Städtische Berufsschule für Körperpflege - Informationsheft 2021/2022 - Informationen für Schüler*innen und Ausbildungsbetriebe - Städtische ...
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Städtische Berufsschule für Körperpflege Informationen für Schüler*innen und Ausbildungsbetriebe Informationsheft 2021/2022 Städtische Berufsschule für Körperpflege
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Bitte lesen Sie das Infoheft sorgfältig durch und bestätigen Sie und Ihr Betrieb auf dem letzten Blatt mit Unterschrift, dass Sie die Inhalte zur Kenntnis genommen haben. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Ausbildung! Herausgeberin: Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Städtische Berufsschule für Körperpflege Haager Straße 14 81671 München Hirschbergstraße 33 80634 München Telefon: 089 / 15 92 56 84-0 Telefax: 089 / 15 92 56 84-33 E-Mail: bs-koerperpflege@muenchen.de www.bs-friseur.musin.de Gestaltung: ISARNAUTEN, München Titelfoto: BS Körperpflege Druck: Direktorium, Hauptabteilung II, Stadtkanzlei Diese Broschüre wurde auf 100% Recycling-Papier gedruckt. 2
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Inhaltsverzeichnis Wissenswertes zur Berufsschule und zum Schulalltag 4 Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern für den Ausbildungsberuf Friseurin/Friseur 10 Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern für den Ausbildungsberuf Kosmetikerin/Kosmetiker 12 Verbrauchsstoffgeld 13 Mitzubringende Materialien 14 Ferientermine 2021/2022 15 Hausordnung 16 Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an der Schule 18 Beschwerden bei sexueller Belästigung 20 Belehrung für Schüler*innen, Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 21 Bestätigung über den Erhalt des Informationsheftes 23 3
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Wissenswertes zur Berufsschule und zum Schulalltag Ansprechpartner*innen an der Städt. Berufsschule für Körperpflege Telefon Raum Schulleiter: Herr Biechl 089/ 15 92 56 84-0 G 01.03. Stellv. Schulleiterin: Frau Baumgart 089/ 15 92 56 84-0 G 01.01. Sekretariat: Frau Tenzera; Frau Ratkai 089/ 15 92 56 84-0 G 01.02. Beratungslehrkraft: Frau Schweizer 089/ 15 92 56 84-0 G 01.04. Schulsozialarbeit: Frau Schmid 089/ 15 92 56 84-27 G 01.06. Schulpsychologin: Frau Reindl-Schöps 089/ 15 92 56 84-0 G 01.05. Drogenbeauftragte: Frau Hoinkis 089/ 15 92 56 84-0 G 01.25. Mädchenbeauftragte: Frau Kovac 089/ 15 92 56 84-0 G 01.25. Jungenbeauftragter: Herr Steinberger 089/ 15 92 56 84-0 G 01.25. Fachbetreuung Theorie: Herr Steinberger 089/ 15 92 56 84-0 G 02.07. Fachbetreuung Praxis: Frau Erdogmus 089/ 15 92 56 84-0 G 02.04. Verbindungslehrkraft: Frau Dargel 089/ 15 92 56 84-0 G 01.25. Klassenleiter bzw. Klassenleiterin: Herr/Frau_________________________________________ Der Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung ist durch Gesetze (Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz, Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichts wesen, Berufsschulordnung) sowie durch den Ausbildungsvertrag geregelt. 4
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 1. Berufsschulpflicht D ie Schulpflicht dauert 12 Jahre. er in einem Ausbildungsverhältnis steht, ist bis zum Abschluss der Berufsausbildung berufsschul W pflichtig, jedoch längstens bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. D ie Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) befreit nicht von der Berufsschulpflicht! B ei vorzeitiger Auflösung des Ausbildungsverhältnisses bleibt die Schulpflicht bestehen. Ausnahmen: – vollendetes 21. Lebensjahr – Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur) – Mittlerer Schulabschluss (Mittlere Reife) – Nachweis von 12 abgeschlossenen Schuljahren – erfolgreicher Abschluss eines Berufsvorbereitungsjahres ... Berufsschulpflichtige Schüler*innen ohne Ausbildungsvertrag werden an die jeweilige für sie zuständige Berufsschule überwiesen. In München ist dies in der Regel die Berufsschule zur Berufsvorbereitung am Bogenhauser Kirchplatz. 2. Berufsschulberechtigung Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden, sind zum Be- such der Berufsschule berechtigt; die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten (Art. 40 BayEUG). Auch Auszubildende in Zweitausbildung sind berufsschulberechtigt. In ihren Rechten und Pflichten sind Berufsschulberechtigte den Berufsschulpflichtigen gleichgestellt, sie müssen somit auch am Unterricht aller Unterrichtsfächer teilnehmen. 5
