VERFAHRENSSCHRITTE 2020/21 ZUR VORBEREITUNG VON KAOA- STAR IM SCHULJAHR 2021/22

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Verfahrensschritte 2020/21 zur Vorbereitung von KAoA-
               STAR im Schuljahr 2021/22

Meilensteine 2020/21

Februar            Regionale Online-Informationsveranstaltungen/digitale Informati-
                   onsweitergabe für Lehrkräfte organisiert durch die Generale
                   KAoA der unteren Schulaufsicht und Schulamtskoordination.
                   Schulamtskoordination schickt den Schulen die Vorlagen für das
                   Beratungsgespräch zu und die Unterlagen für die Rückmeldun-
                   gen der Schülerzahlen
Februar - März     Schule identifiziert die möglichen Schülerinnen und Schüler für
                   KAoA-STAR
Februar - März     Schule leitet die Einladungen für die regionale Elterninformations-
                   veranstaltung bzw. die digitalen Informationen zu KAoA-STAR an
                   die Eltern mit Kindern aus der Zielgruppe KAoA-STAR weiter.
                   (Vorlage wird durch die Schulamtskoordination zugeschickt)
11. März 2021      Koordinierungsstelle KAoA-STAR des LVR, Schulamtskoordinati-
                   on, KoKo und IFD führen die regionale Online-
                   Informationsveranstaltung für Eltern durch.
Februar - März     Schule lädt die Eltern zu einem Beratungsgespräch ein und orga-
                   nisiert die Beratungsgespräche. Dies kann auch online oder tele-
                   fonisch erfolgen.
Ab 11. März bis    Individuelle Beratungsgespräche zur Festlegung des Weges der
Ende April         Beruflichen Orientierung ab der 8. Jgst.
                   Mögliche Festlegungen:
                        Teilnahme an den KAoA-STAR Standardelementen
                        Teilnahme an den Standardelementen im Regelangebot
                           KAoA
                        Teilnahme nur an den schulinternen Angebot der Berufli-
                           chen Orientierung
Bis (spätestens)   Schule holt die unterschriebenen Einwilligungserklärung ein und
zu den Sommer-     leitet die Kopien an den IFD weiter.
ferien
Bis 1. Mai 2021    Rückmeldung der Zahl aller Schüler/innen der KAoA-STAR Ziel-
                   gruppe an die Schulamtskoordination über eine vorgegebene
                   Excel-Tabelle
Ab Mai             Individuelle Absprache jeder Schule mit dem IFD und dem PA-
                   Träger zur Umsetzung von KAoA-STAR im Schuljahr 2021/22.
                   Der Träger nimmt Kontakt mit der Schule auf.
September - Ok-    Schulinterne Auftaktveranstaltung für Eltern der 8. Jgst. zu KAoA.
tober              Bei dieser Veranstaltung muss auch über die KAoA-STAR Stan-
                   dardelemente informiert werden.
September – Be-    Durchführung der KAoA-STAR Potenzialanalyse
ginn Osterferien

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Regionale Information der Lehrkräfte
In den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten wird regional durch die Generale
KAoA der unteren Schulaufsicht und durch die Schulamtskoordination gemeinsam
mit der Koordinierungsstelle KAoA-STAR, dem IFD und der KoKo entschieden, wie
die Schulen über KAoA-STAR informiert werden. Dies kann im Rahmen von StuBo-
Arbeitskreisen, von eigenen KAoA-STAR-Informationsveranstaltungen, durch eine
schriftliche Information oder auch im Rahmen von Schulleitungsdienstbesprechungen
erfolgen.
Sie werden zu den Informationsveranstaltungen regional durch die Generale KAoA
oder durch die Schulamtskoordination eingeladen.

Festlegung einer Ansprechperson
Für die Kommunikation mit der Schulamtskoordination für KAoA und mit dem Träger
der Potenzialanalyse und dem Integrationsfachdienst (IFD) ist es wichtig, dass die
Schule eine Ansprechperson benennt.
Die Benennung erfolgt über die Abfrage der Schülerzahlen durch die Schulamtsko-
ordination.

