UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN VON LAND UND BUND 2021 - Checkliste Förderungen in Corona-Zeiten

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UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN VON LAND UND BUND 2021 - Checkliste Förderungen in Corona-Zeiten
UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN
VON LAND UND BUND 2021
 Checkliste Förderungen in
 Corona-Zeiten

                                             © KW/Fotograf: Franz Gerdl - Natur aktiv Nockberge

                             www.ktn.gv.at
UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN VON LAND UND BUND 2021 - Checkliste Förderungen in Corona-Zeiten
Auf den folgenden Seiten finden Sie Unterstützungsleistungen von der Kärntner
  Landesregierung und der österreichischen Bundesregierung, unterteilt für
  Privatpersonen sowie für gewerbetreibende Personen für in Corona – Zeiten.

LAND
Privatpersonen
       » Hilfe und finanzielle Unterstützung für Familien in Notsituationen
       » Finanzielle Unterstützung für Seniorinnen und Senioren
       » Frauenbildungsfonds
       » Heizzuschuss
       » Hilfe in besonderen Lebenslagen (HIBL)
       » Lebensunterhalt - Hilfe
       » Mehrlingsgeburtenzuschuss
       » Familienzuschuss
       » Schnelle Hilfe – Wir betreuen Ihr krankes Kind
       » Elternbildung
       » Kärntner Familienkarte
       » Kärntner Jugendkarte

Gewerbetreibende Personen
       » Allgemeine Voraussetzungen für die Finanzierung oder Förderung von Maßnahmen und Vorhaben
       » mini funding – gemeinsam.vor.ort – Antrag zur Förderung von Kleinprojekten
       » Audit berufundfamilie
       » Audit familienfreundlichegemeinde

BUND
Privatpersonen
       » Corona Familienhärtefonds
       » Neustartbonus
                                                                                                     © KW/Fotograf: Franz Gerdl - Natur aktiv Nockberge

       » Sonderbetreuungszeit

Gewerbetreibende Personen
       » Corona Härtefallfonds WKO
       » Corona Hilfsfonds
       » Fixkostenzuschuss I
       » Fixkostenzuschuss II 800.000
       » Umsatzersatz

                                                                                   www.ktn.gv.at
UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN VON LAND UND BUND 2021 - Checkliste Förderungen in Corona-Zeiten
Unterstützungsleistungen
        LAND

Unterstützungsleistungen LAND
Privatpersonen

Hilfe und finanzielle Unterstützung für Familien in Notsituationen
     Familien, die in eine besonders schwierige soziale Situation bzw. in eine finanzielle Notlage
     geraten sind, wird mit dieser einmaligen finanziellen Unterstützung geholfen.

 Amt der Kärntner Landesregierung
 Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration Familienreferat
 Tel.: 050 536-33061
 E-Mail: abt13.fampol@ktn.gv.at
 www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L81

Finanzielle Unterstützung für Seniorinnen und Senioren
Zum förderbaren Personenkreis zählen Senior*innen,
        » die das 65. Lebensjahr vollendet haben
        » deren monatliches Einkommen (Geldleistungen) unter dem jeweiligen Ausgleichszu-
		 lagenrichtsatz liegt, wobei Familienbeihilfen (inkl. Erhöhungsbetrag), Naturalbezüge, Ausgedinge,
		 Kriegsopferentschädigung, Pflegegelder, der Heizzuschuss und die Wohnbeihilfe nach dem Wohn-
		 bauförderungsgesetz nicht als Einkünfte gelten
        » die EU-StaatsbürgerInnen sind und seit mindestens 5 Jahren ihren Hauptwohnsitz in
		         Kärnten haben
        » die nicht auf Kosten des Landes in einer stationären Einrichtung, für welche das Kärntner
		         Heimgesetz gilt, untergebracht sind
        » die keine Mindestsicherung beziehen.
Eine einmalige Unterstützung kann gewährt werden, wenn nachweislich zusätzlich mindestens eines der
folgenden Merkmale zutreffen:
     Der/Die Antragsteller*in
        » hat Zahlungsrückstände bei Miete.
        » hat Zahlungsrückstände bei Strom.
        » hat Zahlungsrückstände bei Kreditraten.
        » hat Zahlungsrückstände bei Heiz- und Betriebskosten.
        » hat Zahlungsrückstände aufgrund erhöhter Arzt- oder Therapiekosten.

