Städtische Berufsschule für Körperpflege - Informationsheft 2021/2022 - Informationen für Schüler*innen und Ausbildungsbetriebe - Städtische ...

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Städtische Berufsschule für Körperpflege - Informationsheft 2021/2022 - Informationen für Schüler*innen und Ausbildungsbetriebe - Städtische ...
Städtische Berufsschule für
Körperpflege
Informationen für Schüler*innen
und Ausbildungsbetriebe

Informationsheft 2021/2022
                                  Städtische Berufsschule
                                  für Körperpflege
Städtische Berufsschule für Körperpflege - Informationsheft 2021/2022 - Informationen für Schüler*innen und Ausbildungsbetriebe - Städtische ...
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

                         Bitte lesen Sie das Infoheft sorgfältig durch und
                         bestätigen Sie und Ihr Betrieb auf dem letzten Blatt
                         mit Unterschrift, dass Sie die Inhalte zur Kenntnis
                         genommen haben.

                         Wir wünschen Ihnen viel Erfolg
                         bei Ihrer Ausbildung!

                         Herausgeberin:
                         Landeshauptstadt München
                         Referat für Bildung und Sport
                         Städtische Berufsschule für Körperpflege
                         Haager Straße 14
                         81671 München
                         Hirschbergstraße 33
                         80634 München
                         Telefon: 089 / 15 92 56 84-0
                         Telefax: 089 / 15 92 56 84-33
                         E-Mail: bs-koerperpflege@muenchen.de
                         www.bs-friseur.musin.de

                         Gestaltung: ISARNAUTEN, München
                         Titelfoto: BS Körperpflege
                         Druck: Direktorium, Hauptabteilung II, Stadtkanzlei

                         Diese Broschüre wurde auf 100% Recycling-Papier gedruckt.

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Inhaltsverzeichnis

Wissenswertes zur Berufsschule und zum Schulalltag                        4

Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern
für den Ausbildungsberuf Friseurin/Friseur                              10

Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern
für den Ausbildungsberuf Kosmetikerin/Kosmetiker                        12

Verbrauchsstoffgeld                                                     13

Mitzubringende Materialien                                              14

Ferientermine 2021/2022                                                 15

Hausordnung                                                             16

Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen an der Schule                     18

Beschwerden bei sexueller Belästigung                                   20

Belehrung für Schüler*innen, Eltern und
sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 Satz 2
Infektionsschutzgesetz (IfSG)                                           21

Bestätigung über den Erhalt des Informationsheftes                      23

                                                                                                              3
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                         Wissenswertes zur Berufsschule
                         und zum Schulalltag

                         Ansprechpartner*innen an der
                         Städt. Berufsschule für Körperpflege
                         				                                                Telefon               Raum
                         Schulleiter: 		            Herr Biechl              089/ 15 92 56 84-0    G 01.03.
                         Stellv. Schulleiterin:     Frau Baumgart            089/ 15 92 56 84-0    G 01.01.
                         Sekretariat: 		            Frau Tenzera; Frau Ratkai 089/ 15 92 56 84-0   G 01.02.
                         Beratungslehrkraft:        Frau Schweizer           089/ 15 92 56 84-0    G 01.04.
                         Schulsozialarbeit:         Frau Schmid              089/ 15 92 56 84-27   G 01.06.
                         Schulpsychologin:          Frau Reindl-Schöps       089/ 15 92 56 84-0    G 01.05.
                         Drogenbeauftragte:         Frau Hoinkis             089/ 15 92 56 84-0    G 01.25.
                         Mädchenbeauftragte:        Frau Kovac               089/ 15 92 56 84-0    G 01.25.
                         Jungenbeauftragter:        Herr Steinberger         089/ 15 92 56 84-0    G 01.25.
                         Fachbetreuung Theorie:     Herr Steinberger         089/ 15 92 56 84-0    G 02.07.
                         Fachbetreuung Praxis:      Frau Erdogmus            089/ 15 92 56 84-0    G 02.04.
                         Verbindungslehrkraft:      Frau Dargel              089/ 15 92 56 84-0    G 01.25.

                         Klassenleiter bzw. Klassenleiterin: Herr/Frau_________________________________________
                         Der Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung ist durch Gesetze (Jugendarbeitsschutzgesetz,
                         Jugend­schutzgesetz, Berufsbildungsgesetz, Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichts­
                         wesen, Berufsschulordnung) sowie durch den Ausbildungsvertrag geregelt.

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1. Berufsschulpflicht
  D
   ie Schulpflicht dauert 12 Jahre.
   er in einem Ausbildungsverhältnis steht, ist bis zum Abschluss der Berufsausbildung berufsschul­
  W
  pflichtig, jedoch längstens bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
  D
   ie Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) befreit nicht von der Berufsschulpflicht!
  B ei vorzeitiger Auflösung des Ausbildungsverhältnisses bleibt die Schulpflicht bestehen.
  Ausnahmen: – vollendetes 21. Lebensjahr
                    – Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur)
                    – Mittlerer Schulabschluss (Mittlere Reife)
                    – Nachweis von 12 abgeschlossenen Schuljahren
                    – erfolgreicher Abschluss eines Berufsvorbereitungsjahres ...
Berufsschulpflichtige Schüler*innen ohne Ausbildungsvertrag werden an die jeweilige für sie zuständige
Berufsschule überwiesen. In München ist dies in der Regel die Berufsschule zur Berufs­vorbereitung am
Bogenhauser Kirchplatz.

