QuickInfo Wehrpflicht - WISSEN WAWAW S GEHT!

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QuickInfo Wehrpflicht - WISSEN WAWAW S GEHT!
07/2015

QuickInfo

                                  jugendservice.at
 Wehrpflicht

             I SSEN , WAS GEHT!
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QuickInfo Wehrpflicht - WISSEN WAWAW S GEHT!
Inhalt                  3         Wehrpflicht
                            3-4       Stellung
                            4        Aufschub und Befreiung
                            4-5      Grundwehrdienst
                            5-6      Zivildienst
                            6        Auslandsdienst
                            7        Ersatzdienste
                            7-8      Finanzielle Leistungen
                            8-10     Beratungsstellen
                            10-11 Adressen JugendService
                            11       Bestellung Infobroschüren

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    Redaktion: Michael Peham
    Grafik: Abteilung Presse, DTP-Center [2015549]               Für die Inhalte der Links kann keine Haftung
    Fotos: © L.Klauser, Photographee.eu, Gajus - Fotolia.com     übernommen werden. Bei Fragen nach Details
    1. Auflage, Juli 2015                                        bitte das JugendService kontaktieren.

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QuickInfo Wehrpflicht - WISSEN WAWAW S GEHT!
Wehrpflicht
QuickInfo
            Stellung, Grundwehrdienst, Zivildienst,
            Auslandsdienst und Ersatzdienst

            1. Begriffsdefinition Wehrpflicht
            Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburts-
            tag Wehrpflicht.

            Es gibt zwei Möglichkeiten dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen:
            Grundwehrdienst oder Zivildienst.

            2. Stellung (= Musterung)
            Du bekommst zwischen dem 17. und 18. Geburtstag per eingeschrie-
            benen Brief die Aufforderung des Militärkommandos zur Stellung.
            Unter Angabe von Gründen kannst du ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
            auch um einen vorgezogenen Stellungstermin bei der Ergänzungsabteilung
            deines Bundeslandes ansuchen.

            Die Stellung ist verpflichtend. Kommst du der Stellung nicht nach, sind
            eine Strafanzeige und eine damit verbundene Geldstrafe die Konsequenz.

            Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du
            für den Wehrdienst geeignet bist. Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche
            Untersuchungen wie Seh-, Hör- und Bluttest, einen sportlichen Belastungs-
            test sowie einen psychologischen Test. Stichprobenartig werden auch
            Drogentests durchgeführt. Wenn du irgendwelche ärztlichen Befunde hast,
            die eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung belegen, nimm diese
            unbedingt zur Stellung mit.

            Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheini-
            gung.

            Mit dieser Bescheinigung wirst du über das Ergebnis der Untersuchungen
            informiert.

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Es gibt drei Möglichkeiten:

    1. „Tauglich“: Du bekommst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehr-
       oder Zivildienst zu leisten. Bei der Tauglichkeit gibt es verschiedene Tauglichkeitsstufen von
       2 bis 9, wobei 2 gerade noch tauglich (stark eingeschränkte Verwendung) und 9 voll tauglich
       (für alle Waffengattungen verwendbar) bedeutet.
    2. „Vorübergehend untauglich“: Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist
       erneut zu einer Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit geprüft wird.
    3. „Untauglich“: Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienst-
       fähig und wirst daher nicht zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen.

    Verantwortlich für die Stellung ist die Stellungskommission des jeweiligen Bundeslandes:

    Stellungskommission Oberösterreich
    Ergänzungsabteilung
    4017 Linz, Garnisonstr. 36                      Mail: bundesheer.o@bmlvs.gv.at
    Tel.: +43(0)50201 – 4241004                     Web: www.bundesheer.at
    Fax: +43(0)50201 – 4217410                      www.stellung.bundesheer.at

    3. Aufschub und Befreiung
    Aufschub
    Ein Aufschub der Wehrpflicht ist nur möglich, wenn du durch den Wehrdienst nachweisbar
    einen bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung oder Berufsvorbereitung hast. Der An-
    trag sollte vor dem Einberufungsbefehl gestellt werden, ansonsten könnte der Aufschub abge-
    lehnt werden.