                                           Der Antrag kann nur vom zuständigen Gemeindeamt ausgefüllt
                                           und der Abteilung 13 übermittelt werden.

                                                                                        www.ktn.gv.at
UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN VON LAND UND BUND 2021 - Checkliste Förderungen in Corona-Zeiten
Unterstützungsleistungen
      LAND

Frauenbildungsfonds
    Gefördert werden Frauen, die zurzeit nicht berufstätig sind oder in Karenz befindlich sind und für die
    keine anderen Institutionen die Kurs- bzw. Ausbildungkosten fördern. Ziel ist die (Höher-)Qualifizierung
    von Frauen, die sich dadurch eine existenzsichernde Zukunft schaffen können. Das Erwerben von Zu-
    satzqualifikationen soll Frauen sowohl beim Wiedereinstieg in das Berufsleben unterstützen, als auch die
    beruflichen Chancen am Arbeitsmarkt verbessern. Der Frauenbildungsfonds ist eine einmalige finanzielle
    Zuwendung – je Antragstellerin wird eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert

                                                              Amt der Kärntner Landesregierung
                                                              Referat für Frauen und Gleichbehandlung
                                                              Völkermarkter Ring 31
                                                              9020 Klagenfurt am Wörthersee
                                                              Tel.: 05 05 36-33056
                                                              E-Mail: frauen@ktn.gv.at
                                                              https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/GS76

Heizzuschuss
    Anträge auf finanzielle Unterstützung im Rahmen des Heizzuschusses sind von 01. Oktober 2020 bis
    26.Feber 2021 möglich. Wie gehabt werden ein „großer“ Heizzuschuss in Höhe von 180,- Euro und
    ein „kleiner“ Heizzuschuss in Höhe 110,- Euro gewährt. Die Einkommensgrenzen für den Bezug des
    „großen“ Zuschusses orientieren sich wie bisher an der Höhe der Ausgleichzulage für Alleinstehende
    und Personen in Haushaltsgemeinschaften sowie der Höhe der Kinderzulage 2020.

  Amt der Kärntner Landesregierung
  Abteilung 4 - Soziale Sicherheit
  Mießtaler Straße 1
  9021 Klagenfurt am Wörthersee
  Tel: 050 536-4645
  Fax: 050 536-4644
  E-Mail: abt4.soforthilfe@ktn.gv.at
  www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L64?fachbereich=GS&page=8
                                                                                                          © KW/Fotograf: Franz Gerdl - Natur aktiv Nockberge

                                                                                           www.ktn.gv.at
Unterstützungsleistungen
      LAND

Hilfe in besonderen Lebenslagen (HIBL)
    Soziale Mindestsicherung für Menschen in besonderen Lebensverhältnissen.
    Hilfe bei außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz um-
    fasst die Hilfe an Personen, die aufgrund ihrer persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse
    oder zufolge außergewöhnlicher Ereignisse zur Überbrückung von Notständen oder zur Abwehr einer
    sozialen Gefährdung der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.
    Dazu zählen insbesondere:
       » die Hilfe zur Beschaffung und Beibehaltung von Wohnraum
       » die Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage
       » die Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände
                                         https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/
                                         GS-L49?fachbereich=GS&page=8

   Dieser Antrag kann nur von Mitarbeitern von Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden als auch dem Amt der
   Kärntner Landesregierung geöffnet und in Zusammenarbeit mit dem Bürger ausgefüllt und eingebracht werden.