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 3. Versäumen des Unterrichts Nach § 20 BaySchO muss die Berufsschule informiert werden, wenn der Unterricht – aus welchen Gründen auch immer – nicht besucht werden kann. a) Krankheit Im Krankheitsfall ist die Schule vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per E-Mail (bs-koerperpflege@muenchen.de) zu informieren. Das ärztliche Attest ist am nächsten Berufsschultag vorzulegen (falls Krankheit noch andauert, muss das Attest an die Schule gefaxt, per E-Mail oder per Post geschickt werden). b) S onstige Fehlzeiten (Beurlaubung/Befreiung nach §11 BSO, Art. 39, Abs. 3 und 4 BayEUG) Der Ausbildungsbetrieb kann in begründeten Fällen einen Antrag auf Beurlaubung/Befreiung stellen (mind. einen Monat vorher). Dieser ist im Sekretariat erhältlich. Über die Genehmigung entscheidet die Schulleitung. Auf schriftlichen Antrag hin können sich Schülerinnen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft beurlauben lassen, so lange dies im Hinblick auf die Gesundheit der Mutter oder die Versorgung des Kindes erforderlich ist. Auch hier entscheidet die Schulleitung. Der (Jahres-)Urlaub ist während der Ferienzeiten zu nehmen. Wir bitten von Anträgen auf vorzeitige Befreiung am Schuljahresende abzusehen. Berufsschulpflichtige Schüler*innen ohne Ausbildungsverhältnis können vom Berufsschulbesuch befreit werden: ei einem Besuch von Vollzeitlehrgängen, die der Vorbereitung auf staatlich geregelte schulische b Abschlussprüfungen dienen, nach 11 Schulbesuchsjahren, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht, bei Vorliegen eines Härtefalls. c) Unentschuldigte Fehlzeiten Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung zur Berufsschule un- terlässt bzw. als Erziehungsberechtigter, Ausbildender oder Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht erfüllt. Das Gleiche gilt für Schulpflichtige, die am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveran- staltungen nicht teilnehmen (Art. 119 Abs. 1 BayEUG). Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt für das Verhängen des Bußgeldes folgende Regelung: Ganzer Fehltag = vollständige Abwesenheit von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende am ganzen und halben Berufsschultag Bei der Ahndung von Schulversäumnissen sollen lt. Ordnungswidrigkeitsgesetz unter Einschaltung der Jugendgerichtshilfe erzieherische Gespräche geführt werden, um eine dem Jugendlichen bzw. der Jugendlichen angemessene Lösung zu finden. 6
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 4. Befreiung von den Fächern Deutsch, Religionslehre und evtl. Sozialkunde Laut §4 Abs. 2 BSO und §20 Abs. 3 BaySchO können sich Berufsschulberechtigte nur dann befreien lassen, wenn sie auch über einen mittleren Schulabschluss oder einen höheren Abschluss verfügen. In Sozialkunde ist eine Befreiung nur dann möglich, wenn die Anerkennung durch die IHK oder HWK vorliegt. Schüler*innen, die einen Antrag auf Befreiung von Deutsch, Sozialkunde oder Religion stellen, müssen bis zur schriftlichen Genehmigung am Unterricht teilnehmen. Dieser Antrag ist im Sekretariat erhältlich und muss über die Klassenleitung innerhalb von zwei Wochen nach der Einschreibung mit den geforderten Nachweisen an die Schulleitung gestellt werden. Die Schul- leitung entscheidet über die Befreiung. Im Falle einer Befreiung nimmt der Betrieb anschließend davon Kenntnis durch Unterschrift und Stempel. 5. Erwerb des Mittleren Schulabschlusses an der Berufsschule An der Berufsschule kann der mittlere Bildungsabschluss (§ 18 Abs. 2 BSO) erreicht werden. Dieser kann unter folgenden Voraussetzung erworben werden: Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 ausreichende Englischkenntnisse (entspricht der Note 4) – fünf Jahre Pflichtunterricht an einer Allgemeinbildenden Schule der 9. Jahrgangsstufe 6. Klasseneinteilung Die Einteilung in die jeweiligen Klassen erfolgt durch die Schule. Während des Schuljahres ist ein Klassenwechsel grundsätzlich nicht möglich! Ausnahmen, z. B. beim Wechsel in einen anderen Ausbildungsbetrieb, bedürfen der ausdrücklichen Geneh- migung durch die Schulleitung und sind umgehend schriftlich vom Betrieb zu beantragen, können aber nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. 