    Befristete Befreiung
    Einen Antrag auf befristete Befreiung kannst du stellen, wenn unvorhergesehene wirtschaft-
    liche oder familiäre Ereignisse eintreten.

    Befreiung
    Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder einem geistlichen Lehr-
    amt, Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten sind
    von der Stellungspflicht und Wehrpflicht befreit. Sie müssen einer gesetzlich anerkannten
    Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.

    4. Grundwehrdienst
    Wenn du bei der Musterung tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl. Dieser wird
    frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem Einrückungstermin an dich
    übermittelt. Einberufung bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst.

    Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Du hast keinen Anspruch auf Urlaub.

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Frühzeitiges Einrücken
Wenn du das 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten.
Dafür musst du deine freiwillige Meldung mit der Zustimmung einer erziehungsberechtigten
Person bei der Ergänzungsabteilung der Stellungskommission abgeben. Diese Formulare fin-
dest du auf der Website des Bundesheeres unter www.bundesheer.at/formular.

Für Frauen gibt es keine Wehrpflicht und somit keine Stellungspflicht. Als Frau kannst du dich
freiwillig für das Bundesheer melden. Nähere Informationen dazu findest du auf der Website
des Bundesheeres unter soldatin.bundesheer.at.

Mehr Infos zum Grundwehrdienst findest du unter www.grundwehrdienst.bundesheer.at.

5. Zivildienst
Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Du kannst den Zivildienst statt dem Grundwehr-
dienst machen.

Wenn du bei der Musterung tauglich bist, kannst du innerhalb von sechs Monaten bis späte-
stens 3 Tage vor der Einberufung eine Zivildiensterklärung abgeben. In dieser Zivildiensterklä-
rung lehnst du aus Gewissensgründen den Pflicht-
dienst an der Waffe (Grundwehrdienst) ab. Eine Zivil-
dienstpflicht bringt ein 15-jähriges Waffenbesitzverbot
mit sich.

Das Formular findest du unter
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/formulare. Das ausgefüllte
Formular kannst du bei der Stellungskommission einreichen oder
bereits bei der Stellung abgeben.

Der Bescheid für die Zuweisung zu einer Einsatzstelle wird sechs
Monate bis sechs Wochen vor Dienstantritt von der Zivildienst-
serviceagentur zugestellt.

Der Zivildienst dauert neun Monate, du hast Anspruch auf zwei
Wochen Urlaub.

TIPP: Möchtest du deinen Zivildienst in einer
bestimmten Einrichtung machen, suche dir recht-
zeitig (1 Jahr vorher) eine Stelle und lass
dich von dieser anfordern. Ansonsten wird
dir eine Stelle von der Zivildienstservice-
agentur zugewiesen.
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/platzangebot

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Widerruf der Zivildiensterklärung
    Entscheidest du dich doch noch für den Wehrdienst beim Bundesheer, kannst du bis 14 Tage
    nach Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Widerrufserklärung einbringen.

    Weitere Infos zum Zivildienst findest du unter www.bmi.gv.at/cms/zivildienst.

    6. Auslandsdienst
    Du hast auch die Möglichkeit einen Auslandsdienst als Ersatz für den Zivildienst zu leisten. Du
    kannst zwischen einem Auslandsdienst (12 Monate) oder Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)
    wählen.

    Den Auslandsdienst kannst du machen, wenn du:

    • bei der Musterung als tauglich eingestuft worden bist.
    • eine Zivildiensterklärung und die Interessensbekundung für den Auslandsdienst abgegeben
      hast. Diese Formulare findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur unter
      www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/formulare.
    • über eine vom Innenministerium anerkannte Organisation (auch Trägerorganisation ge-
      nannt) ins Ausland entsendet wirst. Eine Liste dieser Organisationen findest du auf der Web-
      site der Zivildienstserviceagentur unter
      www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/auslandsdienst.