    Bezirkshauptmannschaft Villach-Land                 Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau
                  Sozialwesen                                Bereich Soziales, Jugend und Familie
          Meister-Friedrich-Straße 4                                   Tiroler Straße 13
                  9500 Villach                                     9800 Spittal an der Drau
             Tel: 050 536-61143                                      Tel: 050 536-62286
             Fax: 050 536-61343                                      Fax: 050 536-62337
        E-Mail: bhvl.sozialamt@ktn.gv.at                      E-Mail: bhsp.jugendamt@ktn.gv.at

 Bezirkshauptmannschaft St.Veit an der Glan                  Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg
                  Sozialwesen                                    Jugend und Familie/Soziales
                 Marktstraße 15                                         Am Weiher 5/6
           9300 St. Veit an der Glan                                    9400 Wolfsberg
             Tel: 050 536-68000                                       Tel: 050 536-66000
             Fax: 050 536-68200                                      Fax: 050 536-66200
        E-Mail: bhsv.sozialamt@ktn.gv.at                      E-Mail: bhwo.jugendamt@ktn.gv.at
  Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land                    Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen
           Pass- und Fremdenrecht                                   Wasserrecht, Soziales
            Völkermarkter Ring 19                                       Milesistraße 10
        9010 Klagenfurt am Wörthersee                            9560 Feldkirchen in Kärnten
             Tel: 050 536-64176                                       Tel: 050 536-67247
             Fax: 050 536-64700                                      Fax: 050 536-67200
        E-Mail: bhkl.sozialamt@ktn.gv.at                       E-Mail: bhfe.sozialamt@ktn.gv.at

     Amt der Kärntner Landesregierung                        Bezirkshauptmannschaft Hermagor
       Abteilung 4 - Soziale Sicherheit                     Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice
              Mießtaler Straße 1                                        Hauptstraße 44
       9021 Klagenfurt am Wörthersee                                    9620 Hermagor
             Tel: 050 536-14645                                      Tel: 050 536-63450
            Fax: 050 536-14644                                      Fax: 050 536-63451
      E-Mail: abt4.soforthilfe@ktn.gv.at                       E-Mail: bhhe.sozialamt@ktn.gv.at

                                                                                              www.ktn.gv.at
Unterstützungsleistungen
       LAND

Lebensunterhalt – Hilfe
     Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst Leistungen, wie richtsatzgemäße Geldleistungen bei
     stationärer Unterbringung in Heimen, Taschengeldleistungen und ähnliches.

  Dieser Antrag kann nur von Mitarbeitern von Gemeinden, Bezirksverwaltungs-
  behörden als auch dem Amt der Kärntner Landesregierung geöffnet und in
  Zusammenarbeit mit dem Bürger ausgefüllt und eingebracht werden.
  www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L41?
  fachbereich=GS&page=8

Mehrlingsgeburtenzuschuss
     Eltern haben bei der Geburt von Zwillingen die doppelten Kosten bzw. bei Drillingen die dreifachen
     Kosten für die Anschaffung der Babyausstattung aufzubringen. Durch die Gewährung einer Förderung
     soll ein Unterstützungsbeitrag zu den außerordentlichen Ausgaben bei einer Geburt von Mehrlingen
     geleistet werden. Mit dieser freiwilligen Förderung des Landes Kärnten sollen Familien, unabhängig vom
     Einkommen, in der ersten Familienphase unterstützt werden.

                                                Amt der Kärntner Landesregierung
                                                Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
                                                Familienreferat
                                                Tel.: 050 536-33061
                                                E-Mail: fampol.abt13@ktn.gv.at
                                                www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L82

Familienzuschuss
     Nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes gibt es für Familien die Möglichkeit um Familien-
     förderung anzusuchen.

  Amt der Kärntner Landesregierung
  Abteilung 4 - Soziale Sicherheit
  Mießtaler Straße 1
  9021 Klagenfurt am Wörthersee
  Tel: 050 536-14692
  Fax: 050 536-14690
  E-Mail: abt4.familie@ktn.gv.at
  www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L59

                                                                                           www.ktn.gv.at
Unterstützungsleistungen
       LAND

Schnelle Hilfe – Wir betreuen Ihr krankes Kind
     Wenn ein Kind unerwartet krank wird und Eltern bzw. Alleinerziehende, die Betreuung berufs- oder
     ausbildungsbedingt nicht selbst übernehmen können, stellt dies oft eine unüberwindbare Hür-
     de dar. Das Land Kärnten hat im November 2019 mit der AVS (Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe
     Kärntens) das Pilotprojekt „Schnelle Hilfe - Wir betreuen Ihr krankes Kind“ gestartet. Das Angebot kann
     derzeit kärntenweit in Anspruch genommen werden.