2. Berufsschulberechtigung
Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden, sind zum Be-
such der Berufsschule berechtigt; die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten
(Art. 40 BayEUG). Auch Auszubildende in Zweitausbildung sind berufsschulberechtigt. In ihren Rechten
und Pflichten sind Berufsschulberechtigte den Berufsschulpflichtigen gleichgestellt, sie müssen
somit auch am Unterricht aller Unterrichtsfächer teilnehmen.

                                                                                                                                       5
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                         3. Versäumen des Unterrichts
                         Nach § 20 BaySchO muss die Berufsschule informiert werden, wenn der Unterricht – aus welchen
                         Gründen auch immer – nicht besucht werden kann.

                         a) Krankheit
                            Im Krankheitsfall ist die Schule vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder per E-Mail
                            (bs-koerperpflege@muenchen.de) zu informieren. Das ärztliche Attest ist am nächsten
                            Berufs­schultag vorzulegen (falls Krankheit noch andauert, muss das Attest an die Schule
                            gefaxt, per E-Mail oder per Post geschickt werden).

                         b) S
                             onstige Fehlzeiten (Beurlaubung/Befreiung nach §11 BSO, Art. 39, Abs. 3 und 4 BayEUG)
                            Der Ausbildungsbetrieb kann in begründeten Fällen einen Antrag auf Beurlaubung/Befreiung
                            stellen (mind. einen Monat vorher). Dieser ist im Sekretariat erhältlich. Über die Genehmigung
                            entscheidet die Schulleitung.
                            Auf schriftlichen Antrag hin können sich Schülerinnen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft
                            be­urlauben lassen, so lange dies im Hinblick auf die Gesundheit der Mutter oder die Versorgung des
                            Kindes erforderlich ist. Auch hier entscheidet die Schulleitung.
                            Der (Jahres-)Urlaub ist während der Ferienzeiten zu nehmen.
                            Wir bitten von Anträgen auf vorzeitige Befreiung am Schuljahresende abzusehen.
                            Berufsschulpflichtige Schüler*innen ohne Ausbildungsverhältnis können vom Berufs­schul­besuch
                            befreit werden:
                                ei einem Besuch von Vollzeitlehrgängen, die der Vorbereitung auf staatlich geregelte schulische
                               b
                               Abschlussprüfungen dienen,
                               nach 11 Schulbesuchsjahren, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht,
                               bei Vorliegen eines Härtefalls.

                         c) Unentschuldigte Fehlzeiten
                            Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung zur Berufsschule un-
                            terlässt bzw. als Erziehungsberechtigter, Ausbildender oder Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht erfüllt.
                            Das Gleiche gilt für Schulpflichtige, die am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveran-
                            staltungen nicht teilnehmen (Art. 119 Abs. 1 BayEUG).
                            Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt für das Verhängen des Bußgeldes folgende Regelung:
                            Ganzer Fehltag = vollständige Abwesenheit von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende am ganzen
                                              und halben Berufsschultag
                            Bei der Ahndung von Schulversäumnissen sollen lt. Ordnungswidrigkeitsgesetz unter Einschaltung der
                            Jugendgerichtshilfe erzieherische Gespräche geführt werden, um eine dem Jugendlichen bzw. der
                            Jugend­lichen angemessene Lösung zu finden.

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4. Befreiung von den Fächern Deutsch, Religionslehre und evtl. Sozialkunde
Laut §4 Abs. 2 BSO und §20 Abs. 3 BaySchO können sich Berufsschulberechtigte nur dann befreien
lassen, wenn sie auch über einen mittleren Schulabschluss oder einen höheren Abschluss verfügen. In
Sozialkunde ist eine Befreiung nur dann möglich, wenn die Anerkennung durch die IHK oder HWK vorliegt.
Schüler*innen, die einen Antrag auf Befreiung von Deutsch, Sozialkunde oder Religion stellen, müssen bis
zur schriftlichen Genehmigung am Unterricht teilnehmen.
Dieser Antrag ist im Sekretariat erhältlich und muss über die Klassenleitung innerhalb von zwei Wochen
nach der Einschreibung mit den geforderten Nachweisen an die Schulleitung gestellt werden. Die Schul-
leitung entscheidet über die Befreiung. Im Falle einer Befreiung nimmt der Betrieb anschließend davon
Kenntnis durch Unterschrift und Stempel.

5. Erwerb des Mittleren Schulabschlusses an der Berufsschule
An der Berufsschule kann der mittlere Bildungsabschluss (§ 18 Abs. 2 BSO) erreicht werden.
Dieser kann unter folgenden Voraussetzung erworben werden:
  Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0
  ausreichende Englischkenntnisse (entspricht der Note 4)
  – fünf Jahre Pflichtunterricht an einer Allgemeinbildenden Schule der 9. Jahrgangsstufe

6. Klasseneinteilung
Die Einteilung in die jeweiligen Klassen erfolgt durch die Schule.
Während des Schuljahres ist ein Klassenwechsel grundsätzlich nicht möglich!
Ausnahmen, z. B. beim Wechsel in einen anderen Ausbildungsbetrieb, bedürfen der ausdrücklichen Geneh-
migung durch die Schulleitung und sind umgehend schriftlich vom Betrieb zu beantragen, können aber
nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.

