Verhinderung von Genitalverstümmelung (FGM) bei Mädchen und jungen Frauen in München - IMMA e.V.
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Inhalt 1. Einführung und Danksagung S. 05 2. Historische und kulturelle Verwurzelung von FGM S. 06 3. Vorkommen und Verbreitung von FGM S. 07 4. Alter der Mädchen und Frauen S. 07 5. Definition Verschiedene Formen von Genitalverstümmelung (FGM) S. 08 Klassifikation nach WHO (world health organisation) 7. Durchführung und Folgen von FGM S. 09 Akute Komplikationen in Zusammenhang mit FGM Folge-Beschwerden bei FGM 6. Liste der Zahlen von Betroffenen S. 10 Karte der Prävalenzländer S. 12 Matrix S. 13 8. Rechtslage in Deutschland S. 14 9. Beratung und Unterstützungsangebote S. 17 Beratungsangebote in München-Bogenhausen S. 18 Kulturkompetente Dolmetscherinnen / Sprachmittlerinnen Erfahrene Ärztinnen und Ärzte S. 19 Frauenkliniken im Klinikum der Universität München Bundesweite Beratungs- und Unterstützungsangebote S. 20 10. Quellenangabe S. 23 03
Verhinderung von Genitalverstümmelung (FGM) bei Mädchen und jungen Frauen in München
01 | Intro Einführung und Danksagung Die vorliegende Handreichung dient dem besseren Ebenso danken möchten wir Dr. med. Babette Verständnis und der optimierten Falleinschätzung Schneider (Referat für Gesundheit und Umwelt) insbesondere im Umgang mit Mädchen und jungen und Irene Ketterer (Stelle für interkulturelle Arbeit), Frauen zwischen 0 -14 Jahren, die von Genitalver- die an der Erarbeitung der Dienstanweisung / stümmelung (FGM) betroffen sind sowie jungen Handreichung fachlich beteiligt waren und eng mit erwachsenen Frauen, die als Kinder genital ver- dem Sozialreferat / Jugendamt zu diesem Thema stümmelt wurden und deren Familien. Die Dienst- kooperieren. anweisung mit ihren Informationen ist in engem Austausch mit dem Münchner Netzwerk gegen Wir möchten uns an dieser Stelle auch bei Maisha weibliche Beschneidung entstanden sowie in enger e.V. und TERRE DES FEMMES München, Juliane Kooperation mit der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung von Krause sowie Heike Barnes bedanken, für die und Durchführung des Fachtages „Schutz vor umfangreiche Unterstützung und Informationen, die Genitalverstümmelung – eine Herausforderung rechtlichen Auskünfte und Stellungnahmen. auch für die Kinder- und Jugendhilfe in München“, der vom Stadtjugendamt am 12.07.12 in der Seidlvilla in München organisiert wurde. Besonderer Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Fachtages, die u.a. anhand von Fallbeispielen ihre fachlichen Einschätzungen und Fragen eingebracht haben. Insbesondere gilt der Dr. Maria Kurz-Adam Dank den Fachkräften, die sich in ihren unterschied- Jugendamtsleiterin lichen Arbeitsfeldern mit dem Thema FGM aus- einandersetzen, dem Münchner Netzwerk gegen weibliche Beschneidung und insbesondere den Expertinnen Fadumo Korn und Mathilda Legitimus- Schleicher für ihr außerordentliches Engagement. 05
02 | Historie Historische und kulturelle Verwurzelung von FGM 03 Die Praxis von FGM ist mehrere tausend Jahre alt. Allgemein gelten in den Prävalenzländern Mädchen Diese Praxis ist älter als das Christentum und der und Frauen, bei denen FGM angewendet wurde, Islam und soll auch bei afrikanischen Völkern mit als „rein“. Sie haben trotz der Schmerzen durch traditionellen Religionen in vorislamischer Zeit ver- FGM und der häufig schweren Komplikationen für breitet gewesen sein. ihr ganzes weiteres Leben nicht das Selbsterleben Keineswegs ist FGM auf die islamische Welt be- verstümmelt zu sein. schränkt und wird dort nicht überall praktiziert, auch wenn heutzutage FGM in muslimischen Gesellschaf- In der Arbeit mit betroffenen Mädchen und Müttern ten auffällig häufig anzutreffen ist. Grundsätzlich ist deshalb besonders darauf zu achten, diese Un- schreibt keine Religion FGM vor. terschiedlichkeit in der körperlichen und seelischen Selbst- und Fremdwahrnehmung von FGM grund- Die Grundtendenz und Gemeinsamkeit bei prakti- sätzlich zu respektieren. zierter FGM liegt in allen Prävalenzländern vor allem in den patriarchalen gesellschaftlichen Strukturen, die gezielt die Unterdrückung der Frauen und dabei auch die Unterdrückung deren Sexualität begün- stigen. Unbeschnittene Frauen werden vielfach als Prostituierte angesehen und als Braut nicht akzep- tiert. Mädchen und Frauen sind in diesen Ländern benachteiligt und haben kaum Zugang zu Bildung und materieller Absicherung. Die fehlende Aufklä- rung und darüber hinaus die starke Tabuisierung der Sexualität, fördern die Praxis von FGM. In der Argumentation zur Rechtfertigung für FGM wird auch häufig suggeriert, dass Frauen in ihrer eigenen Sexualität durch FGM „gedämpft“ werden – die Jungfräulichkeit somit besser geschützt wird. Es gibt auch andere Mythen, wie z.B. FGM fördere die Empfängnisfähigkeit und die allgemeine Gesund- heit sowie die eheliche Treue uvm.. 06
