfe beim Autokauf bis hin zu Steuervorteilen,    rechtfertigte Inanspruchnahme von Vergünstigungen
Ermäßigungen beim öffentlichen Verkehr oder Gutschei-      wird vor allem durch zwei Ausweise erbracht:
nen für Taxifahrten. Sie finden auch Adressen und Hin-
weise auf Broschüren, die für Sie nützlich sein können.    ■ Behindertenpass
                                                           ■ Parkausweis
Ich möchte ich Sie ermutigen, von den beschriebenen
Angeboten Gebrauch zu machen und hoffe sehr, dass          In manchen Fällen sind eigene amtsärztliche Unter­
Ihnen diese Broschüre eine kleine Hilfe dabei ist, Ihre    suchungen vorgesehen.
persönliche maximale Mobilität zu erreichen. Ich wün-      In einigen Fällen werden die Begünstigungen nicht nur
sche Ihnen ein möglichst ungehindertes Vorankommen         in Abhängigkeit von einer dauernden Beeinträchtigung
und verbleibe mit besten Grüßen                            ausgesprochen, sondern können durchaus für einen
                                                           gewissen Zeitraum in Frage kommen.
Ihr                                                        Die Broschüre kann kostenlos unter Tel. 0662 8042-3540
                                                           oder unter soziales@salzburg.gv.at angefordert
                                                           werden.

Dr. Heinrich Schellhorn
Landeshauptmann – Stellvertreter
für Soziales und Kultur
                                                           Zeichenerklärung:
                                                              Information
                                                              Broschüren
                                                              Antrag
Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg
Mit dem            09
                   10
                        Checkliste Autokauf
                        Autobahnvignette
eigenen Auto       11
                   12
                        Autozuschuss
                        Kfz-Versicherungssteuer
                   13   Mautgebühr
                   14   Steuervorteile
                   15   Therapiefahrten
                   16   Autofahrerclubs
                   17   Fahrsicherheitstraining
                   18   Behindertenparkplatz
                   19   Gurtenpflicht
                   20   Interaktiver Stadtplan

Mit öffentlichen   22
                   23
                        Stadtbusse Salzburg
                        ÖBB-Reisen

Verkehrsmitteln    24
                   25
                        Schulfahrtbeihilfe
                        Schülerfreifahrt/Lehrlingsfreifahrt

Taxi &             28 Taxigutscheine
                   29 Taxidienst
Fahrdienste        30 Behindertenfahrdienst

Ausweise           32 Behindertenpass
                   33 Führerschein
                   34 Parkausweis

Diverses           38
                   39
                        Pendlerpauschale
                        Leihauto
                   40   Rollstuhl-Verleih
                   41   Flugverkehr
                   42   euro-key

Adressen &         44 Adressen
                   46 Broschüren

Broschüren
Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg
Mit dem eigenen Auto
    ■   Checkliste Autokauf
    ■   Autobahnvignette
                                  7
    ■   Autozuschuss
6   ■   KFZ-Versicherungssteuer   7
    ■   Mautgebühr
    ■   Steuervorteile
    ■   Therapiefahrten
    ■   Autofahrerclubs
    ■   Fahrsicherheitstraining
    ■   Behindertenparkplatz
    ■   Gurtenpflicht
    ■   Interaktiver Stadtplan
Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg
Checkliste Autokauf

                Parkausweis
            Parkausweis beantragen
          Wo: Sozialministeriumservice

                   Angebot
     Anbot über die Kosten des Autos einholen
          Wo: Händler nach freier Wahl
                                                    9
    Abgabe des Förderansuchens
       Antrag auf Förderung unter Vorlage
           des Anbots und Parkausweis
 Wo: Sozialministeriumservice, Land Salzburg, PVA

                     Kauf
           Kaufvertrag unterschreiben
                  Wo: Händler

            KFZ-Versicherung
 Antrag auf Befreiung von der Versicherungssteuer
         Wo: Versicherungsunternehmen

             Steuerfreibetrag
     Antrag auf Befreiung für die KFZ-Steuer
                 Wo: Finanzamt

            Autobahnvignette
           Gratisvignette beantragen
          Wo: Sozialministeriumservice
Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg
Autobahnvignette                                         Autozuschuss
     Die ASFINAG stellt für Menschen mit Behinderungen bei    Vor dem Neukauf und bei der Adaptierung eines Kraft-
     Nachweis der nachfolgend genannten Voraussetzungen       fahrzeuges kann ein Ansuchen auf Gewährung einer
     eine Vignette unentgeltlich zur Verfügung – auch bei     Beihilfe (Darlehen/Zuschuss) gestellt werden. Dies ist
     einem Autowechsel.                                       maximal alle fünf Jahre möglich (gerechnet von Zulas-
                                                              sungsdatum bis Zulassungsdatum).
     Menschen mit Behinderungen haben in Österreich
     unter folgenden Umständen Anspruch auf eine              Voraussetzungen
     Gratis-Vignette:                                         ■ Das Kraftfahrzeug muss auf die Person mit Behinde-
     ■ Im Behindertenpass des Sozialministeriumservice            rungen zugelassen sein.
       ist entweder die Eintragung „Unzumutbarkeit der        ■ Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss über
       Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder                eine Lenkberechtigung verfügen, oder glaubhaft
10     „Blindheit“ vermerkt.                                      machen, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für ihre   11
     ■ UND das Fahrzeug ist auf die Person mit                    oder seine persönliche Beförderung genutzt wird und
       ­Behinderungen zugelassen.                                 sie bzw. er mit der Lenkerin oder dem Lenker im
                                                                  gemeinsamen Haushalt lebt.
     Falls die Voraussetzungen zu einer Gratis-Vignette er­
                                                              ■   Das Fahrzeug muss nachweislich zur Erreichung des
     füllt werden, kann auch nach dem Kauf der Vignette
                                                                  Arbeitsplatzes dienen. Nur bei Personen, die den
     eine Kostenrückerstattung bei der ASFINAG beantragt
                                                                  Status begünstigt behindert nach dem Behinderten-
     werden:
                                                                  einstellungsgesetz haben.
        Antrag:                                               ■   Es muss ein Ausweis gemäßh § 29b StVO vorliegen.
     Asfinag Maut Service GmbH                                ■   Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrs-
     Alpenstraße 99                                               mittel im Behindertenpass verzeichnet.
     5020 Salzburg                                            ■   Die Person mit Behinderungen muss das Kraftfahrzeug
                                                                  besitzen und nicht nur lenken.
                                                              Förderstellen. Förderungen für den Ankauf und Adap-
                                                              tierungen bieten folgende Stellen an:
                                                              ■ Sozialministeriumservice (Ankauf nur für Begünstigte
                                                                 Behinderte nach dem Behinderteneinstellungsgesetz),
                                                              ■ Land Salzburg, Abteilung 3 – Soziales, Referat
                                                                 Behinderung und Inklusion,
                                                              ■ Pensionsversicherung (für Personen, die das Auto für
                                                                 die Erreichung des Arbeitsplatzes brauchen),
                                                              ■ AUVA (nach einem Arbeitsunfall),
                                                              ■ Arbeiterkammer (nur für AK-Mitglieder).