Identifizieren der möglichen Schülerinnen und Schüler durch die Schule
Zu der KAoA-STAR-Zielgruppe gehören auf der einen Seite die Schülerinnen und
Schüler mit den durch ein AOSF-Verfahren festgestellten Förderschwerpunkten GG,
KM, HK, SE und SQ. Diese sind durch die Schule einfach zu identifizieren.

Auf der anderen Seite gehören aber auch Schülerinnen und Schüler ohne AOSF-
Verfahren mit einer Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von
über 50 (mit Schwerbehindertenausweis) und Schülerinnen und Schüler mit einer
fachärztlich diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung zu der Zielgruppe.

Diese zweite Gruppe (Schwerbehinderte Jugendliche und Jugendliche mit Autismus-
Spektrum-Störung) wird in der Schule nicht erfasst und ist der Schule nur zum Teil
bekannt.

Die Schule hat die Aufgabe, bei ihr bekannten Schülerinnen und Schülern aus der
zweiten Gruppe den Eltern die Informationen zu KAoA-STAR und die Einladung zur
Informationsveranstaltung (s. u.) rechtzeitig weiterzuleiten und sie zu einem Bera-
tungsgespräch zur Entscheidung über den Weg der Beruflichen Orientierung in der
7. Jahrgangsstufe (s. u) einzuladen.
Es wird an vielen Schulen auch Schülerinnen und Schüler geben, deren Schwerbe-
hinderung oder auch deren Autismus-Spektrum-Störung nicht bekannt ist. Hier kann
die Schule in der 7. Jahrgangsstufe nicht aktiv werden.

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Im Rahmen der Einführungsveranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler zu KAoA
in der 8. Jahrgangsstufe muss durch die Schule auch über KAoA-STAR generell in-
formiert werden. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit einer Schwerbehinde-
rung oder/und Autismus-Spektrum-Störung sind dann in der Verantwortung auf die
Schule oder den Integrationsfachdienst (IFD) zuzugehen und ihre Kinder für KAoA-
STAR vorzuschlagen.

Absprachen zum weiteren Ablauf zwischen Integrationsfachdienst und Schule
Die Schulen melden der Schulamtskoordination (ein Anschreiben erfolgt) bis Anfang
Mai die konkreten tatsächlich an KAoA-STAR teilnehmenden Schülerinnen und
Schüler für die 8. Jahrgangsstufe in 2020/21 (s. u.). Diese gemeldeten Zahlen und
die Namen der teilnehmenden Schulen dienen als Grundlage zur Kontaktaufnahme
des regional zuständigen Integrationsfachdienstes (IFD) mit den einzelnen Schulen.
Zeitlich wird diese Kontaktaufnahme bis zu den Herbstferien erfolgen.
Der IFD und die jeweilige Schule stellen gemeinsam einmal im Jahr einen Jahresplan
auf. Diese Absprachen werden dokumentiert.

Aufgabe und Rolle des Integrationsfachdienstes (IFD)
Der Integrationsfachdienst (IFD) ist eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinde-
rung, die bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt ist und im Auftrag des Integrati-
onsamtes des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) arbeitet.
Die Fachkräfte des Integrationsfachdienstes haben in KAoA-STAR die Aufgabe die
Schülerinnen und Schüler im Sinne eines Case Managements während des gesam-
ten Prozesses der Beruflichen Orientierung und bei dem Übergang auf den allgemei-
nen Arbeitsmarkt zu beraten und zu begleiten. Das Ziel ist, auf der individuellen Ebe-
ne Beschäftigungs- oder Ausbildungsreife zu fördern.
Für jede Schule gibt es eine feste Ansprechperson beim IFD. Diese nimmt Kontakt
mit der jeweiligen Schule auf.
Die Fachkräfte des IFD übernehmen eine Dienstleistungsfunktion zur Initiierung und
Unterstützung der systematischen Beruflichen Orientierung, der Auseinandersetzung
der einzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers mit den Auswirkungen der ei-
genen Behinderung und zur Gestaltung der Übergänge.
Diese wird operativ umgesetzt durch die Unterstützung bei der Durchführung der
KAoA-STAR Standardelemente, die prozessbegleitende Beratung und durch die Be-
reitstellung von flankierenden Hilfen. Hierbei übernehmen die IFD-Fachkräfte auf der
regionalen organisatorischen Ebene zusätzlich koordinierende Aufgaben.
Der IFD behält gemeinsam mit der Schule den „roten Faden“ im Blick und sorgt mit
dafür, dass der immer wieder notwendige Austausch zwischen den zuständigen Akt-
euren stattfindet, vereinbarte nächste Schritte durchgeführt werden und eine mög-
lichst „bruchlose“ Überleitung von der Schule ins Berufsleben bzw. qualifizierende
Angebote gelingt.