03 | Vorkommen 04 | Alter Vorkommen und Verbreitung von FGM 02, 03, 04 Nach Informationen der WHO und Terre des Femmes Zum Typ III gehören ca. 15% aller von FGM betroffe- leben weltweit schätzungsweise 140 Millionen nen Frauen. Es gibt jedoch Länder (bzw.Landesteile) Frauen und Mädchen deren Genitalien verstümmelt wie Somalia, Nordsudan, Südägypten, Teile von wurden. Nordnigeria, in denen nahezu alle Mädchen dieser Die Praxis von FGM ist von Land zu Land, manchmal extremsten Form der FGM unterzogen worden sind. sogar innerhalb eines Landes, sehr unterschiedlich. Traditionen halten sich erfahrungsgemäß am hart- In einigen Ländern ist nur ein kleinerer Prozentsatz näckigsten in ländlichen Regionen, besonders bei der weiblichen Bevölkerung betroffen, in anderen hohem Anteil an Analphabetismus. Ländern wie Sudan, Somalia, Djibuti, Eritrea, Äthiopien, Ägypten, Mali oder Guinea 80 - 100% In Deutschland leben etwa 77.000 Frauen oder aller Frauen. FGM wird in 28 afrikanischen Staaten, Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genital- so wie in Ägypten, Jemen, Oman, Saudi-Arabien, verstümmelung praktiziert wird. Schätzungsweise Dubai, den Vereinigten Arabischen Emiraten, jede Zweite von ihnen ist von FGM betroffen oder Indonesien und vereinzelt in weiteren arabischen bedroht. und asiatischen Ländern praktiziert. Am 31.12.2011 lebten in München 3714 weibliche Personen mit der Nationalität eines Landes, in dem Die Typen I und II sind am weitesten verbreitet. die genitale Beschneidung / Genitalverstümmelung Weltweit sind etwa 80% der genital verstümmelten praktiziert wird oder wurde. 18,1 % von ihnen waren Frauen in diesem Sinne beschnitten. Mädchen unter 15 Jahren und damit im Alter höch- ster Gefährdung. 04 Alter der Mädchen und Frauen 03, 04 Die meisten Mädchen sind zwischen 0 und 14 Jahren alt, wenn sie beschnitten werden. In den letzten Jahren wird in Fachkreisen die Tendenz beobachtet, dass in den Prävalenzländern immer früher FGM durchgeführt wird. Der Grund dafür ist, dass die weibliche Genitalbeschneidung inzwischen in vielen Ländern gesetzlich verboten ist und sich jüngere Mädchen weniger dagegen wehren können. 07
05 | Definition Definition 01 Genitalverstümmelung heißt auf englisch female Typ I: genital mutilation (abgekürzt - FGM) „Sunna“: Ausschneiden der Klitorisvorhaut Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) versteht (Präputium) mit oder ohne Entfernung unter FGM: eines Teiles oder der ganzen Klitoris. „Alle Verfahren, die die teilweise oder vollständige Entfernung der weiblichen äußeren Genitalien oder Typ II: deren Verletzung zum Ziel haben, sei es aus kulturellen „Excision“: Entfernung von Klitoris und Vorhaut oder anderen nichttherapeutischen Gründen.“ zusammen mit einem Teil der kleinen Schamlippen Der Begriff „Beschneidung“ (engl. cutting, circum- oder deren vollständiger Entfernung. cision) wird im Umgang mit Betroffenen als neutraler Begriff verwendet, damit keine Stigmatisierung oder Typ III: Verletzung durch das Wort „Genitalverstümmelung“ „Infibulation“: Die extremste Form der FGM, die ausgelöst wird. auch unter der Bezeichnung „Pharaonische Beschnei- Unter Fachkräften wird in der Regel am Begriff der dung“ bekannt ist. Ein Teil bzw. der gesamte äußere Genitalverstümmelung (FGM) festgehalten, um genitale Bereich wird herausgeschnitten und die den Vorgang und das Leid der Betroffenen nicht zu Wundränder vernäht. Nur eine winzige Öffnung zur verharmlosen. Scheide bleibt offen für den Abfluss von Urin und Menstrualsekret. Dabei werden außer Klitoris mit Verschiedene Formen von Genitalverstümmelung Vorhaut und den kleinen Schamlippen auch die inneren (FGM) 02 : Anteile der großen Schamlippen entfernt und die Wundränder dann z.B. mit Akaziendornen geschlos- Klassifikation nach WHO (world health organisation) sen, bis auf eine kleine Öffnung (Durchmesser z.B: eines Zahnstochers). Das lateinische Wort „Fibula“ Gemäß der derzeitigen international gebräuchlichen (= Klammer, Spange) in „Infibulation“ weist auf das Klassifikation der WHO werden vier Formen von Verschließen hin. FGM (Typ I – IV) unterschieden. In der Praxis ist es jedoch nicht immer einfach, die verschiedenen Typ IV: Formen von FGM voneinander zu trennen, da Bezeichnet die verschiedensten Formen bzw. Zwischenformen und Variationen existieren. Variationen der Beschneidung, welche nicht näher klassifiziert werden können bzw. nicht typischer- weise unter die Typen I-III fallen. Hierzu gehören u.a.: Einschnitt oder Einriss der Klitoris; Ausziehung, Verlängerung der Klitoris und der kleinen Schamlip- pen; Ausbrennen der Klitoris und / oder der angren- zenden Gewebe; 08