                                                              Förderlimits. Nähere Förderbedingungen etc. sind in
                                                              den Förderstellen zu erfragen.

        Asfinag Hotline Tel. 0800 400 12 400                      www.oesterreich.gv.at
Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg
KFZ-Versicherungssteuer                                  Mautgebühr
     Menschen mit Behinderungen können sich von der mo-       Alle Autofahrenden, die einen „§-29b-Ausweis“ und
     torbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahr-     einen Führerschein mit Einschränkungsvermerk (zu­meist
     zeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug    Automatikfahrzeug) besitzen, erhalten auf Antrag eine
     befreien lassen.                                         ermäßigte Jahreskarte, wenn das Fahrzeug auf die Fahr-
     Voraussetzungen                                          zeuglenkerin bzw. den -lenker zugelassen ist.
     Zulassung des Kraftfahrzeugs ausschließlich auf die      Bezug. Die ermäßigte Jahreskarte kann direkt bei jeder
     betroffene Person.                                       Mautstelle beantragt werden. Der Antrag kann auch per
     ■ Antrag auf Befreiung mittels Formular Kr21. Das For-   Post (ASFiNAG, Salzburg, Alpenstraße 94) eingebracht
       mular ist dem Versicherungsunternehmen zu überge-      werden. Bezahlt wird dann mittels Erlagschein.
       ben.
     ■ Das Kraftfahrzeug muss vorwiegend zur persönlichen
12                                                            ■ Jahresmautkarte ermäßigt                    €   7,00     13
       Fortbewegung der Person mit Behinderungen und für
       Fahrten, die den Zwecken der Person mit Behinde-
       rungen und ihrer Haushaltsführung dienen, verwendet    Nicht übertragbar. Die Jahreskarte ist kennzeichenge-
       werden.                                                bunden, also nicht übertragbar. Sie wird auf den Namen
     ■ Nachweis ist eine Eintragung im Behindertenpass
                                                              der berechtigten Person ausgestellt. Die berechtigte
       über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher     Person muss sich selbst im Auto befinden.
       Verkehrsmittel (Ausweis gemäß § 29b StVO).             Gültigkeit. Die Jahresmautkarte ist für alle Sondermaut-
     Zuständig                                                strecken, mit Ausnahme der A11 (Karawanken-
     ■ Für die Befreiung von der motorbezogenen Versiche-
                                                              tunnel) gültig.
       rungssteuer: das Versicherungsunternehmen, bei dem     Nachweis. Für die Antragstellung sind mitzubringen:
       das Kraftfahrzeug haftpflichtversichert ist            ■ Ausweis gemäß § 29b StVO,
     ■ Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer:         ■ Zulassungsschein (zugelassen auf die Lenkerin bzw.
       das Wohnsitzfinanzamt                                    den Lenker mit Behinderungen),
                                                              ■ Kopie des Führerscheins mit der Eintragung einer
                                                                ­ inschränkung auf den Betrieb eines behinderten-
                                                                E
                                                                gerecht umgebauten PKW (zumindest Automatik-
                                                                getriebe)

        Formular
                Kr21 unter www.oesterreich.at                   www.asfinag.at, Tel. 0080 20401600
Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg
Steuervorteile                                            Therapiefahrten
     Menschen mit Behinderungen erhalten (zusätzlich zur       Fahrtkostenersatz bei Therapie können Eltern für ihre
     Befreiung von der KFZ-Versicherungssteuer) Steuer-        Kinder mit Behinderungen im Rahmen der Arbeitneh-
     vorteile zuerkannt, wenn sie infolge ihrer Behinderung    merveranlagung geltend machen. Gleiches gilt für die
     ihr eigenes Kraftfahrzeug zur Fortbewegung für Privat-    Beschaffung von Hilfsmitteln.
     fahrten und zur Haushaltsführung benötigen.
                                                               Anspruch. Eltern, die mit ihren Kindern mit Behinde-
     Diese Steuervorteile gewährt das Finanzamt zusätzlich     rungen regelmäßig zur Therapie oder zu einer Ärztin
     zum allgemeinen Pauschalfreibetrag.                       oder zu einem Arzt müssen, können bei ihrer Kranken-
                                                               kasse um Ersatz ihrer Fahrtkosten ansuchen.
     Höhe pro Monat
                                                               Höhe. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig
     ■ Steuerfreibetrag für KFZ                   € 190,00     a) von der Entfernung zwischen Wohnort und
14                                                                 Ordination der behandelnden Ärztin bzw. des Arztes     15
     ■ Absetzbarkeit von Taxikosten – max.        € 190,00
                                                                   oder Therapeutin bzw. des Therapeuten und
                                                               b) der Art des Verkehrsmittels.
     Autokosten. Als Autobesitzerin bzw. -besitzer kann        Es wird nur die Fahrt zur nächstgelegenen Vertragsärztin
     man einen Steuerfreibetrag mit folgenden Unterlagen       bzw. Vertragsarzt vergütet.
     geltend machen:
                                                               Firmen. Auch die Kosten für Fahrten zu Hilfsmittel­
     ■ Ausweis gemäß §-29b StVO oder
                                                               firmen können ersetzt werden.
     ■ Behindertenpass (mit Zusatzeintrag dauernde s­ chwere
       Gehbehinderung oder Blindheit oder U­ nzumutbarkeit     Unterlagen. Für die Kostenerstattung ist eine Bestäti-
       der Benützung öffentlicher V
                                  ­ erkehrsmittel).            gung seitens der behandelnden Ärztin bzw. des Arztes
                                                               bzw. der Therapeutin oder des Therapeuten erforder-
     Hinweis. Die Kosten für die behindertengerechte
                                                               lich.
     Adaptierung eines PKWs können nicht geltend gemacht
     werden.
     Taxikosten. Gehbehinderte Personen (mit einer Er-
     werbsminderung von mehr als 50 %), die kein Auto besit-
     zen, können Taxifahrten unter Vorlage der Rechnungen
     als außergewöhnliche Belastung absetzen.