  Amt der Kärntner Landesregierung
  Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
  Familienreferat
  Tel.: 050 536-33061
  E-Mail: fampol.abt13@ktn.gv.at
  www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L83

Elternbildung
     Elternbildung unterstützt Eltern dabei, ihre Erziehungsaufgaben zu erkennen und wahrzuneh-
     men, eine für Kinder förderliche pädagogische Haltung zu entwickeln, um in der jeweiligen Situation
     adäquat zu handeln. Demzufolge soll Elternbildung Lernprozesse auslösen, durch die sich
     Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen von Eltern erweitern.
     Als Beitrag des Landes Kärnten zur Elternbildung werden ab dem Jahr 2019 Elternbildungsträger auf
     Antrag gefördert. Der Subventionsantrag ist dem Familienreferat im Original vorzulegen.

                                                 Amt der Kärntner Landesregierung
                                                 Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
                                                 Familienreferat
                                                 Tel.: 050 536-33061
                                                 E-Mail: abt13.fampol@ktn.gv.at
                                                 www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L84

Kärntner Familienkarte
     Die kostenlose Vorteils- und Servicekarte bietet Kärntner Familien nicht nur eine finanzielle Entlastung,
     sondern fördert vor allem das Gemeinschaftserlebnis „Familie“ dadurch, dass gemeinsam Zeit verbracht
     wird. Tourismus und Handel gewähren Vergünstigungen, die es leistbar machen, gemeinsam als Familie
     die Freizeit zu gestalten.

  Amt der Kärntner Landesregierung,
  Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration,
  Hasnerstraße 8
  9020 Klagenfurt
  E-Mail an: familienkarte@ktn.gv.at
  Telefonische Auskünfte: 050 536 33071
  www.kaerntnerfamilienkarte.at/beantragen

                                                                                             www.ktn.gv.at
Unterstützungsleistungen
       LAND

Kärntner Jugendkarte
     Durch die Integration in das Schüler- und Lehrlingsfreifahrtsystem des Verkehrsverbundes der Kärntner
     Linien und die Kooperation mit der Kärntner Exekutive, ist es nun das erste Mal möglich, einen einheitli-
     chen, im Jugendschutzgesetz verankerten Jugendausweis für alle 6 – 19-Jährigen, auszugeben.
     Folgende 3 Funktionen sind auf der Kärntner Jugendkarte:
      » FAHRKARTEN Funktion:
		             Schülerfreifahrt (bereits inklusive) AUSWEIS Funktion: Behördlich anerkannt (bereits inklusive)
 » VORTEILE Funktion:
		GoodieClub Angebote (bereits inklusive) und Europaweite Vorteile der EYCA (bereits inklusive)

   Amt der Kärtner Landesregierung
   Landesjugendreferat Kärnten
   Hasnerstraße 8
   9021 Klagenfurt am Wörthersee
   Tel: +43 50 536-33071
   E-Mail: jugendkarte@ktn.gv.at
   www.kaerntnerjugendkarte.at/

Gewerbetreibende Personen

Allgemeine Voraussetzungen                  für      die    Finanzierung          oder      Förderung         von
Maßnahmen und Vorhaben
     Hier finden sie die näheren Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Finanzierung oder
     Förderung von Maßnahmen und Vorhaben, die einer im öffentlichen Interesse gelegenen sozialpoliti-
     schen Maßnahme oder Einrichtung dienen.

                                                  Die Zugriffsberechtigung ist über die Abteilung 4 zu beantragen:
                                                  abt4.post@ktn.gv.at

mini funding – gemeinsam.vor.ort – Antrag zur Förderung von Kleinprojekten
     Sie möchten einen Beitrag zur Integration vor Ort leisten und mit Ihrer Initiative zu einem gelunge-
     nen Zusammenleben beitragen? Für Kleinprojekte sowie begegnungsfördernde Veranstaltungen und
     Initiativen kann die Kleinprojektförderung mini-funding:gemeinsam.vor.ort beantragt werden.
     Ziel dieser Maßnahme ist es, neben der etablierten Subventionierung und Kofinanzierung großer Pro-
     jekte, auch kleine und niederschwellige Integrationsprojekte in den verschiedenen, auch dezentraleren
     Regionen Kärntens zu fördern. Dies soll neben der sozialen Integration von Zuwander*innen vor Ort auch
     und vor allem die von Abwanderung betroffenen Regionen Kärntens stärken.