06 | Verbreitung Durchführung und Folgen von FGM 02, 03 Beschneiderinnen sind zumeist ältere, angesehene Akute Komplikationen in Zusammenhang mit Frauen im Dorf. In den Städten wird FGM von mobi- FGM 02: len Beschneiderinnen durchgeführt, die häufig auch Infektionen: Lokalinfektion als Hebammen oder Krankenschwestern arbeiten. Septischer Schock mit Todesfolge Als Schneidewerkzeug dienen z.B. Küchenmesser, HIV, Hepatitis etc. Glasscherben, Rasierklingen, alte geschärfte Eisen- Tetanus blechstücke, Fingernägel. Zur Schmerzlinderung Gangrän (infektiöser Gewebeuntergang) werden gelegentlich Kräuterzubereitungen verwen- Blutung: Starker Blutverlust bis zur Verblutung det. Narkosen gibt es insbesondere im ländlichen Anämie; Bereich nicht. In den Städten kann dies u.U. anders Psyche: traumatischer Schock; Psychisches Trauma; sein. Die Mädchen werden während der Beschnei- Verletzung von Nachbarorganen: an Darmausgang, dung in der Regel von einigen Frauen (darunter oft Harnröhre, Harnblase, größere Arterien, Gefahr von auch die eigene Mutter) festgehalten. Bei Säuglingen Fistelbildung und Kleinkindern kann es vorkommen, dass die Frakturen (Knochenbrüche): Frakturen an Oberschenkel, Beschneiderin wegen der Kleinheit und Unreife der Oberarm, Schlüsselbein) ; schmerzbedingter Kollaps; Genitalien mehr entfernt als eigentlich beabsichtigt. Harnwegsinfekte: Dysurie (schmerzhafte Harnent- leerungsstörungen); Harnröhrenödem (Urethra) u.a. Zum Vernähen werden Bindfäden, Bast, Dornen und Eisenringe verwendet oder die Wundränder werden Folge-Beschwerden bei FGM 02 : mit zwei Stöckchen von außen aneinandergepresst Vor allem bei der Infibulation (Typ III sowie bei Typ II) und diese dann mit einer Schnur an beiden Enden kommt es zu leichten bis schwersten Behinderungen: zusammengebunden. Besonders bei Typ III werden → Schmerzen und Dauer beim Wasserlassen den Mädchen anschließend die gesamten Beine (z.T. 20 - 30 Minuten) fest umwickelt. So sind sie für die nächsten Wochen → Harnwegsinfektionen völlig stillgelegt, bis die Wunde zugeheilt ist. → Nierenbeckenentzündung, Nieren- und Harnsteine → Menstrualblutstauungen → Unterleibsentzündungen → Unfruchtbarkeit → Schwere chronische Infektionen → Vaginalstenose → Fistelbildungen → Schmerzen beim Geschlechtsverkehr → Schwerste Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt → Hohe Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate von Mädchen und Frauen, die nicht ausreichend medizinisch versorgt sind. → Lebenslange seelische Folgesymptome z.B. Angst, Depression u.a. 09
07 | Karte Dunkelzifferstatistik zur weiblichen Genitalverstümmelung in Deutschland Bundesgeschäftsstelle TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e. V. Brunnenstraße 128 | 13355 Berlin Tel. 030 40504699 - 0 | Fax 030 40504699 - 99 E-Mail: info@frauenrechte.de | www.frauenrechte.de Staats- Mädchen Prozent Alter bei Mädchen Mädchen Dunkelziffer Dunkelziffer angehörigkeit und FGM Genitalver- unter dieser und Frauen Gefährdete Betroffene Frauen Betroffene stümmelung Altersgrenze über dieser in in insge- im Land (Median) in Altersgrenze Deutschland Deutschland samt in Jahren Deutschland in DE Gesamt 2500 24997 Quellen: * D iese Daten wurden der Illustration auf S. 50 des UNICEF Reports Statistisches Bundesamt (24.10.2013) entnommen. UNICEF: Female Genital Mutilation / Cutting 2013 (ISBN: 9789280647037) ** Da diese Daten nicht vorliegen wurde der Durchschnittswert der verfügbaren Nachbarländerdaten erstellt. 10
07 | Erläuterungen Erläuterungen zur Tabelle und zum Schutz gefährdeter Mädchen: Diese Übersicht zeigt an, wie viele Frauen in Einschätzung der errechneten Angaben zu Gefähr- Deutschland mindestens von weiblicher Genital- deten und Betroffenen: verstümmelung betroffen sind und wie viele Die Angabe von 2500 gefährdeten Mädchen und Mädchen gefährdet und noch unversehrt sind. fast 25.000 Betroffenen Frauen und Mädchen In den Spalten „Mädchen und Frauen insgesamt“, unterschätzt die Verbreitung von Genitalverstüm- „Mädchen unter dieser Altersgrenze“ und „Mäd- melung in Deutschland vermutlich. Dies hat ver- chen über dieser Altersgrenze“ haben wir die Zahlen schiedene Ursachen: des Statistischen Bundesamtes genutzt, die für die Zunächst erfasst unsere Spalte „Mädchen und in Deutschland