         Wohnsitzfinanzamt                                       Krankenkassen
        www.bmf.gv.at                                             www.help.gv.at
Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg
Autofahrerclubs                                              Fahrsicherheits­
                                                                  training
     Die österreichischen Autofahrerclubs bieten Menschen
     mit körperlichen Behinderungen eine ermäßigte Club-
     mitgliedschaft an. Personen, die einen ermäßigten Mit-       Es gibt in Österreich die Möglichkeit des Fahrsicher-
     gliedsbeitrag bezahlen, erhalten auch bei der j­ ährlichen   heitstrainings für Menschen mit Behinderungen. Speziell
     §-57a-Überprüfung des Fahrzeugs eine Ermäßigung.             ausgebildete Trainerinnen und Trainer bereiten dabei
                                                                  auf gefährliche und ungewohnte Situationen am Steuer
     Eine ermäßigte Clubmitgliedschaft erhält, wer einen der
                                                                  vor.
     folgenden Nachweise vorlegen kann:
     ■ Eingeschränkter Führerschein                               Auf Anfrage. Das Training für Menschen mit Behinde-
     ■ Ausweis gemäß § 29b StVO                                   rungen gibt es nicht als festes regelmäßiges Angebot,
     ■ Behindertenpass des Sozialministeriumservices              sondern nur auf Anfrage.
16   ■ Nachweis der Befreiung von der motorbezogenen                                                                        17
                                                                  Hinweis. Die Trainings werden von den Autofahrerclubs
        Versicherungssteuer
                                                                  individuell – je nach den Bedürfnissen der Menschen mit
     Jahresmitgliedsbeiträge – Auto                               Behinderungen und Grad der Behinderung angeboten.
                                                                  Auch Gruppentrainings können gebucht werden (z.B. von
                                         normal    ermäßigt*
                                                                  Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer).
     ■ ARBÖ                             € 86,90     € 43,20
                                                                  Anbieter. Die Trainings bietet beispielsweise der ARBÖ
     ■ ARBÖ Sicherheitspass             € 133,80    € 90,10       in seinem Fahrsicherheitszentrum in Straßwalchen.
     ■ ÖAMTC                            € 87,00     € 34,70       Beim ÖAMTC bietet der „Club mobil“ diese Trainings an.
                                                                  Sämtliche Vorfragen, Termine und Kosten sind direkt
     ■ ÖAMTC Schutzbrief                € 133,70    € 81,40       mit diesen den Trainerinnen und Trainer zu vereinbaren.
     * für Menschen mit Behinderungen

     Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sind aufgrund der
     ­Mitgliedschaft automatisch haftpflichtversichert.
     ARBÖ
     Salzburg, Münchner Bundesstraße 9
     Tel. 0662 43360116
     sbg@arboe.at
     ÖAMTC
     Salzburg, Alpenstraße 102
     Tel. 0662 626616
     salzburg@oeamtc.at

                                                                     ARBÖ Fahrsicherheitszentrum Tel. 050 123 25 60
                                                                     http://ich-fahr-sicher.at/salzburg
                                                                     Club Mobil 0664 21 330 42
        Direkt bei den Anbietern                                     www.clubmobil.at
Unbehindert unterwegs 2021 - sicher mobil integriert 1 - Land Salzburg
Behindertenparkplatz                                      Gurtenpflicht
    Behindertenparkplätze werden im Nahbereich von            Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss den Sicherheits-
    öffentlichen Einrichtungen (Behörden, Krankenhäuser,      gurt anlegen. Für Menschen mit Behinderungen kann
    etc.), Kaufhäusern und in der Nähe von Fußgängerzonen     eine Ausnahme zum Tragen kommen.
    eingerichtet. Sie sind durch eine Zusatztafel etwa beim
                                                              Ausnahme. Eine Ausnahme von der Gurtenpflicht be-
    Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“ erkenn-
                                                              steht, wenn der Sicherheitsgurt wegen der Körpergröße
    bar.
                                                              oder einer schwersten körperlichen Behinderung (auch
    Zusätzlich kann die Behörde auf Ersuchen für ein          nach Brustoperation, Herzkrankheit) nicht bestimmungs-
    bestimmtes Kraftfahrzeug einen Behindertenparkplatz       gemäß verwendet werden kann.
    an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz der Person mit
                                                              Die Befreiung kann befristet erfolgen.
    Behinderungen einrichten.
18 Vorausgesetzt. Ein solcher Parkplatz wird nur für Per-     Amtsarzt. Die Entscheidung über die Befreiung erfolgt      19
                                                              auf der Grundlage einer amtsärztlichen Untersuchung.
    sonen eingerichtet, die einen Parkausweis gemäß § 29b
                                                              Die Vorlage eines Behindertenpasses oder Parkausweises
    StVO besitzen – unabhängig davon, ob sie selbst fahren
                                                              genügt nicht.
    oder chauffiert werden.
    Verhandlung. Über die Errichtung eines solches Park-      Antrag. Die Entbindung von der Gurtenpflicht ist bei der
    platzes wird in Anwesenheit des der Antragstellerin       Bezirkshauptmannschaft und in der Stadt Salzburg bei
    bzw. des Antragstellers vor Ort entschieden.              der Polizeidirektion (Verkehrsamt, Alpenstraße 90) zu
    Entscheidung. In der Stadt Salzburg entscheidet der       beantragen.
    Magistrat (Verkehrsamt, Markus-Sittikus-Straße 4), auf    ■ Flachgau:     Tel. 0662 81800
    Landesstraßen die Bezirkshauptmannschaften und auf        ■ Tennengau: Tel. 06245 7960
    Gemeindestraßen die Gemeinden über die Einrichtung        ■ Lungau:       Tel. 06474 65410
    eines Behindertenparkplatzes. Es genügt ein formloser     ■ Pinzgau:      Tel. 06542 7600
    Antrag.                                                   ■ Pongau:       Tel. 06412 61010
    Auf Ansuchen kann die Behörde auch einen so genann-
                                                              ■ Verkehrsamt Landespolizeidirektion: Tel. 0591 33500
    ten Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem
    Wohnsitz der Person mit Behinderungen verordnen.          Achtung. Bei der amtsärztlichen Untersuchung kann sich
                                                              die Frage der generellen Fahrtauglichkeit stellen.
    Benötigte Unterlagen
    ■ Parkausweis für Menschen mit Behinderungen gemäß
       § 29b StVO 1960 wird seit 1.1.2014 ausgestellt vom
       Sozialministeriumservice Tel. 059988
       Auerspergstraße 67a
    ■ formloses Ansuchen