7. Kündigung des Ausbildungsverhältnisses/Betriebewechsel
a) Sind Sie von einer Kündigung bedroht oder ist die Kündigung bereits ausgesprochen, informieren Sie
    bitte sofort Ihre Klassenleitung und melden Sie sich im Sekretariat zur weiteren Bearbeitung durch
    Schulleitung, Schulsozialarbeit und/oder Beratungslehrkraft. Unser Ziel ist es, zusammen mit Ihnen eine
    Kündigung zu verhindern oder Sie möglichst schnell wieder in ein Ausbildungsverhältnis zu bringen.
b) Auch ein Betriebewechsel ist mit einer Aufhebung des alten Vertrages verbunden und muss der
    Klassenleitung sowie dem Sekretariat gemeldet werden.

                                                                                                                                    7
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                         8. Sozialteam
                            Schulsozialarbeit          Verbindungslehrkraft
                            Beratungslehrkraft         Mädchen- und Jungenbeauftragte
                            Schulpsychologin           Drogenbeauftragte
                         Zur Unterstützung und Beratung in privaten, schulischen und/oder betrieblichen Angelegenheiten der
                         Schüler*innen wird an dieser Berufsschule Unterstützung und Beratung angeboten.

                         9. B
                             erücksichtigung von Legasthenie und LRS
                            (Lese-Rechtschreib-Schwäche)
                         Beim Wechsel auf eine berufliche Schule ist eine bekannte Legasthenie oder LRS von einer Schulpsycho-
                         login bzw. einem Schulpsychologen grundsätzlich neu zu begutachten. Die Kontaktdaten der zuständigen
                         Psychologin bzw. des zuständigen Psychologen erhalten Sie im Sekretariat.
                         Vorgehensweise:
                         1. U
                             mgehende Meldung bei der Klassenleitung
                         2. Terminvereinbarung bei der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen
                         Bitte beachten Sie, dass ein Nachteilsausgleich im laufenden Schuljahr nur bei sofortiger Einholung
                         eines neuen Attestes von einer Schulpsychologin bzw. einem Schulpsychologen berücksichtigt
                         werden kann.

                         10. SMV (Schüler*innenmitverantwortung)
                         Im Rahmen der SMV soll allen Schüler*innen die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer
                         Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten (Art. 62 BayEUG).
                         Die Wahlen der Tages- und Schulsprecher*innen finden immer im Oktober statt.

                         11. Unfall
                         Sollten Sie auf dem Weg zur Berufsschule, während Ihrer Anwesenheit in der Berufsschule oder am Ende
                         auf dem Nachhauseweg einen Unfall erleiden, melden Sie dies Ihrer Klassenleitung und füllen Sie den
                         Antrag „Unfallanzeige“ aus.

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12. Einrichtungen, die Sie unterstützen können

Anderwerk GmbH                                      ausbildungsbegleitende Hilfen (abH);
Gneisenaustraße 8, 80992 München                    Nachhilfe, Prüfungsvorbereitung
Telefon: 089 / 13 95 78 29-40

BRK-Kreisverband München
Berufliche Bildung, Ausbildungsbegleitende Hilfen
Quagliostraße 9, 81543 München
Telefon: 089 / 3 09 04 06 30

Handwerkskammer für München und Oberbayern          Ausbildungsverträge
Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
Telefon: 089 / 5119-205

Azuro                                               Rechtsberatung
Landwehrstraße 87, 80336 München
Telefon: 089 / 54 40 46 40

Innung München für Friseur*innen und                Ausbildungsverträge, Prüfungen
Kosmetiker*innen
Holzstraße 8, 80469 München
Telefon: 089 / 23 11 10-0

Gewerbeaufsichtsamt                                 Arbeitsschutz und Berechtigungsschein
Hessstraße 130, 80797 München                       für Untersuchung nach JArbSchG
Telefon: 089 / 21 76 32 51

Gewerkschaft Ver.di                                 Rechtsberatung für Mitglieder
Bayerstraße 69, 80335 München                       Rechtsvertretung im Arbeitsprozess
Telefon: 089 / 5 99 77-9220

                                                                                                                              9
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

                         Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern
                         für den Ausbildungsberuf Friseur*in

                          Zeugnis                    10. Jg.                   11. Jg.                  12. Jg.