    Für den Auslandsdienst gibt es folgende Arten:

     Gedenkdienst              Tätigkeit in einer Einrichtung zum Gedenken an die Opfer des
                               Nationalsozialismus: zum Beispiel Holocaustgedenkstätten wie
                               Museen und Forschungseinrichtungen.
     Friedensdienst            Tätigkeit, die der Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zu-
                               sammenhang mit bewaffneten Konflikten dient: zum Beispiel Tätig-
                               keiten bei der Hiroshima Friedens-Kulturstiftung in Japan.
     Sozialdienst              Tätigkeit, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines
                               Landes dient: zum Beispiel Straßenkinder-Projekte, Bildungs-
                               projekte, Arbeit in Kinderdörfern oder in Umwelt- und Entwick-
                               lungsprojekten.

    Entwicklungshilfedienst bedeutet, in einem Entwicklungsland an der wirtschaftlichen und sozia-
    len Entwicklung mitzuarbeiten, zum Beispiel als Maurer in Afrika.

    Nähere Informationen zum Auslandsdienst und zum Entwicklungshilfedienst findest du auf der
    Website der Zivildienstserviceagentur unter
    www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/auslandsdienst.

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7. Ersatzdienste
Als Ersatzdienst bezeichnet man Dienste, die ebenfalls anstelle des Zivildienstes zur
Ableistung der Wehrpflicht geleistet werden können.

Solche Dienste sind:

• Freiwilliges Soziales Jahr
  Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet dir die Möglichkeit, die Arbeit im Sozialbereich
  kennen zu lernen. Die Einsatzbereiche sind vielfältig - bei Menschen mit physischer oder
  psychischer Beeinträchtigung, bei alten Menschen, bei Kindern oder Jugendlichen.
  Ein 12-monatiger FSJ-Einsatz wird zur Erfüllung der Zivildienstpflicht angerechnet. Für
  den Einsatz gelten die Rahmenbedingungen des Freiwilligengesetzes, nicht jene des Zivil-
  dienstgesetzes.
  Voraussetzung ist, dass nach der Stellung ein Zivildienstantrag gestellt wird und du zivil-
  dienstpflichtig bist.
  www.fsj.at

• Freiwilliges Umweltjahr
  Das Freiwillige Umweltjahr FUJ bietet jungen Menschen ab 17 Jahren die Möglichkeit, bei
  einer gemeinnützigen Einsatzstelle im Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbe-
  reich in ganz Österreich mitzuarbeiten (z.B. NGOs, Nationalparks, sozialökonomische Ein-
  richtungen, etc.). Du musst einen Zivildienstantrag stellen.
  Ein 12-monatiger FSJ-Einsatz wird zur Erfüllung der Zivildienstpflicht angerechnet. Es
  gelten die Rahmenbedingungen des FUJ.
  www.jugendumwelt.at/upp

Sobald du den Bescheid zur Zivildienstpflicht erhalten hast, kannst du per Mail dein Interesse
am FSJ (an sozialjahr@zivildienst.gv.at) oder am FUJ (an umweltschutzjahr@zivildienst.gv.at)
bekannt geben. Gib deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Zivildienstzahl an.

8. Finanzielle Leistungen
Grundwehrdienst
Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt aktuell
Euro 307,46 pro Monat.

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Als Grundwehrdiener ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit.
    Du hast Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne sowie auf eine kostenlose
    ÖBB-Vorteilskarte und du kannst eine Wohnkostenbeihilfe beantragen.
    Wehrdienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente.
    www.grundwehrdienst.bundesheer.at/ueberblick

    Zivildienst
    Die Geldleistung beträgt Euro 307,50 pro Monat.
    Du erhältst Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld oder eine Mischform aus beidem.
    Wie beim Grundwehrdienst ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbe-
    freit.
    Du hast Anspruch auf die ÖBB-Vorteilscard und Fahrtkostenvergütung. Außerdem kannst du
    Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen.
    www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/finanzielles

    Auslandsdienst
    Du bist kranken- und unfallversichert und leistest den Auslandsdienst in der Regel unentgelt-
    lich ab. Reisekosten,Verpflegung und Unterbringung sind einheitlich geregelt und hängen von
    der Organisation ab, bei der du dich bewirbst. Es gibt keinen Anspruch auf finanzielle Leistun-
    gen.