                                                                 Bezirkhauptmannschaften
                                                                  bzw. Landespolizeidirektion
Interaktiver
     Stadtplan
     Interaktiver Plan der Stadt Salzburg unter
     https://maps.stadt-salzburg.at                               Mit öffentlichen
                                                                  Verkehrsmitteln
                                                                  ■ Stadtbusse
                                                                  ■ Schulfahrtbeihilfe
20                                                                                                        21
                                                                  ■ Schülerfreifahrt/Lehrlingsfreifahrt
                                                                  ■ ÖBB-Reisen

     Quelle: basemap/OpenStreetMap; Stadt:Salzburg (Ausschnitt)

        Stadt
             Salzburg Tel. 0662 8072
Stadtbusse Salzburg                                       ÖBB-Reisen
    Die Stadt Salzburg gewährt Menschen mit Behinderungen     Die ÖBB bietet Menschen mit Behinderungen eine
    auf den Obus-Linien der Salzburg AG (StadtBus und Ver-    Ermäßigung von 50 % auf Standard-Einzeltickets für
    kehrsverbundlinien) eine vergünstigte Monatskarte, die    Reisen in Österreich an.
    sogenannte Sozialtarifkarte.
                                                              Um das Angebot nutzen zu können, benötigen Sie einen
    Voraussetzung. Die begünstigte Monatsnetzkarte wird       Österreichischen Behindertenpass oder einen Schwer-
    nur an folgende Personen ausgegeben:                      kriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben:
    ■ Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg                     ■ Angabe des Behinderungsgrades von mindestens 70 %
    ■ ab dem 18. Lebensjahr                                      oder
    ■ mindestens 70 % Minderung der Erwerbsfähigkeit          ■ Eintrag, dass die Passinhaberin bzw. der -inhaber die
                                                                 Fahrpreisermäßigungen nach dem Bundesbehinder-
    Unterlagen. Für die Ausstellung des Berechtigungsaus-
22 weises sind mitzubringen:                                     tengesetz in Anspruch nehmen kann.                     23
    ■ Nachweis der Behinderung (Pflegegeldbescheid oder       Hinweis. Mit dem entsprechenden Vermerk im Pass
       Behindertenpass)                                       bzw. Ausweis reist die Begleitperson bzw. der
    ■ Einkommensnachweis/Pensionsbescheid                     Assistenzhund gratis mit.
    ■ Passfoto oder Stammkundenkarte des StadtBus

    Kosten/Gebühren:
    Die Ausstellung des Ausweises ist kostenfrei.

     ■ Monatsnetzkarte                              € 12,30

       Stadt
            Salzburg Tel. 0662 8072 – 3202                      ÖBB Tel. 0517 175
Schulfahrtbeihilfe                                         Schülerfreifahrt
                                                                Lehrlingsfreifahrt
     Familien, die ihren Kindern (Lehrlinge) für Ausbildungs-
     zwecke eine Zweitunterkunft (Internat, Heim, etc.)
     finanzieren müssen, erhalten aus dem Familienlasten-       Für Fahrten zwischen der Wohnung der Schülerin bzw.
     ausgleich eine Schulfahrtbeihilfe. Die Beihilfe ist beim   des Schülers oder Lehrlings und Ausbildungsstätte gibt
     Finanzamt zu beantragen.                                   es die Möglichkeit der Freifahrt oder der Fahrtenbei-
                                                                hilfe. Die Freifahrten sind einkommensunabhängig, die
     Die Schulfahrtbeihilfe wird an Lehrlinge bzw. Schüle-
                                                                Fahrtenbeihilfen einkommensabhängig.
     rinnen und Schüler ausbezahlt, wenn der Wohnort mehr
     als 2 km vom Ausbildungswohnsitz entfernt liegt.           Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Die Freifahrten sind
                                                                beim Verkehrsunternehmen zu beantragen.
     Die 2-km-Grenze gilt nicht für Schülerinnen und Schüler
     bzw. Lehrlinge mit Behinderungen.                          ■ Eigenanteil/Schuljahr                       € 19,60
24                                                                                                                       25
     Schulfahrtbeihilfe. Die Höhe richtet sich nach der L­än-
     ge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchstage      Lehrlingsfahrtbeihilfe. Fahrtenbeihilfen gibt es, wenn
     und liegt zwischen 4,40 Euro und 39,40 Euro monatlich.     der Weg zur Ausbildungsstätte mindestens 2 km lang ist
                                                                und keine Schul- oder Lehrlingsfreifahrt in Anspruch
     Für Wochenendheimfahrten gibt es gestaffelt nach der
                                                                genommen werden kann. Die Fahrtenbeihilfen sind beim
     Entfernung zum Wohnort folgende pauschale Abgeltung
                                                                Finanzamt zu beantragen. Sie betragen monatlich:
     pro Monat:
                                                                ■ Bis 10 km                                   € 5,10*
     ■ 0 – 50 km                                    € 19,00
                                                                ■ Über 10 km                                  € 7,30
     ■ 50 – 100 km                                  € 32,00
                                                                * und innerhalb des Ortsgebiets
     ■ 101 – 300 km                                 € 42,00
     ■ 301 – 600 km                                 € 50,00     SUPER s’COOL-CARD. Für das Bundesland Salzburg gibt
                                                                es zudem eine Netzkarte für Schülerinnen und Schüler
     ■ über 600 km                                  € 58,00     sowie Lehrlinge. Damit können ein Jahr lang alle Öffis
                                                                im ganzen Bundesland genutzt werden.
     Die Beihilfe ist im Nachhinein am Ende des Schuljahres
     oder Lehrjahres zu beantragen und wird rückwirkend         ■ SUPER s’COOL-CARD                           € 96,00
     ausbezahlt.