                                                     Lernfeld            h     Lernfeld           h     Lernfeld              h

                          Betriebsorganisation       (1) In Ausbildung   60                             (12) Betriebliche     80
                          und                        und                                                Prozesse
                          Kundenmanagement           Beruf orientieren                                  mitgestalten

                                                     (2) Kunden          40
                                                     empfangen und
                                                     betreuen

                          Pflege und Gestaltung      (4) Frisuren        80    (8) Haare tönen    60    (10) Hände und        40
                                                     empfehlen                                          Nägel pflegen
                                                                                                        und gestalten

                                                     (3) Haare und       80                             (11) Haut dekorativ   80
                                                     Kopfhaut pflegen                                   gestalten

                          Formgebung und             (5) Haare           80    (7) Haare          60    (13) Komplexe         80
                          Farbveränderung            schneiden                 dauerhaft                Friseurdienst­
                                                                               umformen                 leistungen
                                                                                                        durchführen

                                                     (6) Frisuren        60    (9) Haare färben   80
                                                     erstellen                 und blondieren

                                                                         400                      200                         280

10
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

Kompetenzschwerpunkte:
  B
   eratung, Behandlung, Beurteilung
  K
   ommunikationskompetenz
  Teamfähigkeit
  M
   ethoden- und Lernkompetenz

Erwartungen:
  h
   andwerkliches Können
  f achliches Wissen
  E
   infühlungsvermögen
  M
   enschenkenntnis
  K
   reativität
  F
   lexibilität

Aufgabe des berufsbezogenen Unterrichts:
  G
   anzheitliche berufliche Handlungskompetenz vermitteln
  K
   onsequente Ableitung der Ziele und Inhalte aus beruflichen Handlungssituationen
  H
   andlungsorientierter Unterricht
  R
   eduzierung des Stoffumfanges auf exemplarische Inhalte
  L
   ösen exemplarischer, komplexer Aufgabenstellungen, systemorientiertes und
  vernetztes Denken und Handeln

                                                                                                                                11
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

                         Zuordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern
                         für den Ausbildungsberuf Kosmetiker*in

                          Zeugnis                    10. Jg.                 11. Jg.                     12. Jg.

                                                     Lernfeld          h     Lernfeld               h    Lernfeld               h

                          Betriebsprozesse           (1) Analysieren   84    (6) Präsentieren       30   (10) Projekte          30
                                                     betrieblicher           und Verkaufen
                                                     Arbeitsabläufe          von Waren und
                                                                             Dienstleistungen

                                                     (2) Waren         36
                                                     bewirtschaften

                          Hautpflege                 (3) Beurteilen    84    (7) Anwenden           80
                                                     der Haut                von kosmetischen
                                                                             Massagen

                                                     (4) Reinigen      84
                                                     der Haut

                          Hand- und Fußpflege        (5) Pflegen und   36    (8) Pflegen und        80
                                                     Gestalten der           Gestalten der
                                                     Hände und Nägel         Füße und Nägel

                          Ganzheitliche Kosmetik                             (9) Schützen und       80   (12) Unterstützen      80
                                                                             Pflegen der Haut            kosmetischer
                                                                                                         Behandlungen
                                                                                                         durch gesund-
                                                                                                         heitsfördernde
                                                                                                         Maßnahmen

                                                                                                         (13) Unterschei-       80
                                                                                                         den kosmetischer
                                                                                                         Spezialbehandlun-
                                                                                                         gen

                          Dekorative Kosmetik                                                            (11) Gestalten         80
                                                                                                         mit dekorativer
                                                                                                         Kosmetik

                                                                       324                         270                          270

                                                                             Unterricht in Blockform:
                                                                             10. Jahrgang:      12 Wochen mit jeweils 5 Tagen
                                                                             11./12. Jahrgang: 10 Wochen mit jeweils 5 Tagen

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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

Verbrauchsstoffgeld

Welcher Betrag ist zu zahlen?                            70 € Verbrauchsstoffgeld sind ab dem Tag
Wie kann bezahlt werden?                                 der Anmeldung auf folgendes Schulkonto zu
Welcher Zahlungstermin ist einzuhalten?                  überweisen:
                                                         Stadtsparkasse München
                                                         DE18 7015 0000 1002 4416 89
                                                         BIC SSKMDEMMXXX
                                                         Verwendungszweck:
                                                         Familienname, Vorname, Klasse
                                                         Beides muss bis spätestens Ende Dezember
                                                         bezahlt sein.

Wer ist zahlungspflichtig?                               Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigte.
                                                         Die Ausbildungsbetriebe werden gebeten, die Ver-
                                                         brauchsstoffgelder den Auszubildenden zu
                                                         erstatten.

Was ist zu tun, wenn ich den Betrag nicht                Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat, um eine
aufbringen kann?                                         Ratenzahlung zu vereinbaren.

Welche Materialien beschafft die Schule                  Arbeitsblätter und Kopien, Verbrauchsmaterial für
vom Verbrauchsstoffgeld?                                 den Praxisunterricht, Übungskopf (Bereich Friseur-
                                                         handwerk), Arbeitshefte (Bereich Kosmetik).

Was passiert, wenn keine Zahlung erfolgt?                Der/Die Schüler*in und der Betrieb erhalten eine
                                                         Zahlungserinnerung, anschließend eine Mahnung.
                                                         Zeitgleich zur Mahnung werden mit sofortiger Wir-
                                                         kung keine Kopien und Unterrichtsmaterialien an
                                                         den/die Schüler*in ausgehändigt.

Was passiert, wenn die Schule nicht bis zum              Sie können in bestimmen Fällen und nur ab einem
Ende des Schuljahres besucht wird?                       Betrag von 5 €, bis zum Ende des aktuellen Schul-
                                                         jahres, einen schriftlichen Antrag auf Rückerstat-
                                                         tung des nicht verbrauchten Geldes stellen (die
                                                         Anträge sind im Sekretariat erhältlich).