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Der IFD steht nicht nur Schülerinnen und Schülern, sondern auch Eltern, Schulen
sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern während des gesamten Prozesses der Be-
ruflichen Orientierung sowie bei dem Fall der Vermittlung der Jugendlichen in ein
Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis beratend zur Seite.
Die Fachkräfte des IFD unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht des jeweiligen Trä-
gers. Die fachliche Steuerung erfolgt durch die Koordinierungsstelle KAoA-STAR des
LVR.
Für die Arbeit und Einbindung des IFD ist die Unterzeichnung der Einwilligungserklä-
rung für KAoA-STAR und von Schweigepflichtentbindungen durch die Eltern notwen-
dig.
Näheres zur Einwilligungserklärung und zur Schweigepflichtentbindung finden Sie in
der Verfahrensbeschreibung zu KAoA-STAR und in dem Formblatt der Einwilli-
gungserklärung.

Regionale Online-Informationsveranstaltung bzw. alternative regionale Infor-
mationsweitergabe zu KAoA-STAR für Eltern
In allgemeinbildenden Schulen ausgenommen Förderschulen mit den Förderschwer-
punkten der KAoA-STAR-Zielgruppe, sind jeweils nur wenige Schülerinnen und
Schüler aus der Zielgruppe KAoA-STAR auf unterschiedliche Schulen und Schulfor-
men verteilt.
Für die Schülerinnen und Schüler, die an diesen Schulen KAoA-STAR-
Standardelemente erhalten, werden die Eltern im direkten Kontakt durch die KAoA-
STAR-Koordinierungsstelle des LVR, die Schulamtskoordination, den IFD und die
KoKo in Absprache mit dem Träger der KAoA-STAR Potenzialanalyse über das Ver-
fahren und die weiteren Standardelemente informiert. Ebenso wird KAoA mit den
KAoA-Standardelementen durch die Schulamtskoordination vorgestellt.
Die Anwesenheit der Ansprechperson der Schulen für KAoA-STAR ist gewünscht.
Die Durchführung einer regionalen Online-Auftaktveranstaltung KAoA-STAR (eine
pro Region) wird von der KAoA-STAR-Koordinierungsstelle sichergestellt und in der
regionalen Absprache mit der Generale KAoA der unteren Schulaufsicht, der Schul-
amtskoordination und der KoKo vorbereitet. Die Einladung wird durch die Schule an
die betroffenen Eltern verschickt. Eine regional abgestimmte Vorlage wird den Schu-
len durch die Schulamtskoordination zugeschickt.
Während der Corona-Pandemie können auch alternative Formen der Informations-
weitergabe regional angeboten werden. Über diese alternative Informationsweiterga-
be werden die Schulen regional informiert.