                                                                    Wohnsitzfinanzamt
                                                                    
                                                                    https://salzburg-verkehr.at
        Wohnsitzfinanzamt                                         www.oestereich.gv.at
Taxi & Fahdienste
■ Taxigutscheine
■ Taxidienst
■ Behindertenfahrdienst
Taxigutscheine                                             Taxidienst
     Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ein öffentli-   In der Stadt und im Bezirk Salzburg Umgebung bietet ein
     ches Verkehrsmittel zu benutzen, erhalten von der Stadt    Taxidienst Krankentransporte an. Der Fuhrpark wurde
     Salzburg oder den Umlandgemeinden für Freizeitfahrten      speziell für Krankentransporte ausgestattet.
     Taxigutscheine.
                                                                Ein Salzburger Taxiunternehmen bietet Fahrten für
     Menschen mit Behinderungen erhalten mit einem Berech-      Menschen mit Behinderungen an, die teilweise von den
     tigungsausweis Taxigutscheine. Der Grundanspruch beträgt   Krankenkassen übernommen werden.
     14 Stück im Monat. Die Gutscheine werden jährlich ausge-
                                                                ■ Strahlen-Chemo-Dialysefahrten
     geben. Der Wert eines Gutscheines beträgt 2,50 Euro.
                                                                  Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse.
     Es gibt einige Umlandgemeinden, die sich an dieser
                                                                ■ Reha – und Krankenhaustransporte
     Aktion beteiligen. Dafür ist ein Meldezettel notwendig.
28                                                                Heimtransport wird von der zuständigen Kranken­kasse    29
     Die Anzahl der Gutscheine ist hier unterschiedlich:
                                                                  übernommen, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht
     Zone A (Bergheim, Wals-Siezenheim):
                                                                  zumutbar sind.
     14 Stück im Monat á 2,50 Euro (168 Stück/Jahr)
     Zone B (Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang):                ■ Transfers
     18 Stück im Monat á 2,50 Euro (216 Stück/Jahr)               Flughafen, Bahnhof, etc. – Preise auf Anfrage
     Zone C (Anthering, Elixhausen, Eugendorf, Koppl):
                                                                ■ Sachtransporte
     21 Stück im Monat á 2,50 Euro (252 Stück/Jahr).
                                                                Bezahlung. Die bargeldlose Bezahlung ist möglich.
     Voraussetzungen:
                                                                Es gilt die Belegungspflicht.
     ■ Mindestalter 18 Jahre
     ■ Kein Fahrzeug, das auf die Antragstellerin bzw. den      Buchung. Auf der Website (siehe unten) können
       Antragsteller angemeldet ist bzw. sich im Eigentum       Buchungen mittels Online-Formular vorgenommen wer-
       befindet                                                 den. Telefonisch ist der Dienst erreichbar von Montag
     ■ Hauptwohnsitz: Stadt Salzburg (außer Umlandgemein-       bis Freitag, 6.00 bis 18.00 Uhr, Tel. 0662 8111.
       den die sich an dieser Aktion beteiligen)
     Unterlagen. Benötigt wird ein Behindertenpass.
     Dieser ist über das Bundessozialamt zu beantragen.
     Dafür benötigt man ein Passfoto.
     Körperlich beeinträchtigte Personen (nicht Seniorinnen
     bzw. Senioren unter 60jährige) benötigen einen:
     ■ Behindertenpass vom Bundessozialamt mit dem
       Zusatzeintrag der „Unzumutbarkeit der Benützung
       der öffentlichen Verkehrsmittel wegen dauerhafter
       Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“
     ■ Passfoto
     ■ Blinde und sehbehinderte Personen benötigen einen
       Pflegegeldbescheid (ab der Pflegestufe 3) und eben-
       falls ein Passfoto
        Stadt Salzburg Tel. 0662 8072 – 3202                      www.taxi.at
Behindertenfahrdienst
     Um Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten trotz einge-
     schränkter Mobilität genießen zu können, führen das
     Rote Kreuz Salzburg und der Arbeiter-Samariterbund mit
     Spezialfahrzeugen fachgerechte Behindertentransporte
     durch.
                                                               Ausweise
     Voraussetzung. Für die Inanspruchnahme des Fahrdiens-
     tes ist ein Behindertenpass erforderlich.                 ■ Behindertenpass
     Kosten. Die Kosten richten sich nach der Wegstrecke       ■ Führerschein
     und sind mit Fahrscheinen zu bezahlen. Die Fahrscheine    ■ Parkausweis
     werden in 10er-Blöcken direkt von den Anbietern ausge-
30   händigt.
     Ein Fahrschein hat den Wert von:

     ■ Arbeiter-Samariterbund (Zehnerblock)         € 2,90
     ■ Rotes Kreuz Salzburg                         € 2,90

     Anbieter. Fahrten können bei folgenden Anbietern
     gebucht werden:
     Rotes Kreuz Salzburg
     Salzburg, Sterneckstraße 32
     Tel. 0662 8144 – 11330
     behindertenfahrdienst@s.roteskreuz.at
     Arbeiter-Samariterbund Salzburg
     Salzburg, Michael-Walz-Gasse 18a
     Tel. 0662 8125
     office@die-samariter.at