Gesetzliche Grundlagen:                                  Art. 51 Abs. 4 Bayerisches Gesetz über das
                                                         Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) i. V.
                                                         mit Art. 21 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz
                                                         (BaySchFG)

Die Höhe der Gelder wurde mit dem Berufsschulbeirat abgestimmt.
Für einzelne Anlässe, z.B. Schulausflüge im Rahmen des Wandertages oder im Rahmen von Projekten,
werden wir gesondert auf Sie zukommen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, Ihrer Tochter/Ihrem Sohn Unterrichts­
materialien nicht zur Verfügung zu stellen, falls wir die von Ihnen zu entrichtenden Gelder nicht bzw. nicht
rechtzeitig erhalten.
Hinweis: Bei späterem Schuleintritt oder vorzeitigem -austritt werden die Kosten anteilsmäßig berechnet.

                                                                                                                                     13
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

                         Mitzubringende Materialien

                          Auszubildende zum/zur Friseur*in                     Auszubildende zum/zur Kosmetiker*in
                          – grobzahniger Kamm                                  – weiße Arbeitskleidung und entsprechende
                                                                                  Schuhe
                          – Stielkamm
                                                                               – Sportsachen (Schuhe mit hellen Sohlen)
                          – Föhnbürste
                          – Haarschneideschere
                             (Modell nach Absprache mit Lehrkraft)

                          zwei Bleistifte (Stärke HB), Radiergummi, Holzfarbstifte (mindestens sechs verschiedene Farben),
                          Dosenspitzer, Textmarker, Lineal (ca. 30 cm lang), Leitzordner (breit) mit zehn Registerblättern,
                          DIN-A4-Block (kariert), Taschenrechner, Papierschere, Klebestift

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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

Ferientermine 2021/22

Im Schuljahr 2021/22 gelten folgende Ferientermine, bzw. unterrichtsfreie Zeit:
(angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag)

 Herbstferien                                   02.11.2021– 05.11.2021
 Buß- und Bettag                                17.11.2021
 Weihnachtsferien                               24.12.2021 – 08.01.2022
 Faschingsferien                                28.02.2022 – 04.03.2022
 Osterferien                                    11.04.2022 – 23.04.2022
 Pfingstferien                                  07.06.2022 – 18.06.2022
 Sommerferien                                   01.08.2022 – 12.09.2022

Unterrichtsausfall:

 Beweglicher Ferientag                          wird noch bekannt gegeben

 Pädagogischen Konferenzen                      wird noch bekannt gegeben

 Schriftl. Gesellenprüfung Teil 2               wird noch bekannt gegeben

Verspäteter Unterrichtsbeginn:

 Schriftl. Gesellenprüfung Teil 1               wird noch bekannt gegeben

                                                                                                                                  15
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

                         Hausordnung

                         Dieses Schulgebäude gehört der Landeshauptstadt München.
                         Deshalb wollen wir, dass alle Räume, die Einrichtung und die Außenanlagen schonend behandelt werden.
                         Sie bzw. Ihre Erziehungsberechtigten sind in vollem Umfang haftbar für mutwillige oder fahrlässige
                         Beschädigungen oder Verunreinigungen der Anlage und ihrer Einrichtungen.
                         Die BSO und das BayEUG geben den Rahmen für das Zusammenleben und Wirken von Schulleitung,
                         Lehrkräften, Schüler*innen vor. Sie verpflichten die Schulleitung, eine Hausordnung zu erlassen und auf
                         deren Einhaltung zu bestehen. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus.
                         Diese Hausordnung wurde im Einvernehmen mit dem Schulaufwandsträger und im Einklang mit den
                         Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- u. Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und der Berufsschulordnung
                         (BSO) erstellt.
                         Sie gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten.
                         Beachten Sie bitte folgende Punkte:

                         1. Schulbereich
                         1.1	Das Schulhaus wird um 07:00 Uhr geöffnet und nach Beendigung der letzten unterrichtlichen Veran-
                              staltung geschlossen. Bitte befinden Sie sich pünktlich zum Unterricht ein. Benehmen Sie sich bitte auf
                              den Gängen stets so, dass der Unterricht in benachbarten Zimmern nicht gestört wird. Verlässt eine
                              Klasse den Unterrichtsraum und kommt keine andere Klasse unmittelbar in diesen Raum, so schließt
                              die Lehrkraft den Raum ab.
                         1.2	Das Rauchen (inklusive elektrischer Zigarette) ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verbo-
                              ten; der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist in der Schulanlage und während
                              des gesamten Unterrichtstages nicht gestattet. Im Unterricht müssen Mobiltelefone und Wiedergabe-
                              geräte ausgeschaltet sein.
                              Digitale Aufnahmegeräte dürfen nicht verwendet werden.
                         1.3	Für abgestellte Fahrzeuge, Geld, Garderobe usw. kann von der Schule und dem Sachaufwandsträger
                              keine Haftung übernommen werden. Nehmen Sie deshalb keine Wertsachen mit in die Schule oder
                              lassen Sie Ihre Wertgegen­stände nicht unbeaufsichtigt in Ihrer Tasche liegen.
                         1.4	Für Kraftfahrzeuge von Schüler*innen besteht keine Parkmöglichkeit.
                         1.5	Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung oder Verunreinigung von Gebäude oder Einrichtungen
                              muss Schadensersatz geleistet werden.
                         1.6	Verlassen Sie die Räume in dem Zustand, in dem Sie sie anzutreffen wünschen. Dies gilt insbesondere
                              für die Toiletten.
                         1.7	Anschläge an „Schwarzen Brettern“ oder an Wänden bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

