AIG Produktschutz-Versicherung
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AIG Produktschutz-Versicherung Produktprofil AIG Produktschutz-Versicherung Die AIG Produktschutz-Versicherung schützt nicht nur gegen den Verlust von entgan- genem Bruttogewinn oder gegen anfallende Sanierungskosten nach zufälliger oder böswilliger Kontamination, sondern bietet zusätzlich Krisenmanagement, Planungs- und Schadenpräventionsleistungen von führenden internationalen Spezialisten an. Warum AIG? Vorausschauend und innovativ Erfahrung und Dynamische Markt- und Technologie-Entwicklungen bringen kontinuierlich neue Bedrohungen Marktorientierung und komplexe Gefahren mit sich. Unsere Stärke ist, die Marktentwicklungen und die daraus resultierenden möglichen Problemstellungen unserer Kunden rechtzeitig zu erkennen und Marktführer entsprechend zu reagieren. Das Ergebnis sind innovative Lösungen und Deckungskonzepte, die Nach dem Tylenol-Kapsel-Skandal 1982 war AIG das erste Ver- unseren Kunden einen noch umfassenderen Schutz gewährleisten. Ergänzend schließen viele sicherungsunternehmen weltweit, unserer Produkte kostenlose Dienstleistungen zur Identifizierung und effektiven Bewältigung von das Versicherungsschutz bei Risiken ein. Alle Produkte sind maßgeschneiderte, exklusive Lösungen und orientieren sich immer böswilliger Produktmanipulation anbot. an den individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen unserer Kunden. Auf diesen Erfolg haben wir auf- Weltweiter Schutz gebaut und kamen aufgrund der AIG bringt die globalen Ressourcen ihres weltumspannenden Netzwerkes ein. Unser Kunden- starken Kundennachfrage 1993 mit der zusätzlichen Versicherungs- fokus ist lokal. Wir verbinden somit die Stärke eines weltweit agierenden Konzerns mit den deckung gegen unbeabsichtigte detaillierten Kenntnissen eines im jeweiligen Markt unseres Kunden operierenden Unternehmens. Verunreinigung von Produkten auf den Markt. Kompetenz Wir bieten unseren Kunden fundiertes internationales Wissen und Verständnis in den jeweiligen Märkten und in deren Gesetzen, Sprachen und Bräuchen. Lokaler Service und lokale Expertise - vor Ort präsent, wo unser Kunde aktiv ist. Schadenexpertise Innerhalb unseres großen globalen Netzwerkes haben unsere Kunden Zugang zu dem im spe- zifischen Land vorhandenen Know-how.
AIG Produktschutz-Versicherung Produktprofil Versehentlicher Mangel Zielsegmente Unternehmen aus folgenden Bereichen: • Entwicklungs- oder Designfehler • Nahrungsmittel • Versehentliche Verunreini- • Getränke gung, Beeinträchtigung oder • Tabak Falschetikettierung bei der • Kosmetika Produktion, Zubereitung, Herstel- • Pharmaprodukte (OTC-Produkte) lung, Verpackung oder beim • Tierfutter für Haustiere. Vertrieb. Grundvoraussetzung: Die Verwendung oder der Verbrauch eines solchen Produk- Wann besteht Versicherungsschutz? tes führte oder kann zu Körper- • Versicherungsschutz besteht nicht erst, wenn die Behörde den Rückruf angeordnet hat bzw. verletzung, Übelkeit, Krankheit diesen ein Dritter durchgeführt hat. Versicherungsschutz besteht bereits dann, wenn das oder Tod eines Menschen führen. eigene Labor glaubhaft attestiert, dass das produzierte Produkt einen Personenschaden herbeiführen kann bzw. andere objektive Nachweise vorliegen, die eine potenzielle unmittel- bare Gesundheitsgefahr begründen. Manipulation = vorsätzliche und rechtswidrige • Versicherungsschutz besteht bei versehentlichem oder vorsätzlichem Mangel, sowie wenn im Veränderung eines Produktes Rahmen einer negativen Medienberichterstattung der Verdacht eines Mangels geäußert wird. Es ist