Corona-Maßnahmen wieder verschärft
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WƌĞƐƐĞŵŝƚƚĞŝůƵŶŐĚĞƐ>ĂŶĚƌĂƚƐĂŵƚĞƐ,ĂƘďĞƌŐĞ Eƌ͘ϭϮϴͬϮϭ ,ĂƘĨƵƌƚ͕ϭϳ͘Ϭϯ͘Ϯϭ Corona-Maßnahmen wieder verschärft Im Landkreis Haßberge hat der Inzidenzwert (Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) an drei aufeinanderfolgenden Tagen - und zwar am 15., 16. und 17. März - den Wert von 50 überschritten. Deshalb greifen zum Schutz der Bevölkerung von kommenden Freitag, 19. März, an wieder strengere Regeln. Diese betreffen vor allem den Einzelhandel. Solange im Landkreis Haßberge eine stabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kunden- verkehr für Handel, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe nur für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung („click & meet“) für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (1 Person pro 40 qm mit Termin). Zudem hat der Betreiber die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Liefer- dienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apothe-ken, Sanitätshäu- ser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrrad- werkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versand- handels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärt- nereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbü- ros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versor- gung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Diese Betriebe dürfen ge- öffnet bleiben. Nähere Informationen dazu, welche Betriebe, Ladengeschäfte und Freizeiteinrichtun- gen unabhängig von der Inzidenz geöffnet sind und welche Dienstleistungen ausgeübt >ĂŶĚƌĂƚƐĂŵƚ,ĂƘďĞƌŐĞʹWƌĞƐƐĞƐƚĞůůĞʹDŽŶŝŬĂ'ƂŚƌʹŵ,ĞƌƌĞŶŚŽĨϭʹϵϳϰϯϳ,ĂƘĨƵƌƚ
Seite 2 werden dürfen, wurden vom Gesundheitsministerium in einer Positivliste zusammenge- fasst und kann unter dem Link eingesehen werden: https://www.stmgp.bayern.de/wp-con- tent/uploads/2021/03/2021_03_11_positivliste.pdf Des Weiteren gilt: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botani- sche Gärten können nur mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktverfolgung besucht werden. Erlaubt ist kontaktfreier Sport auf Sportstätten unter freiem Himmel für maximal fünf Personen aus zwei Hausständen. Kinder unter 14 Jahren aus diesen Hausständen bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Gestattet ist zudem Sport im Freien für Kin- dern unter 14 Jahren in Gruppen von bis zu 20 Personen. Die Kontaktbeschränkungen gelten unverändert: In Landkreisen und kreisfreien Städ- ten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 liegt, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Haus- stands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschrit- ten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Neu ist: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht- ehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Sofern der Inzidenzwert von 50 im Landkreis Haßberge an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird oder alternativ der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinan- derfolgenden Tagen überschritten wird, wird der Landkreis Haßberge dies unverzüg- lich amtlich bekanntmachen und über die dann geltenden Rechtsfolgen informieren. Für Schulen und Tagesbetreuungsangebote gilt eine abweichende Regelung. Jeden Freitag wird bekanntgegeben, welche Regelungen am kommenden Montag gelten.