                         2. In den Klassenräumen
                         2.1	Melden Sie festgestellte Beschädigungen Ihrer Lehrkraft, damit für Abhilfe gesorgt werden kann.
                              Für die Klassenräume wird ein Ordnungsdienst benannt. Die Klassensprecher*innen sorgen für die
                              Umsetzung.
                         2.2	Bitte stellen Sie nach der letzten Stunde Ihre Stühle auf die Tische. Ihren Arbeitsplatz hinterlassen Sie
                              bitte sauber und aufgeräumt.
                         2.3	Unterrichtsmittel (z. B. Dokumentenkamera, PC, Beamer, Kartenmaterial, Modelle ...) dürfen nur mit
                              Genehmigung einer Lehrkraft benutzt werden.

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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

2.4	Gegenstände, mit denen der Unterricht gestört wird (z.B. iPod, Handy, Tablet …), oder die eine
     Gefährdung darstellen, können von den Lehrkräften vorübergehend eingezogen werden.
2.5	Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher werden gebeten, das Sekretariat (Zi. 230) zu verstän-
     digen, wenn eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde nicht im Klassenzimmer
     erschienen ist.

3. Pausenordnung
3.1	Die Lehrkraft sperrt zu den Pausen und am Ende des Unterrichts den Unterrichtsraum ab. Ausnahmen
     müssen gesondert geregelt werden. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher treffen mit den
     Lehrkräften eine Vereinbarung über das Aufbewahren der Taschen in den Pausen. Das Abstellen der
     Taschen und Ordner in den Gängen und im Hauseingang ist untersagt.
3.2	Die Kantine darf während der Pausen oder Freistunden, nicht jedoch während der Unterrichtszeit
     besucht werden.
3.3	In der Mittagspause kann – ohne Haftung von Seiten des Schulträgers – das Schulgelände verlassen
     werden. Während der Kurzpausen am Vormittag und Nachmittag darf jedoch das Schulgrundstück aus
     versicherungsrechtlichen Gründen ohne Genehmigung nicht verlassen werden.

4. Feueralarm:
4.1	Bei Feueralarm verlassen alle Schüler*innen mit den jeweiligen Lehrkräften auf dem in den Klassen-
     zimmern ausgewiesenen Fluchtwegen das Gebäude. Die Klasse bleibt geschlossen bei der Lehrkraft.
     Die Tür bleibt unversperrt. Handelt es sich um einen Probealarm, begeben sich die Schüler*innen nach
     Beendigung des Warntons wieder in die Klassenräume. Wird ein echter Alarm ausgelöst, sind die
     Weisungen der Feuerwehr und der Polizei zu befolgen.

5. Weitere Regelungen
5.1	Öffnungszeiten des Sekretariats für Schülerangelegenheiten gemäß Aushang.
5.2	Fundsachen liefern Sie bitte im Sekretariat oder beim Hausmeister (Technische Hausverwaltung) ab.
5.3	Erste Hilfe kann im Sekretariat, Zimmer G 01.02., angefordert werden.

                                                                                                                                    17
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

                         Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen
                         an der Schule

                         Für die Benutzung von schulischen EDV-Einrichtungen durch Schüler*innen gibt sich unsere Schule in
                         Anlehnung an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die folgende Nutzungsordnung. Die Medien­
                         ausstattung in unserer Schule steht allen Schüler*innen zur Verfügung, die sich an diese Regeln halten:

                         1. Sorgsamer Umgang
                         Jede Nutzerin/jeder Nutzer muss mit den Computern, Druckern, Scannern etc. sorgsam umgehen.
                         Probleme und Schäden sind unverzüglich der aufsichtsführenden Lehrkraft zu melden. Veränderungen am
                         Betriebssystem sind nicht erlaubt. Bei fahrlässigen und vorsätzlichen Beschädigungen hat der Verursacher
                         den Schaden zu ersetzen.

                         2. Passwörter
                         Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich jede Benutzerin/jeder Benutzer nur mit ihrem/seinem eigenen
                         Benutzernamen in das Netzwerk einwählen darf. Das Passwort muss geheim gehalten und gegebenenfalls
                         geändert werden. Zur eigenen Sicherheit muss sich jeder bei Verlassen des Arbeitsplatzes vom System
                         abmelden. Für Handlungen, die unter dem Passwort erfolgen, kann der Passwortinhaber verantwortlich
                         gemacht werden.

                         3. Einsatz der Ausstattung nur für schulische Zwecke
                         Die Ausstattung darf nur für schulische Zwecke benutzt werden. Downloads für private Zwecke (Musik­
                         dateien, Videofilme, Spiele und andere Programme etc.) sind verboten. Software darf nur durch Lehrkräfte
                         installiert werden. Im Rahmen der Internetnutzung dürfen im Namen der Schule weder Vertragsverhältnis-
                         se eingegangen werden, noch kostenpflichtige Online-Dienste abgerufen werden.