7. Kündigung des Ausbildungsverhältnisses/Betriebewechsel a) Sind Sie von einer Kündigung bedroht oder ist die Kündigung bereits ausgesprochen, informieren Sie bitte sofort Ihre Klassenleitung und melden Sie sich im Sekretariat zur weiteren Bearbeitung durch Schulleitung, Schulsozialarbeit und/oder Beratungslehrkraft. Unser Ziel ist es, zusammen mit Ihnen eine Kündigung zu verhindern oder Sie möglichst schnell wieder in ein Ausbildungsverhältnis zu bringen. b) Auch ein Betriebewechsel ist mit einer Aufhebung des alten Vertrages verbunden und muss der Klassenleitung sowie dem Sekretariat gemeldet werden. 7
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 8. Sozialteam Schulsozialarbeit Verbindungslehrkraft Beratungslehrkraft Mädchen- und Jungenbeauftragte Schulpsychologin Drogenbeauftragte Zur Unterstützung und Beratung in privaten, schulischen und/oder betrieblichen Angelegenheiten der Schüler*innen wird an dieser Berufsschule Unterstützung und Beratung angeboten. 9. B erücksichtigung von Legasthenie und LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) Beim Wechsel auf eine berufliche Schule ist eine bekannte Legasthenie oder LRS von einer Schulpsycho- login bzw. einem Schulpsychologen grundsätzlich neu zu begutachten. Die Kontaktdaten der zuständigen Psychologin bzw. des zuständigen Psychologen erhalten Sie im Sekretariat. Vorgehensweise: 1. U mgehende Meldung bei der Klassenleitung 2. Terminvereinbarung bei der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen Bitte beachten Sie, dass ein Nachteilsausgleich im laufenden Schuljahr nur bei sofortiger Einholung eines neuen Attestes von einer Schulpsychologin bzw. einem Schulpsychologen berücksichtigt werden kann. 10. SMV (Schüler*innenmitverantwortung) Im Rahmen der SMV soll allen Schüler*innen die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten (Art. 62 BayEUG). Die Wahlen der Tages- und Schulsprecher*innen finden immer im Oktober statt. 11. Unfall Sollten Sie auf dem Weg zur Berufsschule, während Ihrer Anwesenheit in der Berufsschule oder am Ende auf dem Nachhauseweg einen Unfall erleiden, melden Sie dies Ihrer Klassenleitung und füllen Sie den Antrag „Unfallanzeige“ aus. 8
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 12. Einrichtungen, die Sie unterstützen können Anderwerk GmbH ausbildungsbegleitende Hilfen (abH); Gneisenaustraße 8, 80992 München Nachhilfe, Prüfungsvorbereitung Telefon: 089 / 13 95 78 29-40 BRK-Kreisverband München Berufliche Bildung, Ausbildungsbegleitende Hilfen Quagliostraße 9, 81543 München Telefon: 089 / 3 09 04 06 30 Handwerkskammer für München und Oberbayern Ausbildungsverträge Max-Joseph-Straße 4, 80333 München Telefon: 089 / 5119-205 Azuro Rechtsberatung Landwehrstraße 87, 80336 München Telefon: 089 / 54 40 46 40 Innung München für Friseur*innen und Ausbildungsverträge, Prüfungen Kosmetiker*innen Holzstraße 8, 80469 München Telefon: 089 / 23 11 10-0 Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsschutz und Berechtigungsschein Hessstraße 130, 80797 München für Untersuchung nach JArbSchG Telefon: 089 / 21 76 32 51 Gewerkschaft Ver.di Rechtsberatung für Mitglieder Bayerstraße 69, 80335 München Rechtsvertretung im Arbeitsprozess Telefon: 089 / 5 99 77-9220 9
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern für den Ausbildungsberuf Friseur*in Zeugnis 10. Jg. 11. Jg. 12. Jg. Lernfeld h Lernfeld h Lernfeld h Betriebsorganisation (1) In Ausbildung 60 (12) Betriebliche 80 und und Prozesse Kundenmanagement Beruf orientieren mitgestalten (2) Kunden 40 empfangen und betreuen Pflege und Gestaltung (4) Frisuren 80 (8) Haare tönen 60 (10) Hände und 40 empfehlen Nägel pflegen und gestalten (3) Haare und 80 (11) Haut dekorativ 80 Kopfhaut pflegen gestalten Formgebung und (5) Haare 80 (7) Haare 60 (13) Komplexe 80 Farbveränderung schneiden dauerhaft Friseurdienst umformen leistungen durchführen (6) Frisuren 60 (9) Haare färben 80 erstellen und blondieren 400 200 280 10