Seite 3 Die amtliche Bekanntmachung kann auf der Homepage des Landkreises nachgelesen werden: https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Amtsblatt/AB_09_vom_17.03._- _S._27-32.pdf. „Die erneuten Einschränkungen sind bedauerlich, aber das schnelle Überschreiten des 50er-Inzidenzwerts zeigt leider deutlich, dass die Pandemie noch lange nicht vorüber ist“, so Landrat Wilhelm Schneider. Das Infektionsgeschehen ist weiterhin diffus und über den gesamten Landkreis verteilt. Die Fallzahlen steigen wieder kontinuierlich an. Auch Virus- mutationen sind zunehmend nachweisbar. Die meisten Ansteckungen finden im privaten Umfeld statt, oft sind ganze Familien betroffen. „Die Entwicklung bereitet Sorgen“, bewer- tet Dr. Jürgen Reimann, Leiter des Gesundheitsamtes die aktuelle Lage. „Wir wissen nicht, wie sich die neuen Virusvarianten auf den Verlauf der Pandemie auswirken“. Um einen weiteren Anstieg der Inzidenz zu vermeiden appelliert Dr. Reimann an die Bevölkerung, sich an die Regeln zu halten und Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Mittlerweile wurden im Landkreis Haßberge insgesamt 60 bedenkliche Corona-Mutanten bestätigt. Bei 50 Fällen handelt es sich um das britische Virus, bei einem um die südafrika- nische Variante. 9 weitere Mutations-Fälle lassen sich nicht eindeutig definieren. Neben diesen bestätigten Mutanten gibt es noch 15 Verdachtsfälle, hier steht das Ergebnis der sogenannten Genom-Sequenzierung noch aus. Aktuell werden alle positiven Corona-Test- ergebnisse auf Mutationen untersucht. Das Gesundheitsamt Haßberge meldet 18 Neuinfektionen mit dem Coronavirus und einen weiteren Todesfall. Dabei handelt es sich um eine 92-jährige Frau, die in einer Klinik mit/an Covid 19 verstorben ist. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf 70. Landrat Wilhelm Schnei- der spricht den Hinterbliebenen seine Anteilnahme aus: „Mein aufrichtiges Beileid gilt der Familie, den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen“. Die Gesamtzahl der bisher bestätigten Fälle beläuft sich auf 2545 (Stand: 17. März 2021, 14.30 Uhr). 2381 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen. Demnach sind aktuell 94 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Zurzeit werden 7 Personen statio- när im Krankenhaus behandelt, davon 1 auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation be- finden sich 257 Personen. Die 7-Tageinzidenz liegt laut Robert-Koch-Institut bei 71,1 (Stand: Mittwoach, 17. März, 0.00 Uhr).
Seite 4 Kostenlose Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger Seit Montag können sich alle Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome kostenlos in den fünf Schnelltestzentren in Haßfurt, Hofheim, Ebern, Maroldsweisach und Eltmann auf Corona testen lassen. Die Testungen laufen reibungslos, ohne unnötige Wartezeiten und unbürokratisch ohne Terminvereinbarung. Gegenüber einem PCR-Test (wie er beispiels- weise im Testzentrum Wonfurt angewendet wird), hat der Schnelltest den Vorteil, dass der Testwillige bereits nach 15 bis 20 Minuten Gewissheit über eine mögliche Corona-Infektion hat. Bei einem PCR-Test bekommt der Testwillige das Ergebnis in der Regel am Folgetag, auf jeden Fall aber innerhalb von 48 Stunden. An folgenden Standorten werden Antigen-Schnelltests für alle angeboten: Turnhalle an der Grundschule Ebern: Montag, Mittwoch und Freitag von 12.00 bis 18.00 Uhr. VHS – Volkshochschule Haßfurt: Montag, Mittwoch und Freitag von 12.00 bis 18.00 Uhr. Grundschule Maroldsweisach: Dienstag und Donnerstag von 12.00 bis 18.00 Uhr. Eltmann Stadthalle: Dienstag und Donnerstag 12.00 bis 18.00 Uhr. Haus des Gastes Hofheim: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 12.00 bis 18.00 Uhr. Wer einen PoC-Antigen-Test in einem Schnelltestzentrum durchführen lassen möchte, wird gebeten, dementsprechend eine zusätzliche Wartezeit von 15-20 Minuten für die Tes- tauswertung einzuplanen. Antworten auf die häufigsten Fragen Fragen rund um das Corona-Virus im Landkreis Haßberge beantworten die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter des Bürgertelefons. Diese sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr unter der Rufnummer 09521/27- 600 erreichbar. Bei Fragen hilft auch die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung weiter, die montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie samstags von 10.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zur Verfügung steht. Die Servicestelle beantwortet gerne auch schriftlich über eine E-Mail an: direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular der Servicestelle.