                         4. Verbotene Nutzungen
                         Es dürfen keine jugendgefährdenden, sittenwidrigen, sexuell anstößigen und strafbare Inhalte, z.B.
                         pornographischer, gewaltverherrlichender, volksverhetzender oder verfassungsfeindlicher Art aufgerufen,
                         ins Netz gestellt oder versendet werden. Falls versehentlich derartige Inhalte aufgerufen werden, ist die
                         Anwendung sofort zu schließen. Andere Personen dürfen durch die von den Schüler*innen erstellten
                         Inhalte nicht beleidigt werden.
                         Im Internet und Intranet dürfen nur Webseiten und Verlinkungen angeboten werden, die einen direkten
                         Bezug zum Unterricht haben. Die Veröffentlichung von Internetseiten bedarf der vorherigen Genehmigung
                         durch den Webmaster/die Schulleitung bzw. die zuständige Lehrkraft.

                         5. Beachtung von Rechten Dritter
                         Die Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet, wenn die betroffenen Personen bzw. bei Minderjährigen
                         deren Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erklärt haben. Persönliche Daten von Schüler*innen und
                         Lehrkräften (z.B. Namen) dürfen nur mit der vorherigen Zustimmung der/des Betroffenen verwendet
                         werden.
                         Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten, d.h. fremde Texte, Logos, Bilder, Karten etc. dürfen
                         nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung der Urheberin/des Urhebers auf eigenen Internetseiten
                         verwendet werden.

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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

6. Verantwortlichkeit
Grundsätzlich ist jede/r Schüler*in für die von ihr/ihm erstellten Inhalte zivilrechtlich und
strafrechtlich verantwortlich und kann entsprechend in Anspruch genommen werden.
Die Schule ist nicht für Angebote und Inhalte Dritter verantwortlich, die über das Internet abgerufen
werden können.
Die Schule stellt sicher, dass bei der Computernutzung im Rahmen des Schulbetriebes stets eine die
Aufsichtspflicht erfüllende Person (u.U. auch ältere Schüler*innen) anwesend ist.

7. Datenschutz und Daten
Auf schulischen Rechnern gibt es keine privaten Verzeichnisse. Lehrkräfte haben grundsätzlich
die Möglichkeit und sind aufgrund der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht auch im Einzelfall dazu
an­gehalten, die von Schüler*innen erstellten Daten, Verzeichnisse und die besuchten Webseiten
zu kontrollieren. Sie können alle Aktivitäten am Rechner beobachten und eingreifen.

8. Verstoß gegen die Nutzungsordnung
Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Ausschluss von der Nutzung des Computers
auch schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Erklärung:
Mit der Nutzungsordnung erkläre ich mich einverstanden und erkenne diese für die Benutzung der
schulischen Medienausstattung an. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert,
zeitlich begrenzt speichert und auch Stichproben vornimmt.
Ich erkläre mich auch damit einverstanden, dass eine Einsichtnahme in verschickte und empfangene
E-Mails stichprobenartig oder im Einzelfall erfolgen kann.
Bei einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen
zu rechnen.

                                                                                                                                        19
Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

                         Beschwerden bei sexueller Belästigung

                         Sexuelle Belästigung kommt leider manchmal auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen vor. Deshalb
                         haben die städtischen Schulen zusammen mit der Zentralen Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung
                         des Personal- und Organisationsreferates und der Gleichstellungsstelle eine Handreichung erarbeitet, aus
                         der hervorgeht, wie bei sexuellen Übergriffen oder Belästigungen vorzugehen ist.

                         Definition:
                         Unter „sexueller Belästigung“ bzw. „Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts“ ist jede uner-
                         wünschte, sexuell bestimmte Verhaltensweise zu verstehen, die bezweckt oder bewirkt, dass die Würde
                         der betroffenen Person verletzt wird.

                         Formen sexueller Belästigung:
                         Unerwünschte sexuell bestimmte Verhaltensweisen können beispielsweise sein:
                            unerwünschte sexuelle Handlungen
                            Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen
                            sexuell bestimmte körperliche Berührungen
                            Bemerkungen sexuellen Inhalts
                            Verwendung anzüglicher Materialien als Unterrichtsmaterial
                            abwertende Namensgebung
                            unerwünschte Einladungen oder Annäherungen
                            In-Aussicht-Stellen schulischer Vorteile, wenn im Gegenzug sexuelle Gefälligkeiten gewährt werden
                            ...

                         Beschwerderecht:
                         Jede Schülerin und jeder Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte haben das Recht, sexuelle Gren-
                         züberschreitungen oder Verletzungen des sexuellen Selbstbestimmungsrechts durch eine Lehrkraft oder
                         einen anderen Beschäftigten/eine andere Beschäftigte aus dem schulischen Bereich bei den nachfolgenden
                         Anlaufstellen und Vertrauenspersonen zu melden und sich Beratung und Unterstützung zu holen, ohne
                         Sanktionen oder nachteilige Auswirkungen auf den schulischen Werdegang befürchten zu müssen.