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Kompetenzschwerpunkte: B eratung, Behandlung, Beurteilung K ommunikationskompetenz Teamfähigkeit M ethoden- und Lernkompetenz Erwartungen: h andwerkliches Können f achliches Wissen E infühlungsvermögen M enschenkenntnis K reativität F lexibilität Aufgabe des berufsbezogenen Unterrichts: G anzheitliche berufliche Handlungskompetenz vermitteln K onsequente Ableitung der Ziele und Inhalte aus beruflichen Handlungssituationen H andlungsorientierter Unterricht R eduzierung des Stoffumfanges auf exemplarische Inhalte L ösen exemplarischer, komplexer Aufgabenstellungen, systemorientiertes und vernetztes Denken und Handeln 11
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern für den Ausbildungsberuf Kosmetiker*in Zeugnis 10. Jg. 11. Jg. 12. Jg. Lernfeld h Lernfeld h Lernfeld h Betriebsprozesse (1) Analysieren 84 (6) Präsentieren 30 (10) Projekte 30 betrieblicher und Verkaufen Arbeitsabläufe von Waren und Dienstleistungen (2) Waren 36 bewirtschaften Hautpflege (3) Beurteilen 84 (7) Anwenden 80 der Haut von kosmetischen Massagen (4) Reinigen 84 der Haut Hand- und Fußpflege (5) Pflegen und 36 (8) Pflegen und 80 Gestalten der Gestalten der Hände und Nägel Füße und Nägel Ganzheitliche Kosmetik (9) Schützen und 80 (12) Unterstützen 80 Pflegen der Haut kosmetischer Behandlungen durch gesund- heitsfördernde Maßnahmen (13) Unterschei- 80 den kosmetischer Spezialbehandlun- gen Dekorative Kosmetik (11) Gestalten 80 mit dekorativer Kosmetik 324 270 270 Unterricht in Blockform: 10. Jahrgang: 12 Wochen mit jeweils 5 Tagen 11./12. Jahrgang: 10 Wochen mit jeweils 5 Tagen 12
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Verbrauchsstoffgeld Welcher Betrag ist zu zahlen? 70 € Verbrauchsstoffgeld sind ab dem Tag Wie kann bezahlt werden? der Anmeldung auf folgendes Schulkonto zu Welcher Zahlungstermin ist einzuhalten? überweisen: Stadtsparkasse München DE18 7015 0000 1002 4416 89 BIC SSKMDEMMXXX Verwendungszweck: Familienname, Vorname, Klasse Beides muss bis spätestens Ende Dezember bezahlt sein. Wer ist zahlungspflichtig? Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte. Die Ausbildungsbetriebe werden gebeten, die Ver- brauchsstoffgelder den Auszubildenden zu erstatten. Was ist zu tun, wenn ich den Betrag nicht Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat, um eine aufbringen kann? Ratenzahlung zu vereinbaren. Welche Materialien beschafft die Schule Arbeitsblätter und Kopien, Verbrauchsmaterial für vom Verbrauchsstoffgeld? den Praxisunterricht, Übungskopf (Bereich Friseur- handwerk), Arbeitshefte (Bereich Kosmetik). Was passiert, wenn keine Zahlung erfolgt? Der/Die Schüler*in und der Betrieb erhalten eine Zahlungserinnerung, anschließend eine Mahnung. Zeitgleich zur Mahnung werden mit sofortiger Wir- kung keine Kopien und Unterrichtsmaterialien an den/die Schüler*in ausgehändigt. Was passiert, wenn die Schule nicht bis zum Sie können in bestimmen Fällen und nur ab einem Ende des Schuljahres besucht wird? Betrag von 5 €, bis zum Ende des aktuellen Schul- jahres, einen schriftlichen Antrag auf Rückerstat- tung des nicht verbrauchten Geldes stellen (die Anträge sind im Sekretariat erhältlich). Gesetzliche Grundlagen: Art. 51 Abs. 4 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) i. V. mit Art. 21 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) Die Höhe der Gelder wurde mit dem Berufsschulbeirat abgestimmt. Für einzelne Anlässe, z.B. Schulausflüge im Rahmen des Wandertages oder im Rahmen von Projekten, werden wir gesondert auf Sie zukommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, Ihrer Tochter/Ihrem Sohn Unterrichts materialien nicht zur Verfügung zu stellen, falls wir die von Ihnen zu entrichtenden Gelder nicht bzw. nicht rechtzeitig erhalten. Hinweis: Bei späterem Schuleintritt oder vorzeitigem -austritt werden die Kosten anteilsmäßig berechnet. 13
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Mitzubringende Materialien Auszubildende zum/zur Friseur*in Auszubildende zum/zur Kosmetiker*in – grobzahniger Kamm – weiße Arbeitskleidung und entsprechende Schuhe – Stielkamm – Sportsachen (Schuhe mit hellen Sohlen) – Föhnbürste – Haarschneideschere (Modell nach Absprache mit Lehrkraft) zwei Bleistifte (Stärke HB), Radiergummi, Holzfarbstifte (mindestens sechs verschiedene Farben), Dosenspitzer, Textmarker, Lineal (ca. 30 cm lang), Leitzordner (breit) mit zehn Registerblättern, DIN-A4-Block (kariert), Taschenrechner, Papierschere, Klebestift 14