Beratungsgespräch im 2. Halbjahr der 7. Jahrgangsstufe zur Entscheidung
über den Weg der Beruflichen Orientierung
In dem Beratungsgespräch treffen die Beteiligten am Prozess der Beruflichen Orien-
tierung eine Vereinbarung über den individuellen Weg jeder Schülerin bzw. jedes
Schülers. Die Beteiligten steuern den Einsatz der Standardelemente gemäß individu-

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ellem Entwicklungsverlauf. Ein Beratungsgespräch muss nicht stattfinden, wenn die
Eltern darauf verzichten und Einigkeit über den weiteren Weg besteht.
Diese Beratungsgespräche können auch telefonisch oder per Videokonferenz durch-
geführt werden.

Jeder Jugendliche erhält auf der Grundlage des Erlasses zur Beruflichen Orientie-
rung durch die Schule in KAoA ein individuell abgestimmtes Angebot schulischer Be-
ruflicher Orientierung und eine Planung der nachschulischen Anschlussperspektive.
Es muss darüber hinaus für jede einzelne Schülerin bzw. für jeden einzelnen Schüler
aus den oben genannten Zielgruppen eine individuelle Entscheidung getroffen wer-
den, ob sie/er
     an KAoA-STAR Standardelementen
     oder an dem Regelangebot in KAoA teilnehmen soll.

Ausgangspunkt für die Entscheidung muss sein, welche der Potenzialanalyseverfah-
ren die Jugendlichen sinnvoll kognitiv und motorisch bewältigen können und bei wel-
cher Potenzialanalyse verwertbare Ergebnisse geliefert werden.
Es gibt bisher kein das schulische Angebot ergänzendes trägergestütztes Angebot
für Schülerinnen und Schüler mit Schwerstmehrfachbehinderung. Daher wird hier die
Berufliche Orientierung durch das interne Angebot der Schule abgedeckt.

Diese erste Entscheidung wird zwischen Schule, Eltern und der Schülerin bzw. dem
Schüler gefällt und wird durch die Schule dokumentiert. Hierfür ist ein Entwurf einer
Dokumentationsvorlage erstellt worden, die beigefügt ist.

Bei der Entscheidung für die Teilnahme an KAoA-STAR wird durch die Eltern die
KAoA-STAR Einwilligungserklärung unterschrieben und der Schule ausgehändigt.
Ebenso muss bei Jugendlichen ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
nach AOSF, der Schwerbehindertenausweis in Kopie und/oder die fachärztliche Di-
agnose zur Autismus-Spektrum-Störung mitgebracht werden.

Im Falle von Uneinigkeit ist die Generalistin bzw. der Generalist für KAoA der unteren
Schulaufsicht einzuschalten und diese/dieser entscheidet.

Meldung der Schülerzahlen
Auf der Ebene der Kommune erfolgt ca. im Januar nach dem Vorliegen der Zahlen
der Allgemeinen Schulstatistik (ASD) eine jährliche Bestandsaufnahme mit Pla-
nungszahlen zu den potenziellen Schülerinnen und Schülern der KAoA-STAR Ziel-
gruppe. Hierfür stellt die Bezirksregierung die aktuellen Zahlen der Schülerinnen und
Schüler mit KAoA-STAR-Förderschwerpunkten aller Schulen der Koordinierungsstel-
le KAoA-STAR, dem IFD und der Generale KAoA der unteren Schulaufsicht und der
Schulamtskoordination zur Verfügung. Diese werden im Schulamt abgeglichen mit
den vorliegenden Zahlen der Inklusionskoordination.

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Darüber hinaus werden die konkreten Angaben der Schülerinnen und Schüler, die
laut Ergebnis des Beratungsgespräches in der 7. Jahrgangsstufe an KAoA-STAR in
der 8. Jahrgangsstufe teilnehmen werden, durch eine Abfrage per Excel-Tabelle
durch die Schulamtskoordination ab März an allen Schulen erhoben.

Kontaktaufnahme zum Träger der Potenzialanalyse
Der Träger der Potenzialanalyse nimmt Kontakt mit dem zuständigen regionalen IFD
auf und klärt dann gemeinsam mit der Schule den weiteren Prozess in der Umset-
zung der Potenzialanalyse ab. (Checkliste Trägergespräch)

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