gemeldeten Frauen und Mädchen Frauen insgesamt“ weder bereits eingebürgerte mit entsprechender Staatsbürgerschaft stehen. Personen noch bezieht es staatenlose und unge- Die Spalte „Prozent FGM Betroffene im Land“ gibt meldete Frauen mit ein. Zudem mussten wir uns an, wie groß laut UNICEF-Report der Anteil der aufgrund des bestehenden Forschungsinteresses Frauen im jeweiligen Land ist, die an ihren Genita- auf afrikanische Länder beschränken. Dabei sind in lien verstümmelt wurden. den arabischen Ländern und in Südostasien eben- Die Spalte „Alter bei Genitalverstümmelung“ wurde falls Millionen von Frauen betroffen. Wir weisen mit den Angaben im UNICEF-Report berechnet. an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Aus den detaillierte Angaben, wo wie viele Mädchen weibliche Genitalverstümmelung längst nicht nur auf in welchem Alter der Genitalverstümmelung aus- dem afrikanischen Kontinent verankert und toleriert geliefert wurden, haben wir den Median errechnet. ist, sondern auch Mädchen arabischer und asiatischer Das heißt: Im angegebenen Lebensalter ist laut den Herkunft gefährdet sein können. verfügbaren Daten die Hälfte der Mädchen bereits Diaspora-Gemeinden aus allen Kontinenten tendieren genitalverstümmelt, die andere Hälfte nicht. dazu, Werte und Traditionen ihrer Heimat lange auf- Beispiel: In Mali und Mauretanien werden Säuglinge rechterhalten auch wenn dort bereits ein kultureller verstümmelt. Schon im Alter von zwei Jahren sind Wandel eingesetzt hat. Die Verbreitungszahlen des nur noch 50% der Mädchen unversehrt. In Kenia UNICEF-Reports spiegeln einen Rückgang in vielen und Sierra Leone hingegen wird die Genitalverstüm- der angeführten Länder wider, was nicht bedeuten melung eher zu Beginn der Pubertät durchgeführt, muss, dass dieser Trend auch in den Communities hier sind auch viele Teenager noch unversehrt und in Deutschland besteht. schützbar. Die Dunkelziffern ergeben sich aus der Anwendung Außerdem wird in dieser Tabelle die weibliche der Prozentzahlen auf die Anzahl der Gefährdeten Genitalverstümmelung als reines Frauenthema bzw. Betroffenen. behandelt. Die Befürwortung der Männer kann Beispiel: In Guinea-Bissau sind 50% der Einwoh- deren Töchter allerdings ebenfalls gefährden. nerinnen genitalverstümmelt. Von den 104 Mädchen und Frauen aus Gunea-Bissau über 8 Jahren, die in Deutschland leben, sind also vermutlich 52 eben- falls betroffen. 11
07 | Karte Genitalverstümmelung (FGM) Asien Afrika Quelle: TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e.V. weibl. Genitalverstümmelung, Länderkarte Prävalenzländer 2012 Karte: © Regina Maultzsch 12
07 | Institutionen & Berufsgruppen Schutz vor FGM – Übersicht Zuständige Institutionen & Berufsgruppen Patenprojekt Vormünder / Erziehungsangebote Beistände Pflegefamilien JA (S-III-E, S-II-A) Steuerung BSA Streetwork S-III-E, Kinderschutz KJF / A, KJF / J AEH Frühe Hilfen Jugend-Migrations-Dienste Jugendamt Hausbesuchsdienst Amt für Wohnen Migrationsdienste Städt. Kinderkranken- SBH Vermittlungs- schwestern stelle U-Dienste und Migration Gemeinschafts- Sprach- und Kultur- Hebammen Geburtskliniken Mittlerinnen unterkünfte Schwangerenvorsorge RGU Frauenhäuser Rechtsmedizin Kinderkliniken Zielgruppe Amtsgericht Frauenärztinnen in Heime Mädchen und Rückkehrhilfen Kliniken und Praxen junge Frauen Stationäre HPT Einrichtungen Kinder-Ärztinnen bis 14 Jahre Freundeskreis Schulen / RBS Schutzstellen insb. Grund-Haupt- für Mädchen und Beratungsstellen Lehrkräfte Förderschule junge Frauen und Angebote für Mädchen Schulsozialarbeit Kitas, Krippen, Horte, Kindergärten, Erziehungsbera- Schulärztinnen tungsstellen Selbsthilfegruppen Initiativen Kooperationsprojekte Nachhilfe-Träger IMAME-Netz Schule-Jugenhilfe Erzieherinnen Psychologische Dienste Aidshilfe Migrationsdienste ABEZE Initiativen für Menschen Anti-fgm-Initiativen ohne Papiere Cafe 104, openmed, Maltester Migr. Dienst mit FGM befasste Einrichtungen in München Quelle: Sozialreferat / Stadtjugendamt S-II-L / GIBS mit FGM befasste Berufsgruppen / Angebote (Stand Fachtag: „Schutz vor Genitalverstümmelung – eine Herausforderung auch für die Kinder- und Jugendhilfe in München“ am 12.07.2012) Matrix / Schaubild der bereits mit FGM befassten Einrichtungen / Berufsgruppen) 13