    Entwicklungshilfeeinsätze sind bezahlte Jobs. Die Konditionen sind je nach Arbeitsvertrag un-
    terschiedlich.

    Nähere Infos auf www.auslandsdienst.at.

    Ersatzdienst
    Du erhältst ein monatliches Taschengeld - für das Freiwillige Soziale Jahr 225 EURO netto und
    für das Freiwillige Umweltjahr 200 EURO netto.

    Außerdem erhältst du freie Verpflegung, kannst weiterhin Familienbeihilfe beziehen und be-
    kommst eine ÖBB Vorteilscard und eine Jugend-Netzfahrkarte. Du bekommst freie Unterkunft
    oder Fahrtkostenersatz und bist unfall-, kranken-, pensions- und haftpflichtversichert.

    Infos auf www.fsj.at und www.jugendumwelt.at/site/projekte/umweltjahrfuj/alszivildienst.

    9. Beratungsstellen
    Grundwehrdienst

     Bundesministerium für Landesverteidigung Informationen zum Wehrdienst allge-
     und Sport - Wehrdienstberatung            mein, Frauen beim Bundesheer, Wehr-
     Roßauer Lände 1, 1090 Wien                dienstberatung, ...
     Tel.: 05 02 01 40 264-32 oder -33
     Mail: Kontakt per Kontaktformular möglich
     Web: www.bundesheer.at

8
Heerespersonalamt Linz Hiller-Kaserne        Wehrdienstberatung zu Karriere beim
 Wiener Straße 545-549, 4033 Linz-Ebelsberg   Bundesheer und Anlaufstelle für Fragen
 Tel.: +43(0)50201 - 0                        zum Ausbildungsdienst.
 Kundentelefon: 0 810 / 242 814
 Auslandstelefon: 0810 / 810 161
 Frauentelefon: 0 810 / 242 810
 Ergänzungsabteilung Oberösterreich           Anlaufstelle bei Fragen zum Grundwehr-
 Amtsgebäude Garnisonstraße 36, 4017 Linz,    dienst, zu Musterung, Aufschub und Be-
 Tel.: +43(0)50201 – 4241004                  freiung.
 Fax: +43(0)50201 – 4217410
 Mail: bundesheer.o@bmlvs.gv.at
 Web: www.bundesheer.at

 Beschwerde- und Disziplinarabteilung         Berufsinstanz und Beschwerdestelle für
 Roßauer-Lände 1, 1090 Wien                   Grundwehrdiener.
 Tel.: 050 201-0

Zivildienst

 Amt der Oö. Landesregierung                  Zivildienstberatung beim Land OÖ
 Direktion Inneres und Kommunales
 Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
 Telefon (+43 732) 77 20-114 51
 Fax (+43 732) 77 20-21 48 15
 E-Mail: ikd.post@ooe.gv.at

 Zivildienstserviceagentur                    Informationen zum Zivildienst, Hilfe bei
 Paulanergasse 7-9, 1040 Wien                 finanziellen Fragen und Zuweisungsfra-
 Tel.: 01 58 54 709-0                         gen.
 Mail: info@zivildienst.gv.at
 Web: www.bmi.gv.at/cms/zivildienst

 ARGE für Wehrdienstverweigerung und          Zivildienstberatung jeden Montag ab
 Gewaltfreiheit                               18 Uhr (vorher anrufen!).
 Schottengasse 3a/1/59, 1010 Wien
 Tel.: 01 535 9109
 argewdv@verweigert.at
 www.verweigert.at

 Bundesministerium für Inneres                Sämtliche Angelegenheiten des Zivildien-
 Abteilung III/7/b – Zivildienst              stes, Beratung und Information rund um
 Minoritenplatz 9, 1010 Wien                  den Auslandsdienst.
 Tel.: 01 531 26 3436
 bmi-III-7-b@bmi.gv.at
 www.bmi.gv.at/cms/zivildienst