        Direkt bei den Anbietern
Behindertenpass                                           Führerschein
     Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis, der bei     Menschen mit körperlichen Behinderungen können für
     Anträgen, die seit Ende 2016 im Sozialministeriumser-     die Erlangung eines Führerscheins (Lenkerberechtigung)
     vice einlangen, im Scheckkartenformat ausgestellt wird.   und für Perfektionsfahrstunden einen Zuschuss erhalten,
     Unbefristet ausgestellte Behindertenpässe, die der        wenn eine amtsärztliche Zustimmung vorliegt.
     bisherigen Rechtslage entsprechen, bleiben weiterhin
                                                               Voraussetzung. Der Zuschuss wird nur den Personen
     gültig.
                                                               bezahlt, die für die Erreichung des Arbeitsplatzes
     Die Vorderseite des Behindertenpasses im Scheck-          auf einen PKW angewiesen sind und für die Benützung
     kartenformat enthält u.a. die persönlichen Daten der      öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist. Dies gilt für
     ­Inhaberin bzw. des Inhabers und das Datum der Aus-       Beschäftigte und Arbeitsuchende.
      stellung. Auf der Rückseite der Scheckkarte werden
                                                               Förderstellen. Einen Zuschuss zu den Kosten eines
32    Zusatzeintragungen größtenteils in Form von Piktogram-                                                               33
                                                               Führerscheins zahlen folgende Stellen:
      men eingetragen.
                                                               ■ AUVA: nach einem Arbeitsunfall
     Gebührenfrei. Alle Eingaben sowie die Ausstellung des     ■ Pensionsversicherung
     Behindertenpasses sind gebührenfrei. Der Behinderten-     ■ Sozialministeriumservice: für begünstigte Behinderte
     pass kann als Nachweis der Behinderung für Vergünsti-
                                                               Höhe. Die Höhe des Zuschusses ist vom Förderungsgeber
     gungen und steuerliche Vorteile verwendet werden.
                                                               abhängig - meist aber unabhängig vom Einkommen.
     Anspruch. Anspruch auf einen Behindertenpass haben
                                                               Nachweise. Einem Antrag ist anzuschließen:
     Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder
                                                               Rechnungsbelege über den Führerschein und die Kopie
     einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von min-
                                                               des §-29b-StVO-Ausweises oder des Behindertenpasses
     destens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder
                                                               mit entsprechendem Zusatzeintrag.
     gewöhnlichen Aufenthalt haben.
                                                               Zulassung. Zur Fahrprüfung wird man nur zugelassen,
     Antragstellung. Falls noch kein Grad der Behinderung
                                                               wenn man dazu auch gesundheitlich geeignet ist.
     oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach bundes-
     gesetzlichen Vorschriften festgestellt wurde, erfolgt     Gehörlose. Gehörlose Menschen haben die Möglichkeit,
     diese Feststellung durch ärztliche Sachverständige beim   mit Hilfe einer Gehörlosendolmetscherin bzw. eines
     Sozialministeriumservice. Aktuelle medizinische Befunde   -dolmetschers den Führerschein zu machen.
     und Atteste sollen in diesem Fall dem Antrag beigelegt    Nähere Auskünfte beim Verband der Gehörlosenvereine
     werden.                                                   im Lande Salzburg unter Tel. 0662 455150 (Seite 46).
     Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 %
     wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab einem Grad
     der Behinderung von 25 % kann ein pauschalierter Steu-
     erfreibetrag beim Finanzamt beantragt werden.

        Online-Ratgeber www.sozialministeriumservice.at          AUVA, PVA, Sozialministeriumservice
Parkausweis
     Der Parkausweis ist europaweit einheitlich (hellblau und
     mit Rollstuhl-Symbol) gestaltet und ist somit in allen
     EU-Mitgliedstaaten gültig. Der Ausweis (§-29b-Ausweis
     nach der StVO) wird nur für Personen mit einer dauernd
     starken Gehbehinderung ausgestellt.
     Berechtigung. Der Ausweis berechtigt zum:
     ■ Parken im Parkverbot,
     ■ Dauerparken in Kurzparkzonen,
     ■ kostenloses Parken in gebührenpflichtigen
       Parkzonen*,
34   ■ Einfahren in Fußgängerzonen, wenn Ausweisbesitzerinnen                                                            35
       und -besitzer mit Zusatztafel ausgenommen sind,          Mit Ausweis:
     ■ Parken in Fußgängerzonen während der Ladetätigkeit,
     ■ Parken auf Behindertenparkplätzen,                                             Behindertenpass      Parkausweis
     ■ Halten in zweiter Spur und Halten im Halteverbot                                (Sozialministeri-      (§-29b-
       (zum Ein- und Aussteigen sowie zum Ein- bzw. Ausla-                                umservice)         Ausweis)
       den der für die Person mit Gehbehinderungen nötigen
                                                                Autobahnvignette
       Behelfe) – sofern nicht andere Verkehrsteilnehmerin-
       nen und -teilnehmer am Vorbei- oder Wegfahren            Autofahrerclub
       gehindert werden.
                                                                Autozuschuss 
     *Parkgebühr. In der Stadt Salzburg kann die Inhaberin
                                                                Behindertenparkplatz 
     bzw. der Inhaber des Parkausweises kostenlos in gebüh-
     renpflichtigen Parkzonen parken.                           EURO-Key
     Ausstellung. Der Parkausweis wird vom Sozialministeri-     Führerschein 
     umservice gebührenfrei ausgestellt.                        Mautbefreiung 
     Unterlagen. Es werden ärztliche Atteste bzw. Befunde       Mobilitätszuschuss
     und bei Abholung ein Passfoto und Lichtbildausweis
     benötigt.                                                  ÖBB Fahrpreisermäßigung

     Beachte. Voraussetzung für die Ausstellung eines           Parkausweis 
     Parkausweises ist ein Behindertenpass mit der entspre-     Pendlerpauschale
     chenden Eintragung. Der Behindertenpass selbst gilt
     nicht als Parkausweis.                                     Steuerfreibeträge
                                                                Versicherungssteuer