08 | Rechtslage Rechtslage in Deutschland 05, 10 Das deutsche Recht bestraft jede Person (Arzt, Der Gesetzgeber hat mittlerweile einen neuen Eltern, Familienangehörige u.a.), egal welche Staats- Straftatbestand für die Verstümmelung der äußeren angehörigkeit sie besitzt, die in Deutschland eine weiblichen Genitalien in Form des § 226a StGB Genitalverstümmelung vornimmt, an ihr teilnimmt, geschaffen. Dadurch sollen das Bewusstsein für zu ihr anstiftet oder sie auch nur duldet – und zwar das Unrecht der Genitalverstümmelung geschärft unabhängig von der Staatsangehörigkeit des und der strafrechtliche Schutz dagegen verbessert betroffenen Mädchens. werden. Bislang verwirklicht die Vornahme einer Genitalver- stümmelung den Straftatbestand der gefährlichen § 226a StGB Verstümmelung weiblicher Körperverletzung (§ 224 Strafgesetzbuch (StGB)), Genitalien da sie regelmäßig mit einem gefährlichen Gegen- Der § 226a StGB ist seit dem 28.09.2013 in Kraft stand wie mit einem Messer oder einer Rasierklinge getreten. durchgeführt wird. Gefährliche Körperverletzung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren (1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen bestraft werden. Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht Gegebenenfalls verwirklicht eine Genitalverstümme- unter einem Jahr bestraft. lung auch den Tatbestand der schweren Körperver- (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe letzung (§ 226 StGB), soweit die Betroffene aufgrund von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. der Genitalverstümmelung unfruchtbar würde. § 226 Abs. 1 StGB sieht als Strafmaß eine Freiheits- § 226a Abs. 1 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. einem bis zu 15 Jahren vor. Damit ist § 226a StGB Zudem kommt eine Strafbarkeit wegen Misshand- als Verbrechenstatbestand ausgestaltet. Die hohe lung Schutzbefohlener (§ 225 StGB) und / oder der Strafandrohung trägt dem schwerwiegenden Unrecht Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht Rechnung, das mit der Verstümmelung weiblicher (§ 171 StGB) in Betracht Genitalien und den damit einhergehenden oft lebens- langen schweren Folgen für die Opfer verbunden Auch im Fall von Genitalverstümmelung an Mädchen sind. und jungen Frauen kann FGM nicht damit gerechtfer- tigt werden, dass die Eltern oder die betroffene Frau In der Strafprozessordnung (StPO) sind als weitere ihre Einwilligung gegeben haben und entsprechend Folge der Einführung des § 226a StGB die Vorschrif- ihrer Traditionen leben wollen. In Deutschland ver- ten über die Nebenklageberechtigung in § 395 StPO stößt Genitalverstümmelung gegen die guten Sitten und zur Bestellung eines Rechtsbeistandes in § 397a und gilt als nicht einwilligungsfähig. Zum Thema StPO so geändert worden, dass der neue Straftat- verlängerte Verjährungsfrist siehe FGM-Rundbrief, bestand zur Nebenklage berechtigt und gewährleis- S. 4, 3. Punkt. 4 tet wird, dass dem Opfer der Tat auf seinen Antrag – auch schon im vorbereitenden Verfahren – ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt wird. 14
08 | Rechtslage Die gegenwärtig gültige Rechtslage in Deutschland ermöglicht in bestimmten Fällen auch eine außerhalb von Deutschland durchgeführte Genitalverstüm- melung nach deutschem Strafrecht zu ahnden. Das sogenannte passive Personalitätsprinzip nach § 7 Absatz 1 StGB kommt nach geltendem Recht dann zur Anwendung, wenn es sich bei dem im Ausland genitalverstümmelten Mädchen um eine deutsche Staatsangehörige handelt und in dem Land, in dem die Genitalverstümmelung durchgeführt wurde, ein Gesetz gegen FGM besteht. Eltern, die eine im Ausland begangene Genitalver- stümmelung nicht verhindern, können sich ggf. auch der Verletzung der Fürsorgepflicht nach § 171 StGB strafbar machen. Strafrahmen des § 171 StGB ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jah- ren. Die Einwilligung des Mädchens in die Durchfüh- rung der eigenen Genitalverstümmelung entfaltet auch hier keine rechtfertigende Wirkung im Sinne des § 228 StGB, ebenso wenig wie die Einwilligung der Eltern. Sowohl der Tatbestand des § 226a StGB, als auch die Verletzung der Fürsorgepflicht sind Delikte, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt werden (müssen), auch wenn andere Personen als die Betroffenen selbst Anzeige erstat- ten. Erhärtet sich der Verdacht, dass Erziehungsbe- rechtigte eine Genitalverstümmelung in Deutschland oder im Ausland planen, liegt hierin ggf. eine Kindes- wohlgefährdung begründet. Durch das zuständige Familiengericht kann ihnen dann das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Tochter entzogen werden. Zudem ist in einem solchen Fall immer die Frage einer Inobhutnahme durch den zuständigen öffentli- chen Träger der Jugendhilfe zu prüfen. 15