dabei unerheblich, ob die Personenschadengefahr auf ein Versehen oder eine vorsätzli- • Jede tatsächliche, angebliche che Handlung zurückzuführen ist oder im Rahmen einer negativen Medienberichterstattung oder angedrohte, beabsichtigte, lediglich behauptet wird. arglistige und unrechtmäßige Veränderung oder Verunreinigung Versicherungsfälle: Produktmangel und Produktmanipulation des Produktes des Versicher- ungsnehmers, die • Ein Produktmangel liegt vor, wenn es versehentlich zu einer Veränderung des Produktes oder es unbrauchbar oder gefährlich des Zwischenproduktes in der Produktion gekommen ist und eine Personenschadengefahr bei der Nutzung oder für den hieraus resultiert. Verzehr macht oder für die • Eine Produktmanipulation liegt vor, wenn die zu einer Personenschadengefahr führende Öffentlichkeit einen solchen Veränderung des Produktes oder Zwischenproduktes vorsätzlich herbeigeführt wurde. Eindruck vermittelt, unabhängig Versicherungsschutz wird ausgelöst, wenn das versehentlich oder vorsätzlich veränderte davon, ob durch Mitarbeiter oder durch Dritte verursacht. Produkt einen Personenschaden herbeiführen würde und daraus eine gesetzliche Pflicht entsteht, das Produkt zurückzurufen. • Negative Medienberichterstattung (bei unbeabsichtigtem Mangel oder Manipulation) Die Behauptung einer möglichen Gesundheitsgefahr für den Verbraucher in der Presse zwingt den Versicherungsnehmer, das versicherte Produkt zur Vermeidung von Reputationsverlust vom Markt zu nehmen und damit seine Marke zu schützen, selbst wenn nachweislich keine Gesundheitsgefahr besteht.
AIG Produktschutz-Versicherung Produktprofil Ungeeignet zum Verzehr Sonderdeckung: Ungeeignet zum Verzehr (Ekel-Klausel) (Ekel-Klausel) • Wenn nach Ansicht der zuständigen Behörde das Produkt im Sinne von Artikel 14 Abs. 2 Nr.b EU(VO) 178/2002*, i. V. m. § 40 Abs. 1 Nr. 4 LFGB** nicht zum Verzehr *Lebensmittel gelten als nicht geeignet ist. sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind. ** Die zuständige Behörde soll Was wir versichern: die Öffentlichkeit unter Nennung Die Produktschutzlösung beinhaltet, neben der Deckung der Produktionskosten für die unmittelbar der Bezeichnung des Lebensmit- wie auch der mittelbar betroffenen Produkte, sowie die Absicherung der wirtschaftlichen Folgen tels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelun- bei den Kunden in Form eines Bilanzschutzes. Der Nachweis des gesicherten Cash Flows kann ternehmens, unter dessen Namen auch ein gutes Argument gegenüber Banken sein. oder Firma das Lebensmittel oder Vermögensschaden-/ Bilanzschutz: Futtermittel hergestellt oder a) Rückrufkosten behandelt wurde oder in den b) Entgangener Bruttogewinn: Verkehr gelangt ist, und, wenn - Warenwertersatz dies zur Gefahrenabwehr geeigneter ist, auch unter - Entgangene Verkaufserlöse Nennung des Inverkehrbringers, - Entgangener Gewinn, auch in die Zukunft gerichtet nach Maßgabe des Artikels 10 - Betriebsunterbrechung (Rohertragsverlust) der Verordnung (EG) Nr. c) Krisenberaterkosten 178/2002 informieren. Eine d) Rehabilitationskosten Information der Öffentlichkeit in e) Rechtskosten der in Satz 1 genannten Art und Weise soll vorbehaltlich des Absatzes 1a auch erfolgen, wenn Erweitertes Leistungsangebot ein nicht gesundheitsschädliches, • Präventionsmaßnahmen aber zum Verzehr ungeeignetes, • 24/7 garantierte Beratungshotline im Krisenfall insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher • Innovative Sonderkonzepte, wie z. B. Lizenzgeschäfte und Joint-Ventures Menge in den Verkehr gelangt • Versicherungsschutz sogar dann, wenn ein Produktrückruf