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Ferientermine 2021/22 Im Schuljahr 2021/22 gelten folgende Ferientermine, bzw. unterrichtsfreie Zeit: (angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag) Herbstferien 02.11.2021– 05.11.2021 Buß- und Bettag 17.11.2021 Weihnachtsferien 24.12.2021 – 08.01.2022 Faschingsferien 28.02.2022 – 04.03.2022 Osterferien 11.04.2022 – 23.04.2022 Pfingstferien 07.06.2022 – 18.06.2022 Sommerferien 01.08.2022 – 12.09.2022 Unterrichtsausfall: Beweglicher Ferientag wird noch bekannt gegeben Pädagogischen Konferenzen wird noch bekannt gegeben Schriftl. Gesellenprüfung Teil 2 wird noch bekannt gegeben Verspäteter Unterrichtsbeginn: Schriftl. Gesellenprüfung Teil 1 wird noch bekannt gegeben 15
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Hausordnung Dieses Schulgebäude gehört der Landeshauptstadt München. Deshalb wollen wir, dass alle Räume, die Einrichtung und die Außenanlagen schonend behandelt werden. Sie bzw. Ihre Erziehungsberechtigten sind in vollem Umfang haftbar für mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen oder Verunreinigungen der Anlage und ihrer Einrichtungen. Die BSO und das BayEUG geben den Rahmen für das Zusammenleben und Wirken von Schulleitung, Lehrkräften, Schüler*innen vor. Sie verpflichten die Schulleitung, eine Hausordnung zu erlassen und auf deren Einhaltung zu bestehen. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus. Diese Hausordnung wurde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger und im Einklang mit den Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- u. Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und der Berufsschulordnung (BSO) erstellt. Sie gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten. Beachten Sie bitte folgende Punkte: 1. Schulbereich 1.1 Das Schulhaus wird um 07:00 Uhr geöffnet und nach Beendigung der letzten unterrichtlichen Veran- staltung geschlossen. Bitte befinden Sie sich pünktlich zum Unterricht ein. Benehmen Sie sich bitte auf den Gängen stets so, dass der Unterricht in benachbarten Zimmern nicht gestört wird. Verlässt eine Klasse den Unterrichtsraum und kommt keine andere Klasse unmittelbar in diesen Raum, so schließt die Lehrkraft den Raum ab. 1.2 Das Rauchen (inklusive elektrischer Zigarette) ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verbo- ten; der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist in der Schulanlage und während des gesamten Unterrichtstages nicht gestattet. Im Unterricht müssen Mobiltelefone und Wiedergabe- geräte ausgeschaltet sein. Digitale Aufnahmegeräte dürfen nicht verwendet werden. 1.3 Für abgestellte Fahrzeuge, Geld, Garderobe usw. kann von der Schule und dem Sachaufwandsträger keine Haftung übernommen werden. Nehmen Sie deshalb keine Wertsachen mit in die Schule oder lassen Sie Ihre Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in Ihrer Tasche liegen. 1.4 Für Kraftfahrzeuge von Schüler*innen besteht keine Parkmöglichkeit. 1.5 Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung oder Verunreinigung von Gebäude oder Einrichtungen muss Schadensersatz geleistet werden. 1.6 Verlassen Sie die Räume in dem Zustand, in dem Sie sie anzutreffen wünschen. Dies gilt insbesondere für die Toiletten. 1.7 Anschläge an „Schwarzen Brettern“ oder an Wänden bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. 2. In den Klassenräumen 2.1 Melden Sie festgestellte Beschädigungen Ihrer Lehrkraft, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Für die Klassenräume wird ein Ordnungsdienst benannt. Die Klassensprecher*innen sorgen für die Umsetzung. 2.2 Bitte stellen Sie nach der letzten Stunde Ihre Stühle auf die Tische. Ihren Arbeitsplatz hinterlassen Sie bitte sauber und aufgeräumt. 2.3 Unterrichtsmittel (z. B. Dokumentenkamera, PC, Beamer, Kartenmaterial, Modelle ...) dürfen nur mit Genehmigung einer Lehrkraft benutzt werden. 16