09 | Beratungsangebote Beratung und Unterstützungs- angebote Beratungsangebote in München 04: Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Café 104 / open.med Schwangerschaftsfragen des Referats für Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen und Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt schwierigen Lebenssituationen; Unterstützung bei München Wegen aus der Illegalität. Hilfen für Schwangere. Beratung und Unterstützung bei Fragen und → Telefon: 089 / 45 20 76 56, Fax 089 / 45 20 76 57 Problemen rund um Schwangerschaft und Geburt, E-Mail: cafe104@live.de weltanschaulich neutral, kostenlos und auf Wunsch www.cafe104.de anonym. Bei der Beratungsstelle sind auch Info- karten zu „Weiblicher Beschneidung“ in deutscher, open.med von Ärzte der Welt e.V.: englischer und französischer Sprache erhältlich. Medizinische Hilfe und soziale Beratung für → Telefon: 089 / 233 478 71 Migranten / innen in schwieriger Lebenssituation E-Mail: schwangerenberatung.rgu@muenchen.de und Menschen ohne Krankenversicherung. www.muenchen.de / schwangerenberatung Wahrung der Anonymität. → Telefon: 0177 511 69 65 Gesundheitsvorsorge für Kinder, Jugendliche, E-Mail: openmed@aerztederwelt.org Familien, Beratungsstelle Hasenbergl www.aerztederwelt.org / projekte / openmed-muen- des Referats für Gesundheit und Umwelt der Lan- chen deshauptstadt München Beratung und Unterstützung bei gesundheitlichen Fragen und Problemen, Vermittlung sozialer Hilfen, Malteser Migranten Medizin - Hilfe für Menschen ärztliche und schulärztliche Untersuchungen. ohne Krankenversicherung →W intersteinstr. 14, 80933 München Anonyme medizinische Beratung und Behandlung Telefon 089 / 314 49 47 oder 089 / 314 67 70 sowie Sozialberatung für Menschen ohne gültigen E-Mail: gesundheit-hasenbergl.rgu@muenchen.de Aufenthaltsstatus und für Menschen ohne Kranken- www.muenchen.de / gesundheitsberatung versicherung im Malteserhaus. → Streitfeldstr. 1, 81673 München IN VIA KOFIZA – Kontakt- Förderungs- und Infor- Telefon: 089 / 436 08 - 411, Fax: 089 / 436 08 - 419 mations-Zentrum für Außereuropäische Frauen E-Mail: migranten-medizin-muenchen@malteser.org und deren Familien (nur ohne Flüchtlingsstatus) Sprechstunden: Dienstag 9.30 – 13.30 Uhr Information, Beratung, Unterstützung und Vermitt- Donnerstag 15.30 – 17.30 Uhr, lung in verschiedenen Sprachen bei sozialen und Kinderärztliche Sprechstunde: jeden 1. Dienstag rechtlichen Problemen einschließlich Gewalter- im Monat von 14 – 16 Uhr fahrungen; Förderung von Selbsthilfegruppen. →Goethestr. 9, 1. Stock, 80336 München Telefon: 089 / 230 77 - 607, Fax: 089 / 230 77 - 606 E-Mail: migration@invia-muenchen.de www.invia-muenchen.de 17
09 | Beratungsangebote Beratungsangebote in München 04: Kulturkompetente Dolmetscherinnen 08: Stadtjugendamt München Bayerisches Zentrum für Transkulturelle Gemäß § 42 SGB VIII nimmt das Jugendamt Medizin e.V.: Dolmetscherservice für das unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut, Gesundheits- und Sozialwesen beantragt beim Familiengericht die Bestellung eines Vormunds und gewährt auf Antrag des Vormunds → Telefon: 089 / 18 93 78 76 - 0 gem. § 27ff SGB VIII Hilfe zur Erziehung. Auch junge Fax: 089 / 18 93 78 76 - 9 heranwachsende unbegleitete Flüchtlinge im Alter E-Mail: info@bayzent.de von 18 bis 21 Jahren erhalten auf Antrag und mit www.bayzent.de entsprechendem Bedarf Leistungen der Jugendhilfe gem. § 41 i.V.m. § 34 und § 35 SGB VIII. Erfahrene Sprach- und Kulturmittlerinnen vom Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung erhalten die Bayerisches Zentrum für Transkulturelle Medizin Mädchen und jungen Frauen Informations- und e. V., zum Thema FGM: Beratungsangebote zu den Themen weibliche Ge- sundheit und Sexualität, Verhütung und Schwanger- → Frau Ka aus dem Senegal (Französisch, Wolof) schaft. Schwangere Mädchen und junge Frauen → Frau Amira Romadan / Erzieherin AWO – aus werden von einer auf die Problematik der genitalen Äthiopien & Erithrea (Englisch, Tigrina, Amharisch) Beschneidung / Genitalverstümmelung spezialisier- → Frau Tzeggereda Mihreteab / Kinderpflegerin ten Frauenärztin und einer geeigneten Hebamme AWO – aus Erithrea (Tigrina, Amharisch) begleitet und betreut, so dass die Babys gesund auf → Frau Idowou Mamah aus Togo / KomBi-Beraterin die Welt kommen können und die jungen Mütter und Vorstand von AFTA Verein Togolesicher Frauen – dabei sowohl medizinisch als auch psychologisch (Französisch, Ewe, Mina, Kotokoli) gut betreut werden. Bei Bedarf wird zur Aufarbei- → Frau Fadumo Korn aus Somalien (Somali) tung von traumatischen Erfahrungen therapeutische → Frau Mathilda Legitimus-Schleicher (Französisch, Unterstützung angeboten. Englisch) – für alle afrikanischen Länder ontakt: Stadtjugendamt München, →K Sachgebiet pädagogische und wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete Flüchtlinge Luitpoldstr. 3, 80335 München Telefon: 089 / 233 497 23, Fax: 089 / 233 497 24 TERRE DES FEMMES e.V., München → Juliane von Krause Städtegruppe München Telefon: 089 / 436 514 74 Allgemeine Beantwortung von Fragen zu FGM 18
