QuickInfo Wehrpflicht - WISSEN WAWAW S GEHT!
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Inhalt 3 Wehrpflicht 3-4 Stellung 4 Aufschub und Befreiung 4-5 Grundwehrdienst 5-6 Zivildienst 6 Auslandsdienst 7 Ersatzdienste 7-8 Finanzielle Leistungen 8-10 Beratungsstellen 10-11 Adressen JugendService 11 Bestellung Infobroschüren Die richtige Information ist Voraussetzung für die wichtigen Entscheidungen in deinem Leben. Die Jugendberaterinnen und Jugendberater des JugendService unterstützen dich bei deinen individuellen Entscheidungen. Wir wollen deine Selbstverantwortung stärken und dein eigenständiges Handeln fördern. Angaben ohne Gewähr: Für dieses Infoblatt wurden vom Team des Impressum: JugendService Informationen eingeholt. Medieninhaber: Land Oberösterreich Wir recherchieren möglichst genau und richten Herausgeber: Amt der oberösterreichischen Landesregierung, uns bei der Auswahl der Angebote nach den Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Jugend, internen Leitsätzen. Für die Richtigkeit,Voll- JugendService ständigkeit und Qualität der Angebote kann Bahnhofplatz 1, 4021 Linz von uns keine Gewähr übernommen werden. Redaktion: Michael Peham Grafik: Abteilung Presse, DTP-Center [2015549] Für die Inhalte der Links kann keine Haftung Fotos: © L.Klauser, Photographee.eu, Gajus - Fotolia.com übernommen werden. Bei Fragen nach Details 1. Auflage, Juli 2015 bitte das JugendService kontaktieren. 2
Wehrpflicht QuickInfo Stellung, Grundwehrdienst, Zivildienst, Auslandsdienst und Ersatzdienst 1. Begriffsdefinition Wehrpflicht Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburts- tag Wehrpflicht. Es gibt zwei Möglichkeiten dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen: Grundwehrdienst oder Zivildienst. 2. Stellung (= Musterung) Du bekommst zwischen dem 17. und 18. Geburtstag per eingeschrie- benen Brief die Aufforderung des Militärkommandos zur Stellung. Unter Angabe von Gründen kannst du ab dem vollendeten 17. Lebensjahr auch um einen vorgezogenen Stellungstermin bei der Ergänzungsabteilung deines Bundeslandes ansuchen. Die Stellung ist verpflichtend. Kommst du der Stellung nicht nach, sind eine Strafanzeige und eine damit verbundene Geldstrafe die Konsequenz. Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche Untersuchungen wie Seh-, Hör- und Bluttest, einen sportlichen Belastungs- test sowie einen psychologischen Test. Stichprobenartig werden auch Drogentests durchgeführt. Wenn du irgendwelche ärztlichen Befunde hast, die eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung belegen, nimm diese unbedingt zur Stellung mit. Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheini- gung. Mit dieser Bescheinigung wirst du über das Ergebnis der Untersuchungen informiert. 3
Es gibt drei Möglichkeiten: 1. „Tauglich“: Du bekommst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten. Bei der Tauglichkeit gibt es verschiedene Tauglichkeitsstufen von 2 bis 9, wobei 2 gerade noch tauglich (stark eingeschränkte Verwendung) und 9 voll tauglich (für alle Waffengattungen verwendbar) bedeutet. 2. „Vorübergehend untauglich“: Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist erneut zu einer Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit geprüft wird. 3. „Untauglich“: Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienst- fähig und wirst daher nicht zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen. Verantwortlich für die Stellung ist die Stellungskommission des jeweiligen Bundeslandes: Stellungskommission Oberösterreich Ergänzungsabteilung 4017 Linz, Garnisonstr. 