sich im Nachhinein als nicht erford- oder gelangt ist oder wenn ein erlich herausstellen sollte, z. B. aufgrund fehlerhafter Analyseergebnisse solches Lebensmittel wegen seiner • Strategische Partnerschaften mit drei marktführenden Beraterfirmen, die den Kunden vor, Eigenart zwar nur in geringen während und nach einem Krisenfall zur Verfügung stehen Mengen, aber über einen • Kosten und Aufwand als Folge eines Rechtsstreits, die direkt aus der Rückrufaktion entstehen, längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt ist. sind ebenfalls abgedeckt
AIG Produktschutz-Versicherung Produktprofil Voraussetzungen für den Krisenberatung Versicherungsschutz • Als Teil unseres Anspruchs, unseren Kunden einzigartige und Wert erhöhende Leistungen zu bieten, sind wir mit drei marktführenden Beraterfirmen strategische Partnerschaften eingegan- gen. Zusammen können wir unseren Kunden beim Umgang mit einer Krise bzw. zur Voraussetzung ist ein vollständig ausgefüllter und vom Kunden Abmilderung einer Krisensituation zur Seite stehen. Unsere Partner stehen den Kunden vor, unterschriebener Fragebogen mit während und nach einem Krisenfall zur Verfügung. Angaben zu: Spezialisten für Nahrungsmittel- und Produktsicherheit • Umsatz des Versicherungsnehmers • AFC: Produktrückruf/Nahrungsmittelsicherheit/Produktsicherheit/ • Produktionsstandorten Geschäftskontinuitätsberatung • Produktionsanlagen AFC Risk and Crisis Consult GmbH* verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung und ist der füh • Produktart rende Beratungsexperte im Fall einer tatsächlichen oder potenziellen Produktverunreinigung. • Verpackungsart Die Leistungen beinhalten Produktprüfungen, Feststellung der Verunreinigungsquelle, Informa- • Früheren Vorkommnissen tion der betroffenen Parteien über eine Verunreinigung und Hilfe beim Produktrückruf und beim • Lieferantenbeziehungen Behördenmanagement. *In den Ländern außerhalb Deutschland/Österreich/Schweiz bedient der globale Partner NSF die Kunden von AIG. Daneben sind erforderlich: • Nachweis von Krisenmanage- Berater bei Erpressungen ment- und Rückrufplänen • NYA : Produkt-Erpressung/Globale Notfälle • Nachweis von Qualitätssi- NYA International ist ein auf Krisenmanagement und Krisenbewältigung spezialisiertes Bera- cherung einschließlich HACCP tungsunternehmen mit über 20-jähriger Erfahrung bei unter anderem Erpressung und anderen (Gefährdungsanalyse und globalen Notfällen. NYA unterstützt Kunden bei der Nachprüfung der Echtheit einer Erpres- kritische Lenkungspunkte) sungsbedrohung und einer möglichen Verhandlung und Erpressungsgeldzahlung. Experten für Krisenkommunikation • Edelman: Öffentlichkeitsarbeit/Krisenkommunikation/PR Beratung Edelman ist das weltweit größte unabhängige PR-Netzwerk mit umfangreicher Erfahrung bei Produktverunreinigungen und Rückruffragen. Die Berater von Edelman helfen unseren Kun- den weltweit dabei, ihre Reaktion gegenüber der Öffentlichkeit während der Gesamtzeit der Dauer des Schadenfalls vorzubereiten und umzusetzen. Krisenprävention • Unsere Spezialisten und Berater arbeiten bereits im Vorfeld einer Krise mit unseren Kunden zusammen, um die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls zu verringern. Bei der Krisen- prävention werden sie darauf vorbereitet, mit einer Krise im Eintrittsfall optimal umzugehen. Zu den Leistungen gehören die Erstellung oder Prüfung eines Rückrufplans, Simulationsübun- gen, Lieferantenaudits und die Beratung über sichere Produktionsprozesse. Ein Teil der Prämie ist für die Präventionsberatung vor Eintritt eines Krisenereignisses reserviert.