                                                                                         9
Auslandsdienst

      Bundesministerium für Inneres                     Anträge und Formulare für den Auslands-
      Abteilung III/7/b – Zivildienst,                  dienst, Liste aller Trägerorganisationen
      Minoritenplatz 9, 1010 Wien                       sowie Beratung und Information zu recht-
      Tel.: 01 531 26 3436                              lichen Fragen rund um den Auslandsdienst.
      www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/auslandsdienst

      Verein Österreichischer Auslandsdienst            Trägerverein für Auslandsdienst
      Hutterweg 6, 6020 Innsbruck                       Informationen und Beratung rund um den
      Tel.: 0664 100 83 61                              Auslandsdienst.
      info@auslandsdienst.at
      www.auslandsdienst.at
      www.friendensdienst.at
      www.sozialdienst.at

      Verein Gedenkdienst                               Trägerdienst für Gedenkdienst
      Margaretenstraße 166, 1050 Wien                   Information und Beratung, Auswahlsemi-
      Tel.: 01 581 04 90                                nare, Bewerbungen.
      www.gedenkdienst.at

     JugendService des Landes OÖ.
     4021 Linz, Bahnhofplatz 1
     Mo - Fr: 13.00 - 17.00 Uhr
     Tel.: 0732/66 55 44                             JugendService Gmunden:
                                                     4810 Gmunden, Marktplatz 21
     e-mail: jugendservice@ooe.gv.at
                                                     Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
     www.jugendservice.at
                                                     Tel.: 07612/64455
     Regional-Points                                 e-mail: jugendservice-gmunden@ooe.gv.at
     JugendService Braunau:                          JugendService Grieskirchen:
     5280 Braunau, Salzburger Vorstadt 13            4710 Grieskirchen, Roßmarkt 10
     Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr                      Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
     Tel.: 07722/222 33                              Tel.: 07248/64 4 64
     e-mail: jugendservice-braunau@ooe.gv.at         e-mail: jugendservice-grieskirchen@ooe.gv.at
     JugendService Eferding:                         JugendService Kirchdorf:
     4070 Eferding, Schmiedstraße 18                 4560 Kirchdorf, Kirchengasse 6
     Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr                      Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
     Tel.: 07272/75823                               Tel.: 07582/60416
     e-mail: jugendservice-eferding@ooe.gv.at        e-mail: jugendservice-kirchdorf@ooe.gv.at
     JugendService Freistadt:                        JugendService Perg:
     4240 Freistadt, Hauptplatz 12                   4320 Perg, Johann-Paur Straße 1
     Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr                      Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
     Tel.: 07942/72572                               Tel.: 07262/58186
     e-mail: jugendservice-freistadt@ooe.gv.at       e-mail: jugendservice-perg@ooe.gv.at

10
JugendService Ried:                            JugendService Steyr:
4910 Ried, Roßmarkt 9                          4400 Steyr, Bahnhofstraße 1
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr                     Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07752/71515                              Tel.: 07252/54040
e-mail: jugendservice-ried@ooe.gv.at           e-mail: jugendservice-steyr@ooe.gv.at
JugendService Rohrbach:                        JugendService Vöcklabruck:
4150 Rohrbach-Berg, Stadtplatz 10              4840 Vöcklabruck, Parkstraße 2a
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr                     Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07289/22444                              Tel.: 07672/75 700
e-mail: jugendservice-rohrbach@ooe.gv.at       e-mail: jugendservice-voecklabruck@ooe.gv.at
JugendService Schärding:                       JugendService Wels:
4780 Schärding, Ludwig-Pfliegl-Gasse 12        4600 Wels, Vogelweiderstraße 5
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr                     Di + Do: 14.00 - 17.00
Tel.: 07712/35707                              Tel.: 07242/211411
e-mail: jugendservice-schaerding@ooe.gv.at     e-mail: jugendservice-wels@ooe.gv.at

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