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 2.4 Gegenstände, mit denen der Unterricht gestört wird (z.B. iPod, Handy, Tablet …), oder die eine Gefährdung darstellen, können von den Lehrkräften vorübergehend eingezogen werden. 2.5 Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher werden gebeten, das Sekretariat (Zi. 230) zu verstän- digen, wenn eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde nicht im Klassenzimmer erschienen ist. 3. Pausenordnung 3.1 Die Lehrkraft sperrt zu den Pausen und am Ende des Unterrichts den Unterrichtsraum ab. Ausnahmen müssen gesondert geregelt werden. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher treffen mit den Lehrkräften eine Vereinbarung über das Aufbewahren der Taschen in den Pausen. Das Abstellen der Taschen und Ordner in den Gängen und im Hauseingang ist untersagt. 3.2 Die Kantine darf während der Pausen oder Freistunden, nicht jedoch während der Unterrichtszeit besucht werden. 3.3 In der Mittagspause kann – ohne Haftung von Seiten des Schulträgers – das Schulgelände verlassen werden. Während der Kurzpausen am Vormittag und Nachmittag darf jedoch das Schulgrundstück aus versicherungsrechtlichen Gründen ohne Genehmigung nicht verlassen werden. 4. Feueralarm: 4.1 Bei Feueralarm verlassen alle Schüler*innen mit den jeweiligen Lehrkräften auf dem in den Klassen- zimmern ausgewiesenen Fluchtwegen das Gebäude. Die Klasse bleibt geschlossen bei der Lehrkraft. Die Tür bleibt unversperrt. Handelt es sich um einen Probealarm, begeben sich die Schüler*innen nach Beendigung des Warntons wieder in die Klassenräume. Wird ein echter Alarm ausgelöst, sind die Weisungen der Feuerwehr und der Polizei zu befolgen. 5. Weitere Regelungen 5.1 Öffnungszeiten des Sekretariats für Schülerangelegenheiten gemäß Aushang. 5.2 Fundsachen liefern Sie bitte im Sekretariat oder beim Hausmeister (Technische Hausverwaltung) ab. 5.3 Erste Hilfe kann im Sekretariat, Zimmer G 01.02., angefordert werden. 17
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an der Schule Für die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schüler*innen gibt sich unsere Schule in Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die folgende Nutzungsordnung. Die Medien ausstattung in unserer Schule steht allen Schüler*innen zur Verfügung, die sich an diese Regeln halten: 1. Sorgsamer Umgang Jede Nutzerin/jeder Nutzer muss mit den Computern, Druckern, Scannern etc. sorgsam umgehen. Probleme und Schäden sind unverzüglich der aufsichtsführenden Lehrkraft zu melden. Veränderungen am Betriebssystem sind nicht erlaubt. Bei fahrlässigen und vorsätzlichen Beschädigungen hat der Verursacher den Schaden zu ersetzen. 2. Passwörter Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich jede Benutzerin/jeder Benutzer nur mit ihrem/seinem eigenen Benutzernamen in das Netzwerk einwählen darf. Das Passwort muss geheim gehalten und gegebenenfalls geändert werden. Zur eigenen Sicherheit muss sich jeder bei Verlassen des Arbeitsplatzes vom System abmelden. Für Handlungen, die unter dem Passwort erfolgen, kann der Passwortinhaber verantwortlich gemacht werden. 3. Einsatz der Ausstattung nur für schulische Zwecke Die Ausstattung darf nur für schulische Zwecke benutzt werden. Downloads für private Zwecke (Musik dateien, Videofilme, Spiele und andere Programme etc.) sind verboten. Software darf nur durch Lehrkräfte installiert werden. Im Rahmen der Internetnutzung dürfen im Namen der Schule weder Vertragsverhältnis- se eingegangen werden, noch kostenpflichtige Online-Dienste abgerufen werden. 4. Verbotene Nutzungen Es dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen und strafbare Inhalte, z.B. pornographischer, gewaltverherrlichender, volksverhetzender oder verfassungsfeindlicher Art aufgerufen, ins Netz gestellt oder versendet werden. Falls versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist die Anwendung sofort zu schließen. Andere Personen dürfen durch die von den Schüler*innen erstellten Inhalte nicht beleidigt werden. Im Internet und Intranet dürfen nur Webseiten und Verlinkungen angeboten werden, die einen direkten Bezug zum Unterricht haben. Die Veröffentlichung von Internetseiten bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Webmaster/die Schulleitung bzw. die zuständige Lehrkraft. 5. Beachtung von Rechten Dritter Die Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet, wenn die betroffenen Personen bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erklärt haben. Persönliche Daten von Schüler*innen und Lehrkräften (z.B. Namen) dürfen nur mit der vorherigen Zustimmung der/des Betroffenen verwendet werden. Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten, d.h. fremde Texte, Logos, Bilder, Karten etc. dürfen nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Urheberin/des Urhebers auf eigenen Internetseiten verwendet werden. 18