36 Mail: bundesheer.o@bmlvs.gv.at Tel.: +43(0)50201 – 4241004 Web: www.bundesheer.at Fax: +43(0)50201 – 4217410 www.stellung.bundesheer.at 3. Aufschub und Befreiung Aufschub Ein Aufschub der Wehrpflicht ist nur möglich, wenn du durch den Wehrdienst nachweisbar einen bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung oder Berufsvorbereitung hast. Der An- trag sollte vor dem Einberufungsbefehl gestellt werden, ansonsten könnte der Aufschub abge- lehnt werden. Befristete Befreiung Einen Antrag auf befristete Befreiung kannst du stellen, wenn unvorhergesehene wirtschaft- liche oder familiäre Ereignisse eintreten. Befreiung Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder einem geistlichen Lehr- amt, Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten sind von der Stellungspflicht und Wehrpflicht befreit. Sie müssen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören. 4. Grundwehrdienst Wenn du bei der Musterung tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl. Dieser wird frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem Einrückungstermin an dich übermittelt. Einberufung bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst. Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Du hast keinen Anspruch auf Urlaub. 4
Frühzeitiges Einrücken Wenn du das 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten. Dafür musst du deine freiwillige Meldung mit der Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person bei der Ergänzungsabteilung der Stellungskommission abgeben. Diese Formulare fin- dest du auf der Website des Bundesheeres unter www.bundesheer.at/formular. Für Frauen gibt es keine Wehrpflicht und somit keine Stellungspflicht. Als Frau kannst du dich freiwillig für das Bundesheer melden. Nähere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesheeres unter soldatin.bundesheer.at. Mehr Infos zum Grundwehrdienst findest du unter www.grundwehrdienst.bundesheer.at. 5. Zivildienst Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Du kannst den Zivildienst statt dem Grundwehr- dienst machen. Wenn du bei der Musterung tauglich bist, kannst du innerhalb von sechs Monaten bis späte- stens 3 Tage vor der Einberufung eine Zivildiensterklärung abgeben. In dieser Zivildiensterklä- rung lehnst du aus Gewissensgründen den Pflicht- dienst an der Waffe (Grundwehrdienst) ab. Eine Zivil- dienstpflicht bringt ein 15-jähriges Waffenbesitzverbot mit sich. Das Formular findest du unter www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/formulare. Das ausgefüllte Formular kannst du bei der Stellungskommission einreichen oder bereits bei der Stellung abgeben. Der Bescheid für die Zuweisung zu einer Einsatzstelle wird sechs Monate bis sechs Wochen vor Dienstantritt von der Zivildienst- serviceagentur zugestellt. Der Zivildienst dauert neun Monate, du hast Anspruch auf zwei Wochen Urlaub. TIPP: Möchtest du deinen Zivildienst in einer bestimmten Einrichtung machen, suche dir recht- zeitig (1 Jahr vorher) eine Stelle und lass dich von dieser anfordern. Ansonsten wird dir eine Stelle von der Zivildienstservice- agentur zugewiesen. www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/platzangebot 5
Widerruf der Zivildiensterklärung Entscheidest du dich doch noch für den Wehrdienst beim Bundesheer, kannst du bis 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Widerrufserklärung einbringen. Weitere Infos zum Zivildienst findest du unter www.bmi.gv.at/cms/zivildienst. 