09 | Beratungsangebote Ärztinnen und Ärzte, die Erfahrung mit den gesundheitlichen Problemen durch weibliche Beschneidung haben und umfassende Beratung, insbesondere zu operativen Korrekturen, anbieten können: 09, 04 Dr. med. Eiman Tahir Dr. med. Katharina Jundt Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Oberärztin an der Frauenklinik Maistraße des → Praxis: Sonnenstr. 4, 80331 München Klinikums der Universität München Telefon: 089 / 59 68 28 → Maistr. 11, 80337 München Fax: 089 / 550 24 43 Telefon: 089 / 44 00 - 54 111 Dr. med. Susanne Maurer Prof. Dr. med. Ursula Peschers Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chefärztin für Gynäkologie und rekonstruktive → Praxis: Donnersberger Str. 42, 80634 München Beckenbodenchirurgie Telefon: 089 / 16 76 26 oder Beckenbodenzentrum München → Praxis FRAUENGesundheit: Bahnhofstr. 9, → Denninger Str. 15, 81679 München 82166 Gräfelfing, Telefon 089 / 89 86 73 71 Telefon: 089 / 92 794 - 1370 www.bbz.muenchen.de Dr. med. Jürgen Schaff Facharzt für Plastische & Ästhetische Chirurgie, Prof. Dr. med. Dieter Grab Handchirurgie Chefarzt der Frauenklinik des Klinikum Harlaching → Praxisklinik: Goethestr. 4, 80336 München im Städt. Klinikum München GmbH Telefon: 089 / 543 43 140 → Sanatoriumsplatz 2, 81545 München www.psc-munich.com Telefon: 089 / 6210 - 2500 (weitere Frauenarztpraxen in München siehe (weitere Kliniken für Frauenheilkunde in München: www.kvb.de → Arztsuche) www.muenchen.de / dienstleistungsfinder/ muenchen / 1080431/) 19
09 | Beratungsangebote Bundesweite Beratungs- und Unterstützungsangebote Folgende Organisationen in Deutschland bieten Balance e.V. - Berlin nach Information von TERRE DES FEMMES u.a. Familienplanungszentrum Balance Informationen und Beratung zum Thema weibliche Ansprechpartnerin: Sybill Schulz Genitalverstümmelung sowie Unterstützung und → Mauritius-Kirch-Str. 3, 10365 Berlin Begleitung von Betroffenen an (in alphabetischer Telefon: 030 / 553 67 92, Fax: 030 / 553 67 93 Reihenfolge): E-Mail: balance@fpz-berlin.de www.fpz-berlin.de AG FIDE e.V. Arbeitsschwerpunkt: Psychosoziale und Arbeitsgemeinschaft Frauengesundheit in der medizinische Betreuung von betroffenen Frauen Entwicklungszusammenarbeit der Deutschen und Familien (Defibulation möglich) Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Ansprechpartner: Dr. med. Christoph Zerm DAAEV → Wilhelm-Huck-Str. 10, 58313 Herdecke Deutsch-Afrikanischer Ärzteverein in der BRD e.V. Telefon: 02330 / 89 07 03 Ansprechpartner: Dr. A. Kangoum praxis@dr-zerm.de, www.ag-fide.de → Postfach 141955, 47209 Duisburg Arbeitsschwerpunkt: Medizinische Betreuung Telefon: 0203 / 28 96 966 betroffener Frauen (Defibulation möglich) E-Mail: daaev@daaev.org, www.daaev.org Arbeitsschwerpunkt: Präventions- und Agisra e.V. Informationskampagnen gegen kulturbedingte Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle Gesundheitsschäden (Endogamie, u.a.) und und rassistische Ausbeutung interkulturelle Gesundheits- und Sozialberatung, Ansprechpartnerin: Shewa Sium Gesundheitsversorgung, Traumaversorgung → Martin Strasse 20a, 50667 Köln Telefon: 0221 / 12 40 19 oder 0221 / 139 03 92 DAFNEP E-Mail: info@agisra.org, www.agisra.org Deutsch-Afrikanisches Frauennetzwerk Arbeitsschwerpunkt: Psychosoziale Beratung Ansprechpartnerin: Mariatu Rohde durch Frauen mit Migrationshintergrund → keine festen Sprechzeiten → Amt für Diakonie des evangelischen Stadtkirchen- W ildpfad 7, 14193 Berlin verbandes Köln Telefon: 030 / 825 57 65 oder 030 / 89 72 99 70 Brandenburger Str. 23, 50668 Köln E-Mail: MariatuRohde@web.de oder Telefon: 0221 / 160 38 0, Fax: 0221 / 160 38 74 maruatur@web.de, E-Mail: ihrschnellerdraht@diakonie-koeln.de www.dafnep.de Arbeitsschwerpunkt: psychosoziale und gesundheitliche Beratung. 20