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 6. Verantwortlichkeit Grundsätzlich ist jede/r Schüler*in für die von ihr/ihm erstellten Inhalte zivilrechtlich und strafrechtlich verantwortlich und kann entsprechend in Anspruch genommen werden. Die Schule ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über das Internet abgerufen werden können. Die Schule stellt sicher, dass bei der Computernutzung im Rahmen des Schulbetriebes stets eine die Aufsichtspflicht erfüllende Person (u.U. auch ältere Schüler*innen) anwesend ist. 7. Datenschutz und Daten Auf schulischen Rechnern gibt es keine privaten Verzeichnisse. Lehrkräfte haben grundsätzlich die Möglichkeit und sind aufgrund der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht auch im Einzelfall dazu angehalten, die von Schüler*innen erstellten Daten, Verzeichnisse und die besuchten Webseiten zu kontrollieren. Sie können alle Aktivitäten am Rechner beobachten und eingreifen. 8. Verstoß gegen die Nutzungsordnung Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Ausschluss von der Nutzung des Computers auch schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Erklärung: Mit der Nutzungsordnung erkläre ich mich einverstanden und erkenne diese für die Benutzung der schulischen Medienausstattung an. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert, zeitlich begrenzt speichert und auch Stichproben vornimmt. Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass eine Einsichtnahme in verschickte und empfangene E-Mails stichprobenartig oder im Einzelfall erfolgen kann. Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen zu rechnen. 19
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Beschwerden bei sexueller Belästigung Sexuelle Belästigung kommt leider manchmal auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen vor. Deshalb haben die städtischen Schulen zusammen mit der Zentralen Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung des Personal- und Organisationsreferates und der Gleichstellungsstelle eine Handreichung erarbeitet, aus der hervorgeht, wie bei sexuellen Übergriffen oder Belästigungen vorzugehen ist. Definition: Unter „sexueller Belästigung“ bzw. „Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts“ ist jede uner- wünschte, sexuell bestimmte Verhaltensweise zu verstehen, die bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Formen sexueller Belästigung: Unerwünschte sexuell bestimmte Verhaltensweisen können beispielsweise sein: unerwünschte sexuelle Handlungen Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen sexuell bestimmte körperliche Berührungen Bemerkungen sexuellen Inhalts Verwendung anzüglicher Materialien als Unterrichtsmaterial abwertende Namensgebung unerwünschte Einladungen oder Annäherungen In-Aussicht-Stellen schulischer Vorteile, wenn im Gegenzug sexuelle Gefälligkeiten gewährt werden ... Beschwerderecht: Jede Schülerin und jeder Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte haben das Recht, sexuelle Gren- züberschreitungen oder Verletzungen des sexuellen Selbstbestimmungsrechts durch eine Lehrkraft oder einen anderen Beschäftigten/eine andere Beschäftigte aus dem schulischen Bereich bei den nachfolgenden Anlaufstellen und Vertrauenspersonen zu melden und sich Beratung und Unterstützung zu holen, ohne Sanktionen oder nachteilige Auswirkungen auf den schulischen Werdegang befürchten zu müssen. Anlaufstelle: Schulleitung Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung Vertrauenspersonen: Mädchenbeauftragte/Jungenbeauftragter Verbindungslehrkräfte Schulsozialarbeiterin bzw. Schulsozialarbeiter anderweitige Personen des Vertrauens, z.B. die Klassenleitung Bei begründeten Verdachtsmomenten sexueller Belästigung oder der Verletzung des sexuellen Selbstbe- stimmungsrechts informiert die Schulleitung die Fachabteilung Berufliche Schulen. Die weiteren Verfah- rensschritte obliegen dem Referat für Bildung und Sport sowie der Zentralen Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung des Personal- und Organisationsreferates. 20