                         Anlaufstelle:
                            Schulleitung
                            Zentrale Beschwerdestelle für sexuelle Belästigung

                         Vertrauenspersonen:
                            Mädchenbeauftragte/Jungenbeauftragter
                            Verbindungslehrkräfte
                            Schulsozialarbeiterin bzw. Schulsozialarbeiter
                            anderweitige Personen des Vertrauens, z.B. die Klassenleitung
                         Bei begründeten Verdachtsmomenten sexueller Belästigung oder der Verletzung des sexuellen Selbstbe-
                         stimmungsrechts informiert die Schulleitung die Fachabteilung Berufliche Schulen. Die weiteren Verfah-
                         rensschritte obliegen dem Referat für Bildung und Sport sowie der Zentralen Beschwerdestelle für sexuelle
                         Belästigung des Personal- und Organisationsreferates.

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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

Belehrung für Schüler*innen, Eltern und
sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 Satz 2
Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Sie eine ansteckende Erkrankung haben und dann die Schule besuchen, in die Sie jetzt aufgenom-
men werden sollen bzw. die Sie bereits besuchen, können Sie andere Schüler*innen, Lehrkräfte oder
weiteres Personal anstecken.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen
und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusam-
menhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit
oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle
Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Sie nicht in die Schule gehen dürfen, wenn
1.	Sie an einer schweren Infektion erkrankt sind, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies
    sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien.
    Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz
    noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrschein-
    lich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden.);
2.	eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies
    sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien,
    Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
3.	ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis
A sind so genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie
durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen).
Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten.
Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte
übertragen.
Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung
der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen immer den Rat
Ihres Hausarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem
Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen).
Er wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte –
darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Schule nach dem Infektions-
schutzgesetz verbietet.
Müssen Sie zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns
bitte unverzüglich und teilen Sie auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt
alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vor-
zubeugen.
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krank-
heitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie vielleicht bereits andere Mitschüler*innen oder das
Personal angesteckt haben, wenn Sie mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben müssen. In
einem solchen Fall müssen wir diese Personen anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit
informieren.

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Städtische Berufsschule für Körperpflege München 2021/2022

                         Manchmal nehmen Personen nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger
                         nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen
                         beim Husten und durch die Atmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass Mitschüler*innen
                         oder das Personal angesteckt werden. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die
                         „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr-Bakterien
                         nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in die Schule gehen dürfen.
                         Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrank-
                         heit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben
                         und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall müssen Sie zu Hause bleiben.
                         Wann ein Besuchsverbot der Schule für Ausscheider oder eine möglicherweise infizierte aber nicht erkrank-
                         te Person besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen
                         beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.
                         Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutz­
                         impfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das
                         Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie
                         der Allgemeinheit dient.
                         Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an Ihr Gesund-
                         heitsamt.

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Bestätigung über den Erhalt des                                                                       Städt. Berufsschule für Körperpflege
                                                                                                      Haager Straße 14

Informationsheftes 2021/2022                                                                          81671 München
                                                                                                      Hirschbergstraße 33
                                                                                                      80634 München
                                                                                                      Telefon: 089 / 15 92 56 84-0
                                                                                                      Telefax: 089 / 15 92 56 84-33
                                                                                                      E-Mail: bs-koerperpflege@muenchen.de
                                                                                                      www.bs-friseur.musin.de
Name:
                                                         Bitte geben Sie dieses
Vorname:                                                 unterschriebene Blatt
                                                         bei Ihrer Klassenleitung ab.
Klasse:

Hiermit bestätige ich, dass ich das Informationsheft mit folgenden Themen erhalten und
die Themen zur Kenntnis genommen habe:
      Wissenswertes zur Berufsschule und zum Schulalltag
      B
       erücksichtigung von Legasthenie und LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)
      Z
       uordnung der Lernfelder zu den Zeugnisfächern Friseurin/Friseur, Kosmetikerin/Kosmetiker
      Verbrauchsstoffgeld/mitzubringende Materialien
      F
       erientermine 2021/2022
      H
       ausordnung
      N
       utzungsordnung der EDV-Einrichtungen
      B
       eschwerden bei sexueller Belästigung
      B
       elehrung Infektionsschutzgesetz
      N
       achweis über den Immunstatus Masern

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Ich erkläre mich hiermit damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten an die/den an der
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Probleme im persönlichen oder schulischen Bereich auftreten sollten. Diese Einwilligung ist freiwillig und
kann jederzeit widerrufen werden.

Ort                                                        Datum

Unterschrift: Schülerin bzw. Schüler                       Unterschrift: Erziehungsberechtigte bzw. Erziehungsberechtigter

Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebes

E-Mail-Adresse des Ausbildungsbetriebes                    Stempel und Unterschrift: Ausbildungsbetrieb

                                 Das Infoheft finden Sie auch auf unserer Homepage.
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Städtische Berufsschule für Körperpflege
Haager Straße 14
81671 München
Hirschbergstraße 33
80634 München
Telefon: 089 / 15 92 56 84-0
Telefax: 089 / 15 92 56 84-33
E-Mail: bs-koerperpflege@muenchen.de
www.bs-friseur.musin.de
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