        Sozialministeriumservice
                                Tel. 059988
        www.sozialministeriumservice.at
Diverses
■   Pendlerpauschale
■   Leihauto
■   Rollstuhl-Verleih
■   Flugverkehr
■   Eurokey
Pendlerpauschale                                          Leihauto
    Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 400,00 Euro pro Jahr     Mit einem Leihauto besteht für Menschen mit Behinde-
    und wird automatisch von der Arbeitgeberin bzw. dem       rungen die Möglichkeit, an jeder Fahrschule in Öster-
    Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Er     reich den Führerschein zu absolvieren. Außerdem kann
    wird in voller Höhe direkt von der Lohnsteuer abgezo-     das Leihauto für Probefahrten vor Kaufentscheidungen
    gen. Gering verdienenden Pendlerinnen und Pendlern        genutzt werden.
    steht ab der Veranlagung für das Jahr 2016 ein erhöhter
                                                              Alle Fahrhilfen können individuell an die Behinderung
    Verkehrsabsetzbetrag von 690,00 Euro zu.
                                                              des der Fahrerin bzw. des Fahrers angepasst werden.
    Personen, die es besonders schwer haben, ihren Arbeits-
                                                              Leihautotarife pro Tag
    platz zu erreichen, erhalten auf Antrag eine Pendler-
    pauschale.                                                                              1 -7 Tage    ab 8 Tagen
38 Die große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen      ■ Standardtarif             € 100,00        € 90,00     39
    und -nehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung min-      ■ Club Mobil Mitglied       € 90,00         € 80,00
    destens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist,
    denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrs-
    mittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist.            Im Preis sind enthalten:
                                                              ■ 200 km pro Tag
    Gehbehinderung. Personen, die einen Ausweis nach          ■ Haftpflichtversicherung € 10 Mio.
    § 29b StVO besitzen oder von der motorbezogenen Ver-      ■ Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt € 250,00
    sicherungssteuer oder KFZ-Steuer befreit sind, erhalten     mind. 3 % und € 150 Aufwandsentschädigung)
    die „große“ Pendlerpauschale.                             ■ Autobahnvignette
    Große Pendlerpauschale - monatlich                        Nicht enthalten sind:
                                                              ■ Treibstoffkosten
     Entfernung                              Betrag/Monat     ■ Innen- und Außenreinigung
     ■ bei mindestens zwei km bis 20 km       €    31,00      Das Auto wird auf Wunsch gegen Kostenübernahme
     ■ bei mehr als 20 km bis 40 km           € 123,00        zugestellt und wieder abgeholt.
     ■ bei mehr als 40 km bis 60 km           € 214,00
     ■ bei mehr als 60 km                     € 306,00

    Klein oder groß. Ist die Benützung des öffentlichen
    Verkehrsmittels
      möglich und zumutbar, steht die kleine Pauschale zu,
       weder möglich noch zumutbar (z.B. lange Anfahrts-
        zeit), steht die große Pauschale zu.

       Wohnsitzfinanzamt www.bmf.gv.at                           Club
                                                                     Mobil Tel. 0664 2133042
       Formular:
                Pendlerrechner www.bmf.gv.at                    www.clubmobil.at
Rollstuhl-Verleih                                           Flugverkehr
     Zurzeit gibt es in Salzburg zwei Anbieter für den Verleih   Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit werden im
     von Rollstühlen. Dieses Angebot dient vor allem Tou-        Flugverkehr einige Erleichterungen angeboten. Grund-
     risten und Personen, denen der Transport des eigenen        sätzlich ist es notwendig, dass die Flüge rechtzeitig ge-
     Rollstuhles zu mühsam ist.                                  bucht und aus Sicherheitsgründen detaillierte Angaben
                                                                 zur Behinderung gemacht werden.
     Der Verleih erfolgt gegen entsprechende Gebühr und
     ist nach Verleihdauer und Anbieter unterschiedlich          Die Erleichterungen werden im Rahmen der EU-Ver-
     gestaffelt.                                                 ordnung (1107/06) über die Rechte von Fluggästen mit
                                                                 Behinderungen und eingeschränkter Mobilität gesichert.
     Kaution. Für den Verleih eines Rollstuhles wird eine
     Kaution eingehoben.                                         Dazu zählen vor allem:

40 Zustellung. Die Zustellung des Rollstuhles                    ■ die kostenlose Beförderung des Rollstuhls und             41
     (z.B. zum Flughafen) ist eine Extra-Leistung und wird         Hilfsmitteln
     daher gesondert verrechnet.                                 ■ die kostenlose Beförderung eines Blindenführhundes
                                                                   oder Partnerhundes
     Sanitätshaus Lambert
                                                                 ■ die Begleitung beim Einchecken und bei der
     Bergstraße 8, 5020 Salzburg
                                                                   Sicherheitskontrolle
     Tel. 0662 879688
                                                                 ■ Bereitstellung von Leihrollstühlen
     office@lambert.at
     www.lambert.at                                              Hinweis. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld recht-
                                                                 zeitig bei der Fluggesellschaft, ob auch wirklich alle
     Sanitätshaus Tappe – Rehacenter
                                                                 Wünsche bei der Buchung berücksichtigt wurden.
     Schallmooser Hauptstraße 51
     Tel. 0662 881495 60
     makovicka@tappe.at
     bvadepot@tappe.at
     www.tappe.at

                                                                    www.salzburg-airport.com
        Direkt bei den Anbietern
euro-key
    Mittels euro-key lassen sich barrierefreie öffentliche Toi-
    letten, Hebebühnen, Einfahrtsschranken oder Schrägauf-
    züge öffnen oder schließen. Er wird Personen ausgestellt,
    die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und zusätz-
    licher Hilfsmittel bedürfen.
                                                                  Adressen und
    Wer eine öffentliche Toilette benutzen kann, erhält           Broschüren
    keinen euro-key.

     ■ euro-key                                      €   0,00

42 Bezug. Der euro-key kann beim Dachverband ÖAR ko-
    stenlos bestellt werden. Verwenden Sie die Bestellkarte
    oder gehen Sie ins Internet unter www.oear.or.at
    ÖAR – Österreichische Arbeitsgemeinschaft
    für Rehabilitation
    1010 Wien, Stubenring 2
    Tel. 01 5131533
    dachverband@oear.or.at
    www.oear.or.at
    Nachweis der Behinderung. Für die Bestellung und Aus-
    gabe des Euroschlüssel ist der Nachweis zu erbringen,
    dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller einen
    solchen Schlüssel braucht (Kopie des §-29b-StVO-Aus­
    weises oder des Behindertenpasses).
    Tipp. Auf der Internetseite www.oear.or.at findet man
    eine Datenbank über alle Anlagen in Österreich, die mit
    dem euro-key nutzbar sind.