6. Auslandsdienst Du hast auch die Möglichkeit einen Auslandsdienst als Ersatz für den Zivildienst zu leisten. Du kannst zwischen einem Auslandsdienst (12 Monate) oder Entwicklungshilfedienst (2 Jahre) wählen. Den Auslandsdienst kannst du machen, wenn du: • bei der Musterung als tauglich eingestuft worden bist. • eine Zivildiensterklärung und die Interessensbekundung für den Auslandsdienst abgegeben hast. Diese Formulare findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur unter www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/formulare. • über eine vom Innenministerium anerkannte Organisation (auch Trägerorganisation ge- nannt) ins Ausland entsendet wirst. Eine Liste dieser Organisationen findest du auf der Web- site der Zivildienstserviceagentur unter www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/auslandsdienst. Für den Auslandsdienst gibt es folgende Arten: Gedenkdienst Tätigkeit in einer Einrichtung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus: zum Beispiel Holocaustgedenkstätten wie Museen und Forschungseinrichtungen. Friedensdienst Tätigkeit, die der Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zu- sammenhang mit bewaffneten Konflikten dient: zum Beispiel Tätig- keiten bei der Hiroshima Friedens-Kulturstiftung in Japan. Sozialdienst Tätigkeit, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes dient: zum Beispiel Straßenkinder-Projekte, Bildungs- projekte, Arbeit in Kinderdörfern oder in Umwelt- und Entwick- lungsprojekten. Entwicklungshilfedienst bedeutet, in einem Entwicklungsland an der wirtschaftlichen und sozia- len Entwicklung mitzuarbeiten, zum Beispiel als Maurer in Afrika. Nähere Informationen zum Auslandsdienst und zum Entwicklungshilfedienst findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur unter www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/auslandsdienst. 6
7. Ersatzdienste Als Ersatzdienst bezeichnet man Dienste, die ebenfalls anstelle des Zivildienstes zur Ableistung der Wehrpflicht geleistet werden können. Solche Dienste sind: • Freiwilliges Soziales Jahr Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet dir die Möglichkeit, die Arbeit im Sozialbereich kennen zu lernen. Die Einsatzbereiche sind vielfältig - bei Menschen mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung, bei alten Menschen, bei Kindern oder Jugendlichen. Ein 12-monatiger FSJ-Einsatz wird zur Erfüllung der Zivildienstpflicht angerechnet. Für den Einsatz gelten die Rahmenbedingungen des Freiwilligengesetzes, nicht jene des Zivil- dienstgesetzes. Voraussetzung ist, dass nach der Stellung ein Zivildienstantrag gestellt wird und du zivil- dienstpflichtig bist. www.fsj.at • Freiwilliges Umweltjahr Das Freiwillige Umweltjahr FUJ bietet jungen Menschen ab 17 Jahren die Möglichkeit, bei einer gemeinnützigen Einsatzstelle im Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbe- reich in ganz Österreich mitzuarbeiten (z.B. NGOs, Nationalparks, sozialökonomische Ein- richtungen, etc.). Du musst einen Zivildienstantrag stellen. Ein 12-monatiger FSJ-Einsatz wird zur Erfüllung der Zivildienstpflicht angerechnet. Es gelten die Rahmenbedingungen des FUJ. www.jugendumwelt.at/upp Sobald du den Bescheid zur Zivildienstpflicht erhalten hast, kannst du per Mail dein Interesse am FSJ (an sozialjahr@zivildienst.gv.at) oder am FUJ (an umweltschutzjahr@zivildienst.gv.at) bekannt geben. Gib deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Zivildienstzahl an. 8. Finanzielle Leistungen Grundwehrdienst Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt aktuell Euro 307,46 pro Monat. 7