  Amt der Kärntner Landesregierung
  Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration
  Flüchtlingswesen-Grundversorgung und Integration
  9020 Klagenfurt am Wörthersee, Hasnerstraße 8
  Tel.: +43 (0) 50536–33043
  Fax: +43 (0) 50536–33000
  E-Mail: abt13.integration@ktn.gv.at
  www.integration.ktn.gv.at/
  https://integration.ktn.gv.at/integrationsleitbild/aktuelles                                    www.ktn.gv.at
Unterstützungsleistungen
                                                           LAND

                                                     Audit berufundfamilie
                                                         In Kärnten hat Familienpolitik seit Jahren einen besonders hohen Stellenwert,
                                                         daher werden, in Anlehnung an das im Rahmen des vom Bundesministerium initiierte Projekt
                                                         Audit berufundfamilie Firmen, die sich einer Auditierung betreffend Vereinbarkeit von Beruf
                                                         und Familie unterziehen, auch vom Land Kärnten finanziell unterstützt.

                                                      Amt der Kärntner Landesregierung
                                                      Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
                                                      Familienreferat
                                                      Tel.: 050 536-33061
                                                      E-Mail: abt13.fampol@ktn.gv.at
                                                      www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L86

                                                     Audit familienfreundlichegemeinde
                                                         Um Österreichs Gemeinden dabei zu unterstützen, ihre Kinder- und Familienfreundlichkeit im eigenen
                                                         Interesse weiterzuentwickeln wurde das Audit familienfreundlichegemeinde initiiert. Mit diesem einfach
                                                         anzuwendenden Beratungsinstrument können Gemeinden ihre Kinder- und Familienfreundlichkeit auf
                                                         den Prüfstand stellen und systematisch weiterentwickeln. So sichern sie die Attraktivität ihrer Gemeinde
                                                         als lebenswerten Standort für Familien und Kinder.

                                                                                                  Amt der Kärntner Landesregierung
                                                                                                  Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
                                                                                                  Familienreferat
                                                                                                  Tel.: 050 536-33061
                                                                                                  E-Mail: abt13.fampol@ktn.gv.at
                                                                                                  www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L85
© KW/Fotograf: Franz Gerdl - Natur aktiv Nockberge

                                                                                                                                                 www.ktn.gv.at
Unterstützungsleistungen
       BUND

Privatpersonen

Corona - Familienhärtefonds
     Seit 15. April 2020 können Familien, die aufgrund der Corona Krise in eine finanzielle Notsituation geraten
     sind, eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärtefonds beantragen.

                                      www.bundeskanzleramt.gv.at/service/coronavirus/coronavirus-
                                      infos-familien-und-jugend/corona-familienhaerteausgleich.html

Neustartbonus
  Den Neustartbonus können folgende Personengruppen ansuchen
  » Arbeitslose Personen mit einer Arbeitsaufnahme vom 15. Juni 2020 bis zum 30. Juni
		 2021, sofern diese nicht (A) im Zeitraum von 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021
		innerhalb von sechs Wochen bzw. (B) im Zeitraum von 15. Juni 2020 bis
		 30. November 2020 und im Zeitraum von 1. April 2021 bis 30. Juni 2021 innerhalb von drei
		 Monaten nach Beendigung bei der selben Arbeitgeberin oder beim selben Arbeitgeber
		 erfolgt. Davon ausgenommen sind geringfügige Beschäftigungen.
  » Der Neustartbonus kommt für Personen in Betracht, die ein vollversichertes Dienstver-
		hältnis (über der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze) von mindestens 20 Wochenstunden
		 annehmen, das im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist.
		 Freie Dienstverhältnisse sind nicht förderbar.
  Angesucht kann der Neustartbonus:
        » Persönlich beim AMS
        » über das eAMS-Konto, sobald die Antragsunterlagen verfügbar sind.