       ÖAR Tel. 01 5131533
Adressen                                             Behindertenorganisationen
                                                           erband der Gehörlosenvereine im Lande Salzburg
                                                          V
                                                          5020 Salzburg, Schopperstraße 21
                                                          Tel. 0662 455150, Fax: 0662 455150 – 12
     Förderstellen                                        beratungsstelle@gehoerlose-salzburg.at
                                                          www.gehoerlose-salzburg.at
     AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
     5020 Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5               Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg
     Tel. 05 9393 – 34000                                 5020 Salzburg, Schmiedingerstraße 62
     SLD@auva.at www.auva.at/salzburg                     Kostenlose Hotline: Tel. 0800 227700
                                                          Tel. 0662 431663 – 0
     Land Salzburg, Abteilung Soziales,
                                                          sekretariat@bsvs.at
     Referat Behinderung und Inklusion
                                                          www.sbsv.at
     5020 Salzburg, Fanny-v.-Lehnert-Straße 1
     Tel. 0662 8042 – 3554                                 ivilinvalidenverband (ÖZIV)
                                                          Z
44   soziales@salzburg.gv.at                              5020 Salzburg, Haunsbergstraße 39                         45
     www.salzburg.gv.at/menschen-mit-behinderungen        Tel. 0662 451044
                                                          Flachgau      Tel. 0664 9221783
      ozialministeriumservice – Landesstelle Salzburg
     S
                                                          Tennengau Tel. 0664 2802872
     5020 Salzburg, Auerspergstraße 67a
                                                          Pongau        Tel. 0676 4177330
     Tel. 0662 88983 – 0
                                                          Pinzgau       Tel. 0650 7713635
     post.salzburg@sozialministeriumservice.at
                                                          Lungau        Tel. 0664 1625054
     www.sozialministeriumservice.at
                                                          office@oeziv-salzburg.at
      inanzämter
     F                                                    www.oeziv-salzburg.at
     Salzburg    Tel.   0662 6380 – 547000
                                                          Verein knack:punkt –
     St. Johann Tel.    06542 780
                                                          Selbstbestimmt Leben Salzburg
     Zell am See Tel.   06542 780
                                                          5026 Salzburg, Aignerstraße 69
     Tamsweg     Tel.   06542 780
                                                          Tel. 0677 614 264 95
     www.bmf.gv.at                                        info@knackpunkt-salzburg.at
     PVA – Pensionsversicherungsanstalt –                 www.knackpunkt-salzburg.at
     Landesstelle Salzburg                                Focal Point
     5020 Salzburg, Schallmooser Hauptstraße 11           Koordinierungs- und Steuerungsstelle der
     Tel. 05 0303                                         UN-Behindertenkonvention auf Landesebene
     www.pensionsversicherung.at
                                                          Die für Behinderung und Inklusion zuständige Abteilung
     Magistrat Salzburg, Verkehrs- und Straßenrechtsamt   Soziales des Landes – konkret das Referat 3/05 – ist
     5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 4              auch Anlaufstelle (Focal Point) für Angelegenheiten der
     Tel. 0662 8072 – 3191                                UN-Behindertenrechtskonvention.
     verkehr@stadt-salzburg.at
                                                          Behinderung und Inklusion
                                                          Tel. 662 8042 – 3676
                                                          focalpoint@salzburg.gv.at
Behindertenanwalt/-beauftragte
                                                                                                      Taktiles Leitsystem
                                                                                                      wird laufend erweitert
      ehindertenanwalt
     B
     Bei Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
     1010 Wien, Babenbergerstraße 5
     Tel. 0800 808016, Fax: 01 71 100 86 22 37
     office@behindertenanwalt.gv.at
     Sprechtage unter:                                                                                Die Stadt Salzburg erweitert bei jeder baulichen Maß-
     www.behindertenanwalt.gv.at/behindertenanwalt/                                                   nahme ihr taktiles Leitsystem für Menschen mit Seh-
                                                                                                      behinderungen und blinde Personen. Geführt wird mit
     Magistrat Salzburg, Behindertenbeauftragte                                                      einem taktilen Bodeninformationsstystem wie Leitstrei-
      5024 Salzburg, Mirabellplatz 4                                                                  fen, Aufmerksamkeitsfelder, Auffanglinien in Stockstein-
      Tel. 0662 8072 – 3232, Fax: 0662 8072 – 723232                                                  pflasterausführung und akustischen Einrichtungen.
      behindertenbeauftragte@stadt-salzburg.at                                                        Infos bietet die ÖNORM V2102.
      www.stadt-salzburg.at

46                                                                                                                                                               47

     Broschüren
     Weitere thematische Broschüren können direkt
     unter Tel. 0662 8042 – 3540 oder unter
     www.salzburg.gv.at/soziales angefordert werden.

                                                                      Pflegeberatung
                                      Zuhause pflegen                     des Landes
                                                                           Beratung zum
                                            Informationen                  Thema Pflege
                                                                           und Betreuung
                                            Tipps
                                            Wegweiser

                                                            Zuhause                        Pflege-
                                                            pflegen        Sozial
                                                                                           beratung

        SALKOF

                  Salzburger
      Landeskriegsopfer- und
           Behindertenfonds
                  ZUSCHUSS für
                  barrierefreien
                  Wohnraum
                  Pflegehilfsmittel

                                        Unterstützungsstelle für
                  PKW-Ankauf/
                  Adaptierung

                                        Kriegsopfer und Menschen
                  Sozial
                                        mit Behinderungen

                 Weitere Broschüren zum Thema finden Sie auch
                  auf den Seiten des Bundesministeriums unter:
                  www.sozialministeriumservice.at
Impressum
     Medieninhaber: Land Salzburg
48   Herausgeber: Abteilung Soziales,
     vertreten durch DSA Mag. Andreas Eichhorn MBA
     Druck: Druckerei Land Salzburg
     Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg
     Grafik: HG-Crossmedia;
     Überarbeitung: Landes-Medienzentrum/Grafik
     Fotos: Huber-Gürtler, Daniel Gebhart de Koekkoek, Fotolia,
     shutterstock, LH Stv. Heinrich-Schellhorn FOTO-FLAUSEN
     Erscheinungstermin: Mai 2019
     Downloadadresse: www.salzburg.gv.at/publikationen-soziales
     Auflage: März 2021
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     keine umfassende rechtliche Beratung ersetzen.

                 Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“
                 des Österreichischen Umweltzeichens,
                 Druckerei Land Salzburg UW-Nr. 1271
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