Als Grundwehrdiener ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit. Du hast Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne sowie auf eine kostenlose ÖBB-Vorteilskarte und du kannst eine Wohnkostenbeihilfe beantragen. Wehrdienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente. www.grundwehrdienst.bundesheer.at/ueberblick Zivildienst Die Geldleistung beträgt Euro 307,50 pro Monat. Du erhältst Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld oder eine Mischform aus beidem. Wie beim Grundwehrdienst ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbe- freit. Du hast Anspruch auf die ÖBB-Vorteilscard und Fahrtkostenvergütung. Außerdem kannst du Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen. www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/finanzielles Auslandsdienst Du bist kranken- und unfallversichert und leistest den Auslandsdienst in der Regel unentgelt- lich ab. Reisekosten,Verpflegung und Unterbringung sind einheitlich geregelt und hängen von der Organisation ab, bei der du dich bewirbst. Es gibt keinen Anspruch auf finanzielle Leistun- gen. Entwicklungshilfeeinsätze sind bezahlte Jobs. Die Konditionen sind je nach Arbeitsvertrag un- terschiedlich. Nähere Infos auf www.auslandsdienst.at. Ersatzdienst Du erhältst ein monatliches Taschengeld - für das Freiwillige Soziale Jahr 225 EURO netto und für das Freiwillige Umweltjahr 200 EURO netto. Außerdem erhältst du freie Verpflegung, kannst weiterhin Familienbeihilfe beziehen und be- kommst eine ÖBB Vorteilscard und eine Jugend-Netzfahrkarte. Du bekommst freie Unterkunft oder Fahrtkostenersatz und bist unfall-, kranken-, pensions- und haftpflichtversichert. Infos auf www.fsj.at und www.jugendumwelt.at/site/projekte/umweltjahrfuj/alszivildienst. 9. Beratungsstellen Grundwehrdienst Bundesministerium für Landesverteidigung Informationen zum Wehrdienst allge- und Sport - Wehrdienstberatung mein, Frauen beim Bundesheer, Wehr- Roßauer Lände 1, 1090 Wien dienstberatung, ... Tel.: 05 02 01 40 264-32 oder -33 Mail: Kontakt per Kontaktformular möglich Web: www.bundesheer.at 8
Heerespersonalamt Linz Hiller-Kaserne Wehrdienstberatung zu Karriere beim Wiener Straße 545-549, 4033 Linz-Ebelsberg Bundesheer und Anlaufstelle für Fragen Tel.: +43(0)50201 - 0 zum Ausbildungsdienst. Kundentelefon: 0 810 / 242 814 Auslandstelefon: 0810 / 810 161 Frauentelefon: 0 810 / 242 810 Ergänzungsabteilung Oberösterreich Anlaufstelle bei Fragen zum Grundwehr- Amtsgebäude Garnisonstraße 36, 4017 Linz, dienst, zu Musterung, Aufschub und Be- Tel.: +43(0)50201 – 4241004 freiung. Fax: +43(0)50201 – 4217410 Mail: bundesheer.o@bmlvs.gv.at Web: www.bundesheer.at Beschwerde- und Disziplinarabteilung Berufsinstanz und Beschwerdestelle für Roßauer-Lände 1, 1090 Wien Grundwehrdiener. Tel.: 050 201-0 Zivildienst Amt der Oö. Landesregierung Zivildienstberatung beim Land OÖ Direktion Inneres und Kommunales Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Telefon (+43 732) 77 20-114 51 Fax (+43 732) 77 20-21 48 15 E-Mail: ikd.post@ooe.gv.at Zivildienstserviceagentur Informationen zum Zivildienst, Hilfe bei Paulanergasse 7-9, 1040 Wien finanziellen Fragen und Zuweisungsfra- Tel.: 01 58 54 709-0 gen. Mail: info@zivildienst.gv.at Web: www.bmi.gv.at/cms/zivildienst ARGE für Wehrdienstverweigerung und Zivildienstberatung jeden Montag ab Gewaltfreiheit 18 Uhr (vorher anrufen!). Schottengasse 3a/1/59, 1010 Wien Tel.: 01 535 9109 argewdv@verweigert.at www.verweigert.at Bundesministerium für Inneres Sämtliche Angelegenheiten des Zivildien- Abteilung III/7/b – Zivildienst stes, Beratung und Information rund um Minoritenplatz 9, 1010 Wien den Auslandsdienst. Tel.: 01 531 26 3436 bmi-III-7-b@bmi.gv.at www.bmi.gv.at/cms/zivildienst 9