Seite 5 Ganz viele Fragen lassen sich jedoch schon ohne einen Anruf, sondern mit Blick ins Inter- net klären. Empfohlen wird hier die Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesund- heit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/ oder auch die FAQs der Bayerischen Staatsregierung: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php. Viele Informationen rund um das Corona-Geschehen gibt es außerdem unter: www.wirt- schaftsraum-hassberge.de und unter: www.hassberge.de. Testzentrum Wonfurt Wer sich im „Bayerischen Testzentrum“ am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter: https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Bitte immer den Namen genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht. Wer keine digitale Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter 09521/27-720 (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Mitzu- bringen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund- Nasen-Schutz sowie die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital). Befundmitteilung per Corona-App Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital direkt über das Labor – über die Corona- APP. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Weil dies aber wesentlich länger dauert, empfiehlt das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich die Corona-Warnapp aufs Handy herunter zu laden. Die Befundmitteilung über die App erfolgt innerhalb von spätestens 48 Stunden; per Brief kann dies einige Tage dauern. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesund- heitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln. Bürgerinnen und Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Ver- bindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Impf-Anmeldung für über 80-Jährige
Seite 6 Drei Wege führen für Personen, die über 80 Jahre alt sind, zum persönlichen Impftermin: Eine telefonische Anmeldung über die Impf-Hotline des Landratsamtes Haßberge unter der Rufnummer 09521/27-600 (Montag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) oder eine Onlineanmeldung über www.impfzentren.bayern.de. Termine werden dann nach Verfügbarkeit des Impfstoffs vergeben. Jeder erhält dabei immer gleich zwei Impftermine, weil erst mit der Zweitimpfung die volle Schutzwirkung der Impfung er- reicht wird. Alternativ kann auch eine Postkarte ausgefüllt werden, die in den einzelnen Kommunen, in den Arztpraxen und Apotheken ausliegen. Einfach die Karte im bereits frankierten Umschlag an das Impfzentum kostenfrei zurücksenden. Das Impfzentrum wird sich telefonisch bei den Betroffenen melden, um einen Termin zu vereinbaren. Wer bereits angemeldet und registriert hat - telefonisch oder online -, braucht diese Karte nicht mehr auszufüllen. Unverändert bleibt: Die Menge des Impfstoffs bestimmt, wie viele Termine vergeben wer- den können. Das heißt, es braucht leider weiterhin etwas Geduld. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich bereits telefonisch, beziehungsweise online registriert haben, sind in je- dem Fall für eine Impfung vorgemerkt, sie müssen sich also nicht mehr aktiv um einen Termin bemühen. Sie stehen sozusagen auf der Warteliste, die zuerst geimpft werden. Eine weitere telefonische Kontaktaufnahme mit der Impfhotline des Landratsamtes ist da- her nicht erforderlich. Es wird darum gebeten, auch auf Nachfragen zu verzichten, da dies zu Verzögerungen im Ablauf der Terminvereinbarungen führt. Folgende Dokumente sind zum Impftermin mitzubringen: 1. Terminbestätigung 2. gültiger Personalausweis (oder anderer Lichtbildausweis) 3. Impfpass 4. Nachweis Impfberechtigung (= ein Dokumente welches Sie aufgrund der aktuellen Prio- risierungen der Ständigen Impfkommission zur Impfung berechtigt (z. B. Arbeitgeberbe- scheinigung, ärztliche Zeugnis über chronische Erkrankungen, Kontaktperson benötigt entsprechende Bestätigung der betreuten Person, etc.) 5. Versichertenkarte der Krankenkasse 6. Falls vorhanden, sollten auch wichtige Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikeraus- weis oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden. Die Zuordnung zu den beiden Impfzentren in Zeil und Hofheim erfolgt anhand der Postleit- zahl:
Seite 7 Impfzentrum Zeil 96151 Breitbrunn 97500 Ebelsbach 97483 Eltmann 97503 Gädheim 97437 Haßfurt 96166 Kirchlauter 97478 Knetzgau 97514 Oberaurach Rauhene- 96181 brach Rentweins- 96184 dorf Sand am 97522 Main 96188 Stettfeld 97531 Theres 97539 Wonfurt Zeil am 97475 Main Impfzentrum Hofheim 97491 Aidhausen 97494 Bundorf 97496 Burgpreppach 96126 Ermershausen 97461 Hofheim 97486 Königsberg 96126 Maroldsweisach 96176 Pfarrweisach 97519 Riedbach 96106 Ebern 96190 Untermerzbach Informationen rund ums Corona-Impfzentrum gibt es auf der Internetseite des Landkreises unter: https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus/impfzent- rum.html. Unter anderem sind dort die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Imp- fen eingestellt. Weitergehende Informationen zum Thema Impfen gegen das Coronavirus gibt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/. Dort erfährt man zum Beispiel, wie die Reihenfolge der Impfungen geplant ist und welche Dokumente für die Impfung benötigt werden.
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