09 | Beratungsangebote Bundesweite Beratungs- und Unterstützungsangebote FIM e.V. Kutairi (Kiswahili: Beschneidung) Frauenrecht ist Menschenrecht Träger: Aktion Weißes Friedensband e.V. → Varrentrappstraße 55, 60486 Frankfurt am Main → Telefonberatung gegen weibliche Genitalverstüm- Telefon: 069 / 97 09 79 70, Fax: 069 / 97 09 79 718 melung, für Betroffene und ihre Angehörigen – E-Mail: fiminfo@web.de in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, www.fim-frauenrechte.de Kiswahili und Somali Arbeitsschwerpunkt: Psychosoziale Beratung für dienstags und freitags von 18:00 – 20:00 Uhr Migrantinnen und ihre Familien, Frauenrechtsarbeit Kontakt und Info: www.kutairi.de FORWARD Germany e.V. - Frankfurt Maisha e.V. – Selbsthilfegruppe Afrikanischer Foundation for Women‘s Health, Research and Frauen in Deutschland Development Ansprechpartnerin: Frau Virginia Wangare-Greiner Ansprechpartnerin: Frau Dr. Tobe Levin → Ravenstein-Zentrum, FTV → Hohenstaufenstr. 8, 60327 Frankfurt Pfingstweidstr. 7, 60316 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 13 82 60 78, Fax: 069 / 13 82 60 78 Telefon: 069 / 90434905 E-Mail: gf@forward-germany.de E-Mail: info@maisha.org www.forward-deutschland.de www.maisha.org INTACT e.V. – Saarbrücken Mama Afrika e.V. – Deutsch-Afrikanischer Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Frauenverein Mädchen und Frauen Ansprechpartnerin: Frau Hadja K. Kaba Ansprechpartnerin: Frau Mbonodbari-Hartleb → W ilhelmsruher Damm 124, →Johannisstraße 4, 66111 Saarbrücken 13439 Berlin-Reinickendorf Telefon: 0681 / 3 24 00, Fax: 0681 / 938 80 02 Telefon: 030 / 415 08 415 E-Mail: info@intact-ev.de, www.intact-ev.de E-Mail: info@mama-afrika.org Arbeitsschwerpunkt: Information und Beratung www.mama-afrika.org zum Thema Genitalverstümmelung sowie Arbeitsschwerpunkt: Förderung der Verständigung Zusammenarbeit mit Projekten in Afrika zwischen Afrikanern und Deutschen, Aufklärungsarbeit über Genitalverstümmelung, Projekte in Afrika 21
09 | Beratungsangebote Bundesweite Beratungs- und Unterstützungsangebote NALA e.V. – Bildung statt Beschneidung TERRE DES FEMMES e.V. Berlin Referat gegen weibliche Beschneidung Ansprechpartnerin in München: Frau Fadumo Korn → Rablstr. 44, 81669 München Ansprechpartnerin: Frau Franziska Gruber Telefon: 089 / 140 981 47 → Brunnenstraße 128, 13355 Berlin www.faduma-korn.de / nala-ev.html Telefon: 030 / 40504699 - 0 Arbeitsschwerpunkt: Beratung (auch telefonisch) Fax: 030 / 40504699 - 99 genitalverstuemmelung@frauenrechte.de Pro Familia – Stuttgart www.frauenrechte.de Ansprechpartnerin: Frau Dr. Marion Janke → Sprechzeit: montags 12 – 13 Uhr Theodor-Heuss-Straße 23, 70174 Stuttgart Telefon: 0711 / 656 79 06, Fax: 0711 / 65 67 90 80 E-Mail: stuttgart@profamilia.de www.profamilia.de Arbeitsschwerpunkt: ärztliche, psychologische und soziale Beratung Stop mutilation e.V. - Düsseldorf Ansprechpartnerin: Frau Jawahir Cumar → Krefeldstrasse 165, 40549 Düsseldorf Telefon: 0211 / 5 06 57 45 E-Mail: j.cumar@stop-mutilation.org www.stop-mutilation.org Arbeitschwerpunkt: Aufklärungskampagnen in Deutschland und Somalia, der Verein informiert verschiedene Berufsgruppen über das Thema 22
10 | Quellen Quellen 01: The Oxford Encyclopedia of Women in World 09: Information von TERRE DES FEMMES History, Band 4: Female Genital Mutilation, S. 259, München, Juliane von Krause Oxford University Press 2008 (10) Strafgesetzbuches (StGB) Paragraf 226 a, „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ 02: Dr. med. Christoph Zerm, AG FIDE e.V., Wilhelm-Huck-Str. 10, 58313 Herdecke, „weibliche genitale Beschneidung – Zu Umgang mit Betroffenen und Prävention: Deutsche Empfehlungen für Ange- hörige des Gesundheitswesens und alle weiteren potentiell involvierten Berufsgruppen“ 03: TERRE DES FEMMES e. V. Menschenrechte für die Frau, Berlin, 2011 04: 5. Rundbrief zu genitaler Beschneidung / Genital- Impressum: verstümmelung – für Fachkräfte und Interessierte zur Unterstützung von betroffenen Frauen und Herausgegeben von: Mädchen in München, Dr. med. Babette Schneider, Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt; Sozialreferat / Stadtjugendamt www.muenchen.de / frauengesundheit Fachstelle für Querschnittsaufgaben – GIBS 05: Informationen zur bestehenden Rechtslage Prielmayerstraße 1 in Deutschland, im Zusammenhang mit weiblicher 80335 München Genitalverstümmelung, Maisha e.V. und TERRE DES FEMMES e.V. Ansprechperson: Birgit Schweimler 06: Wüstenberg, D.: „Genitalverstümmelung und elterliches Aufenthaltsrecht“ in: FamRZ 9 / 2007 Gestaltung: Simone Hüetlin, München 07: Matrix und Ablaufschema im Fallmanagement, Druck: Sozialreferat / Stadtjugendamt München, Direktorium, Stadtkanzlei S-II-L / GIBS, B. Schweimler 2012 (siehe auch Papier: Dienstanweisung Stadtjugendamt Anlage 1) 100% Recycling-Papier 08: Expertinnen-Empfehlung von Mathilda Juli 2014 Legitimus-Schleicher, AEH, Kulturmittlerin und Dolmetscherin, München
Landeshauptstadt München Sozialreferat / Stadtjugendamt Fachstelle für Querschnittsaufgaben – GIBS Prielmayerstraße 1 80335 München Juli 2014
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