Auslandsdienst Bundesministerium für Inneres Anträge und Formulare für den Auslands- Abteilung III/7/b – Zivildienst, dienst, Liste aller Trägerorganisationen Minoritenplatz 9, 1010 Wien sowie Beratung und Information zu recht- Tel.: 01 531 26 3436 lichen Fragen rund um den Auslandsdienst. www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/auslandsdienst Verein Österreichischer Auslandsdienst Trägerverein für Auslandsdienst Hutterweg 6, 6020 Innsbruck Informationen und Beratung rund um den Tel.: 0664 100 83 61 Auslandsdienst. info@auslandsdienst.at www.auslandsdienst.at www.friendensdienst.at www.sozialdienst.at Verein Gedenkdienst Trägerdienst für Gedenkdienst Margaretenstraße 166, 1050 Wien Information und Beratung, Auswahlsemi- Tel.: 01 581 04 90 nare, Bewerbungen. www.gedenkdienst.at JugendService des Landes OÖ. 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Mo - Fr: 13.00 - 17.00 Uhr Tel.: 0732/66 55 44 JugendService Gmunden: 4810 Gmunden, Marktplatz 21 e-mail: jugendservice@ooe.gv.at Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr www.jugendservice.at Tel.: 07612/64455 Regional-Points e-mail: jugendservice-gmunden@ooe.gv.at JugendService Braunau: JugendService Grieskirchen: 5280 Braunau, Salzburger Vorstadt 13 4710 Grieskirchen, Roßmarkt 10 Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07722/222 33 Tel.: 07248/64 4 64 e-mail: jugendservice-braunau@ooe.gv.at e-mail: jugendservice-grieskirchen@ooe.gv.at JugendService Eferding: JugendService Kirchdorf: 4070 Eferding, Schmiedstraße 18 4560 Kirchdorf, Kirchengasse 6 Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07272/75823 Tel.: 07582/60416 e-mail: jugendservice-eferding@ooe.gv.at e-mail: jugendservice-kirchdorf@ooe.gv.at JugendService Freistadt: JugendService Perg: 4240 Freistadt, Hauptplatz 12 4320 Perg, Johann-Paur Straße 1 Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07942/72572 Tel.: 07262/58186 e-mail: jugendservice-freistadt@ooe.gv.at e-mail: jugendservice-perg@ooe.gv.at 10
JugendService Ried: JugendService Steyr: 4910 Ried, Roßmarkt 9 4400 Steyr, Bahnhofstraße 1 Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07752/71515 Tel.: 07252/54040 e-mail: jugendservice-ried@ooe.gv.at e-mail: jugendservice-steyr@ooe.gv.at JugendService Rohrbach: JugendService Vöcklabruck: 4150 Rohrbach-Berg, Stadtplatz 10 4840 Vöcklabruck, Parkstraße 2a Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Tel.: 07289/22444 Tel.: 07672/75 700 e-mail: jugendservice-rohrbach@ooe.gv.at e-mail: jugendservice-voecklabruck@ooe.gv.at JugendService Schärding: JugendService Wels: 4780 Schärding, Ludwig-Pfliegl-Gasse 12 4600 Wels, Vogelweiderstraße 5 Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr Di + Do: 14.00 - 17.00 Tel.: 07712/35707 Tel.: 07242/211411 e-mail: jugendservice-schaerding@ooe.gv.at e-mail: jugendservice-wels@ooe.gv.at Ich möchte gerne diese kostenlosen Infobroschüren bestellen: Anzahl Wissen, was geht! JugendService Imagefolder Dein Geld und du – Tipps zum richtigen Umgang mit Geld Einfach weg – Auslandsaufenthalte für junge Leute Ferien- und Nebenjobsuche First Step – Dein Einstieg ins Berufsleben Lerntipps – Schritt für Schritt zum Lernerfolg Step by Step zu deinem Job – Folder zum Projekt JobCoaching Talk about – Ess-Störungen QuickInfo Au-Pair QuickInfo Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich QuickInfo Brainfood – Gehirnnahrung für kluge Denker QuickInfo Endlich 18 – Was ändert sich? QuickInfo Internationale Einsätze/Workcamps QuickInfo Jobben im Ausland/Jobprogramme QuickInfo Körperkult 2.0 – Tattoo & Piercing QuickInfo Love, Sex and More QuickInfo Praktika im In- und Ausland QuickInfo Referate stressfrei QuickInfo Schulbesuch und Studium im Ausland QuickInfo Schul- und Studienwahl QuickInfo Sprachreisen QuickInfo Wehrpflicht QuickInfo Wohnen QuickInfo Workshopangebote 11
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