Kontakt: AIG Europe Limited, Fachbereich Direktion für Deutschland Johann-Philipp v. Lewinski Speicherstraße 55 Senior Underwriter Crisis European Region, 60327 Frankfurt am Main Haftpflicht Tel: +49 (0)69 97113-0 Tel: +49 (0) 69 97113-591 Fax: +49 (0)69 97113-290 Fax: +49 (0) 69 97113-381 info.deutschland@aig.com Mobil: +49 (0) 15111702612 jpvlewinski@aig.com Vertriebsdirektionen Client Directors Franz-Friedrich Dahlem Marco Schmittel Thomas Schmid AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland Tel: +49 (0) 69 97113-102 Fax: +49 (0) 69 97113-345 Vertriebsdirektion Nord Vertriebsdirektion Mitte Kurze Mühren 1 - 3 Speicherstraße 55 thomas.schmid@aig.com 20095 Hamburg 60327 Frankfurt am Main Tel: +49 (0) 40 3604-426 Tel: +49 (0) 69 97113-0 Hans-Theo Multhaup Fax: +49 (0) 40 3604-430 Fax: +49 (0) 69 97113-290 Tel: +49 (0) 69 97113-104 vd-nord@aig.com vd-mitte@aig.com Fax: +49 (0) 69 97113-345 hans-theo.multhaup@aig.com Eric J. Kox Hans Wetzel AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland Vertriebsdirektion West Vertriebsdirektion Südwest Arnd Briese Prinzenpark, Prinzenallee 5 Karlstraße 68 - 72 Tel: +49 (0) 211 522870-04 40549 Düsseldorf 74076 Heilbronn Fax: +49 (0) 211 522870-01 Tel: +49 (0) 211 522870-00 Tel: +49 (0) 7131 186-493 arnd.briese@aig.com Fax: +49 (0) 211 522870-01 Fax: +49 (0) 7131 186-418 vd-west@aig.com vd-suedwest@aig.com Lars Bunk Hans Wetzel AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland AIG Europe Limited, Direktion für Deutschland Vertriebsdirektion Ost Vertriebsdirektion Südost Neumarkt 24 Gabelsberger Turm / Gabelsberger Straße 4 04109 Leipzig 80333 München Tel: +49 (0) 341 231001-10 Tel: +49 (0) 89 2737015-10 Fax: +40 (0) 341 231001-20 Fax: +49 (0) 89 2737015-20 vd-ost@aig.com vd-suedost@aig.com Geschäftsstelle Berlin Neue Grünstraße 17/18 10179 Berlin Tel: +49 (0) 30 349957-0 Fax: +49 (0) 30 349957-16 Bring on tomorrow American International Group, Inc. (AIG) ist ein führendes, internationales Versicherungsunternehmen, das Kunden in mehr als 130 Ländern und Jurisdiktionen betreut. AIG Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen und Versicherungslösungen sowohl industriellen und institutionellen Kunden als auch Privatkunden über eines der umfassendsten globalen Netzwerke der Schaden- und Unfallversicher- ungsindustrie an. AIG Unternehmen sind zudem in den Vereinigten Staaten führender Anbieter in den Bereichen Lebensversicherung und Altersvorsorgeprodukte. Die Stammaktien von AIG sind an den Börsen in New York und Tokio notiert. AIG ist der Marketingname für das weltweite Versicherungsgeschäft der American International Group, Inc., das Schaden- und Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Altersvorsorgeprodukte und allgemeine Versicherungsprodukte umfasst. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.aig.com. Die Produkte und Dienstleistungen werden von Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen der American International Group, Inc. erbracht und zur Verfügung gestellt. In Europa ist AIG Europe Limited Hauptversicherer. Weitere Informationen über AIG finden Sie unter www.aig.com | YouTube: www.youtube.com/aig | Twitter: @AIG_LatestNews | LinkedIn: http://www.linkedin.com/company/aig Dieses Dokument dient lediglich zur allgemeinen Information und kann in keinerlei Situation zur Rechtfertigung eines Deckungsanspruchs herangezogen werden. Die Leistungen können von Land zu Land unterschiedlich ausfallen und sind nicht automatisch in jedem europäischen Land verfügbar. Der Deckungsumfang und die Bedingungen der Versicherung unterliegen den Allgemeinen Bedingungen der Police, die auf Anfrage erhältlich sind.
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