                                             www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-
                                             unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kombilohn-beihilfe

                                                                                               www.ktn.gv.at
Unterstützungsleistungen
       BUND

Sonderbetreuungszeit
     Die Regelung zur Sonderbetreuungszeit ist Teil des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zur
     COVID-19-Epidemie.
     Zwischen dem 1. November 2020 und dem 9. Juli 2021 (Ende des Schuljahres 2020/2021) soll es
     Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behin-
     derungen betreuen müssen oder Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, mit Hilfe eines Rechtsan-
     spruchs auf Sonderbetreuungszeit sowie der Möglichkeit einer Vereinbarung der Sonderbetreuungszeit
     im Ausmaß von bis zu vier Wochen möglich gemacht werden, der Betreuung bei laufendem Arbeitsver-
     hältnis nachzugehen.
     Nunmehr besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf
     Sonderbetreuung. Kann der Rechtsanspruch aufgrund des Fehlens von Anspruchsvoraussetzun-
     gen nicht wahrgenommen werden, so besteht (wie bisher unter bestimmten Rahmenbedingun-
     gen) die Möglichkeit, mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine Sonderbetreuungszeit zu
     vereinbaren.

 https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Sonderbetreuungszeit.html

Unterstützungsleistungen BUND

Gewerbetreibende Personen

Corona Härtefallfonds WKO
     Der Härtefall-Fonds ist eine Förderung der Bundesregierung für Selbständige. Mit dem Förder-Instrument
     sollen Unternehmerinnen und Unternehmer Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten
     bekommen.

                                                 Wirtschaftskammer Kärnten
                                                 Europaplatz 1
                                                 9021 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich
                                                 Tel.: 05 90-904 0
                                                 Fax: 05 90-904 704
                                                 www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html

Corona Hilfsfonds
     Die rasche Bereitstellung von finanziellen Mitteln für österreichische Unternehmen, die auf Grund der
     Corona-Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe haben. Diese Unterstützung soll das wirtschaftliche
     Überleben der Unternehmen sicherstellen.

 www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html#Corona-Hilfsfonds

                                                                                           www.ktn.gv.at
Unterstützungsleistungen
      BUND

Fixkostenzuschuss I
    Zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von
    Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 und den dadurch
    verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen sollen die konkreten Fixkosten betroffener Unternehmen durch
    einen Fixkostenzuschuss anteilig gedeckt werden.

                                                      Der Antrag auf Gewährung eines Fixkostenzuschusses
                                                      kann über FinanzOnline beantragt werden.

                                                      www.bmf.gv.at/public/informationen/fixkostenzu-
                                                      schuss.html#FixkostenzuschussI

Fixkostenzuschuss II 800.000
    Das Unternehmen muss tatsächliche Fixkosten haben und der Umsatzausfall muss zumindest
    30 % betragen. Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens
    bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein. Ist der Antragsteller ein Unternehmen in Liquidation (Abwick-
    lung), so besteht mangels operativer Tätigkeit keine Antragsberechtigung.
    Beantragt werden kann der Fixkostenzuschuss II 800.000 von Unternehmen, deren Sitz oder
    Betriebsstätte in Österreich ist und die eine operative Tätigkeit in Österreich ausüben, die zu
    (betrieblichen) Einkünften gemäß §§ 21, 22 oder 23 des EStG führt.
    Unternehmen in einem Insolvenzverfahren sind grundsätzlich von der Antragstellung ausgeschlos-
    sen, außer ein Sanierungsverfahren wurde über sie eröffnet. Zusätzlich müssen auch die weiteren
    Voraussetzungen gemäß Punkt 3.1 der Richtlinien erfüllt sein und das Unternehmen darf nicht gemäß
    Punkt 3.2 der Richtlinien ausgeschlossen sein. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.

                                                   www.bmf.gv.at/public/informationen/fixkostenzu-
                                                   schuss.html#Fixkostenzuschuss800000

Umsatzersatz
    Rasche Hilfe für Unternehmen, die von der nunmehrigen behördlichen Schließung (COVID-19-Schu-
    MaV vom 2. November 2020) direkt betroffen sind. Ziel ist, Betrieben durch die Krise zu helfen
    und Arbeitsplätze zu erhalten. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, wird daher der
    Novemberumsatz pauschal mit bis zu 80 % ersetzt.

  www.umsatzersatz.at/

                                                                                            www.ktn.gv.at
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