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Belehrung für Schüler*innen, Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und dann die Schule besuchen, in die Sie jetzt aufgenom- men werden sollen bzw. die Sie bereits besuchen, können Sie andere Schüler*innen, Lehrkräfte oder weiteres Personal anstecken. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusam- menhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule gehen dürfen, wenn 1. Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrschein- lich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden.); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind so genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat Ihres Hausarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen). Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Schule nach dem Infektions- schutzgesetz verbietet. Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vor- zubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krank- heitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie vielleicht bereits andere Mitschüler*innen oder das Personal angesteckt haben, wenn Sie mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben müssen. In einem solchen Fall müssen wir diese Personen anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. 21
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022 Manchmal nehmen Personen nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Atmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass Mitschüler*innen oder das Personal angesteckt werden. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrank- heit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder eine möglicherweise infizierte aber nicht erkrank- te Person besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutz impfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an Ihr Gesund- heitsamt. 22
Bestätigung über den Erhalt des Städt. Berufsschule für Körperpflege Haager Straße 14 Informationsheftes 2021/2022 81671 München Hirschbergstraße 33 80634 München Telefon: 089 / 15 92 56 84-0 Telefax: 089 / 15 92 56 84-33 E-Mail: bs-koerperpflege@muenchen.de www.bs-friseur.musin.de Name: Bitte geben Sie dieses Vorname: unterschriebene Blatt bei Ihrer Klassenleitung ab. Klasse: Hiermit bestätige ich, dass ich das Informationsheft mit folgenden Themen erhalten und die Themen zur Kenntnis genommen habe: Wissenswertes zur Berufsschule und zum Schulalltag B erücksichtigung von Legasthenie und LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche) Z uordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern Friseurin/Friseur, Kosmetikerin/Kosmetiker Verbrauchsstoffgeld/mitzubringende Materialien F erientermine 2021/2022 H ausordnung N utzungsordnung der EDV-Einrichtungen B eschwerden bei sexueller Belästigung B elehrung Infektionsschutzgesetz N achweis über den Immunstatus Masern Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten auf der Homepage und in Jahresberichten der Schule Bitte ankreuzen: Ich bin damit einverstanden, dass mein Bild und/oder mein Name auf der Homepage oder im Jahresbericht der Städtischen Berufsschule veröffentlicht werden darf. Ich bin nicht damit einverstanden, dass mein Bild und/oder mein Name auf der Homepage oder im Jahresbericht der Städtischen Berufsschule veröffentlicht werden darf. Ich erkläre mich hiermit damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten an die/den an der Schule tätige/n Sozialpädagogin/Sozialpädagogen weitergegeben werden dürfen, wenn besondere Probleme im persönlichen oder schulischen Bereich auftreten sollten. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Ort Datum Unterschrift: Schülerin bzw. Schüler Unterschrift: Erziehungsberechtigte bzw. Erziehungsberechtigter Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes E-Mail-Adresse des Ausbildungsbetriebes Stempel und Unterschrift: Ausbildungsbetrieb Das Infoheft finden Sie auch auf unserer Homepage.
Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Städtische Berufsschule für Körperpflege Haager Straße 14 81671 München Hirschbergstraße 33 80634 München Telefon: 089 / 15 92 56 84-0 Telefax: 089 / 15 92 56 84-33 E-Mail: bs-koerperpflege@muenchen.de www.bs-friseur.musin.de
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